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Abgelehntes Verbot von Tierbörsen in der Kritik 

In der vergangenen Woche hat sich der Petitionsausschuss mehrheitlich gegen ein Verbot von Tierbörsen ausgesprochen und empfohlen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Ein generelles Verbot sei „unverhältnismäßig“, heißt es in der Beschlusserklärung. Für die Organisation und Durchführung von Tierbörsen würden die Anforderungen des Tierschutzgesetzes gelten, die von den für den Tierschutz zuständigen Behörden der Länder kontrolliert würden, heißt es weiter.

Der Deutsche Tierschutzbund bedauert die Entscheidung des Ausschusses sehr: „Untersuchungen und Vor-Ort-Besuche auf Börsen der letzten Jahre zeigen klar, dass bestehende Regelungen im Tierschutzgesetz sowie die Tierbörsenleitlinien nicht ausreichen, um einen tierschutzkonformen Ablauf von Tierbörsen zu gewährleisten! Denn die 2006 veröffentlichten ‚Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten‘ sind nicht rechtsverbindlich, sondern haben nur Empfehlungscharakter. Entsprechend werden sie in der Praxis gar nicht oder nur ungenügend umgesetzt“, betont James Brückner, Leiter der Fachabteilung für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund.

Die Tierschützer:innen gehen davon aus, dass Tierbörsen schon aufgrund der häufigen Wochenendtermine nur sporadisch von den Behörden kontrolliert würden. Wegen der massiven Tier- und Artenschutzprobleme, die insbesondere überregionale und internationale Börsen verursachen und den Strapazen für viele Tiere, bedingt durch An- und Abreise, wäre ein generelles Verbot konsequent gewesen. Zumindest ist der Gesetzgeber in der Pflicht, rechtsverbindliche Regelungen in Form einer Tierbörsenverordnung zu erlassen, die Tier- und Artenschutzrecht umfassend berücksichtigt, aber auch den Vollzug für die Behörden machbar gestaltet.

Gleiches forderten auch die Verfasser der ‚Exopet-Studie‘, die bereits 2015 von der damaligen Bundesregierung in Auftrag gegeben worden war. Die Ergebnisse daraus sind bis heute nicht umgesetzt.

Deutscher Tierschutzbund 

Abschaffung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes gefordert

Vor rund drei Jahren ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) in Kraft getreten. Mit Beginn des kommenden Jahres soll dann die Pflicht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln greifen, die an Endverbraucher abgegeben werden. Hinsichtlich des nur noch kurzen Zeitfensters und der fehlenden Einigung bei der dringend notwendigen Neugestaltung des Gesetzes, fordert der Deutschen Bauernverband (DBV) die sofortige Abschaffung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht.

„Unsere Geduld ist zu Ende. Das bestehende THKG ist untauglich, weil es keinen Mehrwert zu bestehenden Haltungskennzeichen bringt, stattdessen zusätzlichen Aufwand und Bürokratie schafft. Wir haben das Vertrauen in eine echte Neugestaltung verloren“, so Beringmeier. „Seit über einem Jahr gibt es konkrete wirtschaftsseitige Vorschläge, Rechtsgutachten und Gesprächsangebote, um eine vollumfängliche, praktikable und wirksame Umsetzung zu erreichen“, erklärt DBV-Veredelungspräsident Hubertus Beringmeier. Die noch verbleibende Zeit reiche nicht aus für eine Neugestaltung. Es gäbe nunmehr keine andere Wahl, als das bestehende THKG abzuschaffen, um Schaden von der Wirtschaft abzuhalten, so Beringmeier abschließend.

DBV

Traditionelle Eichelernte durch freilaufende Schweine zum Schutz von Pferden und Rindern 

Seit dem 14. September 2026 sind im südenglischen New Forest rund 600 Schweine zur traditionellen Pannage (Eichelernte) unterwegs. Die Tiere fressen herabgefallene Eicheln, Bucheckern und Kastanien und schützen so freilebende Ponys, Rinder und Wildtiere. Im Gegensatz zu den Schweinen vertragen diese die Eicheln nicht, zu große Mengen sind wegen der enthaltenen Gerbsäure giftig für die Tiere. Die weidenden Schweine jedoch fressen die Eicheln mit Begeisterung und säubern so den Waldboden. Gleichzeitig nutzen sie die Eicheln als natürliches Mastfutter.

Schon seit vielen Jahrhunderten werden Hausschweine jedes Jahr im Herbst zur Pannage (Common of Mast) im 570 km² großen Nationalpark freigelassen. Diese Tradition geht bis ins Mittelalter auf Wilhelm den Eroberer zurück. Die Tiere gehören den Anwohner:innen, die ein sogenanntes Weiderecht besitzen. Die Dauer der Saison wird jährlich von der Parkverwaltung (Court of Verderers) je nach Eichelaufkommen festgelegt. Die New Forest Pannage Season 2026 dauert noch bis zum 29. November an.

Agrarheute

Im Herbst wächst das Risiko für Wildtierunfälle

Mit dem Beginn des Herbstes verändern sich auch die Lichtverhältnisse. Gleichzeitig sind Wildtiere vermehrt unterwegs, um Nahrung zu finden. Bei Rotwild und Wildschweinen hat zudem die Brunftzeit begonnen bzw. steht kurz bevor. Damit steigt das Risiko von Wildtierunfällen. In Deutschland und der Schweiz kommt es jedes Jahr, speziell im Herbst, zu mehreren Tausend Kollisionen mit Wildtieren.

Besonders während der Dämmerung und bei Dunkelheit ist die Gefahr groß, dass Autofahrer:innen Wildtiere übersehen, die am Straßenrand stehen oder Übergänge zwischen Wald und Wiese nutzen. Um Unfälle zu vermeiden, ist eine gute Sicht sowie eine funktionierende Beleuchtung  elementar.

Da die Tiere im Scheinwerferlicht oft erstarren oder orientierungslos laufen,  sind Autofahrer:innen dringend angehalten, das Fernlicht auszuschalten. Grundsätzlich gelten Bremsbereitschaft und eine angepasste Fahrweise in  bewaldeten Gebieten und bei Wildwechseln. In dem unvermeidlichen Fall eines Aufpralls sollte danach die Unfallstelle gesichert, die Warnblinker eingeschaltet und die Polizei verständigt werden. Die Polizei rät, das verletze Tier nicht anzufassen werden, da es aggressiv reagieren könnte Möglich ist auch eine Übertragung von Infektionen. Und auch wenn das Tier nach dem Unfall flieht, sollten die Behörden verständigt werden, damit sie eine Nachsuche veranlassen und dem Tier so Leid ersparen können.

Wer ein verletztes Tier liegen lässt und Fahrerflucht begeht, macht sich strafbar. Wenn das Tier danach noch Stunden oder Tage leidet, liegt zudem ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor.

Watson

Film-Tipp: „Geheimsache Tierversuche – Unter Ausschluss der Öffentlichkeit“

Seit dem 29.09.2026 ist die Dokumentation „Geheimsache Tierversuche“ in der ZDF-Mediathek verfügbar. Der Journalist und Filmemacher Manfred Karremann macht in seinem Film das enorme Leiden der Versuchstiere in deutschen und europäischen Laboren sichtbar. Er zeigt schonungslos das Tierleid, das die Tierversuchsindustrie mit aller Macht vor der Öffentlichkeit verbergen zu versucht.

Für die Doku hat Karremann mehr als 12 Monate lang versucht, mit Tierversuchslaboren ins Gespräch zu kommen. Lediglich Prof. Stefan Schlatt von der Universität Münster hat sich angeboten, mit ihm über Tierversuche und seine Beweggründe zu sprechen. In dem Film werden neben heimlich entstandenen Aufnahmen aus einem britischen Labor aber auch Alternativen zu Experimenten mit Tieren aufgezeigt. So können menschliche Zellkulturen, künstliche Haut und Organe auf Chips als adäquater Ersatz dienen und in bestimmten Bereichen auch wissenschaftlich bessere Ergebnisse liefern.

„Geheimsache Tierversuche“ zeigt Einblicke in die streng abgeschottete Welt der Labore. Fragt: Wie kann eine Gesellschaft etwas ethisch und wissenschaftlich beurteilen, das weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht?

ZDF.de

Bundestierschutzpreis 2026 in Österreich vergeben

Erstmals nach acht Jahren sind wieder Tierschutzprojekte in Österreich mit dem Bundestierschutzpreis ausgezeichnet worden. Hauptsächlich aufgrund von organisatorischen und politischen Prioritätenwechseln war diese längere Pause entstanden. 

Im Rahmen einer feierlichen Gala übergaben Bundesministerin Korinna Schumann und Tierschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig die beiden Hauptpreise an A G’spia fürs Tier der Volkshilfe Wien und an den Verein RespekTurtle, der eine auf Schildkröten spezialisierte Auffangstation und einen Gnadenhof betreibt. Die beiden Jurypreise gingen an den Lebenshof Sonnenweide und die Fledermausstation Österreich. Johannes Baumgartner von der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde für sein besonderes Engagement für den Schutz und das Wohl von Tieren mit dem Ehrenpreis ausgezeichnet.

Bundesministerium Österreich

Geldstrafe wegen nicht ordnungsgemäßer Anbindehaltung

Erstmals ist in Deutschland ein Landwirt wegen der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern ohne Auslauf strafrechtlich verurteilt worden. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen sah den Tatbestand der Tierquälerei als erfüllt an, da drei über sechs Monate alte Rinder mindestens ein Jahr dauerhaft angebunden gehalten wurden und weder temporären Weidezugang hatten oder ab und an einen Laufhof nutzen konnten. Nach Auffassung des Gerichts wurden den Tieren dadurch länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt. Der Landwirt erhielt eine Geldstrafe von 2.700 Euro, die für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Anbindehaltung ist in Baden-Württemberg zwar nicht grundsätzlich verboten, im konkreten Fall waren jedoch die dafür geltenden Anforderungen nicht erfüllt. Weitere Mängel bei der Tierhaltung stellte das Veterinäramt nicht fest.

Agrarheute

Betriebsmanagement für Tierwohl entscheidender als Haltungsform

Dem Ökolandbau wird häufig ein besseres Tierwohl zugeschrieben. Ob das in der Praxis aber auch wirklich so ist, haben Forschende des Thünen-Instituts für Ökologischen Landbau in Trenthorst jetzt systematisch anhand von Studien zwischen 1990 und 2023 geprüft. Das Ergebnis: Entscheidender als die ökologische Haltung ist das Management der Betriebsinhaber:innen. Denn nur in 28 Prozent der Fälle hatte der ökologische Landbau Vorteile gegenüber der konventionellen Tierhaltung, in 56 Prozent ließ sich kein klarer Unterschied feststellen.

Die Studie zeigt aber auch ein besseres Abschneiden der Ökobetriebe, sofern die Hauptrisikofaktoren für die Tiergesundheit durch die EU‐Öko‐Verordnung berücksichtigt wurden. So bewirken beispielsweise die Vorgaben zu Einstreu und Platzangebot, dass die Klauen und Gliedmaßen der Tiere gesünder sind. Lahmheiten und Gelenkschäden spielen dann eine geringere Rolle. Auch auf das Verhalten und das Wohlbefinden der Tiere hat die ökologische Haltung klar positive Auswirkungen.

„Die Richtlinien des ökologischen Landbaus bieten ein großes Potenzial, jedoch keine Garantie für eine bessere Tierwohlsituation. Sie begünstigen zum Beispiel, dass sich Tiere artgemäß verhalten können“, sagt Solveig March, Co-Autorin der Studie, die im Fachjournal Organic Agriculture von Springer Nature erschienen ist. 

Thünen-Institut

Tierschutzforschungspreis 2026 verliehen

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat am 9. September 2026 den Tierschutzforschungspreis 2026 an Prof. Dr. Beate Escher vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung verliehen. Die mit 100.000 Euro dotierte Auszeichnung würdigt ihre herausragende Arbeit bei der Entwicklung und Anwendung zellbasierter Biotestverfahren, die auf den Einsatz von Versuchstieren verzichten.

Das BMLEH möchte Tierversuche auf das unerlässliche Maß beschränken und Versuchstieren den bestmöglichen Schutz gewährleisten. Bei der Entwicklung neuer Methoden soll auch der Tierschutzforschungspreis helfen, in dem er Ansporn ist für herausragende Forschungsleistungen nach dem 3R-Prinzip.

Diese Preiskategorie wird an nationale und internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verliehen, die durch ihre Innovationen einen sehr großen Einfluss auf den Ersatz oder die Reduktion von Tierversuchen erreicht oder Methoden im Sinne des Tierwohls entwickelt haben, die maßgeblich zu weniger Leid von Tieren vor, während und nach einem Versuch beigetragen haben. Entscheidend ist, dass die Methoden bzw. die Verfahren wissenschaftlich und/oder technisch innovativ sind im Vergleich zu etablierten Methoden bzw. eine erhebliche Verbesserung zu existierenden Methoden darstellen.

Prof. Dr. Beate Escher leitet das Department Zelltoxikologie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung mit Sitz in Leipzig und ist Professorin für Umwelttoxikologie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.

BMLEH

BRS fordert verlässliche Agrarpolitik und Honorierung der Tierhaltung

Anlässlich der Agrarministerkonferenz am 24. und 25. September 2026 in Würzburg fordert der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) von Bund und Ländern eine verlässliche Agrarpolitik zur Sicherung der heimischen Tierhaltung. In seiner Stellungnahme betont der Verband die Bedeutung der Tierhaltung für Ernährungssicherheit, regionale Wertschöpfung und vitale ländliche Räume. Angesichts geopolitischer Krisen und zunehmender Unsicherheiten müsse die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln wieder stärker in den Mittelpunkt der Agrarpolitik rücken. Insbesondere die Leistungen der Tierhaltung müsse stärker honoriert werden.

Besonderen Handlungsbedarf sieht der BRS bei der deutschen Sauenhaltung. Die Investitionsförderung für den Umbau der Tierhaltung müsse langfristig verlässlich ausgestaltet werden. Für bestehende Abferkelbuchten und funktionsfähige Stallanlagen fordert der Verband Bestandsschutz beziehungsweise deutlich längere Übergangsfristen.

Weiterhin wird beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) eine grundlegende Überarbeitung gefordert.
Grundsätzlich sollten die Anforderungen an Tierhaltung und Tierschutz bundesweit, möglichst europaweit, einheitlich geregelt werden. Unterschiedliche Vorgaben der Länder führten zu Wettbewerbsverzerrungen und erschwerten Investitionsentscheidungen. Auch müsse es bessere Lösungen für regionale Tierseuchenausbrüche geben. Diese dürften nicht länger den Export aus seuchenfreien Regionen des Bundesgebiets verhindern.

Der stellvertretende Geschäftsführer des BRS, Stephan Schneider, fasst die Forderungen so zusammen: Die heimische Tierhaltung braucht keine immer neuen Einzelregelungen, sondern verlässliche Perspektiven, faire Wettbewerbsbedingungen und Planungssicherheit. Nur dann können unsere Betriebe auch künftig ihren Beitrag zur Ernährungssicherheit, zur regionalen Wertschöpfung und zu einer leistungsfähigen Landwirtschaft leisten.

BRS

Jetzt für Tierschutz-Publikumspreis abstimmen

Der Deutsche Tierschutzbund ruft zur Abstimmung für den Deutschen Tierschutzpreis 2026 in der Kategorie „Publikumspreis“ auf. Fünf engagierte Nominierte stehen dabei zur Wahl.

Bis zum 14. Oktober 2026 können Tierfreunde online für ihren Favoriten abstimmen. Der Gewinner wird am 19. November 2026 in Berlin im Rahmen der Verleihung des Deutschen Tierschutzpreises feierlich ausgezeichnet und erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro.

Zur Abstimmung >>>

Notfallversorgung von Hühnern in der Schweiz gefährdet

Immer weniger Unternehmen in der Schweiz produzieren bzw. vertreiben Arzneimittel für die Geflügel. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) schlägt daher Alarm, denn aufgrund der Mangellage sei die fachgerechte Behandlung von Geflügel gefährdet.

„Immer mehr Firmen geben in der Schweiz den Vertrieb von Medikamenten für Geflügel auf oder stellen die Produktion entsprechender Präparate ganz ein. Für viele Unternehmen ist es wirtschaftlich nicht rentabel, Medikamente für den Schweizer Markt zu produzieren“, schreibt der Verband. Schon jetzt seien die Tierärzt:innen täglich mit Liefer- und Versorgungsengpässen konfrontiert. 

„Die Schweizer Geflügelbranche investiert viel in die Gesunderhaltung der Tiere und in präventive Maßnahmen. Dennoch kommt es vor, dass Hühner erkranken. Fehlen die notwendigen Medikamente, ist eine adäquate Behandlung nicht mehr gewährleistet“, so der Verband weiter. Auch fehlten wichtige Impfstoffe zur Prophylaxe sowie Antibiotika. Die GST fordert daher dringende Maßnahmen gegen den Medikamentennotstand.

„Der Bund soll Rahmenbedingungen schaffen, die die Zulassung und den Vertrieb von Tierarzneimitteln in der Schweiz attraktiver machen und die Verteilung importierter Medikamente an Tierarztpraxen vereinfachen, damit kranke Tiere rasch und zuverlässig behandelt werden können“, lauten die Forderungen des Verbands.

Schweizerbauer

Kleine Wildtiere im Herbst unterstützen

Mit dem startenden Herbst verändert sich auch das Leben der heimischen Wildtiere. Die noch verbleibenden Tage bis zum Winterschlaf müssen Igel, Eichhörnchen und andere Wildtiere nutzen, um sich genügend Fettreserven anzufuttern, wie Jenifer Calvi von der Deutschen Wildtierstiftung sagt. Zudem müssen Winterquartiere gefunden werden, damit die Tiere gut durch die kalte Jahreszeit kommen. 

Die Expertin appelliert daher an Gartenbesitzer:innen, Laub nicht aufzusammeln, da sich darunter viele Insekten, Schnecken, Raupen und Käfer für die wichtige Nahrungsaufnahme tummeln. Auch auf Streuobstwiesen und ungemähten Grünflächen können Igel Nahrung finden. Siebenschläfer, Gartenschläfer und Haselmaus brauchen Beeren, Nüsse und Samen, um sich genügend Fettreserven anzulegen.

Neben Totholz, Stein- und Laubhaufen bieten auch Mauerspalten und Komposthaufen Schutz für die Winterschläfer. Daher empfiehlt es sich, Reisig liegen zu lassen und dichte Brombeerhecke nicht zu beschneiden. Auch alte Baumstümpf sollten nicht entfernt werden, da diese Käfern und Spinnentieren Versteckmöglichkeiten bieten.

Vögel finden in Beerenpflanzen oder Samenständen von Wilder Möhre, Königskerze und Natternkopf noch genügend Nahrung. Hohle Pflanzenstängel werden über den Winter hinweg auch zu Wildbienenhotels.

Um Nester nicht zu zerstören, sollten Gartenbesitzer:innen bei ihren Arbeiten in den Herbstmonaten vorsichtig sein. Hundebesitzer:innen sollten ihre Vierbeiner unbedingt davon abhalten, unter Hecken oder an Baumwurzeln nach schlafenden Bilchen oder Igeln zu stöbern.

Tierärzt:innen und Tiermedizinische Fachangestellte können sich in verschiedenen E-Learningkursen über Wildtiere auf Myvetlearn.de online fortbilden.

Lippische Landeszeitung

Dermatophilose: Fälle bei Menschen häufen sich

Dermatophilus congolensis ist ein Bakterium, das bei Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden zu teils schmerzhaften Hautveränderungen führen kann. Da die Dermatophilose hauptsächlich in Ställen, auf Weiden und in Viehbetrieben auftritt, insbesondere wenn Regen und hohe Luftfeuchtigkeit die Haut der Tiere über längere Zeiträume hinweg feucht hält, wird die Erkrankung auch Regenfäule bzw. Rain Rot genannt.

Infizierte Rinder zeigen Symptome wie Krusten und verfilzte Haarbüschel, bei Schafen zeigt sich eine Infektion durch klumpige Veränderungen am Vlies. Bei Pferden betreffen die Hautveränderungen häufig den oberen Körperbereich; in schweren Fällen können auch die Beine in Mitleidenschaft gezogen werden, was zu Schmerzen und Lahmheit führt. In seltenen Fällen können auch Hunde und Katzen an der Dermatophilose erkranken, auch bei Wildtieren wurden Infektionen beobachtet.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) hat nun auf eine steigende Zahl an Infektionen bei Menschen hingewiesen. Betroffen sind mehr als 120 Personen in zehn europäischen Ländern, darunter auch Deutschland und einige Nachbarländer.

Expert:innen befürchten, dass das Bakterium einen neuen Weg gefunden hat und die Krankheit sich von Mensch zu Mensch verbreiten kann, denn mehrere Patient:innen hätten keinen Kontakt zu Tieren gehabt, wie die italienische Zeitung La Stampa schreibt. 

Der Erreger ruft nach einer Infektion beim Menschen Papeln, Pusteln, Krusten, Schuppenbildung und Juckreiz hervor. In der letzten Zeit wurden zudem Läsionen im Genital- und Leistenbereich sowie am Rumpf, an den Oberschenkeln und im Gesicht beobachtet. 

Eine Diagnose ist schwierig, gegebenenfalls ist eine mikrobiologische Untersuchung erforderlich. Die bislang beschriebenen Fälle verliefen meist mild und sprachen auf eine Antibiotikabehandlung an. Auch wenn das Risiko für die Allgemeinbevölkerung weiterhin als gering eingeschätzt wird, beobachten Expert:innen dieses ungewöhnliche epidemiologische Phänomen genau.

„Das Bakterium Dermatophilus congolensis ist ein Mikroorganismus, der vor allem in der Veterinärmedizin seit Langem bekannt ist, da er Rinder, Pferde, Schafe und andere Tiere befällt. Beim Menschen galten Infektionen hingegen stets als recht selten“, erklärt Fabrizio Pregliasco, Virologe und Leiter der Schule für Hygiene und Präventivmedizin an der Universität Mailand. 

Zunächst bleibt die Regenfäule eine Tierkrankheit. Bei engem Kontakt mit erkrankten Tieren sollten Tierhaltende die Hautveränderungen ernst nehmen und konsequent auf Hygiene und Hautschutz achten. Forschende wollen insbesondere klären, welche Übertragungswege bei den neuen Fällen eine Rolle spielen und warum sich das Infektionsgeschehen in Europa verändert. Die europäischen Behörden beobachten die humanen Dermatophilose-Fälle genau, um zu verstehen, wie ein Bakterium, das bis vor Kurzem fast ausschließlich im Veterinärbereich vorkam, neue Übertragungswege auf den Menschen gefunden hat. 

Topagrar

Agrarheute

Australien wappnet sich für die Bekämpfung der HPAI

Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist im Juni 2026 erstmals in Australien als letzten Kontinent der Welt aufgetreten. Nach ersten Infektionen bei einzelnen Vögeln wurden bis Anfang September mehr als 460 Ausbrüche des hochpathogenen H5-Virus bei verschiedenen Wildvogelarten registriert. Inzwischen steigt auch das Risiko, dass das hochansteckende Virus auf die dort beheimateten einzigartigen Säugetiere überspringt.

„Unsere Tierwelt war ja bisher diesem Virus überhaupt nicht ausgesetzt“, erläutert Galit Tzipori, leitende Veterinärin des bekannten Lone Pine Koala Sanctuary in Brisbane. In dem Schutzpark leben neben Koalas auch viele Vögel, Dingos und andere australische Spezies. „Wir werden erst mit der Zeit mehr darüber lernen, was das für die verschiedenen endemischen Arten bedeutet“, so die Expertin weiter.

Erste positive Nachweise gab es bereits bei einem Rotfuchs, einem Langnasen-Seebären und einem Gemeinen Delfin. Nachdem dann bei einer Australischen Silberkopfmöwe der Erreger nachgewiesen wurde, wächst die Angst vor einer unkontrollierbaren Virus-Ausbreitung, da der australische Alltagsvogel Strände, Städte, Müllplätze und Süßwassergebiete aufsucht und so wie eine Art Taxi fungieren könnte. Tzipori sieht allerdings keine Gefahr für die ohnehin bedrohten Koalas, da diese sich fast ausschließlich von Eukalyptusblättern ernähren. Andere Säugetierarten sind jedoch weitaus mehr gefährdet, wie etwa Dingos, Tasmanische Teufel oder Tüpfelbeutelmarder, die auch tote Vögel fressen.

Für die Tasmanischen Teufel wäre ein neuer Krankheitserreger besonders problematisch, da die Population der nachtaktiven Raubbeutler in den vergangenen Jahrzehnten durch eine ansteckende Gesichtstumorerkrankung (Devil Facial Tumor Disease, DFTD) bereits enorme Verluste erlitten hat. Aktuell haben die australischen Behörden begonnen, verschiedene Tierarten, unter anderem Zwergpinguine, in Schutzzentren und Zuchtstationen gegen H5N1 zu impfen. So bereitet sich auch das Lone Pine Koala Sanctuary mit seinen Dutzenden ikonischen Spezies seit Wochen mit einem umfassenden Schutz- und Maßnahmenplan auf die Bedrohung vor. 

Proplanta

Shamonda-Virus bei zwei Rinderbetrieben in Niedersachsen nachgewiesen

Von Südosten her breitet sich das im August 2026 neu in Deutschland entdeckte Shamonda-Virus (SHAV) weiter Richtung Nordwesten aus. Einen ersten Nachweis des Erregers aus der Gattung der Orthobunyaviren gab es nun auch in Niedersachsen. In zwei rinderhaltenden Betriebe im Landkreis Holzminden wurde jedoch eine andere Variante (SHAV-EU2) des bisher in Süddeutschland aufgetretenen Erregers (SHAV-EU1) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) geht daher von zwei unabhängigen Ereignissen bei dem derzeitigen Seuchengeschehen aus.

Das Virus, das von Gnitzen auf Rinder und andere Wiederkäuer übertragen wird, verursacht bei erkrankten Tieren Fieber, Milchleistungsrückgang und Durchfall.

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium ruft Halter:innen von Rindern, Schafen und Ziegen zu Achtsamkeit in Bezug auf Symptome, die auf eine Infektion mit dem Shamonda-Virus hinweisen können, auf. 

Ministerium Niedersachsen

Leid der Streunerkatzen im Fokus des Welttierschutztages

Am 4. Oktober ist Welttierschutztag. Der Deutsche Tierschutzbund nimmt den Tag schon jetzt zum Anlass, um erneut auf das Leid der Streunerkatzen aufmerksam zu machen und eine bundesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen zu fordern.

„Millionen Straßenkatzen leiden, obwohl wir das Elend verhindern könnten. Was fehlt, ist nicht das Wissen um die Lösung, sondern der politische Wille, zu handeln. Wir wollen deshalb gemeinsam mit vielen Tierfreunden die Bundesregierung auffordern, endlich eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten auf den Weg zu bringen“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Aber auch jede/r Einzelne kann durch die Teilnahme an der Aktion 1 Minute für Straßenkatzen auf das Leid der Tiere aufmerksam machen und die Forderung unterstützen. „Eine Minute reicht, um die eigene Stimme zu erheben und gemeinsam mit vielen anderen ein deutliches Zeichen zu setzen“, so Schröder. „Je mehr Menschen mitmachen, desto lauter wird unsere gemeinsame Stimme für die Straßenkatzen – und desto stärker unser Signal an die Politik.“

Deutscher Tierschutzbund

Wild- und Honigbienen stecken sich leichter gegenseitig an 

Pestizide, Krankheiten, Lebensraumverlust und letztendlich der Klimawandel setzen Bienen auf der ganzen Welt zu. Dabei sind Wildbienenarten stärker gefährdet als Honigbienen. 

Eine unterschiedliche Spezialisierung auf Pflanzen sorgt in der Regel auf natürliche Weise dafür, dass sich die verschiedenen Bienenarten nicht gegenseitig mit gefährlichen Erregern anstecken. Das ändert sich jedoch nach und nach angesichts steigender Temperaturen und daraus resultierenden Gletscherschmelzen. Das hat zur Folge, dass sich ganz neue Pflanzenwelten bilden und alte „Regeln“ außer Kraft gesetzt werden. 

In welchem Ausmaß sich Wild- und Honigbienen nun bei gemeinsam genutzten Nahrungsquellen mit Krankheitserregern anstecken, haben Forschende der Universitäten Lausanne und Mailand sowie der italienischen Forschungseinrichtung Crea am Mont-Miné-Gletscher im Val d’Hérens VS in der Nähe von Evolène analysiert. Dabei lag der Fokus der Wissenschaftler:innen auf drei Viren und zwei Parasiten.

Die in der neuen Pflanzenwelt gemeinsam von den Bienen genutzten Blüten fungieren als Infektionsherde. Eine kranke Biene kann dort infektiöse Partikel hinterlassen, die von der nächsten Blütenbesucherin aufgenommen werden. In ihrer Studie konnten die Forschenden belegen, dass in den erst kürzlich eisfrei gewordenen Zonen alle fünf untersuchten Erreger bei Honigbienen identifiziert werden konnten, während bei Wildbienen nur zwei Pathogene auftraten. In älteren eisfreien Zonen jedoch stieg die Präsenz des Flügeldeformationsvirus – ein typischer Erreger der Honigbiene – bei den Wildbienen deutlich an. Den Grund dafür sehen die Wissenschaftler:innen in der bereits stark gewandelten Vegetation.

Die Studie hat deutlich gemacht, dass die Gletscherschmelze neben dem Verlust von Eis und Wasserressourcen auch das gesamte nachfolgende Ökosystem und das komplexe Zusammenspiel der Organismen verändern kann. „Das Verständnis dieser Prozesse ist entscheidend, um wirksame Strategien für den Schutz der Bestäuber und der von ihnen erbrachten Ökosystemleistungen zu entwickeln“, erklärt Mitautor Gianalberto Losapio von der Universität Mailand.

Auch die Universität Ulm beschäftigt sich mit der Gesundheit von Wildbienen. Dafür haben Forschende bereits vor 5 Jahren im Rahmen eines Verbundprojekts die App „Wildbienen Id BienABest“ entwickelt. Seit kurzem existiert ebenfalls eine Web-basierte Version. Das Tool kann inzwischen 300 Wildbienenarten in Deutschland bestimmen. Die App ist so konzipiert, dass sie interessierte Laien für die Vielfalt der in Deutschland vorkommenden Wildbienen begeistert, aber auch für Wildbienen-Expert:innen eine wertvolle Bestimmungshilfe ist. Die Smartphone-App, wie auch die neue PC-Version, zeichnet sich durch eine einfache Handhabung und den verständlichen Aufbau aus.

Voraussichtlich zum Ende des Jahres können sich Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de wieder zum Thema Bienenerkrankungen fortbilden.

Schweizerbauer

Universität Lausanne

Forschungsprojekt untersucht mikrobielle Vielfalt im Tränkesystem

Die ersten Wochen sind in der Ferkelzucht eine große Herausforderung. Gerade kurz nach der Umstellung auf feste Nahrung leiden die Ferkel häufig unter parasitären und bakteriellen Durchfallerkrankungen. In der Anpassungsphase des Magen-Darm-Systems sind daher eine bedarfsgerechte Fütterung sowie eine hohe Qualität des Tränkewassers elementar. 

Im einem Forschungsprojekt untersucht ein Team des Diagnostik- und Forschungsinstituts für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin der Med Uni Graz, der HBLFA Raumberg-Gumpenstein und der Veterinärmedizinischen Universität Wien mit klassischen mikrobiologischen Methoden sowie modernen metagenomischen Verfahren, welche Rolle die natürliche mikrobielle Vielfalt im Tränkesystem spielt. Das Projekt „MikroWaSta“ soll Wissenslücken schließen, die die Rolle von Biofilmen in landwirtschaftlichen Tränkesystemen und deren Einfluss auf die Verbreitung gesundheitsrelevanter Mikroorganismen angehen.

Die Untersuchungen sollen zudem die Entwicklung von Mikroorganismen in Wasserleitungen aufzeigen und neue Erkenntnisse für gezielte Hygienemaßnahmen und eine nachhaltige Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bringen.  „Wir wollen besser verstehen, welche mikrobiellen Prozesse in Tränkesystemen ablaufen und ob bestimmte Strukturen wie Biofilme eine Rolle bei der Verbreitung von Durchfallerregern spielen können. Nur wenn wir diese Zusammenhänge kennen, lassen sich gezielte Hygienemaßnahmen entwickeln“, erklärt Doris Haas vom Diagnostik- und Forschungsinstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin der Med Uni Graz. 

Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, ob sich bestimmte Bakterienstämme in unterschiedlichen Proben wiederfinden. Dadurch können mögliche Zusammenhänge zwischen Wasserleitungen, Tierumgebung und Tiergesundheit besser verstanden werden. Die Ergebnisse des Projekts sollen zeigen, welche Bedeutung Biofilme als mögliche Reservoirs für Mikroorganismen in landwirtschaftlichen Wassersystemen haben und wie sich mikrobielle Gemeinschaften über die Zeit verändern. Daraus können langfristig neue, zielgerichtete Hygienekonzepte und Managementmaßnahmen entstehen.

Vetmeduni Wien

Sachsen meldet ersten Nachweis des Shamonda-Virus

Nach Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist das neue Shamonda-Virus nun auch in Sachsen nachgewiesen worden. Betroffen ist ein Rind aus einem Bestand im Vogtland. Ein weiterer Verdacht besteht bei einem Rinderbestand im Erzgebirge, hier steht die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) noch aus.

Das Virus aus der Gattung der Orthobunyaviren, von dem inzwischen zwei Varianten (SHAV-EU1 und SHAV-EU2) in Deutschland nachgewiesen wurden, verursacht bei infizierten Milchkühen Symptome wie Fieber und einen deutlichen Milchrückgang. Aber auch Durchfall und respiratorische Probleme wurden bereits beobachtet. Expert:innen befürchten, dass das Shamonda-Virus, ähnlich wie das Schmallenberg-Virus, ebenfalls zu Missbildungen und Fehlgeburten bei einer Infektion trächtiger Tiere führen könnte. Bislang lassen sich die Symptome tierärztlich gut behandeln und die Tiere genesen nach zwei bis drei Wochen. 

„Unsere Veterinärbehörden stehen mit denen von Bund und Ländern in engem Kontakt und analysieren die Lage. Wichtig sind die regelmäßige Kontrolle der Rinderbestände und ein möglichst effektiver Mückenschutz in den Ställen. Wir haben die Tierhalter in Sachsen schon informiert und halten sie weiter auf dem Laufenden“, erklärt Sachsens Sozialministerin Petra Köpping. Ihr Ministerium veranstaltet am 10. September 2026 um 14 Uhr ein Informations-Webinar für Rinderhalter:innen und praktische Tierärzt:innen. Zudem weist das Ministerium ausdrücklich darauf hin, dass Tierhalter:innen ihre Bestände aufmerksam beobachtet sollten.

Ministerium Sachsen

Tropilaelaps-Milbe erfordert neue Strategie bei Monitoring und Bekämpfung

Die ursprünglich aus Asien stammende Tropilaelaps-Milbe (Tropilaelaps mercedesae) breitet sich im Südosten und Osten Europas weiter aus und könnte schon in wenigen Jahren auch in Deutschland heimisch werden. Nach Expert:innenmeinung hat sich der Parasit in den vergangenen Jahrzehnten an das europäische Klima angepasst und stellt für die Populationen der Westlichen Honigbiene (Apis mellifera) eine massive Bedrohung dar. 

Da die Tropilaelaps-Milbe sich jedoch grundlegend von der bekannten Varroamilbe unterscheidet, müssen Strategien für Monitoring, Diagnostik und Bekämpfung zeitnah angepasst werden. Das ist das Ergebnis einer Übersichtsarbeit unter der Leitung der Universität Hohenheim. In der Studie beschreiben die Wissenschaftler:innen, wie groß das Risiko für die Bienen in Europa tatsächlich ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

„Befallene Völker entwickeln sich deutlich schwächer, produzieren weniger Honig und weisen eine erhöhte Sterblichkeit sowohl bei der Brut als auch bei erwachsenen Tieren auf“, erklärt Dr. Kirsten Traynor, Leiterin der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim sowie der Studie. Das Tückische an der Tropilaelaps-Milbe ist, dass diese bereits während der Larven- und Puppenentwicklung erhebliche Schäden verursacht, die sich unter anderem durch Missbildungen an Antennen, Flügeln und Beinen zeigen. „Weil die Milbe auf erwachsenen Bienen kaum auffällt, bleibt sie oft lange unentdeckt“, so Traynor weiter.Aus diesem Grund, und auch wegen der möglichen Übertragung von verschiedenen Krankheitserregern durch Tropilaelaps, sei eine frühzeitige Erkennung entscheidend. Das erfodere eine Anpassung des Völkermanagements, insbesondere durch regelmäßige vollständige Brutpausen im Abstand von zwei bis drei Monaten. 

„Tropilaelaps kann nicht als ‚weitere Varroa‘ betrachtet werden“, warnt die Bienenkundlerin. „Ihre Biologie unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der der Varroamilbe. Umso wichtiger ist es, Überwachungs- und Bekämpfungsstrategien frühzeitig weiterzuentwickeln und Maßnahmen international abzustimmen, bevor sich die Milbe in weiteren Regionen etablieren kann“, sagt die Hohenheimer Wissenschaftlerin abschließend.

Voraussichtlich zum Ende des Jahres können sich Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de wieder über Bienenerkrankungen fortbilden.

Uni Hohenheim

Tierschutzbeirat Niedersachsen feiert 35-jähriges Jubiläum

Seit 35 Jahren steht der Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen der Landesregierung beratend zur Seite. Während seiner langjährigen Tätigkeit hat der Beirat den Tierschutz in dem Bundesland maßgeblich verbessert, unter anderem bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere oder bei grundsätzlichen Fragen im Tierschutzrecht. Viele Empfehlungen und Positionen des Gremiums sind dabei über die Jahre zu wichtigen Impulsen für die tierschutzpolitische Arbeit in Niedersachsen geworden.

„35 Jahre Tierschutzbeirat stehen für 35 Jahre fachliche Kompetenz, ehrenamtliches Engagement und den gemeinsamen Einsatz für das Wohl der Tiere. Der Beirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Praxis, unterschiedlichsten Verbänden, Wissenschaft und Politik. Heute sind Dialogformate ein beliebtes Instrument der niedersächsischen Landesregierung, aber vor 35 Jahren war es etwas Besonderes, ein solches Gremium einzurichten. Seine Arbeit zeigt: Guter Tierschutz braucht den Dialog, aber auch den Mut, Veränderungen anzustoßen. Dafür danke ich allen Mitgliedern, die sich über viele Jahre mit großer Sachkenntnis und Leidenschaft eingebracht haben“, betonte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten.

„Jahrzehnte-andauernden Tätigkeit des Tierschutzbeirats werden gleichzeitig auch konstruktive Auseinandersetzungen darüber geführt, wie wir das Leben von Tieren besser schützen und verbessern können. Besonders wertvoll ist, dass im Beirat unterschiedliche Sichtweisen zusammenkommen. Tierschutz lebt vom fachlichen Austausch und davon, dass auch schwierige Fragen offen diskutiert werden“, erklärt die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Pfeiffer-Schlichting. 

Am 3. und 4. September 2026 findet die traditionelle Hybrid-Tagung Aktuelle Probleme des Tierschutzes statt. Eine Anmeldung für das zweitägige Online-Seminar auf Myvetlearn.de ist auch jetzt noch möglich.

Ministerium Niedersachsen

ASP erfordert dauerhaftes und pragmatisches Seuchenmanagement 

Auch wenn sich das Seuchengeschehen bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland etwas beruhigt hat, bleibt die ASP eine langfristige Herausforderung. Das verdeutlichen neben mehr als 500 positiv getesteten Wildschweinen in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen auch neue Funde in Brandenburg. Ende Juli 2026 wurde die ASP bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in der Uckermark bestätigt. Bei weiteren fünf Tieren besteht ebenfalls der Verdacht auf eine Infektion. 

Aufgrund der aktuellen Funde hat die Kreisverwaltung Uckermark die Tierseuchenallgemeinverfügung geändert. Demnach gelten nun für weitere Teilgebiete der bisherigen Sperrzone II verschärfte Maßnahmen. So gilt für die landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Bereiches ein Bewirtschaftungsverbot und das Jagdverbot wird auf das neue Gesamtgebiet ausgedehnt. Hunde sind unbedingt an der Leine zu führen und die Tore des Schutzzauns zu schließen, teilt der Landkreis auf seiner Internetseite mit.

Weiterhin appellieren die Behörden an die landwirtschaftlichen Betriebe, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Bis zu der möglichen Einführung eines Impfstoffs blieben Prävention und ein schnelles Eingreifen die wirksamsten Mittel. Wie der Umgang mit der Geflügelpest zeigt, wird auch bei der ASP ein dauerhaftes und pragmatisches Seuchenmanagement erforderlich sein.

Auf Myvetlearn.de können sich Tierärztinnen und Tierärztinnen in der neunteiligen E-Learningreihe „Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“ online fortbilden. Kurs 4 befasst sich mit der Betreuung von Schweinebeständen.

Landkreis Uckermark

BRS

Baden-Württemberg erhöht Zuschuss für Nestentfernungen der Asiatischen Hornisse

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) breitet sich seit mehreren Jahren in Deutschland aus. Inzwischen hat sich die invasive Art in mehreren Bundesländer angesiedelt und gilt dort bereits als etablierte Art. Problematisch sind die Hornissen für Bienenvölker, da diese besonders im Spätsommer gezielt Honigbienen jagen und dadurch komplette Bienenvölker schwächen können. 

Baden-Württemberg plant, stärker gegen die Ausbreitung vorzugehen und hat die Erhöhung der Förderung bei Nestentfernungen beschlossen. Damit möchte das Land auch im Herbst den Anreiz für die Nestentfernung hoch halten. Während der Zuschuss bis einschließlich August 60 Euro je entferntem Nest beträgt, wird die Pauschale ab September auf 200 Euro erhöht. So sollen auch die sogenannten Sekundärnester, die meist schwer zugänglich sind, entfernt werden.

„Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art, die für die Imkerei, den Obst- und Weinbau zunehmend zur Gefahr wird. Die  weitere Verbreitung müssen wir deshalb so weit wie möglich eindämmen. Entscheidend dafür ist die konsequente und möglichst frühzeitige Entfernung ihrer Nester. Deshalb passen wir die Förderpauschale für die Nestentfernung an und weiten die Förderung jetzt auch auf die Sekundärnester aus“, erklärt Sarah Schweizer, Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat. Die Bezuschussung der Entnahme von Nestern richtet sich an qualifizierte und bei der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim registrierte Nestentferner:innen oder Schädlingsbekämpfer:innen. 

Ministerium Baden-Württemberg

Erster Tollwutnachweis bei Fledermaus seit 2010

Erstmals seit 16 Jahren ist bei einer Fledermaus in Rheinland-Pfalz die Tollwut nachgewiesen worden. Wie das Landesuntersuchungsamt mitteilt, gibt es aber lediglich ein sehr geringes Infektionsrisiko, da in der Regel kein Kontakt zu den scheuen und nachtaktiven Fledermäusen besteht. Nur bei einem direkten Kontakt mit einem infizierten Tier, wie etwa durch Kratz- oder Bissverletzungen, sei eine Ansteckung möglich.

Wer Fledermäuse nicht anfasst und gebotenen Abstand hält, habe praktisch kein Ansteckungsrisiko, so das Landesuntersuchungsamt. Grundsätzlich sei der aktuelle Tollwut-Nachweis nicht außergewöhnlich, da eine Infektion immer wieder in Deutschland beobachtet werde.

So wird empfohlen, geschwächte, verletzte, scheinbar tote oder sich auffällig verhaltende Fledermäuse niemals ungeschützt angefasst und aufgenommen werden sollten. Da das Risko einer Einschleppung durch illegale Tiertransporte bestehe, sollten Halter:innen ihre Hunde und Katzen gegen Tollwut impfen lassen. Eine Infektion mit dem Virus endet immer letal.

Proplanta

Keine Einschleppung neuer Tierseuchen in die Schweiz

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in der Schweiz (BLV) hat den Bericht zur Überwachung und Früherkennung von Tierseuchen 2025 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass im vergangenen Jahr keine neuen Tierseuchen in die Alpenrepublik eingeschleppt worden sind. Grundsätzlich sei der Gesundheitszustand der Schweizer Nutztiere gut, heißt es von Seiten der Bundesbehörde weiter.

Um Tierbestände und die öffentliche Gesundheit im Land zu schützen, überwacht die Schweiz Tierseuchen nicht erst bei Krankheitsfällen oder konkretem Verdacht. Ergänzt wird die laufende Überwachung durch die Früherkennung. „Nur wenn Daten und Informationen rasch erfasst, untersucht und weitergegeben werden, können Tierseuchen früh erkannt und wirksam bekämpft werden“, betont das BLV. 

Rund 377.000 Untersuchungen zu insgesamt 70 meldepflichtigen Tierseuchen und Zoonosen sind nach Angaben des BLV in 2025 im Rahmen der Überwachung in der ganzen Schweiz durchgeführt worden. Neben den im Land bereits auftretenden Tierseuchen, wie der Blauzungenkrankheit und der Moderhinke, wurde besonders die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) überwacht. Alle 456 untersuchten Proben waren jedoch negativ. Auch die nationalen Früherkennungsprogramme zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen, zum Kleinen Beutenkäfer und zur Tuberkulose bei Rotwild haben keine Hinweise auf eine Einschleppung ins Land ergeben.

Da sich das reglement zum Melden von Tierseuchen geändert hat, finden Tierärzt:innen bei Myvetlearn.de eine Online-Fortbildung zur neuen Meldeverordnung. Am 14.9.2026 findet um 19:00 Uhr ein entsprechendes Live-Seminar kostenfrei statt, das aufgezeichnet wird, so dass die Fortbildung auch langfristig zur Verfügung steht.

BLV

Schweizerbauer

Neue Impfung gegen Mastitis Erreger

Mastitis gehört zu den Gesundheitsproblemen in Milchviehbetrieben, die am häufigsten auftreten. E. coli und coliforme Keime sind Umwelterreger, deren Bedeutung in Deutschland stetig zunimmt und die häufig zu schweren, akut verlaufenden Euterentzündungen führen, mit teilweise tödlichem Ausgang. Zudem verursacht eine Infektion hohe Kosten durch sinkende Milchleistung und tierärztliche Behandlungen sowie den potenziellen Verlust von Tieren. Weiterhin bedeuten Euterentzündungen einen erhöhten Arbeitsaufwand und ein beeinträchtigtes Tierwohl.

Das Unternehmen Boehringer Ingelheim Vetmedica hat nun die Zulassung für einen Impfstoff erhalten, der ein bestehendes Mastitis-Management ergänzt und dazu beitragen kann, Häufigkeit und Schwere von Mastitiden bei Kühen und Färsen durch E. coli und Staphylococcus aureus zu reduzieren.

Der neue inaktivierte Impfstoff erhöht die spezifischen Antikörperspiegel und konnte unter Feldbedingungen die somatische Zellzahl (SCC) bei geimpften Kühen senken. Durch die gezielte Stärkung der Immunabwehr in der Hochrisikophase der Laktation unterstützt der Impfstoff eine bessere Eutergesundheit, reduziert den Antibiotikaeinsatz und fördert Tierwohl sowie Leistungsstabilität.

Das Unternehmen weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass eine Impfung in ein strategisches Mastitis-Kontrollprogramm integriert werden muss. Die Impfung stärkt die Kuh in ihrer Abwehr gegen die genannten Mastitiserreger. Allerdings muss der Erreger, um die Immunantwort in Gang zu setzen, erst in das Euter eindringen – die Infektion kann also, wie bei vielen anderen Impfungen auch, nicht verhindert werden. Die meisten klinischen Mastitisfälle treten am Anfang der Laktation bis in die Hochlaktation hinein auf. Um diese Zeitspanne bestmöglich abzusichern, hat sich die gut planbare Impfung der Trockensteher etabliert. Die rechtzeitige Impfung in der Trockenstehzeit stellt sicher, dass zum Laktationsstart schützende Antikörper gebildet worden sind.

Boehringer Ingelheim Vetmedica

Vorsicht beim Verbringen von Tieren aus dem Urlaubsland

Der August ist die Hauptreisezeit der Deutschen. Viele Menschen verbringen ihre Ferien in südeuropäischen Ländern. Das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in Düsseldorf warnt aktuell vor der Einfuhr von Tieren aus diesen Ländern, denn Katzen und Hunde aus vielen europäischen Regionen können gefährliche Krankheiten einschleppen.

Das Mitleid mit den auf der Straße lebenden Vierbeinern führt nicht selten dazu, dass Urlauber:innen die Tiere über Organisationen vor Ort adoptieren oder diese als Flugpaten mit ins Heimatland nehmen. Nicht bedacht wird dabei jedoch in vielen Fällen, dass jedes nach Deutschland eingeführte Tier einen EU-Heimtierausweis benötigt, in dem neben Name und Anschrift der Tierhalterin bzw. des Tierhalters auch die individuelle Chip-Nummer und der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung vermerkt sein müssen. Fehlen diese Papiere, droht den Tieren eine langwierige Quarantäne, für die teils hohe Kosten entstehen, die die/der „Retter:in“ tragen muss. Zusätzlich wird in diesen Fällen ein Bußgeld fällig.  

„Wer trotz der damit verbundenen Risiken unbedingt ein Tier aus dem Ausland mitbringen möchte, sollte sich vorher ausführlich informieren, ob alle Einreisebestimmungen definitiv erfüllt sind“, betont Klaus Meyer, Leiter des Düsseldorfer Instituts.

Diesen Rat sollten Urlauber auch beherzigen, wenn sie sich vor Ort als Flugpate für einen Vierbeiner anwerben lassen. Besonders diesen Tieren fehlen häufig die notwendigen Impfungen oder die dazugehörigen Papiere. Der Flugpate ist während des Transportes für das Tier verantwortlich und muss alle geltenden Einreisebestimmungen beachten. 

Vor der Mitnahme eines Tieres sollten Reisende sich in jedem Fall – auch vom Urlaubsort aus – in Deutschland bei den zuständigen Veterinärämtern über die Organisation und die geltenden Einreisebestimmungen erkundigen. Meyer weist darauf hin, dass Hunde und Katzen hierzulande in zahlreichen Tierheimen und Auffangstationen dringend auf neue Besitzer:innen warten. „Sie sind bereits geimpft und gekennzeichnet und in der Regel auch kastriert“, betont der Institutsleiter. Weitere Fragen zum Thema Einreisebestimmungen beantwortet das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0211-8993242.

Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

App vermittelt umfassendes Wissen zu Wildtieren  

Viele junge Wildtiere landen als vermeintliche Notfälle in Tierkliniken und -praxen. Doch in den meisten Fällen sind die Jungtiere gar nicht hilfsbedürftig, erklärt Prof. Dr. Michael Pees von der Klinik für Heimtiere, Reptilien und Vögel der Tierärztlichen Hochschule Hannover (TiHo). Sie wären besser in ihrer natürlichen Umgebung aufgehoben gewesen.

Damit hilfsbereite Menschen besser erkennen, welche Tiere wirklich tierärztliche Hilfe benötigen, hat ein Team der TiHo die App „Wildtier SOS“ entwickelt. Die KI-gestützte App bietet Finder:innen eine schnelle und fundierte Entscheidungshilfe. Mit Hilfe von Beispiel-Bildern und -Videos sowie einer hilfreichen SOS-Funktion, lassen sich unnötige Eingriffe in die Natur vermeiden.

„Jetzt geht das ganz praktisch mit der neuen KI-Integration. Per Foto kann die App in kürzester Zeit die Tierart erkennen, was Laien besonders bei Jungtieren schwer fallen kann“, so der Klinikleiter. Zudem finden die User:innen wichtige Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben, Zoonosen und dem Schutzstatus des Tieres.

„Die App Wildtier SOS ist ein digitaler Meilenstein für den Tier- und Artenschutz in Deutschland“, fasst Professor Dr. Michael Pees zusammen. „Sie vermittelt wertvolles Wissen über die Wildtiere in unserer Umgebung, erkennt, ob ein Tier Hilfe benötigt, leitet Finderinnen und Finder bei der Erstversorgung an und unterstützt dabei, die richtigen Anlaufstellen in der Nähe zu finden.“ 

Um besser auf Wildtierpatienten vorbereitet zu sein, können sich Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de mit einer vierteiligen Wildtierreihe online fortbilden. Für Tiermedizinische Fachangestellte steht eine separate Reihe zur Verfügung.

TiHo

Tierhaltungsstrategie der EU wird unterschiedlich bewertet

Am 7. Juli 2026 hat die Europäische Kommission die Strategie für die Nutztierhaltung (Livestock Strategy) angenommen. Ziel der Strategie ist die Sicherstellung eines nachhaltigen und widerstandfähigen Tierhaltung in Europa.

„In der heute angenommenen Strategie wird ein zukunftsorientierter Ansatz für die Tierhaltung vorgeschlagen, bei dem die Tiergesundheit und der Tierschutz im Mittelpunkt stehen. Es ist das Ergebnis unseres umfassenden Konsultationsprozesses mit Interessenträgern in der gesamten Branche, insbesondere Landwirten, deren Ansichten sorgfältig berücksichtigt wurden. Durch Investitionen in Prävention, Innovation und Vorsorge helfen wir Tieren und Landwirten gleichermaßen“, erklärte Olivér Várhelyi, Mitglied der EU-Kommission für Gesundheit und Tierwohl in der vergangenen Woche.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den nun festgelegten Zeitplan für Tierschutzverbesserungen, kritisiert jedoch das Festhalten der Kommission an einer auf den Erhalt und Ausbau der Tierhaltung ausgerichteten Agrarpolitik. Stattdessen fordern die Tierschützer:innen den dringend notwendigen Wandel des Ernährungssystems.

„Mit dieser Strategie zementiert die Europäische Kommission ein System der Tierhaltung, das erhebliches Tierleid verursacht und zugleich Klima, Umwelt und Ressourcen belastet“, sagt Jürgen Plinz, Präsidiumsmitglied des Deutschen Tierschutzbundes und Board Member des europäischen Tierschutzdachverbands Eurogroup for Animals. „Wer Europas Landwirtschaft zukunftsfähig machen will, muss den Mut haben, den Umfang der Tierhaltung zu reduzieren und pflanzliche Proteine deutlich stärker zu fördern. Diese Chance lässt die Kommission ungenutzt.“

Europa brauche weniger Tiere in besseren Haltungssystemen – nicht eine Strategie, die den Tierschutz ausbremst, statt ihn voranzubringen, so Plinz weiter. Der Verband kritisiert besonders, dass die Strategie die Ursachen vieler Probleme der intensiven Tierhaltung ausblende. Zwar würden Maßnahmen zur Krankheitsprävention und Biosicherheit angekündigt, die Risiken hoher Tierbestände und Besatzdichten seien aber weitgehend unberücksichtigt geblieben.

Ganz anders das Urteil des Bundesverbandes Rind und Schwein e. V. (BRS). Er bewertet die EU-Tierhaltungsstrategie grundsätzlich positiv. Besonders begrüßt der Verband, dass die Nutztierhaltung ausdrücklich als strategisch wichtiger Sektor für Ernährungssicherheit, ländliche Räume, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft anerkannt wird; ebenso den Ansatz, Tiergesundheit, Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit künftig stärker zusammenzudenken. Auch die angekündigte Förderung der Kreislaufwirtschaft, die Unterstützung von Innovationen sowie der Abbau bürokratischer Hürden werden ausdrücklich begrüßt.

Positiv bewertet der BRS zudem den europäischen Ansatz im Bereich der Tiergesundheit. Die stärkere Ausrichtung auf Prävention, Biosicherheit, Früherkennung und Krisenmanagement sei der richtige Weg. Auch die angekündigte Überprüfung der Kategorisierung von Tierseuchen im EU-Tiergesundheitsrecht wird als sinnvoll angesehen. Da Tierseuchen keine Landesgrenzen kennen, brauche es europaweit einheitliche Maßstäbe, klare Zuständigkeiten sowie verlässliche Bekämpfungs- und Finanzierungsmechanismen. Einen vergleichbar präventiven und strategischen Ansatz wünsche sich der Verband auch auf nationaler Ebene.

Ob die Strategie tatsächlich zu Verbesserungen für die Tierhaltung in Deutschland führe, hänge jedoch maßgeblich von ihrer konkreten Ausgestaltung ab, mahnt der BRS.

Deutscher Tierschutzbund

BRS

Sommerhitze sorgt für viele Wildtiere in der tierärztlichen Praxis

Der Sommer hat Deutschland fest im Griff. Laut Wetterprognosen kündigt sich bereits die dritte Hitzewelle in diesem Jahr mit Temperaturen weit über der 30-Grad-Marke an.

Auch für Wildtiere bedeuten diese Extremtemperaturen eine große Herausforderung. Schon während der letzten Hitzeperiode im Juni wurden Hunderte Tiere in der Wildtierklinik der Justus-Liebig-Universität (JLU) in Gießen abgegeben, die damit an ihre Grenzen kommt. Wie aus einem Instagram-Post zu entnehmen ist, wurden dort allein an einem Tag 180 Tiere aufgenommen und 508 Telefonate geführt.

Besonders häufige Patienten sind Mauersegler und Schwalben. Die Jungvögel springen nicht selten aus Panik in die Tiefe und können sich dabei schwer verletzen. Ein zusätzliches Problem sind Aufnahmestopps von Wildtierstationen und Pflegestellen, die sich im Normalfall um die weitere Versorgung der Tiere kümmern. Nur dem außergewöhnlichen Einsatz von Mitarbeitenden, Studierenden, Praktikanten sowie Freiwilligen ist zu verdanken, dass bislang alle Wildtiere behandelt werden konnten. Sollte aber das Aufkommen weiter auf diesem Niveau bleiben, sehe man sich gezwungen, ernsthaft zu prüfen, wie lange eine weitere Aufnahme von Tieren noch möglich sei, so die JLU.

Um auch auf Wildtierpatienten vorbereitet zu sein, können sich Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de mit einer vierteiligen Wildtierreihe online weiterbilden. Für Tiermedizinische Fachangestellte steht eine separate Reihe zur Verfügung.

Gießener Allgemeine

Risiko für ASP-Eintrag in Schweinehaltungen steigt im Sommer

In den kommenden drei Monaten steigt das Risko für Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Das haben retrospektive Untersuchungen in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ergeben. Demnach könnte das Risiko der ASP-Einträge in den Sommermonaten um bis zu 50% steigen. Das hessische Landwirtschaftsministerium mahnt daher die weiterhin konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen an.

Neben der Virusübertragung von Tier zu Tier sowie über kontaminierte Materialien wird unter Expert:innen zunehmend eine mögliche Rolle blutsaugender Insekten wie Fliegen, Gnitzen oder Bremsen im Sommerinfektionsgeschehen diskutiert. Unter natürlichen Bedingungen konnte die epidemiologische Bedeutung dieses Übertragungsweges zwar bislang nicht nachgewiesen werden, jedoch haben Studien gezeigt, dass die orale Aufnahme von ASP-Virus tragenden Wadenstechern (Stomoxys calcitrans) oder Bremsen (Tabanidae) bei Hausschweinen eine Infektion auslösen könnte. Da Bremsen größere Flugdistanzen zurücklegen können, werden die Insekten als potenzielle Eintragsquelle für das ASP-Virus in Schweinehaltungen diskutiert. Das könnte auch den Anstieg von ASP-Ausbrüchen in den Sommermonaten erklären.

Das Hessische Landwirtschaftsministerium appelliert daher an alle Schweinehalter:innen in ASP-Restriktionsgebieten, ihre Bestände insbesondere während der Sommermonate vorsorglich auch vor stechenden und blutsaugenden Insekten zu schützen. Daher ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten ein besonderes Augenmerk auf die Reduzierung der Brutstätten, die Minimierung der Eintragsquellen sowie die konsequente Bekämpfung mit geeigneten Maßnahmen zu legen.

Myvetlearn.de bietet Tierärzt:innen die neunteilige Online-Seminarreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung zur Weiterbildung an. Kurs 4 befasst sich mit der Biosicherheit in Schweinebeständen.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Neue Katzenschutzverordnung ab 1. Juli rechtskräftig

Mit Beginn der 2. Jahreshälfte tritt in Schleswig-Holstein eine landesweite Katzenschutzverordnung in Kraft, die sowohl die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen als auch die landesweiten Kastrationsaktionen für Straßenkatzen einheitlich regelt.

Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein zeigen sich zufrieden über die neue Verordnung. „Diese Maßnahmen können nicht nur das Leid unzähliger Straßenkatzen nachhaltig reduzieren, sondern auch die Tierheime spürbar entlasten“, sagt Ellen Kloth, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein.

„Wir hoffen, dass andere Bundesländer und insbesondere der Bund die Signalwirkung erkennen und diesem Beispiel folgen“, betont Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und verweist ausdrücklich auf die dramatische Situation vieler Tierheime.

Die nun zügige Umsetzung des einstimmigen Landtagsbeschlusses aus 2025 bewerten die Tierschützer:innen als positiv. Die Bearbeitungszeit zwischen parlamentarischem Beschluss und Erlass der Verordnung betrug nur etwas mehr als ein Jahr.

Deutscher Tierschutzbund

Extremhitze in Frankreich verursacht Massensterben von Hühnern

Nicht nur in Deutschland leiden Menschen und Tiere seit Tagen unter Extremtemperaturen, die beinahe überall deutlich über der 30-Grad-Marke liegen. Auch in Frankreich lähmt eine rekordverdächtige Hitzewelle das Land. Am vergangenen Dienstag wurden regional bis zu 44,3 Grad Celsius gemessen. Die Extremhitze hat dort nun zum Tod von Hunderttausenden Stück Geflügel geführt, da es immer wieder auch zu Stromausfällen gekommen ist. Eine endgültige Zahl lässt sich bislang nicht beziffern, zumal die Hitzewelle noch einige Tage anhalten sollen.  

„In unseren beiden größten Geflügelregionen beobachten wir hitzebedingte Übersterblichkeit“, erklärt Yann Nedelec, der Präsident des französischen Geflügelverbandes ANVOL. „Die Kapazitäten der Tierkörperbeseitigung reichen vielerorts nicht mehr aus, um die verendeten Tiere zeitnah abzuholen“, so Nedelec. Da die Kadaversammeldienste komplett überfordert sind, sollten die Behörden in Erwägung ziehen, in den beiden wichtigsten Geflügelregionen des Landes, der Bretagne und im Pays de la Loire, Bestattungen auf den Betrieben zuzulassen.

Durch die gleichzeitig stark gestiegene Luftfeuchtigkeit stoßen aber auch gut belüftete Ställe an ihre Grenzen. Die Tiere können überschüssige Körperwärme nur über die Atmung abgeben.

Agrarheute

Menschgemachte Faktoren lassen wandernde Tiere vom Weg abkommen

Laut einem aktuellen UN-Bericht ist gut jede vierte wandernde Tierart bedroht, bei fast 50% der Arten sind Bestandrückgänge zu beobachten. Über Wochen machte der Buckelwal Timmy Schlagzeilen, der in der Ostsee gestrandet war und nach einer umstrittenen Rettungsaktion letztendlich tot vor der dänischen Insel Anholt aufgefunden wurde.

Einem Bericht der RiffReporter ist zu entnehmen, dass die Wahrscheinlichkeit solcher tierischen Irrwege steigt, wenn sich Lebensräume verändern, Beute verschwindet, Barrieren entstehen oder technische Reize natürliche Signale überlagern. Denn die wandernden Tiere orientieren sich unter anderem an ökologischen Gesetzmäßigkeiten wie Jahreszeiten und Nahrung sowie offenen Korridoren und Rastplätzen. Einige dieser Gesetze verlieren gerade ihre Gültigkeit. Denn der Mensch bringt die Tiere zunehmend vom Kurs ab.

Durch die steigende Erderwärmung, veränderte Meeresströmungen und Fischerei verlagern sich die Verbreitungsgebiete der Fischschwärme, denen die Tiere folgen. So landen unter anderem Wale in Gebieten wie der Ostsee, die kein offenes Jagdrevier, sondern eine Sackgasse aus Untiefen, Küsten, Schiffsrouten und begrenzten Ausweichmöglichkeiten bildet.

Erst am vergangenen Samstag war ein weiterer Buckelwal gefilmt worden, der sich in Richtung Ostsee bewegte. Einem Meeresbiologen zufolge deutet die helle Färbung des Rückens darauf hin, dass das Tier „massive Hautprobleme“ hat. Der Experte stellte außerdem fest: „Wenn sich das Tier wie berichtet immer sehr nah an der Oberfläche aufhält, deutet das auf jeden Fall auf Schwäche hin.“ Der Meeresbiologe Carl Kinze vom Dänischen Naturhistorischen Museum erklärte nach Sichtung des Videomaterials, dass die helle Hautoberfläche des mutmaßlichen Buckelwals seltsam aussehe: „Das kann an einem Pilzbefall liegen, aber auch an einem ganz natürlichen Bewuchs mit Seepocken.“

Neben Walen sind auch Meeresschildkröten und Zugvögel bei ihren Wanderungen durch menschgemachte Einflüsse gefährdet, ihre Orientierung zu verlieren. So krabbeln frisch geschlüpfte Jungtiere krabbeln statt ins schützende Meer häufig landeinwärts, da sie von hell erleuchteten Hotels, Straßen oder Strandbars angezogen werden. In der Nacht leuchtende Städte beispielsweise stören massiv die instinktive Navigation von Zugvögeln. Künstliches Licht kann Vögel anziehen, ihre Flughöhe verändern, sie kreisen lassen oder in gefährliche Räume lenken.

Tagesspiegel

NRW schreibt Tierschutzpreis 2026 aus

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Tierschutzpreis 2026 ausgerufen. Der mit 30.000 Euro dotierte Preis wird durch die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn und Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen beriets zum sechsten Mal an Menschen verliehen, die sich in den Bereichen des Tierschutzes und Tierwohles besonders engagieren. Eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Tierschutzbeirates des Landes sowie Mitarbeiter:innen des Landwirtschaftsministeriums, wählt aus den Bewerbungen aus.

„Wer sich im Tierschutz engagiert, zeigt Herz und Haltung. Mit dem Tierschutzpreis NRW sollen Menschen gewürdigt werden, die Verantwortung übernehmen und denen eine Stimme verleihen, die keine eigene Stimme haben. Die jährliche Auslobung und Verleihung des Preises zeigt die Wertschätzung für das Engagement sowie die ehrenamtliche Arbeit und soll die vielen verschiedene Tierschutzinitiativen in Nordrhein-Westfalen sichtbar machen. Ich möchte alle, die sich für Tiere einsetzten, ermuntern, sich zu bewerben“, betont von Dehn.

In NRW ansässige Bürger:innen, Verbände, Vereine, Betriebe sowie sonstige Einrichtungen und Organisationen können sich bis einschließlich 4. September 2026 bewerben bzw. Tierschutzinitiativen in ihrem Umfeld vorschlagen.

Ministerium NRW

Tool sagt Hitzestress bei Flussfischen voraus  

Intensive Hitzeperioden mit Extremtemperaturen bis zu 40 Grad haben in den vergangenen Jahren massiv zugenommen und könnten in Europa zur Normalität werden. Die hohen Temperaturen führen immer häufiger auch bei Flussfischen zu Hitzestress. Um die Fischpopulationen entsprechend zu schützen, haben Forschende der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) gemeinsam mit Expert:innen aus der ganzen Schweiz ein Frühwarnsystem entwickelt. Das Prognosetool kann bis zu drei Wochen im Voraus vor einer Gefährdung der Fische in Schweizer Flüssen durch Hitzestress warnen.

„Wenn die Wassertemperatur steigt, verändern sich die chemischen Reaktionen in den Zellen der Fische – das bezeichnen wir als Hitzestress“, erklärt Camille Albouy, die Teil einer gemeinsamen Forschungsgruppe von WSL und der ETH Zürich ist. Das Tool basiert auf den Faktoren Wassertemperaturen, Fischphysiologie und Artenverteilung. Die Fischarten in der Schweiz sind allerdings sehr ungleichmäßig verteilt. Daher macht der Einbezug ihrer Verbreitung die Prognosen ortsspezifisch. „Es ist ein ständiger Kompromiss zwischen der Komplexität und der Qualität des Modells“, erklärt die Foerscherin. „Da unsere Idee war, eine Risikokarte für die gesamte Schweiz anhand der besten Klimaprognosen zu entwickeln, mussten wir sie einfach halten und uns auf das konzentrieren, was für das Management wichtig ist.“

Um die Prognosen zu prüfen, wandten die Forschenden ihr Tool auf Daten aus dem Sommer 2018 an, als in der Schweiz rund drei Tonnen Flussfische starben. Von den drei gemeldeten Fällen von Fischsterben im Jahr 2018 hat das Tool zwei korrekt vorhergesagt. „Es ist ein vielversprechender Anfang“, so Albouy. „Jetzt müssen wir sehen, ob daraus eine langfristige Lösung für die Schweizer Flüsse wird.“

WSL

Mecklenburg-Vorpommern stellt Weichen für rechtssicheres Wolfsmanagement

Am 2. April 2026 ist das geänderte Bundesjagdgesetz in Kraft getreten. So haben Behörden nun die Möglichkeit, schneller und zielgerichteter auf Wolfsrisse reagieren zu können. Unter der Voraussetzung, dass Nachweise sowohl über einen Nutztierriss durch einen Wolf als auch über ausreichende Maßnahmen zum Herdenschutz vorliegen, können Maßnahmen unmittelbar nach der Begutachtung eingeleitet werden. Über die Umsetzung der neuen Regelungen sind die zuständigen Behörden und beteiligten Institutionen in Kenntnis gesetzt worden.

„Der Wolf gehört inzwischen dauerhaft zur Natur in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig tragen unsere Weide­tierhalter täglich Verantwortung für ihre Tiere und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaften. Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden“, erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Der Minister betont, dass sowohl Nutztiere wirksam zu schützen seien als auch der günstige Erhaltungszustand des Wolfes gesichert werden müsse. Vor dem Einleiten einer Maßnahme müsse fachkundlich begutachtet werden, dass nachweislich ein Wolf trotz ausreichender Schutzmaßnahmen Schäden in Nutztierbeständen verursacht hat. Herdenschutzmaßnahmen seien weiterhin die beste Maßnahme, um eine nachhaltige Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen in dem Bundesland zu gewährleisten, so der SPD-Politiker.

„Wer seine Tiere schützt und dennoch von Wolfsschäden betroffen ist, erwartet zu Recht, dass der Staat handlungsfähig ist. Die neuen Regelungen schaffen dafür zusätzliche Möglich­keiten und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, so Backhaus.

Ein landesweiter Wolfsmanagementplan zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens für den Umgang mit dem Wolf in Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit in Arbeit.

Ministerium Mecklenburg-Vorpommern

Mit 50.000 Unterschriften für Verbot von Tiertransporten

Am 14. Juni findet jedes Jahr der Internationale Tag gegen Tiertransporte  (Ban Live Exports Day) statt. Dieser weltweite Aktionstag macht auf die grausame Realität von Tiertransporten aufmerksam, auf denen jedes Jahr Schweine, Rinder und Geflügel millionenfach großes Leid erfahren. Anlässlich dieses Gedenktages hat die Animal Welfare Foundation gemeinsam mit Partnerorganisationen knapp 50.000 Unterschriften gegen Tiertransporte in Krisen- und Kriegsgebiete an die Europäische Kommission übergeben. Der Verein erneuert damit seine Forderung nach einem Ende des Exports lebender Tiere in Krisengebiete sowie ein generelles Verbot von Langstreckentransporten in Drittstaaten.

Neben dem massiven Stress und Leid für die Tiere über Tage und Wochen auf Lastwagen und Schiffen stellen die Transporte in politisch instabile Regionen ein großes Risiko dar, wie u.a. ein Vorfall im Mai 2026 vor der Küste Omans gezeigt hat. Hier war ein indisches Tiertransportschiff  mit rund 4.000 Schafen und Ziegen auf dem Weg nach Somalia von einer Bombe oder Drohne getroffen worden und gesunken

Trotz der seit Februar 2026 andauernden Eskalation im Nahen Osten sind nach Angaben von Animal Welfare mehr als 50 Schiffstransporte nach Behördengenehmigung in Krisenregionen durchgeführt worden, unter anderem nach Israel, in den Libanon und in weitere Staaten der Region. Bezugnehmend auf das geltende EU-Recht fordert die Tierschutzorganisation einen sofortigen Stopp von Transporten von lebenden Tieren in Krisengebiete, da hier ein ausreichender Schutz keinesfalls gewährleistet werden kann.

Animal Welfare Foundation

Strategie zur Vereinbarung von Windrädern und Vogelschutz

Die Installation von Windrädern sorgt seit langem für viele Diskussionen. Einerseits entstehen bei dieser Art von Stromerzeugung weder Treibhausgase noch andere Schadstoffe, andererseits sorgen beispielsweise das Recycling ausgedienter Anlagen, Lärmbelästigung oder Optik für einen heftigen Diskurs. Hauptkritikpunkte sind jedoch Kollisionen von (Zug)Vögeln mit den Rotorblättern.

Während in den USA schätzungsweise jedes Jahr 140.000 bis 330.000 Tiere mit Windrädern kollidieren, gibt es für Europa in dieser Hinsicht keine Zahlen. Da aber mehr als 25.000 neue Windturbinen in den kommenden Jahren geplant sind, hat sich ein Team von der Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) in der Schweiz mit Maßnahmen zum Schutz von Zugvögeln beschäftigt. Die Forschenden konnten belegen, dass sich mit Hilfe von Wetterradar-Daten das Risiko für Kollisionen bei nur geringen Einbußen bei der Stromproduktion mindern ließe. Da der Großteil des Vogelzugs in einem relativ engen Zeitfenster stattfindet und die Spitzen dieser Bewegungen auf relativ kurze Phasen konzentriert sind, könnten gezielte Abschaltungen Kollisionen vermeiden.

Mit Hilfe von Wetterradaren, die über den Kontinent verteilt sind, können auch die Bewegungen von Vogelschwärmen erfasst werden. Das Team hat Daten von 37 Wetterradaren und aufwendigen statistischen Analysen ausgewertet und die Anzahl Vögel abgeschätzt, die 2018 potenziell mit den Rotorblättern hätten kollidieren können. Im Durchschnitt galten knapp 800 Vögel pro Turbine als gefährdet. In drei Abschaltszenarien konnten die Wissenschaftler:innen die Zahl der Kollisionen im Kontext mit der Menge der jeweiligen Stromeinbußen grob berechnen. 

„Viele Menschen lehnen Windturbinen ab, weil sie glauben, dass diese eine enorme Menge an Vögeln töten“, sagt Silke Bauer vom WSL. „Ich möchte nachhaltige Energieproduktion und Vogelschutz vereinbaren und aufzeigen, dass es Strategien gibt, um die Zahl gefährdeter Vögel zu reduzieren.“ Effiziente Kompromisse seien jedoch möglich, bei denen nur wenig Energieproduktion verloren gehe, konstatiert die Biodiversitätsforscherin, die nun die Berechnungen auf ganz Europa und auf längere Zeiträume ausweiten möchte. 

WSL

Freigabe für Bundetagspetition gegen geplantes Tierversuchsgesetz verzögert sich

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist festgelegt, dass die Regelungen für wissenschaftliche Tierversuche aus dem bisherigen Tierschutzgesetz herausgelöst werden sollen. Im Rahmen des Reformprojekts Innovationsfreiheitsgesetz sollen so bürokratische Hürden in der Forschung abgebaut und Prozesse beschleunigt werden.

Tierschützer:innen befürchten, dass sich durch das geplante Herauslösen aus dem Tierschutzgesetz der rechtliche Schutzstatus der Versuchstiere in deutschen Laboren massiv verschlechtern wird. Vor rund vier Monaten hat ein großes Bündnis von Tierschutzorganisationen daher eine Bundestagspetition eingereicht. Jedoch warten die Tierschützer:innen immer noch auf die Freigabe, damit die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich auf diesem Wege gegen die geplanten Änderungen auszusprechen. In der Regel dauert der Freigabeprozess lediglich drei Wochen.

In der Petition fordern die Unterzeichner:innen, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz beizubehalten sowie rechtliche Lücken durch andere Maßnahmen zu schließen.

„Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklärt das Bündnis. „Millionen Tiere, die jedes Jahr in Versuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt und getötet werden, könnten noch mehr gequält und ohne den im Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund endgültig legal getötet werden.“

Sollte das geplante Tierversuchsgesetz verabschiedet werden, könnte etwa das systematische Töten sogenannter überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen die Folge sein. Ebenso könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert sowie die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden. Lobbyisten der Tierversuchsbefürworter fordern darüber hinaus eine Erleichterung der Genehmigung von Tierversuchen durch Anpassungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes.

Menschen für Tierrechte

Tierseuchen: Schweiz beschließt Gesetzesänderung

Der Bundesrat der Schweiz hat in der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierseuchengesetzes verabschiedet. Mit der Reform soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit Behörden schnell und rechtssicher auf Tierseuchen reagieren können. Demnach sollen Nutztiere im Fall von Tierseuchen unter bestimmten Bedingungen schneller auch mit nicht zugelassenen Impfstoffen geimpft werden können.  

Voraussetzung ist, dass in der Schweiz kein alternativ anwendbares und gleichwertiges Tierarzneimittel zugelassen und verfügbar ist und auch kein entsprechendes im Ausland zugelassenes Präparat eingeführt werden kann. Der Bundesrat verweist auf den Ausbruch des Blauzungenkrankheit (BTV) im Spätsommer 2024. Mangels Impfstoffs mit entsprechender Zulassung hatte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Allgemeinverfügung erlassen müssen, um den Import und die Verteilung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zu ermöglichen.

Die Gesetzesänderung könne in Krisensituationen von entscheidender Bedeutung sein, so der Bundesrat. Die Bewilligung sei befristet und diene ausschließlich dazu, eine Versorgungslücke im Tierseuchenfall zu überbrücken, teilt der Bundesrat weiter mit. Der ordentliche Zulassungsprozess werde dadurch nicht ersetzt.

Die Europäische Union verfügt bereits über eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Mit der vorgeschlagenen Regelung schafft die Schweiz vergleichbare gesetzliche Möglichkeiten, eine Benachteiligung des Alpenstaates bei der Bekämpfung zu vermeiden.

Bundesrat Schweiz

Zwei Kälber in Texas von Larven der Schraubenwurmfliege befallen

Die Neue Welt-Schraubenwurmfliege (NWS) ist ein verheerender Schädling, dessen Larven sich in das Fleisch lebender Tiere einbohren. In der Regel legen NWS ihre Eier in offenen Wunden oder Körperöffnungen von Rindern und Wildtieren ab. Unbehandelt können die Maden schwere, oft tödliche Schäden verursachen.

Während NWS in Kuba, der Dominikanischen Republik sowie einigen südamerikanischen Ländern endemisch ist, gilt der Parasit in den USA als ausgerottet. Seit dem Jahr 2024 breitet sich die Neue Welt-Schraubenwurmfliege jedoch von Mexiko in Richtung USA aus. Nun hat das US-Landwirtschaftsministerium USDA den ersten NWS-Fall bestätigt. Bei zwei Kälbern in Texas wurde der Parasit nachgewiesen.

Die Behörden haben eine 20-Kilometer-Befallszone rund um den Fundort eingerichtet. Zudem haben sie Tierhaltende aufgerufen, ihre Nutz- und Haustiere regelmäßig auf mögliche Anzeichen eines Befalls zu untersuchen. Das Landwirtschaftministerium weist zudem darauf hin, dass Körperöffnungen wie Nase, Ohren und Genitalbereich sowie Nabel neugeborener Tiere regelmäßig untersucht werden sollten, um auszuschließen, dass sich Larven oder Eier dort befinden. Bei einem Verdachtsfall sollte umgehend die zuständige Tiergesundheitsbehörde oder der zuständige USDA-Amtstierarzt informiert werden. 

Als Reaktion hat Kanada als erstes Land einen Importstopp verhängt. Demnach dürfen Rinder und Pferde nicht eingeführt werden, wenn sie sich innerhalb von 21 Tagen vor dem Grenzübertritt in Texas aufgehalten haben.

Agrarheute

Bayern erhöht Fördergelder für Tierwohlprogramm

Der Freistaat Bayern wird auch in diesem Jahr das Tierwohlprogramm „BayProTier“ fortsetzen. Trotz angespannter Haushaltslage stellt die Landesregierung insgesamt mehr als 15,6 Millionen für das Förderprogramm zur Verfügung. Mit der Fördersumme, die im Vergleich zum letzten Förderzeitraum um 3,5 Millionen Euro erhöht wurde, können rund 1.200 Betriebe sowohl bei Investitionen als auch bei den laufenden Mehrkosten besonders tierwohlgerechter Haltung unterstützt werden.

„Tierwohl hat für uns weiterhin höchste Priorität. Unser Programm gleicht die laufenden Mehrkosten moderner Tierwohlställe aus und wird von den Betrieben sehr gut angenommen. Das zeigt: Wir unterstützen genau dort, wo die Landwirtschaft verlässliche Partner braucht“, erklärt Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort wieder Anträge stellen. Alle bisherigen Maßnahmen werden auch in 2026 mit unveränderten Anforderungen fortgeführt.

Für die Zukunft der heimischen Landwirtschaft fordert Kaniber vom Bund endlich langfristige Planungssicherheit für die Betriebe: „Wer mehrere hunderttausend oder sogar Millionen Euro in einen neuen Stall investiert, braucht Verlässlichkeit und keine ständig wechselnden Vorgaben.“

Ministerium Bayern

Immer mehr gebietsfremde Schildkröten in deutschen Gewässern

Neben Waschbären, Asiatischen Hornissen und Nutrias siedeln sich auch immer mehr gebietsfremde Reptilienarten in Teilen Deutschlands an. Besonders Wasserschildkrötenarten scheinen sich in den Gewässern hierzulande wohl zu fühlen. So konnte ein Team aus Forschenden der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) und des Museums für Naturkunde Berlin 14 gebietsfremde Schildkrötenarten, die mittlerweile in der Natur zu finden sind, nachweisen. Drei dieser Arten haben sich bereits so etabliert, dass sie sich selbstständig fortpflanzen.

Das ist das Ergebnis einer Analyse von 1.770 Schildkröten-Nachweisen, die aus Citizen Science-Projekten stammen. Als einzige ursprünglich heimische Schildkrötenart konnte die Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) nachgewiesen werden. Die Nordamerikanische Buchstaben-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta), die bislang als einzige invasive Art gilt, trat mit rund 70 Prozent aller Beobachtungen am häufigsten auf. Die Forschenden mutmaßen, dass deren Verbreitung hauptsächlich auf Aussetzungen zurückzuführen ist, da diese vor allem in der Nähe von Städten sowie in westdeutschen Ballungsräumen zu finden waren. „2016 wurde Trachemys scripta in die ‚EU-Liste der unerwünschten Spezies‘ aufgenommen. Auch in Deutschland hat sich die eingeschleppte Schildkröte mit einer Panzerlänge von etwa 13 bis 25 Zentimetern etabliert und kommt in zahlreichen Gewässern vor“, erläutert Dr. Melita Vamberger von den Senckenberg Naturhistorischen Sammlungen Dresden.

„Durch den Klimawandel könnten sich jedoch künftig mehr Arten erfolgreich vermehren, eventuell ausbreiten und stärkere Auswirkungen auf heimische Ökosysteme verursachen. Deshalb fordern wir einen Dialog mit allen beteiligten Stakeholdern, um effiziente Lösungen für Tiere und Haltende zu finden sowie eine stärkere Aufklärung der Öffentlichkeit. Dafür haben wir bei Senckenberg ‚AquaSchild‘ ins Leben gerufen – in diesem Senckenberg Solutions Lab entwickeln wir mit Akteur:innen aus Verwaltung, Natur- und Tierschutz, Forschung, Bildung, Tierhandel und Öffentlichkeit praxisnahe Lösungen für den Umgang mit gebietsfremden Arten“, so Vamberger.

Die Studie zeigt, dass die Artenvielfalt und Anzahl der Schildkröten besonders hoch in Städten und stadtnahen Gebieten sind, also Regionen mit einer hohen Urbanisierung. „Das Muster bestätigt einen engen Zusammenhang zwischen der Verbreitung der Tiere und menschlicher Präsenz. Es deutet stark darauf hin, dass menschliche Aktivitäten – insbesondere das Aussetzen von Haustieren – eine entscheidende Rolle spielen“, betont Studentin und Erstautorin Hedi Schloddarick.

SGN

Rindertuberkulose: Baden-Württemberg trifft Vorbereitungen

Das seit Jahren durchgeführte Monitoring der Rotwild-Tuberkulose in Tirol hat eine erneute Zunahme der Infektionen in einzelnen Regionen gezeigt. Damit steigt auch das Risiko einer Übertragung auf Rinder, die während der Alpung Weideflächen gemeinsam mit Rotwild nutzen. Das haben Ausbrüche von Rindertuberkulose (M. bovis, TBC) in den vergangenen Monaten, zuletzt im April 2026 im österreichischen Vorarlberg, belegt.
 
Die aktuelle Entwicklung wird von dem baden-württembergischen Agrarministerium intensiv beobachtet. In dem Land gab es zuletzt im Jahr 2024 Fälle der TBC. Zwar gäbe es keinen Grund zur Beunruhigung, aber Vorbereitungen für das Übergehen der Krankheit auf Rinder aus dem Südwesten seien getroffen worden, so das Ministerium. Bereits seit dem Jahr 2013 werden alle
zurückkehrenden Weidetiere, die auf bayerischen und österreichischen Almen aufgetrieben worden sind, getestet.

„Die Untersuchung der rückkehrenden Weidetiere von bayerischen und österreichischen Almen hat sich bewährt und wird fortgesetzt“, teilte ein Sprecher mit. 

Die anzeigepflichtige Tierseuche kann unter Umständen vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Bei einem positiven TBC-Nachweis in einem Betrieb müssen laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium alle Rinder des Bestands getestet sowie erkrankte Tiere gekeult werden.

Proplanta

Bewusstsein für den Schutz der Artenvielfalt schärfen

Seit dem Jahr 2000 wird weltweit jedes Jahr am 22. Mai der Tag der biologischen Vielfalt gefeiert. Der Gedenktag wurde vor 26 Jahren von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf die Bedeutung und den Schutz von Tier- und Pflanzenarten, Genen und Lebensräumen aufmerksam zu machen.

Dank moderner Technologien wie DNA-Analysen werden jedes Jahr Tausende neue Arten identifiziert. Gleichzeitig wächst aber auch das Wissen über den massiven Verlust der globalen Biodiversität durch Klimawandel, Umweltverschmutzung, Überfischung sowie eingeschleppte invasive Arten. Zudem schwinden immer mehr Lebensräume.

„Der Kampf gegen das weltweite Artensterben ist kein ‚Nice-to-have‘, sondern hat für uns Priorität. Dort, wo wir gezielt mit Schutzprogrammen helfen, können wir messbare Erfolge erzielen. Dadurch siedeln sich längst verschwundene Arten wie die Wildkatze oder der Fischotter wieder bei uns an. Wir setzen auch in Zukunft auf die enge Zusammenarbeit mit allen Partnern vor Ort“, betont Oliver Krischer, Umweltminister des Landes Nordrhein-Westfalen. So wird das Land in diesem Jahr mehr Fördermittel für Projekte im Artenschutz bereitstellen: Rund 8,8 Millionen Euro fließen zusätzlich in Maßnahmen für mehr Biodiversität.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nimmt den internationalen Tag der biologischen Vielfalt zum Anlass, die Bevölkerung einzuladen, die Wildnis in Deutschland zu entdecken. Ob in Naturwäldern, an Küsten, in den Bergen oder in Moor- und Auenlandschaften – die 85 Wildnisgebiete Deutschlands sind bedeutende Rückzugsräume für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Naturschutz.

Wer sich bewusst in diese Gebiete begibt, könne besondere Naturerlebnisse in vielen Facetten erleben, so der BUND. Oftmals ließen sich Wildtiere hier besser beobachten, weil nicht gejagt wird. Für die bessere Planung hat der BUND eine Karte mit allen 85 Wildnis- und Wildnisentwicklungs-Gebieten erstellt, die auf seiner Internetseite zu sehen ist.Auf der Karte sind neben der geografischen Lage der Flächen jeweils Steckbriefe, Links zu Angeboten wie Führungen oder Erlebnis-Camps sowie zur umweltverträglichen Anreise abrufbar.

Spektrum

BUND

Warnung vor tierischen Lebensmitteln als Urlaubsmitbringsel

Mit den anstehenden Pfingstferien beginnt auch die Reisezeit in Deutschland. Aus diesem Anlass weist das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg erneut auf die Gefahren von tierischen Lebensmitteln als Urlaubsmitbringsel hin. Landwirtschaftsministerin Marion Gentges warnt vor der Einschleppungsgefahr von Tierseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) oder der Maul- und Klauenseuche (MKS).

„Lebensmittel tierischen Ursprungs im Reisegepäck können Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche, Afrikanische Schweinepest oder die Schafpocken unbemerkt mit nach Deutschland bringen. Solche schmackhaften Erinnerungen an den Urlaub oder nett gemeinte Mitbringsel an Freunde können für die Tierbestände unserer heimischen Landwirtschaft verheerende Folgen haben. Zum Schutz unserer Tiere ist dringend davon abzuraten Fleisch- und Wurstwaren oder Milch und Milchprodukte aus dem Urlaub mit nach Deutschland zu bringen. Der Ausbruch von Tierseuchen muss unbedingt mit Achtsamkeit, Rücksicht und Sorgfalt vermieden werden“, so die Ministerin.

Der Aufruf richtet sich besonders an Rückkehrende aus Zypern und Griechenland, da in Teilen dieser Länder derzeit ein aktives Infektionsgeschehen der Maul- und Klauenseuche (MKS) herrsche. Zudem seien in Griechenland bereits 600.000 Schafe nach Infektionen mit dem Schafpocken-Virus gestorben, so Gentges. „Ich rufe alle Reisenden in diesen Regionen zu erhöhter Vorsicht und Achtsamkeit auf. Verzichten Sie auf das Mitbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und achten Sie auf eine gründliche Reinigung von Kleidung und Schuhwerk nach dem Aufenthalt in ländlichen Regionen betroffener Länder“, betont die Ministerin.

Sowohl Schafpocken als auch die MKS seien zwar für den Menschen ungefährlich, hätten jedoch im Falle eines Tierseuchenausbruches verheerende Auswirkungen auf die Tierbestände und die Wirtschaftsbeteiligten. Das Gleiche gilt für die ASP.

Ministerium Baden-Württemberg

Weltbienentag: gesunde Bienenvölker für Ökosysteme unverzichtbar

Am 20. Mai ist Weltbienentag. Im Jahr 2018 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen diesen besonderen Tag eingeführt, um einerseits auf die immense Bedeutung von Bienen hinzuweisen und andererseits auf den starken Rückgang der Bienenpopulation und den erforderlichen Schutz dieser Insekten aufmerksam zu machen.

Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) nimmt den Weltbienentag zum Anlass, die Bedeutung von Honigbienen als eines der wichtigsten landwirtschaftlichen Nutztiere aufzuzeigen. „Der Weltbienentag erinnert uns daran, wie unverzichtbar gesunde Bienenvölker für unsere Ernährung und unsere Ökosysteme sind. Bienengesundheit ist daher auch ein veterinärmedizinisches Thema“, betont ÖTK-Präsident Mag. Kurt Frühwirth. Höhere Bestandsdichten sowie eingeschleppte Parasiten und Krankheitserreger, die das Risiko für Krankheitsausbrüche erheblich erhöhen, hätten die Anforderungen an die Bienenhaltung in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert, so Frühwirth weiter. Um so wichtiger sei die veterinärmedizinische Expertise. So fordert die ÖTK eine stärkere Einbindung der Veterinärmedizin in die Betreuung von Bienenvölkern. Wie bei anderen Nutztieren müsse auch bei Bienen die Gesunderhaltung, Prävention und Behandlung veterinärmedizinisch begleitet werden.

„Seuchenhafte Erkrankungen gefährden nicht nur die Bienen, sondern auch die gesamte Lebensmittelkette. Mit wissenschaftlich fundierter Expertise und gesetzlicher Grundlagen setzen wir uns gezielt für die Gesunderhaltung der Bienenvölker ein. Denn gesunde Bienen bedeuten nicht nur sichere Honigprodukte, sondern auch eine funktionierende Landwirtschaft und Biodiversität. Die Biene verdient unsere volle Aufmerksamkeit – heute und jeden Tag“, sagt Frühwirth abschließend.

„Wir Menschen sind auf Bienen angewiesen“, betont auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus und verweist auf die Rolle der Landwirt:innen. „Auch sie sind wichtig bei der Erhaltung der Bienen. Schließlich werden 58 Prozent der Fläche unseres Landes landwirtschaftlich genutzt.“

Um die Nahrungssituation der Bienen auch in den Städten und Gemeinden zu verbessern, seien öffentliches Grün und private Gärten von großer Bedeutung. „Und da zählt jede noch so kleine Wiese oder jedes begrünte Dach. Denn jeder kann selbst zum Bienenschutz und damit zur Artenvielfalt beitragen. Neben der Schaffung von Lebensräumen, in denen Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten für Insekten vorkommen, sollte man darauf achten, gezielt Gehölze oder Wildpflanzen aus der Region zu kaufen und anzupflanzen. Beliebt bei Wildbienen sind etwa Glockenblumen, Korbblütler wie Färberkamille und Rainfarn sowie der Natternkopf“, sagt der Minister abschließend.

Hinweis: Im Herbst startet auf Myvetlearn.de zum Thema Bienengesundheit eine mehrteilige Fortbildungsreihe für Tierärztinnen und Tierärzte.

ÖTK

Ministerium Mecklenburg-Vorpommern

Datenbank für Falltiere gefordert

In Deutschland versterben jedes Jahr Millionen Nutztiere auf landwirtschaftlichen Betrieben schon vor der Schlachtung. Die Hauptgründe sind Krankheiten oder Verletzungen, die sich Geflügel und Schweine sowie andere Tiere aufgrund von schlechten Haltungsbedingungen zuziehen. Wie hoch die Zahl der sogenannten Falltiere genau ist, steht nicht fest. Lediglich für Rinder wird jährlich eine Zahl ermittelt, die bei ca. 500.000 Tieren pro Jahr liegt.

Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher von der Bundesregierung, eine Datenbank über die Sterblichkeitsraten von Nutztieren zu erstellen, um einen grundlegenden Überblick über die tatsächliche Zahl der Tiere, die die Schlachtung gar nicht erst erreichen, sondern verenden oder notgetötet werden müssen, zu erhalten.

 „Die Bundesregierung hat offensichtlich kein Interesse daran zu wissen, wie viele Tiere in Deutschland “für die Tonne” gezüchtet werden“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Trotz bestehender Strukturen zur Entsorgung der Tiere werden diese Daten nicht systematisch gesammelt oder ausgewertet. Dadurch bleibt unsichtbar, wie groß das tatsächliche Ausmaß von Tierverlusten in der Landwirtschaft ist und wo die größten tierschutzrelevanten Probleme liegen.“

Gemäß Koalitionsvertrag sollte „eine praxistaugliche Rechtsgrundlage für Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte“ geschaffen werden, was bisher nicht umgesetzt wurde, so der Verband. Die Tierschützer:innen fordern daher eine verpflichtende bundesweite Erfassung aller „Falltiere“ und ihrer Todesursachen in einer Datenbank.

Deutscher Tierschutzbund

Garten-Vignette für den Igelschutz

Igel finden immer weniger Lebensraum, denn versiegelte Flächen sowie Zäune und Mauern nehmen den Wildsäugern den Platz für Rückzugsmöglichkeiten. Damit wird auch Suche nach Nahrung und Paarungspartnern massiv erschwert.

Um den bedrohten Tieren das Leben zu erleichtern und (über)lebenswichtige Wege für Igel wieder zu öffnen, hat Tierschutz Austria die Garten-Vignette ins Leben gerufen. Ziel dieser Initiative ist, Gärten in sichere Zufluchtsorte für Igel und andere Wildtiere umzuwandeln. Die Garten-Vignette zeigt: Hier sind Igel willkommen. Schon mit einem kleinen Durchgang von 13 x 13 Zentimetern im Gartenzaun könne dem Igel „freie Durchfahrt“ ermöglicht werden, sagt Martin Aschauer, Sprecher von Tierschutz Austria.

Teilnehmende Personen müssen lediglich ihren Garten mit nur kleinen Veränderungen igelfreundlich und wildtierfreundlich gestalten, damit wichtige Rückzugsorte geschaffen werden und sichere Wege erhalten bleiben. Nach dem Registrieren ihres Gartens erhalten die Besitzer:innen ihre Garten-Vignette und unterstützen damit den Tier- und Artenschutz.

Nur kurze Zeit nach dem Start der Initiative sind bereits 275 Gärten registriert, 150 Vignetten verkauft und mehr als 100.000 Quadratmeter Gartenfläche naturnah gesichert worden. Durch die Vernetzung dieser Flächen ist schon jetzt eine über 10 Kilometer lange „Igel-Straße“ entstanden – ein wachsendes Netzwerk an Lebensräumen für Wildtiere im Siedlungsraum.

„Dass so viele Menschen in so kurzer Zeit mitmachen, freut uns enorm, damit hatten wir nicht gerechnet“, erklärt Aschauer. „Jeder Garten, der dazukommt, macht die Igel-Straße länger und den Lebensraum für Wildtiere größer.“

Da verletzte oder kranke Igel auch immer häufiger in der Tierarztpraxis landen, bietet Myvetlearn.de eine Online-Fortbildung für Tierärzt:innen an. TFAs können sich mit der vierteiligen Reihe zu Wildtieren online fortbilden.

OTS

Mehr Geld für Rinderhaltende bei TBC-Ausbrüchen

Offiziell gilt Frankreich als frei von der Rindertuberkulose. Nach Angaben der Gesundheitsbehörde ANSES wurden besonders im Südwesten des Landes sowie in der Normandie immer wieder TBC-Ausbrüche nachgewiesen. Trotz umfangreicher Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen hatten diese Ausbrüche lokal teils erhebliche Auswirkungen. Zu einer der möglichen Ursachen zählt die lange Überlebensdauer des Erregers in der Umwelt, wodurch auch indirekte Infektionen möglich sind.

Um die Rinderhalter:innen im Fall eines Tuberkulose-Ausbruchs besser zu entschädigen, hat die französische Regierung nun die Entschädigungszahlungen deutlich erhöht. Demnach erhalten die Landwirt:innen über zwei Jahre eine pauschale Zahlung in Höhe 3.350 Euro für jedes gekeulte Tier. Wie Landwirtschaftsministerin Annie Genevard mitteilt, gilt die Regelung rückwirkend ab Beginn des Wirtschaftsjahres 2025/26. Weiterhin können sich künftig die Tierhaltenden auch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen vollständig staatlich finanzieren lassen, die Kosten für den Abtransport der gekeulten Tiere werden ab sofort ebenfalls erstattet. Im Rahmen des Programms zur vorübergehenden Produktionsausfallkompensation können Beihilfen für Milchbetriebe künftig erhöht werden.

Mit der Erhöhung der Zahlungen beugt sich die Regierung den Forderungen verschiedener Agrarverbände. Die begrüßen den Beschluss und erwarten, dass dadurch Maßnahmen zur Bekämpfung der Rindertuberkulose konsequenter umgesetzt werden. Gleichzeitig fordern sie die vollständige Umsetzung des Tuberkulose-Maßnahmenplans für den Zeitraum 2024 bis 2029.

Landwirt-Media

Schweizerbauer

AK bei Hausschweinen in den USA

Erstmals seit 22 Jahren ist die Aujeszkysche Krankheit (AK), auch Pseudowut genannt, in den USA bei Hausschweinen nachgewiesen worden. Am 22. April 2026 ist das Virus bei fünf Ebern in einem Betrieb in der Nähe von Eldora im Hardin County (Iowa) festgestellt worden. Nach Angaben des Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS) des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) stammten alle betroffenen Tiere aus einer Freilandhaltung. Auch innerhalb des Herkunftsbetriebes wurden laut APHIS weitere Schweine positiv auf Pseudowut getestet. Die infizierten Schweine wurden gekeult. Gemäß einer Erklärung der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), sei kein Sperma von betroffenen Tieren ins In- oder Ausland versandt worden.

Die Aujezsky-Krankheit wird durch das SchweineHerpesvirus 1 verursacht. Erkrankte Tiere zeigen Symptome wie Atemwegsbeschwerden und Fortpflanzungsstörungen wie Fehlgeburten und Totgeburten. Bei Ferkeln können die Symptome Koordinationsstörungen, Appetitlosigkeit, Erbrechen und Durchfall umfassen. Ältere Schweine können unter Niesen, Husten, Lungenentzündung und in einigen Fällen unter Erblindung leiden.

Während Hausschweinebestände hierzulande offiziell als frei von der Aujezsky-Krankheit gelten, zirkuliert das Virus in der Wildschweinepopulation. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 2.000 Wildschweine positiv auf AK getestet. Die Krankheit kann auch für andere Säugetiere fatal sein, insbesondere für (Jagd)Hunde. Deswegen sollte jeglicher Kontakt zu Wildschweinen vermieden und niemals rohes Wildschweinfleisch verfüttert werden. Das Virus ist extrem widerstandsfähig und überlebt selbst in tiefgekühltem Fleisch viele Wochen.

Pig Progress

Bewerbungsfrist für den Tierschutzpreis Rheinland-Pfalz gestartet

Bereits seit über 30 Jahren schreibt das Land Rheinland-Pfalz den Tierschutzpreis aus. Die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Preis ist gerade gestartet. Bis zum 30. September 2026 können einzelne Personen oder Gruppen, die im Bereich Tierschutz tätig sind, von Behörden, dem Tierschutzbeirat des Landes sowie Organisationen für die Auszeichnung vorgeschlagen werden.

Der Tierschutzpreis Rheinland-Pfalz ist mit 10.000 Euro dotiert und wird in vier Kategorien vergeben: für den besonderen ehrenamtlichen Einsatz und vorbildliche Einzelbeiträge für den Tierschutz sowie den vorbildlichen beruflichen Umgang mit Tieren und Projekte im Jugendtierschutz.

„Der Preis verhilft einzelnen Projekten und damit der Bedeutung des Tierschutzes zu Sichtbarkeit und soll zur Nachahmung anregen“, betont Umweltministerin Katrin Eder. Vorschläge, die Personen oder Institutionen in Rheinland-Pfalz betreffen, werden vorrangig berücksichtigt.

Ministerium Rheinland-Pfalz

Neues Förderkonzept zum Schutz der Honigbienen in NRW

In zahlreichen deutschen Bundesländern hat sich die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ausgebreitet, so auch in Nordrhein-Westfalen. Die als invasive Art eingestuften Insekten haben sich dank der gestiegenen Temperaturen im vergangenen Jahrzehnt so stark vermehrt, dass eine Ausrottung nicht mehr als realistisch gilt.

Die Asiatische Hornisse ist als große Bedrohung der heimischen Bienenvölker anzusehen. Zum Schutz der Honigbienen hat das Land Nordrhein-Westfalen nun ein neues Förderkonzept entwickelt. Das neue Maßnahmenpaket gegen die invasive Art basiert auf drei zentralen Säulen: Stärkung der Qualifizierung für sachkundige Bekämpfung, die finanzielle Unterstützung für Bekämpfungstechnik sowie bei der besseren Schutzausstattung von Imker:innen und eine Prämienauszahlung für die fachkundige Entfernung von Nestern der Asiatischen Hornisse.

Nach Angaben von Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen ist das neue Förderkonzept ein starkes Signal für den Artenschutz und die Imkerei. Die Umsetzung erfolgt durch die Landesimkerverbände Westfalen-Lippe und Rheinland sowie die NRW-Landesgruppe des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes.

Ministerium NRW

Illegaler Handel mit Tieren wieder angestiegen

Die bislang ergriffenen Maßnahmen gegen den illegalen Heimtierhandel scheinen noch nicht ausreichend zu sein. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes wurden im Jahr 2025 noch immer zu viele illegal nach Deutschland importierte Tiere entdeckt. Gemäß einer aktuellen Auswertung haben die Behörden in 257 Fällen ermittelt, bei denen mindestens 2.250 Tiere involviert waren. Damit ist die Zahl im Vergleich zu 2024 wieder gestiegen.  

Unter den nahezu 600 Hunden, die im vergangenen Jahr befreit werden konnten, waren besonders häufig Rassehunde wie Zwergspitze, Malteser oder Pudel entdeckt worden. Zudem konnten die Behörden 56 Katzen und 1.596 Landschildkröten, Vogelspinnen, Koikarpfen und verschiedene Vogelarten sowie sechs Affen, zwei Zebras, ein Serval und eine Antilope sicherstellen. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass die Dunkelziffer weitaus höher anzusiedeln ist, denn noch immer bleiben zu viele Fälle unentdeckt.

„Der skrupellose Handel mit Hunden und Katzen geht unaufhörlich weiter. Nach den Rekordzahlen während der Coronapandemie und einem Rückgang nach der Pandemie beobachten wir aktuell wieder eine steigende Tendenz. Zudem werden auch viele Wildtiere verschiedenster Arten illegal transportiert“, erklärt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.

Angesichts der gestiegenen Zahlen erneuert der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einem Verbot des Onlinehandels mit Tieren, zumindest aber strengere gesetzliche Vorgaben. Unter anderem fordern die Tierschützer:innen einen verpflichtenden Identitätsnachweis der Händler:innen sowie eine Verpflichtung der Portalbetreiber, Anzeigen vor ihrer Freischaltung prüfen. Eine wichtige Maßnahme gegen den illegalen Tierhandel sei die jüngst vom EU-Parlament verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen in Europa, so der Tierschutzbund.

Deutsche Tierschutzbund

Mecklenburg-Vorpommern bündelt Wolfsmanagement im Ministerium

Am 30. April wird jedes Jahr der internationale Tag des Wolfes begangen. Diesen Tag sowie die veränderten rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen hat das Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) zum Anlass genommen, wichtige Weichen für die Zukunft des Wolfsmonitorings im Land zu stellen. So soll das bisher in Jasnitz angesiedelte Wolfskompetenzzentrum künftig organisatorisch in das Agrarministerium integriert werden. Zudem arbeitet das Land derzeit an einem eigenen Wolfsmanagementplan.

„Wir reagieren damit auf neue Anforderungen im Umgang mit dem Wolf. Mit der Bündelung im Ministerium stellen wir sicher, dass fachliche Expertise, rechtliche Bewertung und politische Steuerung noch enger verzahnt sind“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

In MV leben aktuell 26 Wolfsrudel und zwei Paare (2024/25: 28 Rudel, 5 Paare, ein Einzeltier). Trotzdem die Population stabil geblieben ist, wurden mehr Nutztierrisse verzeichnet. In den vergangenen 19 Jahren hat das Land mehr als 270.000 Euro an Kompensationszahlungen beglichen.

„Diese Entwicklung zeigt, dass wir den Schutz des Wolfs und die berechtigten Interessen der Weidetierhalter gemeinsam denken müssen. Unser Ziel ist ein funktionierendes Wolfsmanagement, das beides in den Blick nimmt“, so Backhaus.

Mit der neuen Bündelung sollen sowohl Entscheidungswege verkürzt als auch Abläufe verbessert sowie die Handlungsfähigkeit im Wolfsmanagement weiter gestärkt werden. Das Kompetenzzentrum bleibt dabei eine zentrale Schnittstelle zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Verwaltung.

Abschließend warb der Minister für einen sachlichen Umgang mit dem Thema: „Der Wolf polarisiert. Umso wichtiger ist es, dass wir faktenbasiert diskutieren und praktikable Lösungen entwickeln. Unser Anspruch ist es, sowohl dem Artenschutz als auch den Interessen der Menschen im ländlichen Raum gerecht zu werden.“

Ministerium Mecklenburg-Vorpommern

Tierärzt:innen leisten wichtigen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit

Veterinärmediziner:innen leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Zukunft. Darauf weist die österreichische Tierärztekammer anlässlich des am vergangenen Samstag begangenen World Veterinary Day hin.

Der Welttierärztetag hat das Ziel, die zentrale Rolle der Tierärzt:innen für Gesellschaft und öffentliche Gesundheit sichtbar zu machen. „Unsere Arbeit als Tierärzt:innen reicht weit über die medizinische Versorgung von Tieren hinaus: Wir sind Frühwarnsystem, Seuchenbekämpfer:innen und wirtschaftliche Stabilitätsfaktoren zugleich“, erklärt ÖTK-Präsident Mag. Kurt Frühwirth.

So leisten Tierärzt:innen einen wichtigen Beitrag zu einer resilienten Landwirtschaft, unter anderem durch die Betreuung von Betrieben im Bereich Biosicherheitsmaßnahmen, was in Anbetracht grassierender Tierseuchen besonders bedeutsam sei, so Frühwirth.

„Wir Tierärzt:innen erkennen Entwicklungen frühzeitig und tragen entscheidend dazu bei, geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten – zum Schutz von Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit und letztlich auch der menschlichen Gesundheit“, betonte der ÖTK-Präsident. „Tierärzt:innen sichern nicht nur das Wohl der Tiere, sondern auch wirtschaftliche Existenzen. Tierärztliche Arbeit wirkt sich direkt auf Produktivität, Qualität und Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion aus.“

ÖTK

Südafrika geht mit umfangreichen Impfungen gegen MKS vor

In Südafrika grassiert seit August vergangenen Jahres die Maul- und Klauenseuche (MKS). Schwerste Ausbrüche verzeichnete das Land besonders im Februar 2026. Inzwischen hat sich die Seuche in fast allen Provinzen ausgebreitet. Als Konsequenz unterliegen viele landwirtschaftliche Betriebe der Quarantäne. Zudem wurden Viehauktionen eingestellt sowie Tiertransporte gestoppt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. 

Angesichts der sich verschärfenden Lage hat sich Südafrika Impfstoffe gesichert. Nach den Angaben der südafrikanischen Regierung hat das türkische Unternehmen Dollvet zwei Millionen Dosen Maul- und Klauenseuche-Impfstoff geliefert, die in den kommenden Tagen je nach Tierbestand und Risiko an die Provinzen verteilt werden sollen. Das Landwirtschaftsministerium teilte zudem mit, dass weitere vier Millionen Dosen bestellt worden seien. Fünf Millionen Impfstoffdosen hat das Ministerium außerdem in Argentinien bestellt. Die Lieferung soll in zwei Tranchen erfolgen, sobald die südafrikanische Arzneimittelbehörde die Importgenehmigung erteilt hat, hieß es in der Erklärung

Nach Meinung zahlreicher Viehhalter:innen hat die Regierung Südafrikas jedoch viel zu spät auf das Seuchengeschehen reagiert, was daher zu massiven Verluste geführt habe. So drohen der Regierung einige Klagen seitens der Tierhalter:innen..

Nach Plänen der Regierung sollen 80 % der etwa 14 Millionen Rinder in dem Land geimpft werden. Das Landwirtschaftsministerium gab bekannt, dass es einen Teil der Impfstoffdosen für die Schweinehaltung bereitstellen werde, da auch Schweine von Maul- und Klauenseuche betroffen sein können.

The Pig Site

Einsatz von Versuchstieren in 2025 weiter gesunken

Im dritten Jahr in Folge ist die Zahl der eingesetzten Versuchstiere im Max Delbrück Center (MDC) und seinen Partnerinstitutionen, unter anderem kooperierende Arbeitsgruppen der Charité – Universitätsmedizin Berlin, des Leibniz-Forschungsinstituts für Molekulare Pharmakologie (FMP) und des Forschungszentrums DESY (Deutsches Elekronen-Synchrotron), gesunken. Insgesamt haben die Forschenden rund 23.870 Tiere für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt, was einem Minus von rund 7.600 Tieren im Vergleich zu 2024 gleichkommt.

In der Mehrzahl haben die Wissenschaftler:innen Mäuse eingesetzt (20.802), gefolgt von Ratten (1.521), Zebrafischen (1.406) und Nacktmullen (149). Nahezu 5.000 der eingesetzten Tiere waren genetisch nicht verändert, im Gegensatz zu rund 17.800 Tieren, die jedoch keine pathologischen Symptome zeigten. 1.108 Tiere waren so verändert, dass sie Symptome entwickelten. Durch die gezielten Eingriffe ins Erbgut gelingt es den Forschenden, physiologische Prozesse im gesunden und erkrankten Organismus besser zu verstehen.

Fast die Hälfte der Tiere (10.644) wurden für wissenschaftliche Zwecke getötet, sie gelten als nicht belastet. Auch bei den anderen Versuchstieren (insgesamt 13.234) war der Belastungsgrad laut Angaben der Forschenden meist gering. Bei 3.579 Tieren haben die Teams ihn als mittel und bei 184 Tieren als schwer eingestuft.

Die 3R-Regel (Replace, Reduce, Refine) gilt auch bei den Forschenden des Max Delbrück Centers. Demnach sind alle Forschenden angewiesen, die Zahl ihrer Versuchstiere so gering wie möglich zu halten, Schmerzen und Leid der Tiere zu minimieren und, wann immer es geht, auf Ersatzmethoden zurückzugreifen.

Wie das Institut mitteilt, sei auch in Zukunft nicht komplett auf Tierexperimente zu verzichten, da es für viele Fragestellungen in den Lebenswissenschaften bislang keine Alternative gebe. Der menschliche Körper ist äußerst komplex, fast immer beeinflussen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Zellen, Geweben und Organen seine Funktionen und auch die Effekte, die mögliche neue Medikamente haben. Dieses Zusammenspiel lässt sich oft nur im lebenden Organismus erforschen. 

MDC



Weltweit größter Schweinemarkt in der Krise

Auch in China machen sich die aktuellen Konflikte in verschiedenen Branchen bemerkbar. So kämpfen unter anderem die Schweinehalter:innen des weltweit drittgrößten Landes mit steigenden Kosten für Öl, Getreide und Futtermittel. Gleichzeitig fallen die Preise für Schweine weiter in den Keller und haben inzwischen ein Acht-Jahres-Tief erreicht. Der Hauptgrund dafür liegt in der sinkenden Nachfrage, die auf massive Überkapazitäten trifft. Diese basiere nach Meinung von Expert:innen auf der rasanten Industrialisierung der Branche, was sich auch nagativ auf die Fleischqualität und damit auf die nachfrage auswirke.

Die Vorgaben der Regierung, die Bestände zu regulieren und das Schlachtgewicht auf etwa 120 kg zu begrenzen, wurden von der Branche nicht befolgt. Chinas Landwirtschaftsminister Han Jun hat die großen Agrarkonzerne des Landes daher aufgefordert, mit gutem Beispiel voranzugehen, die Reduzierungsanforderungen umzusetzen und von einer rücksichtslosen Expansion abzusehen. 

Die angestrebten Maßnahmen sind im ersten Quartal 2026 ins Gegenteilige gerutscht. So ist die Produktion um 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 16,69 Millionen Tonnen gestiegen. Allein in den ersten drei Monaten wurden rund 200,26 Millionen Schweine geschlachtet, was einem Zuwachs von 2,8 % entspricht. Die Regierung wird sich nun intensiver bemühen, die Bestandsverkleinerung voranzutreiben.

Agrarheute

Jagdsaison auf Ochsenfrösche beginnt

Der Nordamerikanische Ochsenfrosch (Lithobates catesbeianus), seit den 1990er Jahren besonders in Baden-Württemberg eine invasive Froschart, ist mit einer Größe von bis zu 25cm heimischen Fröschen deutlich überlegen. Neben diesen gehören auch Fische bis hin zu kleinen Vögeln zum Speiseplan der Ochsenfrösche. Da den Amphibien hierzulande natürliche Feinde wie Krokodile, Alligatoren und Schlangen fehlen, kann sich die Art schnell ausbreiten.

Um das zu verhindern und auch die heimische Tierwelt zu schützen, lässt das baden-württembergische Regierungspräsidium die Tiere töten. Die Zahl der Tötungen ist im vergangenen Jahr explosionsartig in die Höhe geschnellt. So seien nach offiziellen Angaben in 2025 in der Region um Karlsruhe nahezu 7.000 Ochsenfrösche erschossen worden. Darunter waren mehr als 600 ausgewachsene Tiere sowie rund 6.350 Jungtiere. Damit seien im Vergleich zum Vorjahr fast neunmal so viele der Frösche erlegt worden, so eine Sprecherin der Landesregierung. „2025 waren die (Witterungs-)Bedingungen für die Bejagung deutlich besser als 2024, sodass mit vergleichbarem Aufwand diese deutlich höhere Zahl von Tieren entnommen werden konnte.“

Zudem wurden im letzten Jahr mehr als 16.000 Kaulquappen aus den betroffenen Gewässern geholt worden. Während die offizielle Jagdsaison auf die Frösche in wenigen Tagen startet, werden die Kaulquappen ganzjährig bejagt.

Außerdem werden die Randbereiche des Verbreitungsgebietes regelmäßig kartiert, um eine Ausbreitung in bisher unbesiedelte Gebiete umgehend zu erkennen und unterbinden zu können. Da in der jüngsten Vergangenheit auch schon Exemplare in Gartenteichen gesichtet wurde, ist die Bevölkerung aufgerufen, eventuelle Funde  von ungewöhnlich großen Kaulquappen oder Fröschen umgehend zu melden.

Proplanta

Nomos-Verlag bringt Zeitschrift für das gesamte Tierschutzrecht heraus

Der Baden-Badener Verlag Nomos hat mit der TieR – Zeitschrift für das gesamte Tierschutzrecht ein neues Fachmedium auf den Markt gebracht, das für sowohl für Tierärzt:innen im amtlichen Dienst als auch Jurist:innen in Kanzleien, Behörden und Justiz hilfreich sein wird. Die Fachpublikation wird sechsmal pro Jahr erscheinen und soll eine bislang spürbare Lücke im juristischen Zeitschriftenwesen schließen.

Jede Ausgabe soll rechtssichere Orientierung, interdisziplinäre Perspektiven und konkrete Arbeitshilfen bieten. Dabei soll in den Ausgaben ein breites Themenspektrum abgedeckt werden, angefangen vom Artenschutzrecht über das Jagdrecht bis hin zum Recht der Tierversuche, Verbände und Vereine sowie Zirkus- und Zoohaltung.

Wissenschaft, NGOs und Verbände, die belastbare Antworten zu Tierschutz- oder Artenschutzfragen benötigen, werden in der neuen Publikation sicher fündig. Gerade für die amtstierärztliche Praxis dürfte die Zeitschrift eine wertvolle Ergänzung darstellen, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen des täglichen Vollzugsgeschehens systematisch aufbereitet.

Vet-Magazin

Nationale Impfstrategie für Zootiere gefordert

Neben den Schutzimpfungen von Menschen gerät auch die Vakzination von Tieren immer mehr in den Fokus. Impfungen helfen, Nutz- und Hobbytiere gesund zu erhalten und sichere Lebensmittel zu produzieren sowie Tierseuchen wirksam zu bekämpfen und dadurch auch die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. So gibt es nach Informationen des Bundesverbandes für Tiergesundheit (BfT) aktuell Impfstoffe, die zur Vorbeugung von mehr als 100 verschiedenen Tierkrankheiten eingesetzt werden können. Darüber hinaus tragen sie wesentlich zur Reduktion des Arzneimitteleinsatzes bei und fördern eine nachhaltige, verantwortungsvolle Tierhaltung. Sie sind damit ein zentraler Baustein moderner veterinärmedizinischer Präventionskonzepte, betont die Österreichische Tierärztekammer.

Den Welttag der Tierimpfung, der am 20. April 2026 in diesem Jahr bereits zum 11. Mal gefeiert wird, nimmt der Verband der zoologischen Gärten (VdZ) zum Anlass, vor den Seuchenrisiken für ganze Tierarten hinzuweisen und eine nationale Impfstrategie für Zootiere zu fordern. Denn zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Tierarten, leben in Zoos und Tierparks. Unter anderem haben Lebensraumverlust und Wilderei dazu geführt, dass viele dieser Tierarten nur noch selten in der freien Natur anzutreffen sind.

Tierseuchen wie die Aviäre Influenza, Afrikanische Schweinepest oder die Blauzungenkrankheit haben sich in den letzten Jahren dramatisch in nahezu allen Weltregionen ausgebreitet und zu massiven Tierverlusten geführt. Für sehr minimierte Tierarten besteht im Fall eines Seuchenausbruchs ein enorm hohes Risiko des Aussterbens.

Der VdZ fordert daher Zulassungsverfahren für Zoo- und Wildtierimpfstoffe, nationale Impfstoffreserven für gefährdete Arten und eine gezielten Forschungsförderung.

„Krankheitserreger machen nicht Halt vor Zäunen oder Stalltüren. Tierimpfung ist keine Nischenfrage – sie ist eine gesamtgesellschaftliche Investition in Gesundheit und biologische Vielfalt. Daher fordern wir aktuell eine nationale Impfstrategie für Zoovögel gegen die Geflügelpest“, betont Volker Homes, VdZ-Geschäftsführer. „Dies muss einhergehen mit der Zulassung von Impfstoffen auch für Zoovögel und Auflagen, die auf die gelebte Praxis in Zoos angepasst sind.“

Um auch weiterhin den Austausch der Tiere zwischen den Zoos untereinander zu gewährleisten, müssten zudem verlässliche, praktikable Leitlinien in der EU und in Deutschland aufgestellt werden. Nur so könne die Durchführung der Europäischen Zuchtprogramme und einer genetisch gesunden Reservepopulation sichergestellt werden, so der VdZ abschließend.

VdZ

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für mehr Vogelschutz

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für die praktische Umsetzung von mehr Schutz von Wildvögeln veröffentlicht. Sie enthalten praktische Ratschläge zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und Interessenträger bei der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinien und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Schutz wild lebender Vogelarten. Gleichzeitig sollen sie helfen, den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Denn Vögel spielen eine wesentliche Rolle für die biologische Vielfalt in Europa und tragen zu gesunden Ökosystemen bei. Seit 1979 schützt die Vogelschutzrichtlinie wild lebende Vogelarten und ihre Lebensräume in ganz Europa. Gleichzeitig werden diese Vorschriften mit den sozioökonomischen Bedürfnissen und Herausforderungen vor Ort, z. B. von Land- und Forstwirten sowie Fischern, in Einklang gebracht.

So enthalten die neuen Leitlinien von 2026 auch zwei Anhänge, die sich auf die Nonnengans und den Kormoran beziehen. Die Populationen dieser Arten haben sich in den letzten Jahren erheblich vergrößert, was zu Konflikten mit wirtschaftlichen Tätigkeiten wie Landwirtschaft und Fischerei geführt hat.

Die vorgelegten Leitlinien selbst sind allerdings rechtlich nicht bindend.

Forderung nach Nachtfahrverbot für Mähroboter erneuert

Immer mehr Haushalte in Deutschland setzen auf smarte Garten-Technologien. So wächst auch die Zahl der Mähroboter stetig. Der steigende Einsatz dieser Gartenhelfer in privaten Gärten führt allerdings auch immer häufiger zu schlimmsten Verletzungen von Igeln, sowie anderen Reptilien und Amphibien. Nicht selten werden den ohnehin schon geplagten Wildsäugern ganze Gliedmaßen und andere Körperteile abgetrennt. Denn trotz der ausgefeilten Technologie erkennen die Geräte die Tiere nur unzureichend.

Den dämmerungs- und nachtaktiven Igeln wäre schon damit geholfen, wenn die Mähroboter lediglich tagsüber zum Einsatz kämen. So fordern nun zwölf Organisationen mit einem offenen Brief an den zuständigen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter .

„Dass Igel Deutschland mittlerweile auf der Roten Liste stehen, ist ein Warnsignal, welches nicht überhört werden darf und dringenden Handlungsbedarf erfordert. Durch ein bundesweites Verbot des Einsatzes von Mährobotern von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang, könnte das Risiko für den Tod zahlreicher Igel deutlich gesenkt werden”, so die unterzeichnenden Organisationen.

So erneuern sie ihre Forderung, das Nachtfahrverbot für Mähroboter als Schutzmaßnahme gesetzlich zu verankern. Eine bundesweite Regelung wurde zwar bei der in der letzten Legislatur geplanten Reform des Tierschutzgesetzes diskutiert und in Gesetzentwürfen festgehalten, scheiterte jedoch durch das Ampel-Aus. Zuletzt hatte auch der Städtetag ein bundesweites Verbot gefordert.

Immer häufiger werden verletzte Igel in Tierarztpraxen vorgestellt. Daher bietet Myvetlearn.de Tierärzt:innen eine entsprechende Online-Fortbildung zu dem Wildsäuger an. Übrigens: noch bis zum 12. April 2026 gewähren wir 15% Osterrabatt auf nahezu alle Kurse des E-Learningportals.

Deutscher Tierschutzbund

Asiatische Hornisse im Blick behalten – Sichtungen melden

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) hat sich seit dem ersten Fund im Jahr 2014 in verschiedenen deutschen Bundesländern ausgebreitet. stammt aus Südostasien. Das ursprünglich aus Südostasien eingeschleppte invasive Insekt ist inzwischen in Baden-Württemberg, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen heimisch geworden. Auch in Hamburg, Bremen und Berlin wurden schon Einzelfunde gemeldet.

Die Asiatische Hornisse stellt besonders für Bienenvölker in Deutschland eine große Gefahr dar, da die großen Staaten von bis zu 2.000 Tieren im Vergleich zu heimischen Hornissen (bis zu 700 Individuen) entsprechend viel Nahrung in Form von Insekten benötigen.

Der Landwirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, weist eindrücklich auf di Notwendigkeit der Imker:innen hin, besonders jetzt aufmerksam auf mögliche Nester der Asiatischen Hornisse zu achten, und ruft dazu auf, Sichtungen umgehend zu melden.

„Auch wenn die Art in Mecklenburg-Vorpommern bislang noch nicht nachgewiesen wurde, müssen wir vorbereitet sein. Solange die Bäume noch nicht belaubt sind, sind mögliche Nester leichter sichtbar. Daher ist erhöhte Aufmerksamkeit sinnvoll, solange Blätter fehlen und die Tiere besser zu beobachten sind“, betont Backhaus.

Auch der Naturschutzbund NABU appelliert an die Behörden der noch nicht betroffenen Länder, die Maßnahmen zur Eindämmung konsequent umzusetzen, weist jedoch darauf hin, dass die von der Regierung vorgegebenen Maßnahmen zu kurz greifen und eher kontraproduktiv sind. Vor allem eine Erlaubnis zum Aufstellen von Fallen für Jungköniginnen könne dazu führen, dass viele heimische Hornissen- und Wespenjungköniginnen mit vernichtet werden.

Sichtungen können über verschiedene Online-Portale gemeldet werden.

Ministerium Mecklenburg-Vorpommern

NABU

Sachsen stoppt Nutztiertransporte nach Nahost

Vor mehr als fünf Wochen ist die Situation im Nahen Osten eskaliert. Seitdem herrscht Krieg in der Region. Als Konsequenz wurde der Flugverkehr stark eingeschränkt, zudem arbeiten teilweise die Behörden nur begrenzt. Aus diesem Grund hat nach Niedersachsen nun auch das Land Sachsen beschlossen, Tiertransporte in diese Region auszusetzen. Denn die Transportdauer sei aktuell unkalkulierbar und stelle ein zu großes Risiko für Stress und Tierleid dar, sagt Sozialministerin Petra Köpping.
 
„Das Wohl der Tiere auf dem Transport und nicht zuletzt auch die Gesundheit der begleitenden Beschäftigten können derzeit nicht sichergestellt werden. Deshalb muss der Handel von Nutztieren in die vom Krieg betroffenen Länder und die Anrainerstaaten momentan ausgesetzt werden. Dies dient der Sicherheit von Mensch und Tier. Unkalkulierbare Verzögerungen oder auch Umleitungen der Transporte können deren Dauer erheblich verlängern. Damit steigt das Risiko für Stress, Verletzungen und Leiden der Tiere deutlich an. Das ist nicht hinnehmbar“, betont die Ministerin.

Das Verbot von Tiertransporten in die Kriegsregion soll so lange bestehen bleiben, wie die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland bestünden.

Ministerium Sachsen

Leitfaden klärt über Zuständigkeiten bei der Wildtierrettung auf

Frühlingszeit ist Jungtierzeit. Die engagierten Tierretter:innen haben aktuell viel zu tun. Über die Zuständigkeiten bei einer Wildtierrettung auf fremdem Grund und Boden klärt der aktuelle „Leitfaden Jungtierrettung“ des Tierparks Nordhorn auf.

Dieser beantwortet im Speziellen die wichtigsten Fragen rund um die Rettung von Gelegen von nicht jagdbaren Arten. Dazu gehören unter anderem Fasan, Stockente oder Rebhuhn. Bei den auf den zu mähenden Wiesen und Feldern gefundenen Gelegen, deren Anzahl nach Informationen des Tierparks in den vergangenen Jahren stark gestiegen ist, haben Jäger:innen ein Aneignungsrecht. Bei allen Nichtwildarten (z.B. Brachvogel, Kiebitz, etc.) ist die Aneignung verboten!

Es ist verboten, die Gelege dieser Arten zu zerstören oder zu entfernen. Die Jäger:innen bzw. andere Helfer:innen sind somit verpflichtet, diese zu kennzeichnen, so dass sie bei der Feldbearbeitung gesehen werden können. Bei der Feldbewirtschaftung müssen diese Areale dann von den Landwirt:innen ausgespart und geschützt werden. Diese Einschränkung müssen die Bewirtschafter:innen hinnehmen.

Diese und weitere Fragen werden im „Leitfaden Jungtierrettung“ beleuchtet, in der Hoffnung, mehr für Mensch und Tier zu erreichen.

Da gerade jetzt viele verletzte oder verwaiste Wildtiere in die Tierarztpraxis gebracht werden, bietet Myvetlearn.de eine vierteilige Kursreihe zu Wildtieren in der Praxis für Tierärzt:innen sowie eine separate Reihe für Tiermedizinische Fachangestellte an. Bei Buchung bis zum 12. April 2026 gilt auch auf diese Reihen ein Osterrabatt in Höhe von 15%.

Tierpark Nordhorn

ASP ist zurück in Sachsen

Seit dem 5. Februar 2026 galt Sachsen als frei von der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Da hier seit genau einem Jahr kein weiterer ASP-Ausbruch mehr verzeichnet worden war, entsprach die EU dem Antrag des Freistaates auf Aufhebung der Restriktionszonen. Keine zwei Monate später ist die Tierseuche erneut in Sachsen bei einem Wildschwein nachgewiesen worden.

Ende März 2026 war ein Wildschwein in den Königshainer Bergen verendet aufgefunden worden, das mit dem das Virus infiziert war. Nach Informationen der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen werde aktuell geprüft, ob es sich um einen Neueintrag handelt. Speziell ausgebildete Hunde und Drohnen haben mit der Suche nach weiterem Fallwild begonnen. Zudem ist der bereits gestartete Rückbau der Zäune im Umkreis von 10 Kilometern um den Fundort im Landkreis Görlitz unterbrochen worden.

„Der erneute Fall trifft uns hart, aber nicht unvorbereitet. Wir wollten eigentlich gerade allen an der erfolgreichen ASP-Bekämpfung Beteiligten unseren Dank aussprechen. Doch wir beginnen nun nicht bei Null. In den letzten fünfeinhalb Jahren haben wir viel Erfahrung im Umgang mit dieser Tierseuche gewonnen. Gemeinsam mit den regionalen Veterinärbehörden, den Jägern und Landwirten sind wir ein eingespieltes Team. Auf dieses enge Miteinander vertrauen wir erneut, um eine Ausbreitung dieser Tierseuche von dem neuen Fundort aus zu verhindern“, erklärte die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping.

Ministerium Sachsen

Bewerbung für Deutschen Tierschutzpreis ab sofort möglich

Der Deutsche Tierschutzbund hat erneut den Deutschen Tierschutzpreis ausgeschrieben. Die Bewerbungsphase läuft seit 1. April 2026. Noch bis zum 17. Mai 2026 können sich im Tierschutz engagierte Bürger:innen, Vereine oder Initiativen für den Preis, der bereits zum 22. Mal verliehen wird, bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Eine Bewerbung bzw. die Nominierung anderer ist über das Online-Formular auf der Website des Tierschutzbundes möglich.

„Mit dem Deutschen Tierschutzpreis zeichnen wir ehrenamtlich engagierte Menschen aus, die ihre Zeit, ihre Energie, ihr Herz und auch ihr Geld für die geben, die selbst keine Stimme haben. Es sind Persönlichkeiten, die für die Tiere kämpfen, trotz aller Widrigkeiten nicht aufgeben und damit zu Vorbildern werden“, betont Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Der Gewinnerin bzw. dem Gewinner winken 6.000 Euro Preisgeld. Weitere Preise im Wert von jeweils 3.000 Euro, werden zusätzlich in den Kategorien „Lebenswerk“, „Publikumspreis“ und „Stimme für die Tiere“ sowie „Nachwuchs“ verliehen.

Deutscher Tierschutzbund

Hunde vor Fuchsräude schützen

Mit den warmen Temperaturen, die der Frühling voraussichtlich in den kommenden Tagen mitbringt, steigt auch das Risiko, dass sich die Fuchsräude (Sarcoptes-Räude) verbreitet. Die hochansteckende Krankheit, die durch Grabmilben (Sarcoptes scabiei) hervorgerufen wird, befällt in erster Linie Füchse, Waschbären und Steinmarder. Aber auch für Hunde und Katzen besteht ein großes Risiko, sich durch den Kontakt mit befallenen Füchsen, deren Bauen oder Kadavern anzustecken.  

In Deutschland ist die Fuchsräude weit verbreitet, in einigen Regionen mit einer sehr dichten Fuchspopulation, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg, gibt es eine Häufung von Fällen. Die Behörden im Landkreis Konstanz bekommen immer wieder Meldungen zu auffälligen oder verendeten Füchsen, insbesondere in der Nähe von Siedlungen, sagt das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart. Auch innerhalb des Ortenaukreises seien die Schwarzwaldtäler wie beispielsweise das Kinzigtal und Renchtal derzeit Schwerpunktgebiete, so ein Sprecher des dortigen Landratsamtes.

Erkrankte Füchse können Symptome wie Fellverlust (besonders an Rute und Rücken), blutig gekratzter Haut, Apathie sowie Verlust der Scheu zeigen. Befallene Hunde leiden ebenfalls unter massivem Juckreiz und Hautentzündungen. Um zu verhindern, dass sich Hunde anstecken, sollten Halter:innen ihre Vierbeiner möglichst von Fuchsbauten fernhalten und vor allem in betroffenen Gebieten anleinen. Bei Verdacht sollte sofort ein:e Tierärzt:in aufgesucht werden, da die Krankheit unbehandelt schwer verläuft.

Gerade in der Paarungszeit der Füchse besteht laut Ministerium ein besonders hohes Risiko, dass sich die Krankheit ausbreitet. Jedoch sei keine außergewöhnliche Häufung im Vergleich zu den Vorjahren zu beobachten.

Proplanta

Biozid verantwortlich für massive Bienenverluste in der Schweiz

Wegen einer Häufung von Bienenverlusten in der Schweiz im Jahr 2025 hat der Bienengesundheitsdienst (BGD) sieben Bienenproben analysiert, die auf Vergiftungen hindeuteten. In einer der Proben konnten die Expert:innen eine schwere akute Vergiftung durch ein Biozid nachweisen, die auf dem Wirkstoff Thiamethoxam und dessen Abbauprodukt Clothianidin zurückzuführen ist. Die Vergiftungserscheinungen waren bei drei Bienenvölkern eines Imkers festgestellt worden, die zu einer hohen Sterblichkeit bei den Bienen geführt hat.

Diese Wirkstoffe sind laut Angaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) in sechs Biozidprodukten enthalten, die für die professionelle Insektenbekämpfung verwendet werden. Einige dieser Produkte dienen der Abwehr von Fliegen und enthalten Zucker als Lockstoff, der wiederum auch Bienen anlockt.

Auch wenn aktuell aufgrund des Wegfalls zahlreicher Insektizide kaum Vergiftungen bei Bienen nachgewiesen werden, empfiehlt Simon Gisler vom BGD, die Entwicklung dennoch im Auge zu behalten. Denn es gäbe eine hohe Nachfrage nach neuen Insektiziden, für die möglicherweise auch vereinfachte Zulassungen gelten, so Gisler.  

Nach Informationen des BGD konnte in vier Proben zudem eine außergewöhnlich hohe Virenbelastung festgestellt werden. Dass in mehreren Fällen auch schwarze, haarlose Bienen festgestellt wurden, lasse auf das Chronische Bienen-Paralyse-Virus (CBPV) schließen, so der BGD.  CBPV ist eine ansteckende Viruserkrankung bei adulten Honigbienen, die zu zitternden, flugunfähigen, schwarzen, haarlosen Bienen und massivem Totenfall vor dem Flugloch führt. 

Schweizerbauer

Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz beschlossen

Wie schon vorherzusehen war, hat der Bundesrat am vergangenen Freitag (27.03.2026) die Novelle des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Das „Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sieht vor, dass nicht nur Problemwölfe leichter zu entnehmen sind, sondern auch, dass Jäger:innen Wolfsbestände unter bestimmten Voraussetzungen aktiv regulieren können. Sobald feststeht, dass Wölfe Nutztiere gerissen haben, gelten die Beutegreifer nach dem neuen Bundesjagdgesetz als Problemwölfe und dürfen ganzjährig entnommen werden.

Die Zahl der Wolfspopulationen und der Risse von Nutztieren ist in den vergangenen Jahren gestiegen. So wurden im Jahr 2024 rund 4.300 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von den Raubtieren getötet.

Für alpine Regionen und an den Deichen gelten jedoch Ausnahmebestimmungen. So können die Länder, in denen kein günstiger Erhaltungszustand gilt, zur Vermeidung von Weidetierrissen nicht schützbare Weidegebiete ausweisen. In Regionen mit einem günstigen Erhaltungszustand sind die zuständigen Behörden künftig verpflichtet, revierübergreifende Managementpläne aufzustellen, die gewährleisten, dass trotz Jagd der günstige Erhaltungszustand des Wolfes erhalten bleibt.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärt: „Niemand will den Wolf ausrotten, er hat sich bei uns als Teil der Tierwelt etabliert. Wenn aber Weidehaltung vielerorts schlicht nicht mehr stattfinden kann, haben wir einen klaren Handlungsauftrag. Künftig gibt es klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf. Ich freue mich, dass der Bundesrat meinem Gesetzentwurf zugestimmt hat – das ist ein guter Tag für alle Betriebe mit Weidehaltung.“ Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängt nun auf eine zügige Bundesverordnung mit klaren Vorgaben zu Entnahmequoten, Weidegebietskriterien und Zumutbarkeit der Zäunung.

Nach fünf Jahren muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag berichten, inwieweit sich die neuen Regelungen bewährt haben oder ob sie anzupassen sind.

BMELH

Baden-Württemberg startet ASP-Früherkennungsprogramm

Im September 2020 ist erstmals in Deutschland die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein nachgewiesen worden. Seit inzwischen fünfeinhalb Jahren hat sich die für Schweine hochansteckende Tierseuche in vielen Bundesländern ausgebreitet.

Dank umfassender Präventionsmaßnahmen ist das Land Baden-Württemberg bislang von massiven ASP-Ausbrüchen verschont geblieben, wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk erklärt. Hier ist jetzt auch ein neues Früherkennungsprogramm gestartet, um unter anderem Erregereinträge in Schweinebestände zu verhindern. Im Fokus des Programms stehen regelmäßige Betriebsinspektionen und eine Verstärkung der Biosicherheitsmaßnahmen.

„Mit der Teilnahme am Früherkennungsprogramm ASP verpflichten sich schweinehaltende Betriebe zur Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, wie eine regelmäßige Betriebsinspektion, verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen oder regelmäßiger ASP-Erregeruntersuchungen. In der Folge erhalten diese Betriebe einen Status, der sie in die Lage versetzt, auch bei Einrichtung von Sperrzonen ohne Zeitverzug Tiere zu verbringen. Weitere Vorteile, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben, sind auch die Früherkennung eines eventuellen Seuchengeschehens und, durch die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen, auch die Verhinderung des Eintrags der Seuche in Schweinebestände“, so Hauk.

Das europäische Tiergesundheitsrecht verbietet das Verbringen von Schweinen aus Betrieben, die in einer ASP-Sperrzone liegen, zunächst grundsätzlich. Ausnahmen bestehen für Betriebe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. „Schweinehaltende Betriebe, die an dem Früherkennungsprogramm ASP teilnehmen, erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen und können Schweine ohne zeitliche Verzögerung aus der Sperrzone verbringen. Nur so können Schweinehalter erhebliche wirtschaftliche Verluste wirksam verhindern“, sagt der Minister.

Das Früherkennungsprogramm besteht einerseits aus Betriebsinspektionen, die in dreimonatigem Abstand im schweinehaltenden Betrieb zwecks Überprüfung der Biosicherheit durchgeführt werden. Außerdem werden sogenannte Falltiere regelmäßig an den Untersuchungsämtern des Landes untersucht. Zusätzlich können Schweinehalter:innenn beim Einstieg in das Verfahren die Beratung des Schweinegesundheitsdienstes in Anspruch nehmen. Die Kosten für diese Beratung übernimmt das Land.

Für Tierärzt:innen bietet Myvetlearn.de die Online-Fortbildung Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung – Schweinebestände an.

Baden-Württemberg.de