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Gesetzliche Vorgaben für Tiertransporte nicht ausreichend

Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben für den Transport von lebenden Tieren sind häufig unzureichend oder zu vage, um sinnvoll eingesetzt werden zu können. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die die Bestimmungen in Australien, Kanada, Neuseeland, der EU (inklusive Großbritannien) und den USA verglichen hat. Forschende der Universitäten Bristol, Essex und British Columbia konnten mit ihren Analysen schwerwiegende Versäumnisse nachweisen. So waren Tiere teilweise 36 Stunden lang ohne Futter, Wasser und Pause unterwegs. Und auch das Fehlen einer Begrenzung der Transportdauer wird bemängelt.

„Nehmen wir das Beste von allen gesetzlichen Vorschriften und wenden zudem Vorschläge an, die bereits gemacht wurden, dann wäre das ein sehr großer Schritt in Richtung der Sicherstellung des Tierwohls während der Transporte”, empfiehlt Co-Autorin Eugenie Duval von der Essex Law School. Die Forschenden rufen die Staaten zur baldigen Nachbesserung auf. Auch raten sie dringend zu einem Verbot von Tierexporten in Länder außerhalb der EU.

Als aktuelles Negativbeispiel dient die momentane Notsituation von portugiesischen Schlachtbullen, über die die Tierschutzorganisation Animals‘ Angels berichtet hat. Seit 20 Tagen werden im Hafen von Tanger-Med (Marokko) zwei Tiertransporte festgehalten. Die Tierschützer:innen berichten über das unvorstellbare Leid der Tiere, deren Zustand sich von Tag zu Tag verschlechtert. Warum sie nicht entladen und unter Quarantäne gestellt werden, bis die bürokratischen Angelegenheiten geklärt sind, blieb bislang unklar. Da Marokko zu den Ländern gehört, in denen der Tierschutz überhaupt keine große Rolle zu spielen scheint, kann die Organisation vor Ort nicht helfend eingreifen. Animals‘ Angels fordert daher erneut in einem Brandbrief an zahlreiche Veterinärämter und Behörden in Deutschland und der EU umgehend den Stopp aller Tiertransporte nach Marokko.

Pressetext

Weitere Ausbreitung der Hämorrhagischen Septikämie in MV

In Mecklenburg-Vorpommern breitet sich derzeit die Hämorrhagische Septikämie (HS) aus. Ursprünglich kommt die auch als Wild- und Rinderseuche bezeichnete Erkrankung von Rindern, Wildschweinen sowie Rot- und Damwild aus Süd- und Südostasien, dem Mittleren Osten und Afrika. Expert:innen vermuten, dass das Bakterium Pasteurella multocida, das die Tierseuche verursacht, mit Tiertransporten nach Deutschland gelangt ist. Zur Verbreitung könnte aber auch der Wolf beitragen, der die Bakterien nachweislich in der Schleimhaut hat. Denn es häufen sich Erkrankungen von Nutztieren, wenn sich Wölfe in der Nähe angesiedelt haben, sagen Wissenschaftler:innen.

Erkrankte Tiere können nur erfolgreich mit Antibiotika behandelt werden, wenn die Erkrankung frühzeitig erkannt wird. Beim ersten Auftreten von Symptomen wie Fieber, vermehrter Speichelfluss, Schwellungen der Schleimhäute und Atemnot, kann HS innerhalb weniger Stunden zum Tod der Tiere führen. Seit den 1960er Jahren ist die Wild- und Rinderseuche in Deutschland nicht mehr meldepflichtig, daher erhalten Halter:innen auch keine Ausgleichszahlungen der Tierseuchenkasse. Ein Zustand, der nach Meinung der Tierhalter:innen schnell geändert werden muss, denn eine Erkrankung verursacht hohe finanzielle Schäden, auf denen sie sitzen bleiben, sofern in der nahen Zukunft keine weiteren Forschungsergebnisse präsentiert werden.  

Topagrar

Erlasse sollen drohende Tierschutzverstöße bei Transporten vermeiden

Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um tierschutzwidrige Zustände auf und nach Tiertransporten zu vermeiden. So wurde bereits am 9. Oktober 2023 der sogenannte „Ägypten-Erlass“ aktiviert. Mit diesem Erlass sollen die kommunalen Behörden Tiertransporte per Schiff nach Alexandria untersagen, wenn als Bestimmungsort ein Stall im dortigen Hafen angegeben ist. Zudem hat das Ministerium am 22.11.2023 den Veterinärbehörden einen weiteren Erlass zugestellt, der diese auffordert, jegliche Rindertransporte nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan zu untersagen.

„Da aus den genannten Ländern keine Rinder wieder nach Europa zurücktransportiert werden, enden sie alle irgendwann durch Schlachtung ohne Betäubung. Zahlreichen Berichten zufolge wird zur Fixierung der Rinder häufig erhebliche Gewalt eingesetzt und das bedeutet große Schmerzen und Leiden für die Tiere. Unsere Veterinärbehörden sind aber verpflichtet, auch künftige Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu verhindern. Dies geht in den genannten Fällen nur durch Untersagung des Transports. Es gibt für die Veterinärbehörden kein milderes Mittel, diese drohenden Tierschutzverstöße zu verhindern“, erklärt Miriam Staudte.

Ein dritter Erlass, der die Richtlinien für alle längeren Transporte in Drittländer konkretisiert, befindet sich kurz vor der Veröffentlichung. Eine der Neuerungen wird sein, dass der Organisator eines Transports durch Fotos am Bestimmungsort dokumentieren muss, dass die Tiere angekommen und bedarfsgerecht versorgt worden sind. Auf den Fotos müssen Ohrmarken der Tiere erkennbar sein. Dies prüfen die Behörden in standardmäßigen Retrospektivkontrollen.

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Missstände bei Tiertransporten müssen beseitigt werden

Die EU-Kommission hatte bereits für September 2023 ein großes Tierschutzpaket angekündigt, welches unter anderem auch Verbesserungen im Bereich Tiertransporte beinhalten sollte. Doch wurde dieses bis jetzt nicht vorgelegt. Stattdessen plant die Kommission, einen Novellierungsentwurf am 6. Dezember 2023 zu präsentieren. Die andauernde Verzögerung hat die Bundestierärztekammer (BTK) zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen.

„Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden”, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

Erneut fordert die Tierärzteschaft ein Exportverbot von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt. In dem Fall, dass Wartezeiten nicht zu vermeiden sind, sollten ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten gewährleistet sein.

Grundsätzlich sollte der Lebendtiertransport durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen sowie Zuchttierexporte so weit wie möglich durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Weiterhin fordert die BTK eine Transportdauerbegrenzung auf max. 8 Stunden für Schlachttiere, wobei die Ver- und Entladezeiten der Beförderungsdauer hinzuzurechnen sind. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.  

Abschließend appelliert die BTK an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung wie versprochen vorlegt.

BTK

EU-Subventionen für Kälbertransporte fördern Tierleid

Viele Touristen machen auch in diesem Sommer Urlaub auf den spanischen Inseln. Um den in dieser Zeit sehr hohen Fleischkonsum zu decken, werden aus ganz Europa, unter anderem auch aus Deutschland, Dänemark und Frankreich, tausende lebende Kälber per Schiff auf die Inseln transportiert. Die mehr als 50 Stunden dauernde Überfahrt überleben längst nicht alle Tiere. Auf den schon viele Stunden dauernden Transport aus dem Herkunftsland an den jeweiligen Hafen, folgen lange Wartezeiten, Umladungen auf kleinere Lkw oder Insel-Hopping von den Hauptinseln auf eine der kleineren Kanaren.

Die nur wenige Wochen alten Kälber müssen die Tortur häufig ohne ausreichend Futter und Wasser bei Außentemperaturen weit über 30 °C überstehen, wie Animals‘ Angels und ANDA in ihren Einsätzen vor Ort dokumentieren konnte. Besonders bei hohen Temperaturen hätten die Tiere in der Enge der Transporte keine Chance, auszuweichen und ihre Körpertemperatur zu regulieren, so die Tierschutzorganisationen. Diese kritisieren besonders die Subventionierung der Lebendtransporte durch die Europäische Union, die hohe Summen pro Masttier zahlt, anstatt lediglich Fleisch zu befördern. Zusätzlich gibt es für jedes Tier eine Schlachtprämie.

Weiterhin machen die Tierschützer:innen auf die teilweise sehr schlechten Tierschutz- und Hygienestandards der Mastställe auf den Inseln aufmerksam: im Sommer 2022 und Juni 2023 fanden die Organisationen erschütternde Zustände auf den Transporten vor: tote Kälber, Temperaturen bis 39 °C im Inneren der Lkw, kein Futter, zu wenig Wasser und von Exkrementen durchnässte Einstreu. Wenigstens hat das spanische Ministerium auf die von Animals Angels dokumentierten Missstände auf den Transportwegen vom Festland auf die Kanaren reagiert und angekündigt, 2023 alle Transporte rückwirkend zu kontrollieren, was die Tierschützer:innen sehr begrüßen.

Animal´s Angels

Aktionen am Internationalen Tag gegen Tiertransporte

Seit einigen Jahren wird am 14. Juni weltweit der Internationale Tag gegen Tiertransporte begangen. Angelehnt ist dieser Tag an eine Tragödie im Jahr 2015, bei der 13.000 lebende Schafe von Rumänien über Jordanien nach Somalia verschifft wurden und bei der Ankunft nach einer Irrfahrt alle verendet waren. Auf der ganzen Welt finden aus diesem Grund zahlreiche Protestaktionen statt, auch weil sich an dem unermesslichen Leid von Millionen transportierten Tieren kaum etwas verbessert hat. Schafe, Kühe, Kälber, Schweine und Geflügel leiden in überladenen Transportern unter extremen Temperaturen, Lärm und mangelnder Versorgung. Viele Tiere überleben den Transport nicht.

Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN fordert daher ein nationales Verbot von Langstreckentransporten sowie Transporten lebender Tiere in Drittländer. Um diese Forderung erneut zu untermauern und die Öffentlichkeit aufzuklären, führt VIER PFOTEN und der Bundesverband Tierschutz e.V. gemeinsam mit anderen Organisationen am kommenden Mittwoch in Berlin eine aufsehenerregende Aktion durch. Ein Protestzug wird um 12 Uhr vor dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Richtung Pariser Platz starten. Vor dem Brandenburger Tor soll dann ein Kran aufgebaut werden, an dem ein vier Meter großes, lebensechtes 3D-Modell einer Kuh hängen wird. Das Modell eines 20 Meter langen und sechs Meter hohen Tiertransportschiffes wird den Hintergrund bilden. Das spektakuläre Aktionsszenario bezieht sich auf Vorfälle im spanischen Hafen von Cartagena und soll auf das Leid der Tiere auf langen Drittlandexporten und besonders auf Schiffstransporten aufmerksam machen. 

„Jahrzehntelange Proteste haben bisher wenig Wirkung gezeigt, doch unser Kampf geht so lange weiter, bis grausame Tiertransporte endlich der Vergangenheit angehören“, kündigte Ina Müller-Arnke, Expertin für Tiertransporte bei der globalen Tierschutzstiftung VIER PFOTEN, an.

Bundesverband Tierschutz e.V.

Vier Pfoten