Menü ≡

Recherche deckt massive Missstände in brasilianischer Rinderhaltung auf

In Brasilien soll es massive Missstände beim Einsatz von Antibiotika und Hormonen in der Rindermast geben. Das berichtet das Irish Farmers Journal. Woraufhin der Irische Bauernverband (IFA) einen sofortigen Stopp des Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten fordert mit der Begründung, dass europäische Standards offenbar nicht eingehalten werden.

Demnach würde die Abgabe von Antibiotika und Hormonpräparaten für die Rindfleischerzeugung in Brasilien weitgehend unkontrolliert erfolgen. Wie aus dem Bericht hervorgeht, war es den Journalisten vor Ort jederzeit und an unterschiedlichen Orten möglich, sich im Landhandel mit verschreibungspflichtigen Antibiotika zu versorgen – das alles ohne irgendeine Art von Dokument oder Identitätsnachweis. Die Abgabe der Präparate erfolgte zudem ohne Barcodes auf der Flasche oder der Verpackung, also ohne Mengenerfassung. Die Journalisten weisen in ihrer Recherche darauf hin, dass eigentlich sämtliche bei den Testkäufen erworbene Tierarzneimittel ein Rezept und veterinärmedizinische Begleitung erforderten. Stattdessen seien ihnen mehrfach sogar größere Mengen als gefordert vom Landhandel angeboten worden.

Das alles erkläre auch das erschreckende Ausmaß, mit dem Antibiotika in vor Ort besuchten Rinderbetrieben eingesetzt wurden. Wie die Journalisten schreiben, waren auf allen besuchten Betrieben spezielle Futterautomaten im Einsatz, mit denen den Tieren eine Mischung von Mineralstoffen und dem Antibiotikum Monensin angeboten wurde. In der EU ist der Einsatz des Wirkstoffs als Leistungssteigerer seit 2006 verboten!

Beschaffungsversuche von Hormonen wie beisspielsweise Östradiol durch die Journalisten vor Ort waren ebenfalls erfolgreich.

Schweizerbauer

BTK warnt vor Arzneimittelbestellungen über das Internet

Die Bundestierärztekammer (BTK) warnt eindringlich vor der Bestellung von Tierarzneimitteln aus dem Internet. Immer häufiger gelangen Medikamente über bekannte Onlineplattformen in den Umlauf, deren Herkunft, Lagerung und Zusammensetzung nicht nachvollziehbar sind. Dies kann die Gesundheit von Tieren und die Sicherheit der Anwender gefährden. 

„Die Behandlung eines erkrankten Tieres gehört in die Hände einer Tierärztin oder eines Tierarztes. Nur sie können nach sorgfältiger Untersuchung eine fachgerechte Diagnose stellen und die geeignete Therapie einleiten“, betont Ltd. VD Dr. Holger Vogel, Präsident der BTK. Zudem sind viele Krankheiten für Laien nur schwer zu erkennen oder richtig einzuschätzen. Symptome können auf unterschiedliche Grunderkrankungen hinweisen, die jeweils andere Behandlungsansätze erfordern. Eine unpassende Medikation kann daher nicht nur unwirksam sein, sondern die Situation verschlimmern oder chronifizieren. Die Folgen: Heilungsverläufe verzögern sich, Krankheiten werden falsch oder unzureichend behandelt, es drohen Nebenwirkungen durch falsche Wirkstoffe oder Dosierungen. Auch Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln können auftreten und problematisch sein.

„Die eigenmächtige Gabe von Medikamenten ohne tierärztliche Beratung kann nicht nur wirkungslos sein, sondern im schlimmsten Fall schwere Nebenwirkungen verursachen oder gar das Leben des Tieres gefährden. Bestimmte Mittel, z. B. Antiparasitika, die für Hunde wirksam sind, können bei Katzen bereits durch den Kontakt mit dem behandelten Hund oder die Nutzung gemeinsamer Liegeflächen schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Darum sollte auch bei Wurm- oder Flohbefall immer die Tierärztin/der Tierarzt des Vertrauens aufgesucht werden“, warnt Dr. Vogel.

Zudem sind viele Tierarzneimittel verschreibungspflichtig. Sie dürfen nicht über Online-Shops und -händler an den Tierhaltenden ohne Rezept abgegeben werden. Dies stellt einen Verstoß gegen tierarzneimittelrechtliche Bestimmungen dar. Darüber hinaus besteht die Gefahr, gefälschte oder falsch dosierte Präparate zu erwerben. Die BTK weist darauf hin, dass nur kontrollierte Abgabestellen für Tierarzneimittel, wie Tierarztpraxen und Apotheken, zuverlässige Sicherheit bieten.

Die Bundestierärztekammer appelliert daher an Tierhaltende, sich bei Fragen zur Tiergesundheit stets an ihre Tierarztpraxis zu wenden. Denn hier erhalten sie kompetente Beratung und sichere Arzneimittel. Tierliebe bedeutet Verantwortung – auch beim Umgang mit Medikamenten.

BTK

BfT veröffentlicht Marktzahlen für 2023

Der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT) hat seine Marktanalyse für das Jahr 2023 veröffentlicht. Demnach beträgt das Wachstum des Marktes für Tierarzneimittel in 2023 gegenüber dem Vorjahr lediglich 6,1% auf jetzt 965 Mio. Euro. Wie im Vorjahr nehmen dabei rund 62% Produkte für Kleintiere und Pferde ein. Auf das Nutztiersegment entfallen 38%. Maßgeblich am Wachstum beteiligt sind neue Behandlungsoptionen, insbesondere in der Schmerztherapie (+ 13,2%) sowie die Produkte zur Behandlung der Haut bei Kleintieren (+15,6%). Die umfangreiche Fürsorge der Tierhalter bei Kleintieren führt durch die regelmäßige Gesundheitsvorsorge zu einer frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen und begleitet die Tiere in ein hohes Alter. Dies schlägt sich u.a. auch bei der Behandlung von Herz- Kreislauf-Erkrankungen (+ 7%) nieder. Damit macht auch in 2023 das Segment der Spezialitäten mit 44,1% den größten Anteil des Portfolios aus.

Bei den Nutztierhaltern war 2023 eine höhere Bereitschaft zu Vorbeugemaßnahmen mit verstärkter Immunprophylaxe zu beobachten. Die Geflügelhaltung konnte außerdem von der Einführung neuer Impfstoffe profitieren. Bei der Immunprophylaxe bei Kleintieren war hingegen keine größere Bereitschaft zu erkennen. Für das Impfstoffsegment konnte insgesamt ein Wachstum von 3,2% verzeichnet werden.

Der Gesamtanteil der Antiparasitika am Markt ist mit 18,2% geringfügig gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Dies ist auf einen stärkeren Einsatz bei Nutztieren zurückzuführen.

Der Anteil des Antiinfektivasegmentes ist mit 14,8% gegenüber dem Vorjahr gleichgeblieben. 2023 wurden neue Meldewege implementiert und die Anwendungserfassung von Antibiotika auf weitere Tierarten zur Bestimmung der Therapiehäufigkeit ausgedehnt. Dies ist ein weiterer Schritt im umfangreichen Maßnahmenpaket, mit dem in der Tiermedizin die Anwendung von Antibiotika kontrolliert wird, um Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Diese Wirkstoffe stellen weiterhin ein wichtiges Instrument bei der Behandlung bakterieller Infektionen auch bei Tieren dar.

Kein Grund zur Freude

Vor dem Hintergrund einer herausfordernden wirtschaftlichen Lage, hohen Inflationsraten, verhaltener Investitionsbereitschaft, Fachkräftemangel und einer hohen Bürokratielast ist das zu notierende deutliche Marktwachstum von 6,1% kein Anlass für Optimismus in der Branche. Kostensteigerungen werden aufgefangen, so dass die Tiergesundheitsunternehmen trotz der schwierigen Rahmenbedingungen auf einem soliden Fundament Aktivitäten für eine umfassende und regelmäßige Gesundheitsvorsorge und das Tierwohl vorantreiben können.

Dennoch leidet der Wirtschaftsstandort Deutschland während einer ernsten geopolitischen Lage zusätzlich unter bürokratischen Herausforderungen. Dies erschwert den Weg zur Klimaneutralität. Auch die Tiergesundheitsbranche ist hiervon betroffen, warnt der BfT. In Anbetracht des eher stagnierenden Wachstums des Tiergesundheitsmarktes in 2023 betonte der BfT den Stellenwert der Tiergesundheit und setzt sich für einen fairen und zukunftsorientierten Rechtsrahmen ein, der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der Tiergesundheitsbranche unterstützt. 

Es gelte, Kompromisse im Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz und der essentiellen Wertschöpfung zu finden. Auch europäisch müsse eine Balance zwischen Ökologie und Ökonomie gefunden werden.

Die positiven Effekte auf Gesundheit und Wohlbefinden durch das Zusammenleben von Haustieren und ihren Besitzern sind heute unstrittig. Für den Verband ist es daher stetig im Fokus, Tierhalter in ihrer Fürsorge für ihre vierbeinigen Freunde zu unterstützen und der Tierärzteschaft als starker Partner zur Seite zu stehen. Ein forschungs- und innovationsoffener regulativer Rahmen ist auch künftig essenziell, um den besonderen Bedürfnissen der Haustiere in Gesundheitsvorsorge und Begleitung bis ins hohe Alter mit fortschrittlichen Lösungen gerecht werden zu können.

BfT

Voraussetzungen für Behandlung durch Landwirt:innen

In bestimmten Fällen ist es den Landwirt:innen erlaubt, ihre Tiere selber zu behandeln. Darunter fallen das Durchführen von Impfungen, die orale Verabreichung und äußerliche Anwendung von Tierarzneimitteln sowie das Nachbehandeln akut erkrankter Tiere oder Tiergruppen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch, dass der Bestand regelmäßig von einer/m Veterinär:in betreut und mindestens vierteljährlich auf mögliche Tierseuchen untersucht wird. Die Landwirt:innen sind zudem verpflichtet, die Arzneimittel ausnahmslos über den behandelnden Tierarzt zu beziehen und einem vorliegendem Anwendungsplan zu folgen.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung sowie nach vorangegangener Untersuchung dürfen die Landwirt:innen ihre Tiere bedingt selber behandeln. Je nach Bundesland sind die Regelungen für eine Behandlung jedoch unterschiedlich.

Agrarheute