Menü ≡

Aufwandsentschädigung für Fallwildsuche in Niedersachsen gestrichen

Niedersachsen wird ab dem kommenden Jahr keine Aufwandsentschädigung für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mehr zahlen. „Der zukünftig entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden könne leider nicht mehr entschädigt werden“, heißt es auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben.

Schon mit Blick auf den ASP-Ausbruch in einem Hausschweinbestand im Emsland im vergangenen Jahr 2022, werten die Landwirt:innen und Jäger:innen des Landes diesen Entschluss als ein fatales Signal. „Wir haben keinerlei Verständnis für diese Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums. Die Aufwandsentschädigungen müssen dringend weiterhin und auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 gezahlt werden. ASP-Fälle in Hausschweinbeständen hätten für das Land Niedersachsen Schadenspotenzial in Milliardenhöhe – da sprechen wir von ganz anderen Dimensionen“, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

Um weitere ASP-Ausbrüche zu vermeiden, müsste weiterhin der Schwarzwildbestand reduziert werden, so Hennies. Und dazu gehöre auch, dass die Jägerschaft für ihr Engagement finanziell entschädigt werde, fordert auch Astrid Garben-Mogwitz, Präsidentin des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN). Gemeinsam appellieren die Verbände an das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium, die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen ASP schnellstmöglich wieder einzuführen.

Landvolk Niedersachsen