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Novelle des Tierschutzgesetzes bleibt hinter Erwartungen zurück

Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Enttäuschung über den vorgelegten Referentenentwurf für die Novelle des Tierschutzgesetzes geäußert. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Versprechen seien in großen Teilen nicht umgesetzt worden.

„Versprochen wurde viel, geliefert aber wenig. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Regierung vereinbart, Lücken im Tierschutzrecht zu schließen. Es scheint jedoch, dass die FDP zu Lasten der Tiere eingegriffen hat und sich Cem Özdemir im Kabinett nicht durchsetzen konnte. Die minimalen Verbesserungen sind kein Grund für Jubel. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen den Entwurf dringend nachbessern, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen. Wenn das Tierschutzgesetz so verabschiedet würde, bliebe es ein im Kern auf den Nutzen des Tieres durch den Menschen ausgerichtetes Gesetz – unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Zudem fehlten viele Tierschutz-Forderungen. So zum Beispiel eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren oder ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas. Auch das im Koalitionsvertrag versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern werde nicht umgesetzt. Zudem blieben das Schwanzkupieren bei Schweinen sowie das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, das betäubungslose Kastrieren von Lämmer und Zicklein in Ausnahmefällen bestehen. Weiterhin werde der Onlinehandel von Tieren nicht kategorisch verboten. Ebenso sieht es Ausnahmen von der Videoüberwachung in Schlachthöfen für kleine Betriebe vor. Auch in Bezug auf die Vorschriften im Umgang mit sogenannten Qualzuchten, vor allem im Bereich der Zucht, bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück.

Bis zum 1. März 2024 haben die Interessensverbände nun die Möglichkeit einer Stellungnahme.

Tierschutzbund

Österreich legt neuen Entwurf für Tierschutznovelle vor

Die österreichische Bundesregierung plant strengere Regeln bei der Heimtierhaltung. Vor allem das Halten von Hunden und Exoten wird durch die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes erschwert. So müssen potentielle Hundehalter künftig zuvor eine Ausbildung inklusive Prüfung für einen Sachkundenachweis absolvieren. Für die Haltung von Amphibien, Reptilien und Papageien muss dann fortan ebenfalls ein vierstündiger Sachkundekurs absolviert werden. Der entsprechende Nachweis muss beim Kauf der Tiere vorgelegt werden. Für den Besitz von Hunden ist nun österreichweit eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.

Weiterhin sollen durch die Novelle auch die Regeln für das Beiß- und Angriffstraining bei Hunden deutlich verschärft werden, sowie für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, eine verpflichtende Wesensprüfung sowie ein veterinärmedizinisches Attest erforderlich sein. Die zugehörigen Halter müssen ebenfalls eine Eignungsprüfung ablegen sowie einen Strafregisterauszug ohne Eintrag vorlegen.

Die Novelle soll aber auch der Qualzucht entgegen wirken. So soll eine Qualzuchtkommission eingerichtet werden, die die Merkmale von Qualzucht nach streng wissenschaftlichen Standards festlegen soll. Zudem wird sie auch die Zuchtprogramme von Verbänden überprüfen und die Vollzugsorgane unterstützen.

Das überarbeitete Gesetz sieht auch vor, künftig nicht nur der Verkauf von illegalen Tieren, sondern auch den Kauf unter Strafe zu stellen. So soll der illegale Welpenhandel und das damit verbundene Leid für die Muttertiere und die Welpen verhindert werden.

Die Novelle soll im April im Nationalrat behandelt werden.

orf