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Halter:innen in NRW müssen Tierbestandszahlen melden

Bis spätestens zum 31. Januar 2024 müssen in Nordrhein-Westfalen die Bestände von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen gemeldet werden. Die Tierseuchenkasse weist darauf hin, dass neben Landwirt:innen auch Hobbyhalter:innen sowie gewerbliche Tierhalter:innen zu der Meldung gesetzlich verpflichtet sind, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht geändert hat. Rinderhalter:innen sind ausgenommen, da deren Bestände auf einer zentralen Datenbank gelistet sind. Während für Pferde- und Gehegewildhalter:innen der Stichtag 1. Januar 2024 gilt, müssen Halter:innen von Schweinen, Schafen, Ziegen, Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten, Gänsen, Küken oder Bienen den jeweiligen Höchstsatz melden. Halter:innen von Kameliden sind hingegen lediglich zu einer Erstanmeldung verpflichtet, weitere Meldungen sind nicht erforderlich. Der einfachste Weg ist die Online-Meldung.

Landwirtschaftskammer NRW

Sinkende Nutztierbestände in Österreich

Auch in Österreich ist der Schweinebestand auf einen historisch tiefen Stand gefallen. Wie Statistik Austria meldet, wurden am 1. Juni 2023 in Österreich noch 2,57 Millionen Schweine gehalten. Das entspricht einem Minus von 2,3 % im Vergleich zum Vorjahr.

Die Zahl der Rinder reduzierte sich während dieses Zeitraums in Österreich um 0,9 %. Damit setzte sich auch bei dieser Tierart der Negativtrend weiter fort und verzeichnete das geringste Niveau seit mehr als 30 Jahren.

Zum Stichtag hat auch die Zahl der Rinderhalter:innen weiter abgenommen. Aktuell gibt es knapp 52.000 Rinder haltende Betriebe in Österreich.

Auch aus England wurde gemeldet, dass dort der Schweinebestand im Sommer 2023 auf den niedrigsten Stand seit zwölf Jahren gesunken ist. Vom Landwirtschaftsministerium (DEFRA) wurde die Bestandsgröße der Schweine zum Stichtag 1. Juni 2023 mit 3,63 Mio. Tieren angegeben. Das waren 11,6 % weniger als vor zwölf Monaten. Vor allem die Zahl der Mastschweine ist innerhalb eines Jahres um 12,6% bzw. um 3,30 Mio. Tiere reduziert worden, während der Bestand an Zuchtsauen annähernd stabil geblieben ist.

Statistik Austria

Schweizerbauer

Topagrar

MV beschließt Maßnahmen wegen Futtermittelknappheit

In Mecklenburg-Vorpommern herrscht aufgrund der seit Wochen anhaltenden Dürre Wassermangel. Dieser konnte auch durch die Niederschläge in der vergangenen Woche bei weitem nicht behoben werden. Entscheidend sei, wie es in den kommenden Wochen mit dem Wetter weitergeht, erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus. Bereits der erste Futterschnitt sei aufgrund des kühlen Frühjahrs und nachlassender bzw. ausbleibender Niederschläge im Vergleich zu „normaleren“ Jahren 25-30% geringer ausgefallen. Anschließend wirkte sich die anhaltende Trockenheit verheerend auf den Aufwuchs für den zweiten und ggf. den dritten Schnitt aus. Dadurch wächst die Gefahr, dass die Futterversorgung, insbesondere über den Winter, nicht gesichert werden kann.

„Die meisten Futterbaubetriebe in MV zehren derzeit von den Futterreserven aus dem Vorjahr und von dem Winterfutter aus dem 1. Schnitt. Damit sind die Tierbestände derzeit zwar mit ausreichend Futter versorgt, aber die Versorgung der Tiere im Winter ist gefährdet. Die Tierhaltungsbetriebe brauchen in der entstandenen Situation Unterstützung bei der Gewinnung von zusätzlichem Futter. Deshalb werden in MV ab dem 1. August 2023 Bracheflächen zur zusätzlichen Futtergewinnung freigegeben, sofern bis dahin weiterhin ein witterungsbedingt extremer Futtermangel vorliegt. Weiterhin gestatten wir Grünlandflächen aus dem Programm der naturschutzgerechten Grünlandnutzung, die nur beweidet werden dürfen, danach auch für die Mahd von Zusatzfutter zu nutzen. Beide Maßnahmen tragen dazu bei, die entstandene Notsituation zu lindern, in der Hoffnung auf ausreichende Niederschläge in den kommenden Wochen“, so der Minister abschließend.

Agrarministerium MV