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Osterreiseverkehr: Vorsicht vor Einschleppung von Tierseuchen

Rund um die Osterfeiertage ist mit einem steigenden Reiseaufkommen innerhalb der Länder sowie in andere Länder zu rechnen. Damit wächst auch das Risiko, Tierkrankheiten einzuschleppen. Besonders die Mitnahme lebender Tiere sowie tierischer Produkte birgt erhebliche Gefahren für die Tier- und öffentliche Gesundheit, warnt das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Tierschutz- und Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig warnt: „Gerade in der Osterreisezeit müssen wir Verantwortung für unsere Tiere und die Gesundheit der Menschen übernehmen. Die Einschleppung gefährlicher Tierkrankheiten wie Tollwut, Maul- und Klauenseuche oder Afrikanische Schweinepest kann schwerwiegende Folgen für ganz Österreich haben. Bitte informieren Sie sich über geltende Vorschriften, bevor Sie mit Tieren reisen oder tierische Produkte mitbringen.“

Vor allem in Regionen nahe der EU-Außengrenzen tritt Tollwut weiterhin vermehrt auf. Da es sich hierbei um eine lebensbedrohliche Erkrankung handelt, die auch auf den Menschen übertragbar ist, dürfen keinesfalls Tiere – insbesondere Welpen – ohne die zuständigen Behörden zu informieren aus dem Ausland mitgenommen werden. Diese verfügen häufig nicht über den erforderlichen Impfschutz. Infektionen ziehen zudem umfangreiche behördliche Maßnahmen wie Abklärungen, Quarantäneanordnungen sowie Schutzmaßnahmen für Kontaktpersonen und andere Tiere nach sich. Zum Schutz von Mensch und Tier wird daher empfohlen, sich grundsätzlich vor Reisen umfassend über Einreisebestimmungen zu informieren und erforderliche Dokumente mitzuführen.

Auch Nutztierkrankheiten (wie z.B. die Maul- und Klauenseuche, die Afrikanische Schweinepest, oder Schaf- und Ziegenpocken) erfordern erhöhte Aufmerksamkeit: Diese stellen eine massive Gefahr für den österreichischen Tierbestand dar und können in weiterer Folge beträchtliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Die Einschleppung erfolgt nicht nur durch lebende Tiere, sondern kann auch über mitgebrachte Fleischprodukte erfolgen.

Besondere Vorsicht ist daher bei tierischen Lebensmitteln geboten: Fleisch, Milchprodukte oder ganze Tierkörper können Krankheitserreger enthalten, die zur Verbreitung von Seuchen beitragen. Auf die Mitnahme lebender Tiere sowie tierischer Produkte aus dem Ausland sollte daher nach Möglichkeit verzichtet werden.

All das gilt selbstverständlich nicht nur für Österreich, sondern trifft auch auf Deutschland sowie andere EU- und Nicht-EU-Länder zu.

BMASGPK

Regulierung des Tierhandels dringend erforderlich

Anfang Februar 2026 ist bei einem aus Russland nach Deutschland importierten Hund die Tollwut nachgewiesen worden. Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Besorgnis über den aktuellen Fall und die Gefahr von illegalen und unseriösen Tierimporten zum Ausdruck gebracht. In einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) fordert der Bund Maßnahmen zur Regulierung des Tierhandels.

Neben einer strikten Regulierung des Onlinehandels mit Tieren und einer Sachkundepflicht für private Tierhalter:innen mahnt der Tierschutzbund weitere Importregelungen und eine sofortige Bereitstellung von zusätzlichen Geldern für die Tierheime an.

„Der aktuelle Tollwutfall ist ein dringender Weckruf“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Gefahr durch illegale und unseriöse Tierimporte ist keine theoretische, sondern eine sehr reale Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier.“

Tierheime sind meist die einzigen Anlaufstellen für Tiere, die wegen fehlender Papiere oder Impfungen von Behörden beschlagnahmt wurden. Die meist kranken und viel zu früh von ihrer Mutter getrennten Welpen verstärken die ohnehin belastende Situation der Tierheime. Der Deutsche Tierschutzbund bezeichnet den aktuellen Tollwutfall als einen Weckruf und fordert die Politik zu einem schnellen Handeln auf.

Deutscher Tierschutzbund

Tollwut bei Hund in Rheinland-Pfalz nachgewiesen

Im Rhein-Pfalz-Kreis ist bei einem Hund die Tollwut festgestellt worden. Das betroffene Tier stammt ursprünglich aus Russland und habe Verhaltensauffälligkeiten gezeigt. Daraufhin wurde der Hund aus Dannstadt-Schauernheim in Quarantäne untergebracht, wo er verstarb, wie die Verwaltung in Ludwigshafen mitteilte. Die zuständige Veterinärbehörde habe sämtliche Kontakte ermittelt und diese informiert. Eine Gefahr für weitere Tiere im Rhein-Pfalz-Kreis bestehe nicht.

Der Hund sei über eine Internetplattform von einer russischen Organisation erworben worden, teilte die Kreisverwaltung mit. Er wurde demnach mit anderen Hunden und Katzen transportiert, die neben Deutschland für Österreich, Schweiz, Belgien und Frankreich bestimmt waren. In das Zuständigkeitsgebiet der Kreis-Veterinärbehörde kamen keine weiteren Tiere.

Allerdings ermittelt die Kriminalpolizei wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz, da angenommen wird, dass die Angaben in den für die Überführung erforderlichen Papieren – laut denen der Hund gegen Tollwut geimpft war – sowie der implantierte Chip nicht der Wahrheit entsprechen. So bestehe der Verdacht, dass das Alter des Tieres nicht korrekt angegeben wurde sowie dem Tier andere Papiere zugeordnet wurden und es demnach nicht gegen Tollwut geimpft war.

Rheinland-Pfalz Kreis

Fledermaustollwut in Nordwestmecklenburg

Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist bei einer aufgefunden Breitflügelfledermaus die Tollwut nachgewiesen worden. Das mit dem tödlichen Virus infizierte Tier wurde am 9. September 2024 in Herrnburg entdeckt und aufgrund von Fluguntauglichkeit und Schwäche zwischenzeitlich in einer privaten Nothilfeeinrichtung untergebracht. Aufgrund ihres abnormalen Verhaltens, Orientierungsschwierigkeiten und dem Tod des Tieres am 29. September wurde der Kadaver untersucht und 10 Tage später erfolgte der Virusnachweis.
In Nordwestmecklenburg ist dies der erste Nachweis dort seit mehr als 30 Jahren. In ganz Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 1995 sechs Fälle der Fledermaustollwut diagnostiziert. Bei Fledermäusen werden Tollwutviren in Europa regelmäßig nachgewiesen, das Virus unterscheide sich vom klassischen Tollwutvirus zum Beispiel der Füchse, Waschbären, Marderhunde und der Haustiere.

„Die Fledermaustollwut wurde bislang nur in sehr seltenen Fällen auf andere Tierarten oder auf den Menschen übertragen, in Deutschland ist kein Fall von Fledermaustollwut beim Menschen oder beim Haustier dokumentiert“, hieß es. Weder von Fledermauskolonien am oder im Haus noch von herabgefallenen Jungtieren, dem Kot oder gar winterschlafenden Tieren gehe eine prinzipielle Gefahr aus.

Landkreis Nordwestmecklenburg

Tollwut-Impfstoff in der Schweiz beschränkt

Laut Informationen des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) der Schweiz muss die Verwendung von Tollwutimpfstoffen im Land derzeit stark eingeschränkt werden. Der Grund dafür ist eine schwere Mangellage, da aufgrund einer weltweiten Impfstoff-Knappheit auch der Nachschub in dem Alpenstaat stark verzögert ist.

Mittels einer Verordnung, die am heutigen Montag (26.02.2024) in Kraft tritt und für 2 Jahre gelten soll, wird die Pflichtlagerfreigabe von Impfstoffen der Humanmedizin deshalb entsprechend angepasst. Demnach werden Tollwut-Vakzine nur noch für lebenswichtige Indikationen abgegeben, beispielsweise an beruflich exponierte Personen, wie Beschäftigte in der Veterinärmedizin oder Tierpflege, sowie Personen, die von einem Tier gebissen wurden. Menschen, die wegen einer Reise eine Tollwutimpfung benötigen, erhalten keine Impfstoffe aus den Pflichtlagern. Die Reisemedizin kann diese Impfungen jedoch weiterhin mit freier Ware durchführen.

BWL

Schweizerbauer

Illegalen Haustierhandel weiter bekämpfen

Hunde, Katzen und andere Haustiere sind Freunde fürs Leben, Partner, Wegbegleiter und seelische Unterstützer. Am „Liebe Dein Haustier“-Tag, der alljährlich am 20. Februar gefeiert wird, können Tierbesitzer:innen ihre Zuneigung zu ihren Fellnasen sowie gefiederten und geschuppten Freunden besonders ausdrücken.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) will diesen besonderen Tag für Tierfreund:innen nutzen, um auf den illegalen Handel mit Katzen und Hunden hinzuweisen, nachdem sich das Amt an einer sogenannten EU Durchsetzungsmaßnahme beteiligt hatte. Zu diesem Zweck wurde gemeinsam mit weiteren Behörden ein Meldeverfahren aufgebaut, das lokal festgestellte Verstöße an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten oder die Europäische Kommission übermittelt.

Während dieser Maßnahme wurden annähernd 1.700 Betrugsfälle festgestellt und mehr als 1.300 behördliche Maßnahmen eingeleitet. Das war das Ergebnis von Kontrollen bei Züchtern, Tierhaltern, Tierheimen und Tierärzten sowie bei Straßen- und Grenzkontrollen und Ermittlungen in den Veterinärbehörden.

Das BVL appelliert erneut an alle Tierfreund:innen, Haustiere nur aus vertrauenswürdigen Quellen zu beziehen. Hierzu zählen Züchter:innen oder private Halter:innen, die zulassen, dass potentielle Käufer:innen im Vorfeld die Tiere und die Haltungsbedingungen in Augenschein nehmen können. Denn nicht nur die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere werde durch illegale Machenschaften beeinträchtigt, auch gefährden diese die öffentliche Gesundheit durch die mögliche Verbreitung von Zoonosen, wie Tollwut, so das BVL. Zudem können Heimtiere aus unseriösen Quellen massive Verhaltens- und Gesundheitsprobleme aufweisen, die eine private Haltung unmöglich machen. Diese Tiere fristen ihr Dasein dann lebenslang in Tierheimen.

BVL

Risiko der Tollwuteinschleppung wächst durch illegale Hundeimporte

Deutschland gilt seit dem Jahr 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. Durch systematische Bekämpfungsmaßnahmen konnte die Zoonose getilgt werden. Wer mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland reisen möchte, muss einen Heimtierausweis für seinen Vierbeiner mitführen, in dem die Tollwutimpfung dokumentiert ist. Mit dieser Maßnahme soll eine Einschleppung der gefährlichen Krankheit verhindert werden. Reisende sollten sich daher im Vorfeld über die jeweiligen Bestimmungen im Urlaubsland informieren und den Impfstatus ihres begleitenden Haustieres prüfen, empfiehlt die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK).

Illegal eingeführte Hunde haben jedoch das Risiko des Auftretens neuer Tollwutfälle stark erhöht. Denn gerade in Ländern wie Polen, Ukraine oder Belarus ist die Tollwut noch immer verbreitet. Hunde sollten daher auf keinen Fall illegal aus Urlaubsländern nach Deutschland gebracht werden bzw. aus illegalen Importen gekauft werden. Denn neben dem Risiko, die gefährliche Viruserkrankung einzuschleppen, müssen die neuen Hundehalter:innen mit hohen Quarantäne- und Behandlungskosten sowie diversen Verhaltensstörungen der Tiere rechnen. Zudem weist die BLTK darauf hin, dass Bußgelder erhoben werden können.

Tierärzt:innen können sich noch bis zum 26.10.2023 auf Myvetlearn.de online zum Thema Zoonosen fortbilden. In zwei, getrennt buchbaren Kursen geht Prof. Stephan Neumann (Universität Göttingen) auf die wichtigsten Zoonosen, die in der Tierarztpraxis sowie der Arztpraxis am häufigsten vorkommen, ein.

BLTK