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Gutachten empfiehlt Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung zur Putenhaltung

11.02.2026

In der Europäischen Union konzentriert sich die Putenhaltung auf wenige Hauptländer. Seit dem Jahr 2017 ist Polen das Land mit der höchsten Putenproduktion, gefolgt von Deutschland und Frankreich. Hierzulande wurden im Jahr 2024 mehr als 30 Millionen Puten geschlachtet.

In der EU existiert bislang für die Putenhaltung keine eigene Regelung. Derzeit gilt lediglich die allgemeine Tierschutzrichtlinie 98/58/EG. So wurde die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt,  das Wohlergehen von Puten (einschließlich Zuchtputen und Puten zur Fleischproduktion) auf Grundlage des aktuellen Forschungsstands zu untersuchen.

Das gerade veröffentliche Gutachten belegt, dass es in der europäischen Putenhaltung viele tierschutzrelevante Probleme gibt. Darunter fallen eine zu hohe Besatzdichten und Federpicken. In ihrer Stellungnahme fordert die EFSA deutlich strengere Tierschutzstandards, um gravierende Mängel zu beheben.

Die Behörde identifizierte 19 zentrale Punkte, die das Wohlbefinden von Puten beeinträchtigen können. Dazu zählen Bewegungseinschränkungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Haut- und Gewebeschäden sowie Stress durch Hitze oder Kälte. Neben den genannten Besatzdichten und feuchter Einstreu zählen auch fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten, schlechte Luftqualität und extreme Temperaturen zu den beeinträchtigen Faktoren.

Deutlich positioniert sich die EFSA gegen das Kürzen des Schnabels, das Entfernen des Hautanhangs am Schnabel („Snood“) und das Kürzen der Zehen. Diese Eingriffe sollen nach Empfehlung der Behörde schrittweise auslaufen.

Die Stellungnahme dient der Europäischen Kommission als wissenschaftliche Grundlage für mögliche neue Vorschriften. Nach der umfassenden wissenschaftliche Bewertung formuliert die EFSA deshalb konkrete Empfehlungen für die Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung.

Agrarheute