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MKS breitet sich entlang der österreichischen Grenze aus

Der inzwischen fünfte Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn bereitet sowohl den österreichischen Behörden als auch den Landwirt:innen große Sorgen. Die hochansteckende Tierseuche wurde am 17. April 2025 in einem Milchviehbetrieb in Rábapordányi nachgewiesen. Alle 874 Tiere des Betriebes wurden gekeult und nahe der Grenze zum Nachbarland Österreich vergraben.

Diese Art der Kadaverentsorgung sei im Vorfeld zwar nicht mit der Burgenländischen Landesregierung abgesprochen, entsprechend einer ersten Einschätzung des Landes sei aber von einer unmittelbaren Gefährdung des Grundwassers in Österreich derzeit nicht auszugehen. Die Tierkadaver wurden in einer ehemaligen Abbaufläche (Sandgrube) auf einem weitgehend dichten, lehmigen Untergrund, der eine Barriere zu dem in 30 Meter unter der Geländeoberkante anstehenden Grundwassers bildet und dieses vor einer unmittelbaren Kontamination schützt, vergraben.

„Wir werden weiter großes Augenmerk darauf legen, dass Einwirkungen auf unser Grundwasser ausgeschlossen werden können. Dazu werden wir alle Möglichkeiten der laufenden Überprüfung und Zusammenarbeit im Rahmen der grenzüberschreitenden Gewässerkommission nutzen“, erklärt der burgenländische Landesrat.

Agrarheute

Konsequentere Umsetzung der Tiertransportverordnung gefordert

Für die Verbesserung des Tierwohls von Transporttieren braucht es keine Novellierung der aktuellen EU-Tiertransportverordnung, sondern lediglich eine konsequentere Umsetzung. Das ist eines der Ergebnisse einer aktuellen Studie des Forschungsdienstes des Europäischen Parlaments. Demnach werden die gültigen Standards für Tiertransporte nur unzureichend umgesetzt. Dafür machen die Autoren der Studie auch unklare rechtliche Vorgaben und Unterschiede in der Durchsetzungspraxis der einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich.

In den Jahren 2022 und 2023 machten Fehler bei der Dokumentation laut Studie zwischen 44 % und 52 % aller gemeldeten Verstöße aus. Am häufigsten wurden jedoch die Transportzeiten überschritten, die Fütterungs- bzw. Tränkevorgaben nicht befolgt sowie Mängel bei Belüftung und Platzangebot beobachtet. Zudem traten besonders bei Kälbern Verstöße in Bezug auf die Beurteilung der Transportfähigkeit auf.  

Die Studienautoren empfehlen einheitliche Schulungen, eine bessere Koordination der Behörden und die Standardisierung der Meldeverfahren, um die EU-Tiertransportverordnung effektiv umzusetzen. Außerdem raten sie zu einer Verschärfung der Strafen.   

Proplanta

Weniger Rinder und Schafe in Mecklenburg-Vorpommern

Immer mehr Landwirt:innen in Mecklenburg-Vorpommern geben die Tierhaltung auf. Nach der Auswertung der aktuellen Meldezahlen hat das Statistische Amt in Schwerin mitgeteilt, dass zum Ende des Jahres 2024 noch rund 442.700 Rinder in dem Bundesland gehalten wurden.

Das bedeutet einen Rückgang von knapp 22 Prozent innerhalb der vergangenen zehn Jahre, im Jahr 2023 lebten noch rund drei Prozent mehr Rinder in Mecklenburg-Vorpommern. Im Vergleich zu 1989 ist die Zahl der gehaltenen Milchkühe um zwei Drittel gesunken (-301.000). Insgesamt wurden in 2024 noch 611 Milchkuh-Betriebe im Land gezählt.

Die Hauptgründe für den Abbau der Rinderhaltung sind die starken Schwankungen bei den Milchpreisen, geringe Gewinnmargen beim Fleisch sowie wachsende Anforderungen bei den Haltungsbedingungen. 

Im Gegensatz dazu sind die Schweinebestände gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil geblieben. Zum Stichtag 3. November 2024 wurden rund 570.400 Schweine gehalten, 0,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Langzeitvergleich ist aber auch die Schweinehaltung stark zurückgegangen. Jahr 1989 wurden noch 2,7 Millionen Schweine in MV gehalten.  

Auch der Schafbestand ist laut Statistik im Nordosten ebenfalls weiter rückläufig. Die Zahl der gehaltenen Schafe ging gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent auf rund 64.700 Tiere zurück. Zur Zeit der Wende trieben die Schäfer:innen im Land noch 385.000 Tiere auf die Weiden. Danach nahmen die Bestände drastisch ab.

Landtag MV

MKS: Ungarn schließt biologischen Angriff nicht aus

In der Slowakei und in Ungarn breitet sich die Maul- und Klauenseuche (MKS) weiter aus. Laut aktuellen Angaben (Stand 8. April 2025) haben die Veterinärbehörden in der Slowakei inzwischen sechs Ausbrüche bestätigt, in Ungarn sind vier Milchviehbetriebe betroffen. Als mögliche Ursache vermutet die ungarische Regierung einen biologischen Angriff, wie Gergely Gulyas, Stabschef von Premierminister Viktor Orban, bekannt gab. Angaben zu möglichen Verantwortlichen für einen mutmaßlichen MKS-Angriff machte er allerdings nicht. Er stütze seinen Verdacht auf mündlichen Informationen eines ausländischen Labors, dessen Ergebnisse noch nicht vollständig belegt seien.

„Zum jetzigen Zeitpunkt können wir sagen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Virus keinen natürlichen Ursprung hat“, erklärte Gulyas. Möglicherweise handele es sich bei dem MKS-Virus, das sich in den vergangenen Wochen in Ungarn verbreitete, um ein künstlich erzeugtes Virus. Wer für solch einen mutmaßlichen MKS-Angriff verantwortlich sein könnte, erklärte der Stabschef jedoch nicht.

Da die MKS-Ausbrüche in Regionen nahe der österreichischen Grenze verortet sind, hat die Alpenrepublik bereits in der vergangenen Woche 23 Grenzübergänge zu Ungarn und der Slowakei geschlossen.

Um sich vor eventuellen Viruseinträgen zu schützen, haben zahlreiche Länder Importverbote auch aus Österreich beschlossen. So dürfen weder Rind- und Schweinefleischprodukte noch Rohmilch aus Österreich in die USA oder das Vereinigte Königreich sowie nach Kanada, Japan oder Bosnien-Herzegowina importiert werden. Die Dauer der Beschränkungen sei derzeit nicht absehbar.

Agrarheute

Schweizerbauer

Wolfspopulation in Europa wächst weiter

Der Wolfsbestand in Europa hat sich seit dem Jahr 2015 mehr als verdoppelt. Nach aktuellen Information leben rund 21.500 Wölfe in europäischen Ländern. Laut einer Studie von Forschenden unter der Leitung der Italienerin Cecilia Di Bernardi ist die Population der Raubtiere in Italien, Deutschland, Bulgarien, Griechenland, Polen, Spanien und Rumänien angewachsen, während sie in Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien zurückging. In anderen Ländern sind die Bestände relativ stabil geblieben.

Laut Experten-Schätzungen werden jährlich 56.000 Nutztiere von Wölfen gerissen und getötet. Damit einher gehen Entschädigungen in Höhe von rund 17 Millionen Euro, die an die Nutztierhalter:innen gezahlt werden. Auf Grund der stetig wachsenden Population wurde der Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf inzwischen „geschützt“ abgesenkt.

Auch in Deutschland wird immer häufiger von Nutztierrissen berichtet. Allein in Niedersachsen leben mehr als 500 Wölfe und daher ist die Art nicht länger vom Aussterben bedroht. Das Land stellt Schaf- und Ziegenhalter:innen rund vier Millionen Euro für den Wolfsschutz zur Verfügung. Der erste Förderzeitraum hat am 1. April 2025 begonnen. Anträge konnten Betriebe mit mehr als zehn Tieren stellen. Die Förderung läuft über fünf Jahre.

Die Prämie beträgt 260 Euro pro Hektar Weidefläche oder 325 Euro pro Hektar Deichfläche. Umgerechnet auf die Schaf- und Ziegenzahl sind das laut Ministerium 40 Euro pro Tier auf Weideflächen und 50 Euro pro Tier am Deich. Voraussetzung für eine Prämienzahlung ist ein schon bestehender wolfsabweisender Grundschutz. Die Prämie soll die Förderung unbürokratischer machen. Ende 2024 lebten in Niedersachsen mehr als 500 Wölfe. Der Wolf ist daher nach Ansicht der Landesregierung im Land nicht mehr vom Aussterben bedroht.

Schweizerbauer

Ministerium Niedersachsen

AMK berät über bundesweites Register für Tierschutzverstöße

Am 26. März 2025 hat die Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden begonnen. Hier tauschen sich die Vertreter:innen der Länder drei Tage lang fachlich und politisch zu aktuellen Themen aus. Ein Tagesordnungspunkt wird unter anderem die Einführung eines bundesweiten Registers bei Tierschutzverstößen sein.
 
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt setzt sich für einen entsprechenden Beschluss der Länder ein. Es sei erforderlich, Informationen über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote für die Tierschutzbehörden bundesweit verfügbar zu machen, hatte das Landwirtschaftsministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt.
 
Zu Jahresbeginn war mal wieder ein Tierschutzskandal bekannt geworden, dieses Mal in Magdeburg. Nahe der Stadt waren bei einem Einsatz am 4. Januar 2025 rund 200 tote sowie weitere 500 teils schwer verwahrloste Schafe auf einem Grundstück gefunden worden. Nach Angaben der Stadt mussten 250 Tiere notgetötet werden. Neben 14 Hunden, von denen einer wegen stark aggressiven Verhaltens getötet werden musste, wurden fünf Esel, zwei Ponys und ein Maultier sichergestellt. Die Halterin der Tiere ist untergetaucht.
 
Für ein bundesweites Register hatte sich Brandenburg in einer Bundesratsinitiative bereits im September 2022 ausgesprochen. Im April 2023 war solch ein Register Thema bei der Sitzung der Bund-Länder-Tierschutzreferenten. Seither konnte jedoch kein Ergebnis erzielt werden, obgleich immer wieder erschütternde Fälle von Animal Hoarding ans Tageslicht kommen.

Proplanta

Geflügelpest-Situation in den USA verschärft sich

In den USA grassiert weiterhin das Virus der aviären Influenza vom Typ H5N1, und zwar sowohl bei Vögeln, als auch bei Milchkühen und Menschen. Laut Angaben der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Centers for Disease Control and Prevention) sind in den USA inzwischen mehr als 12.500 Fälle bei Wildvögeln festgestellt worden. Mehr als 166 Millionen Stück Nutzgeflügel wurden gekeult. Hinzukommen Ausbrüche bei Milchkühen in 17 Bundesstaaten in beinahe 1.000 Betrieben. Aber auch bei 70 Menschen wurde bereits eine Infektion nachgewiesen. Eine davon endete tödlich.

Eine kleine CDC-Studie wies zudem bei 3 von 150 getesteten Tierärzten Antikörper gegen das Virus nach. Das lässt den Schluss zu, dass das Virus vermutlich sowohl unter Tieren als auch unter Menschen viel weiter verbreitet ist als offiziell bekannt, so Experten. „Wir kennen das Ausmaß dieses Ausbruchs in den USA nicht“, sagte die Virologin Seema Lakdawala von der Emory University in Atlanta der „New York Times“. „Es gibt offensichtlich Infektionen, die wir nicht mitbekommen.“

Eine Übertragung von Mensch zu Mensch konnte bislang nicht nachgewiesen werden, so das CDC. Doch ist Ende vergangenen Jahres in den USA erstmals auch noch ein anderer Virustyp, nämlich der Subtyp H5N9, nachgewiesen worden. Dieses Virus hat bereits vor einigen Jahren vor allem in China zu zahlreichen Todesfällen bei Menschen geführt.

Deutlich besorgniserregender ist jedoch die Überlegungen des amerikanischen Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr., sich H5N1 unreguliert oder sogar absichtlich ausbreiten zu lassen, um auf diesem Weg gegen das Virus resistente Hühner ausfindig zu machen, mit denen dann eine resistente Zucht aufgebaut werden soll.

Experten halten dieses Vorgehen nicht nur für brandgefährlich, sondern auch für sinnfrei, da es bei Hühnern keine genetische Resistenz gibt.

ntv

Agrarheute

Erneuter TFA-Streik droht

Nach dem bundesweiten Streik der Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) am 21. Februar 2025 ruft der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) erneut für den 31. März 2025 zur Arbeitsniederlegung auf.   

„Der Handlungsbedarf steigt: Die kommende Bundesregierung redet von einem Mindestlohn von 15 Euro und die Einstiegsgehälter für TFA liegen seit Oktober 2022 bei 14,01 Euro. Unser Tarifpartner bpt glaubt, uns mit Gesprächen beruhigen zu können, hat aber seit dem Beschluss seiner Delegiertenversammlung kein Verhandlungsmandat. Das heißt, TFA werden weiter von der normalen Lohnentwicklung abgehängt. Das werden wir so nicht stehen lassen und rufen die TFA deshalb auf, auch beim zweiten Streik Stärke zu demonstrieren“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.

Neben 12,5 Prozent mehr Gehalt bzw. mindestens 300 Euro für eine Laufzeit vom 1.10.2024 bis 31.12.2025 fordert der vmf die Einführung einer weiteren Tätigkeitsgruppe für TFA, die anerkannte oder geregelte Fortbildungen von mindestens 300 Stunden absolviert haben. Außerdem stehen Verbesserungen bei der Bewertung und Vergütung der Arbeitszeit im Bereitschaftsdienst und bei der Rufbereitschaft sowie beim Urlaubsgeld und bei der Weihnachtszuwendung auf der Agenda.

Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im vmf, kritisiert, dass einzelne Arbeitgeber:innen mit Drohungen versucht hatten, die Streikteilnahme ihrer TFA zu unterbinden und bestärkt ihre Kolleg:innen, am 31.3. 25 erneut die Arbeit niederzulegen.

vmf

Tschechien fordert EU-weites Verbot der Käfighaltung von Legehennen

In Tschechien wird in 2027 ein Gesetz in Kraft treten, das endlich die Käfighaltung von Legehennen verbietet. Angesichts der aktuell herrschenden massiven Unterschiede in den anderen EU-Mitgliedsstaaten fordert der tschechische Agrarminister Marek Výborný ein EU-weites Verbot der Käfighaltung. Výborný warnt vor einer „unvorteilhaften Konkurrenzposition“ der Eierproduzent:innen in seinem Land, sollte der zuständige Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi nicht zeitnah einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen. Ein EU-weiter Ausstieg aus der Käfighaltung war mehrfach in Aussicht gestellt worden, wurde bislang jedoch nicht umgesetzt.

Wie die Stiftung der Tierschutzorganisation Compassion in World Farming (CIWF) mitteilt, ist die Käfighaltung in der europäischen Eierproduktion noch immer weit verbreitet. Demnach belegt Malta mit einem Anteil von 99 Prozent den absoluten Spitzenplatz, gefolgt von Estland (88%) und Spanien (87%). Auch in Portugal (81%) und Polen (70%) ist die Käfighaltung von Legehennen mehrheitlich Alltag. Während der Anteil in Deutschland, den Niederlanden und Slowenien knapp unter 20 % liegt, gehört in  Luxemburg, Österreich und Schweden die Käfighaltung mit weniger als 5% der Vergangenheit an.

Das aktuell geltendem EU-Recht sieht vor, dass Legehennen in sogenannten „ausgestalteten“ Käfigen in Kleingruppen gehalten werden dürfen, wobei eine Mindestfläche von 0,075 Quadratmeter Fläche pro Tier vorgeschrieben ist. In Deutschland ist diese Haltungsform nur noch bis Ende 2025 erlaubt.

Topagrar

Eierknappheit lässt Preise steigen – USA erwägen Impfung

Das Osterfest steht in wenigen Wochen an und die Zeit des traditionellen Ostereier-Bemalens hat bereits begonnen. Doch in den USA sind schon jetzt die Preise auf stolze sechs bis zehn Dollar für das Dutzend Eier angestiegen, eine Entspannung ist bis Ostern nicht zu erwarten. Der Grund für die Eierknappheit und die daraus resultierenden Preisanstieg sind Massentötungen von Legehennen, um die weitere Ausbreitung der Aviären Influenza (AI, Geflügelpest) zu verhindern.

Nach Informationen der Branchenseite Egg-News.com wurden im laufenden Jahr bereits 30 Millionen Hennen in US-Beständen gekeult. Im gesamten Jahr 2024 mussten knapp 40 Mio. Hennen getötet werden. Trotz des Ersatzes von etwa 4 Millionen Junghennen pro Monat und anderer Maßnahmen sei die Bestandsgröße von 328 Millionen am 1. Februar 2021 auf 292 Millionen am 1. Februar 2025 gesunken, heißt es auf der Internetseite.

Um langfristig gegen die Eierknappheit vorzugehen, erwägt die US-Regierung nun, Hühner gegen den Geflügelpest-Erreger zu impfen. Wie das US-Landwirtschaftsministerium USDA mitteilte, sollen 100 Millionen Dollar (rund 92 Millionen Euro) in die Erforschung von Impfstoffen investiert werden. Das könnte helfen, die Verbreitung der hochpathogenen AI einzudämmen und möglicherweise die Tötung von weiteren Millionen Legehennen zu vermeiden.

Die Geflügelbranche befürchtet jedoch, dass Handelspartner Importe stoppen, weil geimpfte Tiere und Bestände nicht mehr als frei von der Geflügelpest eingestuft würden. Ausfuhren in Milliarden-Höhe pro Jahr könnten durch Impfungen gefährdet sein. So fordern Branchenvertreter:innen zunächst die Entwicklung eines wirksamen Systems, wie geimpfte Bestände auf mögliche Ausbrüche überwacht werden, auch wenn die Tiere keine Symptome zeigen. Erst dann könne die Branche mit den Exportpartnern ins Gespräch kommen, um Handelsprobleme zu minimieren. Da Masthähnchen schon im Alter von sechs bis acht Wochen geschlachtet werden, sollten lediglich Legehennen geimpft werden, lautet die Forderung. Zudem konzentriert sich die Masthähnchenproduktion stark auf den Südosten der USA, wo es bislang zumindest nicht so viele Ausbrüche gab wie im Mittleren Westen oder Westen.

„Wir haben die Mittel, um HPAI durch strenge Biosicherheit in Verbindung mit Impfungen zu bekämpfen“, lautet das Fazit von Egg-News.com. Die Autor:innen schlagen einen radikalen Wandel bei der Unterdrückung der endemischen HPAI vor. „Da es nicht gelungen ist, die Infektion durch „Ausmerzung“ unter Kontrolle zu bringen, wird es keinen nennenswerten Effekt auf die Reduzierung der HPAI-Inzidenzrate oder der Eierkosten haben, wie die Realität der letzten drei Jahre zeigt, wenn man die Situation mit noch mehr Geld bekämpft, wie es das USDA mit seinem fünfstufigen Ansatz vorschlägt.“

Unterdessen hat die US-Regierung mehrere europäische Länder, darunter auch Dänemark, um Eier-Exporte gebeten. Diese könnten selbstverständlich ohne zusätzliche Zölle eingeführt werden.

NTV
Tagesschau

Deutschland offiziell frei von MKS

Am 10. Januar 2025 ist erstmals seit über 30 Jahren in Deutschland wieder ein Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) nachgewiesen worden. Betroffen war eine Wasserbüffelherde in Hönow im brandenburgischen Kreis Märkisch-Oderland mit insgesamt 11 Tieren, die alle getötet werden mussten. Weitere Fälle wurden glücklicherweise nicht nachgewiesen.

Am 12. März 2025 hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) nun für den allergrößten Teil Deutschlands den Status „Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung“ wieder eingesetzt. Lediglich für eine sogenannte „Containment Zone“ besteht weiterhin die Aussetzung des MKS-Freiheitsstatus und die Durchführung bestimmter MKS-Bekämpfungsmaßnahmen bis zum 11. April 2025.

„Fast ganz Deutschland ist laut der Weltorganisation für Tiergesundheit wieder MKS-frei, das haben wir nun schwarz auf weiß. Der wiedererlangte Freiheitsstatus schickt ein deutliches Zeichen an unsere Handelspartner. Die offizielle Bestätigung der WOAH ist eine entscheidende Grundlage für unsere Gespräche mit Drittländern und nützt dem Export. Ich bin zuversichtlich, dass sich unsere Handelsbeziehungen bei den betroffenen Produkten unserer Landwirtschaft in aller Welt schnell normalisieren und unsere Betriebe bald wieder in ihre gewohnten Absatzmärkte liefern können“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. 

Für die  ‚Containment Zone‘ werde aktuell der notwendige Antrag für die WOAH vorbereitet, so der Minister weiter. Die offizielle Anerkennung des WOAH-Tiergesundheitsstatus von Mitgliedern ist von großer Bedeutung für den internationalen Handel.

Unterdessen haben die ungarischen Behörden Ende vergangener Woche einen MKS-Ausbruch in einem Rinderbetrieb mit 1.400 Tieren bestätigt.

MKS ist auch Thema beim 3. DÜPPELER INFEKTIONS- UND RESISTENZTAG am 27.3.2025. Hier wird Ralph Bötticher über das Krisenmanagement und -strategien im Seuchenfall am Beispiel des
Maul- und Klauenseuche-Ausbruches im Land Brandenburg referieren.

BMEL

Hohe Zahl an Tierschutzverstößen in Thüringen

Die Zahl der dokumentierten Tierschutzverstöße in Thüringen hat sich auch im vergangenen Jahr nicht deutlich verringert. Insgesamt hat die Polizei rund 350 Fälle erfasst (2023: 369). Neben mit Metallteilen oder Gift gespickten Fressködern und Verstöße gegen die Haltung von Tieren, wurden auch angeschossene Tiere, ein getötetes Pony oder entsorgte Hundewelpen registriert.

Über die Aufklärung der Verstöße gibt es laut Landeskriminalamt Thüringen keine Statistik.
Gemäß Tierschutzgesetz können Verstöße mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafen geahndet werden. Die Strafen betrachtet der Deutsche Tierschutzbund als unzureichend und kritisiert die unvollständigen und teilweise unklar formulierten Gesetze.

Proplanta

Zweiter ASP-Ausbruch in Baden-Württemberg

Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Baden-Württemberg im August vergangenen Jahres, ist nun ein weiterer Fall bestätigt worden. Bei einem, nördlich der A 6 bei Mannheim tot aufgefundenen Wildschwein wurde das Virus nachgewiesen.

„Dieser Fall fügt sich in das bereits seit Wochen grassierende Seuchengeschehen auf der hessischen Landesseite bei Lampertheim ein. Es handelt sich somit nicht um einen einzelnen isolierten ASP-Fall. Hausschweinebestände sind in Baden-Württemberg nach wie vor nicht vom ASP-Virus betroffen. Damit dies so bleibt, sind vor allem die Biosicherheitsmaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben streng einzuhalten“, betonte Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk am vergangenen Freitag.

Dank des schnellen und konsequenten Handelns seit dem ersten ASP-Ausbruch sei jedoch eine massive Ausbreitung in dem Bundesland verhindert worden, so der Minister. „Es ist von größter Bedeutung, die ergriffen Maßnahmen ebenso konsequent fortzusetzen“, betont Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk. „Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar und sind das Gebot der Stunde für unsere schweinehaltenden Betriebe um einen Viruseintrag zu verhindern Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos zu den Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen“, so Hauk abschließend.

Die regelmäßige Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben thematisiert auch die 8-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten. Kurs 4 der Reihe befasst sich mit Maßnahmen und Hinweisen zur Biosicherheit für Schweinebestände.

Baden-Württemberg

TiHo überzeugt erneut mit Gleichstellungskonzept

Bund und Länder haben im Jahr 2008 das Professorinnenprogramm ins Leben gerufen, um mehr Frauen auch nach der Promotion im Wissenschaftssystem zu halten, ihre Beteiligung auf allen Qualifikationsstufen zu steigern und die bestehende Gerechtigkeitslücke weiter zu schließen.

Durch die Einreichung von Gleichstellungskonzepten, die extern begutachtet werden, können sich Hochschulen für eine Teilnahme am Programm qualifizieren. Bundesweit wurden bereits 56 Hochschulen von einem unabhängigen Begutachtungsgremium für eine Förderung ausgewählt. Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) ist eine davon, denn auch in der zweiten Auswahlrunde des Professorinnenprogramms 2030 konnte die TiHo die Gutachtenden mit ihren Maßnahmen zur Gleichstellung überzeugen.

„Die Begutachtung bestätigt unseren Weg zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft“, sagt TiHo-Präsident Professor Dr. Klaus Osterrieder. „Trotz des hohen Frauenanteils in der Tiermedizin, entscheiden sich immer noch zu wenig Frauen für eine akademische Karriere. Darum unterstützen und fördern wir gezielt Frauen auf dem Weg zur Professorin.“

Damit ist die TiHo jetzt berechtigt, bis zum 30. September 2026 eine Anschubfinanzierung für bis zu drei erstberufene Frauen auf unbefristete W2- oder W3-Professuren zu beantragen.

TiHo Hannover

Dänemark verbietet betäubungslose Ferkelkastration per Gesetz

Seit dem 1. Januar 2021 ist in Deutschland die betäubungslose Ferkelkastration nach dem Tierschutzgesetz verboten. Nun führt auch Dänemark die Betäubungspflicht bei der Kastration der männlichen Saugferkel ein. Gemäß der gesetzlichen Regelung wird es jedoch den Landwirt:innen nach wie vor erlaubt sein, die Kastration unter Lokalanästhesie durchzuführen, wie der dänische Landwirtschaftsminister Jacob mitteilt. Das aber erfülle die deutsche Gesetzesvorgabe zur Schmerzausschaltung nicht, kritisiert die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).

Auch wenn es bislang keine gesetzliche Vorschrift für die Betäubung gab, gilt bereits seit dem Jahr 2019 die Vorgabe des Danish Product Standard, die Ferkel vor der Kastration zu betäuben. Nach Informationen der Branchenorganisation Landbrug & Fødevarer (L&F) halten sich bereits jetzt nahezu 99 Prozent aller Schweinehalter:innen daran. Die jetzt angekündigte gesetzliche Betäubungspflicht hat daher nur einen symbolischen Charakter. Da rund 7,4 Millionen dänische Ferkel jährlich nach Deutschland importiert werden, sieht die ISN deutsche Ferkelerzeuger eklatant benachteiligt und fordert von der künftigen Bundesregierung, dass die Tierschutzvorgaben innerhalb der EU vereinheitlicht werden.

ISN

Gerald Parker zum neuen Leiter des Pandemiebüros ernannt

US-Präsident Donald Trump hat auf die Ausbreitung der Geflügelpest nun doch reagiert und Gerald Parker zum Leiter des Pandemiebüros des Weißen Hauses ernannt. Der Tierarzt und stellvertretende Dekan für Global One Health an der Texas A&M University hat bereits unter der Biden-Präsidentschaft den Nationalen Wissenschaftlichen Beirat für Biosicherheit (National Science Advisory Board for Biosecurity) geleitet.
 
Das Pandemiebüro des Weißen Hauses wurde nach der Corona-Pandemie vom Kongress eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, das Land und die Regierung auf pandemische Bedrohungen vorzubereiten. Der Austritt der USA aus der Weltgesundheitsorganisation ist für das Erreichen des Ziels allerdings ein Schritt in die falsche Richtung.

CBS News

Masern-Erkrankungen in den USA auf dem Vormarsch

In den Vereinigten Staaten sind ungewöhnlich viele Menschen an Masern erkrankt. Die hochansteckende Viruserkrankung breitet sich derzeit stark aus. Seit Jahresbeginn registrierten die Gesundheitsbehörden allein in Texas und New Mexico mehr als 130 Masernfälle. Ein Kind ist am vergangenen Mittwoch an der Krankheit verstorben. Es ist der erste Todesfall durch Masern in den USA seit zehn Jahren.

Der Grund für die Häufung ist eine sinkende Impfbereitschaft. Diese sehen Expert:innen im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie, nach der das Misstrauen gegenüber den Gesundheitsbehörden und Pharmaunternehmen gewachsen ist. 

Kinderarzt und Infektiologe Paul Offit befürchtet eine bevorstehende Gesundheitskrise, die auch von Robert Kennedy Jr., dem neu einberufenen Gesundheitsminister und bekennenden Impfgegner, befeuert wird. Kennedy stellt immer wieder öffentlich die Sicherheit von Impfstoffen infrage. Das hat zur Folge, dass in einigen US-Bundesstaaten der Anteil der immunisierten Kinder im Vorschulalter teilweise auf 80 Prozent gesunken ist. Eine Impfquote von 95 Prozent sind erforderlich, um Gemeinden vor Ausbrüchen zu schützen.

Für Kennedy ist die hohe Zahl der Masernausbrüche keinesfalls bedenklich, wie er in einer Kabinettssitzung erklärte: „Es gibt jedes Jahr Masernausbrüche.“ Fake News, die der Gesundheitsminister in den sozialen Medien verbreitet, verstärken außerdem das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber Impfungen.  

Immer mehr Ausnahmeregelungen führen dazu, dass Eltern in zunehmender Zahl auf die verpflichtenden Impfungen ihrer Kinder verzichten. Religiöse Gründe oder auch philosophische Einwände genügen in zahlreichen Bundesstaaten, um die Impfung abzulehnen. Einige Politiker versuchen, die Impfpflicht auf lokaler Ebene abzuschaffen, noch mehr Ausnahmen zu ermöglichen oder bestimmte Impfstoffe ganz zu verbieten.

Hinsichtlich einer Häufung von Keuchhustenfällen in Lousiana warnt die Wissenschaftlerin Jennifer Herricks: „Unsere Immunisierungsraten sind bereits niedrig genug, dass gefährdete Kinder diese Krankheiten bekommen.“ Offit fürchtet, dass die Menschen in den USA bald mit einer harten Realität konfrontiert sein könnten und weist auf die Zeit vor der Einführung des Masern-Impfstoffs im Jahr 1963 hin, als jedes Jahr zwischen drei und vier Millionen Kinder und Erwachsene erkrankten. „Die Menschen wissen nicht mehr, wie krank dieses Virus machen und wie tödlich es sein kann“, betont der Kinderarzt abschließend.

NTV

US-Landwirte und Klimaschützer klagen gegen Trump

Der wieder gewählte US-Präsident Donald Trump hat in seiner kurzen Amtszeit schon zahlreiche kontrovers diskutierte Beschlüsse bekannt gegeben. Mit seiner Forderung, klimarelevante Richtlinien, Leitfäden, Datensätze und Ressourcen von den Internetseiten des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) zu löschen, hat er nun neben den Klimaschützer:innen auch die Landwirt:innen gegen sich aufgebracht. Die haben jetzt Klage vor einem amerikanischen Bundesgericht eingereicht.

Geklagt haben die Organisation Earthjustice gemeinsam mit dem Knight First Amendment Institute an der Columbia University, im Namen der Northeast Organic Farming Association of New York, der Natural Resources Defense Council und der Environmental Working Group. Als Klagegrund geben die Kläger:innen unter anderem an, dass Trumps Forderung gegen verschiedene Bundesgesetze verstößt, wie Freedom of Information Act, der Administrative Procedure Act und der Paperwork Reduction Act. Zusätzlich zum Übergehen der Regierung einer verpflichtenden öffentlichen Ankündigung bemängeln die Kläger:innen auch die fehlende Transparenz bei der Veröffentlichung von Dokumenten und Richtlinien.

Die Landwirt:innen kritisieren, dass die Streichung wichtiger Ressourcen über klimafreundliche Landwirtschaft, Waldschutz, Klimaanpassung und Investitionen in saubere Energieprojekte in ländlichen Gebieten zu finanziellen Verlusten führt. Die mit dem Inflation Reduction Act im Jahr 2022 versprochenen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von 369 Milliarden Dollar würden durch die Trump-Administration blockiert. Die Kläger:innen erklären, dass genau zu dem Zeitpunkt, als Landwirt:innen versuchten, Zugang zu diesen ihnen zustehenden Geldern zu erhalten, die Informationen über die entsprechenden Programme von den öffentlichen Webseiten entfernt wurden.

„Das USDA sollte daran arbeiten, unser Lebensmittelsystem vor Dürren, Waldbränden und extremen Wetterbedingungen zu schützen, und nicht der Öffentlichkeit den Zugang zu wichtigen Ressourcen verwehren“, erklärt Jeffrey Stein, stellvertretender Anwalt von Earthjustice. Die Kläger:innen fordern eine gerichtliche Anordnung, die das USDA verpflichtet, den Zugang zu den wichtigsten Webseiten wiederherzustellen und die Entfernung weiterer klimabezogener Informationen zu verhindern. Die USDA hat bislang zu den Vorwürfen keine Stellung bezogen.

Agrarheute

Expert:innen fordern nachhaltiges europäisches Influenza-Forschungsnetzwerk

In Deutschland sind jahreszeitlich bedingt viele Menschen an der Influenza erkrankt. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilt, habe die Grippewelle zwar voraussichtlich ihren Höchststand erreicht, jedoch dominiere die starke Zirkulation der Influenzaviren nach wie vor das gesamte Geschehen der Atemwegserkrankungen. Das Niveau an Krankheitsfällen sei noch immer sehr hoch. Das betrifft auch die Zahl der erkrankten Schulkinder in dieser Saison.

Angesichts der zunehmenden Zahl der Erkrankungen und Pandemien, die durch Influenza-Viren ausgelöst werden, fordern Expert:innen, darunter Professorin Dr. Gülşah Gabriel, Institut für Virologie der TiHo und Leiterin des Leibniz-Labs Pandemic Preparedness und der LIV-Abteilung Virale Zoonosen – One Health, den Aufbau eines europäischen Influenza-Forschungsnetzwerkes.

Die Wissenschaftler:innen drängen in einem Beitrag in der Fachzeitschrift „The Lancet“ auf eine engere Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik. Auch angesichts des aktuellen H5N1-Seuchengeschehens sei ein nachhaltiges europäisches Netzwerk von Bedeutung, um auf neue Infektionskrankheiten reagieren und effektive Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ergreifen zu können.

Das Modell der Centers of Excellence for Influenza Research and Response (CEIRR) in den USA nimmt Gabriel als erfolgversprechendes Beispiel. Dieses von den National Institutes of Health geförderte Netzwerk konnte schnell auf die aktuelle H5N1-Situation reagieren und lieferte essenzielle Daten für politische Entscheidungen. Die Autor:innen kritisieren die aktuelle Forschungssituation in Europa, da Förderprogramme hier häufig fragmentiert und auf kurzzeitige, nicht verlängerbare Zyklen begrenzt sind. Ein langfristig finanziertes, koordiniertes Netzwerk nach CEIRR-Vorbild würde Europas Fähigkeit zur Pandemiebekämpfung erheblich stärken.

Europäische Forschungsfördernde und politische Entscheidungstragende – insbesondere die EU-Kommission sowie nationale Regierungen – seien in der Pflicht, ein europäisches Pendant zu CEIRR zu schaffen, konstatieren die Autor:innen des Beitrags.

TiHo Hannover

MKS verursacht in Brandenburg Schäden in Höhe von 8 Mio. Euro

Nach dem Auftreten der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Januar 2025, hat das brandenburgische Agrarministerium den Schaden auf rund acht Millionen Euro beziffert. Und dies, obwohl glücklicherweise in der Folgezeit keine weiteren MKS-Ausbrüche mehr nachgewiesen wurden. Rund 120 Betriebe sind oder waren nämlich unmittelbar von den Maßnahmen betroffen. Diese umfassten neben einer Überwachungszone auch eine Sperrzone, die in einem Radius von sechs Kilometern um den Ausbruchsort im brandenburgischen Hönow eingerichtet wurde. In diesem Gebiet waren unter anderem Tiertransporte verboten. Finanzielle Einbußen ergaben sich für die Landwirtschaftsbetriebe durch das Verwerfen der anfallenden Milch und weil sich keine Schlachthöfe bereit erklärten, Schweine abzunehmen.

Wie ein Ministeriumssprecher erklärte, werde sich Brandenburg dafür einsetzen, dass die betroffenen Tierhalter:innen auch über die Zahlungen aus der Tierseuchenkasse hinaus einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Einrichtung dieser Sperrzone sei aber Voraussetzung, dass der Rest von Deutschland von der Weltorganisation für Tiergesundheit für MKS-frei erklärt werden könne, so der Sprecher.

Proplanta

Warnung vor erneutem KSP-Ausbruch in Schottland

Die Landwirt:innen um den Cairngorms-Nationalpark in Schottland sind beunruhigt. Grund dafür ist das mehrfache illegale Aussetzen von Wildtieren in diesem Parkgebiet. Bereits im Januar 2025 war bekannt geworden, dass 4 Luchse freigelassen worden waren. Anfang Februar 2025 hat dann eine Rotte von 20 Wildschweinen im Nationalpark für Unruhe gesorgt.

Anlässlich des illegalen Aussetzen in den schottischen Highlands warnen der schottische Bauernverband NFU und der Schweineerzeugerverband NPA vor einem neuen Ausbruch der Klassischen Schweinepest (KSP). Diese war zu Anfang der 2000er Jahre wieder ausgebrochen und hatte katastrophale Auswirkungen auf die Populationen der Schweine in dem Land. Die Seuche war mit dem Verzehr eines Schinkensandwiches durch ein Schwein in Verbindung gebracht worden, wie NPA-Geschäftsführerin Lizzie Wilson erinnert. Auch der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Jahr 2001 sei auf die illegale Verfütterung von Speiseabfällen in einem Betrieb zurückgeführt worden, so Wilson, die vor einer Wiederauftreten der Seuchen warnt.

Nach Aussagen Wilsons ist die Auswilderung der Tiere in den Highlands in höchstem Masse unverantwortlich. Dies stelle ein erhebliches Risiko für die Einschleppung, Ausbreitung und Bekämpfung sowohl endemischer als auch anzeigenpflichtiger Krankheiten im Hausschweinebestand dar.

Gemäß Abschnitt 14 des „Wildlife and Countryside Act“ von 1981 wird das Aussetzen von Schweinen aller Art einschließlich Wildschweinen in Schottland als Straftat gewertet. Die kürzlich ausgesetzten Luchse sowie die Wildschweine konnten jedoch ausnahmslos eingefangen werden.

Schweizerbauer

Jägermagazin

Nationales Regelungsvorhaben zum Schutz von Exporttieren vorgelegt

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat der EU-Kommission ein Eckpunktepapier mit Lösungsvorschlägen übergeben, um tierschutzwidrige Transporte in Drittstaaten zu stoppen. Da eine dringend notwendige, EU-weite Lösung zur Verbesserung des Tierschutzes beim Export lebender Tiere in Drittländer auf sich warten lasse, müssten Regelungen eben auf nationaler Ebene gefunden werden, so Özdemir.

„Ich will, dass tierschutzwidrige Tiertransporte außerhalb der EU der Vergangenheit angehören. Transporte in Drittstaaten sollen nur stattfinden, wenn der Schutz der Tiere mindestens mit dem Standard innerhalb der EU vergleichbar ist. Ich schlage Brüssel vor, den Export lebender Tiere aus Deutschland an eine Vereinbarung zu binden, in der sich unsere Handelspartner zur Einhaltung klar definierter Tierschutzstandards verpflichten. Damit machen wir Schluss mit tierschutzwidrigen Transporten“, erklärt der Minister.

Laut dem Eckpunktepapier soll die Ausfuhr lebender Tiere nur noch dann erlaubt werden, wenn die jeweiligen Drittländer (Zielländer und Transitländer) sich in einer Vereinbarung zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards verpflichten. Diese Vereinbarung soll als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt formuliert werden, der an das Zustandekommen und die Einhaltung der bilateralen (oder multilateralen) Vereinbarung anknüpft. 

BMEL

Ärzt:innen verordnen wieder mehr Antibiotika

Erstmals nach der Corona-Pandemie sind in Deutschland wieder mehr Antibiotika verschrieben worden. Nach Informationen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) stieg die Zahl der Verordnungen in 2023 um 18,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr und lag damit sogar über dem präpandemischen Niveau im Jahr 2019 (+6,1 %). Die Analyse, die auf Basis der Arzneimittelverordnungsdaten aller GKV-Versicherten erfolgte, zeigte auch, dass die Verordnungen von Reserveantibiotika wieder zugenommen haben. Die aktuelle Entwicklung bezeichnet WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder als besorgniserregend, da diese die Gefahr von Resistenzen weiter verschärfen würden. Gerade im Fall von lebensbedrohlichen Erkrankungen könne das dramatische Auswirkungen haben, so Schröder.

Reserveantibiotika sind eine der letzten Therapieoptionen, wenn herkömmliche Antibiotika nicht mehr wirken, und dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Nachweis eines multiresistenten Erregers vorliegt. „Reserveantibiotika sind eine wertvolle Notfalloption – doch die abermals steigenden Verordnungszahlen deuten darauf hin, dass ihr zurückhaltender Einsatz noch nicht konsequent genug gelingt“, betont der WIdO-Geschäftsführer.

Anders als im humanmedizinischen Bereich setzt sich im veterinären Bereich der Abwärtstrend beim Einsatz von Antibiotika jedoch fort, was auch mit der Anpassung im Tierarzneimittelgesetz zusammenhängt. Nach Angaben der AOK konnte die eingesetzte Antibiotikamenge in den letzten zehn Jahren um 57,3 Prozent reduziert werden (2014: 1.238 Tonnen), in der Humanmedizin nur um 8,7 Prozent (2014: 39,6 Millionen Verordnungen). In der Nutztierhaltung müsse auf das therapeutisch unverzichtbare Mindestmaß reduziert werden, denn auch der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung verstärke das Problem der Resistenzbildung, so Schröder. Die Wirkstoffe werden zum Beispiel über den Konsum von Fleisch oder über das Grundwasser auch vom Menschen aufgenommen.

„Da Antibiotikaresistenzen keine Mensch-Tier-Unterscheidung kennen, brauchen wir eine konsequente Reduktion des Antibiotikaeinsatzes nicht nur beim Tier, sondern auch beim Menschen“, fordert Helmut Schröder. Zudem müssten dringend neue antibiotische Wirkstoffe entwickelt werden.

„Der erneute Anstieg der Verordnungen von Antibiotika und Reserveantibiotika sowie die ausgetrocknete Pipeline neuer antibiotischer Wirkstoffe in den letzten Jahren machen den regulatorischen Handlungsbedarf deutlich. So sollte einerseits ein indikationsgerechter und zurückhaltender Gebrauch angemahnt werden und andererseits die öffentlich finanzierte Forschungsförderung bei den pharmazeutischen Unternehmen zum gewünschten Ergebnis führen“, erklärt Schröder abschließend.

AOK

Am 23.2. ist Bundestagswahl – Wählen gehen nicht vergessen!

Demokratie und freie Wahlen sind ein unschätzbar großes Gut, das es zu schützen gilt. Während in Deutschland sowie in anderen demokratischen, meist westlich orientierten Ländern das Wahlrecht häufig als etwas Selbstverständliches angesehen wird, bezahlen Menschen in anderen Ländern dieser Welt den Kampf für freie Wahlen und demokratische Mitbestimmung nicht selten mit ihrem Leben.

Schon allein deswegen sollte jeder einzelne Bürger, der die Möglichkeit hat, an freien Wahlen teilzunehmen, diese Möglichkeit auch ergreifen. Denn Nicht-Wählen schadet keiner einzelnen Partei oder Parteien, sondern nur der Demokratie. Zudem verzichten Nichtwähler darauf, Verantwortung für ihre Zukunft zu übernehmen und sie mitzugestalten.

Am kommenden Sonntag, 23.2.2025, ist Bundestagswahl. Gehen Sie hin!
Wer noch nicht weiß, was er/sie wählen soll, kann sich beispielsweise mit Hilfe des Wahl-O-Mats orientieren.

Der Bundesverband praktizierender Tierärzte(bpt) e.V. hat bereits 10 Forderungen an die kommende Regierung formuliert. Diese lauten:

  • Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
  • Abbau von unnötiger Bürokratie
  • Modernisierung der Tierärztlichen Approbationsverordnung (TAppV)
  • Schnellere Anerkennung ausländischer Tierärzt/innen
  • Besserer Mutterschutz für selbständige Tierärzt/innen
  • Gesicherte Kinderbetreuung gewährleisten
  • Tierärzt/innen im Ruhestand mit Anreizen zurückholen
  • Regelmäßige Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
  • Verbindliche Regelung für Tiergesundheitsbesuche
  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen sofort

bpt-Forderungen zur Bundestagswahl

Schleswig-Holstein startet diesjährige Katzenkastration

Am 17. Februar 2025 ist der Startschuss für die diesjährige Frühjahrsaktion zur landesweiten Katzenkastration in Schleswig-Holstein gefallen. Bis zum 31. März 2025 können Straßenkatzen in den teilnehmenden Gemeinden kostenfrei kastriert werden. Mit insgesamt 10.000 Euro unterstützen der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein diese Aktion, um das Leid der Streunerkatzen, die tagtäglich auf den Straßen um ihr Leben kämpfen, zu reduzieren. Weitere 15.000 Euro stellt die Tierschutzorganisation Humane World for Animals – ehemals Humane Society International – zur Verfügung und spendet zudem 50 Lebendfallen für Katzen.

„Die Kastration, verbunden mit der Kennzeichnung und Registrierung der Tiere, ist notwendig und dringend geboten, um das Leid der Straßenkatzen zu lindern und die Tierheime zu entlasten. Umso wichtiger ist die landesweite Kastrationsaktion, an der wir uns seit dem Start im Jahr 2014 beteiligen“ sagt Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein und Vizepräsidentin beim Deutschen Tierschutzbund. Insgesamt konnten in den vergangenen Jahren 25.786 Katzen kastriert werden. Bei der letzten Herbstaktion waren es 1.184 Katzen – davon 684 weibliche Katzen und 500 Kater.

Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen gefordert

„Nur durch die Kastration der Tiere kann der Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung durchbrochen werden“, ergänzt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Weil ursprünglich jede Straßenkatze von einer nicht kastrierten Katze aus einem Privathaushalt abstammt, ist es wichtig, auch diese Katzen kastrieren zu lassen. Deshalb fordern wir eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.“

Um an der Aktion teilnehmen zu können, müssen die Überbringer:innen der Tiere bestätigen, dass es sich um eine Straßenkatze handelt. Zusätzlich zu der Kastration werden die Katzen mit einem Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert. Nach der Kastration werden die Katzen an den Fundstellen wieder freigelassen.

Deutscher Tierschutzbund

Bayern vergibt Tiermedizinstudienplätze im Rahmen der Landtierarztquote

Der Mangel an Tierärzt:innen zeigt sich besonders stark in ländlichen Regionen. Immer weniger Tierärzt:innen sind bereit, die langen Arbeitszeiten und weiten Wege im Praxisalltag in Kauf zu nehmen und ziehen Jobs in der Stadt, auf dem Amt oder in der Wirtschaft vor. Als Konsequenz schließen immer mehr Praxen auf dem Land.

Um dem entgegenzuwirken und gleichzeitig die Versorgung von Nutztieren in Bayern zu sichern, vergibt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstmals im Rahmen der Landtierarztquote bis zu 10 % der an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) pro Jahr zur Verfügung stehenden Tiermedizinstudienplätze an Studienbewerber:innen, die ein besonderes Interesse an der nutztierärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum aufweisen.

„Wir brauchen mehr Tierärzte auf dem Land. Wir brauchen Landtierärzte für die Nutztierhaltung in allen bayerischen Regionen. Sie bedeuten mehr Tierschutz in der Fläche und mehr Lebensmittelsicherheit“, erklärte der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber nach der Billigung der Landtierarztquote durch den Bayerischen Landtag im Dezember vergangenen Jahres. 

Noch bis zum 28. Februar 2025 können sich Interessierte für das Tiermedizinstudium an der LMU bewerben. Mit Hilfe eines zweistufigen Auswahlverfahrens erfolgt die Vergabe der Plätze. Das Studium ist auch ohne Numerus Clausus (NC) möglich. Auswahlkriterien sind beispielsweise ein Studieneignungstest, eine Ausbildung in einem Beruf mit Bezug zur Nutztierhaltung oder -medizin, sowie Berufserfahrung und Praktika. Die Bewerber:innen verpflichten sich, nach Abschluss ihrer Ausbildung für zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet als Nutztierarzt mit Schwerpunkt Rind oder Schwein zu arbeiten. Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerberportal.

LGL

Bpt formuliert Forderungen an die neue Regierung

In rund einer Woche steht die nächste Bundestagswahl an. Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) nimmt das zum Anlass, seine Forderungen an die künftige Bundesregierung hinsichtlich Tiermedizin und Tiergesundheit zu erneuern. Ein 10-Punkte-Plan sieht neben einem besseren Mutterschutz für selbstständige Tierärzt:innen und gesicherter Kinderbetreuung auch die Flexiblisierung des Arbeitsgesetzes vor. Dies sei notwendig, um einen funktionierenden Notdienst sicherzustellen, so der bpt.

In Hinblick auf die bessere Prävention von Tierseuchen schlägt der bpt eine verbindliche Regelung für Tiergesundheitsbesuche vor. Ein im Jahr 2021 in Kraft getretenes EU-Gesetz, das regelmäßige Tiergesundheitsbesuche bei Nutztieren vorschreibt, werde von Deutschland noch immer nicht umgesetzt. Eine weitere Forderung betrifft die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, um so unter anderem die verheerende Situation zahlreicher Tierheim in Deutschland zu verbessern.

Um die Arbeit von Tierärzt:innen zu vereinfachen und mehr Zeit für die Behandlung der Tiere zu haben, müsse zudem unnötige Bürokratie abgebaut werden. Gegen den Fachkräftemangel in tiermedizinischen Berufen fordert der Verband zudem Anreize für Praktiker:innen im Ruhestand zu schaffen sowie eine schnellere Anerkennung der Approbation ausländischer Tierärzt:innen zu ermöglichen.

Mit der Initiative Deutschkurs für Tierärzte sollen internationale Tierärzt:innen beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützt und speziell bei der Kommunikation mit Tierhalter:innen und Kolleg:innen geschult werden, um besser für die Arbeit in der Praxis oder Klinik vorbereitet zu sein. Durch interaktive Übungen, vertonte Dialoge und Vokabellisten sowie vielfältige Beispielvideos aus der Praxis ist dieser Online-Sprachkurs abwechslungsreich gestaltet und ideal zum Erlernen der benötigten Deutschkenntnisse im Praxisalltag geeignet.

Mehr zum Thema Arbeiten als Tierarzt in Deutschland finden Interessierte auf www.vetworkgermany.de und Tierärztemangel.de. Unter www.support4vetmed.de gibt es zudem Hilfestellung bei den geforderten Kenntnisprüfungen zur Approbationsanerkennung.

bpt

EU legt Aufhebung der Schutzzone in MKS-Gebiet fest

Nachdem am 10. Januar 2025 bei drei Wasserbüffeln in Brandenburg die Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt wurde, sind glücklicherweise keine weiteren Fälle bekannt geworden. Diese Tatsache trägt nun dazu bei, dass die EU-Kommission beschlossen hat, die 3-Kilometer-Schutzzone ab sofort aufzuheben und in die Überwachungszone zu integrieren, die dann wiederum am 24. Februar 2025 aufgehoben wird.

„Das konsequente Vorgehen gegen die Maul- und Klauenseuche zahlt sich aus. Nach wie vor beschränkt sich der Ausbruch auf einen Betrieb. Das zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen richtig sind und wirken“,  erklärt Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Die jetzt durch die EU-Kommission festgelegte kleinere Zone sei eine direkte Folge dieser guten Arbeit, so der Minister weiter. Abschließend erklärte Özdemir, dass bereits Vorbereitungen für die Beantragung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit Deutschlands bei der WOAH getroffen wurden.

BMEL

BTV-Impfung schon jetzt starten

Nicht mehr lang und die kalte Jahreszeit neigt sich dem Ende. Mit den wärmeren Temperaturen beginnt auch die Gnitzensaison. Da die lästigen Blutsauger u.a. das gefährliche Blauzungenvirus (BTV) übertragen können, das im vergangenen Jahr deutschlandweit für großes Tierleid sowie hohe Tierverluste und wirtschaftliche Schäden bei Schaf- und Rinderhalter:innen geführt hat, besteht Handlungsbedarf.

Um die empfänglichen Tiere vor einer BTV zu schützten, raten Expert:innen dringend zur Impfung. Diese sollte jetzt begonnen werden, damit der Impfschutz zu Beginn der Gnitzensaison komplett ist, wie Redner:innen auf einer Info-Veranstaltung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums unter Beteiligung des Landvolks betonen. Laut einer Auswertung durch das Friedrich-Loeffler-Insitut (FLI) stellt die Zweifach-Impfung den größtmöglichen Schutz vor der BTV-3-Infektion und -Klinik dar. Bislang ist in Deutschland nur die BTV-3-Variante aufgetreten, aber an den Grenzen zu Deutschland sind u.a. bereits die Varianten BTV-4, BTV-8 und BTV-12 nachgewiesen worden.

Die Kosten für die Impfung werden von der Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe unterstützt.

Landvolk Niedersachsen

Sachsen meldet neuen ASP-Fall

Aktuell beschäftigen die Maul- und Klauenseuche (MKS) und die Geflügelpest die Nutztierhalter:innen in Deutschland. Doch auch die Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert weiterhin in Deutschland und ist noch längst nicht sicher eingedämmt, was ein neuer Ausbruch in Sachsen zeigt.

Am vergangenen Montag (10.02.2025) hat der Landkreis Bautzen einen neuen ASP-Fall bestätigt. Ein Ende Januar 2025 im sächsischen Königswartha erlegtes Wildschwein hatte die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen positiv auf ASP getestet. Das Nationale Referenzlabor hat dieses Ergebnis inzwischen bestätigt.

Um die Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern, hat der Landkreis die Suche nach Fallwild mit Hilfe von Drohnen und Spürhunden intensiviert. Zudem gelten weiterhin in der Sperrzone um den Fundort die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Eine ursprünglich für April 2025 vorgesehene Verkleinerung der Restriktionszonen ist aufgrund des neuen Falls nicht mehr realisierbar. Schweinehalter:innen sind dringend angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und strikt einzuhalten, um einen Eintrag in Hausschweinebestände zu verhindern.

Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 8-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten. In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände.

Landkreis Bautzen

Tierärztliche Versorgung in Österreich vor Kollaps – sofortiges Handeln erforderlich

Die tierärztliche Versorgung in einigen ländlichen Regionen Österreichs steht vor dem Kollaps. Daher ruft die Österreichische Tierärztekammer die neue Regierung zur sofortigen Unterstützung der tierärztlichen Versorgung auf. Es bestehe enormer Handlungsbedarf, betont Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK).

„Jeden Monat erreichen uns alarmierende Hilferufe aus verschiedenen Regionen Österreichs. Besonders in der Nutztiermedizin droht ein massiver Versorgungsengpass“, betont Frühwirth und warnt: „Ohne sofortige Maßnahmen riskieren wir einen Kollaps der tierärztlichen Versorgung in einigen ländlichen Regionen. Es muss dringend gehandelt werden! Eine klare Strategie, von der Studienaufnahme bis zum Berufseinstieg, ist längst überfällig.“

Ohne sofortige Unterstützung drohe die tierärztliche Versorgung in einigen Regionen des Nutztierbereichs bereits jetzt zu kollabieren. Daher bedarf es kurzfristiger Zuschüsse, um die tierärztliche Versorgung zumindest wirtschaftlich attraktiver zu gestalten und die letzten engagierten Tierärzt:innen im Beruf zu halten, betont der ÖTK-Präsident. „Langfristig muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden, dafür braucht es aber auch zweifellos mehr Tierärzt:innen und Fachkräfte.“
Die ÖTK fordert:

  • Kurzfristige finanzielle Anreize zur wirtschaftlichen Absicherung der bestehenden Tierärzteschaft.
  • Bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Attraktivierung des Berufs von der Studienwahl bis zum Berufseinstieg.
  • Verpflichtende Praxiseinbindung von Absolvent:innen zur Sicherstellung der Versorgungsqualität.

„Verzögerungen bei der Umsetzung der genannten notwendigen Maßnahmen gefährden die tierärztliche Versorgung und sind unverantwortlich. Die Zeit drängt – wir brauchen jetzt entschlossenes Handeln von Bund, Ländern und Gemeinden!“, appelliert Frühwirth.

ÖTK

TiHo erhält 14 Mio. Euro für One-Welfare

Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) erhält aus dem niedersächsischen Förderprogramm „zukunft.niedersachsen“ 14 Millionen Euro, um ihre strategische Ausrichtung im Bereich One-Welfare-Lösungen für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren, Menschen und Ökosystemen voranzutreiben. Wie TiHo-Präsident Professor Dr. Klaus Osterrieder mitteilte, verfolgt die TiHo dabei speziell drei strategische Ziele. Zum einen wird die TiHo ihre Forschungsaktivitäten in einem internen Prozess bündeln und Partnerschaften mit externen Akteuren ausbauen als auch neu knüpfen – von Wissenschaft und Regierungsorganisationen bis hin zur Landwirtschaft, Industriepartnern und NGOs. Bestehende Kooperationen sollen zudem weiter gestärkt werden. Außerdem sollen die exzellenten Leistungen in Forschung, Lehre und klinischer Arbeit der TiHo sichtbarer gemacht werden. „Das ist entscheidend, um uns als führende Institution in Niedersachsen zu positionieren, groß angelegte Forschungsprojekte zu gewinnen und um für Talente attraktiv zu sein – von Studierenden bis hin zu Spitzenwissenschaftlern“, erklärt der Vizepräsident für Forschung, Professor Dr. Michael Pees. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Überführen von Forschungsergebnissen in klinische Lösungen und therapeutische Produkte.

TiHo

Begriff Klimawandel nach Trumps Anweisung eliminiert

Der wiedergewählte US-Präsident Donald Trump lässt keine Gelegenheit aus, um weltweit für ungläubiges Kopfschütteln zu sorgen. Während auf der ganzen Welt zahlreiche Wissenschaftler:innen daran arbeiten, Möglichkeiten zu finden, den Klimawandel die stoppen und die Auswirkungen zu begrenzen, hat Trump nun verkündet, die Umwelt- und Klimapolitik der USA abzuschaffen. Statt Forschungen zum Thema Erderwärmung zu unterstützen, sollen stattdessen wieder vermehrt fossile Energieträger wie Öl, Gas und Kohle gefördert werden.

Zudem hat er beschlossen, den Begriff Klimawandel und Klimakrise aus öffentlichen Dokumenten streichen zu lassen. Er hat das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) angewiesen, alle Erwähnungen des Klimawandels von ihren öffentlichen Webseiten zu entfernen. Als weitere Maßnahme sind Kürzungen bei der US-Wetterbehörde NOAA geplant. Vor ein paar Tagen hat Trump dann auch, wie schon erwartet, den erneuten Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaabkommen angeordnet. Die Kündigung reichte seine Administration bei den Vereinten Nationen ein. Sie wird nach einem Jahr wirksam.

Diese Entscheidungen haben jedoch einen weitreichenden Einfluss auf die globale Klimapolitik, wie einer Studie der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu entnehmen ist. Umso mehr sei jetzt die Europäische Union gefordert, mit ihrem Green Deal und ambitionierten Klimaschutzinitiativen gegenzusteuern, so Studienautorin Franziska Holz.

Die drastischen Maßnahmen Trumps haben jedoch keinen Einfluss auf die fortschreitenden Auswirkungen des nicht zu leugnenden Klimawandels, der sich mit heißeren und trockeneren Bedingungen im Westen sowie mehr Stürmen und Starkregen im Osten der USA zeigt. Auch die Brände in Kalifornien der letzten Wochen wären ohne den Klimawandel nicht so verheerend gewesen. In Anbetracht der nicht zu übersehenden Wetterveränderungen stellt sich die Frage, wie lange die Landwirt:innen noch auf Trumps Seite stehen werden.

Agrarheute

US-Landwirt:innen drohen starke Einkommenseinbußen

Der neue US-Präsident Donald Trump ist erst wenige Tage im Amt, hat aber schon jetzt für viel Unruhe gesorgt. Noch steht ein Großteil der amerikanischen Landwirt:innen auf Trumps Seite, was sich allerdings schon bald ändern könnte. Im Raum stehen aktuell Zölle, die am ersten Februarwochenende auf Waren aus Mexiko, Kanada und China implementiert werden sollten. China hat bereits mit Gegenzöllen reagiert. Der republikanische Präsident hat zudem Zölle auf Waren aus der EU angekündigt. Auch hat das Weiße Haus bereits mit der angedrohten Massenabschiebung von Einwanderer:innen ohne Papiere begonnen.

In Kombination mit möglichen Kürzungen der Ausgaben für Lebensmittel und Ernährung könnte allein die Milchwirtschaft in den Vereinigten Staaten Milliarden von Dollar verlieren, wie Charles Nicholson, Professor an der School of Integrative Plant Science im College of Agriculture and Life Sciences befürchtet.

 „Wenn man einen Handelsstreit mit unseren wichtigsten Exportzielen – Mexiko, Kanada und China – beginnt und diese beschließen, Vergeltungsmaßnahmen zu ergreifen, hat das erhebliche negative Auswirkungen auf die Milchviehbetriebe und die verarbeitende Industrie“, erklärt der Experte.

Zölle auf importierte Vorprodukte wie Maschinen und Futtermittel, die in der Milchproduktion verwendet werden, erhöhen die Betriebskosten für Landwirte. Die dadurch entstandenen Mehrkosten, die an die Verbraucher weitergegeben werden, könnten die Milchpreise steigen lassen. Die drohenden Strafzölle anderer wichtiger Handelspartner der USA im Agrarsektor könnten zudem den Export von Milchprodukten erschweren und die Preise im Inland weiter unter Druck setzen.

Da geschätzt die Hälfte der Beschäftigten in der Milchwirtschaft Migranten sind, werde die Abschiebung ebenso zu Problemen für die Branche führen, wie Christopher Wolf, Professor für Agrarwirtschaft an der Cornell Universität, betont. Durch den Arbeitskräftemangel steigen die Kosten für die Gewinnung und Verarbeitung von Milchprodukten. Noch ein Faktor, der voraussichtlich zu höheren Preisen für Verbraucher führen wird.

Die am 16. Januar 2025 vom US-Landwirtschaftsministerium (USDA) angekündigten neuen Vorschriften zur Milchpreisgestaltung verursachen weitere Einkommenseinbußen für die amerikanischen Milchviehbetriebe. Die Änderungen der Gesetzgebung bedeuten höhere Kosten für die Umwandlung von Milch in Milchprodukte wie Käse, Butter und Trockenmolke.

Die Landwirte in den USA haben demnach allen Grund zur Sorge!

Agrarheute

Schweiz beschließt Verbesserungen des Tierwohls

Der Schweizer Bundesrat hat mit einer Teilrevision der Tierschutzverordnung (TschV) weitere Verbesserungen des Tierwohls von Nutztieren auf den Weg gebracht. So gilt seit dem 1. Februar 2025 das Verbot des Kükentötens im Ei. Zudem ist ab sofort das betäubungslose Schwänzekürzen bei Lämmern verboten.

Gemäß des vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) veröffentlichten Merkblatts gilt allerdings eine Übergangsfrist von 15 Jahren. Bis dahin ist es fachkundigen Personen erlaubt, die Schwänze von Lämmern weiterhin ohne Anästhesie bis zum siebten Tag nach der Geburt zu kürzen. Die Mindestlänge des Schwanzstummels nach dem Eingriff wurde auf 15 Zentimeter festgelegt. Damit soll den Schafzuchtorganisationen die nötige Zeit zugestanden werden, die Zucht von Schafen mit kürzeren Schwänzen voranzutreiben

„Beim Kürzen des Schwanzes von Schafen – nicht nur chirurgisch, sondern auch mittels Unterbrechung der Blutversorgung mit einem Gummiring – handelt es sich um einen nicht zeitgemäßen Eingriff“, schreibt das BLV. Für die Durchführung des Eingriffs unter Schmerzausschaltung fehle eine zuverlässige Betäubungsmethode, welche die Tiere nicht unverhältnismäßig belastet. Zudem würde das Betäuben zu erheblichen Mehrkosten für die Halter führen.

Die Anpassung der TschV sieht zudem vor, dass Equiden angemessenen Sozialkontakt zu Artgenossen haben müssen, wie Sicht-, Hör- und Geruchskontakt. Eine Kreuzung zwischen Pferden und Eseln ist weiterhin erlaubt, das BVL stellt aber in seinem Merkblatt dar, dass sich die Tiere im Sozialverhalten deutlich unterscheiden. Weiterhin wird der Einsatz von Zäumungen mit gezähnten, einschneidenden, quetschenden oder harten Bestandteilen, wie Nasenbügel und Kappzäume mit Metallbestandteilen, die ungepolstert auf dem Nasenbein aufliegen, verboten.

Esel-Fortbildung für Tierärzt:innen

Neben vielen Gemeinsamkeiten mit Pferden weisen Esel jedoch auch einige wesentliche Unterschiede auf. Diese bestehen unter anderem in Anatomie, Physiologie und Verhalten, aber auch in der Pharmakokinetik und -therapie. Auf Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen zum Thema Der Esel als Patient in der tierärztlichen Praxis online fortbilden. 

Schweizerbauer

Özdemir bittet um EU-Hilfen für MKS-betroffene Landwirt:innen

Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) am 10. Januar 2025 in Brandenburg hat in vielen Regionen Deutschlands massive wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Landwirt:innen. Auch wenn es bislang zu keinem weiteren MKS-Ausbruch gekommen ist, hat Deutschland den Status „MKS-frei“ verloren, was mit entsprechenden Handelseinschränkungen einhergeht. Wenige Tage nach dem Ausbruch hatte die Agrar- und Ernährungswirtschaft hatte ihre MKS-bedingten Einbußen auf mehr als 1 Mrd. Euro geschätzt.

Die Agrar- und Ernährungswirtschaft hatte ihre MKS-bedingten Einbußen wenige Tage nach dem Auftreten des bisher einzigen MKS-Falles in Brandenburg auf rund 1 Mrd. Euro geschätzt. Um die Auswirkungen möglichst zu beschränken, hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) um EU-Hilfen aus der Agrarreserve für die Betroffenen gebeten.

„Ich habe EU-Kommissar Hansen gebeten, eine solche Hilfe zu prüfen. Eine entsprechende Initiative bereitet mein Ministerium bereits vor“, sagte Özdemir anlässlich der Sitzung der EU-Agrarminister in Brüssel. 

Der Minister wies darauf hin, dass die Gemeinsame Marktordnung (GMO) der EU die Möglichkeit außergewöhnlicher Stützungsmaßnahmen vorsehe. Des Weiteren werde gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium geprüft, wo national Hilfe zur Verfügung gestellt werden könne. Steuerliche Unterstützungsinstrumente hätten sich bereits in anderen Krisen wie BSE oder Corona bewährt. 

Agrarheute

Neue Richtlinie entlastet hessische Tierhalter:innen beim Weidetierschutz

Um Weidetierhalter:innen besser zu unterstützen, hat Hessen die Richtlinien zum Schutz der Weidetiere verbessert. Mit der neuen, am 23. Januar 2025 in Kraft getretenen Fassung, können die Tierhalter:innen bis zu 85 Prozent ihrer Investitionen für Schutzmaßnahmen erstattet bekommen. Zudem wurden die Standardkostensätze im Falle von Wolfsrissen erhöht.

„Für viele Betriebe bedeutet die Anwesenheit von Wölfen eine hohe zusätzliche Arbeits- und Kostenbelastung. Es ist daher dringend notwendig, die Weidetierhaltung bei wirksamen Präventionsmaßnahmen stärker zu unterstützen und einen unbürokratischen Schadensausgleich nach Rissereignissen zu ermöglichen“, erklärt der hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung.

Zusätzlich zu der Anhebung der Fördersätze erhalten die Halter:innen auch eine finanzielle Unterstützung bei der Suche und Bergung von Nutztieren nach einem Wolfsübergriff. Um die Weidetierhaltung in Hessen bestmöglich zu unterstützen, wurden die bürokratischen Anforderungen bei der Antragstellung erheblich vereinfacht, so Jung. Demnach fällt die Verpflichtung einer Dokumentation der Weidehaltung durch die Halter:innen ab sofort weg. Des Weiteren wurden die Anforderungen an einen Nachweis für einen Schadensausgleich nach einem erfolgten Wolfsübergriff erheblich gesenkt.

„Die Sorgen und alltäglichen Herausforderungen der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter nehmen wir ernst. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere regionale Landwirtschaft sowie die Landschaftspflege und verdienen unsere Unterstützung. Deshalb bauen wir die bürokratischen Hürden ab“, sagt der Minister.

Die Antragsstellung im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie startet zum 15. Februar 2025.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Agrar-O-Mat gibt Landwirt:innen Orientierung für Bundestagswahl

Nachdem der Bundespräsident am 27. Dezember 2024 auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst hat, steht in weniger als vier Wochen die vorgezogene Bundestagswahl an. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind mindestens 59,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt. Die verschiedenen Parteien werben aktuell u.a. mit ihren Wahlprogrammen intensiv um jede Stimme.

Auch in diesem Jahr hat der Deutsche Landwirtschaftsverlag einen Agrar-O-Mat entwickelt, um den Landwirt:innen eine Orientierung zu geben. Der Agrar-O-Mat ist ein Online-Wahl-Hilfetool, das auf die Zielgruppe Landwirt:innen und alle an der Landwirtschaft Interessierten zugeschnitten ist. Acht Parteien, die in den Bundestag einziehen wollen, haben sich zum Thesenkatalog der Redaktion mit Aussagen zu brisanten agrarpolitischen Themen positioniert. Mit dem agrarheute-Wahltool lässt sich für Jede:n schneller herausfinden, welche Partei den eigenen agrarpolitischen Positionen am nächsten kommt.

Für den Agrar-O-Mat hat die Redaktion besonders umstrittene Themen und Entscheidungen aus der aktuellen Agrar- und Umweltpolitik zu 24 Thesen verdichtet.  Zu dem von der Redaktion aufgestellten Thesenkatalog gehören neben der Abschaffung der Agrardiesel-Vergünstigung auch die Bekämpfung des Wolfs und das Freihandelsabkommen der EU mit dem Mercosur-Raum sowie die Förderung von Junglandwirt:innen.

Im Agrar-O-Mat können die Wahlberechtigten 24 agrarpolitischen Thesen mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“, „neutral“ oder „These überspringen“ beantworten. Das Ergebnis aus dem Agrar-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ist ein Informationsangebot für Landwirte zur Bundestagswahl 2025.

Agrarheute

Trump verhängt Nachrichtensperre über Vogelgrippe

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest vom Typ H5N1 in den USA, aufgrund dessen 100.000 Enten einer Farm in Long Island getötet werden mussten, wächst auch die Sorge vor einer möglichen Pandemie. Bereits im November 2024 mussten in den USA 17 Mio. Legehennen aufgrund der Geflügelpest gekeult werden. Insgesamt mussten allein in den USA 100 Mio. Hühner und Puten wegen des Virus vernichtet werden. Hinzu kommen die Eier der Tiere, was für einen starken Preisanstieg in der Vergangenheit gesorgt hat.

Sorge macht aber auch die vom US-Präsidenten verhängte Nachrichtensperre für alle dreizehn Behörden des Gesundheitsministeriums, wodurch die weitere Ausbreitung der Geflügelpest nicht mehr nachvollziehbar ist. Durch den ebenfalls von Trump veranlassten Austritt der USA aus der Weltgesundheitsorganisation WHO, müssen die USA fortan keine Krankheitsausbrüche mehr melden, weder bei Mensch noch Tier. Dabei stiegen jüngst die Zahlen der Infektionen bei Milchkühen mit dem Virus in den USA ebenso an wie die Zahl der Infektionen beim Menschen weltweit.

Um das Risiko einer Pandemie jedoch realitisch einschätzen zu können und entsprechende Gegenmaßnahmen zu planen, bedarf es vor allem vieler Informationen, weshalb Wissenschaftler:innen vieler Länder Alarm schlagen. Nicht zuletzt auch, weil der grassierende Virusstamm nur eine Mutation davon entfernt sein könnte, die Fähigkeit einer schnellen Übertragung von Mensch zu Mensch zu erlangen.

Agrarheute.com

Niedersachen will mehr Tempo bei Gleichwertigkeitsprüfungen

Tierärztinnen und Tierärzte aus Nicht-EU-Ländern müssen -um in Deutschland den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen- als erstes eine Gleichwertigkeitsprüfung ihrer tierärztlichen Ausbildung durchführen lassen. Dieser Vorgang ist dokumentenbasiert und kostet viel Zeit. Mehrheitlich ist aber das Ergebnis, dass die ausländischen Kollegen in mehreren Fächern sogenannte Kenntnisprüfungen ablegen müssen. Die Landesregierung von Niedersachsen möchte nun durch eine Bundesratsinitiative erreichen, dass die Kenntnisprüfung mit bundeseinheitlichen Vorgaben zum Regelfall wird. Dadurch soll der Prozess des Erlangens der Approbation und damit der Möglichkeit, unbeaufsichtigt tierärztlich arbeiten zu dürfen, schneller erreicht werden und somit dem Fachkräftemangel entgegen wirken. Zur rascheren Bearbeitung sollen auch Standardisierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen beitragen, ebenso wie die Möglichkeit, bestimmte fehlende Dokumente durch eine eidesstattliche Erklärung nach deutschem Recht ersetzen zu können.

Für dieses Vorhaben müssten jedoch die Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) und die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) angepasst werden. 

Mehr zum Thema Arbeiten als Tierarzt in Deutschland unter www.vetworkgermany.de und Tierärztemangel.de.

Unter www.support4vetmed.de gibt es zudem Hilfestellung bei den Kenntnisprüfungen.

Eine weitere Empfehlung ist der Fachsprachkurs für internationale Kolleg:innen für mehr Kommunikation mit Tierhalter:innen und Kolleg:innen.

Normalisierungsprozess nach MKS-Ausbruch dauert zu lange

Nach dem ersten bestätigten Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) nach 1988 am 10. Januar 2025 scheint sich die Lage langsam zu beruhigen. Für Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg, schreitet der Normalisierungsprozess jedoch zu langsam voran. Seine Sorge gilt den Schweinehalter:innen seines Landes, deren Tiere noch zu zögerlich von den Schlachthöfe abgenommen würden.

„Wir werden in der kommenden Woche und auch in der übernächsten Woche noch keine Normalität haben“, vermutet Wendorff. Nach seinen Aussagen sind in Brandenburg noch rund 50.000 Mastschweine in der Warteschleife vor der Schlachtung. Das obwohl das Brandenburger Landwirtschaftsministerium das Transportverbot wieder aufgehoben hat.

„Es ist völlig egal, ob die Schlachthöfe gerade nicht hinterherkommen und Tiere aus anderen Bundesländern vorziehen, ob die Veterinärämter sich europarechtswidrig querstellen oder der Lebensmitteleinzelhandel Druck auf die Fleischindustrie ausüben will – nicht auf dem Rücken Brandenburgs! Nach der Afrikanischen Schweinepest sind die Brandenburger Schweinebetriebe bereits gebeutelt. Nun muss Minister Özdemir Rückgrat zeigen und die Abnahme von Tieren aus Brandenburg noch in dieser Woche organisieren“, betonte Wendorff in der vergangenen Woche.

Der Landesbauernverband fordert die Politik zum Handeln auf. Durch die ausbleibende Abnahme entstehen den Betrieben bereits jetzt Schäden von mindestens 200.000 Euro pro Woche. Es zeige sich, dass es eine echte Nutztierstrategie brauche, die auch einen Krisenplan umfasst, so der LBV-Präsident abschließend.

Tagesspiegel

Agrarheute

Verzehr von Mehlwürmern bedenkenlos

Mehlwürmer gelten als neuartige Lebensmittel (NF) und dürfen in der EU in Form des gelben Mehlwurms seit 2021 den menschlichen Speiseplan als alternative Proteinquelle zu Fleisch und Fisch offiziell erweitern. Neben den ganzen Insekten können Mehlwürmer aber auch in gefrorener, getrockneter und pulverisierter Form völlig bedenkenlos verzehrt werden. Das hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einem Gutachten nun klar gestellt. Ihr Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) konnte belegen, dass der Gehalt an Kontaminanten in dem NF in hohem Maße vom Vorkommen dieser Stoffe im Insektenfutter abhänge. Der Proteingehalt des betreffenden NF liegt laut Angaben des Gremiums zwischen 13 und 48 g pro 100 g Wurmsubstanz; der tatsächliche Proteingehalt dürfte aufgrund von Stickstoff aus Chitin aber überschätzt werden.

Das Gremium stellt zudem klar, dass Mehlwürmer ernährungsphysiologisch nicht nachteilig sind. Die toxikologischen Informationen über das NF würden keine Sicherheitsbedenken aufwerfen.

Lediglich bei Personen, die auf Krebstiere, Hausstaubmilben und Weichtiere allergisch sind, könnte der Verzehr des NF allergische Reaktionen auslösen. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass Allergene aus dem Futter in das NF gelangen, erklären die Expert:innen in ihrem Gutachten.

Topagrar

Impfstoff-Datenbank wegen Maul- und Klauenseuche aktiviert

Am 10. Januar 2025 ist erstmals seit 1988 in Deutschland wieder die Maul- und Klauenseuche (MKS) aufgetreten. Betroffen war eine Wasserbüffelherde bei Hönow (Märkisch-Oderland) in Brandenburg, die umgehend vollständig getötet wurde. Auf welchem Weg das Virus in die Herde gelangt ist, konnte trotz intensiver Bemühungen bislang nicht geklärt werden.

Um für eine mögliche Ausbreitung der Tierseuche gewappnet zu sein, hat Brandenburg nun nach Absprache mit den Bundesländern die Impfstoff-Datenbank gegen die Maul- und Klauenseuche aktiviert. Möglich wird diese Aktivierung, weil das bundeseigene Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Serotyp des Virus umgehend bestimmt hat. Ein geeigneter Impfstoff könne innerhalb einer Woche auf Vorrat hergestellt werden, teilte das Agrarministerium in Potsdam mit. Es sei aber noch nicht entschieden, ob es tatsächlich Impfungen geben wird.

„Wir sind längst nicht durch und müssen weiter sehen, dass wir alles tun, um die Seuche einzudämmen“, betonte Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) im Rahmen der Grünen Woche in Berlin. 

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärte dazu: „Die Impfreserve ist wie ein Feuerlöscher im Haus. Es ist beruhigend, ihn griffbereit zu haben, auch wenn man hofft, ihn nie zu brauchen. Es ist gut, dass wir mit der Impfreserve für alle denkbaren Szenarien gerüstet sind. Das stärkt die Reaktionsfähigkeit im Kampf gegen die Seuche und bedeutet nicht, dass tatsächlich geimpft wird. Impfungen sollten der allerletzte Schritt sein. Die Aktivierung der Impfreserve ist keine Entscheidung zur Impfung, sie ermöglicht aber, im Fall der Fälle wesentlich schneller reagieren zu können.“ 

Oberstes Ziel sei es, die Tiere zu schützen und die Schäden für die Land- und Ernährungswirtschaft so gering zu halten wie nur möglich, so der Bundesminister abschließend.

BMEL

RBB24

Moder erneuert Forderungen auf bpt-Neujahrsempfang

Seinen traditionellen Neujahrsempfang hat der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) am 15. Januar 2025 vor zahlreichen Vertreter:innen aus Politik, Verbänden und Wirtschaft in Berlin abgehalten.

bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder präsentierte anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl
10 Forderungen an die neue Bundesregierung. Diese umfassen

  • Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes,
  • Bürokratieabbau,
  • Verbesserung der Ausbildung auch eine Modernisierung der Tierärztlichen Approbationsordnung (TAppV),
  • Maßnahmen gegen den Tierärztemangel,
  • vereinfachte Anerkennung ausländischer Abschlüsse,
  • verlässliche Kinderbetreuung gerade in einem Frauenberuf,
  • eine regelmäßige am besten an die Inflationsentwicklung angepasste Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und
  • finanzielle Anreize für Rentner, noch ein paar Jahre länger im Beruf zu bleiben.

Ein besonderes Anliegen sei es zudem, dass wieder mehr Tierärzt:innen den Weg in die Selbstständigkeit wagen. „Wir müssen endlich dafür sorgen, dass dieser traumhafte Beruf auch für Selbständige wieder attraktiv ist. Dazu gehört vor allem, dass der Mutterschutz für Selbständige verbessert und ähnlich der U2-Umlage finanziert wird. Die Schirmherrin der Veranstaltung, Gitta Connemann (MdB), hat es richtigerweise angesprochen: Die Tiermedizin braucht dringend Frauen, die sich selbständig machen, denn nur so lässt sich die flächendeckende tierärztliche Versorgung gewährleisten“, betonte Moder in Berlin.

Das Scheitern der Ampelkoalition sieht Moder hingegen als eine Chance, um das Tierschutzgesetz nochmal neu anzugehen und dann hoffentlich praktikabler zu machen.

bpt

Tierschutz muss weiter konsequent umgesetzt werden

Anlässlich der Grünen Woche, die am heutigen Freitag (17.01.2025) in Berlin eröffnet worden ist, hat der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einem konsequent umgesetzten Schutz landwirtschaftlich genutzter Tiere in Deutschland erneuert. In Anbetracht der vorgezogenen Bundestagswahl und dem vorzeitigen Ende der Ampel-Koalition geschuldeten Scheitern der Tierschutzgesetz-Novellierung fordert der Dachverband von den zukünftigen Regierungsparteien, den Tierschutz voranzutreiben sowie die bisherigen Pläne weiterzuführen.

„Wenn die Koalitionspartner einer Nachfolgeregierung Tierschutzinitiativen weiter aufschieben oder blockieren, hätte dies verheerende Konsequenzen für Millionen Tiere“, mahnt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Neben der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sei zudem die der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung essenziel, so Schröder weiter. So fehlten bis heute Verordnungen zur Haltung von Puten, Milchkühen, Mastrindern und Wassergeflügel. Zudem ließen die Regelungslücken noch immer Qualzuchten, Amputationen sowie grausame Drittlandexporte zu. Diese müssten dringend geschlossen werden, fordert der Deutsche Tierschutzbund.

Deutscher Tierschutzbund

ASP-Bekämpfung ist Daueraufgabe

Am vergangenen Mittwoch (15.1.2025) sind die Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts für ihre zweitägige Konferenz (ACK) in Berlin zusammengekommen. Ein zentrales Thema der ACK ist die Afrikanische Schweinepest (ASP), die inzwischen in sechs Bundesländern aufgetreten ist. Hessen setzt sich weiterhin bundesweit für eine umfassende und langfristige Strategie zur Bekämpfung der ASP ein. „Wir konnten in den vergangenen Monaten bereits erste Erfolge bei der Eindämmung der Seuche erreichen“, erklärt Staatssekretär Daniel Köfer. „Das Wiederauftreten neuer Fälle zeigt jedoch, dass die ASP-Bekämpfung eine Daueraufgabe ist“, so Köfer weiter.

Sein Land fordert vom Bund daher eine langfristige Strategie zur Bekämpfung der ASP, die eine klare finanzielle Unterstützung durch den Bund beinhaltet, um den Fortbestand der Schweinehaltung in Deutschland zu sichern. Zudem müsse die logistische Unterstützung der Länder verbessert sowie Schutzmaßnahmen und Wartung von Zäunen entlang von Autobahnen und Raststätten regelmäßig durchgeführt werden. Betriebe in den Quarantänezonen benötigen eine besondere Unterstützung, um Existenzverluste und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Zudem fordert Hessen im Rahmen der ACK die Stärkung der Impfstoffforschung, denn nur so könne eine langfristige Bekämpfung der ASP Erfolge haben.

Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 8-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten. In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände.

Landwirtschaft Hessen

MKS-Verdachtsfall im Landkreis Barnim nicht bestätigt

Der Verdacht auf den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Landkreis Barnim bei Werneuchen hat sich nicht bestätigt. Die im Labor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) untersuchten Proben haben einen negatives Testergebnis erbracht. „Der Stand ist heute, dass es keinen zweiten weiteren positiven Fall gibt“, sagte Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) am Freitagmorgen im Deutschlandfunk.

Der Verdachtsfall war am Donnerstag aufgetreten, nachdem Ziegen MKS-verdächtige Symptome gezeigt hatten. Die Tiere des Bestandes wurden umgehend getötet und der Betrieb gesperrt, um zu verhindern, dass sich das hoch ansteckende Virus weiter ausbreitet.

Wie es zu dem ersten Ausbruch in der vergangenen Woche im Kreis Märkisch Oderland in Brandenburg bei Wasserbüffeln kam, ist immer noch unklar. „Auch diese Information brauchen wir dringend“, so Özdemir, denn die Sorge sei weiterhin groß. Solange Deutschland international noch nicht wieder den Status habe, MKS-frei zu sein, dürfe es bei den Maßnahmen kein Nachlassen geben. Es müsse alles dafür getan werden, damit die Länder, die deutsche Produkte kauften, wieder Vertrauen hätten.

Deutschlandfunk

Besorgnis über H5N1-Virus in den USA wächst

In den USA häufen sich die Fälle im Zusammenhang mit dem H5N1-Virus. Trotz hundertfacher Infektionen von Milchkühen in inzwischen 16 Bundesstaaten und mindestens 66 positiv auf das Virus getesteten Personen, von denen eine verstorben ist, scheinen sich die Behörden auffallend viel Zeit zu lassen, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Beispielhaft dafür ist, dass das US-Landwirtschaftsministerium erst vor wenigen Tagen eine bundesstaatliche Anordnung zur landesweiten Untersuchung von Milch angekündigt hat, wie der Nachrichtensender NBC News berichtet. Eine Maßnahme, die laut Expert:innen schon vor Monaten hätte durchgeführt werden müssen. Anscheinend mache die US-Regierung bei der Geflügelpest die gleichen Fehler wie bei der Corona-Pandemie.

Das Center for Disease Control and Prevention (CDC) erklärt noch immer, dass das unmittelbare Risiko für die öffentliche Gesundheit gering sei. Bei einem Teil der Bevölkerung jedoch wächst die Besorgnis über die Infektionslage sowie die Angst vor einer weiteren landesweiten Pandemie. Der Gouverneur von Kalifornien, Gavin Newsom, hat in der vergangenen Woche als Reaktion auf grassierende Ausbrüche bei Kühen und Geflügel den Notstand ausgerufen.

Viele Anzeichen lassen neue Pandemie befürchten

„So viele Anzeichen weisen in die falsche Richtung“, mahnt Dr. Peter Chin-Hong, Professor für Medizin an der University of California (San Francisco) laut der Zeitung Successfull Farming SF. Expert:innen befürchten, dass das H5N1-Virus verschiedene Schritte unternommen habe, um zur nächsten Pandemie zu werden. Unter anderem habe sich das Virus unkontrolliert bei Tieren verbreitet, darunter auch bei Kühen, die häufig mit Menschen in Kontakt kommen. Darüber hinaus zeigen Nachweise im Abwasser, dass das Virus weitreichende Spuren hinterlässt, und zwar nicht nur bei Nutztieren. Außerdem wurden Infektionen bei mehreren Menschen nachgewiesen, bei denen keine Infektionsquelle identifiziert werden konnte. Auch der Tod eines männlichen Patienten am 6. Januar 2025 sorgt für Verunsicherung. Wie der Wissenschaftler Andy Pekosz in einem Interview feststellte, konnte bei der Sequenzierung von Proben des Verstorbenen nachgewiesen werden, dass das Virus an zwei bestimmten Stellen zu mutieren begonnen hatte. Für H5N1 wichtige Stellen, damit es sich besser im Menschen vermehren kann.

Tierfutter in den USA positiv auf H5N1 getestet

Zudem wurde noch ein Rückruf für rohes und gefrorenes Tierfutter bekannt, der im Zusammenhang mit einer Katze steht, die an einer Infektion mit dem das H5N1-Virus gestorben war. Auf der Website des Unternehmens Northwest Naturals hieß es, die Charge eines bestimmten Tierfutters, das in den gesamten Vereinigten Staaten verkauft wurde, sei positiv auf die hochpathogene Vogelgrippe getestet worden.

Topagrar

Anhaltende Nachfrage lässt illegalen Welpenhandel europaweit aufleben

Der illegale Welpenhandel scheint nicht gestoppt werden zu können. Nach Informationen der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN sind in 2024 über das Meldetool 190 Verdachtsfälle von Betroffenen und  Zeug:innen gemeldet worden. Mehr als ein Drittel dieser Fälle bezog sich auf den Handel im Internet. Aus Nordrhein-Westfalen wurde knapp ein Viertel aller Verdachtsfälle (46 Fälle) gemeldet, gefolgt von Bayern mit rund 12 Prozent (23 Fälle) und Baden-Württemberg mit 19 Fällen. Die Dunkelziffer ist jedoch immens.

„Die zahlreichen emotionalen Geschichten von Betroffenen, die uns wie jedes Jahr auch 2024 über unser Meldetool erreicht haben, zeigen einmal mehr die Dringlichkeit, dieses Tierschutzproblem endlich anzugehen: Alle Online-Plattformen müssen zwingend eine zuverlässige Verifizierungspflicht für Tierverkäufer:innen einführen und nur noch gechippte sowie in einem Heimtierregister registrierte Tiere für eine Anzeige zulassen“, fordert Saskia Dauter aus dem Investigations- und Rechercheteam bei VIER PFOTEN Deutschland. Dieser Schritt würde verhindern, dass kriminelle Händler:innen sich hinter dem Deckmantel der Anonymität verstecken und immer weiter Tierleid produzieren. „Dafür ist auch die Einführung einer bundeseinheitlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen unumgänglich“, so Dauter.

Mit Hilfe der Meldungen konnten die Tierschützer:innen von VIER PFOTEN in Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden insgesamt 23 Welpen und ein Muttertier retten. Doch die Nachfrage in ganz Europa nach Hundewelpen, insbesondere nach Französischen Bulldoggen, Pomeranians oder Yorkshire Terriern, scheint nach wie vor anhaltend stark zu sein, sodass gemäß einem Bericht jährlich fast sechs Millionen Hunde nötig wären, um diese zu decken – knapp eine Million davon in Deutschland.

VIER PFOTEN

Bundesweites Melderegister könnte Animal Hoarding verhindern

In der vergangenen Woche hatten Polizist:innen im Osten Magdeburgs auf einem Grundstück 400 verendete Schafe gefunden. Ein Teil der toten Tiere war bereits skelettiert. Weitere Schafe wurden in einem so schlechten Zustand vorgefunden, dass sie erlöst werden mussten.

Der Tierschutzskandal um die verantwortliche 62-jährige Frau aus Gommern im Jerichower Land weitet sich nun aus. Mindestens 600 weitere, teils stark verwahrloste Schafe wurden auf dem Grundstück sichergestellt. Laut Informationen von Steffen Burchhardt, dem Landrat im Jerichower Land, hat die Frau wohl noch viele weitere Tiere, darunter mehr als 25 Hunde, gehalten, die fast ausnahmslos stark verwahrlost sind.

Inzwischen ist auch bekannt geworden, dass ihr bereits im Jahr 2020 in einem anderen Kreis ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere jeglicher Art auferlegt worden war. Auch hätten im Vorfeld Bürger mehrfach auf die schlimme Lage der Schaf hingewiesen. Vertreter:innen des Gesundheits- und Veterinäramts Magdeburg hätten aber bei ihren Besuchen vor Ort offenbar keinen Verstoß erkennen können, weshalb es keine „Untersagung der Haltung an sich“ gegeben hat.

Nach Meinung des Landrates gehört die Frau zu den „Animal Hoardern“, Menschen, die Tiere sammeln wie Gegenstände. Ein deutschlandweites Melderegister für solche Personen könnte helfen, solche Fälle zu verhindern, so Burchhardt. „Mit so einem Register hätte der Fall in Magdeburg möglicherweise früher erkannt werden können.“ Nach Burchhardts Worten besteht auch die Möglichkeit, dass noch mehr Tiere der Frau gefunden werden. Derzeit recherchiere der Landkreis weiter, ob es möglicherweise im Jerichower Land noch weitere Standorte gibt.

Tierschützer und Veterinärämter fordern solch ein länderübergreifendes Melderegister im Zusammenhang mit Animal Hoarding bereits seit langem.

MDR

Zahlreiche niederländische Schweinehalter:innen nutzen Ausstiegsprogramm

Mit zwei staatlichen Programmen will die Niederlande Nutztierhalter:innen dazu bewegen, aus der Tierhaltung auszusteigen. Ziel der Tierzahlreduzierungen ist es, die Umweltbelastungen und Nährstoffeinträge deutlich zu verringern.

Laut aktuellen Zahlen haben 567 der rund 3.000 Schweinebetriebe im Land einen entsprechenden Antrag gestellt. Wie die niederländische Regierung mitteilt, sind die meisten Ausstiegswilligen in den südöstlichen Provinzen, wie Gelderland und Noord-Brabant, angesiedelt. Bereits 374 Verträge seien unterschrieben worden, heißt es weiter. Insgesamt gehen Branchenkenner davon aus, dass sich der Schweinebestand in dem Land um 10 Prozent verringern wird.

Während auch immer mehr Geflügelhalter:innen an den Programmen teilnehmen ( bislang 14 %), sind erst 3 Prozent der Milchviehbetriebe bereit, auszusteigen. Von den knapp 14.000 Betrieben haben 17 Betriebe die Tierhaltung mit Hilfe der Förderung bereits aufgegeben.

Topagrar

Vier Pfoten fordert juristische Neubewertung von Tiertötungen

Laut einem aktuellen Rechtsgutachten der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN ist das Töten von Tieren zu Nahrungszwecken kein in Stein gemeißeltes Recht des Menschen. Bislang dürfen Tieren gemäß deutschem Tierschutzgesetz (TierSchG) lediglich aus vernünftigen Gründen getötet werden. In Anbetracht zahlreicher pflanzlicher Alternativen sowie des Fortschritts bei der Herstellung von kultiviertem Fleisch, dem sogenannten Clean Meat, fordern die Autor:innen des Gutachtens, das Verständnis des “vernünftigen Grundes” unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen, ethischen und moralischen Aspekte stetig zu hinterfragen und neu zu bewerten.

Auch die negativen Auswirkungen der Massentierhaltung auf Umwelt und Klima sollten in die Bewertung einfließen. So trage die industrielle Produktion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs erheblich zur Klimaerwärmung bei. Ihrer Meinung nach gäbe es eine gesetzgeberische Möglichkeit, die Tiertötung zu Nahrungszwecken als nicht mehr erforderlich anzusehen.

„Wir haben jetzt schon genügend Alternativen für die Nahrungsproduktion, die ohne Tierleid auskommen und fürs Klima und die Umwelt besser sind. Tiertötung zu Nahrungszwecken ist auf dieser Grundlage kein vernünftiger Grund mehr. Darüber hinaus würden viele Menschen von einer drastischen Reduktion der Tierzahlen profitieren“, erklärt Sven Wirth, Kampagnenverantwortlicher bei VIER PFOTEN. Die Tierschützer:innen fordern daher, dass die im Februar 2025 neu gewählte Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag deutliche Verbesserungen für den Tierschutz sowie eine drastische Reduzierung der Tierzahlen vereinbart.

Die Autor:innen räumen ein, dass ein Schlachtverbot faktisch mit einem Berufsverbot für Nutztierhalter und Beschäftigten in Schlachthöfen einherginge. Allerdings müssten diese das Risiko tragen, dass sich
die rechtlichen Rahmenbedingungen änderten.

Topagrar 

BMEL fördert Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Tierhaltungssysteme

In Deutschland ansässige Forschungseinrichtungen und Unternehmen sind aufgerufen, sich mit ihren Projektideen zu zukunftsfähigen Haltungssystemen in der Tierhaltung zu bewerben. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bekannt gegeben, zukunftsorientierte Haltungs- und Managementsysteme sowie -verfahren, die Tierwohl, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit vereinen, zu fördern.

Der Klimawandel, der mit Extremwetterereignissen wie anhaltender Trockenheit und Starkregen einhergeht, stellt die landwirtschaftlichen Tierhaltung vor besondere Herausforderungen. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Ziele wie Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Biosicherheit, Arbeitseffizienz und Wirtschaftlichkeit teilweise im Gegensatz zueinander stehen. Auch die Tiergerechtheit spielt bei der Bewertung von Haltungssystemen und Managementverfahren eine immer größer werdende Rolle. 

Die Bewerbungsfrist endet am 2. April 2025. Projektskizzen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können bis zu diesem Tag um 12 Uhr online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Bekanntmachung und Skizzeneinreichung sind hier zu finden.

BLE

Sachkundenachweis für Verkauf von Bioziden ab sofort verpflichtend

Mit dem Beginn des neuen Jahres benötigen Tierärztinnen und Tierärzte einen Sachkundenachweis nach § 13 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten. Zu diesen Produkten gehören unter anderem  Floh-Fogger zum Vernebeln von Insektiziden in der Umgebung, aber auch Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren, Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropodensowie sogenannte Antifouling-Produkte. Zugelassene Tierarzneimittel, wie zum Beispiel Bravecto, Simparica oder Profender, fallen nicht unter diese Vorschrift, wie die Bundestierärztekammer (BTK) auf ihrer Webseite mitteilt.

Der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) bedauert den Beschluss des Bundesumweltministeriums. Im Vorfeld hatte der Verband versucht, auf die Entscheidung des Ministeriums einzuwirken, da Tierärzt:innen durch ihr Studium für den Umgang mit Bioziden bereits qualifiziert seien. Doch ein Ausschuss des Bundesarbeitsministeriums hat nach Auskunft des Umweltministeriums den Tierärzten die Sachkunde abgesprochen. Alternativ zu dem verpflichtenden Sachkundenachweis empfiehlt der bpt, alle Präparate, die nicht verschreibungs- oder apothekenpflichtig sind, für den Verkauf auszulisten.

Alle betroffenen biozidhaltigen Produkte sind auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) aufgelistet.

Rinder-Salmonellose-Verordnung auch in Baden-Württemberg ausgesetzt

Baden-Württemberg folgt dem Beispiel Bayerns, Sachsen-Anhalts und Sachsens und setzt ebenfalls die Rinder-Salmonellose-Verordnung aus. Wie Peter Hauk, Landesminister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, erklärt, sei die Entscheidung auf Grund des Gutachtens des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) gefallen. Demnach stellt die Rinder-Salmonellose kein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Rinder in Deutschland dar.

 „Wir möchten die Zeit der Ungewissheit beenden, zumal sich die Aufhebung durch den Bund nun noch weit in das Jahr 2025 verzögern wird, gleichzeitig entlasten wir die landwirtschaftlichen Betriebe in puncto Bürokratie“, so der Minister.

Ministerium Baden-Württemberg

Änderungen der Tierschutzverordnung in der Schweiz gelten ab 1. Februar

Ab dem 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz neue Anforderungen im Tierschutzbereich. So ist die gewerbsmäßige Einfuhr von Welpen verboten, wenn sie weniger als 15 Wochen alt sind. Damit will der Bundesrat den verantwortungslosen Hundehandel aus dem Ausland eindämmen. Auch gibt es Anpassungen in den Bereichen Nutztiere und Tierversuche. So wird u.a. das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten. Weiterhin soll eine neue Regelung der Branche zudem den Ausstieg aus dem Kükentöten durch die Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglichen.

Bei der Haltung und im Umgang mit Versuchstieren soll durch neue Bestimmungen das Tierwohl erhöht werden. Zudem wird die Pflicht zur Meldung von Versuchstieren ausgeweitet, was zu mehr Transparenz bezüglich der eingesetzten Tiere führt.

Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen in der Tierschutzverordnung (TSchV) am 20. Dezember 2024 verabschiedet.

BVL

Bauernverband veröffentlicht Forderungen an die Politik

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat der Deutsche Bauernverband (DBV) seine politischen Forderungen zur praxistauglichen Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in zehn Kernanliegen formuliert und vorgestellt. Mit den Kernanliegen beschreibt der DBV die notwendigen Maßnahmen, um in der kommenden Legislaturperiode die zentralen Herausforderungen der deutschen Landwirtschaft wirksam zu adressieren.

„Was unsere Landwirtschaft jetzt braucht, ist ein echter Politikwechsel! Wir benötigen Wettbewerbsgleichheit in Europa, ohne nationale Alleingänge, und endlich einen wirksamen Bürokratieabbau für unsere Betriebe sowie Planungssicherheit. Ernährungssicherheit – insbesondere in diesen unsicheren Zeiten – ist nur möglich mit den richtigen politischen Rahmenbedingungen für eine starke und wettbewerbsfähige heimische Landwirtschaft“, erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied.

Die Kernanliegen sind auf der Webseite des DBV veröffentlicht.

BRS fordert Bekenntnis zur Nutztierhaltung

Am 23. Februar 2025 stehen die vorgezogenen Bundestagswahlen in Deutschland an. Ein kurzer, aber intensiver Wahlkampf der Parteien hat begonnen. Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) hat im Vorfeld alle Parteien aufgefordert, sich zur heimischen Nutztierhaltung zu bekennen.

Um Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Planungssicherheit weiterhin gewährleisten zu können, setzt sich der Dachverband der deutschen Rinder- und Schweineproduktion für ein tragfähiges Gesamtkonzept ein. Neben einer verbesserten Kommunikation fordert der Verband, Vertreter:innen aus Wissenschaft und Praxis verstärkt in Arbeitsgruppen einzubinden sowie Gremien wie z.B. die Borchert-Kommission, in vergleichbarer Form wieder einzurichten.

Darüber hinaus müssen mehr Bundesmittel in Forschung und Entwicklung in den Bereichen Tierzucht, Tiergesundheit, nachhaltige Fütterung und tiergerechte Haltung sowie Wettbewerbsfähigkeit fließen und der Bürokratieabbau schneller vorangetrieben werden, so die Forderungen des BRS.

Weitere Forderungen sind eine europaweit einheitliche Regelung von Tiertransporten und eine bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung, insbesondere in Hinsicht auf die aktuell grassierenden Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit und die Afrikanische Schweinepest.

BRS

Nur bundesweite Kastrationspflicht kann Elend der Streunerkatzen verringern

Der Deutsche Tierschutzbund schätzt die Anzahl der Straßenkatzen in Deutschland auf mehrere Millionen Tiere. Tendenz aktuell wieder ansteigend. Das „herrenlose“ Dasein geht mit großem Leid für die Tiere einher, die von domestizierten Hauskatzen abstammen. Dem kann nur durch eine bundesweit geltende Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten Einhalt geboten werden, so die eindringliche Forderung der Tierschützer.

Neue Ergebnisse einer Umfrage, die der Deutsche Tierschutzbund unter seinen Mitgliedsvereinen durchgeführt hat, bestätigen, dass 99 Prozent des Straßenkatzen-Nachwuchses krank ist, 69 Prozent sogar ernsthaft krank. „Die Tiere leiden an Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen, Mangel- oder Unterernährung und Parasiten“, weiß Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Eine Überlebenschance haben die kraftlosen Jungtiere meist nur, wenn Tierfreunde sie rechtzeitig finden und medizinisch versorgen lassen. Laut Schätzung des Deutschen Tierschutzbundes ist die Lebenserwartung von Kitten in menschlicher Obhut circa 40-Mal so hoch wie die von Straßenkatzen.

„Straßenkatzen in Deutschland leiden im Verborgenen; viele sterben einen frühen Tod“, erläutert Zohni. Die hohe Reproduktionsrate von Katzen sorgt dafür, dass immer neue Kitten nachkommen: Zwei bis drei Würfe mit vier bis sechs Jungtieren hat eine weibliche Katze pro Jahr. „Mit der wachsenden Population steigt auch die Zahl der Straßenkatzen, die qualvoll verenden. Um den Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung zu durchbrechen und das Leid der Tiere zu beenden, braucht es eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Solange die Politik nicht handelt, geht das Kittensterben weiter“, so Zohni.

Neben der Forderung eines bundesweiten Kastrationspflicht für Katzen, bittet der Tierschutzbund außerdem um Spenden, um den aufgeriffenen Tieren in den Tierheimen helfen und Kastrationsaktionen durchführen zu können.

Deutscher Tierschutzbund

Für 2024 droht ein neuer Temperaturrekord

Das Jahr 2023 hat hinsichtlich der Durchschnittstemperaturen alle Rekorde in Deutschland gebrochen. Seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 war es mit einem Temperaturmittel von 10,6 Grad das wärmste Jahr überhaupt. Laut aktuellen Informationen des Deutschen Wetterdiensts (DWD) wird es für das Jahr 2024 einen erneuten, leider traurigen Temperaturrekord geben.

Bereits zwei Wochen vor Jahresende und der Veröffentlichung der offiziellen Jahresbilanz, wird der Durchschnittswert 2024 über dem des letzten Jahres liegen. Ein starker Kälteeinbruch sei für die nächste Zeit nicht mehr zu erwarten, der die Bilanz noch ändern könnte, so DWD-Sprecher Andreas Walter. Ganz im Gegenteil, es seien in den kommenden Tage teilweise Temperaturen im zweistelligen Bereich zu erwarten.
 
Tobias Fuchs, DWD-Vorstand Klima und Umwelt, fordert die Gesellschaft und jeden Einzelnen auf, unser Klima besser zu schützen. Denn die steigenden Temperaturen gingen einher mit häufigeren und intensiveren Wetterextremen.
 
Das trifft auch auf den Rest der Welt zu, für den ebenfalls ein erneuter Temperaturrekord vorhergesagt wird. In Europa dürfte auch das erste Jahr werden, in dem es im Durchschnitt mehr als 1,5 Grad Celsius wärmer ist als im vorindustriellen Mittel, wie der EU-Klimawandeldienst Copernicus berichtet. Auch die US-Klimabehörde NOAA geht von einem Rekordjahr wird.

„Mit den Copernicus-Daten aus dem vorletzten Monat des Jahres können wir nun mit ziemlicher Sicherheit bestätigen, dass 2024 das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen … sein wird“, erklärt Samantha Burgess, stellvertretende Direktorin des Copernicus-Klimawandeldienstes. Ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen seien dringender denn je, so Burgess.

Proplanta

Die Nordsee ist weiter stark überfischt – Fangquoten reduziert

In der Nordsee haben sich die Bestände des Herings sowie des Dorschs (Kabeljau) nicht wie gehofft erholt. Daher müssen sie weiterhin masiv geschont werden, was zu einer sinkenden Fangmenge für das kommende Jahr führt. Demnach sinkt die erlaubte Fangmenge beim Hering um 27 Prozent auf rund 35.600 Tonnen und beim Dorsch um 22 Prozent auf gut 1.700 Tonnen. In den westlichen Gewässern des Nordostatlantiks dürfen zudem deutlich weniger Makrelen gefischt werden. Hier sinkt die Fangmenge um knapp ein Drittel. Etwas besser sieht die Situation bei Scholle und Seelachs aus, weswegen es hier in 2025 zu einem leichten Anstieg von jeweils 11 Prozent der erlaubten Fangquote in der Nordsee und im Nordostatlantik kommt, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bekannt gibt.

Umwelt- und Meeresschutzorganisationen halten die festgesetzten fangmengen jedoch dennoch für zu hoch, insbesondere bei Dorsch und Hering. „Die Überfischung in der Nordsee geht auch 2025 nahezu ungebremst weiter“, erklärte Greenpeace.

Die EU-Kommission legt jedes Jahr nach Analyse der wissenschaftlichen Empfehlungen die Fangmengen fest, die dann von den EU-Fischereiministern bestätigt werden müssen. Die Fangmengen in anderen Meeresgebieten müssen mit Drittländern wie Großbritannien oder Norwegen ausgehandelt werden.

ntv

Gerichtsurteil stärkt die Position von Tierärzten bei Notfallbehandlungen

Gemäß eines Urteils des Amtsgerichts München vom 30.08.2024 muss eine Tierhalterin die Kosten für eine Notfallbehandlung ihrer Katze tragen, trotzdem sie im Vorfeld nicht über die Behandlung informiert worden war.

Der betroffene Kater war nach Tagen der Abwesenheit im Mai 2022 von einer unbekannten Person in einem bewusstlosen Zustand aufgefunden worden und hatte daraufhin eine Münchener Tierrettung gerufen. Die Tierretter lieferten das Tier als Notfall in eine Münchener Tierklinik ein, in der der Patient tierärztlich behandelt wurde. Die verständigte Halterin weigerte sich jedoch, die Behandlungskosten in Höhe von rund 565,00 Euro zu übernehmen. Sie argumentierte damit, dass sie zuvor nicht informiert worden sei und sie Rocky zu seinem üblichen Tierarzt hätte bringen wollen.

Das Amtsgericht München gab der Klage auf Zahlung der Rechnung statt und verurteilte die Halterin zur Zahlung der kompletten Summe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Forderung wirksam an die Klägerin abgetreten war, dass die Behandlung wie behauptet stattfand und die Kosten auch angemessen waren.

„Es handelt sich bei der tierärztlichen Versorgung dabei um ein auch fremdes Geschäft, da das Tier zwar auch aus eigener tierärztlicher Verpflichtung behandelt wurde, die Übernahme der Behandlung ihrer äußeren Erscheinung nach aber auch der Beklagten als Tierhalterin zugutekam. Denn die Behandlung ihres kranken Tieres ist bereits der äußeren Erscheinung nach dem Rechts- und Interessenkreis der Beklagten zuzuordnen“, wird aus dem Urteil zitiert. „Bereits daraus folgt, dass die Behandlung im Interesse der Beklagten stand, da diese jedenfalls eine entsprechende Behandlung des Katers hätte durchführen müssen.“

Das Urteil des Münchener Gerichts gibt Tierärzt:innen rechtliche Sicherheit, wenn sie in akuten Situationen handeln, in denen schnelles Eingreifen gefragt ist.

Justiz Bayern

Bayerischer Landtag billigt Einführung der Landtierarztquote

Der Bayerische Landtag hat am 12.12.2024 grünes Licht für die Landtierarztquote im Freistaat gegeben, in dem er eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG) billigt. Mit der Einführung einer Landtierarztquote für das Studium der Tiermedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität ab dem Wintersemester 2025/2026, geht der Freistaat einen bedeutenden Schritt zur Sicherung der tierärztlichen Versorgung im ländlichen Raum und reagiert damit auf den Personalbedarf bei der tierärztlichen Versorgung von Nutztieren.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: „Heute ist ein guter Tag für die Zukunft der tierärztlichen Versorgung im Freistaat: Die Landtierarztquote kommt. Wir brauchen mehr Tierärzte auf dem Land. Wir brauchen Landtierärzte für die Nutztierhaltung in allen bayerischen Regionen. Sie bedeuten mehr Tierschutz in der Fläche und mehr Lebensmittelsicherheit. Mit der Landtierarztquote stärken wir den Verbraucherschutz in Bayern und setzen gleichzeitig ein starkes Signal für künftige Tierärzte und Tierärztinnen sowie für die Nutztierhalter. Die Landtierarztquote ist ein entscheidender Baustein, um eine flächendeckende tierärztliche Versorgung in ganz Bayern sicherzustellen. Ich freue mich, dass der Bayerische Landtag jetzt den Weg für die Landtierarztquote frei gemacht hat. Tierärztliche Versorgung ist existenziell für die Tiere und für die Menschen. Bayern geht hier als Vorreiter voran.“

Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte: „Optimaler Tierschutz, bestmögliche Tiergesundheit und höchste Lebensmittelsicherheit: Eine gute, sichere und flächendeckende tiermedizinische Versorgung gerade bei Nutztieren ist für uns alle wichtig – es geht um mehr als den ‚Hausarzt‘ für den Hamster: Ausreichend viele Tierärzte sind gerade für die Landwirtschaft in Bayern extrem wichtig und ein zentraler Standortfaktor. Deshalb setzen wir uns für mehr Tierärzte in allen Regionen Bayerns ein. Mit der Landtierarztquote schaffen wir einen Weg ins Tiermedizinstudium, der die optimale tierärztliche Versorgung im ganzen Land schon bei der Ausbildung im Blick hat. Das ist ein wertvoller Baustein im Maßnahmenpaket. Die Quote startet zum Wintersemester 2025/2026.“

Im Rahmen der Landtierarztquote werden bei der Studienplatzvergabe in Bayern gezielt Plätze für Bewerber:innen reserviert, die sich verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung für zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet als Nutztierärzt:in mit Schwerpunkt Rind oder Schwein zu arbeiten. Diese Studienplätze werden unabhängig von der Abiturnote im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens vergeben. Es werden Bewerber:innen bevorzugt, die aufgrund ihrer Vorerfahrungen – zum Beispiel Ausbildung und Praktika – eine Eignung für die Nutztiermedizin erwarten lassen. Auch ein erfolgreich abgelegter Test für medizinische Studiengänge erhöht die Chancen für einen Studienplatz. Die endgültige Vergabe der Studienplätze erfolgt im Rahmen eines Auswahlgesprächs.

Das Bewerbungsfenster für einen Studienplatz im Rahmen der Landtierarztquote öffnet sich erstmalig vom 1. bis zum 28. Februar 2025. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Bewerberportal unter www.landtierarztquote.bayern.de. Auf der Internetseite finden Bewerber:innen außerdem alle erforderlichen Informationen und Hintergründe rund um die Landtierarztquote.

MV plant Maßnahmen zur Minimierung von Beifängen

Eine ungewöhnlich hohe Zahl an Kegelrobben, die im Herbst diesen Jahres vor der Küste der Insel Rügen verendet aufgefunden worden sind, hat für anhaltende Diskussionen gesorgt. Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, widerspricht jedoch dem Vorwurf der Untätigkeit.

„Wir haben von Anfang an eng mit der ermittelnden Wasserschutzpolizei zusammengearbeitet und auch in unseren eigenen Laboren umfassende Untersuchungen durchgeführt. Mit dem Deutschen Meeresmuseum stehen wir ebenfalls in engem Austausch. Dass die Todesursache bislang noch nicht eindeutig geklärt werden konnte, ist unbefriedigend, zeugt aber nicht von schlechter oder inkonsequenter Behördenarbeit“, erwiderte der Minister heute anlässlich der Übergabe einer Petition durch die BUND-Landesvorsitzenden Bettina Baier. Darin fordern die Natur- und Umweltschützer:innen gezielte Maßnahmen zur Vermeidung des Beifanges von geschützten Meeressäugetieren.

Er unterstütze die umfassende Aufklärung, so Backhaus. So habe er schon Ende November 2024 entschieden, die Landesküstenfischereiverordnung vorsorglich dahingehend anzupassen, dass Robbenschutzvorrichtungen an den dafür relevanten Reusen in Küstengewässern des Landes zur Pflicht werden. Zudem plädiert der Minister dafür, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, damit sich ein solches Ereignis nicht wiederhole.

Neben Drohnen und ferngesteuerten Tauchrobotern sollen bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung neue Genehmigungen zum Aufstellen solcher Reusen nur noch mit der Auflage des Einbaus einer Robbenschutzvorrichtung erteilt werden. Noch im Januar 2025 plant das Umweltministerium MV die Aufnahme von Abstimmungsgesprächen zwischen den Fischerei- und Naturschutzbehörden und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei sowie mit den Erzeugerorganisationen der Küstenfischerei hinsichtlich weiterer geeigneter und angemessener Maßnahmen. Ziel ist, eine möglichst weitgehende Minimierung von Beifängen, insbesondere hinsichtlich der in Rede stehenden Kegelrobben, so Backhaus.

Regierung MV

Reduktion von Lebensmittelabfällen geht voran

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 27. Juni 2023 mit 14 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels eine Vereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen abgeschlossen. Jetzt ist der Ergebnisbericht des ersten Jahres erschienen, herausgegeben vom Thünen-Institut, das ein positives Zwischenfazit zieht. Danach konnten viele Betriebe ihre Abfälle deutlich verringern – insgesamt um 24 Prozent. Anspruch der Vereinbarung ist es, dass die teilnehmenden Unternehmen ihre Abfälle bis 2025 um 25% und bis 2030 um 30% reduzieren.

Aus dem ersten Ergebnisbericht ergibt sich, dass noch verzehrfähige Lebensmittel primär an soziale Einrichtungen wie die Tafeln gespendet werden. Die Weitergabe an andere Empfängerorganisationen, zum Beispiel an Vermittlerplattformen oder an eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist ebenfalls möglich und wird durch einige Unternehmen vorgenommen. Wenn Lebensmittel nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt oder geeignet sind, sollen sie möglichst einer hochwertigen Verwendung oder Verwertung zugeführt werden, z.B. aufbereitet als Tierfutter. Im Jahr 2023 haben alle unterzeichnenden Unternehmen entsprechende Maßnahmen getroffen, um diese Pflicht zu erfüllen. Weitere Stellschrauben zur Reduktion von Lebensmittelabfällen sind spezifische Maßnahmen hinsichtlich Mehrmengen und Retouren, ferner gibt es Maßnahmen zur Optimierung der Prozess-, Logistik- und Kühlkette, zum preisreduzierten Abverkauf von Waren nahe dem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Weitergabe überschüssiger Lebensmittel (zum Beispiel: Investitionen in die Logistik der Tafeln, Verwendung digitaler Tools zur Erleichterung des Spendenprozesses).

BMEL

Besorgnis über den Verlust der biologischen Vielfalt weit verbreitet

Die Menschen in Deutschland oder bzw. ein großer Teil, macht sich Sorgen um den Verlust der biologischen Vielfalt durch den Klimawandel. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der Naturbewusstseinsstudie, die das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz heute veröffentlicht haben. Zudem wächst der Anteil der Menschen, die eine Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft in den vergangenen 20 Jahren wahrnehmen. Für einen großen Teil der Befragten ist der Erhalt und Wiederherstellung von Ökosystemen deshalb eine vorrangige gesellschaftliche Aufgabe. Die Mehrheit der 2.411 befragten Erwachsenen und 1.003 Jugendlichen der repräsentativen Naturbewusstseinsstudie ist bereit, den notwendigen gesellschaftlichen Wandel durch einen nachhaltigen und naturverträglichen Lebensstil mitzutragen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Naturbewusstseinsstudie zeigt, dass den Menschen eine gesunde und intakte Natur am Herzen liegt: Sie nehmen die vielfältigen Bedrohungen für Tiere, Pflanzen und Landschaften wahr und wollen, dass die Natur geschützt wird. Das gibt mir Rückenwind für meine Arbeit. Den meisten Menschen ist bewusst, dass Veränderungen notwendig sind, um unsere Lebensgrundlagen zu schützen und das Schöne der Natur zu erhalten, das wir alle genießen. Ganz konkret wird beispielweise die staatliche Förderung des natürlichen Klimaschutzes in Lebensräumen wie Mooren und Wäldern von einer klaren Mehrheit getragen. Das zeigt mir, dass wir mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz auf dem richtigen Weg sind.“

Die Naturbewusstseinsstudie 2023 belege zudem einen hohen Rückhalt für die Fortsetzung der Energiewende, 59 Prozent der Erwachsenen und Jugendlichen finden sie richtig.

BMUV

Angestrebte Reformen im Berufsbildungsrecht positiv bewertet

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme die jüngsten Änderungen und Aktualisierungen im Berufsbildungsrecht sowie die Konkretisierungen in der Verordnung zur beruflichen Qualifikation.

Insbesondere die Berücksichtigung des Fachkräftemangels und die Einbindung von Personen ohne reguläre Ausbildung in den Arbeitsmarkt stellen im neuen Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung dar.

vmf-Vizepräsidentin Patricia Ley erklärt dazu: „Damit wird die Möglichkeit geschaffen, berufliche Kompetenzen, die außerhalb formaler Ausbildungen erworben wurden, zu validieren und offiziell anzuerkennen. Wir sehen darin einen sinnvollen Beitrag, um Quereinsteiger und Fachkräfte ohne formelle Qualifikation zu integrieren. Es ist jedoch entscheidend, dass das Validierungsverfahren praktikabel gestaltet wird, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren und den ehrenamtlich tätigen Prüfenden gerecht zu werden.“

Der vmf unterstützt die Zuständigkeit der jeweiligen Berufsvertretungen (paritätische Besetzung der Prüfertandems) bei der Durchführung des Validierungsverfahrens. „Somit wird eine hohe Vergleichbarkeit und Qualität der beruflichen Kompetenzen gewährleistet“, ergänzt Patricia Ley und weist darauf hin, dass es sinnvoll ist, eine Musterfeststellungsordnung einzuführen. Diese habe sich bereits bei der Musterprüfungsordnung bewährt und könne zusätzliche Belastungen für die ehrenamtlichen Prüfer*innen vermeiden.

Ebenfalls positiv bewertet der vmf die Flexibilisierung der Ausbildungsdauer, insbesondere im Kontext von Teilzeitausbildungen. „Dabei darf die Qualität der praktischen Ausbildung aber nicht gefährdet werden“, merkt Patricia Ley an. „Wir fordern deshalb, dass eine Ausbildung in Teilzeit nicht unter 30 Wochenstunden liegen sollte.“

Besonders kritisch sieht der vmf die Regelungen zur fachlichen Eignung von Ausbilder*innen. „Hier ist eine verbindliche Ausbildereignungsprüfung für Ausbildungsbetriebe in den Bereichen Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass nur ausreichend qualifizierte Fachkräfte die Ausbildung übernehmen“, so die Vizepräsidentin.

Bei der Umsetzung der neuen Regelungen im Gesundheitswesen sei es nun wichtig, sorgfältig und transparent vorzugehen, um die berufliche Qualität und Kompetenz der Fachkräfte langfristig zu sichern. In diesem Zusammenhang werde eine enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteure und eine kontinuierliche Schulung der Prüfer*innen als unerlässlich angesehen, um den Erfolg der neuen Validierungsverfahren zu gewährleisten.

vmf

Reportage über unbarmherzige Lebendtiertransporte

Filmemacher Manfred Karremann erzählt in der ZDF-Reportage 37° von einem Tiertransport mit dem Ziel Türkei, die für zahlreiche trächtige Tiere und auf dem Transport geborene Kälber mit dem Tod geendet hat. Karremann konnte erstmals den Fahrer eines Transporters mit Kühen begleiten, der mehr als einen Monat an der Weiterfahrt gehindert wurde.

Ein Behördenfehler hatte dazu geführt, dass sowohl die Rückkehr in die Europäische Union als auch die Einreise der Rinder aus Brandenburg in die Türkei verhindert wurde. Die trächtigen Tiere mussten ganze 33 Tage auf engstem Raum ausharren, während sie kaum Zugang zu Futter und Wasser hatten und knietief in ihren Exkrementen stehen mussten. Mit jedem Tag verendeten mehr Muttertiere und auf dem Transport geborene Kälber.

Trotz Eingreifens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Auswärtigen Amtes, der deutschen Botschaft in der Türkei sowie der EU, konnte das Leben der Tiere nicht gerettet werden.

Die Reportage „Tiertransporte: Gefangen zwischen Grenzen“ ist in der ZDFmediathek zu sehen.   

ZDF

Zukunftskommission legt Empfehlungen für nachhaltige Landwirtschaft vor

In dieser Woche hat die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ihre strategischen Leitlinien für die künftige Agrarpolitik vorgelegt. Um dringend notwendige innovative Lösungen für eine nachhaltige Agrar- und Ernährungspolitik entwickeln zu können, seien Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Resilienz gleichberechtigt zu berücksichtigen, empfiehlt das Gremium. Die Leitlinien basieren auf den Handlungsvorschlägen, die bereits im ZKL-Abschlussbericht 2021 aufgeführt waren.

„Die ZKL ist ein wichtiges Forum des fairen Interessenausgleichs, das auch in herausfordernden Zeiten Kompromisse erzielt. Dafür gilt allen Mitgliedern mein Dank. Es ist gut, dass sich die ZKL nach wie vor zu dem verbindenden Angebot bekennt, das sie in ihrem Abschlussbericht gemacht hat: Ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem, das die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierwohl, die Umwelt und das Klima honoriert“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

Wie der Grünen-Politiker weiter betont, habe sein Ministerium bereits einige der Vorschläge des Gremiums in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt. Dazu gehöre die staatliche Tierhaltungskennzeichnung, die im nächsten Jahr verbindlich wird. „Gleichwohl hätte ich mir mehr gewünscht, als in der Regierungskonstellation möglich war – hier bin ich mir mit der ZKL einig“, so Özdemir weiter.

BMEL

Ampel-Aus könnte neues Tierschutzgesetz stoppen

In der vergangenen Woche hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) seinen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) entlassen. Damit ist die Ampelkoalition Geschichte. Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet, dass mit dem Regierungsaus auch die Novelle des Tierschutzgesetzes scheitern könnte. In einem Appell wenden sich die Tierschützer:innen an den Bundeskanzler und mahnen an, das Gesetz noch in dieser kurzen Legislaturperiode zur Verabschiedung zu bringen.

„Es fehlen nur noch wenige Schritte zum Ziel eines politischen Marathons. Sollte der vorliegende Gesetzentwurf scheitern, wäre nicht nur die Arbeit von Jahren verloren. Es wäre das Scheitern des Versuchs, millionenfaches Tierleid zu beenden und das hart erkämpfte Staatsziel Tierschutz endlich politisch mit Leben zu füllen. Wir appellieren daher dringend an Bundeskanzler Scholz, sich dafür einzusetzen, dass der Gesetzentwurf noch in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet wird“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Schröder weist darauf hin, dass parteipolitische Interessen jetzt nicht über den Schutz der Tiere gestellt werden dürften. Die Tierschutznovelle ist Teil des Koalitionsvertrags von 2021. Der im September diesen Jahres in erster Lesung eingebrachte Entwurf aus dem Haus des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde in den vergangenen Wochen durch die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen intensiv beraten und nahezu vollständig verhandelt.

Deutscher Tierschutzbund

Absolutes Tierversuchsverbot gefordert

Mit in der vergangenen Woche rund 128.000 eingereichten Unterschriften fordert die IG Tierversuchsverbots-Initiative ein absolutes Verbot von Tierversuchen in der Schweiz. Da die IG im Februar 2022 mit ihrer Volksinitiative gescheitert ist, hat das Komitée in seinem erneuten Begehren auf die Forderung nach einem Verbot von Versuchen an Menschen sowie einem Importverbot für mit Tierversuchen getestete Waren verzichtet. Gefordert werden jedoch die Aufnahme des Tierversuchsverbot in die Verfassung sowie ein Verbot des Züchtens von Versuchstieren und der Handel mit Tieren für Tierversuche.

Wissenschaftler:innen warnen indes vor einem absoluten Verbot. Gemäß eines Schreibens von Swissuniversities, würde ein solches wichtige Forschungsfelder gefährden sowie Fortschritt, Innovation und Bildung in der Human- und Tiermedizin, in Biowissenschaften und Biotechnologien erschweren oder gar verhindern.

Bundesrat und Parlament sind nun in der Pflicht, sich zu der Initiative zu äußern.

Schweizerbauer

Tiertransporte in Länder ohne ausreichenden Tierschutz sollen verboten werden

Die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari hat ein Verbot von Tiertransporten in außereuropäische „Tierschutzhochrisikostaaten“ gefordert. Denn in diesen Drittstaaten, in denen keine Tierschutzvorgaben existieren oder aber existierende Vorgaben nicht eingehalten werden, seien solche Lebendtierexporte unvereinbar mit dem deutschen Staatsziel Tierschutz.

Ein entsprechendes Transportverbot hält sie sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene für umsetzbar. Es könne getragen werden von den jeweiligen Tierschutzvorgaben in Deutschland und der EU. Zudem sieht Kari im Export von Fleisch sowie Sperma und Embryonen genügend geeignete Alternativen für den Lebendtiertransport. Darüber hinaus sei dem Tierschutz ein höheres Gewicht beizumessen als den wirtschaftlichen Zielen der betroffenen Akteure.

BMEL

Rinder-Salmonellose-Verordnung auch in Sachsen ausgesetzt

Wie schon zuvor in Bayern und Sachsen-Anhalt, hat nun auch Sachsen entschieden, die Rinder-Salmonellose-Verordnung sowie die Anzeigepflicht für die Salmonellose der Rinder mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Der Beschluss des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erging auf Grundlage eines Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und noch vor dem Aufheben der Verordnung durch den Bund. Das BMEL hat angekündigt, die Rinder-Salmonellose-Verordnung noch in dieser Legislatur aufzuheben, da diese geltendem EU-Recht entgegen steht.

„In den letzten Monaten bestand viel Unsicherheit, wie mit der Verordnung umzugehen ist. Ich bin froh, dass wir nun den Rinderhaltern sowie den Veterinärämtern mit dieser klaren Entscheidung Rechtssicherheit geben können“, erklärt Sachsens Staatsministerin Petra Köpping.

Mit Aussetzung der Verordnung sind Rinderhalter:innen nicht mehr verpflichtet, Nachweise von Salmonellen bei ihren Rindern anzuzeigen. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass es sich bei Salmonellen nach wie vor um eine ernstzunehmende Zoonose handelt, die zu schweren Erkrankungen bei Rindern und Menschen führen kann. Salmonellen haben daher für die Lebensmittelsicherheit weiterhin eine große Bedeutung. So dürfen in verzehrfertigen Lebensmitteln keine Salmonellen nachweisbar sein.

Staatsministerium Sachsen

Tierschutzbeirat in MVP vor Umstrukturierung

Seit mehr als 30 Jahren berät der Tierschutzbeirat in Mecklenburg-Vorpommern die/den Minister:in in für den Tierschutz relevanten Fragen. Der Tierschutzbeirat besteht aus neun Mitgliedern, die durch ihre jeweiligen Verbände, Vereine, Organisationen bzw. Institutionen vorgeschlagen und dann von der/dem Minister:in für 5 Jahre berufen werden.

Einzelne Mitglieder des aktuellen Gremiums haben nun allerdings beschlossen, ihr Amt niederzulegen, was Tierschutzminister Dr. Till Backhaus bedauert. Der Minister spricht sich aus diesem Anlass für eine Neuausrichtung des Gremiums aus. „Ich bin nach wie vor sehr an einem konstruktiven Miteinander im Sinne des Tierschutzes und weiteren Verbesserungen in diesem Bereich interessiert. Den Vorwurf der ungenügenden Unterstützung durch mein Haus weise ich zurück. Korrekt ist, dass die zuständige Abteilung in meinem Ressort neben Tierschutzfragen nahezu kontinuierlich in verschiedene Krisengeschehen eingebunden war, darunter die Bekämpfung der Vogelgrippe und der Afrikanischen Schweinepest sowie die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit“, erklärt Backhaus.

Der Minister weist jedoch Vorwürfe zurück, die Themen des Tierschutzbeirates nicht ernst zu nehmen. Schon vor mehr als zwei Jahren sei gemeinsam über eine Neuorganisation gesprochen sowie Kernthemen für die weitere Zusammenarbeit festgelegt worden, so der SPD-Politiker.  

„Leider mussten wir immer wieder feststellen, dass die Bereitschaft eigene Ideen zu entwickeln oder Rückmeldung zu bestehenden Themen zu geben, nicht den in der Verwaltungsvorschrift formulierten Ansprüchen entsprach. Laut dieser Verwaltungsvorschrift soll der Tierschutzbeirat das Ministerium beraten. Er wird über grundsätzliche Fragen des Tierschutzes unterrichtet und dazu angehört und spricht Empfehlungen aus. Mir ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe wichtig. Da müssen wir hinkommen. Dafür bedarf es aus meiner Sicht einer Umstrukturierung des Gremiums“, so Backhaus abschließend.

Regierung Mecklenburg-Vorpommern

Global One Health: engere Zusammenarbeit aller Akteure notwendig

Am 3. November wird jedes Jahr der Global One Health Day begangen. Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) hat diesen besonderen Tag zum Anlass genommen, die öffentliche Aufmerksamkeit auf die zentrale Bedeutung eines integrierten Ansatzes zur Förderung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu lenken.

„Krankheiten kennen keine Grenzen. Immer wieder sehen wir, wie eng die Tiergesundheit und die menschliche Gesundheit miteinander verflochten sind. Krankheiten wie COVID-19 oder Zoonosen, wie die Vogelgrippe oder Tollwut haben gezeigt, wie Tierkrankheiten auf den Menschen übergreifen können und welch großen Einfluss Umweltveränderungen und der Klimawandel auf die Ausbreitung von Infektionskrankheiten haben. Als Tierärzt*innen sind wir hier an vorderster Front im Einsatz und kennen, dank unserer Tätigkeit die Zusammenhänge und Lösungen“, betont Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth.

Neben der Behandlung erkrankter Tieren übernehmen Tierärzt:innen tagtäglich die wichtige Aufgabe, aktiv Krankheiten zu verhindern sowie die Gesundheit von Nutztieren, Haustieren und Wildtieren zu schützen. Zudem sorgen sie auch im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung für die Lebensmittelsicherheit und die Verhinderung von Seuchenausbrüchen.

Wie Frühwirth weiter sagt, sei eine noch engere Zusammenarbeit aller Akteure aus den Bereichen Medizin, Veterinärmedizin, Umwelt- und Klimawissenschaften sowie der Politik dringend notwendig Nur so könnten Krankheitsausbrüche frühzeitig erkannt, die Gesundheit von Tieren geschützt und dabei auch die menschliche Gesundheit bewahrt werden.

Die vielfältige Vernetzung und notwendige Zusammenarbeit der Bereiche Mensch, Tier und Umwelt hat auch die Online-Messe für Tierärzt:innen, Futura.Vet, im Sinn, die vom 12.-14. Februar 2025 wieder stattfinden wird.

ÖTK