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Umweltschutzorganisationen beklagen Rückschritte in der Agrarpolitik

Anlässlich der aktuell in Heidelberg stattfindenden Agrarministerkonferenz in Heidelberg hat der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Jörg-Andreas Krüger, die geplante Ausrichtung der Landwirtschaft kritisiert. „Degradierte Böden, ausgeräumte Landschaften und belastetes Trinkwasser: Eine solche Agrarpolitik geht am Interesse der Menschen vorbei. Was wir jetzt brauchen, ist ein grundlegender Paradigmenwechsel weg vom kurzfristigen Weg des geringsten Widerstands hin zu mutigen, teils auch ungemütlichen Entscheidungen, die aber unausweichlich sind und unsere Landwirtschaft zukunftsfest machen.”

Mit Blick darauf mahnt der NABU an, die EU-Agrarförderung (GAP) konsequent an klare Umwelt- und Klimaziele zu binden: „Dass die EU-Kommission vor den aktuellen Herausforderungen Prioritäten neu setzen und GAP-Gelder im EU-Haushalt kürzen will, ist nachvollziehbar. Umso effizienter müssen die Gelder nun vergeben werden. Gelder einfach an die Fläche zu binden, führt in die falsche Richtung. Ohne eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Milliardenzahlungen drohen weitere Kürzungsrunden. Das ist weder im Sinne der Natur noch von Landwirt*innen, die langfristig planen wollen“, so Krüger weiter. Der NABU würde es vor diesem Hintergrund ausdrücklich begrüßen, jenseits des GAP-Budgets zusätzliche Mittel für die EU-Wiederherstellungsverordnung bereitzustellen.

Mit großer Sorge blickt der NABU auf rückwärtsgewandte Vorschläge zur Deregulierung von Pflanzenschutzmitteln. Die Anerkennung der Nervenerkrankung Parkinson als Berufskrankheit, die durch den Umgang mit Pestiziden ausgelöst wird, oder steigende Gefahren durch Pestizid-bedingte Ewigkeitschemikalien im Trinkwasser zeigen: Es ist wichtiger denn je, den Pestizideinsatz deutlich zu reduzieren. „Umso befremdlicher ist der Vorschlag, bereits geltende Berichtspflichten zur Erfassung des Pflanzenschutzeinsatzes abzuschaffen. Wir brauchen mehr und gezieltere anstatt weniger Informationen über eingesetzte Wirkstoffmengen”, so Krüger.

Andere Naturschutzorganisationen wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisieren die von der Regierung geplanten Rückschritte in Sachen Tierhaltungskennzeichnung und der Abschaffung des Bundesprogrammes für den Umbau der Tierhaltung. Dies zeige, wie wenig der Regierung wirksamer Tierschutz wert sei. Statt den Tierschutz auszubauen, droht der Abbau erkämpfter Standards, beklagt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND.

Übergangsregelung zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung bis 2026 verlängert

Die Übergangsregelung zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert. Das gab das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unter der neuen Führung von Alois Rainer (CSU) bekannt.

Ursprünglich sollte die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung zum 1. August 2025 greifen. Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. März 2026 bleibt weiterhin möglich. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Sie schafft Transparenz und Klarheit auf den ersten Blick. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden.

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Herkunftskennzeichnung für weitere Tierarten ab 2024 verpflichtend

Nach der beschlossenen Tierhaltungskennzeichnung für Schweine soll die Herkunftskennzeichnung ab dem kommenden Jahr auch für unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel verpflichtend werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir ist am vergangenen Mittwoch (26.07.2023) vom Bundeskabinett gebilligt worden.

„Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Fleisch kaufen, wollen sie wissen, wie das Tier gehalten wurde und woher es kommt. Beides haben wir nun möglich gemacht“, erklärte der Grünen-Politiker, der durch das Gesetz bewusstere Kaufentscheidungen erwartet. Die Verbraucher:innen können sich so aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden, so Özdemir.

Als nächsten Schritt kündigte der Minister eine Ausweitung der Herkunftsbezeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung an. Auch die bereits beschlossene Tierhaltungskennzeichnung, die zunächst die Mast bei Schweinen regelt, soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette ausgeweitet werden.  

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Bundesrat billigt Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung

Das von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat am 7. Juli 2023 die Genehmigung des Bundesrats erhalten. Das bereits am 16. Juni 2023 im Bundestag beschlossene Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung gilt zunächst für die Mast bei Schweinen in Deutschland, soll aber schon bald auch auf andere Nutztierarten sowie weitere Bereiche in der Verwertungskette, etwa in der Gastronomie und auf Verarbeitungsprodukte, ausgeweitet werden.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die neue Kennzeichnung für Frischfleisch vom Schwein daher wie geplant in Kraft treten. Eine Evaluation des neuen Gesetzes ist in fünf Jahren geplant. Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Diese gelten für den Verkauf im Lebensmittelhandel, in Fleischereifachgeschäften und in Online-Shops. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Nach Meinung von Baden-Württembergs Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, bleibt der Gesetzentwurf des Bundes immer noch hinter den Anforderungen zurück. „Baden-Württemberg unterstützt grundsätzlich die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere für Fleisch. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf greift aber immer noch wesentlich zu kurz. Der Entwurf gefährdet bestehende, bewährte Systeme der Wirtschaft und das damit verbundene System der Finanzierung von mehr Tierwohl. Das notwendige ganzheitliche Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland mit einer wirksamen Finanzierungsstrategie liegt leider immer noch nicht vor“, kritisiert Hauk.

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Ministerium Baden-Württemberg