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Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum

Das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg (MSGIV) weist erneut eindringlich darauf hin, dass sich Haustiere nicht als Weihnachtsgeschenk eignen. Auch wenn Hunde, Katzen, Meerschweinchen oder Kaninchen ganz oben auf der Wunschliste von vielen Kindern stehen, sollten Eltern die Anschaffung eines Haustieres nicht im Rahmen der Geschenkeplanung überlegen. Tiere haben verschiedene Bedürfnisse und so sollte reiflich überlegt werden, ob diese über viele Jahre durchgehend von den Halter:innen erfüllt werden können, sagt Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke.

„Alle Familienmitglieder müssen in die Entscheidung einbezogen werden, um sich vorab intensiv mit den eigenen Möglichkeiten und den Bedürfnissen eines Tieres auseinanderzusetzen. Ein Haustier ist wie ein zusätzliches Familienmitglied, das für viele Jahre täglich Zeit, Fürsorge und Pflege benötigt. Man kann es nicht einfach zurückgeben, wenn nach den Feiertagen die Ernüchterung kommt“, betont Zinke. Oft fehlen gerade bei Spontankäufen notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten, sodass die neue Besitzer:innen schnell mit der Betreuung der neuen Familienmitglieder überfordert sind. Zudem sollte den potentiellen Tierbesitzer:innen bewusst sein, dass neben laufenden Kosten für das Futter auch regelmäßige Tierarztbesuche und gegebenenfalls notwendige Tierschulen bezahlt werden müssen. Um Impulsgeschenke zu vermeiden, verzichten viele Tierheime vor den Feiertagen auf Tiervermittlungen.

MSGIV

Anschaffung von Heimtieren sollte gut geplant sein

Anlässlich des heute (04.10.2023) begangenen Welttierschutztages mahnt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF), Tiere nicht unüberlegt anzuschaffen. Inzwischen leben Heimtiere in fast jedem 2. Haushalt in Deutschland. Doch neben der Freude, die Hunde, Katzen und andere Haustiere in den Alltag bringen, bedeuten diese auch viel Verantwortung. Und leider werden die Bedürfnisse der tierischen Familienmitglieder sowie die Kosten häufig von den Halter:innen unterschätzt.

„Wir raten daher zur überlegten und geplanten Anschaffung von Heimtieren”, erklärt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Sowohl Tierheime als auch der Zoofachhandel oder Züchter:innen können die neuen Halter:innen gründlich bei der Vermittlung beraten, so Holthenrich. Im Gespräch könne auch geklärt werden, ob die Haltungsansprüche des bevorzugten Tieres erfüllen werden können und ob die Halter:innen die lebenslange Verantwortung für das Tier übernehmen wollen. Statt eines Kaufs besteht auch die Möglichkeit, ein Tier aus dem Tierheim zu adoptieren. Denn hier warten zahlreiche Hunde, Katzen und andere Haustiere auf Menschen, die ihnen eine zweite Chance bieten. „Im Tierheim ist auch eine Betreuung ‘auf Probe’ möglich, damit zwischen Tier und Mensch eine Bindung entsteht, zum Beispiel bei Besuchen im Katzenhaus oder Spaziergängen mit dem Hund”, so Holthenrich.

Zur Vorsicht rät der Präsident bei der Wahl der Züchter:innen von Rassetieren. So sollten Interessierte darauf achten, dass sowohl mehrere Welpen als auch das Muttertier zu sehen sind. „Lassen Sie sich Zeit mit der Entscheidung und schieben Sie die Anschaffung lieber auf, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie noch eine umfassendere Beratung benötigen”, rät Holthenrich. „Seriöse Anbieter bleiben im Übrigen auch nach dem Kauf ein Ansprechpartner für alle Fragen zum Tier.”

Den Welttierschutztag nimmt auch Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, zum Anlass, Kritik am Verzug beim Tierschutzgesetz zu äußern. Der Minister fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, den Bundesländern nun endlich den Gesetzesentwurf zur Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorzulegen, der bereits im Juli diesen Jahres vorliegen sollte. Nach nunmehr 10 Jahren sei eine Novellierung des Gesetzes dringend notwendig.

„Das ist für den Tierschutz eine gute Nachricht, denn es werden viele Themen berührt, die schon länger auf eine gesetzliche Regelung warten. Das betrifft u.a. die Anbindehaltung, die Videoüberwachung in Schlachthöfen, Regelungen für den Onlinehandel, Kontrollen in Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie die Ausweitung von Straf- und Bußgeldvorschriften“, erklärt Backhaus. Auch in diesem Jahr unterstützt das Bundesland die Tierheimförderung mit 300.000 Euro, die Kastration freilebender Katzen mit 55.000 Euro sowie Hilfeleistungen für verletzte Wildtiere mit 5.000 Euro zur Verfügung. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die langjährig gewachsenen Strukturen auch zukünftig durch die Förderung aufrechterhalten werden können und es so möglich ist, diese wichtige Arbeit für Heim- und Wildtiere fortzusetzen“, so der Minister abschließend.