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NRW will Haltung von giftigen Tieren dauerhaft verbieten

Anfang 2021 ist in Nordrhein-Wetsfalen die Haltung von giftigen Tieren wie Schlangen, Spinnen und Skorpione für Privatpersonen per „Gifttiergesetz“ verboten worden. Wie erwartet ist die Anzahl der noch in NRW gehaltenen Tiere seitdem gesunken. Wurden im ersten Halbjahr 2021 noch 4.589 Gifttiere in privaten Beständen registriert, so waren es Anfang Oktober 2025 noch 3.740 Tiere. Das geht aus der aktuellen Bilanz des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung hervor.

Die Zahl der registrierten privaten Gifttierhalter reduzierte sich im gleichen Zeitraum von 226 auf 169.

Daher soll das ursprünglich bis Ende des Jahres befristete Gesetz jetzt dauerhaft gelten. Einen entsprechenden Antrag wir die Landesregierung heute in den Landtag zur Abstimmung einbringen.

Zugleich deckten die Behörden 20 illegale Gifttierhaltungen mit insgesamt 250 sehr giftigen Tieren – zumeist Schlangen – auf, wie das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilte.

RP

ASP nun auch in NRW

Nach den ersten Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen haben die örtlichen Behörden Restriktionszonen in den Kreisen Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein eingerichtet. In den betroffenen Kreisen gilt beispielsweise grundsätzlich, dass ausgewiesene Wege nicht verlassen werden dürfen. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen. Wichtig ist es, in der infizierten Zone jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu vermeiden.

Ein verendetes Wildschwein war am 13. Juni 2025 in der Gemeinde Kirchhundem (Kreis Olpe) gefunden und positiv auf das ASP-Virus getestet worden. Bei vier weiteren Wildschweinen, die in unmittelbarer Nähe zum Fundort aufgefunden wurden, wurde ebenfalls die ASP nachgewiesen.

In den Restriktionszonen gelten strenge Maßnahmen wie Jagdverbote und Transportbeschränkungen. Ausgewiesene Wege dürfen nicht verlassen werden, Hunde müssen angeleint bleiben um jegliche Beunruhigung der Wildschweinpopulation zu vermeiden. Das Landwirtschaftsministerium NRW ruft Jäger:innen auf, bei erlegten Wildschweinen eine Blutprobe bzw. bei tot aufgefundenen Wildschweinen eine Tupferprobe zu entnehmen. Dieses Monitoring dient der erhöhten ASP-Überwachung der Schwarzwildpopulation in Nordrhein-Westfalen. Das Land übernimmt die Kosten für die entsprechenden Testungen.

„Unsere Jägerschaft hat die Wildschweinbestände in Nordrhein-Westfalen sehr genau im Blick und sie leistet wertvolle Beiträge beim Einsatz gegen die Afrikanischen Schweinepest. Hierfür bedanke ich mich beim Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen. Sorgen Sie bitte weiterhin landesweit in den Jagdbezirken außerhalb der ‚infizierten Zone‘ aktiv für regulierte Wildschweinbestände. Bitte beteiligen Sie sich an unserem ASP-Monitoring. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam diese hoch ansteckende Tierseuche bekämpfen“, appelliert Ministerin Silke Gorißen.

Landwirtschaftsministerium NRW

Stall der Zukunft zeigt Möglichkeiten der Transformation der Nutztierhaltung

Im Haus Düsse, dem Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, sind zwei Modellställe für Mastschweine entwickelt worden, die Landwirt:innen verschiedene Zukunftskonzepte präsentieren. Die Projektställe vereinen innovative Bautechnik und modernste Haltungsmethoden, um sowohl das Tierwohl als auch den Umweltschutz zu verbessern. Für das Wohlbefinden der Tiere sollen neben einem erhöhten Platzangebot und strukturierten Funktionsbereichen auch Außenklimakontakt bzw. Auslauf mit Wühlgarten und organisches Beschäftigungsmaterial sorgen. Zudem werden technische Verfahren zur Kot-Harn-Trennung angewandt, um die Emissionen zu reduzieren. Ein weiteres Ziel des Projekts „Stall der Zukunft“ ist es, die Akzeptanz für die Schweinehaltung in der Region zu stärken.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das in Deutschland einmalige Vorzeigeprojekt der Nutztierhaltung mit 3,9 Mio. Euro gefördert. Der „Stall der Zukunft“ zeige, wie die Transformation der Nutztierhaltung so gelingen könne, dass auch die konventionellen bäuerlichen Betriebe mitgenommen würden, erklärte NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen bei der feierlichen Eröffnung am 26. Februar 2024.

Weitere Bauprojekte für Mastschweine, Sauen und Ferkel sowie Rinder sollen folgen, um ein kammerweites Gesamtkonzept zur zukunftssicheren Nutztierhaltung aufzubauen, kündigte Dr. Arne Dahlhoff, Direktor der Landwirtschaftskammer NRW. Für die nächsten Jahre sind zudem praxisrelevante Versuche und Erprobungen in den beiden Ställen geplant, um das generierte Wissen an die Praxis weiterzugeben.

Landwirtschaftskammer NRW

Agrarheute

Halter:innen in NRW müssen Tierbestandszahlen melden

Bis spätestens zum 31. Januar 2024 müssen in Nordrhein-Westfalen die Bestände von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen gemeldet werden. Die Tierseuchenkasse weist darauf hin, dass neben Landwirt:innen auch Hobbyhalter:innen sowie gewerbliche Tierhalter:innen zu der Meldung gesetzlich verpflichtet sind, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht geändert hat. Rinderhalter:innen sind ausgenommen, da deren Bestände auf einer zentralen Datenbank gelistet sind. Während für Pferde- und Gehegewildhalter:innen der Stichtag 1. Januar 2024 gilt, müssen Halter:innen von Schweinen, Schafen, Ziegen, Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten, Gänsen, Küken oder Bienen den jeweiligen Höchstsatz melden. Halter:innen von Kameliden sind hingegen lediglich zu einer Erstanmeldung verpflichtet, weitere Meldungen sind nicht erforderlich. Der einfachste Weg ist die Online-Meldung.

Landwirtschaftskammer NRW

Blauzungenkrankheit in NRW nachgewiesen

Rund fünf Wochen, nachdem die Niederlande von Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit (BTV) in den Provinzen Nordholland und Utrecht berichtet haben, ist bei einem Schaf im nordrhein-westfälischen Kreis Kleve die erste Infektion mit Serotyp 3 (BTV-3) festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat den Nachweis bestätigt. Ganz Nordrhein-Westfalen verliert somit den Status „BTV-Frei“. Das Institut rechnet mit weiteren Ausbrüchen, insbesondere in NRW und Niedersachsen. Vor allem Schafe, Ziegen und Rinder mit BTV-typischen Symptomen sollten auf eine mögliche Infektion untersucht werden.


Seit dem ersten BTV-Nachweis in den Niederlanden hatten sich die Infektionen rasant ausgebreitet. Inzwischen haben die Behörden 616 Fälle mit klinischen Symptomen und 1020 Fälle mit positiven Laboruntersuchungen, meist bei Schafen, gemeldet. Das Land verzeichnet bislang bis zu 25 Prozent Verluste bei infizierten Schafen. Am 9. Oktober 2023 ist es zudem erstmals zu einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 gekommen. Da es derzeit kein Impfstoff gegen den Serotyp 3 zur Verfügung steht, rät das FLI, empfängliche Tiere vor Stichen der Gnitzen schützen, die das Virus übertragen.

FLI

Landwirtschaftsministerium NRW

Tierheime in NRW durch urlaubsbedingte Tieraufnahmen am Limit

Am 22. Juni 2023 haben in Nordrhein-Westfalen (NRW), dem Bundesland mit der größten Bevölkerung, die Sommerferien begonnen. Viele Familien sind in den Urlaub gereist. Aus diesem Anlass wurden trotz jahrelanger, umfassender Aufklärung und Informationen, insbesondere von Seiten der Tierschutzvereine, sowie der Androhung von Geldstrafen, auch in diesem Sommer wieder viele Hunde, Katzen und Heimtiere in den Tierheimen abgegeben bzw. ausgesetzt.

Zahlreiche Tierheime in NRW sind daher restlos überfüllt. „Wir sind komplett voll im Katzenbereich, ebenso bei Hunden und Kleintieren“, informierte das Düsseldorfer Clara-Vahrenfolz-Tierheim, das bereits Notfallboxen aufgestellt hat. Zudem würden immer mehr Wildvögel in der Einrichtung abgegeben, für die das Tierheim keine Kapazitäten habe. „Aufgrund der hohen Fundtier-Zahlen ist es uns jedoch schon längere Zeit nicht mehr möglich, Abgabekatzen aufzunehmen“, erklärte auch eine Mitarbeiterin des Bielefelder Tierheimes.

Um die stark gestiegenen Kosten abzufedern, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen eine Förderung bereitgestellt, die noch bis zum 31.08.2023 von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen beantragt werden kann. In einer kostenlosen Online-Infoveranstaltung der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement am 18. Juli 2023 erklärt die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn, was bei der Antragstellung zu beachten ist.  

Proplanta

Landesservicestelle NRW