Mehrheit fordert mehr Klimaschutz von der Politik
Nach Informationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) war der gerade kalendarisch zu Ende gegangene Sommer einer der wärmsten seit 1881. Die Monate Juni, Juli und August 2026 stachen besonders durch lange ausbleibenden Niederschlag, Extremtemperaturen und außergewöhnlich viel Sonnenschein hervor. Zudem geht das Robert-Koch-Institut von etwa 16.300 hitzebedingten Todesfällen bis Ende August 2026 aus.
Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass sich ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland mehr Klimaschutz wünscht. Gemäß einer Umfrage des WWF Deutschland unter 5.000 Befragten, fordern 67 Prozent eine Verstärkung der Maßnahmen zum Klimaschutz durch die Politik. Mehr als die Hälfte der befragten Personen bewerten den Schutz der Menschen in Deutschland vor Hitze und anderen Extremwetterereignissen zudem als schlecht. Nur 15 Prozent stufen ihn als gut ein. Ein ähnliches Ergebnis zeigte die Umfrage auch in den drei Bundesländern, in denen Landtagswahlen anstanden bzw. noch anstehen. In Berlin wünschen sich sogar 73 Prozent der Menschen mehr Klimaschutzmaßnahmen von der Bundesregierung.
„Dieser Sommer war eine Warnung. Die Menschen sehen, dass Deutschland nicht ausreichend auf die Folgen der Klimakrise vorbereitet ist. Zwei Drittel der Bevölkerung wollen mehr statt weniger Klimaschutz. Die Bundesregierung muss diesen Auftrag ernst nehmen. Deutschland muss sich besser gegen die Folgen der Klimakrise wappnen und gleichzeitig alles dafür tun, dass sie nicht immer gravierender werden. Klimaanpassung und Klimaschutz sind zwei Seiten derselben Medaille“, sagt Vanessa Klocke, Co-Klimachefin beim WWF Deutschland.
Aus Sicht des WWF braucht Deutschland eine verlässliche und langfristige Finanzierung der Klimaanpassung vor Ort. Zudem warnen die Naturschützer:innen davor, Klimaanpassung als Ersatz für konsequenten Klimaschutz zu betrachten. Je stärker die Erderhitzung voranschreitet, desto größer würden die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten der Anpassung. Die Bundesregierung müsse den Abschied von fossilen Energien beschleunigen und die Energiewende konsequent vorantreiben, lautet die Forderung des WWF.
WWF
Antibiotikaverbrauch in der Schweiz erneut gesunken
Seit 2008 sinkt die Menge der in der Veterinärmedizin eingesetzten Antibiotika in der Schweiz. So auch im Jahr 2025, allerdings zeigen sich je nach Tierart unterschiedliche Entwicklungen.
Wie aus den Vertriebs- und Verschreibungsdaten 2025 hervorgeht, wurde bei Rinderns erstmals über alle Kategorien und Kennzahlen hinweg ein leichter Rückgang verzeichnet. Das Verbrauchsniveau liegt bei Rindern jedoch weiterhin deutlich höher als bei Schweinen und Geflügel. Die Behandlungszahlen bleiben insbesondere bei Milchvieh und in der Kälbermast hoch.
Bei Schweinen nahmen die Gesamtwirkstoffmenge und die Behandlungszahlen leicht zu. Gleichzeitig ging die Zahl der Behandlungen mit kritischen Wirkstoffen weiter zurück. Dies deutet auf einen vermehrten Ersatz durch Penicilline hin.
Beim Geflügel stiegen 2025 sowohl die Gesamtwirkstoffmenge als auch die Menge kritischer Antibiotika leicht an. Im mehrjährigen Trend geht der Einsatz kritischer Wirkstoffe jedoch zurück. Bei Hunden und Pferden blieben die Werte stabil bis leicht rückläufig. Bei Katzen nahm die Wirkstoffmenge zu, während weniger kritische Wirkstoffe eingesetzt wurden.
Die Ergebnisse zeigen Fortschritte beim sachgemässen Einsatz von Antibiotika. Weitere Verbesserungen sind vor allem bei Milchvieh und in der Kälbermast erforderlich. Bei Schweinen und Geflügel gilt es, das erreichte Niveau zu halten, da der Einsatz von Antibiotika grundsätzlich die Entstehung von Resistenzen begünstigt.
BVL Schweiz
EU verhängt Importstopp für tierische Produkte aus Brasilien
Die EU setzt ab heute (3.9.2026) die Einfuhr von Fleisch und anderer tierischer Produkte aus Brasilien aus. Der Grund: Brasilien kann nicht nachweisen, auf den Einsatz sogenannter Wachstumsförderer wie Reserveantibiotika bei Export-Rindern während der Mastperiode von etwa 24 Monaten zu verzichten. Dafür hatte das Land drei Jahre Zeit. Desweiteren wurde ein Importverbot für Honig und Geflügelfleisch aus Brasilien verhängt. Wie lange der Importstopp gilt, ist unklar und aktuell nicht absehbar.
In der EU ist der Einsatz von Antibiotika bei der Vieh- und Geflügelzucht zur Wachstumsförderung und zur reinen Ertragssteigerung bereits seit vielen Jahren verboten; ebenso der Einsatz von antimikrobiell wirksamen Arzneimitteln, die der Behandlung von Menschen vorbehalten sind.
Agrarheute
Brasilien droht Importstopp von Rindern in die EU
Ab dem 3. September 2026 wird voraussichtlich kein Rindfleisch mehr aus Brasilien in die Länder der Europäischen Union importiert werden. Sollte das südamerikanische Land nicht doch noch fristgerecht bis Ende August 2026 nachweisen, dass auf Reserveantibiotika und Wachsturmshormone in der Zucht verzichtet wurde, wird die EU Ernst machen und Rindfleischimporte aus Brasilien stoppen. Noch seien keine ausreichenden Nachweise eingegangen, so eine Sprecherin der EU-Kommission. Es sei kaum damit zu rechnen, dass die Deadline gehalten werde.
Laut einer EU-Regelung muss Brasilien nachweisen, dass die Rinder über den gesamten Lebenszyklus nicht mit in der EU verbotenen Wirkstoffen oder nach EU-Recht als Reserveantibiotika deklarierten Wirkstoffen behandelt worden sind. Bei mehreren Audits des brasilianischen Kontrollsystems hatte die EU-Kommission zuvor Mängel festgestellt. Nach Informationen der EU ist für Ende August noch ein entsprechendes Audit eines Teams aus Kommissionsexperten der Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE) geplant.
Agrarheute
Baden-Württemberg sagt Weidetierhaltenden finanzielle Unterstützung zu
Viele Wochen mit extrem hohen Temperaturen und wenig Niederschlägen haben in zahlreichen Region Deutschlands zu ausgetrockneten Weiden und Wiesen geführt. Teilweise mussten Reserven bereits jetzt an die Tiere verfüttert werden. In manchen Betrieben sind die Futterbestände so stark eingebrochen, dass Landwirt:innen erste Tiere notschlachten mussten.
Um die Tierhalter:innen finanziell zu unterstützen, stellt das Agrarministerium Baden-Württemberg bis zu fünf Millionen Euro zur Verfügung. Halter:innen von Rindern, Schafe und Ziegen haben so die Möglichkeit, auf einen finanziellen Teilausgleich von Schäden zu erhalten, die unmittelbar infolge der Hitze und Trockenheit an Futterflächen verursacht wurden.
„Im ganzen Land sind Wiesen und Weiden ausgetrocknet und auf den Grünlandflächen wächst kaum noch etwas nach. Silomais ist zum Teil großflächig vertrocknet oder gänzlich ausgefallen“, erklärt Agrarministerin Marion Gentges. „Sofern ergiebiger Regen ausbleibt und in den verbleibenden Vegetationsmonaten nichts nachwächst, stehen wir folglich erst am Anfang einer großen Herausforderung“, so Gentges weiter.
Proplanta
Baden-Württemberg erhöht Zuschuss für Nestentfernungen der Asiatischen Hornisse
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) breitet sich seit mehreren Jahren in Deutschland aus. Inzwischen hat sich die invasive Art in mehreren Bundesländer angesiedelt und gilt dort bereits als etablierte Art. Problematisch sind die Hornissen für Bienenvölker, da diese besonders im Spätsommer gezielt Honigbienen jagen und dadurch komplette Bienenvölker schwächen können.
Baden-Württemberg plant, stärker gegen die Ausbreitung vorzugehen und hat die Erhöhung der Förderung bei Nestentfernungen beschlossen. Damit möchte das Land auch im Herbst den Anreiz für die Nestentfernung hoch halten. Während der Zuschuss bis einschließlich August 60 Euro je entferntem Nest beträgt, wird die Pauschale ab September auf 200 Euro erhöht. So sollen auch die sogenannten Sekundärnester, die meist schwer zugänglich sind, entfernt werden.
„Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art, die für die Imkerei, den Obst- und Weinbau zunehmend zur Gefahr wird. Die weitere Verbreitung müssen wir deshalb so weit wie möglich eindämmen. Entscheidend dafür ist die konsequente und möglichst frühzeitige Entfernung ihrer Nester. Deshalb passen wir die Förderpauschale für die Nestentfernung an und weiten die Förderung jetzt auch auf die Sekundärnester aus“, erklärt Sarah Schweizer, Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat. Die Bezuschussung der Entnahme von Nestern richtet sich an qualifizierte und bei der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim registrierte Nestentferner:innen oder Schädlingsbekämpfer:innen.
Ministerium Baden-Württemberg
Strukturwandel in der Schweinehaltung setzt sich fort
Die Schweinehaltung in Deutschland befindet sich seit langem in einer Krise. Laut Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ist ein kontinuierlicher Rückgang der Schweine haltenden Betriebe zu beobachten, der sich schon seit Jahrzehnten hinzieht. Demnach sank die Zahl der Betriebe in den vergangenen 15 Jahren um mehr als die Hälfte auf derzeit 14.700 Betriebe in Deutschland. Gleichzeitig ist die Bestandszahl pro Betrieb seit 2011 um knapp 70 Prozent gestiegen.
Vor 15 Jahren lag der Durchschnitt noch bei 844 Tieren, aktuell leben durchschnittlich rund 1.400 Tiere in einem Betrieb. Durch die Spezialisierung in der Schweinehaltung geht die Zahl der kleinen Betriebe zurück und Betriebe mit über 1.000 Schweinen werden zum Standard.
Niedersachsen ist das Land mit den meisten Schweinen (6,8 Mio. Tiere), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (5,9 Mio.) und Bayern (2,4 Mio.). Weiterführende Statistiken rund um die Schweinehaltung sind auf der Internetseite des BMLEH zu finden.
BMEL-Statistik
Verbot von Lebendtiertransporten gefordert
Der Sommer hält ganz Deutschland mit Extremtemperaturen und einem dramatischen Mangel an Niederschlägen in Atem. Die wichtigsten Flüsse hierzulande weisen ein fast historisches Niedrigwasser auf, sodass der Transport zunehmende auf die Straße verlagert werden muss.
Der Deutsche Tierschutzbund macht in diesem Zusammenhang die drohenden Gefahren für Tiere auf Transporten deutlich und fordert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und Bundesverkehrsminister Steffen Bilger deshalb auf, während der Hitzeperiode umgehend ein bundesweites Verbot von Lebendtiertransporten zu verhängen.
„Tiertransporte sind insbesondere bei Hitze für Rinder, Schweine, Schafe und Geflügel purer Stress. Kommt durch die Verlagerung des Güterverkehrs von den Wasserwegen auf die Straße noch mehr Verkehr hinzu, drohen zunehmende Staus. Für die Tiere auf Transportern kann das zu einer Tortur werden, die mit dem Tod endet. An den Autobahnen gibt es keine ausreichende Versorgung, wenn beladene Tiertransporter stundenlang feststecken. Minister Rainer und Minister Bilger sind deshalb gefordert, sofort zu handeln und Lebendtiertransporte während der extremen Hitze zu untersagen“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
In dem Fall, dass Transporte nicht vermeidbar seien, müssten diese gut geplant und so kurz wie möglich gehalten werden, so der Tierschutzbund weiter. Neben einer Verlagerung der Fahrten auf Morgen- oder Abendstunden fordern die Tierschützer:innen eine Reduzierung der Ladedichte sowie den Einsatz von Fahrzeugen mit aktiver Kühlung. Zudem sei eine ausreichende Wasserversorgung der Tiere jederzeit sicherzustellen.
„Die aktuellen Regelungen sind unzureichend und können Tiere auf Transporten nicht sicher schützen. Hitzestress kann bei landwirtschaftlich genutzten Tieren bereits bei deutlich niedrigeren Temperaturen und auch auf kürzeren Strecken zum ernsten Problem werden – insbesondere, wenn die Fahrt durch einen Stau deutlich länger dauert als geplant. Direkte Sonneneinstrahlung und mangelnde Luftbewegung können die Belastung zusätzlich enorm verstärken“, kritisiert Schröder.
Der Tierschutzverein Vier Pfoten ermuntert zudem auch Passanten dazu, bei beobachteten Missständen auf Tiertransporten oder bei Pannenfahrzeugen sowie verlassenen Tiertransportern die Polizei oder ggf. auch die Autobahnpolizei zu benachrichtigen. Sie sind verpflichtet, dem nachzugehen. Außerdem sollten die beobachteten Missstände per Foto und Video dokumentiert und an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet werden.
Deutscher Tierschutzbund
Französisches Gericht weist Beschwerde gegen LSD-Impfpflicht ab
Seit Ende Juni vergangenen Jahres sind mehrere Ausbrüche der Lumpy-Skin-Disease (LSD) in Frankreich aufgetreten. In den betroffenen Regionen Auvergne-Rhône-Alpes Savoie und Haut-Savoie wurden daraufhin Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, die auch das Schweizer Kanton Genf miteingeschlossen haben.
Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, hat die französische Regierung in den Risikoregionen und definierten Sperrzonen eine verpflichtende Impfung angeordnet. Gegen diese haben verschiedene Impfgegner, darunter der Kleinverband Verte France, Klage eingereicht. Der französische Staatsrat hat als das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs nun mehrere Beschwerden abgewiesen. So stehen der Fortführung der Impfkampagne und weiterer angeordneter Schutzmaßnahmen nichts mehr im Weg.
Verte France hatte in seiner Beschwerde angeführt, dass Eigentumsrechte und Unternehmensfreiheit dadurch eingeschränkt würden. Ebenfalls nicht stattgegeben hat das Gericht zudem mehreren Beschwerden nach behördlichen Anordnungen gegen impfunwillige Betriebe, wie ein Verbot von Viehtransporten.
Der Kleinverband war in der Vergangenheit bereits mit dem Versuch gescheitert, die Impfkampagne zur Bekämpfung der LSD vom Staatsrat stoppen zu lassen. Im Umfeld des Verbandes haben sich mittlerweile die impfkritischen Rinderhalter:innen organisiert und das „Collectif Libre“ gegründet, dem sich etwa tausend Unterstützer:innen angeschlossen haben. Das Kollektiv hat zudem eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt.
Die LSD ist eine anzeigepflichtige Virusseuche, die Rinder und Wasserbüffel betrifft. Sie wird hauptsächlich durch blutsaugende Insekten übertragen und verursacht schwere wirtschaftliche Schäden. Die erkrankten Tiere zeigen Symptome wie schmerzhafte Knoten am ganzen Körper sowie hohes Fieber und starken Tränen- und Nasenausfluss.
Schweizerbauer
Tierseucheninfo Niedersachsen
Überlebenspaket für Schweinehalter:innen gefordert
Am heutigen Mittwoch (12.08.2026) hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer Vertreter:innen der Schweinebranche zu einem runden Tisch eingeladen. Hintergrund des „Schweinegipfels“ ist der zunehmende Kostendruck durch massive Preisrückgänge und die Verschlechterung der Exportbedingungen, die die Schweinehalter:innen teilweise an den Rand der Existenz bringen.
Mit diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) ein sofortiges „Überlebenspaket“ mit Liquiditätshilfen, die unbürokratisch bewilligt werden sollten. „Die Marktlage ist so prekär, dass es für viele Betriebe ums nackte Überleben geht“, erklärt DBV-Veredelungspräsident Hubertus Beringmeier.
In einem Papier führt der Verband einige kurzfristige und breit wirksame Maßnahmen an, wie etwa die Anpassung und Streckung von Umbaufristen für Stallanlagen, die Einführung einer verbindlichen Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für die gesamte Wertschöpfungskette sowie ein nationales Sonder-Förderungsprogramm für die Sauenhaltung.
DBV
BTK und bpt nehmen Stellung zum Eckpunktepapier des BMELH
Im vergangenen Monat hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMELH) ein Eckpunktepapier zur Vereinfachung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes vorgelegt.
Dieses hat das Ziel, das nationale Antibiotikaminimierungskonzept durch das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zu entschlacken. Demnach sollen Nutztierhaltende von Bürokratie entlastet und die Zahl behördlicher Maßnahmenpläne landesweit um mehr als die Hälfte verringert werden.
In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßten die Bundestierärztekammer (BTK) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) Anpassungen, die zu einer sachgerechteren Differenzierung von Tierhaltungs- und Produktionssystemen beitragen. Diese bringen aus ihrer Sicht eine Reduzierung des teils unnötigen Dokumentations- und Verwaltungsaufwands mit sich.
Des Weiteren gehen die Verbände in ihrem Schreiben detailliert auf einzelne Punkte des Eckpunktepapiers ein. Die Stellungnahme kann hier nachgelesen werden.
Verbände fordern wirtschaftlich tragfähige Tiermedizin
In einer gemeinsamen Erklärung erneuern der Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V. (bp ), der Verbund Unabhängiger Kleintierkliniken e.V. (VUK) und der Wirtschaftsverband Freier Großtierärzte GmbH (WFG) ihre Forderung einer verlässlichen tierärztlichen Gebührenordnung (GOT). Nur so könne eine Basis für faire Gehälter und gute Arbeitsbedingungen geschaffen werde, so die Verbände.
Hintergrund für die Forderung sind sie alarmierenden Zahlen, die aus der aktuellen Tierärztestatistik der Bundestierärztekammer hervorgeht. Demnach ist die Zahl der inhabergeführten Tierarztpraxis im vergangenen Jahr erneut gesunken. Aktuell gibt es in Deutschland noch 11.216 Praxen. Gleichzeitig ist die Zahl der Angestellten weiter gestiegen. Da immer weniger Tierärztinnen und Tierärzte den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, sei die flächendeckende Versorgung im Klein- wie im Großtierbereich, vor allem in ländlichen Regionen, gefährdet.
„Immer weniger Kolleginnen und Kollegen wagen die eigene Niederlassung. Deshalb brauchen wir bei der gerade laufenden Evaluation der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) das richtige Augenmaß, das die tatsächlichen Kosten abbildet und so sichere Arbeitsplätze und eine flächendeckende Versorgung erhält“, erklären Heiko Färber (bpt), Oliver Volin (VUK) und Dr. Stefan von Rüden (WFG), die Geschäftsführer der drei Verbände.
Die Unterzeichner warnen davor, die wirtschaftliche Zukunft des Berufs auf einen Verteilungskonflikt zwischen Tierhaltenden, Angestellten und Praxen zu verengen. Alle Seiten seien auf eine wirtschaftlich tragfähige Tiermedizin angewiesen.
Im laufenden Evaluationsprozess erwarten bpt, VUK und WFG eine verlässliche GOT mit einem regelmäßigen Anpassungsmechanismus, die die tatsächlichen Kosten der Praxen abbildet und so das Fundament der freien, inhabergeführten Praxis mit tragfähigen Praxiskonzepten sichert.
bpt
Earth Overshoot Day: Ressourcenverbrauch dringend senken
Schon bevor der Juli 2026 zu Ende geht, hat die Welt die natürlichen Ressourcen, die die Erde innerhalb eines Jahres erneuern kann, aufgebraucht. Denn der gobale Erdüberlastungstag (Earth Overshoot Day) fällt in diesem Jahr auf den 30. Juli. Rein rechnerisch heißt das, dass 1,73 Erden nötig wären, um den aktuellen weltweiten Verbrauch zu decken. Für die verbleibenden fünf Monate lebt die Menschheit über ihre ökologischen Verhältnisse. Dieser Trend hält seit dem Jahr 1970 an, seit mehr als 55 Jahren übersteigt der jährliche Verbrauch die global zur Verfügung stehenden Ressourcen.
„Tatsächlich wächst die Lücke zwischen dem hohen Ressourcenverbrauch der Menschheit und der Regenerationsfähigkeit der Erde weiter“, sagt Björn Schulz, Experte für Kreislaufwirtschaft beim WWF Deutschland. „Das könnte sich jedoch ändern. Viele Menschen sind bereit, ressourcenschonender zu leben – wenn die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen.“ „Der Earth Overshoot Day macht deutlich, wie groß der Handlungsbedarf ist. Um den Ressourcenverbrauch zu senken, kommt es jetzt darauf an, die notwendigen politischen Weichen zu stellen. Dafür brauchen wir einen entschlossenen Ausstieg aus fossilen Energien und eine konsequente Priorisierung von zirkulären Geschäftsmodellen“, so Schulz abschließend.
WWF Deutschland
Streichung der Weideprämie für Tierschutzbund nicht nachvollziehbar
Am 15.07.2026 hat die Bundesregierung im Rahmen eines Entlastungskabinetts über das sogenannte Bürokratierückbaugesetz beraten. So plant der Bund aktuell, die bereits im Jahr 2024 beschlossene, bundesweite Prämie (Öko-Regelung) für die Weidehaltung von Milchkühen im Rahmen der EU-Agrarpolitik (GAP) zu streichen, was vom Deutschen Tierschutzbund kritisiert wird.
Dieser fordert die regierende Koalition auf, die geplante Streichung zurückzunehmen und die beschlossene Öko-Regelung umsetzen. Der Verband weist darauf hin, dass tierschutzgerechte Rinderhaltung nur mit Zugang zu einer Weide möglich sei.
„Zugesagte Anreize für mehr Tierschutz zu streichen hat nichts mit Bürokratieabbau zu tun – es wäre ein fatales Signal!“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wer wirklich bessere Bedingungen für Tiere in der Landwirtschaft möchte, muss deshalb Betriebe, die vorangehen, auch verlässlich unterstützen – anstatt beschlossene Förderungen kurz vor dem Start wieder abzuräumen und damit für Vertrauensverlust und noch mehr Planungsunsicherheit zu sorgen.“
Lediglich ein Drittel aller in Deutschland gehaltener Rinder haben die Möglichkeit eines regelmäßigen Weideganges, was einer tierschutzgerechten Haltung der sozialen und bewegungsaktiven Tiere entspricht. Zehn Prozent aller Rinder stehen zudem noch in Anbindehaltung.
Der Koalitionsvertrag verspreche ausdrücklich die Ausweitung der Öko-Regelung für die Weidehaltung, so Schröder. „Eine Streichung ist daher umso weniger nachvollziehbar.“ Auch nach ausdrücklicher Empfehlung der Zukunftskommission Landwirtschaft sei es notwendig, die Gemeinsame Agrarpolitik so weiterzuentwickeln, dass sie gesellschaftliche und Ökosystemleistungen stärker honoriert, und das Budget für Öko-Regelungen anzuheben.
Deutscher Tierschutzbund
Tierhaltungsstrategie der EU wird unterschiedlich bewertet
Am 7. Juli 2026 hat die Europäische Kommission die Strategie für die Nutztierhaltung (Livestock Strategy) angenommen. Ziel der Strategie ist die Sicherstellung eines nachhaltigen und widerstandfähigen Tierhaltung in Europa.
„In der heute angenommenen Strategie wird ein zukunftsorientierter Ansatz für die Tierhaltung vorgeschlagen, bei dem die Tiergesundheit und der Tierschutz im Mittelpunkt stehen. Es ist das Ergebnis unseres umfassenden Konsultationsprozesses mit Interessenträgern in der gesamten Branche, insbesondere Landwirten, deren Ansichten sorgfältig berücksichtigt wurden. Durch Investitionen in Prävention, Innovation und Vorsorge helfen wir Tieren und Landwirten gleichermaßen“, erklärte Olivér Várhelyi, Mitglied der EU-Kommission für Gesundheit und Tierwohl in der vergangenen Woche.
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den nun festgelegten Zeitplan für Tierschutzverbesserungen, kritisiert jedoch das Festhalten der Kommission an einer auf den Erhalt und Ausbau der Tierhaltung ausgerichteten Agrarpolitik. Stattdessen fordern die Tierschützer:innen den dringend notwendigen Wandel des Ernährungssystems.
„Mit dieser Strategie zementiert die Europäische Kommission ein System der Tierhaltung, das erhebliches Tierleid verursacht und zugleich Klima, Umwelt und Ressourcen belastet“, sagt Jürgen Plinz, Präsidiumsmitglied des Deutschen Tierschutzbundes und Board Member des europäischen Tierschutzdachverbands Eurogroup for Animals. „Wer Europas Landwirtschaft zukunftsfähig machen will, muss den Mut haben, den Umfang der Tierhaltung zu reduzieren und pflanzliche Proteine deutlich stärker zu fördern. Diese Chance lässt die Kommission ungenutzt.“
Europa brauche weniger Tiere in besseren Haltungssystemen – nicht eine Strategie, die den Tierschutz ausbremst, statt ihn voranzubringen, so Plinz weiter. Der Verband kritisiert besonders, dass die Strategie die Ursachen vieler Probleme der intensiven Tierhaltung ausblende. Zwar würden Maßnahmen zur Krankheitsprävention und Biosicherheit angekündigt, die Risiken hoher Tierbestände und Besatzdichten seien aber weitgehend unberücksichtigt geblieben.
Ganz anders das Urteil des Bundesverbandes Rind und Schwein e. V. (BRS). Er bewertet die EU-Tierhaltungsstrategie grundsätzlich positiv. Besonders begrüßt der Verband, dass die Nutztierhaltung ausdrücklich als strategisch wichtiger Sektor für Ernährungssicherheit, ländliche Räume, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft anerkannt wird; ebenso den Ansatz, Tiergesundheit, Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit künftig stärker zusammenzudenken. Auch die angekündigte Förderung der Kreislaufwirtschaft, die Unterstützung von Innovationen sowie der Abbau bürokratischer Hürden werden ausdrücklich begrüßt.
Positiv bewertet der BRS zudem den europäischen Ansatz im Bereich der Tiergesundheit. Die stärkere Ausrichtung auf Prävention, Biosicherheit, Früherkennung und Krisenmanagement sei der richtige Weg. Auch die angekündigte Überprüfung der Kategorisierung von Tierseuchen im EU-Tiergesundheitsrecht wird als sinnvoll angesehen. Da Tierseuchen keine Landesgrenzen kennen, brauche es europaweit einheitliche Maßstäbe, klare Zuständigkeiten sowie verlässliche Bekämpfungs- und Finanzierungsmechanismen. Einen vergleichbar präventiven und strategischen Ansatz wünsche sich der Verband auch auf nationaler Ebene.
Ob die Strategie tatsächlich zu Verbesserungen für die Tierhaltung in Deutschland führe, hänge jedoch maßgeblich von ihrer konkreten Ausgestaltung ab, mahnt der BRS.
Deutscher Tierschutzbund
BRS
BfT spricht sich für elektronische Packungsbeilagen aus
Der Bundesverband für Tiergesundheit e. V. (BfT) spricht sich dafür aus, die Einführung elektronischer Packungsbeilagen für Tierarzneimittel gesetzlich zu ermöglichen. Die EU-Tierarzneimittel-Verordnung sieht bereits vor, dass Mitgliedstaaten Packungsbeilagen für Tierarzneimittel auf Papier, elektronisch oder in beiden Formen zulassen können. Das deutsche Tierarzneimittelgesetz (TAMG) schreibt bislang jedoch weiterhin die Papierform vor.
Der BfT spricht sich daher für eine zügige Öffnung des TAMG aus. Ziel ist eine praxistaugliche, sichere und bürokratiearme Lösung, die digitale Möglichkeiten nutzt und dauerhafte Doppelstrukturen vermeidet, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes.
„Die elektronische Packungsbeilage ist kein Zukunftsthema, sondern eine konkrete Möglichkeit, die jetzt umgesetzt werden kann. Nach unseren Gesprächen mit Behörden, Ministerien und weiteren Stakeholdern sehen wir dafür eine grundsätzlich positive Haltung. Entscheidend ist nun, diesen Rückenwind für eine pragmatische, rechtssichere und bürokratiearme Lösung zu nutzen“, erklärt Dr. Sabine Schüller, Geschäftsführerin des BfT.
Elektronische Packungsbeilagen, sogenannte eLeaflets, können über QR-Codes auf der Verpackung einfach zugänglich gemacht werden. Sie ermöglichen es, Informationen effizienter zu aktualisieren und Tierärztinnen und Tierärzten sowie Tierhalterinnen und Tierhaltern in aktueller Form bereitzustellen. Damit leisten sie einen unmittelbaren Beitrag zur sicheren Anwendung von Tierarzneimitteln, zur Versorgungssicherheit und zum Tierschutz.
Zugleich reduzieren eLeaflets unnötige Kosten, Ressourcenverbrauch und Verwaltungsaufwand. Papiergebundene Packungsbeilagen verursachen bei Änderungen Übersetzungs-, Druck-, Lager- und Logistikaufwand. Eine dauerhafte Pflicht zu parallelen Papier- und Digitalfassungen würde diese Belastungen nicht abbauen, sondern verstetigen.
Der BfT schlägt deshalb eine kurze Einführungsphase vor: Für zwei Jahre sollte die Papierversion weiterhin verpflichtend bleiben, während die elektronische Packungsbeilage zusätzlich eingeführt werden kann. Danach sollte produktbezogene Wahlfreiheit gelten – elektronische Form oder Papierform, ohne verpflichtenden Parallelbetrieb.
Gleichzeitig betont der BfT: Die elektronische Packungsbeilage ersetzt nicht die tierärztliche Beratung. Da Tierarzneimittel im Regelfall über die tierärztliche Praxis abgegeben werden, bleiben Beratung und sichere Anwendung gewährleistet. eLeaflets ergänzen diese Beratung durch aktuelle, leicht zugängliche und ressourcenschonende Informationen.
BfT
Sachkundenachweis für künftige Tierhaltende nun Pflicht in Österreich
Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich die bundeseinheitliche Pflicht des Sachkundenachweises für Tierhaltende. Künftig müssen Personen, die erstmals die Haltung bestimmter Tierarten anstreben, einen Nachweis über eine allgemeine Sachkunde erbringen. So sollen Fehler in der Heimtierhaltung und Tierleid sowie Überforderung und die spätere Abgabe von Tieren im Tierheim vermieden werden.
Die Bundes-Novelle rund um die Sachkunde für angehende Tierhalter:innen verfehle die ursprünglich ambitionierten Ziele und stößt die Bundesländer vor den Kopf, die schon vor Einführung eines bundesweiten Sachkundenachweises hochqualitative ländereigene Regelungen getroffen haben, kritisiert die Stadt Wien.
„Mit der Bundes-Novelle dürfen ab jetzt auch Personen mit zu hinterfragenden Einstellungen zum Hundetraining als Ausbildner für unbedarfte Bürger:innen fungieren, denn die von Bundesseite nun als geeignet anerkannten Hunde(sport)vereinsqualifikationen basieren lediglich auf Eigenlegitimation“, erklärt der Wiener Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky.
Anders als in Österreich gelten in Deutschland keine einheitliche Regelung, was der Deutsche Tierschutzbund seit längerem kritisiert. Mit Nachdruck fordert der Verband einen verpflichtenden, theoretischen Sachkundenachweis, bevor sich Tierhaltende ein Tier zulegen. Grundlegende Kenntnisse zu Haltung, Ernährung, Verhalten und Kommunikation der jeweiligen Tierart sollten Voraussetzung für den Kauf oder die Adoption eines Tieres sein, so der Tierschutzbund.
„Tierhalter sollten sich bereits vor der Anschaffung mit den Bedürfnissen und dem Verhalten eines Tieres sowie den anfallenden Kosten auseinandersetzen“, erklärt Lisa Hoth-Zimak, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
Bereits seit 2023 sind zukünftige Hundehalter:innen in Niedersachsen verpflichtet, einen sogenannten Hundeführerschein zu absolvieren. Seit dem 1. Juli 2026 ist dieser auch in Bremen Pflicht. „Die Sachkundepflicht würde Leid verhindern und die Tierheime entlasten, weil weniger Tiere ausgesetzt oder abgegeben werden“, so Hoth-Zimak.
Deutscher Tierschutzbund
Landestierschutzverband klagt gegen Veterinärbehörde wegen Betäubung mit CO2
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat der Landestierschutzverband Niedersachsen gegen das Veterinäramt Vechta eine Verbandsklage eingereicht. Grund der Klage ist das unterlassene Einschreiten der Veterinärbehörde gegen die Betäubungsmethoden eines Schlachthofes im niedersächsischen Lohne, trotzdem der Kläger Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation „Animal Rights Watch“ aus dem Jahr 2024 präsentiert hatte, in denen Schweine in dem besagten Schlachthof in einen mit CO2 gefüllten Keller gefahren wurden, wo die panischen Tiere rund 50 Sekunden bis zur Betäubung leiden mussten.
Der Tierschutzverband unterstreicht mit der Klage das Ziel eines europaweiten Verbotes der umstrittenen Betäubung von Schweinen mit CO2. Das Veterinäramt unternahm jedoch nichts, sondern teilte lediglich mit, dass die Betäubungsmethode ein durch die EU zugelassenes Verfahren und ein veterinärbehördliches Einschreiten daher nicht verhältnismäßig sei.
Um einen Präzedenzfall zu schaffen, hat der Verband gegen die Kontrollbehörde eingereicht und hofft, dadurch einen europaweites Verbot der umstrittenen Betäubung von Schweinen mit CO2 erreichen zu können. Es stünden bessere Betäubungsmethoden zur Verfügung, die deutlich weniger Tierleid verursachten, argumentiert der Kläger. „Es gibt Alternativen, die endlich zur Anwendung kommen müssen, statt weiter auf diese schreckliche Methode der CO2-Betäubung zu setzen“, erklärt Rechtsanwalt David Werdermann.
Die Schweine erleben während des Betäubungsprozesses schwere Atemnot, Todesangst und starke Schmerzen. „Das sind ganz erhebliche, länger anhaltende Leiden“, erklärt Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Und das verstoße grundsätzlich gegen das deutsche Tierschutzgesetz und die darin enthaltenen Vorschriften zum Schutz der Tiere, so Felde weiter. Aber das EU-Recht steht in diesem Fall über dem deutschen Recht. Deshalb sei die Methode noch immer erlaubt. Aus ökonomischen Gründen hatte sich die EU-Kommission im Jahr 2009 über die Bewertung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hinweggesetzt und sich gegen eine Abschaffung der Betäubung mit Kohlendioxid entschieden.
Trotz der Möglichkeit der automatisierten Elektrobetäubung hält der Verband der Fleischwirtschaft an der CO2-Betäubung fest, da eine Umrüstung Millionen-Investitionen bedeuten würden. Bis ein Urteil in diesem Fall gesprochen wird, kann es Jahre dauern. Rechtsanwalt Werdermann hofft, dass es schneller geht und setzt auf den Gesetzgeber.
NDR
EU mit ambitionierten Zielen für die Nutztierhaltung
Die Nutztierhaltung in der Europäischen Union generiert rund 400 Milliarden Euro Umsatz jedes Jahr und beschäftigt etwa sieben Millionen Arbeitskräfte. Gemäß einem Leak zur EU-Tierhaltungsstrategie soll verhindert werden, dass die Nutztierbestände in den EU-Ländern weiter sinken. Dem Entwurf zufolge soll bis 2040 eine Trendwende erreicht sein.
Damit die Branche in die Lage versetzt werden kann, profitabel zu wirtschaften, möchte die EU-Kommission -im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO)- für gleichwertige Tierwohlauflagen sorgen. Konkrete Maßnahmen, wie die Konkurrenz zwischen tierischen Erzeugnissen aus der EU und Importen aus Drittstaaten entschärfen kann, nennt der Entwurf aber nicht.
Sicher ist, dass die Käfighaltung von Hühnern und die Kastenstandhaltung von Sauen sowie das systematische Töten männlicher Küken aus Legehennenlinien beendet werden soll. Damit würde die EU der Europäischen Bürgerinitiative End the Cage Age (EBI) folgen. Ein konkreter Zeitplan ist aber nicht genannt, so Agra Europe.
Ob die ambitionierten Ziele angesichts fehlender Fristen, unklarer Finanzierung und des politischen Gegenwinds aus den Mitgliedsstaaten mehr als Absichtserklärungen werden, dürfte sich spätestens bei den konkreten Gesetzgebungsvorhaben zeigen. Der Entwurf soll am 1. Juli 2026 zusammen mit dem EU-Proteinplan offiziell in Brüssel präsentiert werden.
Schweizerbauer
Neue Katzenschutzverordnung ab 1. Juli rechtskräftig
Mit Beginn der 2. Jahreshälfte tritt in Schleswig-Holstein eine landesweite Katzenschutzverordnung in Kraft, die sowohl die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen als auch die landesweiten Kastrationsaktionen für Straßenkatzen einheitlich regelt.
Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein zeigen sich zufrieden über die neue Verordnung. „Diese Maßnahmen können nicht nur das Leid unzähliger Straßenkatzen nachhaltig reduzieren, sondern auch die Tierheime spürbar entlasten“, sagt Ellen Kloth, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein.
„Wir hoffen, dass andere Bundesländer und insbesondere der Bund die Signalwirkung erkennen und diesem Beispiel folgen“, betont Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und verweist ausdrücklich auf die dramatische Situation vieler Tierheime.
Die nun zügige Umsetzung des einstimmigen Landtagsbeschlusses aus 2025 bewerten die Tierschützer:innen als positiv. Die Bearbeitungszeit zwischen parlamentarischem Beschluss und Erlass der Verordnung betrug nur etwas mehr als ein Jahr.
Deutscher Tierschutzbund
GOT-Evaluation: Online-Befragung von Tierhaltenden und Tierärzten läuft
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist im Jahr 2022 umfassend novelliert worden und wird nun, wie vorgesehen, nach vier Jahren evaluiert. Im Rahmen dieses Evaluierungsprozesses führt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auch eine deutschlandweite Befragung von Tierärzten und Tierhaltenden durch.
Unter anderem hatte auch der Pferdesport Deutschland eine solche Umfrage gefordert. Seitdem die Evaluation der GOT durch das BMLEH angestoßen worden ist, hat sich der Verband nachdrücklich dafür eingesetzt, dass neben der Tierärzteschaft auch die Tierhaltenden zu den Auswirkungen der GOT-Novelle im Jahr 2022 direkt befragt werden.
„Auskömmlich für den Tierarzt und leistbar für den Tierhalter – das ist unser erklärtes Ziel“, erklärt Dr. Klaus Miesner, Vorstand Zucht. „Dass die ursprünglich nicht geplante Befragung stattfindet, werten wir als einen ersten Erfolg auf dem Weg zur Gestaltung fairer Tierarztkosten“, ergänzt Miesner, der immense Auswirkungen der GOT Novelle auf den Pferdesektor sieht.
Für die Beantwortung der Fragen ist eine Dauer von etwa 10 Minuten einzuplanen. Die Befragung läuft bis zum 26. Juli 2026.
Zur Tierärzte-Umfrage
Pferdesport Deutschland inkl. Umfrage für Tierhalter
Dänemark plant radikale Veränderung in der Schweinehaltung
Dänemark gehört zu den weltweit größten Top-Exporteuren für Ferkel. Deutschland ist eins der Hauptabnehmer. Den dänischen Schweinehalter:innen steht aktuell ein radikaler Umbruch bevor. Die Regierung des skandinavischen Landes plant ein Ende der exportorientierten Schweineproduktion. Das erklärte politische Ziel der neuen Mitte-links-Regierung ist die massive Drosselung der Ferkelimporte, die bei mehr als 16,7 Millionen Tieren jährlich liegen.
Das Ziel ist eine stärkere Ausrichtung auf die heimische Wertschöpfung. Nach den Plänen der Regierung sollen Ferkel bevorzugt in Dänemark gemästet, veredelt und geschlachtet werden, anstatt diese zur Mast nach Deutschland oder Polen zu schicken. Das würde zudem dem Arbeitsmarkt im eigenen Land zu Gute kommen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen neben einem Stopp für Stallneubauten auch die Einführung einer CO2-Steuer für die Tierhaltung. Weiterhin sollen die Tierschutzregeln verschärft werden, die den Export indirekt erschweren könnten. Bis 2030 soll ein vollständiges Verbot des Schwanzkupierens durchgesetzt werden, die Fixierung von Sauen im Abferkelbereich komplett abgeschafft, die Absetzzeit auf mindestens vier Wochen festgelegt und deutlich mehr Platz in den Buchten vorgeschrieben werden. Für viele Betriebe könnte das zu einer Existenzbedrohung werden. Auch auf die deutschen Abnehmer dänischer Ferkel hätte die Neuregelung einen starken Einfluss.
Aktuell werden rund 7,3 Millionen Ferkel nach Deutschland sowie 7,8 Millionen nach Polen importiert. Ein Wegbrechen dieser Exportmärkte ohne die Möglichkeit, die Tiere im Inland kostendeckend zu mästen, würde für viele dänische Betriebe das Aus bedeuten.
Jedoch zweifeln Expert:innen an der Umsetzung dieser Vorhaben. So betont Peter Pagh, Professor für Recht an der Universität Kopenhagen, dass der EU-Vertrag mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen zwischen Mitgliedstaaten strikt untersagt. „Man darf nicht das Ziel haben, Exporte zu beschränken. Man darf auch keine Maßnahmen beschließen, die darauf abzielen, Exporte einzuschränken“, so Pagh in der LandbrugsAvisen. Selbst indirekte Maßnahmen, wie eine Sonderabgabe auf exportierte Ferkel, wären demnach rechtswidrig.
Zwar setzt die dänische Regierung auf einen radikalen Kurs in Richtung Tierschutz und Binnen-Wertschöpfung. Doch der rechtliche Spielraum innerhalb des EU-Binnenmarktes ist eng. Sollte Kopenhagen versuchen, den Export durch nationale Vorschriften – etwa im Bereich Transport oder Tierschutz – indirekt zu drosseln, drohen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof und hohe Schadensersatzforderungen.
Agrarheute
Bundesrat: Tierschutz muss weiterentwickelt werden
In seiner Sitzung am vergangenen Freitag (12.06.2026) hat sich der Bundesrat für eine Wiederaufnahme der Tierschutzreform ausgesprochen. Das Plenum sieht einen dringenden Handlungsbedarf bei verschiedenen Themen und fordert die Bundesregierung zur Überarbeitung der bestehenden Regelungen auf. Das Verfahren war im Jahr 2024 nach dem Ende der Ampel-Koalition ausgesetzt worden.
So begrüßen die Ländervertreter:innen zwar die geplante Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen, die Maßnahmen sind nach ihrer Sicht aber längst nicht ausreichend. Der Bundesrat fordert daher zusätzliche Maßnahmen bei Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN-Betriebe) sowie eine weitere Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte sieht in der Kameraüberwachung einen wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung einer tierschutzgerechten Schlachtung, betrachtet die Neuregelung jedoch lediglich als einen ersten Schritt. Die Ministerin weist auf weiteren Handlungsbedarf unter anderem bei den Mindestanforderungen für die Putenhaltung hin. Eine Empfehlung des Agrarausschusses zum kürzlich ergangenen Putenhaltungs-Urteil hingegen fand im Plenum keine Mehrheit. Dieser wollte festhalten, dass ein erheblicher Teil der Nutztiere bislang nur unzureichend durch das Tierschutzrecht geschützt sei.
Geflügelnews
BaT feiert zehnjähriges Bestehen
Der Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT) ist am 13. Juni 2026 10 Jahre alt geworden. Seit einer Dekade macht sich der berufspolitische Verband für die angestellten Tierärzt:innen stark und vertritt die Interessen seiner Mitglieder sowohl bei Arbeitgeber:innen und Kammern als auch in der Politik und Öffentlichkeit. Die Basis für Gespräche und Diskussionen bilden einerseits die fachliche Orientierung und andererseits wissenschaftliche Datengrundlagen, die unter anderem aus zwei wichtigen Studien zu Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit angestellter Tierärzt:innen stammen.
„Unser Antrieb ist derselbe wie vor zehn Jahren: angestellten Tierärztinnen und Tierärzten eine Stimme zu geben, nachzuhaken und kritisch zu hinterfragen, wenn behauptet wird, es habe sich doch schon genug verbessert“, sagte die 1. Vorsitzende Dr. Elisabeth Brandebusemeyer in ihrer Rede. „Ja, vieles hat sich verbessert – oftmals auch infolge des Engagements des BaT. Gleichzeitig gibt es weiterhin alte Herausforderungen und neue Aufgaben.“
So sei die Satzungsänderung zur Tariffähigkeit im Jahr 2019 ein besonderer Meilenstein gewesen, sagte Brandebusemeyer. Damit sei der BaT nicht nur Interessenvertretung, sondern auch tariffähiger Verband geworden. Am 1. Juni 2024 trat schließlich der erste Tarifvertrag des BaT mit dem Tiergesundheitszentrum Lichtenau in Kraft.
„Das ist nicht das Ende der Arbeit, sondern ein starkes Signal“, betonte Dr. Christian Wunderlich, 2. Vorsitzender des BaT und Gründungsmitglied. „Faire und verlässliche Arbeitsbedingungen sind verhandelbar. Gute Standards schaffen Sicherheit – für Angestellte, aber auch für Arbeitgeber, die im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen wollen.“
Das Jubiläum wurde mit Mitgliedern, Vertreter:innen aus Arbeitgeberkreisen, Kammern, Kooperationspartner:innen, Wegbegleiter:innen und Gäste ausgiebig in Hamburg gefeiert.
Vetion.de gratuliert herzlich zu 10 Jahren BaT und wünschen weiterhin viel Erfolg für die Umsetzung der Ziele im Sinne der Tiermedizin!
Tag der offenen Tür im BMLEH
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) öffnet am kommenden Wochenende seine Türen für die Öffentlichkeit. Besucher:innen haben am Samstag und Sonntag (21./22.06.2026) die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen des Ministeriums in der Französischen Straße in Berlin zu werfen.
Neben Talks, Musik, Kochen und Quiz zum Mitmachen sowie Führungen durch das Ministerium und einem bunten Kinderprogramm gibt es auch viel Wissenswertes über Bienen und torffreies Gärtnern zu erfahren. Außerdem stehen Praktikerinnen und Praktiker aus der Landwirtschaft für Gespräche bereit.
In verschiedenen Themenbereichen, unter anderem Digitalisierung und Ernährung, können sich die Besucher:innen zudem über die Arbeit des BMLEH informieren. Wer Einblicke in das Dolmetschen bei Internationalen Konferenzen erhalten möchte, kann sich außerdem selbst einmal beim Live-Dolmetschen ausprobieren.
Das BMLEH ist jeweils von 10-18 Uhr geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
BMLEH
Mecklenburg-Vorpommern stellt Weichen für rechtssicheres Wolfsmanagement
Am 2. April 2026 ist das geänderte Bundesjagdgesetz in Kraft getreten. So haben Behörden nun die Möglichkeit, schneller und zielgerichteter auf Wolfsrisse reagieren zu können. Unter der Voraussetzung, dass Nachweise sowohl über einen Nutztierriss durch einen Wolf als auch über ausreichende Maßnahmen zum Herdenschutz vorliegen, können Maßnahmen unmittelbar nach der Begutachtung eingeleitet werden. Über die Umsetzung der neuen Regelungen sind die zuständigen Behörden und beteiligten Institutionen in Kenntnis gesetzt worden.
„Der Wolf gehört inzwischen dauerhaft zur Natur in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig tragen unsere Weidetierhalter täglich Verantwortung für ihre Tiere und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaften. Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden“, erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Der Minister betont, dass sowohl Nutztiere wirksam zu schützen seien als auch der günstige Erhaltungszustand des Wolfes gesichert werden müsse. Vor dem Einleiten einer Maßnahme müsse fachkundlich begutachtet werden, dass nachweislich ein Wolf trotz ausreichender Schutzmaßnahmen Schäden in Nutztierbeständen verursacht hat. Herdenschutzmaßnahmen seien weiterhin die beste Maßnahme, um eine nachhaltige Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen in dem Bundesland zu gewährleisten, so der SPD-Politiker.
„Wer seine Tiere schützt und dennoch von Wolfsschäden betroffen ist, erwartet zu Recht, dass der Staat handlungsfähig ist. Die neuen Regelungen schaffen dafür zusätzliche Möglichkeiten und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, so Backhaus.
Ein landesweiter Wolfsmanagementplan zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens für den Umgang mit dem Wolf in Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit in Arbeit.
Ministerium Mecklenburg-Vorpommern
Strukturwandel in der globalen Schweinehaltung schreitet voran
Die Schweinehaltung befindet sich in vielen Regionen der Welt in einem Strukturwandel. Die sinkende Nachfrage, aber auch die Afrikanische Schweinepest (ASP) haben den Welthandel verändert.
So hat die Tierseuche in der Dominikanischen Republik einen dramatischen Rückgang der Schweineproduktion verursacht: 85 Prozent der kommerziellen Betriebe sind ausgestiegen oder stehen kurz davor. Inzwischen müssen 80 % des Schweinefleisches importiert werden. Um wieder einen gesunden Tierbestand aufzubauen, schlägt Carlos Trincado, Fachmann für Schweinegesundheit und Biosicherheit, einen radikalen Schritt vor. Für einen Neustart ohne die hochpathogenen ASP-Viren, soll der komplette Schweinebestand des Landes einmal gekeult werden. Mit getesteten „Sentinelschweinen“ sollen die Farmen nach einer Zwischenphase von 2 bis 3 Jahre wieder neu beginnen.
Aufbau statt Abbau heißt es in Vietnam: in dem ostasiatischen Land ist bereits die zweite Riesenanlage für die Fleischproduktion in Planung. In Hanoi soll auf rund 220 Hektar ein mehrstöckiger Schweinezuchtkomplex nach dem Vorbild eines Apartmentgebäudes entstehen. Wie auch schon in China soll das Großprojekt die Schweinehaltung mit eigenem Anbau von Futterpflanzen und einem geschlossenen Kreislaufsystem kombinieren.
In der vietnamesischen Provinz Tay Ninh entsteht aktuell bereits eines der größten Schweinehaltungsprojekte Südostasiens. In einem Gebäudekomplex mit sechs Etagen sollen bis zu 64.000 Zuchtsauen gehalten werden. Die jährliche Produktion wird mit bis zu 1,6 Millionen Mastschweinen angegeben. Noch in diesem Jahr soll der Bau beginnen, bereits 2027 sollen die ersten Tiere eingestallt werden.
Topagrar
Agrarheute
Mit 50.000 Unterschriften für Verbot von Tiertransporten
Am 14. Juni findet jedes Jahr der Internationale Tag gegen Tiertransporte (Ban Live Exports Day) statt. Dieser weltweite Aktionstag macht auf die grausame Realität von Tiertransporten aufmerksam, auf denen jedes Jahr Schweine, Rinder und Geflügel millionenfach großes Leid erfahren. Anlässlich dieses Gedenktages hat die Animal Welfare Foundation gemeinsam mit Partnerorganisationen knapp 50.000 Unterschriften gegen Tiertransporte in Krisen- und Kriegsgebiete an die Europäische Kommission übergeben. Der Verein erneuert damit seine Forderung nach einem Ende des Exports lebender Tiere in Krisengebiete sowie ein generelles Verbot von Langstreckentransporten in Drittstaaten.
Neben dem massiven Stress und Leid für die Tiere über Tage und Wochen auf Lastwagen und Schiffen stellen die Transporte in politisch instabile Regionen ein großes Risiko dar, wie u.a. ein Vorfall im Mai 2026 vor der Küste Omans gezeigt hat. Hier war ein indisches Tiertransportschiff mit rund 4.000 Schafen und Ziegen auf dem Weg nach Somalia von einer Bombe oder Drohne getroffen worden und gesunken
Trotz der seit Februar 2026 andauernden Eskalation im Nahen Osten sind nach Angaben von Animal Welfare mehr als 50 Schiffstransporte nach Behördengenehmigung in Krisenregionen durchgeführt worden, unter anderem nach Israel, in den Libanon und in weitere Staaten der Region. Bezugnehmend auf das geltende EU-Recht fordert die Tierschutzorganisation einen sofortigen Stopp von Transporten von lebenden Tieren in Krisengebiete, da hier ein ausreichender Schutz keinesfalls gewährleistet werden kann.
Animal Welfare Foundation
Hessen schreibt Tierwohlpreis aus
Tierwohl in der Nutztierhaltungwird in Hessen ernst genommen. So hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, das Leben und Wohlbefinden, die Unversehrtheit sowie die Würde von Tieren besonders zu schützen. Verschiedene Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um diesem Ziel näher zu kommen. So hat die Regierung unter anderem Tierschutzindikatoren entwickelt sowie die Qualifizierung und Fortbildung Nutztierhalter:innen und Weiterentwicklung der rechtlichen Anforderungen vorangetrieben.
Zudem haben die hessischen Veterinärbehörden Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben, bei Tiertransporten und der Schlachtung oder Tötung von Tieren intensiviert. Mittels einer Informationsplattform, die das Hessische Umweltministerium und die hessische Landestierschutzbeauftragte gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ins Leben gerufen haben, soll die Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen unterstützt werden. Hier können sich Tierhaltende über kritische Haltungsbedingungen als auch charakteristisches Tierverhalten bei nicht artgerechter Haltung informieren.
Und auch in diesem Jahr hat das Landwirtschaftsministerium den Hessischen Preis „Tierwohl in der Landwirtschaft“ 2026 ausgeschrieben. Für den mit 17.000 Euro dotierten Preis sucht das Ministerium beispielhafte und innovative Projekte für eine zukunftsfähige Tierhaltung. Bis zum 1. September 2026 können Vorschläge von Bewerber:innen selbst eingereicht oder auch von Dritten benannt werden.
Um aktuelle Probleme des Tierschutzes geht es auch in der gleichnamigen Hybrid-Veranstaltung am 3. und 4. September 2026. Die Teilnahme ist sowohl vor Ort in Hannover oder online im Live-Stream möglich. Eine Anmeldung ist bis zum 31. August 2026 um 16 Uhr möglich
Ministerium Hessen
Freigabe für Bundetagspetition gegen geplantes Tierversuchsgesetz verzögert sich
Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist festgelegt, dass die Regelungen für wissenschaftliche Tierversuche aus dem bisherigen Tierschutzgesetz herausgelöst werden sollen. Im Rahmen des Reformprojekts Innovationsfreiheitsgesetz sollen so bürokratische Hürden in der Forschung abgebaut und Prozesse beschleunigt werden.
Tierschützer:innen befürchten, dass sich durch das geplante Herauslösen aus dem Tierschutzgesetz der rechtliche Schutzstatus der Versuchstiere in deutschen Laboren massiv verschlechtern wird. Vor rund vier Monaten hat ein großes Bündnis von Tierschutzorganisationen daher eine Bundestagspetition eingereicht. Jedoch warten die Tierschützer:innen immer noch auf die Freigabe, damit die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich auf diesem Wege gegen die geplanten Änderungen auszusprechen. In der Regel dauert der Freigabeprozess lediglich drei Wochen.
In der Petition fordern die Unterzeichner:innen, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz beizubehalten sowie rechtliche Lücken durch andere Maßnahmen zu schließen.
„Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklärt das Bündnis. „Millionen Tiere, die jedes Jahr in Versuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt und getötet werden, könnten noch mehr gequält und ohne den im Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund endgültig legal getötet werden.“
Sollte das geplante Tierversuchsgesetz verabschiedet werden, könnte etwa das systematische Töten sogenannter überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen die Folge sein. Ebenso könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert sowie die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden. Lobbyisten der Tierversuchsbefürworter fordern darüber hinaus eine Erleichterung der Genehmigung von Tierversuchen durch Anpassungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes.
Menschen für Tierrechte
Tierseuchen: Schweiz beschließt Gesetzesänderung
Der Bundesrat der Schweiz hat in der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierseuchengesetzes verabschiedet. Mit der Reform soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit Behörden schnell und rechtssicher auf Tierseuchen reagieren können. Demnach sollen Nutztiere im Fall von Tierseuchen unter bestimmten Bedingungen schneller auch mit nicht zugelassenen Impfstoffen geimpft werden können.
Voraussetzung ist, dass in der Schweiz kein alternativ anwendbares und gleichwertiges Tierarzneimittel zugelassen und verfügbar ist und auch kein entsprechendes im Ausland zugelassenes Präparat eingeführt werden kann. Der Bundesrat verweist auf den Ausbruch des Blauzungenkrankheit (BTV) im Spätsommer 2024. Mangels Impfstoffs mit entsprechender Zulassung hatte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Allgemeinverfügung erlassen müssen, um den Import und die Verteilung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zu ermöglichen.
Die Gesetzesänderung könne in Krisensituationen von entscheidender Bedeutung sein, so der Bundesrat. Die Bewilligung sei befristet und diene ausschließlich dazu, eine Versorgungslücke im Tierseuchenfall zu überbrücken, teilt der Bundesrat weiter mit. Der ordentliche Zulassungsprozess werde dadurch nicht ersetzt.
Die Europäische Union verfügt bereits über eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Mit der vorgeschlagenen Regelung schafft die Schweiz vergleichbare gesetzliche Möglichkeiten, eine Benachteiligung des Alpenstaates bei der Bekämpfung zu vermeiden.
Bundesrat Schweiz
Bayern erhöht Fördergelder für Tierwohlprogramm
Der Freistaat Bayern wird auch in diesem Jahr das Tierwohlprogramm „BayProTier“ fortsetzen. Trotz angespannter Haushaltslage stellt die Landesregierung insgesamt mehr als 15,6 Millionen für das Förderprogramm zur Verfügung. Mit der Fördersumme, die im Vergleich zum letzten Förderzeitraum um 3,5 Millionen Euro erhöht wurde, können rund 1.200 Betriebe sowohl bei Investitionen als auch bei den laufenden Mehrkosten besonders tierwohlgerechter Haltung unterstützt werden.
„Tierwohl hat für uns weiterhin höchste Priorität. Unser Programm gleicht die laufenden Mehrkosten moderner Tierwohlställe aus und wird von den Betrieben sehr gut angenommen. Das zeigt: Wir unterstützen genau dort, wo die Landwirtschaft verlässliche Partner braucht“, erklärt Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort wieder Anträge stellen. Alle bisherigen Maßnahmen werden auch in 2026 mit unveränderten Anforderungen fortgeführt.
Für die Zukunft der heimischen Landwirtschaft fordert Kaniber vom Bund endlich langfristige Planungssicherheit für die Betriebe: „Wer mehrere hunderttausend oder sogar Millionen Euro in einen neuen Stall investiert, braucht Verlässlichkeit und keine ständig wechselnden Vorgaben.“
Ministerium Bayern
Deutsche Bio-Milchproduktion weiter rückläufig
In Deutschland ist die Nachfrage nach Biomilchprodukten im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Nach Informationen des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) wurden in 2025 6,7 Prozent mehr abgesetzt. Gleichzeitig geben immer mehr Bio-Produzent:innen ihren Betrieb auf, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) erklärt. Im vergangenen Jahr stiegen annähernd 400 Biobetriebe mit Rinderhaltung aus, obwohl die Molkereien einen höheren Preis für Biomilch zahlten.
Der DBV sieht das Ziel, einen Anteil von mehr als 25 Prozent Ökolandbau zu erreichen, inzwischen „in weite Ferne gerückt“. Die „praxisferne gesetzliche Auslegung der EU-Öko-Verordnung durch die EU-Kommission“ sei die Hauptursache für die hohe Anzahl an Betriebsaufgaben, so der Verband. Denn auch in den Nachbarländern zeige sich eine ähnliche Entwicklung. Hier stellten seit 2021 zwischen 10 und 15 Prozent der Bio-Milchbauern wieder auf konventionelle Produktion um.
Darum fordert der Verband nun in einem Positionspapier zur Zukunft des Ökolandbaus eine grundlegende agrarpolitische Kurskorrektur. Darin werden sowohl praxistaugliche und gleichzeitig tierwohlgerechte Regelungen als auch verlässliche Investitionsbedingungen für die Öko-Tierhaltung gefordert. Zudem ist nach Meinung des Verbandes eine „verfahrensoffene“ Gestaltung der Kreislaufwirtschaft im Ökolandbau und eine stärkere Förderung praxisnaher Forschung notwendig, um die Effizienz im Ökolandbau zu steigern.
Ohne funktionierende Nährstoffkreisläufe verliert der Ökolandbau seine Grundlage, warnt der DBV. EU, Bund und Länder seien daher gefordert, die gesetzlichen Regelungen praxisgerecht anzupassen. Andernfalls drohe dem Ökolandbau ein struktureller Rückgang – mit negativen Folgen für die betroffenen Betriebe, aber auch für die Umweltleistungen des Ökolandbaus und die regionale Wertschöpfung.
DBV
NABU warnt vor fortschreitendem Verlust mariner Ökosysteme
Der Welttag der Ozeane wird seit 2009 jedes Jahr am 8. Juni begangen. Der Naturschutzbund NABU weist im Rahmen dieses Gedenktages besonders auf den besorgniserregenden Zustand der Meere in der Europäischen Union hin und fordert einen konsequenteren Schutz. Mehr als 90 Prozent der europäischen Meeresgebiete seien massiv geschädigt.
„Europas Meere stehen unter massivem Druck: Fischerei, Verschmutzung und Klimakrise wirken gleichzeitig. Mit der Offshore-Windenergie, Wasserstoffnutzung und der unterirdischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CCS) drängen weitere Belastungen in das kränkelnde Ökosystem Meer. Deshalb muss die EU-Wiederherstellungsverordnung jetzt genutzt werden, um Schutzgebiete wirksam zu machen und marine Lebensräume, wo immer möglich, aktiv zu regenerieren“, kritisiert Kim Detloff, Teamleiter Meeresschutz im NABU-Bundesverband. Nach Angaben der Naturschützer:innen müssen die Meere und Küsten auch im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zukünftig eine größere Bedeutung einnehmen, die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zusammen mit der europäischen Biodiversitätsstrategie sei eine historische Chance, den fortschreitenden Verlust mariner Ökosysteme zu stoppen und umzukehren, heißt es in einer Pressemeldung. Nun komme es darauf an, die Vorgaben ambitioniert umzusetzen und den Meeresschutz in Deutschland und Europa zur politischen Priorität zu machen.
„Die Wiederherstellung von Salz- und Seegraswiesen sowie Riffen ist kein Luxusprojekt des Naturschutzes“, so Detloff. „Sie ist eine Investition in den Klima- und Küstenschutz und in kommende Generationen. Deshalb müssen die Meere und Küsten auch im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zukünftig eine größere Bedeutung einnehmen.“
NABU
Verbot der Anbindehaltung in Niedersachsen in Kraft getreten
Als erstes deutsches Bundesland steigt Niedersachsen aus der Anbindehaltung für Rinder aus. Am gestrigen Dienstag (02.06.2026) sind die niedersächsischen Veterinärbehörden über das Inkrafttreten des Runderlasses informiert worden und haben nun vier Wochen Zeit, die Untersagung der Anbindehaltung mittels Allgemeinverfügung öffentlich bekanntzugeben.
„In Zukunft wird in Niedersachsen kein Rind mehr sein Leben im Stall angebunden verbringen. Ich bin froh und dankbar, dass die unterschiedlichsten Interessengruppen aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Tierschutz beim ‚Niedersächsischen Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung‘ gemeinsam einen Ausstiegsplan erarbeitet haben, sich vereint hinter dieses Ziel stellen und an einem Strang ziehen. Das ist wirklich etwas ganz Besonderes und kann Vorbild für ganz Deutschland sein. Auf diesen gemeinsamen Ausstiegsplan können alle Beteiligten stolz sein“, erklärt Landwirtschafts- und Tierschutzministerin Miriam Staudte.
Für die Landwirt:innen sind Übergangsfristen vorgesehen. Abhängig von der Haltungsform sind diese nun aufgerufen, binnen einer bestimmten Frist mitzuteilen, ob sie beabsichtigen, die Anbindehaltung auf ein anderes Haltungssystem umzustellen oder die betroffene Rinderhaltung aufzugeben.
Betriebe mit saisonaler, kombinierter oder Anbindehaltung von männlichen Mastrindern, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder beabsichtigen, die betroffene Rinderhaltung aufzugeben, müssen diese mit Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung beenden.
„Wer die Bilder sieht, wenn Rinder nach dem Winter wieder auf die Weide gelassen werden, weiß, dass sie Bewegung lieben. Viele landwirtschaftliche Betriebe haben bereits in den vergangenen Jahren in mehr Tierwohl investiert und halten ihre Rinder in Laufställen oder bieten ihnen darüber hinaus noch Hof- und Weidegang. Es ist nur fair, wenn künftig alle Betriebe die Anforderungen nach artgerechter Bewegungsmöglichkeit erfüllen müssen. Dank angemessener Umstellungsfristen haben alle anderen Tierhalterinnen und Tierhalter ausreichend Zeit, nachzuziehen. Über das Agrarinvestitionsförderprogramm können entsprechende Zuschüsse beantragt werden. Und über unsere Diversifizierungsrichtlinie ermöglichen wir den Umstieg auf andere Einkommensquellen. Die Landwirtschaftskammer unterstützt die Betriebe mit einer fachlichen Beratung“, so die Ministerin abschließend.
Ministerium Niedersachsen
Bundeskabinett beschließt Lockerungen beim Umbau von Tierwohlställen
In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett beschlossen, den Umbau von Tierställen zu erleichtern, die vor 2013 errichtet worden sind. Ein entsprechender Gesetzentwurf hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegt. Demnach wird auch ein Wechsel der in dem Stall gehaltenen Tierart ermöglicht, sofern der Umbau die Haltungsbedingungen verbessert. Die neue Regelung soll ab 2027 greifen.
Gemäß der aktuellen Gesetzeslage dürfen Landwirt:innen ihre Ställe, die vor 2013 errichtet wurden, nicht umgebauen. Gemäß einer Rechtsänderung waren vor allem flächenarme Betriebe mit starker Tierhaltung im Außenbereich nicht mehr privilegiert.
„Wir machen den Stallumbau möglich, damit Tierwohl nicht am Genehmigungsrecht scheitert“, erklärt Silvia Breher, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). „So stärken wir unsere Landwirtschaft und sichern Wertschöpfung im ländlichen Raum.“ Nach Information des BMLEH werden künftig zahlreiche unnötige Auflagen aufgehoben. Unter anderem entfällt die bisherige Vorgabe, dass der Umbau die höheren Haltungsstufen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erfüllen muss. Ab 2027 soll zudem ein Rück- und Neubau statt eines Stallumbaus erlaubt sein. Auch die Genehmigung von Biomasseanlagen im Außenbereich soll mit dem Gesetzentwurf erleichtert werden.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert außerdem, dass die laufenden Mehrkosten für die Tierwohlställe in den nächsten Jahren gefördert werden. Anlässlich der Haushaltsdebatte soll daher die Bundesregierung eine entsprechende zusätzliche Fördersumme aus dem Kernhaushalt auch für das Jahr 2027 für das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung (BUT) bereitstellen.
BMLEH
Agrarheute
Deutscher Tierschutzbund erneuert Forderung nach Verbot der Anbindehaltung
Heute (1.6.) ist der Internationale Tag der Milch. Aus diesem Anlass hat der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einem Verbot der Anbindehaltung für Rinder noch einmal bekräftigt. Laut Angaben der Tierschutzorganisation werden in Deutschland für die Produktion von Kuhmilch noch immer 410.000 Milchkühe in Anbindehaltung gehalten. Hinzu kommen Jungtiere, Bullen und Färsen.
„Milch entsteht nicht im idyllischen Bilderbuchstall, sondern oft unter Bedingungen, die aus Tierschutzsicht nicht akzeptabel sind. Kühe sind soziale und bewegungsaktive Tiere – dennoch werden noch immer hunderttausende von ihnen den Großteil des Jahres oder sogar dauerhaft angebunden“, erklärt Dr. Melanie Dopfer, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Der Verband fordert ein klares gesetzliches Verbot sowohl für die ganzjährige als auch für die saisonale Anbindehaltung. „Das Anbinden von Rindern ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, so Dopfer.
Gleichzeitig sind auch die Verbraucher:innen aufgefordert, mit ihrer Kaufentscheidung ein Zeichen zu setzen.
Deutscher Tierschutzbund
BTK-Stellungnahme zur SWR-Doku über Tierarztkosten
Die Bundestierärztekammer hat zu dem am 19. Mai 2025 ausgestrahlten SWR-Beitrag „Tierisch
teuer – Was hinter den hohen Tierarztkosten steckt“ Stellung bezogen. Man nehme den Beitrag mit großer Sorge zur Kenntnis, da er ein einseitiges und tendenziöses Bild der tierärztlichen Versorgung in Deutschland aufzeichnet und der komplexen Realität in den Praxen und Kliniken nicht gerecht wird, heißt es darin:
Zwar wird im Beitrag der Eindruck erweckt, unterschiedliche Perspektiven – von Tierhaltenden,
Tierärzt:innen sowie aus der Politik – seien gleichermaßen berücksichtigt worden. In der
Gesamtschau entsteht jedoch kein ausgewogenes Bild. Vielmehr werden v. a. Einzelfälle mit
besonders hohen Rechnungen, emotionale Härtefälle und zugespitzte Aussagen in den
Mittelpunkt gestellt. Dadurch wird der Eindruck verstärkt, hohe Tierarztkosten seien Ausdruck
mangelnder Fairness oder unangemessener Abrechnung durch die Tierärzteschaft. Dies
weisen wir entschieden zurück.
Auch hinken die dort ausgestrahlten Vergleiche einzelner Praxisbeispiele. Durch einzelne Aussagen im Beitrag entsteht zudem der Eindruck, eine „faire“ Abrechnung bestehe darin, bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise zu berechnen. Das ist aus Sicht der Bundestierärztekammer irreführend und entspricht nicht den Vorgaben der Gebührenordnung (GOT).
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte ist kein Instrument zur Benachteiligung von Tierhaltenden. Im Gegenteil: Sie schafft Transparenz, setzt verbindliche Unter- und Obergrenzen und schützt damit sowohl Tierhaltende als auch die Qualität der tierärztlichen Versorgung. Ohne eine verbindliche Gebührenordnung drohten unübersichtlichere Preise, wachsender wirtschaftlicher Druck auf Praxen und Kliniken, eine Verschlechterung der Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig möglicherweise sogar höhere Kosten für Tierhaltende.
Gleichzeitig ist eine angemessene Vergütung die Voraussetzung dafür, dass Tierärzt:innen qualifiziertes
Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen, in moderne Diagnostik investieren und Behandlungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen können. Das dient unmittelbar dem Tierwohl.
Schon heute ist es vielerorts schwierig, Notdienste aufrechtzuerhalten und ausreichend Fachpersonal zu finden. Gerade die Notfallversorgung bedeutet erhebliche Personalvorhaltung zu Nacht-, Wochenend- und Feiertagszeiten, hohe organisatorische Belastungen und zusätzliche Kosten. Trotz der in der GOT vorgesehenen Zuschläge ist dieser Bereich für viele Praxen wirtschaftlich kaum rentabel.
Der Beitrag stellt hingegen v. a. Extremfälle mit sehr hohen Rechnungsbeträgen in den Vordergrund. Diese Fälle sind für die betroffenen Tierhaltenden zweifellos belastend. Sie bilden jedoch nicht den Alltag tierärztlicher Abrechnung ab. Der Großteil tierärztlicher Rechnungen bewegt sich auf einem deutlich niedrigeren Niveau und liegt in der Regel nicht im Bereich besonders hoher Sätze. Gerade deshalb wäre es aus unserer Sicht journalistisch geboten gewesen, die gezeigten Einzelfälle stärker einzuordnen und nicht als repräsentativen Eindruck tierärztlicher Versorgung stehen zu lassen.
Zur ungekürzten Stellungnahme >>>
Auch die Darstellung, Tierhaltende müssten künftig stärker selbst entscheiden, welche Behandlungen „Sinn machen“ und ob es immer die neueste Untersuchung sein müsse, greift zu kurz. Selbstverständlich gehört eine sorgfältige Beratung über Diagnostik- und Therapieoptionen, Prognosen, Kosten und Alternativen zum tierärztlichen Alltag. Gleichzeitig darf nicht der Eindruck entstehen, moderne Diagnostik oder fachlich sinnvolle Untersuchungen seien bloße Zusatzleistungen, auf die ohne weiteres verzichtet werden könne. Tierärzt:innen sind dem Tierwohl verpflichtet. Ihre Empfehlungen beruhen auf fachlicher Einschätzung, medizinischer Verantwortung und dem Ziel, Leiden zu vermeiden oder zu lindern.
Kritisch sehen wir zudem, dass im Beitrag Aussagen zur Rechtmäßigkeit der GOT unwidersprochen stehen bleiben. Die Gebührenordnung ist geltendes Recht. Sie wurde auf Grundlage einer fachlichen und wissenschaftlichen Bewertung novelliert und dient ausdrücklich der Sicherstellung einer transparenten, qualitätsgesicherten und flächendeckenden tierärztlichen Versorgung. Eine Debatte über Weiterentwicklung und Evaluation der GOT ist legitim und notwendig. Sie sollte jedoch sachlich geführt werden und darf nicht auf die Erzählung vermeintlich überhöhter Tierarztrechnungen reduziert werden.
Die Bundestierärztekammer spricht sich dafür aus, die Gebührenordnung im Zuge der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch eine regelmäßige, planbare Anpassung der Gebührenhöhe. Solche schrittweisen Anpassungen schützen Tierhaltende besser als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen, weil Kosten dadurch berechenbarer bleiben.
Wir halten es daher für erforderlich, die einseitige Darstellung des Beitrags journalistisch nachzuarbeiten. Aus Sicht der Bundestierärztekammer sollte der SWR die Berichterstattung um einen Folgebeitrag ergänzen, in dem die tierärztliche Perspektive angemessen zu Wort kommt. Dazu gehören insbesondere die wirtschaftliche Realität von Praxen und Kliniken, die weiterhin im Vergleich zu anderen akademischen Heilberufen häufig nicht angemessene Vergütung tierärztlicher Arbeit, die Herausforderungen im Notdienst, der Fachkräftemangel sowie die zentrale Bedeutung der GOT für Transparenz, Qualität und Versorgungssicherheit.
Tierhaltende brauchen eine sachliche und nachvollziehbare Einordnung tierärztlicher Kosten.
Sie brauchen keine Verunsicherung und keine pauschale Gegenüberstellung von „fairen“ und
vermeintlich überteuerten Tierärzt:innen. Die große Mehrheit der Tierärzteschaft arbeitet verantwortungsvoll, transparent und unter erheblichem wirtschaftlichem und personellem Druck. Dieses Bild kam in dem Beitrag aus unserer Sicht nicht ausreichend zur Geltung.
Wir stehen dem SWR für eine sachliche Einordnung und für weitere Gespräche gern zur Verfügung.
Zahl der Milchviehbetriebe in Ostdeutschland nimmt weiter ab
Im Osten Deutschlands schreitet der Strukturwandel in der Nutztierhaltung massiv voran. So habe sich die Zahl der Milchviehbetriebe in den fünf ostdeutschen Bundesländern bereits stark verringert, erklärt Klaus Siegmund vom Interessenverband Milcherzeuger (IVM). Während vor gut 30 Jahren noch rund 4.760 Milchkuhbetriebe in der Region gezählt wurden, könnten in 10 Jahren möglicherweise nur noch 500 bis 700 Betriebe aktiv sein. Gleichzeitig dominierten immer mehr Großbetriebe den Markt, betonte Siegmund auf der IVM-Jahrestagung in der vergangenen Woche, auf der auch das 35-jährige Verbandsbestehen gefeiert wurde.
Damit einhergehend wurden seit 2015 1 Mio. Tonnen Milch weniger produziert, was einem bundesweiten Anteil an 18,4 Prozent entspricht. Ein Grund für den Strukturwandel ist nach Angaben des Branchenexperten der stark unterschiedliche Modernisierungsgrad der ostdeutschen Milchviehbetriebe.
Der Milchindustrieverband (MIV) hob anlässlich des Jubiläums die zielorientierte Zusammenarbeit hervor. Dabei sei der IVM als „durchaus kritischer, aber auch konstruktiver Begleiter“ der eigenen Verbandsarbeit aufgetreten. Als ein wichtiger Beitrag zur Transparenz in der Milchbranche seien Zahlen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in der Vergangenheit kritisch hinterfragt worden, so MIV-Hauptgeschäftsführer Björn Börgermann.
Schweizerbauer
Niederlande plant verpflichtende Impfung von Legehennen gegen HPAI
Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) hat niederländische Geflügelhaltende in den Niederlanden in den vergangenen sieben Monaten stark gebeutelt. Aufgrund von HPAI-Ausbrüchen mussten allein in diesem Zeitraum rund 2,25 Millionen Tiere gekeult werden.
Nachdem ein groß angelegter Impfversuch auf einem Legehennenbetrieb bislang ohne Probleme verlaufen ist und die befürchtenden Handelsbeschränkungen ausgeblieben sind, plant Deutschlands Nachbarland nun in Abstimmung mit der Geflügelbranche eine Impfstrategie. Geplant ist laut Angaben der Regierung eine verpflichtende Impfung für Legehennen.
Im Vorfeld hat Wageningen Bioveterinary Research (WBVR) im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums bereits mehrere Feldversuche mit unterschiedlichen Impfstoffen durchgeführt. Die Studienergebnisse fallen durchweg positiv aus. Nach Aussagen der Forschenden erkrankten geimpfte Bestände seltener an der Geflügelpest. Zudem breite sich das Virus langsamer aus, falls es dennoch in einen Betrieb gelangt.
Mit den wichtigsten Handelspartnern USA, Kanada, Japan und Großbritannien hat die Regierung bereits Gespräche über den Strategieplan, der noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll, geführt. Die Partner akzeptierten den Versuch unter der Bedingung, dass die Eier ausschließlich in den Niederlanden vermarktet werden.
Als weitere Bekämpfungsmaßnahme will die Regierung eine Verschärfung der Biosicherheitsmaßnahmen als Schutz vor Erregereinträgen in die Ställe weiter vorantreiben. So muss seit März 2025 jeder kommerzielle Geflügelbetrieb einen verbindlichen Biosicherheitsplan vorweisen.
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Geflügelnews
WOAH: Tiergesundheit als Schlüssel für globale Gesundheits- und Ernährungssicherheit
Im Rahmen der 93. Generalversammlung der World Organisation for Animal Health (WOAH) im Mai 2026 in Paris haben die teilnehmenden Minister:innen und hochrangige Vertreter:innen aus den Bereichen Tiergesundheit, Landwirtschaft und Ernährung eine gemeinsame Erklärung zur globalen Stärkung der Tiergesundheit und des Tierwohls verabschiedet. Darin wird betont, dass Tiergesundheit längst kein rein veterinärmedizinisches Thema mehr ist, sondern eine zentrale Voraussetzung für Ernährungssicherheit, wirtschaftliche Stabilität, sichere Handelsbeziehungen sowie die Prävention von Gesundheitskrisen im Sinne des One-Health-Ansatzes darstellt.
Es wird betont, dass die Welt zunehmend mit biologischen Risiken, klimabedingten Veränderungen, neuen Handelsdynamiken und einer steigenden Nachfrage nach Lebensmitteln tierischer Herkunft konfrontiert ist. Vor diesem Hintergrund werden leistungsfähige Veterinärdienste als essenziell für resiliente Gesundheitssysteme angesehen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR), der Verbesserung von Tierwohlstandards sowie der Prävention grenzüberschreitender Tierseuchen.
Daher sollten Investitionen in Tiergesundheit und Tierwohl als strategische Zukunftsinvestitionen betrachtet werden. Die Verfasser fordern nationale Regierungen, internationale Organisationen, Finanzinstitutionen und den privaten Sektor dazu auf, Tiergesundheit stärker in politische und finanzielle Prioritäten einzubinden. Dabei wird darauf verwiesen, dass Tierseuchen erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursachen und direkte Auswirkungen auf menschliche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und soziale Stabilität haben können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Erklärung ist die Modernisierung des öffentlichen Veterinärwesens. Digitale Technologien, verbesserte Surveillance-Systeme, Datenaustausch und innovative Diagnostik sollen zukünftig eine noch wichtigere Rolle spielen. Gleichzeitig wird die Bedeutung von gut ausgebildetem veterinärmedizinischem Fachpersonal hervorgehoben, einschließlich der stärkeren Einbindung junger Fachkräfte und Frauen in das Veterinärwesen.
Die WOAH-Mitgliedstaaten sprechen sich zudem für eine intensivere internationale Zusammenarbeit aus. Insbesondere bei zoonotischen Erkrankungen, der hochpathogenen aviären Influenza, der Afrikanischen Schweinepest sowie anderen grenzüberschreitenden Tierseuchen sollten Kooperation, Transparenz und harmonisierte Standards weiter ausgebaut werden. Die WOAH wird in diesem Zusammenhang als zentrale wissenschaftliche und koordinierende Instanz bestätigt.
Für praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte ist die WOAH-Erklärung vor allem deshalb relevant, weil sie die zentrale Rolle des Berufsstandes in der globalen Gesundheitsvorsorge ausdrücklich anerkennt. Die Veterinärmedizin wird als unverzichtbarer Bestandteil der internationalen Gesundheitsarchitektur beschrieben – nicht nur im Hinblick auf Tierseuchenbekämpfung, sondern auch für Pandemievorsorge, Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Tierhaltung und die Sicherstellung des internationalen Handels.
WOAH
Experten halten Klimakrise für gesundheitliche Notlage
Eine Expertenkommission hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgefordert, die Klimakrise zur gesundheitlichen Notlage mit internationaler Tragweite zu erklären. Denn die von der WHO selbst eingesetzte paneuropäische Expertenkommission, zu der auch Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach gehört, sehen in der Klimakrise einen medizinischen Notfall. „Die WHO muss der Bekämpfung der Klimakrise mehr Aufmerksamkeit widmen. Abwarten im Verlauf der Katastrophe macht keinen Sinn“, so Lauterbach.
Die Experten fordern außerdem die Einrichtung und Bereitstellung eines Klima-Informations-Hub mit Faktenchecks und seriösen Prognosen auf wissenschaftlicher Basis. Regierungen werden aufgefordert, die Klimakrise in ihrer nationalen Sicherheits- und Gesundheitspolitik zu verankern.
Proplanta
Schweiz will Ausstiege aus Schweinehaltung fördern
Züchterische Fortschritte, eine verbesserte Tiergesundheit sowie höhere Leistungen in den Betrieben haben in den vergangenen Jahren in der Schweiz zu einer jährlichen Zunahme der Schweinefleischproduktion um mehr als 1,5 Prozent geführt. Pro Woche werden in der Schweiz rund 48.000 Schweine geschlachtet, verkauft werden jedoch nur 44.000 Tiere. Nach Informationen des Landwirtschaftlichen Informationsdienstes LID ist der Auszahlungspreis für Schlachtschweine durch das Überangebot innerhalb eines Jahres stark gefallen.
Um den dadurch entstehenden Preisdruck aus der Branche zu nehmen, stellt der Bund Zuchtbetrieben, die früher aussteigen wollen, bis zu 10 Millionen Franken zur Verfügung. Die Regierung verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, die Zahl der Schweine zu verringern. Wer an dem Modell teilnimmt, darf den betroffenen Zuchtschweineplatz für 25 Jahre nicht mehr nutzen. Zusätzlich soll während zehn Jahren der Bau neuer Schweineställe untersagt werden.
Das über einen Fonds der Branchenorganisation Proviande finanzierte Vorhaben hat innerhalb der Branche zu kontroversen Diskussionen geführt. So werden fehlende Abklärungen sowie eine unzureichende Ausarbeitung des Modells kritisiert.
Nau.ch
Agrarheute
Datenbank für Falltiere gefordert
In Deutschland versterben jedes Jahr Millionen Nutztiere auf landwirtschaftlichen Betrieben schon vor der Schlachtung. Die Hauptgründe sind Krankheiten oder Verletzungen, die sich Geflügel und Schweine sowie andere Tiere aufgrund von schlechten Haltungsbedingungen zuziehen. Wie hoch die Zahl der sogenannten Falltiere genau ist, steht nicht fest. Lediglich für Rinder wird jährlich eine Zahl ermittelt, die bei ca. 500.000 Tieren pro Jahr liegt.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher von der Bundesregierung, eine Datenbank über die Sterblichkeitsraten von Nutztieren zu erstellen, um einen grundlegenden Überblick über die tatsächliche Zahl der Tiere, die die Schlachtung gar nicht erst erreichen, sondern verenden oder notgetötet werden müssen, zu erhalten.
„Die Bundesregierung hat offensichtlich kein Interesse daran zu wissen, wie viele Tiere in Deutschland “für die Tonne” gezüchtet werden“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Trotz bestehender Strukturen zur Entsorgung der Tiere werden diese Daten nicht systematisch gesammelt oder ausgewertet. Dadurch bleibt unsichtbar, wie groß das tatsächliche Ausmaß von Tierverlusten in der Landwirtschaft ist und wo die größten tierschutzrelevanten Probleme liegen.“
Gemäß Koalitionsvertrag sollte „eine praxistaugliche Rechtsgrundlage für Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte“ geschaffen werden, was bisher nicht umgesetzt wurde, so der Verband. Die Tierschützer:innen fordern daher eine verpflichtende bundesweite Erfassung aller „Falltiere“ und ihrer Todesursachen in einer Datenbank.
Deutscher Tierschutzbund
EU-Parlament fordert mehr Unterstützung von heimischen Tierhaltenden
Ende April 2026 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zur stärkeren Unterstützung der Tierhaltenden in Europa verabschiedet. Darin fordern die Parlamentarier:innen die Europäische Kommission auf, Maßnahmen festzulegen, um die Tierhaltenden vor der Konkurrenz durch Importe aus Drittstaaten zu schützen und eine Verlagerung der Produktion ins außereuropäische Ausland zu verhindern.
Neben Maßnahmen zur Sicherung der Budgets der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Berücksichtigung der EU-Standards für Tierschutz, Tiergesundheit und Umweltverträglichkeit in allen Handelsabkommen und einer optimierten Vermarktung von EU-Tierprodukten im Ausland, fordert das Parlament unter anderem auch eine verbesserte EU-Koordinierung bei Impfstrategien, Früherkennungssystemen und Datenaustausch, einschließlich einer zentralen Impfdatenbank sowie Entschädigungsregelungen für von Krankheitsausbrüchen betroffene Landwirt:innen.
Mit diesen Maßnahmen soll der zunehmende ökonomische, ökologische und soziale Druck der Tierhaltenden verringert werden, damit ein weiterer Rückgang der Tierzahlen in Europa verhindert wird.
BRS
Erneuter Rinder-Diebstahl in Brandenburg
Nachdem bereits im April diesen Jahres 70 junge Rinder aus einem Stall in Brandenburg entwendet worden sind, ist es nun zu einem weiteren Rinder-Diebstahl in dem Bundesland gekommen. Betroffen ist ein Landwirt aus Raddusch im Spreewald, dessen 48 Rinder von der Weide gestohlen wurden. Wie die Polizei in Cottbus mitteilt, war der Landwirt im Begriff, seine Tiere zu impfen, als er den Diebstahl feststellte. Der rein finanzielle Schaden betrage rund 75.000 Euro, so die ermittlende Kriminalpolizei.
Der Vorstandsvorsitzende der von dem Diebstahl im April betroffenen Agrargenossenschaft, Michael Jänsch, vermutet, dass die Täter:innen mit einem Sattelschlepper rückwärts an den Stall gefahren sind, nachdem sie das Tor aufgebrochen hatten. Darauf hatten Lkw-Spuren hingedeutet. Die 70 entwendeten Rinder gehören der Rasse Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind an, sind alle weiblich und zwischen drei und sechs Monate alt. Noch nicht geklärt ist bis jetzt, wo Tiere in beiden Fällen gebracht worden sind. Da die Polizei noch völlig im Dunkeln tippt, ist die Bevölkerung dringend aufgerufen, sich mit Hinweisen an sie zu wenden.
NTV
Mehr Geld für Rinderhaltende bei TBC-Ausbrüchen
Offiziell gilt Frankreich als frei von der Rindertuberkulose. Nach Angaben der Gesundheitsbehörde ANSES wurden besonders im Südwesten des Landes sowie in der Normandie immer wieder TBC-Ausbrüche nachgewiesen. Trotz umfangreicher Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen hatten diese Ausbrüche lokal teils erhebliche Auswirkungen. Zu einer der möglichen Ursachen zählt die lange Überlebensdauer des Erregers in der Umwelt, wodurch auch indirekte Infektionen möglich sind.
Um die Rinderhalter:innen im Fall eines Tuberkulose-Ausbruchs besser zu entschädigen, hat die französische Regierung nun die Entschädigungszahlungen deutlich erhöht. Demnach erhalten die Landwirt:innen über zwei Jahre eine pauschale Zahlung in Höhe 3.350 Euro für jedes gekeulte Tier. Wie Landwirtschaftsministerin Annie Genevard mitteilt, gilt die Regelung rückwirkend ab Beginn des Wirtschaftsjahres 2025/26. Weiterhin können sich künftig die Tierhaltenden auch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen vollständig staatlich finanzieren lassen, die Kosten für den Abtransport der gekeulten Tiere werden ab sofort ebenfalls erstattet. Im Rahmen des Programms zur vorübergehenden Produktionsausfallkompensation können Beihilfen für Milchbetriebe künftig erhöht werden.
Mit der Erhöhung der Zahlungen beugt sich die Regierung den Forderungen verschiedener Agrarverbände. Die begrüßen den Beschluss und erwarten, dass dadurch Maßnahmen zur Bekämpfung der Rindertuberkulose konsequenter umgesetzt werden. Gleichzeitig fordern sie die vollständige Umsetzung des Tuberkulose-Maßnahmenplans für den Zeitraum 2024 bis 2029.
Landwirt-Media
Schweizerbauer
Bewerbungsfrist für den Tierschutzpreis Rheinland-Pfalz gestartet
Bereits seit über 30 Jahren schreibt das Land Rheinland-Pfalz den Tierschutzpreis aus. Die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Preis ist gerade gestartet. Bis zum 30. September 2026 können einzelne Personen oder Gruppen, die im Bereich Tierschutz tätig sind, von Behörden, dem Tierschutzbeirat des Landes sowie Organisationen für die Auszeichnung vorgeschlagen werden.
Der Tierschutzpreis Rheinland-Pfalz ist mit 10.000 Euro dotiert und wird in vier Kategorien vergeben: für den besonderen ehrenamtlichen Einsatz und vorbildliche Einzelbeiträge für den Tierschutz sowie den vorbildlichen beruflichen Umgang mit Tieren und Projekte im Jugendtierschutz.
„Der Preis verhilft einzelnen Projekten und damit der Bedeutung des Tierschutzes zu Sichtbarkeit und soll zur Nachahmung anregen“, betont Umweltministerin Katrin Eder. Vorschläge, die Personen oder Institutionen in Rheinland-Pfalz betreffen, werden vorrangig berücksichtigt.
Ministerium Rheinland-Pfalz
Illegaler Handel mit Tieren wieder angestiegen
Die bislang ergriffenen Maßnahmen gegen den illegalen Heimtierhandel scheinen noch nicht ausreichend zu sein. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes wurden im Jahr 2025 noch immer zu viele illegal nach Deutschland importierte Tiere entdeckt. Gemäß einer aktuellen Auswertung haben die Behörden in 257 Fällen ermittelt, bei denen mindestens 2.250 Tiere involviert waren. Damit ist die Zahl im Vergleich zu 2024 wieder gestiegen.
Unter den nahezu 600 Hunden, die im vergangenen Jahr befreit werden konnten, waren besonders häufig Rassehunde wie Zwergspitze, Malteser oder Pudel entdeckt worden. Zudem konnten die Behörden 56 Katzen und 1.596 Landschildkröten, Vogelspinnen, Koikarpfen und verschiedene Vogelarten sowie sechs Affen, zwei Zebras, ein Serval und eine Antilope sicherstellen. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass die Dunkelziffer weitaus höher anzusiedeln ist, denn noch immer bleiben zu viele Fälle unentdeckt.
„Der skrupellose Handel mit Hunden und Katzen geht unaufhörlich weiter. Nach den Rekordzahlen während der Coronapandemie und einem Rückgang nach der Pandemie beobachten wir aktuell wieder eine steigende Tendenz. Zudem werden auch viele Wildtiere verschiedenster Arten illegal transportiert“, erklärt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
Angesichts der gestiegenen Zahlen erneuert der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einem Verbot des Onlinehandels mit Tieren, zumindest aber strengere gesetzliche Vorgaben. Unter anderem fordern die Tierschützer:innen einen verpflichtenden Identitätsnachweis der Händler:innen sowie eine Verpflichtung der Portalbetreiber, Anzeigen vor ihrer Freischaltung prüfen. Eine wichtige Maßnahme gegen den illegalen Tierhandel sei die jüngst vom EU-Parlament verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen in Europa, so der Tierschutzbund.
Deutsche Tierschutzbund
Videoüberwachung in Schlachthöfen soll Pflicht werden
Die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen steht kurz vor der Entscheidung. Mitte der vergangenen Woche hat die Bundesregierung den Entwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Wenn der Bundestag dem Gesetzesentwurf zustimmt, sollen Schlachtbetriebe ab einer festgelegten Größe ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet werden, Videoaufzeichnungen von tierschutzsensiblen Vorgängen am Schlachthof anzufertigen und diese der zuständigen Kontrollbehörde zur Verfügung zu stellen.
Das Gesetz soll für Betriebe gelten, die jährlich 150.000 Geflügel-Tiere oder 1.000 sogenannte Großvieheinheiten schlachten, also 1.000 Rinder oder 5.000 Mastschweine. Kleinere Schlachtbetriebe sollen demnach von dieser Verpflichtung ausgenommen sein. Jedoch sieht das Gesetz vor, dass die Landesbehörden eine Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anordnen können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften bestehen.
„Die Kameras sind wie ein Tierschutz-Assistent“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. „Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandelt, muss dafür geradestehen.“
BMLEH
Proplanta
Mecklenburg-Vorpommern bündelt Wolfsmanagement im Ministerium
Am 30. April wird jedes Jahr der internationale Tag des Wolfes begangen. Diesen Tag sowie die veränderten rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen hat das Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) zum Anlass genommen, wichtige Weichen für die Zukunft des Wolfsmonitorings im Land zu stellen. So soll das bisher in Jasnitz angesiedelte Wolfskompetenzzentrum künftig organisatorisch in das Agrarministerium integriert werden. Zudem arbeitet das Land derzeit an einem eigenen Wolfsmanagementplan.
„Wir reagieren damit auf neue Anforderungen im Umgang mit dem Wolf. Mit der Bündelung im Ministerium stellen wir sicher, dass fachliche Expertise, rechtliche Bewertung und politische Steuerung noch enger verzahnt sind“, erklärt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
In MV leben aktuell 26 Wolfsrudel und zwei Paare (2024/25: 28 Rudel, 5 Paare, ein Einzeltier). Trotzdem die Population stabil geblieben ist, wurden mehr Nutztierrisse verzeichnet. In den vergangenen 19 Jahren hat das Land mehr als 270.000 Euro an Kompensationszahlungen beglichen.
„Diese Entwicklung zeigt, dass wir den Schutz des Wolfs und die berechtigten Interessen der Weidetierhalter gemeinsam denken müssen. Unser Ziel ist ein funktionierendes Wolfsmanagement, das beides in den Blick nimmt“, so Backhaus.
Mit der neuen Bündelung sollen sowohl Entscheidungswege verkürzt als auch Abläufe verbessert sowie die Handlungsfähigkeit im Wolfsmanagement weiter gestärkt werden. Das Kompetenzzentrum bleibt dabei eine zentrale Schnittstelle zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Verwaltung.
Abschließend warb der Minister für einen sachlichen Umgang mit dem Thema: „Der Wolf polarisiert. Umso wichtiger ist es, dass wir faktenbasiert diskutieren und praktikable Lösungen entwickeln. Unser Anspruch ist es, sowohl dem Artenschutz als auch den Interessen der Menschen im ländlichen Raum gerecht zu werden.“
Ministerium Mecklenburg-Vorpommern
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen soll beschleunigt werden
Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2026 beschlossen, die Anerkennung in Heilberufen zu beschleunigen. Demnach gilt für Ärzt:innen aus Drittstaaten ab dem 1. November 2026 eine schnellere sowie einheitliche und digitale Anerkennung.
Nach Zustimmung durch den Bundesrat sollen sich einerseits die Kenntnisprüfungen um eine Berufszulassungsprüfung im ärztlichen Bereich nicht auf etwaige Defizite konzentrieren, sondern gleiche Standards für alle anlegen. Andererseits haben die Bundesländer ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, sprachliche Kompetenzen von Antragstellenden aus Drittstaaten bereits vor der Berufsqualifikation zu prüfen.
„Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen dürfen nicht länger der Flaschenhals bei der schnellen Integration von qualifizierten Fachkräften in unseren Arbeitsmarkt sein, die unser Land dringend benötigt. Die direkte Kenntnisprüfung soll zum Regelfall werden und den Zugang in den Arbeitsmarkt deutlich beschleunigen. Einheitliche Standards und digitale Verfahren entlasten alle Seiten von überflüssiger Bürokratie. Schnelligkeit bei Verwaltungsakten ohne Abstriche bei unseren hohen Standards an die Versorgungsqualität und Patientensicherheit – genau das wird dieses Gesetz leisten“, erklärt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
Dem neuen Gesetz zufolge soll eine elektronische Übermittlung (z.B. Datenaustausch zwischen Behörden) sowie als Alternative zur Schriftform auch die elektronische Form (z.B. Verzicht auf die Approbation) zulässig sein.
Für die Tiermedizin gilt dies nicht automatisch, da die Veterinärmedizin dem Bundeslandwirtschaftministerium und nicht dem Gesundheitsministerium unterstellt ist.
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
EU beschließt Registrierpflicht für Hunde und Katzen
Am 28. April 2026 ist die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ final im EU-Parlament verabschiedet worden. Eine formale Bestätigung der Verordnung durch den Rat der Europäischen Union wird innerhalb der nächsten Wochen erwartet, wodurch die Verordnung voraussichtlich im Juni 2026 in Kraft treten würde.
Dies würde zu einem stark verbesserten Schutz von Millionen Hunden und Katzen in der EU führen, so die Tierschutzstiftung VIER PFOTEN. „Innerhalb von vier Jahren müssen Anbieter:innen von Hunden und Katzen diese mit einem Transponder kennzeichnen und in einem Heimtierregister registrieren lassen. Nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren gilt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch für privat gehaltene Hunde, nach 15 Jahren auch für privat gehaltene Katzen. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht macht es für illegale Züchter:innen und Verkäufer:innen sehr schwer, ihrem perfiden Geschäft anonym nachzugehen.“
Darüber hinaus erleichtert es die verpflichtende Kennzeichnung, entlaufene Tiere schnell wieder mit ihren Halter:innen zusammenzubringen, weshalb bereits heute alle Tiere gechippt und registriert sein sollten. „Von der Bunderegierung fordern wir, dass im Online-Handel die Registrierung der Hunde und Katzen verifiziert wird, noch bevor eine Verkaufsanzeige veröffentlicht wird. Nur so können Tierleid wirklich verhindert und Verbraucher:innen wirklich geschützt werden“, sagt Gerald Neubauer von VIER PFOTEN.
Die Verordnung sieht ab Mitte 2030 EU-weit vor, dass alle Anbieter:innen von Hunden und Katzen die Tiere mit einem Mikrochip kennzeichnen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Ab Mitte 2036 gilt diese Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch für alle privat gehaltenen Hunde, ab Mitte 2041 auch für privat gehaltene Katzen. Diese Regeln zur obligatorischen Kennzeichnung und Registrierung werden nach Ansicht von VIER PFOTEN den illegalen Heimtierhandel deutlich erschweren.
Um den illegalen Handel auf Online-Plattformen zu bekämpfen, sieht die Verordnung außerdem ein Verifizierungssystem für auf Online-Plattformen angebotene Hunde und Katzen vor. Zudem werden europaweite Mindeststandards für die Zucht von Hunden und Katzen eingeführt, wie beispielsweise eine artgerechte Ernährung, tierärztliche Versorgung und Schutz vor Misshandlung. Die beschlossenen Mindestanforderungen tragen außerdem dazu bei, unregulierten Hinterhofzuchten und Tierquälerei in Vermehrerstationen Einhalt zu gebieten, so VIER PFOTEN.
VIER PFOTEN
Gerichtsurteil wird Putenhaltung stark verändern
Am Donnerstag (23.04.2026) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gegen einen Putenmastbetrieb ausgesprochen, das eine umfassende Diskussion ausgelöst hat und als ein wegweisendes Signal für den Tierschutz angesehen wird. Der Beklagte ist ein Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg, gegen dessen Haltungsbedingungen ein in dem Bundesland ansässiger Tierschutzverband im Jahr 2024 geklagt hatte. Neben fehlender Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere stand auch das umstrittene Schnabelkürzen im Fokus der Klage.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in dritter Instanz entschieden, dass die Haltungsbedingungen in diesem Betrieb mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind.
Das Urteil nimmt Miriam Staudte, Landwirtschaftsministerin des Landes Niedersachsen, zum Anlass, auf die Defizite in der Putenhaltung in Deutschland hinzuweisen und klare und verlässliche gesetzliche Mindestanforderungen im Tierschutz zu fordern. „Zwar zielt das Bundesverwaltungsgericht zunächst auf einen konkreten Einzelfall ab und stellte fest, dass die Haltungsbedingungen eines putenhaltenden Betriebes in Baden-Württemberg nicht mit den Grundsätzen des § 2 des Tierschutzgesetzes im Einklang stehen. Dennoch wird dieses Urteil maßgeblichen Einfluss auf die gesamte Branche haben, weil die kritisierten Bedingungen sehr weit verbreitet sind. Wenn uns das Urteil vorliegt, werden wir als Land mit viel Putenhaltung in bestimmten Regionen sehr schnell prüfen, welche weiteren Schritte wir in Niedersachsen initiieren können“, so die Ministerin. Ihr zufolge könnte nun sogar eine Klagewelle drohen.
Konkret fordert Staudte, dass weniger Puten in einem Stall zusammenleben müssen und dass es Strohballen und Pickblöcke für die Tiere gibt.
„Im Februar hat die Europäische Lebensmittelbehörde wissenschaftliche Empfehlungen zur Putenhaltung vorgelegt, von denen die deutschen Zustände Lichtjahre entfernt sind. Für eine entsprechende Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung existieren seit Jahren konkrete Vorarbeiten der letzten beiden Vorgänger-Regierungen. Anstatt auf eine EU-Putenhaltungsverordnung zu warten, liegt es nun an der amtierenden Bundesregierung, diese Vorlagen aufzugreifen, nachzubessern und zügig umzusetzen“, erklärt der Deutsche Tierschutzbund, der das Urteil begrüßt.
Ministerium Niedersachsen
Dänemark steigt aus Ferkelkastration aus
Dänemark will die chirurgische Kastration von männlichen Saugferkeln bis Ende 2029 abschaffen. Gemäß einer vom dänischen Dachverband der Agrar- und Ernährungswirtschaft (Landbrug & Fødevarer) und der dänischen Regierung entwickelten Tierschutz-Initiative soll der Ausstieg schrittweise erfolgen. Die Schweinebranche steht nach Berichten des Verbandes hinter dem Kastrations-Ausstieg.
Für die Schweinehalter:innen in Deutschland bedeutet diese Maßnahme grundlegende Veränderungen. Da der skandinavische Nachbar bislang der Hauptlieferant für Importferkel darstellt, müssten sich die Mäster:innen spätestens ab dem Stichtag 1. Januar 2030 auf die Haltung von Jungebern bzw. mit Immunokastration behandelte Ferkel einstellen oder sich zeitnah neue Ferkellieferanten suchen.
Grundsätzlich hofft die dänische Schweinebranche, dass der Exportmarkt, einschließlich Deutschland, mit der neuen Tierschutz-Initiative mitziehen wird.
Agrarheute
Südafrika geht mit umfangreichen Impfungen gegen MKS vor
In Südafrika grassiert seit August vergangenen Jahres die Maul- und Klauenseuche (MKS). Schwerste Ausbrüche verzeichnete das Land besonders im Februar 2026. Inzwischen hat sich die Seuche in fast allen Provinzen ausgebreitet. Als Konsequenz unterliegen viele landwirtschaftliche Betriebe der Quarantäne. Zudem wurden Viehauktionen eingestellt sowie Tiertransporte gestoppt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Angesichts der sich verschärfenden Lage hat sich Südafrika Impfstoffe gesichert. Nach den Angaben der südafrikanischen Regierung hat das türkische Unternehmen Dollvet zwei Millionen Dosen Maul- und Klauenseuche-Impfstoff geliefert, die in den kommenden Tagen je nach Tierbestand und Risiko an die Provinzen verteilt werden sollen. Das Landwirtschaftsministerium teilte zudem mit, dass weitere vier Millionen Dosen bestellt worden seien. Fünf Millionen Impfstoffdosen hat das Ministerium außerdem in Argentinien bestellt. Die Lieferung soll in zwei Tranchen erfolgen, sobald die südafrikanische Arzneimittelbehörde die Importgenehmigung erteilt hat, hieß es in der Erklärung
Nach Meinung zahlreicher Viehhalter:innen hat die Regierung Südafrikas jedoch viel zu spät auf das Seuchengeschehen reagiert, was daher zu massiven Verluste geführt habe. So drohen der Regierung einige Klagen seitens der Tierhalter:innen..
Nach Plänen der Regierung sollen 80 % der etwa 14 Millionen Rinder in dem Land geimpft werden. Das Landwirtschaftsministerium gab bekannt, dass es einen Teil der Impfstoffdosen für die Schweinehaltung bereitstellen werde, da auch Schweine von Maul- und Klauenseuche betroffen sein können.
The Pig Site
Weltweit größter Schweinemarkt in der Krise
Auch in China machen sich die aktuellen Konflikte in verschiedenen Branchen bemerkbar. So kämpfen unter anderem die Schweinehalter:innen des weltweit drittgrößten Landes mit steigenden Kosten für Öl, Getreide und Futtermittel. Gleichzeitig fallen die Preise für Schweine weiter in den Keller und haben inzwischen ein Acht-Jahres-Tief erreicht. Der Hauptgrund dafür liegt in der sinkenden Nachfrage, die auf massive Überkapazitäten trifft. Diese basiere nach Meinung von Expert:innen auf der rasanten Industrialisierung der Branche, was sich auch nagativ auf die Fleischqualität und damit auf die nachfrage auswirke.
Die Vorgaben der Regierung, die Bestände zu regulieren und das Schlachtgewicht auf etwa 120 kg zu begrenzen, wurden von der Branche nicht befolgt. Chinas Landwirtschaftsminister Han Jun hat die großen Agrarkonzerne des Landes daher aufgefordert, mit gutem Beispiel voranzugehen, die Reduzierungsanforderungen umzusetzen und von einer rücksichtslosen Expansion abzusehen.
Die angestrebten Maßnahmen sind im ersten Quartal 2026 ins Gegenteilige gerutscht. So ist die Produktion um 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 16,69 Millionen Tonnen gestiegen. Allein in den ersten drei Monaten wurden rund 200,26 Millionen Schweine geschlachtet, was einem Zuwachs von 2,8 % entspricht. Die Regierung wird sich nun intensiver bemühen, die Bestandsverkleinerung voranzutreiben.
Agrarheute
Wirtschaftlicher Druck für Tierheime wächst
Die Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT), die Ende 2022 in Kraft getreten ist, bringt vermeintlich auch immer mehr Tierheime in eine finanzielle Schieflage. Dies erklärt der Deutsche Tierschutzbund damit, dass einerseits die Institutionen mehr Geld für eigene Tierarztbesuche aufbringen müssen, andererseits sind Tierhaltende immer häufiger gezwungen, sich von ihren Tieren zu trennen, da sie sich die tiermedizinische Behandlungen nicht mehr leisten könnten.
Das ist dasErgebnis einer aktuellen Umfrage, die der Deutsche Tierschutzbund unter Tierschutzvereinen durchgeführt hat. Demnach haben 80 Prozent der Befragten erklärt, dass die Zahl der abgegebenen Tiere gestiegen ist. Zudem geben 60 Prozent der Tierheime an, dass sie seit der Anpassung der GOT in wachsendem Maße Fundtiere aufnehmen müssen, die sehr wahrscheinlich ausgesetzt wurden. Nicht selten sind die betroffenen Tiere alt oder krank, was ihre Weitervermittlung erschwert.
Angesichts dieser angespannten Lage fordert der Deutsche Tierschutzbund von den Kommunen, dass sie die Kosten für die Betreuung von Fundtieren vollumfänglich übernehmen. „Ohne Spenden wäre in vielen Tierheimen längst das Licht aus“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Die Erhöhung der GOT sei zwar dringend notwendig gewesen, jedoch hätte diese die ohnehin schon sehr belasteten Tierheime und Tierschutzvereine sehr hart getroffen, so Schröder. Daher setzt sich der Deutsche Tierschutzbund bei der für 2026 geplanten Evaluierung der GOT für eine Entlastung von Tierschutzeinrichtungen ein. Tierhaltenden wird dringend geraten, sich frühzeitig über eine Tierkrankenversicherung zu informieren bzw. eine solche abzuschließen. Je jünger und gesünder das Tier, um so niederiger sind die Beitragskosten.
Deutscher Tierschutzbund
Nomos-Verlag bringt Zeitschrift für das gesamte Tierschutzrecht heraus
Der Baden-Badener Verlag Nomos hat mit der TieR – Zeitschrift für das gesamte Tierschutzrecht ein neues Fachmedium auf den Markt gebracht, das für sowohl für Tierärzt:innen im amtlichen Dienst als auch Jurist:innen in Kanzleien, Behörden und Justiz hilfreich sein wird. Die Fachpublikation wird sechsmal pro Jahr erscheinen und soll eine bislang spürbare Lücke im juristischen Zeitschriftenwesen schließen.
Jede Ausgabe soll rechtssichere Orientierung, interdisziplinäre Perspektiven und konkrete Arbeitshilfen bieten. Dabei soll in den Ausgaben ein breites Themenspektrum abgedeckt werden, angefangen vom Artenschutzrecht über das Jagdrecht bis hin zum Recht der Tierversuche, Verbände und Vereine sowie Zirkus- und Zoohaltung.
Wissenschaft, NGOs und Verbände, die belastbare Antworten zu Tierschutz- oder Artenschutzfragen benötigen, werden in der neuen Publikation sicher fündig. Gerade für die amtstierärztliche Praxis dürfte die Zeitschrift eine wertvolle Ergänzung darstellen, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen des täglichen Vollzugsgeschehens systematisch aufbereitet.
Vet-Magazin
Nationale Impfstrategie für Zootiere gefordert
Neben den Schutzimpfungen von Menschen gerät auch die Vakzination von Tieren immer mehr in den Fokus. Impfungen helfen, Nutz- und Hobbytiere gesund zu erhalten und sichere Lebensmittel zu produzieren sowie Tierseuchen wirksam zu bekämpfen und dadurch auch die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. So gibt es nach Informationen des Bundesverbandes für Tiergesundheit (BfT) aktuell Impfstoffe, die zur Vorbeugung von mehr als 100 verschiedenen Tierkrankheiten eingesetzt werden können. Darüber hinaus tragen sie wesentlich zur Reduktion des Arzneimitteleinsatzes bei und fördern eine nachhaltige, verantwortungsvolle Tierhaltung. Sie sind damit ein zentraler Baustein moderner veterinärmedizinischer Präventionskonzepte, betont die Österreichische Tierärztekammer.
Den Welttag der Tierimpfung, der am 20. April 2026 in diesem Jahr bereits zum 11. Mal gefeiert wird, nimmt der Verband der zoologischen Gärten (VdZ) zum Anlass, vor den Seuchenrisiken für ganze Tierarten hinzuweisen und eine nationale Impfstrategie für Zootiere zu fordern. Denn zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Tierarten, leben in Zoos und Tierparks. Unter anderem haben Lebensraumverlust und Wilderei dazu geführt, dass viele dieser Tierarten nur noch selten in der freien Natur anzutreffen sind.
Tierseuchen wie die Aviäre Influenza, Afrikanische Schweinepest oder die Blauzungenkrankheit haben sich in den letzten Jahren dramatisch in nahezu allen Weltregionen ausgebreitet und zu massiven Tierverlusten geführt. Für sehr minimierte Tierarten besteht im Fall eines Seuchenausbruchs ein enorm hohes Risiko des Aussterbens.
Der VdZ fordert daher Zulassungsverfahren für Zoo- und Wildtierimpfstoffe, nationale Impfstoffreserven für gefährdete Arten und eine gezielten Forschungsförderung.
„Krankheitserreger machen nicht Halt vor Zäunen oder Stalltüren. Tierimpfung ist keine Nischenfrage – sie ist eine gesamtgesellschaftliche Investition in Gesundheit und biologische Vielfalt. Daher fordern wir aktuell eine nationale Impfstrategie für Zoovögel gegen die Geflügelpest“, betont Volker Homes, VdZ-Geschäftsführer. „Dies muss einhergehen mit der Zulassung von Impfstoffen auch für Zoovögel und Auflagen, die auf die gelebte Praxis in Zoos angepasst sind.“
Um auch weiterhin den Austausch der Tiere zwischen den Zoos untereinander zu gewährleisten, müssten zudem verlässliche, praktikable Leitlinien in der EU und in Deutschland aufgestellt werden. Nur so könne die Durchführung der Europäischen Zuchtprogramme und einer genetisch gesunden Reservepopulation sichergestellt werden, so der VdZ abschließend.
VdZ
BTK: GOT schützt Tierhaltende
Die Bundestierärztekammer (BTK) hat anlässlich der bevorstehenden Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) davor gewarnt, die Debatte um vermeintlich „zu hohe Tierarztrechnungen“ im Pferdebereich zu verengen bzw. zu verkennen.
Wer die GOT substanziell schwächen oder gar abschaffen will, verkennt ihre zentrale Funktion: Die GOT schützt v. a. Tierhaltende. Sie schafft Transparenz, setzt verbindliche Ober- und Untergrenzen und trägt dazu bei, eine flächendeckende tierärztliche Versorgung in Stadt und Land zu sichern. Eine Abschaffung würde daher nicht zu mehr Fairness führen, sondern zu weniger Verlässlichkeit und weniger Schutz.
In vielen europäischen Nachbarländern wird angesichts stark steigender Tierarztkosten, insbesondere im Notdienst, mit großem Interesse auf die Vorteile einer Gebührenordnung mit festgelegter Obergrenze geblickt. Zugleich sorgt die GOT dafür, dass tierärztliche Leistungen wirtschaftlich erbracht werden können. Die Novellierung im Jahr 2022 war nach mehr als zwei Jahrzehnten ohne grundlegende Anpassung überfällig. Grundlage war eine wissenschaftliche Bewertung der tierärztlichen Leistungen im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (heute Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat). Sie zeigte, dass die bis dahin geltenden Gebühren nicht ausreichten, um tierärztliche Leistungen kostendeckend abzubilden. Selbst die damalige Anpassung fiel noch maßvoll aus; steigende Kosten etwa für Personal, Verwaltung und Dokumentation, Energie, Versicherungen, medizinische Geräte und Entsorgung waren dabei noch nicht vollständig berücksichtigt, heißt es von Seiten der BTK.
„Die GOT ist kein Instrument zur Benachteiligung von Tierhaltenden, sondern ein Schutzmechanismus für Qualität, Transparenz und Versorgungssicherheit“, erklärt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Wer die Gebührenordnung abschaffen will, riskiert am Ende genau das Gegenteil dessen, was Tierhaltende brauchen: unübersichtliche Preise, wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Praxen, eine schlechtere Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig sogar höhere Kosten für die Tierhaltenden selbst.“
Eine angemessene Vergütung sei die Voraussetzung dafür, dass Tierarztpraxen qualifiziertes Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen, in moderne Diagnostik investieren und Behandlungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen können. Das diene auch unmittelbar dem Tierwohl. Denn bereits heute sei es vielerorts schwierig, Notdienste aufrechtzuerhalten und ausreichend Fachpersonal zu finden. Gerade im Notdienst zeige sich, wie wichtig ein belastbarer Gebührenrahmen ist.
Die BTK spricht sich dafür aus, die Gebührenordnung im Zuge der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln, nicht aber ihren Kern infrage zu stellen. Dazu gehört auch eine regelmäßige, idealerweise jährliche Anpassung der Gebührenhöhe. Denn planbare, schrittweise Anpassungen schützen Tierhaltende besser als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen: Kosten werden dadurch berechenbarer. Tierhaltende brauchen keine Abschaffung der GOT, sondern eine nachvollziehbare, qualitativ hochwertige und auch künftig flächendeckende tierärztliche Versorgung.
Die Pferdebranche mahnt hingegen an, dass sich viele eine Pferdehaltung in Deutschland aufgrund der stark gestiegenen Tierarztkosten nicht mehr leisten können und der Pferdesport im Niedergang begriffen ist. Gleichwohl hätten die hohen Tierarztkosten, die in der GOT begründet seien, zur Folge, dass Tiere nicht mehr behandelt und aus wirtschaftlichen Gründen bei zu hohen Behandlungskosten euthanasiert würden. In einer gemeinsamen Erklärung forderten Pferdesportverbände die Politik auf zu handeln. Der Evaluierungsprozess der GOT solle erweitert und die GOT bis dahin ausgesetzt werden.
BTK
EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für mehr Vogelschutz
Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für die praktische Umsetzung von mehr Schutz von Wildvögeln veröffentlicht. Sie enthalten praktische Ratschläge zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und Interessenträger bei der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinien und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Schutz wild lebender Vogelarten. Gleichzeitig sollen sie helfen, den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Denn Vögel spielen eine wesentliche Rolle für die biologische Vielfalt in Europa und tragen zu gesunden Ökosystemen bei. Seit 1979 schützt die Vogelschutzrichtlinie wild lebende Vogelarten und ihre Lebensräume in ganz Europa. Gleichzeitig werden diese Vorschriften mit den sozioökonomischen Bedürfnissen und Herausforderungen vor Ort, z. B. von Land- und Forstwirten sowie Fischern, in Einklang gebracht.
So enthalten die neuen Leitlinien von 2026 auch zwei Anhänge, die sich auf die Nonnengans und den Kormoran beziehen. Die Populationen dieser Arten haben sich in den letzten Jahren erheblich vergrößert, was zu Konflikten mit wirtschaftlichen Tätigkeiten wie Landwirtschaft und Fischerei geführt hat.
Die vorgelegten Leitlinien selbst sind allerdings rechtlich nicht bindend.
Sachsen stoppt Nutztiertransporte nach Nahost
Vor mehr als fünf Wochen ist die Situation im Nahen Osten eskaliert. Seitdem herrscht Krieg in der Region. Als Konsequenz wurde der Flugverkehr stark eingeschränkt, zudem arbeiten teilweise die Behörden nur begrenzt. Aus diesem Grund hat nach Niedersachsen nun auch das Land Sachsen beschlossen, Tiertransporte in diese Region auszusetzen. Denn die Transportdauer sei aktuell unkalkulierbar und stelle ein zu großes Risiko für Stress und Tierleid dar, sagt Sozialministerin Petra Köpping.
„Das Wohl der Tiere auf dem Transport und nicht zuletzt auch die Gesundheit der begleitenden Beschäftigten können derzeit nicht sichergestellt werden. Deshalb muss der Handel von Nutztieren in die vom Krieg betroffenen Länder und die Anrainerstaaten momentan ausgesetzt werden. Dies dient der Sicherheit von Mensch und Tier. Unkalkulierbare Verzögerungen oder auch Umleitungen der Transporte können deren Dauer erheblich verlängern. Damit steigt das Risiko für Stress, Verletzungen und Leiden der Tiere deutlich an. Das ist nicht hinnehmbar“, betont die Ministerin.
Das Verbot von Tiertransporten in die Kriegsregion soll so lange bestehen bleiben, wie die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland bestünden.
Ministerium Sachsen
Studie soll psychische Belastung in der Landwirtschaft untersuchen
Die psychische Belastung von Landwirt:innen nimmt merklich zu. Neben den wirtschaftlichen und klimatischen Unsicherheiten wachsen auch die persönliche Sorgen um die Existenz. Diese werden durch eine hohe Arbeitslast, wachsende Bürokratie sowie geringe Wertschätzung in der Gesellschaft verstärkt. Die Folge sind eine Häufung von Burn-Outs in der Branche und hohe Raten von Depressionen, Ängsten und Suizidgefährdung.
Um angemessene Hilfsangebote und Präventionsmaßnahmen zu entwickeln, hat sich die Agrarministerkonferenz (AMK) bei ihrem letzten Treffen am 20. März 2026 intensiv mit dem Thema befasst. Im Vorfeld hatte der Bund die Durchführung und die Finanzierung einer bundesweiten Datenerhebung zu Suizid und mentaler Gesundheit in der Landwirtschaft durch die AMK gefordert. Diese Daten sollen ein aktuelles Bild der Notlage sowie psychischen Belastungen der Landwirt:innen aufzeigen.
Ein mündlicher Zwischenbericht soll bereits zur Konferenz im Herbst 2026 vorgelegt werden, zur Frühjahrs-AMK 2027 könnte ein schriftlicher Bericht folgen.
Topagrar
Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz beschlossen
Wie schon vorherzusehen war, hat der Bundesrat am vergangenen Freitag (27.03.2026) die Novelle des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Das „Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sieht vor, dass nicht nur Problemwölfe leichter zu entnehmen sind, sondern auch, dass Jäger:innen Wolfsbestände unter bestimmten Voraussetzungen aktiv regulieren können. Sobald feststeht, dass Wölfe Nutztiere gerissen haben, gelten die Beutegreifer nach dem neuen Bundesjagdgesetz als Problemwölfe und dürfen ganzjährig entnommen werden.
Die Zahl der Wolfspopulationen und der Risse von Nutztieren ist in den vergangenen Jahren gestiegen. So wurden im Jahr 2024 rund 4.300 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von den Raubtieren getötet.
Für alpine Regionen und an den Deichen gelten jedoch Ausnahmebestimmungen. So können die Länder, in denen kein günstiger Erhaltungszustand gilt, zur Vermeidung von Weidetierrissen nicht schützbare Weidegebiete ausweisen. In Regionen mit einem günstigen Erhaltungszustand sind die zuständigen Behörden künftig verpflichtet, revierübergreifende Managementpläne aufzustellen, die gewährleisten, dass trotz Jagd der günstige Erhaltungszustand des Wolfes erhalten bleibt.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärt: „Niemand will den Wolf ausrotten, er hat sich bei uns als Teil der Tierwelt etabliert. Wenn aber Weidehaltung vielerorts schlicht nicht mehr stattfinden kann, haben wir einen klaren Handlungsauftrag. Künftig gibt es klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf. Ich freue mich, dass der Bundesrat meinem Gesetzentwurf zugestimmt hat – das ist ein guter Tag für alle Betriebe mit Weidehaltung.“ Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängt nun auf eine zügige Bundesverordnung mit klaren Vorgaben zu Entnahmequoten, Weidegebietskriterien und Zumutbarkeit der Zäunung.
Nach fünf Jahren muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag berichten, inwieweit sich die neuen Regelungen bewährt haben oder ob sie anzupassen sind.
BMELH
Earth Hour als Appell für den Klimaschutz
Zum 20. Mal bereits wird am morgigen Samstag (28.03.2026) von 20.30 Uhr für eine Stunde auf der ganzen Welt das Licht ausgeschaltet. Neben Wahrzeichen bleiben auch zahlreiche Unternehmen und Gebäude für 60 Minuten dunkel. Jede:r kann mitmachen und damit die Zahl der Teilnehmenden erhöhen, die gemeinsam ein Zeichen für den Klimaschutz setzen.
Die Earth Hour 2026 rückt auch in diesem Jahr den Klimawandel und die damit einhergehenden Probleme in den Mittelpunkt. Denn trotz eventuell bevorstehender neuer Temperaturrekorde und Extremwetterereignisse erhalten andere Weltereignisse weit mehr Aufmerksamkeit als die Klimakrise.
„Der Klimaschutz gerät angesichts anderer globaler Herausforderungen immer wieder in den Hintergrund. Deshalb ist die Earth Hour wichtig: Sie rückt das Thema in den Mittelpunkt. Ich freue mich, wenn viele Kölnerinnen und Kölner mitmachen und wir ein gemeinsames Zeichen für das Klima setzen“, erklärt Torsten Burmester, neuer Oberbürgermeister der Domstadt. Auch die Stadt Köln beteiligt sich zum wiederholten Male an der Earth Hour und schaltet von 20.30 bis 21.30 Uhr die Beleuchtungen des Kölner Doms, an der Hohenzollernbrücke und an den zwölf romanischen Kirchen ab.
Es gibt auch für Privatleute vielfältige Möglichkeiten, sich an dieser besonderen Aktion zu beteiligen. Der WWF Deutschland hat auf seiner Website einige Tipps zusammengestellt.
Baden-Württemberg startet ASP-Früherkennungsprogramm
Im September 2020 ist erstmals in Deutschland die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein nachgewiesen worden. Seit inzwischen fünfeinhalb Jahren hat sich die für Schweine hochansteckende Tierseuche in vielen Bundesländern ausgebreitet.
Dank umfassender Präventionsmaßnahmen ist das Land Baden-Württemberg bislang von massiven ASP-Ausbrüchen verschont geblieben, wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk erklärt. Hier ist jetzt auch ein neues Früherkennungsprogramm gestartet, um unter anderem Erregereinträge in Schweinebestände zu verhindern. Im Fokus des Programms stehen regelmäßige Betriebsinspektionen und eine Verstärkung der Biosicherheitsmaßnahmen.
„Mit der Teilnahme am Früherkennungsprogramm ASP verpflichten sich schweinehaltende Betriebe zur Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, wie eine regelmäßige Betriebsinspektion, verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen oder regelmäßiger ASP-Erregeruntersuchungen. In der Folge erhalten diese Betriebe einen Status, der sie in die Lage versetzt, auch bei Einrichtung von Sperrzonen ohne Zeitverzug Tiere zu verbringen. Weitere Vorteile, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben, sind auch die Früherkennung eines eventuellen Seuchengeschehens und, durch die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen, auch die Verhinderung des Eintrags der Seuche in Schweinebestände“, so Hauk.
Das europäische Tiergesundheitsrecht verbietet das Verbringen von Schweinen aus Betrieben, die in einer ASP-Sperrzone liegen, zunächst grundsätzlich. Ausnahmen bestehen für Betriebe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. „Schweinehaltende Betriebe, die an dem Früherkennungsprogramm ASP teilnehmen, erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen und können Schweine ohne zeitliche Verzögerung aus der Sperrzone verbringen. Nur so können Schweinehalter erhebliche wirtschaftliche Verluste wirksam verhindern“, sagt der Minister.
Das Früherkennungsprogramm besteht einerseits aus Betriebsinspektionen, die in dreimonatigem Abstand im schweinehaltenden Betrieb zwecks Überprüfung der Biosicherheit durchgeführt werden. Außerdem werden sogenannte Falltiere regelmäßig an den Untersuchungsämtern des Landes untersucht. Zusätzlich können Schweinehalter:innenn beim Einstieg in das Verfahren die Beratung des Schweinegesundheitsdienstes in Anspruch nehmen. Die Kosten für diese Beratung übernimmt das Land.
Für Tierärzt:innen bietet Myvetlearn.de die Online-Fortbildung Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung – Schweinebestände an.
Baden-Württemberg.de
Dänische Schweinehaltung in der Kritik
Dänemark gehört weltweit zu den führenden Exporteuren von Schweinen und Schweinefleisch. Gemäß der aktuellen Zahlen des dänischen Statistikamtes wurden zum Stichtag am 1. Januar 2026 in Dänemark insgesamt 12,3 Millionen Schweine gehalten. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten hat das skandinavische Land seine Schweinehaltung im Vergleich zu den Vorjahren weiter ausgebaut.
Die intensive Haltung steht aber immer wieder im Mittelpunkt von politischen und gesellschaftlichen Diskussionen. Im Rahmen des dänischen Wahlkampfes forderte eine breite Allianz aus mehreren Umwelt- und Tierschutzorganisationen erneut eine Neuausrichtung der Schweinehaltung, die das Ziel der Bestandsreduzierung sowie weniger negative Auswirkungen auf die Umwelt hat.
„Wir stellen fest, dass mehrere Parteien eine Reduzierung des gesamten Schweinebestands in Dänemark anstreben“, erklärte Jeppe Bloch Nielsen, Vorsitzender des Verbandes der dänischen Schweineproduzenten, daraufhin. Der Verband reagierte und hat ein Ausstiegsprogramm ins Spiel gebracht. Grundsätzlich kritisiert der Verband, dass das schlechte Image der dänischen Schweinebranche das Ergebnis falscher Aussagen und unwahrer Behauptungen verschiedener politischen Parteien sei.
„Wenn es nun einmal so ist, dass man in Dänemark keine Schweineproduktion mehr wünscht, dann müssen wir uns darauf einstellen und uns darauf konzentrieren, wie wir mit dieser Situation bestmöglich umgehen“, so Bloch Nielsen weiter. Ziel des nun vorgelegten Vorschlags sei es, den gesamten Schweinebestand anzupassen, ohne dabei finanzielle Unsicherheit und psychologischen Druck auf die Schweineproduzenten und ihre Familien auszuüben.
Dieser Vorschlag wird jedoch von dem dänischen Fachverband der Land- und Ernährungswirtschaft (L&F) nicht unterstützt. Der frisch ins Amt gewählte Vorsitzende der L&F-Sektion für Schweine, HC Gæmelke, plant, die heimische Produktion weiterzuentwickeln und in Verbesserungen zu investieren.
Schweizerbauer
Mitmachaktion gegen das Leid von Straßenkatzen
Der Frühling ist in Deutschland angekommen. So wird es auch bald wieder eine Flut von Katzenkitten geben, die von Straßenkatzen abstammen. Nahezu alle dieser auf der Straße geborenen „Frühjahrskätzchen“ sind krank, mehr als ein Drittel sogar schwer, wie der Deutsche Tierschutzbund mahnt. Unzählige Jungkatzen sterben unbemerkt oder werden in die ohnehin überfüllten Tierheime gebracht.
„Solange die Bundesregierung nicht handelt, werden Leid und Tod weitergehen“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und erneuert mit Nachdruck seine Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Nur so ließe sich das unermessliche Leid verringern, so Schröder. Denn die mehr als zwei Millionen Straßenkatzen in Deutschland stammen ursprünglich von unkastrierten Freigängerkatzen ab.
„Viele leiden unter Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen, Unterernährung oder Parasitenbefall“, erklärt Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Ein Überleben sei nur mit einer tierärztlichen Versorgung möglich, so Zohni weiter. Tierheime und Tierschutzvereine, die sich der Straßenkatzen annehmen, trügen dabei die Hauptlast.
Deutscher Tierschutzbund
Frankreich wertet Impfkampagne gegen HPAI als Erfolg
Bis zum Start des umfangreichen Impfprogramms in Frankreich im Oktober 2023 war das Land massiv von der hochpathogene Aviären Influenza (HPAI) betroffen. Nahezu 10 Millionen Stück Geflügel in rund 400 Nutzgeflügelhaltungen mussten wegen HPAI-Ausbrüchen gekeult werden.
Um besonders die hochpreisigen Enten vor der Infektion zu schützen, starteten die französischen Veterinärbehörden Anfang Oktober 2023 eine landesweite, für größere Bestände ab 250 Tieren verpflichtende Impfkampagne, bei der mehr als 95 Prozent der Enten vakziniert wurden. Insgesamt wurden bis Ende März 2024 rund 51 Millionen Impfdosen verabreicht. In der Regel impften die Tierhaltenden zweimal im Abstand drei Wochen.
Wie die aktuelle Auswertung der ersten sechs Monate zeigt, hat die Impfkampagne ihren Zweck erfüllt. Auch wenn nicht jede Infektion vermieden werden konnte, konnte die Impfung die schwersten Folgen mindern. Wie die zuständige Behörde mitteilt, seien zwischen 40 und 45% des Entenbestandes vor den schlimmsten Auswirkungen der Seuche geschützt gewesen. Trotzdem sei das Niveau ausreichend, um die Ausbreitung der Seuche zu bremsen, sofern die Betriebe die Vorgaben konsequent einhalten, heißt es abschließend.
Geflügelnews
Massenkeulungen in Sibirien deuten auf MKS-Ausbruch hin – Behörden dementieren
Die russischen Behörden haben die Massenkeulung von Vieh angeordnet im sibirischen Nowosibirsk angeordnet. Der vermeintliche Grund: Fälle von Tollwut und Pasteurellose. Die fünf Bezirke Bagansky, Kupinsky, Cherepanovsky, Ordynsky und Karasuksky wurden unter Quarantäne gestellt.
Nach Informationen von Anwohner:innen erfolgten die Tötungen auch von gesunden Tieren ohne tierärztliche Untersuchungen und ohne ordnungsgemäße Genehmigungen. Offiziell werde lediglich von einer angeblich besonders gefährlichen Krankheit gewarnt. Die Landwirt:innen, die an der offiziellen Darstellung der Behörden zweifeln, fürchten um ihre Existenz.
Zur Eindämmung dieser nicht weiter benannten Krankheit hat die Regionalregierung nun den Notstand ausgerufen, um auch eine „effektive Koordination der Maßnahmen“ zu ermöglichen und die Bewegung von Tieren einzuschränken, wie Landwirtschaftsminister Andrej Schindelow erklärt.
Der Widerstand gegen die drastischen Maßnahmen und die mangelnde Kommunikation unter den Tierhaltenden wächst täglich und lässt die Menschen auf die Straße gehen. So sollen Bewohner:innen Fahrzeuge blockiert haben, die zur Tötung der Tiere eingesetzt wurden. Auch soll es zu Konfrontationen mit Polizei und Behörden gekommen sein. Die Bäuer:innen zweifeln an der Darstellung von Behördenseite, denn sowohl Tollwut als auch Pasteurellose erfordern keine flächendeckende Tötung ganzer Tierbestände.
Die durchgeführten Maßnahmen haben eher den Anschein, dass es sich um Ausbrüche der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) handelt. Diese würde tatsächlich eine Tötung aller Tiere im Umkreis eines Ausbruchs erfordern. Hinweise darauf sehen Kritiker:innen unter anderem auch darin, dass auch Kamele getötet wurden – Tiere, die als Paarhufer ebenfalls für die MKS empfänglich sind. Die Behörden bestreiten jedoch einen MKS-Ausbruch. Ein möglicher Vertuschungsgrund könnten jedoch Handelsbeschränkungen sein. Kasachstan und Belarus sollen allerdings schon Importstopps aus Teilen Sibiriens verhängt haben.
Die Behörden reagieren bislang vor allem mit Druck: Neben Festnahmen wird laut dem Nachrichtenportal auch von Einschüchterungsversuchen der Landwirt:innen berichtet.
NTV
Euronews
Ausbruch der Maul- und Klauenseuche auf Lesbos
Auf der griechischen Insel Lesbos gibt es einen bestätigten Ausbruch der hochansteckenden und anzeigepflichtigen Maul- und Klauenseuche (MKS). Der Ausbruch wurde in einem Rinderzuchtbetrieb im nordöstlichen Teil der Insel, in der Region Pelopi, festgestellt, wie Agrobite berichtet.
Die zuständigen griechischen Behörden haben schnell gehandelt und strenge Kontrollmaßnahmen am und rund um den Ausbruchsort angeordnet. Sämtliche Exporte von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen sowie von deren Produkten und Verarbeitungsprodukten wurden gestoppt.
Dieser Ausbruch auf Lesbos zeigt, dass die Bedrohung durch die MKS in der Region wächst. Denn zuvor war am 20. Februar 2026 auf Zypern im Bezirk Larnaca ein MKS-Ausbruch festgestellt worden. Dort wurde der Virus-Serotyp SAT1 nachgewiesen, der normalerweise in Nordafrika, Asien und der Türkei vorkommt. Der auf Lesbos nachgewiesene Virus-Serotyp wird derzeit im Labor getestet.
Für Reisende auf Zypern wie Lesbos bedeutet das, jeden Kontakt zu Nutz- und Wildtieren zu vermeiden, keine Viehzuchtbetriebe, Märkte oder Ausstellungen zu besuchen und auf keinen Fall tierische Produkte (Fleisch, Milch, Käse usw.) im persönlichen Gepäck auszuführen.
Aber nicht nur in Südeuropa breitet sich das Virus aus. Auch in Deutschland gab es Anfang Januar 2025 einen MKS-Fall bei Wasserbüffeln in Brandenburg. In Deutschland konnte das Virus rasch getilgt werden und es gilt wieder der Status „MKS-frei ohne Impfung“. Anschließend breitete sich das Virus in Ungarn aus. Seit Sommer 2025 gibt es auch in verschiedenen Regionen Südafrikas immer wieder MKS-Ausbrüche.
Deutschland und Südafrika wollen nun gemeinsam den Kampf gegen die MKD angehen. Dafür hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit seinem südafrikanischen Amtskollegen John Steenhuisen eine sogenannte Joint Declaration of Intent unterzeichnet. Ziel der gemeinsamen Absichtserklärung ist der fachliche Austausch sowie die Stärkung der Bekämpfung- und Präventionsmöglichkeiten der Tierseuche.
„Die Auswirkungen eines Tierseuchenausbruchs trifft jede Agrar- und Lebensmittelwirtschaft hart. Nur mit sorgfältig geplanten Präventionsmaßnahmen und einer entschlossenen Bekämpfung lassen sich die Auswirkungen begrenzen“, betonte Rainer. „Von einer vertieften Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Südafrika profitieren beide Länder. Deutschland kann wertvolle Erfahrungen weitergeben und gleichzeitig zeigen, dass regionale Ausbrüche nicht zwangsläufig zu einem jahrelangen Importstopp führen müssen. Die Vereinbarung ist für unsere exportorientierte Agrar- und Lebensmittelwirtschaft ein wichtiges Signal.“
Die Kooperationspartner wollen einen weiteren Fokus auf die Unterstützung der Betriebe im Bereich der Biosicherheit legen. Auch bei der Diagnostik und praktikable Monitoringsysteme werden die Länder eng zusammen arbeiten.
BMELH
Initiativen für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung in Skandinavien
In Skandinavien kündigt sich ein Kurswechsel in der Nutztierhaltung an. Während die norwegische Geflügelbranche bis Ende 2027 auf die Produktion schnell wachsender Masthühnerlinien verzichten möchte, hat sich in Dänemark ein Bündnis gegründet, das ein Ende der intensiven Schweinemast fordert.
Die dänische Allianz, die aus Umwelt- und Tierschutzorganisationen besteht, stellt die exportorientierte Schweinhaltung grundsätzlich infrage. Die ökologischen und moralischen Folgen der Industrie, die jährlich etwa 30 Mio. Schweine erzeugt, müssen nach Meinung des Bündnisses die dänischen Bürger:innen tragen. Die Allianz fordert von der Politik, dass die dänische Bevölkerung ein Mitspracherecht darüber haben müsse, ob sie die weltweit intensivste Schweineproduktion tatsächlich wolle. Daher müsse den Bürger:innen nun ermöglicht werden, darüber politisch zu entscheiden.
In Norwegen haben die Fleisch- und Eierproduzenten Nortura und der Branchenverband Norwegian Meat & Poultry Industry Association eine Vereinbarung für mehr Tierwohl in der Geflügelhaltung getroffen. Sollte der Plan umgesetzt werden, wäre Norwegen weltweit das erste Land, das vollständig auf schnell wachsende Broilerlinien wie die Linie Ross 308 verzichtet. Zudem soll bis zum 1. Juli 2027 das Töten männlicher Küken in der Legehennenproduktion beendet und stattdessen auf die In-ovo-Geschlechtsbestimmung umgestiegen werden.
Topagrar
Agrarheute
Neue Tierseuchenmeldeverordnung bringt Änderungen für Tierärzt:innen
Die neue Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV), der der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat, bringt für Tierärzt:innen vor allem Änderungen bei der Meldung von Tierseuchen mit sich. Ziel der Verordnung ist es, das deutsche Tierseuchenmelderecht an das EU-Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law, Verordnung (EU) 2016/429) anzupassen und die bislang verstreuten nationalen Regelungen in einem einheitlichen Regelwerk zusammenzuführen.
In der TierSeuchMeldV sollen die bisherigen getrennten Kategorien „anzeigepflichtige Tierseuchen“ und „meldepflichtige Tierkrankheiten“ künftig zusammengeführt werden. Stattdessen spricht die Verordnung einheitlich von „meldepflichtigen Seuchen“, wodurch das Meldesystem vereinfacht und stärker an die EU-Systematik angepasst wird. Gleichzeitig werden die Listen der meldepflichtigen Krankheiten aktualisiert und teilweise erweitert, sodass neben den EU-gelisteten Seuchen auch bestimmte national relevante Krankheiten meldepflichtig bleiben können.
Für Tierärzt:innen bedeutet dies, dass eine Meldung in den meisten Fällen nicht nur bei bestätigtem Nachweis, sondern bereits bei begründete Verdachtsmomenten erfolgen muss. Außerdem wird präzisiert, wer zur Meldung verpflichtet ist: Neben Tierärzt:innen gehören dazu unter anderem Tierhaltende, Laboratorien, Forschungseinrichtungen sowie weitere Personen, die mit Tierbeständen oder Proben zu tun haben. Die Meldung hat unverzüglich an die zuständige Behörde zu erfolgen. Durch die neue Tierseuchenmeldeverordnung sollen Seuchenausbrüche früher erkannt, schneller gemeldet und effektiver eingedämmt werden können.
Um einen reibungslosen Ablauf innerhalb der Praxis zu gewährleisten, empfiehlt es sich, klare Regularien und interne Standardarbeitsanweisungen (SOP) aufzustellen. Ebenso sollte die Dokumentation von Verdachtsfällen und gemeldeten Fällen festgelegt und das Personal geschult werden. Dazu gehört auch das Update der Seuchenliste über die Krankheiten, die nach der Verkündung der TierSeuchMeldV fortan zu melden sind.
Regulierung des Tierhandels dringend erforderlich
Anfang Februar 2026 ist bei einem aus Russland nach Deutschland importierten Hund die Tollwut nachgewiesen worden. Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Besorgnis über den aktuellen Fall und die Gefahr von illegalen und unseriösen Tierimporten zum Ausdruck gebracht. In einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) fordert der Bund Maßnahmen zur Regulierung des Tierhandels.
Neben einer strikten Regulierung des Onlinehandels mit Tieren und einer Sachkundepflicht für private Tierhalter:innen mahnt der Tierschutzbund weitere Importregelungen und eine sofortige Bereitstellung von zusätzlichen Geldern für die Tierheime an.
„Der aktuelle Tollwutfall ist ein dringender Weckruf“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Gefahr durch illegale und unseriöse Tierimporte ist keine theoretische, sondern eine sehr reale Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier.“
Tierheime sind meist die einzigen Anlaufstellen für Tiere, die wegen fehlender Papiere oder Impfungen von Behörden beschlagnahmt wurden. Die meist kranken und viel zu früh von ihrer Mutter getrennten Welpen verstärken die ohnehin belastende Situation der Tierheime. Der Deutsche Tierschutzbund bezeichnet den aktuellen Tollwutfall als einen Weckruf und fordert die Politik zu einem schnellen Handeln auf.
Deutscher Tierschutzbund