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Tollwut-Impfstoff in der Schweiz beschränkt

Laut Informationen des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) der Schweiz muss die Verwendung von Tollwutimpfstoffen im Land derzeit stark eingeschränkt werden. Der Grund dafür ist eine schwere Mangellage, da aufgrund einer weltweiten Impfstoff-Knappheit auch der Nachschub in dem Alpenstaat stark verzögert ist.

Mittels einer Verordnung, die am heutigen Montag (26.02.2024) in Kraft tritt und für 2 Jahre gelten soll, wird die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin deshalb entsprechend angepasst. Demnach werden Tollwut-Vakzine nur noch für lebenswichtige Indikationen abgegeben, beispielsweise an beruflich exponierte Personen, wie Beschäftigte in der Veterinärmedizin oder Tierpflege, sowie Personen, die von einem Tier gebissen wurden. Menschen, die wegen einer Reise eine Tollwutimpfung benötigen, erhalten keine Impfstoffe aus den Pflichtlagern. Die Reisemedizin kann diese Impfungen jedoch weiterhin mit freier Ware durchführen.

BWL

Schweizerbauer

Kritik an nationaler Putenhaltungsverordnung wächst

Trotz umfangreicher Proteste plant die Bundesregierung weiterhin eine nationale Putenhaltungsverordnung. Diese soll in der zweiten Jahreshälfte des nächsten Jahres in Kraft treten, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hervorgeht. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hält die geplanten Vorgaben des Bundes für zu streng. Auch die Sorge der Putenmäster:innen wächst. Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Verbandes, befürchtet, dass große Teile der Putenhaltung in Länder mit niedrigeren Standards abwandern werden, wenn die Vorschläge tatsächlich so umgesetzt werden. „Wir brauchen hier dringend agrarpolitische Einsichten in die offensichtlichen Widersprüche und endlich wieder konsequente Realpolitik!“, fordert der ZDG-Präsident.

Auch Bettina Gräfin von Spee, Vorsitzende des Verbandes Deutscher Putenerzeuger e.V., kann das Festhalten an der nationalen Putenhaltungsverordnung nicht nachvollziehen. Denn die EU-Kommission sei bereits den ersten Schritt hin zu rechtsverbindlichen Putenhaltungsstandards auf EU-Ebene gegangen, indem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat zur Erarbeitung einer wissenschaftlichen Stellungnahme zur Putenhaltung erteilt hat. „Nun gibt es erst recht keinen plausiblen Grund mehr, diesen Entwicklungen mit einer nationalen Putenhaltungsverordnung vorzugreifen“, so von Spee.

Topagrar

ZDG