Kleine Wildtiere im Herbst unterstützen
Mit dem startenden Herbst verändert sich auch das Leben der heimischen Wildtiere. Die noch verbleibenden Tage bis zum Winterschlaf müssen Igel, Eichhörnchen und andere Wildtiere nutzen, um sich genügend Fettreserven anzufuttern, wie Jenifer Calvi von der Deutschen Wildtierstiftung sagt. Zudem müssen Winterquartiere gefunden werden, damit die Tiere gut durch die kalte Jahreszeit kommen.
Die Expertin appelliert daher an Gartenbesitzer:innen, Laub nicht aufzusammeln, da sich darunter viele Insekten, Schnecken, Raupen und Käfer für die wichtige Nahrungsaufnahme tummeln. Auch auf Streuobstwiesen und ungemähten Grünflächen können Igel Nahrung finden. Siebenschläfer, Gartenschläfer und Haselmaus brauchen Beeren, Nüsse und Samen, um sich genügend Fettreserven anzulegen.
Neben Totholz, Stein- und Laubhaufen bieten auch Mauerspalten und Komposthaufen Schutz für die Winterschläfer. Daher empfiehlt es sich, Reisig liegen zu lassen und dichte Brombeerhecke nicht zu beschneiden. Auch alte Baumstümpf sollten nicht entfernt werden, da diese Käfern und Spinnentieren Versteckmöglichkeiten bieten.
Vögel finden in Beerenpflanzen oder Samenständen von Wilder Möhre, Königskerze und Natternkopf noch genügend Nahrung. Hohle Pflanzenstängel werden über den Winter hinweg auch zu Wildbienenhotels.
Um Nester nicht zu zerstören, sollten Gartenbesitzer:innen bei ihren Arbeiten in den Herbstmonaten vorsichtig sein. Hundebesitzer:innen sollten ihre Vierbeiner unbedingt davon abhalten, unter Hecken oder an Baumwurzeln nach schlafenden Bilchen oder Igeln zu stöbern.
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Lippische Landeszeitung
WNV in Deutschland weiter rückläufig
Nach 2025 sind auch in diesem Jahr nur wenige Infektionen mit dem West-Nil-Virus (WNV) registriert worden, wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitteilt. Anders als in verschiedenen südeuropäischen Ländern habe es bis zum 3. September 2026 lediglich zwei Fälle bei Pferden und fünf Fälle bei Wild- und Zoovögel gegeben. Zudem wurde bei zwei Personen in Rheinland-Pfalz und Berlin West-Nil-Fieber-Infektionen nachgewiesen.
Das Institut weist allerdings darauf hin, dass im Laufe der nächsten Monate mit weiteren Erkrankungsfällen zu rechnen sei. Weiterhin sollten Halter:innen von klinisch neurologisch erkrankten Pferden auch die Möglichkeit einer Infektion mit dem neu eingeschleppten europäischen Shamonda-Virus (SHAV) abklären lassen, wie das FLI betont. Aktuelle Untersuchungen weisen auf zwei unabhängige Eintragsereignisse nach Deutschland hin, die sich in manchen Bundesländern bereits überschneiden.
Derzeit arbeitet das FLI gemeinsam mit Landesuntersuchungsämtern, den Veterinärbehörden, den Privatlaboren und einzelnen Pferdekliniken intensiv daran, die Auswirkungen des neuen Virus und die Krankheitsentstehung beim Pferd besser zu verstehen.
FLI
Australien wappnet sich für die Bekämpfung der HPAI
Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist im Juni 2026 erstmals in Australien als letzten Kontinent der Welt aufgetreten. Nach ersten Infektionen bei einzelnen Vögeln wurden bis Anfang September mehr als 460 Ausbrüche des hochpathogenen H5-Virus bei verschiedenen Wildvogelarten registriert. Inzwischen steigt auch das Risiko, dass das hochansteckende Virus auf die dort beheimateten einzigartigen Säugetiere überspringt.
„Unsere Tierwelt war ja bisher diesem Virus überhaupt nicht ausgesetzt“, erläutert Galit Tzipori, leitende Veterinärin des bekannten Lone Pine Koala Sanctuary in Brisbane. In dem Schutzpark leben neben Koalas auch viele Vögel, Dingos und andere australische Spezies. „Wir werden erst mit der Zeit mehr darüber lernen, was das für die verschiedenen endemischen Arten bedeutet“, so die Expertin weiter.
Erste positive Nachweise gab es bereits bei einem Rotfuchs, einem Langnasen-Seebären und einem Gemeinen Delfin. Nachdem dann bei einer Australischen Silberkopfmöwe der Erreger nachgewiesen wurde, wächst die Angst vor einer unkontrollierbaren Virus-Ausbreitung, da der australische Alltagsvogel Strände, Städte, Müllplätze und Süßwassergebiete aufsucht und so wie eine Art Taxi fungieren könnte. Tzipori sieht allerdings keine Gefahr für die ohnehin bedrohten Koalas, da diese sich fast ausschließlich von Eukalyptusblättern ernähren. Andere Säugetierarten sind jedoch weitaus mehr gefährdet, wie etwa Dingos, Tasmanische Teufel oder Tüpfelbeutelmarder, die auch tote Vögel fressen.
Für die Tasmanischen Teufel wäre ein neuer Krankheitserreger besonders problematisch, da die Population der nachtaktiven Raubbeutler in den vergangenen Jahrzehnten durch eine ansteckende Gesichtstumorerkrankung (Devil Facial Tumor Disease, DFTD) bereits enorme Verluste erlitten hat. Aktuell haben die australischen Behörden begonnen, verschiedene Tierarten, unter anderem Zwergpinguine, in Schutzzentren und Zuchtstationen gegen H5N1 zu impfen. So bereitet sich auch das Lone Pine Koala Sanctuary mit seinen Dutzenden ikonischen Spezies seit Wochen mit einem umfassenden Schutz- und Maßnahmenplan auf die Bedrohung vor.
Proplanta
Wild- und Honigbienen stecken sich leichter gegenseitig an
Pestizide, Krankheiten, Lebensraumverlust und letztendlich der Klimawandel setzen Bienen auf der ganzen Welt zu. Dabei sind Wildbienenarten stärker gefährdet als Honigbienen.
Eine unterschiedliche Spezialisierung auf Pflanzen sorgt in der Regel auf natürliche Weise dafür, dass sich die verschiedenen Bienenarten nicht gegenseitig mit gefährlichen Erregern anstecken. Das ändert sich jedoch nach und nach angesichts steigender Temperaturen und daraus resultierenden Gletscherschmelzen. Das hat zur Folge, dass sich ganz neue Pflanzenwelten bilden und alte „Regeln“ außer Kraft gesetzt werden.
In welchem Ausmaß sich Wild- und Honigbienen nun bei gemeinsam genutzten Nahrungsquellen mit Krankheitserregern anstecken, haben Forschende der Universitäten Lausanne und Mailand sowie der italienischen Forschungseinrichtung Crea am Mont-Miné-Gletscher im Val d’Hérens VS in der Nähe von Evolène analysiert. Dabei lag der Fokus der Wissenschaftler:innen auf drei Viren und zwei Parasiten.
Die in der neuen Pflanzenwelt gemeinsam von den Bienen genutzten Blüten fungieren als Infektionsherde. Eine kranke Biene kann dort infektiöse Partikel hinterlassen, die von der nächsten Blütenbesucherin aufgenommen werden. In ihrer Studie konnten die Forschenden belegen, dass in den erst kürzlich eisfrei gewordenen Zonen alle fünf untersuchten Erreger bei Honigbienen identifiziert werden konnten, während bei Wildbienen nur zwei Pathogene auftraten. In älteren eisfreien Zonen jedoch stieg die Präsenz des Flügeldeformationsvirus – ein typischer Erreger der Honigbiene – bei den Wildbienen deutlich an. Den Grund dafür sehen die Wissenschaftler:innen in der bereits stark gewandelten Vegetation.
Die Studie hat deutlich gemacht, dass die Gletscherschmelze neben dem Verlust von Eis und Wasserressourcen auch das gesamte nachfolgende Ökosystem und das komplexe Zusammenspiel der Organismen verändern kann. „Das Verständnis dieser Prozesse ist entscheidend, um wirksame Strategien für den Schutz der Bestäuber und der von ihnen erbrachten Ökosystemleistungen zu entwickeln“, erklärt Mitautor Gianalberto Losapio von der Universität Mailand.
Auch die Universität Ulm beschäftigt sich mit der Gesundheit von Wildbienen. Dafür haben Forschende bereits vor 5 Jahren im Rahmen eines Verbundprojekts die App „Wildbienen Id BienABest“ entwickelt. Seit kurzem existiert ebenfalls eine Web-basierte Version. Das Tool kann inzwischen 300 Wildbienenarten in Deutschland bestimmen. Die App ist so konzipiert, dass sie interessierte Laien für die Vielfalt der in Deutschland vorkommenden Wildbienen begeistert, aber auch für Wildbienen-Expert:innen eine wertvolle Bestimmungshilfe ist. Die Smartphone-App, wie auch die neue PC-Version, zeichnet sich durch eine einfache Handhabung und den verständlichen Aufbau aus.
Voraussichtlich zum Ende des Jahres können sich Tierärzt:innen auf Myvetlearn.de wieder zum Thema Bienenerkrankungen fortbilden.
Schweizerbauer
Universität Lausanne
Forschungsprojekt untersucht mikrobielle Vielfalt im Tränkesystem
Die ersten Wochen sind in der Ferkelzucht eine große Herausforderung. Gerade kurz nach der Umstellung auf feste Nahrung leiden die Ferkel häufig unter parasitären und bakteriellen Durchfallerkrankungen. In der Anpassungsphase des Magen-Darm-Systems sind daher eine bedarfsgerechte Fütterung sowie eine hohe Qualität des Tränkewassers elementar.
Im einem Forschungsprojekt untersucht ein Team des Diagnostik- und Forschungsinstituts für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin der Med Uni Graz, der HBLFA Raumberg-Gumpenstein und der Veterinärmedizinischen Universität Wien mit klassischen mikrobiologischen Methoden sowie modernen metagenomischen Verfahren, welche Rolle die natürliche mikrobielle Vielfalt im Tränkesystem spielt. Das Projekt „MikroWaSta“ soll Wissenslücken schließen, die die Rolle von Biofilmen in landwirtschaftlichen Tränkesystemen und deren Einfluss auf die Verbreitung gesundheitsrelevanter Mikroorganismen angehen.
Die Untersuchungen sollen zudem die Entwicklung von Mikroorganismen in Wasserleitungen aufzeigen und neue Erkenntnisse für gezielte Hygienemaßnahmen und eine nachhaltige Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bringen. „Wir wollen besser verstehen, welche mikrobiellen Prozesse in Tränkesystemen ablaufen und ob bestimmte Strukturen wie Biofilme eine Rolle bei der Verbreitung von Durchfallerregern spielen können. Nur wenn wir diese Zusammenhänge kennen, lassen sich gezielte Hygienemaßnahmen entwickeln“, erklärt Doris Haas vom Diagnostik- und Forschungsinstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin der Med Uni Graz.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, ob sich bestimmte Bakterienstämme in unterschiedlichen Proben wiederfinden. Dadurch können mögliche Zusammenhänge zwischen Wasserleitungen, Tierumgebung und Tiergesundheit besser verstanden werden. Die Ergebnisse des Projekts sollen zeigen, welche Bedeutung Biofilme als mögliche Reservoirs für Mikroorganismen in landwirtschaftlichen Wassersystemen haben und wie sich mikrobielle Gemeinschaften über die Zeit verändern. Daraus können langfristig neue, zielgerichtete Hygienekonzepte und Managementmaßnahmen entstehen.
Vetmeduni Wien
Sachsen meldet ersten Nachweis des Shamonda-Virus
Nach Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist das neue Shamonda-Virus nun auch in Sachsen nachgewiesen worden. Betroffen ist ein Rind aus einem Bestand im Vogtland. Ein weiterer Verdacht besteht bei einem Rinderbestand im Erzgebirge, hier steht die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) noch aus.
Das Virus aus der Gattung der Orthobunyaviren, von dem inzwischen zwei Varianten (SHAV-EU1 und SHAV-EU2) in Deutschland nachgewiesen wurden, verursacht bei infizierten Milchkühen Symptome wie Fieber und einen deutlichen Milchrückgang. Aber auch Durchfall und respiratorische Probleme wurden bereits beobachtet. Expert:innen befürchten, dass das Shamonda-Virus, ähnlich wie das Schmallenberg-Virus, ebenfalls zu Missbildungen und Fehlgeburten bei einer Infektion trächtiger Tiere führen könnte. Bislang lassen sich die Symptome tierärztlich gut behandeln und die Tiere genesen nach zwei bis drei Wochen.
„Unsere Veterinärbehörden stehen mit denen von Bund und Ländern in engem Kontakt und analysieren die Lage. Wichtig sind die regelmäßige Kontrolle der Rinderbestände und ein möglichst effektiver Mückenschutz in den Ställen. Wir haben die Tierhalter in Sachsen schon informiert und halten sie weiter auf dem Laufenden“, erklärt Sachsens Sozialministerin Petra Köpping. Ihr Ministerium veranstaltet am 10. September 2026 um 14 Uhr ein Informations-Webinar für Rinderhalter:innen und praktische Tierärzt:innen. Zudem weist das Ministerium ausdrücklich darauf hin, dass Tierhalter:innen ihre Bestände aufmerksam beobachtet sollten.
Ministerium Sachsen
ArtificialVet unterstützt Amtstierärzt:innen bei der Fleischuntersuchung
Seit Ende 2025 läuft am Standort Oer-Erkenschwick des Unternehmens Westfleisch das von Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützte Projekt ArtificialVet. Das innovative System soll Tierärzt:innen durch digitale Vorbefunde bei der amtlichen Fleischuntersuchung unterstützen.
Im Zentrum des Pilotprojektes stehen sechs Hochleistungskameras, die den geschlossenen Schweineschlachtkörper erfassen. Eine KI analysiert auf Basis von tausenden Beispielbildern die Aufnahmen und erkennt unter anderem Veränderungen an Ohren und Schwanz sowie Umfangsvermehrungen. Abschließende Befundentscheidungen ergehen jedoch immer durch die amtlichen Tierärzt:innen.
„Unser Ziel ist es, mit dem Einsatz von KI, einen zusätzlichen Baustein für die amtliche Fleischuntersuchung zu entwickeln. Die enge Zusammenarbeit mit Behörden und Wissenschaft ist dafür eine wesentliche Voraussetzung“, sagt Dr. Anne Hiller, Leiterin Konzernqualitätsmanagement bei Westfleisch.
Das bundesweit einmalige Projekt ist eine gemeinsame Entwicklung von Westfleisch, der CIMT AG, einem international tätigen IT Consulting-Spezialisten für digitale Transformationsprojekte mit Hauptsitz in Hamburg, und dem Veterinäramt des Kreises Recklinghausen.
Mit dem Pilotbetrieb in Oer-Erkenschwick sammelt Westfleisch gemeinsam mit Wirtschaft, Behörden und Wissenschaft wichtige Erkenntnisse für die Bewertung der Chancen und Grenzen KI-gestützter Verfahren in der Fleischuntersuchung für die gesamte Branche. Diese Erfahrungen sollen die weitere Entwicklung und Einordnung der Technologie unterstützen.
Westfleisch
Tropilaelaps-Milbe erfordert neue Strategie bei Monitoring und Bekämpfung
Die ursprünglich aus Asien stammende Tropilaelaps-Milbe (Tropilaelaps mercedesae) breitet sich im Südosten und Osten Europas weiter aus und könnte schon in wenigen Jahren auch in Deutschland heimisch werden. Nach Expert:innenmeinung hat sich der Parasit in den vergangenen Jahrzehnten an das europäische Klima angepasst und stellt für die Populationen der Westlichen Honigbiene (Apis mellifera) eine massive Bedrohung dar.
Da die Tropilaelaps-Milbe sich jedoch grundlegend von der bekannten Varroamilbe unterscheidet, müssen Strategien für Monitoring, Diagnostik und Bekämpfung zeitnah angepasst werden. Das ist das Ergebnis einer Übersichtsarbeit unter der Leitung der Universität Hohenheim. In der Studie beschreiben die Wissenschaftler:innen, wie groß das Risiko für die Bienen in Europa tatsächlich ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
„Befallene Völker entwickeln sich deutlich schwächer, produzieren weniger Honig und weisen eine erhöhte Sterblichkeit sowohl bei der Brut als auch bei erwachsenen Tieren auf“, erklärt Dr. Kirsten Traynor, Leiterin der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim sowie der Studie. Das Tückische an der Tropilaelaps-Milbe ist, dass diese bereits während der Larven- und Puppenentwicklung erhebliche Schäden verursacht, die sich unter anderem durch Missbildungen an Antennen, Flügeln und Beinen zeigen. „Weil die Milbe auf erwachsenen Bienen kaum auffällt, bleibt sie oft lange unentdeckt“, so Traynor weiter.Aus diesem Grund, und auch wegen der möglichen Übertragung von verschiedenen Krankheitserregern durch Tropilaelaps, sei eine frühzeitige Erkennung entscheidend. Das erfodere eine Anpassung des Völkermanagements, insbesondere durch regelmäßige vollständige Brutpausen im Abstand von zwei bis drei Monaten.
„Tropilaelaps kann nicht als ‚weitere Varroa‘ betrachtet werden“, warnt die Bienenkundlerin. „Ihre Biologie unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der der Varroamilbe. Umso wichtiger ist es, Überwachungs- und Bekämpfungsstrategien frühzeitig weiterzuentwickeln und Maßnahmen international abzustimmen, bevor sich die Milbe in weiteren Regionen etablieren kann“, sagt die Hohenheimer Wissenschaftlerin abschließend.
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Uni Hohenheim
Shamonda-Virus für neurologische Störungen bei Pferden verantwortlich?
Das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) der Schweiz hat am 31. Juli 2026 erstmals das europäische Shamonda-Virus (SHAV) in Proben von Rindern nachgewiesen. Die Tiere hatten zuvor Fieber, Durchfall und Milchrückgang gezeigt. Seitdem wurde das Virus auch in abortierten Rinderfoeten und im Hirnmaterial von Pferden mit zentralnervösen Störungen nachgewiesen. Anschließend konnten auch Antikörper, welche im Schmallenberg-Antikörper-Test kreuzreagieren, in mehreren Pferden und zwei Alpakas nachgewiesen werden.
Der Nachweis der Antikörper weist auf eine vorausgegangene Exposition gegenüber dem Virus hin, erlaubt jedoch keinen Rückschluss auf einen kausalen Zusammenhang zwischen einer möglichen Shamondavirus-Infektion und den beobachteten neurologischen Symptomen.
Aus der Literatur geht hervor, dass Orthobunyaviren der Simbu-Serogruppe, zu der das Shamondavirus ebenso wie das Schmallenberg-Virus gehören, zwar vor allem Wiederkäuer, aber selten auch Pferde infizieren können. Der Virusnachweis wurde aber in Europa bei Pferden noch nie erbracht.
Seit einigen Wochen werden in der Schweiz vermehrt Fälle von ungeklärten zentralnervösen Erkrankungen bei Pferden in verschiedenen Regionen der Schweiz gemeldet; ein Zusammenhang zwischen diesen Erkrankungen und dem Orthobunyavirus gilt als sehr wahrscheinlich.
Virus auch bei erkranktem Pferd in Baden-Württemberg nachgewiesen
Auch in Deutschland werden unterdessen auffällige Fälle bei Pferden untersucht. Dr. med. vet. Bianca C. Schwarz, DipECEIM, European Veterinary Specialist in Equine Internal Medicine, berichtet gegenüber dem Bayerischen Wochenblatt von Beobachtungen im Saarland und in der Rheinebene.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat inzwischen eine Infektion bei einem Pferd mit zentralnervösen Störungen aus Rheinland-Pfalz sowie einem Alpaka aus Hessen bestätigt. In Proben von Schafen und Ziegen aus Baden-Württemberg, die dem FLI freundlicherweise zu Monitoringzwecken zur Verfügung gestellt wurden, ist ebenfalls SHAV nachgewiesen worden. Die Ausbreitung bei empfänglichen Tieren in Deutschland hält an, wobei eine exakte und einheitliche Erfassung der Fälle in Deutschland aufgrund fehlender Meldepflichten bisher nicht erfolgt. Daher kann das FLI nicht wie sonst bei meldepflichtigen Tierseuchen üblich Verbreitungskarten auf Basis der von den Landesveterinärbehörden ins Tierseuchennachrichtensystem eingetragenen bestätigten Fälle erstellen.
Betroffene Pferde sind häufig teilnahmslos und matt. Im weiteren Verlauf können Schläfrigkeit und Koordinationsprobleme auftreten, die mit einem unsicheren oder schwankenden Gang einhergehen. Auch Muskelzuckungen und eine ungewöhnlich starke Reaktion auf Berührungen oder andere Reize können auftreten. Eine schiefe Kopfhaltung, unwillkürliche Augenbewegungen oder Schielen können ebenfalls auf Gleichgewichtsstörungen hinweisen.
Die Prognose ist sehr unterschiedlich. Es scheint leichte Fälle zu geben, so dass sich die Pferde wieder erholen, aber auch so schwere, dass die Pferde von ihrem Leiden erlöst werden müssen. Grundsätzlich ist aktuell nur eine symptomatische Behandlung möglich.
Der Virusnachweis gelang bislang nur im Hirnmaterial, während Blut und Liquor negativ blieben, wodurch es aktuell keine Möglichkeit der Diagnostik für lebende Pferde gibt. Es werde aber mit Hochdruck daran gearbeitet, heißt es aus dem IVI.
Es wird vermutet, dass das Virus durch Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird, weshalb einem konsequenten Insektenschutz eine große Bedeutung zukommt.
IVI
Steigende Anzahl an Hühnern hat Auswirkungen auf Campylobacter-Stämme
Die Entwicklung von Campylobacter jejuni wird offenbar eng von der zunehmenden weltweiten Hühnerhaltung beeinflusst. Forschende der Universitäten Oxford und Sheffield analysierten knapp 2.800 Campylobacter-Genome aus Proben von Hühnern und Wildvögeln, die zwischen 1979 bis 2024 in unterschiedlichen Ländern genommen wurden.
Die Ergebnisse zeigen, dass der Erreger heute wesentlich häufiger zwischen Hühnern und Wildvögeln wechselt als in der Vergangenheit. Gleichzeitig haben sich bestimmte Linien dauerhaft an Hühner angepasst. Die stark gewachsene Hühnerpopulation könnte dabei die Etablierung entsprechender Stämme begünstigt haben. Je mehr mögliche Wirte vorhanden sind, desto größer ist die Chance, dass ein ursprünglich bei Wildvögeln vorkommender Stamm auf Hühner überspringt und sich dort dauerhaft hält. Umgekehrt können auch an Hühner angepasste Stämme wieder Wildvögel erreichen.
Für die Geflügelwirtschaft bleibt die konsequente Kontrolle entlang der gesamten Produktionskette entscheidend. Im Mastbetrieb stehen Biosicherheitsmaßnahmen im Vordergrund, um einen Eintrag möglichst zu verhindern oder hinauszuzögern. Dazu gehören Hygieneschleusen, betriebseigene Kleidung und Schuhe, gereinigte Geräte sowie die Bekämpfung von Fliegen und Schadnagern. Am Schlachthof soll die Prozesshygiene die Keimbelastung reduzieren. Seit Januar 2025 dürfen nach dem EU-Prozesshygienekriterium höchstens 10 von 50 untersuchten Halshautproben den Wert von 1.000 KBE/g überschreiten. Für lebende Masthähnchen besteht dagegen kein gesetzlicher Grenzwert.
Parallel wird an neuen Möglichkeiten zur Reduktion der Campylobacter-Besiedlung geforscht. Dazu zählen Bakteriophagen, die gezielt Campylobacter-Stämme angreifen können, sowie Impfstoffe. Für Campylobacter sind entsprechende Präparate in der EU bislang jedoch nicht zugelassen. Dass Phagen grundsätzlich für die Geflügelhaltung nutzbar gemacht werden können, zeigt die seit 2025 bestehende EU-Zulassung eines Phagen-Futtermittelzusatzstoffes gegen Salmonella Enteritidis. Auch experimentelle Impfstoffe gegen C. jejuni liefern erste Ansätze. Bis zu einem praxistauglichen Impfstoff für Hühner besteht jedoch noch weiterer Forschungsbedarf.
DGS
Wurmbefall hat keinen Einfluss auf Impfschutz bei Hühnern
Ein Befall mit Spulwürmern kann das Immunsystem von Hühnern beeinflussen – doch beeinträchtigt er auch den Impfschutz? Eine bereits 2021 veröffentlichte Untersuchung des damaligen Leibniz-Instituts für Nutztierbiologie (FBN) und weiterer Forschungseinrichtungen liefert für die Infektiöse Bronchitis (IB) zunächst beruhigende Ergebnisse. Hennen der Linien Lohmann Brown Plus und Lohmann Dual waren nach einem üblichen Impfprogramm unter anderem gegen IB, Newcastle-Krankheit und aviäres Metapneumovirus immunisiert worden. Erst im Alter von 24 Wochen wurden sie experimentell mit Ascaridia galli und Heterakis gallinarum infiziert. In den folgenden 18 Wochen zeigte sich keine Abschwächung der Antikörperantwort gegen IB oder die anderen untersuchten Impfungen. Ein nach der Impfung auftretender Wurmbefall scheint demnach eine bereits aufgebaute humorale Immunantwort nicht wesentlich zu beeinträchtigen.
Offen bleibt jedoch, wie sich ein bereits bestehender Wurmbefall auf eine nachfolgende Impfung auswirkt. Dieser Frage geht derzeit auch die Freie Universität Berlin in einem Dissertationsprojekt unter Leitung von Prof. Isabelle Ruhnke nach.
DGS Magazin
ASP in mehreren Hausschweinebeständen in Ungarn
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in Ungarn in mehreren Hausschweinebeständen im Süden des Landes nachgewiesen worden. Die Behörden haben umgehend Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Dazu gehört die Keulung der Tiere sowie die Sperrung der Betriebe und das Einrichten von Sperr- und Überwachungszonen.
Erstmals war die ASP im Juni 2026 in Ungarn bei Hausschweinen nachgewiesen worden. Nun meldete die Nationale Behörde für Lebensmittelsicherheit (Nébih) den Ausbruch der Tierseuche in drei weiteren Hausschweinebeständen im Komitat Baranya in unmittelbarer Nähe zur ungarisch-kroatischen Grenze. Demnach sind insgesamt rund 80 Schweine betroffen. Die Tiere zeigten klinische Symptome wie Fieber, Schwäche und Durchfall, zudem häuften sich die Verluste.
Die Behörden appellieren eindringlich an alle Schweinehalter in der Region, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung des Seuchengeschehens zu verhindern.
Bei Myvetlearn.de finden Tierärzt:innen entsprechende Online-Fortbildungen zum Thema Biosicherheit und auch einen Grundkurs für Tierärzte zur Erlangung des besonderen Fachwissens gemäß § 7 (2) SchHaltHygV sowie viele weitere Online-Fortbildungen für Groß- und Kleintierpraktiker. Am 14.9.2026 wird ein kostenfreies Seminar zur neuen Tierseuchenmeldeverordnung angeboten.
ISN
ASP erfordert dauerhaftes und pragmatisches Seuchenmanagement
Auch wenn sich das Seuchengeschehen bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland etwas beruhigt hat, bleibt die ASP eine langfristige Herausforderung. Das verdeutlichen neben mehr als 500 positiv getesteten Wildschweinen in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen auch neue Funde in Brandenburg. Ende Juli 2026 wurde die ASP bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in der Uckermark bestätigt. Bei weiteren fünf Tieren besteht ebenfalls der Verdacht auf eine Infektion.
Aufgrund der aktuellen Funde hat die Kreisverwaltung Uckermark die Tierseuchenallgemeinverfügung geändert. Demnach gelten nun für weitere Teilgebiete der bisherigen Sperrzone II verschärfte Maßnahmen. So gilt für die landwirtschaftlichen Flächen innerhalb des Bereiches ein Bewirtschaftungsverbot und das Jagdverbot wird auf das neue Gesamtgebiet ausgedehnt. Hunde sind unbedingt an der Leine zu führen und die Tore des Schutzzauns zu schließen, teilt der Landkreis auf seiner Internetseite mit.
Weiterhin appellieren die Behörden an die landwirtschaftlichen Betriebe, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Bis zu der möglichen Einführung eines Impfstoffs blieben Prävention und ein schnelles Eingreifen die wirksamsten Mittel. Wie der Umgang mit der Geflügelpest zeigt, wird auch bei der ASP ein dauerhaftes und pragmatisches Seuchenmanagement erforderlich sein.
Auf Myvetlearn.de können sich Tierärztinnen und Tierärztinnen in der neunteiligen E-Learningreihe „Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“ online fortbilden. Kurs 4 befasst sich mit der Betreuung von Schweinebeständen.
Landkreis Uckermark
BRS
FLI rechnet mit weiterer Ausbreitung des Shamonda-Virus
Anfang August 2026 ist in Deutschland erstmals das Orthobunyavirus nachgewiesen worden. Diese neu eingeschleppte europäische Variante des Shamonda-Virus wird durch blutsaugende Gnitzen übertragen und verursacht ähnliche Symptome wie das Schmallenberg-Virus, das hierzulande vor rund 15 Jahren erstmalig festgestellt wurde.
Nach Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) breitet sich das Shamonda-Virus weiter bei Rindern von Süddeutschland aus. Inzwischen gab es Nachweise in Rheinland-Pfalz und Hessen. Wie das FLI mitteilt, scheint es sich diesem Virus um das gleiche zu handeln, das kürzlich auch in der Schweiz und Frankreich aufgetreten ist.
Noch sei der Zeitpunkt der Einschleppung des Erregers nach Europa ungeklärt, so das Institut. Aktuell laufen die Untersuchungen dazu noch. Das FLI geht jedoch von einer weiteren Ausbreitung aus. So seien den Veterinärlaboren der Bundesländer bereits Testprotokolle für die Diagnostik zur Verfügung gestellt worden, um Erstuntersuchungen von Verdachtsfällen in den dafür zuständigen Landeslaboren zu beschleunigen.
FLI
Baden-Württemberg erhöht Zuschuss für Nestentfernungen der Asiatischen Hornisse
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) breitet sich seit mehreren Jahren in Deutschland aus. Inzwischen hat sich die invasive Art in mehreren Bundesländer angesiedelt und gilt dort bereits als etablierte Art. Problematisch sind die Hornissen für Bienenvölker, da diese besonders im Spätsommer gezielt Honigbienen jagen und dadurch komplette Bienenvölker schwächen können.
Baden-Württemberg plant, stärker gegen die Ausbreitung vorzugehen und hat die Erhöhung der Förderung bei Nestentfernungen beschlossen. Damit möchte das Land auch im Herbst den Anreiz für die Nestentfernung hoch halten. Während der Zuschuss bis einschließlich August 60 Euro je entferntem Nest beträgt, wird die Pauschale ab September auf 200 Euro erhöht. So sollen auch die sogenannten Sekundärnester, die meist schwer zugänglich sind, entfernt werden.
„Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art, die für die Imkerei, den Obst- und Weinbau zunehmend zur Gefahr wird. Die weitere Verbreitung müssen wir deshalb so weit wie möglich eindämmen. Entscheidend dafür ist die konsequente und möglichst frühzeitige Entfernung ihrer Nester. Deshalb passen wir die Förderpauschale für die Nestentfernung an und weiten die Förderung jetzt auch auf die Sekundärnester aus“, erklärt Sarah Schweizer, Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat. Die Bezuschussung der Entnahme von Nestern richtet sich an qualifizierte und bei der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim registrierte Nestentferner:innen oder Schädlingsbekämpfer:innen.
Ministerium Baden-Württemberg
Verbot von Lebendtiertransporten gefordert
Der Sommer hält ganz Deutschland mit Extremtemperaturen und einem dramatischen Mangel an Niederschlägen in Atem. Die wichtigsten Flüsse hierzulande weisen ein fast historisches Niedrigwasser auf, sodass der Transport zunehmende auf die Straße verlagert werden muss.
Der Deutsche Tierschutzbund macht in diesem Zusammenhang die drohenden Gefahren für Tiere auf Transporten deutlich und fordert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und Bundesverkehrsminister Steffen Bilger deshalb auf, während der Hitzeperiode umgehend ein bundesweites Verbot von Lebendtiertransporten zu verhängen.
„Tiertransporte sind insbesondere bei Hitze für Rinder, Schweine, Schafe und Geflügel purer Stress. Kommt durch die Verlagerung des Güterverkehrs von den Wasserwegen auf die Straße noch mehr Verkehr hinzu, drohen zunehmende Staus. Für die Tiere auf Transportern kann das zu einer Tortur werden, die mit dem Tod endet. An den Autobahnen gibt es keine ausreichende Versorgung, wenn beladene Tiertransporter stundenlang feststecken. Minister Rainer und Minister Bilger sind deshalb gefordert, sofort zu handeln und Lebendtiertransporte während der extremen Hitze zu untersagen“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
In dem Fall, dass Transporte nicht vermeidbar seien, müssten diese gut geplant und so kurz wie möglich gehalten werden, so der Tierschutzbund weiter. Neben einer Verlagerung der Fahrten auf Morgen- oder Abendstunden fordern die Tierschützer:innen eine Reduzierung der Ladedichte sowie den Einsatz von Fahrzeugen mit aktiver Kühlung. Zudem sei eine ausreichende Wasserversorgung der Tiere jederzeit sicherzustellen.
„Die aktuellen Regelungen sind unzureichend und können Tiere auf Transporten nicht sicher schützen. Hitzestress kann bei landwirtschaftlich genutzten Tieren bereits bei deutlich niedrigeren Temperaturen und auch auf kürzeren Strecken zum ernsten Problem werden – insbesondere, wenn die Fahrt durch einen Stau deutlich länger dauert als geplant. Direkte Sonneneinstrahlung und mangelnde Luftbewegung können die Belastung zusätzlich enorm verstärken“, kritisiert Schröder.
Der Tierschutzverein Vier Pfoten ermuntert zudem auch Passanten dazu, bei beobachteten Missständen auf Tiertransporten oder bei Pannenfahrzeugen sowie verlassenen Tiertransportern die Polizei oder ggf. auch die Autobahnpolizei zu benachrichtigen. Sie sind verpflichtet, dem nachzugehen. Außerdem sollten die beobachteten Missstände per Foto und Video dokumentiert und an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet werden.
Deutscher Tierschutzbund
Keine Einschleppung neuer Tierseuchen in die Schweiz
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in der Schweiz (BLV) hat den Bericht zur Überwachung und Früherkennung von Tierseuchen 2025 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass im vergangenen Jahr keine neuen Tierseuchen in die Alpenrepublik eingeschleppt worden sind. Grundsätzlich sei der Gesundheitszustand der Schweizer Nutztiere gut, heißt es von Seiten der Bundesbehörde weiter.
Um Tierbestände und die öffentliche Gesundheit im Land zu schützen, überwacht die Schweiz Tierseuchen nicht erst bei Krankheitsfällen oder konkretem Verdacht. Ergänzt wird die laufende Überwachung durch die Früherkennung. „Nur wenn Daten und Informationen rasch erfasst, untersucht und weitergegeben werden, können Tierseuchen früh erkannt und wirksam bekämpft werden“, betont das BLV.
Rund 377.000 Untersuchungen zu insgesamt 70 meldepflichtigen Tierseuchen und Zoonosen sind nach Angaben des BLV in 2025 im Rahmen der Überwachung in der ganzen Schweiz durchgeführt worden. Neben den im Land bereits auftretenden Tierseuchen, wie der Blauzungenkrankheit und der Moderhinke, wurde besonders die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) überwacht. Alle 456 untersuchten Proben waren jedoch negativ. Auch die nationalen Früherkennungsprogramme zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen, zum Kleinen Beutenkäfer und zur Tuberkulose bei Rotwild haben keine Hinweise auf eine Einschleppung ins Land ergeben.
Da sich das reglement zum Melden von Tierseuchen geändert hat, finden Tierärzt:innen bei Myvetlearn.de eine Online-Fortbildung zur neuen Meldeverordnung. Am 14.9.2026 findet um 19:00 Uhr ein entsprechendes Live-Seminar kostenfrei statt, das aufgezeichnet wird, so dass die Fortbildung auch langfristig zur Verfügung steht.
BLV
Schweizerbauer
EIA bei Pferd in Niedersachsen
Die Equine Infektiöse Anämie (EIA) oder auch ansteckende Blutarmut der Einhufer (ABE) genannt, ist eine weltweit vorkommende Viruserkrankung, die vor allem in Asien, Osteuropa und Südamerika vorkommt. In Deutschland tritt sie eher selten auf. Am vergangenen Donnerstag (30.07.2026) ist die EIA jedoch bei einem Pferd im niedersächsischen Landkreis Northeim nachgewiesen worden. Wie der Landkreis mitteilt, sei das betroffene Tier eingeschläfert und ein entsprechender Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet worden. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel müssen dort nun im Stall bleiben. Zudem werden empfängliche Tiere im Umkreis von einem Kilometer untersucht.
EIA ist eine unverzüglich meldepflichtige Tierseuche nach der Tierseuchenmeldeverordnung und gemäß der Einteilung des neuen Tiergesundheitsrechts der EU eine Seuche der Kategorie D+E. Impfungen und Heilversuche seuchenkranker oder -verdächtiger Einhufer sind gesetzlich verboten. Nachweislich infizierte Tiere müssen getötet werden, da sie lebenslange Virusträger sind, wodurch sich immer weitere Einhufer anstecken können.
In erster Linie übertragen blutsaugende Insekten das Virus, in Einzelfällen finden Infektionen über gemeinsam genutztes Pflegezubehör statt. Hierzulande wurden vereinzelte Ausbrüche der EIA gemeldet, zuletzt trat die Ansteckende Blutarmut in Thüringen auf.
Halter:innen sind nun aufgerufen, unverzüglich dem Landkreis Anzahl ihrer gehaltenen Einhufer sowie deren Standort mitzuteilen. Gleiches gilt für die Zahl erkrankter oder verendeter Tiere. Dies ist per Mail an veterinaeramt@landkreis-northeim.de möglich.
Tierseucheninfo Niedersachsen
NDR
ASP erreicht Finnland
Finnland hat erstmals einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gemeldet. Das Virus wurde bei drei tot aufgefundenen Frischlingen nahe der Grenzstadt Vaalimaa im Osten des Landes festgestellt. Nach Informationen der finnischen Lebensmittelbehörde Ruokavirasto stehe eine Bestätigung des Ergebnisses durch das EU-Referenzlabor in Spanien derzeit noch aus. Um das Ausmaß des Seuchengeschehens im Schwarzwildbestand zu bestimmen und eine weitere Ausbreitung des Virus in andere Regionen Finnlands zu verhindern, sei eine Infektionszone um den Fundort eingerichtet worden.
Agrarheute
Neues Virus bei Rindern in Deutschland nachgewiesen
In Deutschland ist erstmals das Orthobunyavirus aus der Simbu-Serogruppe bei Rindern festgestellt worden. Der Nachweis erfolgte durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), nachdem mehrere Tiere in Süddeutschland klinische Symptome zeigten, die auf das Schmallenberg-Virus hinwiesen. Die Untersuchungen auf das Schmallenberg-Virus verliefen in der Folge jedoch negativ. Auch Infektionen mit dem Blauzungenvirus (BT) konnten ausgeschlossen werden.
Das neu nachgewiesene Orthobunyavirus wird durch blutsaugende Gnitzen übertragen und kommt vor allem in Afrika, Asien und Australien bei Wiederkäuern vor. Nach dem erstmals vor rund 15 Jahren nachgewiesenen Schmallenberg-Virus gibt es damit erneut gesicherte Hinweise auf die Einschleppung eines neuen Virus dieser Gruppe nach Deutschland.
Die vollständige Charakterisierung des Erregers soll in den kommenden Wochen erfolgen. Zudem arbeitet das FLI an der Anpassung und Entwicklung spezifischer diagnostischer Verfahren. Die Untersuchungen der kommenden Wochen werden zeigen, wie rasch sich das Virus ausbreitet, welche Tierarten besonders betroffen sind und mit welchen klinischen Folgen zu rechnen ist.
Die Entwicklung eines Impfstoffs gegen Orthobunyaviren erfordere einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf und setze umfangreiche Informationen über die klinische und insbesondere reproduktionsmedizinische Bedeutung des Erregers voraus, so Prof. Dr. Martin Beer, Vizepräsident des Friedrich-Loeffler-Instituts. Noch ließe sich auch nicht abschätzen, ob und in welchem Umfang Infektionen trächtiger Tiere zu Schädigungen der Feten führen können.
Da die Gnitzensaison in Deutschland noch bis Ende November andauern kann, müsse mit einer weiteren und möglicherweise schnellen Ausbreitung des Virus in empfänglichen Tierbeständen gerechnet werden, so das FLI abschließend.
FLI
Erster HPAI-Nachweis in Neuseeland
Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) des Typs H5N1 sorgt weiterhin in zahlreichen Regionen der Welt für massive Tierverluste. Das sich seit sechs Jahren ausbreitende Virus wurde nun erstmals in Neuseeland nachgewiesen. Ein an einem Strand nahe Wellington tot aufgefundener Braunen Skua wurde positiv auf H5N1 getestet. Auch wenn bislang kein Nutzgeflügel von der Seuche betroffen ist, ruft Andrew Hoggard, Minister für Biosicherheit, Geflügelhaltende zur besonderen Wachsamkeit auf und mahnt dringend zur Einhaltung der Biosicherheitsstandards. Auch in Anbetracht dessen, dass sich das H5N1-Virus nach dem ersten Auftreten im Juni 2026 in Australien weiter unter Wildvögeln ausbreitet. Insgesamt registrierten die Behörden bisher sieben Ausbrüche an sechs Standorten.
In Nepal und Vietnam hat das Seuchengeschehen stark angezogen. Seit März dieses Jahres ist die Zahl der infizierten Geflügelbestände in Nepal auf rund 90 gestiegen, während in Vietnam sich die Zahl der HPAI-Ausbrüche in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres in den Geflügelbeständen annähernd vervierfacht hat. Nach offiziellen Informationen sind 50 Ausbrüche in 15 Provinzen und Städten registriert worden. Die Gesamtzahl des Geflügels, das infolge der Ausbrüche verendete oder gekeult wurde, stieg im Jahresvergleich um das 7,7-Fache auf fast 240.000 Tiere an. Sowohl in Kambodscha als auch auf dem chinesischen Festland meldeten die Behörden weitere Infektionen bei Menschen. Hingegen hat sich die HPAI-Lage in Japan und Südkorea entspannt.
Topagrar
BTV-8-Ausbruch in Niedersachsen
Erstmals im aktuellen Seuchenzug ist die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) in Niedersachsen nachgewiesen worden. Betroffen ist eine Rinderhaltung in Herzberg am Harz im Landkreis Göttingen. Die nach dem BTV-Ausbruch in Hessen eingerichtete Restriktionszone wächst um weitere 150 Kilometer. Große Teile Niedersachsens liegen nun innerhalb dieser Sperrzone. Betroffen sind die Landkreise im Süden des Bundeslandes bis hin zu Teilen der Landkreise Osnabrück, Nienburg, Diepholz, Verden, Heidekreis, Uelzen und Lüchow-Dannenberg.
Für Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Kamele und Alpakas gelten nun Einschränkungen, wenn diese aus der Zone heraus in noch BTV-8-freie Gebiete innerhalb Deutschlands oder in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden sollen. Innerhalb der Zone bestehen keine Beschränkungen.
Schon seit Längerem gilt auch in Niedersachsen die Empfehlung, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-3 und BTV-8 zu impfen. Denn nur die Impfung schützt vor schweren Verläufen. Auch dürfen nur geimpfte Tiere aus der Sperrzone gebracht werden
Land und Forst
NDR
EFSA legt Überwachungsbericht zur Geflügelpest vor
In der EU sind die Nachweise der hochpathogenen Geflügelpest (HPAI) im Frühjahr 2026 zurückgegangen. Laut dem vierteljährlichen Überwachungsbericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und des EU-Referenzlabors (EURL) wird dies auch während der Sommermonate so bleiben. Insgesamt wurden zwischen dem 28. Februar und dem 4. Juni 2026 aus den EU-Mitgliedstaaten 186 HPAI-Ausbrüche bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gemeldet. Weitere 763 Nachweise gab es bei Wildvögeln. Während die Zahl der Ausbrüche bei Hausvögeln ähnlich hoch ist wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres, waren die Nachweise bei Wildvögeln in diesem Jahr mindestens dreimal so hoch, was auf eine sehr hohe Viruszirkulation bei Wasservögeln hindeutet.
Aus dem Bericht geht auch hervor, dass es in Ungarn erstmals Fälle von niedrigpathogener Vogelgrippe vom Typ H9N2 in sieben Geflügelbetrieben gegeben hat. Zwar wurden H9N2-Nachweise bereits zuvor in der EU gemeldet, doch handelt es sich hierbei um den ersten Nachweis des spezifischen Clades H9N2 G5.5, das auch für vereinzelte Fälle beim Menschen im Nahen Osten und in Westafrika verantwortlich war. Die EFSA und das ECDC raten den Mitgliedstaaten, diese Situation genau zu überwachen.
EFSA
Hunde können Long-COVID erschnüffeln
Der Geruchssinn von Hunden ist phänomenal. Immer wieder versuchen wir, die Spürnasen im Sinne des Menschen einzusetzen, z.B. beim Erschnüffeln von Anfällen, Drogen oder Krankheitserregern wie SARS-CoV-2, dem für COVID-19 verantwortlichen Virus. Dass Hunde in der Lage sind, Personen mit einer akuten SARS-CoV-2 Infektion zu erkennen, hatte Prof. Dr. Holger Volk von der Stiftung Tierärztlichen Hochschule (TiHo) Hannover im Jahr 2021 publiziert.
Nun konnten Forschende der Technischen Universität Braunschweig, der Medizinischen Hochschule Hannover und der TiHo im Forschungsprojekt „COVID Dogolomics“ zeigen, dass sich auch das Post-COVID-Syndrom anhand von Geruchssignaturen erkennen lässt. Ihre Ergebnisse zeigen außerdem eine Übereinstimmung zwischen den Einschätzungen speziell trainierter Spürhunde und modernen massenspektrometrischen Analysen in Kombination mit Machine-Learning-Verfahren. Damit liefern die Forschenden neue Hinweise auf krankheitsspezifische Stoffwechselmuster und eröffnen Perspektiven für innovative diagnostische Ansätze.
Das Projekt vereint die klinische Expertise der MHH um Prof. Dr. Georg Behrens, die Arbeiten zu medizinischen Spürhunden an der TiHo unter Leitung von Professor Holger Volk, PhD, sowie die analytischen und bioinformatischen Untersuchungen der Abteilung Bioinformatik und Biochemie der TU Braunschweig unter Leitung von Professor Dr. Karsten Hiller. Gemeinsam verfolgen die Partner das Ziel, biologische Signaturen des Post-COVID-Syndroms besser zu verstehen und langfristig neue diagnostische Ansätze zu entwickeln. Im Rahmen des Projekts stellte die MHH Patientenkohorten und Bioproben bereit. Die Tierärztliche Hochschule Hannover untersuchte mit speziell trainierten Spürhunden, ob Long-COVID-Proben anhand ihres Geruchs erkannt werden können. Die Forschenden der TU Braunschweig analysierten dieselben Proben mit modernster Massenspektrometrie und entwickelten Verfahren des maschinellen Lernens, um die zugrunde liegenden Stoffwechselmuster zu entschlüsseln.
Die Ergebnisse waren bemerkenswert: Die Hunde konnten Long-COVID-Proben zuverlässig von gesunden Kontrollproben und sogar von ähnlichen Krankheitsbildern unterscheiden. Dies deutet darauf hin, dass Long-COVID mit einer charakteristischen Geruchssignatur verbunden sein könnte.
Lea Woyciechowski, Doktorandin der Abteilung Bioinformatik und Biochemie, entwickelte zudem eine neue analytische Methode, mit der flüchtige organische Verbindungen, die Volatile Organic Compounds, aus sehr kleinen Urinproben hochauflösend erfasst werden können. Diese Moleküle entstehen als Produkte des Stoffwechsels und können Hinweise auf physiologische oder krankheitsbedingte Prozesse liefern. „Flüchtige Stoffwechselprodukte sind gewissermaßen chemische Fingerabdrücke biologischer Vorgänge“, erklärt Lea Woyciechowski. „Wir wollten herausfinden, ob sich die Signatur, die die Hunde wahrnehmen, auch analytisch erfassen und mit datengetriebenen Methoden beschreiben lässt.“ Dabei konnten charakteristische Muster identifiziert werden, die Long-COVID-Proben von Kontrollgruppen unterscheiden.
Besonders interessant ist, dass die Ergebnisse der Hunde und die analytischen Auswertungen überraschend gut übereinstimmten: Proben, die von den Hunden als auffällig erkannt wurden, zeigten auch in den statistischen Modellen charakteristische Stoffwechselmuster. Damit weisen zwei grundlegend unterschiedliche Systeme auf dieselben krankheitsassoziierten Veränderungen hin. Die Ergebnisse liefern damit neue Hinweise darauf, dass das Post-COVID-Syndrom mit messbaren Veränderungen des Stoffwechsels verbunden ist.
TiHo
Tierseuchenkasse Brandenburg reduziert Beihilfe für Geflügelhaltende
Aufgrund von Ausbrüchen der Newcastle Disease mussten in Brandenburg rund 3,9 Millionen Millionen Stück Geflügel gekeult werden. Die finanziellen Belastungen der Tierseuchenkasse sind dadurch massiv gestiegen, weshalb die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg nun einen strikten Sparkurs fahren muss. Als erster Schritt wurde die Beihilfe für Reinigung, Desinfektion und Entwesung nach einem Seuchenausbruch bereits zum 1. Mai 2026 von 70 auf 50 Prozent gesenkt.
Dadurch fallen für viele landwirtschaftliche Betriebe höhere Eigenkosten im Ernstfall an. An der gesetzlichen Entschädigung für den gemeinen Tierwert sowie die vollständige Übernahme der Kosten für Tötung und Tierkörperbeseitigung ändert sich hingegen nichts. Die Kürzungen betreffen ausschließlich freiwillige Beihilfen, wie agrarheute.com berichtet.
Agrarheute.com
Landestierschutzverband klagt gegen Veterinärbehörde wegen Betäubung mit CO2
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hat der Landestierschutzverband Niedersachsen gegen das Veterinäramt Vechta eine Verbandsklage eingereicht. Grund der Klage ist das unterlassene Einschreiten der Veterinärbehörde gegen die Betäubungsmethoden eines Schlachthofes im niedersächsischen Lohne, trotzdem der Kläger Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation „Animal Rights Watch“ aus dem Jahr 2024 präsentiert hatte, in denen Schweine in dem besagten Schlachthof in einen mit CO2 gefüllten Keller gefahren wurden, wo die panischen Tiere rund 50 Sekunden bis zur Betäubung leiden mussten.
Der Tierschutzverband unterstreicht mit der Klage das Ziel eines europaweiten Verbotes der umstrittenen Betäubung von Schweinen mit CO2. Das Veterinäramt unternahm jedoch nichts, sondern teilte lediglich mit, dass die Betäubungsmethode ein durch die EU zugelassenes Verfahren und ein veterinärbehördliches Einschreiten daher nicht verhältnismäßig sei.
Um einen Präzedenzfall zu schaffen, hat der Verband gegen die Kontrollbehörde eingereicht und hofft, dadurch einen europaweites Verbot der umstrittenen Betäubung von Schweinen mit CO2 erreichen zu können. Es stünden bessere Betäubungsmethoden zur Verfügung, die deutlich weniger Tierleid verursachten, argumentiert der Kläger. „Es gibt Alternativen, die endlich zur Anwendung kommen müssen, statt weiter auf diese schreckliche Methode der CO2-Betäubung zu setzen“, erklärt Rechtsanwalt David Werdermann.
Die Schweine erleben während des Betäubungsprozesses schwere Atemnot, Todesangst und starke Schmerzen. „Das sind ganz erhebliche, länger anhaltende Leiden“, erklärt Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Und das verstoße grundsätzlich gegen das deutsche Tierschutzgesetz und die darin enthaltenen Vorschriften zum Schutz der Tiere, so Felde weiter. Aber das EU-Recht steht in diesem Fall über dem deutschen Recht. Deshalb sei die Methode noch immer erlaubt. Aus ökonomischen Gründen hatte sich die EU-Kommission im Jahr 2009 über die Bewertung der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hinweggesetzt und sich gegen eine Abschaffung der Betäubung mit Kohlendioxid entschieden.
Trotz der Möglichkeit der automatisierten Elektrobetäubung hält der Verband der Fleischwirtschaft an der CO2-Betäubung fest, da eine Umrüstung Millionen-Investitionen bedeuten würden. Bis ein Urteil in diesem Fall gesprochen wird, kann es Jahre dauern. Rechtsanwalt Werdermann hofft, dass es schneller geht und setzt auf den Gesetzgeber.
NDR
Risiko für ASP-Eintrag in Schweinehaltungen steigt im Sommer
In den kommenden drei Monaten steigt das Risko für Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Das haben retrospektive Untersuchungen in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ergeben. Demnach könnte das Risiko der ASP-Einträge in den Sommermonaten um bis zu 50% steigen. Das hessische Landwirtschaftsministerium mahnt daher die weiterhin konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen an.
Neben der Virusübertragung von Tier zu Tier sowie über kontaminierte Materialien wird unter Expert:innen zunehmend eine mögliche Rolle blutsaugender Insekten wie Fliegen, Gnitzen oder Bremsen im Sommerinfektionsgeschehen diskutiert. Unter natürlichen Bedingungen konnte die epidemiologische Bedeutung dieses Übertragungsweges zwar bislang nicht nachgewiesen werden, jedoch haben Studien gezeigt, dass die orale Aufnahme von ASP-Virus tragenden Wadenstechern (Stomoxys calcitrans) oder Bremsen (Tabanidae) bei Hausschweinen eine Infektion auslösen könnte. Da Bremsen größere Flugdistanzen zurücklegen können, werden die Insekten als potenzielle Eintragsquelle für das ASP-Virus in Schweinehaltungen diskutiert. Das könnte auch den Anstieg von ASP-Ausbrüchen in den Sommermonaten erklären.
Das Hessische Landwirtschaftsministerium appelliert daher an alle Schweinehalter:innen in ASP-Restriktionsgebieten, ihre Bestände insbesondere während der Sommermonate vorsorglich auch vor stechenden und blutsaugenden Insekten zu schützen. Daher ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten ein besonderes Augenmerk auf die Reduzierung der Brutstätten, die Minimierung der Eintragsquellen sowie die konsequente Bekämpfung mit geeigneten Maßnahmen zu legen.
Myvetlearn.de bietet Tierärzt:innen die neunteilige Online-Seminarreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung zur Weiterbildung an. Kurs 4 befasst sich mit der Biosicherheit in Schweinebeständen.
Landwirtschaftsministerium Hessen
HPAI erstmals in Honduras
In Honduras ist erstmals die hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI) in einem Nutzgeflügelbetrieb aufgetreten. Betroffen ist ein Zuchtbetrieb in Santa Bárbara mit mehr als 42.000 Tieren, von denen 2.800 Tiere an dem Virus verstarben. Die verbliebenen Tiere wurden nach Anordnung der Tiergesundheitsbehörden gekeult. Als weitere Maßnahme wurden 89.900 Küken sowie annähernd 316.000 Bruteier in einer angeschlossenen Brüterei vernichtet.
Der Nationale Dienst für Agrar- und Lebensmittelsicherheit Honduras (SENASA) verstärkte die Überwachung von Geflügelbetrieben, Hinterhofhaltungen und Wildvogelpopulationen. Zudem verschärfte die Behörde die Meldepflichten für Verdachtsfälle.
Nach Angaben der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) wurde das HPAI-Virus auch bei Schwarzgeiern in dem mittelamerikanischen Staat nachgewiesen. In der Region Comayagua starben 156 Tiere, in Copán weitere 126 Tiere infolge der Infektion.
Geflügelnews
NRW schreibt Tierschutzpreis 2026 aus
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Tierschutzpreis 2026 ausgerufen. Der mit 30.000 Euro dotierte Preis wird durch die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn und Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen beriets zum sechsten Mal an Menschen verliehen, die sich in den Bereichen des Tierschutzes und Tierwohles besonders engagieren. Eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Tierschutzbeirates des Landes sowie Mitarbeiter:innen des Landwirtschaftsministeriums, wählt aus den Bewerbungen aus.
„Wer sich im Tierschutz engagiert, zeigt Herz und Haltung. Mit dem Tierschutzpreis NRW sollen Menschen gewürdigt werden, die Verantwortung übernehmen und denen eine Stimme verleihen, die keine eigene Stimme haben. Die jährliche Auslobung und Verleihung des Preises zeigt die Wertschätzung für das Engagement sowie die ehrenamtliche Arbeit und soll die vielen verschiedene Tierschutzinitiativen in Nordrhein-Westfalen sichtbar machen. Ich möchte alle, die sich für Tiere einsetzten, ermuntern, sich zu bewerben“, betont von Dehn.
In NRW ansässige Bürger:innen, Verbände, Vereine, Betriebe sowie sonstige Einrichtungen und Organisationen können sich bis einschließlich 4. September 2026 bewerben bzw. Tierschutzinitiativen in ihrem Umfeld vorschlagen.
Ministerium NRW
Forschungsnetzwerk mit ersten vielversprechenden Ergebnissen
Vor etwas mehr als einem Jahr hat das European Vaccines Hub (EVH) seine Arbeit aufgenommen. Das europäische Forschungsnetzwerk, an dem auch neun deutsche Forschungseinrichtungen -darunter die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo)- beteiligt sind, soll Europa optimal auf künftige großflächige Infektionsgeschehen wie Epidemien oder Pandemien vorbereiten. Im Fokus steht dabei der Aufbau eines nachhaltigen, proaktiven Impfstoffentwicklungsökosystems.
Die ersten Ergebnisse, die der EVH bei seiner Jahrestagung im Mai 2026 präsentiert hat, sind vielversprechend. Neben Industriepartnerschaften zur Entwicklung eines mukosalen Impfstoffs gegen die Vogelgrippe H5N1 und fortgeschrittene Gespräche mit BioNTech zur klinischen Entwicklung eines mRNA-basierten Impfstoffkandidaten gegen Mpox konnten die Forschenden bereits neutralisierende humane monoklonale Antikörper gegen Mpox isolieren und mithilfe künstlicher Intelligenz neue Impfstoffantigene identifizieren. Zudem wurden Studien begonnen, um langfristige, kreuzreaktive Immunantworten bei Personen zu untersuchen, die zuvor gegen H5N1 geimpft wurden. Multizentrische, länderübergreifende Studien für H5N8-Impfstoffe zur Pandemievorsorge sind in Vorbereitung.
Auch seinen ersten Pandemie-Bereitschaftsplan legte der EVH vor. Außerdem hat der EVH die europäischen Produktionskapazitäten für Impfstoffe und monoklonale Antikörper erfasst, die Arbeitsgruppen zu Influenza und vorrangigen Krankheitserregern eingerichtet, eine Pilotplattform für Interessensbekundungen ins Leben gerufen, um die europaweite Zusammenarbeit auszuweiten und seine Zusammenarbeit mit der Behörde für Gesundheitsnotfallvorsorge und -reaktion (GD HERA) verstärkt.
TiHo
Strukturwandel in der globalen Schweinehaltung schreitet voran
Die Schweinehaltung befindet sich in vielen Regionen der Welt in einem Strukturwandel. Die sinkende Nachfrage, aber auch die Afrikanische Schweinepest (ASP) haben den Welthandel verändert.
So hat die Tierseuche in der Dominikanischen Republik einen dramatischen Rückgang der Schweineproduktion verursacht: 85 Prozent der kommerziellen Betriebe sind ausgestiegen oder stehen kurz davor. Inzwischen müssen 80 % des Schweinefleisches importiert werden. Um wieder einen gesunden Tierbestand aufzubauen, schlägt Carlos Trincado, Fachmann für Schweinegesundheit und Biosicherheit, einen radikalen Schritt vor. Für einen Neustart ohne die hochpathogenen ASP-Viren, soll der komplette Schweinebestand des Landes einmal gekeult werden. Mit getesteten „Sentinelschweinen“ sollen die Farmen nach einer Zwischenphase von 2 bis 3 Jahre wieder neu beginnen.
Aufbau statt Abbau heißt es in Vietnam: in dem ostasiatischen Land ist bereits die zweite Riesenanlage für die Fleischproduktion in Planung. In Hanoi soll auf rund 220 Hektar ein mehrstöckiger Schweinezuchtkomplex nach dem Vorbild eines Apartmentgebäudes entstehen. Wie auch schon in China soll das Großprojekt die Schweinehaltung mit eigenem Anbau von Futterpflanzen und einem geschlossenen Kreislaufsystem kombinieren.
In der vietnamesischen Provinz Tay Ninh entsteht aktuell bereits eines der größten Schweinehaltungsprojekte Südostasiens. In einem Gebäudekomplex mit sechs Etagen sollen bis zu 64.000 Zuchtsauen gehalten werden. Die jährliche Produktion wird mit bis zu 1,6 Millionen Mastschweinen angegeben. Noch in diesem Jahr soll der Bau beginnen, bereits 2027 sollen die ersten Tiere eingestallt werden.
Topagrar
Agrarheute
Mit 50.000 Unterschriften für Verbot von Tiertransporten
Am 14. Juni findet jedes Jahr der Internationale Tag gegen Tiertransporte (Ban Live Exports Day) statt. Dieser weltweite Aktionstag macht auf die grausame Realität von Tiertransporten aufmerksam, auf denen jedes Jahr Schweine, Rinder und Geflügel millionenfach großes Leid erfahren. Anlässlich dieses Gedenktages hat die Animal Welfare Foundation gemeinsam mit Partnerorganisationen knapp 50.000 Unterschriften gegen Tiertransporte in Krisen- und Kriegsgebiete an die Europäische Kommission übergeben. Der Verein erneuert damit seine Forderung nach einem Ende des Exports lebender Tiere in Krisengebiete sowie ein generelles Verbot von Langstreckentransporten in Drittstaaten.
Neben dem massiven Stress und Leid für die Tiere über Tage und Wochen auf Lastwagen und Schiffen stellen die Transporte in politisch instabile Regionen ein großes Risiko dar, wie u.a. ein Vorfall im Mai 2026 vor der Küste Omans gezeigt hat. Hier war ein indisches Tiertransportschiff mit rund 4.000 Schafen und Ziegen auf dem Weg nach Somalia von einer Bombe oder Drohne getroffen worden und gesunken
Trotz der seit Februar 2026 andauernden Eskalation im Nahen Osten sind nach Angaben von Animal Welfare mehr als 50 Schiffstransporte nach Behördengenehmigung in Krisenregionen durchgeführt worden, unter anderem nach Israel, in den Libanon und in weitere Staaten der Region. Bezugnehmend auf das geltende EU-Recht fordert die Tierschutzorganisation einen sofortigen Stopp von Transporten von lebenden Tieren in Krisengebiete, da hier ein ausreichender Schutz keinesfalls gewährleistet werden kann.
Animal Welfare Foundation
Aromatisiertes Stroh animiert Schweine zum Spielen
Beschäftigungsmangel kann in Schweinehaltungen dazu führen, dass Schweine Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen entwickeln. Fehlt organisches Beschäftigungsmaterial, beginnen die Tiere, sich gegenseitig durch Bisse und Knabbern zu verletzen. Parfümiertes Stroh kann dieses Verhalten von Schweinen ändern und das Spielen fördern. Das ist das Ergebnis einer Studie der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften (Sveriges lantbruksuniversitet, SLU).
Ein Forschungsteam hat über einen Zeitraum von zwei Jahren untersucht, ob sich das Spielverhalten von Schweinen ändert, wenn den Tieren aromatisiertes Stroh angeboten wird. Die Wissenschaftler:innen haben 1.600 Ferkel im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung Stroh zur Verfügung gestellt, das einerseits mit ätherischen Ölen, wie beispielsweise Lavendel, Anis und Kiefer, andererseits mit geruchsneutralem Mineralöl behandelt war. Die Untersuchungen konnten belegen, dass parfümiertes Stroh sowohl das Spielverhalten der Schweine als auch ihr Interesse am Stroh erhöhte.
„Mit dieser Studie wollten wir das Gesamtbild betrachten: Es ging uns nicht nur darum, wie sich ein schlechtes Tierwohl vermeiden lässt, sondern auch darum, ob geeignete biologische Maßnahmen die Schweine positiv beeinflussen können – etwa indem sie natürliche Verhaltensweisen wie Spielen und das Erkunden der Umgebung fördern“, sagt Maria Vilain Rørvang, außerordentliche Professorin am Institut für Biosysteme und Technologie der SLU und Hauptautorin der Studie. Es sei sehr interessant zu beobachten, wie die Neugier der Schweine geweckt werde, wenn sie an etwas riechen dürfen, das sie normalerweise nicht kennen, so die Forscherin. Die Aromatisierung des Strohs könnte eine Möglichkeit sein, Stroh über einen längeren Zeitraum hinweg interessant zu halten.
Der wissenschaftliche Artikel wurde nun in der Fachzeitschrift „Animal“ veröffentlicht.
SLU
Agrarheute
Hessen schreibt Tierwohlpreis aus
Tierwohl in der Nutztierhaltungwird in Hessen ernst genommen. So hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, das Leben und Wohlbefinden, die Unversehrtheit sowie die Würde von Tieren besonders zu schützen. Verschiedene Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um diesem Ziel näher zu kommen. So hat die Regierung unter anderem Tierschutzindikatoren entwickelt sowie die Qualifizierung und Fortbildung Nutztierhalter:innen und Weiterentwicklung der rechtlichen Anforderungen vorangetrieben.
Zudem haben die hessischen Veterinärbehörden Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben, bei Tiertransporten und der Schlachtung oder Tötung von Tieren intensiviert. Mittels einer Informationsplattform, die das Hessische Umweltministerium und die hessische Landestierschutzbeauftragte gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ins Leben gerufen haben, soll die Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen unterstützt werden. Hier können sich Tierhaltende über kritische Haltungsbedingungen als auch charakteristisches Tierverhalten bei nicht artgerechter Haltung informieren.
Und auch in diesem Jahr hat das Landwirtschaftsministerium den Hessischen Preis „Tierwohl in der Landwirtschaft“ 2026 ausgeschrieben. Für den mit 17.000 Euro dotierten Preis sucht das Ministerium beispielhafte und innovative Projekte für eine zukunftsfähige Tierhaltung. Bis zum 1. September 2026 können Vorschläge von Bewerber:innen selbst eingereicht oder auch von Dritten benannt werden.
Um aktuelle Probleme des Tierschutzes geht es auch in der gleichnamigen Hybrid-Veranstaltung am 3. und 4. September 2026. Die Teilnahme ist sowohl vor Ort in Hannover oder online im Live-Stream möglich. Eine Anmeldung ist bis zum 31. August 2026 um 16 Uhr möglich
Ministerium Hessen
Freigabe für Bundetagspetition gegen geplantes Tierversuchsgesetz verzögert sich
Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist festgelegt, dass die Regelungen für wissenschaftliche Tierversuche aus dem bisherigen Tierschutzgesetz herausgelöst werden sollen. Im Rahmen des Reformprojekts Innovationsfreiheitsgesetz sollen so bürokratische Hürden in der Forschung abgebaut und Prozesse beschleunigt werden.
Tierschützer:innen befürchten, dass sich durch das geplante Herauslösen aus dem Tierschutzgesetz der rechtliche Schutzstatus der Versuchstiere in deutschen Laboren massiv verschlechtern wird. Vor rund vier Monaten hat ein großes Bündnis von Tierschutzorganisationen daher eine Bundestagspetition eingereicht. Jedoch warten die Tierschützer:innen immer noch auf die Freigabe, damit die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich auf diesem Wege gegen die geplanten Änderungen auszusprechen. In der Regel dauert der Freigabeprozess lediglich drei Wochen.
In der Petition fordern die Unterzeichner:innen, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz beizubehalten sowie rechtliche Lücken durch andere Maßnahmen zu schließen.
„Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklärt das Bündnis. „Millionen Tiere, die jedes Jahr in Versuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt und getötet werden, könnten noch mehr gequält und ohne den im Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund endgültig legal getötet werden.“
Sollte das geplante Tierversuchsgesetz verabschiedet werden, könnte etwa das systematische Töten sogenannter überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen die Folge sein. Ebenso könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert sowie die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden. Lobbyisten der Tierversuchsbefürworter fordern darüber hinaus eine Erleichterung der Genehmigung von Tierversuchen durch Anpassungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes.
Menschen für Tierrechte
Tool bewertet Papageiengesundheit
Die Privathaltung von Papageien ist für Betreuende nicht selten eine Herausforderung, denn die Vögel haben komplexe Bedürfnisse. Zahlreiche Verhaltens- und Gesundheitsprobleme können auftreten, sofern diese von den Haltenden nicht erfüllt werden.
Um das Wohlergehen von Papageienvögel in Privathaltung besser bewerten zu können, haben Forschende der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Universität Utrecht das Tool PsittaWel entwickelt. Mit Hilfe eines umfassenden Fragenkatalogs rund um Themen wie körperliche Verfassung, Haltungsumgebung, soziale Interaktionen, Verhalten, Ernährung und tägliches Management, können Papageienhaltende lernen, das Wohlbefinden ihrer Papageien fundiert einzuschätzen und besser zu verstehen.
Ein internationales Expertengremium hat das Tool über einen Zeitraum von vier Jahren entwickelt. An dem Projekt, das im Rahmen der Dissertation von Andrea Piseddu (Vetmeduni Wien) gestartet wurde, waren auch Tierärzt:innen und zertifizierte Verhaltensberater:innen beteiligt.
„PsittaWel wurde entwickelt, um eine wissenschaftlich fundierte, praxisnahe Ressource bereitzustellen, die Betreuenden hilft, das Wohlergehen der mit ihnen lebenden Papageien zu überwachen und zu verstehen – und um das Bewusstsein für deren Bedürfnisse zu schärfen“, erklärt Jean-Loup Rault von der Vetmeduni Wien. „Fachliche Begleitung bleibt für Gesundheit und Wohlergehen von Papageien unerlässlich, insbesondere bei Sorgen oder Problemen“, ergänzt Yvonne van Zeeland (Universität Utrecht). „Das Instrument soll die Arbeit von Tierärztinnen und Tierärzten sowie zertifizierten Verhaltensberaterinnen und -beratern ergänzen, nicht ersetzen.“
„PsittaWel soll die Haltung von Papageien als Heimtiere weder fördern noch rechtfertigen. Ethische Fragen zur Gefangenschaft sind und bleiben wichtig, und weitere Forschung zum Wohl von Papageien ist unerlässlich. Solange Papageien – langlebige Arten – jedoch in häuslichen Umgebungen leben, besteht ein klarer Bedarf, ihr Wohlergehen zu beurteilen und ihre Haltungsbedingungen zu verbessern, um ihnen das bestmögliche Leben zu ermöglichen“, sagt Doktorandin Andrea Piseddu abschließend.
Vetmeduni Wien
Verbot der Anbindehaltung in Niedersachsen in Kraft getreten
Als erstes deutsches Bundesland steigt Niedersachsen aus der Anbindehaltung für Rinder aus. Am gestrigen Dienstag (02.06.2026) sind die niedersächsischen Veterinärbehörden über das Inkrafttreten des Runderlasses informiert worden und haben nun vier Wochen Zeit, die Untersagung der Anbindehaltung mittels Allgemeinverfügung öffentlich bekanntzugeben.
„In Zukunft wird in Niedersachsen kein Rind mehr sein Leben im Stall angebunden verbringen. Ich bin froh und dankbar, dass die unterschiedlichsten Interessengruppen aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Tierschutz beim ‚Niedersächsischen Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung‘ gemeinsam einen Ausstiegsplan erarbeitet haben, sich vereint hinter dieses Ziel stellen und an einem Strang ziehen. Das ist wirklich etwas ganz Besonderes und kann Vorbild für ganz Deutschland sein. Auf diesen gemeinsamen Ausstiegsplan können alle Beteiligten stolz sein“, erklärt Landwirtschafts- und Tierschutzministerin Miriam Staudte.
Für die Landwirt:innen sind Übergangsfristen vorgesehen. Abhängig von der Haltungsform sind diese nun aufgerufen, binnen einer bestimmten Frist mitzuteilen, ob sie beabsichtigen, die Anbindehaltung auf ein anderes Haltungssystem umzustellen oder die betroffene Rinderhaltung aufzugeben.
Betriebe mit saisonaler, kombinierter oder Anbindehaltung von männlichen Mastrindern, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder beabsichtigen, die betroffene Rinderhaltung aufzugeben, müssen diese mit Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung beenden.
„Wer die Bilder sieht, wenn Rinder nach dem Winter wieder auf die Weide gelassen werden, weiß, dass sie Bewegung lieben. Viele landwirtschaftliche Betriebe haben bereits in den vergangenen Jahren in mehr Tierwohl investiert und halten ihre Rinder in Laufställen oder bieten ihnen darüber hinaus noch Hof- und Weidegang. Es ist nur fair, wenn künftig alle Betriebe die Anforderungen nach artgerechter Bewegungsmöglichkeit erfüllen müssen. Dank angemessener Umstellungsfristen haben alle anderen Tierhalterinnen und Tierhalter ausreichend Zeit, nachzuziehen. Über das Agrarinvestitionsförderprogramm können entsprechende Zuschüsse beantragt werden. Und über unsere Diversifizierungsrichtlinie ermöglichen wir den Umstieg auf andere Einkommensquellen. Die Landwirtschaftskammer unterstützt die Betriebe mit einer fachlichen Beratung“, so die Ministerin abschließend.
Ministerium Niedersachsen
Tierärztestatistik 2025 veröffentlicht
Die Bundestierärztekammer (BTK) hat die Tierärztestatistik 2025 veröffentlicht. Aus den von den Landestierärztekammern gesammelten Mitgliederdaten 2025 geht hervor, dass die Zahl der Tierärzt:innen weiter angestiegen ist (+ 444). Insgesamt waren zum Jahresende 46.089 Tierärzt:innen Mitglied in einer Landes-/Tierärztekammer, davon waren 66,8 Prozent Frauen. Die Zahl der berufstätigen Tierärzt:innen wird mit 34.476 (davon 24.707 Frauen). Davon waren wiederum 23.546 kurativ tätig. Wie bereits in den vergangenen Jahren zu beobachten war, hat sich die Zahl der niedergelassenen Tierärzt:innen weiter auf 11.216 verringert, während die der angestellten Tierärzt:innen um 135 leicht gewachsen ist (12.125).
„Die Zahlen zeigen, dass die Tiermedizin ein attraktiver Beruf bleibt. Gleichzeitig bestätigen sie die seit einigen Jahren zu beobachtende Veränderung der Berufsstruktur. Immer weniger Tierärzt:innen entscheiden sich für die eigene Niederlassung, während angestellte Tätigkeiten weiter zunehmen“, erklärt Ltd. VD Dr. Holger Vogel, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK).
Auch bei den Praxisstrukturen zeige sich Handlungsbedarf, denn in der Mehrzahl der Kammerbereiche war die Zahl der Tierarztpraxen 2025 rückläufig. Die Zahl der tierärztlichen Kliniken blieb hingegen weitgehend stabil. Diese Entwicklung ist v. a. mit Blick auf die Alterung der Berufsgruppe – die Zahl der Kammermitglieder ab 60 Jahren stieg im Vergleich zum Vorjahr erneut – und der damit einhergehenden Nachfolgefrage, Notdienststrukturen und die flächendeckende tierärztliche Versorgung relevant. „Ein reiner Blick auf die Gesamtzahl der Tierärzt:innen reicht nicht aus. Entscheidend ist, wo und in welchen Arbeitsformen Tierärzt:innen tätig sind. Wenn Praxen keine Nachfolge finden oder immer weniger Kolleg:innen eine eigene Niederlassung übernehmen möchten, kann das regional zu Versorgungsengpässen führen – insbesondere in ländlichen Räumen und in der Nutztierpraxis“, erläutert der BTK-Präsident.
„Wir brauchen Rahmenbedingungen, die tierärztliche Tätigkeit in allen Bereichen attraktiv halten – in der Praxis, im öffentlichen Veterinärdienst, in der Wissenschaft und in der Industrie. Dazu gehören planbare Arbeitszeiten, eine verlässliche Finanzierung tierärztlicher Leistungen und moderne Praxis- und Kooperationsmodelle“, verdeutlicht der BTK-Präsident.
BTK
Wer tiefer in die Tierärztestatistik einsteigen möchte und sich auch für die Entwicklungen über die Zeit interessiert, kann einen Blick in den Tierärzte Atlas Deutschland (2024) werfen. Hier finden sich neben Zahlen auch viele Erklärungen und Interpretationen, was die Entwicklungen für die Zukunft bedeuten.
Der Tierärzte Atlas Deutschland 2026 wird Ende September 2026 erscheinen.
Deutscher Tierschutzbund erneuert Forderung nach Verbot der Anbindehaltung
Heute (1.6.) ist der Internationale Tag der Milch. Aus diesem Anlass hat der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einem Verbot der Anbindehaltung für Rinder noch einmal bekräftigt. Laut Angaben der Tierschutzorganisation werden in Deutschland für die Produktion von Kuhmilch noch immer 410.000 Milchkühe in Anbindehaltung gehalten. Hinzu kommen Jungtiere, Bullen und Färsen.
„Milch entsteht nicht im idyllischen Bilderbuchstall, sondern oft unter Bedingungen, die aus Tierschutzsicht nicht akzeptabel sind. Kühe sind soziale und bewegungsaktive Tiere – dennoch werden noch immer hunderttausende von ihnen den Großteil des Jahres oder sogar dauerhaft angebunden“, erklärt Dr. Melanie Dopfer, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Der Verband fordert ein klares gesetzliches Verbot sowohl für die ganzjährige als auch für die saisonale Anbindehaltung. „Das Anbinden von Rindern ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, so Dopfer.
Gleichzeitig sind auch die Verbraucher:innen aufgefordert, mit ihrer Kaufentscheidung ein Zeichen zu setzen.
Deutscher Tierschutzbund
BTK-Stellungnahme zur SWR-Doku über Tierarztkosten
Die Bundestierärztekammer hat zu dem am 19. Mai 2025 ausgestrahlten SWR-Beitrag „Tierisch
teuer – Was hinter den hohen Tierarztkosten steckt“ Stellung bezogen. Man nehme den Beitrag mit großer Sorge zur Kenntnis, da er ein einseitiges und tendenziöses Bild der tierärztlichen Versorgung in Deutschland aufzeichnet und der komplexen Realität in den Praxen und Kliniken nicht gerecht wird, heißt es darin:
Zwar wird im Beitrag der Eindruck erweckt, unterschiedliche Perspektiven – von Tierhaltenden,
Tierärzt:innen sowie aus der Politik – seien gleichermaßen berücksichtigt worden. In der
Gesamtschau entsteht jedoch kein ausgewogenes Bild. Vielmehr werden v. a. Einzelfälle mit
besonders hohen Rechnungen, emotionale Härtefälle und zugespitzte Aussagen in den
Mittelpunkt gestellt. Dadurch wird der Eindruck verstärkt, hohe Tierarztkosten seien Ausdruck
mangelnder Fairness oder unangemessener Abrechnung durch die Tierärzteschaft. Dies
weisen wir entschieden zurück.
Auch hinken die dort ausgestrahlten Vergleiche einzelner Praxisbeispiele. Durch einzelne Aussagen im Beitrag entsteht zudem der Eindruck, eine „faire“ Abrechnung bestehe darin, bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise zu berechnen. Das ist aus Sicht der Bundestierärztekammer irreführend und entspricht nicht den Vorgaben der Gebührenordnung (GOT).
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte ist kein Instrument zur Benachteiligung von Tierhaltenden. Im Gegenteil: Sie schafft Transparenz, setzt verbindliche Unter- und Obergrenzen und schützt damit sowohl Tierhaltende als auch die Qualität der tierärztlichen Versorgung. Ohne eine verbindliche Gebührenordnung drohten unübersichtlichere Preise, wachsender wirtschaftlicher Druck auf Praxen und Kliniken, eine Verschlechterung der Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig möglicherweise sogar höhere Kosten für Tierhaltende.
Gleichzeitig ist eine angemessene Vergütung die Voraussetzung dafür, dass Tierärzt:innen qualifiziertes
Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen, in moderne Diagnostik investieren und Behandlungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen können. Das dient unmittelbar dem Tierwohl.
Schon heute ist es vielerorts schwierig, Notdienste aufrechtzuerhalten und ausreichend Fachpersonal zu finden. Gerade die Notfallversorgung bedeutet erhebliche Personalvorhaltung zu Nacht-, Wochenend- und Feiertagszeiten, hohe organisatorische Belastungen und zusätzliche Kosten. Trotz der in der GOT vorgesehenen Zuschläge ist dieser Bereich für viele Praxen wirtschaftlich kaum rentabel.
Der Beitrag stellt hingegen v. a. Extremfälle mit sehr hohen Rechnungsbeträgen in den Vordergrund. Diese Fälle sind für die betroffenen Tierhaltenden zweifellos belastend. Sie bilden jedoch nicht den Alltag tierärztlicher Abrechnung ab. Der Großteil tierärztlicher Rechnungen bewegt sich auf einem deutlich niedrigeren Niveau und liegt in der Regel nicht im Bereich besonders hoher Sätze. Gerade deshalb wäre es aus unserer Sicht journalistisch geboten gewesen, die gezeigten Einzelfälle stärker einzuordnen und nicht als repräsentativen Eindruck tierärztlicher Versorgung stehen zu lassen.
Zur ungekürzten Stellungnahme >>>
Auch die Darstellung, Tierhaltende müssten künftig stärker selbst entscheiden, welche Behandlungen „Sinn machen“ und ob es immer die neueste Untersuchung sein müsse, greift zu kurz. Selbstverständlich gehört eine sorgfältige Beratung über Diagnostik- und Therapieoptionen, Prognosen, Kosten und Alternativen zum tierärztlichen Alltag. Gleichzeitig darf nicht der Eindruck entstehen, moderne Diagnostik oder fachlich sinnvolle Untersuchungen seien bloße Zusatzleistungen, auf die ohne weiteres verzichtet werden könne. Tierärzt:innen sind dem Tierwohl verpflichtet. Ihre Empfehlungen beruhen auf fachlicher Einschätzung, medizinischer Verantwortung und dem Ziel, Leiden zu vermeiden oder zu lindern.
Kritisch sehen wir zudem, dass im Beitrag Aussagen zur Rechtmäßigkeit der GOT unwidersprochen stehen bleiben. Die Gebührenordnung ist geltendes Recht. Sie wurde auf Grundlage einer fachlichen und wissenschaftlichen Bewertung novelliert und dient ausdrücklich der Sicherstellung einer transparenten, qualitätsgesicherten und flächendeckenden tierärztlichen Versorgung. Eine Debatte über Weiterentwicklung und Evaluation der GOT ist legitim und notwendig. Sie sollte jedoch sachlich geführt werden und darf nicht auf die Erzählung vermeintlich überhöhter Tierarztrechnungen reduziert werden.
Die Bundestierärztekammer spricht sich dafür aus, die Gebührenordnung im Zuge der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch eine regelmäßige, planbare Anpassung der Gebührenhöhe. Solche schrittweisen Anpassungen schützen Tierhaltende besser als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen, weil Kosten dadurch berechenbarer bleiben.
Wir halten es daher für erforderlich, die einseitige Darstellung des Beitrags journalistisch nachzuarbeiten. Aus Sicht der Bundestierärztekammer sollte der SWR die Berichterstattung um einen Folgebeitrag ergänzen, in dem die tierärztliche Perspektive angemessen zu Wort kommt. Dazu gehören insbesondere die wirtschaftliche Realität von Praxen und Kliniken, die weiterhin im Vergleich zu anderen akademischen Heilberufen häufig nicht angemessene Vergütung tierärztlicher Arbeit, die Herausforderungen im Notdienst, der Fachkräftemangel sowie die zentrale Bedeutung der GOT für Transparenz, Qualität und Versorgungssicherheit.
Tierhaltende brauchen eine sachliche und nachvollziehbare Einordnung tierärztlicher Kosten.
Sie brauchen keine Verunsicherung und keine pauschale Gegenüberstellung von „fairen“ und
vermeintlich überteuerten Tierärzt:innen. Die große Mehrheit der Tierärzteschaft arbeitet verantwortungsvoll, transparent und unter erheblichem wirtschaftlichem und personellem Druck. Dieses Bild kam in dem Beitrag aus unserer Sicht nicht ausreichend zur Geltung.
Wir stehen dem SWR für eine sachliche Einordnung und für weitere Gespräche gern zur Verfügung.
Praxisnetzwerk SwissVets soll tiermedizinische Versorgung von Nutztieren sichern
Das Schweizer Praxisnetzwerk SwissVets betreibt in der Deutschschweiz aktuell sechs Tierarztpraxen mit Schwerpunkt Nutztiermedizin. Der Eintritt der Agrargenossenschaft fenaco im Juni 2026 soll dem Netzwerk eine langfristige Entwicklungsperspektive geben, erklärt Ulrich Witschi, Präsident des Verwaltungsrats von SwissVets.
Als neue Mehrheitsaktionärin von SwissVets wird die fenaco Genossenschaft gemeinsam mit Swissgenetics, der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter (ASR) und weiteren Kleinaktionären daran arbeiten, die tiermedizinische Versorgung in ländlichen Regionen der Schweiz langfristig zu sichern. Dafür soll das Netzwerk in der nahen Zukunft um weitere Nutztierpraxen erweitert werden.
„Mit der Beteiligung an SwissVets will die fenaco einen Beitrag zur langfristigen Sicherung der medizinischen Versorgung für Nutztiere in der Schweiz leisten. Das entspricht unserem genossenschaftlichen Zweckauftrag. Gleichzeitig stärken wir unsere Position als Nahversorgerin für essenzielle Bedürfnisse der Bevölkerung auf dem Land“, betont Michael Feitknecht, Vorsitzender der Geschäftsleitung der fenaco.
Aktuell stehen viele selbstständige Großtierärzt:innen vor der Pensionierung, haben aber Probleme, Nachfolger:innen für ihre Praxis zu finden. Jüngere Veterinärmediziner:innen lehnen meist jedoch die Übernahme einer Einzelpraxis mit 24-Stunden-Notfalldienst ab und entscheiden sich stattdessen für die Mitarbeit in einer bestehenden Praxisstruktur. Das Konzept von SwissVets soll dieser Entwicklung entgegenwirken.
fenaco
Großer ASP-Ausbruch in Polen in Grenznähe
Auch wenn die Afrikanische Schweinepest (ASP) gerade wenig in den Medien präsent ist, grassiert das Virus weiterhin in Deutschland und anderen europäischen Staaten. So auch in Polen. Dort ist das hoch ansteckende Virus am 18. Mai 2026 in einem Schweine haltenden Betrieb mit 21.390 Tieren in der Woiwodschaft Westpommern nachgewiesen worden. Dies ist der bislang zweitgrößte Ausbruch der ASP in Polen seit dem Nachweis des Virus im Land.
Der betroffene Betrieb liegt nur rund 70 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, weshalb die Behörden in Deutschland alamiert sind. In Polen gibt es damit seit 2014 insgesamt 571 Ausbrüche bei Hausschweinen. Auch bei den Wildschweinen bleibt die Lage angespannt. In 2026 lag die Zahl der bestätigten infizierten Wildschweinkadaver landesweit bei 1.241 Tieren (Stand: 20.5.2026).
Agrarheute
Erster Geflügelpestnachweis bei Eisbär in Norwegen
Saisonbedingt hat sich das Seuchengeschehen der Geflügelpest in Europa weitestgehend beruhigt. Nach einer starken Infektionswelle im vergangenen Winter ist die Zahl der Ausbrüche nach offiziellen Angaben stark zurückgegangen.
Nun ist das Virus des Subtyps H5N5 erstmals bei einem tot aufgefundenen Eisbären auf der norwegischen Inselgruppe Spitzbergen nachgewiesen worden. Wie das norwegische Veterinärinstitut mitteilt, sei der Erreger auch bei einem ausgewachsenen toten Walross entdeckt worden. Bereits vor drei Jahren hatten die Behörden das Virus bei einem jungen Eisbären in Alaska nachgewiesen.
„Die Funde sind Teil einer Entwicklung, bei der das Vogelgrippe-Virus vermehrt bei Säugetieren in Europa nachgewiesen wird“, erklärt Ragnhild Tønnessen vom Veterinärinstitut. Nach Angaben der Veterinärin habe sich das Virus demnach in den vergangenen Jahren in neue Gebiete ausgebreitet, unter anderem in die Arktis, wo es Auswirkungen auf gefährdete Populationen und Ökosysteme haben könne.
Spiegel.de
Warnung vor tierischen Lebensmitteln als Urlaubsmitbringsel
Mit den anstehenden Pfingstferien beginnt auch die Reisezeit in Deutschland. Aus diesem Anlass weist das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg erneut auf die Gefahren von tierischen Lebensmitteln als Urlaubsmitbringsel hin. Landwirtschaftsministerin Marion Gentges warnt vor der Einschleppungsgefahr von Tierseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) oder der Maul- und Klauenseuche (MKS).
„Lebensmittel tierischen Ursprungs im Reisegepäck können Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche, Afrikanische Schweinepest oder die Schafpocken unbemerkt mit nach Deutschland bringen. Solche schmackhaften Erinnerungen an den Urlaub oder nett gemeinte Mitbringsel an Freunde können für die Tierbestände unserer heimischen Landwirtschaft verheerende Folgen haben. Zum Schutz unserer Tiere ist dringend davon abzuraten Fleisch- und Wurstwaren oder Milch und Milchprodukte aus dem Urlaub mit nach Deutschland zu bringen. Der Ausbruch von Tierseuchen muss unbedingt mit Achtsamkeit, Rücksicht und Sorgfalt vermieden werden“, so die Ministerin.
Der Aufruf richtet sich besonders an Rückkehrende aus Zypern und Griechenland, da in Teilen dieser Länder derzeit ein aktives Infektionsgeschehen der Maul- und Klauenseuche (MKS) herrsche. Zudem seien in Griechenland bereits 600.000 Schafe nach Infektionen mit dem Schafpocken-Virus gestorben, so Gentges. „Ich rufe alle Reisenden in diesen Regionen zu erhöhter Vorsicht und Achtsamkeit auf. Verzichten Sie auf das Mitbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und achten Sie auf eine gründliche Reinigung von Kleidung und Schuhwerk nach dem Aufenthalt in ländlichen Regionen betroffener Länder“, betont die Ministerin.
Sowohl Schafpocken als auch die MKS seien zwar für den Menschen ungefährlich, hätten jedoch im Falle eines Tierseuchenausbruches verheerende Auswirkungen auf die Tierbestände und die Wirtschaftsbeteiligten. Das Gleiche gilt für die ASP.
Ministerium Baden-Württemberg
Niederlande plant verpflichtende Impfung von Legehennen gegen HPAI
Die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) hat niederländische Geflügelhaltende in den Niederlanden in den vergangenen sieben Monaten stark gebeutelt. Aufgrund von HPAI-Ausbrüchen mussten allein in diesem Zeitraum rund 2,25 Millionen Tiere gekeult werden.
Nachdem ein groß angelegter Impfversuch auf einem Legehennenbetrieb bislang ohne Probleme verlaufen ist und die befürchtenden Handelsbeschränkungen ausgeblieben sind, plant Deutschlands Nachbarland nun in Abstimmung mit der Geflügelbranche eine Impfstrategie. Geplant ist laut Angaben der Regierung eine verpflichtende Impfung für Legehennen.
Im Vorfeld hat Wageningen Bioveterinary Research (WBVR) im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums bereits mehrere Feldversuche mit unterschiedlichen Impfstoffen durchgeführt. Die Studienergebnisse fallen durchweg positiv aus. Nach Aussagen der Forschenden erkrankten geimpfte Bestände seltener an der Geflügelpest. Zudem breite sich das Virus langsamer aus, falls es dennoch in einen Betrieb gelangt.
Mit den wichtigsten Handelspartnern USA, Kanada, Japan und Großbritannien hat die Regierung bereits Gespräche über den Strategieplan, der noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll, geführt. Die Partner akzeptierten den Versuch unter der Bedingung, dass die Eier ausschließlich in den Niederlanden vermarktet werden.
Als weitere Bekämpfungsmaßnahme will die Regierung eine Verschärfung der Biosicherheitsmaßnahmen als Schutz vor Erregereinträgen in die Ställe weiter vorantreiben. So muss seit März 2025 jeder kommerzielle Geflügelbetrieb einen verbindlichen Biosicherheitsplan vorweisen.
Tierärzt:innen können sich auf Myvetlearn.de zum Thema Biosicherheit online fortbilden. Kurs 5 beschäftigt sich mit der Biosicherheit in Geflügelbeständen.
Geflügelnews
Weltbienentag: gesunde Bienenvölker für Ökosysteme unverzichtbar
Am 20. Mai ist Weltbienentag. Im Jahr 2018 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen diesen besonderen Tag eingeführt, um einerseits auf die immense Bedeutung von Bienen hinzuweisen und andererseits auf den starken Rückgang der Bienenpopulation und den erforderlichen Schutz dieser Insekten aufmerksam zu machen.
Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) nimmt den Weltbienentag zum Anlass, die Bedeutung von Honigbienen als eines der wichtigsten landwirtschaftlichen Nutztiere aufzuzeigen. „Der Weltbienentag erinnert uns daran, wie unverzichtbar gesunde Bienenvölker für unsere Ernährung und unsere Ökosysteme sind. Bienengesundheit ist daher auch ein veterinärmedizinisches Thema“, betont ÖTK-Präsident Mag. Kurt Frühwirth. Höhere Bestandsdichten sowie eingeschleppte Parasiten und Krankheitserreger, die das Risiko für Krankheitsausbrüche erheblich erhöhen, hätten die Anforderungen an die Bienenhaltung in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert, so Frühwirth weiter. Um so wichtiger sei die veterinärmedizinische Expertise. So fordert die ÖTK eine stärkere Einbindung der Veterinärmedizin in die Betreuung von Bienenvölkern. Wie bei anderen Nutztieren müsse auch bei Bienen die Gesunderhaltung, Prävention und Behandlung veterinärmedizinisch begleitet werden.
„Seuchenhafte Erkrankungen gefährden nicht nur die Bienen, sondern auch die gesamte Lebensmittelkette. Mit wissenschaftlich fundierter Expertise und gesetzlicher Grundlagen setzen wir uns gezielt für die Gesunderhaltung der Bienenvölker ein. Denn gesunde Bienen bedeuten nicht nur sichere Honigprodukte, sondern auch eine funktionierende Landwirtschaft und Biodiversität. Die Biene verdient unsere volle Aufmerksamkeit – heute und jeden Tag“, sagt Frühwirth abschließend.
„Wir Menschen sind auf Bienen angewiesen“, betont auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus und verweist auf die Rolle der Landwirt:innen. „Auch sie sind wichtig bei der Erhaltung der Bienen. Schließlich werden 58 Prozent der Fläche unseres Landes landwirtschaftlich genutzt.“
Um die Nahrungssituation der Bienen auch in den Städten und Gemeinden zu verbessern, seien öffentliches Grün und private Gärten von großer Bedeutung. „Und da zählt jede noch so kleine Wiese oder jedes begrünte Dach. Denn jeder kann selbst zum Bienenschutz und damit zur Artenvielfalt beitragen. Neben der Schaffung von Lebensräumen, in denen Nahrungsquellen und Nistmöglichkeiten für Insekten vorkommen, sollte man darauf achten, gezielt Gehölze oder Wildpflanzen aus der Region zu kaufen und anzupflanzen. Beliebt bei Wildbienen sind etwa Glockenblumen, Korbblütler wie Färberkamille und Rainfarn sowie der Natternkopf“, sagt der Minister abschließend.
Hinweis: Im Herbst startet auf Myvetlearn.de zum Thema Bienengesundheit eine mehrteilige Fortbildungsreihe für Tierärztinnen und Tierärzte.
ÖTK
Ministerium Mecklenburg-Vorpommern
Wasserhygiene für Impferfolg bei ND wesentlich
Die Newcastle Disease (ND) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die aktuell nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wieder in den Bundesländern Brandenburg und Bayern grassiert. Das Virus ist hochansteckend und ein Ausbruch hat drastische wirtschaftliche Folgen. Deshalb ist die Impfung gegen die Erkrankung, die in der Regel über das Trinkwasser erfolgt, eine Pflichtimpfung, die regelmäßig bei Hühnern und Puten durchzuführen ist. Geflügelhalter sind angehalten, den Impfschutz zu prüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Für einen erfolgreichen Impfschutz ist aber nicht allein die Impfstoffgabe, sondern auch das begleitende Hygienemanagement maßgeblich, weiß Carola Basmer, Fachberaterin Geflügel. „Wir sehen in Blutuntersuchungen immer wieder unzureichende Impftiter, trotz korrekt durchgeführter Impfmaßnahmen.“
Ein zentraler Schwachpunkt ist laut Basmer die Trinkwasserhygiene, genauer gesagt der Umgang mit Desinfektionsmitteln, da die meisten der erhältlichen Impfstoffe Lebendimpfstoffe sind, also lebende, wenn auch abgeschwächte Viren enthalten. Diese wiederum sind sehr empfindlich.
Viele Betriebe setzen zur Kontrolle von Biofilmen in den Tränkwassersystemen noch immer auf herkömmliche Chlorprodukte. Verbleiben vor der Impfung Chlorreste im Leitungssystem, kann dies zu einer Inaktivierung des Impfstoffes noch im Rohr führen. „Das Tier nimmt zwar Wasser auf, aber keinen wirksamen Impfstoff mehr. Im schlimmsten Fall bleibt der Impfschutz komplett aus“, weiß Basmer.
Um diesen ungewollten Effekt zu vermeiden, müssen die Desinfektionsmaßnahmen rechtzeitig vor der Impfung gestoppt und die Leitungen gründlich gespült werden. „Es reicht nicht, einfach nur den Dosierer abzustellen“, betont Basmer. „Das System muss wirklich frei von Rückständen sein.“ Neben der regelmäßigen und fachgerecht angewendeten Impfung spielen aber auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen eine wichtige Rolle. „Biosicherheit ist kein bürokratischer Aufwand, sondern ein wirtschaftlicher Schutzschild für den Betrieb“, fasst Basmer zusammen. Gerade bei der Newcastle Disease zeigt sich, dass nicht die Impfung allein über den Erfolg entscheidet, sondern die Bedingungen, unter denen sie stattfindet.
DGS
Datenbank für Falltiere gefordert
In Deutschland versterben jedes Jahr Millionen Nutztiere auf landwirtschaftlichen Betrieben schon vor der Schlachtung. Die Hauptgründe sind Krankheiten oder Verletzungen, die sich Geflügel und Schweine sowie andere Tiere aufgrund von schlechten Haltungsbedingungen zuziehen. Wie hoch die Zahl der sogenannten Falltiere genau ist, steht nicht fest. Lediglich für Rinder wird jährlich eine Zahl ermittelt, die bei ca. 500.000 Tieren pro Jahr liegt.
Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher von der Bundesregierung, eine Datenbank über die Sterblichkeitsraten von Nutztieren zu erstellen, um einen grundlegenden Überblick über die tatsächliche Zahl der Tiere, die die Schlachtung gar nicht erst erreichen, sondern verenden oder notgetötet werden müssen, zu erhalten.
„Die Bundesregierung hat offensichtlich kein Interesse daran zu wissen, wie viele Tiere in Deutschland “für die Tonne” gezüchtet werden“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Trotz bestehender Strukturen zur Entsorgung der Tiere werden diese Daten nicht systematisch gesammelt oder ausgewertet. Dadurch bleibt unsichtbar, wie groß das tatsächliche Ausmaß von Tierverlusten in der Landwirtschaft ist und wo die größten tierschutzrelevanten Probleme liegen.“
Gemäß Koalitionsvertrag sollte „eine praxistaugliche Rechtsgrundlage für Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte“ geschaffen werden, was bisher nicht umgesetzt wurde, so der Verband. Die Tierschützer:innen fordern daher eine verpflichtende bundesweite Erfassung aller „Falltiere“ und ihrer Todesursachen in einer Datenbank.
Deutscher Tierschutzbund
Illegaler Handel mit Tieren wieder angestiegen
Die bislang ergriffenen Maßnahmen gegen den illegalen Heimtierhandel scheinen noch nicht ausreichend zu sein. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes wurden im Jahr 2025 noch immer zu viele illegal nach Deutschland importierte Tiere entdeckt. Gemäß einer aktuellen Auswertung haben die Behörden in 257 Fällen ermittelt, bei denen mindestens 2.250 Tiere involviert waren. Damit ist die Zahl im Vergleich zu 2024 wieder gestiegen.
Unter den nahezu 600 Hunden, die im vergangenen Jahr befreit werden konnten, waren besonders häufig Rassehunde wie Zwergspitze, Malteser oder Pudel entdeckt worden. Zudem konnten die Behörden 56 Katzen und 1.596 Landschildkröten, Vogelspinnen, Koikarpfen und verschiedene Vogelarten sowie sechs Affen, zwei Zebras, ein Serval und eine Antilope sicherstellen. Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass die Dunkelziffer weitaus höher anzusiedeln ist, denn noch immer bleiben zu viele Fälle unentdeckt.
„Der skrupellose Handel mit Hunden und Katzen geht unaufhörlich weiter. Nach den Rekordzahlen während der Coronapandemie und einem Rückgang nach der Pandemie beobachten wir aktuell wieder eine steigende Tendenz. Zudem werden auch viele Wildtiere verschiedenster Arten illegal transportiert“, erklärt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.
Angesichts der gestiegenen Zahlen erneuert der Deutsche Tierschutzbund seine Forderung nach einem Verbot des Onlinehandels mit Tieren, zumindest aber strengere gesetzliche Vorgaben. Unter anderem fordern die Tierschützer:innen einen verpflichtenden Identitätsnachweis der Händler:innen sowie eine Verpflichtung der Portalbetreiber, Anzeigen vor ihrer Freischaltung prüfen. Eine wichtige Maßnahme gegen den illegalen Tierhandel sei die jüngst vom EU-Parlament verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen in Europa, so der Tierschutzbund.
Deutsche Tierschutzbund
Videoüberwachung in Schlachthöfen soll Pflicht werden
Die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen steht kurz vor der Entscheidung. Mitte der vergangenen Woche hat die Bundesregierung den Entwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Wenn der Bundestag dem Gesetzesentwurf zustimmt, sollen Schlachtbetriebe ab einer festgelegten Größe ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet werden, Videoaufzeichnungen von tierschutzsensiblen Vorgängen am Schlachthof anzufertigen und diese der zuständigen Kontrollbehörde zur Verfügung zu stellen.
Das Gesetz soll für Betriebe gelten, die jährlich 150.000 Geflügel-Tiere oder 1.000 sogenannte Großvieheinheiten schlachten, also 1.000 Rinder oder 5.000 Mastschweine. Kleinere Schlachtbetriebe sollen demnach von dieser Verpflichtung ausgenommen sein. Jedoch sieht das Gesetz vor, dass die Landesbehörden eine Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anordnen können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften bestehen.
„Die Kameras sind wie ein Tierschutz-Assistent“, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. „Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandelt, muss dafür geradestehen.“
BMLEH
Proplanta
Neues Online-Game macht Tierschutz spiel- und erfahrbar
Um den professionellen Tierschutz sichtbarer zu machen, hat der Deutsche Tierschutzbund das Online-Spiel Animal Rescue Tycoon entwickelt. Das kostenfreie Online-Game hat das Ziel, den Spieler:innen den Alltag vieler Tierrettungsvereine in Deutschland näher zu bringen.
„Tierschützer leisten jeden Tag Unglaubliches, um das Leben von Tieren zu retten. Mit dem Spiel wollen wir diesen Alltag ein Stück weit erfahrbar machen – und so auch gezielt junge Menschen erreichen, die bislang wenig Berührungspunkte mit organisiertem Tierschutz hatten“, betont Dominik Brauckmann, Referent für Fundraising beim Deutschen Tierschutzbund.
Durch mögliche In-Game-Käufe können die meist jungen Gamer:innen die Arbeit der Tierschutzvereine unterstützen. In dem Spiel müssen Tiere aus Notsituationen gerettet werden sowie Auffangstationen aufgebaut und Pflege, Unterbringung und Versorgung der Tiere organisiert werden. Dabei beruhen die Spielmissionen auf realen Erfahrungen und der fachlichen Expertise des Deutschen Tierschutzbundes.
Für das Gemeinschaftsgefühl könne das Spiel von bis zu vier Spieler:innen gespielt werden, so Brauckmann. Animal Rescue Tycoon werde fortlaufend weiterentwickelt und zukünftig um neue Tiere, Story-Elemente und Gameplay-Funktionen ergänzt, erklärt der Tierschützer abschließend.
Der Großteil der Einnahmen aus dem Spiel fließt direkt in die Arbeit des Deutschen Tierschutzbundes.
Deutscher Tierschutzbund
Sperrgebiet nach weiterem ASP-Fund in Katalonien ausgeweitet
Nach 30 Jahren ist im November 2025 erstmals auch in Spanien die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen. Zwei infizierte Wildschweine waren im Raum Barcelona (Katalonien) aufgefunden worden. Seitdem breitet sich die Tierseuche weiter aus. Mittlerweile sind zwölf Gemeinden in der Provinz Katalonien von Ausbrüchen betroffen. Zuletzt war ein infiziertes Wildschwein in einer bislang unbetroffenen Region entdeckt worden, was zu einer Neuausrichtung der Gebietsgrenzen der ASP-Sperrzone geführt hat.
Insgesamt wurden in den vergangenen fünf Monaten 248 infizierte Tiere gefunden. Rund 3.740 weitere Tiere wurden nach Angaben des spanischen Landwirtschaftsministerium untersucht und negativ auf das Virus getestet.
ISN
EU beschließt Registrierpflicht für Hunde und Katzen
Am 28. April 2026 ist die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ final im EU-Parlament verabschiedet worden. Eine formale Bestätigung der Verordnung durch den Rat der Europäischen Union wird innerhalb der nächsten Wochen erwartet, wodurch die Verordnung voraussichtlich im Juni 2026 in Kraft treten würde.
Dies würde zu einem stark verbesserten Schutz von Millionen Hunden und Katzen in der EU führen, so die Tierschutzstiftung VIER PFOTEN. „Innerhalb von vier Jahren müssen Anbieter:innen von Hunden und Katzen diese mit einem Transponder kennzeichnen und in einem Heimtierregister registrieren lassen. Nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren gilt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch für privat gehaltene Hunde, nach 15 Jahren auch für privat gehaltene Katzen. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht macht es für illegale Züchter:innen und Verkäufer:innen sehr schwer, ihrem perfiden Geschäft anonym nachzugehen.“
Darüber hinaus erleichtert es die verpflichtende Kennzeichnung, entlaufene Tiere schnell wieder mit ihren Halter:innen zusammenzubringen, weshalb bereits heute alle Tiere gechippt und registriert sein sollten. „Von der Bunderegierung fordern wir, dass im Online-Handel die Registrierung der Hunde und Katzen verifiziert wird, noch bevor eine Verkaufsanzeige veröffentlicht wird. Nur so können Tierleid wirklich verhindert und Verbraucher:innen wirklich geschützt werden“, sagt Gerald Neubauer von VIER PFOTEN.
Die Verordnung sieht ab Mitte 2030 EU-weit vor, dass alle Anbieter:innen von Hunden und Katzen die Tiere mit einem Mikrochip kennzeichnen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Ab Mitte 2036 gilt diese Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch für alle privat gehaltenen Hunde, ab Mitte 2041 auch für privat gehaltene Katzen. Diese Regeln zur obligatorischen Kennzeichnung und Registrierung werden nach Ansicht von VIER PFOTEN den illegalen Heimtierhandel deutlich erschweren.
Um den illegalen Handel auf Online-Plattformen zu bekämpfen, sieht die Verordnung außerdem ein Verifizierungssystem für auf Online-Plattformen angebotene Hunde und Katzen vor. Zudem werden europaweite Mindeststandards für die Zucht von Hunden und Katzen eingeführt, wie beispielsweise eine artgerechte Ernährung, tierärztliche Versorgung und Schutz vor Misshandlung. Die beschlossenen Mindestanforderungen tragen außerdem dazu bei, unregulierten Hinterhofzuchten und Tierquälerei in Vermehrerstationen Einhalt zu gebieten, so VIER PFOTEN.
VIER PFOTEN
Gerichtsurteil wird Putenhaltung stark verändern
Am Donnerstag (23.04.2026) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gegen einen Putenmastbetrieb ausgesprochen, das eine umfassende Diskussion ausgelöst hat und als ein wegweisendes Signal für den Tierschutz angesehen wird. Der Beklagte ist ein Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg, gegen dessen Haltungsbedingungen ein in dem Bundesland ansässiger Tierschutzverband im Jahr 2024 geklagt hatte. Neben fehlender Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere stand auch das umstrittene Schnabelkürzen im Fokus der Klage.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in dritter Instanz entschieden, dass die Haltungsbedingungen in diesem Betrieb mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind.
Das Urteil nimmt Miriam Staudte, Landwirtschaftsministerin des Landes Niedersachsen, zum Anlass, auf die Defizite in der Putenhaltung in Deutschland hinzuweisen und klare und verlässliche gesetzliche Mindestanforderungen im Tierschutz zu fordern. „Zwar zielt das Bundesverwaltungsgericht zunächst auf einen konkreten Einzelfall ab und stellte fest, dass die Haltungsbedingungen eines putenhaltenden Betriebes in Baden-Württemberg nicht mit den Grundsätzen des § 2 des Tierschutzgesetzes im Einklang stehen. Dennoch wird dieses Urteil maßgeblichen Einfluss auf die gesamte Branche haben, weil die kritisierten Bedingungen sehr weit verbreitet sind. Wenn uns das Urteil vorliegt, werden wir als Land mit viel Putenhaltung in bestimmten Regionen sehr schnell prüfen, welche weiteren Schritte wir in Niedersachsen initiieren können“, so die Ministerin. Ihr zufolge könnte nun sogar eine Klagewelle drohen.
Konkret fordert Staudte, dass weniger Puten in einem Stall zusammenleben müssen und dass es Strohballen und Pickblöcke für die Tiere gibt.
„Im Februar hat die Europäische Lebensmittelbehörde wissenschaftliche Empfehlungen zur Putenhaltung vorgelegt, von denen die deutschen Zustände Lichtjahre entfernt sind. Für eine entsprechende Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung existieren seit Jahren konkrete Vorarbeiten der letzten beiden Vorgänger-Regierungen. Anstatt auf eine EU-Putenhaltungsverordnung zu warten, liegt es nun an der amtierenden Bundesregierung, diese Vorlagen aufzugreifen, nachzubessern und zügig umzusetzen“, erklärt der Deutsche Tierschutzbund, der das Urteil begrüßt.
Ministerium Niedersachsen
ND-Impfung für alle Geflügelhaltungen verpflichtend
Brandenburg und Bayern verzeichnen immer wieder neue Ausbrüche der Newcastle Disease (ND). Von Polen und Tschechien hatte sich die Tierseuche bis über die deutsche Grenze hinweg ausgebreitet. Bislang mussten mehr als zwei Millionen Tiere allein in Brandenburg gekeult werden.
Neben großen Geflügelbetrieben sind auch Hobbyhaltungen von Ausbrüchen betroffen. Umso wichtiger sei die Impfung der Bestände, das beträfe sowohl gewerbliche als auch private Haltungen, sagt Thorsten Arnold, Fachtierarzt für Geflügel aus Ankum. Er appelliert dringend an alle Geflügelhalter:innen, den aktuellen Impfstatus umgehend zu prüfen und fehlende Impfungen schnellstmöglich nachholen. Arnold weist zudem darauf hin, dass die Impfung alle sechs Wochen wiederholt werden muss.
Da Impfstoffe meist nur in großen Mengen abgegeben wird, organisieren einige Tierarztpraxen und Geflügelvereine aktuell sogenannte Impftage, um den Impfstoff gemeinsam zu nutzen und in kleineren Mengen an mehrere Halter:innen verteilen zu können.
Sofern eine Anzeige beim zuständigen Veterinäramt und eine Dokumentation der Anwendung erfolgt sowie ein Impfplan erstellt wurde, dürfen Hobbyhalter:innen ihre Tiere selbst impfen – etwa über das Trinkwasser, als Spray oder per Augentropfen. Jedoch müsse der Bestand vor der Impfung klinisch untersucht werden, betont der Fachtierarzt. Denn nur gesunde Tiere dürften geimpft werden.
Neben der Impfung gewinne aber gerade jetzt auch die Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen an Bedeutung. Auf Myvetlearn.de finden Tierärzt:innen dazu eine entsprechende Online-Fortbildung.
Agrarheute
KI vereinfacht Schmerzüberwachung bei Labormäusen
Trotz zahlreicher vielversprechender Methoden kann die Forschung nicht gänzlich auf Versuche mit Tieren verzichten. Im Fokus steht dabei -oder sollte stehen- das Wohlbefinden der Tiere. Schmerzen sollen möglichst vermieden werden.
Bislang werden die Versuchstiere von den beteiligten Forschenden beobachtet, die beispielsweise anhand einer veränderten Mimik und einem Vergleich mit entsprechenden Detailfotos, das Wohlbefinden und eventuelle Schmerzen der Tiere beurteilen. Das ist jedoch zeitaufwendig und subjektiv und verursacht bei den Tieren zusätzlichen Stress.
Ein an der ETH Zürich entwickeltes neues System nutzt Künstliche Intelligenz (KI) zur Überwachung von Wohlbefinden und Schmerz bei Mäusen und könnte das Tierwohl bei den Versuchstieren grundlegend verbessern. Dabei filmen zwei Kameras die Mäuse durchgehend. Mit Hilfe von maschinellem Sehen und Lernen werden sowohl Gesichtsausdruck und Körperhaltung der Mäuse automatisch beurteilt. Zusammengekniffene Augen, eine Wölbung von Nase und Wangen sowie eine veränderte Ohrenstellung oder Tasthaare, die ein Hinweis auf Schmerz und Unwohlsein sein können, werden mittels eines Algorithmus in Echtzeit ausgewertet. Das sogenannte Grimace-System wählt automatisch die aussagekräftigsten Bilder aus und bewertet die Merkmale, die auf einen erhöhtes Maß an Schmerzen hindeuten könnten. So können die Forschenden direkt erkennen, ob die Tiere leiden und unter Umständen mit zusätzlichen Schmerzmitteln versorgt werden müssen.
Das ganze System inklusive Software wurde von Mitarbeitenden des 3R-Hubs entwickelt – und wird nun als Open-Source-Bausatz mit der ganzen Welt geteilt. „Die Idee ist, dass es möglichst viele Nutzende ohne Aufwand standardisiert zusammenbauen und anwenden können – und dass die Daten miteinander vergleichbar sind“, betont Oliver Sturman, Leiter des 3R-Hubs an der ETH Zürich.
ETH Zürich
Dänemark steigt aus Ferkelkastration aus
Dänemark will die chirurgische Kastration von männlichen Saugferkeln bis Ende 2029 abschaffen. Gemäß einer vom dänischen Dachverband der Agrar- und Ernährungswirtschaft (Landbrug & Fødevarer) und der dänischen Regierung entwickelten Tierschutz-Initiative soll der Ausstieg schrittweise erfolgen. Die Schweinebranche steht nach Berichten des Verbandes hinter dem Kastrations-Ausstieg.
Für die Schweinehalter:innen in Deutschland bedeutet diese Maßnahme grundlegende Veränderungen. Da der skandinavische Nachbar bislang der Hauptlieferant für Importferkel darstellt, müssten sich die Mäster:innen spätestens ab dem Stichtag 1. Januar 2030 auf die Haltung von Jungebern bzw. mit Immunokastration behandelte Ferkel einstellen oder sich zeitnah neue Ferkellieferanten suchen.
Grundsätzlich hofft die dänische Schweinebranche, dass der Exportmarkt, einschließlich Deutschland, mit der neuen Tierschutz-Initiative mitziehen wird.
Agrarheute
Raben im Einsatz gegen die Afrikanische Schweinepest
Die Nahrung von Kolkraben, den größten Singvögeln weltweit, besteht neben Früchten, Insekten und Schnecken hauptsächlich aus Aas. Diese Tatsache hat Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung Berlin auf die Idee gebracht, die Raben für die Suche von verendeten Wildschweinen einzusetzen. Mit Hilfe von Sendern, die an dem Rücken der Vögel befestigt werden, können so schnell mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierte Kadaver aufgespürt und geborgen werden.
Eine schnelle Bergung toter Tiere sei entscheidend im Kampf gegen die ASP-Ausbreitung, betont Jörg Melzheimer, Projektleiter am Leibniz-IZW. „Wenn infizierte Schweine, das passiert immer wieder mal, diese Schutzzäune überwinden, ist es wichtig, dass, wenn sie dann verenden, ganz schnell aus dem System entfernt werden, damit sich nicht neue anstecken können”, so der Wildtierbiologe.
„Die Sender haben GPS und einen Beschleunigungssensor verbaut und sind solarbetrieben. Die Sonne lädt sie wieder auf, das heißt, die sind autark betriebsfähig“, ergänzt Wissenschaftler Alexander von Canal forscht. Sie seien außerdem so konstruiert, dass die Kolkraben durch das Mitführen nicht beeinträchtigt werden, so der KI-Spezialist.
Damit die Sender den Tieren umgeschnallt werden können, müssen sie zunächst in einer großen Falle aus Holz und Maschendraht gefangen werden. Um die Tiere anzulocken, kommt ein Fleischköder zum Einsatz. Eine Wildtierkamera meldet schließlich, wenn ein Vogel in die Falle geht.
Die Forschenden erhoffen sich neben dem Auffinden von Wildschweinkadavern auch viele Daten über das Leben der Raben.
RBB
Südafrika geht mit umfangreichen Impfungen gegen MKS vor
In Südafrika grassiert seit August vergangenen Jahres die Maul- und Klauenseuche (MKS). Schwerste Ausbrüche verzeichnete das Land besonders im Februar 2026. Inzwischen hat sich die Seuche in fast allen Provinzen ausgebreitet. Als Konsequenz unterliegen viele landwirtschaftliche Betriebe der Quarantäne. Zudem wurden Viehauktionen eingestellt sowie Tiertransporte gestoppt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Angesichts der sich verschärfenden Lage hat sich Südafrika Impfstoffe gesichert. Nach den Angaben der südafrikanischen Regierung hat das türkische Unternehmen Dollvet zwei Millionen Dosen Maul- und Klauenseuche-Impfstoff geliefert, die in den kommenden Tagen je nach Tierbestand und Risiko an die Provinzen verteilt werden sollen. Das Landwirtschaftsministerium teilte zudem mit, dass weitere vier Millionen Dosen bestellt worden seien. Fünf Millionen Impfstoffdosen hat das Ministerium außerdem in Argentinien bestellt. Die Lieferung soll in zwei Tranchen erfolgen, sobald die südafrikanische Arzneimittelbehörde die Importgenehmigung erteilt hat, hieß es in der Erklärung
Nach Meinung zahlreicher Viehhalter:innen hat die Regierung Südafrikas jedoch viel zu spät auf das Seuchengeschehen reagiert, was daher zu massiven Verluste geführt habe. So drohen der Regierung einige Klagen seitens der Tierhalter:innen..
Nach Plänen der Regierung sollen 80 % der etwa 14 Millionen Rinder in dem Land geimpft werden. Das Landwirtschaftsministerium gab bekannt, dass es einen Teil der Impfstoffdosen für die Schweinehaltung bereitstellen werde, da auch Schweine von Maul- und Klauenseuche betroffen sein können.
The Pig Site
Weitere ND-Ausbrüche in Brandenburg und Bayern
Die Newcastle-Krankheit (ND) breitet sich im Süden und Osten Deutschlands weiter aus. Neben einem aktuellen Ausbruch in einem Geflügelbetrieb in Brandenburg ist die Tierseuche auch im bayerischen Gemeindebereich Gangkofen bestätigt worden.
Der neueste Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche in Brandenburg ereignete sich am Ende der vergangenen Woche in einem Hähnchenmastbetrieb im Kreis Märkisch-Oderland mit mehr als 126.000 Tieren, die alle gekeult werden mussten. Damit hat sich die Zahl der Ausbrüche in Brandenburg auf 19 erhöht. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Virusnachweis am Sonntag bestätigt. Nach Informationen des Ministeriums in Potsdam gehören die nachgewiesenen Viren zu einem Genotyp, der insbesondere in den osteuropäischen Ländern zirkuliert.
Ein weiterer Ausbruch der ND in Bayern ist zudem in Ganghofen bestätigt worden. Betroffen ist hier ein Geflügelbetrieb mit 40.000 Tieren, die bereits alle getötet wurden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Das zuständige Landratsamt Rottal-Inn ordnete alle erforderlichen Schritte nach dem Tierseuchenrecht an.
Für Geflügelhalter:innen in den von der ND betroffenen Gebieten gelten weiterhin strikte Regeln. Darunter fallen unter anderem die deutliche Verstärkung und Überwachung der Biosicherheitsmaßnahmen. Nach Informationen des FLI kann das Virus auch über die Luft und kontaminierte Materialien sowie über Anhaftungen an Schuhwerk, Kleidung oder Maschinen übertragen werden. Nur mit der strengen Einhaltung von Hygienemaßnahmen könne der Eintrag in Bestände verhindert werden, so das Institut.
Auf Myvetlearn.de finden Tierärzt:innen dazu eine entsprechende Online-Fortbildung.
Geflügelnews
Nationale Impfstrategie für Zootiere gefordert
Neben den Schutzimpfungen von Menschen gerät auch die Vakzination von Tieren immer mehr in den Fokus. Impfungen helfen, Nutz- und Hobbytiere gesund zu erhalten und sichere Lebensmittel zu produzieren sowie Tierseuchen wirksam zu bekämpfen und dadurch auch die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. So gibt es nach Informationen des Bundesverbandes für Tiergesundheit (BfT) aktuell Impfstoffe, die zur Vorbeugung von mehr als 100 verschiedenen Tierkrankheiten eingesetzt werden können. Darüber hinaus tragen sie wesentlich zur Reduktion des Arzneimitteleinsatzes bei und fördern eine nachhaltige, verantwortungsvolle Tierhaltung. Sie sind damit ein zentraler Baustein moderner veterinärmedizinischer Präventionskonzepte, betont die Österreichische Tierärztekammer.
Den Welttag der Tierimpfung, der am 20. April 2026 in diesem Jahr bereits zum 11. Mal gefeiert wird, nimmt der Verband der zoologischen Gärten (VdZ) zum Anlass, vor den Seuchenrisiken für ganze Tierarten hinzuweisen und eine nationale Impfstrategie für Zootiere zu fordern. Denn zahlreiche, vom Aussterben bedrohte Tierarten, leben in Zoos und Tierparks. Unter anderem haben Lebensraumverlust und Wilderei dazu geführt, dass viele dieser Tierarten nur noch selten in der freien Natur anzutreffen sind.
Tierseuchen wie die Aviäre Influenza, Afrikanische Schweinepest oder die Blauzungenkrankheit haben sich in den letzten Jahren dramatisch in nahezu allen Weltregionen ausgebreitet und zu massiven Tierverlusten geführt. Für sehr minimierte Tierarten besteht im Fall eines Seuchenausbruchs ein enorm hohes Risiko des Aussterbens.
Der VdZ fordert daher Zulassungsverfahren für Zoo- und Wildtierimpfstoffe, nationale Impfstoffreserven für gefährdete Arten und eine gezielten Forschungsförderung.
„Krankheitserreger machen nicht Halt vor Zäunen oder Stalltüren. Tierimpfung ist keine Nischenfrage – sie ist eine gesamtgesellschaftliche Investition in Gesundheit und biologische Vielfalt. Daher fordern wir aktuell eine nationale Impfstrategie für Zoovögel gegen die Geflügelpest“, betont Volker Homes, VdZ-Geschäftsführer. „Dies muss einhergehen mit der Zulassung von Impfstoffen auch für Zoovögel und Auflagen, die auf die gelebte Praxis in Zoos angepasst sind.“
Um auch weiterhin den Austausch der Tiere zwischen den Zoos untereinander zu gewährleisten, müssten zudem verlässliche, praktikable Leitlinien in der EU und in Deutschland aufgestellt werden. Nur so könne die Durchführung der Europäischen Zuchtprogramme und einer genetisch gesunden Reservepopulation sichergestellt werden, so der VdZ abschließend.
VdZ
BTK: GOT schützt Tierhaltende
Die Bundestierärztekammer (BTK) hat anlässlich der bevorstehenden Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) davor gewarnt, die Debatte um vermeintlich „zu hohe Tierarztrechnungen“ im Pferdebereich zu verengen bzw. zu verkennen.
Wer die GOT substanziell schwächen oder gar abschaffen will, verkennt ihre zentrale Funktion: Die GOT schützt v. a. Tierhaltende. Sie schafft Transparenz, setzt verbindliche Ober- und Untergrenzen und trägt dazu bei, eine flächendeckende tierärztliche Versorgung in Stadt und Land zu sichern. Eine Abschaffung würde daher nicht zu mehr Fairness führen, sondern zu weniger Verlässlichkeit und weniger Schutz.
In vielen europäischen Nachbarländern wird angesichts stark steigender Tierarztkosten, insbesondere im Notdienst, mit großem Interesse auf die Vorteile einer Gebührenordnung mit festgelegter Obergrenze geblickt. Zugleich sorgt die GOT dafür, dass tierärztliche Leistungen wirtschaftlich erbracht werden können. Die Novellierung im Jahr 2022 war nach mehr als zwei Jahrzehnten ohne grundlegende Anpassung überfällig. Grundlage war eine wissenschaftliche Bewertung der tierärztlichen Leistungen im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (heute Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat). Sie zeigte, dass die bis dahin geltenden Gebühren nicht ausreichten, um tierärztliche Leistungen kostendeckend abzubilden. Selbst die damalige Anpassung fiel noch maßvoll aus; steigende Kosten etwa für Personal, Verwaltung und Dokumentation, Energie, Versicherungen, medizinische Geräte und Entsorgung waren dabei noch nicht vollständig berücksichtigt, heißt es von Seiten der BTK.
„Die GOT ist kein Instrument zur Benachteiligung von Tierhaltenden, sondern ein Schutzmechanismus für Qualität, Transparenz und Versorgungssicherheit“, erklärt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Wer die Gebührenordnung abschaffen will, riskiert am Ende genau das Gegenteil dessen, was Tierhaltende brauchen: unübersichtliche Preise, wachsenden wirtschaftlichen Druck auf Praxen, eine schlechtere Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig sogar höhere Kosten für die Tierhaltenden selbst.“
Eine angemessene Vergütung sei die Voraussetzung dafür, dass Tierarztpraxen qualifiziertes Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen, in moderne Diagnostik investieren und Behandlungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen können. Das diene auch unmittelbar dem Tierwohl. Denn bereits heute sei es vielerorts schwierig, Notdienste aufrechtzuerhalten und ausreichend Fachpersonal zu finden. Gerade im Notdienst zeige sich, wie wichtig ein belastbarer Gebührenrahmen ist.
Die BTK spricht sich dafür aus, die Gebührenordnung im Zuge der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln, nicht aber ihren Kern infrage zu stellen. Dazu gehört auch eine regelmäßige, idealerweise jährliche Anpassung der Gebührenhöhe. Denn planbare, schrittweise Anpassungen schützen Tierhaltende besser als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen: Kosten werden dadurch berechenbarer. Tierhaltende brauchen keine Abschaffung der GOT, sondern eine nachvollziehbare, qualitativ hochwertige und auch künftig flächendeckende tierärztliche Versorgung.
Die Pferdebranche mahnt hingegen an, dass sich viele eine Pferdehaltung in Deutschland aufgrund der stark gestiegenen Tierarztkosten nicht mehr leisten können und der Pferdesport im Niedergang begriffen ist. Gleichwohl hätten die hohen Tierarztkosten, die in der GOT begründet seien, zur Folge, dass Tiere nicht mehr behandelt und aus wirtschaftlichen Gründen bei zu hohen Behandlungskosten euthanasiert würden. In einer gemeinsamen Erklärung forderten Pferdesportverbände die Politik auf zu handeln. Der Evaluierungsprozess der GOT solle erweitert und die GOT bis dahin ausgesetzt werden.
BTK
Forderung nach Nachtfahrverbot für Mähroboter erneuert
Immer mehr Haushalte in Deutschland setzen auf smarte Garten-Technologien. So wächst auch die Zahl der Mähroboter stetig. Der steigende Einsatz dieser Gartenhelfer in privaten Gärten führt allerdings auch immer häufiger zu schlimmsten Verletzungen von Igeln, sowie anderen Reptilien und Amphibien. Nicht selten werden den ohnehin schon geplagten Wildsäugern ganze Gliedmaßen und andere Körperteile abgetrennt. Denn trotz der ausgefeilten Technologie erkennen die Geräte die Tiere nur unzureichend.
Den dämmerungs- und nachtaktiven Igeln wäre schon damit geholfen, wenn die Mähroboter lediglich tagsüber zum Einsatz kämen. So fordern nun zwölf Organisationen mit einem offenen Brief an den zuständigen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter .
„Dass Igel Deutschland mittlerweile auf der Roten Liste stehen, ist ein Warnsignal, welches nicht überhört werden darf und dringenden Handlungsbedarf erfordert. Durch ein bundesweites Verbot des Einsatzes von Mährobotern von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang, könnte das Risiko für den Tod zahlreicher Igel deutlich gesenkt werden”, so die unterzeichnenden Organisationen.
So erneuern sie ihre Forderung, das Nachtfahrverbot für Mähroboter als Schutzmaßnahme gesetzlich zu verankern. Eine bundesweite Regelung wurde zwar bei der in der letzten Legislatur geplanten Reform des Tierschutzgesetzes diskutiert und in Gesetzentwürfen festgehalten, scheiterte jedoch durch das Ampel-Aus. Zuletzt hatte auch der Städtetag ein bundesweites Verbot gefordert.
Immer häufiger werden verletzte Igel in Tierarztpraxen vorgestellt. Daher bietet Myvetlearn.de Tierärzt:innen eine entsprechende Online-Fortbildung zu dem Wildsäuger an. Übrigens: noch bis zum 12. April 2026 gewähren wir 15% Osterrabatt auf nahezu alle Kurse des E-Learningportals.
Deutscher Tierschutzbund
Weitere ND-Ausbrüche in Brandenburg
Die hoch ansteckende Newcastle Disease (ND) breitet sich in Brandenburg weiter in den Geflügelbetrieben aus. In den ersten Tagen im April 2026 gab es bereits zwei Ausbrüche. Betroffen waren zunächst zwei Betriebe im Landkreis Dahme-Spreewald mit rund 120.000 Masthähnchen bzw. 30 Tieren in einer Kleinsthaltung. Nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums in Potsdam ist das Virus zudem in weiteren Ställen eines bereits betroffenen Betriebs im Landkreis Spree-Neiße festgestellt worden. Hier mussten etwa 76.000 Tiere gekeult werden.
Am 4. April 2026 hat der brandenburgische Landkreis Oder-Spree einen weiteren ND-Ausbruch mit rund 75.000 Masthähnchen gemeldet. Insgesamt sind mit den Ausbrüchen 16 und 17 in Brandenburg bereits rund drei Millionen Geflügeltiere betroffen (Stand 7.4.2026).
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) appelliert angesichts der starken Ausbreitung der Tierseuche an alle Geflügelhalter:innen, die regelmäßig durchzuführenden Pflichtimpfungen gegen ND in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Das gelte auch für Halter:innen von Kleinstbeständen, so das FLI.
Darüber hinaus sollten Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Ein- und Austrags von Virus senken. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen gelegt werden.
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DGS-Magazin
Topagrar
ASP ist zurück in Sachsen
Seit dem 5. Februar 2026 galt Sachsen als frei von der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Da hier seit genau einem Jahr kein weiterer ASP-Ausbruch mehr verzeichnet worden war, entsprach die EU dem Antrag des Freistaates auf Aufhebung der Restriktionszonen. Keine zwei Monate später ist die Tierseuche erneut in Sachsen bei einem Wildschwein nachgewiesen worden.
Ende März 2026 war ein Wildschwein in den Königshainer Bergen verendet aufgefunden worden, das mit dem das Virus infiziert war. Nach Informationen der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen werde aktuell geprüft, ob es sich um einen Neueintrag handelt. Speziell ausgebildete Hunde und Drohnen haben mit der Suche nach weiterem Fallwild begonnen. Zudem ist der bereits gestartete Rückbau der Zäune im Umkreis von 10 Kilometern um den Fundort im Landkreis Görlitz unterbrochen worden.
„Der erneute Fall trifft uns hart, aber nicht unvorbereitet. Wir wollten eigentlich gerade allen an der erfolgreichen ASP-Bekämpfung Beteiligten unseren Dank aussprechen. Doch wir beginnen nun nicht bei Null. In den letzten fünfeinhalb Jahren haben wir viel Erfahrung im Umgang mit dieser Tierseuche gewonnen. Gemeinsam mit den regionalen Veterinärbehörden, den Jägern und Landwirten sind wir ein eingespieltes Team. Auf dieses enge Miteinander vertrauen wir erneut, um eine Ausbreitung dieser Tierseuche von dem neuen Fundort aus zu verhindern“, erklärte die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping.
Ministerium Sachsen
Bewerbung für Deutschen Tierschutzpreis ab sofort möglich
Der Deutsche Tierschutzbund hat erneut den Deutschen Tierschutzpreis ausgeschrieben. Die Bewerbungsphase läuft seit 1. April 2026. Noch bis zum 17. Mai 2026 können sich im Tierschutz engagierte Bürger:innen, Vereine oder Initiativen für den Preis, der bereits zum 22. Mal verliehen wird, bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Eine Bewerbung bzw. die Nominierung anderer ist über das Online-Formular auf der Website des Tierschutzbundes möglich.
„Mit dem Deutschen Tierschutzpreis zeichnen wir ehrenamtlich engagierte Menschen aus, die ihre Zeit, ihre Energie, ihr Herz und auch ihr Geld für die geben, die selbst keine Stimme haben. Es sind Persönlichkeiten, die für die Tiere kämpfen, trotz aller Widrigkeiten nicht aufgeben und damit zu Vorbildern werden“, betont Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Der Gewinnerin bzw. dem Gewinner winken 6.000 Euro Preisgeld. Weitere Preise im Wert von jeweils 3.000 Euro, werden zusätzlich in den Kategorien „Lebenswerk“, „Publikumspreis“ und „Stimme für die Tiere“ sowie „Nachwuchs“ verliehen.
Deutscher Tierschutzbund
Osterreiseverkehr: Vorsicht vor Einschleppung von Tierseuchen
Rund um die Osterfeiertage ist mit einem steigenden Reiseaufkommen innerhalb der Länder sowie in andere Länder zu rechnen. Damit wächst auch das Risiko, Tierkrankheiten einzuschleppen. Besonders die Mitnahme lebender Tiere sowie tierischer Produkte birgt erhebliche Gefahren für die Tier- und öffentliche Gesundheit, warnt das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Tierschutz- und Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig warnt: „Gerade in der Osterreisezeit müssen wir Verantwortung für unsere Tiere und die Gesundheit der Menschen übernehmen. Die Einschleppung gefährlicher Tierkrankheiten wie Tollwut, Maul- und Klauenseuche oder Afrikanische Schweinepest kann schwerwiegende Folgen für ganz Österreich haben. Bitte informieren Sie sich über geltende Vorschriften, bevor Sie mit Tieren reisen oder tierische Produkte mitbringen.“
Vor allem in Regionen nahe der EU-Außengrenzen tritt Tollwut weiterhin vermehrt auf. Da es sich hierbei um eine lebensbedrohliche Erkrankung handelt, die auch auf den Menschen übertragbar ist, dürfen keinesfalls Tiere – insbesondere Welpen – ohne die zuständigen Behörden zu informieren aus dem Ausland mitgenommen werden. Diese verfügen häufig nicht über den erforderlichen Impfschutz. Infektionen ziehen zudem umfangreiche behördliche Maßnahmen wie Abklärungen, Quarantäneanordnungen sowie Schutzmaßnahmen für Kontaktpersonen und andere Tiere nach sich. Zum Schutz von Mensch und Tier wird daher empfohlen, sich grundsätzlich vor Reisen umfassend über Einreisebestimmungen zu informieren und erforderliche Dokumente mitzuführen.
Auch Nutztierkrankheiten (wie z.B. die Maul- und Klauenseuche, die Afrikanische Schweinepest, oder Schaf- und Ziegenpocken) erfordern erhöhte Aufmerksamkeit: Diese stellen eine massive Gefahr für den österreichischen Tierbestand dar und können in weiterer Folge beträchtliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Die Einschleppung erfolgt nicht nur durch lebende Tiere, sondern kann auch über mitgebrachte Fleischprodukte erfolgen.
Besondere Vorsicht ist daher bei tierischen Lebensmitteln geboten: Fleisch, Milchprodukte oder ganze Tierkörper können Krankheitserreger enthalten, die zur Verbreitung von Seuchen beitragen. Auf die Mitnahme lebender Tiere sowie tierischer Produkte aus dem Ausland sollte daher nach Möglichkeit verzichtet werden.
All das gilt selbstverständlich nicht nur für Österreich, sondern trifft auch auf Deutschland sowie andere EU- und Nicht-EU-Länder zu.
BMASGPK
Aufzeichnung des FLI-Webinars zur ND jetzt verfügbar
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 24. März 2026 anlässlich des anhaltenden Infektionsgeschehens bei der Newcastle-Krankheit (ND) und der Geflügelpest (HPAI) ein Webinar für Geflügelhaltende und Tierärzt:innen angeboten. Dieses war mit 1.000 Teilnehmenden ausgebucht. Nun steht die Aufzeichnung des Webinars online zur Verfügung.
Einige Fragen blieben trotz intensiver Frage und Antwort-Runde offen, diese werden noch beantwortet und baldmöglichst ebenfalls auf der Themenseite zur Newcastle-Krankheit zur Verfügung gestellt. Dort sind auch Antworten auf häufige, grundlegende Fragen (FAQ) sowie ein Merkblatt zu ND zu finden.
Biozid verantwortlich für massive Bienenverluste in der Schweiz
Wegen einer Häufung von Bienenverlusten in der Schweiz im Jahr 2025 hat der Bienengesundheitsdienst (BGD) sieben Bienenproben analysiert, die auf Vergiftungen hindeuteten. In einer der Proben konnten die Expert:innen eine schwere akute Vergiftung durch ein Biozid nachweisen, die auf dem Wirkstoff Thiamethoxam und dessen Abbauprodukt Clothianidin zurückzuführen ist. Die Vergiftungserscheinungen waren bei drei Bienenvölkern eines Imkers festgestellt worden, die zu einer hohen Sterblichkeit bei den Bienen geführt hat.
Diese Wirkstoffe sind laut Angaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) in sechs Biozidprodukten enthalten, die für die professionelle Insektenbekämpfung verwendet werden. Einige dieser Produkte dienen der Abwehr von Fliegen und enthalten Zucker als Lockstoff, der wiederum auch Bienen anlockt.
Auch wenn aktuell aufgrund des Wegfalls zahlreicher Insektizide kaum Vergiftungen bei Bienen nachgewiesen werden, empfiehlt Simon Gisler vom BGD, die Entwicklung dennoch im Auge zu behalten. Denn es gäbe eine hohe Nachfrage nach neuen Insektiziden, für die möglicherweise auch vereinfachte Zulassungen gelten, so Gisler.
Nach Informationen des BGD konnte in vier Proben zudem eine außergewöhnlich hohe Virenbelastung festgestellt werden. Dass in mehreren Fällen auch schwarze, haarlose Bienen festgestellt wurden, lasse auf das Chronische Bienen-Paralyse-Virus (CBPV) schließen, so der BGD. CBPV ist eine ansteckende Viruserkrankung bei adulten Honigbienen, die zu zitternden, flugunfähigen, schwarzen, haarlosen Bienen und massivem Totenfall vor dem Flugloch führt.
Schweizerbauer
ASP bleibt globale Bedrohung für Schweinehaltung
Seit 2022 sind rund 2,44 Mio. Hausschweine aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weltweit verendet oder wurden gekeult. Entsprechend bleibt die ASP ein zentrales Risiko für die globale Schweinehaltung.
Wie die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) angibt, sei Europa mit rund 1,63 Mio. Tieren, gefolgt von Asien (661.000), Afrika (136.000) und Amerika (Dominikanische Republik und Haiti) mit 9.400 Tieren am stärksten betroffen. Asien habe dabei mit 7.500 die meisten Ausbrüche, Europa mit 689.000 die höchsten Fallzahlen. Die Zahl der Ausbrüche bei Hausschweinen beträgt hier 5.360. Neben Hausschweinen waren und sind vor allem Wildschweine betroffen. Insgesamt wurden rund 46.600 Fälle registriert – nahezu vollständig in Europa.
Die WOAH empfiehlt konsequente Maßnahmen wie verbesserte Biosicherheit, funktionierende Frühwarn- und Meldesysteme sowie mehr Sensibilisierung entlang der Wertschöpfungskette.
Agrarheute
Weitere ND-Ausbrüche in Brandenburg und Bayern
Die Newcastle-Krankheit (ND) greift weiet um sich. Insgesamt gibt es bereits 40 Ausbrüche in Brandenburg, Bayern und Berlin. Von aktuellen Ausbrüchen sind in Brandenburg besonders die Landkreise Dahme-Spreewald und Oder-Spree betroffen. In zwei großen Geflügelhöfen sowie in kleineren Geflügelhaltungen kam es in den vergangenen Tagen zu weiteren Ausbrüchen. In Brandenburg wurden insgesamt 26 Fälle bestätigt.
Der größte Legehennenbetrieb Deutschlands in Bestensee musste wegen der aktuellen Ausbrüche nun auch die letzten Tiere töten. Nach Angaben des brandenburgischen Landwirtschaftsministeriums sind sechs Stallanlagen mit jeweils etwa 40.000 Tieren von der Newcastle-Krankheit betroffen.
„Die Ereignisse der vergangenen Wochen erschüttern uns alle tief. Nun jetzt auch den letzten Stall des Geflügelbetriebes in Bestensee aufgeben zu müssen und die Tötung der Tiere anzuordnen, ist ein schwerer und schmerzlicher Schritt für uns alle“, erklärt Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald.
Allein in seinem Landkreis ist die Zahl der gekeulten Tiere auf 1,36 Mio. gestiegen. Der Landkreis bittet daher weiterhin um erhöhte Wachsamkeit: Auch in geimpften Beständen sollten Auffälligkeiten wie erhöhte Tierverluste oder Leistungseinbrüche unverzüglich untersucht werden, um eine weitere Ausbreitung frühzeitig zu verhindern.
In Bayern ist die Zahl der ND-Ausbrüche ebenfalls auf 14 gestiegen: In Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn) wiesen die Behörden ND in einem dritten Geflügelbetrieb mit insgesamt 23.000 Masthähnchen nach, die alle getötet werden mussten.
Agrarheute
LTK Niedersachsen
Baden-Württemberg startet ASP-Früherkennungsprogramm
Im September 2020 ist erstmals in Deutschland die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein nachgewiesen worden. Seit inzwischen fünfeinhalb Jahren hat sich die für Schweine hochansteckende Tierseuche in vielen Bundesländern ausgebreitet.
Dank umfassender Präventionsmaßnahmen ist das Land Baden-Württemberg bislang von massiven ASP-Ausbrüchen verschont geblieben, wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk erklärt. Hier ist jetzt auch ein neues Früherkennungsprogramm gestartet, um unter anderem Erregereinträge in Schweinebestände zu verhindern. Im Fokus des Programms stehen regelmäßige Betriebsinspektionen und eine Verstärkung der Biosicherheitsmaßnahmen.
„Mit der Teilnahme am Früherkennungsprogramm ASP verpflichten sich schweinehaltende Betriebe zur Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, wie eine regelmäßige Betriebsinspektion, verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen oder regelmäßiger ASP-Erregeruntersuchungen. In der Folge erhalten diese Betriebe einen Status, der sie in die Lage versetzt, auch bei Einrichtung von Sperrzonen ohne Zeitverzug Tiere zu verbringen. Weitere Vorteile, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben, sind auch die Früherkennung eines eventuellen Seuchengeschehens und, durch die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen, auch die Verhinderung des Eintrags der Seuche in Schweinebestände“, so Hauk.
Das europäische Tiergesundheitsrecht verbietet das Verbringen von Schweinen aus Betrieben, die in einer ASP-Sperrzone liegen, zunächst grundsätzlich. Ausnahmen bestehen für Betriebe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. „Schweinehaltende Betriebe, die an dem Früherkennungsprogramm ASP teilnehmen, erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen und können Schweine ohne zeitliche Verzögerung aus der Sperrzone verbringen. Nur so können Schweinehalter erhebliche wirtschaftliche Verluste wirksam verhindern“, sagt der Minister.
Das Früherkennungsprogramm besteht einerseits aus Betriebsinspektionen, die in dreimonatigem Abstand im schweinehaltenden Betrieb zwecks Überprüfung der Biosicherheit durchgeführt werden. Außerdem werden sogenannte Falltiere regelmäßig an den Untersuchungsämtern des Landes untersucht. Zusätzlich können Schweinehalter:innenn beim Einstieg in das Verfahren die Beratung des Schweinegesundheitsdienstes in Anspruch nehmen. Die Kosten für diese Beratung übernimmt das Land.
Für Tierärzt:innen bietet Myvetlearn.de die Online-Fortbildung Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung – Schweinebestände an.
Baden-Württemberg.de
Forster-Steinberg-Stiftung zeichnet Tierschutzprojekte aus
Alle zwei Jahre zeichnet die 2019 gegründete Forster-Steinberg Stiftung akademische Abschlussarbeiten, besondere Leistungen im Tierschutz sowie Forschungen, die dem ethischen 3R-Prinzip verpflichtet sind, aus.
Bereits im Februar 2026 wurden vier Preisträgerinnen mit dem Forschungspreis 2025/26 ausgezeichnet. Für ihr Universitäres Strategiemodell zur 3R-Implementierung (UNI3R) erhielten Herwig Grimm und Kerstin Auer (beide Vetmeduni Wien) sowie Anna-Caroline Wöhr und Helen Louton (beide LMU München) den diesjährigen Forster-Steinberg-Preis.
Einer der Studierendenpreise der Stiftung ging in diesem Jahr an die Münchener Doktorandin Katja Schmitt für ihre Dissertation „Wildtier gefunden – Was tun?“ – ein interaktives, multimediales Tutorial für die Öffentlichkeit und Polizei, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte. Ebenfalls wurden Dominik Hajosi und Jennifer Rao (beide Vetmeduni Wien) für ihre Dissertation bzw. Masterarbeit mit dem Forster-Steinberg-Studierendenpreis ausgezeichnet.
Die Forster-Steinberg-Stiftung fördert die ausgezeichneten Projekte in einer Gesamthöhe von über 300.000 Euro.
LMU München
Vetmeduni Wien
Versuchstierkunde und Tierschutz weiter zusammen führen
Seit dem vergangenen Semester wird Versuchstierkunde und Tierschutz in einem neuen Lehrstuhl an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) weiter gestärkt. Hiermit sollen sowohl die artgerechte Haltung verbessert als auch der bewusste Einsatz von Versuchstieren gestärkt werden. Grundsätzlich arbeiten die Wissenschaftler:innen nach dem sogenannten 3R-Prinzip, welches als ethischer Grundsatz auch für die Forschung unter Einsatz von Versuchstieren gilt.
„Aktuell sind Tierversuche etwa in der biomedizinischen Forschung noch essenziell. Meine Aufgabe sehe ich darin, die Kolleginnen und Kollegen bestmöglich dabei zu unterstützen, das 3R-Prinzip umzusetzen“, erklärt Professor Jan Baumgart, der den neuen Lehrstuhl leitet.
An der Würzburger Uni möchte Baumgart gern sein umfangreiches Wissen zu Haltung und Vorbereitung Versuchstieren weitergeben. „Auch Versuchstiere kann man trainieren. Dadurch mindert man ihren Stress, bestimmte Schritte – zum Beispiel Sedierung – fallen weg. Im Endeffekt wird der Tierversuch für das Einzeltier weniger belastend und es werden dadurch weniger Tiere benötigt“, so der Experte.
Mit Hilfe von Vorträgen und Fortbildungen sowie dem Aufbau einer Arbeitsgruppe sollen die jungen Forschenden diverse Möglichkeiten für das Networking erhalten. Dieses sei wichtig, um neueste Entwicklungen zu verfolgen und selbst anzuwenden. Neben der stetigen Forschung an Alternativen und Verbesserungen sieht Baumgart besonders eines als unersetzlich im Umgang mit Tierversuchen: Transparenz. „Mir ist äußerst wichtig, immer zu zeigen, dass wir nichts verheimlichen. Als Forschende müssen wir uns der Sensibilität des Themas Tierversuche extrem bewusst sein. Wir brauchen höchste Standards, die wir stetig prüfen, verbessern und auch für die Öffentlichkeit zugänglich machen“, sagt der Veterinärmediziner abschließend.
Gemeinsam mit dem Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin sowie der Akademie für tierärztliche Fortbildung veranstaltet Myvetlearn.de vom 24.-26. September 2026 die nächste Online-Fortbildung für Tierärztinnen und Tierärzte zur Qualifikation als Tierschutzbeauftragte. Weitere Informationen zum Programm und der Anmeldung folgen in Kürze.
JMU
Wildbienen sind Hauptwirte für Bienenvirus
Das Akute Bienenlähmungs-Virus befällt Honigbienen. Die infizierten Insekten verlieren innerhalb kürzester Zeit die Fähigkeit zu fliegen, zittern und sterben innerhalb weniger Tage. Ein Befall mit dem Erreger kann zu einem raschen Zusammenbruch eines ganzen Volkes führen.
Das hauptsächliche Wirtsinsekt ist jedoch nicht die Honigbiene selbst, sondern die Steinhummel. Das ist das Ergebnis einer Feldstudie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) und der Georg-August-Universität Göttingen. Demnach können auch Wildbienen Wirte für Viren sein und damit theoretisch zur Infektion von Honigbienen beitragen.
Wahrscheinliche Übertragungsorte des Akuten Bienenlähmungs-Virus sind blühende Wiesen im Sommer, auf denen Honigbienen, Wildbienen und andere Insektenarten zusammentreffen. „Dort kommen die Insekten auf der Suche nach Nahrung mit eventuell virenbelastetem Material in Kontakt, zum Beispiel Pollen und Nektar“, sagt der Biologe Prof. Dr. Robert Paxton von der MLU.
Die Forschenden haben Daten an 32 Standorten in Niedersachsen und Hessen gesammelt und umfangreich ausgewertet. Mit Hilfe eines Virus-Screenings analysierten die Wissenschaftler:innen mehr als 1.700 Insekten, um herauszufinden, wie stark jede Art zur Verbreitung verschiedener Viren beiträgt. Die Forschenden berechneten für jede Kombination aus Virus und Bienenart punktgenau, wie leicht sich das Virus ausbreiten kann und wie stark jede Bienenart potenziell zur Verbreitung der Viren beiträgt. Unter anderem gelang es ihnen, drei bekannte Bienenviren und die wichtigsten Wirtsinsekten zu identifizieren.
Diese neuen Erkenntnisse könnten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Viruskrankheiten bei Insekten leisten.
Uni Halle