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Gerichtsurteil wird Putenhaltung stark verändern

28.04.2026

Am Donnerstag (23.04.2026) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil gegen einen Putenmastbetrieb ausgesprochen, das eine umfassende Diskussion ausgelöst hat und als ein wegweisendes Signal für den Tierschutz angesehen wird. Der Beklagte ist ein Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg, gegen dessen Haltungsbedingungen ein in dem Bundesland ansässiger Tierschutzverband im Jahr 2024 geklagt hatte. Neben fehlender Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere stand auch das umstrittene Schnabelkürzen im Fokus der Klage.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in dritter Instanz entschieden, dass die Haltungsbedingungen in diesem Betrieb mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind.

Das Urteil nimmt Miriam Staudte, Landwirtschaftsministerin des Landes Niedersachsen, zum Anlass, auf die Defizite in der Putenhaltung in Deutschland hinzuweisen und klare und verlässliche gesetzliche Mindestanforderungen im Tierschutz zu fordern. „Zwar zielt das Bundesverwaltungsgericht zunächst auf einen konkreten Einzelfall ab und stellte fest, dass die Haltungsbedingungen eines putenhaltenden Betriebes in Baden-Württemberg nicht mit den Grundsätzen des § 2 des Tierschutzgesetzes im Einklang stehen. Dennoch wird dieses Urteil maßgeblichen Einfluss auf die gesamte Branche haben, weil die kritisierten Bedingungen sehr weit verbreitet sind. Wenn uns das Urteil vorliegt, werden wir als Land mit viel Putenhaltung in bestimmten Regionen sehr schnell prüfen, welche weiteren Schritte wir in Niedersachsen initiieren können“, so die Ministerin. Ihr zufolge könnte nun sogar eine Klagewelle drohen.

Konkret fordert Staudte, dass weniger Puten in einem Stall zusammenleben müssen und dass es Strohballen und Pickblöcke für die Tiere gibt.

„Im Februar hat die Europäische Lebensmittelbehörde wissenschaftliche Empfehlungen zur Putenhaltung vorgelegt, von denen die deutschen Zustände Lichtjahre entfernt sind. Für eine entsprechende Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung existieren seit Jahren konkrete Vorarbeiten der letzten beiden Vorgänger-Regierungen. Anstatt auf eine EU-Putenhaltungsverordnung zu warten, liegt es nun an der amtierenden Bundesregierung, diese Vorlagen aufzugreifen, nachzubessern und zügig umzusetzen“, erklärt der Deutsche Tierschutzbund, der das Urteil begrüßt.

Ministerium Niedersachsen