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Bessere Arbeitsbedingungen könnten Tierschutzverstöße verringern

Nachdem das niedersächsische Ministerium aufgrund von Tierschutzverstößen Strafanzeige gegen einen Masthähnchenbetrieb gestellt hat, beschäftigt sich nun Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte mit entsprechenden Maßnahmen für Mitarbeitende sogenannter Fangkolonnen. Zusammen mit dem Sozialministerium werde nun geprüft, welche Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt werden können, so Staudte.

„Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass es zu Verletzungen von Geflügel beim sogenannten Ausstallen kommt. Ein systemischer Grund für diese Verstöße liegt in den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das bedeutet oft fehlende Pausenzeiten und Akkordarbeit. Tierschutz ist unter solchem Zeitdruck kaum möglich“, erklärt die Ministerin weiter. Eine bundesweite Schulungspflicht auch für Kolonnen-Mitarbeitende könnte eine Maßnahme sein, den Tierschutz in der Geflügelhaltung zu verbessern. Bislang gilt eine solche Pflicht lediglich für die Kolonnenführer:innen. Es sei aber auch wichtig, dass die Mitarbeitenden der Fangkolonnen fachlich für ihre Aufgabe geschult würden, so Staudte. Im Gespräch ist auch die dauerhafte Videoüberwachung in der Geflügelbranche. Hierzu müssen jedoch noch datenschutzkonforme Lösungen erarbeitet werden.

Am 14. und 15. September 2023 findet die diesjährige Tierschutztagung statt, die sich vornehmlich an Tierärzt:innen im Öffentlichen Dienst richtet. Die Tagung ist noch bis zum 13.9.2023, sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als Live-Online-Seminar, buchbar.

Ministerium Niedersachsen

Schlachthof in Aschaffenburg wegen Tierschutzverstößen geschlossen

Wegen des Verdachts auf schwerwiegende Tierschutzverstöße ist ein Schlachthof in Aschaffenburg in der vergangenen Woche durch die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) vorübergehend geschlossen worden. „Der KBLV wurde am Montag und Dienstag letzter Woche von einer Tierrechtsorganisation Videomaterial aus dem Schlachthof Aschaffenburg übermittelt. Bei der ersten Sichtung des Materials ergaben sich konkrete Anhaltspunkte für teils schwerwiegende Tierschutzverstöße im Schlachtprozess. Die Auswertung des sehr umfangreichen Gesamtmaterials dauert an“, lautete die Erklärung des Pressesprechers.

Nach einer unangekündigten Betriebskontrolle am vergangenen Mittwoch (19.07.2023) haben die Behörden zudem die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. „Eine Wiederaufnahme der Schlachtung kann erst wieder erfolgen, wenn die durchgehende Einhaltung aller tierschutzrechtlicher Vorgaben durch den Betrieb gewährleistet werden kann“, heißt es von Seiten der Behörde. Laut Angaben einer Tierschutzorganisation seien Tiere in dem Betrieb bei Bewusstsein geschlachtet worden, auch der verbotene Elektroschocker sei zum Einsatz gekommen, wie verstecke Videoaufnahmen zeigen. Bei früheren Kontrollen durch die KBLV, zuletzt im April 2023, seien jedoch keine schwerwiegenden tierschutzrelevanten Verstöße festgestellt worden, so der Sprecher, der intensive Nachforschungen seitens der Behörde versprach.

Im Visier der Untersuchungen steht auch eine amtliche Tierärztin, die den Schlachthofbetreiber mehrfach vor anstehenden Kontrollen durch die zuständige Überwachungsbehörde, die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), gewarnt haben soll.

Der Bauernverband appellierte auch an die Verantwortlichen, die notwendigen Schritte zur Wiedereröffnung des Schlachthofes im Sinn regionaler Wirtschaftskreisläufe so schnell wie möglich zu unternehmen. Mit dem Schutz von Nutztieren befasst sich auch die schon traditionelle Tierschutztagung, die am 14. und 15. September 2023 sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung stattfinden wird. Die Tagung richtet sich an Amtstierärzt:innen und kurativ tätige Tierärzt:innen, sowie an Studierende der Veterinärmedizin und Veterinärreferendar:innen.

Agrarheute 

Aktuelle Probleme des Tierschutzes als Hybridveranstaltung