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EU beschließt Registrierpflicht für Hunde und Katzen

29.04.2026

Am 28. April 2026 ist die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ final im EU-Parlament verabschiedet worden. Eine formale Bestätigung der Verordnung durch den Rat der Europäischen Union wird innerhalb der nächsten Wochen erwartet, wodurch die Verordnung voraussichtlich im Juni 2026 in Kraft treten würde. 

Dies würde zu einem stark verbesserten Schutz von Millionen Hunden und Katzen in der EU führen, so die Tierschutzstiftung VIER PFOTEN. „Innerhalb von vier Jahren müssen Anbieter:innen von Hunden und Katzen diese mit einem Transponder kennzeichnen und in einem Heimtierregister registrieren lassen. Nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren gilt die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch für privat gehaltene Hunde, nach 15 Jahren auch für privat gehaltene Katzen. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht macht es für illegale Züchter:innen und Verkäufer:innen sehr schwer, ihrem perfiden Geschäft anonym nachzugehen.“

Darüber hinaus erleichtert es die verpflichtende Kennzeichnung, entlaufene Tiere schnell wieder mit ihren Halter:innen zusammenzubringen, weshalb bereits heute alle Tiere gechippt und registriert sein sollten. „Von der Bunderegierung fordern wir, dass im Online-Handel die Registrierung der Hunde und Katzen verifiziert wird, noch bevor eine Verkaufsanzeige veröffentlicht wird. Nur so können Tierleid wirklich verhindert und Verbraucher:innen wirklich geschützt werden“, sagt Gerald Neubauer von VIER PFOTEN.

Die Verordnung sieht ab Mitte 2030 EU-weit vor, dass alle Anbieter:innen von Hunden und Katzen die Tiere mit einem Mikrochip kennzeichnen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Ab Mitte 2036 gilt diese Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auch für alle privat gehaltenen Hunde, ab Mitte 2041 auch für privat gehaltene Katzen. Diese Regeln zur obligatorischen Kennzeichnung und Registrierung werden nach Ansicht von VIER PFOTEN den illegalen Heimtierhandel deutlich erschweren. 

Um den illegalen Handel auf Online-Plattformen zu bekämpfen, sieht die Verordnung außerdem ein Verifizierungssystem für auf Online-Plattformen angebotene Hunde und Katzen vor. Zudem werden europaweite Mindeststandards für die Zucht von Hunden und Katzen eingeführt, wie beispielsweise eine artgerechte Ernährung, tierärztliche Versorgung und Schutz vor Misshandlung. Die beschlossenen Mindestanforderungen tragen außerdem dazu bei, unregulierten Hinterhofzuchten und Tierquälerei in Vermehrerstationen Einhalt zu gebieten, so VIER PFOTEN.

VIER PFOTEN