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Aktionen zur Kastration von Streunerkatzen

Am 1.11.2023 fällt in Niedersachsen bereits zum 7. Mal der Startschuss für die Aktion zur kostenlosen Kastration von verwilderten Hauskatzen. Bis zum 28. November 2023 können rund 2.000 Streunerkatzen kastriert, sowie gekennzeichnet und registriert werden, sofern diese keinen Besitzer:innen zugeordnet werden können. Das Land unterstützt die Aktion mit 250.000 Euro. Hinzu kommen Spenden der teilnehmenden Tierschutzorganisationen in Höhe von 55.000 Euro. Teilnahmeberechtigt sind Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtlich tätige Betreuer:innen von kontrollierten Futterstellen.

„Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung freilebender Hauskatzen und damit viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch die Besitzerinnen und Besitzer von männlichen Katzen ihren Vierbeinern nicht unkastriert Freigang gewähren. Kater sollten vor dem ersten Freigang, wenn sie fortpflanzungsfähig sind, unbedingt kastriert werden, um Streunerkatzen vor weiterem Nachwuchs zu schützen“, erklärt Michaela Dämmrich, Landesbeauftragte für den Tierschutz. Wie bereits im vergangenen Jahr wird die Anzahl der kastrierten Katzen pro Tierarztpraxis begrenzt: Pro Praxis können am Tag maximal fünf Katzen und im gesamten Zeitraum 15 Katzen kastriert werden. Das Mindestalter der Katzen beträgt 16 Wochen.

Die ursprünglich bis zum 20. Oktober 2023 geplante Katzenkastrationsaktion in Schleswig-Holstein musste bereits nach zwei Tagen aus finanziellen Gründen beendet werden. Der Deutsche Tierschutzbund, der die Landestierärztekammer als Organisatorin zusammen mit seinem Landesverband unterstützt, fordert mehr finanzielles Engagement seitens der Landesregierung für zukünftige Aktionen. „Das Land muss seinen Beitrag für die geplanten Aktionen in 2024 wesentlich erhöhen – auf mindestens 200.000 Euro. Auch die Landestierärztekammer muss stärker unterstützen“, fordert Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. Tierschutzvereine und Tierheime in Schleswig-Holstein müssen nun entscheiden, ob sie bei den noch nicht kastrierten Straßenkatzen die Kosten selbst tragen oder die Katzen unkastriert wieder laufen lassen – mit der Folge, dass sich diese weiter unkontrolliert vermehren.

Ministerium Niedersachsen

Deutscher Tierschutzbund

Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ist verhältnismäßig

In Deutschland leben schätzungsweise 2 Millionen Straßenkatzen. Das Leid der Tiere ist groß, denn sie sind oft mangelernährt, leiden häufig unter Infektionskrankheiten und ihre Verletzungen bleiben unversorgt. Zudem vermehren die Streunerkatzen sich unkontrolliert.

Bereits seit Jahren fordert der Deutsche Tiersschutzbund daher eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, die bislang immer abgelehnt worden ist. Stattdessen wurde das Tierschutzgesetz um den Paragrafen 13b erweitert, der es den Ländern ermöglicht, Rechtsverordnungen zum Schutz von Katzen zu erlassen oder dies an ihre Kommunen zu delegieren. Doch nur wenige Gemeinden und Kommunen haben eine Kastrationspflicht erlassen.

Laut einem neuen Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) wäre eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen jedoch verhältnismäßig. Zudem stellt das Gutachten fest, dass das Tierschutzrecht auch präventiv wirken müsse und bereits das einzelne Tier zu schützen sei. „Österreich und Belgien machen es vor und haben bereits vor Jahren eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eingeführt. Das juristische Gutachten zeigt, dass eine solche Pflicht auch für Deutschland möglich wäre. Schließlich ist das Katzenelend in Deutschland immens – tagein tagaus leiden mehrere Millionen Straßenkatzen und viele sterben bereits in jungen Jahren“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Unsere Tierschutzvereine melden steigende Zahlen und kommen bei der Kastration und Versorgung dieser Tiere immer mehr an ihre Grenzen. Wir brauchen eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen! Jetzt!“, so Schröder.

Um verschiedene Tierschutzaspekte geht es auch in der schon traditionellen Tagung “Aktuelle Probleme des Tierschutzes” am 14. und 15. September 2023, die in diesem Jahr als Hybridveranstaltung stattfindet und sich in erster Linie an Tierärzt:innen richtet, die im Öffentlichen Dienst tätig sind.

Deutscher Tierschutzbund