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Schadnagerbekämpfung und Lebensmittelhygiene gehören zusammen

25.02.2026

Die EU strebt an, künftig den bisherigen Einsatz von sogenanntem Rattengift zu verbieten. Demnach sollen Rodentiziden mit Antikoagulanzien (Gerinnungshemmer) künftig nur noch nach zuvor festgestelltem Befall eingesetzt werden dürfen und sachkundigen Personen vorbehalten sein. Eine sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung ist dann nicht mehr zulässig.

Bei der Risikobewertung der Schadnagerbekämpfung darf die gesetzlich geforderte Lebensmittelhygiene aber keinesfalls unberücksichtigt bleiben, denn eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung ist für die Lebensmittelsicherheit unverzichtbar. „Die Sicherheit der gesamten Lebensmittelkette – vom Futtermittel über die landwirtschaftliche Erzeugung bis hin zum verarbeitenden Betrieb – liegt in weiten Teilen in der Verantwortung der Tierärzteschaft“, betont der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Ltd. VD Dr. Holger Vogel. Sie ist immer Teil eines Gesamtkonzepts aus Biosicherheit, Lebensmittelhygiene, Tierseuchenprävention, Arbeits- und Umweltschutz.

Schadnager wie Ratten und Mäuse sind nicht nur Verursacher erheblicher wirtschaftlicher Schäden, sondern auch Überträger von Krankheitserregern mit Zoonosepotenzial, etwa Hantaviren. Darüber hinaus können sie Lebensmittel und Futtermittel nachteilig beeinflussen und kontaminieren. Gerade in großen Zentrallagern zeigt sich die Problematik deutlich – immer wieder werden Schadnager über Zulieferungen eingeschleppt. Sie vermehren sich in Paletten mit Lebensmitteln und breiten sich von dort in weitere Betriebe aus.

Die Tierärzteschaft überwacht die Einhaltung der Hygienevorgaben entlang der gesamten Lebensmittelkette. Dazu gehört ausdrücklich auch der Schutz von Futtermitteln vor Schädlingsbefall. „Ohne konsequente Überwachung und Bekämpfung kann sich ein Befall rasch ausweiten – mit erheblichen Folgen für Hygiene, Biosicherheit und Verbraucherschutz“, erklärt Dr. Vogel.

In den Augen der BTK bringt die Abschaffung der Dauerbeköderung praktische Probleme mit sich. Die zunächst geforderte Feststellung eines Befalls kann die Bekämpfung verzögern und dazu führen, dass sich Populationen bereits stark vermehrt haben, bevor wirksam eingegriffen wird. Als Alternativen kommen v. a. Schlagfallen zur Befallsermittlung zum Einsatz. Aus tierschutzfachlicher Sicht gelten sachgerecht eingesetzte Schlagfallen derzeit als geeignetste Methode. Lebendfallen wiederum erfordern eine tierschutzgerechte Tötung der gefangenen Tiere. Diese Verfahren sind technisch aufwendig und störanfällig. Unabhängig von der gewählten Methode gilt: Auch die Entsorgung getöteter Nagetiere muss sichergestellt werden, damit die Hygiene gewährleistet ist.

BTK