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Südkorea will Schlachtung von Hunden verbieten

Auch wenn es für die westliche Welt kaum vorstellbar ist, gehört der Verzehr von Hundefleisch in einigen Ländern der Welt noch immer dazu. So auch in Südkorea. Dort gibt es nach offiziellen Statistiken mehr als 1.000 Hundefarmen, auf denen bis zu 1 Mio. Tiere pro Jahr aufgezogen und geschlachtet werden. Mit einer historischen Parlamentsentscheidung soll dem nun ein Ende gesetzt werden.

Ein Gesetz, das die Abgeordneten des Parlaments in Seoul nun einstimmig gebilligt haben, soll sowohl die Schlachtung von Hunden als auch den Vertrieb und Verkauf von Nahrungsmitteln mit Hundefleischbestandteilen verbieten. Unter Strafe soll zukünftig auch die Zucht der Tiere zur Fleischproduktion stehen. Das Gesetz müsse nur noch von Präsident Yoon Suk Yeol unterzeichnet werden, was nach Angaben des Deutschlandfunks lediglich eine Formsache ist. Allerdings ist bis zur Vollstreckung eine dreijährige Übergangszeit vorgesehen.

Die jahrhundertealte Tradition wurde schon seit vielen Jahren in dem asiatischen Land hitzig diskutiert. Zuletzt ist der Verzehr von Hundefleisch, besonders in der jüngeren und urbanen Bevölkerung, immer unpopulärer geworden, was auch mit dem steigenden Interesse an Tierrechten zusammenhängt. Zudem ist die Zahl der Vierbeiner in privaten Haushalten in dem asiatischen Land in den vergangenen Jahren gewachsen. Während Tierschützer:innen das geplante Gesetz begrüßen, wollen Züchter dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen. Die Mitglieder des koreanischen Hundefleischverbandes forderten mit zahlreichen Protestaktionen einen Stopp des Gesetzes, weil es nach ihrer Meinung gegen Persönlichkeitsrechte verstoße – einschließlich des Rechts, zu wählen, was man essen wolle.

Deutschlandfunk

CO2-Betäubung nicht tiergerecht – Kritik nimmt zu

Per Gesetz ist vorgegeben, dass Tiere vor der Schlachtung betäubt werden müssen. Neunzig Prozent aller Schlachtbetriebe wenden bei Schweinen die Betäubung mit Kohlendioxid (CO2) an. Bei diesem Verfahren werden die Schweine in Gruppen in eine Gondel getrieben, die sich dann in eine mit hoher CO₂-Konzentration angefüllte Grube hinabsenkt. Dort verbleiben die Tiere, bis sie durch die narkotisierende Wirkung des Gases betäubt sind.

Die EU hat dieses Verfahren in der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung trotz tierschutzrechtlicher Bedenken zugelassen. Die Tiere zeigen nachweislich starke Anzeichen von Erstickung. Durch das CO₂-Gas werden die Mundschleimhäute verätzt und in den 20 bis 30 Sekunden bis zum Eintreten der Wahrnehmungslosigkeit wehren sich die Schweine mit Strampelbewegungen sowie Schlagen gegen die Gitter und äußern schrille Schreie, wie Videoaufnahmen gezeigt haben. Der Ruf nach alternativen Betäubungsmethoden wird lauter, doch bezugnehmend auf offizielle Erklärungen der EU seien Alternativen aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar.

„Die rein wirtschaftlichen Erwägungen können kein rechtfertigender (= vernünftiger) Grund für die Leiden sein, denen die Tiere bei Anwendung der Methode „Kohlendioxid in hoher Konzentration“ ausgesetzt sind“, kritisiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V und deklariert die CO₂-Betäubung als Verstoß gegen geltendes deutsches Tierschutzrecht.

Das Zugeben von Helium oder Argon könnte zwar eine Verbesserung bringen, doch hat sich der Einsatz dieser beiden Gase bislang als wenig praxisreif erwiesen. Als Alternative bliebe die Elektrobetäubung auf modernstem Standard. Die Tierärztliche Vereinigung Tierschutz (TVT) teilte auf Anfrage mit, dass die Beförderung von Tieren zur Elektrobetäubung über den sogenannten Brustbandrestrainer schon seit Jahren ein in den großen Schlachtbetrieben etabliertes Verfahren ist, die keine CO2-Betäubung anwenden. Unter anderem werden dort bereits vollautomatische Elektrobetäubungsanlagen verwendet.

Die Europäische Kommission plant zum Ende des laufenden Jahres, das Thema CO2-Betäubung bei Schweinen zur Diskussion zu bringen. Aus der EU-Pressestelle in Berlin war zu erfahren, dass dies im Rahmen von Vorschlägen zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zum Tierwohl geschehen soll. Grundlage soll demnach ein neuerliches Gutachten der EFSA aus dem Jahr 2020 zu dieser Betäubungsart sein. Der Titel lautet: „Wohlergehen von Schweinen beim Schlachten“.

Agrarheute

Erlasse sollen drohende Tierschutzverstöße bei Transporten vermeiden

Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um tierschutzwidrige Zustände auf und nach Tiertransporten zu vermeiden. So wurde bereits am 9. Oktober 2023 der sogenannte „Ägypten-Erlass“ aktiviert. Mit diesem Erlass sollen die kommunalen Behörden Tiertransporte per Schiff nach Alexandria untersagen, wenn als Bestimmungsort ein Stall im dortigen Hafen angegeben ist. Zudem hat das Ministerium am 22.11.2023 den Veterinärbehörden einen weiteren Erlass zugestellt, der diese auffordert, jegliche Rindertransporte nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan zu untersagen.

„Da aus den genannten Ländern keine Rinder wieder nach Europa zurücktransportiert werden, enden sie alle irgendwann durch Schlachtung ohne Betäubung. Zahlreichen Berichten zufolge wird zur Fixierung der Rinder häufig erhebliche Gewalt eingesetzt und das bedeutet große Schmerzen und Leiden für die Tiere. Unsere Veterinärbehörden sind aber verpflichtet, auch künftige Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu verhindern. Dies geht in den genannten Fällen nur durch Untersagung des Transports. Es gibt für die Veterinärbehörden kein milderes Mittel, diese drohenden Tierschutzverstöße zu verhindern“, erklärt Miriam Staudte.

Ein dritter Erlass, der die Richtlinien für alle längeren Transporte in Drittländer konkretisiert, befindet sich kurz vor der Veröffentlichung. Eine der Neuerungen wird sein, dass der Organisator eines Transports durch Fotos am Bestimmungsort dokumentieren muss, dass die Tiere angekommen und bedarfsgerecht versorgt worden sind. Auf den Fotos müssen Ohrmarken der Tiere erkennbar sein. Dies prüfen die Behörden in standardmäßigen Retrospektivkontrollen.

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz