Menü ≡

Keine BTV-Entschädigung – Hessen rät dringend zu Impfung

Nach dem ersten Auftreten der Blauzungenkrankheit (BTV) im hessischen Vogelbergkreis und in Anbetracht der Häufung von BTV-Fällen in Nordrhein-Westfalen nahe der hessischen Landesgrenze ruft das Hessische Landwirtschaftsministerium Rinder- und Schafhalter:innen zur Impfung auf. Trotz vorheriger Aufrufe sei die Nachfrage in dem Bundesland noch sehr gering, so das Ministerium. Einzig die Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren klinischen Verlauf und Verlusten.

In den Monaten von Juli bis November sind Gnitzen (Stechmücken), die Überträger der Krankheit sind, besonders aktiv. Daher befürchtet das Ministerium, dass bald auch in Hessen vermehrt Ausbrüche auftreten können. Aktuell gibt es im Landkreis Kassel einen ersten Verdachtsfall. Bereits im vergangenen Monat hat das Hessen die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer genehmigt, nachdem die Tierseuche vermehrt in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten ist.

Das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass Tierverluste durch BTV nicht durch die Tierseuchenkasse entschädigt werden. Für die BTV-Impfung erhalten Tierhalter:innen einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen sowie drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes für das Tier ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor.

Ministerium Hessen

Tierfutter mit kultiviertem Fleisch erhält Zulassung

Der britische Futtermittelbetreiber Meatly hat die Zulassung für sein Heimtierfutter mit kultiviertem Fleisch erhalten und ist nun das erste Unternehmen weltweit, das Kulturfleisch-Nahrung verkaufen darf. Erst im März 2024 hatte der Futtermittelhersteller verkündet, dass er gemeinsam mit dem Unternehmen Omni die weltweit ersten Dosen mit Katzenfutter entwickelt hat, die kultiviertes Hühnerfleisch als Proteinquelle enthalten.

Zunächst hat das Unternehmen die behördliche Genehmigung erhalten, das Futter im Vereinigten Königreich zu verkaufen. Zuvor hatten die zuständigen britischen Regierungsstellen sichergestellt, dass Meatly alle erforderlichen Vorschriften einhält. Zudem besagt ein von dem Hersteller selbst erstelltes Sicherheitsdossier, dass das gezüchtete Huhn für Haustiere sicher und gesund ist. Dabei wurde u. a. nachgewiesen, dass die für die Produktion des Kulturfleisches verwendeten Hühner frei von Bakterien und Viren sind, dass die für das Zellwachstum verwendeten Nährstoffe unbedenklich sind und dass das endgültige Hühnerprodukt sicher, nahrhaft und frei von GVO, Antibiotika, schädlichen Krankheitserregern, Schwermetallen und anderen Verunreinigungen ist.

Noch in diesem Jahr plant Meatly, die ersten Proben eines kommerziell erhältlichen Heimtierfutters auf den Markt zu bringen. Nach diesen ersten Mustern wird sich Meatly weiterhin auf die Kostenreduzierung konzentrieren und in den kommenden drei Jahren mit der Skalierung der Produktion beginnen, um industrielle Mengen zu erreichen.

Meatly

Özdemir fordert langfristige Unterstützung der Landwirt:innen

Anlässlich der Ergebnisse des aktuellen Agrarbarometers der Landwirtschaftlichen Rentenbank fordert Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir von der Politik mehr Unterstützung der Landwirt:innen. „Die Tierhalterinnen und Tierhalterin Deutschland wissen sehr genau, dass es Veränderungen braucht, um ihre Höfe für die Zukunft gut aufzustellen. Ein stetig sinkender Fleischkonsum und der gesellschaftliche Wunsch nach mehr Tierschutz lassen nur diesen Weg zu. Der schon über ein Jahrzehnt andauernde Strukturbruch in der Branche ist dafür ein einschneidender Beleg, der sich nicht weiter ignorieren lässt. Allein zwischen 2010 und 2020 hat sich die Zahl der tierhaltenden Höfe nahezu halbiert. Die Befragung der Rentenbank zeigt eindrucksvoll, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter jedoch bereit sind, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen“, sagt Özdemir.

Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, für Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu sorgen. Um die Landwirt:innen bei ihren Investitionen für mehr Tierwohl zu unterstützen, stellt das BMEL in den nächsten Jahren insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. „Von den für dieses Jahr vorgesehenen 150 Millionen liegen bereits jetzt Anträge in Höhe von 60 Millionen Euro vor. Auch das ist eindrucksvoller Beleg für den Veränderungswillen auf den Höfen. Für 2025 erhöhen wir die Fördersumme für den Stallumbau dann wie geplant einmal um weitere 200 Millionen Euro“, verspricht der Minister.

BMEL

Immer mehr Gifte gefährden Leben der Igel

Der Igel ist das Tier des Jahres 2024. Doch viele der stacheligen Wildtiere sind in großer Not, denn immer mehr menschengemachte Probleme bedrohen die Gesundheit und das Leben der Igel. Neben Straßenverkehr, Zäunen, Mährobotern, Teichen und Pools zählen zunehmend auch Gifte zu den Verursachern. Wie die Igelhilfe Herford (Nordrhein-Westfalen) mitteilt, ist die Zahl der abgegebenen Igel mit Vergiftungserscheinungen stark gewachsen. In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres wurden schon doppelt so viele Igel wie im letzten Jahr zu dieser Zeit abgegeben, schreibt der Westfälische Anzeiger. Allgemein sei die Population der Wildsäuger in NRW rückläufig.

Ratten- und Mäusegift wird häufig in Gärten und auf Terrassen ausgelegt. Wenn die Stacheltiere das Gift fressen und ihnen dann nicht rechtzeitig geholfen wird, erleiden sie einen qualvollen Tod. Eine Vergiftung mit Rattengift kann neben einer übermäßigen Reaktion auf Reize besonders Blutungen aus allen Körperöffnungen verursachen. Meist fällt den betroffenen Igeln Bewegung schwer, häufig stranden sie in Seitenlage oder auf dem Bauch.  Schneckenkorn kann ebenfalls am Fell der Tiere hängen bleiben und anschließend bei der Fellpflege aufgenommen werden und ebenfalls zu einer Vergiftung führen. Eine weitere Gefahr durch Gift lauert in der Tierklinik, wenn unwissentlich sogenannte „Spot on“-Präparate verwendet werden. Bei Hunden und Katzen helfen diese gegen verschiedene Parasiten, bei Igeln jedoch können die in den Präparaten enthaltenen Nervengifte zum Tod führen.

Da Igel auch immer häufiger in den Tierarztpraxen vorgestellt werden, können sich Tierärzt:innen mit dem Einsteigerkurs Igel auf Myvetlearn.de online fortbilden. In dieser Online-Fortbildung geht es um den Igel als Patienten in der Tierarztpraxis. Lernen Sie die Besonderheiten des vermutlich am häufigsten in der Praxis vorgestellten Wildsäugers kennen.

Um Wildtiere in der Praxis geht es auch in der gleichnamigen, ATF-anerkannten E-Learningreihe auf Myvetlearn.de, bei der sich Tierärzt:innen online fortbilden können. Denn gerade im Sommer werden immer häufiger verletzte Wildtiere in die Tierarztpraxen gebracht. In einer separaten Reihe können sich auch Tiermedizinische Fachangestellte zum Thema Aufzucht, Pflege und Behandlung von Wildtieren online fortbilden. Beide Kursreihen enthalten zudem zahlreiche interaktive Elemente, die einerseits den Spaß steigern und andererseits die Bearbeitung der Inhalte intensivieren.

Westfälischer Anzeiger 

Weitere ASP-Ausbrüche in hessischen Schweinehaltungen

Im hessischen Kreis Groß-Gerau sind in zwei weiteren Schweinehaltungen Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Betroffen sind Betriebe mit 17 bzw. 170 Schweinen im Süden der Region, in der auch zuvor ASP-Fälle aufgetreten waren. Alle Tiere der betroffenen Betriebe müssen getötet werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Das hessische Landwirtschaftsministerium appelliert an alle schweinehaltenden Betriebe in der Region, ihre Bestände täglich auf Krankheitserscheinungen hin zu untersuchen und diese umgehend dem Veterinäramt des Kreises zu melden. Auch ist die Bevölkerung aufgefordert, sich unbedingt an geltende Restriktionen zu halten.

Wie schon von der EU-Veterinärmission, die vor rund zwei Wochen die von der ASP betroffenen Regionen in Hessen und Rheinland-Pfalz besucht hatten, prognostiziert, sei die Viruslast in dem Gebiet rund um die Knoblochsaue und den Kühkopf besonders hoch. Dank der guten Krisenarbeit konnte eine Verschleppung in angrenzende Regionen bislang aber verhindert werden, teilt das Landwirtschaftsministerium mit.

Seit dem ersten ASP-Nachweis bei einem Wildschwein Mitte Juni 2024 wird das Kerngebiet mit Hilfe von speziell ausgebildeten Suchhunden und Drohnen nach weiteren Wildschweinkadavern abgesucht. Bislang wurden dabei 43 positiv getestete Kadaver entdeckt. Zudem sollen Elektrozäune entlang der Zone die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere nach außen verhindern. In Kürze ist auch die Aufstellung einer festen Umzäunung geplant, die für eine klare Abgrenzung zu nicht-infizierten Regionen sorgt.

Die Landestierärztekammer Hessen weist darauf hin, dass den praktischen Tierärzt:innen eine zentrale Rolle zukommt. Für sie gilt bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten, dass sie alle geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Seuchen ergreifen, ordnungsgemäße Diagnosen stellen, um Seuchen frühzeitig zu erkennen und sich aktiv an der Sensibilisierung für Tiergesundheit beteiligen. In Anbetracht des Seuchengeschehens sollten Schweinehalter:innen dahingehend beraten werden, welche Maßnahmen zusätzlich zu den Vorgaben nach der Schweinehaltungshygieneverordnung, in jeder Schweinehaltung (auch in Kleinstbetrieben und Hobbyhaltungen) dringend umgesetzt werden sollten. Die LTK Hessen weist erneut eindringlich auf die wichtige Bedeutung der Biosicherheit hin, die die Gefahr einer Infektion von Hausschweinen mit dem Virus der ASP weiter mindern kann. So sollten auch Kleintiermediziner:innen bei der Behandlung von Minipigs und anderen Hobbyschweinen die ASP bei ihrer Diagnostik einbeziehen.

Um die Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben geht es in Kurs 4 der Online-Fortbildung von Myvetlearn.de “Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“.

Landwirtschaftsministerium Hessen

LTK Hessen

Immer mehr Nutztiere in höheren Haltungsstufen

Viele Nutztierhalter:innen in Deutschland wollen in den kommenden Jahren in höhere Haltungsstufen investieren. Das geht aus dem aktuellen Rentenbank-Agrarbarometer hervor. In einer repräsentativen Umfrage gaben knapp die Hälfte der 750 befragten Landwirt:innen an, dass sie bis 2027 ihre Tiere in den Stufen 3 und 4 halten wollen. Insbesondere Schweine haltende Betriebe sind bereit, in höhere Haltungsstufen mit Frischluft und mehr Platz zu investieren. Aktuell werden 80 Prozent der Schweine in den Betrieben noch in den Haltungsstufen 1 und 2 gehalten.

Hier besteht dadurch das größte Potenzial. Doch obwohl der Umbau der Schweinehaltungen wegen langwieriger Baugenehmigungen und des Emissionsschutzes im Vergleich zu Rinder- und Geflügelbetrieben schwieriger ist, wollen in zwei bis drei Jahren 21 Prozent der Betriebe die höheren Haltungsstufen 3 und 4 erreichen. Laut Informationen der Rentenbank werden bis 2027 55 % der Rinderhaltungen ihre Tiere in den höheren Stufen halten. betrachtet man die befragten Geflügelhalter:innen, wollen lediglich 4 Prozent in den kommenden Jahren in den Umbau investieren. Allerdings hält jetzt schon jeder zweite Betrieb (51 Prozent) seine Tiere in den Stufen 3 und 4.

„Die Tierhalter wollen in tiergerechtere Ställe investieren, das zeigen nicht nur die Zahlen unseres Agrarbarometers“, stellt Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank, fest. Noch mangele es aber an entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie einer angemessenen Preisgestaltung im Handel, damit sich der positive Trend fortsetzen kann, so Steinbock, die mehr Förderungen fordert. „Wir sind mit der Branche im engen Austausch und suchen nach gemeinsamen Lösungen entlang der Wertschöpfungskette, um den Umbau der Tierhaltung voranzubringen“, versichert sie.

Agrarheute

Rentenbank

Niedersachsen weist auf Maßnahmen gegen ASP-Verbreitung hin

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in Deutschland auf dem Vormarsch und bereitet nicht nur den Schweinehalter:innen große Sorge. In Anbetracht der letzten beiden ASP-Ausbrüche in hessischen Schweinehaltungen im Juli 2024 sowie der meist in den Bundesländern schon begonnenen Sommerferien, appelliert das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium dringend an alle Reisenden, entsprechenden Vorsorgemaßnahmen zu treffen.  

So dürfen weder unverpacktes frisches Schweinefleisch noch unverpackte Schweinefleischerzeugnisse, wie Wurst oder Schinken, aus ASP-betroffenen Regionen mitgenommen werden, da die ASP schon durch kleine Mengen virushaltiger Lebensmittel übertragen werden kann. Zudem kann das ASP-Virus über Wochen und Monate in Lebensmitteln infektiös bleiben. Daher sollten Reisende unbedingt darauf achten, dass sowohl beim Picknick im Grünen als auch bei der Rast an Autobahnen oder Landstraßen keinesfalls Speiseabfälle in der Natur entsorgt werden, sondern ausschließlich in verschlossene Müllbehälter zu werfen sind. Insbesondere Jagdreisende sind angehalten, entsprechende Hygienemaßnahmen wie gründliche Reinigung und Desinfektion nach einem Aufenthalt in ASP-betroffenen Regionen einzuhalten, damit das Virus nicht weitergetragen wird.

Das Ministerium weist landwirtschaftliche Betriebe zudem ausdrücklich auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hin. Dazu gehören die schwarzwildsichere Umzäunung der Betriebe, die Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten sowie die Kontrolle des Zugangs zu Ställen und Futterlagern.

Für die Betriebe in der Region ist es nun besonders wichtig, alle Biosicherheitsmaßnahmen penibel einzuhalten, um einen Viruseintrag zu vermeiden. Um die Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben geht es in der Online-Fortbildung von Myvetlearn.de “Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“. Kurs 4 der Fortbildungsreihe befasst sich mit der Biosicherheit in Schweinebeständen“.

Auf VetMAB.de finden Landwirt:innen und Schweinehalter:innen viele Lerneinheiten zur Hygiene im Schweinestall. Diese trägt maßgeblich dazu bei, Einträge von Krankheitserregern zu verhindern!

Ministerium Niedersachsen

Tierschutzbeauftragte fordert Nachbesserungen bei Tierschutzgesetz

Die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ariane Kari, fordert hinsichtlich der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes noch Nachbesserungen. Gerade im Bereich der Anbindehaltung gehen nach ihrer Meinung die Regelungen nicht weit genug. Kari lehnt die im bisherigen Gesetzesentwurf aufgeführten Ausnahmeregelungen ab und fordert stattdessen ein Komplettverbot der Anbindehaltung. Die vom Kabinett vor zwei Monaten beschlossene Sonderregelung bezieht sich auf kleinere Höfe sowie die in Süddeutschland verbreitete Anbindehaltung von Rindern.

Zudem hofft die Tierschutzbeauftragte, die seit einem Jahr im Amt ist, auf  nachträgliche Änderungen bezüglich des Kappens von Schwänzen. So soll das für Lämmer vorgesehene Verbot des Schwänzekappens nach einer Übergangsfrist auch für Schweine gelten, für die sind bislang Ausnahmen vorgesehen sind. Weiterhin zeigt sich Kari nicht zufrieden mit der geplanten Regelung der Videoüberwachung in Schlachthöfen und möchte kleinere Betriebe ebenso wie größere Schlachthöfe zu Überwachungsmaßnahmen verpflichten. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im September in erster Lesung im Bundestag beraten.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) angeboten wird.

Tagesspiegel

Wissenschaftler:innen entwickeln interaktive Landkarte zoonotischer Erreger

Die Zahl der Erreger, die wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können (Zoonoseerreger), nimmt weltweit zu. Österreichische Forschende konnten acht neue Arten identifizieren, die in den vergangenen 20 Jahren in Österreich erstmals aufgetreten sind. Dazu gehören das West-Nil-Virus und das Usutu-Virus.

Bei der Bekämpfung von Zoonosen steht die Identifizierung der Schnittstellen im Fokus, an denen die Übertragung stattfindet. Dem Forschendenteam des Complexity Science Hub (CSH) und der Vetmeduni Wien ist es erstmals gelungen, eine interaktive Landkarte zoonotischer Erreger in Österreich der vergangenen 50 Jahre zu entwickeln. „Mit unserer interaktiven Karte wollen wir aufklären und Neugierde wecken”, erklärt die beteiligte Wissenschaftlerin Amélie Desvars-Larrive. „Natürlich kommen wir alle mit verschiedenen Krankheitserregern in Kontakt, wobei aber nur wenige tatsächlich zu einer Erkrankung führen und wir uns deshalb nicht zu große Sorgen machen sollten.“ Wichtig sei allerdings, dass das Bewusstsein für das Risiko von zoonotischen Erkrankungen gestärkt wird.

Die interaktive Karte vermittelt sowohl eine umfassende Übersicht über die Übertragung von Zoonoseerregern zwischen Menschen, Tieren, Lebensmitteln, Überträgerarten wie Zecken und der Umwelt als auch einen aufschlussreichen Einblick in Übertragungsketten. „Es handelt sich dabei um ein komplexes System, in dem die meisten Zoonoseerreger in der Lage sind, sowohl Menschen als auch verschiedene Tierarten aus unterschiedlichen Taxa zu infizieren“, so die Forscherin.

So kamen die Forscher:innen in ihren Untersuchungen von annähernd 200 verschiedenen Zoonoseerregern zu dem Ergebnis, dass bestimmte Quellen eine sehr viel größere Rolle beim Austausch spielen. Demnach können Hühner, Rinder, Schafe und einige Fleischprodukte eine weitaus größere Zahl an Zoonoseerregern übertragen und potenziell verbreiten als andere Arten. Neben Sandkisten und verschiedenen Lebensmitteln wiesen die Wissenschaftler:innen Erreger in zahlreichen Wirbeltierarten sowie in verschiedenen in Vektoren nach. „Mit 16 verschiedenen übertragenen Erregern übertragen Zecken außerdem mehr Krankheiten als jeder andere Vektor“, erklärt Desvars-Larrive. „Zu wissen, welche Akteur:innen im Zoonosen-Netzwerk einflussreicher sind als andere, kann zum Beispiel in Überwachungsprogrammen für Zoonosen sehr hilfreich sein, da sie als Risikoindikatoren dienen könnten“, betont die Forscherin abschließend.

Vetmeduni Wien

Zweiter ASP-Ausbruch bei Hausschweinen in Hessen

In Hessen ist es zu einem zweiten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinbestand gekommen. Betroffen ist ein Betrieb bei Stockstadt im Kreis Groß-Gerau mit mehr als 1.100 Schweinen. Alle Tiere des Betriebes werden nun aus Seuchenschutzgründen getötet.

Bereits Anfang Juli 2024 gab es einen ASP-Ausbruch in einem Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein, ebenfalls im Kreis Groß-Gerau.

Erst Mitte Juni 2024 war im Kreis Groß-Gerau die hoch ansteckende Tierseuche erstmals in Hessen bei einem tot aufgefundenen Wildschwein festgestellt worden. Seitdem findet in der Region eine großangelegte Kadaversuche statt, um ein sogenanntes Kerngebiet des Geschehens sowie eine Restriktionszone festzulegen. Elektrozäune entlang der Kerngebiets sollen die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere nach außen verhindern. Rund 14.000 Hektar wurden bereits von Teams mit speziellen Kadaversuchhunden und mit Drohnen abgesucht. Bislang wurden dabei 38 positive Fälle entdeckt. Das Land arbeitet sehr eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammen, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Für die Betriebe in der Region ist es nun besonders wichtig, alle Biosicherheitsmaßnahmen penibel einzuhalten, um einen Viruseintrag zu vermeiden. Um die Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben geht es in der Online-Fortbildung von Myvetlearn.de “Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“. Kurs 4 der Fortbildungsreihe befasst sich mit der Biosicherheit in Schweinebeständen“.

Auf VetMAB.de finden Landwirt:innen und Schweinehalter:innen viele Lerneinheiten zur Hygiene im Schweinestall. Diese trägt maßgeblich dazu bei, Einträge von Krankheitserregern zu verhindern!

Landwirtschaftsministerium Hessen

Keine Verbrauchsstiftung für Tierheime im Bundeshaushalt vorgesehen

Am heutigen Mittwoch (17.07.2024) wird das Bundeskabinett den Bundeshaushalt für 2025 beschließen. Laut Entwurf des Haushaltsgesetzes wird sich der Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegenüber dem laufenden Jahr kaum verändern. So soll der Haushalt des BMEL rund 6,86 Mrd. Euro betragen (- 1%).  Doch auch im letzten Bundeshaushalt der aktuellen Ampelkoalition scheint trotz Koalitionsversprechen keine Verbrauchsstiftung für Tierheime einplant zu sein, was der Deutsche Tierschutzbund scharf kritisiert. „Tierheime werden wir durch eine Verbrauchsstiftung unterstützen – so steht es im Koalitionsvertrag. Doch die Bundesregierung bricht ihre Versprechen und lässt die Tierheime im Stich“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Mittel werden dringend benötigt, denn mehr als die Hälfte aller Tierheime sind schon voll oder gar überfüllt. Den Tierschützer:innen sind wütend und verzweifelt, da immer häufiger Aufnahmestopps verhängt und Tiere abgewiesen werden müssen. Ohne die versprochenen Finanzspritzen der Regierung kann der praktische Tierschutz vor Ort kaum noch überleben. Lediglich 18 Prozent der Tierheime in Deutschland haben noch begrenzte Kapazitäten. Eine adäquate Betreuung und Versorgung von in Not geratenen Tieren ist so kaum noch möglich. Da weder finanzielle Reserven für notwendige Investitionen in die Infrastruktur oder energetische Maßnahmen, veterinärmedizinische Auflagen oder des Arbeitsschutzes vorhanden sind, werden die Gelder aus der Verbrauchsstiftung dringend benötigt.

„Jetzt ist es an den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die Stiftung einzurichten und so den Koalitionsvertrag zu erfüllen. Gemeinsam mit unseren 16 Landestierschutzverbänden und über 760 angeschlossenen örtlichen Tierschutzvereinen mit 550 Tierheimen fordern wir die Fraktionen auf, im Parlament Wort zu halten“, mahnt Schröder.

Deutscher Tierschutzbund

Agrarheute

Neues Tiergesundheitsgesetz in Rheinland-Pfalz soll Tierseuchenprävention stärken

In der vergangenen Woche hat Rheinland-Pfalz ein neues Tiergesundheitsgesetz beschlossen, das das Landestierseuchengesetz aus dem Jahr 1986 ablöst. Die Novellierung soll vor allem die Tierseuchenprävention stärken. Neben den erheblichen Änderungen bei verschiedenen Zuständigkeiten hätten Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Überarbeitung und Modernisierung des Tiergesundheitsgesetzes in Rheinland-Pfalz notwendig gemacht, so die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder.  

„Die Veterinärverwaltung in Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangenen Jahren gut und gründlich auf den jetzt eingetretenen Fall der Afrikanischen Schweinepest vorbereitet. Und genau um die Vorbereitung auf und die Bekämpfung von Tierseuchen auch zukünftig bestmöglich zu sichern, haben wir das Tiergesundheitsgesetz zeitgemäß fortentwickelt“, erklärt Eder. Die Novellierung betrifft sowohl Tierhalter:innen, Jagdausübungsberechtigte und die Tierseuchenkasse als auch die Kommunen, das Fachzentrum für Bienen und Imkerei des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, das Landesuntersuchungsamt (LUA), die Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie das zuständige Ministerium.

„Ich bin überzeugt, dass wir uns mit dem neugefassten Gesetz gut für die Zukunft aufstellen. Wie wichtig die Vorbereitung auf Tierseuchen ist, erleben wir aktuell bei der Afrikanischen Schweinepest. Durch das Auftreten der ASP in Brandenburg und Sachsen konnte sich auf den Ernstfall gut vorbereitet werden und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden aus Hessen und Rheinland-Pfalz funktioniert sehr gut. So konnten die bisher gefundenen infizierten Tiere schnell aufgespürt werden. Was sich in der Praxis erprobt hat, wird durch die Novellierung des Tiergesundheitsgesetzes festgehalten“, betont die Ministerin.

Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im benachbarten Hessen Mitte Juni 2024, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)  am 10. Juli 2024 ebenfalls den positiven ASP-Nachweis bei zwei in der Nähe von Gimbsheim (Kreis Alzey-Worms) tot aufgefundenen Wildschweinen bestätigt. Damit ist der Erreger erstmals auch in Rheinland-Pfalz aufgetreten. Um die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu mindern, hat das  Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) am vergangenen Dienstag (09.07.2024) die Richtlinie zur Drohnenförderung überarbeitet. Demnach dürfen ab sofort für die Rehkitzrettung geförderte Drohnen auch für die Wildschweinkadaversuche eingesetzt werden.
Wird die Drohne mit Wärmebildkamera entgegen dem eigentlichen Förderzweck zur Suche nach verendeten Wildschweinen benutzt, muss dies jedoch der BLE mitgeteilt werden.

Ministerium Rheinland-Pfalz

Vier weitere Farmmitarbeiter mit H5N1 infiziert

In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben sich vier weitere Mitarbeitende auf einer Legehennenfarm im Bundesstaat Colorado mit dem Influenzavirus H5N1 angesteckt. Die Infektionen wurden von den US Centers for Disease Control and Prevention (CDC) bestätigt. Damit erhöht sich die Zahl der Vogelgrippe-Fälle beim Menschen auf acht. Bei einer weiteren Person werde ebenfalls eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus vermutet, die Bestätigung stehe aber noch aus, wie die Universität von Minnesota auf ihrer Internetseite schreibt.

Die Patienten zeigten Bindehautentzündungen und grippeähnliche Symptome. Die Infektionen der betroffenen Personen seien auf den direkten Umgang mit infiziertem Geflügel zurückzuführen, wie das Landwirtschaftsministerium von Colorado (CDPHE) erklärt. Colorado gehört zu den Staaten, die am stärksten von dem Virus betroffen sind, mit mindestens 36 H5N1-Ausbrüchen auf Milchkuhbetrieben. Zudem wurde erst in der vergangenen Woche ein Ausbruch in einer großen Legehennenfarm in Weld County mit 1,78 Millionen Hühner gemeldet. Dieser Ausbruch war der zweitgrößte Ausbruch in diesem Bundesstaat seit dem ersten Auftreten von H5N1 bei Vögeln in den USA im Jahr 2022.   

Das CDC rechne mit weiteren Fälle, da die Überwachung und die Tests noch nicht abgeschlossen seien, heißt es. Das Risiko für die US-Bevölkerung sei aber weiterhin gering, wie die Gesundheitsbehörde mitteilt.

Schweizerbauer

Schweiz meldet Erfolg bei Tierseuchenbekämpfung

Die Schweiz zeigt sich zufrieden mit dem Gesundheitszustand der Nutztiere im Land. Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt, konnten im vergangenen Jahr alle Ziele der Tierseuchenbekämpfung erreicht werden. Mit Hilfe von Überwachungs- und Früherkennungsprogrammen sowie den Daten aus den obligatorischen Meldesystemen haben die Schweizer Veterinärbehörden den aktuellen Seuchenstand laufen kontrollieren und prüfen sowie den Nachweis der Freiheit dokumentieren können.

So erlangte der Alpenstaat den Seuchenfreiheitsstatus für die Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR), die Enzootische bovine Leukose (EBL) und das Porcine reproduktive und respiratorische Syndrom (PRRS) sowie die Aujeszkysche Krankheit und die Brucellose der Schafe und Ziegen. Für die Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE), die Bovine Virus-Diarrhoe (BVD), die Aviäre Influenza (AI), die Newcastle Disease (ND), die Salmonellen-Infektion des Geflügels sowie die bovine Tuberkulose konnten zudem die Ziele der Überwachungsprogramme erreicht werden. Weiterhin trat im Jahr 2023 kein Fall von Blauzungenkrankheit (BTV), Afrikanische Schweinepest (ASP) oder Tuberkulose beim Rotwild auf.

Schweizerbauer

Innovationspreis Moderne Landwirtschaft ausgeschrieben

Die deutsche Landwirtschaft steht angesichts des Klimawandels vor großen Herausforderungen. Um moderne, innovative und zukunfstfähige Ideen und Lösungen zu fördern, haben das Forum Moderne Landwirtschaft (FML) und top agrar auch in diesem Jahr den Innovationspreis Moderne Landwirtschaft ausgeschrieben. Noch bis zum 20. September 2024 können sich Start-ups, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Verbände mit ihren Projektideen bewerben.

„Die Landwirtschaft zählt zu den innovativsten Branchen überhaupt. Leider sind viele der Innovationen nicht sichtbar für einen großen Teil der Gesellschaft. Genau da soll der Innovationspreis Moderne Landwirtschaft ansetzen und diesen großartigen Projekten eine Bühne bieten“, erklärt Lea Fließ, Geschäftsführerin Forum Moderne Landwirtschaft. „Große Teile der Bevölkerung wissen nicht, wie tiefgreifend Digitalisierung längst in der Landwirtschaft verankert ist und wie groß die Chancen sind. Deshalb halte ich es für wichtig für eine vernetze Zukunft der Landwirtschaft Öffentlichkeit herzustellen“, schließt sich Neu-Juror und Digitalisierungsexperte Sascha Lobo an.   

Zusätzlich gibt es in diesem Jahr erneut den Sonderpreis „regenerative Landwirtschaft“, der sich speziell nur an Landwirt:innen richtet, um innovative Konzepte im Bereich regenerative Landwirtschaft vorzustellen. Den Gewinner:innen winken neben Preisgeldern auch Kommunikationsmaßnahmen sowie weitere hybride Preise. Die Preisverleihung findet am 20. Januar 2025 bei einer exklusiven Abendveranstaltung im Rahmen der Grünen Woche in Berlin statt.

Neben einer Jury darf auch die Online-Community von top agrar und Forum Moderne Landwirtschaft über die eingereichten Projekte abstimmen.

FML

EFSA zeigt Tierwohlprobleme bei Tötung von Schafen und Ziegen auf

Laut einem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kann die Tötung von Schafen und Ziegen das Tierwohl stark beeinträchtigen, wenn keine wirksame Betäubung erfolgt ist. Die Behörde fordert Verbesserungen bei der Schlachtung, um Schmerzen, Stress oder Leiden der Tiere möglichst zu vermeiden.

In dem Gutachten sind die Sachverständigen zu dem Schluss gekommen, dass sowohl das Verbringen kleiner Wiederkäuer an die Schlachtstätte als auch deren Ruhigstellung für die Tötung das Tierwohl beeinträchtigen können. Eine angemessene Betäubung der Tiere sei notwendig, damit diese vor der Tötung das Bewusstsein nicht wiedererlangen, heißt es in dem Bericht. Das Gutachten enthält auch eine Reihe von Empfehlungen zur korrekten Durchführung von Tötungsmethoden, um Schmerzen und Ängste so gering wie möglich zu halten. Die Beiträge der EFSA fließen in die laufende Überarbeitung der EU-Regeln zum Tierschutz während der Schlachtung mit ein. Weitere Empfehlungen zum Tierwohl von Pferden und Eseln bei der Schlachtung sollen noch in diesem Jahr folgen.

EFSA

Schweizerbauer

Erster ASP-Ausbruch in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist erstmals ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgetreten. In Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms wurde am 6. Juli 2024 ein tot aufgefundenes Wildschwein positiv auf die ASP getestet. Nach der ersten Beprobung durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Verdacht bestätigt.

Ebenfalls positiv beprobt wurde durch das LUA ein im Landkreis Mainz-Bingen tot aufgefundenes Wildschwein. Hier steht die Bestätigung durch das FLI noch aus. Der Landkreis lag bereits innerhalb der Restriktionszone in Hessen, die nach dem ersten ASP-Ausbruch im Juni 2024 eingerichtet worden ist. In der gesamten Zone wird weiterhin mit ausgebildeten Suchhunden und Drohnen mit Wärmebildkameras nach Wildschweinkadavern gesucht. 

Das Umweltministerium Rheinland-Pfalz weist Schweine haltende Betriebe ausdrücklich auf die strikte Einhaltung  der Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Beachtung der angeordneten Verbringungsregelungen hin. 

Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Ministerium Rheinland-Pfalz

H5N1: Hohe Dunkelziffer bei Infektionen befürchtet

Seit dem ersten offiziellen Nachweis von Influenzaviren des Typs H5N1 in einem US-amerikanischen Milchviehbetrieb hat das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) bisher 140 infizierte Viehherden in zwölf Bundesstaaten sowie vier infizierte Personen bestätigt. Expert:innen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, da häufig Einwanderer ohne Papiere auf US-Milchviehbetrieben arbeiten. Diese Mitarbeiter:innen  sind arbeitsrechtlich nicht geschützt und meist ohne Zugang zu medizinischer Versorgung, trotzdem sie dem höchsten Risiko ausgesetzt sind, weil sie direkten Kontakt beim Melken mit Rohmilch und infizierten Tieren haben. 

Zudem ist das Landwirtschaftsministerium nicht befugt, die Untersuchung der Mitarbeiter:innen anzuordnen. Auch soll es weder groß angelegte Tests noch Impfungen der Mitarbeiter:innen gegeben haben. Zudem lassen zahlreiche Milchviehhalter:innen aus Angst vor finanziellen Einbußen ihre Tiere nicht untersuchen. Um dem entgegenzuwirken, haben einige Bundesstaaten jetzt begonnen, Testprogramme aufzulegen, mit Entschädigungen für Farmer, auf deren Betrieben der Virus nachgewiesen wird. Wie die New York Times in einem aktuellen Artikel schreibt, scheint die Besorgnis der mehr als 25.800 noch nicht betroffenen Milchviehbetrieben nicht hoch zu sein. Viele lehnten die vom Staat angebotene Schutzausrüstungen ab. Einige Virologen befürchten jedoch, dass es zu Mutationen des Virus kommen könnte, falls die Infektionen bei den Kühen nicht unter Kontrolle gebracht werden. Dann könnte der Erreger auch für Menschen krankmachender werden, mit unabsehbaren Folgen. Auch eine von Mensch-zu-Mensch Übertragung wäre dann denkbar.

Agrarheute

Bundesrat stimmt über Änderungswünsche zum Tierschutzgesetz ab

Am 5. Juli 2024 ist der Bundesrat zusammengekommen, um über verschiedene Änderungswünsche des Agrarausschusses zum Tierschutzgesetz abzustimmen. Eine Änderung betraf die Übergangsfrist bei der ganzjährigen Anbindehaltung. Obwohl der Ausschuss eine Fristverkürzung auf 5 Jahre empfohlen hatte, hat sich das Plenum für die im Kabinettsentwurf des Tierschutzgesetzes vorgeschlagene Zehn-Jahresfrist entschieden. Jedoch sprachen sich die Bundesländer dafür aus, dass abkalbende Kühe nicht angebunden werden dürfen. Auch blieb der Bundesrat hinsichtlich der saisonalen Kombihaltung bei einer Obergrenze von 50 Rindern.

Der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelung bezüglich der Enthornung von Kälbern folgt der Bundesrat nicht ganz. Hier empfiehlt das Plenum eine gelockerte Handhabung. Im Falle einer entsprechenden Sachkunde sollte nach Meinung der Bundesländer eine lokale Betäubung ausreichen, für die ein Tierarzt nicht notwendig sei. Auch in Anbetracht des Tierärztemangels auf dem Land empfehlen die Länder, beim Schwänzekupieren bei Ferkeln auf den nationalen Aktionsplan als Grundlage zurückzugreifen. Sie halten den im Gesetzesentwurf geplanten Dokumentationsaufwand und die Risikoanalyse für zu viel und unnötige Bürokratie für die Schweinehalter. Keine Mehrheit fand außerdem die Ausschussempfehlung für ein pauschales Kupierverbot der Schwänze von Jagdhunden.

Der Bundesrat ist beim Tierschutzgesetz nicht zustimmungspflichtig. Daher ist offen, ob die Bundestagsfraktionen vor allem die Empfehlung beim Enthornen und Schwänzekupieren im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause aufgreifen werden.

Agrarheute

ASP bei Hausschweinen in Hessen nachgewiesen

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist erstmals in Hessen in einem Hausschweinebestand nachgewiesen worden. Wie das Landwirtschaftsministerium am Montag in Wiesbaden mitteilte, ist ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Kreis Groß-Gerau) betroffen. Alle Tiere sind inzwischen gemäß den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen unter tierärztlicher Aufsicht getötet worden. Rund um den Betrieb wird nun eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. Dort gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und ihren Produkten. Außerdem gelten strenge Transportbeschränkungen. Dieses Gebiet reicht auch nach Rheinland-Pfalz. In der Zone befinden sich auf hessischer Seite rund 3.500 Schweine. Das Landwirtschaftsministerium Hessen hat zudem unmittelbar einen Führungsstab eingerichtet, um die Maßnahmen zu koordinieren und mit den betroffenen Kreisen, den Nachbarländern sowie anderen Stellen abzustimmen.

Der erste ASP-Fall war in Hessen Mitte Juni 2024 bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Bislang wurden dabei 15 positive Fälle entdeckt.

Hessisches Landwirtschaftsministerium

Erster BTV-Fall in Hessen

Wie schon befürchtet, greift die Blauzungenkrankheit (BTV) weiter um sich. Am vergangenen Freitag ist die Tierseuche erstmals in Hessen nachgewiesen worden. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums ist ein Rind im osthessischen Alsfeld (Vogelsbergkreis) erkrankt. Das Hessische Landeslabor in Gießen bestätigte den Verdacht. Damit verliert das Land den BTV-Freiheitsstatus, was Handelseinschränkungen für die Tierhalter:innen mit sich bringt. Lebende Rinder, Schafe, Ziegen und Kameliden dürfen ab sofort nicht mehr in seuchenfreie Regionen innerhalb der EU transportiert werden, also auch nicht in angrenzende Bundesländer mit Freiheitsstatus.

Seit Juni 2024 ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Hessen zugelassen. Das Land bezuschusst die Impfung der rund 400.000 Rinder und 165.000 Schafe mit drei bzw. zwei Euro pro Impfdosis. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen ist eine Impfung ausreichend.

Die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Tierwohlindikatoren in der Heimtierhaltung im Fokus

Immer mehr Hunde, Katzen, Zierfische, Ziervögel oder Kleinsäuger werden in deutschen Haushalten gehalten. Heimtiere haben jedoch ihrer Art entsprechende Bedürfnisse. Das ZZF-Symposium Tierwohl in der Heimtierhaltung wird sich am 9. und 10. November 2024 in Niedernhausen mit zahlreichen Fachvorträgen den Indikatoren des Tierwohls bei verschiedenen Tierarten widmen. Die Themen umfassen neben Hühnern als Heimtiere im eigenen Garten, Haltungsaspekte von Ziervögeln sowie Anzeichen von Stress und Entspannung bei Hund und Katze auch Indikatoren des Tierwohls bei Kleinsäugern. Vorträge zu Reptilien und Tierwohl bei Zierfischen runden das Symposium ab. Das vorläufige Programm sowie das Anmeldeformular sind online abrufbar.

Die Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe GmbH (WZF) veranstaltet das ZZF-Symposium gemeinsam mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt), dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) bereits zum 28. Mal. Zu dieser Fachtagung sind sowohl beamtete und praktizierende Tierärzt:innen, Zoofachhändler:innen, Züchter:innen sowie Fachleute aus den Bereichen Heimtierpflege und Heimtierindustrie eingeladen.

Um das Tierwohl und den Schutz von Nutztieren, Hund und Katze bis hin zu Reptilien geht es unter anderem auch in der Tierschutztagung am 12. und 13. September 2024 der ATF in Hannover (10 ATF-Stunden), die in diesem Jahr auch wieder als Hybridveranstaltung (Möglichkeit der Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream) stattfinden wird.

ZZF

Drohnenförderung für Rehkitzrettung wird aufgestockt

Immer wieder werden Wildtiere beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen verletzt oder getötet. Besonders gefährdet sind Rehkitze, die in ihren ersten Lebenswochen keinen Fluchtinstinkt haben, sondern sich bei drohender Gefahr sehr flach auf dem Boden legen. Umso wichtiger sind Maßnahmen, die die Jungtiere schützen. Hier stellt der Einsatz von Drohnen das aktuell beste Mittel der Wahl dar, das deutlich effektiver und zeitsparender als andere Verfahren ist.   

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildtier-, insbesondere Rehkitzrettung, stellt aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren (zum Beispiel Vergrämung, Begehung) dar, da sie deutlich effektiver und zeitsparender ist. Bereits im vierten Jahr fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Wärmebilddrohnen für die Rehkitzrettung mit je 4.000 Euro. Damit alle Berechtigten gefördert werden können, hat das BMEL nun das Drohnentechnik-Förderprogramm um eine Million Euro aufgestockt. Nach Informationen des Ministeriums seien bis zur Antragsfrist am 14. Juni 2024 mehr als 640 Förderanträge eingegangen. In den vergangenen drei Jahren hat das BMEL rund 1.970 Drohnen gefördert.

„Zuallererst möchte ich den vielen Ehrenamtlichen danken, die diese so erfolgreiche Rehkitz- und Wildtierrettung erst ermöglichen. Mein Dank gilt zudem den Jäger- und Hegegemeinschaften für ihren Einsatz. Es ist beeindruckend, wie viele Bürgerinnen und Bürger in aller Herrgottsfrühe auf dem Feld stehen und mithelfen, das Leben von Tieren zu retten. Ich hoffe, dass wir dieses wichtige Programm für den praktischen Tierschutz auch im nächsten Haushaltsjahr fortsetzen können”, betont Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Antragsberechtigt sind unter anderem eingetragene Kreisjagd- bzw. Kitzrettungsvereine.

Um Wildtiere in der tierärztlichen Praxis geht es auch in der gleichnamigen, vierteiligen E-Learningreihe für Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de. Tiermedizinischen Fachangestellten steht zu diesem Thema eine separate Online-Fortbildungsreihe zur Verfügung.

BMEL

Thüringen unterstützt heimische Nutztierhaltung mit 2,9 Millionen Euro

Mit „T(h)ür Tierwohl“ hat das Landwirtschaftsministerium in Thüringen (TMIL) in 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung auf die Beine gestellt. Mit diesen Fördergeldern unterstützt das Land landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund von gestiegenen Produktionskosten bei weiterhin geringem Preisniveau sowie wachsenden gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutztierhaltung finanziell unter Druck stehen und in eine tierwohlgerechtere Haltung investieren möchten.

„Wir zahlen fast drei Millionen Euro aus unserer landeseigenen Tierwohlförderung aus und unterstützen so tierhaltende Betriebe bei Maßnahmen für bessere Haltungsbedingungen“, erklärt Ministerin Susanna Karawanskij. 

Die aktuelle Fördersumme umfasst rund 257.000 Euro für den Erhalt für vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen sowie 333.000 Euro für Rinder haltende Betriebe. Insgesamt 2,3 Mio. Euro wurden an Schweinehalter:innen ausgezahlt, die Tierwohl verbessernde Maßnahmen umsetzen wollen. Dieses Angebot haben 44 Agrarbetriebe in Anspruch genommen. Mehr als 700.000 Euro gewährte das TMIL für die Umsetzung tierwohlgerechterer Haltungsbedingungen in der Ferkelaufzucht bzw. Schweinemast.

TMIL

Weiterer Mensch in den USA mit H5N1 infiziert  

Die Aviäre Influenza (AI) greift in den USA weiter um sich. Nach dem ersten Auftreten des Influenza-A-Virus H5N1 bei Milchkühen in den USA vor über zwei Monaten hat sich nun eine vierte Person mit dem Virus infiziert. Betroffen ist ein Mitarbeiter eines Milchviehbetriebs im Bundesstaat Colorado, in dem Kühe positiv auf das Virus getestet worden waren. Der Mann hatte lediglich Symptome an den Augen gezeigt und hat sich nach der Behandlung wieder erholt.  

Die US-Gesundheitsbehörde CDC appelliert an die Farmarbeiter:innen, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt mit infizierten Kühen zu beachten. So sollten Menschen einen engen, langen oder ungeschützten Kontakt mit kranken oder toten Tieren vermeiden. Gleichzeitig stuft die Behörde das Infektionsrisiko von Menschen weiterhin als gering ein. Expert:innen auf der ganzen Welt warnen allerdings vor der Gefahr, dass sich das Virus an den Menschen anpasst und so einen Übertragung von Mensch zu Mensch ermöglichen könnte. Prof. Dr. Christian Drosten, Chef-Virologe der Berliner Charité, fordert ein entschlosseneres Vorgehen der US-amerikanischen Behörden, unter anderem Quarantäne- bzw. bestimmte Hygienemaßnahmen sowie eine Impfung der Kühe.

Bei der nun an die CDC weitergeleiteten Probe sollen zusätzliche genetische Analysen klären, ob und wie sich das Virus verändert hat. Die Resultate könnten sich auf die Risikobewertung der Behörde auswirken.

Schweizerbauer

Anbindehaltung auf dem Prüfstein

Am 5. Juli 2024 wird ein Plenum des Bundesrates auch Änderungen bei der Anbindehaltung beschließen. In einem fast 100-seitigen Empfehlungsbeschluss fordert der Agrarausschuss drastische Verschärfungen. So soll die Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung auf maximal fünf Jahre von bislang zehn Jahren begrenzt werden. Außerdem fordert die Mehrheit der Bundesländer eine Obergrenze von 25 Rindern für die Kombihaltung sowie einen Winterauslauf von mindestens zwei Stunden täglich.

Landwirt:innen sollen jedoch zukünftig die Betäubung für das Enthornen der Kälber mit entsprechendem Sachkundenachweis selbst und ohne Anwesenheit eines Tierarztes durchführen können. Gefordert wird auch, dass der Bund bürokratische Hürden bei der Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen zurücknimmt. Bei diesen beiden Punkten hat sich die Mehrheit der Länder auf die Seite der Tierhalter:innen gestellt.

Agrarheute

Niedersachsen von Geflügelpestausbruch betroffen

In Niedersachsen ist erneut die Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen ist eine Legehennenhaltung im Landkreis Grafschaft Bentheim mit rund 90.000 Tieren, die bereits am vergangenen Montag (01.07.2024) alle tierschutzgerecht getötet wurden, wie der Verband NGW-Niedersächsische Geflügelwirtschaft mitgeteilt hat. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bestätigt, dass es sich um einen Ausbruch mit dem hochpathogenen Influenza A-Subtyp H7N5 handelt. Die örtlichen Behörden haben um den Ausbruchsort eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km eingerichtet, in der elf weitere Geflügel haltende Betriebe mit rund 232.300 Tiere angesiedelt sind. Innerhalb des drei-Kilometer-Radius gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Das Geflügel bzw. die gehaltenen Vögel müssen so isoliert werden, dass diese keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren haben. Zudem ist jeglicher Transport der Tiere sowie deren Erzeugnissen (z.B. Eier) verboten. Außerdem wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet. Insgesamt befinden sich in dieser Zone 317 Betriebe mit rund 1,5 Mio. Tieren.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium appelliert an alle Geflügelhalter:innen, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten und gegebenenfalls zu verbessern, um weitere Ausbrüche zu vermeiden. Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 5 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Geflügelbestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Nach einem Geflügelpestausbruch in Australien am 19. Juni 2024 mussten dort über 1. Mio Hühner und Enten gekeult werden. Die erste Supermarktkette hat nun auf die Ausbrüche bei Legehennen reagiert und den Kauf von Eiern pro Kunde limitiert.

Topagrar 

DJV kritisiert geplantes Kupierverbot für Jagdhunde

Entsprechend dem Entwurf für die anstehende Änderung des Tierschutzgesetzes sollte das Schwänzekupieren bei Jagdhunden weiterhin erlaubt sein. Der Agrarausschuss im Bundesrat plant nun doch, ein vollständiges Kupierverbot durchzusetzen. Von Seiten des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) wird dieser Vorstoß massiv kritisiert. Die Verbände fordern den Bundesrat, der am 5. Juli 2024 über eine Stellungnahme beraten wird, auf, die bisherige Kupier-Praxis bei Jagdhunden weiterhin zuzulassen. Ein Verbot sei unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes, heißt es auf Seiten von DJV und JGHV.

Das Kupieren werde ausnahmslos zum Gesundheitsschutz der Tiere vorgenommen, damit Verletzungen im Erwachsenenalter, die zu schweren Entzündungen im Rückenmark und bis zum Tod führen können, vermieden werden. In Anbetracht der massiven Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) würden Jagdhunde gerade verstärkt zur Stöberjagd in häufig unwegsamem Gelände eingesetzt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn und Schilf könnten bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen.

Die Verbände argumentieren zudem, dass das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten drei Lebenstage unproblematisch und eine innerartliche Kommunikation auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich sei. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses im Bundesrat gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, sofern Jagdarten angewendet werden, die mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sind.

DJV

ASP-Restriktionszone in Hessen erweitert

Seit dem ersten positiven Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 15.06.2024 bei einem Wildschwein im hessischen Landkreis Groß-Gerau hat sich die Zahl der infizierten Tiere auf insgesamt neun erhöht. Zwei weitere Wildschweinkadaver wurden nun positiv auf das Virus getestet, wie das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Allerdings stünden noch die Ergebnisse der Untersuchung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) aus. Insgesamt waren 75 Wildschweine beprobt worden.

Da beide Wildschweine außerhalb der Restriktionszone gefunden worden sind, muss diese nun erweitert werden. Die Zone umfasst nun auch Teile der Stadt Darmstadt und des Kreises Bergstraße. In der gesamten Restriktionszone herrscht Leinenpflicht. Damit soll verhindert werden, dass möglicherweise infizierte Wildschweine in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorkommen. Weiterhin suchen professionelle Hunde- und Drohnenstaffeln die Region nach Kadavern ab, von denen Proben für die Untersuchungen genommen werden.

Landwirtschaftsministerium Hessen

StIKo Vet rät zu schneller BTV 3-Impfung

Am 7. Juni 2024 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV 3) gestattet. In einer Stellungnahme appelliert die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) nun an die Halter:innen von Schafen und Rindern, ihre Tiere, sofern diese in nicht-BTV 3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe zu impfen. Anderenfalls sei sowohl mit einem enormen wirtschaftlichen Schaden als auch mit erheblichem Tierleid zu rechnen.

Seit September 2023 ist BTV 3 in den Niederlanden, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Lediglich eine Impfung bietet einen sicheren Schutz vor einem schweren Verlauf der Krankheit, die von Gnitzen übertragen wird. Die Hauptflugzeit dieser Stechmücken beginnt mit Beginn des Sommers. Daher rät die StIKo Vet, die Impfung so schnell wie möglich durchführen zu lassen. Da anzunehmen ist, dass sich BTV 3 über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird, sei eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind, heißt es abschließend.

StIKo Vet

Drosten besorgt wegen H5N1-Ausbruch bei amerikanischen Milchkühen

In Deutschland werden die während der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen und Einschränkungen aktuell in der Politik diskutiert und aufgearbeitet. Die damaligen Maßnahmen verteidigt u.a. Prof. Dr. Christian Drosten. Schon in der ersten Pandemie-Phase im Jahr 2020 hatte sich der Chef-Virologe der Berliner Charité beispielsweise für Schulschließungen ausgesprochen. „Das Effektivste waren die Gruppenobergrenzen, also ‚Versammlungsverbote‘. Effizient waren Schulschließungen und Arbeitsplatzmaßnahmen wie Homeofficepflicht“, erklärt Drosten, der für seine Empfehlungen massive Kritik erntete.

Im Moment bereitet dem Virologen die zunehmende Zahl der H5N1-Ausbrüche bei Milchkuhherden in den USA große Sorgen. Angesichts des massiven Auftretens des Vogelgrippevirus als möglichen Auslöser für eine kommende Pandemie, fordert der Virologe ein entschlosseneres Vorgehen. Diese extrem großen Ausbrüche bei Kühen habe es bislang noch nie gegeben und besorge alle Fachleute, so Drosten im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Es sei noch ungewiss, wie häufig sich Menschen infizieren, die mit diesen infizierten Kühen zu tun haben. „Ich kann nur sagen, es kann glimpflich ablaufen, das Virus braucht mehrere Schritte zur Anpassung, und vielleicht ist es vorher schon unter Kontrolle. Aber es kann auch schon der Anlauf zu einer nächsten Pandemie sein, den wir hier live mitverfolgen.“ Daher rät der Virologe eindringlich dazu, Kühe gegen das Virus zu impfen.

Er fordert, dass in den USA jetzt entschlossen vorgegangen werde: „Mit Quarantäne. Dass man also versucht, die infizierten Bestände zu isolieren; schaut, wo Menschen Kontakt hatten, ob sie Antikörper im Blut haben. Über bestimmte Hygienemaßnahmen nachdenkt. Und auch darüber, Kühe zu impfen“.  Das empfiehlt Drosten auch in Hinblick auf die Versuche des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), die zum Ergebnis hatten, dass auch die deutsche Variante der Vogelgrippe Kühe infizieren kann. In den Versuchen hätten die Milchkühe nach der Infektion eindeutige Krankheitssymptome gezeigt – dazu gehörte starker Milchrückgang, eine veränderte Milchkonsistenz und Fieber, so eine FLI-Sprecherin. Trotz dieser Ergebnisse hält das Institut jedoch an seiner bisherigen Risikoeinschätzung fest und schätzt das Infektionsrisiko weiter als sehr gering ein. Rinderhalter:innen sollten dennoch sehr wachsam sein, mahnt das FLI.

Agrarheute

Tagesspiegel

BMEL fördert innovative Strategien für Zucht, Prävention und Behandlung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sucht Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die Projektideen zu zukunftsfähigen und nachhaltigen Zuchtstrategien bzw. neue Präventions- und Behandlungsstrategien zur Verbesserung der Bestandsgesundheit entwickelt haben. Diese sind aufgerufen, ihre Projektskizzen einzureichen. Für die Einreichung von Projektskizzen für “Entwicklung von zukunftsfähigen und nachhaltigen Zuchtstrategien” endet die Frist am 1. Oktober 2024. Projektskizzen für die “Verbesserung der Bestandsgesundheit und Entwicklung neuer Präventions- und Behandlungsstrategien” können bis zum 27. November 2024, 12 Uhr, beim Projektträger BLE im Programm der BMEL-Innovationsförderung eingereicht werden.

Es bestehe weiterhin ein hoher Bedarf an neuartigen Werkzeugen und innovativen Lösungen, lässt das BLE verlauten. Projektideen können im Rahmen der Innovationsförderung finanziell unterstützt werden.

BLE

Niedersachsen treibt Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung voran

Am 1. August 2023 ist in Deutschland das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) in Kraft getreten. Die Kennzeichnung gilt zunächst nur für frisches Schweinefleisch. Das Gesetz sieht vor, dass Halter:innen von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung ihrem zuständigen Bundesland bis zum 1. August 2024 die entsprechende Haltungsform ihrer Schweine melden und anschließend eine Kennnummer erhalten, die die festgelegte Haltungsform belegt.

Trotz einer fast einjährigen Vorbereitungszeit hat der Großteil der Bundesländer die notwendigen Festlegungen weder getroffen noch kommuniziert. Niedersachsen ist nun vorangegangen und hat für den Vollzug des Gesetzes als eines der ersten Bundesländer Festlegungen für Zuständigkeit, Meldung und den Kriterien im Rahmen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung veröffentlicht.

„Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit. Ich bin überzeugt, dass auch die weiteren Bundesländer die gesetzliche Rechtslage zeitnah umsetzen, und bei Fragen steht mein Ministerium natürlich jederzeit beratend zur Seite“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

LAVES Niedersachsen

BMEL

Fressnapf schreibt Auszeichnung für Tierschützer:innen aus

Die Fressnapf-Initiative „tierisch engagiert“ wird auch in diesem Jahr drei besonders eifrige und ambitionierte Tierschützer:innen auszeichnen, die sich mit ihrem Engagement besonders verdient gemacht haben. Bereits zum 6. Mal setzt sich die Fressnapf-Initiative gemeinsam mit Tierschützer:innen für Tiere in Not ein. Im Rahmen des “Goldenen Fressnapfs” drückt sie diesen jährlich ihre Anerkennung aus. In diesem Jahr dürfen sich die Gewinner:innen über insgesamt 15.000 Euro Preisgeld freuen.

„Wir sind immer wieder beeindruckt von dem unglaublichen Einsatz für Tiere in Not. In ganz Deutschland gibt es so viele Tierfreund:innen, die sich mit ihren Tierschutzorganisationen und ganzem Herzen engagieren. Wir wollen ihr Engagement sichtbar machen, denn ihre Geschichten können noch mehr Tierfreund:innen dazu motivieren, sich für Tiere in Not einzusetzen”, erklärt Theresa Spenrath, Verantwortliche der Initiative.

Die Bewerbungsphase endet jedoch bereits am 30. Juni 2024. Bis dahin können sich deutschlandweit Tierfreund:innen bewerben, die sich in besonderer Weise im Tierschutz engagieren. Die drei Gewinner:innen erhalten neben der Auszeichnung auch ein Preisgeld für ihren Herzensverein – der erste Platz wird mit 7.000 Euro dotiert, die Zweit- und Drittplatzierten dürfen sich über 5.000 Euro bzw. 3.000 Euro freuen.

Ab Mitte Juli 2024 beginnt dann das öffentliche Voting für die/den Wunschgewinner:in. Tierfreund:innen in ganz Deutschland können hier für ihren Favoriten stimmen. Für August ist die offizielle Preisverleihung geplant. 

Fressnapf

Weitere 6 Wildschweine in Hessen positiv auf ASP getestet

In der ersten Juniwoche 2024 ist erstmals in Hessen ein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) aufgetreten. Betroffen war ein sterbendes Wildschwein, das im Kreis Groß-Gerau gefunden worden war. Nach dem positiven ASP-Nachweis bei dem Tier war unmittelbar eine Restriktionszone um den Fundort eingerichtet worden, in der intensiv mit Drohnen und speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden nach weiteren Wildschweinkadavern gesucht wurde.

Wie das hessische Landwirtschaftsministerium nun mitteilt, sind in dieser 7.300 Hektar umfassenden Kernzone, rund 500 Meter vom Erstfund entfernt, weitere Kadaver entdeckt worden. Insgesamt wurden im Lauf der vergangenen Woche 23 tote Wildschweine beprobt, von denen sechs positiv auf die ASP getestet wurden. Das Ministerium ruft weiterhin zu einer erhöhten Wachsamkeit der Bevölkerung auf. Insbesondere Reisende werden aufgefordert, keine Schweineprodukte aus betroffenen Regionen mitzubringen, da das Virus über Monate in nicht erhitzten Fleischprodukten aktiv bleiben kann.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Schafe und Ziegen dringend gegen BTV impfen

Neben den Niederlanden hat sich die Blauzungenkrankheit (BTV) auch in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ausgebreitet. Um eine weitere Verbreitung zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet.

Die Region Hannover rät allen Halter:innen von Schafen und Ziegen, ihre Tiere notimpfen zu lassen. Bei Schafen und Ziegen reicht eine BTV-Impfung aus, die Niedersächsische Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit einer Beihilfe in Höhe von maximal drei Euro pro Tier.

„Wir rechnen damit, dass sich die Krankheit auch in Niedersachsen flächendeckend ausbreitet, wie es hier in Deutschland schon einmal im Jahr 2008/2009 der Fall war. Es ist jedoch möglich, die Tiere zum Schutz vor der Infektion impfen zu lassen. Bereits damals konnten durch eine Notimpfung massive Tierverluste verhindert werden“, so Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachbereichs Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover. 

Nach Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bietet die Impfung den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf und sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Sommer (in der Regel ab Juli) abgeschlossen sein. Da jedoch ein ausreichender Schutz erst nach ca. 3 Wochen vorhanden ist, sollte zügig mit dem Impfprozess begonnen werden, so Spieler. 

Hannover.de

Geringes H5N1-Risiko bei Milchkühen in Deutschland

Seit dem erstmaligen Nachweis von H5N1-Viren bei Milchkühen in den USA im März 2024 ist die Zahl der betroffenden Milchviehbetriebe auf 36 angewachsen. Die Infektionen sind in bislang neun Bundesstaaten aufgetreten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko, dass hochpathogene aviäre Influenzaviren vom Typ H5N1 Infektionen bei Milchkühen in Deutschland verursachen, noch als sehr gering ein. Das Institut mahnt allerdings zur Wachsamkeit. Denn eine aktuell durchgeführte Infektionsstudie zur Empfänglichkeit von Milchkühen für H5N1 hat bislang gezeigt, dass sich nicht nur das US-Isolat, sondern auch ein aktuelles H5N1-Virus aus einem Wildvogel aus Deutschland im Euter der Kühe sehr gut vermehren konnte.

Um zu verstehen, wie das Virus die Kuh gelangt und warum die Tiere erkranken, hat das FLI bereits rund 1.400 Rinderserumproben von Kühen aus von Geflügelpest besonders betroffenen Regionen in Deutschland auf Antikörper untersucht und etwa 350 Tankmilchproben aus verschiedenen Regionen mittels PCR auf das Virusgenom analysiert; bislang stets mit einem negativen Ergebnis. Weitere Untersuchungen von Tankmilchproben bis zu einer Gesamtzahl von etwa 1.500 werden folgen. Nach Abschluss und Auswertung der FLI-Infektionsstudie werden die Ergebnisse wie in der Wissenschaft üblich publiziert. Bis zum endgültigen Ergebnis der Studie empfiehlt das FLI, insbesondere bei unklaren und gehäuften Erkrankungsfällen in Milchkuhbeständen bei der Untersuchung auch HPAV H5 zu berücksichtigen.

FLI

Südkoreanische Forscher arbeiten an Fleisch-Reis

Mit dem stetigen Wachstum der Weltbevölkerung und dem gleichzeitig größer werdenden Bewusstsein und Wissen über den Klimawandel rutscht auch die konventionelle Erzeugung von Fleischprodukten immer mehr in den Fokus der Kritik. So wird weltweit an Alternativen wie Laborfleisch geforscht. „Mit Hilfe von Laborfleisch können wir tierisches Eiweiß gewinnen, ohne Tiere zu schlachten“, erklärt der südkoreanische Wissenschaftler Hong Jin Kee. Gemeinsam mit seinem Team forscht er am sogenannten „Fleisch-Reis“. Dazu injizieren die Wissenschaftler:innen der Yonsei Universität in Seoul im Labor gezüchtete Rinderzellen in einzelne Reiskörner. Das Getreide eignet sich gut für dieses Procedere, da Reis bereits die wichtigste Proteinquelle für Menschen in Asien ist und die Körner eine ideale Struktur für ein gleichmäßiges Wachstum der Zellen von innen nach außen haben.

Der so entstehende, rosafarbene Fleisch-Reis duftet leicht nach Butter und punktet mit einem 8 % höheren Protein- sowie einem 7% höheren Fettgehalt. Die Wissenschaftler:innen sehen in dem Hybridprodukt ein großes Potential, um eine Zulassung als sogenannte Notnahrung zu erhalten. „Für diejenigen, die nur eine Mahlzeit am Tag zu sich nehmen können, ist eine leichte Erhöhung des Proteingehalts, selbst um nur ein paar Prozent, unglaublich wichtig“, erklärt Hong Jin Kee. Außerdem fällt die Klimabilanz des Fleisch-Reises deutlich besser aus, weil keine Tiere mehr aufgezogen und gehalten werden müssen. Hong und sein Team wollen den bislang noch sehr aufwändigen Herstellungsprozess dringend vereinfachen.

Das Vetion-Fokusthema Fleischlos glücklich informiert ebenfalls über Alternativen zu konventionell hergestelltem Fleisch sowie pflanzliche Alternativen.

Schweizerbauer

ASP: NRW ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf

Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen hat auch das angrenzende Bundesland Nordrhein-Westfalen in Alarmbereitschaft versetzt. „Nordrhein-Westfalen ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen, wie wichtig das ist. Im Moment müssen wir jedoch besonders wachsam sein. Dies gilt vor allem für unsere Landwirtinnen und Landwirte, die Schweine halten, aber auch für Jägerinnen und Jäger. Sie sind gebeten, noch achtsamer als ohnehin bei der Beobachtung vor allem von Wildschweinen zu sein. Nur gemeinsam können wir ein Verbreiten der Seuche verhindern“, erklärt Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen.

Auch Reisende werden gebeten, sorgsam zu sein. Da der Erreger auch in nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren über einen langen Zeitraum infektiös bleiben kann, sollten Wurstbrote bzw. -reste auf keinen Fall achtlos weggeworfen, sondern konsequent in entsprechenden Mülleimern entsorgt werden. Die Ministerin weist auch darauf hin, dass Zäune und Mülleimer entsprechend engmaschig zu kontrollieren seien, um eventuelle Wühlspuren von Wildschweinen rechtzeitig zu entdecken und erforderliche Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.

Für den Fall eines ASP-Ausbruchs im Land hat NRW bereits vor knapp 5 Jahren einen Rahmenvertrag mit der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG) abgeschlossen. Diese wird sich im Ernstfall um die Unterstützung der betroffenen Kommunen, die Absperrung einer Kernzone sowie die intensive Suche nach verendeten Wildschweinen und deren Bergung kümmern. Gegründet wurde die WSVG vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, dem Rheinischen Landwirtschaftsverband, der Landwirtschaftskammer NRW, dem Landesjagdverband NRW sowie den Raiffeisengenossenschaften. Zudem hat das Land eine eigene ASP-Suchhundestaffel, die darauf spezialisiert ist, im Ausbruchsfall schnellstmöglich in den betroffenen Gebieten nach an ASP verendeten Wildschweinen zu suchen. In Zusammenarbeit mit der Vorsorgegesellschaft können so ohne Verzögerung die betroffenen Tiere fachgerecht beseitigt werden.

Landwirtschaftsministerium NRW

Verbote von Lebendtiertransporten werden lauter

Am 14. Juni wird jedes Jahr der Internationale Tag gegen Tiertransporte begangen. An diesem Tag finden weltweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt, die auf Lebendtiertransporte und deren teils massive Folgen für die Tiere aufmerksam machen. Der Deutsche Tierschutzbund forderte aus diesem Anlass am vergangenen Freitag (14.06.2024) ein generelles Verbot von Tiertransporten außerhalb Europas und nimmt dabei auch das neue EU-Parlament in die Pflicht. „Der barbarische Handel mit lebenden Tieren rund um den Globus muss beendet werden. Deutschland darf sich nicht weiter hinter der EU verstecken, um die eigene Untätigkeit zu verschleiern, sondern sollte eine Vorreiterrolle übernehmen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Auch die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN nahm den Tag zum Anlass, auf die Missstände einiger Transporte hinzuweisen. „Nicht nur an einem Tag wie diesem werden wir weiter unermüdlich gegen grausame Tiertransporte kämpfen. Gegen Transporte, bei denen die Tiere leiden: unter Wassermangel, Hitze, Kälte, Stress, Infektionen und mangelnder Hygiene. Es gibt im Jahr 2024 keinen vernünftigen Grund, fühlenden Lebewesen diese Torturen zuzumuten. Doch solange bei diesen schmutzigen Geschäften der Rubel rollt, rollen auch weiter die Lkw. Die grausame Praxis von Transporten auf den Straßen und auf dem Seeweg muss endlich beendet werden“, erklärte Nadine Miesterek, Campaignerin für Tiertransporte bei VIER PFOTEN.

Wie der Deutsche Tierschutzbund erklärt, hatte das EU-Parlament zwar Verbesserungen versprochen, aber mit dem 2023 publik gemachten Verordnungsentwurf die Chance verpasst, auf einen reinen Handel mit Fleisch bzw. Schlachtkörpern umzusteigen. Stattdessen wurden lediglich schwache Änderungen bei den Transportvorschriften angekündigt.

Deutscher Tierschutzbund

EU wappnet sich für möglichen H5N1-Ausbruch  

Um die Ausbreitung sowie potenzielle Ausbrüche der Aviären Influenza (AI) in Europa zu verhindern, hat die EU-Kommission 665.000 Impfstoffdosen erworben. Die Behörde für Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) hat im Namen von fünfzehn Mitgliedsstaaten einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Zudem erhält die Behörde die Option auf den Erwerb von 40 Millionen Impfdosen in den nächsten vier Jahren. „HERA zeigt wieder einmal die Europäische Gesundheitsunion in Aktion, indem sie dafür sorgt, dass wir vorbereitet sind”, sagte ein Sprecher der Kommission auf einer Pressekonferenz in Brüssel.

Die Behörde weist jedoch erneut darauf hin, dass es bislang zu keiner H5N1-Übertragung von Mensch zu Mensch gekommen sei. Ein sehr geringes Infektionsrisiko besteht aktuell lediglich für Menschen, die engen Kontakt zu infizierten Tieren haben und sich in kontaminierten Räumen aufhalten. Daher sei der Impfstoff nur für Personenkreise mit einer besonders hohen Exposition gegenüber der potenziellen Übertragung der AI durch Vögel oder andere Tiere bestimmt, erklärt die EU-Kommission.

„Auch wenn von der Vogelgrippe nach wie vor nur eine geringe Gefahr für die allgemeine Bevölkerung ausgeht, müssen wir besonders gefährdete Menschen wie Personal von Geflügelfarmen oder bestimmte Tierärztinnen und Tierärzte schützen“, betont Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

EU-Kommission

Euronews

Erster ASP-Fall in Hessen

In Hessen ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) aufgetreten. Ein totes Wildschwein, das südlich von Rüsselsheim (Landkreis Groß-Gerau) nahe einer Landstraße gefunden worden war, wurde positiv auf das Virus getestet, was am vergangenen Samstag (15.06.2024) bereits durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt wurde. Zwei weitere tote Wildschweine waren nicht mit dem ASP-Erreger infiziert.

Um eine weitere Verbreitung zu vermeiden, arbeiten der Kreis Groß-Gerau, das Regierungspräsidium Darmstadt und das hessische Landwirtschaftsministerium eng zusammen. In einem Radius von zirka 15 Kilometern ist eine Restriktionszone eingerichtet worden. Das epidemiologische Expertenteam des FLI wird die Veterinärbehörde des Landkreises Groß-Gerau vor Ort unterstützen und beraten. Jäger und Drohnen suchen zudem das Gebiet um die Fundstalle großflächig nach eventuell weiteren toten Tieren ab.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Bienenverluste lagen bei rund 15 Prozent

Milde Winter, Parasiten und Nahrungsknappheit verursachen jedes Jahr größere Verluste von Bienenvölkern in Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Noch bis zur Jahrtausendwende galten Verluste in Höhe von 10 Prozent als normal, seit dem Jahr 2000 jedoch häufen sich höhere Verlustraten und schwankten von Jahr zu Jahr auf hohem Niveau. Nach Auswertung der jährlichen Umfrage der Schweizer Bienenzüchtervereine Apisuisse lag die Verlustrate im letzten Winter in der Schweiz und in Liechtenstein bei 15 %. Die Varroa-Milbe sei hauptsächlich für die Verluste verantwortlich, heißt es in einer Erklärung von Apisuisse. Auch die Nahrungsknappheit einschließlich der fehlenden Blütenvielfalt in vielen Regionen sorge zusätzlich für schwache Bienenvölker.

In Deutschland haben rund 16 Prozent der Bienenvölker den vergangenen Winter nicht überlebt. Das ergab die Analyse der jährlichen Umfrage des Fachzentrums Bienen und Imkerei Mayen unter mehr als 9.000 Imker:innen bundesweit. Insgesamt mussten mehr als die Hälfte aller befragten Imker:innen Verluste an mindestens einem Bienenvolk hinnehmen. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich, dass der vergangene Winter zu etwas mehr Verlusten geführt hat. Im Winter 2022/2023 lag die Ausfallrate nur bei 13,2 Prozent.

Um die Gesundheit und die Haltung von Bienen geht es auch in der dreiteiligen E-Learningreihe Grundkurs Bienen, die Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de zur Verfügung steht. Die Kursreihe ist geeignet zur Weiterbildung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Bienen/den Fachtierarzt für Bienen.

Schweizerbauer

Bienenjournal

Produktion von Fleischersatz auch in 2023 gewachsen

Immer mehr Menschen in Deutschland greifen beim Einkauf zu vegetarischen oder veganen Fleischersatzprodukten. Die Nachfrage nach pflanzlichen Fleischalternativen scheint ungebrochen. Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Jahr 2023 mehr als 121.600 Tonnen Fleischersatzprodukte hergestellt, was einem Plus von 16,6 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Im Vergleich zu 2019 hat sich die Produktion sogar mehr als verdoppelt (+113,8 %). Auch die Zahl der herstellenden Unternehmen ist in 12 Monaten von 51 auf 67 gestiegen.

Gleichzeitig hat sich der Trend zum Verzehr von weniger Fleisch im vergangenen Jahr fortgesetzt. Durchschnittlich wurden 2023 knapp 7 Kilo weniger Fleisch pro Kopf als noch vor 5 Jahren verzehrt. Trotzdem lag der Wert des produzierten Fleisches fast 80 Mal so hoch wie der von Fleischersatzprodukten.

Das Vetion-Fokusthema Fleischlos glücklich informiert umfassend über Alternativen zu konventionell hergestelltem Fleisch sowie pflanzliche Alternativen.

Destatis

BLE

2024 noch keine West-Nil-Fälle

Bedingt durch den Klimawandel treten in Deutschland immer mehr Mückenarten aus tropischen und subtropischen Gebieten auf, die unter Umständen gefährliche Krankheiten übertragen können. Dazu gehört auch das West-Nil-Virus (WNV). WNV hat in den vergangenen Jahren schon zu Infektionen bei Tieren in Deutschland geführt, nachdem der Erreger erstmalig im Jahr 2018 bei Tieren in Deutschland festgestellt worden ist.  

Sachsen-Anhalt gehört zu den Bundesländern mit den meisten bislang aufgetretenen WNV-Infektionen. In den vergangenen sechs Jahren haben sich hier 34 Pferde und 47 Vögel nachweislich mit WNV infiziert, wie das Landesamt für Verbraucherschutz mitteilt. Zudem haben sich 12 Menschen mit dem Virus angesteckt. Nach Auskunft der örtlichen Behörden sind in diesem Jahr erfreulicherweise noch keine Infektionen bekannt geworden.

Landesamt für Verbraucherschutz

ASP-Impfstoff dringend erforderlich

Nach dem Bekanntwerden eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern hofft Dr. Till Backhaus, der Landwirtschaftsminister des Bundeslandes, dass die Restriktionsgebiete schon innerhalb der nächsten drei Monate wieder aufgehoben werden können. Der Minister stellte zudem fest, dass Mecklenburg-Vorpommern im Kampf gegen die Tierseuche gut gerüstet sei. „Wir haben es in dem Betrieb bei Pasewalk offenbar mit einem Punkteintrag zu tun. Wie es zu dem Eintrag des Erregers kam, wird derzeit untersucht. Wir haben aber keinen Hinweis darauf, dass es ein aktives Seuchengeschehen in der Schwarzwildpopulation gibt. Eine Übertragung durch Wildschweine auf den Nutztierbestand scheint also nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen. Das ist wenigstens eine gute Nachricht in diesem Zusammenhang. Denn sie belegt, dass unsere Maßnahmen – wie z. B. der ASP-Schutzkorridor entlang der polnischen Grenze –  bisher dazu beigetragen haben, die Seuche aus dem Wildtierbestand fernzuhalten“, erklärte Backhaus.

Nach den umgehend eingeleiteten Maßnahmen käme es jetzt besonders darauf an, dass die Biosicherheitsmaßnahmen im ganzen Land konsequent eingehalten würden, so der Minister weiter. In Anbetracht des enormen Schadens durch den ASP-Ausbruch wäre es jedoch „höchste Zeit, einen Impfstoff gegen die fürchterliche Tierkrankheit verfügbar zu machen“. „Sonst, so fürchte ich, wird der Schrecken nie ein Ende haben“, so Backhaus abschließend.

Mit der regelmäßigen Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben befasst sich auch die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de. Diese bietet Tierärzt:innen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). In Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.

Landwirtschaftsministerium MVP

Österreich will Tierwohlstandards in der Milchviehhaltung weiter verbessern

Ein umfassendes neues Programm soll das Tierwohl in der österreichischen Milchwirtschaft langfristig verbessern. In einem mehrjährigen Prozess haben die Verantwortlichen der Branche sowie aus den Landwirtschaftskammern mit dem AMA- Modul „Tierhaltung plus“ neue Standards erarbeitet, die nun nach und nach in den Molkereien umgesetzt werden sollen. Auch die Landwirt:innen werden aktuell intensiv auf das neue Programm vorbereitet und können sich entsprechend beraten lassen. Neben verbesserten Tierwohlstandards beinhaltet dieses auch jährliche Kontrollen, eine höhere Sicherheit im Bereich Medikamenteneinsatz, den Schlachthofbefunddaten sowie eine Unterstützung zur laufenden Verbesserung und Absicherung der hohen Milchqualität.

„Mit dem AMA- Modul „Tierhaltung plus“ setzt die österreichische Milchwirtschaft einen neuen, großen Schritt zur weiteren Verbesserung der Tierwohlstandards in Österreich. Wir wollen damit die hohen Standards der österreichischen Milchwirtschaft sichtbar machen und für die Konsumenten im In- und Ausland höchste, geprüfte Qualität anbieten“ erklärte der Präsident des Milchverbandes Österreich (MVÖ) anlässlich der diesjährigen Milchwirtschaftlichen Tagung am vergangenen Freitag (07.06.2024) in Wien. Der MVÖ-Präsident hofft, dass die Konsument:innen das große Engagement beim Einkaufsverhalten mittragen und unterstützen werden.

OTS

Tierische Kommunikation mit Hilfe von KI besser verstehen

Das Bellen eines Hundes kann unterschiedlich motiviert sein. Um genau zu verstehen, ob die Vierbeiner aggressiv oder aufgeregt sind bzw. einfach nur spielen möchten, haben Wissenschaftler:innen der US-amerikanischen University of Michigan eine „Übersetzungssoftware“ entwickelt. Dieses Programm wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erarbeitet, die verschiedene Aufzeichnungen von 74 Hundestimmen unterschiedlicher Rassen, unterschiedlichen Alters und verschiedenen Geschlechts genutzt hat.

„Durch die Verwendung von Sprachverarbeitungsmodellen, die ursprünglich für menschliche Sprache trainiert wurden, eröffnet unsere Forschung ein neues Fenster, wie wir die daraus gewonnenen Erkenntnisse nutzen können, um die Nuancen von Hundebellen zu verstehen. Es gibt so viel, was wir noch nicht über die Tiere wissen, die diese Welt mit uns teilen. Fortschritte in der KI können unser Verständnis der tierischen Kommunikation revolutionieren, und unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass wir nicht mehr bei Null anfangen müssen”, so Forschungsleiterin Rada Mihalcea.

Zusammen mit menschlichen Sprachmodellen kann diese Software ein nützliches Instrument zur Analyse der Tierkommunikation sein. Das Verständnis der Nuancen des Bellens von Hunden könnte die Art und Weise, wie Menschen die emotionalen und physischen Bedürfnisse von Hunden interpretieren und auf sie reagieren, erheblich verbessern und potenziell gefährliche Situationen verhindern, so die Forschenden. Das Modell lasse sich möglicherweise auch auf andere Tiere übertragen.

Pressetext

University of Michigan

BTV-Impfung durch Eilverordnung ab sofort gestattet

In Deutschland grassiert wieder das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) bei Rindern und Schafen mit zunehmender klinischer Intensität. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun per Eilverordnung die sofortige, aber übergangsweise Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus gestattet. Mit dieser Eilverordnung dürfen diese nicht zugelassenen Impfstoffe in einem Zeitraum von sechs Monaten angewendet werden, sofern währenddessen kein Impfstoff in der EU zugelassen wird. Aktuell ist dies nicht der Fall und nach Einschätzung von Experten wird frühestens im Herbst 2024 damit zu rechnen sein.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rechnet jedoch bereits ab Mai mit einem erhöhten Ausbruchsrisiko von BTV-3. Vor allem in den bereits betroffenen Gebieten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist daher mit Krankheitsausbrüchen zu rechnen. Zudem besteht ein großes Risiko durch das Verbringen von Wiederkäuern aus betroffenen Gebieten in freie Gebiete.

BMEL

Baden-Württemberg gibt mehr Geld für Freigängerkastrationen

In Deutschland gibt es schätzungsweise 2 Millionen herrenlose Katze, die unter großem Leid und krankheitsgeplagt ihr Dasein fristen. Das wollen die Länder und Kommunen durch unterschiedliche Maßnahmen ändern. Baden-Württemberg hat nun z. B. die finanzielle Unterstützung für die Kastration freilebender Katzen aufgestockt. Der Landesbeirat für Tierschutz begrüßte diesen Schritt und betonte die Wichtigkeit der konsequenten Kastration von Freigängerkatzen zur Linderung des Katzenleids.

Die Mittel für die Katzenkastration und die Ausstattung von Tierheimen betragen inzwischen 200.000 Euro. Seit Februar 2023 können alle Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Baden-Württemberg bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium eine Förderung für die Durchführung von Katzenkastrationen beantragen. Dabei wird für die Kastration einer weiblichen Katze ein Förderbetrag von 80 Euro und für eine männliche Katze 40 Euro ausgezahlt. Es können zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro pro Tierheim gefördert werden, bis die Gesamtmittel von 200.000 Euro ausgeschöpft sind. Wie die Tierheime jedoch unisono sagen, reicht diese Summe bei Weitem nicht aus.

Außerdem haben über die Jahre immer mehr Gemeiden und Kommunen eine kommunale Katzenkastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen eingeführt. In Baden-Württemberg gilt dies inzwischen in mehr als 80 Städten und Gemeiden.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW

Österreich im Kampf gegen Qualzuchten aktiv

In Österreich ist es laut Tierschutzrecht verboten, qualzuchtbetroffene Tiere zu importieren, zu verkaufen und zu erwerben. Allerdings wurde dieses Verbot durch die Behörden bislang nicht oder zumindest nicht strikt umgesetzt. Nun hat das Landesverwaltungs­gericht Tirol die Wegnahme von zwei Sphynx-Katzen (Nacktkatzen) aufgrund dieses Verbots durch die Behörde im Januar 2024 bestätigt. „Offenbar ist kaum jemandem bewusst, dass es gegen das Tierschutzgesetz verstößt, ein qualzuchtbetroffenes Tier zu kaufen, egal ob im Inland oder im Ausland. Hier besteht massiver Aufklärungsbedarf“, konstatiert Tierschutzexperte Clemens Purtscher von Shifting Values. „Wenn das seit langem bestehende Verbot, qualzuchtbetroffene Tiere zu erwerben, endlich umgesetzt würde, käme die Qualzüchterei bald zum Erliegen. Das würde enorm viel Tierleid ersparen.“

Shifting Values

Mexikaner stirbt an Infektion mit H5N2

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist zum ersten Mal ein Mensch an der Infektion mit dem Geflügelpestvirus vom Typ H5N2 gestorben. Der Fall trat in Mexiko bei einem 59-jährigen Mann mit mehreren Vorerkrankungen auf. Laboranalysen hätten den Virustyp bestätigt. Im März 2024 war es in dem benachbarten Bundesstaat Michoacán zum Bundesstaat México, wo die infizierte Person gelebt hat, zu einem H5N2-Ausbruch in einem Geflügelbetrieb gekommen.

Proplanta

ASP-Ausbruch bei Mastschweinen in MVP

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist in einer Schweinemastanlage die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das hat inzwischen das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt, nachdem einige Schweine des Betriebes am Mittwoch hohes Fieber zeigten und der bestandsbetreuende Tierarzt umgehend entsprechende ASP-Untersuchungen veranlasst hat.

Anschließend hatte das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) erste Proben mittels PCR untersucht, die ASP-positiv ausfielen. Weitere Proben wurden dann zur Bestätigung des Verdachts an das FLI geschickt. Währenddessen wurden auf dem Betrieb bereits entsprechende Seuchenschutzmaßnahmen eingeleitet, der Betrieb gesperrt und eine entsprechende Beobachtungszone eingerichtet.

„Vieles deutet derzeit darauf hin, dass wir es mit einem Punkteintrag zu tun haben, ähnlich, wie wir es im November 2021 erlebt haben, als das Virus zum ersten Mal bei uns in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt wurde. Aus dem intensiven Monitoring ergeben sich derzeit keine Hinweise auf ein Seuchengeschehen im Schwarzwildbestand. Das ist gut. Unsere Epidemiologen werden ab sofort auf Spurensuche gehen, um den Eintragsweg des Erregers herauszufinden, sollte der Verdacht durch das FLI bestätigt werden”, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Landwirtschaftsministerium MVP

BfT fordert bewussten Umgang mit KI

Die diesjährige Frühjahrsveranstaltung des Bundesverbandes für Tiergesundheit e.V. (BfT), die am 16.05.2024 in Hannover stattfand, stand das Thema Künstliche Intelligenz (KI) im Mittelpunkt, denn KI ist ein Werkzeug mit viel Potential. Sorgfältig angewandt und mit Bewusstsein für die Grenzen der Technologie, bieten die Kapazitäten zur komplexen Datenanalyse große Chancen, insbesondere die Diagnostik und Prävention auch in der Tiermedizin entscheidend fortzuentwickeln. Dabei kann KI nicht nur im medizinischen Alltag bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Die Festlegung und Anordnung der eigentlichen therapeutischen Maßnahme obliegt weiterhin dem Arzt, genauso wie die Entscheidung, ein Tierarzneimittel für den Markt zu entwickeln, nur durch den Unternehmer getroffen werden kann, heißt es in einer Pressemitteilung des BfT.

Unter dem Titel „Tiergesundheit: Mit KI zum nächsten Level“ stellten die fachkundigen Referenten in drei Impulsen die Künstliche Intelligenz und ihre Möglichkeiten im Leben der Menschen, in der pharmazeutischen Forschung sowie für die Anwendung in der Veterinärmedizin vor.

Professor Klaus Osterrieder, Präsident der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), hob in seinem Grußwort die Bedeutung von KI für alle Bereiche der Tiermedizin hervor und verwies gleichzeitig auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Handhabung.

„Künstliche Intelligenz hat im Jahr 2022 dreimal mehr Arbeitsplätze geschaffen als sie übernehmen konnte“, betonte Patrick Ratheiser, CEO und Co-Founder von Leftshift One. Denn KI könne viele Aufgaben übernehmen und in Arbeitsprozessen unterstützen, aber nicht den menschlichen Verstand ersetzen. Dr. Narges Ahmidi, Expertin in KI-gesteuerter Gesundheitsfürsorge, sieht den Vorteil von KI vor allem darin, dass sie schneller lernt als menschliche Ärzte. Während ein Arzt durch die Fälle, denen er in seinem Berufsleben über die Jahre begegnet, zum Experten werde, lerne die KI weitaus schneller, so Ahmidi. „Mit KI kann der Zeitpunkt, zu dem der Arzt die finale Diagnose kennt, deutlich nach vorne verlagert werden.“ Diese ermöglicht große Fortschritte in der Früherkennung und eine spezifischere Behandlung von Krankheiten – weg von reaktiven hin zu präventiven Maßnahmen, sowohl im human-, als auch im tiermedizinischen Bereich.

Wie in der Humanmedizin unterstütze KI auch in der Veterinärmedizin, z.B. in der Mustererkennung und Erstellung optimierte Behandlungspläne sowie darin, den wirksamsten Therapieansatz zu finden, sagte Dr. Henning Müller vom Deutschen Zentrum für Künstliche Intelligenz, Osnabrück.

Fazit
In der anschließenden Podiumsdiskussion kamen die Teilnehmenden zu dem Schluss, dass die Lehre gefordert ist, künftige Tiermediziner, aber auch Agrarwissenschaftler und Landwirte auf einen bewussten Umgang mit diesem kraftvollen Werkzeug vorzubereiten. Gelernt werden muss, die Grenzen jeder Anwendung einordnen zu können und Ergebnisse zu hinterfragen. Eine große Herausforderung ist, relevante Daten in guter Qualität und Menge zu erhalten. Einschränkungen durch gesetzliche Vorgaben, z.B. durch den europäischen Data Act und AI-Act, sind ebenso zu berücksichtigen wie die Bedeutung der Ethik im Umgang mit KI. Der umfangreiche Datenpool, insbesondere in der Nutztierhaltung, bietet Chancen im Zusammenwirken der veterinärmedizinischen Praxis, dem öffentlichen Veterinärwesen und der Landwirtschaft, die Gesundheit der Tierbestände zu überwachen und weiter zu verbessern. Mit KI-gestützten Plattformen könne der Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen und Fallstudien ermöglicht werden und die stetige Fortbildung sowie der kontinuierliche Wissensaustausch gefördert werden.

Bei allem Potential und der Vielzahl von KI-Anwendungen liegt es in der Hand des jeweils Verantwortlichen, wie Wissenschaftler, Tierarzt oder Unternehmer, festzulegen, wie diese genutzt werden. Keine Scheu, sondern Offenheit und aktives Mitgestalten seien der Weg, um das Potential auch für die Veterinärmedizin nutzbar zu machen. 

Auch der Dessauer-Zukunftskreis beschäftigt sich mit dem Thema Chancen und Risiken von KI in der Tierarztpraxis. Mehr dazu findet sich auf dem LinkedIn-Profil des DZK.

Vor allem große Betriebe setzen auf KI

Eine Bitkom-Studie unter unter 500 landwirtschaftlichen Betrieben hat ergeben, dass bereits jeder zehnte Betrieb Künstliche Intelligenz (KI) einsetzt. Weitere 38 % planen oder diskutieren aktuell darüber. Dabei fällt auf, dass das Interesse an KI mit der Betriebsgröße in Zusammenhang zu stehen scheint. Während erst 27 % der Betriebe zwischen 20 bis 49 ha KI nutzen, den Einsatz planen oder diskutieren, sind es bei größeren Betrieben ab 99 ha mehr als die Hälfte. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder rät jedoch insbesondere kleineren Betrieben, KI stärker einzubinden. Auch DLG-Vizepräsident Prof. Dr. Till Meinel sagt: „Der Einsatz von KI ist kein Trend, sondern aufgrund der vielfältigen Belastungen der Betriebsleiter zunehmend eine zwingende Notwendigkeit.”

Bitkom

H5N1 bei Alpakas in Idaho nachgewiesen

In den USA hat das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 eine weitere Art infiziert. Wie die US-Veterinärbehörde mitteilte, konnte das Virus nun bei Alpakas auf einer Alpaka-Farm im Bundesstaat Idaho nachgewiesen werden. Zuvor wurde dort auch das Virus beim Geflügel nachgewiesen.

In den vergangenen Wochen ist H5N1 in den USA bei mehr als 50 Tierarten festgestellt worden. Unter anderem bei Milchkühen. Aber auch Menschen hatten sich angesteckt. Es wurde aber bislang keine Ansteckung von Mensch zu Mensch beobachtet.

Fachleute sind aufgrund der nun mehrfach übersprungenen Artenbarriere alarmiert und befürchten weitere Mutationen, so dass künftig auch eine Mensch zu Mensch Übertragung denkbar wäre.

Schweizerbauer

Geflügelpestausbrüche in Australien

In Australien ist die Geflügelpest zuletzt im Jahr 2020 bei Hausgeflügel nachgewiesen worden. Im Vergleich zu vielen anderen Regionen der Welt ist der Inselstaat jedoch bislang glimpflich davon gekommen. In den vergangenen knapp 50 Jahren wurden lediglich insgesamt acht Ausbrüche von HPAI-Influenzastämmen in Geflügelbeständen gemeldet. 

In der vergangenen Woche wurde nun die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) mit dem Virus des Subtyps H7N3 nachgewiesen. Betroffen ist eine Geflügelfarm in der Nähe von Meredith im Bundesstaat Victoria. Zwei Tage später (24.05.2024) wurde auf einer zweiten Geflügelfarm in der Nähe von Terang im gleichen Bundesstaat HPAI H7N9 bestätigt. Die Betriebe sind kommerziell miteinander verbunden und liegen etwa 110 km voneinander entfernt. Laut Presseberichten mussten Hunderttausende Tiere gekeult werden. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums handelt es sich ausdrücklich nicht um die sehr ansteckende Virusvariante H5N1, die derzeit weltweit Anlass zur Sorge gibt. 

Damit bleibt Australien zumindest bislang verschont von dem Subtyp H5N1, der aktuell weltweit grassiert und neben Wildvögeln und Nutzgeflügel auch bei Kühen in zahlreichen US-Staaten nachgewiesen wurde. Allerdings ist inzwischen bekannt worden, dass sich ein Mädchen im Bundesstaat Victoria mit dem H5N1-Virus infiziert haben soll. Das Kind, das im März 2024 aus Übersee nach Australien zurückgekehrt war, habe eine schwere Infektion erlitten, sei aber inzwischen wieder vollständig genesen, wie der Internetseite des Gesundheitsministeriums zu entnehmen ist.

Schweizerbauer

Regierung Australien

Umfrage zum Umgang mit Fehlern in der Praxis – bitte teilnehmen

Ob bei Anamnese oder in der Diagnosefindung, bei der Abrechnung, der Medikamentendosierung oder in der Interaktion mit den Patientenbesitzer:innen – Fehler in der täglichen Arbeit einer Tierärztin oder eines Tierarztes können passieren. Die Gründe dafür können unter anderem Zeitmangel, fehlende Erfahrung oder ungeeignetes Equipment sein. 

Im Rahmen ihrer Doktorarbeit an der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) Hannover und unter der Betreuung von Dr. Holger Volk und Dr. Claudia Busse, hat Doktorandin Corinna Karl einen Fragebogen erstellt, der den aktuellen Umgang mit Fehlern unter allen praktizierenden Tierärzt:innen in Deutschland beleuchten soll. Die Online-Umfrage dauert ca. 10 Minuten. Die Antworten bzw. die Erfahrungen der Teilnehmenden können helfen, Fehler in der Tiermedizin besser zu verstehen und in Zukunft zu verringern.

Zur Umfrage

Australien will ab 2028 keine lebenden Schafe mehr ausführen

Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt und nach weiteren Tiertransportskandalen, hat die australische Labour-Regierung nun beschlossen, den Export von lebenden Schafen auf dem Seeweg ab dem Jahr 2028 zu verbieten. Das entsprechende Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, sieht den 1. Mai 2028 als endgültiges Ausstiegsdatum vor. Für die durch das Verbot entstehenden Kosten stellt die Regierung rund 66 Mio. Euro bereit, die der Branche, etwa für die Umstrukturierung von Lieferketten und Vermarktungsalternativen im hauptsächlich betroffenen Bundesstaat Westaustralien, ausgezahlt werden können. „Wir geben den Schafproduzenten und der Lieferkette Sicherheit, indem wir das Datum gesetzlich festlegen und Geld auf den Tisch legen, um einen geordneten und gut geplanten Übergang weg vom Lebendtierhandel zu ermöglichen“, erklärt Landwirtschaftsminister Murray Watt.

Um den heimischen Schafproduzent:innen die Sorgen zu nehmen, plant die Regierung zur Generierung von mehr Wertschöpfung und Arbeitsplätze, die heimische Fleischerzeugung auszubauen. Für die Ausstiegspläne erntet Watt jedoch weiterhin scharfe Kritik von Seiten des nationalen Bauernverbandes (NFF). „Watt hat beschlossen, uns mit dem Schnellzug in die Katastrophe zu schicken, aber das ist noch nicht das letzte Kapitel dieser Geschichte. Wir werden weiterkämpfen“, kündigte NFF-Geschäftsführer Tony Mahar an. Der Verband sieht in dem Verbot einen Verrat an den heimischen Landwirt:innen und befürchtet den Verlust der Handelspartner im Nahen Osten. Auch sei die finanzielle Unterstützung angesichts der bevorstehenden Verluste für die Farmen viel zu niedrig, so Maher weiter. Die weltweite Nachfrage nach Schafen werde nicht enden, nur würden diese dann von Ländern mit schlechterem Tierschutz geliefert.

Chris Parker, Geschäftsführer des Rinderverbandes Cattle Australia, geht davon aus, dass auch der Export von lebenden Rindern mit einem Verbot belegt werden könnte. Das hatte der Landwirtschaftsminister in früheren Aussagen jedoch immer abgelehnt. Die Rinderhalter müssten nicht befürchten, ebenfalls bald von einem Lebendausfuhrverbot betroffen zu sein. „Ich denke, es gibt signifikante Unterschiede zwischen der Lebendausfuhr von Schafen und Rindern“, so Watt. So seien die Sterblichkeitsraten beim Rinderexport viel geringer, und seine wirtschaftliche Bedeutung zudem viel größer.

Topagrar

Schutz von Rehkitzen hat große Bedeutung in der Schweiz

Von Ende Mai bis Mitte Juni ist die Hauptmahdzeit. Durch Mähmaschinen werden allein in der Schweiz jedes Jahr mehr als 1.700 Rehkitze getötet. Aber auch Feldhasen, bodenbrütende Vögel oder Igel erleiden nicht selten einen grausamen Tod durch die Scheren der Maschinen. Allerdings gibt verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die Tiere vor Verletzungen und Tod zu schützen.

Allen voran sind es Drohnen, die die Tiere auf den Wiesen finden können. Der Schweizer Tierschutz (STS) unterhält seit dem vergangenen Jahr eine eigene Drohnenflotte, die dieses Jahr auf zehn Multikopter erweitert wurde. Damit können auch größere Felder innerhalb von 20-30 Minuten vor der Mahd abgesucht werden. Mit Hilfe einer Umfrage unter rund 630 Personen hat das Magazin Schweizerbauer ermitteln können, dass mehr als 44 Prozent der Befragten inzwischen vor der Mahd Drohnen einsetzen. Rund 17 % setzen auf die Unterstützung durch Jäger und Wildhüter, 14 % kombinieren verschiedene Maßnahmen. Lediglich knapp 7 % der befragten Schweizer Landwirt:innen hat kein Interesse am Schutz von Rehkitzen, sie haben angegeben, dass sie keinerlei Schutzmaßnahmen ergreifen. Mit Hilfe der STS-Drohnenflotte konnten 2023 mehr als 290 Tiere in Sicherheit gebracht werden, bevor die Wiese gemäht wurde.

Um Wildtiere in der Praxis geht es auch in der gleichnamigen, ATF-anerkannten E-Learningreihe auf Myvetlearn.de, bei der sich Tierärzt:innen online fortbilden können. Denn gerade im Frühling und Sommer werden immer häufiger verletzte Wildtiere in die Tierarztpraxen gebracht. In einer separaten Reihe können sich auch Tiermedizinische Fachangestellte zum Thema Aufzucht, Pflege und Behandlung von Wildtieren online fortbilden. Beide Kursreihen enthalten zudem zahlreiche interaktive Elemente, die einerseits den Spaß steigern und andererseits die Bearbeitung der Inhalte intensivieren.

Schweizerbauer

Italien soll Maßnahmen gegen ASP intensivieren

Italiens Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat bislang zu keinem effektiven Erfolg geführt. Seit den ersten ASP-Ausbrüchen zu Jahresbeginn in der Provinz Parma sorgen sich die regionalen Schinkenproduzenten um ihre wertvolle Ware. Denn der Erreger hält sich in Parmaschinken länger als in anderen Lebensmitteln. Wie Alessandro Utini, Präsident des Verbandes der Parmaschinken-Hersteller (Consorzio del Prosciutto di Parma), jedoch ausdrücklich versichert, hätten aber weder Verbraucher:innen noch der Handel Einschränkungen  zu befürchten. Nach der kürzlich erfolgten Erweiterung der Sperrzonen durch die EU dürfen zahlreiche Wursthersteller jedoch nicht mehr nach Kanada liefern. Der Verband fordert daher eine Intensivierung des Kampfes gegen die ASP durch den Einsatz des Militärs zur Bejagung von 700.000 Wildschweinen.

Deutlich mehr Erfolg konnte Polen in der Seuchenbekämpfung aufweisen. Im laufenden Jahr hat sich die Zahl der ASP-Ausbrüche nahezu halbiert. Entwarnung ist jedoch nicht angesagt. Denn besonders im Norden des Landes, wo die ASP bei Wildschweinen zuletzt wieder vermehrt aufgetreten ist, müssen die Behörden nach wie vor sehr wachsam sein. Insgesamt wurden laut Angaben der Obersten Veterinärinspektion in diesem Jahr bis zum 12. Mai 740 ASP-Ausbrüche in elf Woiwodschaften des Landes bestätigt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatte es noch 1.400 bestätigte Krankheitsausbrüche gegeben. 

Schweizerbauer

SUS

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat am Freitag (24.05.2024) den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen, erklärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung. Nun können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten. Der Entwurf geht dann zunächst dem Bundesrat zu, der sich Anfang Juli zum Gesetz verhalten muss. Im Herbst soll der Bundestag das Gesetz verabschieden.

„Tierschutz ist seit 20 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere. Den Tierschutz zu verbessern hat für uns eine hohe Priorität, denn wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren. Für mich ist ganz wichtig: Tieren in Deutschland geht es nach der Gesetzesänderung besser als vorher. Und das ist auch gut für alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen).

Mehr zu den verabschiedeten Änderungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes finden sich beim BMEL.

Während Özdemir die Änderungen als Erfolg lobt, gehen sie vor allem Tierschützern nicht weit genug. Insbesondere daran, dass die Anbindehaltung weiterhin zulässig bleiben soll, wird viel Kritik geübt. In weiteren Verfahren müssten nun umfassende Verbesserungen durchgesetzt werden, so die Forderung der Tierschutzorganisation Vier Pfoten und des BUND.

BMEL

Weitere H5N1-Infektion beim Menschen in den USA

In den USA gibt es einen weiteren Vogelgrippe-Fall bei einem Menschen. Betroffen ist ein Mann, der auf einer Milchviehfarm im Bundesstaat Michigan arbeitet. Er zeigte Symptome an den Augen, ähnlich einer Bindehautentzündung. Dies ist bereits die zweite Infektion bei einem Menschen im Zusammenhang mit den aktuellen H5N1-Infektionen bei Milchrindern in mehreren Bundesstaaten der USA.

CDC

BfT veröffentlicht Marktzahlen für 2023

Der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) hat seine Marktanalyse für das Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach beträgt das Wachstum des Marktes für Tierarzneimittel in 2023 gegenüber dem Vorjahr lediglich 6,1% auf jetzt 965 Mio. Euro. Wie im Vorjahr nehmen dabei rund 62% Produkte für Kleintiere und Pferde ein. Auf das Nutztiersegment entfallen 38%. Maßgeblich am Wachstum beteiligt sind neue Behandlungsoptionen, insbesondere in der Schmerztherapie (+ 13,2%) sowie die Produkte zur Behandlung der Haut bei Kleintieren (+15,6%). Die umfangreiche Fürsorge der Tierhalter bei Kleintieren führt durch die regelmäßige Gesundheitsvorsorge zu einer frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen und begleitet die Tiere in ein hohes Alter. Dies schlägt sich u.a. auch bei der Behandlung von Herz- Kreislauf-Erkrankungen (+ 7%) nieder. Damit macht auch in 2023 das Segment der Spezialitäten mit 44,1% den größten Anteil des Portfolios aus.

Bei den Nutztierhaltern war 2023 eine höhere Bereitschaft zu Vorbeugemaßnahmen mit verstärkter Immunprophylaxe zu beobachten. Die Geflügelhaltung konnte außerdem von der Einführung neuer Impfstoffe profitieren. Bei der Immunprophylaxe bei Kleintieren war hingegen keine größere Bereitschaft zu erkennen. Für das Impfstoffsegment konnte insgesamt ein Wachstum von 3,2% verzeichnet werden.

Der Gesamtanteil der Antiparasitika am Markt ist mit 18,2% geringfügig gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Dies ist auf einen stärkeren Einsatz bei Nutztieren zurückzuführen.

Der Anteil des Antiinfektivasegmentes ist mit 14,8% gegenüber dem Vorjahr gleichgeblieben. 2023 wurden neue Meldewege implementiert und die Anwendungserfassung von Antibiotika auf weitere Tierarten zur Bestimmung der Therapiehäufigkeit ausgedehnt. Dies ist ein weiterer Schritt im umfangreichen Maßnahmenpaket, mit dem in der Tiermedizin die Anwendung von Antibiotika kontrolliert wird, um Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Diese Wirkstoffe stellen weiterhin ein wichtiges Instrument bei der Behandlung bakterieller Infektionen auch bei Tieren dar.

Kein Grund zur Freude

Vor dem Hintergrund einer herausfordernden wirtschaftlichen Lage, hohen Inflationsraten, verhaltener Investitionsbereitschaft, Fachkräftemangel und einer hohen Bürokratielast ist das zu notierende deutliche Marktwachstum von 6,1% kein Anlass für Optimismus in der Branche. Kostensteigerungen werden aufgefangen, so dass die Tiergesundheitsunternehmen trotz der schwierigen Rahmenbedingungen auf einem soliden Fundament Aktivitäten für eine umfassende und regelmäßige Gesundheitsvorsorge und das Tierwohl vorantreiben können.

Dennoch leidet der Wirtschaftsstandort Deutschland während einer ernsten geopolitischen Lage zusätzlich unter bürokratischen Herausforderungen. Dies erschwert den Weg zur Klimaneutralität. Auch die Tiergesundheitsbranche ist hiervon betroffen, warnt der BfT. In Anbetracht des eher stagnierenden Wachstums des Tiergesundheitsmarktes in 2023 betonte der BfT den Stellenwert der Tiergesundheit und setzt sich für einen fairen und zukunftsorientierten Rechtsrahmen ein, der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der Tiergesundheitsbranche unterstützt. 

Es gelte, Kompromisse im Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz und der essentiellen Wertschöpfung zu finden. Auch europäisch müsse eine Balance zwischen Ökologie und Ökonomie gefunden werden.

Die positiven Effekte auf Gesundheit und Wohlbefinden durch das Zusammenleben von Haustieren und ihren Besitzern sind heute unstrittig. Für den Verband ist es daher stetig im Fokus, Tierhalter in ihrer Fürsorge für ihre vierbeinigen Freunde zu unterstützen und der Tierärzteschaft als starker Partner zur Seite zu stehen. Ein forschungs- und innovationsoffener regulativer Rahmen ist auch künftig essenziell, um den besonderen Bedürfnissen der Haustiere in Gesundheitsvorsorge und Begleitung bis ins hohe Alter mit fortschrittlichen Lösungen gerecht werden zu können.

BfT

VUK-bvvd-Kliniktage gehen in die 3. Runde

Der Verbund Unabhängiger Kleintierkliniken e.V. (VUK) und der Bundesverband der Veterinärmedizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvvd) möchten gemeinsam die Studierenden für die kurative Kleintiermedizin begeistern. Daher haben sie die VUK-bvvd-Kliniktage ins Leben gerufen, die angehenden Tierärzt:innen in ganz Deutschland die einzigartige Möglichkeit bieten, einen Blick hinter die Kulissen der privaten und inhabergeführten Kleintierkliniken, Tiergesundheitszentren und auf Klinikniveau arbeitenden Kleintierpraxen zu werfen. Die Kliniktage finden jeweils an Samstagen im Mai und im Juni 2024 statt.  Dies ist bereits das dritte Jahr, an denen die Kliniktage organisiert werden. Teilnehmen können bundesweit 220 Studierende. Eine Anmeldung ist notwendig.

Die Teilnehmenden erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit praktischen Übungen zu verschiedenen Themen, darunter Ophthalmologie, Zahnheilkunde, Nahttechniken, Ultraschall, Kommunikation mit Tierbesitzer:innen, Osteosynthese sowie Übungen an High-End-Medizintechnik. Die Kliniktage finden in kleinen Gruppen mit maximal 15 Studierenden statt, die von Spezialist:innen in den jeweiligen Kliniken und Praxen betreut werden. Dadurch sind eine intensive Betreuung und Anleitung sowie das Eingehen auf die jeweilige Gruppendynamik möglich. 

Nach getaner Arbeit gibt es dann häufig noch ein „Get Together“, wodurch die Teilnehmenden die Möglichkeit haben, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen sowie mit den Verantwortlichen der Kliniken, Tiergesundheitszentren und Praxen ins Gespräch zu kommen. „Wir freuen uns, dass wir diese Kliniktage zum dritten Mal anbieten können und sind dankbar für die Unterstützung unserer Mitglieder. Es ist uns wichtig mit den Tierärzt:innen von morgen ins Gespräch zu kommen und ihnen zu zeigen, welche Perspektiven es in der unabhängigen spezialisierten Kleintiermedizin gibt“, sagt Dr. Dirk Remien, Präsident des VUK. 

Gefährlicher Mythos gefährdet Mauersegler

Mit dem Monat Mai kommen auch die Mauersegler zurück in unsere Breitengrade. Der Höhlenbrüter, der 2021 auf die Vorwarnstufe der roten Liste der bedrohten Arten gesetzt werden musste, ist neben dem kurzen, gegabelten Schwanz, auch an seinen schrillen Rufen zu erkennen. Ein alter und leider sehr hartnäckiger Mythos macht dem kleinen Vogel jedoch das Leben schwer.

Das Gerücht, dass ein Mauersegler nicht aus eigener Kraft vom Boden aus starten kann, lässt Menschen annehmen, man müsse ihn in die Luft werfen, was nicht selten fatal für das Tier enden kann. Ein Mauersegler, der auf dem Boden sitzt, kann verletzt, entkräftet oder noch zu jung zum Fliegen sein. Würde der Vogel in diesem Moment hoch in die Luft geworfen werden, würde er hilflos wieder herabstürzen, ggf. mit Knochenbrüchen, Prellungen und/oder inneren Blutungen. Statt einer falsch interpretierten „Starthilfe“ sollte das Tier umgehend gesichert und eine Pflegestelle oder Tierarztpraxis kontaktiert werden. Die Deutsche Gesellschaft für Mauersegler weist in diesem Fall auch dringend darauf hin, dass einem hilfsbedürftigen Mauersegler nicht eigenständig Futter gereicht bzw. in den Schnabel gestopft werden sollte. Eine falsche Fütterung kann zu schweren Schäden und letztlich zum Tod des Mauerseglers führen, heißt es auf der Seite der Tierschützer:innen.

Um die Pflege, Aufzucht und Rehabilitation von Mauerseglern sowie die Schaffung und den Erhalt von Brutplätzen kümmern sich deutschlandweit verschiedene Auffangstationen und Vereine wie die Mauerseglerhilfe Apus e.V..

Da Jungvögel und andere Wildtiere im Frühjahr und Sommer besonders häufig in die Tierarztpraxis gebracht werden, bietet Myvetlearn.de die vierteilige E-Learningreihe Wildtiere in der tierärztlichen Praxis an. In Kurs 3 befasst sich Referent Dr. Florian Brandes (FTA für Wildtiere und Artenschutz) um die Aufzucht von Jungvögeln und vermittelt hier die Grundlagen und Besonderheiten, die bei der Aufzucht verschiedener Jungvogelspezies zu beachten sind. Dabei wird auf die Fütterung unterschiedlicher Singvögel und anderer Vogelarten sowie die artgemäße Unterbringung und Vorbereitung auf die Auswilderung eingegangen. Weiterhin werden aufzuchtbedingte und häufige Erkrankungen besprochen. Die Fortbildungsreihe ist zudem mit zahlreichen interaktive Übungen ausgestattet, die das Lernen intensivieren und abwechslungsreicher gestalten. Für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) steht eine separate E-Learningreihe zu Wildtieren zur Verfügung.

Deutsche Gesellschaft für Mauersegler

Geflügelpest-Risiko für Wildvögel und Geflügel nimmt ab

Seit Mitte Februar 2024 sind die Geflügelpest-Ausbrüche bei Hausgeflügel und die Fälle bei Wildvögeln stark zurückgegangen. Seit März gab es in Deutschland gar keine Ausbrüche bei Hausgeflügel mehr, wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bekannt gab. Obgleich das Risiko für Fälle bei Wildvögeln und Ausbrüche bei Geflügel und Vogelbeständen zurückgeht, sollten dennoch nach wie vor die empfohlenen Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen beachtet werden.

Gleichzeitig weist das FLI auf ein ungewöhnliches Infektionsgeschehen mit HPAIV H5N1 (Genotyp B3.13) in Milchviehbetrieben in den USA hin. Seit März 2024 sind dort in mindestens 36 Betrieben in 9 Bundesstaaten Infektionen nachgewiesen worden. Vor allem in Milchproben von erkrankten Rindern wurden zum Teil sehr hohe Viruslasten nachgewiesen. Vermutlich gehen alle Fälle auf einen Eintrag in eine Milchkuhherde in Texas zurück. Genauere epidemiologische, klinische und virologische Daten zu den Ausbrüchen bei Rindern fehlen noch, so dass eine Bewertung weder in der Übersicht (tatsächliche Verbreitung, Ausdehnung in der Zeit) noch im Detail (Ausbreitung im Tier und im Bestand) derzeit möglich ist. Es gibt Hinweise, dass das Gewebe im Rindereuter die notwendigen Rezeptoren für Influenza A Viren besitzt und somit auch andere Varianten und Genotypen ein Risiko bei direktem Eintrag in das Euter darstellen könnten.

Die wahrscheinlichsten Einschleppungswege für das amerikanische H5N1-Virus nach Deutschland sind der Handel mit Rindern und kontaminierten Rinderprodukten aus betroffenen Betrieben in den USA. Nach den vorliegenden Handelsdaten werden weder Rohmilch noch lebende Rinder aus den USA nach Deutschland importiert. Daher schätzt das FLI das Risiko eines Eintrags des US-amerikanischen HPAI H5N1-Stammes (B3.13) in deutsche Rinderbestände einschließlich Milchkuhbetriebe als sehr gering ein. Auch die Möglichkeit einer Infektion von Rindern mit in Europa vorkommenden HPAI H5-Viren wird für Deutschland als sehr gering eingeschätzt.

FLI

Rheinland-Pfalz meldet BTV-Ausbruch

In Rheinland-Pfalz ist Mitte der vergangenen Woche der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV) seit drei Jahren festgestellt worden. Bei einer Kuh im Landkreis Bitburg-Prüm wurde der Serotyp 3 des Blauzungenvirus im Rahmen von molekularbiologischen Untersuchungen nachgewiesen, wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium mitteilt. Nach Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen verliert nun auch Rheinland-Pfalz den Status „BTV-frei“. Das hat zur Folge, dass empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, sonstige Wiederkäuer) aus Rheinland-Pfalz in blauzungenfreie Gebiete nur noch unter bestimmten Auflagen verbracht werden dürfen.

Die BTV wird durch blutsaugende Stechmücken, den Gnitzen, übertragen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte bereits im April 2024 vor möglichen Ausbrüchen im Mai gewarnt. Bei einer Infektion mit dem Blauzungenvirus zeigen die Tiere Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten. Daher werden Tierhalter:innen dringend gebeten, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten.

Die Impfung mit inaktivierten Impfstoffen hat sich als die effektivste, sicherste und einzig praktikable Möglichkeit herausgestellt, Tiere wirksam gegen eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit zu schützen. Auch der Handel mit geimpften Tieren ist möglich, ohne die Blauzungenkrankheit weiter zu verschleppen.

Bisher stand jedoch kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 zur Verfügung. Wie Boehringer Ingelheim jetzt bekannt gab, steht jedoch ab Ende Mai 2024 mit BULTAVO 3™ ein entsprechender Impfstoff in den Niederlanden für den Notfalleinsatz zur Verfügung.

Umweltministerium Rheinland-Pfalz

Tiergesundheit im Stall mit Hilfe von KI verbessern

Die Digitalisierung ist längst auch in der Landwirtschaft angekommen und wartet mit immer neuen, wertvollen Tools auf. Wie beispielsweise das Agrar-Start-up VetVise, das die Tiergesundheit in Ställen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) verbessern will. Der Landwirtschaftsverlag, zu dem neben top agrar auch die LV digital GmbH gehört, hat sich jetzt mit einem siebenstelligen Betrag an dem Start-up beteiligt.

Matthias Weddeling ist Geschäftsführer der LV digital und erklärt, warum ein Verlag größter Einzelgesellschafter eines AgTech-Start-ups wurde: „Wir haben viele Jahre Erfahrung mit der Entwicklung von digitalen Produkten und Plattformen in der Zielgruppe. Da können wir intensives Sparring leisten, auch wenn sich für andere Produkte immer neue Lösungen ergeben können. Unser Blick ist primär lösungsorientiert mit gesundem Blick für die Realität und Machbarkeit. Kurz gesagt bringen wir als LV digital mit dem dahinterstehenden Landwirtschaftsverlag neben finanziellen Ressourcen auch ein breites Netzwerk in der Agrar- und Ernährungsbranche sowie umfassendes Know-how im Bereich der Digitalisierung landwirtschaftlicher Prozesse ein“, erklärt Weddeling. Nach der Entwicklung von diversen Plattformen stehen immer mehr Software-as-a-Service oder auch KI im Fokus des Verlags, so der Geschäftsführer weiter.

Das Start-up-Unternehmen VetVise hat sich auf die Entwicklung von KI-basierten Lösungen für das Stallmonitoring bei Geflügel und Schweinen spezialisiert. Das umfasst einerseits die kamerabasierte Erfassung des Tierverhaltens in den Ställen und andererseits die Auswertung der Bilder mit Hilfe von maschinellem Lernen und umfangreicher veterinärmedizinischer Expertise. Auf dieser Weise unterstützt VetVise die angeschlossenen Landwirtinnen und Landwirte bei der Gesunderhaltung ihrer Tierbestände, verringert Tierverluste und verbessert die Wirtschaftlichkeit der Produktion.

Chancen und Risiken von KI für die Tiermedizin standen auch beim 23. Treffen des Dessauer Zukunftskreises (DZK) im Zentrum der Diskussionen. Gastgeber dieses Treffens war die Tierklinik in Germersheim der Familie van Suntum/Klasen, die als DZK-Mitglied ihren modernen Seminarraum in den neuen Räumlichkeiten der Klinik zur Verfügung gestellt hat. Mehr zu dem Treffen ist hier zu lesen.

top agrar

Neues Verfahren zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe

Die Rote Vogelmilbe (Dermanyssus gallinae) ist ein weltweit verbreiteter Blut saugender Parasit, der in der Regel Haus- und Wildgeflügel befällt. Am häufigsten wird ein Befall bei ökologisch und konventionell gehaltenen Legehennen festgestellt. Besonders gefährdet sind Jungtiere, bei denen ein massiver Befall zu Blutarmut (Anämie) und sogar zum Tod führen kann. Da die Rote Vogelmilbe auch andere Vögel, Säugetiere und Menschen infizieren kann, handelt es sich bei dem Parasiten um einen Zoonoseerreger.

Das Lehr- und Versuchsgut Ruthe der Stiftung Tierärztliche Hochschule (TiHo) Hannover will die Rote Vogelmilbe mit kaltem Atmosphärendruckplasma, einem ionisierten Gas, das durch kontrolliert zugeführte elektrische Energie erzeugt wird, bekämpfen. Das Plasma wird in der Humanmedizin zur unterstützenden Wundheilung eingesetzt. Ein gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) durchgeführter erster Test mit dem Plasma zeigte eine hohe Abtötungsquote sowohl der Milben in verschiedenen Entwicklungsstadien als auch deren Eier.

Als nächstes soll das Verfahren auf dem Lehr- und Versuchsgut Ruthe der TiHo in einem Praxiseinsatz getestet werden. Das Verfahren wurde bereits für ein Patent angemeldet.   

Das Vetion-Fokusthema Rote Vogelmilbe vermittelt einen detaillierten Überblick über den gleichnamigen Parasiten.

Topagrar

Fleischersatz gewinnt weiter an Bedeutung

Die Nachfrage nach Fleischersatzprodukten ist groß und so wächst auch das Angebot stetig. Im vergangenen Jahr wurden knapp 17 Prozent mehr als in 2022 produziert. Seit dem Jahr 2019 hat sich die Produktion sogar mehr als verdoppelt (+113,8 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Produktion von konventionellem Fleisch in 2023 bei 6,8 Mio. Tonnen und damit 55-mal höher als die Produktion von Fleischersatz.

Doch die Lust auf konventionell hergestelltes Fleisch scheint in Deutschland weiter zu sinken. Nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) lag der Pro-Kopf-Verbrauch in 2023 bei etwa 51,6 kg Fleisch, was einem Rückgang von 12 % gegenüber dem Jahr 2019 (58,5 kg pro Kopf) entspricht.

Fleischkonsum ohne Schlachtung des Tieres ermöglicht die Laborfleischherstellung. Aus Stammzellen züchtet das Startup-Unternehmen MyriaMeat aus München im Labor Schweinefilet. Das wäre eine Neuheit in der Branche. Das Unternehmen hat die EU-Zulassung beantragt. Da das Verfahren noch dauern wird und im Anschluss zunächst die Markttauglichkeit geprüft werden muss, brauchen Landwirt:innen das Fleisch aus dem Bioreaktor noch nicht als Konkurrenz fürchten. Auch weil die Produktionskosten um ein Vielfaches höher sind als beim konventionellen Fleisch. Langfristig sollte die Bedeutung von kultiviertem Fleisch nicht unterschätzt werden, da sich der Bedarf an nachhaltigen Lebensmitteln hinsichtlich der wachsenden Weltbevölkerung stetig erhöht. Aber letztendlich müssen die Konsument:innen überzeugt werden, wobei auch der Preis die Entscheidung beeinflussen dürfte.

Wie sich genau die Herstellung von sogenanntem Laborfleisch gestaltet, hat Topagrar Schritt für Schritt beschrieben. Das Vetion-Fokusthema “Fleischlos glücklich” vermittelt eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Fleischersatzprodukte.  

Agrarheute

Igel vor Verletzungen durch Gartengeräte schützen

Die Igel erwachen nach und nach aus ihrem Winterschlaf und begeben sich jede Nacht auf die Suche nach Futter und Partner. Dafür legen die Stacheltiere viele Kilometer zurück. Dabei kann es auch passieren, dass ein Igel mitten auf der Fahrbahn sitzen bleibt. Um einen Zusammenstoß mit einem Auto zu vermeiden, sollte das Tier unmittelbar in seiner Laufrichtung über die Straße getragen und ein paar Meter von Straßenrand abgelegt werden.

Leider ist das Wohlbefinden der Igel auch tagsüber gefährdet, während sie an geschützten Orten, häufig auch in Gärten, schlafen. Denn durch Werkzeuge der Gärtner:innen, wie elektrische Scheren, Fadenmäher, Balkenmäher, usw., können den Kleinsäugern schwerwiegende Verletzungen zugefügt werden. Viele von ihnen müssen in den Pflegestationen erlöst, andere lange gepflegt werden.

„Nicht selten werden sterbende Igel in den Pflegestationen abgegeben mit dem Vorbericht, der Gärtner wäre da gewesen oder man habe selber im Garten geschafft“, erklärt die Stiftung TBB Schweiz. Die Stiftung appelliert daher dringend an alle Gärtner:innen, bei ihren Arbeiten umsichtig zu sein und schneidende Werkzeuge nur nach vorheriger Kontrolle des zu schneidenden Bereiches anzuwenden. Auch die Zahl der Verletzungen durch Mähroboter ist in den letzten Jahre in die Höhe geschnellt. „Um die nachtaktiven Tiere nicht zu verletzen, dürfen Mähroboter, wenn überhaupt, nur tagsüber ab zwei Stunden nach Sonnenaufgang bis zwei Stunden vor Sonnenuntergang fahren», heißt es in der Mitteilung der TBB.

Wer einen verletzten Igel findet, sollte diesen vorsichtig mit einem Tuch oder Handschuhen in eine Kiste mit mindestens 30 cm Wandhöhe setzen und eine Pflegestation oder eine Tierarztpraxis kontaktieren. Da Igel auch immer häufiger in den Tierarztpraxen vorgestellt werden, können sich Tierärzt:innen mit dem Einsteigerkurs Igel auf Myvetlearn.de online fortbilden. In dieser Online-Fortbildung geht es um den Igel als Patienten in der Tierarztpraxis. Lernen Sie die Besonderheiten des vermutlich am häufigsten in der Praxis vorgestellten Wildsäugers kennen.

Schweizerbauer

Weniger Bürokratie für Landwirt:innen in Bayern

Um die Nutztierhalter:innen in ihrem Bundesland besser zu unterstützen, hat Bayern schon vor zwei Jahren das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) ins Leben gerufen. Das Förderprogramm ist bei den bayerischen Landwirt:innen auf großes Interesse gestoßen, im vergangenen Jahr sind annähernd 1.000 Anträge gestellt worden. In diesem Jahr hat sich die bayerische Regierung das Ziel gesetzt, das Förderprogramm zu vereinfachen und zu entbürokratisieren. Die vorgenommenen Vereinfachungen zielen darauf ab, dass nach einem Förderantrag die BayProTier-bedingte Büroarbeit für Landwirt:innen komplett erledigt ist und keine zusätzliche Schreibtischarbeit mehr erforderlich ist.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass überbordende Bürokratie unsere kleinbäuerlich strukturierten landwirtschaftlichen Betriebe zur Aufgabe zu zwingen droht. Für mich steht da ganz klar fest, dass hier die Bürokratie verschwinden muss und nicht die Landwirte. In diesem Sinne prüfen wir in unserem Zuständigkeitsbereich alle Möglichkeiten, unnötige Bürokratie abzuschaffen. Das gleiche fordern wir dringend in Brüssel und Berlin ein”, erklärt Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber. Die Rahmenbedingungen seien wichtig und ausschlaggebend, damit möglichst viele Landwirt:innen den Weg des Umbaus der Nutztierhaltung mitgehen, so die Ministerin.

Landwirtschaftsministerium Bayern

Geflügelpest-Übertragungsweg von Kuh zu Kuh noch ungeklärt

Im Jahr 2006 und darüber hinaus stand fest, dass Rinder kaum gefährdet seien, mit dem Geflügelpestvirus H5N1-Virus infiziert zu werden. So lautete das Ergebnis eines Infektionsversuches, den das Fridrich-Loeffler-Institut (FLI) in dem Jahr durchgeführt hatte. Wissenschaftler:innen des FLI hatten im Rahmen des H5N1-Geflügelpestgeschehens in Deutschland auch die Empfänglichkeit von Rindern für das damals zirkulierende H5N1-Virus untersucht. Sie fanden aber lediglich ein sehr geringes Infektionsrisiko für die Tiere, allerdings wurden damals keine laktierenden Kühe untersucht. „Mich überrascht es sehr, dass Kühe nun infiziert sind“, erklärt Martin Beer vom FLI. Denn in den USA wurden in inzwischen 33 Milchkuhbetrieben aus 8 Bundesstaaten Infektionen mit dem hochpathogenem aviären Influenzavirus vom Subtyp H5N1 (HPAIV H5N1) der Klade 2.3.4.4b festgestellt. Laut Informationen der Behörden vor Ort wurden zudem PCR-Nachweise von H5N1-Virusgenom in pasteurisierter Milch aus Supermärkten gemeldet.

Noch sei unklar, wie sich die Kühe in den betroffenen Betrieben angesteckt haben, und ob die Milch eine Rolle bei der Übertragung spiele, heißt es auf Seiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In der Milch der infizierten Kühe wurden sehr hohe Virusmengen nachgewiesen, während offenbar nur geringe Viruslasten in Nasentupferproben gefunden wurden. Bis zur Klärung raten Expert:innen dazu, keine pasteurisierte Milch (Rohmilch) bzw. Produkte daraus in den USA zu konsumieren. Die US-Gesundheitsbehörde FDA weist allerdings erneut darauf hin, dass das Pasteurisieren der Milch das Virus zerstört.  Die WHO hält die Gefahr für Menschen derzeit noch für gering, mahnt aber alle Staaten zu erhöhter Aufmerksamkeit für mögliche Infektionen bei Tier und Mensch.

Schweizerbauer

FLI

Zuverlässige ERU-Diagnose mit Hilfe von KI-Tool

Die equine rezidivierende Uveitis (ERU), umgangssprachlich auch als Mondblindheit bezeichnet, ist eine der häufigsten Augenerkrankungen bei Pferden. Mittel- bis langfristig kann die entzündliche Erkrankung zur Erblindung des betroffenen Pferdes führen. In den meisten Fällen wird die ERU durch eine Leptospireninfektion im Auge ausgelöst. Um bleibende Schäden möglichst zu minimieren, ist eine korrekte und schnelle Diagnose unerlässlich.

Ein von Forscher:innen der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München entwickeltes Deep-Learning Tool kann die Erkrankung zuverlässig erkennen. Eine aktuelle Studie des Teams unter der Leitung von Prof. Anna May von der LMU-Pferdeklinik ergab, dass das durch Künstliche Intelligenz (KI) unterstützte Tool die Erkrankung auf Bildern zu 93 Prozent richtig beurteilte, während auf Pferde spezialisierte Tierärzt:innen lediglich 76% der gezeigten Bilder richtig interpretierten. „Bei dem Deep-Learning Tool lag die Wahrscheinlichkeit für eine korrekte Antwort bei 93 Prozent“, sagt May. „Die Unterschiede waren zwar statistisch nicht signifikant, aber sie zeigen dennoch, dass die KI eine ERU verlässlich erkennt und großes Potenzial hat, Tierärzte zu unterstützen.“ 

KI-Tool soll Tierärzt:innen nicht ersetzen, sondern unterstützen

Das Tool ist Web-App basiert und kann von jedem leicht bedient werden, lediglich die Benutzung eines Smartphones ist Voraussetzung für die Bedienung. „Es soll den Tierarzt nicht ersetzen, aber es kann eine gute Hilfe zur Diagnosefindung darstellen, besonders für weniger erfahrene Kolleginnen und Kollegen oder auch für die Besitzer in Regionen mit geringer Tierarztdichte“, betont May. Durch die frühzeitige Erkennung von ERU können betroffene Pferde schneller eine angemessene Behandlung erhalten, was entscheidend sein kann, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen und die betroffenen Augen zu retten.

LMU München