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Krise von nationaler Tragweite in Land- und Forstwirtschaft

In Deutschland ist im Jahr 2026 mit deutlichen Ernteverlusten zu rechnen. Nach dem aktuellen Erntebericht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wird beim Getreide ein Minus von rund 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr erwartet.

Für die Tierhaltung ergibt sich aus der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen in diesem Frühjahr und Sommer eine angespannte Futtersituation. Auf vielen Grünlandflächen im Süden und Südwesten wuchs nach dem ersten Schnitt kaum noch Gras nach. Zahlreiche Betriebe mussten deshalb bereits im Sommer auf eigentlich für Herbst und Winter vorgesehene Futterreserven zurückgreifen. Gleichzeitig treffen die Ernteausfälle auf hohe Kosten für Diesel und Dünger sowie wirtschaftlichen Druck insbesondere in der Schweinehaltung. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer spricht deshalb von einer „Krise von nationaler Tragweite“.

Um die Betriebe zu stabilisieren, plant der Bund mehrere Unterstützungsmaßnahmen. Das bestehende Liquiditätsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank soll um 300 Millionen auf insgesamt 500 Millionen Euro Darlehensvolumen aufgestockt und durch ein weiteres Programm mit günstigeren Zinsen und längeren Laufzeiten ergänzt werden. Zudem sollen 60 Millionen Euro EU-Düngemittelhilfen als Hektarprämien an besonders belastete Betriebe fließen. Für 2027 ist außerdem eine einmalige Erhöhung der Direktzahlungen vorgesehen.

BMLEH

EU verhängt Importstopp für tierische Produkte aus Brasilien

Die EU setzt ab heute (3.9.2026) die Einfuhr von Fleisch und anderer tierischer Produkte aus Brasilien aus. Der Grund: Brasilien kann nicht nachweisen, auf den Einsatz sogenannter Wachstumsförderer wie Reserveantibiotika bei Export-Rindern während der Mastperiode von etwa 24 Monaten zu verzichten. Dafür hatte das Land drei Jahre Zeit. Desweiteren wurde ein Importverbot für Honig und Geflügelfleisch aus Brasilien verhängt. Wie lange der Importstopp gilt, ist unklar und aktuell nicht absehbar.

In der EU ist der Einsatz von Antibiotika bei der Vieh- und Geflügelzucht zur Wachstumsförderung und zur reinen Ertragssteigerung bereits seit vielen Jahren verboten; ebenso der Einsatz von antimikrobiell wirksamen Arzneimitteln, die der Behandlung von Menschen vorbehalten sind.

Agrarheute

ArtificialVet unterstützt Amtstierärzt:innen bei der Fleischuntersuchung

Seit Ende 2025 läuft am Standort Oer-Erkenschwick des Unternehmens Westfleisch das von Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützte Projekt ArtificialVet. Das innovative System soll Tierärzt:innen  durch digitale Vorbefunde bei der amtlichen Fleischuntersuchung unterstützen. 

Im Zentrum des Pilotprojektes stehen sechs Hochleistungskameras, die den geschlossenen Schweineschlachtkörper erfassen. Eine KI analysiert auf Basis von tausenden Beispielbildern die Aufnahmen und erkennt unter anderem Veränderungen an Ohren und Schwanz sowie Umfangsvermehrungen. Abschließende Befundentscheidungen ergehen jedoch immer durch die amtlichen Tierärzt:innen.

„Unser Ziel ist es, mit dem Einsatz von KI, einen zusätzlichen Baustein für die amtliche Fleischuntersuchung zu entwickeln. Die enge Zusammenarbeit mit Behörden und Wissenschaft ist dafür eine wesentliche Voraussetzung“, sagt Dr. Anne Hiller, Leiterin Konzernqualitätsmanagement bei Westfleisch.

Das bundesweit einmalige Projekt ist eine gemeinsame Entwicklung von Westfleisch, der CIMT AG, einem international tätigen IT Consulting-Spezialisten für digitale Transformationsprojekte mit Hauptsitz in Hamburg, und dem Veterinäramt des Kreises Recklinghausen. 

Mit dem Pilotbetrieb in Oer-Erkenschwick sammelt Westfleisch gemeinsam mit Wirtschaft, Behörden und Wissenschaft wichtige Erkenntnisse für die Bewertung der Chancen und Grenzen KI-gestützter Verfahren in der Fleischuntersuchung für die gesamte Branche. Diese Erfahrungen sollen die weitere Entwicklung und Einordnung der Technologie unterstützen.

Westfleisch

BfR: Antibiotikaverbrauchsmengen in 2025 leicht rückläufig – Resistenzentwicklung unerfreulich

Die Antibiotikaverbrauchsmengen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten sind für das Jahr 2025 um 3% gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Insgesamt wurde im Jahr 2025 in allen Nutzungsarten ein Antibiotikaverbrauch von etwa 494 Tonnen erfasst. Das geht aus dem Jahresbericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) hervor.

Die bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten erfassten Verbrauchsmengen von für die Humanmedizin besonders wichtigen Wirkstoffen konnte seit Bestehen des Antibiotika-Minimierungskonzeptes deutlich von über 66 Tonnen im Jahr 2014 nur bei Masttieren auf 29 Tonnen im Jahr 2025 bei allen Nutztieren reduziert werden. Der Rückgang ist hauptsächlich auf die Reduktion des Antibiotikums Colistin zurückzuführen. 

Auch die Therapiehäufigkeiten war bei zugekauften Kälbern, Milchkühen sowie Lege- und Junghennen rückläufig; besonders stark bei Legehennen (−55 %) und Milchkühen (−7 %). Bei Mastferkeln und ‑schweinen, Masthühnern sowie Mastputen stieg die Therapiehäufigkeiten dagegen zumeist an.

„Seit der Einführung des Antibiotika-Minimierungskonzepts ist der Einsatz von für die Humanmedizin wichtigen Wirkstoffen deutlich reduziert worden”, sagt BfR-Präsident Professor Andreas Hensel. „Zudem sind in vielen neu in das System aufgenommenen Nutzungsarten bereits leichte Rückgänge des Antibiotika-Einsatzes zu verzeichnen. Bei den Masttieren sollte allerdings eine weitere Reduktion angestrebt werden.“ 

Dagegen ist die Resistenzentwicklung bei E. coli von Mastschweinen sowie Mastkälbern und Jungrindern weniger positiv als noch vor zwei Jahren. Kurzfristig, im Vergleich von 2025 zu 2023, stiegen die Resistenzraten bei E. coli von Mastschweinen bei der Schlachtung gegenüber den Wirkstoffen Sulfamethoxazol und Trimethoprim signifikant an. Die langfristigen Trends für den Zeitraum von 2015 bis 2025 zeigen bei Mastschweinen lediglich gegenüber einer einzigen Substanz eine statistisch signifikante Abnahme der Resistenz, nämlich gegenüber Tetracyclin. Gleichzeitig gab es eine statistisch signifikante Zunahme der Resistenz gegenüber dem Makrolid Azithromycin. 

Auch bei Mastkälbern und Jungrindern wurde eine kurzfristige signifikante Zunahme der Resistenzraten gegenüber den Wirkstoffen Sulfamethoxazol und Trimethoprim festgestellt. Langfristig stehen zwei statistisch signifikanten Rückgängen von Resistenzraten (gegen Nalidixinsäure und Azithromycin) sogar drei Zunahmen gegenüber (gegen Ampicillin, Chloramphenicol und Tetracyclin). Angesichts des ansteigenden Antibiotika-Einsatzes bei Masthühnern und ‑puten ist auch in diesen Nutzungsarten mit weiteren Zunahmen der Resistenzen von E. coli zu rechnen.

Weitere Informationen zum Thema Antibiotikaeinsatz bei Lebensmittel liefernden Tieren finden sich auf der BfR-Website. Online-Fortbildungen zur Antibiotikaminimierung im Stall finden Landwirt:innen und Tierärzt:innen auf VetMAB.de

BfR

Neuer Sammelband zum Kamel im Zusammenhang mit One-Health

Angesichts von zunehmenden Dürrezeiten gewinnen Kamele immer mehr an Bedeutung. Anders als Nutztiere wie Schafe und Rinder können Kamele wochenlang ohne Wasser auskommen und fressen auch verdorrte Pflanzen. Aber auch in Hinblick auf den One-Health-Ansatz können die robusten und anpassungsfähigen Tiere Gesundheit, Ernährung und Klima verbinden. Das wird in einem neuen Sammelband verdeutlicht. Dieser Band thematisiert neben Zoonosen-Prävention und Tiergesundheit auch die nachhaltige Milch- und Fleischproduktion, Naturschutz und biomedizinische Anwendungen.

Gemeinsam mit einem internationalen Forschungsteam zeigt Mitherausgeberin Pamela Burger vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie (FIWI), wie Kamele in Trockengebieten Leben sichern können und wie die Bedeutung der Tiere im Zusammenhang mit One-Health stetig wächst. Die Wissenschaftler:innen legen dar, wie sehr Kamele zur Gesundheit von Gemeinschaften, zur Nachhaltigkeit von Lebensmittelsystemen und zur Resilienz gegenüber dem Klimawandel beitragen. 

Als Open-Access-Publikation macht der Band aktuelle Erkenntnisse zu Kamelgesundheit, Produktivität und ökologischem Einfluss breit zugänglich – und zeigt, warum Kamele für nachhaltige Entwicklung und die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zentral sind.

Eine neue dreiteilige Online-Seminar-Reihe auf Myvetlearn.de befasst sich mit Neuweltkamelen im Notdienst. Tierärzt:innen können sich ab dem 15. Oktober 2026 zu dem Thema online fortbilden. 

Vetmeduni Wien

Neue Technik könnte Ackerbau auf Sand möglich machen

Bestimmte Bakterien und Pilze könnten helfen, dass auch Regionen mit sehr sandigen Böden für den Anbau von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen genutzt werden können. Forschende der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) und der Universität Abu Dhabi haben in einer aktuellen Studie aus sogenannten Biopolymeren mikrobielle Netzwerke, eine Art natürlichen Verbundwerkstoff, hergestellt, die Wüstensand stabilisieren und diesen widerstandsfähiger gegen Erosion machen. Zudem lassen die den Sand durchziehenden Biopolymer-Fasern Wasser bis zu sechsmal langsamer durchsickern als normaler Sand, so die Wissenschaftler:innen.

Dieser Schritt könnte das Wachstum von anderen Mikroorganismen und Pflanzen in solchen Böden ermöglichen, hoffen die Wissenschaftler:innen. Der Einsatz solcher Mikroorganismen sei keine Science-Fiction, so die Forschenden. Als nächstes müssten die Biopolymeren in kontrollierten Feldstudien oder in Gewächshäusern eingesetzt werden, um zu sehen, welchen Einfluss sie auf das Wachstum von Pflanzen haben und wie groß das Potenzial der Technologie für die Landwirtschaft ist.

Schweizerbauer

Wurmbefall hat keinen Einfluss auf Impfschutz bei Hühnern

Ein Befall mit Spulwürmern kann das Immunsystem von Hühnern beeinflussen – doch beeinträchtigt er auch den Impfschutz? Eine bereits 2021 veröffentlichte Untersuchung des damaligen Leibniz-Instituts für Nutztierbiologie (FBN) und weiterer Forschungseinrichtungen liefert für die Infektiöse Bronchitis (IB) zunächst beruhigende Ergebnisse. Hennen der Linien Lohmann Brown Plus und Lohmann Dual waren nach einem üblichen Impfprogramm unter anderem gegen IB, Newcastle-Krankheit und aviäres Metapneumovirus immunisiert worden. Erst im Alter von 24 Wochen wurden sie experimentell mit Ascaridia galli und Heterakis gallinarum infiziert. In den folgenden 18 Wochen zeigte sich keine Abschwächung der Antikörperantwort gegen IB oder die anderen untersuchten Impfungen. Ein nach der Impfung auftretender Wurmbefall scheint demnach eine bereits aufgebaute humorale Immunantwort nicht wesentlich zu beeinträchtigen.

Offen bleibt jedoch, wie sich ein bereits bestehender Wurmbefall auf eine nachfolgende Impfung auswirkt. Dieser Frage geht derzeit auch die Freie Universität Berlin in einem Dissertationsprojekt unter Leitung von Prof. Isabelle Ruhnke nach.

DGS Magazin

ASP in mehreren Hausschweinebeständen in Ungarn

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in Ungarn in mehreren Hausschweinebeständen im Süden des Landes nachgewiesen worden. Die Behörden haben umgehend Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Dazu gehört die Keulung der Tiere sowie die Sperrung der Betriebe und das Einrichten von Sperr- und Überwachungszonen.

Erstmals war die ASP im Juni 2026 in Ungarn bei Hausschweinen nachgewiesen worden. Nun meldete die Nationale Behörde für Lebensmittelsicherheit (Nébih) den Ausbruch der Tierseuche in drei weiteren Hausschweinebeständen im Komitat Baranya in unmittelbarer Nähe zur ungarisch-kroatischen Grenze. Demnach sind insgesamt rund 80 Schweine betroffen. Die Tiere zeigten klinische Symptome wie Fieber, Schwäche und Durchfall, zudem häuften sich die Verluste.

Die Behörden appellieren eindringlich an alle Schweinehalter in der Region, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung des Seuchengeschehens zu verhindern.

Bei Myvetlearn.de finden Tierärzt:innen entsprechende Online-Fortbildungen zum Thema Biosicherheit und auch einen Grundkurs für Tierärzte zur Erlangung des besonderen Fachwissens gemäß § 7 (2) SchHaltHygV sowie viele weitere Online-Fortbildungen für Groß- und Kleintierpraktiker. Am 14.9.2026 wird ein kostenfreies Seminar zur neuen Tierseuchenmeldeverordnung angeboten.

ISN

Französisches Gericht weist Beschwerde gegen LSD-Impfpflicht ab

Seit Ende Juni vergangenen Jahres sind mehrere Ausbrüche der Lumpy-Skin-Disease (LSD) in Frankreich aufgetreten. In den betroffenen Regionen Auvergne-Rhône-Alpes Savoie und Haut-Savoie wurden daraufhin Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, die auch das Schweizer Kanton Genf miteingeschlossen haben. 

Um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden, hat die französische Regierung in den Risikoregionen und definierten Sperrzonen eine verpflichtende Impfung angeordnet. Gegen diese haben verschiedene Impfgegner, darunter der Kleinverband Verte France, Klage eingereicht. Der französische Staatsrat hat als das oberste Verwaltungsgericht  Frankreichs nun mehrere Beschwerden abgewiesen. So stehen der Fortführung der Impfkampagne und weiterer angeordneter Schutzmaßnahmen nichts mehr im Weg.

Verte France hatte in seiner Beschwerde angeführt, dass Eigentumsrechte und Unternehmensfreiheit dadurch eingeschränkt würden. Ebenfalls nicht stattgegeben hat das Gericht zudem mehreren Beschwerden nach behördlichen Anordnungen gegen impfunwillige Betriebe, wie ein Verbot von Viehtransporten.

Der Kleinverband war in der Vergangenheit bereits mit dem Versuch gescheitert, die Impfkampagne zur Bekämpfung der LSD vom Staatsrat stoppen zu lassen. Im Umfeld des Verbandes haben sich mittlerweile die impfkritischen Rinderhalter:innen organisiert und das „Collectif Libre“ gegründet, dem sich etwa tausend Unterstützer:innen angeschlossen haben. Das Kollektiv hat zudem eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt. 

Die LSD ist eine anzeigepflichtige Virusseuche, die Rinder und Wasserbüffel betrifft. Sie wird hauptsächlich durch blutsaugende Insekten übertragen und verursacht schwere wirtschaftliche Schäden. Die erkrankten Tiere zeigen Symptome wie schmerzhafte Knoten am ganzen Körper sowie hohes Fieber und starken Tränen- und Nasenausfluss.

Schweizerbauer

Tierseucheninfo Niedersachsen

Antiparasitikum verändert Zusammenspiel zwischen Pflanze und Insekt

Damit Weidetiere gesund bleiben und vor Parasiten geschützt sind, verabreichen Landwirt:innen ihren Tieren Wurmmittel. Diese Antiparasitika haben jedoch einen vielfältigen Einfluss auf die Umwelt. Unter anderem wird das Keimungsverhalten von Samen verändert oder die Überlebensraten von Käfer- und Fliegenlarven verringert. 

Nun haben Forschende der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und der Universität Trier in einer Studie belegen können, dass ganze ökologische Beziehungsgefüge verändert werden. Die Wissenschaftler:innen haben den Einfluss des von Landwirt*innen häufig eingesetzten Präparates Cydectin® analysiert und die Effekte auf das Zusammenspiel mehrerer Arten unter die Lupe genommen.Der enthaltene Wirkstoff Moxidectin gehört zur Gruppe der makrozyklischen Laktone (Antiparasitika mit Langzeitwirkung). Da dieser im Körper der behandelten Tiere kaum abgebaut wird, gelangt der Wirkstoff deshalb zu großen Teilen über den Kot in den Boden. Die Forschenden konnten in Modellversuchen nachweisen, dass dadurch einerseits Pflanzen weniger Früchte bilden, andererseits sich Blattläuse zehnmal stärker vermehren können.

„Wir waren überrascht, wie weitreichend ein einzelnes Präparat das Zusammenspiel zwischen Pflanze und Insekt verändern kann“, sagt Dr. Andrés García, Erstautor der Studie. „Das zeigt, dass wir bei der Bewertung von Tierarzneimitteln nicht nur einzelne Arten, sondern ganze ökologische Beziehungen im Blick behalten müssen.“

Weitere Studien sollen zeigen, welchen Anteil der Wirkstoff Moxidectin, die übrigen Inhaltsstoffe und deren Abbauprodukte an diesen Effekten haben und wie sie in der Nahrungskette weitergegeben werden. 

Uni Kiel

BTK und bpt nehmen Stellung zum Eckpunktepapier des BMELH

Im vergangenen Monat hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMELH) ein Eckpunktepapier zur Vereinfachung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzeptes vorgelegt.

Dieses hat das Ziel, das nationale Antibiotikaminimierungskonzept durch das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zu entschlacken. Demnach sollen Nutztierhaltende von Bürokratie entlastet und die Zahl behördlicher Maßnahmenpläne landesweit um mehr als die Hälfte verringert werden.  

In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßten die Bundestierärztekammer (BTK) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) Anpassungen, die zu einer sachgerechteren Differenzierung von Tierhaltungs- und Produktionssystemen beitragen. Diese bringen aus ihrer Sicht eine Reduzierung des teils unnötigen Dokumentations- und Verwaltungsaufwands mit sich.

Des Weiteren gehen die Verbände in ihrem Schreiben detailliert auf einzelne Punkte des Eckpunktepapiers ein. Die Stellungnahme kann hier nachgelesen werden.

Campylobacter immer häufiger resistent

Campylobacter-Bakterien entwickeln sich zunehmend zu einem Problem für Geflügelhaltende auf der ganzen Welt. Stämme des Erreger, die ursprünglich in Wildvogelpopulationen zirkulierten, konnten sich in den vergangenen Jahren in kommerziellen Geflügelbeständen ausbreiten. Das geht aus einer neuen Studie des Ineos Oxford Institute for Antimicrobial Research hervor. Demnach nehmen auch die Resistenzen der Campylobacter-Bakterien gegen Antibiotika zu. Wie die Forschenden erklären, können sich die Stämme an das Leben im Geflügel anpassen und dabei Eigenschaften entwickeln, die ihr Überleben unter widrigen Bedingungen sichern.

Nach Meinung der beteiligten Wissenschaftler:innen haben die ursprünglich von Wildvögeln stammenden Bakterienstämme dauerhaft in den weltweit massiv zugenommenen Geflügelbeständen ideale Bedingungen für die Ausbreitung und Vermischung des Bakteriums sowie für die Entwicklung neuer, das Überleben begünstigender Eigenschaften gefunden haben. Dabei können riesige, dicht gedrängte Hühnerbestände als ökologische „Erreger-Schwämme“ fungieren, die Bakterienstämme aus verschiedensten Quellen aufnehmen und vermehren. 

Campylobacter ist weltweit die häufigste bakterielle Ursache für Durchfallerkrankungen. Die Behandlung solcher Infektionen wird durch die Zunahme der antimikrobiellen Resistenzen (AMR) erschwert.  

„Die industrielle Tierhaltung hat einen der größten Lebensräume für Tiere auf unserem Planeten geschaffen. Unsere Ergebnisse liefern neue Belege dafür, dass vom Menschen verursachte Umweltveränderungen die Ausbreitung von Infektionskrankheiten begünstigen können“, erklären die Studienautor:innen. „Mit dem Wachstum der Hühnerbestände haben Bakterien, die zuvor weitgehend auf Wildvögel beschränkt waren, weitaus mehr Gelegenheiten erhalten, in Geflügelbestände einzudringen, sich dort auszubreiten und dauerhaft zu etablieren. Das Verständnis dieser evolutionären Folgen ist entscheidend, wenn wir künftige Risiken durch Zoonosen und antimikrobielle Resistenzen verringern wollen.“

Agrarheute

Earth Overshoot Day: Ressourcenverbrauch dringend senken

Schon bevor der Juli 2026 zu Ende geht, hat die Welt die natürlichen Ressourcen, die die Erde innerhalb eines Jahres erneuern kann, aufgebraucht. Denn der gobale Erdüberlastungstag (Earth Overshoot Day) fällt in diesem Jahr auf den 30. Juli. Rein rechnerisch heißt das, dass 1,73 Erden nötig wären, um den aktuellen weltweiten Verbrauch zu decken. Für die verbleibenden fünf Monate lebt die Menschheit über ihre ökologischen Verhältnisse. Dieser Trend hält seit dem Jahr 1970 an, seit mehr als 55 Jahren übersteigt der jährliche Verbrauch die global zur Verfügung stehenden Ressourcen. 

„Tatsächlich wächst die Lücke zwischen dem hohen Ressourcenverbrauch der Menschheit und der Regenerationsfähigkeit der Erde weiter“, sagt Björn Schulz, Experte für Kreislaufwirtschaft beim WWF Deutschland. „Das könnte sich jedoch ändern. Viele Menschen sind bereit, ressourcenschonender zu leben – wenn die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen.“ „Der Earth Overshoot Day macht deutlich, wie groß der Handlungsbedarf ist. Um den Ressourcenverbrauch zu senken, kommt es jetzt darauf an, die notwendigen politischen Weichen zu stellen. Dafür brauchen wir einen entschlossenen Ausstieg aus fossilen Energien und eine konsequente Priorisierung von zirkulären Geschäftsmodellen“, so Schulz abschließend.

WWF Deutschland

Artenvielfalt und Ernährungssicherheit in der EU in Gefahr

135 führende Forschende aus Ökologie, Ökonomie, Politikwissenschaft und Umweltrecht sehen Biodiversität and Ernährungssicherheit in Europa gefährdet. Der Hauptgrund liegt nach Meinung der Wissenschaftler:innen in politischen, sich widersprechenden Regelungen: die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Biodiversitätsstrategie 2030. Einige EU-Bestimmungen zielen darauf ab, die Natur zu erhalten, andere jedoch fördern die intensive Landwirtschaft und den Einsatz von Pestiziden.    

In einem Strategiepapier fordern die Expert:innen nun eine einheitliche Linie von der Politik, um den Rückgang von Bienen, Schmetterlingen und anderen Bestäubern aufzuhalten und das Management von Bestäubern zu fördern. Laut der Autor:innen, unter ihnen Professor Ingolf Steffan-Dewenter und Jie Zhang vom Lehrstuhl für Zoologie III (Tierökologie und Tropenbiologie) am Biozentrum der Universität Würzburg, wäre ein fortlaufender Insektenschwund folgenschwer, sowohl in gesundheitlicher als auch finanzieller Hinsicht.„Wir müssen uns klar machen, dass Insektenschutz eine notwendige Investition in unsere eigene Zukunft ist“, erklärt Steffan-Dewenter. „Es geht um den Erhalt grundlegender Voraussetzungen für eine stabile Gesellschaft, gesunde Ernährung und intakte Ökosysteme. Untätigkeit können wir uns nicht erlauben.“

80 bis 90 Prozent aller Wildpflanzen und 75 Prozent der wichtigsten Nutzpflanzen brauchen für die Bestäubung die Hilfe von Insekten. Ohne sie gäbe es kaum Obst, Gemüse und Nüsse. Schon heute fehlen weltweit drei bis fünf Prozent der Nahrungspflanzen, weil es in vielen Regionen nicht mehr genug Bestäuber gibt.

Die Verfasser:innen des Strategiepapiers plädieren daher für einen zeitnahen Systemwechsel. Die Politik müsse sich weiter in die Richtung entwickeln, dass sie Biodiversität als integralen Bestandteil gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Resilienz begreift. Zudem sei es dringend notwendig, dass die Lücke zwischen wissenschaftlichem Wissen und politischem Handeln geschlossen werde.

IDW

Streichung der Weideprämie für Tierschutzbund nicht nachvollziehbar

Am 15.07.2026 hat die Bundesregierung im Rahmen eines Entlastungskabinetts über das sogenannte Bürokratierückbaugesetz beraten. So plant der Bund aktuell, die bereits im Jahr 2024 beschlossene, bundesweite Prämie (Öko-Regelung) für die Weidehaltung von Milchkühen im Rahmen der EU-Agrarpolitik (GAP) zu streichen, was vom Deutschen Tierschutzbund kritisiert wird. 

Dieser fordert die regierende Koalition auf, die geplante Streichung zurückzunehmen und die beschlossene Öko-Regelung umsetzen. Der Verband weist darauf hin, dass tierschutzgerechte Rinderhaltung nur mit Zugang zu einer Weide möglich sei. 

„Zugesagte Anreize für mehr Tierschutz zu streichen hat nichts mit Bürokratieabbau zu tun – es wäre ein fatales Signal!“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wer wirklich bessere Bedingungen für Tiere in der Landwirtschaft möchte, muss deshalb Betriebe, die vorangehen, auch verlässlich unterstützen – anstatt beschlossene Förderungen kurz vor dem Start wieder abzuräumen und damit für Vertrauensverlust und noch mehr Planungsunsicherheit zu sorgen.“

Lediglich ein Drittel aller in Deutschland gehaltener Rinder haben die Möglichkeit eines regelmäßigen Weideganges, was einer tierschutzgerechten Haltung der sozialen und bewegungsaktiven Tiere entspricht. Zehn Prozent aller Rinder stehen zudem noch in Anbindehaltung.

Der Koalitionsvertrag verspreche ausdrücklich die Ausweitung der Öko-Regelung für die Weidehaltung, so Schröder. „Eine Streichung ist daher umso weniger nachvollziehbar.“ Auch nach ausdrücklicher Empfehlung der Zukunftskommission Landwirtschaft sei es notwendig, die Gemeinsame Agrarpolitik so weiterzuentwickeln, dass sie gesellschaftliche und Ökosystemleistungen stärker honoriert, und das Budget für Öko-Regelungen anzuheben. 

Deutscher Tierschutzbund

Tierhaltung: Hitzetage erfordern Änderungen im Haltungsmanagement 

Der Sommer in Deutschland bleibt weiterhin heiß und trocken. Menschen sowie Haus- und Nutztiere leiden unter den anhaltend hohen Temperaturen. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) ruft daher Tierhaltende ausdrücklich auf, eventuell nötige Änderungen im Haltungsmanagement schnellstmöglich vorzunehmen.

Insbesondere Geflügelbetriebe stünden vor Herausforderungen durch die anhaltenden Extremtemperaturen, die in Verbindung mit hoher Luftfeuchtigkeit zu erhöhten Tierverlusten führen können, so das Ministerium. Demnach mussten nach dem letzten Juni-Wochenende eine rund dreimal größere Menge an Kadavern aus den niedersächsischen Geflügelhaltungen abgeholt werden.

Für Rinder, Schafe und Pferde, die auf der Weide gehalten werden, sollte immer ausreichender Witterungsschutz, Schatten und Zugang zu Wasser sichergestellt werden. Aufgrund der aktuell schwindenden Futtergrundlage müsse unter Umständen zugefüttert werden. 

Das Ministerium rät zudem, dass bei Hütehaltung keine großen Distanzen zurückgelegt und Aktivitäten wie Umtreiben, Tierbehandlungen, Tiertransporte etc. auf die kühleren Morgenstunden verschoben werden sollten.

Ministerium Niedersachsen

Tierhaltungsstrategie der EU wird unterschiedlich bewertet

Am 7. Juli 2026 hat die Europäische Kommission die Strategie für die Nutztierhaltung (Livestock Strategy) angenommen. Ziel der Strategie ist die Sicherstellung eines nachhaltigen und widerstandfähigen Tierhaltung in Europa.

„In der heute angenommenen Strategie wird ein zukunftsorientierter Ansatz für die Tierhaltung vorgeschlagen, bei dem die Tiergesundheit und der Tierschutz im Mittelpunkt stehen. Es ist das Ergebnis unseres umfassenden Konsultationsprozesses mit Interessenträgern in der gesamten Branche, insbesondere Landwirten, deren Ansichten sorgfältig berücksichtigt wurden. Durch Investitionen in Prävention, Innovation und Vorsorge helfen wir Tieren und Landwirten gleichermaßen“, erklärte Olivér Várhelyi, Mitglied der EU-Kommission für Gesundheit und Tierwohl in der vergangenen Woche.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den nun festgelegten Zeitplan für Tierschutzverbesserungen, kritisiert jedoch das Festhalten der Kommission an einer auf den Erhalt und Ausbau der Tierhaltung ausgerichteten Agrarpolitik. Stattdessen fordern die Tierschützer:innen den dringend notwendigen Wandel des Ernährungssystems.

„Mit dieser Strategie zementiert die Europäische Kommission ein System der Tierhaltung, das erhebliches Tierleid verursacht und zugleich Klima, Umwelt und Ressourcen belastet“, sagt Jürgen Plinz, Präsidiumsmitglied des Deutschen Tierschutzbundes und Board Member des europäischen Tierschutzdachverbands Eurogroup for Animals. „Wer Europas Landwirtschaft zukunftsfähig machen will, muss den Mut haben, den Umfang der Tierhaltung zu reduzieren und pflanzliche Proteine deutlich stärker zu fördern. Diese Chance lässt die Kommission ungenutzt.“

Europa brauche weniger Tiere in besseren Haltungssystemen – nicht eine Strategie, die den Tierschutz ausbremst, statt ihn voranzubringen, so Plinz weiter. Der Verband kritisiert besonders, dass die Strategie die Ursachen vieler Probleme der intensiven Tierhaltung ausblende. Zwar würden Maßnahmen zur Krankheitsprävention und Biosicherheit angekündigt, die Risiken hoher Tierbestände und Besatzdichten seien aber weitgehend unberücksichtigt geblieben.

Ganz anders das Urteil des Bundesverbandes Rind und Schwein e. V. (BRS). Er bewertet die EU-Tierhaltungsstrategie grundsätzlich positiv. Besonders begrüßt der Verband, dass die Nutztierhaltung ausdrücklich als strategisch wichtiger Sektor für Ernährungssicherheit, ländliche Räume, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft anerkannt wird; ebenso den Ansatz, Tiergesundheit, Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit künftig stärker zusammenzudenken. Auch die angekündigte Förderung der Kreislaufwirtschaft, die Unterstützung von Innovationen sowie der Abbau bürokratischer Hürden werden ausdrücklich begrüßt.

Positiv bewertet der BRS zudem den europäischen Ansatz im Bereich der Tiergesundheit. Die stärkere Ausrichtung auf Prävention, Biosicherheit, Früherkennung und Krisenmanagement sei der richtige Weg. Auch die angekündigte Überprüfung der Kategorisierung von Tierseuchen im EU-Tiergesundheitsrecht wird als sinnvoll angesehen. Da Tierseuchen keine Landesgrenzen kennen, brauche es europaweit einheitliche Maßstäbe, klare Zuständigkeiten sowie verlässliche Bekämpfungs- und Finanzierungsmechanismen. Einen vergleichbar präventiven und strategischen Ansatz wünsche sich der Verband auch auf nationaler Ebene.

Ob die Strategie tatsächlich zu Verbesserungen für die Tierhaltung in Deutschland führe, hänge jedoch maßgeblich von ihrer konkreten Ausgestaltung ab, mahnt der BRS.

Deutscher Tierschutzbund

BRS

Mehr Einschränkungen bei Wasserentnahme gefordert

Die Folgen des Klimawandels werden immer spürbarer. Länger anhaltende Hitzewellen, Trockenheit und Dürre sowie Starkregen und Hagel – Extremwetterereignisse nehmen drastisch zu. Aufgrund der häufigeren Trockenperioden und knapper werdender Grundwasservorkommen fordert der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) jetzt strengere Regeln zur Wasserentnahme. Der Druck auf die Grundwasserressourcen wachse mit dem Klimawandel. „Genehmigungsfreie Nutzungen müssen so weit wie möglich eingeschränkt werden“, sagte VKU-Vizepräsident Karsten Specht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Dazu gehöre auch die private Nutzung. „Sauberes Wasser jederzeit, überall und zu fairen Preisen ist in unserem Land keine Kür, sondern Pflicht“, ergänzte er. Damit das so bleibe, müsse Transparenz in der Frage geschaffen werden, wer wann und in welchem Umfang auf die Wasserressourcen zugreift.

Der VKU fordert daher endlich die Umsetzung des digitalen Wasserbuches in allen Bundesländern. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Register, in dem wasserrechtliche Genehmigungen, Wasserentnahmen, Einleitungen und Schutzgebiete zentral dokumentiert und verwaltet werden.

Bisher müssen lediglich kommunale Wasserversorger und wirtschaftliche Unternehmen Wasserentnahmen genehmigen lassen. Zu den genehmigungsfreien Nutzungen gehören unter anderem die Bewässerung des Gartens oder die Wassernutzung für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, einschließlich Tränken von Vieh außerhalb des Hofes. Der VKU fordert außerdem eine Priorisierung, in der die öffentliche Wasserversorgung an erster Stelle steht.

NOZ

Niederlande reduziert Emissionen aus Tierhaltung

Die Stickstoffemissionen aus der niederländischen Tierhaltung sind 2025 leicht gesunken. Das Ziel der Regierung, durch den Abbau des landesweiten Viehbestandes durch die Zahlung von Ausstiegsprämien, den Stickstoffeintrag der Landwirtschafts zu reduzieren, wurde somit erreicht. Die Emissionen blieben unter dem geltenden Grenzwert. Bei Phosphat verringerten sich die Emissionen zwar ebenfalls (- 3 Prozent), allerdings wurde der Grenzwert dennoch um 5 Prozent überschritten.

Laut den Angaben des Nationalen Statistikamtes wurden 2025 insgesamt 439,5 Mio. kg Stickstoffverbindungen aus Viehmist ausgestoßen und damit gegenüber dem Vorjahr 2,1 Prozent weniger. Die geltende Stickstoffemissionsgrenze liegt bei 440 Mio. kg.

Der auf die Rinderhaltung zurückzuführende Stickstoffausstoß ging im Jahresvergleich um 2 Prozent auf 292 Mio. kg zurück. Davon entfielen 260 Mio. kg auf Milchkühe einschließlich Jungtiere. Im Schweinesektor wurden 2025 insgesamt 77,7 Mio. kg Stickstoffverbindungen freigesetzt (- 3 Prozent), bei Geflügel waren es 48,1 Mio. kg (- 1,2 Prozent).

Schweizerbauer

Tierseuchenkasse Brandenburg reduziert Beihilfe für Geflügelhaltende

Aufgrund von Ausbrüchen der Newcastle Disease mussten in Brandenburg rund 3,9 Millionen Millionen Stück Geflügel gekeult werden. Die finanziellen Belastungen der Tierseuchenkasse sind dadurch massiv gestiegen, weshalb die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg nun einen strikten Sparkurs fahren muss. Als erster Schritt wurde die Beihilfe für Reinigung, Desinfektion und Entwesung nach einem Seuchenausbruch bereits zum 1. Mai 2026 von 70 auf 50 Prozent gesenkt.

Dadurch fallen für viele landwirtschaftliche Betriebe höhere Eigenkosten im Ernstfall an. An der gesetzlichen Entschädigung für den gemeinen Tierwert sowie die vollständige Übernahme der Kosten für Tötung und Tierkörperbeseitigung ändert sich hingegen nichts. Die Kürzungen betreffen ausschließlich freiwillige Beihilfen, wie agrarheute.com berichtet.

Agrarheute.com

Virtuelle Zäune überzeugen im Praxistest

Schon seit längerem werden virtuelle Weidezäune als Alternative zu herkömmlichen Weidezäunen untersucht, da man sich davon mehr Flexibilität und weniger Kosten für die Einzäunung verspricht. Eine neue Studie der Universität Göttingen, die jetzt in der Fachzeitschrift Animal veröffentlicht wurde, zeigt, dass nicht die Art des Zauns entscheidend war, sondern die Grenze selbst – unabhängig davon, ob sie sichtbar ist oder nicht. Die Tiere hielten sich unabhängig vom System seltener in den Randbereichen auf, bewegten sich dort langsamer und nutzten vor allem die Weidemitte. Gleichzeitig führten die virtuellen Zäune zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Tiere auf der Fläche.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass nicht der Zauntyp entscheidend ist, sondern die Wahrnehmung der Weidegrenze durch die Tiere“, sagt Erstautorin Dr. Natascha A. Grinnell von der Abteilung Graslandwissenschaft der Universität Göttingen. „Virtuelle Zäune werden von Rindern ähnlich zuverlässig respektiert wie herkömmliche Elektrozäune und sind aus Tierschutzsicht nicht grundsätzlich problematischer. Daraus ergeben sich neue Möglichkeiten für ein modernes und flexibles Weidemanagement.“

Universität Göttingen

Große Veränderungen in der dänischen Landwirtschaft  

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft zeichnet sich in Dänemark inzwischen deutlich ab. Wie auch in anderen Ländern, hat die Zahl der Betriebe stark abgenommen, während gleichzeitig die Zahl der größeren landwirtschaftlichen Betriebe spürbar gewachsen ist. 

Nach Informationen des dänischen Statistikamtes gab es zum Stichtag am 1. Juni 2026 noch rund 27.000 Betriebe, was einem Minus von knapp 48 Prozent im Vergleich zum Jahr 2005 entspricht. Währenddessen ist der Anteil der Höfe mit mehr als 400 Hektar von 0,6 % auf 5,4 % gestiegen. Kleine Höfe mit weniger als 30 Hektar stellen weiterhin über die Hälfte aller Betriebe; ihr Anteil ist von 2005 bis 2025 mit 53,9 % beziehungsweise 54,4% vergleichsweise stabil geblieben.

Die Zahl der Rinder oder Schweine haltenden Betriebe ist in den vergangenen 20 Jahren von 32,7 % auf 28,6 % bzw. von 17,4% auf 6,3% gesunken.

Topagrar

Landestierschutzverband klagt gegen Veterinärbehörde wegen Betäubung mit CO2

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat der Landestierschutzverband Niedersachsen gegen das Veterinäramt Vechta eine Verbandsklage eingereicht. Grund der Klage ist das unterlassene Einschreiten der Veterinärbehörde gegen die Betäubungsmethoden eines Schlachthofes im niedersächsischen Lohne, trotzdem der Kläger Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation „Animal Rights Watch“ aus dem Jahr 2024 präsentiert hatte, in denen Schweine in dem besagten Schlachthof in einen mit CO2 gefüllten Keller gefahren wurden, wo die panischen Tiere rund 50 Sekunden bis zur Betäubung leiden mussten.

Der Tierschutzverband unterstreicht mit der Klage das Ziel eines europaweiten Verbotes der umstrittenen Betäubung von Schweinen mit CO2. Das Veterinäramt unternahm jedoch nichts, sondern teilte lediglich mit, dass die Betäubungsmethode ein durch die EU zugelassenes Verfahren und ein veterinärbehördliches Einschreiten daher nicht verhältnismäßig sei.

Um einen Präzedenzfall zu schaffen, hat der Verband gegen die Kontrollbehörde eingereicht und hofft, dadurch einen europaweites Verbot der umstrittenen Betäubung von Schweinen mit CO2 erreichen zu können. Es stünden bessere Betäubungsmethoden zur Verfügung, die deutlich weniger Tierleid verursachten, argumentiert der Kläger. „Es gibt Alternativen, die endlich zur Anwendung kommen müssen, statt weiter auf diese schreckliche Methode der CO2-Betäubung zu setzen“, erklärt Rechtsanwalt David Werdermann.

Die Schweine erleben während des Betäubungsprozesses schwere Atemnot, Todesangst und starke Schmerzen. „Das sind ganz erhebliche, länger anhaltende Leiden“, erklärt Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Und das verstoße grundsätzlich gegen das deutsche Tierschutzgesetz und die darin enthaltenen Vorschriften zum Schutz der Tiere, so Felde weiter. Aber das EU-Recht steht in diesem Fall über dem deutschen Recht. Deshalb sei die Methode noch immer erlaubt. Aus ökonomischen Gründen hatte sich die EU-Kommission im Jahr 2009 über die Bewertung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hinweggesetzt und sich gegen eine Abschaffung der Betäubung mit Kohlendioxid entschieden. 

Trotz der Möglichkeit der automatisierten Elektrobetäubung hält der Verband der Fleischwirtschaft an der CO2-Betäubung fest, da eine Umrüstung Millionen-Investitionen bedeuten würden. Bis ein Urteil in diesem Fall gesprochen wird, kann es Jahre dauern. Rechtsanwalt Werdermann hofft, dass es schneller geht und setzt auf den Gesetzgeber. 

NDR

EU mit ambitionierten Zielen für die Nutztierhaltung

Die Nutztierhaltung in der Europäischen Union generiert rund 400 Milliarden Euro Umsatz jedes Jahr und beschäftigt etwa sieben Millionen Arbeitskräfte. Gemäß einem Leak zur EU-Tierhaltungsstrategie soll verhindert werden, dass die Nutztierbestände in den EU-Ländern weiter sinken. Dem Entwurf zufolge soll bis 2040 eine Trendwende erreicht sein.

Damit die Branche in die Lage versetzt werden kann, profitabel zu wirtschaften, möchte die EU-Kommission -im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO)- für gleichwertige Tierwohlauflagen sorgen. Konkrete Maßnahmen, wie die Konkurrenz zwischen tierischen Erzeugnissen aus der EU und Importen aus Drittstaaten entschärfen kann, nennt der Entwurf aber nicht.

Sicher ist, dass die Käfighaltung von Hühnern und die Kastenstandhaltung von Sauen sowie das systematische Töten männlicher Küken aus Legehennenlinien beendet werden soll. Damit würde die EU der Europäischen Bürgerinitiative End the Cage Age (EBI) folgen. Ein konkreter Zeitplan ist aber nicht genannt, so Agra Europe.

Ob die ambitionierten Ziele angesichts fehlender Fristen, unklarer Finanzierung und des politischen Gegenwinds aus den Mitgliedsstaaten mehr als Absichtserklärungen werden, dürfte sich spätestens bei den konkreten Gesetzgebungsvorhaben zeigen. Der Entwurf soll am 1. Juli 2026 zusammen mit dem EU-Proteinplan offiziell in Brüssel präsentiert werden.

Schweizerbauer

Extremhitze in Frankreich verursacht Massensterben von Hühnern

Nicht nur in Deutschland leiden Menschen und Tiere seit Tagen unter Extremtemperaturen, die beinahe überall deutlich über der 30-Grad-Marke liegen. Auch in Frankreich lähmt eine rekordverdächtige Hitzewelle das Land. Am vergangenen Dienstag wurden regional bis zu 44,3 Grad Celsius gemessen. Die Extremhitze hat dort nun zum Tod von Hunderttausenden Stück Geflügel geführt, da es immer wieder auch zu Stromausfällen gekommen ist. Eine endgültige Zahl lässt sich bislang nicht beziffern, zumal die Hitzewelle noch einige Tage anhalten sollen.  

„In unseren beiden größten Geflügelregionen beobachten wir hitzebedingte Übersterblichkeit“, erklärt Yann Nedelec, der Präsident des französischen Geflügelverbandes ANVOL. „Die Kapazitäten der Tierkörperbeseitigung reichen vielerorts nicht mehr aus, um die verendeten Tiere zeitnah abzuholen“, so Nedelec. Da die Kadaversammeldienste komplett überfordert sind, sollten die Behörden in Erwägung ziehen, in den beiden wichtigsten Geflügelregionen des Landes, der Bretagne und im Pays de la Loire, Bestattungen auf den Betrieben zuzulassen.

Durch die gleichzeitig stark gestiegene Luftfeuchtigkeit stoßen aber auch gut belüftete Ställe an ihre Grenzen. Die Tiere können überschüssige Körperwärme nur über die Atmung abgeben.

Agrarheute

Dänemark plant radikale Veränderung in der Schweinehaltung

Dänemark gehört zu den weltweit größten Top-Exporteuren für Ferkel. Deutschland ist eins der Hauptabnehmer. Den dänischen Schweinehalter:innen steht aktuell ein radikaler Umbruch bevor. Die Regierung des skandinavischen Landes plant ein Ende der exportorientierten Schweineproduktion. Das erklärte politische Ziel der neuen Mitte-links-Regierung ist die massive Drosselung der Ferkelimporte, die bei mehr als 16,7 Millionen Tieren jährlich liegen.

Das Ziel ist eine stärkere Ausrichtung auf die heimische Wertschöpfung. Nach den Plänen der Regierung sollen Ferkel bevorzugt in Dänemark gemästet, veredelt und geschlachtet werden, anstatt diese zur Mast nach Deutschland oder Polen zu schicken. Das würde zudem dem Arbeitsmarkt im eigenen Land zu Gute kommen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen neben einem Stopp für Stallneubauten auch die Einführung einer CO2-Steuer für die Tierhaltung. Weiterhin sollen die Tierschutzregeln verschärft werden, die den Export indirekt erschweren könnten. Bis 2030 soll ein vollständiges Verbot des Schwanzkupierens durchgesetzt werden, die Fixierung von Sauen im Abferkelbereich komplett abgeschafft, die Absetzzeit auf mindestens vier Wochen festgelegt und deutlich mehr Platz in den Buchten vorgeschrieben werden. Für viele Betriebe könnte das zu einer Existenzbedrohung werden. Auch auf die deutschen Abnehmer dänischer Ferkel hätte die Neuregelung einen starken Einfluss.

Aktuell werden rund 7,3 Millionen Ferkel nach Deutschland sowie 7,8 Millionen nach Polen importiert. Ein Wegbrechen dieser Exportmärkte ohne die Möglichkeit, die Tiere im Inland kostendeckend zu mästen, würde für viele dänische Betriebe das Aus bedeuten.

Jedoch zweifeln Expert:innen an der Umsetzung dieser Vorhaben. So betont Peter Pagh, Professor für Recht an der Universität Kopenhagen, dass der EU-Vertrag mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen zwischen Mitgliedstaaten strikt untersagt. „Man darf nicht das Ziel haben, Exporte zu beschränken. Man darf auch keine Maßnahmen beschließen, die darauf abzielen, Exporte einzuschränken“, so Pagh in der LandbrugsAvisen. Selbst indirekte Maßnahmen, wie eine Sonderabgabe auf exportierte Ferkel, wären demnach rechtswidrig.

Zwar setzt die dänische Regierung auf einen radikalen Kurs in Richtung Tierschutz und Binnen-Wertschöpfung. Doch der rechtliche Spielraum innerhalb des EU-Binnenmarktes ist eng. Sollte Kopenhagen versuchen, den Export durch nationale Vorschriften – etwa im Bereich Transport oder Tierschutz – indirekt zu drosseln, drohen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof und hohe Schadensersatzforderungen. 

Agrarheute

Bundesrat: Tierschutz muss weiterentwickelt werden

In seiner Sitzung am vergangenen Freitag (12.06.2026) hat sich der Bundesrat für eine Wiederaufnahme der Tierschutzreform ausgesprochen. Das Plenum sieht einen dringenden Handlungsbedarf bei verschiedenen Themen und fordert die Bundesregierung zur Überarbeitung der bestehenden Regelungen auf. Das Verfahren war im Jahr 2024 nach dem Ende der Ampel-Koalition ausgesetzt worden.

So begrüßen die Ländervertreter:innen zwar die geplante Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen, die Maßnahmen sind nach ihrer Sicht aber längst nicht ausreichend. Der Bundesrat fordert daher zusätzliche Maßnahmen bei Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN-Betriebe) sowie eine weitere Reduzierung nicht-kurativer Eingriffe.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte sieht in der Kameraüberwachung einen wichtigen Baustein zur Weiterentwicklung einer tierschutzgerechten Schlachtung, betrachtet die Neuregelung jedoch lediglich als einen ersten Schritt. Die Ministerin weist auf weiteren Handlungsbedarf unter anderem bei den Mindestanforderungen für die Putenhaltung hin. Eine Empfehlung des Agrarausschusses zum kürzlich ergangenen Putenhaltungs-Urteil hingegen fand im Plenum keine Mehrheit. Dieser wollte festhalten, dass ein erheblicher Teil der Nutztiere bislang nur unzureichend durch das Tierschutzrecht geschützt sei.

Geflügelnews

Tag der offenen Tür im BMLEH

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) öffnet am kommenden Wochenende seine Türen für die Öffentlichkeit. Besucher:innen haben am Samstag und Sonntag (21./22.06.2026) die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen des Ministeriums in der Französischen Straße in Berlin zu werfen.  

Neben Talks, Musik, Kochen und Quiz zum Mitmachen sowie Führungen durch das Ministerium und einem bunten Kinderprogramm gibt es auch viel Wissenswertes über Bienen und torffreies Gärtnern zu erfahren. Außerdem stehen Praktikerinnen und Praktiker aus der Landwirtschaft für Gespräche bereit.

In verschiedenen Themenbereichen, unter anderem Digitalisierung und Ernährung, können sich die Besucher:innen zudem über die Arbeit des BMLEH informieren. Wer Einblicke in das Dolmetschen bei Internationalen Konferenzen erhalten möchte, kann sich außerdem selbst einmal beim Live-Dolmetschen ausprobieren.

Das BMLEH ist jeweils von 10-18 Uhr geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

BMLEH

Mecklenburg-Vorpommern stellt Weichen für rechtssicheres Wolfsmanagement

Am 2. April 2026 ist das geänderte Bundesjagdgesetz in Kraft getreten. So haben Behörden nun die Möglichkeit, schneller und zielgerichteter auf Wolfsrisse reagieren zu können. Unter der Voraussetzung, dass Nachweise sowohl über einen Nutztierriss durch einen Wolf als auch über ausreichende Maßnahmen zum Herdenschutz vorliegen, können Maßnahmen unmittelbar nach der Begutachtung eingeleitet werden. Über die Umsetzung der neuen Regelungen sind die zuständigen Behörden und beteiligten Institutionen in Kenntnis gesetzt worden.

„Der Wolf gehört inzwischen dauerhaft zur Natur in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig tragen unsere Weide­tierhalter täglich Verantwortung für ihre Tiere und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaften. Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt werden“, erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Der Minister betont, dass sowohl Nutztiere wirksam zu schützen seien als auch der günstige Erhaltungszustand des Wolfes gesichert werden müsse. Vor dem Einleiten einer Maßnahme müsse fachkundlich begutachtet werden, dass nachweislich ein Wolf trotz ausreichender Schutzmaßnahmen Schäden in Nutztierbeständen verursacht hat. Herdenschutzmaßnahmen seien weiterhin die beste Maßnahme, um eine nachhaltige Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen in dem Bundesland zu gewährleisten, so der SPD-Politiker.

„Wer seine Tiere schützt und dennoch von Wolfsschäden betroffen ist, erwartet zu Recht, dass der Staat handlungsfähig ist. Die neuen Regelungen schaffen dafür zusätzliche Möglich­keiten und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, so Backhaus.

Ein landesweiter Wolfsmanagementplan zur Schaffung eines einheitlichen Rahmens für den Umgang mit dem Wolf in Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit in Arbeit.

Ministerium Mecklenburg-Vorpommern

Rückläufige Tierhaltung gefährdet Grünland

Der Strukturwandel in der Nutztierhaltung hat dazu geführt, dass sowohl die Fleischproduktion als auch der gesamte Nutztierbestand in Deutschland seit Jahren rückläufig ist. Die Hauptgründe liegen an einem veränderten Konsumverhalten, gestiegenen Kosten für Futter und Energie sowie geringen Erlösen und letztendlich auch an den verschärften gesetzlichen Auflagen. Der Rückgang der Weidetierhaltung beeinflusst aber auch das Grünland.

Durch die sinkende Nachfrage nach Grünlandfutter bestehe die Gefahr, dass die bisher benötigten Flächen langfristig nicht mehr genutzt und gepflegt werden. Das wiederum habe negative Auswirkungen auf Biodiversität und Landschaftsbild, erklärt Prof. Dr. Andre Deppermann von der Technischen Hochschule Bingen. Um die Risiken zu identifizieren, hat der Wissenschaftler ein Forschungsprojekt ins Leben gerufen, in dem verschiedene Daten systematisch zusammengeführt werden, um Risiken zu identifizieren.

Das Projekt „Entwicklung eines integrierten Analyserahmens für die Landnutzung in Rheinland-Pfalz“ läuft von Juni 2026 bis Mai 2028 und wird von der Carl-Zeiss-Stiftung im Rahmen des Programms „CZS Forschungsstart“ mit rund 236.000 Euro gefördert. Ziel des Vorhabens ist, Szenarien zu gefährdeten Regionen zu erstellen. Langfristig soll das Projekt zur Reform der Europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik beitragen.

Das Forschungsprojekt richtet sich an Akteur:innen in Rheinland-Pfalz, darunter Politik, Verwaltung und Praxis, die sich mit der Nutzung und Pflege von Grünlandflächen befassen. 

TH Bingen

Hessen schreibt Tierwohlpreis aus

Tierwohl in der Nutztierhaltungwird in Hessen ernst genommen. So hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, das Leben und Wohlbefinden, die Unversehrtheit sowie die Würde von Tieren besonders zu schützen. Verschiedene Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um diesem Ziel näher zu kommen. So hat die Regierung unter anderem Tierschutzindikatoren entwickelt sowie die Qualifizierung und Fortbildung Nutztierhalter:innen und Weiterentwicklung der rechtlichen Anforderungen vorangetrieben.

Zudem haben die hessischen Veterinärbehörden Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben, bei Tiertransporten und der Schlachtung oder Tötung von Tieren intensiviert. Mittels einer Informationsplattform, die das Hessische Umweltministerium und die hessische Landestierschutzbeauftragte gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ins Leben gerufen haben, soll die Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen unterstützt werden. Hier können sich Tierhaltende über kritische Haltungsbedingungen als auch charakteristisches Tierverhalten bei nicht artgerechter Haltung informieren.

Und auch in diesem Jahr hat das Landwirtschaftsministerium den Hessischen Preis „Tierwohl in der Landwirtschaft“ 2026 ausgeschrieben. Für den mit 17.000 Euro dotierten Preis sucht das Ministerium beispielhafte und innovative Projekte für eine zukunftsfähige Tierhaltung. Bis zum 1. September 2026 können Vorschläge von Bewerber:innen selbst eingereicht oder auch von Dritten benannt werden.

Um aktuelle Probleme des Tierschutzes geht es auch in der gleichnamigen Hybrid-Veranstaltung am 3. und 4. September 2026. Die Teilnahme ist sowohl vor Ort in Hannover oder online im Live-Stream möglich. Eine Anmeldung ist bis zum 31. August 2026 um 16 Uhr möglich

Ministerium Hessen

Bayern erhöht Fördergelder für Tierwohlprogramm

Der Freistaat Bayern wird auch in diesem Jahr das Tierwohlprogramm „BayProTier“ fortsetzen. Trotz angespannter Haushaltslage stellt die Landesregierung insgesamt mehr als 15,6 Millionen für das Förderprogramm zur Verfügung. Mit der Fördersumme, die im Vergleich zum letzten Förderzeitraum um 3,5 Millionen Euro erhöht wurde, können rund 1.200 Betriebe sowohl bei Investitionen als auch bei den laufenden Mehrkosten besonders tierwohlgerechter Haltung unterstützt werden.

„Tierwohl hat für uns weiterhin höchste Priorität. Unser Programm gleicht die laufenden Mehrkosten moderner Tierwohlställe aus und wird von den Betrieben sehr gut angenommen. Das zeigt: Wir unterstützen genau dort, wo die Landwirtschaft verlässliche Partner braucht“, erklärt Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort wieder Anträge stellen. Alle bisherigen Maßnahmen werden auch in 2026 mit unveränderten Anforderungen fortgeführt.

Für die Zukunft der heimischen Landwirtschaft fordert Kaniber vom Bund endlich langfristige Planungssicherheit für die Betriebe: „Wer mehrere hunderttausend oder sogar Millionen Euro in einen neuen Stall investiert, braucht Verlässlichkeit und keine ständig wechselnden Vorgaben.“

Ministerium Bayern

Bundeskabinett beschließt Lockerungen beim Umbau von Tierwohlställen

In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett beschlossen, den Umbau von Tierställen zu erleichtern, die vor 2013 errichtet worden sind. Ein entsprechender Gesetzentwurf hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegt. Demnach wird auch ein Wechsel der in dem Stall gehaltenen Tierart ermöglicht, sofern der Umbau die Haltungsbedingungen verbessert. Die neue Regelung soll ab 2027 greifen.

Gemäß der aktuellen Gesetzeslage dürfen Landwirt:innen ihre Ställe, die vor 2013 errichtet wurden, nicht umgebauen. Gemäß einer Rechtsänderung waren vor allem flächenarme Betriebe mit starker Tierhaltung im Außenbereich nicht mehr privilegiert.

„Wir machen den Stallumbau möglich, damit Tierwohl nicht am Genehmigungsrecht scheitert“, erklärt Silvia Breher, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). „So stärken wir unsere Landwirtschaft und sichern Wertschöpfung im ländlichen Raum.“ Nach Information des BMLEH werden künftig zahlreiche unnötige Auflagen aufgehoben. Unter anderem entfällt die bisherige Vorgabe, dass der Umbau die höheren Haltungsstufen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes erfüllen muss. Ab 2027 soll zudem ein Rück- und Neubau statt eines Stallumbaus erlaubt sein. Auch die Genehmigung von Biomasseanlagen im Außenbereich soll mit dem Gesetzentwurf erleichtert werden.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert außerdem, dass die laufenden Mehrkosten für die Tierwohlställe in den nächsten Jahren gefördert werden. Anlässlich der Haushaltsdebatte soll daher die Bundesregierung eine entsprechende zusätzliche Fördersumme aus dem Kernhaushalt auch für das Jahr 2027 für das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung (BUT) bereitstellen.

BMLEH

Agrarheute

Deutscher Tierschutzbund erneuert Forderung nach Verbot der Anbindehaltung

Heute (1.6.) ist der Internationale Tag der Milch. Aus diesem Anlass hat der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einem Verbot der Anbindehaltung für Rinder noch einmal bekräftigt. Laut Angaben der Tierschutzorganisation werden in Deutschland für die Produktion von Kuhmilch noch immer 410.000 Milchkühe in Anbindehaltung gehalten. Hinzu kommen Jungtiere, Bullen und Färsen.

„Milch entsteht nicht im idyllischen Bilderbuchstall, sondern oft unter Bedingungen, die aus Tierschutzsicht nicht akzeptabel sind. Kühe sind soziale und bewegungsaktive Tiere – dennoch werden noch immer hunderttausende von ihnen den Großteil des Jahres oder sogar dauerhaft angebunden“, erklärt Dr. Melanie Dopfer, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Der Verband fordert ein klares gesetzliches Verbot sowohl für die ganzjährige als auch für die saisonale Anbindehaltung. „Das Anbinden von Rindern ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, so Dopfer.

Gleichzeitig sind auch die Verbraucher:innen aufgefordert, mit ihrer Kaufentscheidung ein Zeichen zu setzen.

Deutscher Tierschutzbund

Praxisnetzwerk SwissVets soll tiermedizinische Versorgung von Nutztieren sichern

Das Schweizer Praxisnetzwerk SwissVets betreibt in der Deutschschweiz aktuell sechs Tierarztpraxen mit Schwerpunkt Nutztiermedizin. Der Eintritt der Agrargenossenschaft fenaco im Juni 2026 soll dem Netzwerk eine langfristige Entwicklungsperspektive geben, erklärt Ulrich Witschi, Präsident des Verwaltungsrats von SwissVets.

Als neue Mehrheitsaktionärin von SwissVets wird die fenaco Genossenschaft gemeinsam mit Swissgenetics, der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter (ASR) und weiteren Kleinaktionären daran arbeiten, die tiermedizinische Versorgung in ländlichen Regionen der Schweiz langfristig zu sichern. Dafür soll das Netzwerk in der nahen Zukunft um weitere Nutztierpraxen erweitert werden.  

„Mit der Beteiligung an SwissVets will die fenaco einen Beitrag zur langfristigen Sicherung der medizinischen Versorgung für Nutztiere in der Schweiz leisten. Das entspricht unserem genossenschaftlichen Zweckauftrag. Gleichzeitig stärken wir unsere Position als Nahversorgerin für essenzielle Bedürfnisse der Bevölkerung auf dem Land“, betont Michael Feitknecht, Vorsitzender der Geschäftsleitung der fenaco.

Aktuell stehen viele selbstständige Großtierärzt:innen vor der Pensionierung, haben aber Probleme, Nachfolger:innen für ihre Praxis zu finden. Jüngere Veterinärmediziner:innen lehnen meist jedoch die Übernahme einer Einzelpraxis mit 24-Stunden-Notfalldienst ab und entscheiden sich stattdessen für die Mitarbeit in einer bestehenden Praxisstruktur. Das Konzept von SwissVets  soll dieser Entwicklung entgegenwirken.

fenaco

Widerstandsfähige Viehhaltungssysteme im Fokus der EAAP 2026

Nach Innsbruck im vergangenen Jahr wird die Jahrestagung der European Federation of Animal Science (EAAP) in 2026 in Hamburg stattfinden. Vom 7. bis 11. September 2026 werden rund 1.800 Fachleute aus Landwirtschaft, Wissenschaft, Beratung, Wirtschaft und Politik aus mehr als 60 Ländern zu nahezu 100 wissenschaftlichen Veranstaltungen zu Themen wie Tiergesundheit, Tierwohl, Genetik und Fütterung erwartet. Im Fokus der 77. EAAP-Tagung steht die Gestaltung widerstandsfähiger Viehhaltungssysteme als Schlüssel zur Kreislauflandwirtschaft.

Eine frühzeitige Buchung lohnt sich. Noch bis zum 31. Mai 2026 können Interessierte von vergünstigten Teilnahmegebühren profitieren. Den Teilnehmenden bietet sich auf der Tagung die Möglichkeit, sich über neue Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu informieren, internationale Perspektiven kennenzulernen und sich mit Fachleuten aus aller Welt auszutauschen. Neben dem umfangreichen Fachprogramm erwartet die Besucher:innen außerdem ein vielseitiges Rahmenprogramm mit Exkursionen, Netzwerkveranstaltungen und zahlreichen Möglichkeiten zum persönlichen Austausch.

Der Kongress wird gemeinsam vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde e.V (DGfZ) organisiert. Die Kongresssprache ist Englisch.

EAAP

Zahl der Milchviehbetriebe in Ostdeutschland nimmt weiter ab

Im Osten Deutschlands schreitet der Strukturwandel in der Nutztierhaltung massiv voran. So habe sich die Zahl der Milchviehbetriebe in den fünf ostdeutschen Bundesländern bereits stark verringert, erklärt Klaus Siegmund vom Interessenverband Milcherzeuger (IVM). Während vor gut 30 Jahren noch rund 4.760 Milchkuhbetriebe in der Region gezählt wurden, könnten in 10 Jahren möglicherweise nur noch 500 bis 700 Betriebe aktiv sein. Gleichzeitig dominierten immer mehr Großbetriebe den Markt, betonte Siegmund auf der IVM-Jahrestagung in der vergangenen Woche, auf der auch das 35-jährige Verbandsbestehen gefeiert wurde.

Damit einhergehend wurden seit 2015 1 Mio. Tonnen Milch weniger produziert, was einem bundesweiten Anteil an 18,4 Prozent entspricht. Ein Grund für den Strukturwandel ist nach Angaben des Branchenexperten der stark unterschiedliche Modernisierungsgrad der ostdeutschen Milchviehbetriebe.

Der Milchindustrieverband (MIV) hob anlässlich des Jubiläums die zielorientierte Zusammenarbeit hervor. Dabei sei der IVM als „durchaus kritischer, aber auch konstruktiver Begleiter“ der eigenen Verbandsarbeit aufgetreten. Als ein wichtiger Beitrag zur Transparenz in der Milchbranche seien Zahlen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in der Vergangenheit kritisch hinterfragt worden, so MIV-Hauptgeschäftsführer Björn Börgermann.

Schweizerbauer

Weltbienentag: gesunde Bienenvölker für Ökosysteme unverzichtbar

Am 20. Mai ist Weltbienentag. Im Jahr 2018 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen diesen besonderen Tag eingeführt, um einerseits auf die immense Bedeutung von Bienen hinzuweisen und andererseits auf den starken Rückgang der Bienenpopulation und den erforderlichen Schutz dieser Insekten aufmerksam zu machen.

Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) nimmt den Weltbienentag zum Anlass, die Bedeutung von Honigbienen als eines der wichtigsten landwirtschaftlichen Nutztiere aufzuzeigen. „Der Weltbienentag erinnert uns daran, wie unverzichtbar gesunde Bienenvölker für unsere Ernährung und unsere Ökosysteme sind. Bienengesundheit ist daher auch ein veterinärmedizinisches Thema“, betont ÖTK-Präsident Mag. Kurt Frühwirth. Höhere Bestandsdichten sowie eingeschleppte Parasiten und Krankheitserreger, die das Risiko für Krankheitsausbrüche erheblich erhöhen, hätten die Anforderungen an die Bienenhaltung in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert, so Frühwirth weiter. Um so wichtiger sei die veterinärmedizinische Expertise. So fordert die ÖTK eine stärkere Einbindung der Veterinärmedizin in die Betreuung von Bienenvölkern. Wie bei anderen Nutztieren müsse auch bei Bienen die Gesunderhaltung, Prävention und Behandlung veterinärmedizinisch begleitet werden.

„Seuchenhafte Erkrankungen gefährden nicht nur die Bienen, sondern auch die gesamte Lebensmittelkette. Mit wissenschaftlich fundierter Expertise und gesetzlicher Grundlagen setzen wir uns gezielt für die Gesunderhaltung der Bienenvölker ein. Denn gesunde Bienen bedeuten nicht nur sichere Honigprodukte, sondern auch eine funktionierende Landwirtschaft und Biodiversität. Die Biene verdient unsere volle Aufmerksamkeit – heute und jeden Tag“, sagt Frühwirth abschließend.

„Wir Menschen sind auf Bienen angewiesen“, betont auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus und verweist auf die Rolle der Landwirt:innen. „Auch sie sind wichtig bei der Erhaltung der Bienen. Schließlich werden 58 Prozent der Fläche unseres Landes landwirtschaftlich genutzt.“

Um die Nahrungssituation der Bienen auch in den Städten und Gemeinden zu verbessern, seien öffentliches Grün und private Gärten von großer Bedeutung. „Und da zählt jede noch so kleine Wiese oder jedes begrünte Dach. Denn jeder kann selbst zum Bienenschutz und damit zur Artenvielfalt beitragen. Neben der Schaffung von Lebensräumen, in denen Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten für Insekten vorkommen, sollte man darauf achten, gezielt Gehölze oder Wildpflanzen aus der Region zu kaufen und anzupflanzen. Beliebt bei Wildbienen sind etwa Glockenblumen, Korbblütler wie Färberkamille und Rainfarn sowie der Natternkopf“, sagt der Minister abschließend.

Hinweis: Im Herbst startet auf Myvetlearn.de zum Thema Bienengesundheit eine mehrteilige Fortbildungsreihe für Tierärztinnen und Tierärzte.

ÖTK

Ministerium Mecklenburg-Vorpommern

EU-Parlament fordert mehr Unterstützung von heimischen Tierhaltenden

Ende April 2026 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zur stärkeren Unterstützung der Tierhaltenden in Europa verabschiedet. Darin fordern die Parlamentarier:innen die Europäische Kommission auf, Maßnahmen festzulegen, um die Tierhaltenden vor der Konkurrenz durch Importe aus Drittstaaten zu schützen und eine Verlagerung der Produktion ins außereuropäische Ausland zu verhindern.

Neben Maßnahmen zur Sicherung der Budgets der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Berücksichtigung der EU-Standards für Tierschutz, Tiergesundheit und Umweltverträglichkeit in allen Handelsabkommen und einer optimierten Vermarktung von EU-Tierprodukten im Ausland, fordert das Parlament unter anderem auch eine verbesserte EU-Koordinierung bei Impfstrategien, Früherkennungssystemen und Datenaustausch, einschließlich einer zentralen Impfdatenbank sowie Entschädigungsregelungen für von Krankheitsausbrüchen betroffene Landwirt:innen.

Mit diesen Maßnahmen soll der zunehmende ökonomische, ökologische und soziale Druck der Tierhaltenden verringert werden, damit ein weiterer Rückgang der Tierzahlen in Europa verhindert wird.

BRS

Deutscher Erdüberlastungstag 2026 bereits am 10. Mai

Der ökologische Fußabdruck errechnet sich aus dem Verbrauch von Wasser, Holz oder anderen Rohstoffen, aber auch Müll und Abgase fließen mit in die Bilanzierung rein. Der Earth Overshoot Day ist der Tag, an dem die Weltbevölkerung alle Ressourcen aufgebraucht hat, die die Erde pro Jahr auf natürlichem Weg ersetzen kann. Der deutsche Erdüberlastungstag fällt in diesem Jahr auf den kommenden Sonntag (10.05.2026). Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Menschen hierzulande mehr natürliche Ressourcen verbraucht haben, als bis Ende des Jahres wieder nachwachsen können. Deutschland rutscht damit in diesem Jahr rund 8 Wochen früher als in 2025 auf seinem imaginären Umweltkonto in die roten Zahlen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert daher Sofortmaßnahmen wie Tempolimit und den raschen Ausbau erneuerbarer Energien. „Unser aktueller Lebens- und Wirtschaftsstil ist nicht zukunftsfähig. Der Iran-Krieg zeigt uns, wie abhängig wir von fossilen Rohstoffen sind, die immer knapper werden. Anstatt umzuschwenken auf Erneuerbare, setzen wir weiter auf Kohle, Öl und Gas. Wir treiben damit unseren CO2-Austoß weiter in die Höhe und zerstören so unsere Wälder, Wiesen, Flüsse und Meere, unsere Lebensgrundlagen und den Lebensraum von Tieren. Mit Strom aus Sonne und Wind, Wärmepumpen und leichten, kleinen und sparsamen E-Autos schaffen wir Unabhängigkeit, Planungssicherheit und Klimaschutz“, betont Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND.

Mithilfe von sofortigen Maßnahmen könne die Überlastung bald sinken, sagt Christoph Bals, politischer Geschäftsführer von Germanwatch. „Aber diese und weitere ermutigende Trends müssen stark beschleunigt werden, um irreversible Klima-Kipppunkte und massive weitere Artenverluste zu verhindern“, so Bals abschließend.

Vor nahezu 40 Jahren hat Deutschland sein Ökokonto nur leicht überzogen: Damals war der Earth Overshoot Day „erst“ am 19. Dezember. Von diesem Datum sind wir inzwischen weit entfernt.

ARD Alpha

Tierärzt:innen leisten wichtigen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit

Veterinärmediziner:innen leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Zukunft. Darauf weist die österreichische Tierärztekammer anlässlich des am vergangenen Samstag begangenen World Veterinary Day hin.

Der Welttierärztetag hat das Ziel, die zentrale Rolle der Tierärzt:innen für Gesellschaft und öffentliche Gesundheit sichtbar zu machen. „Unsere Arbeit als Tierärzt:innen reicht weit über die medizinische Versorgung von Tieren hinaus: Wir sind Frühwarnsystem, Seuchenbekämpfer:innen und wirtschaftliche Stabilitätsfaktoren zugleich“, erklärt ÖTK-Präsident Mag. Kurt Frühwirth.

So leisten Tierärzt:innen einen wichtigen Beitrag zu einer resilienten Landwirtschaft, unter anderem durch die Betreuung von Betrieben im Bereich Biosicherheitsmaßnahmen, was in Anbetracht grassierender Tierseuchen besonders bedeutsam sei, so Frühwirth.

„Wir Tierärzt:innen erkennen Entwicklungen frühzeitig und tragen entscheidend dazu bei, geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten – zum Schutz von Tiergesundheit, Lebensmittelsicherheit und letztlich auch der menschlichen Gesundheit“, betonte der ÖTK-Präsident. „Tierärzt:innen sichern nicht nur das Wohl der Tiere, sondern auch wirtschaftliche Existenzen. Tierärztliche Arbeit wirkt sich direkt auf Produktivität, Qualität und Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion aus.“

ÖTK

Gerichtsurteil wird Putenhaltung stark verändern

Am Donnerstag (23.04.2026) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gegen einen Putenmastbetrieb ausgesprochen, das eine umfassende Diskussion ausgelöst hat und als ein wegweisendes Signal für den Tierschutz angesehen wird. Der Beklagte ist ein Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg, gegen dessen Haltungsbedingungen ein in dem Bundesland ansässiger Tierschutzverband im Jahr 2024 geklagt hatte. Neben fehlender Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere stand auch das umstrittene Schnabelkürzen im Fokus der Klage.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in dritter Instanz entschieden, dass die Haltungsbedingungen in diesem Betrieb mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind.

Das Urteil nimmt Miriam Staudte, Landwirtschaftsministerin des Landes Niedersachsen, zum Anlass, auf die Defizite in der Putenhaltung in Deutschland hinzuweisen und klare und verlässliche gesetzliche Mindestanforderungen im Tierschutz zu fordern. „Zwar zielt das Bundesverwaltungsgericht zunächst auf einen konkreten Einzelfall ab und stellte fest, dass die Haltungsbedingungen eines putenhaltenden Betriebes in Baden-Württemberg nicht mit den Grundsätzen des § 2 des Tierschutzgesetzes im Einklang stehen. Dennoch wird dieses Urteil maßgeblichen Einfluss auf die gesamte Branche haben, weil die kritisierten Bedingungen sehr weit verbreitet sind. Wenn uns das Urteil vorliegt, werden wir als Land mit viel Putenhaltung in bestimmten Regionen sehr schnell prüfen, welche weiteren Schritte wir in Niedersachsen initiieren können“, so die Ministerin. Ihr zufolge könnte nun sogar eine Klagewelle drohen.

Konkret fordert Staudte, dass weniger Puten in einem Stall zusammenleben müssen und dass es Strohballen und Pickblöcke für die Tiere gibt.

„Im Februar hat die Europäische Lebensmittelbehörde wissenschaftliche Empfehlungen zur Putenhaltung vorgelegt, von denen die deutschen Zustände Lichtjahre entfernt sind. Für eine entsprechende Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung existieren seit Jahren konkrete Vorarbeiten der letzten beiden Vorgänger-Regierungen. Anstatt auf eine EU-Putenhaltungsverordnung zu warten, liegt es nun an der amtierenden Bundesregierung, diese Vorlagen aufzugreifen, nachzubessern und zügig umzusetzen“, erklärt der Deutsche Tierschutzbund, der das Urteil begrüßt.

Ministerium Niedersachsen

Dänemark steigt aus Ferkelkastration aus

Dänemark will die chirurgische Kastration von männlichen Saugferkeln bis Ende 2029 abschaffen. Gemäß einer vom dänischen Dachverband der Agrar- und Ernährungswirtschaft (Landbrug & Fødevarer) und der dänischen Regierung entwickelten Tierschutz-Initiative soll der Ausstieg schrittweise erfolgen. Die Schweinebranche steht nach Berichten des Verbandes hinter dem Kastrations-Ausstieg.

Für die Schweinehalter:innen in Deutschland bedeutet diese Maßnahme grundlegende Veränderungen. Da der skandinavische Nachbar bislang der Hauptlieferant für Importferkel darstellt, müssten sich die Mäster:innen spätestens ab dem Stichtag 1. Januar 2030 auf die Haltung von Jungebern bzw. mit Immunokastration behandelte Ferkel einstellen oder sich zeitnah neue Ferkellieferanten suchen.

Grundsätzlich hofft die dänische Schweinebranche, dass der Exportmarkt, einschließlich Deutschland, mit der neuen Tierschutz-Initiative mitziehen wird.

Agrarheute

Weltweit größter Schweinemarkt in der Krise

Auch in China machen sich die aktuellen Konflikte in verschiedenen Branchen bemerkbar. So kämpfen unter anderem die Schweinehalter:innen des weltweit drittgrößten Landes mit steigenden Kosten für Öl, Getreide und Futtermittel. Gleichzeitig fallen die Preise für Schweine weiter in den Keller und haben inzwischen ein Acht-Jahres-Tief erreicht. Der Hauptgrund dafür liegt in der sinkenden Nachfrage, die auf massive Überkapazitäten trifft. Diese basiere nach Meinung von Expert:innen auf der rasanten Industrialisierung der Branche, was sich auch nagativ auf die Fleischqualität und damit auf die nachfrage auswirke.

Die Vorgaben der Regierung, die Bestände zu regulieren und das Schlachtgewicht auf etwa 120 kg zu begrenzen, wurden von der Branche nicht befolgt. Chinas Landwirtschaftsminister Han Jun hat die großen Agrarkonzerne des Landes daher aufgefordert, mit gutem Beispiel voranzugehen, die Reduzierungsanforderungen umzusetzen und von einer rücksichtslosen Expansion abzusehen. 

Die angestrebten Maßnahmen sind im ersten Quartal 2026 ins Gegenteilige gerutscht. So ist die Produktion um 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 16,69 Millionen Tonnen gestiegen. Allein in den ersten drei Monaten wurden rund 200,26 Millionen Schweine geschlachtet, was einem Zuwachs von 2,8 % entspricht. Die Regierung wird sich nun intensiver bemühen, die Bestandsverkleinerung voranzutreiben.

Agrarheute

Weitere ND-Ausbrüche in Brandenburg und Bayern

Die Newcastle-Krankheit (ND) breitet sich im Süden und Osten Deutschlands weiter aus. Neben einem aktuellen Ausbruch in einem Geflügelbetrieb in Brandenburg ist die Tierseuche auch im bayerischen Gemeindebereich Gangkofen bestätigt worden.

Der neueste Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche in Brandenburg ereignete sich am Ende der vergangenen Woche in einem Hähnchenmastbetrieb im Kreis Märkisch-Oderland mit mehr als 126.000 Tieren, die alle gekeult werden mussten. Damit hat sich die Zahl der Ausbrüche in Brandenburg auf 19 erhöht. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Virusnachweis am Sonntag bestätigt. Nach Informationen des Ministeriums in Potsdam gehören die nachgewiesenen Viren zu einem Genotyp, der insbesondere in den osteuropäischen Ländern zirkuliert.

Ein weiterer Ausbruch der ND in Bayern ist zudem in Ganghofen bestätigt worden. Betroffen ist hier ein Geflügelbetrieb mit 40.000 Tieren, die bereits alle getötet wurden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Das zuständige Landratsamt Rottal-Inn ordnete alle erforderlichen Schritte nach dem Tierseuchenrecht an.

Für Geflügelhalter:innen in den von der ND betroffenen Gebieten gelten weiterhin strikte Regeln. Darunter fallen unter anderem die deutliche Verstärkung und Überwachung der Biosicherheitsmaßnahmen. Nach Informationen des FLI kann das Virus auch über die Luft und kontaminierte Materialien sowie über Anhaftungen an Schuhwerk, Kleidung oder Maschinen übertragen werden. Nur mit der strengen Einhaltung von Hygienemaßnahmen könne der Eintrag in Bestände verhindert werden, so das Institut.

Auf Myvetlearn.de finden Tierärzt:innen dazu eine entsprechende Online-Fortbildung.

Geflügelnews

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für mehr Vogelschutz

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für die praktische Umsetzung von mehr Schutz von Wildvögeln veröffentlicht. Sie enthalten praktische Ratschläge zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und Interessenträger bei der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinien und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Schutz wild lebender Vogelarten. Gleichzeitig sollen sie helfen, den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Denn Vögel spielen eine wesentliche Rolle für die biologische Vielfalt in Europa und tragen zu gesunden Ökosystemen bei. Seit 1979 schützt die Vogelschutzrichtlinie wild lebende Vogelarten und ihre Lebensräume in ganz Europa. Gleichzeitig werden diese Vorschriften mit den sozioökonomischen Bedürfnissen und Herausforderungen vor Ort, z. B. von Land- und Forstwirten sowie Fischern, in Einklang gebracht.

So enthalten die neuen Leitlinien von 2026 auch zwei Anhänge, die sich auf die Nonnengans und den Kormoran beziehen. Die Populationen dieser Arten haben sich in den letzten Jahren erheblich vergrößert, was zu Konflikten mit wirtschaftlichen Tätigkeiten wie Landwirtschaft und Fischerei geführt hat.

Die vorgelegten Leitlinien selbst sind allerdings rechtlich nicht bindend.

Fleisch gewinnt in Deutschland an Beliebtheit

Nachdem viele Jahre lang der Fleischkonsum der Menschen in Deutschland stetig gesunken ist, zeichnet sich seit 2023 ein Aufwärtstrend ab. Im dritten Jahr hintereinander ist der Pro Kopf-Verbrauch gestiegen. Nach dem bislang tiefsten Stand in 2022 mit 52,7 kg pro Person hat sich der Appetit auf Fleisch im vergangen Jahr wieder vergrößert (54,9 kg). Laut Informationen des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) sind das 1,4 kg mehr im Vergleich zu 2024.

Die Beliebtheit von Geflügelfleisch hat dabei stark zugenommen und macht inzwischen mehr als ein Viertel des gesamten Fleischkonsums in Deutschland aus (14,7 kg/Person). Neben der zunehmenden Beliebtheit von Hähnchenfleisch könnte auch der niedrigere Anstieg der Verbraucherpreise von Geflügelfleisch im Vergleich zu den anderen Fleischsorten Grund für den Anstieg sein. Aber sowohl Schweine- als auch Rindfleisch haben laut der Statistik leicht zugenommen.

Doch während der Verzehr steigt, ist die Nettofleischproduktion (Schlachtmenge) in Deutschland nach vorläufigen Angaben um 0,3 Prozent auf 7,3 Millionen Tonnen Schlachtgewicht gesunken. Einen großen Anteil daran hatten die rückläufigen Rinderschlachtungen. Die Geflügelpest hatte zudem einen großen Anteil an der rückläufigen Geflügelfleischproduktion und hat einen Rückgang um 1,5 Millionen Tonnen verursacht.

Zur Deckung des gestiegenen Bedarfs mussten höhere Mengen an Fleisch importiert werden. Die Einfuhren legten um knapp 11% auf 3,6 Mio. Tonnen zu.

BMEL-Statistik

Osterreiseverkehr: Vorsicht vor Einschleppung von Tierseuchen

Rund um die Osterfeiertage ist mit einem steigenden Reiseaufkommen innerhalb der Länder sowie in andere Länder zu rechnen. Damit wächst auch das Risiko, Tierkrankheiten einzuschleppen. Besonders die Mitnahme lebender Tiere sowie tierischer Produkte birgt erhebliche Gefahren für die Tier- und öffentliche Gesundheit, warnt das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Tierschutz- und Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig warnt: „Gerade in der Osterreisezeit müssen wir Verantwortung für unsere Tiere und die Gesundheit der Menschen übernehmen. Die Einschleppung gefährlicher Tierkrankheiten wie Tollwut, Maul- und Klauenseuche oder Afrikanische Schweinepest kann schwerwiegende Folgen für ganz Österreich haben. Bitte informieren Sie sich über geltende Vorschriften, bevor Sie mit Tieren reisen oder tierische Produkte mitbringen.“

Vor allem in Regionen nahe der EU-Außengrenzen tritt Tollwut weiterhin vermehrt auf. Da es sich hierbei um eine lebensbedrohliche Erkrankung handelt, die auch auf den Menschen übertragbar ist, dürfen keinesfalls Tiere – insbesondere Welpen – ohne die zuständigen Behörden zu informieren aus dem Ausland mitgenommen werden. Diese verfügen häufig nicht über den erforderlichen Impfschutz. Infektionen ziehen zudem umfangreiche behördliche Maßnahmen wie Abklärungen, Quarantäneanordnungen sowie Schutzmaßnahmen für Kontaktpersonen und andere Tiere nach sich. Zum Schutz von Mensch und Tier wird daher empfohlen, sich grundsätzlich vor Reisen umfassend über Einreisebestimmungen zu informieren und erforderliche Dokumente mitzuführen.

Auch Nutztierkrankheiten (wie z.B. die Maul- und Klauenseuche, die Afrikanische Schweinepest, oder Schaf- und Ziegenpocken) erfordern erhöhte Aufmerksamkeit: Diese stellen eine massive Gefahr für den österreichischen Tierbestand dar und können in weiterer Folge beträchtliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Die Einschleppung erfolgt nicht nur durch lebende Tiere, sondern kann auch über mitgebrachte Fleischprodukte erfolgen.

Besondere Vorsicht ist daher bei tierischen Lebensmitteln geboten: Fleisch, Milchprodukte oder ganze Tierkörper können Krankheitserreger enthalten, die zur Verbreitung von Seuchen beitragen. Auf die Mitnahme lebender Tiere sowie tierischer Produkte aus dem Ausland sollte daher nach Möglichkeit verzichtet werden.

All das gilt selbstverständlich nicht nur für Österreich, sondern trifft auch auf Deutschland sowie andere EU- und Nicht-EU-Länder zu.

BMASGPK

Biozid verantwortlich für massive Bienenverluste in der Schweiz

Wegen einer Häufung von Bienenverlusten in der Schweiz im Jahr 2025 hat der Bienengesundheitsdienst (BGD) sieben Bienenproben analysiert, die auf Vergiftungen hindeuteten. In einer der Proben konnten die Expert:innen eine schwere akute Vergiftung durch ein Biozid nachweisen, die auf dem Wirkstoff Thiamethoxam und dessen Abbauprodukt Clothianidin zurückzuführen ist. Die Vergiftungserscheinungen waren bei drei Bienenvölkern eines Imkers festgestellt worden, die zu einer hohen Sterblichkeit bei den Bienen geführt hat.

Diese Wirkstoffe sind laut Angaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) in sechs Biozidprodukten enthalten, die für die professionelle Insektenbekämpfung verwendet werden. Einige dieser Produkte dienen der Abwehr von Fliegen und enthalten Zucker als Lockstoff, der wiederum auch Bienen anlockt.

Auch wenn aktuell aufgrund des Wegfalls zahlreicher Insektizide kaum Vergiftungen bei Bienen nachgewiesen werden, empfiehlt Simon Gisler vom BGD, die Entwicklung dennoch im Auge zu behalten. Denn es gäbe eine hohe Nachfrage nach neuen Insektiziden, für die möglicherweise auch vereinfachte Zulassungen gelten, so Gisler.  

Nach Informationen des BGD konnte in vier Proben zudem eine außergewöhnlich hohe Virenbelastung festgestellt werden. Dass in mehreren Fällen auch schwarze, haarlose Bienen festgestellt wurden, lasse auf das Chronische Bienen-Paralyse-Virus (CBPV) schließen, so der BGD.  CBPV ist eine ansteckende Viruserkrankung bei adulten Honigbienen, die zu zitternden, flugunfähigen, schwarzen, haarlosen Bienen und massivem Totenfall vor dem Flugloch führt. 

Schweizerbauer

Studie soll psychische Belastung in der Landwirtschaft untersuchen

Die psychische Belastung von Landwirt:innen nimmt merklich zu. Neben den wirtschaftlichen und klimatischen Unsicherheiten wachsen auch die persönliche Sorgen um die Existenz. Diese werden durch eine hohe Arbeitslast, wachsende Bürokratie sowie geringe Wertschätzung in der Gesellschaft verstärkt. Die Folge sind eine Häufung von Burn-Outs in der Branche und hohe Raten von Depressionen, Ängsten und Suizidgefährdung.

Um angemessene Hilfsangebote und Präventionsmaßnahmen zu entwickeln, hat sich die Agrarministerkonferenz (AMK) bei ihrem letzten Treffen am 20. März 2026 intensiv mit dem Thema befasst. Im Vorfeld hatte der Bund die Durchführung und die Finanzierung einer bundesweiten Datenerhebung zu Suizid und mentaler Gesundheit in der Landwirtschaft durch die AMK gefordert. Diese Daten sollen ein aktuelles Bild der Notlage sowie psychischen Belastungen der Landwirt:innen aufzeigen. 

Ein mündlicher Zwischenbericht soll bereits zur Konferenz im Herbst 2026 vorgelegt werden, zur Frühjahrs-AMK 2027 könnte ein schriftlicher Bericht folgen.

Topagrar

Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz beschlossen

Wie schon vorherzusehen war, hat der Bundesrat am vergangenen Freitag (27.03.2026) die Novelle des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Das „Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sieht vor, dass nicht nur Problemwölfe leichter zu entnehmen sind, sondern auch, dass Jäger:innen Wolfsbestände unter bestimmten Voraussetzungen aktiv regulieren können. Sobald feststeht, dass Wölfe Nutztiere gerissen haben, gelten die Beutegreifer nach dem neuen Bundesjagdgesetz als Problemwölfe und dürfen ganzjährig entnommen werden.

Die Zahl der Wolfspopulationen und der Risse von Nutztieren ist in den vergangenen Jahren gestiegen. So wurden im Jahr 2024 rund 4.300 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von den Raubtieren getötet.

Für alpine Regionen und an den Deichen gelten jedoch Ausnahmebestimmungen. So können die Länder, in denen kein günstiger Erhaltungszustand gilt, zur Vermeidung von Weidetierrissen nicht schützbare Weidegebiete ausweisen. In Regionen mit einem günstigen Erhaltungszustand sind die zuständigen Behörden künftig verpflichtet, revierübergreifende Managementpläne aufzustellen, die gewährleisten, dass trotz Jagd der günstige Erhaltungszustand des Wolfes erhalten bleibt.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärt: „Niemand will den Wolf ausrotten, er hat sich bei uns als Teil der Tierwelt etabliert. Wenn aber Weidehaltung vielerorts schlicht nicht mehr stattfinden kann, haben wir einen klaren Handlungsauftrag. Künftig gibt es klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf. Ich freue mich, dass der Bundesrat meinem Gesetzentwurf zugestimmt hat – das ist ein guter Tag für alle Betriebe mit Weidehaltung.“ Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängt nun auf eine zügige Bundesverordnung mit klaren Vorgaben zu Entnahmequoten, Weidegebietskriterien und Zumutbarkeit der Zäunung.

Nach fünf Jahren muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag berichten, inwieweit sich die neuen Regelungen bewährt haben oder ob sie anzupassen sind.

BMELH

Weitere ND-Ausbrüche in Brandenburg und Bayern

Die Newcastle-Krankheit (ND) greift weiet um sich. Insgesamt gibt es bereits 40 Ausbrüche in Brandenburg, Bayern und Berlin. Von aktuellen Ausbrüchen sind in Brandenburg besonders die Landkreise Dahme-Spreewald und Oder-Spree betroffen. In zwei großen Geflügelhöfen sowie in kleineren Geflügelhaltungen kam es in den vergangenen Tagen zu weiteren Ausbrüchen. In Brandenburg wurden insgesamt 26 Fälle bestätigt.

Der größte Legehennenbetrieb Deutschlands in Bestensee musste wegen der aktuellen Ausbrüche nun auch die letzten Tiere töten. Nach Angaben des brandenburgischen Landwirtschaftsministeriums sind sechs Stallanlagen mit jeweils etwa 40.000 Tieren von der Newcastle-Krankheit betroffen.

„Die Ereignisse der vergangenen Wochen erschüttern uns alle tief. Nun jetzt auch den letzten Stall des Geflügelbetriebes in Bestensee aufgeben zu müssen und die Tötung der Tiere anzuordnen, ist ein schwerer und schmerzlicher Schritt für uns alle“, erklärt Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald.

Allein in seinem Landkreis ist die Zahl der gekeulten Tiere auf 1,36 Mio. gestiegen. Der Landkreis bittet daher weiterhin um erhöhte Wachsamkeit: Auch in geimpften Beständen sollten Auffälligkeiten wie erhöhte Tierverluste oder Leistungseinbrüche unverzüglich untersucht werden, um eine weitere Ausbreitung frühzeitig zu verhindern.

In Bayern ist die Zahl der ND-Ausbrüche ebenfalls auf 14 gestiegen: In Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn) wiesen die Behörden ND in einem dritten Geflügelbetrieb mit insgesamt 23.000 Masthähnchen nach, die alle getötet werden mussten.

Agrarheute
LTK Niedersachsen

Dänische Schweinehaltung in der Kritik

Dänemark gehört weltweit zu den führenden Exporteuren von Schweinen und Schweinefleisch. Gemäß der aktuellen Zahlen des dänischen Statistikamtes wurden zum Stichtag am 1. Januar 2026 in Dänemark insgesamt 12,3 Millionen Schweine gehalten. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten hat das skandinavische Land seine Schweinehaltung im Vergleich zu den Vorjahren weiter ausgebaut.

Die intensive Haltung steht aber immer wieder im Mittelpunkt von politischen und gesellschaftlichen Diskussionen. Im Rahmen des dänischen Wahlkampfes forderte eine breite Allianz aus mehreren Umwelt- und Tierschutzorganisationen erneut eine Neuausrichtung der Schweinehaltung, die das Ziel der Bestandsreduzierung sowie weniger negative Auswirkungen auf die Umwelt hat.

„Wir stellen fest, dass mehrere Parteien eine Reduzierung des gesamten Schweinebestands in Dänemark anstreben“, erklärte Jeppe Bloch Nielsen, Vorsitzender des Verbandes der dänischen Schweineproduzenten, daraufhin. Der Verband reagierte und hat ein Ausstiegsprogramm ins Spiel gebracht. Grundsätzlich kritisiert der Verband, dass das schlechte Image der dänischen Schweinebranche das Ergebnis falscher Aussagen und unwahrer Behauptungen verschiedener politischen Parteien sei.

„Wenn es nun einmal so ist, dass man in Dänemark keine Schweineproduktion mehr wünscht, dann müssen wir uns darauf einstellen und uns darauf konzentrieren, wie wir mit dieser Situation bestmöglich umgehen“, so Bloch Nielsen weiter. Ziel des nun vorgelegten Vorschlags sei es, den gesamten Schweinebestand anzupassen, ohne dabei finanzielle Unsicherheit und psychologischen Druck auf die Schweineproduzenten und ihre Familien auszuüben.

Dieser Vorschlag wird jedoch von dem dänischen Fachverband der Land- und Ernährungswirtschaft (L&F) nicht unterstützt. Der frisch ins Amt gewählte Vorsitzende der L&F-Sektion für Schweine, HC Gæmelke, plant, die heimische Produktion weiterzuentwickeln und in Verbesserungen zu investieren.

Schweizerbauer

Nutztierforum 2026: Umbau der Tierhaltung muss planbarer werden

In der vergangenen Woche sind Expert:innen bei dem diesjährigen Nutztierforum am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) zusammengekommen, um über die aktuellen Herausforderungen der tiergerechten Aufzucht von Rindern und Schweinen zu diskutieren.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) eröffnete die Veranstaltung und forderte mehr Investition in die Forschung. „Nutztierhaltung ist ein tragender Pfeiler unserer Landwirtschaft, unserer Ernährungssicherheit und unserer ländlichen Räume. Sie sichert Wertschöpfung, Arbeitsplätze und eine verlässliche regionale Versorgung“, so Backhaus. Der Minister warnte vor einer leichtfertigen Schwächung der Lebensmittelproduktion: „Ernährungssicherheit beginnt im Stall – und sie endet nicht an der Supermarktkasse.“ Bundesweit würden Tiere und tierische Erzeugnisse 39,3 Milliarden Euro erwirtschaften – mehr als die Hälfte des landwirtschaftlichen Produktionswertes.

So machte der Minister auch klar, dass das Streben nach mehr Tierwohl, besseren Haltungsbedingungen und resilienten Systeme nicht einhergehe mit Politik, „die Betriebe in die Knie zwingt und Produktion ins Ausland verlagert“. Der Umbau der Tierhaltung müsse planbar, praxisnah und wettbewerbsfähig gestaltet werden. „So bleiben Wertschöpfung und Know-how in der Region – und zugleich werden hohe Standards bei Tierwohl und Umwelt gesichert.“

Der Minister unterstrich zudem die herausragende Rolle des FBN in Dummerstorf: „Ohne wissenschaftlich fundierte Lösungen wird es keine gesellschaftliche Akzeptanz geben. Das FBN forscht vom Tier her – und genau das brauchen wir: Wissen statt Schlagworte.“

„Die tiergerechte Aufzucht von Kälbern und Ferkeln ist ein zentrales, wissenschaftlich belegtes Fundament für gesunde, leistungsfähige und resilientere Tiere. Beim Nutztier-Forum 2026 bündeln wir Erkenntnisse aus vorgeburtlichen Einflüssen, Fütterungsstrategien, Zuchtplanung und tiergerechter Praxis, um gemeinsam praktikable Wege zu entwickeln, die Tierwohl, Gesundheit und nachhaltige Produktion verbinden. Die Forschung am FBN liefert dafür evidenzbasierte Antworten – für eine zukunftsorientierte Nutztierhaltung“, betonte FBN-Vorstand Prof. Klaus Wimmers.

FBN

Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht beschlossen

Der Wolf wird als grundsätzlich jagdbare Tierart ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes hat der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat in der vergangenen Woche zugstimmt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Ziel verfolgt werden, die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen, insbesondere des präventiven Herdenschutzes, um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen und so dem Anliegen einer tragfähigen Balance zwischen den Interessen der Wirtschaftsbeteiligten an der Vermeidung von Schäden sowie dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz des Wolfs Rechnung zu tragen.

Mit dem Beschluss könnte das Gesetz noch vor Beginn der diesjährigen Weidesaison in Kraft treten. Die weiteren Termine im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren sind nur noch eine reine Formsache.

Mit der Gesetzesänderung sollen die Regelungen zur Jagd auf den Wolf bundesweit einheitlich vollzogen werden. In einem Entschließungsantrag von Union und SPD zur Änderung des Bundesjagdgesetzes werden die Länder angehalten, mehr Haushaltsmittel für Herdenschutzmaßnahmen zu verwenden. Weiterhin sieht der Antrag einige Klarstellung von Formulierungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Für den Begriff „günstiger Erhaltungszustand“ soll auf die Definition im EU-Recht verwiesen werden. Liegt dieser Zustand bei einer Population nicht vor, soll die zuständige Behörde Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung ergreifen. 

Wie Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV) in einer Sachverständigenanhörung im Ernährungsausschuss zu Beginn der Woche erklärte, müsse schnell und unbürokratisch gehandelt werden, um Problemwölfe möglichst zu erlegen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde spät, aber nicht zu spät, einer sich veränderten Wirklichkeit Rechnung getragen. Herdenschutz bleibe jedoch weiterhin notwendig und müsse dauerhaft gefördert werden, so der DJV-Präsident. 

Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Gesetzesnovelle. Die Landwirtschaft brauche beim Wolf endlich Rechtssicherheit statt unverbindlicher Absichtserklärungen, mahnte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet. Notwendig sei zudem eine generelle Entnahmequote von 40 % des Wolfzuwachses. In Regionen, in denen Herdenschutz technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar sei, müsse sichergestellt werden, dass sich keine Wölfe ansiedelten.

Deutscher Bundestag

Agrarheute

Bis zu 200 Rinder in Norditalien von IBR-Ausbruch betroffen

Die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), eine anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Rindern, die durch das Bovine Herpesvirus-1 (BHV-1) ausgelöst wird, breitet sich aktuell unter Rindern im Norden Italiens aus. In den vergangenen Wochen sind zwischen 150 und 200 Tiere in Betrieben im südlichen Trentino positiv auf das Virus getestet worden.

Die Landwirt:innen sind besorgt, da sich BHV-1 rasant zwischen Tieren ausbreiten kann. Neben der Tatsache, dass der IBR-Erreger zunächst keine sichtbaren Symptome zeigt, beunruhigt die Tierhalter:innen auch, dass in der Region seit über 20 Jahren gegen diesen Erreger angekämpft wird. Diese jahrelange Latenz kann die IBR so schwer beherrschbar machen.

Erkrankte Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, eitrig-schleimigen Nasenausfluss, Husten und Atemnot sowie einen starken Rückgang der Milchproduktion. Bei trächtigen Kühen kann eine Infektion Fehlgeburten auslösen. Eine Übertragung des Erregers auf den Menschen ist hingegen ausgeschlossen.

Deutschland gilt seit annähernd neun Jahren als BHV-1-frei. Das Monitoring und die Bekämpfung durch strenge Verordnungen der Krankheit wurde jedoch fortgesetzt, um den Status zu sichern.

Merkur

Solarweiden können zum Tierwohl beitragen

Weltweit sorgt der Klimawandel für Extremtemperaturen in den Sommermonaten. Die Beweidung unter Photovoltaikanlagen kann Schafsherden zugute kommen, denn die Solarmodule bieten den Tieren auf der Weide ausreichend Schatten. Das geht aus einer neuen Studie der Universität Göttingen hervor, die das Verhalten von Schafen über zwei Weideperioden hinweg untersucht hat.

Die mit GPS-Halsbändern ausgestatteten Tiere konnten während der Untersuchungen zwischen einem Bereich mit und einem ohne Solarmodule wechseln. In beiden Bereichen war eine gleiche Menge Futter bereitgestellt. An heißen Tagen bevorzugten die Schafe die schattigen Bereiche unter den Photovoltaikanlagen, während sie nachts eher offene Flächen aufsuchen.

„Solarweiden bieten nicht nur eine Möglichkeit zur nachhaltigen Flächennutzung, sondern können auch zum Tierwohl beitragen, etwa durch Hitzeschutz“, erklärt Erstautorin Caroline Siede aus der Abteilung Graslandwissenschaft der Universität Göttingen. Allerdings seien für belastbare Aussagen zu langfristigen Effekten weitere Studien nötig.

Land und Forst

Schutzstrategien für Grasland und Feuchtgebiete dringend notwendig

Weltweit verschwinden immer mehr natürliche Habitate wie Wälder, Grasländer und Feuchtgebiete. Sie werden weltweit immer schneller in Acker- und Weideflächen umgewandelt – häufig für die Viehzucht und den Export von Agrarprodukten. Ein internationales Team unter Leitung von Forschenden des Senckenberg-Instituts hat nun erstmalig global analysiert, dass natürliche Nicht-Wald-Ökosysteme fast viermal so schnell umgeformt werden wie Wälder. Brasilien steht mit 13 Prozent der betroffenen Fläche weltweit an der Spitze, gefolgt von Russland, Indien, China und den USA mit jeweils etwa 6 Prozent. Weltweit entfielen 54 Prozent der Ackerflächenumwandlung auf die Nahrungsmittelproduktion. 34  Prozent der Ackerflächenumwandlung wurden für Tierfutter verwendet, wobei dieser Anteil in Brasilien, Argentinien, den USA, China und der EU sogar über 50 Prozent lag.

Es bedarf dringend umfassender Schutzstrategien, die über Wälder hinausgehen und auch den Konsum und internationale Nachfragestrukturen berücksichtigen, wie die Wissenschaftler:innen im Fachjournal „PNAS“ schreiben.

Denn Grasland ist zwar ein häufig unbeachteter Leistungsträger, in diesen Ökosystemen wird aber 20 bis 35 Prozent des weltweit gebundenen Kohlenstoffs gespeichert. Damit tragen sie dazu bei, den Klimawandel abzumildern. Gleichzeitig liegen rund 33 Prozent der globalen Biodiversitäts-Hotspots in Graslandregionen. „Ob als Wasserspeicher, Schutz vor Bodenerosion oder Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten: Grasländer liefern wichtige Ökosystemleistungen, von denen sowohl lokale Gemeinschaften als auch das globale Klima unmittelbar profitieren“, erläutert Erstautorin Dr. Siyi Kan vom Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum in Frankfurt.

„Unsere Ergebnisse zeigen, welche Risiken die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen für einzelne Regionen mit sich bringt, welche natürlichen Nicht-Wald-Ökosysteme besonders schutzbedürftig sind und wo man entlang globaler Lieferketten ansetzen kann. Da sich politische Maßnahmen bisher vor allem auf den Schutz von Wäldern konzentrieren, wächst der Druck auf andere ökologisch wichtige, aber oft übersehene Lebensräume wie Grasländer und offene Feuchtgebiete. Um zu verhindern, dass sich dieser Nutzungsdruck einfach auf andere Ökosysteme verlagert, braucht es besser abgestimmte politische Maßnahmen sowie mehr Verantwortung von Produzierenden und Konsument*innen in international vernetzten Lieferketten“, appelliert Kan.

Senckenberg

agri:change – Wie sieht die Agrar- und Ernährungswirtschaft der Zukunft aus?

Zwischen Ernährungssicherung und Nachhaltigkeitszielen: Zum Auftakt des Verbundprojekts agri:change kamen rund 160 Expert:innen an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) zusammen, um Wege für eine krisenfeste und zukunftsfähige Agrar- und Ernährungswirtschaft zu entwickeln. Wie kann es gelingen, die Agrar- und Ernährungssysteme nachhaltig in die Zukunft zu führen – gerade vor dem Hintergrund geopolitischer Krisen, globaler Unsicherheiten und wachsender Anforderungen an die Ernährungssicherheit? Mit dieser zentralen Frage beschäftigte sich die agri:change Auftaktveranstaltung „Zukunft durch Wandel?! – Brauchen wir Nachhaltigkeitstransformation in schweren Zeiten?“ Das Großvorhaben agri:change wird vom Land Niedersachsen mit 24,74 Millionen Euro unterstützt – gefördert durch zukunft.niedersachsen, dem gemeinsamen Wissenschaftsförderprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur und der VolkswagenStiftung.

Unter dem Leitmotiv „Zukunft durch Wandel“ verfolgt das Projekt agri:change das Ziel, strukturelle Veränderungen in der niedersächsischen Agrar- und Ernährungswirtschaft aktiv mitzugestalten. Eine starke Praxisorientierung und offene Dialogformate ermöglichen eine enge Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Praxis und Gesellschaft. 

Beim Auftakt verdeutlichten Forschende die Spannungen zwischen ambitionierten Nachhaltigkeitszielen und der Notwendigkeit einer preiswerten Ernährungssicherung und diskutierten, welche Herausforderungen, Zielkonflikte und neue Handlungsspielräume sich für Forschung und Praxis ergeben. 

Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs: „Innovationen aus der Wissenschaft können neue Wege eröffnen und praxistaugliche Lösungen ermöglichen – beispielsweise um die Effizienz der Höfe und Betriebe zu steigern, Ernten zu stabilisieren und zugleich Nachhaltigkeit und Tierwohl voranzubringen. Als Land investieren wir daher rund 68 Millionen Euro in drei große Forschungsverbünde im Agrar- und Ernährungsbereich. Mit agri:change schaffen wir eine starke wissenschaftliche Grundlage, um die niedersächsische Landwirtschaft und damit unsere Ernährungssicherheit zukunftsfest weiterzuentwickeln.“

Für Prof. Dr. Klaus Osterrieder (Präsident der TiHo Hannover) ist eine zentrale Frage, wie sich die Nutztierhaltung der Zukunft entwickeln wird: „Wie können wir dem Tierwohl, der Lebensmittelsicherheit und dem One-Health-Gedanken einen hohen Stellenwert einräumen und gleichzeitig eine Landwirtschaft betreiben, die Landwirtinnen und Landwirten ein gutes Auskommen sichert? In agri:change werden diese Themen von einem großen Kollegium der TiHo umfassend bearbeitet.“

Die Auftaktveranstaltung machte deutlich: Nachhaltigkeit und Ernährungssicherung sind kein Widerspruch. Vielmehr ist eine nachhaltige Transformation die Voraussetzung für resiliente und zukunftsfähige Agrar- und Ernährungssysteme.

Neben der Universität Göttingen als Projektleitung und dem Verbund Transformationsforschung agrar Niedersachsen (trafo:agrar) als transdisziplinäre Leitung sind die TiHo Hannover, die Universität Vechta, die Hochschule Osnabrück, die Universität Osnabrück, die TU Braunschweig, die Leibniz Universität Hannover, die ETH Zürich, die Leuphana Universität Lüneburg, die Jade Hochschule, die Hochschule Fulda, das Deutsche Institut für Lebensmitteltechnik, das Leibniz-Zentrum für Agrarlandforschung, das Johann Heinrich von Thünen-Institut sowie zahlreiche Partner aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft an dem Projekt beteiligt. 

Schadnagerbekämpfung und Lebensmittelhygiene gehören zusammen

Die EU strebt an, künftig den bisherigen Einsatz von sogenanntem Rattengift zu verbieten. Demnach sollen Rodentiziden mit Antikoagulanzien (Gerinnungshemmer) künftig nur noch nach zuvor festgestelltem Befall eingesetzt werden dürfen und sachkundigen Personen vorbehalten sein. Eine sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung ist dann nicht mehr zulässig.

Bei der Risikobewertung der Schadnagerbekämpfung darf die gesetzlich geforderte Lebensmittelhygiene aber keinesfalls unberücksichtigt bleiben, denn eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung ist für die Lebensmittelsicherheit unverzichtbar. „Die Sicherheit der gesamten Lebensmittelkette – vom Futtermittel über die landwirtschaftliche Erzeugung bis hin zum verarbeitenden Betrieb – liegt in weiten Teilen in der Verantwortung der Tierärzteschaft“, betont der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Ltd. VD Dr. Holger Vogel. Sie ist immer Teil eines Gesamtkonzepts aus Biosicherheit, Lebensmittelhygiene, Tierseuchenprävention, Arbeits- und Umweltschutz.

Schadnager wie Ratten und Mäuse sind nicht nur Verursacher erheblicher wirtschaftlicher Schäden, sondern auch Überträger von Krankheitserregern mit Zoonosepotenzial, etwa Hantaviren. Darüber hinaus können sie Lebensmittel und Futtermittel nachteilig beeinflussen und kontaminieren. Gerade in großen Zentrallagern zeigt sich die Problematik deutlich – immer wieder werden Schadnager über Zulieferungen eingeschleppt. Sie vermehren sich in Paletten mit Lebensmitteln und breiten sich von dort in weitere Betriebe aus.

Die Tierärzteschaft überwacht die Einhaltung der Hygienevorgaben entlang der gesamten Lebensmittelkette. Dazu gehört ausdrücklich auch der Schutz von Futtermitteln vor Schädlingsbefall. „Ohne konsequente Überwachung und Bekämpfung kann sich ein Befall rasch ausweiten – mit erheblichen Folgen für Hygiene, Biosicherheit und Verbraucherschutz“, erklärt Dr. Vogel.

In den Augen der BTK bringt die Abschaffung der Dauerbeköderung praktische Probleme mit sich. Die zunächst geforderte Feststellung eines Befalls kann die Bekämpfung verzögern und dazu führen, dass sich Populationen bereits stark vermehrt haben, bevor wirksam eingegriffen wird. Als Alternativen kommen v. a. Schlagfallen zur Befallsermittlung zum Einsatz. Aus tierschutzfachlicher Sicht gelten sachgerecht eingesetzte Schlagfallen derzeit als geeignetste Methode. Lebendfallen wiederum erfordern eine tierschutzgerechte Tötung der gefangenen Tiere. Diese Verfahren sind technisch aufwendig und störanfällig. Unabhängig von der gewählten Methode gilt: Auch die Entsorgung getöteter Nagetiere muss sichergestellt werden, damit die Hygiene gewährleistet ist.

BTK

Sonderpreis für besonderes Engagement für mehr Tierwohl

Besonderes Engagement für mehr Tierwohl lohnt sich. Das findet auch die Initiative Tierwohl (ITW). Sie zeichnet in diesem Jahr erstmals besonderes Tierwohlengagement mit dem Sonderpreis im Rahmen des renommierten CERES AWARD aus. Der Sonderpreis ist mit 2.500 Euro dotierten und würdigt die ITW Landwirtinnen und Landwirte, die über innovative und praxistaugliche Maßnahmen deutliche Verbesserungen für das Wohl ihrer Nutztiere erreichen.

Die Bewerbungsphase läuft vom 16. Februar bis 31. März 2026. Interessierte Geflügel- und Rindermäster sowie schweinehaltende Betriebe können in den Bewerbungsunterlagen für den CERES AWARD einfach das entsprechende Kästchen zum Sonderpreis markieren und zwei Zusatzfragen beantworten. Die Preisverleihung findet am 21. Oktober 2026 während der Nacht der Landwirtschaft statt.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen stehen unter ceresaward.de bereit.

Kostenfreie Kastrationsaktion soll Katzenleid in Schleswig-Holstein verringern

In Schleswig-Holstein werden noch bis Mitte März 2025 vielerorts wieder wild lebende Katzen kostenfrei von Tierärzt:innen kastriert. Damit soll laut Landesregierung die weitere, unkontrollierte Fortpflanzung der schätzungsweise 75.000 Streunerkatzen im Land verhindert werden.

Bis Mitte März können in vielen Gemeinden vor allem Tierschutzvereine, aber auch Privatpersonen, wild lebende Katzen einfangen und in der teilnehmenden Tierarztpraxis kostenfrei kastrieren lassen. Dafür verzichten die Tierärzt:innen auf ihr Honorar von 30 Euro. Die übrigen Kosten, die sich für die Kastration von Katern auf 125 Euro und für Katzen auf 156 Euro belaufen, werden über einen Fonds der Landestierärztekammer abgerechnet.

Der Fonds setzt sich aus Geldern des Landes (€ 10.000), des Tierschutzbundes auf Landes- und auf Bundesebene (€ 10.000) sowie Spenden (€ 15.000) zusammen. Zudem übernehmen die teilnehmenden Gemeinden 50 Prozent der Kosten für Kastrationen, die in ihren Gebieten anfallen. Voraussetzung für eine kostenfreie Kastration ist nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums, dass das Tier in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurde. Der Fänger muss außerdem einen Vordruck ausfüllen und damit bestätigen, dass es sich tatsächlich um eine frei lebende Katze handelt. Nach der Kastration müssen die Tiere an der Stelle wieder ausgesetzt werden, an der sie gefangen wurden.

Laut Tierschutzbund werden seit 2014 frei lebende Katzen in Schleswig-Holstein in bestimmten Zeiträumen kostenlos kastriert – in der Regel einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Die Aktion sei ein Erfolgsmodell, um das Elend der Tiere zu vermindern, erklärt Ellen Kloth, Vorsitzende des Tierschutzbundes im Land.

Im Jahr 2025 wurden nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums bei der Frühjahrs- und Herbstaktion insgesamt knapp 3.700 Katzen kastriert. Im 2. Quartal dieses Jahres soll neben den kostenfreien Kastrationen außerdem die neue Katzenschutzverordnung in Kraft treten. Darin wird u.a. eine Kastrationspflicht für Hauskatzen mit Freigang vorgeschrieben.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein fordert darüber hinaus einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Katzenhalter. Der Verband sieht durch Katzen den Artenschutz bedroht. „Jede Katze frisst etwa 200 Kleintiere, also Kleinsäuger, Vögel, Reptilien pro Jahr, was einen erheblichen Einfluss auf die Vielfalt in der Landschaft haben kann. Wir reden immerhin von 15 Millionen Kleintieren“, sagt Marcus Börner, Geschäftsführer beim Landesjagdverband. Deshalb sollten Katzen während der Brut- und Setzzeit keinen Freigang haben. Der „Führerschein“ würde dafür sorgen, dass sich künftige Katzenhalter mit dem Thema Hauskatze auseinandersetzen, ihrer Gesundheit, der Ernährung, dem Sozialverhalten, dem Thema Krankheiten und dem Einfluss auf Natur und Umwelt, so Börner.

Auch die Tierärzteschaft hat beim Deutschen Tierärztetag in Dortmund im Oktober 2025 Forderungen nach mehr Sachkunde von Tierhaltern formuliert.

Landesportal Schleswig-Holstein

Praxistipp für Tierärzt:innen: Das Digitale OP-Buch Kleintier von Vetion.de umfasst aktuell rund 70 OP-Videos zur Knochen- und Weichteilchirurgie, die auf 20 Kapitel übersichtlich aufgeteilt sind.

Bayer will Roundup-Vergleich erzielen

Die Anwendung des Unkrautvernichters Roundup des Bayer Konzerns steht unter dringendem Verdacht, das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), also Krebs, zu verursachen. Nun will das Unternehmen in den USA einen milliardenschweren Sammelvergleich schließen, der sowohl aktuelle als auch künftige Klagen umfassen soll. Der Vergleich wurde beim zuständigen Gericht in St. Louis (Missouri) zur vorläufigen Genehmigung eingereicht und muss noch gerichtlich bestätigt werden. Der Vergleich sieht vor, über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren maximal 7,25 Milliarden US-Dollar zu zahlen und die finanziellen Belastungen dadurch planbarer zu machen. 

Der Vergleich soll Personen umfassen, die vor dem 17. Februar 2026 dem Herbizid Roundup ausgesetzt waren und entweder bereits eine NHL-Diagnose haben oder innerhalb einer Frist von 16 Jahren nach endgültiger Genehmigung des Vergleichs eine entsprechende Diagnose erhalten. Dennoch betont Bayer, dass der Vergleich kein Schuldeingeständnis für den Krebsverdacht darstelle und verweist auf das Urteil führender Regulierungsbehörden in den USA und der EU, dass Glyphosat bei sachgerechter Anwendung als sicher und nicht krebserregend zu bewerten sei. Die zur Weltgesundheitsorganisation gehörende Internationale Krebsforschungsagentur ist da anderer Ansicht. Sie hatte den Wirkstoff, der in Roundup enthalten ist, 2015 als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft.

Zeitgleich zu den Bemühungen von Bayer, die Auswirkungen der in die Zehntausende gehenden Roundup-Klagen zu kontrollieren und einzudämmen, möchte US-Präsident Donald Trump, dass glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel als entscheidend für die nationale Sicherheit und die Lebensmittelsicherheit der USA klassifiziert werden. Außerdem soll eine ausreichende Produktion sichergestellt werden, damit es Landwirt:innen weiter möglich ist, effizient und kostengünstig Lebensmittel und Viehfutter zu produzieren und somit den landwirtschaftlichen Vorsprung der USA aufrecht zu erhalten.

Schweizerbauer

Sachsen-Anhalt meldet Tierschutzverstöße in jeder fünften Tierhaltung

In Sachsen-Anhalt haben behördliche Kontrolleur:innen im Jahr 2024 in mehr als 20 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe Verstöße festgestellt. Das geht aus dem gerade vorgelegten Tierschutzbericht des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes hervor. Wie das Ministerium mitteilt, ist die Gesamtzahl der Verstöße jedoch um 10,5 % zurückgegangen. Insgesamt wurden 2.190 Betriebe im Jahr 2024 kontrolliert. Die meisten Verstöße hätten die Kontrolleur:innen in Schweine-, Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltungen dokumentiert.

Neben der mangelhaften Versorgung und Behandlung kranker und verletzter Tiere hätten die Behörden auch bei der Futter- und Wasserversorgung, der Pflege und Unterbringung sowie bei der Verfügbarkeit von fähigem Personal Verstöße entdeckt. Bei 17 Kontrollen seien schwerwiegendste Verstöße festgestellt worden, so der Bericht. Gerichtliche Maßnahmen waren in zwölf Fällen nötig. Eine unzureichende finanzielle, personelle und räumliche Ausstattung der Betriebe sei hauptsächlich die Ursache für die schwerwiegendsten Verstöße gewesen.

„Tierschutz ist ein kontinuierlicher Prozess, der nur durch gemeinsames Engagement von Politik, Landwirtschaft, des Handels, aber auch jedes einzelnen Bürgers – erfolgreich sein kann“, erklärt Landwirtschaftsminister Michael Richter. „Es ist wichtig, dass wir in der Landwirtschaft innovative Lösungen fördern, die Tierschutz und Wirtschaftlichkeit miteinander verbinden.“

MDR

Ministerium Sachsen-Anhalt

HPAI: Sachsen meldet nahezu 600.000 tote Vögel

Die Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI) hat seit dem Herbst vergangenen Jahres zur Keulung von unzähligen Tieren geführt. Besonders Sachsen ist in dieser Saison von Ausbrüchen der Tierseuche betroffen. Den Ort Ebersbach im Landkreis Meißen hat es bislang am härtesten erwischt, hier mussten allein in einem Legehennenbetrieb 550.000 Tiere getötet werden.

Nach Informationen des sächsischen Gesundheitsministeriums hat die HPAI zum Tod von nahezu 600.000 Vögeln geführt, auch Zoos sind betroffen. So mussten im Leipziger Zoo neun Pelikane getötet werden oder verendeten an der Krankheit, im  Chemnitzer Zoo wurde das Virus bei 67 Enten, Gänsen und Hühnern nachgewiesen.

Das Virus breitet sich auch unter Wildvögeln aus. Seit dem letzten Herbst meldeten die sächsischen Behörden rund 50 bestätigte Fälle. Hier waren besonders häufig Wild- und Graugänse, Schwäne, Kraniche und Möwen betroffen. Aber auch Raubvögel wie Uhu, Rotmilan oder Bussard waren unter den infizierten Tieren.

Auch in den Vereinigten Staaten von Amerika hat das HPAI-Virus zu massiven Ausbrüchen geführt. Allein in den vergangenen 30 Tagen gab es Meldungen über mehr als 4,7 Mio. tote Legehennen, Puten und Masthähnchen. Neben einem Großbetrieb mit 104.000 Legehennen gab es weitere Fälle in einer kommerziellen Putenhaltung mit 36.000 und einem Geflügelbetrieb mit 25.100 Tieren. Zudem wurde ein Ausbruch in einem Masthähnchengroßbetrieb im kalifornischen Sonoma County mit 86.600 Tieren bekannt.

MDR

Pestizidrückstände in 70 Prozent der Böden nachgewiesen

Die Auswirkungen von Pestiziden auf die Biodiversität in Böden sind bislang kaum erforscht. In einer aktuellen Studie, der ersten Analyse dieses Umfangs überhaupt, konnten internationale Forschende belegen, dass Pestizidrückstände das Bodenleben massiv beeinflussen.

Die Wissenschaftler:innen aus zehn europäischen Forschungseinrichtungen untersuchten die Auswirkungen von 63 Pestiziden auf Bodenarchaeen, Bakterien, Pilze, Protisten, Nematoden, Arthropoden und wichtige funktionelle Gengruppen an 373 Standorten in Wald-, Gras- und Ackerlandschaften in 26 europäischen Ländern. An 70 % der Standorte wurden Pestizidrückstände nachgewiesen.

„Die Ergebnisse deuten darauf hin“, sagt Studienleiter Prof. Marcel van der Heijden, dass der Einsatz von chemischen Präparaten „die natürliche Nährstoffversorgungsfunktion des betroffenen Bodens beeinträchtigt und zusätzliche Düngung erforderlich ist, um die Erträge aufrechtzuerhalten“, so der Forscher vom Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich. 

Während Insektizide nur eine untergeordnete Rolle spielten, standen Fungizide mengenmäßig an erster Stelle, gefolgt von Herbiziden. Am häufigsten konnten die Forschenden das Glyphosat-Abbauprodukt  Aminomethylphosphonsäure (AMPA) nachweisen.

Die Studie „Pestizidrückstände verändern die taxonomische und funktionelle Biodiversität in Böden“ zeigte „komplexe und weitreichende, nicht-zielbezogene Effekte auf die Bodenbiodiversität“. Die Forschenden fordern, dass die Effekte von Pestiziden und Wirkstoffen auf Bodenlebewesen wie Bakterien, Pilze, Nematoden und Gliederfüßer bei deren Zulassung stärker berücksichtigt werden müssen. Die Ergebnisse unterstreichen ihrer Meinung nach die Notwendigkeit, funktionale und taxonomische Merkmale in künftigen Methoden zur Risikobewertung zu integrieren. 

Agrarheute

Gutachten empfiehlt Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung zur Putenhaltung

In der Europäischen Union konzentriert sich die Putenhaltung auf wenige Hauptländer. Seit dem Jahr 2017 ist Polen das Land mit der höchsten Putenproduktion, gefolgt von Deutschland und Frankreich. Hierzulande wurden im Jahr 2024 mehr als 30 Millionen Puten geschlachtet.

In der EU existiert bislang für die Putenhaltung keine eigene Regelung. Derzeit gilt lediglich die allgemeine Tierschutzrichtlinie 98/58/EG. So wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt,  das Wohlergehen von Puten (einschließlich Zuchtputen und Puten zur Fleischproduktion) auf Grundlage des aktuellen Forschungsstands zu untersuchen.

Das gerade veröffentliche Gutachten belegt, dass es in der europäischen Putenhaltung viele tierschutzrelevante Probleme gibt. Darunter fallen eine zu hohe Besatzdichten und Federpicken. In ihrer Stellungnahme fordert die EFSA deutlich strengere Tierschutzstandards, um gravierende Mängel zu beheben.

Die Behörde identifizierte 19 zentrale Punkte, die das Wohlbefinden von Puten beeinträchtigen können. Dazu zählen Bewegungseinschränkungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Haut- und Gewebeschäden sowie Stress durch Hitze oder Kälte. Neben den genannten Besatzdichten und feuchter Einstreu zählen auch fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten, schlechte Luftqualität und extreme Temperaturen zu den beeinträchtigen Faktoren.

Deutlich positioniert sich die EFSA gegen das Kürzen des Schnabels, das Entfernen des Hautanhangs am Schnabel („Snood“) und das Kürzen der Zehen. Diese Eingriffe sollen nach Empfehlung der Behörde schrittweise auslaufen.

Die Stellungnahme dient der Europäischen Kommission als wissenschaftliche Grundlage für mögliche neue Vorschriften. Nach der umfassenden wissenschaftliche Bewertung formuliert die EFSA deshalb konkrete Empfehlungen für die Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung.

Agrarheute

Experten warnen vor Zusammenbruch der US-Landwirtschaft

Die US-amerikanische Landwirtschaft befindet sich trotz hoher staatlicher Zuschüsse in einem dramatischen Sinkflug. Wie aus dem aktuellen Februarbericht 2026 des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) hervorgeht, wird sich das Netto-Landwirtschaftseinkommen im laufenden Jahr um 0,7 % verringern. Als Folge der fehlenden Einnahmen verschulden sich immer mehr Landwirt:innen bzw. gehen in die Insolvenz. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters reichten die rekordverdächtigen staatlichen Zahlungen, die voraussichtlich fast 29 % des Gewinns der Erzeuger:innen ausmachen werden, nicht aus. Als Grund werden niedrige Erzeugerpreise und steigende Kosten genannt.

In einem offenen Brief haben ehemalige USDA-Beamt:innen sowie führende Vertreter:innen von Agrarverbänden nun vor einem Zusammenbruch der amerikanischen Landwirtschaft gewarnt. Darin wird die Bestürzung über den „Schaden, der den amerikanischen Landwirten zugefügt wurde“, zum Ausdruck gebracht. Es gebe zwar viele Gründe für die steigenden Insolvenzen in der Landwirtschaft und die sinkenden Gewinne, doch „es ist klar, dass die Maßnahmen der aktuellen Regierung, zusammen mit der Untätigkeit des Kongresses, die Kosten für Betriebsmittel erhöht, die ausländischen und inländischen Märkte gestört, der Landwirtschaft einen verlässlichen Arbeitskräftepool entzogen und wichtige Agrarforschung und -personal gekürzt haben“, heißt es weiter in dem Brief.

Um die sinkenden Erzeugerpreise und die hohen Betriebskosten abzufedern, sei nach Meinung der Verfasser:innen möglicherweise noch mehr staatliche Unterstützung nötig. Auch müsse verhindert werden, dass die Landwirt:innen sich weiter verschulden. Als Konsequenz fordern die Unterzeichner:innen, dass der Kongress die Zölle für den Agrarsektor senkt und die internationalen Märkte erweitert sowie ein neues Landwirtschaftsgesetz verabschiedet und die Finanzierung von Agrarforschung und -personal wiederherstellt.

„Unsere Landwirte und Viehzüchter können international konkurrenzfähig sein, aber nicht unter den gegebenen chaotischen politischen Bedingungen“, betont Jon Doggett, ehemaliger Geschäftsführer des US-amerikanischen Maiszüchterverbands (National Corn Growers Association).

Topagrar

Toennies versichert Landwirt:innen gegen Tierseuchen

Ab sofort können sich Landwirt:innenebei Tönnies gegen Ausbrüche von Tierseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) oder der Maul- und Klauenseuche (MKS), versichern.

Die Tönnies-Unternehmensgruppe hat gemeinsam mit dem Versicherungsmakler Marsh und dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) Münster einen neuen Haftpflicht-Schutzschirm für Tierlieferungen entwickelt. Ziel ist es, landwirtschaftliche Lieferbetriebe und Viehhändler:innen besser gegen existenzbedrohende Haftungsrisiken abzusichern, wie das Unternehmen berichtet.

„Wir stellen heute eine konkrete Lösung für ein reales Problem vor, das Landwirte betrifft, die Tiere an uns liefern“, sagt Robert Elmerhaus, Leiter Lebendvieheinkauf der Tönnies-Unternehmensgruppe. Wer künftig seine Tiere an einen der Schlachthöfe des Familienunternehmens liefert, ist automatisch mitversichert. „Eine umfassende Analyse hat gezeigt, dass bisher bei den Haftpflichtversicherungen der Landwirte sowohl hinsichtlich der Versicherungssumme als auch hinsichtlich des Versicherungsumfangs Deckungslücken bestehen. Bei nicht wenigen war der Seuchenfall sogar gänzlich ausgeschlossen. Das kann im Ernstfall existenzbedrohend sein. Genau hier greift nun unser Schutzschirm“, erläutert Dr. Wilhelm Jaeger, Leiter Landwirtschaft bei Tönnies.

Tönnies

Belgischer Rinderhalter wegen selbst durchgeführter Kaiserschnitte angeklagt

Ein pensionierter Landwirt aus dem belgischen Vielsalm steht aktuell vor dem Berufungsgericht in Lüttich, weil er eigenmächtig Kaiserschnitte bei seinen Kühen durchgeführt hat. Nach Informationen des Belgischen Rundfunks BRF habe der Tierhalter, der Rinder der Rasse „Blanc Bleu Belge“ züchtete, selbst zugegeben, mehr als hundert Geburten pro Jahr selbst begleitet zu haben, obwohl das Gesetz vorschreibe, dass solche Eingriffe ausschließlich von Tierärzt:innen vorgenommen werden dürfen.

Der Beklagte gab als Grund an, dass es einen Mangel an Tierärzt:innen in seiner Region gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 32.000 Euro. Die Verteidigung beantragt eine Strafaussetzung.

Kontrolleuer:innen der Lebensmittelagentur Afsca waren bereits im Jahr 2022 stutzig geworden, nachdem sie festgestellt hatten, dass deutlich mehr Kälber geboren wurden, als Kaiserschnitte durch einen Tierarzt abgerechnet waren und Rinder dieser Rasse nicht ohne Kaiserschnitt gebären können.

BRF 

Zusammenarbeit von Biologin und Landwirt soll Brachvogel retten

Der Brachvogel ist ein norddeutsches Wahrzeichen, aber leider auch vom Aussterben bedroht. Um ihn zu retten, haben sich eine Biologin und ein Landwirt in der Eider-Treene-Sorge-Niederung in Schleswig-Holstein zusammengetan. Das Engagement der Beiden für ein Stückchen heile Heimat dokumentiert die NDR Doku in „die nordstory“ des Norddeutschen Rundfunks (NDR) einfühlsam und beeindruckend.

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PRRS-resistente Schweine in Kanada zugelassen

Nach den USA, Brasilien und Kolumbien hat nun auch Kanada den Einsatz von genetisch veränderten, gegen das porzine Reproduktions- und Atemwegssyndrom (PRRS) resistenten Schweinen genehmigt. Wie das englische Unternehmen für Tierbiotechnologie und Genetik, Genus PLC, mitteilte, habe die Regierung die Verwendung seiner Genomeditierung für Schweine genehmigt. Dadurch bilden die Tiere ein spezifisches Rezeptor-Protein (CD163) nicht mehr aus, das das Virus benötigt, um in die Zellen einzudringen. Eine Studie beziffert die Kosten durch PRRS allein in den USA auf 1,2 Milliarden USD pro Jahr.

Genus strebt weitere Zulassungen in wichtigen nordamerikanischen Exportmärkten wie Mexiko sowie Japan und China an.

Marked Screener

Niedersachsen plant Verbot der Anbindehaltung von Rindern

Niedersachsen plant als erstes Bundesland, die sogenannte Anbindehaltung von Rindern künftig zu verbieten. Dazu sei ein Erlass zur Umsetzung von mehr Tierschutz erarbeitet worden, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums. Es sei eine Übergangsfrist von sieben Jahren vorgesehen.

Die Anbindehaltung sei mit den Anforderungen des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar. Dieses schreibt vor, dass ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Die Anbindehaltung ermögliche keine artgerechten Verhaltensweisen.

Nach Angaben des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums gab es in Niedersachsen im Mai 2025 insgesamt 17.969 rinderhaltende Betriebe mit über 2,2 Millionen Tieren. Schätzungsweise werden auf „deutlich mehr als 1.000 Betrieben“ die Rinder in Anbindehaltung gehalten, so das Ministerium.

Das niedersächsische Landvolk steht nach eigenen Angaben „im Ergebnis“ hinter dem Schritt. Frank Kohlenberg, der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen sagte: „Entscheidend ist für uns, dass der Wandel praxisnah und mit Augenmaß erfolgt. Für die betroffenen Landwirte ist vor allem eines unverzichtbar: Planungssicherheit.“

Utopia

Trendwende bei Milchpreisen in Sicht?

Die Ergebnisse der letzten drei Auktionen der globalen Handelsbörse GDT in 2026 lassen Milchviehhalter nach einer monatelangen Hängepartie bei niederigen Preisen nun auf die lang ersehnte Trendwende hoffen. Dank der steigenden globalen Nachfrage könnten die Preise rasch wieder anziehen. Der GDT-Index stieg am Dienstag um 6,7 Prozent – der höchste Anstieg seit März 2021.

Aktuell liegen die Auszahlungspreise der Molkereien an die Milchbauern teilweise noch unter 35 Cent je Liter, wodurch eine Kostendeckung bei den Landwirten nicht gegeben ist.

Bundesagrarminister Alois Rainer hat die Milchverbände daher für kommenden Mittwoch zu einem Milchgipfel in Berlin eingeladen. „Ich will nicht in die Preisgestaltung eingreifen“, sagte Rainer, „aber wenn Butter nur noch 99 Cent kostet, kann ich das nicht gut finden.“ Ein Thema dürfte auch die Diskussion um eine Risikoausgleichsrücklage sein, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht. Weiterhin dürfte es um eine Marktentlastung durch Lagerhaltung gehen, denn weniger Angebot an Butter, Käse oder Magermilchpulver könnte den Preisverfall bremsen. Ein Sprecher des Ministeriums warnte jedoch vor zu hohen Erwartungen.

Neues Positionspapier zu Tiergesundheit und Tierwohl von Kälbern

Kälber haben besonders in ihren ersten Lebenswochen ein hohes Erkrankungsrisiko. Um dieses zu verringern und einen guten Grundstein für das Immunsystem, den Stoffwechsel und das Verhalten zu legen, ist in dieser wichtigen Phase neben geeigneten Haltungsbedingungen und frühen sozialen Kontakten besonders die frühzeitige und ausreichende Kolostrum- und Milchversorgung von Bedeutung.

Das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) hat ein neues Positionspapier zur tiergerechten Kälberaufzucht erarbeitet. Darin weisen die Wissenschaftler:innen auf die Relevanz der ad-libitum-Milchversorgung, einer frühzeitigen Gruppenhaltung sowie auf die Bedeutung der kuhgebundenen Kälberaufzucht hin. Ein weiterer Fokus des Positionspapiers liegt in der Einordnung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben sowie der Gegenüberstellung der weitergehenden wissenschaftlichen Empfehlungen, unter anderem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

„Eine tiergerechte Kälberaufzucht ist keine optionale Zusatzleistung, sondern eine Investition in Tiergesundheit, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz der Milchviehhaltung“, betonen die Autor:innen. Die empfohlenen Maßnahmen würden sich langfristig durch robustere, gesündere Tiere auszahlen, auch wenn der Aufwand zu Beginn höher sei.

Unter dem Titel „Tiergerechte Aufzucht von Kälbern – Herausforderungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen für die Praxis“ stellt das Positionspapier die wesentlichen Stellschrauben für Tiergesundheit und Tierwohl bereit und formuliert konkrete Empfehlungen für Landwirtschaft, Beratung und Politik.

FBN