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Aujeszkysche Krankheit bei Wildschwein im Raum Nienburg

Im niedersächsischen Flecken Steyerberg im Landkreis Nienburg ist bei einem erlegten Wildschwein die Aujeszkysche Krankheit festgestellt worden. Ein sicherer positiver Antikörper-Nachweis bestätigte den Verdacht. Die anzeigepflichtige Tierseuche ist hochansteckend und betrifft in erster Linie Schweine, aber auch Hunde und Katzen. Bei Haustieren äußert sich die Erkrankung typischerweise mit einem massiven Juckreiz und führt schnell zum Tod. Daher appellieren die Veterinärbehörden besonders an die ansässigen Jäger:innen und Hundehalter:innen, besondere Vorsicht bei dem Kontakt zu Wildschweinen in der Region zu bewahren.

Anders als bei Hausschweinen ist die Feststellung der Aujeszkysche Krankheit bei Wildschweinen weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht nicht als Tierseuchenausbruch gewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere dar und sollte einem strengen Monitoring unterliegen. Die bisher ermittelten Infektionszahlen zeigen, dass sich der Erreger weiter in der niedersächsischen Schwarzwildpopulation ausbreitet. Auch wenn eine weitere Kontrolluntersuchung desselben Tieres negativ ausgefallen ist, könnte der erste Befund dennoch auf ein beginnendes Krankheitsgeschehen hindeuten, teilt der Landkreis mit. Besteht bei Hausschweinen oder Haustieren der Verdacht auf eine Infektion mit dem AK-Virus, ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Für Menschen ist der Erreger ungefährlich.

Landkreis Nienburg

Expert:innen zum Wissensaustausch über ASP in Riems

Zu Beginn dieser Woche kamen rund 90 Expert:innen aus Europa, Asien und Afrika im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems zusammen, um sich über die aktuelle Situation der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auszutauschen. Die zentralen Themen des internationalen Tierseuchen-Gremiums waren die Ausbreitung und Bekämpfung der Tierseuche.

Die Expertengruppe besteht aus Veterinär:innen der obersten Behörden der Länder und ist Teil des von der Welttiergesundheitsorganisation (WOAH) und der Welternährungsorganisation FAO gegründeten Gremiums zur Kontrolle grenzüberschreitender Tierkrankheiten „Global Framework for the Progressive Control of Transboundary Animal Diseases“ (GF-TADs).

Die angereisten Teilnehmenden nutzten die Tagung auch, um sich mit den Wissenschaftler:innen des FLI auszutauschen. GF-TADs soll regionale Allianzen im Kampf gegen grenzüberschreitende Tierseuchen fördern, Kapazitäten aufbauen und die Programmentwicklung zur spezifischen Bekämpfung auf der Grundlage regionaler Prioritäten unterstützen.

Das Vetion-Fokusthema Afrikanische Schweinepest vermittelt eine detaillierte Übersicht über die Entwicklung der Tierseuche in Deutschland und den anderen europäischen Ländern.

FLI

FLI bestätigt BTV in Nordrhein-Westfalen

Nachdem erst Mitte November 2023 bei einem Rind in einem Betrieb im Emsland die Blauzungenkrankheit (BTV) nachgewiesen worden ist, ist nun im nordrhein-westfälischen Kreis Wesel ein weiterer Fall der Tierseuche vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt worden. Betroffen ist Tier in einem Rinderbetrieb in Hamminkeln, bei dem der Serotyp 3 nachgewiesen wurde. Das Tier war beim Zeitpunkt der Blutentnahme Ende November 2023 nicht klinisch auffällig gewesen. Seit Oktober 2023 ist dies in Deutschland nun bereits der 25. amtlich bestätigte BTV-Fall mit diesem Virustyp.

Der betroffene Betrieb unterliegt nun für 30 Tage Beschränkungen in der Vermarktung. Anfang September 2023 waren die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden festgestellt worden.

Kreis Wesel

Fazit zu 3 Jahren ASP in Sachsen

Fast auf den Tag genau vor drei Jahren, ist in Sachsen erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen. Festgestellt wurde die hochansteckende Tierseuche bei einem erlegten Wildschwein im Norden des Landkreises Görlitz, nahe der Grenze zu Polen. Der Ausbruch hatte vielschichtige Maßnahmen zur Folge, wie die intensive Bejagung des Schwarzwilds und umfassende Zaunbauten. Insgesamt wurden rund 788 Kilometer Festzaun und 71 Kilometer mobile Wildabwehrbarriere errichtet. Weitere 108 Kilometer Festzaun werden gerade gebaut. Insgesamt hat der Freistaat für die ASP-Bekämpfung zwischen 2020 bis 2022 rund 30 Millionen Euro für die Bekämpfung der Tierseuche zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2023 sind dafür noch einmal knapp 30 Millionen Euro gebunden.

„Die ASP-Bekämpfung ist für alle Beteiligten ein großer Kraftakt. Doch gemeinsam haben wir es geschafft, die Ausbreitung der Tierseuche zum Stillstand zu bekommen und eine weitere Ausbreitung gen Westen und Süden zu verhindern. Ich danke allen Beteiligten in den Landkreisen und Kommunen, den Jägerinnen und Jägern sowie den Landwirten für ihren engagierten Einsatz. Mit vereinten Kräften konnten wir bisher verhindern, dass Schweinebetriebe in Sachsen mit dem Virus in Berührung kamen. Genauso vereint bleiben wir an der Aufgabe dran. Wir haben der Ausbreitung der Seuche einen Stillstand aufgezwungen. Getilgt ist sie aber noch nicht. Das bleibt unser gemeinsames Ziel“, erklärt Staatsministerin Petra Köpping.

Wie die Ministerin weiter betont, sei es zum einen wichtig, den Fokus auf die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen zu legen, um auch weiterhin einen Viruseintrag in die Bestände zu verhindern Schweine haltende Betriebe zu verhindern. Zum anderen fordert das Sozialministerium Sachsen, den aktuell im EU-Recht verankerten Automatismus der Kopplung von umfangreichen Beschränkungen im Hausschweinebereich an das Auftreten der ASP im Wildschweinebereich aufzuheben. Denn auch wenn in einer Region die ASP nur beim Schwarzwild auftritt, hat dies erhebliche Konsequenzen für die Schweinehalter:innen. Das EU-Recht erlaubt das Verbringen von Hausschweinen sowie von deren Fleisch und Erzeugnissen in und aus den Sperrzonen nur noch auf Basis streng reglementierter Ausnahmegenehmigungen.

Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de.

Sächsisches Staatsministerium

Rindertuberkulose: Aussetzung der Entschließung sorgt für Proteste

Während Deutschland seit 1997 wie viele andere europäische Länder als frei von Rindertuberkulose gilt, tritt die anzeigepflichtige Tierseuche in Spanien noch vermehrt auf. Laut kürzlich veröffentlichen Zahlen des spanischen Landwirtschaftsministeriums wiesen 2022 in Kastilien und León 2,07 % der Rinderherden Fälle von Rindertuberkulose auf. In ganz Spanien lag die Herdenprävalenz im vergangenen Jahr bei 1,4 %. Im Jahr 2021 betrug sie 1,48 %. Eine Neuregelung sowie beschlossene Lockerungen in der am meisten betroffenen Provinzen Kastilien und León durch die Regionalregierung, einer Koalition aus dem rechten Partido Popular (PP) und der rechtsextremen Vox, sorgte besonders in angrenzenden Regionen für Aufregung und Besorgnis. Der Beschluss vom 15. Mai 2023 hatte das Ziel, den Rinderhaltern „mehr Autonomie und Flexibilität“ im Umgang mit der Seuche zu ermöglichen.

Nach Anweisung der Europäischen Union (EU) mussten diese Lockerungen nun wieder zurückgenommen werden. Madrid müsse gegen den Beschluss der Regionalregierung vorgehen, heißt es auf Seiten der EU. Das spanische Landwirtschaftsministerium verbot daraufhin Ende Mai 2023 die Verbringung von Rindern über die Grenzen von Kastilien und León hinaus und stellte beim Obersten Gerichtshof den Antrag auf Aussetzung der Entschließung. Dem Antrag der Nationalregierung hatte der Oberste Gerichtshof von Kastilien und León am 5.6.2023 stattgegeben, was zu teils heftigen Ausschreitungen durch betroffene Landwirte führte. Neben den belastenden Kontrollen monieren die Rinderhalter:innen zudem die zu niedrigen Entschädigungen bei positiven Testbefunden.

Rindertuberkulose ist eine ansteckende, durch Tuberkulosebakterien (u.a. Mykobakterium bovis) verursachte Infektionskrankheit. Sie kann zwischen Menschen und Rindern übertragen werden. Es handelt sich also um eine Zoonose.

Proplanta

Der Standard