Vor mehr als einem Jahr ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft getreten. Diese Anpassung haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam mit zahlreichen Verbänden anhand einer wissenschaftlichen Studie entwickelt. Maßgebliche Rahmenbedingungen, unter anderem eine deutliche Verbesserung der technischen Diagnostik, lagen der neuen GOT zu Grunde. Zudem war die Gebührenordnung seit dem Jahr 1999 lediglich minimal geändert worden.
Doch die Diskussionen reißen nicht ab. Die Reiterliche Vereinigung FN hat nun gemeinsam mit 58 Pferdezucht- und Pferdesportverbänden sowie der Vereinigung Deutscher Tierhalter (VDTH) eine Petition gegen einige Punkte der GOT gestartet. Nach Ablauf der Frist am 30. Januar 2024 soll die Unterschriftenliste an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir übergeben werden. Mit ihrer Petition richten sich die Verfasser nicht gegen die Tierärzte selbst oder generell gegen eine Gebührenerhöhung, sondern betrachten die tatsächliche Erhöhung der Gebühren für die Tierhalter:innen nicht für tragbar. Begründet wird die Petition damit, dass viele Vereine, Zuchtbetriebe, Pensions- und Ausbildungsställe und eine ganze Branche in ihrer Existenz gefährdet seien.
Als unseriös bezeichnet der Geschäftsführer des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) diese Aktion. „Fehlende Kapazitäten für Notdienste“ seien ein wirkliches Tierschutzproblem. Zudem ließen sich die Steigerungen von Gehältern und Reallöhnen in den vergangenen 25 Jahren und den damit einhergehenden Einkommensverlusten für Tierärzt:innen nur durch die erfolgte Gebührenerhöhung kompensieren, kommentiert Färber auf Linkedin. Pferdetierärztin Anna Weber unterstützt die Meinung des bpt-Geschäftsführers und hat eine entsprechende Gegen-Petition gestartet. In dieser fordert sie, dass die Hetzjagd auf Tierärzte – insbesondere Pferdetierärzte – durch Organisationen wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) aufhören müsse. „Wir müssen zusammenarbeiten, um das Missverständnis zu beseitigen und den Respekt gegenüber dem Beruf des Tierarztes wiederherzustellen. Bitte unterzeichnen Sie diese Petition, um unsere Forderung nach einem Ende der ungerechtfertigten Angriffe auf unsere Berufsgruppe zu unterstützen“, lautet Webers Bitte.
FN
Gemäß Tierarzneimittelgesetz werden Impfungen in Nutztierbeständen vom Tierarzt durchgeführt. Die Behandlung schließt auch die Wahl des Impfstoffs sowie die Entnahme von Erregerproben ein. In Einzelfällen dürfen jedoch die Tierhalter:innen gegen bestimmte Erreger selbst impfen, was aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. In diesem Fall ist die Durchführung ebenfalls durch die bundeseinheitliche Tierimpfstoff-Verordnung (TierImpfStV) geregelt. So gilt für den impfenden Tierhalter der §44 TierImpfStV als rechtliche Grundlage.
In den meisten Fällen stützen sich die einzelnen Bundesländer auf die geltenden Vorgaben aus diesem Gesetz. In den meisten Bundesländern wird größtenteils auf die Regelungen und Vorgaben zur Anwendung und Dokumentation von Tierimpfstoffen nach europäischem Recht (Verordnung (EU) 2019/6 und Verordnung (EU) 2016/429) und das bundesweit geltende Recht aus der TierImpfStV und dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) verwiesen.
Agrarheute
Der Sommer ist da und die ersten Familien haben sich bereits auf den Weg in den Urlaub gemacht. Leider rollt damit auch wieder eine Welle an Tierabgaben an, wie die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe mitteilt. Besonders häufig werden Hunde in dieser Zeit abgegeben oder sogar ausgesetzt. Nicht wenigen Tierhalter:innen fehlt das Verantwortungsgefühl für ihre Vierbeiner. „Mit der steigenden Zahl der Tierhalter steigt auch die Zahl jener stark, die sich Tiere als reines Mittel zum Zweck anschaffen und dadurch auch skrupellos wieder ‘entsorgen’, wie ein altes Stofftier”, so Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. „Eine Entwicklung, die wir mit großer Sorge beobachten, weil wir immer weniger wirkliche Tierfreunde finden, die Tiere adoptieren möchten, um diesen eine schönere Zukunft zu bieten. Es ist eine Zwickmühle, denn je strenger wir die Plätze prüfen, desto eher wenden sich die Leute an dubiose Online-Quellen, die praktisch unkontrolliert billige ‘Massenware’ verscherbeln. Solche Tiere haben oft ein Leben lang massive gesundheitliche Probleme, wenn sie die ersten Monate überhaupt überleben. Auch furchtbar arme, lebenslang schwer leidende Individuen von Qualzuchtrassen finden so illegal den Weg in die heimischen Wohnzimmer!”
Die Organisation hatte bereits Ende Mai 2023 auf die Notwendigkeit hingewiesen, sich rechtzeitig um Betreuungsplätze für ihre Haustiere zu bemühen. Doch kaum rücken die Ferien näher, häufen sich auch schon die Anfragen an den Tierschutzhof Pfotenhilfe. So empfehlen die Tierschützer:innen dringend, sich schon vor der Anschaffung eines Tieres darüber Gedanken zu machen, ob es mitfahren kann bzw. wer es versorgen kann, wenn einmal ein Urlaub ansteht. Sollte der eigene Hund seine Halter:innen nicht mit in die Ferien begleiten können, sollten rechtzeitig Tiersitter oder eine Tierpension mit der Betreuung beauftragt werden. „Vom Aussetzen bis zu Euthanasiedrohungen, wenn wir das Tier nicht aufnehmen, haben wir schon alles erlebt. Im besten Fall landen die Tiere bei uns und wir finden ein neues, besseres Zuhause”, erklärt Stadler. Aktuell besteht bei der Pfotenhilfe allerdings schon ein Aufnahmestopp, da das Tierheim aufgrund der vielen Anfragen bereits an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen ist.
Bzgl. der Euthanasieandrohung ist zu sagen, dass das Tierschutzgesetz (§ 17,1) für das Töten eines Tieres einen vernünftigen Grund vorschreibt. Dies ist beispielsweise ein nicht heilbares, schweres Leiden, aber ganz sicher nicht mangelndes Verantwortungsgefühl der Tierhalter:innen!
Pfotenhilfe
Vetion-Fokusthema: Haustiere in der Ferienzeit
Tierschutzgesetz