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Neue Richtlinie entlastet hessische Tierhalter:innen beim Weidetierschutz

Um Weidetierhalter:innen besser zu unterstützen, hat Hessen die Richtlinien zum Schutz der Weidetiere verbessert. Mit der neuen, am 23. Januar 2025 in Kraft getretenen Fassung, können die Tierhalter:innen bis zu 85 Prozent ihrer Investitionen für Schutzmaßnahmen erstattet bekommen. Zudem wurden die Standardkostensätze im Falle von Wolfsrissen erhöht.

„Für viele Betriebe bedeutet die Anwesenheit von Wölfen eine hohe zusätzliche Arbeits- und Kostenbelastung. Es ist daher dringend notwendig, die Weidetierhaltung bei wirksamen Präventionsmaßnahmen stärker zu unterstützen und einen unbürokratischen Schadensausgleich nach Rissereignissen zu ermöglichen“, erklärt der hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung.

Zusätzlich zu der Anhebung der Fördersätze erhalten die Halter:innen auch eine finanzielle Unterstützung bei der Suche und Bergung von Nutztieren nach einem Wolfsübergriff. Um die Weidetierhaltung in Hessen bestmöglich zu unterstützen, wurden die bürokratischen Anforderungen bei der Antragstellung erheblich vereinfacht, so Jung. Demnach fällt die Verpflichtung einer Dokumentation der Weidehaltung durch die Halter:innen ab sofort weg. Des Weiteren wurden die Anforderungen an einen Nachweis für einen Schadensausgleich nach einem erfolgten Wolfsübergriff erheblich gesenkt.

„Die Sorgen und alltäglichen Herausforderungen der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter nehmen wir ernst. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere regionale Landwirtschaft sowie die Landschaftspflege und verdienen unsere Unterstützung. Deshalb bauen wir die bürokratischen Hürden ab“, sagt der Minister.

Die Antragsstellung im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie startet zum 15. Februar 2025.

Landwirtschaftsministerium Hessen

Frankreich intensiviert Kampf gegen die ASP

Mit einem überarbeiteten Aktionsplan wird Frankreich den Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) verstärken. Zu den Schutzmaßnahmen gehören verbindliche Audits, mehr staatliche Kontrollen und eine Kommunikationskampagne sowie die Sensibilisierung der Zollverwaltung und die Reduzierung des Schwarzwildbestandes. Ziel des Landwirtschaftsministeriums ist es auch, die Biosicherheit in schweinehaltenden Betrieben zu erhöhen, um einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche entgegenzuwirken, wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) berichtet.

Seit 2024 sind Audits verpflichtend, denen eine entsprechende Branchenvereinbarung zu Grunde liegt. Die Schweinehalter:innen sollen im Rahmen einer Kommunikationskampagne über die genauen Details informiert werden. Die Ergebnisse der Audits sollen unter anderem den zuständigen Tierärzt:innen zugänglich gemacht werden.

Um das Risiko der ASP-Ausbreitung zu verringern, sollen auch die staatlichen Kontrollen in den Betrieben intensiviert werden. Zudem ist geplant, die Schweinehalter:innen in Frankreich durch landesweite Anlaufstellen bei der Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen zu unterstützen.

Auch in 2024 bietet Myvetlearn.de Tierärztinnen und Tierärzten die E-Learningreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung als Online-Fortbildung an. In Kurs 4 geht Dr. Harlizius (u.a. FTA für Schweine, Mitglied im BTK-Ausschuss für Schweine) auf Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit in Schweinebeständen ein.

ISN