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Fazit zu 3 Jahren ASP in Sachsen

Fast auf den Tag genau vor drei Jahren, ist in Sachsen erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen. Festgestellt wurde die hochansteckende Tierseuche bei einem erlegten Wildschwein im Norden des Landkreises Görlitz, nahe der Grenze zu Polen. Der Ausbruch hatte vielschichtige Maßnahmen zur Folge, wie die intensive Bejagung des Schwarzwilds und umfassende Zaunbauten. Insgesamt wurden rund 788 Kilometer Festzaun und 71 Kilometer mobile Wildabwehrbarriere errichtet. Weitere 108 Kilometer Festzaun werden gerade gebaut. Insgesamt hat der Freistaat für die ASP-Bekämpfung zwischen 2020 bis 2022 rund 30 Millionen Euro für die Bekämpfung der Tierseuche zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2023 sind dafür noch einmal knapp 30 Millionen Euro gebunden.

„Die ASP-Bekämpfung ist für alle Beteiligten ein großer Kraftakt. Doch gemeinsam haben wir es geschafft, die Ausbreitung der Tierseuche zum Stillstand zu bekommen und eine weitere Ausbreitung gen Westen und Süden zu verhindern. Ich danke allen Beteiligten in den Landkreisen und Kommunen, den Jägerinnen und Jägern sowie den Landwirten für ihren engagierten Einsatz. Mit vereinten Kräften konnten wir bisher verhindern, dass Schweinebetriebe in Sachsen mit dem Virus in Berührung kamen. Genauso vereint bleiben wir an der Aufgabe dran. Wir haben der Ausbreitung der Seuche einen Stillstand aufgezwungen. Getilgt ist sie aber noch nicht. Das bleibt unser gemeinsames Ziel“, erklärt Staatsministerin Petra Köpping.

Wie die Ministerin weiter betont, sei es zum einen wichtig, den Fokus auf die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen zu legen, um auch weiterhin einen Viruseintrag in die Bestände zu verhindern Schweine haltende Betriebe zu verhindern. Zum anderen fordert das Sozialministerium Sachsen, den aktuell im EU-Recht verankerten Automatismus der Kopplung von umfangreichen Beschränkungen im Hausschweinebereich an das Auftreten der ASP im Wildschweinebereich aufzuheben. Denn auch wenn in einer Region die ASP nur beim Schwarzwild auftritt, hat dies erhebliche Konsequenzen für die Schweinehalter:innen. Das EU-Recht erlaubt das Verbringen von Hausschweinen sowie von deren Fleisch und Erzeugnissen in und aus den Sperrzonen nur noch auf Basis streng reglementierter Ausnahmegenehmigungen.

Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de.

Sächsisches Staatsministerium

ASP-Seuchenlage in Mecklenburg-Vorpommern entspannt sich

Vor knapp 18 Monaten ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals im Landkreis Ludwigslust-Parchim bei einem Wildschwein festgestellt worden. Weitere 46 Nachweise des ASP-Virus folgten, zuletzt im Oktober 2022. Wie das Land Mecklenburg-Vorpommern nun mitteilt, ist die Seuchenlage stabil, und mit Genehmigung der EU können die Einschränkungen für Jagd, Land- und Forstwirtschaft in der Region von 120.000 auf 30.000 Hektar verringert werden.

„Mecklenburg-Vorpommern ist es als erstem Bundesland gelungen, die ASP bei Wildschweinen so effektiv einzudämmen, dass die Restriktionszonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim nur 18 Monate nach Ausbruch der ASP bereits wieder massiv verringert werden können. Das ist ein großartiger Erfolg, auf den alle Beteiligten stolz sein können“, erklärte Landwirt­schaftsminister Dr. Till Backhaus. Da für die Eindämmung der Seuche notwendigen Maßnahmen mehr als 17 Mio. Euro aufgewendet werden mussten, weist der Minister jedoch auf die bestehende Notwendigkeit der konsequenten Schwarzwildbejagung sowie die strikte Einhaltung der Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen hin.

Sollte es zu keinen ASP-Nachweisen in den entsprechenden Gebieten mehr kommen, könnten die Restriktionen auf Basis der letzten Untersuchungs­ergebnisse vollständig aufgehoben werden, ergänzt Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Bis auf Weiteres bleiben notwendige Maßnahmen in den verbliebenen Restriktionsgebieten bestehen.

Auf Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen zum Thema Biosicherheit mit der 7-teiligen E-Learningreihe fortbilden. Die Hygieneempfehlungen, die von der Ad-hoc Arbeitsgruppe „Biosicherheit“ der Bundestierärztekammer (BTK) erstellt wurden, sollen dazu dienen, der Einschleppung von Infektionskrankheiten in Tierbestände vorzubeugen. Im Kurs 4 geht Dr. Harlizius näher auf die Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände ein. Bei Buchung dieses Kurses erhalten die Teilnehmer:innen den Kurs 1 der E-Learningreihe kostenfrei dazu!

Ministerium MVP

Vetion-Fokusthema Afrikanische Schweinepest

Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de