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Nachweis der Rindertuberkulose in zwei thüringischen Betrieben

Nachdem Ende Mai 2025 im thüringischen Wartburgkreis bei einem erlegten Wildschwein erstmals Tuberkulose diagnostiziert wurde, ist die Krankheit am 29. Juli 2025 auch in zwei Rinder haltenden Betrieben festgestellt worden. Wie das Gesundheitsministerium erklärt, wurden die beiden betroffenen Betriebe gesperrt, eine Keulung der kompletten Rinderbestände seien jedoch nicht angeordnet worden. Die anderen Tiere sollen stattdessen mit Hautuntersuchungen auf die Rindertuberkulose getestet werden.

Noch sei nicht klar, wo sich die beiden Rinder angesteckt haben. Möglich sei eine Infektion bei Wildtieren, wie eine Sprecherin erklärt. In den vergangenen Wochen war die Krankheit bei einem Fuchs und drei weiteren Wildschweinen nachgewiesen worden. Bis zum Ende des Jahres soll ein intensives Wildtiermonitoring in Jagdgebieten im Gebiet Dermbach und Vacha des Wartburgkreises durchgeführt werden.

Die Rindertuberkulose ist eine Zoonose, die Krankheit kann also von Tieren auf Menschen und umgekehrt übertragen werden. Wildfleisch aus den betroffenen Jagdbezirken sollte daher nur nach einem negativen Testergebnis verzehrt werden. In den Gebieten soll eine festgelegte Anzahl an Wildtieren auf den Erreger untersucht werden.

MDR

Rindertuberkulose: Aussetzung der Entschließung sorgt für Proteste

Während Deutschland seit 1997 wie viele andere europäische Länder als frei von Rindertuberkulose gilt, tritt die anzeigepflichtige Tierseuche in Spanien noch vermehrt auf. Laut kürzlich veröffentlichen Zahlen des spanischen Landwirtschaftsministeriums wiesen 2022 in Kastilien und León 2,07 % der Rinderherden Fälle von Rindertuberkulose auf. In ganz Spanien lag die Herdenprävalenz im vergangenen Jahr bei 1,4 %. Im Jahr 2021 betrug sie 1,48 %. Eine Neuregelung sowie beschlossene Lockerungen in der am meisten betroffenen Provinzen Kastilien und León durch die Regionalregierung, einer Koalition aus dem rechten Partido Popular (PP) und der rechtsextremen Vox, sorgte besonders in angrenzenden Regionen für Aufregung und Besorgnis. Der Beschluss vom 15. Mai 2023 hatte das Ziel, den Rinderhaltern „mehr Autonomie und Flexibilität“ im Umgang mit der Seuche zu ermöglichen.

Nach Anweisung der Europäischen Union (EU) mussten diese Lockerungen nun wieder zurückgenommen werden. Madrid müsse gegen den Beschluss der Regionalregierung vorgehen, heißt es auf Seiten der EU. Das spanische Landwirtschaftsministerium verbot daraufhin Ende Mai 2023 die Verbringung von Rindern über die Grenzen von Kastilien und León hinaus und stellte beim Obersten Gerichtshof den Antrag auf Aussetzung der Entschließung. Dem Antrag der Nationalregierung hatte der Oberste Gerichtshof von Kastilien und León am 5.6.2023 stattgegeben, was zu teils heftigen Ausschreitungen durch betroffene Landwirte führte. Neben den belastenden Kontrollen monieren die Rinderhalter:innen zudem die zu niedrigen Entschädigungen bei positiven Testbefunden.

Rindertuberkulose ist eine ansteckende, durch Tuberkulosebakterien (u.a. Mykobakterium bovis) verursachte Infektionskrankheit. Sie kann zwischen Menschen und Rindern übertragen werden. Es handelt sich also um eine Zoonose.

Proplanta

Der Standard