Ab sofort können sich Landwirt:innenebei Tönnies gegen Ausbrüche von Tierseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) oder der Maul- und Klauenseuche (MKS), versichern.
Die Tönnies-Unternehmensgruppe hat gemeinsam mit dem Versicherungsmakler Marsh und dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) Münster einen neuen Haftpflicht-Schutzschirm für Tierlieferungen entwickelt. Ziel ist es, landwirtschaftliche Lieferbetriebe und Viehhändler:innen besser gegen existenzbedrohende Haftungsrisiken abzusichern, wie das Unternehmen berichtet.
„Wir stellen heute eine konkrete Lösung für ein reales Problem vor, das Landwirte betrifft, die Tiere an uns liefern“, sagt Robert Elmerhaus, Leiter Lebendvieheinkauf der Tönnies-Unternehmensgruppe. Wer künftig seine Tiere an einen der Schlachthöfe des Familienunternehmens liefert, ist automatisch mitversichert. „Eine umfassende Analyse hat gezeigt, dass bisher bei den Haftpflichtversicherungen der Landwirte sowohl hinsichtlich der Versicherungssumme als auch hinsichtlich des Versicherungsumfangs Deckungslücken bestehen. Bei nicht wenigen war der Seuchenfall sogar gänzlich ausgeschlossen. Das kann im Ernstfall existenzbedrohend sein. Genau hier greift nun unser Schutzschirm“, erläutert Dr. Wilhelm Jaeger, Leiter Landwirtschaft bei Tönnies.
Tönnies
Auch im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen Schweinehalter:innen in den betroffenen Sperrzonen ihre Tiere im Auslauf halten. Dazu bedarf es der Einhaltung einiger Maßnahmen, die in den neuen, im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erstellten Leitlinien aufgeführt werden. Neben einer betriebsindividuellen Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde müssen die betroffenen Halter:innen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um das ASP-Eintragsrisiko so gering wie möglich zu halten. Ziel der Leitlinien ist es auch, die betriebsindividuellen Biosicherheitsmaßnahmen bereits vor einem Seuchenfall zu optimieren.
In einer Maßnahmentabelle sind zehn Handlungsbereiche aufgeführt, die zudem von einer Einschätzung begleitet werden, wie effektiv diese das Eintragsrisiko der ASP reduzieren kann. Die Handlungsbereiche umfassen unter anderem das Betriebspersonal, die Sicherung von Gebäuden und des Betriebsgeländes sowie den Fahrzeug- und Tierverkehr. Als weitere Punkte werden die Überwachung der Tiergesundheit, die Tiergesundheitsbesuche und tierärztliche Bestandsbetreuung sowie das Schädlingsmonitoring aufgeführt. Konkrete Vorschläge für die Umsetzung der betriebsindividuellen Maßnahmen runden die neuen Leitlinien ab. Die rechtliche Grundlage für die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bilden im Wesentlichen das neue Tiergesundheitsrecht der EU (Animal Health Law, AHL) sowie die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV).
Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de. In diesem Kurs geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände, die von Dr. Harlizius (u.a. FTA für Schweine, Mitglied im BTK-Ausschuss für Schweine) vorgestellt werden
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