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Backhaus fordert offene Diskussion über HPAI-Impfung

Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) hat im laufenden Jahr in zahlreichen Regionen Deutschlands für hohe Verluste gesorgt. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) kam es zu bislang 175 Ausbrüchen in Geflügelhaltungen. Zudem meldet das Institut mehr als 2.000 Nachweise bei Wildvögeln.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist besonders von Geflügelpestausbrüchen betroffen und hat mit hohen Fallzahlen zu kämpfen. In den vergangenen Wochen wurden allein zwölf HPAI-Ausbrüche in Geflügel haltenden Betrieben mit mehr als 280.000 Tieren registriert. Hinzu kommen etwa 160 Fälle bei Wildvögeln, insbesondere bei Kranichen.

Angesichts des immensen Infektionsdrucks auf die Nutztierhaltungen fordert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern) daher eine offene Diskussion über den möglichen Einsatz von Impfungen gegen die Geflügelpest. „Angesichts der diesjährigen Zahlen müssen wir offen darüber reden, ob Impfungen künftig Teil einer abgestimmten Strategie sein sollten. Nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung und unter Abwägung aller Vor- und Nachteile. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Bestände zu schützen, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und die Geflügelwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern möglichst resilient aufzustellen“, so der Minister.

Impfungen könnten perspektivisch eine Ergänzung darstellen, um den Infektionsdruck zu senken und die wirtschaftliche Stabilität der Geflügelbranche zu sichern.

Regierung Mecklenburg-Vorpommern

ASP-Ausbruch in Spanien könnte auf Laborunfall zurückgehen

Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Spanien hat sich die Zahl der nachweislich infizierten Wildschweine auf 13 Tiere erhöht. Alle 39 Schweinehaltungsbetriebe im Sperrgebiet wurden bislang jedoch negativ auf die Tierseuche getestet. 1.000 Einsatzkräfte arbeiten in dem betroffenen Gebiet daran, weitere verendete Wildschweine zu finden.

Hinsichtlich des Viruseintrags gibt es aktuell Spekulationen, wonach ein Laborvirus oder ein Abkömmling den ASP-Ausbruch verursacht haben könnte. Der Grund für den Verdacht liegt in den ersten Ergebnissen der Virusanalyse. Demnach unterscheidet sich das in Spanien nachgewiesene Virus von allen im Feld nachweisbaren ASP-Viren, die in den EU-Ländern zirkulieren, wie das spanische Agrarministerium mitteilt. Es gäbe jedoch Verbindungen zu einem Referenzvirus, das 2007 in Georgien aufgetreten sei und das derzeit häufig bei experimentellen Infektionen in Laboren verwendet werde. Nach Informationen des Ressorts seien weitere Untersuchungen dazu eingeleitet worden. Nach Informationen der FAZ wird aktuell in einem staatlichen Labor in der Nähe des Infektionsgebiets an der Entwicklung eines Impfstoffs gearbeitet.

Derweil hat die spanische Regierung die vorsorgliche Tötung von 80.000 gesunden Hausschweinen in der Sperrzone angeordnet, um eine weitere Ausbreitung der hoch ansteckenden Tierseuche zu verhindern.

Agrarheute

BRS

Zahl der Versuchstiere in 2024 weiter reduziert

Die Zahl der bei Tierversuchen in Deutschland eingesetzten Tiere ist auch im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen. Das geht aus der Versuchstierstatistik hervor, die das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) des BfR jüngst veröffentlicht hat. Demnach ist die Zahl der eingesetzten Versuchstiere erstmals unter die Zwei-Millionen-Grenze gesunken (-8,2 Prozent). Insgesamt sind nach den Berechnungen des Bf3R 1,95 Millionen Tiere bei Versuchen in Wissenschaft und Forschung eingesetzt worden, darunter 1,33 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer.  

„Der Rückgang betrifft diesmal fast alle Bereiche, besonders stark Versuche zur Arterhaltung und zum Umweltschutz sowie zu Ausbildungszwecken“, sagt BfR-Präsident Professor Andreas Hensel. „Der vermehrte Einsatz von Alternativmethoden in verschiedenen Forschungsbereichen kann zur Verringerung beigetragen haben.“

„Tierschutz geht uns alle an. Dass die Zahl der Versuchstiere in Wissenschaft und Forschung erneut auf ein Rekordtief gefallen ist, ist eine wirklich gute Nachricht. Das belegt: Alternativmethoden zum Tierversuch und der verantwortungsvolle Umgang mit Versuchstieren gewinnen stetig an Bedeutung und sind auch das Verdienst von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die mit großer Innovationskraft an Alternativen forschen. Das ist ein wichtiger Schritt zu einer Verbesserung des Tierschutzes. Dennoch wird auch deutlich, dass noch immer viele Tiere im Versuchstierbereich verwendet werden. Deshalb muss der Trend zugleich ein Ansporn sein, die Zahl der Versuchstiere weiter zu reduzieren. Das unterstützen wir“, fasst Silvia Breher, Tierschutzbeauftrage der Bundesregierung, zusammen.

BfR

BMELH

Spaniens Schweinefleischexport durch ASP-Ausbruch bedroht

Spanien ist mit rund fünf Millionen Tonnen jährlich der größte Schweinefleischproduzent der EU, im weltweiten Vergleich produzieren nur China und die USA mehr Schweinefleisch pro Jahr.

Während sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) in zahlreichen Nachbarländern seit teilweise mehr als fünf Jahren ausgebreitet hat, war Spanien bislang von ASP-Ausbrüchen verschont geblieben. Ende November 2025 jedoch wurden in der Gemeinde Bellaterra (Region Barcelona) erstmals zwei verendete Wildschweine positiv auf die Tierseuche getestet. Nach Informationen des spanischen Landwirtschaftsministeriums wurde das Virus inzwischen bei insgesamt neun Wildschweinen in Katalonien nachgewiesen.

Auch wenn aktuell noch keine Schweinebetriebe in Spanien von ASP-Ausbrüchen betroffen sind, wie der zuständige Minister Luis Planas bekanntgab, sind schon jetzt Exporte in Milliardenhöhe bedroht. 20 Länder, darunter Kanada, Japan, Brasilien und Mexiko, haben den Import von spanischem Schweinefleisch bereits untersagt.

Vermutet wird, dass sich die Wildschweine im Naturpark Collserola durch achtlos entsorgte Essensreste mit der hochansteckenden Tierseuche infiziert haben. Endgültig bestätigt wurde das bislang aber noch nicht. Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, wurde der Fundort im Umkreis von 20 Kilometern abgeriegelt. Zudem sind mehr als 400 Personen im Einsatz, um weitere infizierte Tiere zu finden. Das Militär und der Zivilschutzes unterstützen dabei mit Drohnen und Spürhunden. „Wir arbeiten mit Hochdruck und Entschlossenheit daran, das Virus auszurotten“, versicherte Minister Planas Mitte der vergangenen Woche.

Schweizerbauer

Belgien schafft Impfpflicht gegen BTV und EHD ab

Seit Herbst 2023 breitet sich die Blauzungenkrankheit (BTV) in zahlreichen europäischen Ländern aus. Neben dem neuen Serotyp BTV-3 wurden in den vergangenen Monaten auch weitere neue Virenstämme wie BTV-8, BTV-4, BTV-5 (Sardinien) und BTV-12 (NL) nachgewiesen. Die Krankheit hat zu Handelsbeschränkungen geführt und viele europäische Länder haben ihren Freiheitsstatus verloren.

Die Impfung kann klinische Symptome und wirtschaftliche Folgen verhindern. Aus diesem Grund haben viele Ländern im laufenden Jahr eine Impfpflicht eingeführt.

Das belgische Landwirtschaftsministerium hat nun verkündet, die Impfpflicht im kommenden Jahr zu beenden. Wie Landwirtschaftsminister David Clarinval mitteilte, werde damit auch die Kostenerstattung für die Impfung eingestellt. Auch seien ab 2026 keine Impfungen gegen die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) mehr verpflichtend.

Da das Seuchengeschehen nach Expertenmeinung jedoch besorgniserregend bleibt, hat der belgische Bauernverband mit Enttäuschung auf den Beschluss der belgischen Regierzng reagiert.

Topagrar

Recherche deckt massive Missstände in brasilianischer Rinderhaltung auf

In Brasilien soll es massive Missstände beim Einsatz von Antibiotika und Hormonen in der Rindermast geben. Das berichtet das Irish Farmers Journal. Woraufhin der Irische Bauernverband (IFA) einen sofortigen Stopp des Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten fordert mit der Begründung, dass europäische Standards offenbar nicht eingehalten werden.

Demnach würde die Abgabe von Antibiotika und Hormonpräparaten für die Rindfleischerzeugung in Brasilien weitgehend unkontrolliert erfolgen. Wie aus dem Bericht hervorgeht, war es den Journalisten vor Ort jederzeit und an unterschiedlichen Orten möglich, sich im Landhandel mit verschreibungspflichtigen Antibiotika zu versorgen – das alles ohne irgendeine Art von Dokument oder Identitätsnachweis. Die Abgabe der Präparate erfolgte zudem ohne Barcodes auf der Flasche oder der Verpackung, also ohne Mengenerfassung. Die Journalisten weisen in ihrer Recherche darauf hin, dass eigentlich sämtliche bei den Testkäufen erworbene Tierarzneimittel ein Rezept und veterinärmedizinische Begleitung erforderten. Stattdessen seien ihnen mehrfach sogar größere Mengen als gefordert vom Landhandel angeboten worden.

Das alles erkläre auch das erschreckende Ausmaß, mit dem Antibiotika in vor Ort besuchten Rinderbetrieben eingesetzt wurden. Wie die Journalisten schreiben, waren auf allen besuchten Betrieben spezielle Futterautomaten im Einsatz, mit denen den Tieren eine Mischung von Mineralstoffen und dem Antibiotikum Monensin angeboten wurde. In der EU ist der Einsatz des Wirkstoffs als Leistungssteigerer seit 2006 verboten!

Beschaffungsversuche von Hormonen wie beisspielsweise Östradiol durch die Journalisten vor Ort waren ebenfalls erfolgreich.

Schweizerbauer

EU legt neue Regeln zum Schutz von Heimtieren fest

Die Europäische Union will den Tierschutz in Europa stärken. Dazu haben das EU-Parlament und der EU-Rat nun eine vorläufige Einigung in verschiedenen Punkten erzielt. Damit würden erstmals EU-weit geltende Mindestvorschriften festgelegt. Neben einem fairen Wettbewerb unter Hunde- und Katzenzüchter:innen haben neue Gesetze das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken und den illegalen Handel mit Tieren zu bekämpfen.

„Ich bin wirklich stolz darauf, dass wir ein Abkommen ausgehandelt haben – und zwar das erste seiner Art –, das strengere Regeln für den Handel mit Hunden und Katzen festlegt und es uns ermöglicht, die Probleme der Welpenfabriken und des illegalen Handels mit Tieren anzugehen. Wir führen Mindeststandards für den Tierschutz ein, legen Regeln für die Rückverfolgbarkeit fest und harmonisieren die Rechtsvorschriften. Dies ist ein großer Erfolg für Europa und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für den Tierschutz in Europa“, erklärt Jacob Jensen, dänischer Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei.

Alle Katzen und Hunde müssen vor dem Verkauf oder der Abgabe mit einem Mikrochip versehen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Zudem fordert die EU, dass alle Datenbanken mit den Datenbanken anderer EU-Länder kompatibel und online zugänglich sein müssen.

Der Deutsche Tierschutzbund sieht in der Einigung eine große Chance, den Tierschutz in Europa nachhaltig zu verbessern, kritisiert aber das Zulassen zu vieler Ausnahmen. „Dass alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen zukünftig durch einen Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert sein müssen, ist ein entscheidender Schritt, um den illegalen Tierhandel wirksam einzudämmen und den Schutz der Tiere nachhaltig zu stärken“, erklärt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Zeller rät zu einer schnellen Umsetzung in Deutschland.


Der Verband zeigt sich auch zufrieden mit der angepeilten EU-weiten Regelung hinsichtlich der Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen. Die Reform erntet jedoch auch Kritik, da die Vorgaben meist nur für Züchter:innen und Händler:innen ab einer bestimmten Tier- und Wurfzahl gelten sollen. Viele unseriöse Zuchten könnten so weiter unter dem Radar laufen, so der Tierschutzbund. „Diese Ausnahmen sind bedauerlich. Alle Hunde und Katzen haben ein Recht auf Schutz“, so Zeller abschließend.

Deutscher Tierschutzbund

European Council

Herstellung von Laborfleisch in Ungarn untersagt

Fast genau zwei Jahre, nachdem Italien unter Giorgia Meloni als erstes europäisches Land die Herstellung und den Verkauf von Laborfleisch verboten hat, hat auch Ungarn ein vergleichbares Gesetz verabschiedet. Während Italiens Regierungsparteien den Schutz der eigenen Tradition sowie Produkte und vor allem der Gesundheit der Italiener:innen als Hauptgrund für das Verbot anführten, begründet Ungarn den Beschluss mit der Notwendigkeit, die nationale Identität Ungarns bewahren zu müssen, wie Agrarminister Istvan Nagy betont. „Wir müssen darauf beharren, dass die Herstellung von Lebensmitteln an den Boden gebunden bleibt“, heißt es auf der Facebook-Seite des Politikers.

So stimmten 140 Abgeordnete des ungarischen Parlaments für den Gesetzesentwurf, 10 Abgeordnete votierten dagegen, 18 enthielten sich der Stimme.

Laborfleisch, auch kultiviertes oder In-vitro-Fleisch genannt, entsteht durch die Entnahme von Muskelzellen eines lebenden Tieres, die dann mit Hilfe einer Nährlösung vermehrt werden. Für diesen Prozess müssen keine Tiere getötet werden, was von Tierschützer:innen befürwortet wird. Auch der Umweltaspekt wird oft hervorgehoben.

Schweizerbauer

BTK kritisiert Änderung der Blutregel im Pferdesport

Am 7. November 2025 hat der Weltreiterverband (Fédération Equestre Internationale – FEI) im Rahmen seiner Generalversammlung über die Änderung der sogenannten „Blutregel“ entschieden. Dabei stimmten 56 Nationen für diese Änderung gestimmt, 20 dagegen, darunter auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN). Die Änderung besagt, dass ein Pferd trotz sichtbarer Blutspuren zum Start zugelassen werden kann, sofern eine tierärztliche Kontrolle vor Ort keine Beeinträchtigung feststellt.

In einem Interview kritisierte FN-Präsident Martin Richenhagen diesen Beschluss. „Jede sichtbare Verletzung ist ein Signal, das wir ernst nehmen müssen – und kein Anlass, die Messlatte niedriger zu legen. Wenn wir anfangen, Blut zu relativieren, verlieren wir die Achtung vor dem Lebewesen Pferd und das Vertrauen der Gesellschaft“, so Richenhagen.

Scharfe Kritik äußert auch die Bundestierärztekammer (BTK). „Das Wohl des Pferdes muss immer oberste Priorität haben. Eine Regeländerung, die Blut am Pferd toleriert, sendet das völlig falsche Signal. Diese Entscheidung stellt einen klaren Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz dar“, erklärt Dr. Holger Vogel, der Präsident der BTK. So seien sichtbare Blutspuren auch immer ein Hinweis auf Schmerzen oder Verletzungen, die das Pferd erleiden muss, so Vogel weiter.

Um einen glaubwürdigen Tierschutz im Turniersport zu gewährleisten, appelliert die BTK dringend an alle Turniertierärzt:innen, keine Starterlaubnis für Pferde zu erteilen, die Blutspuren im Bereich von Maul, Flanken oder Sporen zeigen. Das sei unerlässlich, um glaubwürdigen Tierschutz im Turniersport zu gewährleisten. Zudem müsse auf allen Turnieren ein/eine Turniertierarzt/Turniertierärztin anwesend sein, fordert die BTK.

BTK

Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes verabschiedet

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche ein Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes verabschiedet. Dadurch müssen Nutztierhalter:innen ab 2027 nur noch einmal im Jahr Angaben zu den Arzneimittelanwendungen machen. Bislang musste diese sogenannte TAM-Meldung im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes halbjährlich erfolgen.

Ab 2026 soll die Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben auf weitere Tierarten wie Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, Füchse und Nerze in Pelztierhaltungen, bestimmte Fischarten, Pferde und der Lebensmittelgewinnung dienende Kaninchen ausgeweitet werden.

Die Erhebung des Antibiotikaverbrauchs bei Hunden und Katzen soll hingegen von ursprünglich Ende 2025 auf Anfang 2029 verschoben werden. Das solle Bürokratieaufwand und Geld sparen, heißt es als Begründung vom BMLEH.

Da allerdings der Tagesordnungspunkt auf 00:30 angesetzt war und die Ränge des Parlamentes zur späten Stunde entsprechend leer wirkten, zweifelte die AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit des Bundestages an. Denn für diese müssen mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein.

Um die Antibiotikaminimierung im Stall geht es auch auf der Lernplattform VetMAB.de, die zahlreiche Fortbildungen zu dem Thema für Landwirte und Tierärzte anbietet.

Abgeordnetenwatch
Schweizerbauer

Härtere Strafen für Tierquälerei in Dänemark

Die dänische Regierung will Verstöße gegen das Tierschutzgesetz schärfer ahnden. So sollen Täter:innen, denen besonders schwere Verstöße zur Last gelegt werden, mit bis zu sechs Jahren Gefängnis bestraft werden. Bislang galten 3 Jahre Haft als Höchststrafe für Tierquälerei. Außerdem soll ein Punktesystem für Wiederholungstäter neu eingeführt werden. Dieses sieht bei dreimaliger rechtskräftiger Verurteilung vor, dass die verurteilten Straftäter:innen das Recht verlieren, Tiere zu halten.

Neben der Straferhöhung plant die Regierung auch, die Kontrollen zu verschärfen. Mit der Reform will Dänemark ein deutliches Signal senden und den gesellschaftlichen Stellenwert des Tierschutzes unterstreichen. Landwirtschaftsminister Jacob Jensen hatte bereits im September 2025 die Verschärfungen angekündigt. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, könnten die neuen Regeln bereits im kommenden Jahr in Kraft treten. Ob die Reform der Dänen ein Anstoß für andere EU-Länder sein wird, ebenfalls über strengere Strafen bei Tierquälerei nachzudenken, bleibt abzuwarten. In Deutschland gilt aktuell die Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe bei schweren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Die Verhängung eines Tierhaltungs- oder Tierbetreuungsverbot ist in schwerwiegenden Fällen oder bei wiederholten Verstößen möglich.

Agrarheute

Wolfsentnahmen bald rechtssicherer

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) haben sich auf die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) geeinigt. Auf diesem Weg begegnet die Bundesregierung den zunehmenden Konflikten zwischen Weidetierhalter:innen und Tierschützer:innen, die der gute Erhaltungszustand des Raubtiers mit sich gebracht hat.

Weidetierhalter:innen sollen durch ein umfassendes Paket mehr Rechtssicherheit erhalten. Zudem ist eine verbesserte Förderung des Herdenschutzes in Planung. Eine leichtere Finanzierung und höhere Prämien für den Herdenschutz will der Bund gemeinsam mit den Ländern abstimmen.

Gleichzeitig betonte zumindest Schneider: „Der Wolf darf bleiben. Es geht nicht darum, den Wolf wieder zu vertreiben, sondern um gangbare Wege, friedlich mit ihm zu leben.“

Agrarheute

Britische Landwirt:innen schauen besorgt in die Zukunft

In Deutschland und zahlreichen anderen europäischen Staaten macht sich unter Landwirt:innen vermehrt eine pessimistische Stimmung breit. Eine aktuelle Umfrage unter britischen Landwirt:innen hat alarmierende Ergebnisse zutage gebracht. Rund die Hälfte der 200 Befragten hat erklärt, in den vergangenen 12 Monaten aus finanziellen Gründen über den Ausstieg nachgedacht zu haben.

Wie der Farmdex Reports 2025 ergeben hat, gehen zudem 40 Prozent der britischen Bauern davon aus, dass sie ihr Berufsfeld innerhalb der nächsten 10 Jahre verlassen werden müssen.​ Lediglich 12 Prozent der Befragten schauen optimistisch in die Zukunft. Der sogenannte „Farmdex Optimism Index“ liegt bei -38 Prozent, was die weitverbreitete Sorge um die Zukunft des britischen Agrarsektors widerspiegelt. Niedrige Gewinnspannen und steigende Kosten sorgen für eine pessimistische Stimmung bei einem Großteil der Landwirt:innen. 35 Prozent berichten von Verlusten oder einer Situation, in der lediglich die Ausgaben gedeckt werden.

Die Krise hat auch massive Auswirkungen auf die mentale Gesundheit der Bauern und Bäuerinnen. Mehr als 61% gaben an, dass sich ihr Beruf negativ auf ihre mentale Gesundheit auswirkt. Zu der unbezahlten Familienarbeit, die in 60 Prozent der Betriebe notwendig ist, kommen generell lange Arbeitszeiten mit teils weit mehr als 40 Stunden pro Woche. Bei 36 Prozent sind es in der Hochsaison sogar über 70 Stunden.

Weiterhin machen sich 86 % große Sorgen um die langfristige Ernährungssicherheit in Großbritannien.  Nahezu alle Befragten fordern Investitionen, um die Versorgungssicherheit zu bewahren.

Agrarheute

Geflügelpestvirus hat pandemisches Potenzial

H9N2 ist derzeit der zweithäufigste Subtyp des Geflügelpestvirus A, der Menschen infiziert. Das Virus kann zu schweren Erkrankungen bei Infizierten führen. Die Zahl der Fälle hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Bis zum 6. Juni 2025 wurden H9N2-Infektionen bei 168 Menschen registriert.

Wissenschaftler:innen in Hongkong warnen vor der wachsenden Gefahr für die öffentlichen Gesundheit, die von H9N2 ausgeht. In menschlichen Nasen- und Lungenzell-Modellen vermehrt sich das Virus inzwischen effizienter als ältere Stämme, schreiben sie in einer aktuellen Studie. Das liegt daran, dass das Virus im Laufe der vergangenen Jahre zahlreiche Mutationen erworben habe. Diese erleichtern den Erregern die Anpassung an den Menschen, heißt es in einer aktuellen Studie.

In der Studie konnten die Forschenden die verbesserte Fitness des aktuellen H9N2-Isolats in menschlichen Nasenorganoiden nachweisen und das Auftreten von Mutationen identifizieren, die eine Anpassung an den Menschen ermöglichen und erst spät während der Infektion auftreten.

Die zahlreichen Mutationen von H9N2 bergen ein hohes Risiko für ein endemisches oder sogar pandemisches Virus. Vor allem, weil H9N2 mehr genetische Veränderungen für eine mögliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung gesammelt hat, fordern die Wissenschaftler:innen nun eine ständige Überwachung. Am Beispiel dieses Virus zeige sich, wie sich Stämme der Aviären Influenza immer weiter dem Menschen annähern und eines Tages pandemisch werden könnten.

Topagrar

Pro Generika warnt vor Abhängigkeit bei Arzneiversorgung

Europa befindet sich hinsichtlich der Arzneimittelversorgung in einer bedrohlichen Abhängigkeit. Das ergab eine aktuelle Studie, die der Pharmaverband Pro Generika vor kurzem veröffentlicht hat. Die Analyse hat ergeben, dass bei einem Drittel der Wirkstoffe der Nachahmermedikamente der Anteil chinesischer Hersteller so hoch ist, dass die Versorgung der europäischen Länder bei einem Lieferstopp in Gefahr wäre. Der Anteil von Antibiotika sowie Diabetes- und Schmerzmitteln sei dabei besonders hoch, so der Verband.

Die Forschenden des Instituts der deutschen Wirtschaft und des European Union Institute for Security Studies haben in der Studie 56 Wirkstoffe analysiert, die amtlich als versorgungsrelevant eingestuft sind. Die vermehrte Investition Chinas in die Produktion von antimikrobiellen Arzneimittellen in den vergangenen Jahren hat die Position des Landes als zentralen Zulieferer weltweit gefestigt. Europa könnte daher auf einen Lieferstopp nicht adäquat reagieren. Ein kurzfristiger Ausbau eigener Kapazitäten sei technisch nicht möglich, mahnt der Verband. Auch hierzulande würden dann große Lücken in der Arzneiversorgung entstehen. Bei einem solchen Szenario stünden zudem keine ausreichenden alternativen Bezugsquellen am Weltmarkt bereit, heißt es weiter.

Der Geschäftsführer des Verbandes, Bork Bretthauer, fordert daher dringende Maßnahmen der Politik, um Abhängigkeiten zu verhindern bzw diese zu verringern. „Sie darf nicht zulassen, dass wir genau so enden wie beim russischen Gas“, so Bretthauer. Die Politiker:innen seien dafür verantwortlich, den Kostendruck für die deutschen Hersteller zu reduzieren und die strikten Vorgaben zu entschärfen.

Wegen der strikten Vorgaben habe sich Deutschland etwa aus der Produktion von Fiebersäften oder Penicillin zurückgezogen. Zudem sei China auf dem besten Weg, globaler Innovationsmotor in der Arznei-Entwicklung zu werden. Pro Generika fordert, dass Deutschland seine Produktionsstandorte sichert, Lieferketten breiter aufstellt und Innovationen fördert.

Pro Generika

Proplanta

Landestierschutzbeauftragte äußert Kritik an Massenkeulungen von Geflügel

Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) greift in Deutschland weiter um sich. Besonders betroffen ist das Bundesland Niedersachsen. In mehreren Landkreisen meldete der Niedersächsische Geflügelwirtschaftsverband (NGW) am gestrigen Donnerstag (06.11.2025) bei Betrieben mit Putenhaltung, Masthähnchen und Gänsehaltung mehrere bestätigte Fälle der Geflügelpest sowie einige Verdachtsfälle. Die Tiere der betroffenen Betriebe müssen getötet werden. Niedersachsens Landestierschutzbeauftragte Julia Pfeier-Schlichting hat die Massentötungen scharf kritisiert. Die Tierärztin fordert eine Anpassung der EU-Regeln, damit die Pflicht zu präventiven Maßnahmen, vorangetrieben werden könne.

„Ich halte die gesamte Tierseuchenpolitik aus Sicht des Tierschutzes für fragwürdig“, sagte die Tiermedizinerin Julia Pfeier-Schlichting auf eine Frage zu den derzeitigen Keulungen von Puten und Hühnern. Ihrer Meinung nach werde das massenhafte Töten von Tieren von der Gesellschaft nicht mehr akzeptiert. Kritik äußert die Landestierschutzbeauftrage zudem an der Massentierhaltung bei Geflügel. Der Wechsel von weniger ansteckenden zu hochansteckenden Erregern passiere dort – „und nicht in der Natur“, sagte sie mit Verweis auf einen Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts. Der geringe Abstand von Betrieben untereinander in einigen Regionen Niedersachsens erhöhe zudem das Übertragungsrisiko.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) teilt mit, dass die Fallzahlen HPAI Infektionen in Deutschland aktuell deutlich zunehmen. Das verdeutlicht auch die Karte, die das Institut wöchentlich aktualisiert. „Wir sehen weiterhin stetig steigende Zahlen, eine Beruhigung der Lage ist nicht in Sicht. Auf der Europakarte ist anhand der Fälle bei Wildvögeln eindrücklich quasi der Herbstvogelzug Richtung Südwesten abzulesen.“, so FLI-Präsidentin Prof. Dr. Christa Kühn. Die Aufmerksamkeit dürfe nicht nachlassen, weder bei den Biossicherheitsmaßnahmen für Geflügel noch bei der Meldung von toten Wildvögeln. Auch wenn die örtlichen Veterinärbehörden bereits stark ausgelastet seien, bliebe die Bergung toter Wildvögel wichtig.

Die 9-teilige Online-Fortbildungsreihe zum Thema Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de vermittelt Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen zu verschiedenen Tierarten. Kurs 5 behandelt die Biosicherheit in Geflügelbeständen.

Proplanta

DGS

Schweiz intensiviert Maßnahmen gegen Antibiotika-Resistenzen

Die Entstehung von Resistenzen gegen antimikrobielle Arzneimittel nimmt weltweit zu. Die Schweiz plant daher eine Intensivierung der Maßnahmen, um die Ausbreitung zu verhindern. So sollen auch die Krankenhäuser verstärkt unterstützt werden.

„Die Situation ist dramatisch, es ist sicher etwas, das man ernst nehmen muss“, erklärt die Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG), Anne Lévy. „Multiresistente Keime und die Tatsache, dass nicht mehr jedes Antibiotikum für jede Infektion nützlich ist, gehören zu den großen Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit.“

Eine der Maßnahmen ist, dass sogenannte „Antimicrobial Stewardship“-Programme, die unter anderem die Überwachung von Antiobiotikaeinsätzen und Resistenzen umfassen, in möglichst vielen Krankenhäusern des Alpenstaates implentiert werden. „Wir spüren in den letzten Jahren eine Zunahme an multiresistenten Keimen“, sagt Nina Khanna, Chefärztin für Infektiologie am Universitätsspital Basel. Das USB ist eines der wenigen Krankenhäuser, das bereits mit dem Programm arbeitet.

Mit einem entsprechenden Aktionsplan und der laufenden Revision des Epidemiegesetzes sollen nach Angaben des Bundes die Grundlagen zur Prävention und Bekämpfung von Resistenzen geschaffen werden. Dabei sollen gemäß des One-Health-Prinzips auch die Veterinärmedizin und Landwirtschaft einbezogen werden, wie Lévy betont.

Um die Resistenzen weiter zu reduzieren, sei es von großer Bedeutung, dass Antiobiotika stets zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Menge eingesetzt werden. Zudem müsse die Bevölkerung besser aufgeklärt werden, wie zum Beispiel, dass übrig gebliebene Antibiotikamengen nicht in den Hausmüll gehören, sondern zur Apotheke zurückgebracht werden müssen, so die BAG-Direktorin abschließend.

Mehr Informationen zu Antibiotika-Resistenzen bei Nutztieren und wie der Einsatz von Antibitika bei Nutztieren zur Verringerung der Resistenzen minimiert werden kann, gibt es auf der Lernplattform VetMAB.de.

Schweizerbauer

Antragsfrist zum Umbau der Tierhaltung verlängert

Die Ampelkoalition hat in ihrer Legislaturperiode das Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung, mit Konzentration auf die Schweinehaltung, verabschiedet. Auf Antrag können die Landwirt:innen eine Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten erhalten (investive Förderung). Je nach Investitionssumme ist eine Förderung von bis zu 60 Prozent festgelegt. Um eine Unterstützung zu erhalten, muss der Stall tier- und umweltgerecht angelegt sein.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) hat nun die ursprüngliche Antragsfrist am 30. April 2026 um vier Monate verlängert. Anträge für die investive Förderung können nun bis zum 31. August 2026 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

„Mir ist bewusst, dass es Zeit und Fleiß braucht, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Ich möchte, dass Landwirtinnen und Landwirte, die vom auslaufenden Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung profitieren wollen, dies auch tun können. Daher verlängern wir die Antragsfrist auf den 31. August 2026, denn der Umbau der Tierhaltung ist und bleibt ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Ich werde mich dafür einsetzen, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auch nach dem Ende des Bundesprogramms die notwendige politische und finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung ihrer Tierhaltung bekommen“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. 

BMELH

Geflügelpest: BfT fordert ein Umdenken in der Seuchenbekämpfungsstrategie

Angesichts des massiven Ausmaßes der in Deutschland aktuell grassierenden Geflügelpest (HPAI) hat der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) die Bundesregierung aufgefordert, die Seuchenbekämpfungsstrategie zu überdenken und die Türen für eine Impfung gegen die Tierseuche zu öffnen.

Laut Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist die Zahl der seit Anfang September 2025 erfassten HPAI-Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen bundesweit auf 35 gestiegen. Täglich würden neue Fälle gemeldet, das Infektionsgeschehen sei weiterhin sehr dynamisch, sagte eine Sprecherin des FLI. Die Zahl der vorsorglich getöteten Tiere liege bundesweit inzwischen deutlich über 500.000.

Das aktuelle Seuchengeschehen hat in mehreren Bundesländern zu Zehntausenden getöteten Nutztieren und einem Massensterben bei Wildvögeln geführt. Allein in Niedersachsen mussten bis zum vergangenen Dienstag mehr als 118.500 Tiere wegen der Krankheit getötet werden, wie das Agrarministerium in Hannover bekannt gab.

Betroffen ist demnach insbesondere der Landkreis Cloppenburg mit rund 70.400 Puten und 5.300 Enten. Im Landkreis Vechta wurden 41.500 getötete oder verendete Puten gemeldet, im Landkreis Diepholz 1.300 Junghennen. Hinzu kommen 14 tote Tiere aus der Kleinstgeflügelhaltung im Heidekreis. Nach Angaben des Ministeriums Brandenburg mussten landesweit bereits 155.000 Tiere gekeult werden – so schlimm war das Ausmaß bislang nur im Jahr 2016/2017.

Hamburg, Brandenburg und das Saarland haben daher bereits eine Stallpflicht verhängt, um die Ausbreitung einzudämmen. Ein bundesweites „Aufstallungsgebot“ ist bislang nicht in Sicht. „Wir plädieren für ein einheitliches, risikobasiertes Vorgehen, um die Tiergesundheit und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Abwarten ist keine Option“, teilte der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) mit.

Der BfT fordert bereits seit einiger Zeit, Impfungen vermehrt in die Seuchenbekämpfung einzubeziehen und der präventiven Impfung einen höheren Stellenwert einzuräumen, wie es in anderen Ländern der EU bereits durchgeführt werde. Die massiven Ausbrüche der Geflügelpest bereits zu Beginn der Wintersaison zeigen einmal mehr, dass angesichts der weiten Verbreitung des Virus in der Wildvogelpopulation ein Umdenken erforderlich ist.

Zudem fordert der BfT, die Anforderungen für das Monitoring auf Einträge des Feldvirus laut EU-Recht weiter zu entwickeln und auf ein praktikables Maß zu reduzieren. Auch hier schaffen neue Testverfahren neue Optionen. Handelsbarrieren müssen überwunden werden.

„Besonders gefährdet sind Freilandhaltungen und Wassergeflügel“, so Dr. Sabine Schüller, Geschäftsführerin des BfT, „vor allem in Regionen mit starkem Vogelzug. Auch Putenbetriebe haben ein erhöhtes Infektionsrisiko. Den Betrieben sollte die Impfung als ergänzende Option zu Biosicherheitsmaßnahmen ermöglicht werden.“

„Durch den Einsatz der Impfung kann vielfaches Tierleid verhindert, erhebliche Kosten für Tötung und Beseitigung eingespart und die Versorgung mit Eiern und Geflügelfleisch gesichert werden“, so Schüller. Nicht zuletzt sei die vorbeugende Impfung statt der Tötung von Tieren auch ein Beitrag zur Nachhaltigkeit.

BfT

Tagesschau

Trump-Forderungen sorgen für Unmut bei Rinderhaltern

US-Präsident Donald Trump hatte in seinem Wahlprogramm versprochen, die Lebensmittelpreise zu senken. Aufgrund der stetig abnehmenden Zahl der Rinderbestände in den USA und der weiterhin hohen Nachfrage sind die Preise für Rindfleisch aktuell jedoch sehr hoch. Die Preissteigerungen in dem Sektor übertrafen die allgemeine Lebensmittelinflation, die bei 3,1 % lag, deutlich.

Um das Problem zu lösen und sein Versprechen dennoch einzuhalten, hat Trump die Viehzüchter über die sozialen Medien angehalten, ihre Preise zu senken, was bei den Rinderhalter:innen für massive Kritik gesorgt hat. Trump hatte zudem angekündigt, mehr Rindfleisch aus Argentinien zu importieren und damit die US-Importe potenziell zu vervierfachen, was die Proteste seitens der Landwirt:innen weiter angefacht hat.

Nach Informationen des US-Landwirtschaftsministeriums haben die USA seit 2017 über 150.000 Rinderfarmen verloren, was einem Rückgang um 17 % entspricht. Aktuell befindet sich der Rinderbestand auf dem niedrigsten Niveau seit fast 75 Jahren, was die Sorgen der Viehzüchter um ihre Existenzgrundlage ohnehin nährt, ebenso wie auch die starken Dürreperioden in den vergangenen Jahren. Abgesehen davon hätten sie auch gar keinen Einfluss auf die Supermarktpreise. Derrell Peel, Professor für Agrarökonomie an der Oklahoma State University, geht davon aus, dass die Preise mindestens bis zum Ende des Jahrzehnts hoch bleiben werden, da die Wiederaufbau der Bestände Jahre dauert.

Trump versicherte den Landwirt:innen daraufhin, er helfe ihnen auf anderem Wege und verwies auf die Zölle, die die Importe aus Brasilien einschränkten. „Es wäre schön, wenn sie das verstehen würden, aber sie müssen auch ihre Preise senken, denn der Verbraucher spielt in meinen Überlegungen eine sehr große Rolle“, schreibt Trump. Doch auch das konnte die Empörung der Viehzüchter nicht schmälern.

Topagrar

Kastrationsaktion von Streunerkatzen in Schleswig-Holstein angelaufen

Seit mehr als elf Jahren werden zweimal pro Jahr in Schleswig-Holstein freilebende Katzen kastriert. Die Herbstaktion ist am 27. Oktober 2025 an den Start gegangen. Das Land stellt für die beiden Aktionen in 2025 insgesamt 110.000 Euro bereit. Zusätzliche Gelder kommen vom Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes (10.000 Euro) sowie von der BINGO!-Umweltlotterie (155.000 Euro). Die teilnehmenden Tierärzt:innen verzichten im Aktionszeitraum auf ihr Honorar.

Ab sofort können Katzen, die sich offensichtlich nicht in menschlicher Obhut befinden, kastriert werden. Die Fänger:innen müssen dazu einen Vordruck ausfüllen, der bestätigt, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Diesen Personen entstehen keine Kosten. Bedingung ist jedoch, dass die Tiere nach dem Eingriff wieder an ihren Fundort zurückgebracht werden. 

Mit der bewährten Kastrationsaktion soll das Tierleid der geschätzten 75.000 Streunerkatzen nachhaltig verringert und die Artenvielfalt zu schützen. „Die Katzenkastrationsaktion ist ein Erfolgsmodell für den Tier- und Artenschutz. Schleswig-Holstein zeigt, dass wirksamer Tierschutz nur gemeinsam mit Ehrenamt, Tierärzteschaft und Kommunen gelingt“, betont Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Benett-Sturies. Sie appelliert aber auch an alle Halter:innen von Freigängerkatzen, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Schleswig-Holstein.de

Brandenburg plant Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht

Der Wolf siedelt sich in zahlreichen Bundesländern vermehrt an. Besonders in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen leben die Raubtiere annähernd flächendeckend, wie die brandenburgische Landwirtschafts- und Umweltministerin Hanka Mittelstädt erklärt. Ihr Land hat daher beschlossen, das Jagdrecht entsprechend zu ändern und den Wolf darin aufzunehmen. Ein Beteiligungsprozess ist nun eingeleitet worden. Schon im ersten Quartal des kommenden Jahres sollen nach Plänen der Ministerin die notwendigen Schritte für das Inkrafttreten eingeleitet werden.

Mit Aufnahme des Wolfs in das Brandenburgische Jagdrecht und die Jagddurchführungsverordnung würde für die Raubtiere künftig eine ganzjährige Schonzeit gelten, die jedoch „räumlich und zeitlich definiert aufgehoben“ werden könne, so Mittelstädt. „Mit der Gesetzesinitiative stellen wir uns den Herausforderungen des Wolfsmanagement in unserem Bundesland.“ Diese sei als Übergangslösung zu sehen, bis über die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht abgestimmt worden ist. Mit dem Ergebnis wird bis Ende des nächsten Jahres 2026 gerechnet. Das Wolfsmanagement kann erst danach ohne artenschutzrechtliche Entscheidung ausschließlich über das Jagdrecht umgesetzt werden.

Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands bedeute nicht, dass sich der Wolf in bislang schwach besiedelten Regionen nicht weiter ausbreiten solle. Vielmehr werde damit bestätigt, dass der bestehende Bestand bereits als dauerhaft überlebensfähig gilt – auch durch den Austausch mit Nachbarpopulationen in Osteuropa.

Ministerium Brandenburg

HPAI-Ausbrüche: BTK erneuert Forderung an Politik

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) breitet sich in diesem Jahr so rasant aus wie selten zuvor aus. Neben zahlreichen Wildvögeln, darunter erstmals eine hohe Zahl Kraniche, werden H5N1-Ausbrüche aktuell auch bei zahlreichen Geflügelbetrieben festgestellt.

Die Bundestierärztekammer (BTK) nimmt diese dramatische Entwicklung zum Anlass, ihre Forderung an Bund und Länder nach einer personellen und finanziellen Stärkung der Labore und Behörden zu erneuern. Die erforderlichen Mittel müssten dringend bereitgestellt, bürokratische Hürden abgebaut werden, heißt es in der aktuellen Pressemeldung der BTK.

„Die Veterinärverwaltungen sind auf allen Ebenen unverzichtbar für den Schutz der Tiergesundheit und der öffentlichen Gesundheit. Jetzt kommt es darauf an, den Seuchenausbruch konsequent zu beherrschen, die Weiterverbreitung zu minimieren und die Folgen für Handel und Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Zugleich gilt es, unnötiges Tierleid zu verhindern“, sagt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

Vogel fordert die unverzügliche Stärkung und verlässliche Finanzierung der Veterinärverwaltungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie der Untersuchungslabore und der nationalen Referenzlabore. Nur durch ausreichende personelle Kapazitäten, moderne Diagnostik und kurzfristig verfügbare Finanzmittel können Seucheneinsätze schnell, koordiniert und fachgerecht durchgeführt werden.

BTK

Förderprogramm zur Wildtierrettung mittels Drohnen wird fortgesetzt

Trotz großer Sparzwänge hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung auch für das kommende Jahr bewilligt, wie die SPD-Berichterstatterin Esther Dilcher mitteilte.

Denn das Förderprogramm erfreut sich großer Nachfrage. Bereits im Mai 2025 musste das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) wegen der hohen Nachfrage den Etat für das Anschaffen von Drohnen von 1,5 Mio. auf 2,5 Mio. € erhöhen.

Gleichzeitig sei das Agrarressort jedoch angehalten, die Projektträgerkosten im eigenen Zuständigkeitsbereich generell auf 5 % vom Gesamtvolumen des Förderprogramms zu begrenzen. Begründete Ausnahmen von dieser Begrenzung bedürfen demzufolge der Zustimmung des Haushaltsausschusses.

Agrarheute

Leichter Anstieg bei abgegebenen Antibiotika in der Tiermedizin

In Deutschland ist die Menge der in der Veterinärmedizin abgegebenen Antibiotika im Jahr 2024 leicht gestiegen. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden insgesamt 562 Tonnen (t) Antibiotika an Tierärzte und weitere Empfänger abgegeben. Das ist ein Plus von 34 Tonnen (6,4 %) gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung der Abgabemengen, beträgt der Rückgang 67 Prozent.

Von den 562 t Antibiotika, die 2024 abgegeben wurden, entfallen wie in den Vorjahren die größten Mengen auf Penicilline (222 t) und Tetrazykline (113 t). Es folgen Sulfonamide (62 t), Makrolide (53 t), Aminoglykoside (37 t) und Polypeptidantibiotika (31 t). Von den Antibiotika, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuft werden (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine), sind für Polypeptidantibiotika erneut geringere Mengen abgegeben worden als im Vorjahr (Colistin; 31 t; -7,4 %). Damit erreichten diese ihren bisher niedrigsten Wert seit dem Jahr 2011. Für die Fluorchinolone wurde ein leichter Anstieg der Abgabemengen um 0,2 t verzeichnet (+3,5 %). Auch die Abgabemenge von Cephalosporinen der 3. und 4. Generation stieg leicht um 0,1 t im Vergleich zum Vorjahr (+4,4 %).

„Trotz des geringen Anstiegs bewegen sich die Antibiotikaabgabemengen auf einem im Vergleich zum Jahr 2011 sehr niedrigen Niveau und haben sich stabilisiert. Die in Deutschland getroffenen Maßnahmen zum verantwortungsvollen Antibiotikaeinsatz sind wirksam und für die Human- und Veterinärmedizin von Bedeutung“, erklärt Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl, Präsidentin des BVL. Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Tierarzneimittel, welche diese Wirkstoffe enthalten, für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden seit dem Jahr 2023 nicht nur Antibiotika erfasst, die von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegeben werden, sondern zum Beispiel auch an Apotheken, Veterinärbehörden und Hochschulen. Bedingt durch die Änderungen sind die erfassten Zahlen deshalb nur eingeschränkt mit denen der vorherigen Jahre (2011-2022) vergleichbar. Ein zuverlässiger Trend ist erst wieder in zukünftigen Jahren ableitbar.

BVL

Prävention statt Massenkeulung

Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober hat die Österreichische Tierärztekammer auf die Bedeutung wirksamer Präventionsmaßnahmen im Kampf gegen Tierseuchen aufmerksam gemacht. Fälle wie Maul- und Klauenseuche (MKS), Lumpy Skin Disease oder Geflügelpest zeigen, wie verheerend die Folgen von Seuchenausbrüchen für Tiere, Landwirt:innen und die Gesellschaft sein können.

Bislang ist die Keulung des gesamten betroffenen Tierbestandes immer noch häufig die vorgeschriebene Bekämpfungsmaßnahme bei bestimmten Tierseuchen. Dazu sagt Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth: „Dieses Vorgehen bedeutet unermessliches Tierleid, wirtschaftliche Schäden und ist gesellschaftlich nicht mehr akzeptabel. Wir müssen endlich konsequent in Vorbeugung investieren – in bessere Biosicherheitsmaßnahmen und eine gut vorbereitete Impfstrategie – dazu gehören auch schnell verfügbare Impfstoffe. Alle wichtigen Vertreter:innen der Politik, von Pharmaunternehmen, der Veterinärbehörden und Tiergesundheitsdienste sowie auch der Landwirtschaft müssen an einem Strang ziehen.“

Eine moderne Tierseuchenpolitik müsse auf Biosicherheit und Hygiene, wie etwa klare Standards für Stallhygiene, Transport und Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten beruhen. Weiters müssen eine funktionierende landesweite Impfstrategie sowie eine länderübergreifende Zusammenarbeit etabliert werden. Das oberste Ziel muss eine nachhaltige Früherkennung und ein weitreichendes Monitoring sein, um die schnelle Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern.

EU-Kommission bittet um Input beim Tierschutz

Zu Ende 2026 sind in der EU tiefgreifende Änderungen beim Tierschutz geplant, u.a. ein grundsätzliches Verbot der Käfighaltung. Dies könnte Nutztierhalter:innen vor Herausforderungen stellen. Entsprechende Vorschläge für geänderte Tierschutzgesetze will die EU-Kommission Ende 2026 vorlegen. Bis zum 12.12.2025 können Landwirt:innen und andere Interessierte hierzu noch ihre Meinung auf der Website der EU-Kommission abgeben.

Bestäuber benötigen mehr naturnahe Flächen

In der EU-Biodiversitätsstrategie ist das Ziel verankert worden, 10% der landwirtschaftlichen Flächen bis 2030 naturnah zu belassen. Dieser Anteil reicht aber einer neuen Studie zufolge nicht aus, um Bestäuber wie Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge nachhaltig zu schützen. Wie Forschende unter der Leitung der Universität Wageningen im Wissenschaftsmagazin Science schreiben, benötigen wildlebende Bestäuber mindestens 16 bis 37 Prozent natürlichen oder halbnatürlichen Flächenanteil. Darüber hinaus ist auch eine bessere Qualität und der langfristige Erhalt der Lebensräume entscheidend.

Durch die Bestäubung von Nutzpflanzen leisten Insekten einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit. Doch sind die Populationen von Bestäuberinsekten seit Jahren rückläufig.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, je mehr natürlicher Lebensraum vorhanden ist, desto mehr Bestäuber gibt es in landwirtschaftlichen Gebieten. Die Mindestflächenanteile für den Erhalt von Populationen unterschieden sich dabei zwischen den Artgruppen.

Ist eine Vergrößerung der naturnahen Flächen nicht möglich, sind deutliche Verbesserungen der Habitatqualität – das heißt vor allem mehr und vielfältigere Blütenpflanzen – notwendig, um vergleichbare positive Effekte zu erzielen. „Doch es reicht auch nicht aus, Bestäubern nur Blüten, also Nahrung, anzubieten, ohne ihnen einen dauerhaften Wohnort zum Nisten und Überwintern zu geben“, sagt Dr. Felix Fornoff, Co-Autor der Studie und wissenschaftlicher Assistent an der Professur für Naturschutz und Landschaftsökologie der Universität Freiburg. Zudem hat die Verbesserung der Lebensraumqualität nur anfangs einen starken positiven Effekt auf die Insektenpopulationen; dieser flacht bei weiteren Verbesserungen ab. „Deshalb ist es besser, zunächst die Fläche natürlicher Lebensräume zu vergrößern, statt viele kleine Lebensräume zu bewirtschaften – auch wenn sie viele Blüten enthalten“, sagt Erstautorin Gabriella Bishop von der Universität Wageningen.

Die neue Studie zeige, dass viel mehr Lebensraum benötigt wird und dass die Qualität der neuen Lebensräume langfristig gewährleistet sein muss. Dafür sollten Landwirte entsprechend be- und entlohnt werden. Idealerweise für mindestens 20 Jahre, denn dies bietet entsprechende Sicherheit für beide Seiten, so die Wissenschaftler.

Universität Freiburg

LSD: Schweizer Landwirt:innen bleiben auf zusätzlichen Kosten sitzen

Nach dem ersten Ausbruch der Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) in Frankreich am 29. Juni 2025 hat sich die Krankheit weiter in Richtung Schweizer Grenze ausgebreitet. Die Schweizer Regierung hatte daraufhin Überwachungszonen in verschiedenen Kantonen eingerichtet sowie eine Impfpflicht für sämtliche Rinder und Bisons in diesen Zonen ausgerufen.

Wegen der Einschränkungen im Handel und bei der Verarbeitung entstehen den Tierhaltenden in diesen Regionen zusätzliche Kosten. Beispielsweise können weder die Felle noch die Häute der geimpften Tiere verwertet werden, wie Nationalrat Christian Glur (SVP/AG) in einer offiziellen Anfrage schreibt. „Weil der Bund diese Zonen verordnet hat, erwarte ich, dass er die anfallenden Kosten für die Entsorgung übernimmt“, so Glur.

Der Bund lehnt die Übernahme dieser zusätzlichen Kosten ab. „Eine Entschädigung des Bundes ist nach Artikel 32 des Tierseuchengesetzes nur für (ganze) Tierverluste vorgesehen“, antwortete der Bundesrat. Nur bei einer Erkrankung gibt es eine Entschädigung, ansonsten muss die Landwirtin oder der Landwirt die Kosten tragen.

Für Tiere, die auf Anordnung der Behörde getötet werden, übernimmt der Bund die Entschädigung. Diese beträgt 90 Prozent des Schätzwertes, sagte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Schweizer Bauer

Liste zeigt Gefährdungsstufen von Nutztierrassen auf

Alle zwei Jahre veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Liste, die die einheimischen Nutztierrassen in Deutschland und deren Gefährdungsstufen aufzählt. Der Inhalt wird nach den Vorgaben des entsprechenden nationalen Fachprogramms erstellt. Dieses wurde im Jahr 2003 von der Agrarministerkonferenz verabschiedet, um  erstellt, mit dem Ziel, die Nutzung einheimischer Nutztierrassen und deren Erhalt für nachfolgende Generationen sicherzustellen.

Das BLE legt den Gefährdungsstatus der einheimischen Nutztierrassen in Zusammenarbeit mit dem Fachbeirat Tiergenetische Ressourcen fest. Der Gefährdungsstatus der in der Liste aufgeführten Nutztierrassen bildet die Entscheidungsgrundlage für staatliche Förderungen.

Die Broschüre ist kostenlos und kann beim Informations- und Koordinationszentrum Biologische Vielfalt (IBV) angefragt werden.

BLE

Weniger Tierversuche in der Schweiz

In der Schweiz ist das sogenannte 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine ) in der Forschung vorgeschrieben. So soll der Einsatz von Tieren zu Forschungszwecken auf die zwingend notwenige Anzahl reduziert werden. Die Forschenden sind verpflichtet, nach möglichen Alternativen zu suchen. Müssen Tiere eingesetzt werden, muss die Belastung für die Tiere so minimal wie möglich sein.

Das Gesetz hat immerhin dazu geführt, dass im Jahr 2024 rund 12 Prozent weniger Tiere zu Forschungszwecken eingesetzt wurden als 2023. Insgesamt waren das rund 520.000 Tiere. Die Anzahl der Tiere, die in Versuchen des höchsten Schweregrades, das heißt mit starker Belastung, eingesetzt wurden, ist jedoch auf ein Level gestiegen, wie zuletzt vor 25 Jahren. Der Großteil waren Mäuse, die in rund 90 Prozent der Versuche im Schweregrad 3 eingesetzt wurden.

Wie in den Vorjahren wurden auch 2024 die meisten Versuchstiere für die Erforschung von Krankheiten beim Menschen eingesetzt (72 Prozent). Zu den wichtigsten Bereichen zählten die Krebsforschung mit rund 127.000 Tieren und die Erforschung von neurologischen und psychischen Erkrankungen mit etwa 58.000 Tieren.

Regierung Schweiz

Umbau der Sauenhaltung muss zeitnah abgeschlossen werden

In knapp fünf Monaten treten die verschärften Vorgaben für Sauenhalter:innen gemäß der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in Kraft. Halter:innen, die Änderungen umsetzen und entsprechende Baumaßnahmen durchführen wollen, müssen bis zum 9. Februar 2026 einen Bauantrag für den Um- oder Neubau ihres Deckzentrums bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vorlegen. Wenn die entsprechenden Anträge bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt oder die Umbauten bereits teilweise umgesetzt wurden, muss eine dann nicht mehr rechtskonforme Sauenhaltung eingestellt werden.

Die neue TierSchNutztV sieht vor, dass die Einzelhaltung im Deckzentrum ab dem 9.2.2026 verboten wird und alle Sauen in Gruppen gehalten werden müssen. Zudem ist eine Fixierung der Sauen dann nur noch kurzfristig für die Besamung, eine eventuelle Behandlung oder die Trächtigkeitskontrolle erlaubt. Außerdem müssen Halter:innen ihren Sauen künftig vom Absetzen bis zum Belegen eine nutzbare Fläche von mind. 5 m² sowie ausreichend Rückzugsmöglichkeiten ermöglichen. Das kann durch Sichtblenden, Liegekessel und andere Einbauten erfolgen.

Agrarheute

Heute Abend: Qualzuchtdoku in der ARD

Heute Abend strahlt die ARD um 22:50 Uhr eine Dokumentation zur Qualzucht von Haustieren aus. Unter dem Titel „Leiden auf vier Pfoten“ berichten verschiedene Expert:innen, u.a. auch Prof. Dr. Achim Gruber von der FU Berlin, über das Leiden von Millionen Haustieren in Deutschland, die durch sogenannte Zuchtdefekte verursacht werden. Diese sogenannten Qualzuchten leiden beispielsweise aufgrund des Zuchtziels unter Atemnot, Schmerzen, Bewegungsstörungen, Haarlosigkeit, Taub- und Blindheit. Für das rassetypische Aussehen nehmen Züchter:innen und Tierhaltende die Leiden hin – manche bewusst, andere aus Unkenntnis.

Die ARD Story deckt Verstöße auf Hundeausstellungen auf, zeigt, wie Züchter:innen Profit auf Kosten kranker Tiere machen und vergleicht die Rechtslage mit anderen Ländern. Fachleute fordern: „Schluss mit Schönheit vor Gesundheit.“ Ein Thema, das alle betrifft.

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Entscheidung über EU-weites Pelztierzuchtverbot im März 2026

Im vergangenen Jahrzehnt ist die Pelzproduktion auf der ganzen Welt stark eingebrochen. Im Vergleich zum Jahr 2014, in dem noch 139,5 Millionen Pelztiere getötet wurden, waren es 10 Jahre später „nur“ noch 20,5 Mio. Tiere (-85 Prozent). An der Spitze der Herstellerländer steht noch immer China, doch auch hier ist die Produktion von 87 Millionen auf 10,8 Millionen Tiere gesunken.

In Europa haben sich immer mehr Länder aus der Pelzproduktion zurückgezogen, was einen Rückgang von 43,6 Millionen auf 7,3 Millionen in 2024 verursacht hat. Österreich war vor 20 Jahren das erste Land der EU, das die Pelztierzucht verboten hat. Dem Beispiel folgten zahlreiche weitere Länder, auch Deutschland. Hier haben bis 2017 alle Pelztierfarmen die Produktion eingestellt.

Nach Informationen der Tierschutzorganisation Humane World for Animals gibt es aktuell jedoch noch etwa 1.200 aktive Pelzfarmen mit ca. 6 Millionen Tieren, hauptsächlich in Polen, Griechenland, Dänemark und Finnland, nachdem zahlreiche Farmen ihre kompletten Bestände wegen Ausbrüchen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 töten mussten. Mehrere Millionen Nerze wurden unter anderem in Dänemark gekeult. Zusätzlich wurden vermehrt Ausbrüche der Hochpathogenen Aviären Influenza (H5N1) auf spanischen Pelztierfarmen gemeldet.

Ein aktuelles Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über den Tierschutz in der Pelztierzucht ergab, dass die meisten negativen Auswirkungen auf das Tierwohl „innerhalb der derzeitigen Haltungssysteme nicht verhindert oder wesentlich gemildert werden“. Bei allen untersuchten Arten stehen Bewegungseinschränkungen, die Unfähigkeit zur Ausübung natürlicher Erkundungs- und Futtersuchverhalten sowie sensorische Unter- oder Überstimulation im Vordergrund.

Lediglich durch völlig andere Haltungssysteme mit deutlich mehr Raum und komplexerer Umgebungsgestaltung sei eine substanzielle Verbesserung des Tierwohls möglich, so das Gutachten. Zu den alternativen Haltungsformen würden aber bisher kaum wissenschaftliche Informationen vorliegen, heißt es.

Die hohe Tierdichte und der enge Kontakt zu Menschen können aber auch die Entstehung und Verbreitung von Zoonosen begünstigen, weshalb sich die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) für ein EU-weites Verbot der Pelztierzucht einsetzt. Die Branche stelle neben Tierschutzproblemen auch „eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar“, so ÖTK-Präsident Kurt Frühwirth.

Bis zum Frühjahr 2026 will die EU-Kommission entscheiden, ob sie die Pelztierzucht in Europa endgültig verbietet.

Der Standard

Komplettförderung soll Akzeptanz für den Wolf stärken

Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren gegen Wölfe zu 100 Prozent. Die Komplettförderung hat das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) nach Gesprächen mit dem Ministerium der Finanzen und (MdFE) verkündet.

„Damit wurde eine gute Entscheidung für den Brandschutz in unseren Wäldern und für die Akzeptanz des Wolfes im Land Brandenburg getroffen. Sowohl für den Bau von Löschwasserbrunnen als auch wirksame Maßnahmen, die die Herden unserer Weidetierhalterinnen und -halter gegen Angriffe von Wolfsrudeln schützen, gibt es ein großes gesellschaftliches Interesse. Deshalb halten sowohl wir als auch das Finanzministerium eine 100-Prozent-Förderung für angemessen und gerechtfertigt“, erklärt Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt.

Dem Beschluss zu Folge werden die Maßnahmen der Weidetierhalter:innen für ihre Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent gefördert.

 „Das wird die Akzeptanz des Wolfes in Brandenburg erhöhen. Ein wirksamer Herdenschutz ist einer der wichtigsten Bausteine für ein erfolgreiches Wolfsmanagement“, hofft die Ministerin.

MLEUV

Cloudbasiertes Tierseuchenmodul verkürzt Reaktionszeiten und reduziert Fehler

Die afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich seit dem ersten Ausbruch in Brandenburg vor fünf Jahren langsam, aber sicher immer weiter in Deutschland aus, vornehmlich unter Wildschweinen. Das Virus wurde zudem in einigen Schweine haltenden Betrieben nachgewiesen. Neben der ASP kam es in den letzten zwei Jahren auch zu Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche (MKS), der Blauzungenkrankheit (BTV) bzw. der hochpathogenen Geflügelpest (HPAI). Diese Viruserkrankungen stellen eine Bedrohung dar, vor denen andere Tiere und auch Menschen geschützt werden müssen.

Die GIS-DIENST GmbH hat im Auftrag des Landes Sachsen ein Modul entwickelt, das einen behördenübergreifenden digitalen Datenaustausch zwischen den Jagdausübungsberechtigten, den Veterinärämtern, der Landesuntersuchungsanstalt und dem übergeordneten Ministerium (SMS) ermöglicht. Der bisherige, teils langwierige und umständliche Postweg entfällt dadurch. Neben dem hohen Zeitaufwand beinhaltete der bisherige Prozess auch eine ganze Reihe potenzieller Fehlerquellen, die durch das innovative Modul stark reduziert werden können. Zudem wird auf diese Weise dem möglichen Verlust des Datenmaterials durch verloren gegangene Sendungen entgegengewirkt.

„Der gesamte Prozess war für alle Beteiligten bislang sehr arbeits- und zeitaufwändig und immer mit einer gewissen Fehlerquote behaftet“, erklärt Dipl.-Ing. Michael Gessel, Geschäftsführer der GIS-DIENST GmbH. „Vor allem mit dem Hintergrund, dass nicht nur ein Virusausbruch schwerwiegende Konsequenzen hat, würden falsche oder verspätete Daten innerhalb des Meldeprozesses erhebliche Folgen nach sich ziehen.“

Allein in Sachsen gab es seit Ende Oktober 2020 annähernd 2.400 positive ASP-Nachweise bei Wildschweinen. Auch wenn das Land gerade verkündet hat, die ASP weitestgehend getilgt zu haben, wird das Cloudbasierte Tierseuchenmodul sicherlich noch bei einigen Tierseuchen Verwendung haben.

BMLEH

Deutscher Tierschutzbund erinnert an Regierungsversprechen

Am 4. Oktober ist Welttierschutztag. Dies haben der Deutsche Tierschutzbund und seine Mitgliedsvereine zum Anlass genommen, die amtierende Bundesregierung an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu erinnern und entsprechend das diesjährige Motto „Tierschutz ist Regierungspflicht“ ausgerufen.

„Als Staatsziel ist der Tierschutz verfassungsrechtlich geschützt und alle staatlichen Organe – auch die Bundesregierung – sind verpflichtet, dieses zentrale Gebot zu verwirklichen. Es ist bitter, dass wir nach über zwei Jahrzehnten mehr denn je daran erinnern müssen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und fordert eine umgehende Umsetzung der versprochenen Tierschutzziele.

„Wir zählen auf das klare Bekenntnis, die Tierheime bei Investitionen unterstützen zu wollen! Ebenso erwarten wir, dass die angekündigten Weichen für den überfälligen Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung gestellt werden. Dazu braucht es Geld und den Willen, die Lage für Tiere zu verbessern. Das gilt auch für das Leid der Tiere im Versuch, das beendet werden muss!“, so Schröder.

Schon vor dem Welttierschutztag findet die schon traditionelle Tierschutztagung statt. Am 11. und 12. September 2025 wird sich die Tagung, die sowohl als Präsenzveranstaltung in Hannover als auch als Online-Veranstaltung auf Myvetlearn.de stattfinden wird, mit den aktuellen Problemen des Tierschutzes befassen. Die Veranstaltung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen. Nur noch bis zum 9. September um 16 Uhr ist eine Anmeldung möglich.

Deutscher Tierschutzbund

Agrarbranche proaktiv bei der Tierhaltungskennzeichnung

Schon lange wird über das Thema Tierhaltungskennzeichnung diskutiert. Doch konkrete Änderungen am entsprechenden Gesetz blieb die neue Bundesregierung bislang schuldig. Da Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) den Start des neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorerst nach hinten geschoben hat, hat der Bauern- und Raiffeisenverband gemeinsam mit weiteren Verbänden ein Konzept vorgelegt.

„Jetzt muss die Bundesregierung die grundlegende Reform der Tierhaltungskennzeichnung konsequent angehen“, erklärt Martin Müller, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF).

Langsam werde die Zeit eng, denn bis zum vereinbarten Start im März 2026 bleiben nur noch wenige Monate. Schließlich müssen die Betriebe die neuen Rahmenbedingungen zeitnah in ihren Betrieben umsetzen.

In ihrem Konzept verweisen die Verbände auf eine bundesweit einheitliche Auslegung inklusiv der Klarstellung offener Spielräume. Das sei nötig, um individuelle Auslegungshinweise der Länder zu verhindern, sowie eine bundesweit einheitliche Umsetzung und damit Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten. Zudem müssten die Haltungsformen bei den Kriterien und der Prüfsystematik aufeinander aufbauen.

Die Agrarbranche schlägt neben einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung und der praxisgerechteren Ausgestaltung auch das Abschaffen unnötiger Meldepflichten und Register vor, um den Bürokratieabbau voranzubringen. Außerdem fordern die Unterschreibenden mehr Transparenz durch die gleiche Kennzeichnungspflicht auch für ausländische sowie verarbeitete Ware. Um Lebensmittelverschwendung und Marktverwerfungen zu verhindern, schlagen die Verbände zudem vor, höherwertige Produkte bei Bedarf als niedrigere Haltungsform vermarkten (Downgrading).

Agrarheute

BTK warnt vor Arzneimittelbestellungen über das Internet

Die Bundestierärztekammer (BTK) warnt eindringlich vor der Bestellung von Tierarzneimitteln aus dem Internet. Immer häufiger gelangen Medikamente über bekannte Onlineplattformen in den Umlauf, deren Herkunft, Lagerung und Zusammensetzung nicht nachvollziehbar sind. Dies kann die Gesundheit von Tieren und die Sicherheit der Anwender gefährden. 

„Die Behandlung eines erkrankten Tieres gehört in die Hände einer Tierärztin oder eines Tierarztes. Nur sie können nach sorgfältiger Untersuchung eine fachgerechte Diagnose stellen und die geeignete Therapie einleiten“, betont Ltd. VD Dr. Holger Vogel, Präsident der BTK. Zudem sind viele Krankheiten für Laien nur schwer zu erkennen oder richtig einzuschätzen. Symptome können auf unterschiedliche Grunderkrankungen hinweisen, die jeweils andere Behandlungsansätze erfordern. Eine unpassende Medikation kann daher nicht nur unwirksam sein, sondern die Situation verschlimmern oder chronifizieren. Die Folgen: Heilungsverläufe verzögern sich, Krankheiten werden falsch oder unzureichend behandelt, es drohen Nebenwirkungen durch falsche Wirkstoffe oder Dosierungen. Auch Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln können auftreten und problematisch sein.

„Die eigenmächtige Gabe von Medikamenten ohne tierärztliche Beratung kann nicht nur wirkungslos sein, sondern im schlimmsten Fall schwere Nebenwirkungen verursachen oder gar das Leben des Tieres gefährden. Bestimmte Mittel, z. B. Antiparasitika, die für Hunde wirksam sind, können bei Katzen bereits durch den Kontakt mit dem behandelten Hund oder die Nutzung gemeinsamer Liegeflächen schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Darum sollte auch bei Wurm- oder Flohbefall immer die Tierärztin/der Tierarzt des Vertrauens aufgesucht werden“, warnt Dr. Vogel.

Zudem sind viele Tierarzneimittel verschreibungspflichtig. Sie dürfen nicht über Online-Shops und -händler an den Tierhaltenden ohne Rezept abgegeben werden. Dies stellt einen Verstoß gegen tierarzneimittelrechtliche Bestimmungen dar. Darüber hinaus besteht die Gefahr, gefälschte oder falsch dosierte Präparate zu erwerben. Die BTK weist darauf hin, dass nur kontrollierte Abgabestellen für Tierarzneimittel, wie Tierarztpraxen und Apotheken, zuverlässige Sicherheit bieten.

Die Bundestierärztekammer appelliert daher an Tierhaltende, sich bei Fragen zur Tiergesundheit stets an ihre Tierarztpraxis zu wenden. Denn hier erhalten sie kompetente Beratung und sichere Arzneimittel. Tierliebe bedeutet Verantwortung – auch beim Umgang mit Medikamenten.

BTK

Sterilisation von hessischen Waschbären muss juristisch geprüft werden

Waschbären breiten sich in ganz Deutschland aus. Neben lokalen Beständen von Fröschen und Kröten gefährden die invasiven Räuber auch zahlreiche andere heimischen Tierarten. Die Waschbärpopulationen sind besonders in Ostdeutschland und Hessen in den letzten Jahren stark angewachsen, was in der Bevölkerung für teils großen Unmut sorgt.

Auch die hessische Stadt Kassel wird von zahllosen Waschbären bevölkert. Mit Hilfe eines europaweit angeblich einzigartigen Projektes sollte die Population massiv reduziert werden. Anfang August hat der Bundesverband der Wildtierhilfen mit Unterstützung von rund 30 Ehrenamtlichen und zehn Tierärzt:innen begonnen, einzelne Tiere einzufangen und diese sterilisieren lassen. Nach Angaben der Stadt sei es das Ziel, die Zahl der räuberischen Wildtiere zunächst zu stabilisieren und in den kommenden Jahren um etwa 20 Prozent zu verringern. Anschließend werden die Tiere wieder in die Freiheit entlassen.

Das ist nach Informationen des  Landesjagdverbandes (LJV) Hessen ist genau das nicht rechtmäßig. „Nach EU-Recht ist der Waschbär eine invasive Art, die zurückgedrängt werden muss. Das Aussetzen ist grundsätzlich verboten“, erklärt Verbandspräsident Jürgen Ellenberger. Auch ein sterilisierter Waschbär fresse weiter Singvögel, Bodenbrüter und Amphibien. Der LJV hat daher eine juristische Prüfung bei der zuständigen Behörde angestoßen.  Die Jäger:innen monierten, es sei inakzeptabel, dass ohne Genehmigungen und wissenschaftliche Prüfung chirurgische Eingriffe an Wildtieren vorgenommen und diese anschließend wieder ausgesetzt würden.

Laut Plänen des hessischen Landwirtschafts- und Jagdministeriums sollen die Waschbären mithilfe einer geänderten Jagdverordnung künftig ganzjährig gejagt werden. Das Regierungspräsidium Kassel muss die aktuell gestoppten Sterilisationen nun prüfen.

Wie die rechtlichen Vorschriften sind, als Tierärzt:in mit Waschbären als Fundtiere umzugehen, erfahren Sie in der Online-Fortbildung Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit Wildtieren mit Anwendungsbeispielen (Jagdbares Wild, invasive Arten) auf Myvetlearn.de. Die Fortbildung ist mit 2 ATF-Stunden anerkannt.

Spiegel

Kritik an Silvia Brehers Ernennung zur Bundestierschutzbeauftragten

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Silvia Breher, wird die Nachfolge von Ariane Kari, der ersten Bundestierschutzbeauftragten, antreten. Am gestrigen Mittwoch (27.08.2025) hat das Kabinett den Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer (CSU) bestätigt.

Die Ernennung Brehers zur neuen Bundestierschutzbeauftragten hat von vielen Seiten für Kritik gesorgt. „Mit der heutigen Entscheidung wird die für das Amt sehr wichtige Unabhängigkeit endgültig begraben. Silvia Breher muss in ihrer Funktion als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium selbstredend die Positionen des Ministeriums und des Ministers vertreten und kann keine unabhängige Stimme für die Tiere sein. Damit wird das Amt, was bisher unabhängig und weisungsfrei war, ad absurdum geführt“, lautet die Kritik von Volker Gaßner aus der Geschäftsleitung von VIER PFOTEN Deutschland.

Im Gegensatz zu Breher war die bisherige Tierschutzbeauftragte Ariane Kari parteilos. Auch müsse in Betracht gezogen werden, dass Brehers Wahlkreis Cloppenburg – Vechta, als Region mit der höchsten Tierdichte Deutschlands bekannt sei.

„Trotz der offensichtlichen Befangenheit und fehlenden Tierschutzfachexpertise, erwarten wir von Silvia Breher unabhängige und fachlich fundierte Stellungnahmen und Vorstöße zum Wohle der Tiere. Wir fordern, dass die Stimmen und die Expertise von Tierschützer:innen bei den Vorhaben der Bundesregierung Gehör finden und ernst genommen werden”, betont Gaßner.

Zu Anfang der Woche hatten sich mehrere Tierschutzorganisationen zu einer Protestaktion vor der Berliner SPD-Bundesparteizentrale zusammengefunden, um sich für eine unabhängige und kompetente Bundestierschutzbeauftragte einzusetzen und die Ernennung von Silvia Breher zu verhindern. Ihrer Meinung nach vertritt Breher die Linie des Bundesagrarministers und nicht die Interessen der Tiere.

Mit den aktuellen Problemen des Tierschutzes befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 11. und 12. September 2025 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen. Die Anmeldung ist nur noch bis zum 9. September um 16 Uhr möglich.

Vier Pfoten

Erster US-Bürger mit Neuwelt-Schraubenwurmfliege infiziert

Die parasitäre Neuwelt-Schraubenwurmfliege (Cochliomyia hominivorax) ist seit den 1960er Jahren in den USA ausgestorben. Die fleischfressende Fliege, deren Larven hauptsächlich Rinder und Wildtiere befallen, breitet sich seit vergangenem Jahr von Mexiko in Richtung USA aus. Weibliche Fliegen legen zwischen 200 und 300 Eier in offene Wunden, erklärt Lori Ferrins, außerordentliche Professorin für Pharmazeutische Wissenschaften an der Northeastern University. Nach dem Schlüpfen der Eier graben sich die Maden tiefer in das Gewebe ein, was schmerzhaft für die Tiere ist.

Gesundheits- und Viehzuchtbehörden sind aktuell alarmiert, da bei einem Mann im Bundesstaat Maryland am vergangenen Sonntag eine Infektion mit der Neuwelt-Schraubenwurmfliege festgestellt worden ist. Das Centers for Disease Control and Prevention (CDC) erklärt, dass der Mann kürzlich nach El Salvador gereist war und wahrscheinlich von dort den Parasiten mitgebracht hat. Er wurde medizinisch versorgt, nachdem er Symptome gezeigt hatte. Mittlerweile solle das Problem im Griff sein, heißt es. 

Dies wäre der erste Fall einer durch Reisen übertragenen Myiasis (ein parasitärer Befall durch Fliegenlarven) durch die Neuwelt-Schraubenwurmfliege aus einem von einem Ausbruch betroffenen Land, der in den Vereinigten Staaten festgestellt wurde, sagt Andrew Nixon, Sprecher des US-Gesundheitsministeriums. „Das Risiko für die öffentliche Gesundheit in den Vereinigten Staaten durch diese Einschleppung ist sehr gering“, betont Nixon.

Viehhalter, Rindfleischproduzenten und Viehhändler in den USA sind verunsichert, denn nach Schätzungen des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) könnte ein Ausbruch des Schraubenwurms allein in Texas einen finanziellen Schaden in Höhe von etwa 1,8 Milliarden US-Dollar verursachen. Aktuell plant die Regierung den Bau einer Anlage zur Produktion sterilisierter männlicher Fliegen, die sich mit wilden Weibchen paaren sollen und so unfruchtbare Eier produzieren. Die Anlage wird jedoch erst in zwei bis drei Jahren in Betrieb gehen.

Marketscreener

ABC News

H5N1-Viren in hunderten US-Milchviehbetrieben

In den USA breitet sich das Virus der Aviären Influenza in Milchviehherden immer weiter aus. Seit März 2024 grassiert das Geflügelpestvirus der Variante HPAIV H5N1 bereits in US-amerikanischen Milchviehherden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben nun ergeben, dass sich die A(H5N1)-Viren weiter in zahlreichen Farmen des Landes ausbreiten.

Doch die neue Regierung unter Präsident Donald Trump hat die Geldmittel für Impfstoffe gegen eine potenzielle Pandemie durch das hochpathogene Virus, sowie für Forschung und Projekte mit mRNA-Vakzinen gekürzt bzw. gestoppt, was die Krise in der Landwirtschaft noch befeuert.

„Das (Vogelgrippe-)Virus ist buchstäblich überall auf den Farmen“, stellten Wissenschaftler:innen bei groß angelegten Untersuchungen fest. „Das infektiöse Vogelgrippe-Virus wurde in Milch, auf Geräten wie Melkmaschinen und im Abwasser gefunden, ebenso in der Luft als Aerosol in kalifornischen Milchviehbetrieben“, wird die britische Wissenschaftszeitschrift «Nature» mit Hinweis auf eine Preprint-Studie (bioRXiv) zitiert.

Wissenschaftler:innen sind wegen des anhaltenden Seuchengeschehens höchst besorgt. „Der A(H5N1)-Ausbruch bei Kühen ist anders als alles, was wir zuvor gesehen haben – die Viren haben eine außergewöhnliche Fähigkeit, sich zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und zwischen Kühen innerhalb einer Farm auszubreiten. Es ist der seit hundert Jahren größte Ausbruch einer Infektionskrankheit in der US-Milchwirtschaft. Er zeigt unser Unvermögen auf, solche Ereignisse zu entdecken, zu dokumentieren und zu managen“, mahnt Jason Lombard von der Colorado State University

Aufgrund der wegen der Geflügelpest getöteten 28 Millionen Stück Geflügel und den rund 770  infizierten Milchkuherden in insgesamt 16 amerikanischen Bundesstaaten wächst die Sorge, dass das Virus auf den Menschen „überspringen“ könnte. „Wir haben bereits 70 bestätigte A(H5N1)-Fälle im Zusammenhang mit diesem Ausbruch gesehen, von denen die meisten Personen waren, die mit Rindern oder Geflügel arbeiteten“, berichtete Cherissa Abdul-Hamid von der Gesundheitsbehörde des US-Bundesstaates Texas.

Die Expert:innen sind sich einig, dass landesweite Kontrollmaßnahmen mit Proben aus allen US-Bundesstaaten notwendig seien, um das wahre Ausmaß des Ausbruchs bestimmen zu können. Zudem müsse die Situation in den USA als Notfall für die öffentliche Gesundheit angesehen werden. Seema Lakdawala, außerordentlicher Professor für Mikrobiologie und Immunologie an der Emory University School of Medicine (Atlanta/US-Bundesstaat Georgia) rät dringend, die Biosicherheitsmaßnahmen auszuweiten.

Schweizerbauer

Bei der Verhinderung von Qualzuchten ist die Politik in der Pflicht

Bei der Zucht von Klein- und Heimtieren sollte grundsätzlich die Gesundheit der Tiere im Vordergrund stehen. Leider lassen sich Züchtende von Trends und besonderen Vorlieben der Menschen beeinflussen und selektieren in ihrer Zucht nach Merkmalen, die besonders oder außergewöhnlich aussehen oder gerade in Mode sind. Zuchtmerkmale wie große, rundliche Köpfe und kurze Kiefer- und Nasenknochen bzw. Faltohren oder das Fehlen von Fell bei Katzen schränken aber die Gesundheit und das Wohlbefinden dieser Tiere massiv ein. Diese sogenannten Qualzuchten oder Defektzuchten führen bei Hunden zu extremer Atemnot, Schluckbeschwerden und Schlafproblemen sowie bei Katzen zu schweren Knorpel- und Knochenschäden im ganzen Körper.

Aber es werden auch Fische ohne Rückenflossen oder mit extrem umgebildeten Schwanzflossen gezüchtet, sodass diese sich nicht mehr artgemäß bewegen können. Bestimmte Farbmorphen von Reptilien zeigen zudem ein stark erhöhtes Risiko für Krebs oder weisen neurologische Schäden auf.

Gegen diese Form der Extremzuchten gibt es zwar rechtliche Vorgaben im Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren und im Deutschen Tierschutzgesetz. „Aber die Definition von Qualzuchtmerkmalen einzelner Rassen und Arten ist zu unkonkret und führt daher immer wieder zu Abgrenzungsproblemen“, sagt Norbert Holthenrich, Präsident des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe. „Wir brauchen eine bundeseinheitliche, auf wissenschaftlichen Grundlagen erstellte Kriterienliste, die es Tierärzten, Behörden, Züchtenden und Tierhaltenden ermöglicht, Qualzuchtmerkmale anhand ihrer Ausprägung objektiv einzuschätzen“, mahnt der ZZF-Präsident.

Wie eine Züchtung verhindert werden kann, die zu Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Heimtieren oder ihren Nachkommen führt, erklärt der ZZF auf seiner neuen deutsch- und englischsprachigen Kampagnenseite. In Videos erläutert Dr. Stefan Hetz, Diplom-Biologe und wissenschaftlicher Fachreferent für Heimtiere beim ZZF, auf welche Zuchtmerkmale Züchter und Tierfreunde achten sollten. „Die Vielfalt an Heimtieren ist faszinierend. Tierfreunde können auch ohne extreme Zuchtauslese spannende Heimtiere entdecken”, betont Holthenrich abschließend.

ZZF

Novelle des Tierarzneimittelgesetzes soll Bürokratieabbau voranbringen

Tierärzt:innen, Tierhaltende und landwirtschaftliche Betriebe sollen hinsichtlich der Bürokratie spürbar entlastet werden. Das sieht unter anderem der Gesetzentwurf des Tierarzneimittelgesetzes vor, den das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vorgelegt hat und bereits vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

„Wir bauen Bürokratie mit System ab und räumen dort auf, wo Vorschriften zu viel Aufwand bedeuten, ohne dass es einen Mehrwert bringt. Mit diesen Gesetzesänderungen setzen wir europäisches Recht 1:1 um, entlasten Tierärzte, Betriebe und Behörden – und machen damit weiter Tempo beim Bürokratieabbau“, erklärt Bundesminister Alois Rainer.

So sollen im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts ab dem 1. Januar 2027 die vorgeschriebenen Mitteilungen auf eine jährliche Meldung reduziert werden. Zudem soll laut Novelle die Erfassung des Antibiotikaverbrauchs bei Hunden und Katzen, die entgegen der EU-Vorgaben in Deutschland bereits ab dem 1. Januar 2025 vorgesehen war, um vier Jahre auf Anfang 2029 verschoben werden.

Der Gesetzesentwurf sieht allerdings auch vor, dass die verpflichtende Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten auf Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, bestimmte Fischarten, Pferde und Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung ausgeweitet werden. Weiterhin sollen neue Regelungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel durch Tierärzt:innen beschlossen werden. Dieser soll dann im Einzelfall bei Einhaltung bestimmter Bedingungen zulässig sein.

Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren.

BMLEH

200.000 Euro für Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern

Mit rund 200.000 Euro Förderung können auch in diesem Jahr die Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern rechnen. Die Gelder können die Einrichtungen für den Bau und die Sanierung von Katzenstationen, Quarantäneeinrichtungen, Gehegen und Elektroanlagen gut brauchen.

Am vergangenen Wochenende hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus insgesamt acht Zuwendungsbescheide übergeben. „Unsere Tierheime leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für den Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Sie nehmen Fundtiere, beschlagnahmte und verletzte Tiere auf und geben ihnen eine sichere Unterkunft. Mit unserer Förderung wollen wir diese wichtige Arbeit unterstützen und die oft schwierigen Rahmenbedingungen verbessern“, sagte der Minister.

Die Fördergelder, die aus der Tierheim-Förderrichtlinie M-V stammen, geben den Tierheimen Planungssicherheit und ermöglichen den Einrichtungen die tiergerechte Weiterentwicklung ihrer Häuser, so Backhaus weiter.  

Die Auswahl der aktuell geförderten Projekte erfolgte nach Prüfung der Anträge durch die Bewilligungsbehörde. Seit mehr als 30 Jahren unterstützt Mecklenburg-Vorpommern die Tierheime regelmäßig. Insgesamt hat das Land im letzten Jahrzehnt 3,9 Millionen Euro investiert, denen ein Antragsvolumen von mehr als 9,2 Millionen Euro gegenüberstand – ein deutliches Zeichen für den hohen Bedarf an Unterstützung.

Regierung Mecklenburg-Vorpommern

Silvia Breher soll neue Bundestierschutzbeauftragte werden

Seit Juni 2023 war Tierärztin Ariane Kari die erste unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz. Die Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen wirkte zwei Jahre lang an der Weiterentwicklung des Tierschutzes mit und förderte die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Bund, Ländern und Verbänden im Bereich des Tierschutzes. Mit dem Regierungswechsel wurde ihre Tätigkeit durch den neuen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer für drei Monate verlängert, der Vertrag lief nun aber aus und wurde nicht erneuert, was unter anderem für starke Kritik seitens des Deutschen Tierschutzbundes sorgte.

Auf Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministers soll nun Silvia Breher, Parlamentarische Staatssekretärin des BMLEH, Karis Amtsnachfolgerin werden. „Mit Silvia Breher gewinnt der Tierschutz in Deutschland eine starke Stimme auf Bundesebene. Als engagierte, fachlich versierte und politisch erfahrene Bundestagsabgeordnete bringt sie genau die Kombination aus Sachverstand, Augenmaß und Gestaltungskraft mit, die es braucht, um den Tierschutz weiter voranzubringen. Mir ist bei der Neubesetzung dieser Funktion besonders wichtig, dass sie sinnvoll in bestehende Strukturen eingebettet ist, ohne neue Bürokratie aufzubauen. Gleichzeitig achten wir auf eine Lösung, die mit der aktuellen Haushaltslage vereinbar ist – ohne zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes. Silvia Breher übernimmt diese Aufgabe mit großem persönlichen Engagement, ich freue mich auch in dieser Funktion auf die enge Zusammenarbeit“, erklärt Rainer.

„Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich sehe es als große Verantwortung und zugleich als Herzensanliegen, mich künftig auch in dieser Funktion für das Wohl der Tiere einzusetzen. Dabei ist mir der Dialog mit den Tierschutzverbänden, der Landwirtschaft, der Wissenschaft und der Gesellschaft besonders wichtig. Ich freue mich auf diese neue Aufgabe“, betont Breher.

Bundesminister Rainer würdigte die Leistung der scheidenden Beauftragten für den Tierschutz und bedankte sich für Ariane Karis Engagement. „Sie hat als erste Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz wertvolle Impulse für den Tierschutz gegeben. Ich wünsche ihr für ihre weitere berufliche Zukunft alles Gute“, so der Minister. Die Personalie soll nun zeitnah im Bundeskabinett beschlossen werden.

Mit den aktuellen Problemen des Tierschutzes befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 11. und 12. September 2025 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen. Die Anmeldung ist noch bis zum 9. September um 16 Uhr möglich.

BMLEH

Erste Tests von mRNA-Impfstoff gegen MKS bei Rindern erfolgreich

erfolgreich

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat erstmals erfolgreich einen mRNA-Impfstoff gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) getestet. Der Impfstoff, der vom Bundesstaat New South Wales, Australien und dem amerikanischen Unternehmen Tiba Biotech entwickelt worden ist, konnte Rinder vollständig gegen eine klinische Erkrankung schützen. Bei dem Test wurde das Vakzin zweimal im Abstand von vier Wochen verwendet.

Wie das Institut mitteilt, können mRNA-Impfstoffe ohne besondere Anforderungen an die Biosicherheit hergestellt werden; anders als klassische MKS-Impfstoffe, für die unter hohen Sicherheitsanforderungen große Mengen an Virus angezüchtet werden müssen. Zudem entfalle die aufwändige Reinigung der Antigene, die bei den klassischen Impfstoffen für eine serologische Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren notwendig ist, so das FLI. Durch die geringe Virusausscheidung nach der Impfung der Rindern sei nicht davon auszugehen, dass diese andere Tiere anstecken könnten.

Nun müssen Folgeuntersuchungen durchgeführt werden, um herauszufinden, ob eine gute Schutzwirkung auch nach einmaliger Anwendung des Impfstoffes erreicht werden kann und wie schnell nach der Impfung die Schutzwirkung eintritt.

Die Entwicklung dieses neuen Impfstoffes ist Teil des 1-Milliarde-Dollar-Biosicherheitsplans der Regierung von New South Wales zum Schutz der 8-Milliarden-Dollar-Viehzuchtindustrie des Bundesstaates und der Ernährungssicherheit Australiens.

In Deutschland gab es im Januar 2025 einen Ausbruch der MKS. Betroffen war ein Kleinbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland mit 14 Wasserbüffeln. Der den Landwirt:innen in Brandenburg durch den Ausbruch entstandene Schaden wird auf insgesamt knapp 8 Millionen Euro geschätzt.

FLI

Regierung New South Wales

Tierschutzpreis Rheinland-Pfalz: Preisgeld nahezu verdoppelt

In Rheinland-Pfalz wird der Tierschutz sehr groß geschrieben. Um das besondere Engagement der Tierschützer:innen in dem Bundesland zu würdigen, vergibt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bereits seit 30 Jahren den Tierschutzpreis Rheinland-Pfalz.

In diesem Jahr wurde das Preisgeld von 6.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro angehoben. Damit sollen die einzelnen Projekten und damit der Bedeutung des Tierschutzes mehr Sichtbarkeit erhalten, wie Klimaschutzministerin Katrin Eder erklärt. Die Vorschlagsphase zum diesjährigen Tierschutzpreis hat bereits begonnen, noch bis zum 15. Oktober können Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden.

Der Tierschutzpreis Rheinland-Pfalz 2025 wird in den vier Kategorien „ehrenamtlicher Einsatz“ sowie „vorbildliche Einzelbeiträge“ für den Tierschutz sowie für den „vorbildlichen beruflichen Umgang mit Tieren“ und „Projekte im Jugendtierschutz“ vergeben. Die Kandidat:innen dürfen sich jedoch  nicht selber bewerben, sondern müssen von entsprechenden Behörden, dem Tierschutzbeirat des Landes sowie Vereinen, Verbänden oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen, vorgeschlagen werden. Die Jury berücksichtigt vorrangig Vorschläge, die Personen oder Institutionen in Rheinland-Pfalz betreffen.

Mit den aktuellen Problemen des Tierschutzes befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 11. und 12. September 2025 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen. Die Anmeldung ist noch bis zum 9. September um 16 Uhr möglich.

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Bestimmungen für Reisen mit dem Haustier

Spätestens mit den Sommerferien in allen deutschen Bundesländern gleichzeitig ist auch der Start in die Hauptreisezeit eingeläutet worden. Das  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming nimmt das zum Anlass, um Tierhaltende, die ihre Haustiere mit in den Urlaub nehmen möchte, auf einige rechtliche Bestimmungen rund um das Reisen mit Tieren hinzuweisen.

Grundsätzlich sollte rechtzeitig vor Urlaubsstart geklärt werden, ob das Tier mitreisen kann und welche Vorkehrungen getroffen werden müssen. Hunde, Katze und Frettchen benötigen bei Reisen in andere europäische Länder den blauen EU-Heimtierausweis, der u. a. die Chipnummer des Tieres sowie den Nachweis der regelmäßigen Tollwutimpfung enthalten muss. Zu beachten ist auch das Alter der mitgeführten Tiere, denn mitreisende Welpen müssen mindestens 15 Wochen alt sein. Dies liegt daran, dass die Erstimpfung gegen Tollwut frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden kann und eine zusätzliche Wartezeit von 21 Tagen für den vollen Impfschutz erforderlich ist.

Für Reisen außerhalb Europas hängt es von dem jeweiligen Zielland ab, welche Bedingungen der Tierhaltende erfüllen muss. Das Veterinäramt verweist hier auf die jeweiligen Botschaften, die verlässliche Informationen erteilen, zum Beispiel welche Formulare ausgefüllt oder ob bestimmte Impfungen, ein Tollwuttiter oder Parasitenbehandlungen nachgewiesen werden müssen.

Die meisten Länder verlangen ein Gesundheitszeugnis, das vom Veterinäramt des Heimatortes ausgestellt wird. Die Türkei verlangt seit kurzem ein Gesundheitszeugnis, das maximal 24 Stunden vor der Einreise ausgestellt worden sein darf. Das Veterinäramt rät, dass Haltende vor allem bei Reisen mit Tieren außerhalb der EU unbedingt frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt aufnehmen sollten.

Landkreis Teltow-Fläming

Hunderte Strafanzeigen wegen Pavian-Tötungen in Nürnberg

Die Tötung von zwölf Guinea-Pavianen im Nürnberger Tiergarten hat eine Welle der Entrüstung bei Tierschützer:innen hervorgerufen. Die Tiere mussten getötet werden, weil das Gehege überbelegt war. Andere Versuche, beispielsweise die Unterbringung der überzähligen Paviane in anderen Zoos, waren nach Aussagen des Nürnberger Tiergartens fehlgeschlagen.

Neben der Züchtung von Kaninchen, Meerschweinchen oder Mäusen für die Fütterung von Raubtieren in den Zoos werden nicht selten eigene Zootiere getötet und verfüttert. Während die Tötung von Mäusen oder Kaninchen bislang kaum für Aufsehen gesorgt hat, sind im aktuellen Fall der Pavian-Tötungen bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mehr als 300 Strafanzeigen von Organisationen und Privatpersonen eingegangen. Wie Tierrechtsaktivistin Anna Ritzinger erklärt, hänge es von der Tierart ab, wie emotional die Menschen eine Tiertötung bewege. „Primaten sind uns nun mal sehr ähnlich, deshalb bewegt das so viele Menschen“, vermutet Ritzinger.

Laut Informationen der European Association of Zoos and Aquaria (EAZA) werden europaweit circa 3.000 bis 5.000 gesunde Tiere getötet, weil sie überzählig sind oder nicht ins Zuchtprogramm passen. Dass es für deutsche Zoos keine konkreten Zahlen gibt, kritisiert der Deutsche Tierschutzbund. Auch der hat Strafanzeige gestellt. „Die Zooleitung, darunter Direktor Dr. Dag Encke, hat die Tötung angeordnet, obwohl kein vernünftiger Grund vorlag, wie ihn das Tierschutzgesetz fordert“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Als Artenschutz kaschierte Zuchtinteressen dürfen nicht über das Lebensrecht gesunder Tiere gestellt werden.“

„Ob das Töten eines Tieres ein vernünftiger Grund im Sinne des Populationsmanagements ist, müssen wir diskutieren“, sagt der stellvertretende Tiergartendirektor Jörg Beckmann. Sowohl die Tierschützer:innen als auch der Tiergarten wollen die Frage vor Gericht klären.

BR

Hansen drängt auf Lösung bei der Weidepflicht

Im Januar 2025 hat die Europäische Kommission endgültig festgelegt, dass Rinder, Schafe und Ziegen von Bio-Betrieben während der Weidezeit zwingend Zugang zu Weideland haben müssen. Dieser Beschluss hat zu einem politischen Streit geführt, dem die Forderung Bayerns und verschiedener Verbände nach einer Übergangsfrist bis 2030 zugrunde liegt. Zahlreiche tierhaltende Ökobetriebe haben große Probleme, die Verordnung umzusetzen und stünden vor dem Aus, wenn keine Ausnahmeregelung gefunden wird.

Wie im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt (BLW) zu lesen ist, möchte EU-Agrarkommissar Christophe Hansen dringend eine Lösung für die Biobetriebe bei der Weidepflicht finden, um nicht zu riskieren, dass noch mehr Betrieb aus der Biohaltung aussteigen.

Bayern drängt die EU-Kommission bereits seit längerem nach einer Härtefallregelung. Diese soll als Passage in die EU-Öko-Verordnung eingefügt werden, die es den zuständigen Behörden erlaubt, in einzelnen Härtefällen Ausnahmen von der Weidepflicht für einzelne Tiergruppen zu erteilen, falls ein Weidezugang aufgrund struktureller Gründe oder behördlicher Einschränkungen nicht möglich ist oder veterinärmedizinische Gründe gegen einen Weidegang sprechen.

Nach Plänen des EU-Agrarkommissars könnten gekoppelte Beihilfen die Tierhaltung stärken. „Landwirte haben dadurch die Chance, besser und mit mehr Voraussicht planen zu können“, so Hansen.

BLW

Handelsvertrag mit den USA könnte internationale Patientenversorgung gefährden

Der neue Handelsvertrag zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sieht vor, dass künftig nahezu alle europäischen Warenexporte in die USA mit einem Zollsatz von 15 Prozent belegt werden. Davon betroffen sind auch pharmazeutische Produkte.

Das Abkommen führe zu erheblichen Mehrkosten für Hersteller und könnte zudem die internationale Patientenversorgung gefährden, wie der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) befürchtet. Auch wenn damit ein Handelskrieg vorerst vom Tisch ist, betrachtet der Verband den neuen Vertrag als einen folgenreichen Rückschritt für die globale Gesundheitsversorgung und den Innovationsstandort Europa.

„Dieser Deal bricht mit den Grundlagen des transatlantischen Handels. Er untergräbt die Regeln der Welthandelsorganisation und er beendet die Errungenschaft des freien Handels mit Medikamenten. Die USA sind unser wichtigster Handelspartner. Dieser Abschluss besiegelt nun Milliardenbelastungen für den Pharmastandort Deutschland. Das sind keine guten Nachrichten für Jobs und für Investitionen. Wir müssen jetzt dringend die Hausaufgaben für den Industriestandort Deutschland machen“, erklärt vfa-Präsident Han Steutel. „Die Maßnahme sendet ein fatales Signal: Gerade in einer Zeit, in der globale Gesundheitskrisen Zusammenarbeit erfordern, wird die Handelspolitik zum Spielball strategischer Interessen“, so der Präsident weiter, der ein dringendes Gegensteuern der EU fordert.

vfa

EMA will Umweltrisiken von Heimtierarzneimitteln neu bewerten

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat ein neues Konzeptpapier veröffentlicht, das öffentlich zur Diskussion steht. Darin wird die bisherige Annahme hinterfragt, dass Tierarzneimittel für Heimtiere keine nennenswerten Umweltrisiken mit sich bringen. Das teilt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) mit.

In der EU werden Tierarzneimittel in zwei Phasen auf mögliche Umweltauswirkungen geprüft. Diese sogenannte Umweltrisikobewertung (ERA) folgt bestimmten Leitlinien. Wenn in Phase I keine Umweltprobleme erkennbar sind, endet die Bewertung an dieser Stelle – es müssen keine weiteren Daten ausgewertet werden. Das galt bislang auch für Medikamente, die bei Heimtieren angewendet werden, weil man davon ausging, dass es sich um Einzeltierbehandelungen handelt, deren Einfluss auf die Umwelt sehr gering ist.

Neue Erkenntnisse – unter anderem aus einem Papier des Ausschusses für Tierarzneimittel (CVMP) – lassen jedoch vermuten, dass bestimmte Mittel gegen Ektoparasitika doch eine Umweltbelastung darstellen können. Deshalb will die EMA mit dem Konzeptpapier die Grundlage für eine überarbeitete Bewertungsmethode schaffen.

Die Konsultationsphase läuft noch bis zum 31. Oktober 2025. Rückmeldungen können über ein Formblatt der EMA eingereicht werden.

BPI

Milzbrand-Ausbruch in Kroatien bestätigt

In der südkroatischen Gemeinde Vrlika ist bei einem Rind offiziell Milzbrand (Bacillus anthracis) nachgewiesen worden. Laut Mitteilung des zuständigen kroatischen Veterinärinstituts sind in den vergangenen 20 Tagen mehr als 50 Rinder an der Infektion mit dem Bakterium verendet. Im Rahmen umfangreicher Untersuchungen von insgesamt 13 Proben aus acht Betrieben konnte bei mindestens einem Tier B. anthracis durch bakteriologische und molekulare Analysen isoliert werden.

Die betroffenen Regionen werden nun engmaschig überwacht und die örtlichen Veterinärbehörden stehen in engem Austausch mit der Verwaltung für Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit. Da Milzbrand auch für den Menschen lebensgefährlich ist (Biowaffe), rief der kroatische Landwirtschaftsminister David Vlajčić zur Wachsamkeit auf.

Der Direktor des Instituts für Öffentliche Gesundheit, Krunoslav Capak, wies darauf hin, dass die Übertragung meist durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Produkten erfolge – eine aerogene Infektion sei selten.

Tierärzt:innen und Landwirt:innen sollten unbedingt auf klinische Symptome wie plötzliche Todesfälle, fehlende Blutgerinnung und Austritt von Blut aus den Körperöffnungen sowie hohes Fieber und ein schlechtes Allgemeinbefinden mit Koliksymptomen achten. Eine umgehende Meldung bei Verdacht und entsprechende Probenentnahme zur Laborabklärung sind vorgeschrieben. Milzbrand ist anzeigepflichtig.

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und auch die Lebensmittelindustrie zu schützen, richteten die Behörden sogenannte Anthrax-Bezirke in den Gespanschaften Split-Dalmatien und Sibenik-Knin ein. Hier müssen die Nutztiere im Stall bleiben. Die Bevölkerung wurde zudem vor dem Betreten von Betrieben und Weideflächen in den betroffenen Regionen gewarnt. Weiterhin sollten die empfänglichen Tiere in diesen Gebieten vorsorglich geimpft werden. Allerdings dauert es zwei bis drei Wochen, bis sich eine belastbare Immunität aufgebaut hat.

Krone Zeitung

Erdüberlastungstag bereits am 24. Juli

Der Erdüberlastungstag steht für den Tag, an dem im laufenden Jahr bereits mehr natürliche Ressourcen verbraucht wurden, als die Erde in einem Jahr regenerieren kann. Jedes Jahr kommt dieser Tag früher. In 2025 ist es bereits am 24. Juli so weit. Um ihren Verbrauch zu decken, beansprucht die Weltbevölkerung aktuell 1,8 Erden. Besonders Industriestaaten wie Deutschland leben deutlich über ihre Verhältnisse und zerstören auf diese Weise unsere natürlichen Lebensgrundlagen, beklagt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und fordert daher rasche Maßnahmen von der Bundesregierung, um den Ressourcenverbrauch deutlich zu senken.

„Wir verschwenden unsere Ressourcen als gäbe es kein Morgen“, sagt der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Er zählt die Übernutzung des Wassers, der Böden und der Wälder auf. „Die katastrophalen Folgen unseres Wirtschaftens wie Starkregen, Überschwemmungen und Trockenheit zeigen sich weltweit und auch bei uns immer deutlicher. Städte müssen sich anpassen; die Landwirtschaft muss sich umstellen; Mikro- und Nanoplastik sind überall. Wir sind abhängig von Rohstoffen, deren Abbau die Natur zerstört und die Klimakrise weiter befeuert.“

Bandt weiter: „Wir leben in einem System, das immer mehr an seine Grenzen kommt. Doch wir können dagegen steuern: Mit besseren Mehrwegsystemen verbrauchen wir weniger Verpackungen und Plastik. Durch gutes Design halten unsere Elektrogeräte länger und sie sind leichter zu reparieren. Das ist nicht nur sinnvoll für die Umwelt, sondern schont auch noch den Geldbeutel.“

BUND

Spanisches Gericht stellt Menschenrechte über intensive Tierhaltung

In der vergangenen Woche hat der Oberste Gerichsthof im spanischen Galizien ein historisches Urteil gegen die Nutztierhaltung in Spanien gesprochen, das zum Präzedenzfall für ganz Europa werden könnte. Hintergrund sollen die enorme Umweltbelastungen durch die intensive Schweinehaltung in der Region A Limia in der Provinz Galizien im Nordwesten von Spanien sein, die laut der sechs Kläger die Menschenrechte grundlegend verletzt.

Spanien ist der größte Schweineproduzent Europas. In Galizien konzentriet sich die Schweinehaltung besonders stark, dort werden etwa ein Drittel der Schweine in Spanien gehalten.

Geklagt haben sechs Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen im Namen der rund 20.000 Anwohner, die unter den durch die Tierhaltung hervorgerufenen Umweltbelastungen wie beispielsweise zu hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser und dem Stausee As Conchas sowie die Geruchsbelästigung durch Ammoniakausgasung leiden. Beides mache das Leben der Bevölkerung dort unerträglich.

Das Gericht verpflichtete jetzt Galiziens Regionalregierung sowie die zuständige Wasserbehörde sofortige Maßnahmen gegen den Gestank und die ökologischen Schäden zu ergreifen, die sie jahrelang ignoriert hätten.

Prekär ist, dass dieses Urteil einen Präzedenzfall schafft und damit einen neuen Maßstab für zukünftige, ähnliche Fälle. So könnte der Weg für weitere Klagen gegen Massentierhaltung in ganz Europa geebnet werden, fürchten Experten.

Agrarheute.com

Niedersachsen fordert ab 2026 Biosicherheitsmanagementplan

Mit dem Stichtag 1. Januar 2026 müssen Schweine und Geflügel haltende Betriebe – auch Kleinstbetriebe mit wirtschaftlicher Ausrichtung- in Niedersachsen einen Biosicherheitsmanagementplan gemäß dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt vorweisen können. Ziel ist es, den Seucheneintrag auf dem Betrieb wirksam zu verhindern und klare betriebsinterne Verfahren zur Seuchenprävention zu dokumentieren.

Entsprechend enthält der Biosicherheitsmanagementplan Regelungen zum Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehr, zur Stallhygiene und zum Umgang mit betriebseigener Ausrüstung. Für eine leichtere Aufstellung des Plans haben die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit weiteren Partnern eine umfassende Arbeitshilfe entwickelt, die u. a. einen Leitfaden, Checklisten sowie ein ausfüllbares Formular beinhaltet. Die zugrunde liegenden Inhalte wurden von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einem offiziellen Konzept zusammengestellt. Die Arbeitshilfe basiert auf den Vorgaben des Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“, Stand: 16.07.2025).

Es wird empfohlen, den Biosicherheitsmanagementplan gemeinsam mit einem Tierarzt oder Fachberater aufzustellen. Die Kosten dafür trägt die Tierseuchenkasse.

Kommt es hingegen nach dem 1. Januar 2026 zu einem Ausbruch eines Tierseuche und es liegt kein solcher Biosicherheitsmanagementplan vor, kann es zu Kürzungen bei Entschädigungsleistungen um bis zu 25% kommen. Der Biosicherheitsplan muss außerdem jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.

Um Biosicherheitsmaßnahmen in der tierärztlichen Bestandsbetreuung geht es auch in der 9-teiligen Fortbildungsreihe von Myvetlearn.de.

Tierseuchenkasse Niedersachsen

Niederländische Landwirt:innen erwarten Investitionen in Milliardenhöhe

Bis zum Jahr 2040 soll die Haltung von Nutztieren in den Niederlanden laut Änderungen im Tierschutzgesetz deutlich tiergerechter werden. Für Verbesserungen des Tierwohls in der Haltung von Schweinen, Rindern und Geflügel werden die Betriebe hohe Investitionssummen einsetzen müssen. Laut einer Studie der Wageningen University & Research (WUR) und des Beratungsunternehmens Connecting Agri & Food werden dabei Investitionen in Milliardenhöhe benötigt.

Konkret gehen die Forscher Roel Jongeneel und Gé Backus von einem Investitionsbedarf der Tierhalter:innen in Höhe von 5,9 bis 8,4 Milliarden Euro aus. Zudem müssten die Tierhaltenden mit jährlichen Zusatzkosten von 1,3 bis 2,1 Milliarden Euro in Form von laufenden Mehraufwendungen und entgangenen Nettoeinnahmen rechnen. Nach den Berechnungen der Wissenschaftler:innen würden die Einkommensverluste stark variieren, abhängig vom Betriebszweig. Besonders stark würde das verschärfte Tierschutzgesetz die Schweinemäster treffen: hier gehen Jongeneel und Backus von bis zu 200 % Einkommensverlust aus.

Die Mehrkosten basieren hauptsächlich auf Maßnahmen, die mehr Platz pro Tier vorschreiben, sowie dem erhöhten Arbeitsaufwand und steigenden Finanzierungskosten. Die Studienautoren weisen darauf hin, dass viele Landwirt:innen diese Investitionen nicht aus eigener Kraft leisten könnten. Die Finanzierung wäre nur möglich, wenn die Kosten entsprechend an die Verbraucher:innen weitergegeben und gleichzeitig vergleichbare Tierschutzmaßnahmen auch auf EU-Ebene oder zumindest in Nordwesteuropa eingeführt würden. Nur so wäre gesichert, dass keine günstigeren Alternativen zur Verfügung ständen, so die Argumentation der Forschenden.

Schweizerbauer

WUR

Start des staatlichen Tierhaltungslogos verzögert sich

Die eigentlich ab dem 1. August 2025 vorgesehene Kennzeichnungspflicht für Schweinefleisch ist um sieben Monate verschoben worden. Die Einführung in den Supermärkten ist nun für den 1. März 2026 vorgesehen. Der Grund für den verzögerten Start des staatlichen Tierhaltungslogos ist ein Gesetzentwurf, den die amtierende Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht hat und der nun gebilligt wurde.

Um Supermarktkunden mehr Klarheit über die Haltungsbedingungen der Tiere zu verschaffen, hatte die Ampelkoalition bereits im Jahr 2023 das Gesetz beschlossen, allerdings mit einer Übergangszeit von zwei Jahren. Zunächst war ein System mit fünf Kategorien von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zu „Bio“ eingeführt worden. Starten sollte es zuerst für frisches Schweinefleisch im Handel.

Bundesagrarminister Alois Rainer begrüßt unterdessen den verschobenen Start des Logos. Für ihn gehe es darum, Verbraucher:innen gut informierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen, so der CSU-Politiker. Eine  verpflichtende Kennzeichnung müsse vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren. Die Länder hatten um Aufschub gebeten. „Die Zeit wollen wir ihnen geben, damit das dann auch ordentlich vom ersten Tag an funktioniert“, erklärt Rainer.

Die Koalitionsparteien haben angekündigt, die nächsten Monate bis zum Start der Kennzeichnungspflicht für eine grundsätzliche Reformierung des Gesetzes zu nutzen. Zudem planen Union und SPD eine Ausdehnung auf weitere Tierarten sowie auf Restaurants und Kantinen.

„Verbraucherinnen und Verbraucher wollten wissen, wie Tiere gehalten wurden“, erklärt Jochen Geilenkirchen vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., der die Umsetzung der Ausweitung fordert. „Die Kennzeichnung kann nur dann eine echte Entscheidungshilfe sein, wenn sie auf allen Produkten verpflichtend zu finden ist – egal, um welche Tierart es geht und ob man im Supermarkt, in der Kantine oder im Restaurant einkauft“, so Geilenkirchen abschließend.

Mehr Unterstützung der Tierhaltung in der EU

Stetig steigende Kosten, zahlreiche Wettbewerber aus Drittstaaten, bei denen niedrigere Standards als in der EU gelten, sowie instabile Preise setzen den Landwirt:innen in europäischen Ländern stark zu. Die Nutztierhaltenden in der EU müssen aus diesen Gründen mehr Unterstützung erhalten. Darüber sind sich die Agrarpolitiker:innen des EU-Parlaments einig. Auch darüber, dass die Tierhaltung nicht primär als Problem betrachtet wird, sondern auch eine Möglichkeit für den Umweltschutz sein kann, wie der zuständige Berichterstatter Carlo Fidanza von der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) äußerte. Neben der territorialen Kohäsion sorge die Tierhaltung für viele Jobs und Ernährungssicherheit. Die Arbeit der Landwirt:innen müsse sich aber auch rechnen, so Cristina Maestre von der sozialdemokratischen S&D Fraktion.

Uneinigkeit herrscht allerdings darüber, ob eine extensive Tierhaltung anders gefördert werden sollte als die intensive Tierhaltung. Dazu wurde in der letzten Parlamentssitzung parteiübergreifend ein intensiver Diskurs geführt. Während Fidanza sich gegen eine unterschiedliche Einstufung der beiden Tierhaltungsformen aussprach, fordern einige Parteien, wie die EVP und die Grünen, eine stärkere Förderung der extensiven Haltung. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) warb bei den Parlamentariern für extensive Weidetierhaltung und deutliche finanzielle Anreize in Form von pro Kopf-Prämien.

Schweizerbauer

Antibiotikaeinsatz bis Mitte Juli melden

Die amtliche Tierarzneimittel-Datenbank (TAM-Datenbank) dient als zentrale Datenbank für die Meldung und Dokumentation der Antibiotikaanwendungen bei Nutztieren. Zweimal im Jahr müssen Tierhalter:innen ihre Meldung an die TAM-Datenbank vornehmen. Die nächste ist am 14. Juli 2025 fällig.

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) weist darauf hin, dass Schweinehalter:innen bis zu diesem Tag sowohl die Tierbewegungen als auch die Antibiotikagaben der ersten sechs Monate des Jahres 2025 übermitteln müssen. Neben Masttieren sind auch Meldungen über Sauen mit Saugferkeln erforderlich. In die Antibiotikadatenbank müssen zudem sogenannte Nullmeldungen einfließen. Diese können jedoch auf Wunsch des Tierhalters auch aus der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-Datenbank übertragen werden.

ISN

Landestierseuchenübung bereitet Brandenburg auf den Ernstfall vor

Nach einem einzigen Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Januar diesen Jahres ist es zwar zu keinem weiteren Ausbruch der Tierseuche in Deutschland gekommen, aber sowohl Ungarn als auch die Slowakei meldeten Ausbrüche in mehreren Betrieben mit zusammen über 15.000 betroffenen Tieren. Und die Gefahr scheint noch nicht gebannt.

Um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein, hat das Land Brandenburg gerade eine dreitägige Landestierseuchenübung durchgeführt. Hier wurden Abläufe der Seuchenbekämpfung und erste Maßnahmen zur Bekämpfung der MKS trainiert. „Wie wichtig derartige Übungen sind, um gut auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, hat sich bei dem jüngsten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche Anfang dieses Jahres gezeigt. Das Krisenmanagement unseres Ministeriums, der Landkreise und aller an der Bekämpfung der Seuche Beteiligten hatte hervorragend funktioniert und wir konnten eine weitere Ausbreitung der Seuche verhindern. Ich bin überzeugt davon, dass Übungen wie diese entscheidend dazu beitragen, dass wir gut für den Ernstfall gewappnet sind“, sagt Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt.

Damit Mensch und Technik im Fall eines Tierseuchenausbruchs funktionieren, müssen Maßnahmenpläne regelmäßig in der Praxis getestet und gegebenenfalls angepasst werden. In der kürzlich durchgeführten Landestierseuchenübung wurden Probenentnahmen bei unterschiedlichen empfänglichen Tierarten sowie der seuchenhygienische Probentransport geprobt. Das Ziel der Übung, die bereits seit September 2024 geplant war, bestand darin, in allen Kreisen des Landes Brandenburg, die Vorbereitung auf einen MKS-Ausbruch auf gleichem Niveau sicherzustellen.

„Es ist wichtig, das Tierseuchenkrisenmanagement und die Abläufe der Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Tierseuchen mit hohem Eintragsrisiko regelmäßig zu trainieren, um diese funktionsfähig und einsatzbereit zu halten und um dann auf die konkreten Anforderungen zur Bekämpfung der jeweiligen Tierseuche schnell reagieren zu können“, erklärt Landestierarzt Dr. Stephan Nickisch.

Landwirtschaftsministerium Brandenburg

Neustrukturierung des Tierschutzbeirats in Mecklenburg-Vorpommern

Seit mehr als drei Jahrzehnten steht dem Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern ein Tierschutzbeirat beratend zur Seite. Wegen der sich ständig verändernden Anforderungen gab es zu Anfang des Monats eine Neustrukturierung des Gremiums. „Dazu wurden eine neue Verwaltungsvorschrift zur Bildung eines Tierschutzbeirats erlassen und eine neue Geschäftsordnung beschlossen, aus denen sich u. a. Änderungen in der Ausrichtung und der Zusammensetzung des Gremiums und deutlich flexiblere Abläufe ergeben“, sagt der für den Tierschutz zuständige Minister Dr. Till Backhaus.

Für eine fachlich fundierte, praxisbezogene Beratung des Ministers durch Fachkundige außerhalb des öffentlichen Veterinärwesens wurden im Vorfeld folgende Bereiche als zielführend identifiziert: Landesweit verbandsorganisierter ehrenamtlicher Tierschutz, tier(schutz)bezogene Forschung innerhalb und unabhängig von Hochschulen, Wildtierhaltung, Versuchstierhaltung und Landwirtschaft.

Für die als zielführend identifizierten Bereiche des neuen Tierschutzbeirats wurden die folgenden Personen berufen:

  • Prof. Dr. Lisa Bachmann – Hochschule Neubrandenburg
  • Dr. Sandra Düpjan – FBN Dummerstorf
  • Dr. Yvonne Knauf – Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
  • Dr. Christoph Langner – Zoo Stralsund
  • Jennifer Löbel-Lewke – Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern
  • Angelika Streubel – Rostocker Tierschutzverein e.V.

Ein erster fachlicher Austausch des neuen Tierschutzbeirats, unter anderem zum geänderten Schutzstatus des Wolfes und der Weiterentwicklung des Tierhaltungskennzeich­nungsgesetzes, fand bereits am 1. Juli 2025 statt.

Regierung MVP

Ernten in den USA wegen Trumps Migrationsmaßnahmen in Gefahr

US-Präsident Donald Trump hat in seiner rund sechsmonatigen Amtszeit schon einige sehr zweifelhafte Dekrete erlassen. Eines davon betrifft die Massenabschiebung von Illegalen aus den USA.

Seit einigen Monaten finden daher regelmäßig Razzien der US-Einwanderungs- und Zollbehörde auf den Feldern statt, um illegale Landarbeiter:innen zu finden und abzuschieben. Obst und Gemüse auf den amerikanischen Feldern werden zu einem überwiegenden Teil von ausländischen Kräften geerntet. Gemäß Schätzungen halten sich 40 % der ausländischen Erntehelfer:innen illegal im Land auf.

„Ich würde sagen, 70 % der Arbeiter sind auf den Feldern weg“, sagte die kalifornische Landwirtin Lisa Tate in einem Interview. „Wenn 70 % der Arbeitskräfte nicht erscheinen, werden 70 % der Ernte nicht eingebracht und können innerhalb eines Tages verderben. Die meisten Amerikaner wollen diese Arbeit nicht machen und auch die Mehrzahl der Bauern hier kommt kaum über die Runden. Ich fürchte, es ist ein Wendepunkt erreicht, an dem viele pleite gehen werden“, sagt Tate.

Zudem wird ein Großteil der Ernten nicht eingebracht werden können. Douglas Holtz-Eakin, Republikaner und ehemaliger Direktor des Congressional Budget Office, befürchtet, dass den Verbraucher:innen nun enorme Preissteigerungen drohen.

Trump scheint das Problem erkannt zu haben und versprach, Maßnahmen ausarbeiten zu lassen, um das Problem zu lösen. Von offizieller Seite heißt es aus dem Weißen Haus, dass sich Trump „stets für die Landwirte eingesetzt“ habe. „Er wird unsere Landwirtschaft weiter stärken und die Exporte ankurbeln und gleichzeitig sein Versprechen halten, unsere Einwanderungsgesetze durchzusetzen“, sagte Sprecherin Anna Kelly. Wie und ob das gelingt, wird sich unweigerlich zeigen.

Topagrar

USDA will zügig H5N1-Impfplan vorlegen

In den USA hat die aviäre Influenza vom Typ H5N1 für verheerende Verluste gesorgt. Seit 2022 mussten mehr 175 Millionen Tiere gekeult werden. Allein in den ersten Monaten des laufenden Jahres sind rund 20 Millionen Vögel an einer Infektion mit dem Virus gestorben oder mussten getötet werden, darunter mehr als 18 Millionen Legehennen. Die Auswirkungen sind enorm, denn neben den drastisch gestiegenen Eierpreisen und Versorgungsengpässen im Lebensmitteleinzelhandel haben betroffene Betriebe mehr als 1 Mrd. US-Dollar an Entschädigungszahlungen erhalten.

Um die Zahl der Ausbrüche zu verringern und vor allem Tötungen ganzer Geflügelbestände zu vermeiden, plant das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) erstmals eine Impfstrategie für Geflügel. Der Impfplan, der schon im Juli 2025 vorgelegt werden soll, birgt allerdings Export- und Handelsrisiken. Denn Mitgliedsländer der Welthandelsorganisation (WTO) müssen ihre Geflügelbestände als frei von Geflügelpest nachweisen, um ihre Produkte exportieren zu können. Impfungen würden diese Anforderungen infrage stellen.

Aktuell stimmt das USDA den Impfplan mit Industrie und Bundesstaaten ab. Dieser soll auch auf internationale Akzeptanz von Seiten der Handelspartnern geprüft werden. Halter:innen von Legehennen und Puten unterstützen bzw. fordern Impfungen. In Europa rücken HPAI-Impfstoffe ebenfalls in den Fokus. Testimpfungen finden aktuell in Frankreich und den Niederlanden statt.

Topagrar

ASP nun auch in NRW

Nach den ersten Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen haben die örtlichen Behörden Restriktionszonen in den Kreisen Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein eingerichtet. In den betroffenen Kreisen gilt beispielsweise grundsätzlich, dass ausgewiesene Wege nicht verlassen werden dürfen. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen. Wichtig ist es, in der infizierten Zone jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu vermeiden.

Ein verendetes Wildschwein war am 13. Juni 2025 in der Gemeinde Kirchhundem (Kreis Olpe) gefunden und positiv auf das ASP-Virus getestet worden. Bei vier weiteren Wildschweinen, die in unmittelbarer Nähe zum Fundort aufgefunden wurden, wurde ebenfalls die ASP nachgewiesen.

In den Restriktionszonen gelten strenge Maßnahmen wie Jagdverbote und Transportbeschränkungen. Ausgewiesene Wege dürfen nicht verlassen werden, Hunde müssen angeleint bleiben um jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu vermeiden. Das Landwirtschaftsministerium NRW ruft Jäger:innen auf, bei erlegten Wildschweinen eine Blutprobe bzw. bei tot aufgefundenen Wildschweinen eine Tupferprobe zu entnehmen. Dieses Monitoring dient der erhöhten ASP-Überwachung der Schwarzwildpopulation in Nordrhein-Westfalen. Das Land übernimmt die Kosten für die entsprechenden Testungen.

„Unsere Jägerschaft hat die Wildschweinbestände in Nordrhein-Westfalen sehr genau im Blick und sie leistet wertvolle Beiträge beim Einsatz gegen die Afrikanischen Schweinepest. Hierfür bedanke ich mich beim Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen. Sorgen Sie bitte weiterhin landesweit in den Jagdbezirken außerhalb der ‚infizierten Zone‘ aktiv für regulierte Wildschweinbestände. Bitte beteiligen Sie sich an unserem ASP-Monitoring. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam diese hoch ansteckende Tierseuche bekämpfen“, appelliert Ministerin Silke Gorißen.

Landwirtschaftsministerium NRW

Parlament legt erste EU-Mindeststandards für Hunde und Katzen fest

Alle in der Europäischen Union gehaltenen Hunde und Katzen sollen zukünftig durch einem Mikrochip identifizierbar sein. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, den das EU-Parlament in der vergangenen Woche angenommen hat. So wird auch gefordert, dass die Haustiere in interoperablen nationalen Datenbanken registriert werden. Damit haben die Parlamentarier erstmals Regeln für das Wohlergehen und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen verabschiedet sowie die ersten EU-Mindeststandards festgelegt.

Einer der Gründe für das neu geplante Gesetz ist die stetige Zunahme der in der EU gehaltenen Vierbeiner. Mehr als 44 Prozent aller EU-Bürger*innen sind Besitzer*innen eines Haustieres. Zudem hat der Handel in den vergangenen Jahren erheblich zugelegt, rund 60% der Tiere werden über den Online-Handel verkauft. Weiterhin werden zu viele Tiere auf illegalem Weg aus Drittstaaten in die EU verbracht. Auf Grund der bislang fehlenden einheitlichen Tierschutzmindeststandards für Hunde und Katzen hatte die Kommission bereits Ende 2023 neue Vorschriften vorgeschlagen.

Demnach sollen sowohl Haltung als auch Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen verboten werden. Die Abgeordneten fordern zudem ein Verbot der Zucht von Hunden oder Katzen, die Qualzuchtmerkmale aufweisen.

Um zu verhindern, dass Hunde und Katzen als nicht-kommerzielle Heimtiere in die EU kommen und anschließend verkauft werden, wollen die Parlamentarier die Vorschriften nicht nur auf Einfuhren zu kommerziellen Zwecken, sondern auch auf Verbringungen der Tiere zu anderen als Handelszwecken ausweiten. Die Abgeordneten werden nun Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes aufnehmen.

EU-Parlament

Mehr Solidarität bei Tierseuchen erforderlich

Seit dem Herbst 2020 grassiert die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland. Besonders und am stärksten betroffen waren Brandenburg und Sachsen. Anlässlich der aktuellen ersten ASP-Ausbrüche in Nordrhein-Westfalen, fordert Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) vom Bund und den anderen Bundesländern Solidarität bei der Bekämpfung von Tierseuchen.

„Das kann nicht nur Sache eines Landes sein. Wir sehen bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP), dass nun auch Hessen und Nordrhein-Westfalen betroffen sind“, so die Ministerin. Sachsen habe für die Bekämpfung der Tierseuche rund 50 Millionen Euro ausgegeben und sei mit den Kosten alleine gelassen worden – obwohl die Schutzmaßnahmen die Gefahr einer Ausbreitung auch für andere Länder minimiert haben. Der sächsische Agrar- und Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch räumt zwar ein, dass die Sensibilität für das Thema gewachsen sei, aber mahnt auch an, dass die Bekämpfung von Tierseuchen nicht nur für eine Region, einen Landkreis und ein Bundesland betrachtet werden könne.

Neben der ASP musste sich das Land auch vor einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) sowie der Geflügelpest wappnen. Köpping und von Breitenbuch bestätigen, dass Sachsen gut gerüstet sei. Allerdings gelte es, Vorsorge zu treffen. Köpping macht geltend, dass es im Freistaat auch viele Tierhalter:innen mit einem kleinen Bestand gibt. Sie hätten nicht unbedingt viel Erfahrung mit der Bekämpfung von Seuchen.

„Bei der Afrikanischen Schweinepest haben wir viel lernen müssen – auch wie Prävention funktioniert“, betont die Ministerin. Bei einem Treffen von Vertretern beider Ministerien sowie von Veterinärbehörden, Verbänden und der Ernährungsbranche sind die Eckpunkte für einen sächsischen Handlungsleitfaden zur MKS abgesteckt. Elementar sei laut Köpping jedoch, dass die Betriebe ihre Biosicherungsmaßnahmen überprüfen und konsequent einhalten.

Tierärzt:innen können sich mit einer 9-teiligen Online-Fortbildungsreihe zum Thema Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de weiterbilden. In allgemeinen und tierartspezifischen Kursen wird fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen zu verschiedenen Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd, Neuweltkameliden und kleine Wiederkäuer) vermittelt. 

Proplanta



Deutscher Tierschutzbund drängt auf Transportverbot von Lebendtieren in Drittstaaten

Am 14. Juni wird jedes Jahr mit dem Internationalen Tag gegen Tiertransporte der Tiere gedacht, die aus europäischen Ländern in andere Staaten gebracht werden und dabei große Qualen erleiden müssen. Mehrere Millionen lebender Tiere werden jedes Jahr zur Zucht, Mast oder Schlachtung, meist über hunderte oder tausende Kilometer transportiert. Neben zu wenig Wasser und Futter erleiden die Tiere oft Verletzungen und müssen tagelang eng nebeneinander stehen. Hitze und Kälte machen den Tieren zusätzlich zu schaffen.

In der Vergangenheit wurden zahlreiche Tiertransportskandale bekannt, bei denen Kühe oder Schafe tage- oder sogar wochenlang auf ausgemusterten und völlig überfüllten Autofähren oder Frachtern unter katastrophalen hygienischen Bedingungen ausharren mussten. Viele überleben die Strapazen nicht. Die Tiere, die diese qualvolle Zeit überstehen, werden in den Zielländern, wie der Türkei oder dem Libanon, früher oder später, zumeist auch noch ohne Betäubung, geschlachtet.

Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass Deutschland sich weiterhin vor einem nationalen Exportverbot drückt und fordert die neue Bundesregierung auf, sich endlich dieser Verantwortung zu stellen, um dem Tierleid ein Ende zu setzen. „Die Transporte sind für die betroffenen Tiere wie Rinder, Schweine und Schafe eine Tortur: In verdreckten Lastwagen werden sie ohne ausreichend Platz, Wasser oder Futter quer durch Deutschland, Europa und in außereuropäische Länder transportiert. Dass Tierschützer seit Jahren dasselbe fordern müssen, ist ein Armutszeugnis für die EU und für Deutschland“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Möglichkeit eines nationalen Verbots sei nicht einmal im Koalitionsvertrag berücksichtigt worden, so Schröder weiter: „Obwohl die andauernden und gravierenden Missstände seit langem bekannt sind, bewegt sich nichts. Es darf in dieser Sache aber keine Zeit mehr verloren werden. Die Bundesregierung hat jetzt die Chance, Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen zu lassen – was letztlich auch den Weg zu einem EU-weiten Verbot ebnen würde.“

Deutscher Tierschutzbund

Wasser ist keine Selbstverständlichkeit mehr!

Immer mehr Regionen haben weltweit mit extremer Trockenheit zu kämpfen. So haben sich die betroffenen Gebiete weltweit zwischen 1900 und 2020 verdoppelt, wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mitteilt. Um 1900 kamen noch bei gut einem Zehntel der Landfläche Dürren vor, mittlerweile sei dies auf mehr als einem Fünftel der Landfläche der Fall.

Die OECD-Analyse stützt sich dabei auf den Dürreindex SPEI, der sich aus Daten zu Niederschlag und Verdunstung errechnet. Ausgeklammert werden die Sahara, die Wüste Gobi, die Arabische Halbinsel sowie die Polarregionen. 40 Prozent der weltweiten Landesfläche verzeichneten laut OECD zwischen 2000 und 2020 häufigere und intensivere Dürreperioden als zwischen 1950 und 2000.

Dies betrifft auch Regionen in Deutschland. So war dieses Frühjahr eines der trockensten überhaupt. Im Mai fiel knapp ein Drittel weniger Regen als im Mittel der Periode 1991 bis 2020. Das führt u.a. zu Grundwasserstress, wie aktuell beispielsweise in ganz Berlin sowie in vielen Regionen Brandenburgs. In 15 von 18 Landkreisen wird das Grundwasser bereits knapp, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) mitteilt.

Grundwasserstress bedeutet, dass mehr Grundwasser entnommen als neu gebildet wird. „Das ist ein Problem, denn das Brandenburger Trinkwasser wird zu über 90 Prozent aus Grundwasser gewonnen“, erklärte ein BUND-Sprecher. Darüber hinaus verschärft die Klimakrise die Wasserknappheit.
„Es braucht dringend ein Umdenken in der Wasserpolitik. Wasserressourcen sind begrenzt, die Landespolitik muss Wasserbedarfe steuern und Anreize zum Schutz von Wasserressourcen geben“, sagte Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. Einen besonderen Hebel sehe er bei der Anpassung der Wassernutzungsentgelte für Unternehmen, den Bergbau und die Landwirtschaft. Aber auch für Privathaushalte könnte es bald Auflagen zur Grundwasserentnahme sowie zum Wassersparen geben.

Laut OECD bringt die extreme Dürre Ökosysteme aus der Balance und gefährdet die Artenvielfalt – mit weitreichenden Folgen auch für die (Land)Wirtschaft. „Die Landwirtschaft braucht dringend verlässliche Wasserstrategien – und wir alle müssen lernen, sparsamer mit Wasser umzugehen. Wasser ist keine Selbstverständlichkeit mehr“, sagte der Präsident des Umweltbundesamts, Dirk Messner.

Erster ASP-Ausbruch in Nordrhein-Westfalen

Erstmals ist in Nordrhein-Westfalen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen. Am vergangenen Freitag (13.06.2025) war bei der Gemeinde Kirchhunden im Kreis Olpe ein totes Wildschwein gefunden worden. Bereits einen Tag später teilte das Landwirtschaftsministerium NRW mit, dass sich der Verdachtsfall bestätigt habe. Bei der Suche nach weiteren toten Wildschweinen entdeckten Jäger:innen dann weitere verendete Tiere. Eine offizielle Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), ob diese auch mit der ASP infiziert sind, steht noch aus. Momentan dauert die Suche mit speziell trainierten Suchhunden sowie Drohnen noch an.

„Unsere hochprofessionellen Suchteams sind seit Samstagmorgen mit voller Kraft im Einsatz. Die Mensch-Hund-Teams helfen, die verendeten Wildschweine schnell und präzise zu finden und so die Seuchenausbreitung einzudämmen. Mein herzlicher Dank gilt allen Einsatzkräften, die dafür sorgen, schnell Klarheit über die Lage vor Ort zu bekommen“, erklärte Ministerin Silke Gorißen. Notwendige Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der ASP seien bereits eingeleitet worden. „Ich appelliere an unsere Landwirtinnen und Landwirte mit Schweinehaltungen, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausschweinebestände vor der ASP gerade jetzt ganz besonders zu beachten. Selbstverständlich sind auch die Hobbyhalter zu höchster Vorsicht aufgerufen“, so die Ministerin weiter.

Das Land hat bereits vielfältige Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Bereits 2019 hat es einen Rahmenvertrag mit einem privaten Dienstleister, der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), abgeschlossen. Sie soll im Ausbruchsfall die betroffenen Kommunen unmittelbar unterstützen.

Tierärzt:innen können sich mit einer 9-teiligen Online-Fortbildungsreihe zum Thema Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de weiterbilden. In allgemeinen und tierartspezifischen Kursen wird fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen zu verschiedenen Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd und Neuweltkameliden) vermittelt. Kurs 4 befasst sich mit der Biosicherheit für Schweinebetriebe. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Ministerium NRW

One Health setzt echte Kooperation voraus

Die Gesundheit von Mensch und Tier muss integrativ gedacht werden. Für die humane Gesundheitsvorsorge und die Zukunft der Nutztierhaltung ist es unerlässlich, dass sich die einzelnen politischen Ressorts ineinander greifen, wie Dr. Till Backhaus, der Agrarminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf der Branchenkonferenz Gesundheit in Rostock kürzlich erklärte. „Das wissen wir nicht erst seit der Corona-Pandemie oder dem Anstieg antibiotikaresistenter Keime. Aber wir sind nun in der Pflicht, diese Erkenntnis in konkrete Politik zu übersetzen.“ Für die Umsetzung des One Health-Gedankens brauche es echte Kooperationen zwischen Landwirtschaft, Umwelt, Gesundheit und Bildung, so Backhaus weiter.

„Wir sind Teil des EU-Programms HaDEA (European Health and Digital Executive Agency) zur Etablierung integrierter Überwachungssysteme. Wir führen Wildvogel- und Prädatoren-Monitoring durch – ebenso wie ein West-Nil-Virus-Screening. Wir kooperieren eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut, etwa bei der Entwicklung neuer Diagnostikmethoden. Wir haben mehr als 1.500 Serum- und Milchproben für Forschungszwecke bereitgestellt. Wir stärken das Helmholtz-Institut für One Health in Greifswald – einen Leuchtturm der internationalen Forschung“, führte der Minister weiter aus.

Backhaus sprach sich zudem dafür aus, dass die Forschung eine stärkere Unterstützung erhält, um die komplexen Schnittstellen zwischen Tiergesundheit, Zoonosen und Umwelt zu beleuchten.

Regierung Mecklenburg-Vorpommern

ASP nicht besiegt, aber eingedämmt

Nahezu vor genau einem Jahr ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Hessen ausgebrochen. Das Virus war am 15. Juni 2024 bei einem Wildschwein bei Rüsselsheim nachgewiesen worden. Nur wenige Wochen danach kam es zu ASP-Ausbrüchen in acht Schweinebetrieben sowie einem Wildgehege, deren Bestände unter tierärztlicher Aufsicht gekeult werden mussten. Insgesamt wurden in den vergangenen 12 Monaten rund 2.200 Wildschweine positiv getestet.

Da sich das Land in den Vorjahren bereits intensiv auf den Ernstfall vorbereitet hatte, konnte das Krisenmanagement sofort mit dem Aufbau eines Führungsstabs, dem Bau von taktischen Elektrozäunen und der Reduzierung der Wildschweinpopulation durch Bejagung starten und effizient durchgeführt werden. Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung appelliert an die Bevölkerung, weiter wachsam zu sein. Denn die ASP sei zwar eingedämmt, aber noch nicht besiegt.

„Der Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest ist ein Marathon, kein Sprint. Das stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen – Landkreise, Kommunen, Jäger sowie Land- und Forstwirtschaft und Ehrenamtliche“, so Jung. „Die enge Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Jägerschaft und Behörden war und ist entscheidend für eine wirksame Seuchenbekämpfung. Der gute Austausch mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium war dabei für uns als Bauernverband besonders wertvoll“, lautet das Fazit von Karsten Schmal, dem Präsidenten des Hessischen Bauernverbands, hinsichtlich des letzten Jahres.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Wildschweine verursachen immense Schäden

Wildschweine verwüsten Gärten und Parks, vagabundieren durch Wohngebiete und kennen auf ihrer Suche nach Futter keinen Halt. Sie zerstören Weidezäune und verwüsten Felder sowie Gärten. Meist sind es Rotten mit bis zu 14 Tieren, wie Klaus-Erwin Gröger, Bürgermeister des Ortes Wieda im Harz, erklärt. Um den Wildschweinen ihre Rückzugsorte zu nehmen, setzen die Gemeinde und der Verein zur Erhaltung von Natur und Kultur Südharz (VNK) auf Rückepferde, die beim Waldumbau helfen. Drei gespannte Kaltblüter ziehen tonnenschwere Stämme aus dem Dickicht, um nach und nach den Wald lichter zu machen.

„In einem lichteren Wald mit weniger Versteckmöglichkeiten fühlen sich die Wildschweine nicht sehr wohl. Und das hat zur Folge, dass sie weniger Nachwuchs produzieren“, erklärt Bernd Pfeiffer vom VNK. Doch die Tiere sind hartnäckig und widerstandsfähig. Immer wieder würden Schuppen eingerissen und Zäune niedergewalzt, so Gröger. Der Bürgermeister fordert daher eine Ausnahmegenehmigung, um die Wildschweine notfalls auch im Ort bejagen zu dürfen und um der Plage Herr zu werden. Eine Genehmigung blieb bislang jedoch aus.

Dass die von Wildschweinen verursachten Schäden zu enormen Kosten führen können, zeigt auch eine neue Analyse des US-Landwirtschaftsministeriums USDA. Demnach kosten die Tiere die amerikanischen Landwirt:innen in 13 Bundesstaaten mehr als 1,6 Milliarden Dollar (rund 1,4 Milliarden Euro) pro Jahr. Neben Ernteverlusten und Arbeits- und Kostenaufwand für die Bekämpfungsmaßnahmen, hat die umfassende Analyse auch Raubtierrisse, die durch zerstörte Weidezäune ermöglicht wurden, sowie Infrastrukturschäden und Weidelandzerstörung mit einbezogen, wie in dem Fachmagazin Ag Daily zu lesen ist. „Wildschweine stellen eine eskalierende Krise dar“, so das Fachmagazin.

Zudem können sich Wildschweinbestände aufgrund ihrer hohen Reproduktionsraten innerhalb von vier Monaten verdoppeln. Besonders problematisch sei neben den wirtschaftlichen Schäden auch das Risiko der Verbreitung von Krankheiten, wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Eine umfassende Bekämpfung der Wildschweine seitens der US-Regierung ist aber laut Informationen von Ag Daily nicht in Sicht, da es dem Programm zur Ausrottung und Kontrolle von Wildschweinen derzeit an der Finanzierung fehle. Seit einer Verlängerung des Agrargesetzes 2024 sei dieses Programm nicht mehr förderfähig. 

NDR

Agrarheute