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Risiko der Tollwuteinschleppung wächst durch illegale Hundeimporte

Deutschland gilt seit dem Jahr 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. Durch systematische Bekämpfungsmaßnahmen konnte die Zoonose getilgt werden. Wer mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland reisen möchte, muss einen Heimtierausweis für seinen Vierbeiner mitführen, in dem die Tollwutimpfung dokumentiert ist. Mit dieser Maßnahme soll eine Einschleppung der gefährlichen Krankheit verhindert werden. Reisende sollten sich daher im Vorfeld über die jeweiligen Bestimmungen im Urlaubsland informieren und den Impfstatus ihres begleitenden Haustieres prüfen, empfiehlt die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK).

Illegal eingeführte Hunde haben jedoch das Risiko des Auftretens neuer Tollwutfälle stark erhöht. Denn gerade in Ländern wie Polen, Ukraine oder Belarus ist die Tollwut noch immer verbreitet. Hunde sollten daher auf keinen Fall illegal aus Urlaubsländern nach Deutschland gebracht werden bzw. aus illegalen Importen gekauft werden. Denn neben dem Risiko, die gefährliche Viruserkrankung einzuschleppen, müssen die neuen Hundehalter:innen mit hohen Quarantäne- und Behandlungskosten sowie diversen Verhaltensstörungen der Tiere rechnen. Zudem weist die BLTK darauf hin, dass Bußgelder erhoben werden können.

Tierärzt:innen können sich noch bis zum 26.10.2023 auf Myvetlearn.de online zum Thema Zoonosen fortbilden. In zwei, getrennt buchbaren Kursen geht Prof. Stephan Neumann (Universität Göttingen) auf die wichtigsten Zoonosen, die in der Tierarztpraxis sowie der Arztpraxis am häufigsten vorkommen, ein.

BLTK

Urlaub mit Hunden gut planen

Die Sommerferien in den meisten deutschen Bundesländern dauern an und für viele Menschen steht der große Urlaub noch an. „Zu einer guten Urlaubsplanung gehört es auch, sich frühzeitig Gedanken über die Versorgung der Haustiere zu machen“, mahnt Baden-Württembergs Minister Peter Hauk MdL. So sollten sich Hundebesitzer:innen, die von ihren Vierbeinern in ihren Urlaub begleitet werden, rechtzeitig auch Informationen über die tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen des Ziellandes einholen sowie den Impfstatus ihres Hundes überprüfen lassen. In dem Fall, dass das Haustier nicht mitreisen wird, muss im Vorfeld die Betreuung geklärt werden.

Wer sich an seinem Ferienort in ein Streunertier verliebt, sollte wissen, dass die Mitnahme ins Heimatland kritisch beäugt werden muss, da einerseits für die Tiere zumeist bestimmte Einreisebestimmungen zu beachten sind, die in der Kürze des Urlaubsaufenthalts nicht erfüllt werden können, und andererseits der Gesundheitszustand der Tiere meist nicht bekannt ist. „Darüber hinaus werden durch solche Käufe im Ausland bei unseriösen Händlern oder Züchtern oftmals tierschutzwidrige Haltungsbedingungen unterstützt. Dubiose Geschäftspraktiken auf Kosten der Tiere sollten nicht unterstützt werden“, betont der Minister. Hauk warnt zudem vor sogenannten Flugpatenschaften. Denn immer wieder kommt es vor, dass Urlauber an Flughäfen bei der Rückreise von vermeintlichen Tierschutzorganisationen oder Privatpersonen angesprochen werden und sie gebeten werden, einen Hund oder eine Katze als sogenannter Flugpaten im privaten Reiseverkehr mitzunehmen. Ein solcher vermeintlicher Gefallen stellt jedoch ein illegales Verbringen von diesen Tieren im Reiseverkehr dar.

Ministerium Baden-Württemberg

Tierheime in NRW durch urlaubsbedingte Tieraufnahmen am Limit

Am 22. Juni 2023 haben in Nordrhein-Westfalen (NRW), dem Bundesland mit der größten Bevölkerung, die Sommerferien begonnen. Viele Familien sind in den Urlaub gereist. Aus diesem Anlass wurden trotz jahrelanger, umfassender Aufklärung und Informationen, insbesondere von Seiten der Tierschutzvereine, sowie der Androhung von Geldstrafen, auch in diesem Sommer wieder viele Hunde, Katzen und Heimtiere in den Tierheimen abgegeben bzw. ausgesetzt.

Zahlreiche Tierheime in NRW sind daher restlos überfüllt. „Wir sind komplett voll im Katzenbereich, ebenso bei Hunden und Kleintieren“, informierte das Düsseldorfer Clara-Vahrenfolz-Tierheim, das bereits Notfallboxen aufgestellt hat. Zudem würden immer mehr Wildvögel in der Einrichtung abgegeben, für die das Tierheim keine Kapazitäten habe. „Aufgrund der hohen Fundtier-Zahlen ist es uns jedoch schon längere Zeit nicht mehr möglich, Abgabekatzen aufzunehmen“, erklärte auch eine Mitarbeiterin des Bielefelder Tierheimes.

Um die stark gestiegenen Kosten abzufedern, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen eine Förderung bereitgestellt, die noch bis zum 31.08.2023 von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen beantragt werden kann. In einer kostenlosen Online-Infoveranstaltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement am 18. Juli 2023 erklärt die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn, was bei der Antragstellung zu beachten ist.  

Proplanta

Landesservicestelle NRW   

Registrierung hilft bei entlaufenen Haustieren im In- und Ausland

Die Ferienzeit hat längst begonnen und viele Hundehalter:innen nehmen ihre Vierbeiner mit in ihren Urlaub. Bei Reisen ins Ausland ist die Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip gesetzlich vorgeschrieben. Sollte der Hund am Urlaubsort mal ausbüxen, hilft die zusätzliche Registrierung dabei, dass das Tier schnell wieder zu seinen Besitzer:innen zurückkommt. Denn auf dem Mikrochip ist eine mehrstellige Nummer hinterlegt, die wiederum in einem Haustierregister inkl. Halterkontakt gespreichert wird. So kann ein entlaufenes Tier identifiziert und zurückgebracht werden. Das Chippen des Hundes wird in einer Tierarztpraxis durchgeführt, hierfür fallen Gebühren in Höhe von etwa 55 Euro an. Die anschließende Registrierung in einem Haustierregister ist kostenlos, erklärt der Deutsche Tierschutzbund, der das Haustierregister FINDEFIX betreibt, das sich mit anderen Registrierdiensten weltweit austauscht.

Neben der Kennzeichnung ist bei Reisen ins Ausland zudem das Mitführen des EU-Heimtierausweises verpflichtend. In diesem wird auch die Chipnummer vermerkt. Was Tierhalter:innen noch alles beachten sollten, kann im Vetion-Fokusthema “Haustiere in der Ferienzeit” nachgelesen werden.

Deutscher Tierschutzbund

Vetion-Fokusthema: Haustiere in der Ferienzeit

Urlaubszeit führt zu mehr Tierabgaben

Der Sommer ist da und die ersten Familien haben sich bereits auf den Weg in den Urlaub gemacht. Leider rollt damit auch wieder eine Welle an Tierabgaben an, wie die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe mitteilt. Besonders häufig werden Hunde in dieser Zeit abgegeben oder sogar ausgesetzt. Nicht wenigen Tierhalter:innen fehlt das Verantwortungsgefühl für ihre Vierbeiner. „Mit der steigenden Zahl der Tierhalter steigt auch die Zahl jener stark, die sich Tiere als reines Mittel zum Zweck anschaffen und dadurch auch skrupellos wieder ‘entsorgen’, wie ein altes Stofftier”, so Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. „Eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge beobachten, weil wir immer weniger wirkliche Tierfreunde finden, die Tiere adoptieren möchten, um diesen eine schönere Zukunft zu bieten. Es ist eine Zwickmühle, denn je strenger wir die Plätze prüfen, desto eher wenden sich die Leute an dubiose Online-Quellen, die praktisch unkontrolliert billige ‘Massenware’ verscherbeln. Solche Tiere haben oft ein Leben lang massive gesundheitliche Probleme, wenn sie die ersten Monate überhaupt überleben. Auch furchtbar arme, lebenslang schwer leidende Individuen von Qualzuchtrassen finden so illegal den Weg in die heimischen Wohnzimmer!”

Die Organisation hatte bereits Ende Mai 2023 auf die Notwendigkeit hingewiesen, sich rechtzeitig um Betreuungsplätze für ihre Haustiere zu bemühen. Doch kaum rücken die Ferien näher, häufen sich auch schon die Anfragen an den Tierschutzhof Pfotenhilfe. So empfehlen die Tierschützer:innen dringend, sich schon vor der Anschaffung eines Tieres darüber Gedanken zu machen, ob es mitfahren kann bzw. wer es versorgen kann, wenn einmal ein Urlaub ansteht. Sollte der eigene Hund seine Halter:innen nicht mit in die Ferien begleiten können, sollten rechtzeitig Tiersitter oder eine Tierpension mit der Betreuung beauftragt werden. „Vom Aussetzen bis zu Euthanasiedrohungen, wenn wir das Tier nicht aufnehmen, haben wir schon alles erlebt. Im besten Fall landen die Tiere bei uns und wir finden ein neues, besseres Zuhause”, erklärt Stadler. Aktuell besteht bei der Pfotenhilfe allerdings schon ein Aufnahmestopp, da das Tierheim aufgrund der vielen Anfragen bereits an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen ist.

Bzgl. der Euthanasieandrohung ist zu sagen, dass das Tierschutzgesetz (§ 17,1) für das Töten eines Tieres einen vernünftigen Grund vorschreibt. Dies ist beispielsweise ein nicht heilbares, schweres Leiden, aber ganz sicher nicht mangelndes Verantwortungsgefühl der Tierhalter:innen!

Pfotenhilfe

Vetion-Fokusthema: Haustiere in der Ferienzeit

Tierschutzgesetz