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Bayern bereitet den Weg für Landtierarztquote

Ähnlich der bereits existierenden Landarztquote in der Humanmedizin treibt die Bayerische Staatsregierung die Landtierarztquote voran. Als nächster Schritt ist die Verbändeanhörung geplant. Die aktuelle Situation zeigt, dass sich gerade in ländlichen Regionen die Nachwuchsgewinnung in der Nutztierpraxis zu einer zunehmenden Herausforderung entwickelt. Dem demographischen Wandel ist es zudem geschuldet, dass die Zahl der tierärztlichen Praxen für Nutztiere immer weiter zurückgeht. Mit der Landtierarztquote will der Freistaat dieser Entwicklung entgegenwirken.

Das Vorhaben wurde als Teil des “Zukunftskonzepts Landtierärzte” vom Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministerium initiiert und hat das Ziel, eine flächendeckende tierärztliche Versorgung vor allem im Nutztierbereich sicherzustellen. So sollen Tierärzt:innen schon frühzeitig an den ländlichen Raum gebunden und der Kontakt zur Nutztierhaltung und zur tierärztlichen Versorgung von Nutztieren gefördert werden.

Für das Auswahlverfahren werden zunächst das Ergebnis eines Studieneignungstests für medizinische Studiengänge sowie erfolgreich abgeschlossene einschlägige Ausbildungen und Praktika im Bereich der Nutztiermedizin berücksichtigt. Anschließend finden strukturierte und standardisierte Auswahlgespräche statt, bei denen auch praktische Fähigkeiten geprüft werden.

Der Startschuss für die Landtierarztquote soll zum Wintersemester 2025/2026 erfolgen. Interessierten Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich bereits jetzt über die Termine für eine Teilnahme am Test für medizinische Studiengänge zu informieren, um die jeweiligen Anmeldefristen nicht zu versäumen.

„Eine Landtierarztquote ist ein wertvoller Baustein im Maßnahmenpaket, wir stellen damit die Weichen für optimale Versorgung schon bei der Ausbildung. Wir bringen den Gesetzesentwurf nach der Verbändeanhörung im Landtag ein und werden die Hochschulzulassungsverordnung anpassen. Unser Ziel: Start der Quote zum Wintersemester 2025/2026″, betont der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume.

Ministerium Bayern

Keine BTV-Entschädigung – Hessen rät dringend zu Impfung

Nach dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BTV) im hessischen Vogelbergkreis und in Anbetracht der Häufung von BTV-Fällen in Nordrhein-Westfalen nahe der hessischen Landesgrenze ruft das Hessische Landwirtschaftsministerium Rinder- und Schafhalter:innen zur Impfung auf. Trotz vorheriger Aufrufe sei die Nachfrage in dem Bundesland noch sehr gering, so das Ministerium. Einzig die Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren klinischen Verlauf und Verlusten.

In den Monaten von Juli bis November sind Gnitzen (Stechmücken), die Überträger der Krankheit sind, besonders aktiv. Daher befürchtet das Ministerium, dass bald auch in Hessen vermehrt Ausbrüche auftreten können. Aktuell gibt es im Landkreis Kassel einen ersten Verdachtsfall. Bereits im vergangenen Monat hat das Hessen die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer genehmigt, nachdem die Tierseuche vermehrt in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten ist.

Das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Tierverluste durch BTV nicht durch die Tierseuchenkasse entschädigt werden. Für die BTV-Impfung erhalten Tierhalter:innen einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen sowie drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes für das Tier ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor.

Ministerium Hessen

Özdemir fordert langfristige Unterstützung der Landwirt:innen

Anlässlich der Ergebnisse des aktuellen Agrarbarometers der Landwirtschaftlichen Rentenbank fordert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir von der Politik mehr Unterstützung der Landwirt:innen. „Die Tierhalterinnen und Tierhalterin Deutschland wissen sehr genau, dass es Veränderungen braucht, um ihre Höfe für die Zukunft gut aufzustellen. Ein stetig sinkender Fleischkonsum und der gesellschaftliche Wunsch nach mehr Tierschutz lassen nur diesen Weg zu. Der schon über ein Jahrzehnt andauernde Strukturbruch in der Branche ist dafür ein einschneidender Beleg, der sich nicht weiter ignorieren lässt. Allein zwischen 2010 und 2020 hat sich die Zahl der tierhaltenden Höfe nahezu halbiert. Die Befragung der Rentenbank zeigt eindrucksvoll, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter jedoch bereit sind, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen“, sagt Özdemir.

Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, für Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu sorgen. Um die Landwirt:innen bei ihren Investitionen für mehr Tierwohl zu unterstützen, stellt das BMEL in den nächsten Jahren insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. „Von den für dieses Jahr vorgesehenen 150 Millionen liegen bereits jetzt Anträge in Höhe von 60 Millionen Euro vor. Auch das ist eindrucksvoller Beleg für den Veränderungswillen auf den Höfen. Für 2025 erhöhen wir die Fördersumme für den Stallumbau dann wie geplant einmal um weitere 200 Millionen Euro“, verspricht der Minister.

BMEL

Europawahlen und Tiermedizin

Am 9. Juni 2024 hat Europa ein neues Parlament gewählt. Mit 186 Sitzen konnte sich auch dieses Mal die Europäische Volkspartei (EVP) durchsetzen. Die Sozialdemokraten bilden die zweitstärkste Partei. Da sowohl die Liberalen als auch die Grünen deutliche Verluste hinnehmen mussten, ist derzeit noch unklar, welche Auswirkungen das Wahlergebnis auf Themen wie Tierwohl und antimikrobielle Resistenzen (AMR) haben wird. Klassische konservative Themen wie Landwirtschaft und Ernährungssicherheit könnten aber nach Meinung des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) politisch künftig höher gewichtet werden.

In Deutschland haben die Landwirt:innen (52%) und die Selbstständigen (35%) mehrheitlich die CDU/CSU gewählt. Bei beiden Berufsgruppen lag jeweils die AfD an zweiter Stelle. Wie die Freien Berufe gewählt haben, gibt die Auswertung nicht her.

Deutlich wichtiger als auf nationaler Ebene ist im Europäischen Parlament die Ausschussarbeit. Bis zum 17. Juli 2024 hat sich jedoch abgezeichnet, dass Norbert Lins den Vorsitz im wichtigen Agrarausschuss abgeben muss, der stattdessen von einer/m Vertreter/in der Partei der italienischen Ministerpräsidentin Meloni (Fratelli d’Italia) übernommen wird. Zudem scheinen die Überlegungen, den Umwelt- und Gesundheitsausschuss (ENVI) in zwei Ausschüsse aufzuspalten, nicht mehrheitsfähig zu sein. Dies würde laut bpt grundsätzlich den One-Health-Ansatz stärken.

bpt

Dr. Katharina Kluge wird neue Chief Veterinary Officer

Dr. Katharina Kluge wird Leiterin der Unterabteilung 32 „Tiergesundheit, Tierschutz“ im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und damit neue Chief Veterinary Officer. Sie folgt auf Dr. Dietrich Rassow, der in den Ruhestand geht.

Kluge ist promovierte Fachtierärztin für Pharmakologie und Toxikologie. Seit 2003 ist sie im BMEL, wo  sie zunächst im Referat Tierarzneimittel tätig war. 2008 übernahm sie dann die Leitung des Referates Tierschutz.

In ihrer neunen Position wird sie unter anderem dafür zuständig sein, Deutschland in Veterinärangelegenheiten im europäischen und internationalen Kontext zu vertreten. 

BMEL

Keine Verbrauchsstiftung für Tierheime im Bundeshaushalt vorgesehen

Am heutigen Mittwoch (17.07.2024) wird das Bundeskabinett den Bundeshaushalt für 2025 beschließen. Laut Entwurf des Haushaltsgesetzes wird sich der Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegenüber dem laufenden Jahr kaum verändern. So soll der Haushalt des BMEL rund 6,86 Mrd. Euro betragen (- 1%).  Doch auch im letzten Bundeshaushalt der aktuellen Ampelkoalition scheint trotz Koalitionsversprechen keine Verbrauchsstiftung für Tierheime einplant zu sein, was der Deutsche Tierschutzbund scharf kritisiert. „Tierheime werden wir durch eine Verbrauchsstiftung unterstützen – so steht es im Koalitionsvertrag. Doch die Bundesregierung bricht ihre Versprechen und lässt die Tierheime im Stich“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Mittel werden dringend benötigt, denn mehr als die Hälfte aller Tierheime sind schon voll oder gar überfüllt. Den Tierschützer:innen sind wütend und verzweifelt, da immer häufiger Aufnahmestopps verhängt und Tiere abgewiesen werden müssen. Ohne die versprochenen Finanzspritzen der Regierung kann der praktische Tierschutz vor Ort kaum noch überleben. Lediglich 18 Prozent der Tierheime in Deutschland haben noch begrenzte Kapazitäten. Eine adäquate Betreuung und Versorgung von in Not geratenen Tieren ist so kaum noch möglich. Da weder finanzielle Reserven für notwendige Investitionen in die Infrastruktur oder energetische Maßnahmen, veterinärmedizinische Auflagen oder des Arbeitsschutzes vorhanden sind, werden die Gelder aus der Verbrauchsstiftung dringend benötigt.

„Jetzt ist es an den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die Stiftung einzurichten und so den Koalitionsvertrag zu erfüllen. Gemeinsam mit unseren 16 Landestierschutzverbänden und über 760 angeschlossenen örtlichen Tierschutzvereinen mit 550 Tierheimen fordern wir die Fraktionen auf, im Parlament Wort zu halten“, mahnt Schröder.

Deutscher Tierschutzbund

Agrarheute

Neues Tiergesundheitsgesetz in Rheinland-Pfalz soll Tierseuchenprävention stärken

In der vergangenen Woche hat Rheinland-Pfalz ein neues Tiergesundheitsgesetz beschlossen, das das Landestierseuchengesetz aus dem Jahr 1986 ablöst. Die Novellierung soll vor allem die Tierseuchenprävention stärken. Neben den erheblichen Änderungen bei verschiedenen Zuständigkeiten hätten Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Überarbeitung und Modernisierung des Tiergesundheitsgesetzes in Rheinland-Pfalz notwendig gemacht, so die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder.  

„Die Veterinärverwaltung in Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahren gut und gründlich auf den jetzt eingetretenen Fall der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Und genau um die Vorbereitung auf und die Bekämpfung von Tierseuchen auch zukünftig bestmöglich zu sichern, haben wir das Tiergesundheitsgesetz zeitgemäß fortentwickelt“, erklärt Eder. Die Novellierung betrifft sowohl Tierhalter:innen, Jagdausübungsberechtigte und die Tierseuchenkasse als auch die Kommunen, das Fachzentrum für Bienen und Imkerei des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, das Landesuntersuchungsamt (LUA), die Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie das zuständige Ministerium.

„Ich bin überzeugt, dass wir uns mit dem neugefassten Gesetz gut für die Zukunft aufstellen. Wie wichtig die Vorbereitung auf Tierseuchen ist, erleben wir aktuell bei der Afrikanischen Schweinepest. Durch das Auftreten der ASP in Brandenburg und Sachsen konnte sich auf den Ernstfall gut vorbereitet werden und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden aus Hessen und Rheinland-Pfalz funktioniert sehr gut. So konnten die bisher gefundenen infizierten Tiere schnell aufgespürt werden. Was sich in der Praxis erprobt hat, wird durch die Novellierung des Tiergesundheitsgesetzes festgehalten“, betont die Ministerin.

Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im benachbarten Hessen Mitte Juni 2024, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)  am 10. Juli 2024 ebenfalls den positiven ASP-Nachweis bei zwei in der Nähe von Gimbsheim (Kreis Alzey-Worms) tot aufgefundenen Wildschweinen bestätigt. Damit ist der Erreger erstmals auch in Rheinland-Pfalz aufgetreten. Um die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu mindern, hat das  Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) am vergangenen Dienstag (09.07.2024) die Richtlinie zur Drohnenförderung überarbeitet. Demnach dürfen ab sofort für die Rehkitzrettung geförderte Drohnen auch für die Wildschweinkadaversuche eingesetzt werden.
Wird die Drohne mit Wärmebildkamera entgegen dem eigentlichen Förderzweck zur Suche nach verendeten Wildschweinen benutzt, muss dies jedoch der BLE mitgeteilt werden.

Ministerium Rheinland-Pfalz

Milliardenschweres Ausstiegsprogramm für Tierhalter:innen

Die frisch ernannte Landwirtschaftsministerin der Niederlande, Femke Wiersma, plant ein umfassendes Ausstiegsprogramm für Nutztierhalter:innen in Milliardenhöhe. Entsprechende Einzelheiten sollen im September 2024 präsentiert werden. Die Ministerin betont, dass dabei auch die Vorschläge ihres Vorgängers Piet Adema berücksichtigt werden sollen. Hohe Ausstiegszahlungen sollen mehr Tierhalter:innen dazu bewegen, die Tierhaltung aufzugeben. Noch ist es jedoch unklar, ab wann das neue Ausstiegsprogramm greifen soll.

Ferner kündigte die Ressortchefin in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments an, auf EU-Ebene die Bedeutung hoher Produktionsstandards in Handelsabkommen mit Drittländern zu betonen. Zudem sollen laut Ministeriumsplänen die Belastungen für Arbeitgeber:innen in der Landwirtschaft verringert werden, was der niederländische Bauernverband (LTO) begrüßt. Der Verband erhofft sich Lockerungen der bislang sehr strengen Rechtsvorschriften und Regelungen bzw. eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowie der Arbeitskosten.

Schweizerbauer

H5N1: Hohe Dunkelziffer bei Infektionen befürchtet

Seit dem ersten offiziellen Nachweis von Influenzaviren des Typs H5N1 in einem US-amerikanischen Milchviehbetrieb hat das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) bisher 140 infizierte Viehherden in zwölf Bundesstaaten sowie vier infizierte Personen bestätigt. Expert:innen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, da häufig Einwanderer ohne Papiere auf US-Milchviehbetrieben arbeiten. Diese Mitarbeiter:innen  sind arbeitsrechtlich nicht geschützt und meist ohne Zugang zu medizinischer Versorgung, trotzdem sie dem höchsten Risiko ausgesetzt sind, weil sie direkten Kontakt beim Melken mit Rohmilch und infizierten Tieren haben. 

Zudem ist das Landwirtschaftsministerium nicht befugt, die Untersuchung der Mitarbeiter:innen anzuordnen. Auch soll es weder groß angelegte Tests noch Impfungen der Mitarbeiter:innen gegeben haben. Zudem lassen zahlreiche Milchviehhalter:innen aus Angst vor finanziellen Einbußen ihre Tiere nicht untersuchen. Um dem entgegenzuwirken, haben einige Bundesstaaten jetzt begonnen, Testprogramme aufzulegen, mit Entschädigungen für Farmer, auf deren Betrieben der Virus nachgewiesen wird. Wie die New York Times in einem aktuellen Artikel schreibt, scheint die Besorgnis der mehr als 25.800 noch nicht betroffenen Milchviehbetrieben nicht hoch zu sein. Viele lehnten die vom Staat angebotene Schutzausrüstungen ab. Einige Virologen befürchten jedoch, dass es zu Mutationen des Virus kommen könnte, falls die Infektionen bei den Kühen nicht unter Kontrolle gebracht werden. Dann könnte der Erreger auch für Menschen krankmachender werden, mit unabsehbaren Folgen. Auch eine von Mensch-zu-Mensch Übertragung wäre dann denkbar.

Agrarheute

Bundesrat stimmt über Änderungswünsche zum Tierschutzgesetz ab

Am 5. Juli 2024 ist der Bundesrat zusammengekommen, um über verschiedene Änderungswünsche des Agrarausschusses zum Tierschutzgesetz abzustimmen. Eine Änderung betraf die Übergangsfrist bei der ganzjährigen Anbindehaltung. Obwohl der Ausschuss eine Fristverkürzung auf 5 Jahre empfohlen hatte, hat sich das Plenum für die im Kabinettsentwurf des Tierschutzgesetzes vorgeschlagene Zehn-Jahresfrist entschieden. Jedoch sprachen sich die Bundesländer dafür aus, dass abkalbende Kühe nicht angebunden werden dürfen. Auch blieb der Bundesrat hinsichtlich der saisonalen Kombihaltung bei einer Obergrenze von 50 Rindern.

Der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelung bezüglich der Enthornung von Kälbern folgt der Bundesrat nicht ganz. Hier empfiehlt das Plenum eine gelockerte Handhabung. Im Falle einer entsprechenden Sachkunde sollte nach Meinung der Bundesländer eine lokale Betäubung ausreichen, für die ein Tierarzt nicht notwendig sei. Auch in Anbetracht des Tierärztemangels auf dem Land empfehlen die Länder, beim Schwänzekupieren bei Ferkeln auf den nationalen Aktionsplan als Grundlage zurückzugreifen. Sie halten den im Gesetzesentwurf geplanten Dokumentationsaufwand und die Risikoanalyse für zu viel und unnötige Bürokratie für die Schweinehalter. Keine Mehrheit fand außerdem die Ausschussempfehlung für ein pauschales Kupierverbot der Schwänze von Jagdhunden.

Der Bundesrat ist beim Tierschutzgesetz nicht zustimmungspflichtig. Daher ist offen, ob die Bundestagsfraktionen vor allem die Empfehlung beim Enthornen und Schwänzekupieren im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause aufgreifen werden.

Agrarheute

Schweiz verabschiedet neuen One Health-Aktionsplan

Die Zahl der Antibiotikaresistenzen nimmt weltweit trotz vieler Gegenmaßnahmen weiter zu und erfordert noch mehr gezielte Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. Auch in der Schweiz werden neue Ansätze zur Bekämpfung Antibiotika resistenter Krankheitserreger entwickelt. Mit dem neuen One Health-Aktionsplan StAR 2024–2027, den der Schweizer Bundesrat Ende Juni 2024 verabschiedet hat, wurden konkrete nationale Ziele mit jährlichen Meilensteinen festgelegt.

Der neue Ansatz soll Mensch, Tier und Umwelt bereichsübergreifend koordinieren und verfolgt das Ziel, die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier langfristig zu erhalten. Demnach soll in der Veterinärmedizin der Verbrauch von Antibiotika erfasst und künftig den Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetrieben mitgeteilt werden. Zur Förderung des sachgemäßen Einsatzes von Antibiotika wird zudem ein Benchmarksystem eingeführt, um den eigenen Antibiotikaverbrauch mit demjenigen anderer zu vergleichen.

Vor acht Jahren hat die Schweiz die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) gestartet und konnte seitdem die Antibiotikaverschreibungen in der Tiermedizin um rund 41 Prozent reduzieren. Der Verbrauch kritischer Antibiotika ging um mehr 77 Prozent zurück. Nach Informationen des Bundesrates sei trotz einer vorläufigen Stabilisierung der Resistenzraten im internationalen Kontext jedoch mit einer erneuten Verschärfung der Lage zu rechnen.

Die Verantwortung für die Umsetzung des Aktionsplanes liegt bei den vier Bundesämtern für Gesundheit (BAG), für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), für Landwirtschaft (BLW) und für Umwelt (BAFU). Diese arbeiten eng zusammen und setzen die erforderlichen Maßnahmen mit den Kantonen und zahlreichen weiteren Akteuren um.

Das Portal VetMAB.de hat das Ziel, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren zu reduzieren. Landwirt:innen und Tierärzt:innen stehen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung.

BLV

Drohnenförderung für Rehkitzrettung wird aufgestockt

Immer wieder werden Wildtiere beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen verletzt oder getötet. Besonders gefährdet sind Rehkitze, die in ihren ersten Lebenswochen keinen Fluchtinstinkt haben, sondern sich bei drohender Gefahr sehr flach auf dem Boden legen. Umso wichtiger sind Maßnahmen, die die Jungtiere schützen. Hier stellt der Einsatz von Drohnen das aktuell beste Mittel der Wahl dar, das deutlich effektiver und zeitsparender als andere Verfahren ist.   

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung, stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (zum Beispiel Vergrämung, Begehung) dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender ist. Bereits im vierten Jahr fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Wärmebilddrohnen für die Rehkitzrettung mit je 4.000 Euro. Damit alle Berechtigten gefördert werden können, hat das BMEL nun das Drohnentechnik-Förderprogramm um eine Million Euro aufgestockt. Nach Informationen des Ministeriums seien bis zur Antragsfrist am 14. Juni 2024 mehr als 640 Förderanträge eingegangen. In den vergangenen drei Jahren hat das BMEL rund 1.970 Drohnen gefördert.

„Zuallererst möchte ich den vielen Ehrenamtlichen danken, die diese so erfolgreiche Rehkitz- und Wildtierrettung erst ermöglichen. Mein Dank gilt zudem den Jäger- und Hegegemeinschaften für ihren Einsatz. Es ist beeindruckend, wie viele Bürgerinnen und Bürger in aller Herrgottsfrühe auf dem Feld stehen und mithelfen, das Leben von Tieren zu retten. Ich hoffe, dass wir dieses wichtige Programm für den praktischen Tierschutz auch im nächsten Haushaltsjahr fortsetzen können”, betont Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Antragsberechtigt sind unter anderem eingetragene Kreisjagd- bzw. Kitzrettungsvereine.

Um Wildtiere in der tierärztlichen Praxis geht es auch in der gleichnamigen, vierteiligen E-Learningreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht zu diesem Thema eine separate Online-Fortbildungsreihe zur Verfügung.

BMEL

Thüringen unterstützt heimische Nutztierhaltung mit 2,9 Millionen Euro

Mit „T(h)ür Tierwohl“ hat das Landwirtschaftsministerium in Thüringen (TMIL) in 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung auf die Beine gestellt. Mit diesen Fördergeldern unterstützt das Land landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund von gestiegenen Produktionskosten bei weiterhin geringem Preisniveau sowie wachsenden gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutztierhaltung finanziell unter Druck stehen und in eine tierwohlgerechtere Haltung investieren möchten.

„Wir zahlen fast drei Millionen Euro aus unserer landeseigenen Tierwohlförderung aus und unterstützen so tierhaltende Betriebe bei Maßnahmen für bessere Haltungsbedingungen“, erklärt Ministerin Susanna Karawanskij. 

Die aktuelle Fördersumme umfasst rund 257.000 Euro für den Erhalt für vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen sowie 333.000 Euro für Rinder haltende Betriebe. Insgesamt 2,3 Mio. Euro wurden an Schweinehalter:innen ausgezahlt, die Tierwohl verbessernde Maßnahmen umsetzen wollen. Dieses Angebot haben 44 Agrarbetriebe in Anspruch genommen. Mehr als 700.000 Euro gewährte das TMIL für die Umsetzung tierwohlgerechterer Haltungsbedingungen in der Ferkelaufzucht bzw. Schweinemast.

TMIL

Weiterer Mensch in den USA mit H5N1 infiziert  

Die Aviäre Influenza (AI) greift in den USA weiter um sich. Nach dem ersten Auftreten des Influenza-A-Virus H5N1 bei Milchkühen in den USA vor über zwei Monaten hat sich nun eine vierte Person mit dem Virus infiziert. Betroffen ist ein Mitarbeiter eines Milchviehbetriebs im Bundesstaat Colorado, in dem Kühe positiv auf das Virus getestet worden waren. Der Mann hatte lediglich Symptome an den Augen gezeigt und hat sich nach der Behandlung wieder erholt.  

Die US-Gesundheitsbehörde CDC appelliert an die Farmarbeiter:innen, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt mit infizierten Kühen zu beachten. So sollten Menschen einen engen, langen oder ungeschützten Kontakt mit kranken oder toten Tieren vermeiden. Gleichzeitig stuft die Behörde das Infektionsrisiko von Menschen weiterhin als gering ein. Expert:innen auf der ganzen Welt warnen allerdings vor der Gefahr, dass sich das Virus an den Menschen anpasst und so einen Übertragung von Mensch zu Mensch ermöglichen könnte. Prof. Dr. Christian Drosten, Chef-Virologe der Berliner Charité, fordert ein entschlosseneres Vorgehen der US-amerikanischen Behörden, unter anderem Quarantäne- bzw. bestimmte Hygienemaßnahmen sowie eine Impfung der Kühe.

Bei der nun an die CDC weitergeleiteten Probe sollen zusätzliche genetische Analysen klären, ob und wie sich das Virus verändert hat. Die Resultate könnten sich auf die Risikobewertung der Behörde auswirken.

Schweizerbauer

Anbindehaltung auf dem Prüfstein

Am 5. Juli 2024 wird ein Plenum des Bundesrates auch Änderungen bei der Anbindehaltung beschließen. In einem fast 100-seitigen Empfehlungsbeschluss fordert der Agrarausschuss drastische Verschärfungen. So soll die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung auf maximal fünf Jahre von bislang zehn Jahren begrenzt werden. Außerdem fordert die Mehrheit der Bundesländer eine Obergrenze von 25 Rindern für die Kombihaltung sowie einen Winterauslauf von mindestens zwei Stunden täglich.

Landwirt:innen sollen jedoch zukünftig die Betäubung für das Enthornen der Kälber mit entsprechendem Sachkundenachweis selbst und ohne Anwesenheit eines Tierarztes durchführen können. Gefordert wird auch, dass der Bund bürokratische Hürden bei der Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen zurücknimmt. Bei diesen beiden Punkten hat sich die Mehrheit der Länder auf die Seite der Tierhalter:innen gestellt.

Agrarheute

DJV kritisiert geplantes Kupierverbot für Jagdhunde

Entsprechend dem Entwurf für die anstehende Änderung des Tierschutzgesetzes sollte das Schwänzekupieren bei Jagdhunden weiterhin erlaubt sein. Der Agrarausschuss im Bundesrat plant nun doch, ein vollständiges Kupierverbot durchzusetzen. Von Seiten des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) wird dieser Vorstoß massiv kritisiert. Die Verbände fordern den Bundesrat, der am 5. Juli 2024 über eine Stellungnahme beraten wird, auf, die bisherige Kupier-Praxis bei Jagdhunden weiterhin zuzulassen. Ein Verbot sei unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes, heißt es auf Seiten von DJV und JGHV.

Das Kupieren werde ausnahmslos zum Gesundheitsschutz der Tiere vorgenommen, damit Verletzungen im Erwachsenenalter, die zu schweren Entzündungen im Rückenmark und bis zum Tod führen können, vermieden werden. In Anbetracht der massiven Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) würden Jagdhunde gerade verstärkt zur Stöberjagd in häufig unwegsamem Gelände eingesetzt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn und Schilf könnten bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen.

Die Verbände argumentieren zudem, dass das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten drei Lebenstage unproblematisch und eine innerartliche Kommunikation auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich sei. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses im Bundesrat gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, sofern Jagdarten angewendet werden, die mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sind.

DJV

CO2-Steuer für Kühe – auch in Deutschland denkbar?

Die Diskussionen um die Kostenverteilung für die Auswirkungen des Klimawandels reißen nicht ab. Zu einem der Sündenböcke der Klimakrise gehört auch immer wieder die Landwirtschaft. Hier stehen besonders die Rinder und ihr hoher CO2-Ausstoß im Fokus der Kritik. Zudem wächst der Druck auf die Bundesregierung, die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. Klar scheint jedoch, dass diese unter den momentanen Bedingungen nicht erreicht werden können.

Zwar hat die Landwirtschaft keinen maßgeblichen Anteil an den Treibhausgasemissionen, doch könnte damit zu rechnen sein, dass die Regierung durch entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts gezwungen sein wird, weitere Einsparungen vorzunehmen. Das könnte sich auch auf den Bereich der Landwirtschaft ausweiten. Wie das aussehen könnte, hat Dänemark gezeigt. Das skandinavische Nachbarland hat jüngst eine CO2-Steuer für die Landwirtschaft beschlossen. Jedoch ist noch unklar, welche zusätzlichen Kosten mit der sogenannten Pupssteuer auf die Nutztierhalter:innen zukommen werden. Mit einer ähnlichen Vorgehensweise könnte in Anbetracht der leeren Kassen auch hierzulande zu rechnen sein.

Agrarheute

ASP-Restriktionszone in Hessen erweitert

Seit dem ersten positiven Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 15.06.2024 bei einem Wildschwein im hessischen Landkreis Groß-Gerau hat sich die Zahl der infizierten Tiere auf insgesamt neun erhöht. Zwei weitere Wildschweinkadaver wurden nun positiv auf das Virus getestet, wie das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Allerdings stünden noch die Ergebnisse der Untersuchung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) aus. Insgesamt waren 75 Wildschweine beprobt worden.

Da beide Wildschweine außerhalb der Restriktionszone gefunden worden sind, muss diese nun erweitert werden. Die Zone umfasst nun auch Teile der Stadt Darmstadt und des Kreises Bergstraße. In der gesamten Restriktionszone herrscht Leinenpflicht. Damit soll verhindert werden, dass möglicherweise infizierte Wildschweine in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorkommen. Weiterhin suchen professionelle Hunde- und Drohnenstaffeln die Region nach Kadavern ab, von denen Proben für die Untersuchungen genommen werden.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Drosten besorgt wegen H5N1-Ausbruch bei amerikanischen Milchkühen

In Deutschland werden die während der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen und Einschränkungen aktuell in der Politik diskutiert und aufgearbeitet. Die damaligen Maßnahmen verteidigt u.a. Prof. Dr. Christian Drosten. Schon in der ersten Pandemie-Phase im Jahr 2020 hatte sich der Chef-Virologe der Berliner Charité beispielsweise für Schulschließungen ausgesprochen. „Das Effektivste waren die Gruppenobergrenzen, also ‚Versammlungsverbote‘. Effizient waren Schulschließungen und Arbeitsplatzmaßnahmen wie Homeofficepflicht“, erklärt Drosten, der für seine Empfehlungen massive Kritik erntete.

Im Moment bereitet dem Virologen die zunehmende Zahl der H5N1-Ausbrüche bei Milchkuhherden in den USA große Sorgen. Angesichts des massiven Auftretens des Vogelgrippevirus als möglichen Auslöser für eine kommende Pandemie, fordert der Virologe ein entschlosseneres Vorgehen. Diese extrem großen Ausbrüche bei Kühen habe es bislang noch nie gegeben und besorge alle Fachleute, so Drosten im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Es sei noch ungewiss, wie häufig sich Menschen infizieren, die mit diesen infizierten Kühen zu tun haben. „Ich kann nur sagen, es kann glimpflich ablaufen, das Virus braucht mehrere Schritte zur Anpassung, und vielleicht ist es vorher schon unter Kontrolle. Aber es kann auch schon der Anlauf zu einer nächsten Pandemie sein, den wir hier live mitverfolgen.“ Daher rät der Virologe eindringlich dazu, Kühe gegen das Virus zu impfen.

Er fordert, dass in den USA jetzt entschlossen vorgegangen werde: „Mit Quarantäne. Dass man also versucht, die infizierten Bestände zu isolieren; schaut, wo Menschen Kontakt hatten, ob sie Antikörper im Blut haben. Über bestimmte Hygienemaßnahmen nachdenkt. Und auch darüber, Kühe zu impfen“.  Das empfiehlt Drosten auch in Hinblick auf die Versuche des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), die zum Ergebnis hatten, dass auch die deutsche Variante der Vogelgrippe Kühe infizieren kann. In den Versuchen hätten die Milchkühe nach der Infektion eindeutige Krankheitssymptome gezeigt – dazu gehörte starker Milchrückgang, eine veränderte Milchkonsistenz und Fieber, so eine FLI-Sprecherin. Trotz dieser Ergebnisse hält das Institut jedoch an seiner bisherigen Risikoeinschätzung fest und schätzt das Infektionsrisiko weiter als sehr gering ein. Rinderhalter:innen sollten dennoch sehr wachsam sein, mahnt das FLI.

Agrarheute

Tagesspiegel

Neue Hundeverordnung in Brandenburg in Kraft getreten

Zum 1. Juli 2024 ist in Brandenburg die neue Hundeverordnung in Kraft getreten. Neben der Einführung der Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen schafft das Land die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Ein Hund gilt demnach als gefährlich, soweit die Prüfung eines ganz konkreten Vorfalls der örtlichen Ordnungsbehörde ergibt, dass eine Gefährlichkeit vorliegt, die dann auch festgestellt wird.

„Die neue Verordnung ist anwenderfreundlich und übersichtlicher gestaltet. So unterscheidet die neue Verordnung zwischen Regelungen, die für alle Hunde gelten und solchen, die für gefährliche Hunde gelten. Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund. Die kommunalen Spitzenverbände und die Landkreise sind über die neue Hundehalteverordnung bereits informiert. Sie löst die alte Verordnung ab, die noch bis Ende Juni gültig ist“, erklärte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen. 

Die neue Verordnung knüpft einerseits an die bisherigen Regelungen der alten Hundehalterverordnung an und setzt andererseits bewusst andere inhaltliche Akzente. Mit der neuen Regelung entfällt zudem das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein. Weiterhin zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit. Zahlreiche Änderungen oder Ergänzungen betreffen Regelungen zu einer Rückstufung von einmal als gefährlich festgestellten Hunden zu nicht-gefährlichen Hunden oder auch zu Besuchshunden, die bislang von der Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.

Innenministerium Brandenburg

Niedersachsen treibt Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung voran

Am 1. August 2023 ist in Deutschland das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) in Kraft getreten. Die Kennzeichnung gilt zunächst nur für frisches Schweinefleisch. Das Gesetz sieht vor, dass Halter:innen von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung ihrem zuständigen Bundesland bis zum 1. August 2024 die entsprechende Haltungsform ihrer Schweine melden und anschließend eine Kennnummer erhalten, die die festgelegte Haltungsform belegt.

Trotz einer fast einjährigen Vorbereitungszeit hat der Großteil der Bundesländer die notwendigen Festlegungen weder getroffen noch kommuniziert. Niedersachsen ist nun vorangegangen und hat für den Vollzug des Gesetzes als eines der ersten Bundesländer Festlegungen für Zuständigkeit, Meldung und den Kriterien im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung veröffentlicht.

„Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit. Ich bin überzeugt, dass auch die weiteren Bundesländer die gesetzliche Rechtslage zeitnah umsetzen, und bei Fragen steht mein Ministerium natürlich jederzeit beratend zur Seite“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

LAVES Niedersachsen

BMEL

Wachsende Wolfpopulationen in Europa

Die Zahl der Wölfe in Deutschland und in der Schweiz wächst stetig. Das Wolfsmonitoring der Stiftung Kora für Raubtierökologie und Wildtiermanagement ergab, dass in der Alpenrepublik 31 Wolfsrudel mit nachgewiesener Reproduktion angesiedelt sind. Diese haben in 2023 insgesamt 122 Wolfswelpen bekommen, wie in dem gerade veröffentlichten Jahresbericht nachzulesen ist. Neben den Wölfen scheinen sich auch Luchse (Nachweise aus 23 Kantonen) sowie Goldschakale in der Schweiz wohl zu fühlen. Bären hingegen wären im letzten Jahr nicht gesichtet worden, heißt es in dem Bericht.

In Schweden hingegegn hat sich die Wolfspopulation deutlich verringert. Von den ursprünglich 450 Tieren wurden im Winter 2023/24 nur noch 375 Wölfe gezählt, wie die schwedische Umweltschutzbehörde mitgeteilt hat. Dies sei aber ein „erwarteter Rückgang“, der im Einklang mit den Entnahmen durch Schutz- und Lizenzjagden im Jahr 2023 stehe, ließ die Behörde verlauten.

In Deutschland wächst der Unmut der Weidetierhalter:innen über die fehlende Entschlusskraft der Bundesregierung hinsichtlich des Wolfsmanagements. Denn auch hierzulande hat sich die Zahl der Wölfe rasant vergrößert, es wird von einer Population von 3.000 Tieren ausgegangen. Die verunsicherten Weidetierhalter fordern angesichts der steigenden Zahl an tödlichen Übergriffen auf Weidetiere ein aktives Wolfsmanagement. „Wir gehen damit auf deutliche Distanz zu der unkritischen ‚Willkommenskultur‘ gegenüber dem Raubtier, die das Bundesumweltministerium und andere Umweltministerien weiterhin pflegen. Wir verweisen auf andere europäische Länder wie Schweden, Finnland oder Frankreich. Dort ist der Abschuss oder die Entnahme von Wölfen möglich, wenn diese Weidetiere rissen“, kritisiert der Förderverein der Deutschen Schafhaltung. Der Verein lädt zu einer Kundgebung unter dem Motto „Weidetierhaltung vor dem Aus?!“ am 4. Juli 2024 in Berlin ein.

Schweizerbauer

Topagrar

Jagdverband fordert mehr Anstrengungen für Artenschutz

Im Fokus des diesjährigen Bundesjägertags, den der Deutsche Jagdverband (DJV) am 21. und 22. Juni in Mainz veranstaltet hat, stand der Erhalt der heimischen Artenvielfalt. Nach Meinung der Delegierten wird dafür in Deutschland nicht genügend getan. Sie fordern entsprechend Maßnahmen, um diese zu verbessern. So wurden zwei Positionspapiere verabschiedet, die konkrete Maßnahmen für den Schutz von Arten wie Rothirsch, Rebhuhn und Feldhase enthalten.

Siedlungsbauten und ungünstige Verkehrswege beeinträchtigen nicht selten die Wanderungen von Rothirschen, was unter anderem Inzucht zur Folge hat. Bereits in drei Bundesländern konnten genetisch bedingte Missbildungen wie verkürzte Unterkiefer nachgewiesen werden, die auf Inzucht zurückzuführen ist. Der DJV fordert in einem Positionspapier die Finanzierung von bis zu 100 Querungshilfen bis 2030 über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).

Im zweiten Positionspapier fordern die Delegierten den dringenden Erhalt von Brachflächen, um Arten wie Rebhuhn, Feldhase oder Feldlerche einen Ganzjahreslebensraum sowie ausreichend Nahrung bieten zu können. Für verpflichtende Brachflächen seien jedoch kostendeckende Ausgleichszahlungen sowie ein Abbau der bestehenden bürokratischen Hürden notwendig, heißt es in dem Papier. Neben dem Verlust von Lebensraum gefährden Raubsäuger wie Füchse und Waschbären diese Arten stark. Der DJV sieht die Politik in der Pflicht, sich zur Jagd auf diese und andere Raubsäuger als Instrument für den Artenschutz zu bekennen, um den negativen Einfluss dieser dämmerungs- und nachtaktiven Arten zu minimieren.

Um sich mit dem Umgang, der Versorgung und der Aufzucht von Wildtieren vertraut zu machen, können sich Tierärzt:innen und Tiermedizinische Fachangestellte in zwei separaten E-Learningreihen auf Myvetlearn.de online fortbilden. Im ersten von 4 Kursen stellt Referent Dr. Florian Brandes die rechtlichen Grundlagen zum Umgang mit Wildtieren in der tierärztlichen Praxis vor. Dabei wird auf die wichtigsten Aspekte bei der Aufnahme von Arten eingegangen, die dem Naturschutzrecht oder dem Jagdrecht unterliegen. Ebenso werden Hinweise gegeben, wie mit invasiven Tierarten umzugehen ist, für die rechtliche Regelungen (Prävention und Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten) bestehen. Ergänzend wird zudem die heikle Frage der Euthanasie von Wildtieren angesprochen.

DJV

Geplanter Bürokratieabbau soll Landwirt:innen langfristig entlasten

Viele Bereiche des Lebens und des Berufes werden von Bürokratie beherrscht. Schon vor vielen Jahren plante die damalige Bundesregierung den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen in vielen Bereichen, was sich allerdings zu einer Daueraufgabe entwickelt hat. Für die Vereinfachung sowie die Reduzierung bürokratischer Prozesse sind unter anderem auch Tausende Landwirt:innen im vergangenen Winter auf die Straße gegangen. Denn für Dokumentation, Planung und Antragswesen müssen laut Informationen des Statistischen Bundesamtes jährlich über 400 Millionen Euro von den Landwirt:innen gezahlt werden.  

Gegen die ausufernden Bürokratiekosten plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun dringend etwas unternehmen. Einen ersten Arbeitsfortschritt legte das BMEL Ende Mai mit der BMEL-Initiative zum Bürokratieabbau vor. Darin sind zahlreiche Maßnahmen für den Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen benannt.

„Wenn ich mit den Landwirtinnen und Landwirten vor Ort spreche, dann höre ich immer wieder, dass es die Vielzahl der bürokratischen Belastungen ist, die sie an Grenzen bringt. Da geht es um die Meldung gleicher Daten an unterschiedliche Stellen, um sich unnötig wiederholende Antrags- und Nachweispflichten oder um starre Regelungen, die mit der Praxis nur schwer zu vereinbaren sind. Es geht also um mehr Flexibilität, weniger Doppelarbeit und schlankere Verfahren – und eben nicht darum, unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus andere politische Ziele zu verfolgen. Machen wir uns nichts vor, aufzuräumen ist eine kleinteilige und mühsame Daueraufgabe, aber kein Grund, sich davon abschrecken zu lassen. Ich werbe unermüdlich dafür, dass wir hier alle zusammenarbeiten: EU, Bund und Länder. Nur wenn wir es schaffen, die Summe der Belastungen zu reduzieren, helfen wir dem Berufsstand auch langfristig”, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

Unter anderem sollen Melde- und Dokumentationspflichten für Tierhalter und im Pflanzenbau vereinfacht werden. Als Vorbereitung erwartet das Bundesministerium für diesen Sommer ein Rechtsgutachten. 

Agrarheute

ASP: NRW ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf

Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen hat auch das angrenzende Bundesland Nordrhein-Westfalen in Alarmbereitschaft versetzt. „Nordrhein-Westfalen ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen, wie wichtig das ist. Im Moment müssen wir jedoch besonders wachsam sein. Dies gilt vor allem für unsere Landwirtinnen und Landwirte, die Schweine halten, aber auch für Jägerinnen und Jäger. Sie sind gebeten, noch achtsamer als ohnehin bei der Beobachtung vor allem von Wildschweinen zu sein. Nur gemeinsam können wir ein Verbreiten der Seuche verhindern“, erklärt Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen.

Auch Reisende werden gebeten, sorgsam zu sein. Da der Erreger auch in nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren über einen langen Zeitraum infektiös bleiben kann, sollten Wurstbrote bzw. -reste auf keinen Fall achtlos weggeworfen, sondern konsequent in entsprechenden Mülleimern entsorgt werden. Die Ministerin weist auch darauf hin, dass Zäune und Mülleimer entsprechend engmaschig zu kontrollieren seien, um eventuelle Wühlspuren von Wildschweinen rechtzeitig zu entdecken und erforderliche Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.

Für den Fall eines ASP-Ausbruchs im Land hat NRW bereits vor knapp 5 Jahren einen Rahmenvertrag mit der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG) abgeschlossen. Diese wird sich im Ernstfall um die Unterstützung der betroffenen Kommunen, die Absperrung einer Kernzone sowie die intensive Suche nach verendeten Wildschweinen und deren Bergung kümmern. Gegründet wurde die WSVG vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, dem Rheinischen Landwirtschaftsverband, der Landwirtschaftskammer NRW, dem Landesjagdverband NRW sowie den Raiffeisengenossenschaften. Zudem hat das Land eine eigene ASP-Suchhundestaffel, die darauf spezialisiert ist, im Ausbruchsfall schnellstmöglich in den betroffenen Gebieten nach an ASP verendeten Wildschweinen zu suchen. In Zusammenarbeit mit der Vorsorgegesellschaft können so ohne Verzögerung die betroffenen Tiere fachgerecht beseitigt werden.

Landwirtschaftsministerium NRW

Heel Veterinär unterstützt veterinärmedizinische Ausbildung

Seit dem Jahr 2011 fördert die Bundesregierung gemeinsam mit Unternehmen, Vereinen, Stiftungen und Privatpersonen engagierte und talentierte Studierende an deutschen Hochschulen mit dem Deutschlandstipendium. Zu den Förderern gehört auch das Unternehmen Heel Veterinär aus Baden-Baden, das erstmalig 10 Deutschlandstipendien an Studierende der Tiermedizin stiftet. „Die Zukunft der tiermedizinischen Versorgung in Deutschland wird durch unsere Studierenden gestaltet. Mit den Stipendien möchten wir sie nicht nur finanziell unterstützen, sondern auch ihren akademischen und beruflichen Ehrgeiz anerkennen und fördern” erklärt Dr. Nicole Schreiner, Leiterin Medizin/Business Unit Veterinär bei Heel.

Mit der finanziellen Unterstützung soll den Stipendiaten mehr Raum für akademische Höchstleistungen geschaffen werden. Das Baden-Badener Unternehmen möchte dazu beitragen, dass „begabte und engagierte Studierende mittels finanzieller Unterstützung möglichst ihr volles Potenzial ausschöpfen können“, so Schreiner weiter. Zudem unterstreicht diese Förderung das Engagement des Unternehmens für die veterinärmedizinische Bildung in Deutschland – und unterstützt die nächste Generation von Tiermedizinerinnen und Tiermedizinern. Neben finanzieller Unterstützung bietet Heel Veterinär den Stipendiat:innen der Veterinärfakultäten in Berlin, Hannover, Gießen, Leipzig oder München die Möglichkeit, sich mit Tierärzt:innen in verschiedenen Industriebereichen über berufliche Perspektiven auszutauschen sowie an Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen teilzunehmen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung zeichnet für das erfolgreiche Programm mitverantwortlich und verdoppelt die Fördersumme von Heel Veterinär. Besonders gute Chancen auf das begehrte Deutschlandstipendium haben Studierende, die sich sozial engagieren und durch Begeisterung und Motivation für das Studium sowie den zukünftigen Berufsweg überzeugen. Weitere und detaillierte Informationen finden interessierte Studierende sowie potentielle Förderer auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Deutschlandstipendium

Verbote von Lebendtiertransporten werden lauter

Am 14. Juni wird jedes Jahr der Internationale Tag gegen Tiertransporte begangen. An diesem Tag finden weltweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, die auf Lebendtiertransporte und deren teils massive Folgen für die Tiere aufmerksam machen. Der Deutsche Tierschutzbund forderte aus diesem Anlass am vergangenen Freitag (14.06.2024) ein generelles Verbot von Tiertransporten außerhalb Europas und nimmt dabei auch das neue EU-Parlament in die Pflicht. „Der barbarische Handel mit lebenden Tieren rund um den Globus muss beendet werden. Deutschland darf sich nicht weiter hinter der EU verstecken, um die eigene Untätigkeit zu verschleiern, sondern sollte eine Vorreiterrolle übernehmen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Auch die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN nahm den Tag zum Anlass, auf die Missstände einiger Transporte hinzuweisen. „Nicht nur an einem Tag wie diesem werden wir weiter unermüdlich gegen grausame Tiertransporte kämpfen. Gegen Transporte, bei denen die Tiere leiden: unter Wassermangel, Hitze, Kälte, Stress, Infektionen und mangelnder Hygiene. Es gibt im Jahr 2024 keinen vernünftigen Grund, fühlenden Lebewesen diese Torturen zuzumuten. Doch solange bei diesen schmutzigen Geschäften der Rubel rollt, rollen auch weiter die Lkw. Die grausame Praxis von Transporten auf den Straßen und auf dem Seeweg muss endlich beendet werden“, erklärte Nadine Miesterek, Campaignerin für Tiertransporte bei VIER PFOTEN.

Wie der Deutsche Tierschutzbund erklärt, hatte das EU-Parlament zwar Verbesserungen versprochen, aber mit dem 2023 publik gemachten Verordnungsentwurf die Chance verpasst, auf einen reinen Handel mit Fleisch bzw. Schlachtkörpern umzusteigen. Stattdessen wurden lediglich schwache Änderungen bei den Transportvorschriften angekündigt.

Deutscher Tierschutzbund

EU wappnet sich für möglichen H5N1-Ausbruch  

Um die Ausbreitung sowie potenzielle Ausbrüche der Aviären Influenza (AI) in Europa zu verhindern, hat die EU-Kommission 665.000 Impfstoffdosen erworben. Die Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) hat im Namen von fünfzehn Mitgliedsstaaten einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Zudem erhält die Behörde die Option auf den Erwerb von 40 Millionen Impfdosen in den nächsten vier Jahren. „HERA zeigt wieder einmal die Europäische Gesundheitsunion in Aktion, indem sie dafür sorgt, dass wir vorbereitet sind”, sagte ein Sprecher der Kommission auf einer Pressekonferenz in Brüssel.

Die Behörde weist jedoch erneut darauf hin, dass es bislang zu keiner H5N1-Übertragung von Mensch zu Mensch gekommen sei. Ein sehr geringes Infektionsrisiko besteht aktuell lediglich für Menschen, die engen Kontakt zu infizierten Tieren haben und sich in kontaminierten Räumen aufhalten. Daher sei der Impfstoff nur für Personenkreise mit einer besonders hohen Exposition gegenüber der potenziellen Übertragung der AI durch Vögel oder andere Tiere bestimmt, erklärt die EU-Kommission.

„Auch wenn von der Vogelgrippe nach wie vor nur eine geringe Gefahr für die allgemeine Bevölkerung ausgeht, müssen wir besonders gefährdete Menschen wie Personal von Geflügelfarmen oder bestimmte Tierärztinnen und Tierärzte schützen“, betont Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

EU-Kommission

Euronews

Tierschutznovelle: DBV fordert Nachbesserungen

Am kommenden Montag wird sich der Bundesratsausschuss mit dem Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes befassen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung scharf und erwartet ein deutliches Signal vom Bundesrat.

„Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält praxisferne und nicht praktikable Regelungen und Verbote, die dringend nachgebessert werden müssen! Vor allem die Vorgaben zur Schweinehaltung führen zu weniger Tierschutz und zu mehr Bürokratie“, erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Die Tierhalter sind bereit zur Weiterentwicklung des Tierwohls und des Tierschutzes. Dazu brauchen sie aber praktikable Regelungen im europäischen Gleichklang und keine nationalen Alleingänge, die nur die Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland zum Ziel haben.“

Jürgen Langreder vom Vorstand des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS) kritisiert unter anderem die zusehends ideologisch getriebene Förderpolitik der Ampelkoalition. In 90 Prozent der Schweine haltenden Betriebe in Deutschland würden die Tiere in ­den Haltungsstufen 1 und 2 aufgezogen. Diese Betriebe haben bislang jedoch keine Möglichkeit, Fördermittel zu erhalten. Dabei ließe sich auch hier mehr Tierwohl umsetzen, so Langreder. Er fordert auch für diese Haltungsformen entsprechend Förderungen. Genauso unverständlich sei für ihn, dass sowohl das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) als auch die Ringelschwanzprämie in Niedersachsen ­gestrichen werden sollen, mit dem Argument, dass eine ­Doppelförderung ausgeschlossen werden müsse. Dabei sei gerade die Ringelschwanz­prämie eine Erfolgsgeschichte.

Mit den aktuellen Problemen des Tierschutzes befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 12. und 13. September 2024 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen. Die Anmeldung ist bis 10. September um 16 Uhr möglich.

DBV

SUS

Nachschulung für Sachkundenachweis zur Isofluran-Narkose  nicht vergessen

Seit dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Volljährige Landwirt:innen dürfen ihre Ferkel unter Isofluran-Narkose kastrieren. Der Erwerb eines Sachkundenachweises ist jedoch vorher verpflichtend. Gemäß § 6 Abs. 5 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) sind die Sachkundeinhaber:innen auch dazu verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung teilzunehmen, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird. Dabei werden die praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Narkose von einer Tierärztin oder einem Tierarzt überprüft.

Zahlreiche Ferkelerzeuger in Deutschland, die erst seit 2021 haben, sollten daher rechtzeitig an die Nachschulung denken. Entsprechende Informationen bzw. Schulungstermine sind bei den zuständigen Veterinärämtern zu erfragen.

SUS

Mehr als die Hälfte der Landwirt:innen wählt konservativ

Am vergangenen Sonntag (9.6.2024) hat die Europawahl stattgefunden. Dabei haben die Landwirt:innen in Deutschland mehrheitlich (52%) der CDU/CSU ihre Stimme gegeben. Das ist das Ergebnis einer Befragung der Forschungsgruppe Wahlen unter annähernd 46.500 Wähler:innen aus verschiedenen Berufsgruppen. Die Befragung ergab zudem, dass die AfD auch bei den Landwirten die zweitstärkste Partei geworden ist. 15,9 % der Bäuer:innen wählten demnach die AfD. Bei der Europawahl im Jahr 2017 waren es 8 % der Landwirt:innen.

Lediglich 3 % der Landwirt:innen sagten am Wahltag aus, dass sie “Die Grünen” wählen würden. Gründe für das wiederholt schlechte Abschneiden der Grünen werden in der EU-Pflanzenschutzpolitik sowie anderen umweltpolitischen Vorhaben gesehen. Sowohl die FDP als auch die SPD erhielten jeweils 5 % der Stimmen. Und auch Die Linken konnten bei den Landwirt:innen nicht punkten. Linke und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kamen nur auf jeweils 2 %.

Agrarheute

Neues Projekt bekämpft Wilderei in Deutschland

Wenn in Deutschland über Wilderei berichtet wird, denken die meisten Menschen direkt an verschiedene afrikanische Länder oder Regionen in Asien. Aber auch hierzulande werden tausende geschützte Tiere illegal gejagt und getötet. Dagegen will ein neues Bündnis, bestehend aus Umweltverbänden, Polizei und Wissenschaft, nun vorgehen.

Trotz eines drohenden Bußgeldes von bis zu 50. 000 Euro bis hin zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe werden neben Luchsen, Bibern, Fischottern oder seltenen Greifvögeln auch Wölfe illegal getötet. Mindestens 1.140 Wildtiere wurden im vergangenen Jahr von Wilderern erschossen, vergiftet oder erschlagen. Fachleute gehen aber von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus. Nur selten können die Täter jedoch von den Behörden gefasst werden.

Mit Hilfe eines länderübergreifenden Bündnisses aus Naturschutzverbänden, Ermittlungsbehörden und Wissenschaft soll nun der Wildtierkriminalität ein Ende gesetzt werden. Unter der Leitung des WWF Deutschland haben sich 13 Organisationen aus Deutschland und Österreich für „wildLIFEcrime“ zusammengeschlossen und wollen erreichen, dass Fälle von Wildtierkriminalität künftig häufiger entdeckt, effektiv bearbeitet, aufgeklärt und die Täter konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Die Ausmaße illegaler Wilderei würden oft unterschätzt. „Wichtig ist, dass Wildtierkriminalität nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen wird“, erklärt WWF-Projektmanagerin Samantha Look. 

Unter anderem soll eine Meldeplattform helfen, dass die Bevölkerung unkompliziert und anonym Hinweise über Wilderei-Vorfälle abgeben kann. „Beobachtung, Meldung und Dokumentation bilden den Grundstein“, unterstreicht Look. „Jeder Beitrag zählt.“ Eine Falldatenbank mit Beispielen einschlägiger Artenschutz-Straffälle und vollständigen Urteilen soll die Behörden zusätzlich unterstützen. Alles in allem wollen die Bündnispartner den Informationsaustausch bei den Ermittlungen optimieren. Dazu gehören unter anderem auch verbesserte forensische Untersuchungen sowie Fortbildungen für Polizei und Staatsanwaltschaft.

Nationalgeographic

BTV-Impfung durch Eilverordnung ab sofort gestattet

In Deutschland grassiert wieder das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) bei Rindern und Schafen mit zunehmender klinischer Intensität. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet. Mit dieser Eilverordnung dürfen diese nicht zugelassenen Impfstoffe in einem Zeitraum von sechs Monaten angewendet werden, sofern währenddessen kein Impfstoff in der EU zugelassen wird. Aktuell ist dies nicht der Fall und nach Einschätzung von Experten wird frühestens im Herbst 2024 damit zu rechnen sein.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rechnet jedoch bereits ab Mai mit einem erhöhten Ausbruchsrisiko von BTV-3. Vor allem in den bereits betroffenen Gebieten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist daher mit Krankheitsausbrüchen zu rechnen. Zudem besteht ein großes Risiko durch das Verbringen von Wiederkäuern aus betroffenen Gebieten in freie Gebiete.

BMEL

Neufassung der Salmonellen-Verordnung setzt Geflügelhalter unter Druck

In Deutschland werden immer häufiger Hühner in Mobilställen gehalten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Durch das regelmäßige Versetzen der Ställe haben die Hühner die Möglichkeit, frische Weideflächen zu nutzen. Zudem kann dadurch eine Bodenübernutzung verhindert werden. Die neue Geflügel-Salmonellen-Verordnung (GflSalmoV) könnte die Zukunft dieser modernen und tiergerechten Haltung jedoch gefährden. Die neue Fassung der GflSalmoV sieht nämlich eine verpflichtende Einrichtung von Hygieneschleusen vor, was nach Meinung des CDU-Bundestagsabgeordneten Hermann Färber für Mobilstallhalter:innen problematisch werden könnte. Da weder ausreichend Platz vorhanden sei, und es zudem an genügend Strom sowie fließender frostsicherer Wasserver- und -entsorgung in den Mobilställen fehle, sei noch unklar, wie die Hygieneschleuse in den Mobilstall integriert werden könne.

Färber schlägt vor, dass Mobil- und Festställe unterschiedlich behandelt werden sollten und fordert dringend praktikable Lösungen. Denn der Großteil der Geflügelhalter:innen mit Mobilstall sei finanziell nicht in der Lage, die Auflagen zu stemmen. Der Politiker fordert deshalb die Bundesregierung auf, in den Dialog mit der Branche zu gehen, um entsprechende Lösungen zu entwickeln. Eine könnte sein, dass Geflügelbetriebe in der Nähe der Mobilställe Umkleidemöglichkeiten einrichten, in denen Schutzkleidung angelegt und Schuhe gewechselt werden könnten. 

Agrarheute

Australien will ab 2028 keine lebenden Schafe mehr ausführen

Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt und nach weiteren Tiertransportskandalen, hat die australische Labour-Regierung nun beschlossen, den Export von lebenden Schafen auf dem Seeweg ab dem Jahr 2028 zu verbieten. Das entsprechende Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, sieht den 1. Mai 2028 als endgültiges Ausstiegsdatum vor. Für die durch das Verbot entstehenden Kosten stellt die Regierung rund 66 Mio. Euro bereit, die der Branche, etwa für die Umstrukturierung von Lieferketten und Vermarktungsalternativen im hauptsächlich betroffenen Bundesstaat Westaustralien, ausgezahlt werden können. „Wir geben den Schafproduzenten und der Lieferkette Sicherheit, indem wir das Datum gesetzlich festlegen und Geld auf den Tisch legen, um einen geordneten und gut geplanten Übergang weg vom Lebendtierhandel zu ermöglichen“, erklärt Landwirtschaftsminister Murray Watt.

Um den heimischen Schafproduzent:innen die Sorgen zu nehmen, plant die Regierung zur Generierung von mehr Wertschöpfung und Arbeitsplätze, die heimische Fleischerzeugung auszubauen. Für die Ausstiegspläne erntet Watt jedoch weiterhin scharfe Kritik von Seiten des nationalen Bauernverbandes (NFF). „Watt hat beschlossen, uns mit dem Schnellzug in die Katastrophe zu schicken, aber das ist noch nicht das letzte Kapitel dieser Geschichte. Wir werden weiterkämpfen“, kündigte NFF-Geschäftsführer Tony Mahar an. Der Verband sieht in dem Verbot einen Verrat an den heimischen Landwirt:innen und befürchtet den Verlust der Handelspartner im Nahen Osten. Auch sei die finanzielle Unterstützung angesichts der bevorstehenden Verluste für die Farmen viel zu niedrig, so Maher weiter. Die weltweite Nachfrage nach Schafen werde nicht enden, nur würden diese dann von Ländern mit schlechterem Tierschutz geliefert.

Chris Parker, Geschäftsführer des Rinderverbandes Cattle Australia, geht davon aus, dass auch der Export von lebenden Rindern mit einem Verbot belegt werden könnte. Das hatte der Landwirtschaftsminister in früheren Aussagen jedoch immer abgelehnt. Die Rinderhalter müssten nicht befürchten, ebenfalls bald von einem Lebendausfuhrverbot betroffen zu sein. „Ich denke, es gibt signifikante Unterschiede zwischen der Lebendausfuhr von Schafen und Rindern“, so Watt. So seien die Sterblichkeitsraten beim Rinderexport viel geringer, und seine wirtschaftliche Bedeutung zudem viel größer.

Topagrar

Italien soll Maßnahmen gegen ASP intensivieren

Italiens Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat bislang zu keinem effektiven Erfolg geführt. Seit den ersten ASP-Ausbrüchen zu Jahresbeginn in der Provinz Parma sorgen sich die regionalen Schinkenproduzenten um ihre wertvolle Ware. Denn der Erreger hält sich in Parmaschinken länger als in anderen Lebensmitteln. Wie Alessandro Utini, Präsident des Verbandes der Parmaschinken-Hersteller (Consorzio del Prosciutto di Parma), jedoch ausdrücklich versichert, hätten aber weder Verbraucher:innen noch der Handel Einschränkungen  zu befürchten. Nach der kürzlich erfolgten Erweiterung der Sperrzonen durch die EU dürfen zahlreiche Wursthersteller jedoch nicht mehr nach Kanada liefern. Der Verband fordert daher eine Intensivierung des Kampfes gegen die ASP durch den Einsatz des Militärs zur Bejagung von 700.000 Wildschweinen.

Deutlich mehr Erfolg konnte Polen in der Seuchenbekämpfung aufweisen. Im laufenden Jahr hat sich die Zahl der ASP-Ausbrüche nahezu halbiert. Entwarnung ist jedoch nicht angesagt. Denn besonders im Norden des Landes, wo die ASP bei Wildschweinen zuletzt wieder vermehrt aufgetreten ist, müssen die Behörden nach wie vor sehr wachsam sein. Insgesamt wurden laut Angaben der Obersten Veterinärinspektion in diesem Jahr bis zum 12. Mai 740 ASP-Ausbrüche in elf Woiwodschaften des Landes bestätigt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatte es noch 1.400 bestätigte Krankheitsausbrüche gegeben. 

Schweizerbauer

SUS

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat am Freitag (24.05.2024) den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen, erklärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung. Nun können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten. Der Entwurf geht dann zunächst dem Bundesrat zu, der sich Anfang Juli zum Gesetz verhalten muss. Im Herbst soll der Bundestag das Gesetz verabschieden.

„Tierschutz ist seit 20 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere. Den Tierschutz zu verbessern hat für uns eine hohe Priorität, denn wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren. Für mich ist ganz wichtig: Tieren in Deutschland geht es nach der Gesetzesänderung besser als vorher. Und das ist auch gut für alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen).

Mehr zu den verabschiedeten Änderungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes finden sich beim BMEL.

Während Özdemir die Änderungen als Erfolg lobt, gehen sie vor allem Tierschützern nicht weit genug. Insbesondere daran, dass die Anbindehaltung weiterhin zulässig bleiben soll, wird viel Kritik geübt. In weiteren Verfahren müssten nun umfassende Verbesserungen durchgesetzt werden, so die Forderung der Tierschutzorganisation Vier Pfoten und des BUND.

BMEL

Nutztierhaltung ist integraler Bestandteil einer Kreislaufwirtschaft

Knapp zwölf Monate nach Arbeitsstart wird Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern, am heutigen Mittwoch (22.05.2024) die „Nutztierstrategie MV 2030“ vorstellen. Gemeinsam mit Vertreter:innen verschiedener Verbände, Vereine und Institutionen sowie der Landwirtschaft hat Backhaus seit Juni 2023 strategische Maßnahmen erarbeitet, um die Nutztierhaltung in dem Bundesland wieder zu stabilisieren. Denn der Viehbesatz in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren in einem besorgniserregenden Umfang zurückgegangen. „Wir verlieren im rasanten Tempo Nutztierhaltungen und bei Schweinen droht sogar, dass eine in den letzten Jahren erfolgreiche Branche geradezu implodiert. Diese Entwicklung erfüllt mich mit allergrößter Sorge, denn eines muss man wissen: Wo einmal eine große Nutztierhaltung aufgegeben worden ist, da entsteht in den allermeisten Fällen keine neue Tierhaltung“, sagt Backhaus.

Neben Forderungen nach einem Schließen der Wertschöpfungsketten, z.B. durch das Schaffen von regionalen Schlachtkapazitäten für Schweine, Geflügel und kleine Wiederkäuer sowie einer Erhöhung der Förderprämien für die Weidehaltung befasst sich die Nutztierstrategie unter anderem auch mit der Rücknahme des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. „Für diese Forderung setze ich mich seit geraumer Zeit ein und ich bin nach wie vor der Auffassung, dass der Bund durch die Länder dahingehend beeinflusst werden muss, nationale Alleingänge zu Lasten heimischer Landwirtschaftsbetriebe zu unterlassen. Was wir brauchen, ist stattdessen eine Gleichbehandlung in Form EU-einheitlicher Mindeststandards für die Kennzeichnung der regionalen Herkunft für alle landwirtschaftlichen Produkte“, erklärt der Minister.

Die erarbeitete „Nutztierstrategie MV 2030“ geht von der Prämisse aus, dass die Haltung von Nutztieren eine wesentliche Rolle in einem nachhaltigen Ernährungssystem hat. Zentral ist für Minister Backhaus vor allem die Einsicht, dass Landwirtschaft kein Selbstzweck ist, sondern der Versorgung der Weltbevölkerung mit hoch qualitativen Lebensmitteln dient.

Regierung MV

DBV kritisiert Forderungen nach höherem Mindestlohn

Eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohnes auf 15 Euro, wie gerade von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gefordert, könnte die deutschen Bauern massiv unter Druck setzen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), spricht sogar von einem Kahlschlag für Obst-, Gemüse- und Weinbau. „Dieser Vorschlag verdrängt landwirtschaftliche Erzeugung ins Ausland. Wie sollen wir deutschen Bauern im europäischen Wettbewerb bestehen, wenn viele unserer Nachbarn einen deutlich geringeren Mindestlohn haben? So wird Landwirtschaft in Deutschland keine Zukunft haben“, lautet Rukwieds Kritik.

Scholz hatte in einem Interview mit dem Stern geäußert, dass der aktuelle Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro zu niedrig sei. „Ich bin klar dafür, den Mindestlohn erst auf 14 Euro, dann im nächsten Schritt auf 15 Euro anzuheben”, so der Bundeskanzler. Festgelegt wurde die schrittweise Erhöhung von der Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen und Wissenschaftler:innen zusammensetzt. Da auch Die Grünen in Anbetracht der allgemeinen Lohnentwicklung einen höheren Mindestlohn fordern, könnte die Ampelkoalition nach 2022 erneut in die Unabhängigkeit der Kommission eingreifen. Davor warnen die Mitregierungspartei FDP sowie die Union und Arbeitgeber:innen.

DBV

Bundesförderung meist keine praktikable Alternative für Schweinehalter

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung will die Bundesregierung die Betriebe unterstützen, die ihre Ställe hin zu einer tier- und umweltgerechteren Haltung umbauen wollen. Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung sind im Bundeshaushalt eine Milliarde Euro vorgesehen. Um Doppelförderungen zu vermeiden, haben einige Bundesländer ihre Förderprogramme gestrichen. Neben Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und dem Saarland wird es demnach zukünftig in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kein Agrarinvestitions- und Förderprogramm (AFP) im Bereich Schwein geben. Nach Informationen der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) wird Nordrhein-Westfalen bis Ende 2025 noch den Umbau des Deckzentrums oder des Abferkelbereichs über AFP fördern. Mit Verweis auf das Bundesförderprogramm wird auch Niedersachsen die Ringelschwanzprämie (ELER-Tierwohlförderung) schon im November diesen Jahres auslaufen lassen.

Für viele Schweinebetriebe sei die Bundesförderung keine praktikable Alternative, so die ISN. Erfreulich sei es daher, dass in einzelnen Bundesländern weiter Förderprogramme angeboten werden. So plant das Land Brandenburg, sein Programm, das hier Einzelbetriebliche Investitionsförderung heißt, weiterzuführen. Dazu wolle man zukünftig auf die GAK-Mittel verzichten und auf Landesebene ausschließlich auf EU-Mittel zurückgreifen. Und auch Bayern wird seine Schweinehalter weiter unterstützen und führt, zumindest vorerst, die AFP-Förderung ebenfalls weiter. Mindestens bis zum Jahr 2027 greift das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) in Baden-Württemberg den Landwirt:innen unter die Arme. Danach sei die Finanzierung aber noch unklar, evtl. wird auf den Landeshaushalt zurückgegriffen. Neben dem bayerischen BayProTier-Programm wird auch Schleswig-Holstein weiterhin Beratungsförderungen anbieten.

„Natürlich darf ein Betrieb die Maßnahmen nicht doppelt fördern lassen. Das heißt aber nicht, dass man ihm keine parallelen Förderprogramme anbieten darf, zwischen denen er bei der Antragstellung wählen kann. Wenn den einzelnen Landesregierungen also an dem Umbau und dem Erhalt der Schweinehaltung im eigenen Bundesland gelegen ist, dann müssen sie den Betrieben auch eine landesspezifische Unterstützung anbieten und dürfen die Bundesförderung nicht als Ausrede für Streichungen nutzen“, fordert die ISN.

ISN

Umfrage beleuchtet Akzeptanz von Wildtieren im urbanen Raum

Durch die intensiven Stadtentwicklungen der letzten Jahre rücken Wildtiere und Menschen immer näher zusammen. Einige dieser Tiere werden von den Stadtbewohner:innen mehr toleriert als andere, wie aus einer aktuellen Umfrage der Technischen Universität München (TUM), der Universität Jena sowie der Technischen Universität Wien hervorgeht. Die Forschenden ermittelten in einer Umfrage, wie Münchner Einwohner 32 städtische Tierarten bewerten und an welchen Orten in der Stadt sie diese bevorzugt sehen möchten.

Bei den Befragten liegen Eichhörnchen und Marienkäfer auf den ersten Plätzen. Aber auch ein Großteil der Vögel und Säugetiere sowie Gliederfüßer, Eidechsen und Frösche werden positiv betrachtet und demnach meist in der Nachbarschaft der Befragten, Stadtparks, allgemein in der Stadt sowie im Umland platziert. In der unmittelbaren Wohnumgebung sehen die wenigsten Menschen die Wildtiere. Auf den unteren Plätzen der Beliebtheitsskala landen Marder, Ratten, Wespen, Nacktschnecken, Stadttauben und Kakerlaken. „Es zeigt sich, dass die Präferenzen der Stadtbewohner für Orte klar mit ihren Einstellungen zu den Tieren korrelieren“, erklärt der Forscher Dr. Fabio Sweet.

Die Umfrageergebnisse haben wichtige Auswirkungen für die Stadtplanung und den Naturschutz. Denn sie zeigen unter anderem, dass die Akzeptanz für die meisten Wildtiere in der Stadt groß ist, aber nicht für die unmittelbarer Nähe zum Wohnraum, wie etwa dem Balkon, gilt. Maßnahmen zur Förderung der städtischen Biodiversität sind am erfolgreichsten, wenn sie nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch sozial akzeptabel gestaltet sind. Es ist deshalb notwendig, die Erkenntnisse über die Lebensweise dieser Tiere und die Akzeptanz der Menschen für sie zu kombinieren. So kann die Stadtplanung gleichzeitig den Tierschutz in Städten fördern und Konflikte zwischen Mensch und Tier vermeiden.

Um Wildtiere in der tierärztlichen Praxis geht es in der gleichnamigen, vierteiligen E-Learningreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht zu dem Thema eine separate Online-Fortbildungsreihe zur Verfügung.

TUM

Fleischersatz gewinnt weiter an Bedeutung

Die Nachfrage nach Fleischersatzprodukten ist groß und so wächst auch das Angebot stetig. Im vergangenen Jahr wurden knapp 17 Prozent mehr als in 2022 produziert. Seit dem Jahr 2019 hat sich die Produktion sogar mehr als verdoppelt (+113,8 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Produktion von konventionellem Fleisch in 2023 bei 6,8 Mio. Tonnen und damit 55-mal höher als die Produktion von Fleischersatz.

Doch die Lust auf konventionell hergestelltes Fleisch scheint in Deutschland weiter zu sinken. Nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) lag der Pro-Kopf-Verbrauch in 2023 bei etwa 51,6 kg Fleisch, was einem Rückgang von 12 % gegenüber dem Jahr 2019 (58,5 kg pro Kopf) entspricht.

Fleischkonsum ohne Schlachtung des Tieres ermöglicht die Laborfleischherstellung. Aus Stammzellen züchtet das Startup-Unternehmen MyriaMeat aus München im Labor Schweinefilet. Das wäre eine Neuheit in der Branche. Das Unternehmen hat die EU-Zulassung beantragt. Da das Verfahren noch dauern wird und im Anschluss zunächst die Markttauglichkeit geprüft werden muss, brauchen Landwirt:innen das Fleisch aus dem Bioreaktor noch nicht als Konkurrenz fürchten. Auch weil die Produktionskosten um ein Vielfaches höher sind als beim konventionellen Fleisch. Langfristig sollte die Bedeutung von kultiviertem Fleisch nicht unterschätzt werden, da sich der Bedarf an nachhaltigen Lebensmitteln hinsichtlich der wachsenden Weltbevölkerung stetig erhöht. Aber letztendlich müssen die Konsument:innen überzeugt werden, wobei auch der Preis die Entscheidung beeinflussen dürfte.

Wie sich genau die Herstellung von sogenanntem Laborfleisch gestaltet, hat Topagrar Schritt für Schritt beschrieben. Das Vetion-Fokusthema “Fleischlos glücklich” vermittelt eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Fleischersatzprodukte.  

Agrarheute

BTK und bpt zur geplanten TAMG-Novelle

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und die Bundestierärztekammer (BTK) zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) geäußert. Neben der Präzisierung europäischer Vorgaben, insbesondere zum Versandhandel, kritisieren die beiden Parteien besonders die geplante Veränderung hinsichtlich der Datenerfassung von Antibiotikaanwendungen in der Kleintierpraxis. Diese gehe weit über den von der EU vorgegebenen Umfang hinaus, heißt es in der Stellungnahme.

„Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass bei einer 1:1 Umsetzung der EU-Vorgaben eine Kleintierpraxis, die ca. 100 verschiedene Packungsgrößen antibiotisch wirksamer Präparate pro Jahr in der Tierärztlichen Hausapotheke im Lagerbestand hat, unabhängig von der Anzahl der in der Praxis tätigen Tierärztinnen und Tierärzten, maximal 200 Mitteilungen/Jahr für die von ihr behandelten Hunde und Katzen machen müsste. Grund hierfür ist, dass die EMA eine Meldung pro Packungsgröße und Tierart und Jahr vorschreibt. Ohne Berücksichtigung des Meldeumfangs liegt damit das Verhältnis zwischen dem von der EU geforderten und dem in Deutschland geplanten Mitteilungen bei einer Einmannpraxis schätzungsweise beim 20-Fachen, bei einer Zweimannpraxis beim 40-Fachen, bei einer Dreimannpraxis beim 60-Fachen usw., der nach EU-Recht mitzuteilenden Datensätze“, lautet die Kritik von BTK und bpt.

Weiterhin bemängeln die beiden Parteien unter anderem die geplante Zuständigkeitshoheit des BMEL bei der Preisregelung und das fehlende Angebot von Informationsveranstaltungen für Pferdepraktiker:innen.

Zur Stellungnahme

Neues Universitätsgesetz könnte Tierarztmangel in den Behörden abfedern

Der Mangel an medizinischen Fachkräften macht auch vor der Tiermedizin nicht Halt. Besonders betroffen in Österreich sind die Veterinärbehörden und damit die amtstierärztliche Versorgung. Diese beinhaltet neben der Qualitätskontrolle in der Lebensmittelproduktion auch die Überwachung der Gesundheit von landwirtschaftlich genutzten Nutztieren sowie die Vorbeugung und Behandlung von Tierkrankheiten. Um dem Mangel entgegenzuwirken, wird das Land Tirol gemeinsam mit der Veterinärmedizinischen Universität Wien Ausbildungsverträge mit angehenden Studierenden der Veterinärmedizin einführen. Zudem stellt das Land Tirol bis zu sechs Praktikumsplätze im Bereich „Lebensmittelwissenschaft und öffentliches Veterinärwesen“ bereit. 

„Mit dem neuen Hochschulrechtspaket und der Änderung des Hochschulgesetzes werden ab dem Wintersemester 2025/2026 fünf Prozent, also elf Studienplätze, konkret für Aufgaben im öffentlichen Interesse vergeben“, erklärt Wissenschaftsminister Martin Polaschek. Während des Veterinärmedizinstudiums sollen diese Studierenden künftig eine Ausbildungsentschädigung in der Höhe von 1.000 Euro monatlich erhalten, wobei sie sich dazu verpflichten nach Abschluss der Ausbildung mindestens fünf Jahre im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu sein.

„Nicht nur Tirol, auch andere Bundesländer sind mit einem steigenden Fachkräftebedarf auch im Bereich der amtstierärztlichen Versorgung konfrontiert. Mit dieser Maßnahme wollen wir als Bundesregierung einen Beitrag zur Sicherung der amtstierärztlichen Versorgung und vor allem zur Sicherung unserer hohen Standards in der Lebensmittelproduktion leisten“, betont Landwirtschaftsminister Nobert Totschnig. Österreich zeichne sich durch eine hervorragende Tiergesundheit, die wiederum die Voraussetzung für beste Lebensmittel ist, aus.

„Mit der Regionalisierungsinitiative VetmedRegio setzt die Vetmeduni seit Jahren vielfältige Maßnahmen, um den Berufsstand der Tierärztinnen und Tierärzte in Österreich nachhaltig zu fördern. Neben den zahlreichen Netzwerktreffen mit angehenden Veterinärmedizinerinnen und Veterinärmedizinern und Stakeholdern aus den Bundesländern beteiligt sich die Vetmeduni beispielsweise als einzige Universität in Österreich an gleich drei KinderUnis. Die Widmung von Studienplätzen ist nun ein weiterer wichtiger Meilenstein, um die veterinärmedizinische Versorgung von ländlichen Regionen im Nutztierbereich nachhaltig zu stärken“, so Petra Winter, Rektorin der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

Mit dem Thema Tierarztmangel in Deutschland hat sich auch der Dessauer-Zukunftskreis (DZK) befasst. Auf der Webseite Tierarztmangel.de stellt er zum einen die gegenwärtige Situation mit ihrer Problematik vor. Zum anderen wird auf verschiedene Lösungswege eingegangen, wie diese Entwicklung abgemildert werden kann. 

Vetmeduni Wien

Weniger Bürokratie für Landwirt:innen in Bayern

Um die Nutztierhalter:innen in ihrem Bundesland besser zu unterstützen, hat Bayern schon vor zwei Jahren das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) ins Leben gerufen. Das Förderprogramm ist bei den bayerischen Landwirt:innen auf großes Interesse gestoßen, im vergangenen Jahr sind annähernd 1.000 Anträge gestellt worden. In diesem Jahr hat sich die bayerische Regierung das Ziel gesetzt, das Förderprogramm zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Die vorgenommenen Vereinfachungen zielen darauf ab, dass nach einem Förderantrag die BayProTier-bedingte Büroarbeit für Landwirt:innen komplett erledigt ist und keine zusätzliche Schreibtischarbeit mehr erforderlich ist.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass überbordende Bürokratie unsere kleinbäuerlich strukturierten landwirtschaftlichen Betriebe zur Aufgabe zu zwingen droht. Für mich steht da ganz klar fest, dass hier die Bürokratie verschwinden muss und nicht die Landwirte. In diesem Sinne prüfen wir in unserem Zuständigkeitsbereich alle Möglichkeiten, unnötige Bürokratie abzuschaffen. Das gleiche fordern wir dringend in Brüssel und Berlin ein”, erklärt Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber. Die Rahmenbedingungen seien wichtig und ausschlaggebend, damit möglichst viele Landwirt:innen den Weg des Umbaus der Nutztierhaltung mitgehen, so die Ministerin.

Landwirtschaftsministerium Bayern

Zukunft der Weidetierhaltung in Gefahr

Im Jahr 2013 hat der Naturschutzbund NABU den Tag des Wolfes ins Leben gerufen, der jedes Jahr am 30. April begangen wird. Diesen Tag haben die im Forum Weidetiere und Wolf organisierten Verbände der Weidetierhalter und Landnutzer zum Anlass genommen, die Bundesregierung erneut zum Handeln hinsichtlich der Wolfspolitik aufzufordern. Der aktuelle Stillstand gefährde die Weidehaltung im Land, so die Argumente des Forums. Von großer Bedeutung sei, die Sorgen und Nöte der Weidetierhalter:innen ernst zu nehmen.

„Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat im Oktober 2023 ein als rechtssicher angekündigtes Verfahren im Umgang mit Problemwölfen vorgestellt. Wie handwerklich schlecht die neu gefasste Abschussregelung ist, zeigt der Einspruch des Verwaltungsgerichts Oldenburg gegen den Schnellabschuss eines Wolfes in Niedersachsen. Damit gibt es auch in dieser Weidesaison keine rechtsichere Konfliktlösung. Auf Basis ihrer eigenen Aussagen aus dieser Pressekonferenz ist die Bundesumweltministerin Steffi Lemke in der Bringschuld“, kritisiert Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbandes. Aus Sicht der Verbände müsste die Ampelkoalition die im Vertrag vereinbarten Maßnahmen dringend umsetzen, um die Wolfsbestände zu regulieren.

„Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist längst erreicht, eine Reduzierung des Wolfsbestandes ist das Gebot der Stunde. Zudem muss die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung gegen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention aufgeben. Wenn überschützte Wildtiere zum Problem werden, ist eine Regulierung für Akzeptanz und Naturschutz zwingend notwendig“, erklärt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, abschließend.

DBV

LTK Hessen ruft zum Erlass von Katzenschutz-Verordnung auf

Mit Beginn des Frühjahrs kommt auch der Nachwuchs zahlreicher Katzen zur Welt. Leider beginnt mit den warmen Temperaturen auch die unkontrollierte Fortpflanzung der Straßenkatzen. Unkastrierte Freigängerkatzen sorgen für noch mehr Nachwuchs und damit einhergehendes Katzenleid. „Schon ein Katzenpärchen kann in wenigen Jahren Tausende Nachkommen zeugen. Dadurch wächst die Zahl der freilaufenden Katzen mit allen Folgen für die Tiere wie z. B. Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen”, erklärt Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin der Landestierärztekammer (LTK) Hessen.

Auch wenn es noch immer keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, die Besitzer:innen von Freigängerkatzen zur Kastration ihres Vierbeiners verpflichtet, haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, eine entsprechende Katzenschutz-Verordnung zu erlassen. Die LTK Hessen ruft die Städte und Gemeinden in ihrem Bundesland auf, die noch keine Katzenschutz-Verordnung haben, entsprechende Vorgaben in Kraft zu setzen.

Auch für den Artenschutz ist es von großer Bedeutung, wenn die Katzenpopulationen begrenzt werden. Denn neben Mäusen fressen die Samtpfoten unter anderem auch Singvögel. Deren Populationen sind bereits durch den Rückgang der Fluginsekten bedroht. „Wenn freilaufende Katzen kastriert sind, dient dies dennoch dem Artenschutz und natürlich dem Tierschutz”, so Prof. Tacke. Weiterhin sei es wichtig, die Tiere in der Tierarztpraxis mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen, damit sie, wenn sie vermisst und aufgefunden werden, eindeutig ihren Besitzern zugeordnet werden können.

LTK Hessen

Tierschutznovelle: Anbindehaltung soll gegenüber Entwurf deutlich abgeschwächt werden

Nach aktuellen Informationen von Top Agrar plant das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) offenbar, die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung zu verlängern. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten kritisiert diese Pläne scharf, zumal dies den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag widersprechen würde, und weist darauf hin, dass der ohnehin schwache Entwurf der Tierschutzgesetzesnovelle damit weiter verwässert würde.

„Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium in einem ersten Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes die ganzjährige Anbindehaltung nach fünf Jahren verbieten wollte, ist nun aus dem Ministerium durchgesickert, dass das Verbot erst nach zehn Jahren kommen soll! Zudem war geplant, dass die Anbindehaltung nach den fünf Jahren nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich sein sollte – den Tieren sollte im Sommer zumindest Zugang zur Weide gewährt werden und in der restlichen Zeit zweimal die Woche Auslauf. Auch das ist an sich schon nicht tragbar für die Tiere“, bemängelt Vier Pfoten. Wie Top Agrar berichtet, sei offenbar auch die Weitergabe der Anbindehaltung an die/den Nachfolger:in erlaubt.

„Das heißt also: Die bereits heute klar tierschutzwidrige Anbindehaltung wird immer weitergehen. Wir sind fassungslos angesichts dieser Verschlechterung, die auch dem Koalitionsvertrag widerspricht. Der sieht nämlich ein Ende jeglicher Anbindehaltung nach zehn Jahren vor. Wir fordern von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: Für Tierleid darf es keine Ausnahmen geben! Die Anbindehaltung von Rindern muss endlich der Vergangenheit angehören“, lautet die unmissverständliche Forerung der Tierschützer:innen.

Vier Pfoten

Wildtierkriminalität nimmt zu

Die Wildtierkriminalität scheint in einigen Teilen Deutschlands sowie in Österreich stark zugenommen zu haben. Wilddiebe haben es besonders auf Greif- bzw. streng geschützte Wildvögel abgesehen, aber auch Luchse und Wölfe verschwinden einfach oder werden illegal getötet. Für viele streng geschützte oder seltene Tierarten ist die illegale Verfolgung eine der häufigsten Todesursachen und stellt ein massives Problem für den Artenschutz dar.

Um diese kriminellen Aktivitäten in den beiden Ländern zu reduzieren, haben verschiedene Naturschutzverbände, Polizei, Ministerien und Wissenschaft unter Beteiligung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) das Projekt „wildLIFEcrime“ ins Leben gerufen. Mit vereinten Kräften soll die Effizienz bei der Bekämpfung illegaler Wildtierverfolgung bis zum Jahr 2028 erheblich verbessert werden. Dazu gehört auch, dass Täter:innen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Um ihr Ziel zu erreichen, wollen die Projektpartner, unter anderem mit Hilfe von Fortbildungen, forensische Untersuchungen verbessern sowie Strukturen und Netzwerke etablieren, um den Informationsaustausch zu verbessern.

Vorsicht vor Giftködern und Schlagfallen

Auch das Land Sachsen beklagt eine steigende Zahl von Wolfstötungen. Die meisten Tiere seien zwar bei Verkehrsunfällen getötet worden, doch auch die Zahl der illegalen Tötungen hätte zugenommen, wie das Landeskriminalamt (LKA) des Landes mitteilt. So sei die Zahl der in Sachsen tot aufgefundenen Wölfe seit dem Jahr 2000 auf über 200 Tiere gestiegen. Im noch laufenden Monitoringjahr 2023/2024, das am 30. April 2024 endet, wurden bereits 31 tote Wölfe erfasst. In den Landkreisen Bautzen und Görlitz waren Wölfe durch illegalen Beschuss getötet bzw. vergiftet worden. Daher appelliert das LKA an die Bewohner:innen der Regionen, verdächtige Köder umgehend zu melden. Aufgrund der ausgelegten Köderstruktur und einer aufgefundenen Schlagfalle sollten Hundehalter:innen ihre Tiere in den betroffen Gebieten unbedingt anleinen. Da es sich bei den entdeckten Tieren jeweils um Zufallsfunde handelt, ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der illegalen Tötungen weitaus höher ist. Das LKA weist erneut darauf hin, dass die illegale Nachstellung von streng geschützten Arten wie dem Wolf mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen geahndet werden kann.

Um Wildtiere in der Tierarztpraxis geht es auch in der gleichnamigen Online-Seminarreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht eine separate Online-Reihe zu Wildtieren zur Verfügung.

Topagrar

Leibniz-IZW

Wasser und Plastik im Fokus des Earth Day

Am heutigen Montag (22.04.2024) wird auf der ganzen Welt der Earth Day begangen. Unter dem Motto Planet vs. Plastics liegt der Fokus in diesem Jahr unter anderem besonders auf der sinnvollen Verwendung von Wasser sowie der Reduzierung von Plastikproduktion und -verbrauch. Ein eindringlicher Appell zeigt auf, wie sehr die Wasservorkommen auf der Erde vor einer ernsten Bedrohung stehen. Ein Großteil des Wassers ist verschmutzt und für Menschen sowie auch zum Teil für die Tierwelt ungenießbar geworden und die Verschmutzung stellt eine entsprechend ernsthafte Gefahr für die Gesundheit dar.

Eine internationale Studie von mehr als fünfzig Wissenschaftler:innen aus dem vergangenen Jahr hat das Grundwasser als „Schlüsselökosystem“ für den Planeten eingestuft, das essenziell für die Menschheit und die biologische Vielfalt der Erde ist. Neben der Industrie, die eine tragende Rolle im Verbrauch sowie Verschmutzung von Wasser einnimmt, kann auch jeder einzelne durch einen bewussten Umgang mit Trinkwasser helfen und mit wenigen Mitteln einen wesentlichen Beitrag leisten, Wasser zu sparen. Aber auch Mikroplastik könne negative Auswirkungen auf Ökosysteme haben und die Gesundheit aller Lebewesen gefährden, heißt es weiter.

Im Rahmen des Earth Day 2024 weist der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) zudem auf den Verlust der biologischen Vielfalt hin. „Unser Planet steht an einem Wendepunkt. Einzigartige, unersetzliche Arten auf der ganzen Welt sind durch das Handeln der Menschen vom Aussterben bedroht”, erklärt VdZ-Geschäftsführer Volker Homes. „Unsere Zoos sind die passenden Orte, um sich genau damit auseinanderzusetzen. Sie stehen an vorderster Front der Naturschutzbewegung, indem sie bedrohte Arten züchten, schützen und auch wieder in die Natur bringen. Besucherinnen und Besucher können sich mit ihrem Zoo in der Nachbarschaft für den Erhalt der Biodiversität der Erde einsetzen.” Der VdZ ruft daher auf, den Tag der Erde mit einem Besuch im Zoo zu verknüpfen.

Earth Day

VdZ

CO2-Bepreisung für dänische Landwirt:innen geplant

Dänemark plant, bis zum Jahr 2030 seinen CO2-Ausstoß um 70 %  gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, sollen die Landwirt:innen ihren Teil beitragen. Nach Plänen der dänischen Regierung sollen die durch die Landwirtschaft produzierten Treibhausgase, einschließlich der Methanemissionen von Rindern, mit einem CO2-Preis belegt werden. Gut 100 Euro pro Tonne CO2 sollen von den Landwirt:innen bezahlt werden.

Um wiederum zu verhindern, dass aufgrund der Mehrkosten die Produktion verringert oder gar Betriebe aufgegeben werden, hat sich Dänemark bereit erklärt, Landwirt:innen bei der Finanzierung eines Futtermittelzusatzes zu helfen. 69 Millionen Euro seien dafür vorgesehen, teilt die Regierung mit. Auf diese Weise sollen die Methanemissionen der 550.000 dänischen Rinder um bis zu 30 % reduziert werden.

In Deutschland sind die landwirtschaftlichen Betriebe bislang nicht zu einer CO2-Abgabe verpflichtet. Aktuell scheint eine CO2-Bepreisung auch nicht so bald auf der Agenda zu stehen. Denn die Landwirtschaft ist zugleich auch über die CO2-Speicherung in den Böden ein wichtiger Klimaschützer.

Agrarheute

EU will Entwicklung von neuen Antibiotika fördern

Die weltweit steigende Zahl von Resistenzen gegen antimikrobielle Arzneimittel ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Antibiotika zu häufig, zu kurz oder zu niedrig dosiert bei Mensch und Tier angewendet werden. Zum Beispiel setzen Menschen sie auch bei Infektionen ein, die durch Viren ausgelöst wurden, obwohl sie dagegen nicht wirksam sind.

Von Antibiotikaresistenz sprechen Expert:innen, wenn die krank machenden Bakterien durch das Antibiotikum nicht abgetötet werden können. Nach Plänen des Europaparlaments soll einerseits der Umgang mit Antibiotika verbessert werden, andererseits soll die Entwicklung neuer Präparate angekurbelt werden. Dazu haben die Abgeordneten in der vergangenen Woche in Brüssel ihre Position zu einer umfassenden Reform der EU-Pharma-Gesetzgebung festgelegt, wie das Parlament mitteilte. So sollen Markteintrittsprämien und Zahlungen für die Erreichung von Etappenzielen eingeführt werden, um die Forschung und die Entwicklung neuartiger antimikrobieller Mittel zu fördern (z. B. finanzielle Belohnung in der Frühphase, wenn bestimmte FuE-Ziele vor der Marktzulassung erreicht werden). Diese würden durch ein Abonnementen-Modell im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen über die gemeinsame Beschaffung ergänzt werden, um Investitionen in antimikrobielle Mittel zu fördern.

„Diese Überarbeitung ebnet den Weg zur Bewältigung kritischer Herausforderungen wie Arzneimittelknappheit und Antibiotikaresistenz“, sagte der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken, der das Vorhaben auf Seiten des Parlaments mitverhandelt. Das Vorhaben geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück und muss noch mit den EU-Staaten final ausgehandelt werden. Die Verhandlungen dazu werden allerdings frühestens nach der Europawahl am 9. Juni 2024 beginnen.

Mehr Informationen und Ratschläge zur Antibiotikaminimierung im Stall bietet auch das Projekt VetMAB.de, das zahlreiche anerkannte Online-Fortbildungen für Landwirt:innen und Tierärzt:innen zu dieser Thematik anbietet. Zudem können sich Tierärztinnen und Tierärzte unter Myvetlearn.de in Bezug auf die Antibiotikaminimierung bei Masthähnchen, Legehennen und Puten sowie bei Rindern und Schweinen fortbilden. Für Studierende der Veterinärmedizin sind die VetMAB-Module kostenfrei zu belegen.

Schweizerbauer

Schweiz sperrt sich gegen Einfuhrverbot von Stopfleber

In der Schweiz mehrt sich der Widerstand gegen die Einfuhr von Stopfleber, auch als Foie gras bekannt. Die im Dezember 2023 bei der Bundeskanzlei eingereichte Volksinitiative wurde jedoch vom Schweizer Bundesrat abgelehnt. Statt des geforderten Einfuhrverbots plant der Bundesrat eine Deklarationspflicht, die allerdings auch schon im Juni vergangenen Jahres vorgeschlagen worden ist. Zu der Zeit hatte sich der Schweizer Ständerat gegen ein Einfuhrverbot von Stopfleber entschieden, mit dem Argument, dass es keine gleichwertigen Alternativen gäbe. Die von der Organisation Alliance Animale Suisse gesammelten Unterschriften scheinen erneut keinen Erfolg zu haben.

Auch die zweite Volksinitiative zum Tierschutz hat der Bundesrat abgelehnt. Zu dem geforderten Verbot von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten hat der Rat jedoch einen Gegenvorschlag vorgelegt. Die Pelz-Initiative fordert ein Verbot von Pelzprodukten, die unter Qualen für die Tiere produziert wurden. Der Bundesrat plant, den Import solcher Produkte im Tierschutzgesetz zu verbieten und auch den Handel in der Schweiz zu kontrollieren. Dazu will er die Einfuhr bereits auf Verordnungsstufe verbieten.

Der Bundesrat betont, es sei ihm ein Anliegen, rasch ein Importverbot einzuführen: „Denn obwohl für Pelze seit rund zehn Jahren eine Deklarationspflicht gilt, halten sich die Pelzbranche und der Detailhandel mangelhaft daran.“ Allein im Jahr 2023 habe der Bund die Deklaration in rund 70 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen beanstandet.

Schweizerbauer

Tierschützer:innen befürchten anstehende Kätzchenschwemme

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit des Katzennachwuchses. Leider werden sich in den nächsten Wochen wieder unkastrierte Freigängerkatzen und verwilderte Straßenkatzen unkontrolliert fortpflanzen und so für vermehrtes Katzenleid sorgen. Mit der anstehenden Katzenschwemme könnten auch die Tierheime an ihre Grenzen geraten. Der Tierschutzbund geht davon aus, dass in den ohnehin überfüllten Tierheimen die Zahl gefundener, abgegebener oder ausgesetzter ungewollter Kitten in die Höhe schießen wird. Daher kritisiert der Tierschutzbund erneut die fehlende Bereitschaft der Regierung, eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen per Gesetz zu beschließen. „Die Bundesregierung hat den Ernst der Lage offenbar nicht erkannt. Es ist enttäuschend, dass das Katzenelend einfach ignoriert wird“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

„Die nächsten Monate werden durch die Kätzchenschwemme eine extreme Zerreißprobe für die Tierschutzvereine und Tierheime. Diese sind bereits jetzt am Limit und werden mit unzähligen Katzen alleine gelassen. Parallel wächst das Leid der Straßenkatzen. Es braucht jetzt dringend die bundesweite Kastrationspflicht im Tierschutzgesetz. Nur so kann der unkontrollierten Vermehrung der Tiere Einhalt geboten, ihr Leid beendet und die Tierheime entlastet werden“, so Schröder. Tierschutzvereine und Tierheime seien alleine kaum in der Lage, die Situation in den Griff zu bekommen, so Schröder. Denn viele der abgegebenen Kätzchen sind in einem sehr schlechten Gesundheitszustand, geschwächt durch Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und Hunger, und benötigen daher eine aufwändige Pflege und Versorgung.

Deutscher Tierschutzbund

Höhere Mehrwertsteuer auf Fleisch hätte Vorteile

Die Mehrzahl der Konsument:innen von Fleischprodukten in Deutschland wünschen sich mehr Tierwohl. Das aber lässt die Produktionskosten für die Landwirte steigen, die diese selbstverständlich nicht tragen möchten.

Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) empfiehlt daher, die Mehrwertsteuer auf Fleisch von aktuell 7 Prozent auf 19 Prozent anzuheben. Bereits im Mai 2023 hatte die Bundesregierung verlauten lassen, dass sich die Parteien der Ampelkoalition auf die Einführung einer „Tierwohlabgabe“ geeinigt hätten.

Geplant ist, dass alle Halter:innen von Nutztieren sich mittel- und langfristig verpflichten, das Tierwohlniveau deutlich anzuheben. Darunter fallen ein Auslaufen der Stufe „Stall“ bis 2030 und der Stufe „Stall+Platz“ bis 2040. Demnach würden ab 2040 alle Nutztiere in Deutschland mindestens auf dem Tierwohlniveau der heutigen Stufe „Frischluftstall“ leben. Damit würde die Regierung den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) folgen, die schon 2020 veröffentlicht wurden.

Die ZKL empfiehlt die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Förderpolitik. Die Kommission spricht sich für die Anhebung der Mehrwertsteuer aus, da dies auch vermeiden würde, dass ein neues Instrument geschaffen werden müsse. Ein weiterer Vorschlag sieht vor, dass bereits höherwertige Produkte, die aus besseren Haltungsbedingungen stammen, über die ausgezahlte Tierwohlprämie an die Betriebe ausgeglichen werden. Das Ziel sei jedoch nicht, den Fleischkonsum allgemein zu reduzieren, so die Expert:innen der ZKL. Geplant sei, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen etwa über eine veränderte Einkommenssteuer oder das Bürgergeld entlastet werden könnten. Zudem sei es denkbar, dass die Mehrwertsteuer schrittweise angehoben würde, zumal die Investitionen für Tierwohlprämien in den ersten Jahren deutlich unterhalb von 1 Milliarde Euro pro Jahr liegen würden.

Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir zeigt sich offen für die Idee einer Mehrwertsteuererhöhung. „Der Vorschlag der ZKL, die Mehrwertsteuer auf Fleisch schrittweise zu erhöhen und gleichzeitig bei Obst und Gemüse auf null zu setzen, hätte auch eine gesundheitsförderliche Lenkungswirkung und unterstützt so auch die Ackerbauern und den Gartenbau”, erklärt der Grünen-Politiker. „Die Landwirtinnen und Landwirte sind zur Veränderung bereit, können aber nicht allein auf den Kosten für teure Stallumbauten sitzen bleiben. Das ist eine Frage der Fairness – und eine Selbstverständlichkeit, wenn auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland kommen soll”, so der Minister abschließend.

Agrarheute

Ausstiegshilfen für niederländische Landwirte massiv aufgestockt

Die Ausstiegshilfen für Landwirt:innen in den Niederlanden, die in sensiblen Natura-2000 Gebieten die Tierhaltung dauerhaft aufgeben wollen, sind stark aufgestockt worden. Die EU-Kommission hat die Etaterhöhung für die beiden Entschädigungsprogramme „LBV“ und „LBV plus“ um 602 Mio. Euro auf 1,1 Mrd. Euro beziehungsweise um 845 Mio. Euro auf 1,82 Mrd. Euro  bereits Anfang vergangener Woche bewilligt. Zudem wurde die Laufzeit des Programms „LBV plus“ bis 20. Dezember 2024 verlängert.

In den Niederlanden planen Hunderte Nutztierhalter:innen den Ausstieg, darunter rund 540 Schweinehalter:innen. Wie die niederländische Unternehmensagentur (RVO) mitteilt, seien insgesamt bereits mehr als 1.100 Anträge eingegangen.

Agrarheute

Wildtiere gehören nicht in Privathaushalte

Am heutigen Tag des Haustieres richtet die Tierschutzorganisation Vier Pfoten erneut die große Bitte an private Tierhalter:innen, von der Haltung von Wildtieren abzusehen. Denn auch wenn Wildtiere und Exoten in Deutschland immer beliebter werden, sei eine annähernd artgerechte Haltung dieser Tiere lediglich in zoologischen Gärten und Tierparks möglich, teilt die Stiftung auf ihrer Interseite mit. Keinesfalls eignen sich Privathaushalte für die Haltung nicht domestizierter Tierarten.

Wildtiere haben spezielle Bedürfnisse hinsichtlich Ernährung, Unterbringung, Raumklima und Sozialstruktur, die nicht einfach erfüllt werden können. Zudem steigt das Risiko von zoonotischen Krankheiten, also Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden. „Etwa drei Viertel aller neu auftretenden Infektionskrankheiten sind Zoonosen, und mehr als 70 Prozent dieser Krankheiten gehen auf Wildtiere zurück”, erklärt Nadine Ronco Alarcon, Expertin für internationale Politik bei VIER PFOTEN.

Bedenklich seien zudem Wildfänge und der Handel mit ihnen, da die Artenvielfalt massiv bedroht werde. Auch verenden viele Tiere aufgrund völlig inakzeptabler Fang- und Transportbedingungen. Die Organisation fordert daher erneut eine bundesweite einheitliche Regelung zur Privathaltung von Wildtieren, da es in den Bundesländern immer noch sehr unterschiedliche Regelungen zur Haltung gefährlicher oder giftiger Tiere gibt.

Vier Pfoten

Zuchtverbot von Qualzuchten im Fokus

Die Diskussion um ein gesetzliches Verbot von Qualzuchten ist in Österreich durch ein aktuelles, jedoch noch nicht rechtskräftiges Gerichtsurteil wieder angefacht worden. Das Bezirksgericht Baden hatte Anfang April 2024 ein Ausstellungsverbot für die Englische Bulldogge des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs ausgesprochen. Das Gericht begründete das Verbot damit, dass der Hund einige schwerwiegende Qualzuchtmerkmale aufweist, darunter Brachycephalie, Kieferanomalie und übermäßige Faltenbildung. Der Hundehalter hatte in der Vergangenheit mehrere Anzeigen erhalten, weil er seinen  qualzuchtbetroffenen Hund in einigen Hundeausstellungen präsentiert hatte. Dennoch hatte er immer wieder an Ausstellungen teilgenommen.

Das Tierschutz-Netzwerk Shifting Values hofft, dass dieses Urteil den Nationalrat dahingehend beeinflusst, endlich seine Entschließung vom Dezember 2021 umzusetzen und der Qualzucht einen rechtlichen Riegel vorzuschieben. Denn scheinbar funktioniert die Kontrolle bei Hundeausstellungen nicht. Auch fordert das Netzwerk, dass auch die Zucht per Gesetz verboten wird, die aufgrund einer unbefristeten Übergangsbestimmung im Tierschutzgesetz noch immer erlaubt ist. „Dieser unhaltbare Missstand muss mit der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes behoben werden, die noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden soll“, fordert Nicolas Entrup, Geschäftsführer von Shifting Values.

Auch in Deutschland soll das Gesetz gegen Qualzuchten verschärft werden. Die geplante Reform des Tierschutzgesetzes sorgt jedoch für Unruhe bei Tierärzten, Züchtern und Verbänden, denn im Raum stehen Befürchtungen, dass die Zucht von bestimmten Rassen verboten werden könnten. Im Tagesspiegel äußerte sich Prof. Dr. Achim Gruber, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierpathologie an der FU Berlin, zu den Fragen. Der Autor des Buches „Geschundene Gefährten“ erklärt, dass keineswegs einzelne Rassen verboten werden müssen, da es genügend andere Wege gäbe, um die Gesundheit der Tiere wiederherzustellen. „Viele Hunde- und manche Katzenrassen neigen heute infolge von Nebenwirkungen ihrer Zucht der letzten Jahrzehnte oder Jahrhunderte zu teils dramatischen Krankheiten, Sinnesstörungen oder verfrühtem Tod. Dackel etwa sind besonders durch ihr hohes Risiko für Bandscheibenerkrankung bis zur Querschnittslähmung geplagt. Neuere Forschungen zeigen auf, wie wir Dackel rückengesund züchten können, wenn wir bereit sind, dafür etwas längere Beinchen zu akzeptieren“, teilte Gruber auf die Frage des Tagesspiegel mit, ob Dackel verboten werden sollen. Die Verschärfung des Tierschutzgesetzes solle lediglich helfen, die Rassen an sich nicht zu gefährden.

Auch Tierärztin Dr. Heidemarie Ratsch, Mitglied des Tierschutzausschusses der Tierärztekammer Berlin, betont, dass der Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz nicht direkt das Verbot bestimmter Rassen vorsehe. Die zusätzliche Aufnahme von Merkmalen, von denen bekannt ist, dass sie in der Regel nicht nur vorübergehend Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen Tieren verursachen, werde das Gesetz jedoch präzisieren. Durch Rechtsverordnung soll aber auch das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen oder Linien verboten oder beschränkt werden können, wenn das Züchten Im Widerspruch zu den im Gesetz formulierten Verbote steht „Im jetzigen Entwurf wird noch einmal klargestellt, wann ein Wirbeltier nur zur Zucht verwendet werden darf. Das kann bei der heutigen genetischen Ausgangssituation vieler Rassen durchaus dazu führen, dass sich eine Weiterzucht aufgrund fehlender gesunder Tiere verbietet“, erklärt die Fachtierärztin für Tierschutz.

Shifting Values 

Fokusthema Qualzuchten

Auszeichnungen für Tierschutz

Überall in Deutschland werden auch in diesem Jahr wieder Tierschutzprojekte ausgezeichnet. Die sicherlich größte und bekannteste Auszeichnung ist der Deutsche Tierschutzpreis, der 2024 bereits zum 20. Mal an mehrere Preisträger:innen vergeben wird. Bis zum 31. Mai 2024 können besonders engagierte Personen und Vereine sowie Tierschutzinitiativen oder -projekte für die Auszeichnung vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. „Mit dem Deutschen Tierschutzpreis wollen wir Menschen ehren, die sich mit Leidenschaft und Ideenreichtum für Tiere einsetzen und Zeit, Energie und oft auch Geld opfern, damit Tiere in unserer Gesellschaft Mitgefühl erfahren und ein besseres Leben führen können. Viele Tierschützer wirken oft unbemerkt und bescheiden im Verborgenen – wir wollen ihre Arbeit sichtbar machen und unterstützen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Schon zum 30. Mal würdigt der Freistaat Thüringen in diesem Jahr den Tierschutz in seinem Land. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird die Auszeichnung in zwei Kategorien vergeben – einerseits auf dem Gebiet des karitativen Tierschutzes und andererseits an Betriebe, die sich durch eine besonders tierschutzgerechte Haltung und Betreuung hervortun. Die Bewerbungsfrist für den Thüringer Tierschutzpreis 2024 endet ebenfalls am 31. Mai 2024.

Der Bayerische Tierschutzpreis würdigt ebenfalls Personen und Institutionen, die sich um den Tierschutz besonders verdient gemacht haben. „Viele Menschen leisten ehrenamtlich oder beruflich einen großartigen Beitrag zum Wohl und Schutz der Tiere und zur Bewahrung der Schöpfung. Mit dem Bayerischen Tierschutzpreis sprechen wir ihnen Respekt und höchste Anerkennung aus. Mit dem diesjährigen Tierschutzpreis wollen wir insbesondere Initiativen würdigen, die durch Aufklärung und Vermittlung von Kenntnissen über Tiere und deren Bedürfnisse zu mehr Tierschutz beitragen“, erklärt der bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber. Bewerbungen für den Bayerischer Tierschutzpreis 2024 müssen spätestens am 1. Juli 2024 eingegangen sein.

Bayerische Staatsregierung

Sachsen zahlt 26 Mio. Euro Fördermittel an Landwirte

Rund 2.400 Landwirt:innen in Sachsen dürfen sich freuen: ihre Landesregierung hat im Rahmen der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen mehr als 26 Millionen Euro bewilligt, die im Laufe der Woche an die antragstellenden Betriebe, Verbände und Einzelpersonen für freiwillige Vorhaben des Arten-, Biotop- und Klimaschutzes auf Landwirtschaftsflächen überwiesen werden. Aktuell werden entsprechende Maßnahmen aus dem Jahr 2023 auf über 36.000 Hektar Ackerland mit 10,6 Millionen Euro sowie auf 34.000 Hektar Grünland mit 15,6 Millionen Euro gefördert. 

„Viele sächsische Betriebe, Verbände und Einzelpersonen betreiben weiterhin freiwillig Natur-, Umwelt- und Klimaschutz in der Fläche. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, vor allem von Insekten und Vögeln. Zudem schonen sie Böden, unser Wasser und das Klima. Dieses Engagement unterstützen wir als Freistaat. Im Übrigen bringt es mehrfachen Nutzen. Denn Natur-, Umwelt- und Klimaschutz kommen auch der Krisenfestigkeit unserer Landwirtschaft und ländlichen Räume zu Gute“, betont der sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther, der sich zufrieden mit dem Start in die Förderperiode 2023 bis 2027 zeigt.

Die Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Grünlandflächen dienen durchweg dem übergreifenden Ziel des Arten- und Biotopschutzes. Die gezielte Biotoppflege oder eine naturschutzgerechte Beweidung durch Rinder und Pferde sind Beispiele solcher Vorhaben.

Land Sachsen

Tierarzneimittelversorgung in der Schweiz weiter verschlechtert

In der Schweiz fehlen auch in der Veterinärmedizin immer mehr Arzneimittel. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre weiter fort. Insbesondere Medikamente für Nutztiere sind rar. Massive Versorgungsengpässen bestehen bei verschiedenen Impfstoffen, Vitaminen, einfachen Antibiotika und Euterinjektoren sowie Durchfallmittel, erklärt Patrizia Andina von der Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST).  So fehlen auch Calcium-Infusionen, ein Notfallmedikament für Kühe nach der Geburt. „Bei einem akuten Mangel sterben die Tiere ohne Infusion innerhalb von Stunden“, warnen die Tierärzt:innen.

Die von der GST eingebrachten Lösungsvorschläge, wie Erleichterungen bei Importen durch veterinärpharmazeutische Firmen, wurden seitens des Bundesrates abgelehnt. Auch die Übernahme von Zulassungen seien keine Option, um Versorgungsengpässe bedeutend zu vermindern. „Kommt es zu Lieferengpässen, sind davon typischerweise Länder mit vergleichbarer Arzneimittelkontrolle gleichermaßen betroffen wie die Schweiz“, heißt es auf Seiten der Landesregierung.

Wie der Bundesrat verlauten ließ, sei die Tierarzneimittelverordnung zur Verbesserung der Therapiemöglichkeiten bei schlechter Versorgungslage bereits im Jahr 2022 angepasst worden. So sei es für die Tierärzt:innen leichter, Medikamente zu importieren. Die Importbedingungen wurden zudem erweitert, es dürfen vergleichbare Arzneimittel zur Umwidmung eingeführt werden.

Die GST zeigt sich über die Antwort des Bundesrats enttäuscht. „Die Tierärzteschaft ist täglich von Liefer- und Versorgungsengpässen betroffen. Tierarztpraxen brauchen viel Zeit, um Alternativen zu beschaffen“, warnen die Veterinäre. Die Tierärzte fühlen sich allein gelassen. „Es gibt keine Bundesstelle, die die Engpässe koordiniert, und Importe werden durch unzählige Hürden erschwert“, lautet die Kritik der GST.

GST

Schweizerbauer

Förderung von Stallumbauten geht in die nächste Phase

Mitte April startet die 2. Phase des Investitionsprogramms des Bundes für die Förderung von besonders tiergerechten Stallumbauten. Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme haben ab dem 15. April die Möglichkeit, sich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Teilnahme am neuen Förderprogramm zu bewerben. Nach Bestätigung der Förderfähigkeit können deren Mitgliedsbetriebe dann ab dem 4. Juni ihre Anträge auf Förderung der laufenden Mehrkosten stellen.

Förderfähige Schweinehaltungen werden gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere bezuschusst.„Schweinen mehr Platz oder Auslauf zu geben, das kostet Geld. Wir unterstützen die tierhaltenden Betriebe dabei auch finanziell“, betont  Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Die Förderung erfolgt in Form von Pauschalen. Deren Höhe wird jedes Jahr neu auf Basis von Berechnungen des Thünen-Instituts (TI) und des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) festgelegt.

Da das Antragsverfahren äußerst komplex ist, informiert BLE die Schweinehalter:innen mit einem kostenlosen Web-Seminar am 9. April 2024 über die Inhalte der Förderrichtlinie und die daraus resultierenden Anforderungen. Außerdem gibt es Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung. Eine Anmeldung ist bis zum 8.4.2024 erforderlich.

Besonders tierwohlgerechte Stallumbauten werden auch von der Rentenbank zu bevorzugten Konditionen gefördert. Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt den Umbau bestehender Stallanlagen, die nach der Fertigstellung mindestens die Anforderungen der Haltungsform 3 der Initiative Tierwohl erfüllen. Dazu erweitert die Rentenbank ihr Programm „Zukunftsfelder im Fokus“.  Bei Stallumbauten für Tiere, für die keine Haltungsform-Kennzeichnung besteht, kann ebenfalls eine Finanzierung zu den “LR-Premium”-Konditionen beantragt werden.

Agrarheute

Deutschland und Polen intensivieren Tierseuchendiagnostik

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und das Nationale Veterinär-Forschungsinstitut (PIWet) in Pulawy (Polen), werden künftig ihre Zusammenarbeit bei der Diagnostik von Tierkrankheiten intensivieren. Von Seiten des PIWet besteht besonderes Interesse an der Zusammenarbeit in den Bereichen Geflügelpest (HPAI), Afrikanische Schweinepest (ASP) und Bovine Virusdiarrhoe (BVD).

Durch den Austausch von Fachwissen und Ressourcen streben das FLI und das PIWet an, die Diagnosemöglichkeiten zu verbessern und schnellere Lösungen für aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Bereich der Tiergesundheit zu finden.

FLI-Präsidentin Prof. Dr. Christa Kühn anlässlich der Unterzeichnung: „Diese wegweisende Partnerschaft zwischen FLI und dem PIWet markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Tiergesundheit und der Erforschung von Tierkrankheiten zwischen Deutschland und Polen.“

FLI

Wettbewerbsfähigkeit der Landwirt:innen stärken

Die Landwirt:innen in Deutschland sehen sich gegenüber anderen europäischen Ländern im Nachteil und fordern Nachbesserungen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der in der letzen Woche ergangene Beschluss der Bundesrates sieht weiterhin den Abbau von Subventionen beim Agrardiesel vor. Im Gegenzug verspricht die Bundesregierung den Landwirt:innen jedoch weitreichende Unterstützung. Unter anderem sollen Auflagen und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Außerdem soll die sogenannte Tarifglättung für sechs Jahre wieder eingeführt werden. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird dann nicht nur ein Steuerjahr herangezogen, sondern mehrere. Dadurch können beispielsweise wetterbedingte Ernteausfälle ausgeglichen werden.

„Wir sind sehr unzufrieden, weil es weiterhin eine deutliche Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb darstellt. Die angedachten „Kompensationen“ sind zu wenig und zu unbestimmt. Vor allem darf diese Bundesregierung nicht jetzt noch zusätzlich Auflagen und mehr Bürokratie erlassen. Wir Landwirte in Niedersachsen sind einen anderen Politikstil gewohnt und arbeiten konstruktiv an Lösungen mit. Deshalb haben wir nach dem Beschluss des Bundesrates unsere 14-seitige, aktualisierte Forderungsliste an die jeweils zuständigen Ministerien verschickt, damit wir zeitnah zu Lösungen kommen, die uns Landwirte wirklich helfen“, erklärt Landvolkpräsident Holger Hennies zur Bundesratsentscheidung zum Agrardiesel.

Hennies  befürchtet, dass heimische Landwirtschaft ohne weitere, tiefgreifende Änderungen kaum noch Chancen im europäischen Wettbewerb haben wird. Die Forderungen des Landvolks reichen von steuerlichen Entlastungen über den Abbau der Bürokratie im Düngerecht und bei Bauvorschriften bis hin zu Bedingungen für eine verstärkte Bereitschaft der Landwirtschaft beim Ausbau der erneuerbaren Energien.

Landvolk

Spiegel

Aktuelle Konjunkturumfrage zu Freien Berufen

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und das Institut der Freien Berufe (IFB) bitten bis zum 28. April 2024 um rege Teilnahme an ihrer turnusmäßigen Konjunkturumfrage. Neben den konjunkturellen Entwicklungen in den Freien Berufen dreht sich dieses Mal die Online-Umfrage besonders um die Beanspruchung durch bürokratische Prozesse sowie die Möglichkeiten, Bürokratie abzubauen.

Die Befragung dauert ca. 12 Minuten und ist freiwillig. Einzelne Fragen können ausgelassen werden.

Zur Umfrage

Eine Stunde für die Erde das Licht ausmachen

Am morgigen Samstag (23.03.2024) findet die nächste Earth Hour statt. Dann heißt es von 20.30 bis 21.30 Uhr bereits zum 18. Mal, für Klima- und Umweltschutz das Licht auszuknipsen. Unter dem diesjährigen Motto „Earth Hour – Deine Stunde für die Erde!“ kann jede:r Einzelne mithelfen und ein Zeichen setzen für eine klimagerechte Gesellschaft und einen ambitionierten Klimaschutz. In diesem Jahr gilt das Engagement hierzulande auch für eine starke Demokratie, denn in Deutschland verändert sich zusätzlich zu dem meteorologischen immer mehr auch das politische Klima.

Im letzten Jahr haben weltweit Menschen aus über 190 Ländern und Gebieten an der Earth Hour teilgenommen, um „eine Stunde für die Erde“ zu spenden. Insgesamt wurden bei der weltweit größten Aktion 410.000 Stunden für klima- und umweltschützende Aktivitäten im Rahmen in der sogenannten Hour Bank gesammelt.

Auch Unternehmen und Gemeinden können ihren aktiven Beitrag leisten und teilnehmen. Eine Aktion für die Earth Hour 2024 kann noch bis einschließlich 23. März ganz unkompliziert angemeldet werden.

WWF

WWF fordert Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

Das Osterfest steht bevor und damit steigt auch der traditionelle Konsum von Eiern. Für die Verbraucher:innen ist dank der verpflichtenden Kennzeichnung auf jedem Ei sofort erkennbar, aus welcher Haltungsform es kommt. Für verarbeitete Eier gilt diese Kennzeichnungspflicht allerdings nicht, was die Umweltschutzorganisation WWF Deutschland bemängelt. Für die Verwendung von Eiern bei der Herstellung von Nudeln, Kuchen, Puddings, Suppen und anderen Lebensmitteln entfallen demnach die Informationen zu Haltung und Herkunft. Auch die an Ostern beliebten bunt gefärbten Eier unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.

„Die Menschen essen unwissentlich weiter Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung“, sagt WWF-Ernährungsexpertin Elisa Kollenda. Neben Eiern aus Nicht-EU-Ländern kommen bei der Verarbeitung meist Eier aus Käfig- oder Bodenhaltung zum Einsatz. Wer das vermeiden möchte, dem empfiehlt der WWF neben Frischeiern auch alle eihaltigen Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung zu kaufen. Diese dürfen nur Bio-Eier enthalten.

Die Umweltschutzorganisation erneuert daher ihre Forderung nach einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht für alle eihaltigen Lebensmittel. Sollte es in der EU zu keiner einheitlichen Regelung kommen, fordert der WWF eine Lösung auf nationaler Ebene. „Deutschland muss seine Bemühungen innerhalb der EU intensivieren und dem Blinde-Huhn-Prinzip am Einkaufsregal sowie perspektivisch auch in Restaurants und an Frühstücksbuffets ein Ende setzen“, so Kollenda.

WWF

ASP-Bekämpfungsmaßnahmen in Italien nicht ausreichend

Im Januar 2022 wurden die ersten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf dem italienischen Festland nachgewiesen. Mangelhafte Bekämpfungsmaßnahmen haben die Seuche jedoch nicht aufhalten können, kritisiert der Verband der landwirtschaftlichen Erzeuger (Copagri). Die Schweinehalter:innen zeigen sich äußerst unzufrieden mit den bisherigen Bemühungen der Regierung und fordern dringend eine massive Verringerung der Wildschweinpopulation, die Copagri mit mehr als 2 Mio. Tieren beziffert.

Besonders im Norden Italiens kam es in der Vergangenheit immer wieder zu ASP-Ausbrüchen in Schweinehaltungen. Wie der Verband mitteilt, mussten allein in der Provinz Pavia, unweit von Mailand, rund 14.000 Schweine aufgrund der ASP gekeult werden. Der Großteil der 30.000 italienischen Schweinebetriebe befindet sich im Nordosten des Landes. Copagri mahnt, dass die wichtige ökologische Rolle der Wildschweine jedoch auf jeden Fall erhalten bleiben müsse. Es sei aber auch wichtig, den Bestand kompatibel mit der Landwirtschaft zu regulieren. Auch müssten die betroffenen Schweinehalter:innen schneller und unbürokratischer vom Staat entschädigt werden.

„In Erwartung der Einrichtung eines ständigen Arbeitskreises, der das Problem auf synergetische und strukturierte Weise angehen soll, besteht die Priorität darin, die zahlreichen betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe zu entschädigen, aber auch und vor allem die Infektion einzudämmen, und zwar durch die Verstärkung der Biosicherheitsmaßnahmen und die unvermeidliche Keulung der Wildschweine”, fordert der Verband abschließend.

Zur Seuchenprävention gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben. Die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Schweine.Net

Dr. Petra Sindern in den neuen WVA-Vorstand gewählt

Die World Veterinary Association (WVA) ist der Welttierärztebund, der weltweit mehr als achtzig veterinärmedizinische Vereinigungen vertritt. Das Ziel des Verbandes ist es, die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren zu verbessern, sowie die Erkenntnis zu fördern, dass Tiere und Menschen ein gemeinsames Leben führen.

In den neuen Vorstand für den Themenbereich Europa wurde jetzt auch Dr. Petra Sindern, die Vizepräsidentin des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) gewählt. In den kommenden 2 Jahren wird sie die deutsche Tierärzteschaft auf der Welt-Ebene vertreten. Der neu gewählte WVA-Rat wird seine Amtszeit am 16. April 2024 beginnen. Vetion.de gratuliert Frau Sindern ganz herzlich!

WVA

EU-Umfrage zum Verwaltungsaufwand in der Landwirtschaft

Die Landwirt:innen in Europa sind bis zum 8. April 2024 aufgerufen, an der EU-Umfrage zum Verwaltungsaufwand teilzunehmen. Die Ergebnisse dieser Online-Umfrage sollen dazu beitragen, die wichtigsten Problemquellen zu identifizieren und den Zeitaufwand für Berichte und Anträge zukünftig für die Landwirt:innen zu verringern. Dazu sind lediglich einige kurze Fragen zu beantworten, die in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung stehen .

„Mit dieser Umfrage wendet sich die Europäische Kommission direkt an die Landwirtinnen und Landwirte, um Einblicke in den Verwaltungsaufwand zu gewinnen, mit dem diese bei ihrer täglichen Arbeit konfrontiert sind. Diese Erkenntnisse werden ein klareres Bild von den speziellen Probleme vermitteln, mit denen Landwirtinnen und Landwirte in der gesamten EU konfrontiert sind, und uns in die Lage versetzen, gezielte Maßnahmen zu entwickeln, die die Komplexität verringern und die Vereinfachung voranbringen. Ich lade daher alle Landwirtinnen und Landwirte herzlich ein, uns ihre Meinung zu sagen und uns ihre Vorschläge im Rahmen dieser Umfrage zu unterbreiten“, erklärt Janusz Wojciechowski, EU-Kommissar für Landwirtschaft.

Die Umfrage ist eine von kurzfristigen Sofortmaßnahmen, die die EU-Kommission auf den Wege gebracht hat, um den Druck, dem die Landwirtinen und Landwirte in der EU derzeit ausgesetzt sind, zu verringern. Ergänzend werden zeitgleich Befragungen von Landwirtschaftsverbänden durchgeführt.

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann begrüßt dies und bittet die Landwirtinnen und Landwirte um rege Teilnahme. „Wir wissen nicht erst seit den Protesten der Agrarwirtschaft, dass wir auf europäischer und auf nationaler Ebene zu einer Vereinfachung des Fach- und Förderrechts kommen müssen, um die Betriebe und die Verwaltung gezielt zu entlasten. Jetzt ist die Chance da, das Momentum zu nutzen und eine echte Entbürokratisierung für die Betriebe und ihre Mitarbeitenden zu organisieren“, so Aßmann.

EU

Regierung Mecklenburg-Vorpommern

FN-Delegation übergibt Unterschriften gegen GOT an Özdemir

Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist am 22. November 2022 in Kraft getreten. Diese war seit der letzten Novellierung der Gebührenordnung im Jahr 1999 lediglich minimal geändert worden. Insbesondere die eingeführte Hausbesuchsgebühr von Tierärzten bei Behandlungen im Stall setzt Pferdebesitzer:innen finanziell stark zu. Daher hatte die Reiterliche Vereinigung FN gemeinsam mit zahlreichen Pferdezucht- und Pferdesportverbänden sowie der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) eine Petition gegen die GOT gestartet. Begründet wurde diese damit, dass viele Vereine und Zuchtbetriebe sowie Pensions- und Ausbildungsställe in ihrer Existenz gefährdet seien.

Insgesamt kamen 132.000 Unterschriften zusammen, die eine Delegation der FN an den für die GOT zuständigen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nun übergeben hat. „Das ist ein großartiger Erfolg, dass wir in Berlin dem Minister persönlich die Unterschriften überreichen und ihm dabei noch einmal sagen konnten, dass die Pferdeleute ganz und gar nicht zufrieden sind mit der neuen GOT“, erklärte FN-Präsident Hans-Joachim Erbel. Am Termin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nahmen neben FN-Präsident Hans-Joachim Erbel auch Theodor Leuchten, FN-Vize-Präsident Bereich Zucht, Dr. Klaus Miesner, FN-Geschäftsführer Bereich Zucht sowie Bernhard Feßler, Leiter des FN-Hauptstadtbüros teil.

Özdemir erklärte bei der Übergabe: „Ich nehme das sehr gerne entgegen und verstehe auch Ihre Sorgen. Ich kann nachvollziehen, dass es da auch Menschen gibt, für die das finanziell eine zusätzliche Belastung darstellt. Es ist ein Zielkonflikt, so wie es viele Zielkonflikte gibt. Hier ist es so: Wir brauchen Tierärzte ganz dringend und damit sie den Beruf gerne ausüben, ist natürlich die Bezahlung ein wichtiger Faktor.“

Die Pferdebranche hofft nun auf Nachbesserungen an der GOT. Allerdings hatte das BMEL bereits zuvor mitgeteilt, dass es keine vorgezogene Evaluierung geben wird. Diese ist planmäßig für 2026 vorgesehen.

Pferd Aktuell

Tierärzte haben großen Beitrag an Gesundheit von Geflügel

Jedes Jahr am 19. März wird der Internationale Tag des Geflügels gefeiert. Aus diesem Anlass hat Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK), die Tierärzt:innen und deren Beitrag für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Geflügeltieren gewürdigt. „Unsere Tierärzt:innen sind tagtäglich dafür verantwortlich, Krankheiten frühzeitig zu erkennen, Impfpläne zu entwickeln, Betriebe zu beraten und tiergerechte Haltungsbedingungen sicherzustellen. Ihre Fachkenntnis trägt dazu bei, die Gesundheit von Geflügeltieren zu erhalten und die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen, was letztendlich die Lebensmittelsicherheit und die wirtschaftliche Stabilität der Geflügelindustrie gewährleistet“, erklärt Frühwirth.

Die Tierschutzorganisation PROVIEH hat den Tag zum Anlass genommen, auf die Leiden von Geflügel durch Qualzucht hinzuweisen. „Das Ausmaß von Qualzucht in der Geflügelindustrie ist erschreckend. Dem kann und muss nun endlich ein zeitgemäßes Tierschutzgesetz entgegengesetzt werden, um dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz, den Vorstellungen der Bevölkerung von Tierschutz und natürlich dem Wohle der Tiere gerecht zu werden,” erklärt Anne Hamester, Geschäftsführerin von PROVIEH. Die Organisation fordert daher die Erweiterung des Qualzuchtparagrafen im Tierschutzgesetz durch klare Merkmale und umfassende Haltungs-, Handels-, Ausstellungs- und Werbeverbote für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen.

Das Portal VetMAB.de stellt Landwirt:innen und Tierärzt:innen zahlreiche Online-Fortbildungen zur Verfügung, die das Ziel haben, die Haltungsbedingungen und damit die Tiergesundheit von Nutzgeflügel zu verbessern und so den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren. Außerdem finden Tierärzt:innen bei Myvetlearn.de eine Fortbildungsreihe zur Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung. Neben zwei Modulen zu den Rechtsvorschriften findet sich hier auch ein Modul zur Biosicherheit in Geflügelbeständen.

Abmahnung für Deutschland wegen mangelndem Vogelschutz

Am 13.03.2024 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in die Wege geleitet. Der Grund für die Abmahnung ist Deutschlands mangelhafte Erfüllung von Verpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie. Die Bundesregierung hat nun drei Monate Zeit, auf das Mahnschreiben zu antworten.

Die Naturschutzorganisationen NABU und BUND haben mit ihren Beschwerden wesentlich zu diesem Antragsverfahren beigetragen. „Der BUND begrüßt diesen Schritt der EU-Kommission sehr, den Schutz wildlebender Vögel zu verbessern. Deutschland ist wirklich kein Musterschüler im Umwelt- und Naturschutz und verschleppt systematisch die Umsetzung geltenden Rechts. Wenn die Bundesregierung nicht sofort handelt, drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafzahlungen. Die Bundesregierung muss dringend etwas für den Schutz der Natur tun“, fordert BUND-Vorsitzender Olaf Bandt.

Bereits vor knapp 10 Jahren hatte der NABU mit seiner Wiesenbrüterbeschwerde und 2020 mit seiner Rebhuhnbeschwerde an die EU-Kommission auf die erschreckenden Bestandsrückgänge hingewiesen. „Wir brauchen endlich eine bundesweite Naturschutzoffensive mit angepasster Landbewirtschaftung und verbindlicher Pestizidreduktion“, kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Mahnung. 

Nun hofft der BUND, dass das Verfahren auch dazu führt, dass Deutschland in der Folge Gebiete für ‘vergessene Arten’ wie Feldlerche, Bluthänfling oder Feldschwirl ausweist, so Bandt abschließend.

NABU

Presseportal

Europa stärker vom Klimawandel betroffen als erwartet

Der Klimawandel schreitet in einigen Regionen der Welt schneller voran als erwartet. So auch in Europa, wie die Europäische Umweltagentur (EUA) in ihrem aktuellen Bericht vermerkt. Darin heißt es: “Auf unserem Kontinent ist die Klimaerwärmung am deutlichsten spürbar, die Erwärmung verlief in den vergangenen 42 Jahren etwa doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt.”

Die Expert:innen befürchten, dass die geplanten europäischen Strategien und Anpassungsmaßnahmen nicht ausreichen werden, um die Folgen der Klimakrise auch nur annähernd auffangen zu können. Schon jetzt haben Dürren, Waldbrände und Überschwemmungen auf dem Kontinent enorme Ausmaße angenommen. Das Leben von Mensch und Tier ist in Gefahr, wenn sich die Politiker:innen nicht zu einem sofortigen Handeln entscheiden. 

„Um die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaften sicherzustellen, müssen die europäischen und nationalen politischen Verantwortlichen jetzt handeln, damit die Klimarisiken sowohl durch rasche Emissionssenkungen als auch durch entschlossene Anpassungsstrategien und -maßnahmen verringert werden”, fordert EUA-Exekutivdirektorin Leena Ylä-Mononen.

In dem Bericht listen die Expert:innen 36 wichtige Klimarisiken auf, von denen 21 ein direktes Handeln erfordern. Am meisten sind demnach die Ökosysteme der Meere und Küsten gefährdet. Neben der Erwärmung des Wassers, Sauerstoffmangel und Versauerung sorgen Verschmutzung oder Fischerei für einen massiven Artenverlust. Zudem sind sowohl die Ernährungssicherheit als auch die Trinkwasserversorgung in einigen Regionen im Süden und in der Mitte des Kontinents bedroht.

„Wenn jetzt nicht entschieden gehandelt wird, könnten die meisten der festgestellten Klimarisiken bis zum Ende dieses Jahrhunderts ein kritisches oder katastrophales Ausmaß erreichen”, schreiben die Experten. Denn auch die stetig steigenden Temperaturen gefährden die Gesundheit von verschiedenen Personengruppen. Besonders seien demnach Menschen, die im Freien arbeiten, Ältere und diejenigen, die in schlecht isolierten Wohnungen oder in städtischen Gebieten mit starkem Wärmeinseleffekt leben, gefährdet, heißt es in dem EUA-Bericht. 

„Unsere neue Analyse zeigt, dass Europa mit dringenden Klimarisiken konfrontiert ist, die sich schneller entwickeln als unsere gesellschaftliche Vorsorge”, sagte Expertin Ylä-Mononen. Dies sei die neue Normalität. „Und das sollte ein Weckruf sein, der letzte Weckruf.”

EUA

Widerstand gegen Verbot der Anbindehaltung wächst

Die umstrittene Anbindehaltung von Rindern ist in Bayern und Baden-Württemberg noch sehr verbreitet. Im Rahmen der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die ganzjährige Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist verbieten. Auch die Kombinationshaltung soll per Gesetz eingeschränkt werden.

Die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft befürchten durch die Gesetzesänderung einen Strukturwandel; tausende kleinere landwirtschaftliche Betriebe wären von diesen Regelungen existenziell betroffen. Neben zahlreichen Milchkuhhaltungen würde die Regelung auch Mutterkuhhaltungen sowie Rinderaufzucht- und -mastbetriebe treffen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände. Die Pläne des Bundes werden darin als „völlig überflüssig“ bezeichnet. Zudem sei die vorgesehene fünfjährige Übergangszeit viel zu kurz. Diese sollte, wie auch schon vom Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg gefordert, auf mindestens 15 Jahren festgelegt werden. Sichergestellt werden müsse zudem eine Fortführung der Kombihaltung, und zwar auch für Betriebe mit mehr als 50 Rindern, heißt es weiter. 

„Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den Ländlichen Raum insgesamt“, betonen die Unterzeichner:innen. Das Argument für die Kombibetriebe lautet, dass den Tieren an mindestens 120 Tagen im Jahr freie Bewegung für mindestens zwei Stunden auf der Weide, in einem Laufhof oder in Bewegungsbuchten gewährt werde sowie eine freie Abkalbung gewährleistet sei.

Es drängt sich die Frage auf: gehört nicht-artgerechte Tierhaltung zu unserem Kulturgut?

Schweizerbauer