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ZZF-Symposium zur Ernährung von Heimtieren

Auf dem 27. Symposium des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) am vergangenen Wochenende waren Aspekte der Herstellung, Inhaltsstoffe und Nachhaltigkeit von Heimtiernahrung zentrale Diskussionspunkte unter den rund 70 teilnehmenden Tierärzt:innen und Zoofachhändler:innen. In neun fundierten Vorträgen referierten die Expert:innen unter anderem über die Auswirkungen von mangelhaften oder fehlerhaften Informationen über die Ernährung der Haustiere.

Das Themenfeld umfasste neben der autarken Proteinversorgung mittels insektenbasierten Futtermitteln und artgerechten Ernährung auch die nachhaltige Produktion der Heimtiernahrung sowie die durch eine ungeeignete Ernährung ausgelösten Erkrankungen bei den Tieren. Diese kann unter anderem zu Erkrankungen wie Adipositas, Diabetes mellitus oder Magen-Darm-Erkrankungen führen. Die Gründe für eine falsche Fütterung liegen meist in der mangelnden Aufklärung der Tierhalter:innen. „Die Vermittlung von Wissen bildet eine der wesentlichen Grundlagen für einen effektiven Tierschutz”, konstatierte ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.

Um die Ernährung von Hunden und Katzen geht es auch in den Dahlemer Diätetikseminaren auf Myvetlearn.de. Anhand von Fallbeispielen und wissenschaftlichen Studien werden die jeweiligen Themen praxisnah erläutert und diskutiert. Am 25.10.2023 geht Prof. Dr. Nadine Paßlack (Gießen) in dem Live-Webinar auf Harnsteine bei Hunden und Katzen ein. Im Anschluss steht den Kursteilnehmer:innen eine Aufzeichnung zu Verfügung.

ZZF

Dahlemer Diätetkseminar zum Thema Harnsteine

Versorgung der Heimtiere im Ernstfall planen

Jederzeit kann es passieren, dass sich Halter:innen von Heimtieren wegen eines Unfalls oder eines plötzlichen Krankenhausaufenthalts vorübergehend nicht um ihre Tiere kümmern können. Damit die Versorgung auch in diesem Fall dennoch gewährleistet ist, empfiehlt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF), diese im Vorfeld gut zu planen, damit Verbleib und Versorgung der Heimtiere nicht erst nach Eintreten des Notfalls geregelt werden muss.

Die Notfallkarte “Mein Tier ist allein zu Hause“ gibt Hinweise auf die zu versorgenden Tiere sowie Kontaktpersonen, die über die Abwesenheit des Tierhalters informiert werden sollten. Der ZZF rät den Halter:innen, diese Notfallkarte jederzeit mit sich zu führen. Zudem sollten die angegebenen Kontaktpersonen über die Aufgaben hinsichtlich der Betreuung Bescheid wissen. „Machen Sie Ihre Betreuungsperson für den Notfall im Vorfeld ganz ausführlich sowohl mit dem Heimtier als auch mit den anfallenden Aufgaben vertraut”, rät ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.

Für den kleinen “Lebensretter im Kartenformat” finden sich im Internet zahlreiche Vorlagen zum Downloaden und Ausdrucken. „Legen Sie eine ausführliche Dokumentation über die bei Ihnen bewährte und generell für die Art geeignete Versorgung Ihres Heimtieres an, die Sie zuhause gut sichtbar, am besten direkt neben dem Gehege oder Aquarium hinterlegen”, so Holthenrich. Mit einer guten Vorbereitung auf eine vorübergehende, unerwartete Abwesenheit der Halter:innen kann vermieden werden, dass das Heimtier seelisch unter der Trennung leidet.

ZZF

Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere ist unzulässig

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte vor kurzem vorgeschlagen, eine nationale Positivliste für Heimtiere einführen zu wollen. Ein von Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn im Auftrag des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) verfasstes Rechtsgutachten hat diesen Plan ans rechtswidrig beurteilt. So eine Positivliste würde umfassend gegen verschiedene Vorgaben des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts verstoßen. Würde die Bundesrepublik Deutschland eine nationale Heimtier-Positivliste einführen, so wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens insbesondere durch die Europäische Kommission vorgezeichnet. Auch eine Positivliste auf der Ebene der Europäischen Union wäre nicht mit dem Europarecht vereinbar. „Eine Heimtier-Positivliste ist unabhängig davon europarechtswidrig, ob Urheber einer solchen Liste der deutsche Gesetzgeber oder aber die Europäische Union selbst ist“, verdeutlicht der Rechtsprofessor.

Das Gutachten legt dar, dass eine nationale Positivliste bereits das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte „Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren“ verletzen würde und damit völkerrechtswidrig ist. Das Übereinkommen enthalte ein klares Bekenntnis zur privaten Tierhaltung, zur Tierzucht und zum Tierhandel und betont die Bedeutung der Heimtiere wegen ihres Beitrags zur Lebensqualität und ihres daraus folgenden Wertes für die Gesellschaft. Auf der Ebene des EU-Rechts stelle eine nationale Positivliste eine Verletzung der Grundfreiheiten und hier insbesondere der Warenverkehrsfreiheit sowie der Dienstleistungsfreiheit dar. Eine nationale Positivliste verstoße darüber hinaus gegen verschiedene Grundrechte und Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes.

Spranger lehrt in den Bereichen Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Deutsches und Internationales Recht der Biotechnologie. Ehrenamtlich wurde er als Kommissionsmitglied in die Tierschutzkommission durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen.

Das Gutachten steht auf der Webseite www.tierwohl-statt-heimtierverbot.de auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung.

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Rechtzeitig die Heimtierbetreuung in den Ferien planen

Schon in wenigen Wochen beginnt die Sommerreisezeit. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) empfiehlt Tierhalter:innen dringend, die Bedürfnisse ihrer tierischen Familienmitglieder mit einzubeziehen und sich schon zu Beginn ihrer Urlaubsplanung mit den unterschiedlichen Betreuungsangeboten für ihre tierischen Familienmitglieder vertraut zu machen. Denn nicht jedes Haus- oder Heimtier kann oder sollte seine Familie mit an den Urlaubsort begleiten. Das gilt besonders für Kleinsäuger, Terrarientiere oder Vögel, für die eine Reise einen großen Stress bedeuten würde. Auch Katzen ziehen es vor, an ihrem vertrauten Revier zu bleiben. Sollte eine Betreuung durch Freunde, Verwandte oder Nachbarn nicht möglich sein, können die Tiere in Tierhotels oder Tierpensionen untergebracht oder durch gewerbliche Tiersitter betreut werden.

„Niemand muss bei uns sein Tier aussetzen oder unversorgt in der Wohnung zurücklassen”, betont ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung kann der Austausch mit gleichgesinnten Tierhaltern in Social Media Gruppen oder Foren bzw. der Zoofachhandel helfen. Der ZZF rät, das Ferien-Quartier vorab in Augenschein zu nehmen, um sich selber ein Bild über Sauberkeit, Auslaufmöglichkeiten und individuelle Zuwendung zu machen. „Lassen Sie sich auch den verpflichtenden Sachkundenachweis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes zeigen”, empfiehlt Holthenrich. „Er ist ein erster Hinweis auf die Seriosität der Unterkunft. Außerdem sollte der Anbieter nur geimpfte Tiere aufnehmen.” Da eine Ferienbetreuung für die Vierbeiner eine Umstellung ist, empfiehlt der ZZF vorab einen Aufenthalt auf Probe.

ZZF

Vetion-Fokusthema: Haustiere in der Ferienzeit