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Übergangsregelung zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung bis 2026 verlängert

30.05.2025

Die Übergangsregelung zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert. Das gab das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unter der neuen Führung von Alois Rainer (CSU) bekannt.

Ursprünglich sollte die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung zum 1. August 2025 greifen. Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. März 2026 bleibt weiterhin möglich. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Sie schafft Transparenz und Klarheit auf den ersten Blick. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden.

BMEL