In Deutschland ist es noch immer viel zu leicht, lebende Wildtiere, die unter den Artenschutz fallen, zu kaufen. EU-weit werden hierzulande die meisten Reptilien und Amphibien, aber auch Fische und Säugetiere eingeführt und verkauft. Der Handel über das Internet oder auf Tierbörsen blüht, und es mangelt an detaillierten, gesetzlichen Vorgaben für die Haltung der meist wildgefangenen Tiere. Das erschwert die Arbeit der Veterinärämter, denn eine verpflichtende Sachkundeprüfung der Halter:innen sieht die deutsche Gesetzgebung nicht vor. Der Deutsche Tierschutzbund erneuert wiederholt seine Forderung nach einer Positivliste für die private Heimtierhaltung.
„Selbst Privatpersonen können in den Weiten des Internets relativ einfach exotische Tiere wie Großkatzen, Giftschlangen oder Äffchen erwerben. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland zur Haltung dieser Tiere sind viel zu schwach“, kritisiert Dr. Henriette Mackensen, Leiterin des Referats für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Eine Positivliste könnte das Leid von unzähligen Tieren verhindern, denen wir einfach kein artgerechtes Leben in Haus, Wohnung und Garten bieten können“, betont Mackensen. Eine Positivliste hätte gegenüber einer Negativliste den Vorteil, dass sie kürzer und übersichtlicher wäre und neue Tierarten nicht einfach auf den deutschen Markt kommen könnten. Personen, die ein nicht gelistetes Tier handeln oder halten wollen, müssten demnach selbst nachweisen, dass dies mit dem Tier-, Natur- und Artenschutz vereinbar ist und entsprechende Anträge stellen. „Das kann beispielsweise bei Experten oder wissenschaftlich begleiteten Artenschutzprojekten der Fall sein“, erklärt Mackensen.
Deutscher Tierschutzbund
Die Laborkette Synlab hat am 14.8.2023 den Verkauf ihrer Veterinärdiagnostik-Sparte Synlab Vet an Mars Incorporated (Mars) bekannt gegeben. Wie Vorstandschef Mathieu Floreani erklärte, sei der Verkauf im Zuge einer Strategieumsetzung sowie Anpassung des Portfolios vereinbart worden. Im vergangenen Jahr hätte Synlab Vet weniger als 1 Prozent des Gesamtumsatzes erzielt. Noch stehe jedoch eine Genehmigung durch die Kartellbehörden aus, so Floreani.
Auf LinkedIn stellt der Geschäftsführer des Bundesverbands praktizierender Tierärzte (bpT), Heiko Färber die Frage, was diese und andere Entwicklungen für Tierärzte/innen und Tierhalter/innen bedeutet.
Synlab
Seit dem 1. Januar 2022 gilt das Verbot des Tötens von Eintagsküken. Neben der Geschlechtserkennung im Ei steht den landwirtschaftlichen Betrieben die Aufzucht der sogenannten Bruderhähne (männliche Nachkommen von Legehennen-Zuchtlinien) als Alternative zur Verfügung. Doch da das Fleisch dieser Hähne im Gegensatz zu Masthähnchen fester ist und die Tiere auch ein Drittel mehr Futter benötigen, lohnt sich diese Aufzucht für viele Landwirt:innen nicht. Auch dauert die Aufzucht der Bruderhähne knapp viermal so lang, wie bei einem “klassischen” Masthähnchen. Zudem fehlt den meisten Betrieben der Platz, sodass sich inzwischen Landwirt:innen auf die Hahnaufzucht spezialisiert haben, wie Lorenz Ann. Für ihn sei das Geschäft trotzdem lukrativ, so der Landwirt. Um die 13 Euro erhält Ann pro Hahn. Allerdings sei der Verkauf der Hähne sehr schwierig, da die Konsument:innen noch zurückhaltend beim Kauf sind. Für Ulrike Schreiber, Leiterin der Tierhaltung vom Gut Wulksfelde, gibt es eine logische Rechnung: jeder, der regelmäßig Eier esse, müsste pro Jahr einen Bruderhahn kaufen, dann würde alles passen.
Topagrar