Menü ≡

Österreich will Übergangsfrist bei Vollspaltenböden-Verbot verkürzen

In der Schweinehaltung sollen nach einer Übergangsfrist von 17 Jahren unstrukturierte Vollspaltenböden ab 2040 in allen Ställen verboten werden. Diese Übergangsfrist für bereits bestehende Anlagen hielten österreichische Richter für zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt, so dass das Verbot jetzt möglicherweise bereits 2030 kommen soll. Für neue Ställe gilt es bereits seit 1.1.2023. Österreichs Tierschutzminister Johannes Rauch hat die Gelegenheit genutzt, um einen Vorschlag vorzulegen. Demnach sollen ab 2030 nicht nur unstrukturierte Vollspaltenböden verboten werden, sondern den Tieren soll auch mehr Platz, Stroh und Auslauf zugestanden werden müssen.

Bei Österreichs Schweinehalter sowie dem Landwirtschaftsministerium stößt dieser Vorstoß auf Widerstand. „Die Haltungskriterien, die Minister Rauch den heimischen schweinehaltenden Betrieben vorschreiben möchte, gibt es in keinem Land Europas oder der Welt als gesetzlichen Standard“, stellte Franz Rauscher, Präsident des Verbandes Österreichischer Schweinebauern, klar. Das würde eine Schweinehaltung in Österreich, die den Regeln des europäischen Binnenmarkts unterliegt, weitgehend unmöglich machen und Fleischimporten Tür und Tor öffnen, warnt er.

Agrarheute

Förderprogramm verspricht keine Planungssicherheit

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat bundeseinheitliche Förderungen für Schweinehalter:innen beschlossen. Für die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) soll die laufende Förderung der besonders tiergerechten Schweinehaltung aus der GAK herausgelöst und befristet bis zum Jahresende 2027 in der GAK ausgesetzt werden. Der Beschluss sieht zudem vor, dass die Förderung von Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz in Ställen sowie die befristete Modernisierungsförderung im Sauenbereich weiterhin in der GAK möglich bleiben.

Die Interessenvertretung der marktorientierten und spezialisierten Schweinehalter, ISN, kritisiert den Beschluss, der aus ihrer Sicht keineswegs eine bessere Planungssicherheit für die Schweine haltenden Betriebe bereithält. Da die Fördermittel der einzelnen Bundesländer wegfallen und die vom Bund festgelegten Zugangsvoraussetzungen zu hoch sind, kämen die Förderungen lediglich für wenige Halter:innen in Frage. In Bezug auf die laufenden Förderungen werde es im wesentlichen auf Mitnahmeeffekte hinauslaufen, so die ISN. Die Rahmenanpassung, die Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir als wichtigen Schritt bezeichnete, werde im Endeffekt für die meisten Schweinehalter:innen eher ein Nachteil sein.

SUS