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Bundeskabinett verabschiedet Entwurf der Novelle des Tierschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat am Freitag (24.05.2024) den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen, erklärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung. Nun können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten. Der Entwurf geht dann zunächst dem Bundesrat zu, der sich Anfang Juli zum Gesetz verhalten muss. Im Herbst soll der Bundestag das Gesetz verabschieden.

„Tierschutz ist seit 20 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere. Den Tierschutz zu verbessern hat für uns eine hohe Priorität, denn wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren. Für mich ist ganz wichtig: Tieren in Deutschland geht es nach der Gesetzesänderung besser als vorher. Und das ist auch gut für alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Die Grünen).

Mehr zu den verabschiedeten Änderungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes finden sich beim BMEL.

Während Özdemir die Änderungen als Erfolg lobt, gehen sie vor allem Tierschützern nicht weit genug. Insbesondere daran, dass die Anbindehaltung weiterhin zulässig bleiben soll, wird viel Kritik geübt. In weiteren Verfahren müssten nun umfassende Verbesserungen durchgesetzt werden, so die Forderung der Tierschutzorganisation Vier Pfoten und des BUND.

BMEL