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EU will Entwicklung von neuen Antibiotika fördern

Die weltweit steigende Zahl von Resistenzen gegen antimikrobielle Arzneimittel ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Antibiotika zu häufig, zu kurz oder zu niedrig dosiert bei Mensch und Tier angewendet werden. Zum Beispiel setzen Menschen sie auch bei Infektionen ein, die durch Viren ausgelöst wurden, obwohl sie dagegen nicht wirksam sind.

Von Antibiotikaresistenz sprechen Expert:innen, wenn die krank machenden Bakterien durch das Antibiotikum nicht abgetötet werden können. Nach Plänen des Europaparlaments soll einerseits der Umgang mit Antibiotika verbessert werden, andererseits soll die Entwicklung neuer Präparate angekurbelt werden. Dazu haben die Abgeordneten in der vergangenen Woche in Brüssel ihre Position zu einer umfassenden Reform der EU-Pharma-Gesetzgebung festgelegt, wie das Parlament mitteilte. So sollen Markteintrittsprämien und Zahlungen für die Erreichung von Etappenzielen eingeführt werden, um die Forschung und die Entwicklung neuartiger antimikrobieller Mittel zu fördern (z. B. finanzielle Belohnung in der Frühphase, wenn bestimmte FuE-Ziele vor der Marktzulassung erreicht werden). Diese würden durch ein Abonnementen-Modell im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen über die gemeinsame Beschaffung ergänzt werden, um Investitionen in antimikrobielle Mittel zu fördern.

„Diese Überarbeitung ebnet den Weg zur Bewältigung kritischer Herausforderungen wie Arzneimittelknappheit und Antibiotikaresistenz“, sagte der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken, der das Vorhaben auf Seiten des Parlaments mitverhandelt. Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück und muss noch mit den EU-Staaten final ausgehandelt werden. Die Verhandlungen dazu werden allerdings frühestens nach der Europawahl am 9. Juni 2024 beginnen.

Mehr Informationen und Ratschläge zur Antibiotikaminimierung im Stall bietet auch das Projekt VetMAB.de, das zahlreiche anerkannte Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu dieser Thematik anbietet. Zudem können sich Tierärztinnen und Tierärzte unter Myvetlearn.de in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei Masthähnchen, Legehennen und Puten sowie bei Rindern und Schweinen fortbilden. Für Studierende der Veterinärmedizin sind die VetMAB-Module kostenfrei zu belegen.

Schweizerbauer

Schweiz sperrt sich gegen Einfuhrverbot von Stopfleber

In der Schweiz mehrt sich der Widerstand gegen die Einfuhr von Stopfleber, auch als Foie gras bekannt. Die im Dezember 2023 bei der Bundeskanzlei eingereichte Volksinitiative wurde jedoch vom Schweizer Bundesrat abgelehnt. Statt des geforderten Einfuhrverbots plant der Bundesrat eine Deklarationspflicht, die allerdings auch schon im Juni vergangenen Jahres vorgeschlagen worden ist. Zu der Zeit hatte sich der Schweizer Ständerat gegen ein Einfuhrverbot von Stopfleber entschieden, mit dem Argument, dass es keine gleichwertigen Alternativen gäbe. Die von der Organisation Alliance Animale Suisse gesammelten Unterschriften scheinen erneut keinen Erfolg zu haben.

Auch die zweite Volksinitiative zum Tierschutz hat der Bundesrat abgelehnt. Zu dem geforderten Verbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten hat der Rat jedoch einen Gegenvorschlag vorgelegt. Die Pelz-Initiative fordert ein Verbot von Pelzprodukten, die unter Qualen für die Tiere produziert wurden. Der Bundesrat plant, den Import solcher Produkte im Tierschutzgesetz zu verbieten und auch den Handel in der Schweiz zu kontrollieren. Dazu will er die Einfuhr bereits auf Verordnungsstufe verbieten.

Der Bundesrat betont, es sei ihm ein Anliegen, rasch ein Importverbot einzuführen: „Denn obwohl für Pelze seit rund zehn Jahren eine Deklarationspflicht gilt, halten sich die Pelzbranche und der Detailhandel mangelhaft daran.“ Allein im Jahr 2023 habe der Bund die Deklaration in rund 70 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen beanstandet.

Schweizerbauer

Tierschützer:innen befürchten anstehende Kätzchenschwemme

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit des Katzennachwuchses. Leider werden sich in den nächsten Wochen wieder unkastrierte Freigängerkatzen und verwilderte Straßenkatzen unkontrolliert fortpflanzen und so für vermehrtes Katzenleid sorgen. Mit der anstehenden Katzenschwemme könnten auch die Tierheime an ihre Grenzen geraten. Der Tierschutzbund geht davon aus, dass in den ohnehin überfüllten Tierheimen die Zahl gefundener, abgegebener oder ausgesetzter ungewollter Kitten in die Höhe schießen wird. Daher kritisiert der Tierschutzbund erneut die fehlende Bereitschaft der Regierung, eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen per Gesetz zu beschließen. „Die Bundesregierung hat den Ernst der Lage offenbar nicht erkannt. Es ist enttäuschend, dass das Katzenelend einfach ignoriert wird“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

„Die nächsten Monate werden durch die Kätzchenschwemme eine extreme Zerreißprobe für die Tierschutzvereine und Tierheime. Diese sind bereits jetzt am Limit und werden mit unzähligen Katzen alleine gelassen. Parallel wächst das Leid der Straßenkatzen. Es braucht jetzt dringend die bundesweite Kastrationspflicht im Tierschutzgesetz. Nur so kann der unkontrollierten Vermehrung der Tiere Einhalt geboten, ihr Leid beendet und die Tierheime entlastet werden“, so Schröder. Tierschutzvereine und Tierheime seien alleine kaum in der Lage, die Situation in den Griff zu bekommen, so Schröder. Denn viele der abgegebenen Kätzchen sind in einem sehr schlechten Gesundheitszustand, geschwächt durch Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und Hunger, und benötigen daher eine aufwändige Pflege und Versorgung.

Deutscher Tierschutzbund

Höhere Mehrwertsteuer auf Fleisch hätte Vorteile

Die Mehrzahl der Konsument:innen von Fleischprodukten in Deutschland wünschen sich mehr Tierwohl. Das aber lässt die Produktionskosten für die Landwirte steigen, die diese selbstverständlich nicht tragen möchten.

Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) empfiehlt daher, die Mehrwertsteuer auf Fleisch von aktuell 7 Prozent auf 19 Prozent anzuheben. Bereits im Mai 2023 hatte die Bundesregierung verlauten lassen, dass sich die Parteien der Ampelkoalition auf die Einführung einer „Tierwohlabgabe“ geeinigt hätten.

Geplant ist, dass alle Halter:innen von Nutztieren sich mittel- und langfristig verpflichten, das Tierwohlniveau deutlich anzuheben. Darunter fallen ein Auslaufen der Stufe „Stall“ bis 2030 und der Stufe „Stall+Platz“ bis 2040. Demnach würden ab 2040 alle Nutztiere in Deutschland mindestens auf dem Tierwohlniveau der heutigen Stufe „Frischluftstall“ leben. Damit würde die Regierung den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) folgen, die schon 2020 veröffentlicht wurden.

Die ZKL empfiehlt die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Förderpolitik. Die Kommission spricht sich für die Anhebung der Mehrwertsteuer aus, da dies auch vermeiden würde, dass ein neues Instrument geschaffen werden müsse. Ein weiterer Vorschlag sieht vor, dass bereits höherwertige Produkte, die aus besseren Haltungsbedingungen stammen, über die ausgezahlte Tierwohlprämie an die Betriebe ausgeglichen werden. Das Ziel sei jedoch nicht, den Fleischkonsum allgemein zu reduzieren, so die Expert:innen der ZKL. Geplant sei, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen etwa über eine veränderte Einkommenssteuer oder das Bürgergeld entlastet werden könnten. Zudem sei es denkbar, dass die Mehrwertsteuer schrittweise angehoben würde, zumal die Investitionen für Tierwohlprämien in den ersten Jahren deutlich unterhalb von 1 Milliarde Euro pro Jahr liegen würden.

Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir zeigt sich offen für die Idee einer Mehrwertsteuererhöhung. „Der Vorschlag der ZKL, die Mehrwertsteuer auf Fleisch schrittweise zu erhöhen und gleichzeitig bei Obst und Gemüse auf null zu setzen, hätte auch eine gesundheitsförderliche Lenkungswirkung und unterstützt so auch die Ackerbauern und den Gartenbau”, erklärt der Grünen-Politiker. „Die Landwirtinnen und Landwirte sind zur Veränderung bereit, können aber nicht allein auf den Kosten für teure Stallumbauten sitzen bleiben. Das ist eine Frage der Fairness – und eine Selbstverständlichkeit, wenn auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland kommen soll”, so der Minister abschließend.

Agrarheute

Ausstiegshilfen für niederländische Landwirte massiv aufgestockt

Die Ausstiegshilfen für Landwirt:innen in den Niederlanden, die in sensiblen Natura-2000 Gebieten die Tierhaltung dauerhaft aufgeben wollen, sind stark aufgestockt worden. Die EU-Kommission hat die Etaterhöhung für die beiden Entschädigungsprogramme „LBV“ und „LBV plus“ um 602 Mio. Euro auf 1,1 Mrd. Euro beziehungsweise um 845 Mio. Euro auf 1,82 Mrd. Euro  bereits Anfang vergangener Woche bewilligt. Zudem wurde die Laufzeit des Programms „LBV plus“ bis 20. Dezember 2024 verlängert.

In den Niederlanden planen Hunderte Nutztierhalter:innen den Ausstieg, darunter rund 540 Schweinehalter:innen. Wie die niederländische Unternehmensagentur (RVO) mitteilt, seien insgesamt bereits mehr als 1.100 Anträge eingegangen.

Agrarheute

Wildtiere gehören nicht in Privathaushalte

Am heutigen Tag des Haustieres richtet die Tierschutzorganisation Vier Pfoten erneut die große Bitte an private Tierhalter:innen, von der Haltung von Wildtieren abzusehen. Denn auch wenn Wildtiere und Exoten in Deutschland immer beliebter werden, sei eine annähernd artgerechte Haltung dieser Tiere lediglich in zoologischen Gärten und Tierparks möglich, teilt die Stiftung auf ihrer Interseite mit. Keinesfalls eignen sich Privathaushalte für die Haltung nicht domestizierter Tierarten.

Wildtiere haben spezielle Bedürfnisse hinsichtlich Ernährung, Unterbringung, Raumklima und Sozialstruktur, die nicht einfach erfüllt werden können. Zudem steigt das Risiko von zoonotischen Krankheiten, also Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden. „Etwa drei Viertel aller neu auftretenden Infektionskrankheiten sind Zoonosen, und mehr als 70 Prozent dieser Krankheiten gehen auf Wildtiere zurück”, erklärt Nadine Ronco Alarcon, Expertin für internationale Politik bei VIER PFOTEN.

Bedenklich seien zudem Wildfänge und der Handel mit ihnen, da die Artenvielfalt massiv bedroht werde. Auch verenden viele Tiere aufgrund völlig inakzeptabler Fang- und Transportbedingungen. Die Organisation fordert daher erneut eine bundesweite einheitliche Regelung zur Privathaltung von Wildtieren, da es in den Bundesländern immer noch sehr unterschiedliche Regelungen zur Haltung gefährlicher oder giftiger Tiere gibt.

Vier Pfoten

Zuchtverbot von Qualzuchten im Fokus

Die Diskussion um ein gesetzliches Verbot von Qualzuchten ist in Österreich durch ein aktuelles, jedoch noch nicht rechtskräftiges Gerichtsurteil wieder angefacht worden. Das Bezirksgericht Baden hatte Anfang April 2024 ein Ausstellungsverbot für die Englische Bulldogge des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs ausgesprochen. Das Gericht begründete das Verbot damit, dass der Hund einige schwerwiegende Qualzuchtmerkmale aufweist, darunter Brachycephalie, Kieferanomalie und übermäßige Faltenbildung. Der Hundehalter hatte in der Vergangenheit mehrere Anzeigen erhalten, weil er seinen  qualzuchtbetroffenen Hund in einigen Hundeausstellungen präsentiert hatte. Dennoch hatte er immer wieder an Ausstellungen teilgenommen.

Das Tierschutz-Netzwerk Shifting Values hofft, dass dieses Urteil den Nationalrat dahingehend beeinflusst, endlich seine Entschließung vom Dezember 2021 umzusetzen und der Qualzucht einen rechtlichen Riegel vorzuschieben. Denn scheinbar funktioniert die Kontrolle bei Hundeausstellungen nicht. Auch fordert das Netzwerk, dass auch die Zucht per Gesetz verboten wird, die aufgrund einer unbefristeten Übergangsbestimmung im Tierschutzgesetz noch immer erlaubt ist. „Dieser unhaltbare Missstand muss mit der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes behoben werden, die noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden soll“, fordert Nicolas Entrup, Geschäftsführer von Shifting Values.

Auch in Deutschland soll das Gesetz gegen Qualzuchten verschärft werden. Die geplante Reform des Tierschutzgesetzes sorgt jedoch für Unruhe bei Tierärzten, Züchtern und Verbänden, denn im Raum stehen Befürchtungen, dass die Zucht von bestimmten Rassen verboten werden könnten. Im Tagesspiegel äußerte sich Prof. Dr. Achim Gruber, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierpathologie an der FU Berlin, zu den Fragen. Der Autor des Buches „Geschundene Gefährten“ erklärt, dass keineswegs einzelne Rassen verboten werden müssen, da es genügend andere Wege gäbe, um die Gesundheit der Tiere wiederherzustellen. „Viele Hunde- und manche Katzenrassen neigen heute infolge von Nebenwirkungen ihrer Zucht der letzten Jahrzehnte oder Jahrhunderte zu teils dramatischen Krankheiten, Sinnesstörungen oder verfrühtem Tod. Dackel etwa sind besonders durch ihr hohes Risiko für Bandscheibenerkrankung bis zur Querschnittslähmung geplagt. Neuere Forschungen zeigen auf, wie wir Dackel rückengesund züchten können, wenn wir bereit sind, dafür etwas längere Beinchen zu akzeptieren“, teilte Gruber auf die Frage des Tagesspiegel mit, ob Dackel verboten werden sollen. Die Verschärfung des Tierschutzgesetzes solle lediglich helfen, die Rassen an sich nicht zu gefährden.

Auch Tierärztin Dr. Heidemarie Ratsch, Mitglied des Tierschutzausschusses der Tierärztekammer Berlin, betont, dass der Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz nicht direkt das Verbot bestimmter Rassen vorsehe. Die zusätzliche Aufnahme von Merkmalen, von denen bekannt ist, dass sie in der Regel nicht nur vorübergehend Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen Tieren verursachen, werde das Gesetz jedoch präzisieren. Durch Rechtsverordnung soll aber auch das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen oder Linien verboten oder beschränkt werden können, wenn das Züchten Im Widerspruch zu den im Gesetz formulierten Verbote steht „Im jetzigen Entwurf wird noch einmal klargestellt, wann ein Wirbeltier nur zur Zucht verwendet werden darf. Das kann bei der heutigen genetischen Ausgangssituation vieler Rassen durchaus dazu führen, dass sich eine Weiterzucht aufgrund fehlender gesunder Tiere verbietet“, erklärt die Fachtierärztin für Tierschutz.

Shifting Values 

Fokusthema Qualzuchten

Auszeichnungen für Tierschutz

Überall in Deutschland werden auch in diesem Jahr wieder Tierschutzprojekte ausgezeichnet. Die sicherlich größte und bekannteste Auszeichnung ist der Deutsche Tierschutzpreis, der 2024 bereits zum 20. Mal an mehrere Preisträger:innen vergeben wird. Bis zum 31. Mai 2024 können besonders engagierte Personen und Vereine sowie Tierschutzinitiativen oder -projekte für die Auszeichnung vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. „Mit dem Deutschen Tierschutzpreis wollen wir Menschen ehren, die sich mit Leidenschaft und Ideenreichtum für Tiere einsetzen und Zeit, Energie und oft auch Geld opfern, damit Tiere in unserer Gesellschaft Mitgefühl erfahren und ein besseres Leben führen können. Viele Tierschützer wirken oft unbemerkt und bescheiden im Verborgenen – wir wollen ihre Arbeit sichtbar machen und unterstützen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Schon zum 30. Mal würdigt der Freistaat Thüringen in diesem Jahr den Tierschutz in seinem Land. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird die Auszeichnung in zwei Kategorien vergeben – einerseits auf dem Gebiet des karitativen Tierschutzes und andererseits an Betriebe, die sich durch eine besonders tierschutzgerechte Haltung und Betreuung hervortun. Die Bewerbungsfrist für den Thüringer Tierschutzpreis 2024 endet ebenfalls am 31. Mai 2024.

Der Bayerische Tierschutzpreis würdigt ebenfalls Personen und Institutionen, die sich um den Tierschutz besonders verdient gemacht haben. „Viele Menschen leisten ehrenamtlich oder beruflich einen großartigen Beitrag zum Wohl und Schutz der Tiere und zur Bewahrung der Schöpfung. Mit dem Bayerischen Tierschutzpreis sprechen wir ihnen Respekt und höchste Anerkennung aus. Mit dem diesjährigen Tierschutzpreis wollen wir insbesondere Initiativen würdigen, die durch Aufklärung und Vermittlung von Kenntnissen über Tiere und deren Bedürfnisse zu mehr Tierschutz beitragen“, erklärt der bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber. Bewerbungen für den Bayerischer Tierschutzpreis 2024 müssen spätestens am 1. Juli 2024 eingegangen sein.

Bayerische Staatsregierung

Sachsen zahlt 26 Mio. Euro Fördermittel an Landwirte

Rund 2.400 Landwirt:innen in Sachsen dürfen sich freuen: ihre Landesregierung hat im Rahmen der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mehr als 26 Millionen Euro bewilligt, die im Laufe der Woche an die antragstellenden Betriebe, Verbände und Einzelpersonen für freiwillige Vorhaben des Arten-, Biotop- und Klimaschutzes auf Landwirtschaftsflächen überwiesen werden. Aktuell werden entsprechende Maßnahmen aus dem Jahr 2023 auf über 36.000 Hektar Ackerland mit 10,6 Millionen Euro sowie auf 34.000 Hektar Grünland mit 15,6 Millionen Euro gefördert. 

„Viele sächsische Betriebe, Verbände und Einzelpersonen betreiben weiterhin freiwillig Natur-, Umwelt- und Klimaschutz in der Fläche. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, vor allem von Insekten und Vögeln. Zudem schonen sie Böden, unser Wasser und das Klima. Dieses Engagement unterstützen wir als Freistaat. Im Übrigen bringt es mehrfachen Nutzen. Denn Natur-, Umwelt- und Klimaschutz kommen auch der Krisenfestigkeit unserer Landwirtschaft und ländlichen Räume zu Gute“, betont der sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther, der sich zufrieden mit dem Start in die Förderperiode 2023 bis 2027 zeigt.

Die Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Grünlandflächen dienen durchweg dem übergreifenden Ziel des Arten- und Biotopschutzes. Die gezielte Biotoppflege oder eine naturschutzgerechte Beweidung durch Rinder und Pferde sind Beispiele solcher Vorhaben.

Land Sachsen

Tierarzneimittelversorgung in der Schweiz weiter verschlechtert

In der Schweiz fehlen auch in der Veterinärmedizin immer mehr Arzneimittel. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre weiter fort. Insbesondere Medikamente für Nutztiere sind rar. Massive Versorgungsengpässen bestehen bei verschiedenen Impfstoffen, Vitaminen, einfachen Antibiotika und Euterinjektoren sowie Durchfallmittel, erklärt Patrizia Andina von der Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST).  So fehlen auch Calcium-Infusionen, ein Notfallmedikament für Kühe nach der Geburt. „Bei einem akuten Mangel sterben die Tiere ohne Infusion innerhalb von Stunden“, warnen die Tierärzt:innen.

Die von der GST eingebrachten Lösungsvorschläge, wie Erleichterungen bei Importen durch veterinärpharmazeutische Firmen, wurden seitens des Bundesrates abgelehnt. Auch die Übernahme von Zulassungen seien keine Option, um Versorgungsengpässe bedeutend zu vermindern. „Kommt es zu Lieferengpässen, sind davon typischerweise Länder mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle gleichermaßen betroffen wie die Schweiz“, heißt es auf Seiten der Landesregierung.

Wie der Bundesrat verlauten ließ, sei die Tierarzneimittelverordnung zur Verbesserung der Therapiemöglichkeiten bei schlechter Versorgungslage bereits im Jahr 2022 angepasst worden. So sei es für die Tierärzt:innen leichter, Medikamente zu importieren. Die Importbedingungen wurden zudem erweitert, es dürfen vergleichbare Arzneimittel zur Umwidmung eingeführt werden.

Die GST zeigt sich über die Antwort des Bundesrats enttäuscht. „Die Tierärzteschaft ist täglich von Liefer- und Versorgungsengpässen betroffen. Tierarztpraxen brauchen viel Zeit, um Alternativen zu beschaffen“, warnen die Veterinäre. Die Tierärzte fühlen sich allein gelassen. „Es gibt keine Bundesstelle, die die Engpässe koordiniert, und Importe werden durch unzählige Hürden erschwert“, lautet die Kritik der GST.

GST

Schweizerbauer

Förderung von Stallumbauten geht in die nächste Phase

Mitte April startet die 2. Phase des Investitionsprogramms des Bundes für die Förderung von besonders tiergerechten Stallumbauten. Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme haben ab dem 15. April die Möglichkeit, sich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Teilnahme am neuen Förderprogramm zu bewerben. Nach Bestätigung der Förderfähigkeit können deren Mitgliedsbetriebe dann ab dem 4. Juni ihre Anträge auf Förderung der laufenden Mehrkosten stellen.

Förderfähige Schweinehaltungen werden gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere bezuschusst.„Schweinen mehr Platz oder Auslauf zu geben, das kostet Geld. Wir unterstützen die tierhaltenden Betriebe dabei auch finanziell“, betont  Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Die Förderung erfolgt in Form von Pauschalen. Deren Höhe wird jedes Jahr neu auf Basis von Berechnungen des Thünen-Instituts (TI) und des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) festgelegt.

Da das Antragsverfahren äußerst komplex ist, informiert BLE die Schweinehalter:innen mit einem kostenlosen Web-Seminar am 9. April 2024 über die Inhalte der Förderrichtlinie und die daraus resultierenden Anforderungen. Außerdem gibt es Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung. Eine Anmeldung ist bis zum 8.4.2024 erforderlich.

Besonders tierwohlgerechte Stallumbauten werden auch von der Rentenbank zu bevorzugten Konditionen gefördert. Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt den Umbau bestehender Stallanlagen, die nach der Fertigstellung mindestens die Anforderungen der Haltungsform 3 der Initiative Tierwohl erfüllen. Dazu erweitert die Rentenbank ihr Programm „Zukunftsfelder im Fokus“.  Bei Stallumbauten für Tiere, für die keine Haltungsform-Kennzeichnung besteht, kann ebenfalls eine Finanzierung zu den “LR-Premium”-Konditionen beantragt werden.

Agrarheute

Deutschland und Polen intensivieren Tierseuchendiagnostik

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und das Nationale Veterinär-Forschungsinstitut (PIWet) in Pulawy (Polen), werden künftig ihre Zusammenarbeit bei der Diagnostik von Tierkrankheiten intensivieren. Von Seiten des PIWet besteht besonderes Interesse an der Zusammenarbeit in den Bereichen Geflügelpest (HPAI), Afrikanische Schweinepest (ASP) und Bovine Virusdiarrhoe (BVD).

Durch den Austausch von Fachwissen und Ressourcen streben das FLI und das PIWet an, die Diagnosemöglichkeiten zu verbessern und schnellere Lösungen für aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Bereich der Tiergesundheit zu finden.

FLI-Präsidentin Prof. Dr. Christa Kühn anlässlich der Unterzeichnung: „Diese wegweisende Partnerschaft zwischen FLI und dem PIWet markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Tiergesundheit und der Erforschung von Tierkrankheiten zwischen Deutschland und Polen.“

FLI

Wettbewerbsfähigkeit der Landwirt:innen stärken

Die Landwirt:innen in Deutschland sehen sich gegenüber anderen europäischen Ländern im Nachteil und fordern Nachbesserungen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der in der letzen Woche ergangene Beschluss der Bundesrates sieht weiterhin den Abbau von Subventionen beim Agrardiesel vor. Im Gegenzug verspricht die Bundesregierung den Landwirt:innen jedoch weitreichende Unterstützung. Unter anderem sollen Auflagen und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Außerdem soll die sogenannte Tarifglättung für sechs Jahre wieder eingeführt werden. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird dann nicht nur ein Steuerjahr herangezogen, sondern mehrere. Dadurch können beispielsweise wetterbedingte Ernteausfälle ausgeglichen werden.

„Wir sind sehr unzufrieden, weil es weiterhin eine deutliche Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb darstellt. Die angedachten „Kompensationen“ sind zu wenig und zu unbestimmt. Vor allem darf diese Bundesregierung nicht jetzt noch zusätzlich Auflagen und mehr Bürokratie erlassen. Wir Landwirte in Niedersachsen sind einen anderen Politikstil gewohnt und arbeiten konstruktiv an Lösungen mit. Deshalb haben wir nach dem Beschluss des Bundesrates unsere 14-seitige, aktualisierte Forderungsliste an die jeweils zuständigen Ministerien verschickt, damit wir zeitnah zu Lösungen kommen, die uns Landwirte wirklich helfen“, erklärt Landvolkpräsident Holger Hennies zur Bundesratsentscheidung zum Agrardiesel.

Hennies  befürchtet, dass heimische Landwirtschaft ohne weitere, tiefgreifende Änderungen kaum noch Chancen im europäischen Wettbewerb haben wird. Die Forderungen des Landvolks reichen von steuerlichen Entlastungen über den Abbau der Bürokratie im Düngerecht und bei Bauvorschriften bis hin zu Bedingungen für eine verstärkte Bereitschaft der Landwirtschaft beim Ausbau der erneuerbaren Energien.

Landvolk

Spiegel

Aktuelle Konjunkturumfrage zu Freien Berufen

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und das Institut der Freien Berufe (IFB) bitten bis zum 28. April 2024 um rege Teilnahme an ihrer turnusmäßigen Konjunkturumfrage. Neben den konjunkturellen Entwicklungen in den Freien Berufen dreht sich dieses Mal die Online-Umfrage besonders um die Beanspruchung durch bürokratische Prozesse sowie die Möglichkeiten, Bürokratie abzubauen.

Die Befragung dauert ca. 12 Minuten und ist freiwillig. Einzelne Fragen können ausgelassen werden.

Zur Umfrage

Eine Stunde für die Erde das Licht ausmachen

Am morgigen Samstag (23.03.2024) findet die nächste Earth Hour statt. Dann heißt es von 20.30 bis 21.30 Uhr bereits zum 18. Mal, für Klima- und Umweltschutz das Licht auszuknipsen. Unter dem diesjährigen Motto „Earth Hour – Deine Stunde für die Erde!“ kann jede:r Einzelne mithelfen und ein Zeichen setzen für eine klimagerechte Gesellschaft und einen ambitionierten Klimaschutz. In diesem Jahr gilt das Engagement hierzulande auch für eine starke Demokratie, denn in Deutschland verändert sich zusätzlich zu dem meteorologischen immer mehr auch das politische Klima.

Im letzten Jahr haben weltweit Menschen aus über 190 Ländern und Gebieten an der Earth Hour teilgenommen, um „eine Stunde für die Erde“ zu spenden. Insgesamt wurden bei der weltweit größten Aktion 410.000 Stunden für klima- und umweltschützende Aktivitäten im Rahmen in der sogenannten Hour Bank gesammelt.

Auch Unternehmen und Gemeinden können ihren aktiven Beitrag leisten und teilnehmen. Eine Aktion für die Earth Hour 2024 kann noch bis einschließlich 23. März ganz unkompliziert angemeldet werden.

WWF

WWF fordert Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

Das Osterfest steht bevor und damit steigt auch der traditionelle Konsum von Eiern. Für die Verbraucher:innen ist dank der verpflichtenden Kennzeichnung auf jedem Ei sofort erkennbar, aus welcher Haltungsform es kommt. Für verarbeitete Eier gilt diese Kennzeichnungspflicht allerdings nicht, was die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland bemängelt. Für die Verwendung von Eiern bei der Herstellung von Nudeln, Kuchen, Puddings, Suppen und anderen Lebensmitteln entfallen demnach die Informationen zu Haltung und Herkunft. Auch die an Ostern beliebten bunt gefärbten Eier unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.

„Die Menschen essen unwissentlich weiter Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung“, sagt WWF-Ernährungsexpertin Elisa Kollenda. Neben Eiern aus Nicht-EU-Ländern kommen bei der Verarbeitung meist Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung zum Einsatz. Wer das vermeiden möchte, dem empfiehlt der WWF neben Frischeiern auch alle eihaltigen Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu kaufen. Diese dürfen nur Bio-Eier enthalten.

Die Umweltschutzorganisation erneuert daher ihre Forderung nach einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht für alle eihaltigen Lebensmittel. Sollte es in der EU zu keiner einheitlichen Regelung kommen, fordert der WWF eine Lösung auf nationaler Ebene. „Deutschland muss seine Bemühungen innerhalb der EU intensivieren und dem Blinde-Huhn-Prinzip am Einkaufsregal sowie perspektivisch auch in Restaurants und an Frühstücksbuffets ein Ende setzen“, so Kollenda.

WWF

ASP-Bekämpfungsmaßnahmen in Italien nicht ausreichend

Im Januar 2022 wurden die ersten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf dem italienischen Festland nachgewiesen. Mangelhafte Bekämpfungsmaßnahmen haben die Seuche jedoch nicht aufhalten können, kritisiert der Verband der landwirtschaftlichen Erzeuger (Copagri). Die Schweinehalter:innen zeigen sich äußerst unzufrieden mit den bisherigen Bemühungen der Regierung und fordern dringend eine massive Verringerung der Wildschweinpopulation, die Copagri mit mehr als 2 Mio. Tieren beziffert.

Besonders im Norden Italiens kam es in der Vergangenheit immer wieder zu ASP-Ausbrüchen in Schweinehaltungen. Wie der Verband mitteilt, mussten allein in der Provinz Pavia, unweit von Mailand, rund 14.000 Schweine aufgrund der ASP gekeult werden. Der Großteil der 30.000 italienischen Schweinebetriebe befindet sich im Nordosten des Landes. Copagri mahnt, dass die wichtige ökologische Rolle der Wildschweine jedoch auf jeden Fall erhalten bleiben müsse. Es sei aber auch wichtig, den Bestand kompatibel mit der Landwirtschaft zu regulieren. Auch müssten die betroffenen Schweinehalter:innen schneller und unbürokratischer vom Staat entschädigt werden.

„In Erwartung der Einrichtung eines ständigen Arbeitskreises, der das Problem auf synergetische und strukturierte Weise angehen soll, besteht die Priorität darin, die zahlreichen betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe zu entschädigen, aber auch und vor allem die Infektion einzudämmen, und zwar durch die Verstärkung der Biosicherheitsmaßnahmen und die unvermeidliche Keulung der Wildschweine”, fordert der Verband abschließend.

Zur Seuchenprävention gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben. Die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Schweine.Net

Dr. Petra Sindern in den neuen WVA-Vorstand gewählt

Die World Veterinary Association (WVA) ist der Welttierärztebund, der weltweit mehr als achtzig veterinärmedizinische Vereinigungen vertritt. Das Ziel des Verbandes ist es, die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren zu verbessern, sowie die Erkenntnis zu fördern, dass Tiere und Menschen ein gemeinsames Leben führen.

In den neuen Vorstand für den Themenbereich Europa wurde jetzt auch Dr. Petra Sindern, die Vizepräsidentin des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) gewählt. In den kommenden 2 Jahren wird sie die deutsche Tierärzteschaft auf der Welt-Ebene vertreten. Der neu gewählte WVA-Rat wird seine Amtszeit am 16. April 2024 beginnen. Vetion.de gratuliert Frau Sindern ganz herzlich!

WVA

EU-Umfrage zum Verwaltungsaufwand in der Landwirtschaft

Die Landwirt:innen in Europa sind bis zum 8. April 2024 aufgerufen, an der EU-Umfrage zum Verwaltungsaufwand teilzunehmen. Die Ergebnisse dieser Online-Umfrage sollen dazu beitragen, die wichtigsten Problemquellen zu identifizieren und den Zeitaufwand für Berichte und Anträge zukünftig für die Landwirt:innen zu verringern. Dazu sind lediglich einige kurze Fragen zu beantworten, die in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung stehen .

„Mit dieser Umfrage wendet sich die Europäische Kommission direkt an die Landwirtinnen und Landwirte, um Einblicke in den Verwaltungsaufwand zu gewinnen, mit dem diese bei ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sind. Diese Erkenntnisse werden ein klareres Bild von den speziellen Probleme vermitteln, mit denen Landwirtinnen und Landwirte in der gesamten EU konfrontiert sind, und uns in die Lage versetzen, gezielte Maßnahmen zu entwickeln, die die Komplexität verringern und die Vereinfachung voranbringen. Ich lade daher alle Landwirtinnen und Landwirte herzlich ein, uns ihre Meinung zu sagen und uns ihre Vorschläge im Rahmen dieser Umfrage zu unterbreiten“, erklärt Janusz Wojciechowski, EU-Kommissar für Landwirtschaft.

Die Umfrage ist eine von kurzfristigen Sofortmaßnahmen, die die EU-Kommission auf den Wege gebracht hat, um den Druck, dem die Landwirtinen und Landwirte in der EU derzeit ausgesetzt sind, zu verringern. Ergänzend werden zeitgleich Befragungen von Landwirtschaftsverbänden durchgeführt.

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann begrüßt dies und bittet die Landwirtinnen und Landwirte um rege Teilnahme. „Wir wissen nicht erst seit den Protesten der Agrarwirtschaft, dass wir auf europäischer und auf nationaler Ebene zu einer Vereinfachung des Fach- und Förderrechts kommen müssen, um die Betriebe und die Verwaltung gezielt zu entlasten. Jetzt ist die Chance da, das Momentum zu nutzen und eine echte Entbürokratisierung für die Betriebe und ihre Mitarbeitenden zu organisieren“, so Aßmann.

EU

Regierung Mecklenburg-Vorpommern

FN-Delegation übergibt Unterschriften gegen GOT an Özdemir

Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist am 22. November 2022 in Kraft getreten. Diese war seit der letzten Novellierung der Gebührenordnung im Jahr 1999 lediglich minimal geändert worden. Insbesondere die eingeführte Hausbesuchsgebühr von Tierärzten bei Behandlungen im Stall setzt Pferdebesitzer:innen finanziell stark zu. Daher hatte die Reiterliche Vereinigung FN gemeinsam mit zahlreichen Pferdezucht- und Pferdesportverbänden sowie der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) eine Petition gegen die GOT gestartet. Begründet wurde diese damit, dass viele Vereine und Zuchtbetriebe sowie Pensions- und Ausbildungsställe in ihrer Existenz gefährdet seien.

Insgesamt kamen 132.000 Unterschriften zusammen, die eine Delegation der FN an den für die GOT zuständigen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nun übergeben hat. „Das ist ein großartiger Erfolg, dass wir in Berlin dem Minister persönlich die Unterschriften überreichen und ihm dabei noch einmal sagen konnten, dass die Pferdeleute ganz und gar nicht zufrieden sind mit der neuen GOT“, erklärte FN-Präsident Hans-Joachim Erbel. Am Termin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nahmen neben FN-Präsident Hans-Joachim Erbel auch Theodor Leuchten, FN-Vize-Präsident Bereich Zucht, Dr. Klaus Miesner, FN-Geschäftsführer Bereich Zucht sowie Bernhard Feßler, Leiter des FN-Hauptstadtbüros teil.

Özdemir erklärte bei der Übergabe: „Ich nehme das sehr gerne entgegen und verstehe auch Ihre Sorgen. Ich kann nachvollziehen, dass es da auch Menschen gibt, für die das finanziell eine zusätzliche Belastung darstellt. Es ist ein Zielkonflikt, so wie es viele Zielkonflikte gibt. Hier ist es so: Wir brauchen Tierärzte ganz dringend und damit sie den Beruf gerne ausüben, ist natürlich die Bezahlung ein wichtiger Faktor.“

Die Pferdebranche hofft nun auf Nachbesserungen an der GOT. Allerdings hatte das BMEL bereits zuvor mitgeteilt, dass es keine vorgezogene Evaluierung geben wird. Diese ist planmäßig für 2026 vorgesehen.

Pferd Aktuell

Tierärzte haben großen Beitrag an Gesundheit von Geflügel

Jedes Jahr am 19. März wird der Internationale Tag des Geflügels gefeiert. Aus diesem Anlass hat Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK), die Tierärzt:innen und deren Beitrag für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Geflügeltieren gewürdigt. „Unsere Tierärzt:innen sind tagtäglich dafür verantwortlich, Krankheiten frühzeitig zu erkennen, Impfpläne zu entwickeln, Betriebe zu beraten und tiergerechte Haltungsbedingungen sicherzustellen. Ihre Fachkenntnis trägt dazu bei, die Gesundheit von Geflügeltieren zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen, was letztendlich die Lebensmittelsicherheit und die wirtschaftliche Stabilität der Geflügelindustrie gewährleistet“, erklärt Frühwirth.

Die Tierschutzorganisation PROVIEH hat den Tag zum Anlass genommen, auf die Leiden von Geflügel durch Qualzucht hinzuweisen. „Das Ausmaß von Qualzucht in der Geflügelindustrie ist erschreckend. Dem kann und muss nun endlich ein zeitgemäßes Tierschutzgesetz entgegengesetzt werden, um dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz, den Vorstellungen der Bevölkerung von Tierschutz und natürlich dem Wohle der Tiere gerecht zu werden,” erklärt Anne Hamester, Geschäftsführerin von PROVIEH. Die Organisation fordert daher die Erweiterung des Qualzuchtparagrafen im Tierschutzgesetz durch klare Merkmale und umfassende Haltungs-, Handels-, Ausstellungs- und Werbeverbote für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen.

Das Portal VetMAB.de stellt Landwirt:innen und Tierärzt:innen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung, die das Ziel haben, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit von Nutzgeflügel zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren. Außerdem finden Tierärzt:innen bei Myvetlearn.de eine Fortbildungsreihe zur Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung. Neben zwei Modulen zu den Rechtsvorschriften findet sich hier auch ein Modul zur Biosicherheit in Geflügelbeständen.

Abmahnung für Deutschland wegen mangelndem Vogelschutz

Am 13.03.2024 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in die Wege geleitet. Der Grund für die Abmahnung ist Deutschlands mangelhafte Erfüllung von Verpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie. Die Bundesregierung hat nun drei Monate Zeit, auf das Mahnschreiben zu antworten.

Die Naturschutzorganisationen NABU und BUND haben mit ihren Beschwerden wesentlich zu diesem Antragsverfahren beigetragen. „Der BUND begrüßt diesen Schritt der EU-Kommission sehr, den Schutz wildlebender Vögel zu verbessern. Deutschland ist wirklich kein Musterschüler im Umwelt- und Naturschutz und verschleppt systematisch die Umsetzung geltenden Rechts. Wenn die Bundesregierung nicht sofort handelt, drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafzahlungen. Die Bundesregierung muss dringend etwas für den Schutz der Natur tun“, fordert BUND-Vorsitzender Olaf Bandt.

Bereits vor knapp 10 Jahren hatte der NABU mit seiner Wiesenbrüterbeschwerde und 2020 mit seiner Rebhuhnbeschwerde an die EU-Kommission auf die erschreckenden Bestandsrückgänge hingewiesen. „Wir brauchen endlich eine bundesweite Naturschutzoffensive mit angepasster Landbewirtschaftung und verbindlicher Pestizidreduktion“, kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Mahnung. 

Nun hofft der BUND, dass das Verfahren auch dazu führt, dass Deutschland in der Folge Gebiete für ‘vergessene Arten’ wie Feldlerche, Bluthänfling oder Feldschwirl ausweist, so Bandt abschließend.

NABU

Presseportal

Europa stärker vom Klimawandel betroffen als erwartet

Der Klimawandel schreitet in einigen Regionen der Welt schneller voran als erwartet. So auch in Europa, wie die Europäische Umweltagentur (EUA) in ihrem aktuellen Bericht vermerkt. Darin heißt es: “Auf unserem Kontinent ist die Klimaerwärmung am deutlichsten spürbar, die Erwärmung verlief in den vergangenen 42 Jahren etwa doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt.”

Die Expert:innen befürchten, dass die geplanten europäischen Strategien und Anpassungsmaßnahmen nicht ausreichen werden, um die Folgen der Klimakrise auch nur annähernd auffangen zu können. Schon jetzt haben Dürren, Waldbrände und Überschwemmungen auf dem Kontinent enorme Ausmaße angenommen. Das Leben von Mensch und Tier ist in Gefahr, wenn sich die Politiker:innen nicht zu einem sofortigen Handeln entscheiden. 

„Um die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaften sicherzustellen, müssen die europäischen und nationalen politischen Verantwortlichen jetzt handeln, damit die Klimarisiken sowohl durch rasche Emissionssenkungen als auch durch entschlossene Anpassungsstrategien und -maßnahmen verringert werden”, fordert EUA-Exekutivdirektorin Leena Ylä-Mononen.

In dem Bericht listen die Expert:innen 36 wichtige Klimarisiken auf, von denen 21 ein direktes Handeln erfordern. Am meisten sind demnach die Ökosysteme der Meere und Küsten gefährdet. Neben der Erwärmung des Wassers, Sauerstoffmangel und Versauerung sorgen Verschmutzung oder Fischerei für einen massiven Artenverlust. Zudem sind sowohl die Ernährungssicherheit als auch die Trinkwasserversorgung in einigen Regionen im Süden und in der Mitte des Kontinents bedroht.

„Wenn jetzt nicht entschieden gehandelt wird, könnten die meisten der festgestellten Klimarisiken bis zum Ende dieses Jahrhunderts ein kritisches oder katastrophales Ausmaß erreichen”, schreiben die Experten. Denn auch die stetig steigenden Temperaturen gefährden die Gesundheit von verschiedenen Personengruppen. Besonders seien demnach Menschen, die im Freien arbeiten, Ältere und diejenigen, die in schlecht isolierten Wohnungen oder in städtischen Gebieten mit starkem Wärmeinseleffekt leben, gefährdet, heißt es in dem EUA-Bericht. 

„Unsere neue Analyse zeigt, dass Europa mit dringenden Klimarisiken konfrontiert ist, die sich schneller entwickeln als unsere gesellschaftliche Vorsorge”, sagte Expertin Ylä-Mononen. Dies sei die neue Normalität. „Und das sollte ein Weckruf sein, der letzte Weckruf.”

EUA

Widerstand gegen Verbot der Anbindehaltung wächst

Die umstrittene Anbindehaltung von Rindern ist in Bayern und Baden-Württemberg noch sehr verbreitet. Im Rahmen der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die ganzjährige Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist verbieten. Auch die Kombinationshaltung soll per Gesetz eingeschränkt werden.

Die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft befürchten durch die Gesetzesänderung einen Strukturwandel; tausende kleinere landwirtschaftliche Betriebe wären von diesen Regelungen existenziell betroffen. Neben zahlreichen Milchkuhhaltungen würde die Regelung auch Mutterkuhhaltungen sowie Rinderaufzucht- und -mastbetriebe treffen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände. Die Pläne des Bundes werden darin als „völlig überflüssig“ bezeichnet. Zudem sei die vorgesehene fünfjährige Übergangszeit viel zu kurz. Diese sollte, wie auch schon vom Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg gefordert, auf mindestens 15 Jahren festgelegt werden. Sichergestellt werden müsse zudem eine Fortführung der Kombihaltung, und zwar auch für Betriebe mit mehr als 50 Rindern, heißt es weiter. 

„Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den Ländlichen Raum insgesamt“, betonen die Unterzeichner:innen. Das Argument für die Kombibetriebe lautet, dass den Tieren an mindestens 120 Tagen im Jahr freie Bewegung für mindestens zwei Stunden auf der Weide, in einem Laufhof oder in Bewegungsbuchten gewährt werde sowie eine freie Abkalbung gewährleistet sei.

Es drängt sich die Frage auf: gehört nicht-artgerechte Tierhaltung zu unserem Kulturgut?

Schweizerbauer

Berliner Justizsenatorin will Landestierschutzbeauftragte einschränken

Seit April vergangenen Jahres ist Dr. Felor Badenberg Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin. Nach Berichten der Berliner Zeitung scheint die ehemalige Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutzes jedoch nicht einverstanden zu sein mit der aktuellen Tätigkeit der Landestierschutzbeauftragten Kathrin Herrmann. Nach Plänen der Senatorin soll Herrmann ihre Unabhängigkeit verlieren, wie die Berliner Zeitung schreibt. Ob dies mit der von Herrmann offen geäußerten Kritik an der Berliner Staatsanwaltschaft zusammenhängt, war bisher nicht zu klären.

Auf eine parlamentarische Anfrage aus der SPD- und der Grünenfraktion antwortete Staatssekretärin Esther Uleer, dass die Tierschutzbeauftragte keine „begründete Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“ genieße und dass sie „in die Behördenhierarchie der Justizsenatsverwaltung eingegliedert“ sei. Entsprechend habe sie auch keine außerordentlichen Befugnisse.

Die im Jahr 2020 von Senator Dirk Behrendt (Die Grünen) berufene Landestierschutzbeauftragte handelte bislang gemäß interner Aufgabenkreisbeschreibung sowie beschlossenem Haushaltsplan 2022/23. Sie agiert weisungsfrei mit gewissen Freiheiten, die die Tierärztin für ihre Arbeit im Rahmen des Tierschutzes benötigt. Eine Situation, die die parteilose Berliner Justizsenatorin scheinbar schnellstmöglich ändern möchte, was einer radikalen Abkehr von der bisherigen Praxis gleichkäme.

Berliner Zeitung

Kampf gegen Antibiotikaresistenzen muss weitergehen

Laut einem Ende Februar veröffentlichten Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) bestehen weiterhin Resistenzen von Salmonellen und Campylobacter-Bakterien gegen häufig verwendete antimikrobielle Mittel. Die EFSA rät daher dringend erneut zu einem umsichtigen Einsatz von Antobiotika. Zudem appelliert die Behörde, die Infektionsprävention und -kontrolle zu verbessern, Forschung und Innovation bei der Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel zu stärken sowie Strategien und Verfahren auf nationaler Ebene zu gewährleisten.

Zwischen 2013 und 2022 beobachtete mindestens die Hälfte der meldenden Länder eine zunehmende Resistenz gegen Fluorchinolone bei Isolaten von Salmonella Enteritidis und Campylobacter jejuni, die gewöhnlich mit Geflügel in Verbindung gebracht werden. Dieser Befund ist für die öffentliche Gesundheit besorgniserregend, da in den seltenen Fällen, in denen Salmonellen- oder Campylobacter-Infektionen zu schweren Erkrankungen führen, Fluorchinolone zu den für die Behandlung verwendeten antimikrobiellen Mitteln gehören.

Der Bericht hat jedoch auch in mehreren EU-Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Verringerung der antimikrobiellen Resistenz (AMR) gezeigt. So hat sich der Anteil der Escherichia coli-Isolate von zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren vergrößert, die eine “vollständige Empfindlichkeit” oder “Nullresistenz” gegen wichtige antimikrobielle Mittel aufweisen.

„Wir haben zwar positive Ergebnisse bei den Maßnahmen zur Verringerung der Antibiotikaresistenz erzielt, doch sind weitere gemeinsame Anstrengungen unerlässlich, um diese globale Bedrohung zu bekämpfen. Der One-Health-Ansatz erinnert uns daran, dass die Bekämpfung von AMR die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Sektoren wie der menschlichen Gesundheit, der Tiergesundheit und der Umwelt erfordert”, erklärten Carlos Das Neves, leitender Wissenschaftler der EFSA, und Mike Catchpole, leitender Wissenschaftler des ECDC. Mehr Aufmerksamkeit fordern die beiden Wissenschaftler auch für das Auftreten von Carbapenem-Resistenzen bei E. coli-Bakterien. Diese treten bei Menschen und Tieren aktuell zwar nur selten auf, aber in den letzten Jahren haben immer mehr EU-Länder über Bakterien berichtet, die Carbapenemase-Enzyme in verschiedenen Tierarten produzieren. Dies erfordert Aufmerksamkeit und weitere Untersuchungen, da Carbapeneme eine Gruppe von Antibiotika als letztes Mittel darstellen und jeder Nachweis einer Resistenz gegen sie besorgniserregend ist.

Das Portal VetMAB.de bietet Landwirt:innen und Tierärzt:innen zahlreiche Online-Fortbildungen an, die das Ziel haben, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren zu reduzieren.

EFSA

Brasilien intensiviert Schiffstransporte von Rindern

Der gesellschaftliche Diskurs in Europa über Lebendviehtransporte per Schiff wird immer intensiver, nicht zuletzt, seitdem katastrophale Missstände an Bord bekannt wurden. Als Konsequenz auf wiederholte massive Tierschutzverstöße hat Neuseeland den Transport von Lebendtieren mit dem Schiff verboten. In Brasilien gibt es hingegen nur leise Kritik. Als weltweit größter Exporteur von Rindfleisch baut Brasilien nun seine Tierexporte aus. Gemäß einer aktuellen Vereinbarung mit dem Oman werden ab sofort auch lebende Rinder per Schiff in das arabische Land exportiert. Mit der Erschließung des Marktes des Oman wird Brasilien seinen Umsatz mit Tierexporten, der im vergangenen Jahr auf 454 Mio Euro beziffert wurde, weiter erhöhen.

Schweizerbauer

FBN auf Zukunftskurs

Das ursprünglich zuletzt vor 6 Jahren als Wilhelm-Stahl-Symposium ausgerichtete Nutztier-Forum fand am vergangenen Wochenende erstmals am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) statt. Hier trafen mehr als 160 Wissenschaftler:innen, Politiker:innen und Praktiker:innen zusammen, um sich über die Zukunft der Nutztierhaltung auszutauschen. Die hochkarätig besetzte Tagung drehte sich in diesem Jahr in vier Themenschwerpunkten um das Schwerpunktthema Tierwohl.

„In den vier Fokusthemen Nutztierhaltung individualisieren, Nutztierhaltung in Kreisläufen gestalten, Kritische Lebensphasen von Nutztieren bewältigen und Vielfalt in der Nutztierhaltung fördern steht das Tier im Zentrum“, erklärt Prof. Dr. Klaus Wimmers, Vorstand des FBN. „Durch den verstärkt interdisziplinären, dynamischen Ansatz können unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedenste Ansätze in einem gemeinsamen Projekt zusammenführen und ermöglichen so einen ganzheitlicheren Blick auf das Nutztier, vom Genom bis zum Verhalten, von der Ernährung bis zu den Haltungsbedingungen. So können wir nicht nur inhaltlich besser zusammenarbeiten, auch die Ressourcen am FBN werden effizienter genutzt.”

In den verschiedenen Impulsvorträgen wurden Themen wie Tierschutzpolitik, gesellschaftliche Akzeptanz, neueste Forschungsansätze und Tiergesundheit diskutiert, aber auch die Notwendigkeit von Haltungsbedingungen, welche das Tierwohl stärker fokussieren, gefordert.

Mit dem Nutztierforum hat das FBN ein neues Kapitel aufgeschlagen. Zusätzlich sollen ein neues Logo, frische Farben und ein überarbeiteter Internetauftritt den zukunftsorientierten Kurs der Forschungseinrichtung repräsentieren. „Wir sind stolz auf unsere Tradition und auf das Erreichte”, fasst Prof. Dr. Klaus Wimmers zusammen. „Aber wir richten unseren Blick in die Zukunft und freuen uns darauf, die wissenschaftlichen Grundlagen für eine moderne, nachhaltige Landwirtschaft zu schaffen, die sowohl den Bedürfnissen der Tiere als auch den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird.”

FBN

Geplante Änderungen des Tierschutzgesetzes nicht ausreichend

Am 1. Februar 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Verbände und die Länder haben nun die Möglichkeit, Anmerkungen einzureichen. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) hat sich sehr kritisch über einzelne geplante Änderungen geäußert. In einer Stellungnahme an das BMEL hat der Verband Vorschläge für Verbesserungen aufgelistet und diese begründet.

Grundsätzlich wird jedoch moniert, dass die Frist keinesfalls für einen Praxis-Check ausreicht. Auch weist der bpt darauf hin, dass viele der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen nicht pauschal auf alle Tierarten angewendet werden können und schlägt daher tierartspezifische Erlasse vor, die in nachgelagerten Verordnungen geregelt werden, wie z.B. die Tierschutzhundeverordnung. Nach Meinung des Verbandes enthält der Entwurf zu viele Verbote, die aktuell wegen fehlender Personalressourcen und/ oder Kontrollkompetenzen der amtlichen Veterinärüberwachung nicht durchsetzbar sind. „Eine überbordende Anzahl von Verboten wie im vorliegenden Entwurf dient damit eben gerade nicht den Interessen der Tiere und erst recht nicht denen des Tierschutzes“, lautet die Kritik des bpt.

Der Referentenentwurf beinhaltet unter anderem auch ein Verbot bestimmter Wildtiere im Zirkus. Der Deutsche Naturschutzring als Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen begrüßt diese Regel, erklärt aber auch, dass damit kein ausreichender Schutz von Wildtieren gewährleistet ist. Das BMEL prüft aktuell auch die Aufnahme weiterer Regelungen, wie die Verankerung einer Positivliste, Verbesserungen von Kontrollen von Tierbörsen sowie ein Importverbot für Wildfänge.

Die Organisationen erneuern ihre Forderung, diese Punkte bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes zu berücksichtigen, da sie nicht nur zum Tierschutz, sondern auch zum Schutz der Biodiversität und des Menschen beitragen.

bpt

DNR

“WertKalb” soll Kälberproblem lösen

Die starke Nachfrage nach Bio-Milch hat zu einer Steigerung der Produktion geführt, weshalb entsprechend mehr “Bio-Kälber” zur Welt gekommen sind, für die es aber keinen entsprechenden Markt gibt. Allein in Baden-Württemberg werden jährlich mehr als 22.000 überzählige Kälber auf Bio-Betrieben geboren. „Diese Kälber erfahren weder unter ethischen noch ökonomischen Aspekten eine Wertschätzung“, bedauert Prof. Dr. Mizeck Chagunda vom Fachgebiet Tierhaltung und Tierzüchtung in den Tropen und Subtropen an der Universität Hohenheim. Zusammen mit der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), haben Wissenschaftler:innen der Uni Hohenheim im Projekt „WertKalb“ Lösungen für das sogenannte Kälberproblem erarbeitet.

Die Forschenden kamen bei ihren Studien zu der Erkenntnis, dass die Spezialisierung zahlreicher Milchviehbetriebe zu einer Entkopplung des riesigen Milchmarkts und des vergleichsweise winzigen Fleischmarkts geführt hat. „Die Nachfrage nach Bio-Milch ist ungleich höher als nach Bio-Kalb- und -Rindfleisch“, erklärt Josephine Gresham, Koordinatorin der Projektes „Innovative Strategien für eine ethische Wertschöpfung der Kälber aus der ökologischen Milchviehhaltung“, kurz „WertKalb“. Maßnahmen, die die Forschenden entwickelt haben, beinhalten auch Wege, erst gar nicht so viele Kälber zu erzeugen. „Wenn in rund 13 Prozent der baden-württembergischen Betriebe die Zeit zwischen den einzelnen Geburten nur um drei Monate erhöht würde, kämen ca. sieben Prozent weniger Kälber auf die Welt, ohne dass die Milchleistung wesentlich verringert wird“, so Josephine Gresham. Dies ließe sich noch steigern: „Es könnten sogar 14 Prozent weniger sein, würde die Zeit um sechs Monate erhöht.“

Neben individuellen Lösungen für die Betriebe sei auch die Politik gefordert, so Gresham. Denn die Landwirt:innen benötigen besondere und sinnvolle Rahmenbedingungen. Und da vielen Menschen der Zusammenhang zwischen Milch und Rind- bzw. Kalbfleisch nicht bewusst zu sein scheint, steht zudem die Wissensvermittlung und die Aufklärung im Vordergrund, um die Nachfrage nach Kalbfleisch zu fördern. „Die Menschen sind durchaus gewillt, ihren Teil zum Tierwohl beizutragen. Aber sie brauchen Anreize und die richtige Form der Informationen“, erklärt Prof. Dr. Nanette Ströbele-Benschop vom Fachgebiet Angewandte Ernährungspsychologie.

Uni Hohenheim

Tollwut-Impfstoff in der Schweiz beschränkt

Laut Informationen des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) der Schweiz muss die Verwendung von Tollwutimpfstoffen im Land derzeit stark eingeschränkt werden. Der Grund dafür ist eine schwere Mangellage, da aufgrund einer weltweiten Impfstoff-Knappheit auch der Nachschub in dem Alpenstaat stark verzögert ist.

Mittels einer Verordnung, die am heutigen Montag (26.02.2024) in Kraft tritt und für 2 Jahre gelten soll, wird die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin deshalb entsprechend angepasst. Demnach werden Tollwut-Vakzine nur noch für lebenswichtige Indikationen abgegeben, beispielsweise an beruflich exponierte Personen, wie Beschäftigte in der Veterinärmedizin oder Tierpflege, sowie Personen, die von einem Tier gebissen wurden. Menschen, die wegen einer Reise eine Tollwutimpfung benötigen, erhalten keine Impfstoffe aus den Pflichtlagern. Die Reisemedizin kann diese Impfungen jedoch weiterhin mit freier Ware durchführen.

BWL

Schweizerbauer

Tierschutznovelle sieht keine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vor

Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erneuert. Den Anlass hat der aktuelle Entwurf für die Novelle des deutschen Tierschutzgesetzes gegeben, in der eine entsprechende Pflicht nicht aufgeführt ist.

„Der Schutz von Katzen hat auf Bundesebene keine Priorität. Während eine Tierschutz-Hundeverordnung seit 2001 besteht und zuletzt 2021 angepasst wurde, hat man die Katzen auch bei der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes wieder vergessen. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen endlich Verantwortung für das immense Leid von Straßenkatzen übernehmen. Untätigkeit ist keine Option – zumal für eine bundesweite Kastrationspflicht keine großen neuen Fördertöpfe benötigt werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Mit dem schon bald startenden Frühling beginnen die nicht kastrierten Freigängerkatzen, sich mit den Streunern zu paaren. So werden tausende Kitten geboren, die schon nach weniger als einem halben Jahr selbst geschlechtsreif werden und sich vermehren. Eine Explosion der Katzenpopulationen ist dann unvermeidbar. Bereits seit Jahren fordern Tierschützer:innen eine deutschlandweite Katzenschutzverordnung, die erstens die Kastration von verwilderten Katzen vereinfachen soll und zweitens Katzenbesitzer zur Kastration ihrer Freigängerkatzen verpflichtet. Nur so ließe sich das große Leid der Streunerkatzen verringern. Eine entsprechende Kastrationspflicht, die es in einigen Kommunen schon gibt, müsse jedoch regelmäßig auch kontrolliert werden. Inzwischen leben mehrere Millionen Katzen dauerhaft auf der Straße, Tierschutzvereine und Tierheime sind mit der Versorgung der Tiere überfordert.

Deutscher Tierschutzbund

Illegalen Haustierhandel weiter bekämpfen

Hunde, Katzen und andere Haustiere sind Freunde fürs Leben, Partner, Wegbegleiter und seelische Unterstützer. Am „Liebe Dein Haustier“-Tag, der alljährlich am 20. Februar gefeiert wird, können Tierbesitzer:innen ihre Zuneigung zu ihren Fellnasen sowie gefiederten und geschuppten Freunden besonders ausdrücken.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) will diesen besonderen Tag für Tierfreund:innen nutzen, um auf den illegalen Handel mit Katzen und Hunden hinzuweisen, nachdem sich das Amt an einer sogenannten EU Durchsetzungsmaßnahme beteiligt hatte. Zu diesem Zweck wurde gemeinsam mit weiteren Behörden ein Meldeverfahren aufgebaut, das lokal festgestellte Verstöße an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten oder die Europäische Kommission übermittelt.

Während dieser Maßnahme wurden annähernd 1.700 Betrugsfälle festgestellt und mehr als 1.300 behördliche Maßnahmen eingeleitet. Das war das Ergebnis von Kontrollen bei Züchtern, Tierhaltern, Tierheimen und Tierärzten sowie bei Straßen- und Grenzkontrollen und Ermittlungen in den Veterinärbehörden.

Das BVL appelliert erneut an alle Tierfreund:innen, Haustiere nur aus vertrauenswürdigen Quellen zu beziehen. Hierzu zählen Züchter:innen oder private Halter:innen, die zulassen, dass potentielle Käufer:innen im Vorfeld die Tiere und die Haltungsbedingungen in Augenschein nehmen können. Denn nicht nur die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere werde durch illegale Machenschaften beeinträchtigt, auch gefährden diese die öffentliche Gesundheit durch die mögliche Verbreitung von Zoonosen, wie Tollwut, so das BVL. Zudem können Heimtiere aus unseriösen Quellen massive Verhaltens- und Gesundheitsprobleme aufweisen, die eine private Haltung unmöglich machen. Diese Tiere fristen ihr Dasein dann lebenslang in Tierheimen.

BVL

Tierschützer:innen fordern Verbot von Windhunderennen

In Großbritannien und Irland haben Windhunderennen eine große Tradition. Neben England, Schottland, Irland und Wales sind kommerzielle Windhundrennen noch in weiteren 6 Ländern erlaubt. Für die Besitzer:innen der pfeilschnellen Greyhounds und Buchmacher:innen bedeuten die Rennen einen enormen Profit. Außerdem tragen diese dazu bei, dass die beliebte britische Wettkultur gepflegt wird. Für einen guten Windhund werden bis zu 40.000 Pfund bezahlt. Auch wenn die Popularität der Windhundrennen rückläufig ist, werden jährlich noch immer Tausende Hunde für die Rennen gequält. Denn auch Verletzungen und Todesfälle gehören zu dem zweifelhaften Unterhaltungssport ebenso wie das Wetten um Geld. Berechnungen der britischen Windhundbehörde Greyhound Board of Great Britain (GBGB) zeigen, dass zwischen 2018 und 2022 mehr als 2.200 Windhunde bei Rennen gestorben sind und mehr als 22.000 Verletzungen zu verzeichnen waren. Die häufigsten Verletzungen waren muskulärer Art oder gebrochene Gliedmaßen, da die Hunde bei hohem Tempo ineinander bzw gegen Banden laufen.

Obwohl Windhunde von Natur aus anschmiegsam und geeignete Familienhunde sind, werden diese lediglich als sogenannter Gebrauchshund oder Sportgerät betrachtet. Nur wenn das Tier den gewünschten Erfolg bringt, hat es einen Wert. Das Geschäft mit den Windhunden beginnt bereits bei ihrer Geburt: Die Schnellen werden trainiert, die Anderen aussortiert, heißt es auf der Seite von Veto Tierschutz. Nach dem Ende der leidvollen Rennzeit, werden erfolgreiche Rüden und Hündinnen als Deck- und Gebärmaschinen missbraucht.

Ein Zusammenschluss aus britischen Tier- und Hundeschutzorganisationen, darunter Dogs Trust, Blue Cross und Hope Rescue, wollen Rennen per Gesetzt stoppen.„Windhunderennen riskieren ernsthafte Verletzungen und Tod rein für die Unterhaltung“, betont die Tierschutzorganisation Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA).

Schweizerbauer

Tierschutzabkommen in Dänemark unterzeichnet  

Wie schon zu Beginn diesen Jahres angekündigt, plant die dänische Regierung, den Schutz von Nutz- und Haustieren in dem Land zu verbessern. Am 9. Februar 2024 haben die dänische Regierung und sechs weitere Parteien nun 31 Initiativen definiert und so den Startschuss für das erste Tierschutzabkommen des Landes gegeben. Unter dem Motto „Gemeinsam für Tiere“ soll mit den Initiativen der Schutz der Tiere intensiviert werden. Unter anderem machen sich die insgesamt neun teilnehmenden Parteien stark für mehr frei laufende Sauen in Abferkelställen und eine schrittweise Abschaffung der Anbindehaltung bei Rindern. 

Das zunächst bis zum Jahr 2027 ausgerichtete Abkommen basiert auf Forderungen der politischen Parteien, der Wirtschaft sowie von Tierschutzorganisationen. Landwirtschaftsminister Jacob Jensen zeigte sich zufrieden mit der Einigung.

Schweizerbauer

FDP lehnt Özdemirs Pläne zum Tierwohl-Cent ab

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat einen Plan zum Tierwohlcent vorgelegt. Demnach sollen Fleisch, Fleischerzeugnisse, genießbare Schlachtnebenerzeugnisse und Verarbeitungsprodukte mit einem noch nicht benannten Satz besteuert werden. Die so generierten Einnahmen sollen landwirtschafts- und ernährungspolitische Projekte sowie wichtige Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft in Deutschland unterstützen. Erwartungsgemäß hat der Vorschlag starke Kritik seitens des Bundesfinanzministeriums (BMF) erhalten. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betrachtet Özdemirs Plan als zu bürokratisch und nicht zielführend.

„Wenn wir in Deutschland eine Tierwohlabgabe einführen, können die Einnahmen daraus möglicherweise nicht nur in Deutschland eingesetzt werden. Sondern müssten auch ins Ausland gehen, wenn dort unter gleichen Rahmenbedingungen produziert wird. Das ist eine hohe Hürde gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Und eine Tierwohlabgabe ist sicherlich nicht die alleinige Lösung für den Agrarsektor, denn nicht alle Landwirte sind Tierhalter“, äußerte sich Lindner in einem Interview mit Topagrar. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Bundestag, Christoph Meyer, fand noch klarere Worte: „Neue Steuern oder Steuererhöhungen wird es mit der FDP nicht geben. Der Vorschlag von Cem Özdemir geht an den eigentlichen Nöten der Landwirte vorbei.” Der Vorschlag würde der Landwirtschaft nicht helfen, denn die Steuereinnahmen würden ohne Verwendungsbindung in den Bundeshaushalt gehen. Özdemirs Pläne zum Tierwohlcent würden einen zu großen bürokratischen Aufwand verursachen, so Lindner. Der wiederum präferiert ein Gesamtpaket, das insbesondere das Wiedereinführen der steuerlichen Tarifglättung, eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage sowie einen nachhaltigen Abbau von Bürokratie umfassen kann.

Bayerisches Landwirtwschaftliches Wochenblatt

MDR

Aktionsplan zur Ausrottung von Norwegens Wildschweinen

Die Wildschweinpopulation in Norwegen soll komplett ausgerottet werden. So lautete der Beschluss der skandinavischen Regierung im Herbst vergangenen Jahres, nachdem Schweden erste Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gemeldet hatte. Anfang Februar 2024 hat die Behörde für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet) gemeinsam mit der Umweltbehörde Norwegens nun einen überarbeiteten Aktionsplan vorgelegt.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Ausrottung der Schwarzkittel sehen unter anderem vor, die Abschussprämien weiter zu erhöhen. Einen weiteren Anreiz für die Jäger:innen soll der Verkauf des Fleischs von erlegten Wildschweinen bieten. Auch schlagen die Behörden vor, die Wildschweinbestände intensiver zu überwachen.

Um eine ASP-Einschleppung zu verhindern, soll zudem ein Wildzaun an der schwedischen Grenze erstellt werden. „Wildschweine stellen eine große Bedrohung für unsere kommerzielle Schweinehaltung dar“, erklärte Norwegens Landwirtschaftsminister Geir Pollestad.

Schweizerbauer

Bundespreis für Projekte zur Klimaanpassung ausgeschrieben

Bereits zum fünften Mal haben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt den Bundespreis “Blauer Kompass” ausgelobt. Mit dem Preis sollen innovative Projekte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels ausgezeichnet werden. Kommunen, private und kommunale Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen können sich mit ihren Projekten und Ideen bis zum 22. März 2024 bewerben.

„Die Klimakrise und ihre Folgen betreffen uns ganz unmittelbar – nicht irgendwann, sondern jetzt und hier. Wir alle stehen gemeinsam in der Verantwortung, deren Ausmaß und Folgen zu begrenzen. Für die Klimaanpassung von Bund, Ländern und Kommunen haben wir mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz einen einheitlichen Rahmen geschaffen. Aber wirksame Klimavorsorge gelingt nur im Schulterschluss von Staat und Gesellschaft. Mit dem Bundespreis ‘Blauer Kompass’ möchten wir deshalb die vielen hervorragenden Projekte zur Klimaanpassung sichtbar machen, mit denen vor Ort in Kommunen, bei Unternehmen und durch die Zivilgesellschaft den Folgen der Klimakrise begegnet wird”, erklärt Bundesumweltministerin Steffi Lemke.

Insgesamt werden fünf Projekte mit einem Preisgeld von je 25.000 Euro prämiert.  

Bundesumweltministerium

Novelle des Tierschutzgesetzes bleibt hinter Erwartungen zurück

Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Enttäuschung über den vorgelegten Referentenentwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes geäußert. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Versprechen seien in großen Teilen nicht umgesetzt worden.

„Versprochen wurde viel, geliefert aber wenig. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung vereinbart, Lücken im Tierschutzrecht zu schließen. Es scheint jedoch, dass die FDP zu Lasten der Tiere eingegriffen hat und sich Cem Özdemir im Kabinett nicht durchsetzen konnte. Die minimalen Verbesserungen sind kein Grund für Jubel. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen den Entwurf dringend nachbessern, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen. Wenn das Tierschutzgesetz so verabschiedet würde, bliebe es ein im Kern auf den Nutzen des Tieres durch den Menschen ausgerichtetes Gesetz – unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Zudem fehlten viele Tierschutz-Forderungen. So zum Beispiel eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren oder ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas. Auch das im Koalitionsvertrag versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern werde nicht umgesetzt. Zudem blieben das Schwanzkupieren bei Schweinen sowie das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, das betäubungslose Kastrieren von Lämmer und Zicklein in Ausnahmefällen bestehen. Weiterhin werde der Onlinehandel von Tieren nicht kategorisch verboten. Ebenso sieht es Ausnahmen von der Videoüberwachung in Schlachthöfen für kleine Betriebe vor. Auch in Bezug auf die Vorschriften im Umgang mit sogenannten Qualzuchten, vor allem im Bereich der Zucht, bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück.

Bis zum 1. März 2024 haben die Interessensverbände nun die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Tierschutzbund

Erneut Diskussionen um Tierwohlabgabe auf Fleisch

Aktuell erneut heiß diskutiert wird ein Preisaufschlag bei Fleisch und Fleischprodukten, der einer Verbesserung des Tierwohls durch optimierte Haltungsbedingungen zu Gute kommen soll, der sogenannte “Tierwohlcent”. Es handelt sich also um eine sogenannte, weitestgehend zweckgebundene, nationale Verbrauchsteuer, die an die Landwirte abgeführt werden und so für eine planungssichere Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung sorgen soll. Eine solche Tierwohlabgabe auf Fleisch hatte bereits 2020 die “Borchert-Kommission” empfohlen. Damals wurde ein Preisaufschlag für die Abgabe in Höhe von 40 Cent je Kilo Fleisch und Wurst diskutiert. Hintergrund ist, dass die Kommission bis 2040 einen schrittweise steigenden Finanzierungsbedarf von bis zu 3,6 Milliarden Euro pro Jahr für den Umbau der gesamten Tierhaltung ermittelte. Aktuell wurde die Höhe der Abgabe noch nicht weiter konkretisiert.

Allerdings kann über die Einführung nicht das Bundeslandwirtschaftsministerium entscheiden, sondern, da es sich formal um eine Steuer handelt, hat hier das FDP besetzte Finanzministerium die Hoheit. Finanzminister Christian Lindner möchte zwar auf der einen Seite keine Steuererhöhung, hat auf der anderen Seite den Landwirten aber erst kürzlich konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft bis zum Sommer versprochen.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast fordert von der Bundesregierung ein gemeinsam vom Bundesfinanzministerium für Finanzen und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitetes Konzept für eine Verbrauchsteuer und die Umlage an die tierhaltenden Betriebe. Ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung sei nötig, wenn sich möglichst viele Betriebe in der Tierhaltung stärker an den Bedürfnissen der Tiere orientieren sollten, als durch die eine Milliarde, die bisher im Haushalt zur Verfügung stehe.

„Wer Fleisch isst, dem muss das Tier vier Cent je 100 Gramm Fleisch zusätzlich wert sein. Wer sich dagegen ausspricht, dem sind die Tiere egal”, betonte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Die FDP müsse jetzt Farbe bekennen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, lehnt die Tierwohlabgabe als möglichen Ersatz für den Agrardiesel ab und forderte Lösungen, die alle Betriebe entlasten.

Proplanta

ZZF klärt über invasive Arten auf

Durch den weltweiten Warenverkehr und den globalen Handel sowie das uneingeschränkte Reisen wurden und werden zahlreiche Tier- und Pflanzenarten absichtlich oder unabsichtlich in neue Länder und Regionen verbracht. Dort siedeln sie sich als gebietsfremde, invasive Arten an, was nicht selten negative Auswirkungen auf andere heimische Arten und Ökosysteme hat. Bekannte Beispiele sind Waschbären, die bodenbrütende Vogelarten und heimische Amphibien gefährden, oder auch Wasserpflanzen aus Gartenteichen, die unter Umständen in einigen Flüssen und Seen Schaden anrichten.

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, Lebensräume, heimische Arten und Ökosysteme zu schützen (Verordnung (EU) 1143/2014). Unter anderem sollen alle EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von Aktionsplänen über die Prävention von invasiven Tieren und Pflanzen aufklären. Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) beteiligen sich mit ihrer Expertise zum Heimtiersektor und unterstützen den Aktionsplan der Bundesregierung insbesondere mit Informationsmaterial für Tierhalter, denn viele Heimtiere wie Meerschweinchen, Goldhamster, Prachtfinken, Bartagamen, Leopardgeckos, Rote Neons oder Guppys stammen ursprünglich nicht aus Europa und sind somit gebietsfremde Arten. Allerdings kommen viele aus tropischen und subtropischen Ländern und könnten in den natürlichen klimatischen Verhältnissen Deutschlands nicht überleben. Dennoch sollte auch ein unbeabsichtigtes Einbringen gebietsfremder Arten in die Natur durch vorbeugende geeignete Haltungsstandards vermieden werden.

Daher haben BNA und ZZF umfangreiches Informationsmaterial für beliebte Heimtiergruppen wie Amphibien und Reptilien, Säugetiere, Vögel, Wirbellose und Zierfische sowie für Aquarienpflanzen erstellt. Darin werden einfache Maßnahmen und Verhaltensweisen genannt, um ein Eindringen fremder Heimtierarten in die Natur zu verhindern. So sollte beispeilsweise das Aquarienwasser in der Kanalisation und nicht in offenen Gewässern entsorgt werden. Gartenteiche mit bestimmten Fischen oder Wasserpflanzen können mit Netzen überspannt, Außenvolieren für Vögel oder Kleinsäuger mit Schleusen oder Vorhängen gesichert werden. Zudem helfen beispielsweise Fliegenschutzgitter an Fenstern und Türen, damit Amphibien, Reptilien und Heimvögel nicht aus der Wohnung entweichen.

Die Informationsmaterialien des BNA und ZZF stehen kostenlos auf den Webseiten von BNA und ZZF für den Download zur Verfügung.

ZZF

Deutschland bereitet HPAI-Impfung vor

In Deutschland soll bald gegen die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) geimpft werden. So können die Bestände zusätzlich geschützt werden. Ermöglicht wird die Impfung, die bislang verboten war, durch die Durchführungsverordnung 2023/361/EU. Zuständigen Behörden ist es seit Juni 2023 möglich, die Impfung von Geflügel gegen HPAIV – begleitet von strengen Überwachungsmaßnahmen – zu genehmigen. Die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) begrüßt diese Entscheidung uneingeschränkt, obgleich nach wie vor kein geeigneter, regulär zugelassener Impfstoff gegen aktuell zirkulierende HPAI-Viren zur Verfügung steht.

Im vergangenen Jahr wurden aber zwei rekombinante HVT-H5 Impfstoffe, Vectormune der Firma CEVA und HVT-H5 (COBRA) der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica, am Wageningen Bioveterinary Research Institut in Hühnern getestet.

Für den Einsatz bei Wassergeflügel stehen die Vakzinen Duck H5-SRV vaccine® von der Firma CEVA sowie Volvac B.E.S.T. AI+ND®von Boehringer Ingelheim nach der offiziellen Zulassung zur Verfügung. Beide sind in Frankreich per Ausnahmegenehmigung bei Enten bereits eingesetzt worden.

In Deutschland bereiten sich die zuständigen Behörden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe derzeit auf den Einsatz der zu erwartenden, regulär zugelassenen Impfstoffe vor.

FLI

Österreich legt neuen Entwurf für Tierschutznovelle vor

Die österreichische Bundesregierung plant strengere Regeln bei der Heimtierhaltung. Vor allem das Halten von Hunden und Exoten wird durch die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes erschwert. So müssen potentielle Hundehalter künftig zuvor eine Ausbildung inklusive Prüfung für einen Sachkundenachweis absolvieren. Für die Haltung von Amphibien, Reptilien und Papageien muss dann fortan ebenfalls ein vierstündiger Sachkundekurs absolviert werden. Der entsprechende Nachweis muss beim Kauf der Tiere vorgelegt werden. Für den Besitz von Hunden ist nun österreichweit eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.

Weiterhin sollen durch die Novelle auch die Regeln für das Beiß- und Angriffstraining bei Hunden deutlich verschärft werden, sowie für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, eine verpflichtende Wesensprüfung sowie ein veterinärmedizinisches Attest erforderlich sein. Die zugehörigen Halter müssen ebenfalls eine Eignungsprüfung ablegen sowie einen Strafregisterauszug ohne Eintrag vorlegen.

Die Novelle soll aber auch der Qualzucht entgegen wirken. So soll eine Qualzuchtkommission eingerichtet werden, die die Merkmale von Qualzucht nach streng wissenschaftlichen Standards festlegen soll. Zudem wird sie auch die Zuchtprogramme von Verbänden überprüfen und die Vollzugsorgane unterstützen.

Das überarbeitete Gesetz sieht auch vor, künftig nicht nur der Verkauf von illegalen Tieren, sondern auch den Kauf unter Strafe zu stellen. So soll der illegale Welpenhandel und das damit verbundene Leid für die Muttertiere und die Welpen verhindert werden.

Die Novelle soll im April im Nationalrat behandelt werden.

orf

Schweiz erleichtert Voraussetzungen für Hoftötungen

Die Schweiz hat zum 1. Februar 2024 die Frist zwischen einer Tötung von Schlachttieren auf dem Hof und der Ausweidung im Schlachthof auf 90 Minuten verlängert. Dadurch können mehr Betriebe das tierfreundliche Verfahren der Hofschlachtung im Fressgitter oder auf der Weide einführen und die Zahl der Schlachtungen ohne Lebendtiertransport reduzieren. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) unterstützt die Umstellung mit diversen Beratungsmassnahmen. Bislang betrug die Frist bloß 45 Minuten.

Im neuen Fibl-Merkblatt sind von den Argumenten für die Hoftötung, über die detaillierte Beschreibung des korrekten Vorgehens bis zu Praxisbeispielen sämtliche relevanten Informationen für die Umsetzung auf dem eigenen Betrieb zu finden. Mit Hilfe eines interaktiven Entscheidungsbaums können interessierte Landwirte und Landwirtinnen zudem überprüfen, ob sie auf ihrem Betrieb Hof- oder Weidetötung umsetzen können.

Schweizerbauer

Es drohen weitere Aufgaben von Sauenhaltern

Die Zahl der Sauenhalter in Niedersachsen ist seit 2010 um 70 Prozent zurückgegangen; auch die Zahl der Sauen hat sich um 35 Prozent verringert. Seit 2020 ist ein regelrechter Absturz des Sauen- und Schweinebestandes festzustellen, schreibt Landvolk Niedersachsen auf seiner Webseite. Als einen Grund für die Aufgaben der Tierhalter sieht Enno Garbade, Vorsitzender des Arbeitskreises Sauenhaltung im Landvolk Niedersachsen, die unsichere wirtschaftliche Lage gepaart mit neuen Verpflichtungen aus der Politik in immer kürzeren Zeitabständen an. Aber auch die gestiegene Bürokratie hat dazu einen Beitrag geleistet.

Aktuell müssen beispielsweise Tierhalter, die Sauen und Jungsauen im Deckzentrum noch nicht gemäß den neuen Haltungsvorgaben in Gruppen halten und eine verlängerte Übergangsfrist nutzen möchten, bis spätestens 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept beim zuständigen Veterinäramt einreichen. „Können wir diese Investition nicht stemmen, müssen wir die Ställe schließen“, verdeutlicht Garbade. Falls die Absicht besteht, die Sauenhaltung auf Dauer aufzugeben, ist ebenfalls eine verbindliche Erklärung der Aufgabe erforderlich. In diesem Fall muss die Sauenhaltung spätestens bis 9. Februar 2026 eingestellt werden. Der Landesbauernverband befürchtet dadurch nun einen weiteren Rückgang der Tierzahlen.

„Er befürchtet, dass viele Tierhalter in Deutschland aus Kostengründen aufhören und, dass das Fleisch im Gegenzug aus einfachsten Standards aus dem Ausland importiert wird. Die Sauenhaltung sei für die Schweinefleischerzeugung aus regionaler Herkunft systemrelevant. „Ohne Sauenhaltung hat auch die Mastschweinehaltung in Deutschland keine Zukunft“, sagt Garbade abschließend.

Landvolk

EU-Kommission genehmigt Beihilfen für mehr Tierwohl

Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. EUR genehmigt, mit denen die Tierwohlstandards in der Viehzucht, insbesondere bei Schweinen, verbessert werden sollen. Beide Regelungen können künftig auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Die Regelungen stehen kleinen und mittleren Viehzuchtbetrieben in Deutschland offen.

Im Rahmen der ersten, mit 675 Mio. EUR ausgestatteten Regelung, werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 60 % der beihilfefähigen Investitionskosten für die Modernisierung von Schweinezuchtanlagen zur Verbesserung der Tierwohlstandards abdecken. Dazu gehören Verbesserungen der Lebensbedingungen (z. B. Zugang zu Außenklimaställen oder Abkühlmöglichkeiten) sowie Grenzwerte für die Besatzdichte und die CO2-Emissionen. Die erste Regelung läuft bis Ende 2030.

Im Rahmen der zweiten, mit 325 Mio. EUR ausgestatteten Regelung, werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 80 % der zusätzlichen Kosten für die Anpassung der Tierhaltung an Methoden abdecken, die höhere Tierwohlstandards bieten (wie zusätzliches Raufutter und zusätzliche Einstreu sowie Strom für Kühlungs- und Belüftungsanlagen). Die zweite Regelung läuft bis Ende 2031.

EU-Kommission

Österreich will Übergangsfrist bei Vollspaltenböden-Verbot verkürzen

In der Schweinehaltung sollen nach einer Übergangsfrist von 17 Jahren unstrukturierte Vollspaltenböden ab 2040 in allen Ställen verboten werden. Diese Übergangsfrist für bereits bestehende Anlagen hielten österreichische Richter für zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt, so dass das Verbot jetzt möglicherweise bereits 2030 kommen soll. Für neue Ställe gilt es bereits seit 1.1.2023. Österreichs Tierschutzminister Johannes Rauch hat die Gelegenheit genutzt, um einen Vorschlag vorzulegen. Demnach sollen ab 2030 nicht nur unstrukturierte Vollspaltenböden verboten werden, sondern den Tieren soll auch mehr Platz, Stroh und Auslauf zugestanden werden müssen.

Bei Österreichs Schweinehalter sowie dem Landwirtschaftsministerium stößt dieser Vorstoß auf Widerstand. „Die Haltungskriterien, die Minister Rauch den heimischen schweinehaltenden Betrieben vorschreiben möchte, gibt es in keinem Land Europas oder der Welt als gesetzlichen Standard“, stellte Franz Rauscher, Präsident des Verbandes Österreichischer Schweinebauern, klar. Das würde eine Schweinehaltung in Österreich, die den Regeln des europäischen Binnenmarkts unterliegt, weitgehend unmöglich machen und Fleischimporten Tür und Tor öffnen, warnt er.

Agrarheute

Grüne Woche in Berlin erfolgreich zu Ende gegangen

Rund 275.000 Besucherinnen und Besucher konnte die Internationale Grüne Woche 2024 in Berlin in den 10 Ausstellertagen verbuchen. Die internationale Leitmesse für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau wurde jedoch auch als Dialogplattform für die Politik und die Branche genutzt. Im Fokus standen internationale Ernährungssicherheit, die Zukunft der Landwirtschaft, kulinarische Trends und nachhaltige Innovationen. Auch der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) war vertreten und klärte die Besucher an seinem Messestand darüber auf, warum Tierärzte knapp werden und was das für die tierärztliche Versorgung der Tiere bedeutet. Der bpt forderte die Bundesregierung erneut auf, für Tierärzte eine Ausnahme im Arbeitszeitgesetz zuzulassen. Denn alle Notdienstberufe sollten am Wochenende und nachts einsatzfähig sein – kranke Tiere richten sich nicht nach dem Wochentag oder dem Dienstplan.

„Wir wünschen uns von der Bundesregierung gezielte Maßnahmen wie die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und den im Koalitionsvertrag festgelegten Bürokratieabbau, damit der Tierarztberuf wieder attraktiver werden kann“, sagte bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. Das starre Arbeitszeitgesetz sein einer der Hauptgründe, warum in den vergangenen Jahren immer mehr Praxen den Notdienst aufgegeben hätten, da es unmöglich sei, gesetzeskonforme Dienstpläne zu erstellen, die auch wirtschaftlich tragbar seinen. Zudem müsse dafür gesorgt werden, dass die Arbeitsbedingungen für Tierärztinnen und Tierärzte endlich wieder attraktiv werden.

Die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und die verbesserung der Arbeitsbedingungen im Allgemeinen sind aber nur zwei Maßnahmen von vielen, dem Tierärztemangel und damit der tierärztlichen Versorgungskrise entgegen zu wirken. Weitere hat der Dessauer Zukunftskreis (DZK) im Wörlitzer Memorandum aufgeführt, das auf der Webseite Tierarztmangel.de veröffentlicht ist.

IGW

Bpt thematisiert Tierarztmangel auf der Grünen Woche

Vom 19.-28. Januar 2024 findet in Berlin die Internationale Grüne Woche statt. Auch der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) ist mit einem Messestand (Stand Nr. 415) vertreten. Unter anderem soll dort auf den anhaltenden Tierärztemangel aufmerksam gemacht werden. So lädt der Verband am morgigen Donnerstag (25.1.2024) alle Interessierten von 16 bis 17 Uhr zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Lücken in der tierärztlichen Versorgung verhindern. Jetzt handeln! Aber wie?“ ein.

Lücken im geltenden Arbeitszeitgesetz verhindern, dass angestellte Tierärzt:innen, im Gegensatz zu Humanmediziner:innen, keine kompletten Wochenenddienste übernehmen dürfen, was den tierärztlichen Notdienst stark beeinträchtigt. „Die Tierärzte wurden bei der Festlegung von Ausnahmen beim Arbeitszeitgesetz einfach vergessen, dabei betrifft das Problem alle Notdienstberufe“, kritisiert bpt-Geschäftsführer Heiko Färber. Schon seit langem kämpft der bpt dafür, dass die Bundesregierung für Tierärzte eine Ausnahme im Arbeitszeitgesetz zulässt. „Wir wünschen uns von der Bundesregierung gezielte Maßnahmen wie die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und den im Koalitionsvertrag festgelegten Bürokratieabbau, damit der Tierarztberuf wieder attraktiver werden kann“, ergänzt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. Denn zusätzlich zu der hohen Verantwortung und dem körperlich belastenden Arbeitsalltag kommen auch die wachsenden bürokratischen Aufgaben in der Tiermedizin hinzu. Zahlreiche Tierärzt:innen müssen täglich viele Stunden ihrer Arbeitszeit mit die verpflichtenden Aufzeichnungen und Meldungen verbringen. Diese Zeit fehlt dann für die Untersuchung und Behandlung kranker Tiere. Auch das macht den Tierarztberuf heute unattraktiv und verschärft den Personalmangel.

„Politik und Gesellschaft scheinen die umfangreichen Verantwortungsbereiche der Tierärztinnen und Tierärzte nicht bewusst zu sein: Tierwohl und Tiergesundheit im Heimtier- und Nutztierbereich bedeuten auch Verbraucherschutz vor Zoonosen und die Erhaltung der Versorgungs- und Lebensmittelsicherheit. Anders kann ich mir nicht erklären, dass uns immer mehr Verwaltungsaufgaben aufgebürdet werden, die uns von der Arbeit am Tier abhalten“, so Moder.

Auch der Dessauer Zukunftskreis (DZK) hat sich verstärkt mit dem Thema Tierarztmangel auseinandergesetzt. Unter anderem hat der DZK mit dem Wörlitzer Memorandum Lösungsansätze gegen den Fachkräftemangel erarbeitet. Diese sind auf der Webseite tierarztmangel.de nachzulesen.

bpt

Gesetzliche Vorgaben für Tiertransporte nicht ausreichend

Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben für den Transport von lebenden Tieren sind häufig unzureichend oder zu vage, um sinnvoll eingesetzt werden zu können. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die die Bestimmungen in Australien, Kanada, Neuseeland, der EU (inklusive Großbritannien) und den USA verglichen hat. Forschende der Universitäten Bristol, Essex und British Columbia konnten mit ihren Analysen schwerwiegende Versäumnisse nachweisen. So waren Tiere teilweise 36 Stunden lang ohne Futter, Wasser und Pause unterwegs. Und auch das Fehlen einer Begrenzung der Transportdauer wird bemängelt.

„Nehmen wir das Beste von allen gesetzlichen Vorschriften und wenden zudem Vorschläge an, die bereits gemacht wurden, dann wäre das ein sehr großer Schritt in Richtung der Sicherstellung des Tierwohls während der Transporte”, empfiehlt Co-Autorin Eugenie Duval von der Essex Law School. Die Forschenden rufen die Staaten zur baldigen Nachbesserung auf. Auch raten sie dringend zu einem Verbot von Tierexporten in Länder außerhalb der EU.

Als aktuelles Negativbeispiel dient die momentane Notsituation von portugiesischen Schlachtbullen, über die die Tierschutzorganisation Animals‘ Angels berichtet hat. Seit 20 Tagen werden im Hafen von Tanger-Med (Marokko) zwei Tiertransporte festgehalten. Die Tierschützer:innen berichten über das unvorstellbare Leid der Tiere, deren Zustand sich von Tag zu Tag verschlechtert. Warum sie nicht entladen und unter Quarantäne gestellt werden, bis die bürokratischen Angelegenheiten geklärt sind, blieb bislang unklar. Da Marokko zu den Ländern gehört, in denen der Tierschutz überhaupt keine große Rolle zu spielen scheint, kann die Organisation vor Ort nicht helfend eingreifen. Animals‘ Angels fordert daher erneut in einem Brandbrief an zahlreiche Veterinärämter und Behörden in Deutschland und der EU umgehend den Stopp aller Tiertransporte nach Marokko.

Pressetext

Thüringen baut Tierwohlförderung aus  

Im Rahmen der Thüringer Tierwohlstrategie hat Thüringen die Tierwohlförderung „T(h)ür Tierwohl“ in 2023 deutlich ausgebaut. Wie Agrarministerin Susanna Karawanskij erklärt, sollen die Fördermittel die Mehrkosten der Landwirt:innen abfedern, die in einen tierwohlgerechten Stallumbau investieren. Ende 2023 seien 3,6 Millionen Euro für Tierwohlställe in 35 Agrarbetrieben bewilligt worden. Bis 2028 stehen insgesamt 32 Mio. Euro EU- und Landesmittel bereit.

Das Land, das seit Anfang 2024 den Vorsitz der Agarministerkonferenz (AMK) innehat, will Planungssicherheit für tierhaltende Betriebe zu einem Schwerpunkt machen: „In besonderer Weise brauchen tierhaltende Betriebe Planungssicherheit, um die erforderlichen und kapitalintensiven Investitionen umzusetzen und den tierwohlgerechten Umbau der Tierhaltung in Deutschland konsequent voranzubringen. Einen weiteren Abbau der Tierhaltung können wir uns nicht leisten, wenn wir ökonomisch wie ökologisch sinnvolle geschlossene Wirtschaftskreisläufe in den Betrieben erhalten wollen. Auf Bundesebene liegen tragbare und gut planbare Konzepte zum tierwohlgerechten Umbau der Tierhaltung von der Borchert-Kommission vor. Nun gilt es, diese gute Vorarbeit bundesweit aufzugreifen und umzusetzen. Mit unserer landeseigenen Tierwohlförderung gehen wir hier als verlässlicher politischer Partner für unsere Thüringer Agrarbetriebe voran“, erklärt die Ministerin.

Landwirtschaftsministerium Thüringen

Traumberuf Tierarzt:in?

Am vergangenen Freitag fand anlässlich der Internationalen Grünen Woche in Berlin eine Pressekonferenz der Bundestierärztekammer (BTK) zum Thema „Traumberuf Tierärztin/Tierarzt?“ statt. Drei Expertinnen haben über die vielfältigen Einsatzbereiche in der Veterinärmedizin informiert und veranschaulicht, wie sich die Erwartung von der Wirklichkeit unterscheidet.

Dr. Evelin Stampa, 2. Vizepräsidentin der BTK und Nutztierpraktikerin, hob vor allem die abwechslungsreiche Tätigkeit als Veterinärmediziner:in hervor und machte deutlich, dass Tierärzt:innen neben der klassischen Tierarztpraxis in noch ganz anderen Berufsfeldern unterwegs sind.

Weitere Rednerin war die praktizierende Tierärztin und Mitglied der BTK-Arbeitsgruppe „Zukunft“, Laura Darracott. Sie veranschaulichte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Um dem Fachkräftemangel in der Veterinärmedizin entgegenzuwirken, müsse man die Arbeitsbedingungen modern und attraktiv gestalten. Denn im Gegensatz zu früher, seien heutzutage meist beide Partner:innen erwerbstätig und in die unbezahlte Care-Arbeit eingebunden – das mache flexible Teilzeit- und Arbeitszeitmodelle unverzichtbar. Ein weiterer wichtiger Faktor sei ein angemessener Verdienst für selbstständige und angestellte Tierärzt:innen – die Weichen hierfür seien mit der Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) 2022 gestellt worden.

Über die Wandlung des Berufsbilds mit der Zeit und der gesellschaftlichen Weiterentwicklung berichtete abschließend Dr. Christine Bothmann, 1. Vizepräsidentin des Bundesverbands der beamteten Tierärzte (BbT) und Mitglied im BTK-Präsidium.

Die detaillierten Ausführungen sind auf der Webseite der BTK zu finden.

Um den Tierärztemangel und den Beruf Tierarzt ging es auch in verschiedenen Formaten auf dem Leipziger Tierärztekongress, der parallel zur Grünen Woche stattfand. Dort war auch der Dessauer Zukunftskreis (DZK) vertreten, der seine auf dem Wörlitzer Memorandum zusammengefassten Lösungsansätze gegen den Fachkräftemangel vorstellte. Diese sind auf der Webseite tierarztmangel.de nachzulesen.

Dänemark verstärkt Tierschutz von Nutztieren

Auch in Dänemark steht die Verbesserung des Tierschutzes im Fokus der politischen Diskussionen. Die Auflagen für den Tierschutz sollen nach Plänen der dänischen Regierung weiter verschärft werden. Wie Landwirtschaftsministerium bekannt gab, sollen besonders in der Schweinehaltung die Tierschutz-Auflagen ausgedehnt werden. Diese haben das Ziel, die Sauen- und Ferkelgesundheit zu verbessern. Damit mehr Ferkel und Muttersauen künftig überleben, sollen Mitarbeitende zu Schulungen zum Tierschutz verpflichtet werden. Weiterhin sehen die Auflagen vor, dass Sauen in der Abferkelung nicht länger fixiert und auch die Zahl der Schweine mit intaktem Ringelschwanz gesteigert werden. Die Regierung legt zudem fest, dass die Kastration von männlichen Ferkeln künftig unter Narkose erfolgen muss.

In der Rinderhaltung soll die Anbindehaltung stufenweise beendet und die Schmerzbehandlung bei der Enthornung von Kälbern intensiviert werden. Landwirtschaftsminister Jacob Jensen hat ein Unterstützungsprogramm für einen früheren Ausstieg aus der Käfigeierproduktion angekündigt. Jensen will auch die Vermarktung sogenannter langsamer wachsender Hühner unterstützen und fordert auf EU-Ebene ein Verbot der schnellwachsenden Rassen.

Um die Umsetzung der Vorgaben überprüfen zu können, sollen gezielte Kontrollen von Rinder- und schweinehaltenden Betrieben verstärkt werden. Betriebe, bei denen Verstöße gegen den Tierschutz bekannt werden, müssen zudem mit härteren Sanktionen rechnen. Neben der Einrichtung einer Arbeitsgruppe ist auch vorgesehen, die Dosierung von Antibiotikagaben bei Nutztieren zu optimieren. Landwirtschaftsminister Jacob Jensen bezeichnet die verschärften Auflagen als die Grundlage für Dänemarks erstes Tierschutzabkommen.

Agrarheute

bpt fordert mehr politische Unterstützung im Kampf gegen den Tierärztemangel

Beim diesjährigen Neujahrsempfang des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) am 17. Januar 204 in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin hat bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder vier Forderungen an die Politik gestellt. Inahltlich geht es um die Schaffung passender Rahmenbedingungen zum Schutz des vom Fachkräftemangel gebeutelten Berufsstandes, wie es in einer Pressemitteilung des bpt heißt. Wenn jetzt nicht umgehend gehandelt werde, wird sich die ohnehin bereits “lückenhafte tierärztliche Versorgung” weiter verschlechtern.

„Wenn Gesundheitsminister Karl Lauterbach den Hausärzten beim Kampf gegen den Hausärztemangel bessere Verdienstmöglichkeiten und den Abbau von Bürokratie verspricht, dann wünsche ich mir genau so einen Satz auch von unserem Bundeslandwirtschafsminister“, sagte Moder bei seiner Begrüßung. Den am 15. Januar veröffentlichten Referentenentwurf zur Novellierung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) bezeichnet er als Lackmustest für die Forderungen der Tierärzteschaft zum Bürokratieabbau. Dabei gehe es um die Abschaffung von lediglich 5 Nachweispflichten. Die Abschaffung würde den Tierärztinnen und Tierärzten mehr Zeit für die Arbeit am Tier verschaffen. Allein – es fehlt der Glaube an die Umsetzung dieser Vorschläge durch die Bundesländer. Moder dazu: „Wenn selbst diese kleinsten Mikroveränderungen nicht mehr möglich sind, ist für mich das Ende der Fahnenstange erreicht, weil dann klar ist, dass der Ernst der Lage nicht erkannt ist.“

Mindestens so wichtig wie der Abbau der überbordenden Bürokratie ist die Anpassung und Erweiterung der Inhalte des Studiums. Die junge Tierarztgeneration muss das Handwerkszeug erhalten, um in der Selbständigkeit souverän zu bestehen. Die Ergänzung von Inhalten in puncto Ökonomie und Kommunikation ist dazu unerlässlich und dem BMEL in Abstimmung von Fakultäten, Bundestierärztekammer und bpt für die Novelle der Tierärztlichen Approbationsverordnung (TAppV) vorgeschlagen worden. Moder: “Geben Sie Gas bei der TAppV-Novelle, damit unsere Studentinnen und Studenten noch besser ausgebildet werden!“

Ein weiterer wesentlicher Baustein für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Tiermedizin ist ein steigendes Vergütungsniveau für Tierärzt:innen und Tiermedizinische Fachangestellte. Dafür sorgt die vor gut einem Jahr in Kraft getretene Gebührenerhöhung für tierärztliche Leistungen und die strukturelle Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Dies hat bei den Tierhalter:innen sowie Tierhalterverbänden für Ärger und Protesten gesorgt, wobei es vor allem die Pferdetierärzt:innen getroffen hat. “ausgerechnet die Kolleginnen und Kollegen aus der Pferdepraxis mit voller Wucht getroffen hat, also die Gruppe, die seit vielen Jahren mit vollem Einsatz, bei vergleichsweise schlechter Bezahlung, ihren immer anspruchsvolleren Kunden bei Tag und Nacht zur Verfügung steht. “So etwas motiviert nicht, schon gar nicht unsere junge Generation. Im Gegenteil!“, so Moder und fordert mehr Honorierung der tierärztlichen Arbeit.

Zudem brauche es mehr Flexibilität beim Arbeitszeitgesetz, um den Kollaps der Notdienstversorgung in den nächsten Jahren zu verhindern. Er fordert deshalb erneut die Umsetzung des modernen europäischen Arbeitszeitgesetzes, welches eine Wochenarbeitszeit vorsieht und vor allem mehr Flexibilität bei der starren elf Stunden Ruhezeitregelung ermöglicht.

Gleichzeitig kündigte er mehr Unterstützung der freien niedergelassenen Praxen durch den Verband an, die diese “das Rückgrat unseres Verbandes und Garant für die Zukunft unseres Berufes” sind. Mit Hinblick auf die zunehmende Feminierung des tierärztlichen Berufs forderte Moder mehr politische Unterstützung, z.B. in Form eines besseren Angebots bei der Kinderbetreuung und einer zeitgemäßen Gleichstellung von Angestellten und Selbständigen beim Mutterschutz.

Quelle: bpt

Im Kampf gegen den Tierärztemangel ebenfalls aktiv ist der Dessauer Zukunftskreis (DZK), der auf seiner Webseite tierarztmangel.de verschiedene Lösungsansätze vorschlägt und ebenfalls Forderungen an die Politik stellt. Gleichzeit möchte der DZK mit der Initiative BerufTierarzt ein realistisches Bild der tierärztlichen Tätigkeiten zeichnen und den richtigen potentiellen Nachwuchs ansprechen. Dabei können alle Tierärztinnen und Tierärzte helfen, in dem sie in einem Kurzvideo von unter einer Minute folgende Fragen beantworten:

  1. Warum bist Du Tierarzt:in geworden
  2. Was begeistert Dich an dem Beruf
  3. was sollte Mann/Frau vorher wissen

Dies geht auch auf dem Leipziger Tierärztekongress, und zwar in den Mittagspausen von täglich 12:00 bis 14:00 Uhr in den Workshop-Räumen der Career Corner.

Tierwohlabgabe erneut im Gespräch

Schon im Februar 2020 hatte das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, die sogenannte Borchert-Kommission, eine Tierwohlabgabe zur Mitfinanzierung des Umbaus der Tierhaltung vorgeschlagen. Die Kommission empfahl vor nunmehr knapp 4 Jahren eine zusätzliche Abgabe für die Verbraucher von 40 Cent pro kg Fleisch und Fleischverarbeitungsprodukte, 2 Cent pro kg Milch und Frischmilchprodukte sowie Eier und 15 Cent pro kg Käse, Butter und Milchpulver zu erheben.

Nachdem Tausende Landwirt:innen nun eine Woche lang massiv protestiert haben, unter anderem gegen die geplante stufenweise Streichung der Agrardiesel-Subventionen, ist dieser Vorschlag jetzt erneut in den Vordergrund gerückt worden. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) zufolge, sollen der Branche dadurch neue Chancen und Planungssicherheit eröffnet werden. Die Tierwohlabgabe könnte unter anderem dabei helfen, Ställe tierfreundlicher umzubauen und die Mehrkosten für Tierwohlmaßnahmen könnten durch die Abgabe kompensiert werden. Die Einnahmen kämen dann Landwirten zugute, die ihre Ställe zum Wohl der Tiere umbauen.

„Wer es wirklich ernst meint mit einer zukunftsfesten Landwirtschaft, muss da endlich springen“, betonte Cem Özdemir (Grüne) im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Unterstützung für seine Forderung erhält der Bundeslandwirtschaftsminister von der FDP. Neben der stellvertretenden FDP-Fraktionschefin Carina Konrad äußerte auch der FDP-Agrarpolitiker Gero Hocker seine Zustimmung: „Wenn wir eine Tierwohlabgabe hinbekommen, die europarechtlich sauber ist und nicht Produkte aus Deutschland stärker belastet als solche aus dem Ausland, dann ab dafür.“

Proplanta

Frankfurter Rundschau

VLK prognostiziert massive Gewinneinbrüche in der Landwirtschaft

Laut Prognosen des Verbandes der Landwirtschaftskammern (VLK) wird die Abschwächung der Agrarpreise bei den landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben zu einem massiven Gewinneinbruch führen. Im laufenden Wirtschaftsjahr 2023/24 würden die Einkommen der Landwirt:innen in Deutschland um rund 30 bis 50 Prozent zurückgehen, was auch auf die sich weiter verschlechternden ökonomischen Rahmenbedingungen zurückzuführen sei. Seine Prognosen stützt der VLK auf die Buchführungsergebnisse des Vorjahres sowie auf aktuelle Daten und Trendanalysen.

Lediglich die Schweinefleischproduzenten könnten auf Grund der gestiegenen Ferkelpreise mit Gewinnen rechnen, die voraussichtlich auf dem guten Vorjahresniveau liegen werden. „Das aktuelle Wirtschaftsjahr ist geprägt von witterungsbedingten Einschränkungen bei den Feldarbeiten und massiven Preisrückgängen bei Milch und Getreide. Wir erwarten daher, dass die Gewinne 2024 auf das Niveau des fünfjährigen Durchschnitts zurückgehen“, sagte VLK-Präsident Gerhard Schwetje.

Zu den aktuellen Geldsorgen der Bauern kommen nun auch noch die geplanten Streichungen von Steuervergünstigungen für Agrar-Diesel hinzu. Trotz der massiven Bauernproteste in den vergangenen Tagen lehnt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Rücknahme der Streichungen ab. Wie Lindner in mehreren Interviews erklärte, müssten alle einen Beitrag zu den notwendigen Einsparungen leisten. Er sehe keinen Spielraum für einen Weiterbestand der Subventionen und für mehr Entgegenkommen. Auf der Großdemonstration am vergangenen Montag in Berlin versprach er jedoch u.a. den Bürokratieabbau.

VLK

Deutschlandfunk

Schweiz beendet Finanzierung von Herdenschutzhunden

Der Wolf breitet sich auch in der Schweiz immer weiter aus. Dank eines verbesserten Herdenschutzes ist die Anzahl der Nutztierrisse im vergangenen Sommer gesunken. Ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes der Weidetiere sind Herdenschutzhunde. Bislang hat der Schweizer Bund die Ausbildung dieser Hunde finanziert. Doch das Programm soll nun nicht weiter finanziert werden, wie in einer Sitzung in  der vergangenen Woche beschlossen wurde. Die Kantone sollen stattdessen eigene Programme für Herdenschutzhunde ausarbeiten, an denen sich der Bund später finanziell beteiligen will. Schutzhunde, die bereits ausgebildet wurden, würden noch bis Ende Januar 2025 weiter unterstützt. Wie verschiedene Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur SDA schreiben, soll die Arbeit danach von Seiten des Bundes ebenfalls nicht weiter finanziert werden.

„Das bedeutet quasi das Aus für Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden”, erklärte David Gerke aus der Gruppe Wolf Schweiz. Durch die Übergabe der finanziellen Verantwortung sei es absehbar, dass das Programm nicht in der gewohnten Qualität weitergeführt werden kann. Nach Meinung der Gruppe Wolf Schweiz würden Schafhalter wohl auf Zuchthunde aus dem Ausland zurückgreifen. Das Risiko, das von diesen Tieren ausgehe, sei jedoch nicht abzuschätzen. „Gut möglich, dass es deswegen wieder vermehrt zu Vorfällen mit Herdenschutzhunden kommt“, sagte Gerke weiter.

Das Bundesamt für Umwelt (BaFu) erklärte gegenüber der SonntagsZeitung, dass die Veränderungen im Herdenschutz aufgrund des neuen Jagdgesetzes nötig seien.

Grundsätzlich bleibe der Herdenschutz eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Für 2024 sind im Bundeshaushalt knapp 7,7 Millionen Franken vorgesehen. Über weitere finanziellen Mittel, die der Bund den Kantonen zur Verfügung stellen könne, entscheide das Parlament, erklärte Bafu-Sprecherin Reichlin.   

Schweizerbauer

Greenpeace fordert Werbeverbot für Tierprodukte

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace Schweiz fordert ein Werbeverbot für Fleisch- und Milchprodukte in dem Alpenstaat. Die zahlreichen Werbemaßnahmen des Einzelhandels sowie der Branchenorganisationen würden den Konsum dadurch legitimieren und steigern, obwohl bekannt sei, dass die Produktion tierischer Produkte erhebliche negative Auswirkungen auf Klima und Umwelt hätten.  

„Detailhändler und Branchenorganisationen wie Proviande oder die Schweizer Milchproduzenten setzen in ihrer Werbung auf manipulative Techniken. Sie bedienen beispielsweise Stereotypen und zementieren den Konsum von Tierprodukten als Norm“, lautet die Begründung der Forderung. Eine Petition, die knapp 19.000 Menschen unterzeichnet haben, wurde am 9. Januar 2024 eingereicht. Ausgenommen von dem lancierten Verbot sind Landwirt:innen, die ihre eigenen Produkte verkaufen. Dagegen soll nach Meinung von Greenpeace auch das Sponsoring an öffentlichen Veranstaltungen bzw. in Magazinen sowie die Lobbyarbeit an Schulen unterbunden werden. Die Umweltschützer:innen fordern zudem die Streichung von Bundesgeldern für die Absatzförderung von Tierprodukten. 

Im Vetion-Fokusthema Fleischlos glücklich finden Sie einen umfassenden Überblick über pflanzliche Alternativen zum Fleischkonsum sowie alternative Herstellungsmethoden von Fleischprodukten.

Schweizerbauer

Schwedens und Norwegens Kampf gegen die ASP

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist im Sommer vergangenen Jahres erstmalig auch in Schweden aufgetreten. In den Folgewochen wurden noch weitere 62 Ausbruchsorte in der rund 100 km² großen Kernzone, knapp 145 km nordwestlich der Hauptstadt Stockholm, gemeldet. Dr. Karl Ståhl, staatlicher Epizootiologe bei der schwedischen Veterinärbehörde (SVA), vermutet, dass das ASP-Virus in dieser Zone nicht mehr aktiv ist, da seit Ende September 2023 keine frisch infizierten Tiere mehr gefunden wurden. Die geringe Wildschweinpopulation sowie die systematischen und rechtzeitig ergriffenen Bekämpfungsmaßnahmen sind aus seiner Sicht die Hauptfaktoren für die erfolgreiche Eindämmung der Tierseuche.

Hunderte von Jäger:innen hatten sich nach dem Ausbruch an der Kadaversuche beteiligt, was auch zu dem schnellen Erfolg beigetragen habe, so Ståhl. Die Suche musste jedoch wegen schlechter Witterungsbedingungen unterbrochen werden, soll aber zeitnah, eventuell mit Hilfe von Kadaversuchhunden, fortgesetzt werden. „Tief unter der Schneedecke könnten natürlich noch Virusreste vorhanden sein, aber nach aktuellen Erkenntnissen dürfte eine anhaltende Umweltkontamination nur minimal sein“, erklärt Ståhl. Die schwedischen Behörden hoffen, das Land noch in diesem Jahr offiziell als „ASP-frei“ erklären zu können.

Schwedens Nachbarland Norwegen hat ebenfalls auf die ASP-Ausbrüche reagiert und plant, alle Wildschweine im Land zu töten und damit die Wildschweinpopulation in Norwegen vollständig auszurotten. Für diese Maßnahme hat das skandinavische Land die Prämien für erlegte Wildschweine sowie die Meldung toter oder kranker Wildschweine deutlich angehoben. So erhalten Jäger:innen nun umgerechnet 265 Euro pro erlegtes männliches Wildschwein, für erlegte Bachen zahlt das Land sogar 440 Euro. Wer ein erlegtes, tot oder krank aufgefundenes Wildschwein meldet, hat Anspruch auf umgerechnet 350 Euro.

Topagrar

3drei3

Südkorea will Schlachtung von Hunden verbieten

Auch wenn es für die westliche Welt kaum vorstellbar ist, gehört der Verzehr von Hundefleisch in einigen Ländern der Welt noch immer dazu. So auch in Südkorea. Dort gibt es nach offiziellen Statistiken mehr als 1.000 Hundefarmen, auf denen bis zu 1 Mio. Tiere pro Jahr aufgezogen und geschlachtet werden. Mit einer historischen Parlamentsentscheidung soll dem nun ein Ende gesetzt werden.

Ein Gesetz, das die Abgeordneten des Parlaments in Seoul nun einstimmig gebilligt haben, soll sowohl die Schlachtung von Hunden als auch den Vertrieb und Verkauf von Nahrungsmitteln mit Hundefleischbestandteilen verbieten. Unter Strafe soll zukünftig auch die Zucht der Tiere zur Fleischproduktion stehen. Das Gesetz müsse nur noch von Präsident Yoon Suk Yeol unterzeichnet werden, was nach Angaben des Deutschlandfunks lediglich eine Formsache ist. Allerdings ist bis zur Vollstreckung eine dreijährige Übergangszeit vorgesehen.

Die jahrhundertealte Tradition wurde schon seit vielen Jahren in dem asiatischen Land hitzig diskutiert. Zuletzt ist der Verzehr von Hundefleisch, besonders in der jüngeren und urbanen Bevölkerung, immer unpopulärer geworden, was auch mit dem steigenden Interesse an Tierrechten zusammenhängt. Zudem ist die Zahl der Vierbeiner in privaten Haushalten in dem asiatischen Land in den vergangenen Jahren gewachsen. Während Tierschützer:innen das geplante Gesetz begrüßen, wollen Züchter dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen. Die Mitglieder des koreanischen Hundefleischverbandes forderten mit zahlreichen Protestaktionen einen Stopp des Gesetzes, weil es nach ihrer Meinung gegen Persönlichkeitsrechte verstoße – einschließlich des Rechts, zu wählen, was man essen wolle.

Deutschlandfunk

Vollumfänglichkeit ist Erfolgsrezept des LTK

Eine Woche vor Beginn der größten Tierärztefortbildung im deutschsprachigen Raum, dem Leipziger Tierärztekongress (LTK), haben die Veranstalter (Tierärztliche Fakultät der Universität Leipzig, die Tierärztekammern der ostdeutschen Bundesländer sowie die Messe Leipzig) zu einer Online-Pressekonferenz eingeladen.

Mit Begeisterung wurden dort die neuen erwarteten Besucher- und Ausstellerrekorde vermeldet. So gibt es bereits jetzt knapp 6.000 Anmeldungen von Fortbildungsteilnehmer:innen sowie Buchungen von 329 Ausstellern aus insgesamt 21 Ländern auf der vetexpo. Prof. Dr. Uwe Truyen als Kongresspräsident beschreibt das Erfolgsgeheimnis des LTK mit dem breiten Spektrum und der Vollumfänglichkeit der Veranstaltung. Das Kongressprogramm ist so umfangreich und vielfältig wie die verschiedenen Tätigkeitsfelder in der Veterinärmedizin. Das Themenspektrum reicht von allen Tierarten bis zu Auseinandersetzungen mit ethischen Problemstellungen in der Tiermedizin, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung und Zoonosen. Zudem wird es Brennpunktthemen zu One Health, Nachhaltigkeit und den Auswirkungen des Klimawandels geben.

Die vetexpo wurde in diesem Jahr um eine sogenannte Start Up-Area erweitert und in einer Sonderschau werden ein mobiles Hofschlachtsystem sowie ein Kofferlabor vorgestellt. Es gibt also viel zu sehen und zu hören.

Neben der Vorstellung des diesjährigen Programms wurde auf der Pressekonferenz auch das Thema Fachkräftemangel also Tierärztemangel angesprochen. Hier gebe es einiges zu tun. Als erstes müssten genauere Zahlen, Daten und Fakten her, um den Mangel bzw. den Bedarf genau einordnen zu können. Hier wollen zumindest einige Tierärztekammern künftig mehr beitragen durch detaillierte Erhebungsbögen, die u.a. um die Frage nach einer Teilzeitanstellung ergänzt werden, wie der Präsident der Tierärztekammer Sachsen, Dr. Uwe Hörügel, verriet. Prof. Truyen hält es auch für notwendig, die Zulassunsgbedingungen zum Veterinärmedizinstudium zu überarbeiten als auch mittelfristig die Zahl der Studienplätze deutlich nach oben aufzustocken. Nach Ansicht von Dr. Hörügel sollten auch internationale Kolleg:innen leichter in den Arbeitsmarkt integriert werden können, in dem beispielsweise eine zentrale Anlaufstelle für Tierärzt:innen aus dem Nicht-EU-Ausland geschaffen wird und im Rahmen der Approbationsanerkennung vorgeschriebene Prüfungen künftig wahlweise auch auf Englisch absolviert werden können. Dies fordert unter anderem auch der Dessauer Zukunftskreis (DZK) in seinem Wörlitzer Memorandum.

LTK

Mehr Highlights des LTK 2024

Halter:innen in NRW müssen Tierbestandszahlen melden

Bis spätestens zum 31. Januar 2024 müssen in Nordrhein-Westfalen die Bestände von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen gemeldet werden. Die Tierseuchenkasse weist darauf hin, dass neben Landwirt:innen auch Hobbyhalter:innen sowie gewerbliche Tierhalter:innen zu der Meldung gesetzlich verpflichtet sind, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht geändert hat. Rinderhalter:innen sind ausgenommen, da deren Bestände auf einer zentralen Datenbank gelistet sind. Während für Pferde- und Gehegewildhalter:innen der Stichtag 1. Januar 2024 gilt, müssen Halter:innen von Schweinen, Schafen, Ziegen, Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten, Gänsen, Küken oder Bienen den jeweiligen Höchstsatz melden. Halter:innen von Kameliden sind hingegen lediglich zu einer Erstanmeldung verpflichtet, weitere Meldungen sind nicht erforderlich. Der einfachste Weg ist die Online-Meldung.

Landwirtschaftskammer NRW

Verbot des Kükentötens kann durch Schlupflöcher umgangen werden

Vor ziemlich genau zwei Jahren ist das Verbot des Tötens von Eintagsküken in Deutschland in Kraft getreten. Das habe mindestens 78 Millionen Hähne gerettet, wie der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) beziffert. Ein Großteil der Branche habe sich inzwischen mit dem Verbot arrangiert. So sei der Anteil der Betriebe, die die Geschlechtsbestimmung im Ei anwenden, stark gewachsen, heißt es bei KAT. Mit dem In-ovo-Verfahren lässt sich frühzeitig vor dem Schlüpfen das Geschlecht des Kükens feststellen. Die männlichen Bruteier können so bereits vor dem Schlupf aussortiert werden. 

Dennoch führten zu viele Schlupflöcher in der deutschen Gesetzgebung dazu, dass das Verbot umgangen werden kann. Nach Angaben des KAT importieren noch immer viele Legehennenhalter:innen ihre Tiere aus Ländern, in denen das Kükentöten nicht verboten ist. Diese Hühner legen in Deutschland legal Eier, welche als deutsche Eier verkauft werden, beklagt der KAT. Der Verein verhindere dies bei seinen eigenen Mitgliedern mit internen Vorgaben.

Wer als Produzent das KAT-Siegel verwenden möchte, muss sich unabhängig von möglichen Unterschieden der jeweiligen nationalen oder föderalen Gesetze an die Vorgaben des Vereins halten, die EU-weit die vollumfängliche Übernahme des Kükentöten-Verbots wie auch spezielle Leitfäden für eine Bruderhahn-Aufzucht umfassen.

KAT

Probleme im Schlachthof Aschaffenburg bereits lange bekannt

Gegen den Schlachthof Aschaffenburg ermittelt aktuell die Staatsanwaltschaft, nachdem Videoaufnahmen der Tierschutzorganisation „Soko Tierschutz“ im vergangenen Sommer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz offenbart haben. Nun kam heraus, dass Kontrollbehörden schon seit mindestens fünf Jahren immer wieder Tierschutzverstöße festgestellt haben.

Wie aus einer Anfrage der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag an die Staatsregierung hervorgeht, entdeckten die kontrollierenden Veterinär:innen bei 11 von 36 Kontrollen Verstöße, unter anderem eine fehlende Absonderung von kranken oder verletzten Tieren, stark verunreinigte bzw. überbelegte Ställe sowie schimmeliges Futter.  

„Wir haben es hier nicht mit einem einfachen Schlachthof-Skandal zu tun. Sondern mit einem kriminellen System, bei dem Regelverstöße zum Arbeitsalltag gehören“, erklärt Paul Knoblach, Sprecher für Tierschutz der Landtags-Grünen. „Der Verbraucherschutzminister kann nicht länger so tun, als wüsste er von nichts. Handeln ist angesagt“, mahnt der Grünen-Politiker Knoblach. Die Grünen fordern unter anderem mehr Personal für Kontrollen.

Zeit.de

Kürzungen im Agrarbereich teilweise zurückgenommen

Die massiven Proteste der Landwirt:innen in den vergangenen Wochen gegen die Sparpläne der Bundesregierung scheinen gewirkt zu haben. Wie einer aktuellen Meldung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu entnehmen ist, will die Ampel einen Teil ihrer angekündigten Einsparungen im Agrarbereich für 2024 zurücknehmen. So soll es keine Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft geben. Weiterhin sollen die Steuerbegünstigungen beim Agrardiesel nun schrittweise eingespart werden. Im Jahr 2024 erfolgt eine Reduzierung des Entlastungssatzes um 40 Prozent. In den Jahren 2025 und 2026 wird jeweils eine weitere Reduzierung um 30 Prozent erfolgen, so dass für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen keine Subvention mehr erfolgt. Die Rück-Vergütung der im Jahr 2023 verbrauchten Mengen im Jahr 2024 erfolgt unverändert.

„Wir haben gemeinsam eine Lösung gefunden, die eine überproportionale Belastung der Land- und Forstwirtschaft abwendet. In den letzten Tagen habe ich dazu viele intensive Gespräche geführt, auf die Schlagseite zulasten des Agrarsektors hingewiesen und Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht”, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Änderung der Pläne und bedanke sich dafür bei Bundeskanzler Olaf Scholz sowie Vizekanzler Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner. Gleichzeitig kritisierte er, dass es im Rahmen der Proteste der Landwirt:innen aber auch Aktionen gab, die deutlich über das Ziel hinausgeschossen sind und sich in der demokratischen Auseinandersetzung nicht gehörten.

BMEL

Frankreich intensiviert Kampf gegen die ASP

Mit einem überarbeiteten Aktionsplan wird Frankreich den Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) verstärken. Zu den Schutzmaßnahmen gehören verbindliche Audits, mehr staatliche Kontrollen und eine Kommunikationskampagne sowie die Sensibilisierung der Zollverwaltung und die Reduzierung des Schwarzwildbestandes. Ziel des Landwirtschaftsministeriums ist es auch, die Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben zu erhöhen, um einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche entgegenzuwirken, wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) berichtet.

Seit 2024 sind Audits verpflichtend, denen eine entsprechende Branchenvereinbarung zu Grunde liegt. Die Schweinehalter:innen sollen im Rahmen einer Kommunikationskampagne über die genauen Details informiert werden. Die Ergebnisse der Audits sollen unter anderem den zuständigen Tierärzt:innen zugänglich gemacht werden.

Um das Risiko der ASP-Ausbreitung zu verringern, sollen auch die staatlichen Kontrollen in den Betrieben intensiviert werden. Zudem ist geplant, die Schweinehalter:innen in Frankreich durch landesweite Anlaufstellen bei der Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen zu unterstützen.

Auch in 2024 bietet Myvetlearn.de Tierärztinnen und Tierärzten die E-Learningreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung als Online-Fortbildung an. In Kurs 4 geht Dr. Harlizius (u.a. FTA für Schweine, Mitglied im BTK-Ausschuss für Schweine) auf Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit in Schweinebeständen ein.

ISN

Kommission will internationalen Schutzstatus des Wolfs anpassen

Nach Plänen der Europäischen Kommission sollte der Internationale Schutzstatus des Wolfs geändert werden. Der am 20.12.2023 veröffentlichte Vorschlag der Kommission sieht eine Anpassung des Wolfsschutzstatus im Rahmen des Berner Übereinkommens von „streng geschützt“ auf „geschützt“ vor. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Europäische Union einen ähnlichen Weg eingeschlagen.

„Die Rückkehr des Wolfs ist eine gute Nachricht für die Artenvielfalt in Europa. Die Dichte der Wolfsrudel in einigen europäischen Regionen ist inzwischen jedoch zu einer echten Gefahr geworden, insbesondere für die Nutztierhaltung. Die lokalen Behörden fordern größere Flexibilität für das aktive Management kritischer Wolfspopulationen. Dies sollte auf europäischer Ebene erleichtert werden, und der von der Kommission heute eingeleitete Prozess ist ein wichtiger Schritt dahin. Ich bin fest überzeugt, dass wir gezielte Lösungen finden können und werden, um nicht nur die biologische Vielfalt, sondern auch die Lebensgrundlage unserer Landbevölkerung zu schützen“, äußerte sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu dem Kommissionsvorschlag.

Die Grundlage für die vorgeschlagene Absenkung des Schutzstatus ist eine eingehende Analyse von gesammelten Daten über das Wolfsvorkommen in Europa. Diese zeigen, dass die Wolfspopulationen in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich zugenommen haben und immer größere Gebiete besiedeln. Rund 20.000 Wölfe sowie Rudel mit Welpen wurden in den 23 Mitgliedstaaten bislang gezählt, wobei die Populationen weiter wachsen und Streifgebiete expandieren.

Der Deutsche Bauernverband begrüßt den Vorschlag der Kommission. „Endlich erkennt die EU-Kommission an, dass das Schutzniveau des Wolfes nicht mehr gerechtfertigt ist, die Zahlen der Wolfsrisse verdeutlichen zudem die europaweite Dramatik für Weidetierhalter“, sagt Generalsekretär Bernhard Krüsken mit Blick auf die rund 65.500 von Wölfen getöteten Nutztiere in den EU-Ländern. Krüsken fordert zudem, dass die Bundesregierung das europäische Naturschutzrecht auch vollständig in nationales Recht umwandelt und keine Alleingänge machen wird.

Es ist nun an den Mitgliedstaaten, über den Kommissionsvorschlag zu entscheiden. Sobald der Vorschlag angenommen wurde, wird er von der EU dem Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens vorgelegt.

Europäische Kommission

Deutscher Bauernverband

Förderprogramm verspricht keine Planungssicherheit

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat bundeseinheitliche Förderungen für Schweinehalter:innen beschlossen. Für die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) soll die laufende Förderung der besonders tiergerechten Schweinehaltung aus der GAK herausgelöst und befristet bis zum Jahresende 2027 in der GAK ausgesetzt werden. Der Beschluss sieht zudem vor, dass die Förderung von Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz in Ställen sowie die befristete Modernisierungsförderung im Sauenbereich weiterhin in der GAK möglich bleiben.

Die Interessenvertretung der marktorientierten und spezialisierten Schweinehalter, ISN, kritisiert den Beschluss, der aus ihrer Sicht keineswegs eine bessere Planungssicherheit für die Schweine haltenden Betriebe bereithält. Da die Fördermittel der einzelnen Bundesländer wegfallen und die vom Bund festgelegten Zugangsvoraussetzungen zu hoch sind, kämen die Förderungen lediglich für wenige Halter:innen in Frage. In Bezug auf die laufenden Förderungen werde es im wesentlichen auf Mitnahmeeffekte hinauslaufen, so die ISN. Die Rahmenanpassung, die Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir als wichtigen Schritt bezeichnete, werde im Endeffekt für die meisten Schweinehalter:innen eher ein Nachteil sein.

SUS

Großer Bauernprotest in Berlin

Am vergangenen Montag haben mehr als 6.600 Landwirt:innen aus ganz Deutschland in Berlin mit einer Protestaktion ihrer Wut über die angekündigte Sparpolitik der Bundesregierung Ausdruck verliehen. Zur Sternfahrt, an der rund 1.300 Traktoren teilnahmen, hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit mehreren Landesverbänden aufgerufen. Die Kundgebung, die schon in den frühen Morgenstunden für zahlreiche Staus in der Hauptstadt sorgte, richtete sich gegen die von der Bundesregierung geplanten Streichungen von Subventionen für die Landwirtschaft. So sollen nach neuesten Plänen des Finanzministers Christian Lindner (FDP) Erstattungen für Agrardiesel sowie eine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge ersatzlos gestrichen werden.

Bundesagrarminister Cem Özdemir zeigte in seiner Rede vor Ort Verständnis für die Sorgen der Bäuerinnen und Bauern. „Ich halte nichts von den Streichungen in diesem Umfang“, bekräftigte Özdemir. „Deshalb kämpfe ich im Kabinett dafür, dass es in dieser Härte nicht kommt.“ Der Grünen-Politiker argumentierte, dass es durch die Agrardieselsubvention, die es in anderen EU-Ländern weiterhin gäbe, zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen für deutsche Landwirt:innen kommen würde. Trotz seiner Worte wurde der Minister von den Landwirt:innen ausgebuht. 

Die Betriebe seien in ihrer Existenz gefährdet, denn die Einkünfte seien bereits jetzt sehr niedrig, erklärte der Vizepräsident des Brandenburger Landesbauernverbandes (LBV), Heiko Terno, gegenüber dem Tagesspiegel. Die harte Arbeit lohne sich nicht mehr, Nachwuchs werde abgeschreckt. Wenn mehr Betriebe schließen müssten, werde am Ende auch der Verbraucher mehr für die Produkte zahlen müssen. „Irgendwann trifft es jeden“, meint Terno. Politiker aus Bayern unterstützten die Proteste vor Ort, wie Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zur Teilnahme aufgerufen: „Wir fordern die Regierung auf, die einseitigen Belastungen für unsere Bauern zurückzunehmen“, ließ Söder auf seinem Instagram-Profil verlauten.

Tagesspiegel

DBV

Kommentar Cem Özdemir

CO2-Betäubung nicht tiergerecht – Kritik nimmt zu

Per Gesetz ist vorgegeben, dass Tiere vor der Schlachtung betäubt werden müssen. Neunzig Prozent aller Schlachtbetriebe wenden bei Schweinen die Betäubung mit Kohlendioxid (CO2) an. Bei diesem Verfahren werden die Schweine in Gruppen in eine Gondel getrieben, die sich dann in eine mit hoher CO₂-Konzentration angefüllte Grube hinabsenkt. Dort verbleiben die Tiere, bis sie durch die narkotisierende Wirkung des Gases betäubt sind.

Die EU hat dieses Verfahren in der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung trotz tierschutzrechtlicher Bedenken zugelassen. Die Tiere zeigen nachweislich starke Anzeichen von Erstickung. Durch das CO₂-Gas werden die Mundschleimhäute verätzt und in den 20 bis 30 Sekunden bis zum Eintreten der Wahrnehmungslosigkeit wehren sich die Schweine mit Strampelbewegungen sowie Schlagen gegen die Gitter und äußern schrille Schreie, wie Videoaufnahmen gezeigt haben. Der Ruf nach alternativen Betäubungsmethoden wird lauter, doch bezugnehmend auf offizielle Erklärungen der EU seien Alternativen aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar.

„Die rein wirtschaftlichen Erwägungen können kein rechtfertigender (= vernünftiger) Grund für die Leiden sein, denen die Tiere bei Anwendung der Methode „Kohlendioxid in hoher Konzentration“ ausgesetzt sind“, kritisiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V und deklariert die CO₂-Betäubung als Verstoß gegen geltendes deutsches Tierschutzrecht.

Das Zugeben von Helium oder Argon könnte zwar eine Verbesserung bringen, doch hat sich der Einsatz dieser beiden Gase bislang als wenig praxisreif erwiesen. Als Alternative bliebe die Elektrobetäubung auf modernstem Standard. Die Tierärztliche Vereinigung Tierschutz (TVT) teilte auf Anfrage mit, dass die Beförderung von Tieren zur Elektrobetäubung über den sogenannten Brustbandrestrainer schon seit Jahren ein in den großen Schlachtbetrieben etabliertes Verfahren ist, die keine CO2-Betäubung anwenden. Unter anderem werden dort bereits vollautomatische Elektrobetäubungsanlagen verwendet.

Die Europäische Kommission plant zum Ende des laufenden Jahres, das Thema CO2-Betäubung bei Schweinen zur Diskussion zu bringen. Aus der EU-Pressestelle in Berlin war zu erfahren, dass dies im Rahmen von Vorschlägen zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Tierwohl geschehen soll. Grundlage soll demnach ein neuerliches Gutachten der EFSA aus dem Jahr 2020 zu dieser Betäubungsart sein. Der Titel lautet: „Wohlergehen von Schweinen beim Schlachten“.

Agrarheute

Tierschutzbericht der Bundesregierung enttäuschend

Der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte 14. Tierschutzbericht ist am 13.12.2023 vom Bundeskabinett gebilligt worden. Dieser Bericht fasst die in den vergangenen vier Jahren ergriffenen Tierschutzmaßnahmen zusammen. Die Bilanz fällt nach Einschätzung deutscher Tierschutzorganisationen enttäuschend aus.

Als einen regelrechten Stillstand in der Tierschutzpolitik bezeichnet die Tierschutzorganisation Provieh den gerade bewilligten Tierschutzbericht. Außer der Berufung einer Bundestierschutzbeauftragten sei bislang seitens der Ampelkoalition kein weiteres Versprechen hinsichtlich des Tierschutzes eingehalten worden. Auch die vielfach gepriesene Haltungskennzeichnung bringe keine tatsächlichen Verbesserungen für das Wohl von Nutztieren. Ein Verbot der Anbindehaltung habe die Regierung bis jetzt nicht durchsetzen können, kritisiert auch der Deutsche Tierschutzbund. Stattdessen werde an der sogenannten Kombihaltung festgehalten.

„Statt eine artgerechte Unterbringung durchzusetzen, wird scheinbar von der Bundesregierung geplant, an der tierschutzwidrigen Anbindehaltung mit phasenweiser Bewegung festzuhalten. Weder beim Tierschutzgesetz noch bei den Verordnungen für Puten und Rinder oder dem Brandschutz geht es voran – in der Tierschutzpolitik ist es scheinbar zum Stillstand gekommen“, kommentiert Anne Hamester, Leitung der Facharbeit und Politik bei PROVIEH, die Tierschutzpläne der Regierung. „Die Bundesregierung muss das Tierschutzgesetz endlich tierschutzkonform ausbauen und damit die derzeitige legalisierte Tierqual beenden. Es darf keine weiteren Verzögerungen oder Ausreden geben, die Gesellschaft verlangt nach mehr Tierschutz.“  

 Deutscher Tierschutzbund

Provieh

Petition für den Erhalt des Schlachthofpraktikums

Tierarzt und Youtuber Dr. Karim Montasser hat bereits im Oktober diesen Jahres eine Petition gestartet, in der er die Abschaffung des verpflichtenden Schlachthofpraktikums im Tiermedizinstudium fordert. Bislang wurden mehr als 17.700 Unterschriften gesammelt. Montasser argumentiert, dass zahlreiche Tiermedizinstudierenden unter psychischen Belastungen, wie Überforderung und sexuellen Übergriffen während des dreiwöchigen Pflichtpraktikums litten. Wie eine aktuelle Studie der Universität Leipzig ergeben hat, hielten rund 74 Prozent der Befragten das Schlachthofpraktikum dennoch für angemessen.

Die Studentin Pia Zentgraf (LMU München) hat ihrerseits nun eine Gegenpetition gestartet, in der sie fordert, das Schlachthofpraktikum in der tiermedizinischen Ausbildung zwingend beizubehalten. Die Studentin erklärt, dass subjektive Erfahrungen keinesfalls der Grund für  Änderungen des Curriculums sein dürften. Andere Bereiche der Ausbildung könnten zudem dadurch gefährdet sein. Die tierärztliche Tätigkeit in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sei ein wichtiger Bereich im tierärztlichen Berufsfeld. Nur durch die praktische Arbeit könnten die notwendigen Fähigkeiten für die Überwachung einer tierschutzgerechte Schlachtung erlernt werden, argumentiert Zentgraf.

Um auch in Zukunft den Tierschutz auch in der letzten Phase des Lebens eines Tieres gewährleisten zu können, startete die Studentin die Petition für den Beibehalt des Schlachthofpraktikums.

Zur Petition zum Erhalt des Praktikums

Schweiz will Tierschutz verbessern  

Die Schweiz geht hinsichtlich der Verbesserung des Tierschutzes einen großen Schritt voran. Die Vernehmlassung zu mehreren Erlassen wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in der vergangenen Woche zur Anpassung im Tierschutzbereich eröffnet. Die Erlasse beziehen sich sowohl auf die Nutztierhaltung, Tierversuche und Hundeimporte.

Der Bundesrat plant, die tierschutzrechtlichen Vorgaben gesetzlich zu stärken, da auch die Forschung laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse generiere, heißt es auf dessen Internetseite. Demnach sollen Importe von Hundewelpen verboten werden, die unter fünfzehn Wochen alt sind, wie es bereits in vielen EU-Staaten vorgegeben ist. Damit sollen unbedachte Spontankäufe von Welpen im Internet verringert werden. Zudem plant der Bundesrat, die Zucht von Versuchstieren auf das notwendige Minimum zu beschränken. Um eine Transparenz zu erreichen, soll außerdem die Bestimmung aller Versuchstiere künftig in einer Datenbank erfasst werden müssen. Gemäß des 3R-Prinzips wird auch vorgeschrieben, dass die Versuchstiere ausnahmslos in die Käfige und Gehege mit genügend Rückzugsmöglichkeiten gehalten werden. Weiterhin soll das Touchieren (Kürzen) der Schnäbel von Hühnern, der Gebrauch bestimmter Methoden beim Umgang mit Pferden sowie das Kürzen der Schwänze von Schafen per Gesetz verboten werden. Die Vernehmlassung der betreffenden Erlasse dauert bis am 15. März 2024.

Bundesrat

EU plant Gesetzesanpassung bei Tiertransporten

Die Europäische Kommission plant, die gesetzlichen Vorgaben für Transporte von Nutztieren an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, wie Agra-Europe (AgE) mitteilt. So soll die Dauer von Schlachttransporten auf neun Stunden begrenzt werden, wie aus einem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag hervorgeht. Die Transportdauer von Nutztieren, die zu anderen Zwecken als der Schlachtung transportiert werden, soll 21 Stunden nicht überschreiten dürfen, samt einer Pause nach zehn Stunden. Danach muss den Tieren eine Pause von einem Tag außerhalb des Transportfahrzeugs ermöglicht werden. Nur dann darf der Transport fortgeführt werden.

Für nicht absetzte Kälber, Lämmer, Zicklein und Fohlen soll die Dauer des Transports auf höchstens acht Stunden festgelegt werden. Zudem müssen die Jungtiere spätestens alle neun Stunden gefüttert werden, sofern nicht ein spezielles, eigens zertifiziertes Fütterungssystem vorhanden ist. Geplant sei auch, dass Fohlen unter vier Monaten sowie weniger als zehn Kilogramm schwere Ferkel maximal neun Stunden transportiert werden dürfen, wenn die Verbringung ohne das Muttertier erfolgt.

Im Zweifel sollenTierärzt:innen entscheiden, ob ein Tier transportfähig ist. Die EU will neben Dehydration, offenen Wunden und Organvorfällen auch weit fortgeschrittene Trächtigkeit und noch nicht verheilte Nabel bei Jungtieren als Ausschlusskriterien festlegen. Alle Tiere, die sich nicht eigenständig oder schmerzfrei bewegen können, sollen grundsätzlich nicht transportiert werden dürfen.

Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll die Transportdauer von Legehennen auf höchstens 12 Stunden begrenzt werden; für Hennen am Ende der Legeperiode sind maximal zehn Stunden vorgesehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden.

AgE

Bauernzeitung

Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern

Bayern ist das Land mit dem bundesweit höchsten Anteil an Milchviehbetrieben. In vielen Fällen handelt es sich in dem Freistaat um kleinere und mittlere bäuerlichen Familienbetriebe. Rund die Hälfte der Milchkühe dort werden in Anbindehaltung gehalten.

Im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist sowie die Einschränkung der Kombinationshaltung. Bayern hingegen befürchtet massive Auswirkungen eines solchen Verbots und will mit einer Bundesratsinitiative dagegen angehen. Ein entsprechender Beschluss wurde seitens des bayerischen Kabinetts am 5.12.2023 bekanntgegeben.

Der Freistaat fordert, dass in diesem Fall auch die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen berücksichtigt werden müssten, da sonst mit dem Aufgeben vieler alteingesessener Betriebe zu rechnen sei.

Unumstritten ist jedoch auch bei der bayerischen Landesregierung, dass die ganzjährige Anbindehaltung als Auslaufmodell zu betrachten ist. In Bayern wird jedoch auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung gesetzt, um die Landwirte zum Umstieg auf eine Laufstallhaltung zu bewegen. Dazu hat das Land verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen und rund 37 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.  Bislang seien bereits mehr als 1.200 Betriebe hinsichtlich einer Haltungsumstellung beraten worden.

Angesichts dieser Entwicklung beim Umstieg auf Kombinations- oder Laufstallhaltung fordert die Landesregierung in ihrer Bundesratsinitiative den Bund auf, auf ein generelles gesetzliches Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten. Zahlreiche Tierschutzverbände hingegen verlangen dagegen ein schnelles Verbot der Anbindehaltung. Noch haben sich die Ampelfraktionen im Bundestag allerdings noch nicht auf einen Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes einigen können.

Bayerische Staatsregierung

Agrarheute