Der umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat darf aktuell bis zum 15. Dezember 2023 in der EU verwendet werden. Die Europäische Kommission hat nun eine Verlängerung der Zulassung bis zum Jahr 2033 vorgeschlagen, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Glyphosat im Juli 2023 als unkritisch eingestuft hat. Unter anderem sollen jedoch Maßnahmen zur Risikominderung vorgesehen werden.
Die 27 EU-Mitgliedsstaaten sind nun in der Pflicht, über den Vorschlag der Kommission abzustimmen. Mindestens 15 Stimmen sind erforderlich, um den Vorschlag entweder zu unterstützen oder zu blockieren. Sollte sich keine Mehrheit für oder gegen den Vorschlag finden, entscheidet die Kommission.
Der Unkrautvernichter steht im Verdacht, krebserregend zu wirken und die Umwelt zu beeinträchtigen sowie das Insektensterben zu intensivieren. Die deutsche Regierung will Glyphosat ab Anfang 2024 nicht mehr zulassen, auch wenn eine Zulassung auf EU-Ebene verlängert wird. Eine schrittweise Darstellung des Erneuerungsprozesses, einschließlich der neuesten Entwicklungen, ist auf der Website der Europäischen Kommission zu finden.
Tagesschau
The Cultivated B (TCB), ein Tochterunternehmen der InFamily Foods Holding im nordrhein-westfälischen Versmold, hat als erstes Biotech-Unternehmen weltweit die EFSA-Zertifizierung für zellbasiertes Fleisch in Europa beantragt. „Der europäische Sektor für kultiviertes Fleisch verfügt über ein enormes Potenzial und erhebliche Wachstumschancen. In dem Maße, wie dieser Markt an Bedeutung gewinnt, ist es unser Ziel, den Zugang zu hochwertigem, nachhaltigem Fleisch für jedermann zu gewährleisten. Der Erhalt der EFSA-Zertifizierung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung“, erklärte Dr. Hamid Noori, Geschäftsführer von TCB.
Die Zulassung wurde nach Angaben des Unternehmens für ein zellbasiertes Wurstprodukt beantragt, das den in Hot Dogs verwendeten Brühwürsten ähnelt. Hierbei handelt es sich um ein hybrides Wurstprodukt, das aus veganen Zutaten besteht, einschließlich erheblicher Mengen an kultiviertem Fleisch. Sollte das Produkt von Seiten der Europäischen Lebensmittelbehörde zugelassen werden, könnte dies die Grundlage für weitere Zertifizierungen von sogenanntem Laborfleisch sein.
Die Prüfung bei der EFSA gilt jedoch als besonders streng und aufwendig und könnte sich über viele Monate hinziehen. Neben Bedenken hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit seitens der Konsument:innen seien die enormen Produktionsmengen, die die Lebensmittelindustrie benötigt, als größte Herausforderungen hinsichtlich zellbasiertem Fleisch zu sehen, heißt es bei TCB.
TCB
FAZ
Das vietnamesische Unternehmen AVAC Vietnam JSC hat den weltweit ersten kommerziellen ASP-Impfstoff entwickelt. Dieser darf seit Ende Juli 2023 in allen Schweinebetrieben des Landes angewendet werden. Geimpft werden dürfen Schweine, Sauen ausgenommen, ab einem Alter von vier Wochen. Zwei Wochen nach der Impfung soll sich ein Infektionsschutz gegen den Genotyp II des ASP-Virus aufgebaut haben. Die Immunität soll rund fünf Monate anhalten.
Der Zulassung vorausgegangen waren groß angelegte Wirksamkeitsstudien, bei denen unter staatlicher Aufsicht in knapp 600 Betrieben rund 650.000 Impfdosen verabreicht wurden. Dabei sind nach Unternehmensangaben Wirksamkeitsraten von über 90 % erzielt worden.
Außer in Vietnam ist der Impfstoff laut Aussage des Herstellers auch in Indonesien, Malaysia, Indien, Kambodscha und auf den Philippinen zugelassen.
SUS Online
Das Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie der Veterinärmedizinischen Fakultät Leipzig führt aktuell unter Kleintier- sowie Pferdemediziner:innen eine Umfrage zum Thema Off-Label-Use von Antibiotika durch. Auf diese Weise sollen Daten zum tatsächlich angewandten Dosierungsschemata von Antibiotika bei Hunden, Katzen und Pferden gesammelt werden. Seit dem 28.01.2022 ist eine Abweichung von den Zulassungsbedingungen nur noch im Therapienotstand erlaubt, was einem Verbot des Einsatzes von Antibiotika, der in der Anwendung von Fachinformation, Packungsbeilage/den bzw. Zulassungsbedingungen abweicht -mit Ausnahme eines Therapienotstandes- gleichkommt. Doch zahlreiche Zulassungen von Antibiotika sind mit den Erkenntnissen aus Publikationen und dem praktischen Erfahrungswissen nicht mehr vereinbar, was schon seit längerem ein Problem in der Praxis darstellt. Die Überarbeitung/“Harmonisierung“ der Fachinformationen auf EU-Ebene wird zuerst die Antibiotika betreffen. Für die künftige Gestaltung der Fachinformationen können Informationen zur klinischen Anwendung der Antibiotika daher einen Mehrwert bieten. Dieses Projekt fokussiert sich auf die systemische Anwendung von Antibiotika. Die Umfrage dauert ca. 15 Minuten. Bitte nehmen Sie zahlreich teil!
Umfrage Hunde und Katzen
Umfrage Pferde