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LTK Hessen ruft zum Erlass von Katzenschutz-Verordnung auf

Mit Beginn des Frühjahrs kommt auch der Nachwuchs zahlreicher Katzen zur Welt. Leider beginnt mit den warmen Temperaturen auch die unkontrollierte Fortpflanzung der Straßenkatzen. Unkastrierte Freigängerkatzen sorgen für noch mehr Nachwuchs und damit einhergehendes Katzenleid. „Schon ein Katzenpärchen kann in wenigen Jahren Tausende Nachkommen zeugen. Dadurch wächst die Zahl der freilaufenden Katzen mit allen Folgen für die Tiere wie z. B. Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen”, erklärt Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin der Landestierärztekammer (LTK) Hessen.

Auch wenn es noch immer keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, die Besitzer:innen von Freigängerkatzen zur Kastration ihres Vierbeiners verpflichtet, haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, eine entsprechende Katzenschutz-Verordnung zu erlassen. Die LTK Hessen ruft die Städte und Gemeinden in ihrem Bundesland auf, die noch keine Katzenschutz-Verordnung haben, entsprechende Vorgaben in Kraft zu setzen.

Auch für den Artenschutz ist es von großer Bedeutung, wenn die Katzenpopulationen begrenzt werden. Denn neben Mäusen fressen die Samtpfoten unter anderem auch Singvögel. Deren Populationen sind bereits durch den Rückgang der Fluginsekten bedroht. „Wenn freilaufende Katzen kastriert sind, dient dies dennoch dem Artenschutz und natürlich dem Tierschutz”, so Prof. Tacke. Weiterhin sei es wichtig, die Tiere in der Tierarztpraxis mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen, damit sie, wenn sie vermisst und aufgefunden werden, eindeutig ihren Besitzern zugeordnet werden können.

LTK Hessen

Europäische Partnerschaft für mehr Tiergesundheit

Die Anfang des Jahres 2024 ins Leben gerufene Europäische Partnerschaft für Tiergesundheit und Tierwohl (The European Partnership on Animal Health and Welfare, kurz EUP AH&W) hat eine bessere Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Tieren sowie mehr Tierwohl zum Ziel. Das Projekt soll innovative Forschungsprojekte fördern und die Zusammenarbeit zwischen relevanten Akteuren erleichtern. Beteiligt sind in den zunächst sieben Jahren 56 Forschungseinrichtungen und 30 Förderorganisationen aus 24 EU- und Nicht-EU-Ländern. Eine der beteiligten Institutionen ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). „Diese Partnerschaft ist wichtig für das Wohlergehen der Tiere – und das der Menschen“, sagt BfR-Präsident Professor Andreas Hensel. „Denn wer Tiere vor Krankheitserregern schützt, schützt damit auch uns Menschen.“

Das BfR leitet in der Partnerschaft das Arbeitspaket „Communication, Exploitation, Education and Dissemination“. Es zielt darauf ab, Maßnahmen für die Kommunikation, Verwertung, Schulung und Verbreitung der Forschungsergebnisse zu entwickeln und umzusetzen. Ergänzend zur Stärkung der internen Kommunikation zwischen den EUP AH&W-Mitgliedern sollen Kontakte zu einer Vielzahl weiterer relevanter Akteure und Interessengruppen aufgebaut werden. Dies soll dazu beitragen, dass die Ergebnisse der Aktivitäten von EUP AH&W über die Grenzen der Partnerschaft hinaus genutzt werden und die europäische Zusammenarbeit beim Erreichen wissenschaftlicher Exzellenz in den verwandten Bereichen gestärkt wird. Zudem ist das BfR von Beginn an als Forschungspartner aktiv beteiligt, um neue Verfahren zur Bekämpfung infektiöser Risiken zu entwickeln.

Die EUP AH&W verfolgt eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda. Zu den Themen zählen Infektionskrankheiten von Land- und Wassertieren sowie gesundheitliche Risiken durch Zoonosen wie Vogelgrippe. Weitere Schwerpunkte liegen auf dem Einsatz von antimikrobiellen Mitteln und der Gewährleistung des Tierwohls in jeder Lebensphase. Für das Gesamtprojekt stehen 360 Millionen Euro zur Verfügung, jeweils zur Hälfte von der EU (Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe) und den Partnereinrichtungen finanziert.

BfR

Deutschland unterstützt Auswilderung von Przewalski-Pferden

Dank einer deutsch-tschechischen Kooperation sollen Anfang Juni 2024 acht Przewalski-Pferde (Equus ferus przewalskii) im staatlichen Naturschutzgebiet Altyn Dala (Goldene Steppe) in Kasachstan ausgewildert werden. Die asiatischen Wildpferde sind äußerst selten und galten zwischenzeitlich sogar schon als nahezu ausgestorben. Durch langjährige gezielte Zucht der letzten noch existierenden Wildpferde ist der Bestand weltweit wieder auf rund 2.400 Tiere in Zoos und Zuchtstationen angewachsen. Im Jahr 1992 wurden die ersten Wildpferde in ihrer Heimat, der mongolischen Steppe, erfolgreich ausgewildert.

Die acht Przewalski-Pferde, die im Juni ausgewildert werden sollen, stammen zu einer Hälfte aus Tschechien, die anderen vier Tiere wurden in Deutschland aufgezogen. Der Tierpark Berlin engagiert sich seit Mitte der 1980er Jahre bei der Rückführung von Pferden in die Natur. Bislang wurden 16 im Tierpark geborene Pferde bereits Projekten in China und der Mongolei zur Verfügung gestellt. Miroslav Bobek, Direktor des Prager Zoos, sorgt sich etwas um die Sicherheit und Gesundheit der Tiere während des riskanten Transports. Für den Flug müssen die Pferde von einem Tierarzt betäubt werden. Nach Zwischenstopps in Istanbul und Baku sollen die Tiere dann zu einem alten und teils maroden Flughafen im kasachischen Arqalyq geflogen werden. Von dort geht es auf unbefestigten Straßen durch die Steppe. „Wir glauben, dass dies die günstigste Gegend für die Wiederansiedlung dieser großen Huftiere ist“, erklärt Bobek. Dabei gehe es nicht nur um die Vegetation, sondern etwa auch um das Vorkommen von Parasiten wie beispielsweise Zecken.

Schweizerbauer

Wildtierkriminalität nimmt zu

Die Wildtierkriminalität scheint in einigen Teilen Deutschlands sowie in Österreich stark zugenommen zu haben. Wilddiebe haben es besonders auf Greif- bzw. streng geschützte Wildvögel abgesehen, aber auch Luchse und Wölfe verschwinden einfach oder werden illegal getötet. Für viele streng geschützte oder seltene Tierarten ist die illegale Verfolgung eine der häufigsten Todesursachen und stellt ein massives Problem für den Artenschutz dar.

Um diese kriminellen Aktivitäten in den beiden Ländern zu reduzieren, haben verschiedene Naturschutzverbände, Polizei, Ministerien und Wissenschaft unter Beteiligung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) das Projekt „wildLIFEcrime“ ins Leben gerufen. Mit vereinten Kräften soll die Effizienz bei der Bekämpfung illegaler Wildtierverfolgung bis zum Jahr 2028 erheblich verbessert werden. Dazu gehört auch, dass Täter:innen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Um ihr Ziel zu erreichen, wollen die Projektpartner, unter anderem mit Hilfe von Fortbildungen, forensische Untersuchungen verbessern sowie Strukturen und Netzwerke etablieren, um den Informationsaustausch zu verbessern.

Vorsicht vor Giftködern und Schlagfallen

Auch das Land Sachsen beklagt eine steigende Zahl von Wolfstötungen. Die meisten Tiere seien zwar bei Verkehrsunfällen getötet worden, doch auch die Zahl der illegalen Tötungen hätte zugenommen, wie das Landeskriminalamt (LKA) des Landes mitteilt. So sei die Zahl der in Sachsen tot aufgefundenen Wölfe seit dem Jahr 2000 auf über 200 Tiere gestiegen. Im noch laufenden Monitoringjahr 2023/2024, das am 30. April 2024 endet, wurden bereits 31 tote Wölfe erfasst. In den Landkreisen Bautzen und Görlitz waren Wölfe durch illegalen Beschuss getötet bzw. vergiftet worden. Daher appelliert das LKA an die Bewohner:innen der Regionen, verdächtige Köder umgehend zu melden. Aufgrund der ausgelegten Köderstruktur und einer aufgefundenen Schlagfalle sollten Hundehalter:innen ihre Tiere in den betroffen Gebieten unbedingt anleinen. Da es sich bei den entdeckten Tieren jeweils um Zufallsfunde handelt, ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der illegalen Tötungen weitaus höher ist. Das LKA weist erneut darauf hin, dass die illegale Nachstellung von streng geschützten Arten wie dem Wolf mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden kann.

Um Wildtiere in der Tierarztpraxis geht es auch in der gleichnamigen Online-Seminarreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht eine separate Online-Reihe zu Wildtieren zur Verfügung.

Topagrar

Leibniz-IZW

Impfungen essentiell für Krankheitsprävention bei Tieren

Der World Animal Vaccination Day findet jedes Jahr am 20. April statt. Den diesjährigen Welt-Tier-Impftag hat die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) zum Anlass genommen, auf die wichtige Bedeutung von Impfungen für Haus- und Nutztiere hinzuweisen.

„Impfungen sind bei der Krankheitsprävention essenziell, vor allem wenn es darum geht, dass Krankheiten kontrolliert werden und die Übertragung von Seuchen zwischen den Arten verhindert werden können. Ein nachhaltiges Impfprogramm schützt nicht nur Tiere, sondern auch Menschen, man denke hier nur an die Tollwut. Impfungen können auch maßgeblich dazu beitragen, das Leid von Tieren zu verhindern bzw. ihr Leben zu verlängern. Sie bieten etwa Schutz vor den tödlichen Auswirkungen von Parvovirus bei Hunden oder vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen von Katzenschnupfen bei Katzen. Durch entsprechende Impfungen konnte nicht nur in der Vergangenheit eine Vielzahl an Leben gerettet werden, sondern werden diese auch in Zukunft einen großen Beitrag leisten“, sagt Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth.

Tierhalter:innen sollten dazu ermutigt werden, ihre Haustiere regelmäßig zu impfen und den Impfstatus ihrer Tiere auf dem neuesten Stand zu halten, rät Frühwirth. „Bei Fragen stehen wir Tierärzt:innen gerne als Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Wir rufen alle Tierbesitzer:innen dazu auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und sicherzustellen, dass ihre Tiere den Schutz erhalten, den sie verdienen“, so der ÖTK-Präsident abschließend.

Auch die Federation of Veterinarians of Europe (FVE), die Dachorganisation der Tiermedizin in Europa, betont anlässlich des Welt-Tier-Impftags, dass Impfstoffe das Fundament eines jeden Tiergesundheitsplans oder -programms seien. Verschiedene Vakzine trügen zudem dazu bei, dass  vermeidbare Krankheiten bekämpft oder gar ausgerottet werden. Die Impfung von Tieren könne auch die weitere Ausbreitung verlangsamen und die Übertragung von Krankheiten zwischen Tierarten verhindern.

ÖTK

Wasser und Plastik im Fokus des Earth Day

Am heutigen Montag (22.04.2024) wird auf der ganzen Welt der Earth Day begangen. Unter dem Motto Planet vs. Plastics liegt der Fokus in diesem Jahr unter anderem besonders auf der sinnvollen Verwendung von Wasser sowie der Reduzierung von Plastikproduktion und -verbrauch. Ein eindringlicher Appell zeigt auf, wie sehr die Wasservorkommen auf der Erde vor einer ernsten Bedrohung stehen. Ein Großteil des Wassers ist verschmutzt und für Menschen sowie auch zum Teil für die Tierwelt ungenießbar geworden und die Verschmutzung stellt eine entsprechend ernsthafte Gefahr für die Gesundheit dar.

Eine internationale Studie von mehr als fünfzig Wissenschaftler:innen aus dem vergangenen Jahr hat das Grundwasser als „Schlüsselökosystem“ für den Planeten eingestuft, das essenziell für die Menschheit und die biologische Vielfalt der Erde ist. Neben der Industrie, die eine tragende Rolle im Verbrauch sowie Verschmutzung von Wasser einnimmt, kann auch jeder einzelne durch einen bewussten Umgang mit Trinkwasser helfen und mit wenigen Mitteln einen wesentlichen Beitrag leisten, Wasser zu sparen. Aber auch Mikroplastik könne negative Auswirkungen auf Ökosysteme haben und die Gesundheit aller Lebewesen gefährden, heißt es weiter.

Im Rahmen des Earth Day 2024 weist der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) zudem auf den Verlust der biologischen Vielfalt hin. „Unser Planet steht an einem Wendepunkt. Einzigartige, unersetzliche Arten auf der ganzen Welt sind durch das Handeln der Menschen vom Aussterben bedroht”, erklärt VdZ-Geschäftsführer Volker Homes. „Unsere Zoos sind die passenden Orte, um sich genau damit auseinanderzusetzen. Sie stehen an vorderster Front der Naturschutzbewegung, indem sie bedrohte Arten züchten, schützen und auch wieder in die Natur bringen. Besucherinnen und Besucher können sich mit ihrem Zoo in der Nachbarschaft für den Erhalt der Biodiversität der Erde einsetzen.” Der VdZ ruft daher auf, den Tag der Erde mit einem Besuch im Zoo zu verknüpfen.

Earth Day

VdZ

Tierschützer:innen befürchten anstehende Kätzchenschwemme

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit des Katzennachwuchses. Leider werden sich in den nächsten Wochen wieder unkastrierte Freigängerkatzen und verwilderte Straßenkatzen unkontrolliert fortpflanzen und so für vermehrtes Katzenleid sorgen. Mit der anstehenden Katzenschwemme könnten auch die Tierheime an ihre Grenzen geraten. Der Tierschutzbund geht davon aus, dass in den ohnehin überfüllten Tierheimen die Zahl gefundener, abgegebener oder ausgesetzter ungewollter Kitten in die Höhe schießen wird. Daher kritisiert der Tierschutzbund erneut die fehlende Bereitschaft der Regierung, eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen per Gesetz zu beschließen. „Die Bundesregierung hat den Ernst der Lage offenbar nicht erkannt. Es ist enttäuschend, dass das Katzenelend einfach ignoriert wird“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

„Die nächsten Monate werden durch die Kätzchenschwemme eine extreme Zerreißprobe für die Tierschutzvereine und Tierheime. Diese sind bereits jetzt am Limit und werden mit unzähligen Katzen alleine gelassen. Parallel wächst das Leid der Straßenkatzen. Es braucht jetzt dringend die bundesweite Kastrationspflicht im Tierschutzgesetz. Nur so kann der unkontrollierten Vermehrung der Tiere Einhalt geboten, ihr Leid beendet und die Tierheime entlastet werden“, so Schröder. Tierschutzvereine und Tierheime seien alleine kaum in der Lage, die Situation in den Griff zu bekommen, so Schröder. Denn viele der abgegebenen Kätzchen sind in einem sehr schlechten Gesundheitszustand, geschwächt durch Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und Hunger, und benötigen daher eine aufwändige Pflege und Versorgung.

Deutscher Tierschutzbund

Höhere Mehrwertsteuer auf Fleisch hätte Vorteile

Die Mehrzahl der Konsument:innen von Fleischprodukten in Deutschland wünschen sich mehr Tierwohl. Das aber lässt die Produktionskosten für die Landwirte steigen, die diese selbstverständlich nicht tragen möchten.

Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) empfiehlt daher, die Mehrwertsteuer auf Fleisch von aktuell 7 Prozent auf 19 Prozent anzuheben. Bereits im Mai 2023 hatte die Bundesregierung verlauten lassen, dass sich die Parteien der Ampelkoalition auf die Einführung einer „Tierwohlabgabe“ geeinigt hätten.

Geplant ist, dass alle Halter:innen von Nutztieren sich mittel- und langfristig verpflichten, das Tierwohlniveau deutlich anzuheben. Darunter fallen ein Auslaufen der Stufe „Stall“ bis 2030 und der Stufe „Stall+Platz“ bis 2040. Demnach würden ab 2040 alle Nutztiere in Deutschland mindestens auf dem Tierwohlniveau der heutigen Stufe „Frischluftstall“ leben. Damit würde die Regierung den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) folgen, die schon 2020 veröffentlicht wurden.

Die ZKL empfiehlt die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Förderpolitik. Die Kommission spricht sich für die Anhebung der Mehrwertsteuer aus, da dies auch vermeiden würde, dass ein neues Instrument geschaffen werden müsse. Ein weiterer Vorschlag sieht vor, dass bereits höherwertige Produkte, die aus besseren Haltungsbedingungen stammen, über die ausgezahlte Tierwohlprämie an die Betriebe ausgeglichen werden. Das Ziel sei jedoch nicht, den Fleischkonsum allgemein zu reduzieren, so die Expert:innen der ZKL. Geplant sei, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen etwa über eine veränderte Einkommenssteuer oder das Bürgergeld entlastet werden könnten. Zudem sei es denkbar, dass die Mehrwertsteuer schrittweise angehoben würde, zumal die Investitionen für Tierwohlprämien in den ersten Jahren deutlich unterhalb von 1 Milliarde Euro pro Jahr liegen würden.

Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir zeigt sich offen für die Idee einer Mehrwertsteuererhöhung. „Der Vorschlag der ZKL, die Mehrwertsteuer auf Fleisch schrittweise zu erhöhen und gleichzeitig bei Obst und Gemüse auf null zu setzen, hätte auch eine gesundheitsförderliche Lenkungswirkung und unterstützt so auch die Ackerbauern und den Gartenbau”, erklärt der Grünen-Politiker. „Die Landwirtinnen und Landwirte sind zur Veränderung bereit, können aber nicht allein auf den Kosten für teure Stallumbauten sitzen bleiben. Das ist eine Frage der Fairness – und eine Selbstverständlichkeit, wenn auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland kommen soll”, so der Minister abschließend.

Agrarheute

Wildtiere gehören nicht in Privathaushalte

Am heutigen Tag des Haustieres richtet die Tierschutzorganisation Vier Pfoten erneut die große Bitte an private Tierhalter:innen, von der Haltung von Wildtieren abzusehen. Denn auch wenn Wildtiere und Exoten in Deutschland immer beliebter werden, sei eine annähernd artgerechte Haltung dieser Tiere lediglich in zoologischen Gärten und Tierparks möglich, teilt die Stiftung auf ihrer Interseite mit. Keinesfalls eignen sich Privathaushalte für die Haltung nicht domestizierter Tierarten.

Wildtiere haben spezielle Bedürfnisse hinsichtlich Ernährung, Unterbringung, Raumklima und Sozialstruktur, die nicht einfach erfüllt werden können. Zudem steigt das Risiko von zoonotischen Krankheiten, also Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden. „Etwa drei Viertel aller neu auftretenden Infektionskrankheiten sind Zoonosen, und mehr als 70 Prozent dieser Krankheiten gehen auf Wildtiere zurück”, erklärt Nadine Ronco Alarcon, Expertin für internationale Politik bei VIER PFOTEN.

Bedenklich seien zudem Wildfänge und der Handel mit ihnen, da die Artenvielfalt massiv bedroht werde. Auch verenden viele Tiere aufgrund völlig inakzeptabler Fang- und Transportbedingungen. Die Organisation fordert daher erneut eine bundesweite einheitliche Regelung zur Privathaltung von Wildtieren, da es in den Bundesländern immer noch sehr unterschiedliche Regelungen zur Haltung gefährlicher oder giftiger Tiere gibt.

Vier Pfoten

Auszeichnungen für Tierschutz

Überall in Deutschland werden auch in diesem Jahr wieder Tierschutzprojekte ausgezeichnet. Die sicherlich größte und bekannteste Auszeichnung ist der Deutsche Tierschutzpreis, der 2024 bereits zum 20. Mal an mehrere Preisträger:innen vergeben wird. Bis zum 31. Mai 2024 können besonders engagierte Personen und Vereine sowie Tierschutzinitiativen oder -projekte für die Auszeichnung vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. „Mit dem Deutschen Tierschutzpreis wollen wir Menschen ehren, die sich mit Leidenschaft und Ideenreichtum für Tiere einsetzen und Zeit, Energie und oft auch Geld opfern, damit Tiere in unserer Gesellschaft Mitgefühl erfahren und ein besseres Leben führen können. Viele Tierschützer wirken oft unbemerkt und bescheiden im Verborgenen – wir wollen ihre Arbeit sichtbar machen und unterstützen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Schon zum 30. Mal würdigt der Freistaat Thüringen in diesem Jahr den Tierschutz in seinem Land. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird die Auszeichnung in zwei Kategorien vergeben – einerseits auf dem Gebiet des karitativen Tierschutzes und andererseits an Betriebe, die sich durch eine besonders tierschutzgerechte Haltung und Betreuung hervortun. Die Bewerbungsfrist für den Thüringer Tierschutzpreis 2024 endet ebenfalls am 31. Mai 2024.

Der Bayerische Tierschutzpreis würdigt ebenfalls Personen und Institutionen, die sich um den Tierschutz besonders verdient gemacht haben. „Viele Menschen leisten ehrenamtlich oder beruflich einen großartigen Beitrag zum Wohl und Schutz der Tiere und zur Bewahrung der Schöpfung. Mit dem Bayerischen Tierschutzpreis sprechen wir ihnen Respekt und höchste Anerkennung aus. Mit dem diesjährigen Tierschutzpreis wollen wir insbesondere Initiativen würdigen, die durch Aufklärung und Vermittlung von Kenntnissen über Tiere und deren Bedürfnisse zu mehr Tierschutz beitragen“, erklärt der bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber. Bewerbungen für den Bayerischer Tierschutzpreis 2024 müssen spätestens am 1. Juli 2024 eingegangen sein.

Bayerische Staatsregierung

Studie unterstreicht Bedeutung des Schutzes von Fledermäusen

Der Rückgang der Artenvielfalt beeinflusst auch die die Ausbreitung von potenziell zoonotischen Krankheitserregern. Das geht aus einer aktuellen Studie der Universität Ulm hervor. Die Forschenden aus Deutschland, Tschechien, Australien und Ghana untersuchten die Verbreitung von Coronaviren im Zusammenhang mit Fledermauskolonien in Ghana. In dem westafrikanischen Land ist besonders die Vielfalt von Fledermauspopulationen sehr groß, die jedoch durch den immer kleiner werdenden Lebensraum stark zurückgeht. Die Biolog:innen analysierten über 2 Jahre die Auswirkungen der Zusammensetzung von höhlenlebenden Fledermausgemeinschaften auf die Verbreitung von Coronaviren. Mit Hilfe von morphologischen und genetischen Analysen konnten die Wissenschaftler:innen feststellen, welche Fledermausarten in den untersuchten Populationen vorkommen und welche davon häufiger mit Krankheitserregern infiziert sind. 

„Bei unserer Untersuchung kam heraus, dass in weniger vielfältigen Fledermausgemeinschaften nur die besonders störungstoleranten Arten noch häufig anzutreffen waren. Und ausgerechnet diese gehören zu den “kompetenten” Arten, die anfälliger für die untersuchten Viren sind und diese gut übertragen“, sagt Professorin Simone Sommer, Leiterin des Instituts für Evolutionäre Ökologie und Naturschutzgenomik der Universität Ulm, die die Studie koordiniert hat. Innerhalb dieser Fledermausgemeinschaften ist das Infektionsrisiko angestiegen. Beobachtet wurde dieses Phänomen unter anderem für zwei besondere Coronaviren-Varianten: für die sogenannte Alpha-CoV 229E-like Variante, die einem menschlichen Erkältungsvirus ähnelt, als auch für die Variante Beta-CoV 2b, die mit dem SARS-Erreger verwandt ist.

„Alles in allem stützen unsere Ergebnisse das sogenannte “One Health”-Konzept. Dieses besagt, dass es eine enge Verbindung zwischen Umweltschutz, Tiergesundheit und menschlicher Gesundheit gibt“, betont Sommer. Die Studie zeigt einerseits, dass menschliche Störungen in den Lebensräumen von Wildtieren die Verbreitung von Krankheitserregern begünstigen könnten. Andererseits belegen die Untersuchungen, dass der Erhalt und Schutz der Lebensräume von Fledermäusen ein wichtiger Beitrag zur Integrität unserer Ökosysteme sein und zur Vorbeugung von Pandemien beitragen kann.

Universität Ulm

Tierarzneimittelversorgung in der Schweiz weiter verschlechtert

In der Schweiz fehlen auch in der Veterinärmedizin immer mehr Arzneimittel. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre weiter fort. Insbesondere Medikamente für Nutztiere sind rar. Massive Versorgungsengpässen bestehen bei verschiedenen Impfstoffen, Vitaminen, einfachen Antibiotika und Euterinjektoren sowie Durchfallmittel, erklärt Patrizia Andina von der Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST).  So fehlen auch Calcium-Infusionen, ein Notfallmedikament für Kühe nach der Geburt. „Bei einem akuten Mangel sterben die Tiere ohne Infusion innerhalb von Stunden“, warnen die Tierärzt:innen.

Die von der GST eingebrachten Lösungsvorschläge, wie Erleichterungen bei Importen durch veterinärpharmazeutische Firmen, wurden seitens des Bundesrates abgelehnt. Auch die Übernahme von Zulassungen seien keine Option, um Versorgungsengpässe bedeutend zu vermindern. „Kommt es zu Lieferengpässen, sind davon typischerweise Länder mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle gleichermaßen betroffen wie die Schweiz“, heißt es auf Seiten der Landesregierung.

Wie der Bundesrat verlauten ließ, sei die Tierarzneimittelverordnung zur Verbesserung der Therapiemöglichkeiten bei schlechter Versorgungslage bereits im Jahr 2022 angepasst worden. So sei es für die Tierärzt:innen leichter, Medikamente zu importieren. Die Importbedingungen wurden zudem erweitert, es dürfen vergleichbare Arzneimittel zur Umwidmung eingeführt werden.

Die GST zeigt sich über die Antwort des Bundesrats enttäuscht. „Die Tierärzteschaft ist täglich von Liefer- und Versorgungsengpässen betroffen. Tierarztpraxen brauchen viel Zeit, um Alternativen zu beschaffen“, warnen die Veterinäre. Die Tierärzte fühlen sich allein gelassen. „Es gibt keine Bundesstelle, die die Engpässe koordiniert, und Importe werden durch unzählige Hürden erschwert“, lautet die Kritik der GST.

GST

Schweizerbauer

Förderung von Stallumbauten geht in die nächste Phase

Mitte April startet die 2. Phase des Investitionsprogramms des Bundes für die Förderung von besonders tiergerechten Stallumbauten. Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme haben ab dem 15. April die Möglichkeit, sich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Teilnahme am neuen Förderprogramm zu bewerben. Nach Bestätigung der Förderfähigkeit können deren Mitgliedsbetriebe dann ab dem 4. Juni ihre Anträge auf Förderung der laufenden Mehrkosten stellen.

Förderfähige Schweinehaltungen werden gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere bezuschusst.„Schweinen mehr Platz oder Auslauf zu geben, das kostet Geld. Wir unterstützen die tierhaltenden Betriebe dabei auch finanziell“, betont  Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Die Förderung erfolgt in Form von Pauschalen. Deren Höhe wird jedes Jahr neu auf Basis von Berechnungen des Thünen-Instituts (TI) und des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) festgelegt.

Da das Antragsverfahren äußerst komplex ist, informiert BLE die Schweinehalter:innen mit einem kostenlosen Web-Seminar am 9. April 2024 über die Inhalte der Förderrichtlinie und die daraus resultierenden Anforderungen. Außerdem gibt es Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung. Eine Anmeldung ist bis zum 8.4.2024 erforderlich.

Besonders tierwohlgerechte Stallumbauten werden auch von der Rentenbank zu bevorzugten Konditionen gefördert. Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt den Umbau bestehender Stallanlagen, die nach der Fertigstellung mindestens die Anforderungen der Haltungsform 3 der Initiative Tierwohl erfüllen. Dazu erweitert die Rentenbank ihr Programm „Zukunftsfelder im Fokus“.  Bei Stallumbauten für Tiere, für die keine Haltungsform-Kennzeichnung besteht, kann ebenfalls eine Finanzierung zu den “LR-Premium”-Konditionen beantragt werden.

Agrarheute

Osterfeuer gefährlich für Wildtiere 

Die Ostertage stehen bevor und damit finden traditionell auch wieder vielerorts die Osterfeuer statt. Der Naturschutzbund NABU warnt jedoch vor den Gefahren, die Wildtieren drohen, wenn die Holzscheite zu früh aufgeschichtet werden. Besonders Kleintiere wie Igel, Wiesel sowie zahlreiche Vogelarten suchen Unterschlupf in den Haufen aus Totholz. Um die Tiere nicht zu gefährden, appelliert der NABU dringend, die Haufen am Tag des Anzündens nochmals umzuschichten. Alternativ sollten das Schnittholz erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden, damit die Kleintiere den Haufen erst gar nicht als Wohnstätte nutzen können.


Der NABU weist darauf hin, dass die geselligen Osterfeuer keinesfalls verboten werden sollten, auch wenn Reisig sich für viele andere Zwecke besser eignet und Insekten, Spitzmäusen, Igeln und vielen Vogelarten als Unterschlupf und Lebensraum dienen könnte „Wir wollen niemandem diesen Brauch vermiesen. Es ist natürlich schön und stimmungsvoll, am Osterfeuer zu stehen und den Frühling zu begrüßen. Daher geben wir Tipps, wie das Osterfeuer etwas verträglicher für Tiere und Umwelt wird”, erklärt Silvia Teich, Sprecherin des Naturschutzbundes Deutschland in Berlin. 

„Sinnvoll wäre es, sich wenn, dann auf wenige Osterfeuer etwa bei größeren Feierlichkeiten zu beschränken”, erklärte Felix Ekardt, Chef des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Sachsen in Hinblick auf die Auswirkungen der Feuer auf die Wildtiere.

Um den Schutz und die Aufzucht von Wildtieren geht es auch in der vierteiligen E-Learningreihe Wildtiere, die Tierärzt:innen und Tiermedizinischen auf Myvetlearn.de angeboten werden. Die einzelnen Kurse enthalten interaktive Elemente, die den Spaß und Lernerfolg fördern. Im Rahmen unserer Osteraktion gewähren wir bis zum 7.4. auf diese E-Learningreihe einen Rabatt von 15% auf die Kursgebühr.

Vetion wünscht Ihnen ein Frohes Osterfest!   

T-Online

Ausbreitung der Asiatischen Hornisse bereitet Sorgen

Mit dem Frühling finden sich auch immer mehr unliebsame Gäste in den Parks und Gärten ein. Mit großer Sorge beobachten Expert:innen die zunehmende Ausbreitung invasiver Insekten, darunter die Asiatische Hornisse. Diese eingeschleppte Art ernährt sich von verschiedenen Insekten, wie Käfern und Fliegen, aber auch Wild- und Honigbienen. Schon jetzt sind die räuberischen Insekten im gesamten Saarland angesiedelt. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen seien ebenfalls stark betroffen, wie Benjamin Waldmann, Referent für invasive Arten beim baden-württembergischen Umweltministerium, feststellt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rechnet mit einer zunehmenden Ausbreitung in weitere Bundesländer.

Die milde Witterung im Winter könnte zu einer starken Vermehrung der Asiatischen Hornisse führen. „Es ist nicht abzusehen, wie sich diese rasant ausbreitenden Art auf unsere heimische Insektenwelt auswirken wird”, erklärt Martin Klatt, Bienenexperte des NABU-Landesverbandes Baden-Württemberg.

Noch sei allerdings nicht erforscht, wie sich die Asiatische Hornisse zur heimischen und unter Naturschutz stehenden europäischen Hornisse verhalte, noch wie sich die Erbeutung anderer Insekten auswirke, so Klatt weiter. Naturschützer:innen befürchten jedoch einen verstärkten Insektenschwund. Wie Kristin Krewenka vom badischen Imkerverband erklärt, verbraucht ein großes Nest mit Tausend und mehr Asiatischen Hornissen weit mehr als elf Kilo Insekten pro Jahr. Auch in Obst beißen Asiatische Hornissen ganz gerne mal rein.

Für den Menschen sind die Stiche laut NABU nicht gefährlicher als die einheimischer Wespenarten. Um die Entwicklung zu kontrollieren, setzen die betroffenen Bundesländer auf Meldeportale, wo Sichtungen und auch Nester der Tiere angezeigt werden können. Diese ergaben unter anderem, dass sich die Zahl der gemeldeten Nester innerhalb von 12 Monaten in Baden-Württemberg verzwanzigfacht hatte. Die Bundesländer seien hinsichtlich invasiver Arten in einem ständigen Informationsaustausch und planen eine gemeinsame, bundesweite Meldeplattform für Früherkennungsarten, so das BfN abschließend.

N-TV

VetNEST Summer School 2024 an der Vetmeduni Wien

Die VetNEST Summer School lädt Studierende aus der ganzen Welt ein, vom 7. bis 12. Juli 2024 an zahlreichen Vorträgen und Lehreinheiten aus der Praxis in den Bereichen Tierschutz, Veterinärethik, Recht und Kommunikationsfähigkeiten teilzunehmen. Die diesjährige Gastgeberin der interdisziplinären Sommerschule ist die Veterinärmedizinische Universität Wien. Fünf Tage lang werden die internationalen Studierenden hier geschult, damit sie Herausforderungen ihres zukünftigen Berufslebens besser erkennen, strukturieren, bewältigen und kommunizieren können. Neben der Theorie zu den unterschiedlichen Themenbereichen erwarten die Teilnehmenden auch Praxiseinheiten auf der VetFarm, einem Lehr- und Forschungsgut der Vetmeduni am Kremesberg, sowie Gruppenarbeiten und -diskussionen. Vor Ort werden Tierwohlparameter an Rindern evaluiert und diskutiert, um so dem immer mehr an Bedeutung gewinnenden Anspruch an das Tierwohl in der Landwirtschaft als Tiermediziner:in gerecht zu werden.

Die vor 21 Jahren gegründete Sommerschule ist ein Gemeinschaftsprojekt von Veterinärmedizinischen Universitäten in inzwischen neun Ländern in Zentral- und Osteuropa. In den Sommerkursen werden verschiedene Methoden durch die Integration praktischer Fallszenarien angewandt mit dem Ziel, den traditionellen tierärztlichen Lehrplan zu bereichern. In den vergangenen Jahren hat sich die Verwendung von Fallbeispielen als praktisches Lehrmittel erwiesen, das interdisziplinär eingesetzt werden kann. Wissenschaftliche Konzepte und Ansätze sowie unterschiedliche Perspektiven durch die gleichzeitige Erforschung wissenschaftlicher und ethischer Konzepte im Rahmen der Gesetzgebung dienen als Grundlage für die interdisziplinäre Sommerschule. Interessierte können sich vom 4. bis 10. Mai 2024 für eine Teilnahme bewerben.

Vetmeduni Wien

VetNEST Summer School

WWF fordert Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

Das Osterfest steht bevor und damit steigt auch der traditionelle Konsum von Eiern. Für die Verbraucher:innen ist dank der verpflichtenden Kennzeichnung auf jedem Ei sofort erkennbar, aus welcher Haltungsform es kommt. Für verarbeitete Eier gilt diese Kennzeichnungspflicht allerdings nicht, was die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland bemängelt. Für die Verwendung von Eiern bei der Herstellung von Nudeln, Kuchen, Puddings, Suppen und anderen Lebensmitteln entfallen demnach die Informationen zu Haltung und Herkunft. Auch die an Ostern beliebten bunt gefärbten Eier unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.

„Die Menschen essen unwissentlich weiter Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung“, sagt WWF-Ernährungsexpertin Elisa Kollenda. Neben Eiern aus Nicht-EU-Ländern kommen bei der Verarbeitung meist Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung zum Einsatz. Wer das vermeiden möchte, dem empfiehlt der WWF neben Frischeiern auch alle eihaltigen Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu kaufen. Diese dürfen nur Bio-Eier enthalten.

Die Umweltschutzorganisation erneuert daher ihre Forderung nach einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht für alle eihaltigen Lebensmittel. Sollte es in der EU zu keiner einheitlichen Regelung kommen, fordert der WWF eine Lösung auf nationaler Ebene. „Deutschland muss seine Bemühungen innerhalb der EU intensivieren und dem Blinde-Huhn-Prinzip am Einkaufsregal sowie perspektivisch auch in Restaurants und an Frühstücksbuffets ein Ende setzen“, so Kollenda.

WWF

ASP-Bekämpfungsmaßnahmen in Italien nicht ausreichend

Im Januar 2022 wurden die ersten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf dem italienischen Festland nachgewiesen. Mangelhafte Bekämpfungsmaßnahmen haben die Seuche jedoch nicht aufhalten können, kritisiert der Verband der landwirtschaftlichen Erzeuger (Copagri). Die Schweinehalter:innen zeigen sich äußerst unzufrieden mit den bisherigen Bemühungen der Regierung und fordern dringend eine massive Verringerung der Wildschweinpopulation, die Copagri mit mehr als 2 Mio. Tieren beziffert.

Besonders im Norden Italiens kam es in der Vergangenheit immer wieder zu ASP-Ausbrüchen in Schweinehaltungen. Wie der Verband mitteilt, mussten allein in der Provinz Pavia, unweit von Mailand, rund 14.000 Schweine aufgrund der ASP gekeult werden. Der Großteil der 30.000 italienischen Schweinebetriebe befindet sich im Nordosten des Landes. Copagri mahnt, dass die wichtige ökologische Rolle der Wildschweine jedoch auf jeden Fall erhalten bleiben müsse. Es sei aber auch wichtig, den Bestand kompatibel mit der Landwirtschaft zu regulieren. Auch müssten die betroffenen Schweinehalter:innen schneller und unbürokratischer vom Staat entschädigt werden.

„In Erwartung der Einrichtung eines ständigen Arbeitskreises, der das Problem auf synergetische und strukturierte Weise angehen soll, besteht die Priorität darin, die zahlreichen betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe zu entschädigen, aber auch und vor allem die Infektion einzudämmen, und zwar durch die Verstärkung der Biosicherheitsmaßnahmen und die unvermeidliche Keulung der Wildschweine”, fordert der Verband abschließend.

Zur Seuchenprävention gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben. Die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Schweine.Net

Luchs erfolgreich ins Erzgebirge umgesiedelt

Die gesamteuropäische Population der Luchse ist noch immer gefährdet. Nachdem die Wildkatze mit den charakteristischen Pinselohren bis 1960 in Westeuropa als beinahe ausgerottet galt, haben verschiedene Auswilderungsprogramme positive Auswirkungen gezeigt. Die Schweiz gehört dabei zu den Ländern, in denen sich ein stabiler Luchsbestand von geschätzten 300 Tieren etabliert hat, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) mitteilt.

Im Rahmen des Projekts „Relynx Sachsen“ konnte nun eine Luchsin aus der Schweiz ins deutsche Erzgebirge umgesiedelt werden, damit sie sich hier fortpflanzt und die heimische Luchspopulation stabilisieren kann. Nach veterinärmedizinischen Untersuchungen und einer Quarantäne im Natur- und Tierpark Goldau wurde das Tier nun in Sachsen freigelassen. Bis zum Jahr 2027 sollen insgesamt 20 Karpatenluchse ausgewildert werden.

Schweizerbauer

Tierärzte haben großen Beitrag an Gesundheit von Geflügel

Jedes Jahr am 19. März wird der Internationale Tag des Geflügels gefeiert. Aus diesem Anlass hat Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK), die Tierärzt:innen und deren Beitrag für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Geflügeltieren gewürdigt. „Unsere Tierärzt:innen sind tagtäglich dafür verantwortlich, Krankheiten frühzeitig zu erkennen, Impfpläne zu entwickeln, Betriebe zu beraten und tiergerechte Haltungsbedingungen sicherzustellen. Ihre Fachkenntnis trägt dazu bei, die Gesundheit von Geflügeltieren zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen, was letztendlich die Lebensmittelsicherheit und die wirtschaftliche Stabilität der Geflügelindustrie gewährleistet“, erklärt Frühwirth.

Die Tierschutzorganisation PROVIEH hat den Tag zum Anlass genommen, auf die Leiden von Geflügel durch Qualzucht hinzuweisen. „Das Ausmaß von Qualzucht in der Geflügelindustrie ist erschreckend. Dem kann und muss nun endlich ein zeitgemäßes Tierschutzgesetz entgegengesetzt werden, um dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz, den Vorstellungen der Bevölkerung von Tierschutz und natürlich dem Wohle der Tiere gerecht zu werden,” erklärt Anne Hamester, Geschäftsführerin von PROVIEH. Die Organisation fordert daher die Erweiterung des Qualzuchtparagrafen im Tierschutzgesetz durch klare Merkmale und umfassende Haltungs-, Handels-, Ausstellungs- und Werbeverbote für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen.

Das Portal VetMAB.de stellt Landwirt:innen und Tierärzt:innen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung, die das Ziel haben, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit von Nutzgeflügel zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren. Außerdem finden Tierärzt:innen bei Myvetlearn.de eine Fortbildungsreihe zur Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung. Neben zwei Modulen zu den Rechtsvorschriften findet sich hier auch ein Modul zur Biosicherheit in Geflügelbeständen.

Handbuch für Amtstierärzt:innen in der SFU

Die Bundestierärztekammer (BTK) hat ein „Handbuch zur Qualifikation amtlicher Tierärzt:innen in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung (SFU)” veröffentlicht, das einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben und fachlichen Anforderungen amtlicher Tierärzt:innen gibt. Zudem soll es die in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung tätigen Tierärzt:innen beim Erwerb und Erhalt der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten unterstützen.

Die fachlichen Anforderungen an die SFU umfassen nach geltendem Recht neben der Sicherstellung eines gesundheitlich unbedenklichen Lebensmittels und der Optimierung der Tiergesundheit auch die Gewährleistung des Tierschutzes. Sowohl für die Lebensmittelsicherheit, die Tiergesundheit, als auch für die Einhaltung des Tierschutzes sind in erster Linie Lebensmittelunternehmen bzw. Tierhalter:innen verantwortlich.

An der Erstellung dieses Handbuches haben verschiedene BTK-Ausschüsse und -Arbeitsgruppen sowie die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz und die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) mitgewirkt. Das Handtuch steht ab sofort auf der Internetseite der BTK zum Download bereit.

BTK

Projekt entwickelt Maßnahmen zur Insektenförderung

Der allgemeine und inzwischen schon dramatische Rückgang der Insekten stellt auch die Landwirtschaft in Deutschland vor große Herausforderungen. Ein umfangreiches Forschungsvorhaben entwickelt daher Maßnahmen, um unter anderem die Populationen von Bienen, Käfern oder Libellen zu stärken. Das Projekt „Förderung von Insekten in Agrarlandschaften“ (FInAL) stellt neben dem Anbau nachwachsender Rohstoffe und den Ökosystemleistungen der Insekten auch die praktische Umsetzbarkeit für die Landwirt:innen in den Fokus. Die Maßnahmen sollen helfen, Agrarlandschaften und Anbausysteme insektenfreundlich zu transformieren.

Während der gesamten Laufzeit des Projektes bis Ende September 2025 soll ein vergleichendes Insektenmonitoring in den Landschaftslaboren und in Referenzlandschaften die Entwicklung überprüfen. So sollen möglichst positive Veränderungen der Insektendiversität und damit die mögliche Wirkung der umgestalteten Agrarlandschaften statistisch nachgewiesen werden können. An FInAL sind neben verschiedenen Instituten und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auch 70 Landwirt:innen aktiv beteiligt. Jetzt hat das FInAL-Team Maßnahmenbeschreibungen für Acker und Grünland sowie begleitend Artengruppensteckbriefe mit Förderungsmöglichkeiten veröffentlicht.

Um die Gesundheit und die Haltung von Bienen geht es auch in der dreiteiligen E-Learningreihe Grundkurs Bienen, die Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe 

Außergewöhnliche Methoden für die Aufzucht von Wildtierwaisen

Im Richmond Wildlife Center in Virginia (USA) haben die Pfleger:innen kreative Wege gefunden, um sich um verwaiste Fuchsbabys zu kümmern. Damit die Jungtiere sich nicht zu sehr an Menschen gewöhnen, tragen die Pfleger:innenn beim Füttern eine flauschige Fuchsmaske. „Wir wollen, dass die Tier-Waisen, die bei uns aufwachsen, nicht von Menschen geprägt oder an sie gewöhnt werden“, lautete die Erklärung auf der Facebookseite der Klinik.

Ein erst ein Tag altes Fuchsbaby war ohne Mutter aufgefunden und von einem Hundebesitzer in die Klinik gebracht worden. Die Mitarbeiter:innen fütterten den Findling alle 2-4 Stunden und trugen dabei neben Handschuhen immer eine Fuchsmaske über ihrem Gesicht. Um die Sehnsucht nach der Fuchsmutter und -geschwistern ein wenig zu mildern, wurden Stofftiere in Echtgröße besorgt, die die Familie nachahmen sollen. Damit der kleine Fuchs nicht allein aufwachsen muss, adoptierte das Wildtier-Zentrum zudem noch drei weitere Jungfüchse im gleichen Alter und mit ähnlichem Gewicht. Sie sollen später gemeinsam ausgewildert werden. „Das Ziel besteht jetzt darin, das Tier wieder in die Wildnis zu bringen, nicht nur, um ihm eine größere Überlebenschance zu geben, sondern auch, um seine eigene Art zu erkennen und sich zu vermehren“, betont eine der Pflerger:innen.

Um Wildtiere in der Tierarztpraxis geht es auch in der gleichnamigen Online-Seminarreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Kurs 1 befasst sich unter anderem mit  den rechtlichen Grundlagen hinsichtlich des Umgangs mit Wildtieren (Jagdbares Wild, invasive Arten), die anderen 3 Kurse befassen sich speziell mit der Aufzucht von Wildtieren. Tiermedizinischen Fachangestellten steht eine separate Online-Reihe zu Wildtieren zur Verfügung.

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KI-gestützte Impfung zur Rettung des Tasmanischen Teufels

Der Beutelteufel (Sarcophilus harrisii) ist ein Raubbeutler, der bis auf wenige Exemplare ausschließlich auf Tasmanien, einem vom Festland getrennter Bundesstaat Australiens, beheimatet ist. Das auch als Tasmanische Teufel bekannte Tier gilt als Stabilisator des australischen Ökosystems. Denn die Tiere regulieren die Population der aus Europa eingeschleppten Katzen, die eine massive Bedrohung für einheimische Tiere darstellen. Da die Raubtiere auch kranke und tote Tiere fressen, haben die Beutelteufel eine wichtige Funktion als eine Art Buschreiniger. „Die Tasmanischen Teufel sind in der Lage, einen ganzen Tierkadaver zu fressen, einschließlich aller Knochen. Das Fleisch, das Fell, alles“, begeistert sich John Hamilton vom Tasmanian Devil Unzoo.

Seit im Jahr 1996 erstmals eine unheilbare Krebserkrankung bei den Beuteltieren diagnostiziert wurde, sind Zehntausende Tiere an der Krankheit gestorben. Die Übertragung des tödlichen Krebs findet meist bei wilden Paarungskämpfen statt, bei denen sich die Tiere gegenseitig ins Gesicht beißen. Als Folge schwillt das Gesicht des betroffenen Tieres an und dieses stirbt innerhalb weniger Monate, weil die Nahrungsaufnahme stark erschwert ist.

Mit einer KI-gestützten Impfung soll den ca. 10.000-25.000 verbliebenen Tieren in Tasmanien nun geholfen werden. Professor Andrew Flies von der örtlichen Universität arbeitet aktuell an einem passenden Impfstoff. Dieser ist angelehnt an einen Vektorimpfstoff, ähnlich dem Covid-Imfpstoff von AstraZeneca, und soll das Immunsystem der Teufel stärken, um sie so besser vor dem Krebs zu schützen.

„Der Plan ist, den Impfstoff in einem essbaren Köder zu verstecken. In etwas das gut riecht, das sie gerne essen”, erklärt Flies. Künstliche Intelligenz (KI) soll verhindern, dass andere Tiere die Köder fressen. Dazu wird ein Foto von jedem Tier gemacht, das vor dem Futterspender steht. Erkennt die KI einen Teufel, wird maximal alle 40 Minuten ein mit dem Impfstoff versehener Köder ausgegeben. „Damit nicht der gleiche Teufel davor sitzen bleiben kann und zehn Köder hintereinander futtert”, so der Wissenschaftler. Jedoch wurde der Impfstoff bislang noch nicht an lebenden Tieren getestet, sondern nur an Zellen im Labor. Schon im Spätsommer 2024 jedoch sollen die ersten Köder verteilt werden. Die Wissenschaftler hoffen, dass der Impfstoff nicht nur vor einer Infektion schützt, sondern auch zur Behandlung des Krebses eingesetzt werden kann.

Tagesschau

Abmahnung für Deutschland wegen mangelndem Vogelschutz

Am 13.03.2024 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in die Wege geleitet. Der Grund für die Abmahnung ist Deutschlands mangelhafte Erfüllung von Verpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie. Die Bundesregierung hat nun drei Monate Zeit, auf das Mahnschreiben zu antworten.

Die Naturschutzorganisationen NABU und BUND haben mit ihren Beschwerden wesentlich zu diesem Antragsverfahren beigetragen. „Der BUND begrüßt diesen Schritt der EU-Kommission sehr, den Schutz wildlebender Vögel zu verbessern. Deutschland ist wirklich kein Musterschüler im Umwelt- und Naturschutz und verschleppt systematisch die Umsetzung geltenden Rechts. Wenn die Bundesregierung nicht sofort handelt, drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafzahlungen. Die Bundesregierung muss dringend etwas für den Schutz der Natur tun“, fordert BUND-Vorsitzender Olaf Bandt.

Bereits vor knapp 10 Jahren hatte der NABU mit seiner Wiesenbrüterbeschwerde und 2020 mit seiner Rebhuhnbeschwerde an die EU-Kommission auf die erschreckenden Bestandsrückgänge hingewiesen. „Wir brauchen endlich eine bundesweite Naturschutzoffensive mit angepasster Landbewirtschaftung und verbindlicher Pestizidreduktion“, kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Mahnung. 

Nun hofft der BUND, dass das Verfahren auch dazu führt, dass Deutschland in der Folge Gebiete für ‘vergessene Arten’ wie Feldlerche, Bluthänfling oder Feldschwirl ausweist, so Bandt abschließend.

NABU

Presseportal

Widerstand gegen Verbot der Anbindehaltung wächst

Die umstrittene Anbindehaltung von Rindern ist in Bayern und Baden-Württemberg noch sehr verbreitet. Im Rahmen der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die ganzjährige Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist verbieten. Auch die Kombinationshaltung soll per Gesetz eingeschränkt werden.

Die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft befürchten durch die Gesetzesänderung einen Strukturwandel; tausende kleinere landwirtschaftliche Betriebe wären von diesen Regelungen existenziell betroffen. Neben zahlreichen Milchkuhhaltungen würde die Regelung auch Mutterkuhhaltungen sowie Rinderaufzucht- und -mastbetriebe treffen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände. Die Pläne des Bundes werden darin als „völlig überflüssig“ bezeichnet. Zudem sei die vorgesehene fünfjährige Übergangszeit viel zu kurz. Diese sollte, wie auch schon vom Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg gefordert, auf mindestens 15 Jahren festgelegt werden. Sichergestellt werden müsse zudem eine Fortführung der Kombihaltung, und zwar auch für Betriebe mit mehr als 50 Rindern, heißt es weiter. 

„Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den Ländlichen Raum insgesamt“, betonen die Unterzeichner:innen. Das Argument für die Kombibetriebe lautet, dass den Tieren an mindestens 120 Tagen im Jahr freie Bewegung für mindestens zwei Stunden auf der Weide, in einem Laufhof oder in Bewegungsbuchten gewährt werde sowie eine freie Abkalbung gewährleistet sei.

Es drängt sich die Frage auf: gehört nicht-artgerechte Tierhaltung zu unserem Kulturgut?

Schweizerbauer

DLG veröffentlicht Merkblatt zur Aufzucht und Mast von Junghähnen

Seit dem Inkrafttreten des Verbots des Kükentötens vor etwas mehr als zwei Jahren werden mehr männliche Junghähne geboren. Die Aufzucht der männlichen Küken von Legeherkünften steht als Alternativkonzept der Geschlechtsbestimmung gegenüber.

Da die Junghähne aufgrund ihres Typus und Verhaltens ein spezifisches, an sie angepasstes Haltungsmanagement benötigen, hat die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) ein Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Punkte hinsichtlich Mast und Aufzucht von männlichen Legehybriden zusammenfasst. Sechs namhafte Autoren unter Mitarbeit des DLG-Ausschusses Geflügel haben dieses Merkblatt auf der Basis praktischer Erfahrungen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Regelungen und Kenntnisse zur Haltung, Fütterung und Gesundheit von Junghähnen erstellt. 

Topagrar

Berliner Justizsenatorin will Landestierschutzbeauftragte einschränken

Seit April vergangenen Jahres ist Dr. Felor Badenberg Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin. Nach Berichten der Berliner Zeitung scheint die ehemalige Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutzes jedoch nicht einverstanden zu sein mit der aktuellen Tätigkeit der Landestierschutzbeauftragten Kathrin Herrmann. Nach Plänen der Senatorin soll Herrmann ihre Unabhängigkeit verlieren, wie die Berliner Zeitung schreibt. Ob dies mit der von Herrmann offen geäußerten Kritik an der Berliner Staatsanwaltschaft zusammenhängt, war bisher nicht zu klären.

Auf eine parlamentarische Anfrage aus der SPD- und der Grünenfraktion antwortete Staatssekretärin Esther Uleer, dass die Tierschutzbeauftragte keine „begründete Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“ genieße und dass sie „in die Behördenhierarchie der Justizsenatsverwaltung eingegliedert“ sei. Entsprechend habe sie auch keine außerordentlichen Befugnisse.

Die im Jahr 2020 von Senator Dirk Behrendt (Die Grünen) berufene Landestierschutzbeauftragte handelte bislang gemäß interner Aufgabenkreisbeschreibung sowie beschlossenem Haushaltsplan 2022/23. Sie agiert weisungsfrei mit gewissen Freiheiten, die die Tierärztin für ihre Arbeit im Rahmen des Tierschutzes benötigt. Eine Situation, die die parteilose Berliner Justizsenatorin scheinbar schnellstmöglich ändern möchte, was einer radikalen Abkehr von der bisherigen Praxis gleichkäme.

Berliner Zeitung

Brasilien intensiviert Schiffstransporte von Rindern

Der gesellschaftliche Diskurs in Europa über Lebendviehtransporte per Schiff wird immer intensiver, nicht zuletzt, seitdem katastrophale Missstände an Bord bekannt wurden. Als Konsequenz auf wiederholte massive Tierschutzverstöße hat Neuseeland den Transport von Lebendtieren mit dem Schiff verboten. In Brasilien gibt es hingegen nur leise Kritik. Als weltweit größter Exporteur von Rindfleisch baut Brasilien nun seine Tierexporte aus. Gemäß einer aktuellen Vereinbarung mit dem Oman werden ab sofort auch lebende Rinder per Schiff in das arabische Land exportiert. Mit der Erschließung des Marktes des Oman wird Brasilien seinen Umsatz mit Tierexporten, der im vergangenen Jahr auf 454 Mio Euro beziffert wurde, weiter erhöhen.

Schweizerbauer

Geplante Änderungen des Tierschutzgesetzes nicht ausreichend

Am 1. Februar 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Verbände und die Länder haben nun die Möglichkeit, Anmerkungen einzureichen. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hat sich sehr kritisch über einzelne geplante Änderungen geäußert. In einer Stellungnahme an das BMEL hat der Verband Vorschläge für Verbesserungen aufgelistet und diese begründet.

Grundsätzlich wird jedoch moniert, dass die Frist keinesfalls für einen Praxis-Check ausreicht. Auch weist der bpt darauf hin, dass viele der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen nicht pauschal auf alle Tierarten angewendet werden können und schlägt daher tierartspezifische Erlasse vor, die in nachgelagerten Verordnungen geregelt werden, wie z.B. die Tierschutzhundeverordnung. Nach Meinung des Verbandes enthält der Entwurf zu viele Verbote, die aktuell wegen fehlender Personalressourcen und/ oder Kontrollkompetenzen der amtlichen Veterinärüberwachung nicht durchsetzbar sind. „Eine überbordende Anzahl von Verboten wie im vorliegenden Entwurf dient damit eben gerade nicht den Interessen der Tiere und erst recht nicht denen des Tierschutzes“, lautet die Kritik des bpt.

Der Referentenentwurf beinhaltet unter anderem auch ein Verbot bestimmter Wildtiere im Zirkus. Der Deutsche Naturschutzring als Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen begrüßt diese Regel, erklärt aber auch, dass damit kein ausreichender Schutz von Wildtieren gewährleistet ist. Das BMEL prüft aktuell auch die Aufnahme weiterer Regelungen, wie die Verankerung einer Positivliste, Verbesserungen von Kontrollen von Tierbörsen sowie ein Importverbot für Wildfänge.

Die Organisationen erneuern ihre Forderung, diese Punkte bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes zu berücksichtigen, da sie nicht nur zum Tierschutz, sondern auch zum Schutz der Biodiversität und des Menschen beitragen.

bpt

DNR

Neue Impulsbetriebe für Netzwerk Fokus Tierwohl gesucht

Das Netzwerk Fokus Tierwohl erhält für weitere drei Jahre Fördermittel aus dem Bundesprogramm Nutztierhaltung. Zur Vergrößerung des Netzwerks sucht das Verbundprojekt neue Impulsbetriebe mit einem zukunftsweisenden Konzept für mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit in allen Bundesländern. Mit ihnen sollen sowohl der Wissensaustausch und die Wissensvermittlung zum Thema Tierwohl in der landwirtschaftlichen Tierhaltung weiter intensiviert werden.

Für die zweite Förderphase können sich engagierte und motivierte Betriebe mit einem zukunftsweisenden Konzept noch bis zum 18. März 2024 bewerben.  

Netzwerk Fokus Tierwohl  

Stall der Zukunft zeigt Möglichkeiten der Transformation der Nutztierhaltung

Im Haus Düsse, dem Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, sind zwei Modellställe für Mastschweine entwickelt worden, die Landwirt:innen verschiedene Zukunftskonzepte präsentieren. Die Projektställe vereinen innovative Bautechnik und modernste Haltungsmethoden, um sowohl das Tierwohl als auch den Umweltschutz zu verbessern. Für das Wohlbefinden der Tiere sollen neben einem erhöhten Platzangebot und strukturierten Funktionsbereichen auch Außenklimakontakt bzw. Auslauf mit Wühlgarten und organisches Beschäftigungsmaterial sorgen. Zudem werden technische Verfahren zur Kot-Harn-Trennung angewandt, um die Emissionen zu reduzieren. Ein weiteres Ziel des Projekts „Stall der Zukunft“ ist es, die Akzeptanz für die Schweinehaltung in der Region zu stärken.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das in Deutschland einmalige Vorzeigeprojekt der Nutztierhaltung mit 3,9 Mio. Euro gefördert. Der „Stall der Zukunft“ zeige, wie die Transformation der Nutztierhaltung so gelingen könne, dass auch die konventionellen bäuerlichen Betriebe mitgenommen würden, erklärte NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen bei der feierlichen Eröffnung am 26. Februar 2024.

Weitere Bauprojekte für Mastschweine, Sauen und Ferkel sowie Rinder sollen folgen, um ein kammerweites Gesamtkonzept zur zukunftssicheren Nutztierhaltung aufzubauen, kündigte Dr. Arne Dahlhoff, Direktor der Landwirtschaftskammer NRW. Für die nächsten Jahre sind zudem praxisrelevante Versuche und Erprobungen in den beiden Ställen geplant, um das generierte Wissen an die Praxis weiterzugeben.

Landwirtschaftskammer NRW

Agrarheute

Große Pflanzenfresser müssen besser geschützt werden

Auf der ganzen Welt sorgen wildlebende große Pflanzenfresser dafür, Ökosysteme widerstandsfähiger zu machen. So schaffen Elefanten, Giraffen und andere große Pflanzenfresser strukturelle Unterschiede in der Vegetation, indem sie pflanzliche Biomasse fressen, holzige Pflanzen zerbrechen und kleinere Pflanzen zertrampeln. Zudem fördern sie eine halboffene bis offene Vegetation wie in Savannen oder Steppen, regulieren die Populationsgrößen kleinerer Tiere und haben Einfluss auf die Zusammensetzung von Tier- und Pflanzenarten.

Da die großen Pflanzenfresser immer weniger werden und teilweise vom Aussterben bedroht sind, sollten diese in Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen einbezogen werden, fordern Wissenschaftler:innen der Universitäten Göttingen und Aarhus. Sie konnten in einer Meta-Analyse über sechs Kontinente zeigen, welch große Bedeutung große Pflanzenfresser für die Ökosysteme haben und dass mit ihrem Aussterben auch wichtige Funktionen des Ökosystems verlorengehen würden. Die Forschenden kamen zu dem Ergebnis, dass Pflanzenfresser-Gemeinschaften mit größeren Arten die Vielfalt der Pflanzenarten eher erhöhen, während Gemeinschaften mit kleineren Arten diese verringern. 

„In den meisten Schutzgebieten fehlen große Pflanzenfresser. Ihre Wiederansiedlung könnte diese Gebiete dynamischer gestalten und an Störungen gewöhnen“, erklärt Erstautor Jonas Trepel, Doktorand an der Universität Aarhus. „Strukturell vielfältige Ökosysteme bieten Tieren Rückzugsorte, etwa bei extremen Wetterereignissen, und ökologische Nischen für verschiedene Arten. Das kann verhindern, dass einzelne oder wenige Arten dominieren. Stattdessen können Arten mit ähnlichen ökologischen Ansprüchen koexistieren. Das macht Ökosysteme widerstandsfähiger, auch gegen die Folgen des Klimawandels.“ Prof. Dr. Johannes Kamp von der Abteilung Naturschutzbiologie der Universität Göttingen fügt hinzu: „Angesichts der enormen Bedeutung großer Pflanzenfresser ist es zum Schutz unserer Biosphäre entscheidend, die wenigen verbliebenen Arten zu schützen. Auch eine angepasste Beweidung durch Haustiere kann stellenweise positive Effekte auf die biologische Vielfalt und Ökosystemfunktionen haben.“

Georg-August-Universität Göttingen

QS führt verpflichtende Tiergesundheitsberatung ein

QS-zertifizierte Tierhalter:innen, die über längere Zeit auffällige Befunddaten aufweisen, sollen ab Mitte des Jahres zu einer Tiergesundheitsberatung verpflichtet werden. Laut Informationen der QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) sei dies ein weiterer Schritt in Richtung verbesserte Gesundheit von Nutztieren. Gleichzeitig dient eine verpflichtende Beratung dazu, Risiken für die gesamte Branche weiter zu minimieren.

Die betroffenen Tierhalter:innen haben dann die Möglichkeit, sich einen kompetenten und praxisnahen Berater aus einer Liste selber auszusuchen. Gemeinsam mit den Betriebsleitern sollen dann individuelle Lösungen erarbeitet werden. Dabei sollen Berater und Betriebsleiter alle relevanten Ansatzpunkte für Verbesserungen betrachten und einen umfassenden Ansatz mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt finden.

 „Auf lange Sicht wollen wir durch diese verpflichtende Beratung die Anzahl der Tierhalter, die ihre Qualitätsstandards nicht selbst regelmäßig kritisch überprüfen und verbessern, deutlich reduzieren“, erklärt QS-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs.

Das erweiterte Konzept soll laut QS mit den Schweinemastbetrieben ab Mitte 2024 starten.

Auf VetMAB.de gibt es zahlreiche Online-Fortbildungen für Landwirt:innen, die das Ziel haben, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren zu reduzieren.

QS

Tierschutznovelle sieht keine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vor

Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erneuert. Den Anlass hat der aktuelle Entwurf für die Novelle des deutschen Tierschutzgesetzes gegeben, in der eine entsprechende Pflicht nicht aufgeführt ist.

„Der Schutz von Katzen hat auf Bundesebene keine Priorität. Während eine Tierschutz-Hundeverordnung seit 2001 besteht und zuletzt 2021 angepasst wurde, hat man die Katzen auch bei der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes wieder vergessen. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen endlich Verantwortung für das immense Leid von Straßenkatzen übernehmen. Untätigkeit ist keine Option – zumal für eine bundesweite Kastrationspflicht keine großen neuen Fördertöpfe benötigt werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Mit dem schon bald startenden Frühling beginnen die nicht kastrierten Freigängerkatzen, sich mit den Streunern zu paaren. So werden tausende Kitten geboren, die schon nach weniger als einem halben Jahr selbst geschlechtsreif werden und sich vermehren. Eine Explosion der Katzenpopulationen ist dann unvermeidbar. Bereits seit Jahren fordern Tierschützer:innen eine deutschlandweite Katzenschutzverordnung, die erstens die Kastration von verwilderten Katzen vereinfachen soll und zweitens Katzenbesitzer zur Kastration ihrer Freigängerkatzen verpflichtet. Nur so ließe sich das große Leid der Streunerkatzen verringern. Eine entsprechende Kastrationspflicht, die es in einigen Kommunen schon gibt, müsse jedoch regelmäßig auch kontrolliert werden. Inzwischen leben mehrere Millionen Katzen dauerhaft auf der Straße, Tierschutzvereine und Tierheime sind mit der Versorgung der Tiere überfordert.

Deutscher Tierschutzbund

Kein genereller Kupierverzicht in Planung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Ländern sowie den Verbänden der Agrarbranche einen Referentenentwurf vorgelegt, der das Kupieren von Schweineschwänzen regulieren soll. Im Rahmen der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sollte das Schwänzekupieren deutlich verschärft werden. Demnach ist ein generelles Kupierverbot aktuell jedoch nicht geplant. Das teilweise, auf ein Drittel der gesamten Schwanzlänge begrenzte, Kürzen soll auch in Zukunft möglich sein. Bedingung ist allerdings, dass der zuständige Veterinär dies für unverzichtbar hält. 

Schweinhalter:innen werden jedoch deutlicher beim Kupieren der Schwänze eingeschränkt. Der Entwurf legt vor, dass die Behörden neben einem Katalog von Anpassungsmaßnahmen auch die Vergrößerung des Platzangebotes für kupierte Schweine vorschreiben können. Dieser Punkt wird von Fachleuten kritisiert, da diese Regelung einen zu großen Interpretationsspielraum lässt und auch angezweifelt wird, dass die Anhebung das Platzangebotes das Auftreten von Schwanzbeißen nicht allein verhindern kann. Gleichzeitig bedeutet eine größere Buchtenfläche höhere Kosten, welche die Fortführung des Schwänzekürzens unattraktiv machen und deutsche Betriebe einseitig benachteiligen. 

Bis Anfang März erwartet das BMEL eine Stellungnahme der Länder.

SUS

Tierschützer:innen fordern Verbot von Windhunderennen

In Großbritannien und Irland haben Windhunderennen eine große Tradition. Neben England, Schottland, Irland und Wales sind kommerzielle Windhundrennen noch in weiteren 6 Ländern erlaubt. Für die Besitzer:innen der pfeilschnellen Greyhounds und Buchmacher:innen bedeuten die Rennen einen enormen Profit. Außerdem tragen diese dazu bei, dass die beliebte britische Wettkultur gepflegt wird. Für einen guten Windhund werden bis zu 40.000 Pfund bezahlt. Auch wenn die Popularität der Windhundrennen rückläufig ist, werden jährlich noch immer Tausende Hunde für die Rennen gequält. Denn auch Verletzungen und Todesfälle gehören zu dem zweifelhaften Unterhaltungssport ebenso wie das Wetten um Geld. Berechnungen der britischen Windhundbehörde Greyhound Board of Great Britain (GBGB) zeigen, dass zwischen 2018 und 2022 mehr als 2.200 Windhunde bei Rennen gestorben sind und mehr als 22.000 Verletzungen zu verzeichnen waren. Die häufigsten Verletzungen waren muskulärer Art oder gebrochene Gliedmaßen, da die Hunde bei hohem Tempo ineinander bzw gegen Banden laufen.

Obwohl Windhunde von Natur aus anschmiegsam und geeignete Familienhunde sind, werden diese lediglich als sogenannter Gebrauchshund oder Sportgerät betrachtet. Nur wenn das Tier den gewünschten Erfolg bringt, hat es einen Wert. Das Geschäft mit den Windhunden beginnt bereits bei ihrer Geburt: Die Schnellen werden trainiert, die Anderen aussortiert, heißt es auf der Seite von Veto Tierschutz. Nach dem Ende der leidvollen Rennzeit, werden erfolgreiche Rüden und Hündinnen als Deck- und Gebärmaschinen missbraucht.

Ein Zusammenschluss aus britischen Tier- und Hundeschutzorganisationen, darunter Dogs Trust, Blue Cross und Hope Rescue, wollen Rennen per Gesetzt stoppen.„Windhunderennen riskieren ernsthafte Verletzungen und Tod rein für die Unterhaltung“, betont die Tierschutzorganisation Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA).

Schweizerbauer

Aktionsplan zur Ausrottung von Norwegens Wildschweinen

Die Wildschweinpopulation in Norwegen soll komplett ausgerottet werden. So lautete der Beschluss der skandinavischen Regierung im Herbst vergangenen Jahres, nachdem Schweden erste Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gemeldet hatte. Anfang Februar 2024 hat die Behörde für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet) gemeinsam mit der Umweltbehörde Norwegens nun einen überarbeiteten Aktionsplan vorgelegt.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Ausrottung der Schwarzkittel sehen unter anderem vor, die Abschussprämien weiter zu erhöhen. Einen weiteren Anreiz für die Jäger:innen soll der Verkauf des Fleischs von erlegten Wildschweinen bieten. Auch schlagen die Behörden vor, die Wildschweinbestände intensiver zu überwachen.

Um eine ASP-Einschleppung zu verhindern, soll zudem ein Wildzaun an der schwedischen Grenze erstellt werden. „Wildschweine stellen eine große Bedrohung für unsere kommerzielle Schweinehaltung dar“, erklärte Norwegens Landwirtschaftsminister Geir Pollestad.

Schweizerbauer

Novelle des Tierschutzgesetzes bleibt hinter Erwartungen zurück

Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Enttäuschung über den vorgelegten Referentenentwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes geäußert. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Versprechen seien in großen Teilen nicht umgesetzt worden.

„Versprochen wurde viel, geliefert aber wenig. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung vereinbart, Lücken im Tierschutzrecht zu schließen. Es scheint jedoch, dass die FDP zu Lasten der Tiere eingegriffen hat und sich Cem Özdemir im Kabinett nicht durchsetzen konnte. Die minimalen Verbesserungen sind kein Grund für Jubel. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen den Entwurf dringend nachbessern, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen. Wenn das Tierschutzgesetz so verabschiedet würde, bliebe es ein im Kern auf den Nutzen des Tieres durch den Menschen ausgerichtetes Gesetz – unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Zudem fehlten viele Tierschutz-Forderungen. So zum Beispiel eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren oder ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas. Auch das im Koalitionsvertrag versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern werde nicht umgesetzt. Zudem blieben das Schwanzkupieren bei Schweinen sowie das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, das betäubungslose Kastrieren von Lämmer und Zicklein in Ausnahmefällen bestehen. Weiterhin werde der Onlinehandel von Tieren nicht kategorisch verboten. Ebenso sieht es Ausnahmen von der Videoüberwachung in Schlachthöfen für kleine Betriebe vor. Auch in Bezug auf die Vorschriften im Umgang mit sogenannten Qualzuchten, vor allem im Bereich der Zucht, bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück.

Bis zum 1. März 2024 haben die Interessensverbände nun die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Tierschutzbund

Passivrauchen macht Katzen und Hunde krank

Auch Haustiere leiden unter Passivrauch und können an den Folgen erkranken. Besonders der sogenannte Nebenstromrauch, der beim Glimmen der Kippe entsteht, enthält viele Schadstoffe. „Die Tiere atmen den Tabakrauch nicht nur passiv ein, sondern werden auch durch Rauchrückstände auf der Haut, dem Fell und auf Oberflächen belastet“, erklärt Tierärztin Maria-Ifigenia Georgi von der Praxis am Krongut in Potsdam. Wenn die Tiere nicht schon erste Krankheitssymptome zeigen, fallen sie häufig „mit Husten oder einem unspezifisch verschlechterten Allgemeinbefinden auf“, sagt sie.

Katzen aus Raucherhaushalten seien besonders anfällig für Krebserkrankungen in den vorderen Nasen- und Mundbereichen. Das ist damit zu erklären, dass sie den sich im Fell gesammelten und abgelagerten Rauch über das Putzen mit Zunge oder über die Mundschleimhäute aufnehmen. Auch würden solche Katzen häufig felines Asthma entwickeln. Betroffene Tiere würden dann anfallsartig husten und/oder an Atemnot leiden. Aber auch andere Krebsarten wie Lymphknotenkrebs sind laut Studien bei Katzen in Raucherhaushalten wahrscheinlicher. Hunde sind weniger gefährdet, können aber durch den Rauch auch Krebs im Nasen- und Nebenhöhlenbereich verursachen, weiß Georgi.

rnd

Österreich legt neuen Entwurf für Tierschutznovelle vor

Die österreichische Bundesregierung plant strengere Regeln bei der Heimtierhaltung. Vor allem das Halten von Hunden und Exoten wird durch die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes erschwert. So müssen potentielle Hundehalter künftig zuvor eine Ausbildung inklusive Prüfung für einen Sachkundenachweis absolvieren. Für die Haltung von Amphibien, Reptilien und Papageien muss dann fortan ebenfalls ein vierstündiger Sachkundekurs absolviert werden. Der entsprechende Nachweis muss beim Kauf der Tiere vorgelegt werden. Für den Besitz von Hunden ist nun österreichweit eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.

Weiterhin sollen durch die Novelle auch die Regeln für das Beiß- und Angriffstraining bei Hunden deutlich verschärft werden, sowie für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, eine verpflichtende Wesensprüfung sowie ein veterinärmedizinisches Attest erforderlich sein. Die zugehörigen Halter müssen ebenfalls eine Eignungsprüfung ablegen sowie einen Strafregisterauszug ohne Eintrag vorlegen.

Die Novelle soll aber auch der Qualzucht entgegen wirken. So soll eine Qualzuchtkommission eingerichtet werden, die die Merkmale von Qualzucht nach streng wissenschaftlichen Standards festlegen soll. Zudem wird sie auch die Zuchtprogramme von Verbänden überprüfen und die Vollzugsorgane unterstützen.

Das überarbeitete Gesetz sieht auch vor, künftig nicht nur der Verkauf von illegalen Tieren, sondern auch den Kauf unter Strafe zu stellen. So soll der illegale Welpenhandel und das damit verbundene Leid für die Muttertiere und die Welpen verhindert werden.

Die Novelle soll im April im Nationalrat behandelt werden.

orf

Schweiz erleichtert Voraussetzungen für Hoftötungen

Die Schweiz hat zum 1. Februar 2024 die Frist zwischen einer Tötung von Schlachttieren auf dem Hof und der Ausweidung im Schlachthof auf 90 Minuten verlängert. Dadurch können mehr Betriebe das tierfreundliche Verfahren der Hofschlachtung im Fressgitter oder auf der Weide einführen und die Zahl der Schlachtungen ohne Lebendtiertransport reduzieren. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) unterstützt die Umstellung mit diversen Beratungsmassnahmen. Bislang betrug die Frist bloß 45 Minuten.

Im neuen Fibl-Merkblatt sind von den Argumenten für die Hoftötung, über die detaillierte Beschreibung des korrekten Vorgehens bis zu Praxisbeispielen sämtliche relevanten Informationen für die Umsetzung auf dem eigenen Betrieb zu finden. Mit Hilfe eines interaktiven Entscheidungsbaums können interessierte Landwirte und Landwirtinnen zudem überprüfen, ob sie auf ihrem Betrieb Hof- oder Weidetötung umsetzen können.

Schweizerbauer

EU-Kommission bei Abschaffung der Käfighaltung in Erklärungsnot

Im September 2019 hatte die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Käfighaltung jetzt beenden“ (End the Cage Age) mit mehr als einer Millionen Unterschriften die Beendigung der Käfighaltung landwirtschaftlicher Nutztiere gefordert. Daraufhin hatte die EU-Kommission angekündigt, bis 2023 einen entsprechenden Legislativvorschlag dafür vorzulegen. Der Vorschlag sollte im Rahmen der Überprüfung der Tierschutzvorschriften präsentiert werden. Dies ist allerdings bis heute nicht geschehen, weshalb sich jetzt nach mehreren Beschwerden von Vertretern der EBI die Europäische Bürgerbeauftragte eingeschaltet und die EU-Kommission aufgefordert hat, die Verzögerung zu erklären.

Im Jahr 2021 hatten sich die EU-Kommission noch mit deutlichen Worten hinter die EBI gestellt. „Unser Ziel steht fest: Die schrittweise Beendigung der Käfighaltung landwirtschaftlicher Nutztiere wird Teil unserer Maßnahmen im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie sein und zu nachhaltigeren Agrar- und Lebensmittelsystemen führen“, hatte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides seinerzeit erklärt.

Topagrar

Gesetzliche Vorgaben für Tiertransporte nicht ausreichend

Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben für den Transport von lebenden Tieren sind häufig unzureichend oder zu vage, um sinnvoll eingesetzt werden zu können. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die die Bestimmungen in Australien, Kanada, Neuseeland, der EU (inklusive Großbritannien) und den USA verglichen hat. Forschende der Universitäten Bristol, Essex und British Columbia konnten mit ihren Analysen schwerwiegende Versäumnisse nachweisen. So waren Tiere teilweise 36 Stunden lang ohne Futter, Wasser und Pause unterwegs. Und auch das Fehlen einer Begrenzung der Transportdauer wird bemängelt.

„Nehmen wir das Beste von allen gesetzlichen Vorschriften und wenden zudem Vorschläge an, die bereits gemacht wurden, dann wäre das ein sehr großer Schritt in Richtung der Sicherstellung des Tierwohls während der Transporte”, empfiehlt Co-Autorin Eugenie Duval von der Essex Law School. Die Forschenden rufen die Staaten zur baldigen Nachbesserung auf. Auch raten sie dringend zu einem Verbot von Tierexporten in Länder außerhalb der EU.

Als aktuelles Negativbeispiel dient die momentane Notsituation von portugiesischen Schlachtbullen, über die die Tierschutzorganisation Animals‘ Angels berichtet hat. Seit 20 Tagen werden im Hafen von Tanger-Med (Marokko) zwei Tiertransporte festgehalten. Die Tierschützer:innen berichten über das unvorstellbare Leid der Tiere, deren Zustand sich von Tag zu Tag verschlechtert. Warum sie nicht entladen und unter Quarantäne gestellt werden, bis die bürokratischen Angelegenheiten geklärt sind, blieb bislang unklar. Da Marokko zu den Ländern gehört, in denen der Tierschutz überhaupt keine große Rolle zu spielen scheint, kann die Organisation vor Ort nicht helfend eingreifen. Animals‘ Angels fordert daher erneut in einem Brandbrief an zahlreiche Veterinärämter und Behörden in Deutschland und der EU umgehend den Stopp aller Tiertransporte nach Marokko.

Pressetext

Tierwohlabgabe erneut im Gespräch

Schon im Februar 2020 hatte das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, die sogenannte Borchert-Kommission, eine Tierwohlabgabe zur Mitfinanzierung des Umbaus der Tierhaltung vorgeschlagen. Die Kommission empfahl vor nunmehr knapp 4 Jahren eine zusätzliche Abgabe für die Verbraucher von 40 Cent pro kg Fleisch und Fleischverarbeitungsprodukte, 2 Cent pro kg Milch und Frischmilchprodukte sowie Eier und 15 Cent pro kg Käse, Butter und Milchpulver zu erheben.

Nachdem Tausende Landwirt:innen nun eine Woche lang massiv protestiert haben, unter anderem gegen die geplante stufenweise Streichung der Agrardiesel-Subventionen, ist dieser Vorschlag jetzt erneut in den Vordergrund gerückt worden. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) zufolge, sollen der Branche dadurch neue Chancen und Planungssicherheit eröffnet werden. Die Tierwohlabgabe könnte unter anderem dabei helfen, Ställe tierfreundlicher umzubauen und die Mehrkosten für Tierwohlmaßnahmen könnten durch die Abgabe kompensiert werden. Die Einnahmen kämen dann Landwirten zugute, die ihre Ställe zum Wohl der Tiere umbauen.

„Wer es wirklich ernst meint mit einer zukunftsfesten Landwirtschaft, muss da endlich springen“, betonte Cem Özdemir (Grüne) im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Unterstützung für seine Forderung erhält der Bundeslandwirtschaftsminister von der FDP. Neben der stellvertretenden FDP-Fraktionschefin Carina Konrad äußerte auch der FDP-Agrarpolitiker Gero Hocker seine Zustimmung: „Wenn wir eine Tierwohlabgabe hinbekommen, die europarechtlich sauber ist und nicht Produkte aus Deutschland stärker belastet als solche aus dem Ausland, dann ab dafür.“

Proplanta

Frankfurter Rundschau

Greenpeace fordert Werbeverbot für Tierprodukte

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace Schweiz fordert ein Werbeverbot für Fleisch- und Milchprodukte in dem Alpenstaat. Die zahlreichen Werbemaßnahmen des Einzelhandels sowie der Branchenorganisationen würden den Konsum dadurch legitimieren und steigern, obwohl bekannt sei, dass die Produktion tierischer Produkte erhebliche negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt hätten.  

„Detailhändler und Branchenorganisationen wie Proviande oder die Schweizer Milchproduzenten setzen in ihrer Werbung auf manipulative Techniken. Sie bedienen beispielsweise Stereotypen und zementieren den Konsum von Tierprodukten als Norm“, lautet die Begründung der Forderung. Eine Petition, die knapp 19.000 Menschen unterzeichnet haben, wurde am 9. Januar 2024 eingereicht. Ausgenommen von dem lancierten Verbot sind Landwirt:innen, die ihre eigenen Produkte verkaufen. Dagegen soll nach Meinung von Greenpeace auch das Sponsoring an öffentlichen Veranstaltungen bzw. in Magazinen sowie die Lobbyarbeit an Schulen unterbunden werden. Die Umweltschützer:innen fordern zudem die Streichung von Bundesgeldern für die Absatzförderung von Tierprodukten. 

Im Vetion-Fokusthema Fleischlos glücklich finden Sie einen umfassenden Überblick über pflanzliche Alternativen zum Fleischkonsum sowie alternative Herstellungsmethoden von Fleischprodukten.

Schweizerbauer

Neue Analysen könnten Entwicklung von ASP-Impfstoffen erleichtern

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weltweit aus und zahlreiche Forschende arbeiten derzeit an einem Impfstoff, um die Tierseuche einzudämmen. Die Entwicklung passender Vakzine, die auf die verschiedenen Stämme zugeschnitten sind, könnte durch eine neue Analyse des US-Landwirtschaftsministerium (USDA-ARS) nun erleichtert werden.

Zuvor haben Forschende 25 ASP-Virusstämme in nur sechs einzigartige Genotypen eingeteilt. „Bisher wurden weltweit 25 verschiedene Virus-Genotypen identifiziert“, sagt der leitende ARS-Wissenschaftler Douglas Gladue. „Unser Forschungsteam hat kürzlich die gesamte öffentlich verfügbare Virus-DNA-Sequenz neu bewertet und festgestellt, dass die Mehrzahl der ursprünglich als neu identifizierten Genotypen weder korrekt identifiziert noch mit bereits vorhandenen ASFV-Virus-Genotypen verglichen wurden.“ Basierend auf dieser Analyse gibt es tatsächlich weniger einzigartige Genotypen, als die ASP-Forschungsgemeinschaft glaubte. Diese Informationen sind wichtig, da sie möglicherweise die Anzahl der Impfstoffe verringert.

Auch Katrin Eder, Umweltministerin des Landes Rheinland-Pfalz, warnt vor einer Einschleppung der ASP und appelliert an die Bevölkerung, Speisereste nicht in der Landschaft und nur in Abfallbehältnissen mit Deckel zu entsorgen. Wildschweine könnten sonst die kontaminierten Reste fressen und so die Krankheit weiter verbreiten. Auch wenn die Tierseuche für Menschen ungefährlich sei, führt eine Ansteckung meist zum Tod des Tieres. Werde der Erreger eingeschleppt, verursache das hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft und bringe großes Leiden für die Tiere mit sich, so die Grünen-Politikerin.

Agrarheute

Umweltministerium Rheinland-Pfalz

Verbot des Kükentötens kann durch Schlupflöcher umgangen werden

Vor ziemlich genau zwei Jahren ist das Verbot des Tötens von Eintagsküken in Deutschland in Kraft getreten. Das habe mindestens 78 Millionen Hähne gerettet, wie der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) beziffert. Ein Großteil der Branche habe sich inzwischen mit dem Verbot arrangiert. So sei der Anteil der Betriebe, die die Geschlechtsbestimmung im Ei anwenden, stark gewachsen, heißt es bei KAT. Mit dem In-ovo-Verfahren lässt sich frühzeitig vor dem Schlüpfen das Geschlecht des Kükens feststellen. Die männlichen Bruteier können so bereits vor dem Schlupf aussortiert werden. 

Dennoch führten zu viele Schlupflöcher in der deutschen Gesetzgebung dazu, dass das Verbot umgangen werden kann. Nach Angaben des KAT importieren noch immer viele Legehennenhalter:innen ihre Tiere aus Ländern, in denen das Kükentöten nicht verboten ist. Diese Hühner legen in Deutschland legal Eier, welche als deutsche Eier verkauft werden, beklagt der KAT. Der Verein verhindere dies bei seinen eigenen Mitgliedern mit internen Vorgaben.

Wer als Produzent das KAT-Siegel verwenden möchte, muss sich unabhängig von möglichen Unterschieden der jeweiligen nationalen oder föderalen Gesetze an die Vorgaben des Vereins halten, die EU-weit die vollumfängliche Übernahme des Kükentöten-Verbots wie auch spezielle Leitfäden für eine Bruderhahn-Aufzucht umfassen.

KAT

Probleme im Schlachthof Aschaffenburg bereits lange bekannt

Gegen den Schlachthof Aschaffenburg ermittelt aktuell die Staatsanwaltschaft, nachdem Videoaufnahmen der Tierschutzorganisation „Soko Tierschutz“ im vergangenen Sommer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz offenbart haben. Nun kam heraus, dass Kontrollbehörden schon seit mindestens fünf Jahren immer wieder Tierschutzverstöße festgestellt haben.

Wie aus einer Anfrage der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag an die Staatsregierung hervorgeht, entdeckten die kontrollierenden Veterinär:innen bei 11 von 36 Kontrollen Verstöße, unter anderem eine fehlende Absonderung von kranken oder verletzten Tieren, stark verunreinigte bzw. überbelegte Ställe sowie schimmeliges Futter.  

„Wir haben es hier nicht mit einem einfachen Schlachthof-Skandal zu tun. Sondern mit einem kriminellen System, bei dem Regelverstöße zum Arbeitsalltag gehören“, erklärt Paul Knoblach, Sprecher für Tierschutz der Landtags-Grünen. „Der Verbraucherschutzminister kann nicht länger so tun, als wüsste er von nichts. Handeln ist angesagt“, mahnt der Grünen-Politiker Knoblach. Die Grünen fordern unter anderem mehr Personal für Kontrollen.

Zeit.de

Der Kiebitz ist Vogel des Jahres 2024

27,8 Prozent der knapp 120.000 teilnehmenden Menschen in Deutschland haben bei der 4. öffentlichen Vogelwahl des Naturschutzbundes NABU den Kiebitz zum Nachfolger des letztjährigen Jahresvogels, dem Braunkehlchen, gewählt. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten der Steinkauz (21,5 %) sowie das Rebhuhn (19,4 %). Der Kiebitz soll durch die Wahl mehr Aufmerksamkeit erhalten, denn die Bestände in Deutschland sind dramatisch zurückgegangen. Neben der mit dem Klimawandel einhergehenden Trockenheit sorgt auch die intensivierte Landwirtschaft dafür, dass der Kiebitz immer weniger Feuchtwiesengebiete zum Brüten vorfindet. Daher plant der NABU auch, den Siegervogel mit verstärkter Kommunikation ins Rampenlicht zu setzen sowie konkrete Schutzmaßnahmen für den stark gefährdeten Wiesenbrüter durchzuführen. Der Kiebitz ist auf unsere Hilfe beim Schutz seiner Lebensräume angewiesen, so der NABU.

NABU 

Kommission will internationalen Schutzstatus des Wolfs anpassen

Nach Plänen der Europäischen Kommission sollte der Internationale Schutzstatus des Wolfs geändert werden. Der am 20.12.2023 veröffentlichte Vorschlag der Kommission sieht eine Anpassung des Wolfsschutzstatus im Rahmen des Berner Übereinkommens von „streng geschützt“ auf „geschützt“ vor. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Europäische Union einen ähnlichen Weg eingeschlagen.

„Die Rückkehr des Wolfs ist eine gute Nachricht für die Artenvielfalt in Europa. Die Dichte der Wolfsrudel in einigen europäischen Regionen ist inzwischen jedoch zu einer echten Gefahr geworden, insbesondere für die Nutztierhaltung. Die lokalen Behörden fordern größere Flexibilität für das aktive Management kritischer Wolfspopulationen. Dies sollte auf europäischer Ebene erleichtert werden, und der von der Kommission heute eingeleitete Prozess ist ein wichtiger Schritt dahin. Ich bin fest überzeugt, dass wir gezielte Lösungen finden können und werden, um nicht nur die biologische Vielfalt, sondern auch die Lebensgrundlage unserer Landbevölkerung zu schützen“, äußerte sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu dem Kommissionsvorschlag.

Die Grundlage für die vorgeschlagene Absenkung des Schutzstatus ist eine eingehende Analyse von gesammelten Daten über das Wolfsvorkommen in Europa. Diese zeigen, dass die Wolfspopulationen in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besiedeln. Rund 20.000 Wölfe sowie Rudel mit Welpen wurden in den 23 Mitgliedstaaten bislang gezählt, wobei die Populationen weiter wachsen und Streifgebiete expandieren.

Der Deutsche Bauernverband begrüßt den Vorschlag der Kommission. „Endlich erkennt die EU-Kommission an, dass das Schutzniveau des Wolfes nicht mehr gerechtfertigt ist, die Zahlen der Wolfsrisse verdeutlichen zudem die europaweite Dramatik für Weidetierhalter“, sagt Generalsekretär Bernhard Krüsken mit Blick auf die rund 65.500 von Wölfen getöteten Nutztiere in den EU-Ländern. Krüsken fordert zudem, dass die Bundesregierung das europäische Naturschutzrecht auch vollständig in nationales Recht umwandelt und keine Alleingänge machen wird.

Es ist nun an den Mitgliedstaaten, über den Kommissionsvorschlag zu entscheiden. Sobald der Vorschlag angenommen wurde, wird er von der EU dem Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens vorgelegt.

Europäische Kommission

Deutscher Bauernverband

CO2-Betäubung nicht tiergerecht – Kritik nimmt zu

Per Gesetz ist vorgegeben, dass Tiere vor der Schlachtung betäubt werden müssen. Neunzig Prozent aller Schlachtbetriebe wenden bei Schweinen die Betäubung mit Kohlendioxid (CO2) an. Bei diesem Verfahren werden die Schweine in Gruppen in eine Gondel getrieben, die sich dann in eine mit hoher CO₂-Konzentration angefüllte Grube hinabsenkt. Dort verbleiben die Tiere, bis sie durch die narkotisierende Wirkung des Gases betäubt sind.

Die EU hat dieses Verfahren in der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung trotz tierschutzrechtlicher Bedenken zugelassen. Die Tiere zeigen nachweislich starke Anzeichen von Erstickung. Durch das CO₂-Gas werden die Mundschleimhäute verätzt und in den 20 bis 30 Sekunden bis zum Eintreten der Wahrnehmungslosigkeit wehren sich die Schweine mit Strampelbewegungen sowie Schlagen gegen die Gitter und äußern schrille Schreie, wie Videoaufnahmen gezeigt haben. Der Ruf nach alternativen Betäubungsmethoden wird lauter, doch bezugnehmend auf offizielle Erklärungen der EU seien Alternativen aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar.

„Die rein wirtschaftlichen Erwägungen können kein rechtfertigender (= vernünftiger) Grund für die Leiden sein, denen die Tiere bei Anwendung der Methode „Kohlendioxid in hoher Konzentration“ ausgesetzt sind“, kritisiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V und deklariert die CO₂-Betäubung als Verstoß gegen geltendes deutsches Tierschutzrecht.

Das Zugeben von Helium oder Argon könnte zwar eine Verbesserung bringen, doch hat sich der Einsatz dieser beiden Gase bislang als wenig praxisreif erwiesen. Als Alternative bliebe die Elektrobetäubung auf modernstem Standard. Die Tierärztliche Vereinigung Tierschutz (TVT) teilte auf Anfrage mit, dass die Beförderung von Tieren zur Elektrobetäubung über den sogenannten Brustbandrestrainer schon seit Jahren ein in den großen Schlachtbetrieben etabliertes Verfahren ist, die keine CO2-Betäubung anwenden. Unter anderem werden dort bereits vollautomatische Elektrobetäubungsanlagen verwendet.

Die Europäische Kommission plant zum Ende des laufenden Jahres, das Thema CO2-Betäubung bei Schweinen zur Diskussion zu bringen. Aus der EU-Pressestelle in Berlin war zu erfahren, dass dies im Rahmen von Vorschlägen zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Tierwohl geschehen soll. Grundlage soll demnach ein neuerliches Gutachten der EFSA aus dem Jahr 2020 zu dieser Betäubungsart sein. Der Titel lautet: „Wohlergehen von Schweinen beim Schlachten“.

Agrarheute

Zahl der Versuchstiere erneut deutlich gesunken

Zum dritten Mal in Folge ist die Zahl der Versuchstiere in Deutschland gesunken. Wie aus der aktuellen Versuchstierstatistik des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) hervorgeht, wurden im Jahr 2022 insgesamt 1,73 Millionen Tiere für Versuche eingesetzt, was einen Rückgang zum Vorjahr von 7% bedeutet. „Der Tendenz nach werden in Deutschland immer weniger Tierversuche durchgeführt“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Eine der möglichen Ursachen ist, dass sich Ersatzmethoden und Reduktionsmaßnahmen allmählich durchsetzen.“

Bei den verwendeten Mäusen (-93.989) und Ratten (-25.086) war der Rückgang am deutlichsten, gefolgt von Fischen (-13.723). Allerdings stieg die Anzahl der verwendeten Kaninchen, Vögel, Affen und Hunde gegenüber 2021. Wie der Statistik zu entnehmen ist, sind die Anteile an Tierversuchen mit mittlerer Belastung (25,4 Prozent) und mit schwerer Belastung (3,6 Prozent) in 2022 zurückgegangen. Damit zeigt sich insgesamt ein Trend hin zu gering belastenden Versuchen.

Auch wenn im Jahr 2022 die Zahl der nicht verwendeten Tiere erneut gesunken ist (- 31%), wurden dennoch rund 1,77 Millionen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken gezüchtet, aber nicht eingesetzt und dann getötet. Zu dieser Thematik richtet das Bundesinstitutz für Risikoforschung (BfR) am 15.12.2023 ein Stakeholder Forum im Kaiserin-Friedrich-Haus in Berlin aus. „Nicht verwendete Versuchstiere – ,Überschuss‘ oder Notwendigkeit?“ lautet der Titel des BfR-Stakeholder Forums. „Gemeinsam wollen wir eine Bestandsaufnahme zu diesem Thema machen“, sagt Bf3R-Leiter Professor Dr. Gilbert Schönfelder. „Dabei wird es auch darum gehen, wie man mit nicht-verwendeten Tiere umgehen sollte und was man tun kann, um ihre Zahl gering zu halten.“

BfR

Tierschutzbericht der Bundesregierung enttäuschend

Der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte 14. Tierschutzbericht ist am 13.12.2023 vom Bundeskabinett gebilligt worden. Dieser Bericht fasst die in den vergangenen vier Jahren ergriffenen Tierschutzmaßnahmen zusammen. Die Bilanz fällt nach Einschätzung deutscher Tierschutzorganisationen enttäuschend aus.

Als einen regelrechten Stillstand in der Tierschutzpolitik bezeichnet die Tierschutzorganisation Provieh den gerade bewilligten Tierschutzbericht. Außer der Berufung einer Bundestierschutzbeauftragten sei bislang seitens der Ampelkoalition kein weiteres Versprechen hinsichtlich des Tierschutzes eingehalten worden. Auch die vielfach gepriesene Haltungskennzeichnung bringe keine tatsächlichen Verbesserungen für das Wohl von Nutztieren. Ein Verbot der Anbindehaltung habe die Regierung bis jetzt nicht durchsetzen können, kritisiert auch der Deutsche Tierschutzbund. Stattdessen werde an der sogenannten Kombihaltung festgehalten.

„Statt eine artgerechte Unterbringung durchzusetzen, wird scheinbar von der Bundesregierung geplant, an der tierschutzwidrigen Anbindehaltung mit phasenweiser Bewegung festzuhalten. Weder beim Tierschutzgesetz noch bei den Verordnungen für Puten und Rinder oder dem Brandschutz geht es voran – in der Tierschutzpolitik ist es scheinbar zum Stillstand gekommen“, kommentiert Anne Hamester, Leitung der Facharbeit und Politik bei PROVIEH, die Tierschutzpläne der Regierung. „Die Bundesregierung muss das Tierschutzgesetz endlich tierschutzkonform ausbauen und damit die derzeitige legalisierte Tierqual beenden. Es darf keine weiteren Verzögerungen oder Ausreden geben, die Gesellschaft verlangt nach mehr Tierschutz.“  

 Deutscher Tierschutzbund

Provieh

Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum

Das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg (MSGIV) weist erneut eindringlich darauf hin, dass sich Haustiere nicht als Weihnachtsgeschenk eignen. Auch wenn Hunde, Katzen, Meerschweinchen oder Kaninchen ganz oben auf der Wunschliste von vielen Kindern stehen, sollten Eltern die Anschaffung eines Haustieres nicht im Rahmen der Geschenkeplanung überlegen. Tiere haben verschiedene Bedürfnisse und so sollte reiflich überlegt werden, ob diese über viele Jahre durchgehend von den Halter:innen erfüllt werden können, sagt Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke.

„Alle Familienmitglieder müssen in die Entscheidung einbezogen werden, um sich vorab intensiv mit den eigenen Möglichkeiten und den Bedürfnissen eines Tieres auseinanderzusetzen. Ein Haustier ist wie ein zusätzliches Familienmitglied, das für viele Jahre täglich Zeit, Fürsorge und Pflege benötigt. Man kann es nicht einfach zurückgeben, wenn nach den Feiertagen die Ernüchterung kommt“, betont Zinke. Oft fehlen gerade bei Spontankäufen notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten, sodass die neue Besitzer:innen schnell mit der Betreuung der neuen Familienmitglieder überfordert sind. Zudem sollte den potentiellen Tierbesitzer:innen bewusst sein, dass neben laufenden Kosten für das Futter auch regelmäßige Tierarztbesuche und gegebenenfalls notwendige Tierschulen bezahlt werden müssen. Um Impulsgeschenke zu vermeiden, verzichten viele Tierheime vor den Feiertagen auf Tiervermittlungen.

MSGIV

Baden-Württemberg ruft Schülerwettbewerb Tierschutz aus

Das Land Baden-Württemberg möchte bereits bei jungen Menschen das Verständnis für den Tierschutz stärken und hat daher erneut den 13. Landeswettbewerb Tierschutz unter dem Motto „Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark“ ausgerufen. „Unseren Schülerinnen und Schülern in Baden-Württemberg ist es ein wichtiges Anliegen, Verantwortung für das Wohl der Tiere zu übernehmen. Das zeigt der breite Einsatz der Kinder und Jugendlichen mit ihren zahlreichen und beeindruckenden Ideen zum Tierschutz. Täglich kommen wir mit Tieren in Berührung, sei es mit Haustieren oder in der Landwirtschaft. Jeder Einzelne kann dabei durch verantwortungsbewusstes Handeln seinen Beitrag für den Tierschutz leisten“, erklärte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), in der vergangenen Woche.

Bis zum 30. April 2024 können Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen vier bis zehn ihre eigenen Ideen rund um den Tierschutz sowie deren Umsetzung einsenden und einen zehn Geldpreise gewinnen. „Jede Bewerbung ist ein Erfolg für den Tierschutz. Ich freue mich schon jetzt auf die neuen und vielfältigen Ideen unserer Schülerinnen und Schüler. Mit ihren Zeichnungen, Bildern, Bastelarbeiten, Videos oder Fotos verdeutlichen sie ihren Einsatz für das Wohl der Tiere und tragen damit zu einer tiergerechten Zukunft bei“, betont Kultusministerin Theresa Schopper.

MLR Baden-Württemberg

Petition für den Erhalt des Schlachthofpraktikums

Tierarzt und Youtuber Dr. Karim Montasser hat bereits im Oktober diesen Jahres eine Petition gestartet, in der er die Abschaffung des verpflichtenden Schlachthofpraktikums im Tiermedizinstudium fordert. Bislang wurden mehr als 17.700 Unterschriften gesammelt. Montasser argumentiert, dass zahlreiche Tiermedizinstudierenden unter psychischen Belastungen, wie Überforderung und sexuellen Übergriffen während des dreiwöchigen Pflichtpraktikums litten. Wie eine aktuelle Studie der Universität Leipzig ergeben hat, hielten rund 74 Prozent der Befragten das Schlachthofpraktikum dennoch für angemessen.

Die Studentin Pia Zentgraf (LMU München) hat ihrerseits nun eine Gegenpetition gestartet, in der sie fordert, das Schlachthofpraktikum in der tiermedizinischen Ausbildung zwingend beizubehalten. Die Studentin erklärt, dass subjektive Erfahrungen keinesfalls der Grund für  Änderungen des Curriculums sein dürften. Andere Bereiche der Ausbildung könnten zudem dadurch gefährdet sein. Die tierärztliche Tätigkeit in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sei ein wichtiger Bereich im tierärztlichen Berufsfeld. Nur durch die praktische Arbeit könnten die notwendigen Fähigkeiten für die Überwachung einer tierschutzgerechte Schlachtung erlernt werden, argumentiert Zentgraf.

Um auch in Zukunft den Tierschutz auch in der letzten Phase des Lebens eines Tieres gewährleisten zu können, startete die Studentin die Petition für den Beibehalt des Schlachthofpraktikums.

Zur Petition zum Erhalt des Praktikums

Schweiz will Tierschutz verbessern  

Die Schweiz geht hinsichtlich der Verbesserung des Tierschutzes einen großen Schritt voran. Die Vernehmlassung zu mehreren Erlassen wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in der vergangenen Woche zur Anpassung im Tierschutzbereich eröffnet. Die Erlasse beziehen sich sowohl auf die Nutztierhaltung, Tierversuche und Hundeimporte.

Der Bundesrat plant, die tierschutzrechtlichen Vorgaben gesetzlich zu stärken, da auch die Forschung laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse generiere, heißt es auf dessen Internetseite. Demnach sollen Importe von Hundewelpen verboten werden, die unter fünfzehn Wochen alt sind, wie es bereits in vielen EU-Staaten vorgegeben ist. Damit sollen unbedachte Spontankäufe von Welpen im Internet verringert werden. Zudem plant der Bundesrat, die Zucht von Versuchstieren auf das notwendige Minimum zu beschränken. Um eine Transparenz zu erreichen, soll außerdem die Bestimmung aller Versuchstiere künftig in einer Datenbank erfasst werden müssen. Gemäß des 3R-Prinzips wird auch vorgeschrieben, dass die Versuchstiere ausnahmslos in die Käfige und Gehege mit genügend Rückzugsmöglichkeiten gehalten werden. Weiterhin soll das Touchieren (Kürzen) der Schnäbel von Hühnern, der Gebrauch bestimmter Methoden beim Umgang mit Pferden sowie das Kürzen der Schwänze von Schafen per Gesetz verboten werden. Die Vernehmlassung der betreffenden Erlasse dauert bis am 15. März 2024.

Bundesrat

Petition der FN gegen die GOT massiv in der Kritik

Vor mehr als einem Jahr ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten. Diese Anpassung haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam mit zahlreichen Verbänden anhand einer wissenschaftlichen Studie entwickelt. Maßgebliche Rahmenbedingungen, unter anderem eine deutliche Verbesserung der technischen Diagnostik, lagen der neuen GOT zu Grunde. Zudem war die Gebührenordnung seit dem Jahr 1999 lediglich minimal geändert worden.

Doch die Diskussionen reißen nicht ab. Die Reiterliche Vereinigung FN hat nun gemeinsam mit 58 Pferdezucht- und Pferdesportverbänden sowie der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) eine Petition gegen einige Punkte der GOT gestartet. Nach Ablauf der Frist am 30. Januar 2024 soll die Unterschriftenliste an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir übergeben werden. Mit ihrer Petition richten sich die Verfasser nicht gegen die Tierärzte selbst oder generell gegen eine Gebührenerhöhung, sondern betrachten die tatsächliche Erhöhung der Gebühren für die Tierhalter:innen nicht für tragbar. Begründet wird die Petition damit, dass viele Vereine, Zuchtbetriebe, Pensions- und Ausbildungsställe und eine ganze Branche in ihrer Existenz gefährdet seien.

Als unseriös bezeichnet der Geschäftsführer des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) diese Aktion. „Fehlende Kapazitäten für Notdienste“ seien ein wirkliches Tierschutzproblem. Zudem ließen sich die Steigerungen von Gehältern und Reallöhnen in den vergangenen 25 Jahren und den damit einhergehenden Einkommensverlusten für Tierärzt:innen nur durch die erfolgte Gebührenerhöhung kompensieren, kommentiert Färber auf Linkedin. Pferdetierärztin Anna Weber unterstützt die Meinung des bpt-Geschäftsführers und hat eine entsprechende Gegen-Petition gestartet. In dieser fordert sie, dass die Hetzjagd auf Tierärzte – insbesondere Pferdetierärzte – durch Organisationen wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) aufhören müsse. „Wir müssen zusammenarbeiten, um das Missverständnis zu beseitigen und den Respekt gegenüber dem Beruf des Tierarztes wiederherzustellen. Bitte unterzeichnen Sie diese Petition, um unsere Forderung nach einem Ende der ungerechtfertigten Angriffe auf unsere Berufsgruppe zu unterstützen“, lautet Webers Bitte.

FN

Brandenburg plant Verbot von Privathaltung gefährlicher Tiere

Bei der ersten landesweiten Tierschutzkonferenz des Landes Brandenburg hat neben der Verbesserung des Katzenschutzes, der Novellierung der Hundehalteverordnung sowie der Stärkung von Wildtierauffangstationen auch der Umgang mit gefährlichen Tieren im Fokus gestanden. „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und sollte deshalb deutlich mehr Beachtung finden. Das Thema ist sehr umfassend, sodass wir uns heute auf einige Kernbereiche konzentriert haben. Gemeinsam mit Fachleuten haben wir beraten, welche rechtlichen Rahmenbedingungen benötigt werden, um den Tierschutz im Land weiter verbessern zu können“, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke zum Abschluss der Konferenz.

So plant die brandenburgische Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode neue Regelungen. Grundsätzlich will die Regierung die private Haltung dieser Tiere verbieten. Zudem soll der Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere reglementiert sowie ein verpflichtender Sachkundenachweis für deren Haltung eingeführt werden. Auslöser für diese Entscheidungen sind nicht zuletzt die häufig notwendig gewordenen Beschlagnahmungen und anderweitige Unterbringungen von exotischen Tieren wie Papageien und Reptilien, nachdem unzureichende Haltungsbedingungen und/oder fehlende Sachkenntnis der Halter:innen festgestellt worden ist. Der Ministerpräsident und die Verbraucherschutzministerin Nonnemacher appellieren daher an Bundesminister Cem Özdemir, verbindliche Regelungen für den Handel und die Zucht exotischer und heimischer Wildtiere sowie einen verpflichtenden Sachkundenachweis für deren Haltung in das Bundestierschutzgesetz mit aufzunehmen.

Landesregierung Brandenburg

Imker:innen fordern weltweite Verringerung von Glyphosat

Da sich die EU-Länder erneut nicht auf eine gemeinsame Position hinsichtlich der weiteren Zulassung von Glyphosat einigen konnten, hat die EU-Kommission das alleinige Entscheidungsrecht genutzt und eine Verlängerung um weitere zehn Jahre angekündigt. Auch wenn es neue Auflagen und Einschränkungen geben soll, ist diese Entscheidung beim Deutschen Imkerbund (DIB) auf massives Unverständnis gestoßen. „Wir sind sehr enttäuscht, dass sich Deutschland aufgrund von Unstimmigkeiten im Kabinett, entgegen der Absprache im Koalitionsvertrag, bei der Abstimmung im Ministerrat enthalten musste”, sagt der Präsident des Imkerbundes, Torsten Ellmann. „Auf EU-Ebene, aber auch weltweit, muss die eingesetzte Menge von Glyphosat zumindest deutlich verringert werden. Die Verlängerung der Zulassung in der EU sollte – wenn überhaupt – nicht um volle zehn Jahre erfolgen. Wir fordern die EU-Kommission daher auf, ihre Absicht zu überdenken”, mahnt Ellmann. 

Auch das Fehlen von klaren und eindeutigen Aussagen der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hinsichtlich der Bedrohung der Artenvielfalt durch Glyphosat, stößt bei den Imker:innen auf großes Befremden. So vernichte das Breitband-Herbizid Glyphosat sämtliche blühenden Beikräuter und nehme so vielen Bestäubern wie Wild- und Honigbienen die Lebensgrundlage, erklärt der Imkerbund. Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO bescheinigt dem Unkrautvernichter, krebserregend zu wirken. Zudem hätten mehrere Studien negative Einflüsse von Glyphosat auf die Diversität und Produktivität von terrestrischen und aquatischen Ökosystemen nachgewiesen.

Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern Bayer, der im Jahr 2018 den Glyphosat-Hersteller Monsanto für 63 Milliarden Dollar übernommen hat, sieht sich in Nordamerika mit zehntausenden weiteren Klagen auf Schadensersatz konfrontiert. Erst kürzlich hat ein Geschworenengericht in Jefferson City im US-Bundesstaat Missouri den Konzern zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 1,5 Milliarden Dollar verurteilt. Das Gericht hatte den drei Klägern Recht gegeben, nachdem sie darlegen konnten, dass ihre Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels zurückzuführen ist. Bayer hat entsprechende Vorwürfe bezüglich Glyphosat stets zurückgewiesen und kündigte an, das Urteil anzufechten.

Um die Haltung, die Gesundheit und den Schutz von Bienen geht es unter anderem auch in der gleichnamigen vierteiligen E-Learning-Kursreihe, die Tierärzt:innen zur Online-Fortbildung auf Myvetlearn.de zur Vergügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Deutscher Imkerbund

Spiegel.de

Neue Variante des felinen Corona-Virus tötet Katzen auf Zypern

Zypern ist auch bekannt als die „Insel der Katzen“. Denn hier leben geschätzt mehr als eine Million der Tiere, die meisten unter ihnen sind Streunerkatzen. Seit Jahresbeginn allerdings sind bereits Tausende Tiere an einer neuen Erregervariante des felinen Corona-Virus verendet. Die meist symptomfrei verlaufende feline infektiöse Peritonitis (FIP) kann bei Mutation des Erregers in einer großen Population, wie der auf Zypern, jedoch eine tödliche Krankheit auslösen. Besonders Katzen mit einem geschwächten Immunsystem sind gefährdet, während stärkere Tiere Antikörper entwickeln und weiterleben werden. Typische Symptome der Krankheit sind Gewichtsverlust, Durchfall, Erbrechen, Atemschwierigkeiten, Fieber oder Augenentzündungen.  

Nun ist bei einer aus Zypern nach Großbritannien eingeführten Katze ebenfalls F-CoV-23 nachgewiesen worden, wie der neue Corona-Stamm benannt wurde. Das neue Katzen-Coronavirus habe Eigenschaften eines Hunde-Coronavirus übernommen, nämlich dessen Spike-Protein, also das Protein, welches für den Eintritt in die Wirtszelle verantwortlich ist. Dies könnte auch der Grund sein, so vermuten Forscher, warum sich das neue Virus derart schnell unter den Tieren weiterverbreitet hat – eigentlich unüblich für Coronaviren bei Katzen.

Coronavirusinfektionen bei Katzen sind schon länger bekannt, haben jedoch nur wenig mit dem für Menschen gefährlichen SARS-Cov2 gemein. Die Behörden in Großbritannien sind alarmiert, auch wenn der Nachweis aktuell noch keine Folgen für Katzenbesitzer:innen hat. Denn bislang wurde das Virus noch bei keiner heimischen Katze diagnostiziert.

T-Online

RP

Kritik an verpflichtendem Praktikum in der Schlachterei wird lauter

Zum Studium der Veterinärmedizin gehört als Pflichtbestandteil auch ein dreiwöchiges Praktikum auf einem Schlachthof. Hier sollen die Studierenden unter anderem lernen, die Tiere bei der Ankunft und beim Abladen am Schlachthof sowie die tierschutzgerechte Tötung zu beurteilen. Die Verpflichtung zu diesem praktischen Ausbildungsteil stößt regelmäßig bei zahlreichen Student:innen auf massive Kritik. So argumentieren aktuell Studierende der FU Berlin, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Schlachtung von Tieren und dem Erhalt deren Gesundheit gäbe und fordern die Streichung des Schlachthofpraktikums aus dem Lehrplan.

Die Kontrolle von Fleisch und das Verzeichnen bereits begangener Verstöße sie kein wirklicher Tierschutz, sagt eine der Berliner Studierenden. Vor der Schlachtung sei das Thema dagegen viel wichtiger. Angebracht wird häufig auch das Argument, dass die Arbeit in einer Schlachterei eine besondere psychische Belastung sei. Viele Studierende würden jedoch weder Fleisch essen, noch hätten sie vor, später in der Tierproduktion zu arbeiten. Warum dann also drei Wochen in einem Schlachthof verbringen?

„Wenn wir uns nicht in Schlachtereien für den Tierschutz einsetzen, tut es dort niemand“, spricht sich ein amtlicher Veterinärmediziner in der Tierschutzüberwachung für diese Arbeit aus. Der Tierarzt betrachtet das Praktikum heute als sinnvoll, zu Studiumszeiten hätte er sich auch gern davor gedrückt.

Der tierärztliche Alltag an sich sei sehr geprägt von psychischen Belastungen. „Es gehört zu dem Berufsfeld dazu, sehr emotionale Zustände auszuhalten“, sagt der Amtstierarzt. Für ihn sei das Praktikum eine gute Vorbereitung gewesen. Kein Bereich der Tiermedizin komme ganz ohne diese Art von Belastung aus: „Die Tierschutzüberwachung muss im Lehrplan bleiben“, fordert er. Und auch die Mehrzahl der Dozent:innen an den Unis in Deutschland ist dafür, dass das Schlachtpraktikum weiter verpflichtend bleibt. Eine frühere Spezialisierung im Studium werde aber durchaus diskutiert, heißt es.

Eine aktuelle Studie der Universität Leipzig in der Ausgabe 11/2023 im Deutschen Tierärzteblatt evaluierte die Erfahrungen von Tiermedizinstudierenden im Schlachthofpraktikum. Psychische Belastungen, wie Überforderung und sexuelle Übergriffe zählten dazu. 74,1 Prozent der Befragten (n=347) hielten das Pflichtpraktikum dennoch für angemessen. Tierarzt und Youtuber Dr. Karim Montasser nimmt die Studienergebnisse zum Anlass, um auf einen offenen Brief an die Universitäten und eine Petition aufmerksam zu machen, in der er die Abschaffung des verpflichtenden Schlachthofpraktikums im Tiermedizinstudium fordert.

Tagesspiegel

Bayern erleichtert Förderung von Tierheimen

Am heutigen Donnerstag (16.11.2023) tritt die neue Tierheim-Förderrichtlinie in Bayern in Kraft. Mit den aktuellen Änderungen können Tierheime leichter Zuschüsse erhalten. Darunter fallen unter anderem die Förderung von Bau- und Sanierungsvorhaben, Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen sowie Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen.

„Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz. Die finanzielle Unterstützung von Tierheimen ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 2 Millionen Euro für die Tierheim-Förderung bereit. Mit der neuen Förderrichtlinie verbessern wir nochmals die Unterstützungsmöglichkeiten für die Tierheime in Bayern. Das bedeutet mehr Geld, weniger Bürokratie und einen echten Mehrwert für den Tierschutz. Ich danke den vielen Menschen vor Ort, die sich in Bayern mit großem Einsatz für den Tierschutz engagieren”, erklärt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber.  

Damit die Tierheime unkomplizierter und schneller an Fördermittel kommen, hat der Freistaat das Antragsverfahren insbesondere für die Förderung von Vermittlungstätigkeiten vereinfacht und die Antragsformulare überarbeitet. Zudem können entsprechende Anträge während des gesamten Kalenderjahres, unabhängig von Stichtagen, gestellt werden.  

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Ersatzprodukte und Fleischwaren preislich auf einem Niveau

Im Oktober hatte Lidl Preissenkungen für pflanzliche Ersatzprodukte um bis zu 36 Prozent angekündigt, woraufhin Aldi und Penny nachzogen und ihre veganen Eigenmarken nun ebenfalls preiswerter anbieten. Die Preisangleichungen setzen die Fleischproduzenten enorm unter Druck. Denn bisher waren die pflanzlichen Ersatzprodukte deutlich teurer als Fleischprodukte. Zudem planen die Discounter, ihr Sortiment an veganen Lebensmitteln weiter auszubauen.

„Fleisch und pflanzliche Alternativen sollen die gleiche Chance haben, auf dem Teller zu landen. So können wir neue Kunden generieren, die was Neues ausprobieren wollen”, sagt Christoph Graf, Einkaufsleiter von Lidl. Mit diesen neuen Kunden meint Graf die sogenannten Flexitarier, eine sehr begehrte Zielgruppe der Lebensmittelhändler. Nach Meinung des Markenstrategen Karsten Kilian ist die Gruppe der Flexitarier inzwischen auf 43 Prozent angewachsen. Besonders das Interesse der 14- bis 25-Jährigen an pflanzlichen Alternativen sei gewachsen, zeigt der Ernährungsreport 2023 der Bundesregierung. Demnach führt die Neugierde zu der Wahl der Fleischersatzprodukte, aber auch Klima und Tierwohl sind für viele Menschen Gründe, den Konsum von Fleisch zu komplett oder teilweise reduzieren.

Topagrar

Tagesschau

Jugend geht in Sachen Tierschutz voran

Erstmalig sind Kinder und Jugendliche in Hessen für ihr Engagement mit dem Hessischen Tierschutzpreis für Jugend ausgezeichnet worden. „Oberstes Ziel unseres Wettbewerbs war es, jungen Menschen dafür zu danken, dass sie sich für Tiere engagieren. Die Preisträgerinnen und Preisträger haben sich auf eindrucksvolle Weise mit Tierschutzthemen wie artgerechter Haltung und Qualzucht beschäftigt, sind selbst aktiv geworden und haben andere informiert und motiviert“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz bei der Preisverleihung. In drei Altersgruppen wurde der Jugendtierschutzpreis vergeben. Zwei Gruppen in der Kategorie 3 (15-25 Jahre) wurden für ihr besonderes Engagement zum Thema Qualzuchten ausgezeichnet.

„Ich danke allen Siegerinnen und Siegern dafür, dass sie mit ihrem Engagement darauf aufmerksam machen, wie wichtig Tierschutz ist und dass man auch in jungen Jahren als Vorbild vorangehen kann“, sagte die Ministerin anschließend. Um Qualzuchten geht es auch in der siebenteiligen Online-Seminarreihe Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen sowie in der Aufzeichnung des Seminars mit Prof. Achim Gruber auf Myvetlearn.de. Die Fortbildungsreihe richtet sich gleichermaßen an Amtstierärzt:innen als auch an kurativ tätige Kolleg:innen.

Ministerium Hessen

Krank durch Rassezucht und der „vernünftige Grund“ auf Myvetlearn.de

Aussetzen invasiver Süßwasserarten bedroht Artenvielfalt

97 Prozent aller in Deutschland gehandelten Süßwassertiere sind nicht heimisch. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB). Wenn diese Exoten ausgesetzt werden, weil die Halter:innen ihrer überdrüssig geworden oder mit der Pflege überfordert sind, kann das zur Ausbreitung invasiver Arten in Süßgewässern beitragen. Das wiederum führt zu einem steigenden Verlust der biologischen Vielfalt. Einige der Arten, die die Forschenden im deutschen Handel dokumentiert und analysiert haben, stehen auf der Liste der „100 der schlimmsten invasiven gebietsfremden Arten der Welt”. So zum Beispiel der Froschwels (Clarias batrachus). Andere, wie der Afrikanische Krallenfrosch (Xenopus laevis), ist auf der EU-Liste der „invasiven gebietsfremden Arten von gemeinschaftlichem Interesse” aufgeführt. Die Forschenden fordern daher eine strengere Gesetzgebung zur Beschränkung künftiger Freisetzungen von unerwünschten Haustieren.

„Eine zunehmend globalisierte Welt hat die Verbreitung gebietsfremder Arten durch den schlecht regulierten internationalen Handel mit Heimtieren erleichtert. Um die Bedrohung durch invasive Arten einzudämmen, ist Prävention besonders wichtig. Dazu muss man die Risikoquellen kennen und die Arten identifizieren, die am ehesten eingeschleppt werden und sich im neuen Lebensraum etablieren können“, erklärt IGB-Forscher James W. E. Dickey, Erstautor der Studie.

„Wir hoffen, dass Risikobewertungen wie unsere und eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit dazu beitragen können, die Freisetzung riskanter und potenziell gefährlicher Arten in deutschen Gewässern zu reduzieren“, so der Forscher abschließend.

IGB

Missstände bei Tiertransporten müssen beseitigt werden

Die EU-Kommission hatte bereits für September 2023 ein großes Tierschutzpaket angekündigt, welches unter anderem auch Verbesserungen im Bereich Tiertransporte beinhalten sollte. Doch wurde dieses bis jetzt nicht vorgelegt. Stattdessen plant die Kommission, einen Novellierungsentwurf am 6. Dezember 2023 zu präsentieren. Die andauernde Verzögerung hat die Bundestierärztekammer (BTK) zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen.

„Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden”, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

Erneut fordert die Tierärzteschaft ein Exportverbot von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt. In dem Fall, dass Wartezeiten nicht zu vermeiden sind, sollten ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten gewährleistet sein.

Grundsätzlich sollte der Lebendtiertransport durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen sowie Zuchttierexporte so weit wie möglich durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Weiterhin fordert die BTK eine Transportdauerbegrenzung auf max. 8 Stunden für Schlachttiere, wobei die Ver- und Entladezeiten der Beförderungsdauer hinzuzurechnen sind. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.  

Abschließend appelliert die BTK an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung wie versprochen vorlegt.

BTK

Anbindeverbot könnte viele Kleinbauern zur Aufgabe zwingen

Mit einer landesweiten Aktion stemmt sich der Bayerische Bauernverband (BBV) gegen das von Bundesregierung geplante Anbindeverbot. Für die Hälfte aller Milchviehbetriebe in dem Freistaat würde die Gesetzesänderung das Aus bedeuten, so die Landwirtsvertretung. Rund 13.000 Kleinbauern ständen nach Angaben demnach vor der Aufgabe der Milchviehhaltung sowie der generellen Aufgabe der Landwirtschaft, da für den Großteil der Betroffenen ein Neu- oder Umbau nicht möglich sei. Der BBV betont zudem, dass das Komplettverbot von Anbindung bzw. Fixierung lediglich dazu führen würde, dass sich die Tierhaltung weiter in Länder verschiebt, in denen die Tiere unter weniger strengen Regeln gehalten würden. Der Tierschutz an sich würde mit den geplanten Gesetzesänderungen nicht verbessert werden.   

Der BBV fordert daher eine Verlängerung der bislang geplanten Übergangsfrist von fünf Jahren, damit die betroffenen Familien genügend Zeit hätten, eine gezielte Beratung zu erhalten, eine Übergabe zu regeln oder einen Weiterentwicklungsschritt wie Umbau, Neubau oder Umnutzung zu beantragen und durchzuführen.

Bei einer Aktion im bayerischen Kaubenheim am vergangenen Wochenende wiesen die Akteur:innen erneut auf die Bedeutung der Bewirtschaftung von Grünland für den ländlichen Raum hin. Ohne Rinder sei Landschaftspflege nicht möglich. Es seien gerade diese Betriebe, die kleinteilige Grünlandflächen, Hanglagen und andere ökologisch wertvolle Grenzstandorte pflegen und erhalten. Sie erfüllen eine unverzichtbare Aufgabe für den Klima- und Bodenschutz sowie für den Erhalt der Artenvielfalt. Wenn diese Betriebe aus der Milcherzeugung ausscheiden, würde die Bewirtschaftung vieler dieser Flächen enden.

BBV

Agrarheute

40 Mio. Euro für Technologie zur Geschlechtsbestimmung im Ei

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten von männlichen Eintagsküken in Deutschland gesetzlich verboten. Doch werden weltweit -auch in europäischen Ländern- immer noch jedes Jahr rund 6,5 Milliarden Küken im Rahmen der Legehennenproduktion getötet. Um das in den Ländern der EU besser zu vermeiden, fördert die Europäische Investitionsbank (EIB) das niederländischen AgriTech-Unternehmen In Ovo mit einem Darlehen von mehr als 40 Mio. Euro. Mit den Geldern sollen innerhalb der nächsten drei Jahre die sogenannte „Ella“-Technologie des Unternehmens ausgeweitet und eine größere Anzahl dieser Screening-Maschinen hergestellt werden.

Mittels der Technologie lässt sich das Geschlecht der Embryonen in den Eiern nach neun Tagen Bebrütung erkennen, sodass dann nur noch die Eier weitergebrütet werden, in denen ein weibliches Küken heranwächst. Männliche Küken müssen dann nicht mehr direkt nach dem Schlüpfen aussortiert und getötet werden.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, dass mit der Förderung entsprechender Technologien Millionen männlicher Küken vor der systematischen Tötung bewahrt werden könnten. Dies sei „ein großer Schritt auf dem Weg zu besseren Tierschutzstandards in Europa“, konstatierte Kyriakides. Zudem werde die Technologie dazu beitragen, den Tierschutz zu verbessern und die CO2-Emissionen in der Eierproduktionsindustrie zu senken. Die Vereinbarung wird durch das InvestEU-Programm unterstützt.

Proplanta

Topagrar

Winterhilfe für heimische Wildtiere

Der Herbst hat Einzug gehalten und viele heimische Wildtiere sind dabei, sich für den bevorstehenden Winter vorzubereiten. Jede:r mit einem eigenen Garten kann mit wenigen Mitteln helfen, dass Vögel, Igel und Eichhörnchen gut und sicher durch die kalte Jahreszeit kommen. Denn auch in frostigen Zeiten benötigen die Tiere Rückzugsmöglichkeiten und Nahrungsquellen.

Am besten eignen sich Naturgärten mit Laubhaufen, Totholz und nicht zurückgeschnittenen Stauden. Ein Komposthaufen sorgt nicht nur für guten Dünger, sondern bietet auch Insekten sowie Kleinstlebewesen Unterschlupf und erhöht damit die Biodiversität in den Gärten. Zudem sollten größere Wasserbehälter mit Netzen abgedeckt werden, um zu verhindern, dass kleinere Tiere ertrinken. Für ihren Winterschlaf benötigen die Wildsäuger ein geeignetes Quartier. Dazu eignen sich Laub- und Reisighaufen. Neben natürlichen Unterschlupfmöglichkeiten kann zusätzlich ein Igelhäuschen sowie ein Eichhörnchenkobel aufgestellt werden.

Vögel, die nicht in den Süden fliegen, nutzen gerne dichte Hecken und beerentragende Gehölze sowie nicht geschnittene, samentragende Stauden als Unterschlupf. Vogelfutterhäuschen, bestückt mit Sonnenblumenkernen, Obst, Kleie, Rosinen oder Haferflocken, erweitern zudem das geringe Nahrungsangebot.

Eichhörnchen können jetzt beim Anlegen von Futterreserven bzw. -verstecken durch Anbieten von Walnüsse, Bucheckern und Haselnüsse unterstützt werden.

Das Vetion-Fokusthema Tiere im Winter hält zahlreiche weitere Informationen über die heimischen Wildtiere in der kalten Jahreszeit bereit. Igelfreund:innen finden zudem viele nützliche Hinweise über die Stacheltiere im Fokusthema Herbstzeit ist Igelzeit – Wer braucht Hilfe vor dem Winter?.

Wetteronline.de

Wisent-Population in Europa wächst weiter

Nachdem das Wisent in Europa in den 1920er Jahren schon fast ausgestorben war, hat sich die Population dank zahlreicher Bemühungen von Zoos und Privatpersonen, inzwischen stabilisiert. Seit 1957 werden Europäischen Wisente (Bison bonasus) auch im Reservat auf der Halbinsel Damerower Werder (Mecklenburgische Seenplatte) gezüchtet und gehalten. Im laufenden Jahr können die Tierschützer:innen auf erfreulich viel Nachwuchs zurückblicken. „Mit elf Kälbern sind so viele Jungtiere geboren, wie lange nicht mehr“, freut sich Fred Zentner, Leiter des Reservates. Insgesamt leben nun 41 Wisente in den drei Gehegen. Vier der Wisentkälber können von den Besucher:innen des Reservates bei Fütterungen von Tribünen aus beobachtet werden.

Um die europäischen Wisentbestände weiter auszubauen, sollen noch in diesem Monat weitere Tiere gefangen werden, die für Auswilderungsprojekte in Rumänien bestimmt sind. Dank vieler Zuchtprojekte ist die Zahl im vergangenen Jahr auf 10.500 Wisente gestiegen. Der Großteil der Tiere (8.200) lebt in freier Wildbahn, vor allem in Polen, Weißrussland und der Ukraine. Durch den Krieg seien die dortigen Tierzahlen zuletzt aber wieder rückläufig, bedauerte der Wisent-Fachmann.

Proplanta

Besorgniserregende Tier-Challenges in den sozialen Medien

Witzig sollen sie sein, so genannte Tier-Challenges, die tausendfach in den Sozialen Medien veröffentlicht werden. Für größere Reichweiten oder einfach nur ein paar mehr Likes werden beispielsweise Katzen, Hunde oder Igel unter den Achseln gepackt und herumgewirbelt. Dass die Tiere verständlicherweise verängstigt und gestresst sind, sollte sich eigentlich jeder “normale” Mensch denken können, es lässt sich aber auch leicht an ihrer Körpersprache erkennen. Tierärzt:innen sind entsetzt über den besorgniserregenden Trend.

So auch Dr. Michaela Fels und Alina Stumpf von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), die für ihr Projekt seit mehr als drei Jahren bereits Tiervideos mit tierschutzrelevanten Inhalten auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Instagram und TikTok analysieren. Bislang haben die beiden Tierärztinnen zahlreiche vermeintlich lustige Tiervideos gesichtet, die eindeutig tierschutzrelevante Handlungen zeigen. „Um zu verstehen, dass es den Tieren in den Videos nicht gut geht, muss man die Körpersprache der Tiere verstehen“, sagt Alina Stumpf. 

Da die Tier-Challenges stark zur Nachahmung animieren, rät die Expertin, bestimmte Videoclips gar nicht erst abzuspielen. Einen entsprechenden Hinweis wie Challenge oder Funny Dog Video findet sich häufig schon im Titel. Stumpf appelliert dringend an die User:innen, solche Videos der jeweiligen Plattform zu melden und mitzuteilen, dass es sich um Misshandlung von Tieren handelt. „Es ist so wichtig, weil diese Videos so wahnsinnig verbreitet sind“, erklärt Dr. Michael Fels. „Weil so viel Unwissen herrscht. Die Leute klicken diese Videos an, finden sie lustig, sehen aber oftmals nicht, dass die Tiere wirklich leiden.“

Noch mindestens zum Projektende werden die beiden Forscherinnen weiter in Schulen, auf Tierarztkongressen und bei Instagram Aufklärung über die vermeintlich so lustigen Tiervideos betreiben.

RTL

Baden-Württemberg verleiht Tierschutzpreis 2023

Der Tierschutzpreis des Landes Baden-Württemberg ist in diesem Jahr an fünf Bewerber:innen verliehen worden. Neben dem Tierschutzverein Münsingen, Andrea Göhring vom Verein „Bauernhoftiere bewegen Menschen“ sowie der Papageien-Partner-Vermittlungs-Organisation PAPAVEO dürfen sich auch der Treue Begleiter e.V. und die Familie Salzer, die für ihr „von der Geburt zum Teller“-Prinzip ausgezeichnet wurde, über ein Preisgeld von insgesamt 7.500 Euro freuen.   

„Der Tierschutz ist ein Thema, das uns alle angeht. Aus diesem Grunde bringen wir als Landesregierung eine ziel- und umsetzungsorientierte Tierschutzstrategie auf den Weg, die alle Bereiche der Nutzung und Haltung von Tieren umfasst, von Nutztieren über Heimtiere bis hin zu Tierversuchen. Auch die Unterstützung der zahlreichen Ehrenamtlichen, sei es der Vereine oder engagierter Einzelpersonen im Land, ist uns ein wichtiges Anliegen“, erklärte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. „Die tollen Leistungen der Preisträgerinnen und Preisträger sollen auch als Beispiel und Vorbild für alle Bürgerinnen und Bürger dienen, sich für den Tierschutz in vielfältiger Weise einzusetzen“, betonte Hauk bei der Preisverleihung.

Ministerium Baden-Württemberg

Igel durch Herbst und Winter helfen

Immer mehr Igel streifen jede Nacht durch private Gärten und städtische Parks, ständig auf der Suche nach Nahrung und Unterschlupf. Die Zeit bis zum Winterschlaf ist nicht mehr lang und die putzigen Wildsäuger müssen sich bis dahin entsprechende Fettreserven anfuttern. „Wer den stacheligen Besuchern etwas Gutes tun will, kann seinen Garten igelfreundlich gestalten und die Tiere bei der Futtersuche unterstützen“, rät Eva Lindenschmidt. Denn die Igel finden in der Nähe von Siedlungen immer seltener einen geeigneten Unterschlupf, berichtet die Wildtierexpertin bei TIERART Wildtierstation von Vier Pfoten.   

Um den Igeln einen Unterschlupf zu gewähren, braucht es nur wenig Aufwand, Gärten entsprechend vorzubereiten. So empfiehlt Lindenschmidt, Gebüsch, Laub- oder Reisighaufen geben liegenzulassen, um den Tieren die Möglichkeit zu geben, Überwinterungsquartiere anzulegen. So kann schon das Errichten einer Igelburg im eigenen Garten helfen, die Wildsäugersicher durch die kalte Jahreszeit zu bringen. Da sist auch ohne besondere handwerkliche Fähigkeiten möglich, so die Expertin. „Besonders wichtig ist die Wahl des richtigen Standortes. Die Igelburg sollte niemals in einer Senke errichtet werden, in der sich Wasser sammeln kann, sondern idealerweise auf etwas erhöhtem Terrain unter Sträuchern in einem ruhigen und möglichst wind- und wettergeschützten Bereich des Gartens. Um den zukünftigen Bewohner vor Kälte und Feuchtigkeit zu schützen, legt man den Boden mit ein paar Steinen, Sand oder Holzbrettern aus und bedeckt die Fläche mit etwas trockenem Laub. Der Igel wird seine Behausung später selbst mit weiteren Materialien auspolstern“, erklärt Lindenschmidt. Eine kleine Kuppel aus stabilen Ästen und eine weitere Schicht Laub, die wiederum von kleinen Ästen gesichert wird, reichen schon aus, damit die Igelburg stabil und wetterfest wird.

Die Wildtierexpertin rät zudem, Igel, die tagsüber aktiv sind, am besten in die nächstgelegene Wildtierstation zu bringen. Denn die eigentlich nachtaktiven Tiere könnten krank sein. „Solche Tiere haben ohne Hilfe keine Chance, den Winter zu überstehen und gehören in fachkundige Hände, um entsprechend behandelt und ggf. über den Winter in menschlicher Obhut untergebracht werden zu können“, so die Diplom-Biologin.

Da Igel immer häufiger auch in die Tierarztpraxis gebracht werden, können sich Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de notwendiges Wissen aneignen. In dem Online-Einsteigerkurs Igel: Der Igel als Patient in der Kleintierpraxis lernen die Kursteilnehmer:innen die Besonderheiten des Wildsäugers kennen, um ihm in Behandlung und Diagnostik gerecht werden zu können. Neben Informationen zum Artenschutz und rechtlichen Aspekten werden Ihnen zu Beginn die biologischen Grundlagen und Besonderheiten des Europäischen Braunbrustigels vorgestellt. Auch die Online-Seminarreihe Wildtiere (für Tierärzt:innen und Tiermedizinische Fachangestellte) ist geeignet, sich hinsichtlich des Patienten Igel online fortzubilden.

Vier Pfoten