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Noch viel Luft nach oben beim Umbau der Tierhaltung

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am 31. Mai 2023 ihren ersten Fachtag zum Schwerpunktthema Umbau der Tierhaltung abgehalten. Neben verschiedenen Themenpavillons, die Einblicke in die Arbeit der Fachbereiche ermöglichten, und umfassenden Informationen über das BLE-Programm zum Umbau der Tierhaltung, wurde BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden nach 13-jähriger Amtszeit verabschiedet. Eiden übergab den symbolischen Schlüssel an seine Nachfolgerin, Dr. Margareta Büning-Fesel.

Ziel des Fachtags war es, die interne Vernetzung zu stärken sowie ein Zeichen für modernes Arbeiten im Zeitalter der digitalen Transformation zu setzen. Unter dem Motto “Transformation der Land- und Ernährungswirtschaft” wurde den Teilnehmenden das breite Aufgabenspektrum der BLE vorgestellt: neben Ernährung und Ernährungsvorsorge bis zu Fischerei und Qualitätskontrolle sowie verschiedenen Mitmach-Aktionen, wurde auch das Spannungsfeld Weidetiere und Wolf thematisiert. Auch in Zukunft werde das BLE ein wichtiger Berater des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sein, wie Staatssekretärin Silvia Bender erklärte.  Zudem werde die Bundesanstalt auch bei der Umsetzung der Tierwohl-Maßnahmen eine zentrale Rolle spielen.

„Tierhaltung muss anders werden. Dazu haben wir erstens eine transparente Haltungskennzeichnung vorgelegt, zweitens ein Bundesprogramm Tierhaltung entwickelt. Das ist keine Eintagsfliege. Die BLE wird die Entwicklung der Transformation über viele Jahre begleiten”, betonte Staatssekretärin Silvia Bender. „Wir waren noch nie so weit – es muss aber noch mehr passieren”, ergänzte Prof. Dr. Harald Grethe, Leiter des Fachgebiets “Internationaler Agrarhandel und Entwicklung” an der Berliner Humboldt-Universität.

BLE

Bayern kritisiert Pläne zur Anbindehaltung

Als nicht akzeptabel bezeichnet die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber das vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angekündigte Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen. Die Ministerin fürchtet eine Aufgabewelle bei den rund 11.000 betroffenen Betrieben, da es viele Landwirt:innen nicht schaffen würden, ihre Höfe innerhalb der geplanten Übergangsfrist von fünf Jahren entsprechend umzubauen. Der Referentenentwurf sieht zwar eine Ausnahmegenehmigung für Kleinbetriebe der Ökohaltung vor, die Kaniber jedoch ebenfalls ablehnt. Sie verlangt, dass auch für konventionell wirtschaftende kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe in Zukunft eine Kombihaltung ohne höhere Haltungsauflagen möglich ist. „Viele bäuerliche Familienbetriebe wirtschaften in sensiblen landschaftlichen Gebieten; insbesondere im Voralpenraum und unseren Mittelgebirgslagen. Sie erhalten und prägen unsere einmalige bayerische Kulturlandschaft. Da braucht es Sensibilität und keine zusätzlichen demotivierenden Aktionen, die nur zu einem Höfesterben führen“, warnt die Ministerin.

Hingegen betrachtet die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN die geplante Tierschutzgesetz-Novelle als einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag und fordert stattdessen die komplette Abschaffung der Anbindehaltung. „Die Anbindehaltung von Tieren steht in starkem Widerspruch zu § 2 Tierschutzgesetz, in dem eine verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren gefordert wird und nach dem es verboten ist, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Dementsprechend ist klar, dass die Anbindehaltung nie gesetzlich erlaubt war. Umso enttäuschender, dass jetzt weiterhin die Kombihaltung erlaubt werden soll – damit wird fühlenden Tieren auch zukünftig über mehrere Monate im Jahr ihr Bewegungs-, Komfort- sowie Sozialverhalten weitgehend eingeschränkt. Die Rinder müssen die meiste Zeit fixiert an ein und derselben Stelle stehen. Sie haben angebunden keine Möglichkeit, zu laufen oder sich umzudrehen”, sagt Rüdiger Jürgensen, Mitglied der Geschäftsleitung VIER PFOTEN Deutschland.

Topagrar

Bayerisches Wochenblatt

VIER PFOTEN

Kaliforniens Tierschutzgesetz zieht weite Kreise

Im Januar 2022 ist in Kalifornien ein Gesetz in Kraft getreten, das den Verkauf von Fleisch verbietet, das von Schweinen stammt, deren Mütter im Kastenstand eingesperrt waren. Zudem wird festgelegt, dass jede Zuchtsau mindestens 2,23 m2 Platz haben muss. Gegen dieses strenge Tierschutzgesetz hatte der Verband der Schweinehalter (NPPC) vor dem Obersten Gerichtshof der USA erfolglos geklagt und zeigte sich enttäuscht über das Urteil. „Wenn wir zulassen, dass sich der Staat zu weit aus dem Fenster lehnt, wird das die Preise für die Verbraucher in die Höhe treiben und kleine Betriebe aus dem Geschäft drängen, was zu einer weiteren Konsolidierung führt“, warnte NPPC-Präsident Scott Hays.

Während sich die zwei US-Schweinefleischunternehmen Tyson Foods und Hormel bereits vor etwa zwei Jahren zur Einhaltung des kalifornischen Tierschutzgesetzes verpflichtet haben, hat Smithfield Foods, der größte Schweinefleischproduzent in den USA, vor 3 Monaten seine Schweinefleischerzeugung im kalifornischen Werk Vernon aufgegeben. Als Grund nannte das Unternehmen „die eskalierenden Kosten für die Geschäftstätigkeit und die Bürokratie“ in Kalifornien.

Nach Meinung der texanischen Kongressabgeordneten Veronica Escobar sollte der Tierschutz im ganzen Land verbessert werden. So sieht ein von ihr im Repräsentantenhaus eingebrachter Gesetzesentwurf vor, dass trächtige Sauen landesweit in Gruppen gehalten werden müssen. Auch soll die Käfighaltung von Sauen verboten werden. Von den Interessensverbänden der US-Farmer wird dieser Vorstoß scharf kritisiert, denn die damit einhergehenden Mehrkosten könnten zu einem Anstieg der Betriebsaufgaben führen. Die Universität Minnesota beziffert die Gesamtkosten auf 2 bis 3 Mrd. US-Dollar.

Am 14. & 15. September 2023 findet die jährliche Tagung „Aktuelle Probleme des Tierschutzes“ statt. In diesem Jahr wird diese als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder live online) angeboten.

SUS

Topagrar

Aktuelle Probleme des Tierschutzes auf Myvetlearn.de

Fehlende Wertschätzung macht Landwirt:innen krank

Landwirt:innen leiden sehr viel häufiger unter Depressionen, Angst oder Burnouts, als die Allgemeinbevölkerung. Fast die Hälfte der Bäuerinnen und Bauern ist psychisch schwer belastet, wie die Umfrage der Psychologin Maria Roth unter 3.800 Landwirt:innen im vergangenen Jahr ergab. Die Gründe sind vielfältig. Sie reichen von körperlicher Überbelastung über Nachfolgeprobleme bis hin zu finanziellen Sorgen. Insbesondere die massive Kritik von Seiten der Gesellschaft und die fehlende Wertschätzung belastet viele Landwirt:innen, was wiederum zu Überforderung und Depressionen führen kann. Nicht selten sind dann auch die Tiere auf den Höfen betroffen, denn die Scham verhindert häufig, dass sich die Landwirt:innen entsprechend Hilfe suchen.

„Vor dem tierischen Leid kommt immer die menschliche Tragödie”, bestätigt Heidi Perzl. Sie arbeitet bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, kurz SVLFG, als Beraterin im Telezentrum für seelisch belastete Menschen. Durchschnittlich nutzen 30-40 Betroffene pro Woche die Krisenhotline. Bei Männern ist die Scheu, sich Hilfe zu suchen, noch größer als bei Frauen, so Perzl. Ihren Erfahrungen nach macht vielen Landwirt:innen neben persönlichen Problemen auch die Kritik in sozialen Medien und in der Gesellschaft zu schaffen: Sie fühlten sich nicht wertgeschätzt, im Gegenteil: Sie gelten als Tierquäler und Umweltzerstörer – “das gibt vielen den Rest”, so Perzl.

Passende Unterstützungsangebote gibt es inzwischen einige, doch Beratung und Hilfe durch Nicht-Landwirt:innen werde häufig nicht von den Betroffenen akzeptiert, so Roth. Ihrer Beobachtung nach würden sich Landwirtinnen und Landwirte von Beratern häufig missverstanden fühlen. „Ich habe oft den Eindruck, du musst aus der Landwirtschaft kommen, sonst denken die Landwirte‚ ‘keiner versteht, wie es mir geht’. Wenn man sich nicht verstanden fühlt, lässt man sich nicht helfen.“ Um die Landwirt:innen zu unterstützen, wollen sich nun auch Kirchen, der Bauernverband und die SVLFG stärker vernetzen.

Tagesschau.de

Agrarheute

Tierwohl-Bonus wird 2024 abgeschafft

Es muss mehr Wettbewerb für die Initiative Tierwohl (ITW) geben, fordert das Bundeskartellamt und veranlasste die Abschaffung des verpflichtenden Tierwohl-Bonus ab 2024. Stattdessen will die ITW eine unverbindliche Empfehlung für eine Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten einführen und somit Deutschland größtes Tierwohlprogramm auch in 2024 fortführen. Die Honorierung des Tierwohl-Engagements der Mäster soll künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer von der ITW festgelegten Empfehlung erfolgen.

„Es galt einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht werden zu können“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW.

Das Bundeskartellamtes begrüßt den Schritt. Für die Ferkelerzeuger soll laut ITW weiter ein fester Betrag pro Tier über die ITW gezahlt werden. Ab Sommer 2024 wird es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrags geben: Landwirte, die ihre Ferkel an einen ITW-Mäster liefern, erhalten einen höheren Betrag. Mit dieser Differenzierung sollen für Ferkelerzeuger zusätzliche Anreize gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen.

ITW

Bundeskartellamt

Özdemir verspricht gute Lösung für die Rinderhaltung 

Gemäß Koalitionsvertrag soll das Tierschutzgesetz in Deutschland reformiert, Tierschutzvorgaben für die Landwirtschaft strenger werden. Das schließt neben einer Verpflichtung zu Videoaufnahmen in Schlachthöfen und schärferen Vorgaben zu Eingriffen, wie dem Kürzen der Ringelschwänze von Ferkeln, unter anderem auch ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Kühen ein, die besonders in Baden-Württemberg und Bayern verbreitet ist. „Wir werden unserer Verantwortung gerecht sowohl für unsere Almen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland als auch für den Schutz der Tiere, die wir für die Pflege der Landschaft brauchen“, erklärte Bundesagrarminister Cem Özdemir gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Der Minister versprach den Rinderhalter:innen praktikable Regeln, Einzelheiten gab Özdemir aber nicht preis. Der Reformentwurf werde zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt. In einem aktuellen Gutachten zur Haltung von Milchkühen hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ein EU-weites Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung gefordert. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist. Diese Praxis sollte nach Ansicht der EFSA vermieden werden.  

Proplanta

EFSA

Geschlechtsbestimmung im Ei mittels Sensor

Seit dem 1. Januar 2022 ist in Deutschland das Töten von männlichen Eintagsküken als unerwünschte Nachkommen von Legehennen verboten. Um dieses Verbot einhalten zu können, stehen den Brütereien mit dem Züchten der Brüderhähne und Ausbrüten der sogenannten Zweinutzungshühner sowie als dritte Alternative auch die Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung. Mit Hilfe eines neuen Verfahrens lässt sich das Geschlecht der Embryos nun bereits am Geruch befruchteter Eier erkennen. Das gemeinsame Projekt der University of Carolina, Davis und dem Sensor-Start-Up Sensit Ventures ist eine deutlich weniger aufwändige und viel effizientere Methode als bisher auf dem Markt befindliche Verfahren.

Die Geschlechtsbestimmung wird über einen Sensor durchgeführt, der lediglich die Luft, die mit den geschlechtsspezifischen organischen Verbindungen angereichert ist, analysiert. Mit dieser Methode lassen sich männliche und weibliche Embryonen acht Tage nach der Befruchtung mit einer Genauigkeit von 80 Prozent identifizieren. Nach der Analyse können die männlichen Eier aussortiert bzw. verwertet werden. Das Verfahren könnte dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation der Hühnerzüchter:innen zu verbessern und dem Töten männlicher Küken, das in zahlreichen Ländern noch immer zugelassen ist, Einhalt zu gebieten.

Pressetext

Sensit Ventures

Kängurus droht nach massenhafter Vermehrung der Hungertod

Nach den extremen Dürrejahren zu Beginn des Jahrtausends hatte sich die Population der Kängurus in Australien auf unter 30 Millionen reduziert. Das Wetterphänomen La Niña bescherte dem Kontinent jedoch viel Regen und damit ein großes Nahrungsangebot, was annähernd zu einer Verdopplung der Bestände geführt hat. Diese massenhafte Vermehrung stellt die Australier nun vor einige Probleme, denn Millionen der geschützten Beuteltiere könnten verhungern, falls die Nahrung wieder knapp und die Population nicht eingedämmt wird. „Sie fressen in öffentlichen Toiletten das Klopapier und liegen verhungert auf der Straße“, erzählt Umweltschützerin Katherine Moseby aus Erfahrung. „Während der letzten Dürre sind in manchen Gegenden schätzungsweise 80 bis 90 Prozent der Kängurus gestorben.“

Moseby rät dazu, einen Teil der Tiere zu jagen und ihr Fleisch sowie das Leder zu nutzen. Nur so könnten die Kängurus vor diesem Szenario geschützt werden. Mit einer Genehmigung dürften die Beuteltiere in den meisten Teilen des Landes gejagt werden, da die meisten Arten nicht vom Aussterben bedroht seien. Jedes Jahr werden bis zu fünf Millionen Kängurus für den Handel erlegt, was jedoch von Tierschutzorganisationen scharf kritisiert wird. „Diese heimischen Tiere werden für den kommerziellen Profit geschlachtet“, kritisierte die Organisation Animals Australia Anfang des Jahres. „Sie sagen, es sei unethisch, die Tiere zu töten. Aber unethisch ist es, sie verhungern zu lassen. Es wäre grausam, nichts dagegen zu tun“, hält George Wilson, einer der führenden Experten für Kängurupopulationen, dagegen. Diese Ansicht teilt auch Umweltschützerin Moseby. „Die Kängurus nicht mehr wegen ihres Leders oder Fleisches zu töten, wird nicht für größeres Wohlergehen der Tiere sorgen“, sagt sie. „Das wird die Dinge nur noch schlimmer machen.“

Express

Woche gegen Qualzuchten ausgerufen

Viele Tierrassen sind als sogenannte Qualzuchten einzuordnen. Dabei handelt es sich um Hunde, Katzen sowie Heim- und Nutztiere, die so gezüchtet wurden, dass sie den optischen Vorstellungen des Menschen entsprechen – ohne Rücksicht auf daraus resultierende Leiden für die Tiere. Besonders beliebt sind brachycephale Hunderassen wie die Französische Bulldogge oder der Mops, die durch ihre Kurzköpfigkeit massive Schwierigkeiten beim Atmen haben und häufig unter Augen-, Ohren- und Hauterkrankungen sowie schmerzhaften Defekten im Skelett und Muskelsystem leiden. Wegen ihrer typischen Faltohren und den großen Augen wird die Scottish Fold Katze als besonders niedlich angesehen. Doch auf Grund der unheilbaren Erbkrankheit Osteochondrodysplasie, die sich auf Knorpel und Knochen auswirkt, haben diese Tiere bereits in den ersten Lebensjahren Probleme mit den Gelenken und dem Skelett, vor allem mit der Wirbelsäule.

In Österreich wird seit mehr als 1,5 Jahren an einer Novelle des Tierschutzgesetzes gearbeitet, um konkrete Verbesserungen für Heim- und Wildtiere zu erwirken. Da mit keinen Gesetzesänderungen in naher Zukunft zu rechnen ist, verstärkt Tierschutz Austria seinen Druck und hat nun die Woche gegen Qualzuchten ausgerufen. In den nächsten Tagen wird die Tierschutzorganisation Tiere mit Qualzuchtmerkmalen aus dem Tierschutzhaus Vösendorf vorstellen.

Um solche Defektzuchten geht es auch in der Online-Seminarreihe Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hunde auf Myvetlearn.de. Am 31. Mai 2023 findet das nächste Live-Webinar mit Prof. Dr. Stephan Neumann statt. Dieses Mal zum Thema Kopf. Alle Webinare der Fortbildungsreihe werden aufgezeichnet und stehen den Kursteilnehmer:innen bis zum 31. Dezember 2023 zur Verfügung. Die Fortbildungsreihe richtet sich gleichermaßen an Amtstierärzt:innen als auch an kurativ tätige Kolleg:innen.

OTS

Online-Fortbildung zu Qualzuchten bei Hunden auf Myvetlearn.de

Vetion-Fokusthema Qualzuchten

Innovative Methoden für genaues Bienenmonitoring

Am heutigen Montag (22.05.2023) wird bereits zum 23. Mal der Internationale Tag der biologischen Vielfalt gefeiert. Leider bietet der Tag nicht wirklich großen Grund zur Freude, denn die Artenvielfalt nimmt weltweit immer weiter ab. Das betrifft in besonderem Maße auch die Insekten, die essentiell für das Bestäuben von Pflanzen sind. Bienen sind für etwa 80 Prozent aller Lebensmittel verantwortlich. Um die Artenvielfalt der Bestäuberinsekten zu schützen und deren Gesundheit zu erhalten, hat das Climate-Tech-Unternehmen 3Bee mit „HiveTech” den Bienenstock 4.0 entwickelt. Dieser verfügt über sogenannte IoT-Sensoren (Internet of Things), ein geschlossenes Netzwerk aus Sensoren, Software und anderen technischen Geräten, die miteinander kommunizieren. Mittels KI-basierter Technologie und Satellitenbildern kann der Bienenstock 4.0 den Imker:innen wertvolle Daten über den Gesundheitszustand des eigenen Bienenvolks liefern.

Dazu gehören neben Wettervorhersagen und Innen- und Außentemperatur des Bienenstocks auch veränderte Tonfrequenzen sowie Angaben zur Luftfeuchtigkeit. Mit diesen Angaben können zum Beispiel Maßnahmen gezielter geplant werden. Nach Information des Unternehmens senkt der Bienenstock 4.0 die Sterberate der Bienen um 20 Prozent. 3Bee verfügt inzwischen über ein europaweites Netzwerk mit über 5.000 Imker:innen, Landwirt:innen und Unternehmen sowie rund 200.000 Bienenpat:innen.

Um Bienen, ihre Haltung sowie Krankheiten der wichtigen Bestäuber, aber auch um die Grundlagen von Recht und Tierschutz, geht es in dem gleichnamigen vierteiligen E-Learningkurs für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

3Bee

Grundkurs Bienen auf Myvetlearn.de

Neue EFSA-Gutachten mit Haltungsempfehlungen für Milchkühe und Geflügel

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat verschiedene wissenschaftliche Gutachten zu Nutztierarten in Auftrag gegeben, mit denen die laufende Überarbeitung der Tierschutzvorschriften der Europäischen Union unterstützt wird. In einem neuen Gutachten zur Haltung von Milchkühen fordert die EFSA das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung der Tiere. Grundsätzlich benötigen Milchkühe für ihr Wohlergehen mehr Platz und eine bessere Unterbringung, lauten die Empfehlungen der Gutachter. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist. Diese Praxis sollte nach Ansicht der EFSA vermieden werden. So wird empfohlen, dass jede Kuh Zugang zu einem Innenbereich haben sollte, der insgesamt mindestens 9 m² umfasst. Darin eingeschlossen ist der Liegebereich. Zudem sollten die Tiere Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen erhalten. Nach wie vor ist die Haltung in Anbindeställen in Deutschland zulässig. Bei Neubauten wird allerdings in der Regel Laufställen der Vorzug gegeben.

Wie schon in einem, im Februar vorgelegten Gutachten zur Käfighaltung von Legehennen, empfiehlt ein weiteres Gutachten ebenfalls ein grundsätzliches Verbot der Käfighaltung bei Enten, Gänsen und Wachteln. Die EU-Agentur hat dabei eigenen Angaben zufolge eine Reihe von Gefahren ermittelt, die sich negativ auf das Wohlergehen der Vögel auswirken. Weiterhin fordern die Gutachter bei Wasservögeln den Zugang zu offenem Wasser zum Baden oder zumindest zum Eintauchen des Kopfes. Das aktuelle Gutachten wurde im Rahmen der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zur Überarbeitung der Tierschutzvorschriften erstellt. Ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 vorgelegt.

EFSA

Vetion-Fokusthema: Tierschutz geht uns alle an

VDH weist Vorwürfe zu Rassehundeausstellung zurück

Vom 12. – 14. Mai 2023 hat die Dogs & Fun in Dortmund stattgefunden. Veranstalter dieser Rassehunde-Messe ist der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Im Vorfeld hatte es seitens der PETA scharfe Kritik an der Veranstaltung gegeben, da die Tierschutzorganisation unter anderem vermutete, dass bei den rund 240 Rassen, die bei den Wettbewerben zur Schau gestellt werden, sogenannte Qualzuchten dabei seien. „Zuchtverbände, die Hunde durch die gezielte Kombination von verschiedenen Formen und Farben züchten, akzeptieren bewusst, dass viele dieser Tiere während ihres gesamten Lebens leiden. Oft sind sie schwer krank oder werden es im Laufe ihres Lebens“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Mit der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung gilt seit Januar 2022 endlich ein Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Hunde. Trotzdem sehen wir noch zu oft Hunde, die trotz ihrer Qualzuchtmerkmale auf derartigen Veranstaltungen ausgestellt werden.“

Der Veranstalter widerspricht diesen Vorwürfen jedoch. Wie Jan-Peter Bach, Fachreferent für Tierschutz des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH), mitteilte, seien zwar sieben Hunde wegen auffälliger Defektzuchtmerkmalen von der Ausstellung ausgeschlossen worden, doch hätten neben sieben beauftragten Tierärzt:innen auch das örtliche Veterinäramt die Einhaltung der Vorschriften überwacht. „Es kann also mit Recht gesagt werden, dass Veranstalter und Veterinäramt einen großen Aufwand betrieben haben, um die Ausstellung von Tieren mit sogenannten ‘Qualzuchtmerkmalen’ zu verhindern und dass nur ein sehr kleiner Teil der untersuchten Tiere erblich bedingte Krankheitsmerkmale aufwies”, so Bach. Auch die Kritik, dass die Hunde zur Teilnahme an bestimmten Showeinlagen gezwungen werden würden, wies der VDH-Fachreferent entschieden zurück.

„Die Entscheidung, sich überhaupt einen Hund zuzulegen und die Frage, ob es ein Rassehund oder ein Mischling sein soll und welcher Rasse der Hund angehört, ist für jeden – abhängig von den eigenen Lebensumständen und der Erfahrung im Umgang mit Hunden – individuell zu entscheiden”, stellte Bach klar. Die PETA-Tierschützer:innen appellieren an potenzielle Neu-Besitzer:innen von Hunden, sich lieber ein neues Familienmitglied aus dem Tierheim zu holen, in denen Tausende Hunde auf ein neues Zuhause warten.

Auf Myvetlearn.de erfahren Tierärzt:innen bei der Online-Seminarreihe Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hunde mehr über Defektzuchten. Am 31. Mai findet das nächste Live-Webinar (Thema Kopf) statt. Alle Webinare werden zudem aufgezeichnet und stehen den Kursteilnehmer:innen bis zum 31. Dezember 2023 zur Verfügung. Die Fortbildungsreihe richtet sich gleichermaßen an Amtstierärzt:innen als auch an kurativ tätige Kolleg:innen.

T-Online

PETA

Online-Fortbildung zu Defektzuchtmerkmalen bei Hunden auf Myvetlearn.de

Vetion-Fokusthema Qualzuchten

Dürre der letzten Jahre setzt auch Feldhamstern zu

Der Feldhamster (Cricetus cricetus) ist eine der am stärksten bedrohten Säugetierarten Deutschlands. Schon jetzt gilt das Nagetier in einigen Bundesländern als ausgestorben. Grund für den dramatischen Populationsrückgang der Feldhamster ist neben der Intensivierung der Landwirtschaft und die hocheffiziente Arbeit der Erntemaschinen auch die extreme Trockenheit in den vergangenen Jahren. In Erfurt, der einzigen deutschen Großstadt, in der Feldhamster vorkommen, leben geschätzt 600 bis 1.000 der Nager, wie René Sollmann von der Stiftung Lebensraum erklärt. Doch auch hier, wie im gesamten Bundesland Thüringen nehme die Hamster-Population ab.  Sollmann schätzt den Gesamtbestand der Feldhamster in Thüringen auf noch etwa 5.000 Tiere – hauptsächlich im Thüringer Becken unter anderem bei Kutzleben, Buttelstedt oder im Umfeld von Mühlhausen.

„Vor zehn Jahren waren es noch drei- bis fünfmal so viele Hamster“, so der Experte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Vor allem die Dürrejahre 2018 und 2019 haben den Hamstern zugesetzt. Ich befürchte, ein Großteil der Feldhamster ist einfach verdurstet“, so Sollmann. Um den Feldhamster in Thüringen zu schützen, könnten mehr Blühstreifen helfen. Auch sei der Anbau von Winter- und Sommergetreide auf nahe beieinander liegenden Flächen hilfreich für den Nager, um für den Winterschlaf ab Oktober genügend Nahrung zu sammeln. Die EU sowie Bund und Länder stellen Fördermittel zum Schutz des Feldhamsters zur Verfügung. Nach Angaben der Naturschutzstiftung werden von Thüringer Agrarbetrieben inzwischen fast 3.500 Hektar hamsterfreundlicher bewirtschaftet.

Proplanta

Zweite Chance für Straßentiere

Weltweit leben unzählige Hunde und Katzen auf der Straße. Die meisten fristen ein trauriges Dasein. Zu den täglichen Kämpfen ums Überleben kommen zahllose Krankheiten und Unfälle. Aus Angst vor hohen Kosten kümmern sich nur wenige Menschen um diese Tiere. Hinzu kommt die unkontrollierte Vermehrung, die zusätzlich für zahlreichen, leider unerwünschten Nachwuchs sorgt. In den Tierwaisenhospitälern der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz (SUST) werden Tausende dieser Straßentiere in Not tierärztlich versorgt. Zusätzlich werden laufend Kastrationen für Hunde und Katzen durchgeführt, um das Tierleid der Straßentiere etwas zu mindern.

Die Stiftung organisiert und finanziert diese Hospitäler, trägt die Kosten für die tierärztliche Versorgung sowie für die Medikamente, Operationen, Therapien und Pflege. Erst kürzlich wurden zwei neue Tierwaisenhospitäler in Moreni (Rumänien) und Beirut (Libanon) eröffnet. Weiterhin engagiert sich die SUST für eine nachhaltige Lösung der Tierschutzprobleme vor Ort. Die Stiftung organisiert die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, optimiert Tierheime, klärt die Bevölkerung auf und fördert die Vermittlung heimatloser Tiere direkt im Land. Seit der Gründung des ersten Tierwaisenhospitals vor sieben Jahren haben mehr als 50.000 Straßentiere Zuflucht und veterinärmedizinische Behandlung erhalten.

SUST
Schweizerbauer
Fokusthema: Tierschutz geht uns alle an