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Herkunftskennzeichnung für weitere Tierarten ab 2024 verpflichtend

Nach der beschlossenen Tierhaltungskennzeichnung für Schweine soll die Herkunftskennzeichnung ab dem kommenden Jahr auch für unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel verpflichtend werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir ist am vergangenen Mittwoch (26.07.2023) vom Bundeskabinett gebilligt worden.

„Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt. Beides haben wir nun möglich gemacht“, erklärte der Grünen-Politiker, der durch das Gesetz bewusstere Kaufentscheidungen erwartet. Die Verbraucher:innen können sich so aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden, so Özdemir.

Als nächsten Schritt kündigte der Minister eine Ausweitung der Herkunftsbezeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung an. Auch die bereits beschlossene Tierhaltungskennzeichnung, die zunächst die Mast bei Schweinen regelt, soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette ausgeweitet werden.

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Bundesrat billigt Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung

Das von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat am 7. Juli 2023 die Genehmigung des Bundesrats erhalten. Das bereits am 16. Juni 2023 im Bundestag beschlossene Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung gilt zunächst für die Mast bei Schweinen in Deutschland, soll aber schon bald auch auf andere Nutztierarten sowie weitere Bereiche in der Verwertungskette, etwa in der Gastronomie und auf Verarbeitungsprodukte, ausgeweitet werden.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die neue Kennzeichnung für Frischfleisch vom Schwein daher wie geplant in Kraft treten. Eine Evaluation des neuen Gesetzes ist in fünf Jahren geplant. Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: “Stall”, “Stall+Platz”, “Frischluftstall“, “Auslauf/Weide” und “Bio”. Diese gelten für den Verkauf im Lebensmittelhandel, in Fleischereifachgeschäften und in Online-Shops. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Nach Meinung von Baden-Württembergs Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, bleibt der Gesetzentwurf des Bundes immer noch hinter den Anforderungen zurück. „Baden-Württemberg unterstützt grundsätzlich die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere für Fleisch. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf greift aber immer noch wesentlich zu kurz. Der Entwurf gefährdet bestehende, bewährte Systeme der Wirtschaft und das damit verbundene System der Finanzierung von mehr Tierwohl. Das notwendige ganzheitliche Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland mit einer wirksamen Finanzierungsstrategie liegt leider immer noch nicht vor”, kritisiert Hauk.

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Ministerium Baden-Württemberg