Menü ≡

Betäubungsloses Enthornung von Kälbern in Niedersachsen weiterhin untersagt

28.01.2026

Niedersachsen hält an dem Verbot einer betäubungslosen Enthornung von Kälbern fest. Auch Kälber, die jünger als 6 Wochen sind, müssen für die Enthornung ein Beruhigungsmittel und ein mindestens 24 Stunden wirksames Schmerzmittel verabreicht bekommen. Diese Praxis hat Niedersachsen in einem neuen Erlass bekräftigt und präzisiert.

Der Erlass ist im Ministerialblatt abrufbar. Darin wird auch die Anforderungen an die Sachkunde der durchführenden Person konkretisiert. Demnach kann für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausbildungsberuf Landwirt:in, die ihre Ausbildung auf einem rinderhaltenden Betrieb absolviert haben, auf dem Kälber enthornt wurden, sowie im Ausbildungsberuf Tierwirt:in Fachrichtung Rinderhaltung davon ausgegangen werden, dass diese über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Alle anderen Personen müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweisen. Beispielsweise durch Bescheinigungen über eine entsprechend fachkundige Unterweisung durch einen Tierarzt bzw. Tierärztin.

Hintergrund des Erlasses ist, dass es in Deutschland grundsätzlich zulässig ist, die Hornanlagen bei Kälbern bis zu einem Alter von 6 Wochen ohne Betäubung zu veröden. Grundlage dafür ist Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Der Gesetzgeber erlaubt diese tierschutzrechtliche Ausnahme, wenn der Eingriff fachgerecht durchgeführt wird und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern. Niedersachsen nutzt somit den rechtlichen Spielraum, um Detailanforderungen und Bedingungen zu präzisieren. Ab einem Alter von sechs Wochen ist das Enthornen in diesem Bundesland nur noch unter Betäubung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erlaubt. Ministerin Staudte spricht sich dafür aus, die geplante Änderung des Bundestierschutzgesetzes aus der letzten Wahlperiode wieder aufzugreifen, die ohne Altersgrenze die Enthornung bei Rindern mit Betäubung vorsah.

Landwirtschaftsministerium Niedersachsen