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Kritik an der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz

13.03.2026

In Deutschland sind annähernd 220 Wolfsrudel, 43 Wolfspaare und 14 Einzeltiere beheimatet. Das geht aus den aktuellen Monitoringdaten für 2024/2025 hervor. Die Raubtiere, die im Jahr 1850 als ausgerottet erklärt wurden und in 1990 bundesweit unter gesetzlichen Schutz gestellt wurden, erobern sich nach und nach ihre alten Lebensräume zurück. Was von Tierschützer:innen als großer Erfolg gewertet wird, sorgt unter anderem bei Weidetierhaltenden für Konflikte. Die zunehmende Kritik hat zu einem Gesetzesentwurf geführt, der den Wolf wieder ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen.

„Wir halten Wort und sorgen dafür, dass Weidetierhalter nachts endlich ruhig schlafen können“, hatte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer im Zusammenhang mit dem Kabinettsbeschluss betont. „Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit. Damit kann dort gehandelt werden, wo Zäune oder Herdenschutzhunde nicht mehr ausreichen – gerade auch in den alpinen Regionen.“

Die Novellierung des Jagdgesetzes wird mit großer Wahrscheinlichkeit am 1. April 2026 verabschiedet. Auch der Bundesrat wird es aller Voraussicht zustimmen. Manche Bundesländer geifern bereits nach den damit verbundenen Freiheiten, dem Wolf nachstellen zu können, wie auf der Internetseite des Wildtierschutz Deutschland e.V. zu lesen ist. Nach Meinung der Tierschützer:innen zeigt die Gesetzesnovelle ein politisches Versagen auf ganzer Linie. Die Politik lasse sich ausschließlich von Wirtschaftsinteressen leiten. Natur- und Artenschutz zählen nicht, weil der Verlust von Naturräumen, von Tier- und Pflanzenarten und Ökosystemleistungen weder kurzfristig noch langfristig finanziell bewertet wird.

Wie der Verein erklärt, seien sowohl Dynamik und Ausbreitung des Wolfes in Deutschland als auch die Übergriffe auf Weidetiere bereits gestoppt. Auch sei der Erhaltungszustand in vielen deutschen Regionen noch immer ungünstig. Im Ergebnis birgt das Gesetz die Gefahr, dass regional Wölfe im Widerspruch zur europäischen FFH-Richtlinie ausgerottet werden können –  und das selbst in Landstrichen mit ungünstigem Erhaltungszustand, heißt es abschließend.

Wildtierschutz Deutschland

Bundesregierung Deutschland