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Europäische Partnerschaft für mehr Tiergesundheit

Die Anfang des Jahres 2024 ins Leben gerufene Europäische Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierwohl (The European Partnership on Animal Health and Welfare, kurz EUP AH&W) hat eine bessere Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Tieren sowie mehr Tierwohl zum Ziel. Das Projekt soll innovative Forschungsprojekte fördern und die Zusammenarbeit zwischen relevanten Akteuren erleichtern. Beteiligt sind in den zunächst sieben Jahren 56 Forschungseinrichtungen und 30 Förderorganisationen aus 24 EU- und Nicht-EU-Ländern. Eine der beteiligten Institutionen ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). „Diese Partnerschaft ist wichtig für das Wohlergehen der Tiere – und das der Menschen“, sagt BfR-Präsident Professor Andreas Hensel. „Denn wer Tiere vor Krankheitserregern schützt, schützt damit auch uns Menschen.“

Das BfR leitet in der Partnerschaft das Arbeitspaket „Communication, Exploitation, Education and Dissemination“. Es zielt darauf ab, Maßnahmen für die Kommunikation, Verwertung, Schulung und Verbreitung der Forschungsergebnisse zu entwickeln und umzusetzen. Ergänzend zur Stärkung der internen Kommunikation zwischen den EUP AH&W-Mitgliedern sollen Kontakte zu einer Vielzahl weiterer relevanter Akteure und Interessengruppen aufgebaut werden. Dies soll dazu beitragen, dass die Ergebnisse der Aktivitäten von EUP AH&W über die Grenzen der Partnerschaft hinaus genutzt werden und die europäische Zusammenarbeit beim Erreichen wissenschaftlicher Exzellenz in den verwandten Bereichen gestärkt wird. Zudem ist das BfR von Beginn an als Forschungspartner aktiv beteiligt, um neue Verfahren zur Bekämpfung infektiöser Risiken zu entwickeln.

Die EUP AH&W verfolgt eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda. Zu den Themen zählen Infektionskrankheiten von Land- und Wassertieren sowie gesundheitliche Risiken durch Zoonosen wie Vogelgrippe. Weitere Schwerpunkte liegen auf dem Einsatz von antimikrobiellen Mitteln und der Gewährleistung des Tierwohls in jeder Lebensphase. Für das Gesamtprojekt stehen 360 Millionen Euro zur Verfügung, jeweils zur Hälfte von der EU (Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe) und den Partnereinrichtungen finanziert.

BfR

Deutschland und Polen intensivieren Tierseuchendiagnostik

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und das Nationale Veterinär-Forschungsinstitut (PIWet) in Pulawy (Polen), werden künftig ihre Zusammenarbeit bei der Diagnostik von Tierkrankheiten intensivieren. Von Seiten des PIWet besteht besonderes Interesse an der Zusammenarbeit in den Bereichen Geflügelpest (HPAI), Afrikanische Schweinepest (ASP) und Bovine Virusdiarrhoe (BVD).

Durch den Austausch von Fachwissen und Ressourcen streben das FLI und das PIWet an, die Diagnosemöglichkeiten zu verbessern und schnellere Lösungen für aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Bereich der Tiergesundheit zu finden.

FLI-Präsidentin Prof. Dr. Christa Kühn anlässlich der Unterzeichnung: „Diese wegweisende Partnerschaft zwischen FLI und dem PIWet markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Tiergesundheit und der Erforschung von Tierkrankheiten zwischen Deutschland und Polen.“

FLI

WWF fordert Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

Das Osterfest steht bevor und damit steigt auch der traditionelle Konsum von Eiern. Für die Verbraucher:innen ist dank der verpflichtenden Kennzeichnung auf jedem Ei sofort erkennbar, aus welcher Haltungsform es kommt. Für verarbeitete Eier gilt diese Kennzeichnungspflicht allerdings nicht, was die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland bemängelt. Für die Verwendung von Eiern bei der Herstellung von Nudeln, Kuchen, Puddings, Suppen und anderen Lebensmitteln entfallen demnach die Informationen zu Haltung und Herkunft. Auch die an Ostern beliebten bunt gefärbten Eier unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.

„Die Menschen essen unwissentlich weiter Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung“, sagt WWF-Ernährungsexpertin Elisa Kollenda. Neben Eiern aus Nicht-EU-Ländern kommen bei der Verarbeitung meist Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung zum Einsatz. Wer das vermeiden möchte, dem empfiehlt der WWF neben Frischeiern auch alle eihaltigen Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu kaufen. Diese dürfen nur Bio-Eier enthalten.

Die Umweltschutzorganisation erneuert daher ihre Forderung nach einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht für alle eihaltigen Lebensmittel. Sollte es in der EU zu keiner einheitlichen Regelung kommen, fordert der WWF eine Lösung auf nationaler Ebene. „Deutschland muss seine Bemühungen innerhalb der EU intensivieren und dem Blinde-Huhn-Prinzip am Einkaufsregal sowie perspektivisch auch in Restaurants und an Frühstücksbuffets ein Ende setzen“, so Kollenda.

WWF

Inflationsrate bei Lebensmitteln unter 1 Prozent

Die Preissteigerung bei Nahrungsmitteln hat sich in Deutschland in den ersten beiden Monaten in 2024 erheblich abgeschwächt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mitteilte, mussten die Verbraucher im Februar 2024 für Lebensmittel nach vorläufigen Berechnungen im Mittel “nur” noch 0,9% mehr zahlen als im Vorjahresmonat. Damit bewegte sich die Teuerung in dieser Warengruppe erstmals seit November 2021 auch wieder unterhalb der allgemeinen Preissteigerungsrate.

Betrachtet man alle Waren und Dienstleistungen, verringerte sich die Inflationsrate im Berichtsmonat laut Destatis gegenüber Januar um 0,4 Prozentpunkte auf 2,5%. Das ist der niedrigste Wert seit Juni 2021. Dämpfend auf die allgemeine Teuerung wirkte nach Angaben der Statistiker neben der Entwicklung der Lebensmittelpreise der Rückgang der Energiepreise um 2,4% gegenüber Februar 2023, obgleich im Januar 2024 die Preisbremsen für Energieprodukte ausgelaufen sind. Hinzu kommt, dass der CO2-Preis seit Anfang des Jahres angehoben wurde.

Destatis

World Wildlife Day

Am 3. März ist World Wildlife Day. Dieser Tag ist auch bekannt als Internationaler Tag des Artenschutzes, an dem die Vielfalt der Tierwelt gefeiert und an den dringend notwendigen Schutz gefährdeter Arten erinnert wird.

“Wie ein Netz sind alle Tiere und Pflanzen miteinander verwoben. Fehlen Tierarten werden die Lücken in dem Netzt immer größer und ab wann das Netzt nicht mehr tragfähig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Welche der fehlenden Tierarten wird am Ende ein ganzes Ökosystem zum kippen bringen?”, erläutert Volker Homes, Geschäftsführer des Verbands der Zoologischen Gärten (VdZ).

Der VdZ und seine Mitglieder setzen sich nicht nur aktiv für den Schutz bedrohter Tierarten ein, sondern investieren auch beträchtliche Mittel in Artenschutzprojekte weltweit. Im vergangenen Jahr allein wurden über 11 Millionen Euro für mindestens 155 Projekte in fast 60 Ländern bereitgestellt. Diese Anstrengungen zeigen, dass Zoos eine entscheidende Rolle beim Erhalt der Artenvielfalt spielen.

VdZ

Wildlifeday

Erneut Diskussionen um Tierwohlabgabe auf Fleisch

Aktuell erneut heiß diskutiert wird ein Preisaufschlag bei Fleisch und Fleischprodukten, der einer Verbesserung des Tierwohls durch optimierte Haltungsbedingungen zu Gute kommen soll, der sogenannte “Tierwohlcent”. Es handelt sich also um eine sogenannte, weitestgehend zweckgebundene, nationale Verbrauchsteuer, die an die Landwirte abgeführt werden und so für eine planungssichere Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung sorgen soll. Eine solche Tierwohlabgabe auf Fleisch hatte bereits 2020 die “Borchert-Kommission” empfohlen. Damals wurde ein Preisaufschlag für die Abgabe in Höhe von 40 Cent je Kilo Fleisch und Wurst diskutiert. Hintergrund ist, dass die Kommission bis 2040 einen schrittweise steigenden Finanzierungsbedarf von bis zu 3,6 Milliarden Euro pro Jahr für den Umbau der gesamten Tierhaltung ermittelte. Aktuell wurde die Höhe der Abgabe noch nicht weiter konkretisiert.

Allerdings kann über die Einführung nicht das Bundeslandwirtschaftsministerium entscheiden, sondern, da es sich formal um eine Steuer handelt, hat hier das FDP besetzte Finanzministerium die Hoheit. Finanzminister Christian Lindner möchte zwar auf der einen Seite keine Steuererhöhung, hat auf der anderen Seite den Landwirten aber erst kürzlich konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft bis zum Sommer versprochen.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert von der Bundesregierung ein gemeinsam vom Bundesfinanzministerium für Finanzen und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitetes Konzept für eine Verbrauchsteuer und die Umlage an die tierhaltenden Betriebe. Ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung sei nötig, wenn sich möglichst viele Betriebe in der Tierhaltung stärker an den Bedürfnissen der Tiere orientieren sollten, als durch die eine Milliarde, die bisher im Haushalt zur Verfügung stehe.

„Wer Fleisch isst, dem muss das Tier vier Cent je 100 Gramm Fleisch zusätzlich wert sein. Wer sich dagegen ausspricht, dem sind die Tiere egal”, betonte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Die FDP müsse jetzt Farbe bekennen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, lehnt die Tierwohlabgabe als möglichen Ersatz für den Agrardiesel ab und forderte Lösungen, die alle Betriebe entlasten.

Proplanta

Salmonellen weiter auf Platz 1 der Lebensmittelrückrufe

www.lebensmittelwarnung.de ist eine gemeinsame Online-Plattform der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), auf dem Rückrufe von Lebensmitteln veröffentlicht werden. Im Jahr 2023 waren es 308 kommunizierte Rückrufe. Bei 102 waren mikrobiologische Kontaminationen der Grund. Mit 35 Salmonellen-Meldungen waren die auch im vergangenen Jahr damit der häufigste Grund für die Warnung. Salmonellen können schwere Magen-Darm-Erkrankungen auslösen. Diese und weitere Mikroorganismen können bereits im lebenden Nutztier vorkommen und dann über den Schlachtprozess, die Rohmilch etc. in die Lebensmittelkette gelangen. Außerdem können Lebensmittel bei Ernte, Herstellung und Verarbeitung kontaminiert werden.

Für das Jahr 2024 kündigt BVL-Präsident Friedel Cramer eine App an, mit der die Meldungen komfortabel über das Smartphone abgerufen werden können. „Diese Weiterentwicklungen unseres digitalen Informationsangebotes sind ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“, so Cramer.

BVL

Backhaus kritisiert Bundesprogramm zur Umbau der Tierhaltung

Die Europäische Kommission hat die staatliche Beihilferegelung zum Umbau der Tierhaltung genehmigt. Aber nicht jeder sieht darin einen Grund zur Freude. So kritisiert auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus diese Regelung: „Die Genehmigung des Bundesprogramms ist kein Grund zur Freude. Dieses Programm wird von keinem Unternehmen in MV genutzt werden können, denn es werden nur kleinere Haltungen unterstützt, die es so in MV nicht gibt. Zudem kann der finanzielle Ausgleich für die Mehraufwendungen jedes Jahr ersatzlos gestrichen werden. Es gibt keine Zusage, die einem Landwirtschaftsbetrieb wenigstens für einen Zeitraum von zehn Jahren eine gewisse Sicherheit gibt. Klare, verlässliche Vorgaben, Planungssicherheit und weniger Bürokratie – das ist, was die Landwirte in Deutschland brauchen, um dauerhaft hochwertige Lebensmittel produzieren zu können und sich für den Erhalt unserer natürlichen Ressourcen einzusetzen.“

Das vom BMEL unter Cem Özdemir erarbeitete Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist hingegen ein Bürokratiemonster, wertete Backhaus. „Wir alle sind uns einig, dass es ein deutliches Mehr an Tierwohl für alle Nutztierarten sowie Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher braucht. Die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung in der Tierhaltung wird daher von uns seit Jahren gefordert und ausdrücklich unterstützt. Das vorliegende Gesetz ist jedoch nur Stückwerk und enttäuscht sowohl Landwirte als auch Verbraucher. Das Gesetz deckt nicht die gesamte Wertschöpfungskette ab und setzt damit nicht die notwendigen Impulse für einen echten Transformationsprozess. Die geplante verpflichtende Kennzeichnung gilt bisher nur für Fleisch von Schweinen, die in Deutschland gehalten wurden und ausschließlich bei frischem und abgepacktem Schweinefleisch, das im Lebensmitteleinzelhandel, in Metzgereien und im Fachhandel verkauft wird. Das ist aus meiner Sicht noch nicht einmal ein halber Schritt nach vorn. Vielmehr läuft man Gefahr, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Zeichen, das nur für einige gilt, noch mehr zu verwirren“, so Backhaus weiter.

Für die Gastronomie seien diese Vorgaben jedoch nur freiwillig, weshalb er nicht an die Umsetzung glaube. Das wiederum wird auch dazu beitragen, dass die heimische Produktion schrittweise aus dem Markt gedrängt werden. Zudem seien im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die Vollzugsmöglichkeiten der Überwachungsbehörden sehr stark eingeschränkt und stelle die zuständigen Länder bei der Umsetzung des Gesetzes vor große Herausforderungen. Da die gesetzlichen Beschränkungen der betrieblichen Kontrolle hier bundesgesetzlich vorgegeben sind, und durch die Länder weder legislativ noch operativ geheilt werden können, muss vom Bund eine Korrektur des Gesetzes gefordert werden, so Backhaus. Auch aus diesem Grund beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgruppe der Länder mit der Thematik.

Landwirtschaftsministerium MV

100 Jahre Weltorganisation für Tiergesundheit

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) feiert 100-jähriges Jubiläum. Mit ihren 183 Mitgliedstaaten, zu denen auch Deutschland mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit gehört, setzt sich die WOAH international für eine möglichst schnelle Information über Tierseuchenausbrüche ein, um deren Ausbreitung zu verhindern.

Das FLI fungiert dabei als Collaborating Centre für Zoonosen in Europa und unterstützt die Kerngruppe des WOAH Collaborating Centre Network for Wildlife Health. Außerdem leisten die WOAH-Referenzlabore Aviäre Influenza (Geflügelpest/„Vogelgrippe“), Bienenkrankheiten, Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion, Bovine Virusdiarrhoe, Brucellose, Chlamydiose, Koi Herpesvirus Disease, Newcastle Disease, Rotz, Tollwut und Tularämie des FLI einen unverzichtbaren Beitrag zur Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen weltweit.

WOAH

FLI

Tierseuchenstatistik 2023 veröffentlicht

Auch im Jahr 2023 waren die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) wieder die dominierenden Tierseuchen in Europa.

Wie aus den Jahresdaten 2023 des europäischen Tierseuchenmeldesystems (ADIS) hervorgeht, konnten im Jahr 2023 in 14 EU-Staaten sowie in sechs europäischen Drittstaaten ASP-Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen werden.

Neu aufgetreten ist die ASP im vergangenen Jahr in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Griechenland, dem Kosovo und Schweden. Insgesamt wurden laut ADIS 7.903 ASP-Fälle bei Wildschweinen registriert und damit gab es eine Steigerung von 461 Fällen oder 6,2 %. Die meisten Fälle traten mit 2.744 in Polen auf, gefolgt von Italien mit 1.047 Fällen. In Deutschland wurden verglichen mit dem Vorjahr mit 899 ASP-infizierten Wildschweinen nur noch beinahe halb so viele Fälle registriert.

Betrachtet man jedoch die ASP-Einträge in Schweinehaltungen, waren in 2023 insgesamt 16 Länder, darunter neun EU-Staaten, betroffen. 2022 waren es nur 12 Länder. Insgesamt kam es laut ADIS zu 4.513 Einschleppungen des Virus in Schweinebestände. Das waren deutlich mehr als die 537 gemeldeten Fälle im Vorjahr.

Die HPAI wurde im vergangenen Jahr bei 3.559 Wildvögeln nachgewiesen, was einem Anstieg von knapp 10% im Vorjahresvergleich entspricht. Allerdings sank die Zahl der Einschleppungen in Nutzgeflügelhaltungen um 77,5 %. Das am stärksten betroffene Land blieb Frankreich, doch sanken hier die Nachweise im Vergleich mit 2022 um 90 % auf 158 Viruseinträge.

Außer den beiden genannten hoch pathogenen Tierseuchen hat sich 2023 auch die meldepflichtige Epizootischen Hämorrhagie (EHD) weiter ausgebreitet. Die durch Gnitzen übertragene Infektionskrankheit betrifft Wiederkäuer und insbesondere Rinder. Sie hat einen ähnlichen Verlauf wie die Blauzungenkrankheit. Das Virus breitete sich 2023 von Spanien nach Frankreich und Portugal aus.

Die Fälle der Blauzungenkrankheit nahmen 2023 gegenüber dem Vorjahr in der EU ebenfalls zu, und zwar von 15 auf 51 Nachweise. Das lag auch daran, dass erstmals wieder Neuinfektionen in den Niederlanden, Belgien und Deutschland gemeldet wurden.

Proplanta

Erneut weniger Antibiotika in der Schweiz bei Tieren eingesetzt

Aufgrund dessen, dass sich weltweit immer mehr Resistenzen von Krankheitserregern gegen immer mehr Antibiotika entwickeln, wurden bereits vor Jahren verschiedene Maßnahmen und Überwachungsprogramme ins Leben gerufen, die dieser Entwicklung entgegen wirken sollen. In der Schweiz wurde dafür die Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) installiert, mit Erfolg. Seit Jahren setzt sich der anhaltende Trend der abnehmenden Gesamtmenge verkaufter Antibiotika zur Behandlung von Tieren fort. Insbesondere die Menge der verkauften kritischen Antibiotika ist seit 2016 stark gesunken.
Um genauere Angaben zum Einsatz von Antibiotika bei den verschiedenen Tier- und Nutzungsarten
zu erreichen, wurde zudem das Informationssystem Antibiotikaverbrauch (IS ABV) eingeführt. Seit Oktober 2019 müssen alle Verschreibungen von Antibiotika bei Heim- und Nutztieren durch Tierarztpraxen an das IS ABV gemeldet werden. Trotz des Zusatzaufwands für die Tierärztinnen und Tierärzte wurde die Erfassungspflicht schnell und zuverlässig umgesetzt.
Wie im letzten Bericht wurden nun die Wirkstoffmenge und die Anzahl Tierbehandlungen für das Jahr 2022 ausgewertet.

Insgesamt wurde im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 12.7 % der gemeldeten
Wirkstoffmenge verzeichnet. Die größte absolute Wirkstoffmenge wurde bei Rindern verzeichnet, insbesondere für Mastkälber und -rinder, gefolgt von Milchkühen. Die Gesamtmenge kritischer
Wirkstoffe ist um 28.0 % geringer als im Vorjahr.

Mehr Details finden sich im IS ABV Jahresbericht 2022 der Schweiz.
BLV

Fleischkonsum und Tierhaltung weltweit gewachsen

Dem gefühlten Trend hin zu weniger Fleischkonsum bzw. kompletten Verzicht zum Trotz, hat der jährliche Fleischverbrauch pro Kopf im vergangenen Jahrzehnt um rund 1 Kilo zugenommen. Lag der durchschnittliche weltweite Jahreskonsum 2010 laut FAO bei 41,6 Kilogramm pro Kopf, waren es 2020 rund 42,8 Kilogramm. Um die Nachfrage nach Fleisch und anderen tierischen Produkten zu decken, wurde die Tierhaltung global stark ausgeweitet. Weltweit stieg die Zahl der gehaltenen Hühner von 14,4 Milliarden im Jahr 2001 auf rund 25,9 Milliarden im Jahr 2021. Das entspricht einem Anstieg um 79 %. Auch der Bestand an Rindern, Schafen, Enten, Ziegen und Schweinen wuchs in diesem Zeitraum stetig und es wurden im Jahr 2021 weltweit rund 357,4 Millionen Tonnen Fleisch erzeugt. Das war ein Anstieg um 51 % gegenüber dem Jahr 2001. Die Geflügelfleischproduktion wurde in diesem Zeitraum beinahe verdoppelt.

Problematisch ist, dass die intensive Nutztierhaltung durch einen hohen Flächen- und Wasserverbrauch, belastete Böden und Gewässer gekennzeichnet ist und mit ihren Emissionen zum Klimawandel beiträgt. Ein Grund ist neben einer stetig wachsenden Weltbevölkerung auch der wachsende Wohlstand in vielen Schwellen- und Entwicklungs­ländern, was sich auf das Ernährungsverhalten auswirkt. Laut einer neuen Studie des UN-Umweltprogramms (UNEP) beansprucht die Tierhaltung weltweit inzwischen 78 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die fortschreitende Ausdehnung der Acker- und Weideflächen zerstört natürliche Lebensräume und geht zu Lasten der Biodiversität. Dünger und Pestizide verschärfen die Situation weiter. Zudem tragen die aus der Tierhaltung resultierenden Treibhausgasemissionen in nicht unerheblichem Maße zum Klimawandel bei, heißt es in einem Artikel des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 29. September 2023. Um effektiv gegenzusteuern, ist laut der UNEP-Studie „Food system impacts on biodiversity loss“ eine stärker pflanzenbasierte Ernährung und eine Umstellung der Lebensmittelproduktion notwendig.

Destatis

Forscher fordern Anerkennung von Klimakrise als Gesundheitsnotstand

Mehr als 200 Fachjournale veröffentlichen einen Aufruf führender Wissenschaftler, die eine stärkere Verknüpfung von Klima- und Naturschutz von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordern. Es müsse noch vor der nächsten Weltgesundheitsversammlung im Frühjahr 2024 ein klimabedingter Gesundheitsnotstand ausgerufen werden. Dies ist die höchste Alarmstufe, die die WHO verhängen kann.

Es sei ein gefährlicher Fehler, die Klima- und die Naturkrise separat zu betrachten, heißt es in dem Aufruf. „Die Klimakrise und der Verlust der biologischen Vielfalt schädigen beide die menschliche Gesundheit, und sie sind miteinander verknüpft”, sagte BMJ-Chefredakteur Kamran Abbasi.

In dem Aufruf werden eine Reihe klimabedingter Gesundheitseinwirkungen genannt, wie steigende Temperaturen und Extremwetter. Beides trägt zur Ausbreitung ansteckender Krankheiten bei. Umweltverschmutzung belaste das Trinkwasser, die Versauerung der Meere reduziere den Bestand an Fischen und anderen zum Verzehr geeigneten Meerestieren. Der Rückgang der Artenvielfalt gefährde das ökologische Gleichgewicht und verringere die Lebensmittelproduktion. Das immer weitere Vordringen in bislang naturbelassene Gebiete bringe die Menschen enger in Kontakt mit Zehntausenden Arten. Damit wachse die Gefahr von Zoonosen, und dass Krankheiten oder Parasiten auf den Menschen übergingen.

Der geforderte Gesundheitsnotstand hat das Ziel, dass alle WHO-Mitgliedsländer aufgefordert werden, Informationen auszutauschen und alle erforderlichem Maßnahmen zu treffen, um die Krise zu beenden. Die WHO kann jedoch keinem Land konkrete Vorschriften über Maßnahmen machen.

Zeit Online

bpt verabschiedet Resolution zur Novellierung der TÄHAV

Die Delegiertenversammlung des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte (bpt) e.V. fordert die verantwortlichen Politiker in Bund und Ländern in einer Resolution auf, bei der Novellierung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) endlich den dringend nötigen Bürokratieabbau erstmalig umzusetzen.

In der Vergangenheit sind für die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte sehr viele neue
und umfangreiche Dokumentationspflichten geschaffen worden. Zuletzt durch die VO 2019/6
und die 17. AMG-Novelle. Diese binden schon jetzt sehr viel der verfügbaren Arbeitszeit,
reduzieren die dringend benötigte Zeit für die Arbeit am Tier und verschärfen so den bereits
bestehenden Tierärztemangel zusätzlich.

Daher die Forderung der bpt-Delegierten: es wird Zeit, sich auf die Dokumentationspflichten beschränken zu können, die zwingend notwendig sind.

Der bpt fordert daher die verantwortlichen Politiker in den Bundesländern auf, den im TÄHAV-Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 13. Februar 2023 von der Bundesregierung geforderten Abbau von Dokumentationspflichten umzusetzen und sich ausschließlich auf die von der EU geforderten Pflichten zu beschränken.

bpt

Prof. Hensel erhält Ehrendoktorwürde der Universität Leipzig

Ende September 2023 hat die Veterinärmedizinische Universität Leipzig ihr 100-jähriges Jubiläum gefeiert. Im Rahmen der Festveranstaltung, die die Feierlichkeiten einläutete, wurde Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel die Ehrendoktorwürde verliehen. In seiner Danksagung würdigte Prof. Uwe Truyen besonders den Einsatz des Präsidenten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für das Öffentliche Gesundheitswesen und die Festigung der Stellung des Tierarztes/der Tierärztin darin sowie seine herausragenden Leistungen als Hochschullehrer auf dem Gebiet der Tierhygiene. Auch Hensel unterstrich die Bedeutung des Tierarztes bzw. der Toierärztin in und für die Gesellschaft. So heile der Tierarzt nicht nur Tiere, sondern sorge auch für die Unbedenklichkeit tierischer Lebensmittel. Weiterhin ist er/sie ein bedeutender Baustein im Kampf gegen Zoonosen. „Zwei Dinge sind es, die die akademische Welt ausmachen. Das eine ist Herz und das andere ist Hirn. Nutzen wir es!“, so die Aufforderung Hensels an alle Anwesenden.

Dem akademischen Festakt folgte am 30. September ein festlicher Ballabend in der Kongresshalle des Leipziger Zoos. Einen ausführlichen Bericht zu den Feierlichkeiten der 100-Jahr-Feier können Sie auf Vetion.de nachlesen.

Uni Leipzig

Positive Entwicklung des Antibiotikaeinsatzes bei Masttieren

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat erstmals genauere Zahlen für die Antibiotikaanwendungen bei Masttieren veröffentlicht. Es zeigt sich, dass im Jahr 20022 sowohl die Zahl der Behandlungstage je Tier als auch die Menge der insgesamt eingesetzten Antibiotika rückläufig waren. Bezogen auf die Verbrauchsmengen je Tier und Tag war der Rückgang am stärksten bei Mastferkeln und Masthühnern (jeweils -12 %), gefolgt von Mastputen (-8 %), Mastkälbern (-5 %) und Mastschweinen (-3 %). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Verbrauchsmenge von Antibiotika bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten insgesamt um 12 % zurückgegangen.

Auch die populationsweite Therapiehäufigkeit ging zurück. Hier war der stärkste Rückgang bei Mastferkeln (-8 %) festzustellen. Auch bei Masthühnern (-4 %), Mastputen (-3 %) sowie Mastkälbern und Mastschweinen (jeweils -2 %) gab es einen weiteren Rückgang der Therapiehäufigkeit. Lediglich bei den über acht Monate alten Mastrindern stiegen Therapiehäufigkeit und Verbrauchsmengen für Antibiotika im vergangenen Jahr an.

„Der Rückgang zeigt, dass das im Tierarzneimittelgesetz festgeschriebene Antibiotikaminimierungskonzept wirksam ist“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Das ist eine gute Nachricht. Durch den geringeren Antibiotikaeinsatz sinkt langfristig das Risiko durch resistente Keime. Mit Hilfe der nun jährlichen Berichte sind wir deutlich näher am Geschehen und können zeitnah Handlungsempfehlungen geben.“

Hervorzuheben ist außerdem ein Rückgang der Verbrauchsmengen bei den besonders kritischen Wirkstoffen der Cephalosporine der 3. und 4. Generation (-32 %) und der Polypeptidantibiotika (-24 %). Auch die Verbrauchsmengen von Fluorchinolonen sanken insgesamt (-9 %), allerdings wiesen vier der sechs Nutzungsarten (Mastkälber, Mastferkel, Mastschweine, Mastputen) einen Anstieg der Therapiehäufigkeit auf.

Die Ergebnisse für das Jahr 2022 zeigen, dass Masthühner die höchste populationsweite Therapiehäufigkeit aufwiesen (45 Tage je Tier und Jahr), gefolgt von Mastputen (41 Tage), Mastkälbern (26 Tage), Mastferkeln (21 Tage), Mastschweinen (6 Tage) und Mastrindern (< 1 Tag). Die Verbrauchsmenge von Antibiotika in den sechs untersuchten Tiergruppen betrug insgesamt 309 Tonnen, von denen der größte Teil auf Mastschweine entfiel (91 Tonnen), gefolgt von Mastferkeln (62 Tonnen), Mastputen (56 Tonnen), Masthühnern (52 Tonnen) und Mastkälbern (46 Tonnen). Bei Mastrindern wurde weniger als eine Tonne an Antibiotika verbraucht.

Auch die Antibiotika-Resistenzraten des Indikatorkeims E. coli haben sich in diesen Tiergruppen in den vergangenen Jahren verringert. Allerdings zeigt sich, dass nicht jeder reduzierte Antibiotika-Einsatz unmittelbar zu verringerten Resistenzraten führt. Deshalb sind hier weitere Reduktionsanstrengungen erforderlich, um das Risiko einer Exposition der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber antibiotikaresistenten Bakterien weiter zu verringern.

Mehr Informationen und Ratschläge zur Antibiotikaminimierung im Stall bietet auch das Projekt VetMAB.de, das zahlreiche anerkannte Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu dieser Thematik anbietet.

BfR

Amerikanische Faulbrut im Landkreis Gießen

Im Landkreis Gießen ist die Amerikanische Faulbrut (AFB) ausgebrochen. Die AFB ist eine für Bienen hochansteckende bakterielle Tierseuche, die ohne Bekämpfung zum Zusammenbruch und Tod von Bienenvölkern führt. Betroffen von dem Ausbruch sind einige Bienenvölker in Lich, um das nun ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1,5 km eingerichtet wurde. Wer in dem betroffenen Gebiet Bienen hält, muss bestimmte Auflagen einhalten, damit die AFB erfolgreich bekämpft werden kann. So dürfen keine Bienenvölker aus dem betroffenen Gebiet heraus- oder in das Gebiet hineingebracht werden. Bienenvölker müssen innerhalb des Sperrbezirks an ihren Standorten verbleiben. Honig aus dem betroffenen Gebiet darf vermarktet werden, da die AFB für Menschen ungefährlich ist. Der Honig darf jedoch auf keinen Fall zur Fütterung von Bienenvölkern abgegeben werden. Auch Waben oder Wachs dürfen nicht aus dem Sperrbezirk hinausgebracht werden. Eine Abgabe von Wachs oder Wabenmaterial zur Weiterverarbeitung an andere ist nur unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ zulässig. Die befallenen Bienenvölker werden unter Aufsicht des Veterinäramtes in Zusammenarbeit mit Bienensachverständigen, Imkervereinen und Beratung des Hessischen Bieneninstituts Kirchhain saniert. Dabei werden die infizierten Bienenvölker von kontaminierten Waben getrennt.

In Deutschland werden Bienenvölker durch ein sogenanntes AFB-Monitoring überwacht. Ergebnisse zeigen, dass die AFB selten nachgewiesen wird. Trotzdem kommt es immer wieder zu einzelnen Ausbrüchen. Dies liegt auch daran, dass Faulbrutsporen sehr widerstandsfähig sind und entsprechend lange infektiös.

Klassische Anzeichen von AFB sind eingefallene Brutzellen auf Waben, lückige Brutflächen und zersetzte Brut, die nach der sogenannten Streichholzprobe braune, schleimige Fäden zieht. Je nach Erregertyp und Stadium können aber auch Bienenvölker befallen sein, ohne dass diese Symptome auftreten. Aufschluss gibt nur die Untersuchung im Labor. Dafür sind Futterkranzproben nötig, die Bienensachverständige der Imkervereine im Auftrag des Veterinäramtes entnehmen.  

Die Bienenseuchenverordnung regelt die Details zum Schutz vor der Seuche sowie ihre Bekämpfung. Imkerinnen und Imker sind nach der Bienenseuchenverordnung zur Mitwirkung verpflichtet. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

In der 4-teiligen Online-Fortbildung Grundkurs Bienen von Myvetlearn.de, die sich an Tierärztinnen und Tierärzte richtet, geht es um die Grundlagen der Bienenhaltung, Bienenerkrankungen, Bienenprodukte und die rechtlichen Grundlagen. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Landkreis Gießen

Erstmals betriebliche Kennzahl an Milchbetriebe verschickt

Seit Anfang 2023 müssen auch Milchviehhalter bzw. ihre Tierärzt:innen auf Grundlage des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) die Antibiotika­behandlungen und Tier­bewegungen über HI-Tier der staatlichen Antibiotika-­Datenbank (TAM) melden. Ziel ist die Erfassung der angewendeten Antibiotikamengen. Nun ist den Milcherzeugern ihre betriebliche Kennzahl für das erste Halbjahr 2023 schriftlich oder per online Abruf mitgeteilt worden. Die Kennzahl beschreibt die „Therapiehäufigkeit“ und ergibt sich aus dem Verhältnis der Antibiotikabehandlungen zur Anzahl an gehaltenen Tieren. Die Berechnungsformel lautet: Die Summe aus (Anzahl behandelte Tiere) x (Anzahl Behandlungstage) geteilt durch die (durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr).

Sie gibt Auskunft darüber, an wie vielen Tagen des Halbjahres ein durchschnittlich im Betrieb gehaltenes Tier mit einem Wirkstoff behandelt wurde. Sie lässt jedoch keine Rückschlüsse auf die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier und Halbjahr zu. Aktuell hat die Kennzahl für Milchviehhalter noch keine Aussagekraft, da noch kein Vergleich möglich ist.

Grundsätzlich konnte die abgegebene Menge Antibiotika zur Therapie von Tieren im Jahr 2022 erneut reduziert werden, wie das BVL am 3.8.2023 mitteilte.

Topagrar

Professor Mettenleiter in den Ruhestand verabschiedet

Am 28. Juni 2023 ist der langjährige Präsidenten des Friedrich-Loeffler-Instituts, Professor Thomas C. Mettenleiter, vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir in einer kleinen Feierstunde in den Ruhestand verabschiedet worden. Mettenleiter begleitete dieses Amt insgesamt 27 Jahre. Nun wird seine Aufgaben Prof. Dr. med. vet. Christa Kühn übernehmen. Özdemir würdigte besonders die Entwicklung des Instituts über diesen Zeitraum hinweg und die Leistungen, die das FLI zu einem Institut von Weltrang geformt haben. 

FLI

Zahl der Lebensmittelinfektionen 2022 wieder gestiegen

Im Jahr 2022 sind in der Schweiz die Fallzahlen gemeldeter Zoonosen beim Menschen im Vergleich zu den beiden Vorjahren angestiegen. Es gab wieder ungefähr gleich viele Fälle wie 2019 vor der Covid-Pandemie. Die am häufigsten verzeichneten Zoonosen beim Menschen bleiben auch 2022 die Campylobacteriose und die Salmonellose. Beide Erkrankungen können mit schweren Durchfällen einhergehen, ausgelöst durch kontaminierte Lebensmittel. Daher ist konsequente Küchenhygiene eine wichtige Schutzmaßnahme.

Ausgewählte Zoonosen wie Campylobacteriose, Salmonellose, Listeriose, Trichinellose, Tuberkulose, Brucellose und die Echinonococcose, alles Zoonosen, werden in der Schweiz und der EU mit spezifischen Programmen überwacht. Die Lage zu den überwachungspflichtigen Zoonosen wird jährlich im Bericht zur Überwachung von Zoonosen und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen veröffentlicht.

Zudem gibt es einen ausführlicheren Schweizer Zoonosenbericht für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Aus den Berichten aller EU-Ländern und der Schweiz erstellt die EFSA jedes Jahr „The European Union summary report on trends and sources of zoonoses, zoonotic agents and food-borne outbreaks“.

BLV

Steuern beeinflussen das Konsumverhalten – Fleischabgabe sinnvoll

Gesunde und nachhaltige Ernährung ist Sache der Politik und diese darf die Verantwortung für Tierwohl, die gesunde Ernährung der EU-Bürger:innen und die Umweltfolgen durch Massentierhaltung nicht auf die Verbraucher:innen abschieben. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Beratungsgruppe aus internationalen Expert:innen, die im Auftrag der EU-Kommission seit September den Forschungsstand zum Thema Ernährungspolitik aufgearbeitet hat. Statt freiwilliger Maßnahmen der Nahrungsmittelindustrie, die nur geringe Erfolge zeigen, sollte die Politik die Probleme selber angehen. Geeignete Steuerungsmaßnahmen sieht die Kommission in geschickten Steueränderungen, der Einschränkung von Werbung für ungesunde Produkte und Maßnahmen für eine größere Verfügbarkeit von gesunden Nahrungsmitteln sowie verbindlichen Regeln für gesundheitskritische Inhaltsstoffe.

„Es geht hier nicht um die Bevormundung von Verbraucher:innen oder ein Verbot des Fleischessens. Was wir in einem interdisziplinären Team von 17 Forscher:innen renommierter europäischer Wissenschaftsinstitutionen zusammengetragen haben, ist der aktuelle Forschungsstand, wie wir eine Ernährungswende zum Positiven am besten hinbekommen“, so Prof. Dr. Linus Mattauch, Juniorprofessor für die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen am Institut für Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht der TU Berlin. Die Verantwortung dafür könne nicht einfach den Bürger*innen aufgebürdet werden. In Umfragen stimme zwar ein sehr großer Teil der Menschen der Forderung nach besseren Haltungsbedingungen für Nutztiere zu. Trotzdem wird aber nur zu einem geringen Anteil Fleisch aus guten Haltungsbedingungen gekauft. Das zeige, dass die Hürden für eine Wende im Ernährungssystem vielschichtig und komplex sind. Darauf müsse die europäische Politik endlich mit geeigneten Maßnahmen reagieren.

„Schaut man sich Studien zur Wirksamkeit von freiwilliger Kennzeichnung von Nahrungsmitteln an, also die vielen unterschiedlichen Label der europäischen Nahrungsmittelindustrie, dann stellt man fest, dass sie die Kaufentscheidung nur wenig beeinflussen“, erklärt Mattauch. Mit Steuern könne man hingegen das Konsumverhalten und damit im zweiten Schritt das Verhalten der Industrie sehr gut steuern, so Mattauch, der sich hier auf erfolgreiche Initiativen verschiedener Länder beruft. Er erklärt dies, dass über eine geringere Nachfrage der notwendige Druck auf die Industrie aufgebaut werde, die Zusammensetzung ihrer Produkte zu ändern.

Aber auch eine Abgabe auf Fleisch, die in Deutschland für den Umbau von Ställen für artgerechtere Tierhaltung verwendet werden soll und im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition enthalten ist, würde sich der Experten-Kommission nach positiv auswirken. „Die Höhe der Abgabe könnte in Deutschland 40 Cent pro Kilo betragen, das dafür notwendige Gesetz wurde aber noch nicht beschlossen“, berichtet Mattauch. Ihre Effekte kämen nicht nur den Tieren zugute: Der hohe Fleischkonsum in Deutschland führt erwiesenermaßen zu Gesundheitsproblemen, vor allem bei verarbeiteten Produkten wie etwa Wurst. Zudem sind der Methanausstoß der Wiederkäuer sowie die Abholzung von Wäldern in Ländern des globalen Südens für die Produktion von Futtermitteln – auch für die Tierhaltung in Europa – relevante Treiber des Klimawandels. Die Beratungsgruppe geht von einem Anteil der Landwirtschaft von 10 Prozent am gesamten Ausstoß von Klimagasen in der EU aus. Zudem kann die Tierhaltung – wie etwa bei der Schweinehaltung in Niedersachsen – zu Nitrit- und Nitratbelastungen im Grundwasser führen. Eine Verteuerung von Fleisch und damit ein niedrigerer Fleischkonsum könnte diesen Problemen entgegenwirkten.

TU Berlin

Infektionsforschung soll ausgebaut werden

Am 1. Juli 2023 übernimmt Prof. Josef Penninger als Leiter des interdisziplinären Infektionsforschungszentrums in Braunschweig die wissenschaftliche Geschäftsführung des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI). Der mehrfach für seine herausragenden Beiträge zur Genetik und Molekularbiologie international ausgezeichnet Wissenschaftler verlässt dafür die University of British Columbia (Kanada), an der er das Life Sciences Institute leitete.

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Prof. Josef Penninger eine herausgehobene Forscherpersönlichkeit als neuen Wissenschaftlichen Geschäftsführer des HZI gewinnen konnten. Er wird die Internationalisierung und wissenschaftliche Profilierung des Zentrums weiter vorantreiben. Mit Prof. Penninger können wir einen starken Impulsgeber für die Forschung zurück nach Europa und Deutschland holen. Der Forschungsstandort Deutschland gewinnt dadurch weiter an Attraktivität“, sagt Prof. Veronika von Messling, Ministerialdirektorin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und Aufsichtsratsvorsitzende des HZI.

Penninger erklärte seine Ziele wie folgt: „Ich freue mich sehr über die neuen Herausforderungen und Möglichkeiten am HZI. Das HZI ist ein großartiger Ort für die Erforschung der Infektionsbiologie mit exzellenten Wissenschaftlern und einer gut aufgestellten Organisation. Jetzt ist es an der Zeit, den nächsten Schritt zu machen – das HZI als das beste internationale Zentrum für Infektionsforschung in der Welt zu positionieren. Um diese Vision zu verwirklichen, schaffen wir auch mehrere neue Forschungsstellen, über die wir das HZI mit den besten jungen Köpfen aus der ganzen Welt auffrischen. Außerdem werden wir ein einzigartiges Programm für Technologiefachkräfte entwickeln, um Deutschland zu einem weltweit führenden Standort für Forschungsinnovationen in der Infektionsbiologie zu machen, der das Potenzial hat, radikal neuartige und personalisierte Therapien zu entwickeln und auch neue Unternehmen zu gründen.”

Am HZI wird grundlegend zu bakteriellen und viralen Krankheitserregern, dem Immunsystem und der Immunabwehr sowie zu neuen Wirkstoffen geforscht, um das Verständnis von Infektionen immer weiter zu vertiefen.

HZI

Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere ist unzulässig

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte vor kurzem vorgeschlagen, eine nationale Positivliste für Heimtiere einführen zu wollen. Ein von Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) verfasstes Rechtsgutachten hat diesen Plan ans rechtswidrig beurteilt. So eine Positivliste würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen. Würde die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Heimtier-Positivliste einführen, so wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens insbesondere durch die Europäische Kommission vorgezeichnet. Auch eine Positivliste auf der Ebene der Europäischen Union wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar. „Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist“, verdeutlicht der Rechtsprofessor.

Das Gutachten legt dar, dass eine nationale Positivliste bereits das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte „Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren“ verletzen würde und damit völkerrechtswidrig ist. Das Übereinkommen enthalte ein klares Bekenntnis zur privaten Tierhaltung, zur Tierzucht und zum Tierhandel und betont die Bedeutung der Heimtiere wegen ihres Beitrags zur Lebensqualität und ihres daraus folgenden Wertes für die Gesellschaft. Auf der Ebene des EU-Rechts stelle eine nationale Positivliste eine Verletzung der Grundfreiheiten und hier insbesondere der Warenverkehrsfreiheit sowie der Dienstleistungsfreiheit dar. Eine nationale Positivliste verstoße darüber hinaus gegen verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes.

Spranger lehrt in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie. Ehrenamtlich wurde er als Kommissionsmitglied in die Tierschutzkommission durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen.

Das Gutachten steht auf der Webseite www.tierwohl-statt-heimtierverbot.de auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung.

ZZF

Tropenkrankheiten in Deutschland zu erwarten

Der Klimawandel bewirkt, dass auch in Deutschland teils tropische Temperaturen herrschen. Das ist eine gute Voraussetzung, dass sich mehr und mehr Insekten aus tropischen und subtropischen Gebieten auch in unseren Breitengraden wohlfühlen und vermehren. Damit steigt das Risiko, dass sich in Europa gefährliche Krankheiten wie das Dengue- oder das Gelbfieber sowie das Zika-Virus verbreiten. Das West-Nil-Virus ist bereits in Deutschland und weiteren Ländern Mitteleuropas angekommen. Das ist das Ergebnis einer Studie der Forschungsgruppe Medizinische Biodiversität und Parasitologie von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Die beteiligten Forschenden haben die Habitate der Asiatischen Tigermücke in Europa näher untersucht. Sie befürchten, dass selbst bei einem nur moderaten Temperaturanstieg mit einem vermehrten Auftreten der Tigermücke in Deutschland zu rechnen ist. Die Wissenschaftler:innen schätzen, dass in Zukunft in nahezu allen Gebieten Europas Klimabedingungen herrschen werden, die die Übertragung der Infektionskrankheiten begünstigen. Denn die Larven der ursprünglich in den süd- und südostasiatischen Tropen und Subtropen beheimateten Stechmückenart entwickeln sich schneller bei warmen Temperaturen. Aufgrund ihrer großen Anpassungsfähigkeit ist die Tigermücke schon jetzt in Teilen Mitteleuropas anzutreffen.

Topagrar
Vetion Fokusthema: West-Nil-Virus

Deutschland hat erste Bundestierschutzbeauftragte

Die Ampel-Regierung hat eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt und Deutschlands erste Bundestierschutzbeauftragte berufen. Es ist Ariane Désirée Kari, Fachtierärztin für Tierschutz und seit 2016 stellvertretende Landestierschutzbeauftragte in Baden-Württemberg. Sie wird das neue Amt am 12. Juni 2023 antreten. Nach der Approbation als Tierärztin im Jahr 2012 qualifizierte sich Kari 2015 im Rahmen einer Weiterbildung zur Amtstierärztin und erwarb 2019 die tierärztliche Zusatzbezeichnung Tierschutz. Sie konnte sich zudem zur Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen und Tierschutz weiterbilden. „In der Arbeit als Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz sehe ich eine große Chance, den Tierschutz voranzubringen. Ich freue mich sehr darauf, Tieren auf Bundesebene eine Stimme zu geben und sie zum Beispiel in Gesetzgebungsverfahren zu vertreten“, erklärte Kari.

Sie will „immer wieder den Fokus auf Missstände im Umgang mit Tieren richten, damit diese von den zuständigen Stellen behoben werden“. Auch Özdemir zeigte sich im Anschluss an die Bekanntgabe der ersten Bundestierschutzbeauftragten überzeugt, dass Kari mit ihrer Arbeit wichtige Impulse setzen und den gesamtgesellschaftlichen Diskurs und Dialog im Bereich des Tierschutzes mit fachlicher Expertise begleiten und fördern wird. Mit der Schaffung des Amtes auf Bundesebene will er den Tierschutz in Deutschland strukturell und institutionell weiter stärken. Nach Angaben des BMEL soll die Bundestierschutzbeauftragte politisch und fachlich unabhängig arbeiten.

BMEL