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Novellierung der (tier)ärztlichen Ausbildung stockt

Die dringend notwendige Reform der Ärztlichen Approbationsordnung (AO) lässt weiter auf sich warten. Die für Februar diesen Jahres geplante wichtige Kabinettsbefassung ist entfallen, ein neuer Termin ist noch nicht bekannt gegeben worden. Die für den 1. Oktober 2027 geplante Novellierung scheint so weiter in Verzug zu geraten. „Die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung ist Teil des sogenannten Masterplans Medizinstudium 2020, der im März 2017 von Bund und Ländern beschlossen wurde. Dem Namen nach haben wir mit dieser Reform also jetzt schon vier Jahre Verzug. Sie darf keinesfalls auf den letzten Metern scheitern”, erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK)

Noch immer ist allerdings die Finanzierung der Reform nicht geklärt. Die Bundesländer fordern eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Folgekosten, was bislang abgelehnt wurde. Um eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte ärztliche Versorgung in allen Regionen Deutschlands auch in Zukunft sicherstellen zu können, fordert die BÄK insbesondere die vorgesehene Verzahnung von praktisch-klinischen sowie grundlagenwissenschaftlichen Inhalten im Studium.

„Die Reform muss kommen, auch wenn bei einigen Punkten noch Verbesserungsbedarf besteht”, betonte Reinhardt. Auch die Tierärztliche Approbationsverordnung (TAppV) muss dringend reformiert werden. Ebenso wie der Abbau der überbordenden Bürokratie ist dies ein wichtiges Mittel, um dem Fachkräftemangel in der Veterinärmedizin entgegenzuwirken. Die Bundestierärztekammer und der Bund praktizierender Tierärzte (bpt) haben ihre Vorschläge für die Novelle bereits dem BMEL unterbreitet.

Die Initiative Tierarztmangel.de des Dessauer Zukunftskreises (DZK) hat mit dem Wörlitzer Memorandum verschiedene Maßnahmen erarbeitet, um den Tierarztmangel zu lindern und damit eine angemessene tierärztliche Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Haus- und Nutztiere sicher zu stellen.

BÄK.de

Missstände bei Tiertransporten müssen beseitigt werden

Die EU-Kommission hatte bereits für September 2023 ein großes Tierschutzpaket angekündigt, welches unter anderem auch Verbesserungen im Bereich Tiertransporte beinhalten sollte. Doch wurde dieses bis jetzt nicht vorgelegt. Stattdessen plant die Kommission, einen Novellierungsentwurf am 6. Dezember 2023 zu präsentieren. Die andauernde Verzögerung hat die Bundestierärztekammer (BTK) zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich das Leid der Tiere auf Transporten zu beenden und Rechtssicherheit für die zuständigen Amtstierärzt:innen zu schaffen.

„Die EU-Kommission hat zum angekündigten EU-Tierschutzpaket noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Um die skandalösen Mängel bei Tiertransporten zu beseitigen, muss die Bundesregierung nun endlich tätig werden”, mahnt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

Erneut fordert die Tierärzteschaft ein Exportverbot von Schlachtvieh in Drittländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und eine unverzügliche Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt. In dem Fall, dass Wartezeiten nicht zu vermeiden sind, sollten ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten gewährleistet sein.

Grundsätzlich sollte der Lebendtiertransport durch den Transport von Schlachtkörpern bzw. tierischen Erzeugnissen sowie Zuchttierexporte so weit wie möglich durch das Versenden von Sperma oder Embryonen ersetzt werden. Weiterhin fordert die BTK eine Transportdauerbegrenzung auf max. 8 Stunden für Schlachttiere, wobei die Ver- und Entladezeiten der Beförderungsdauer hinzuzurechnen sind. Außerdem sollte eine Abfertigung von Tiertransporten nur dann erlaubt sein, wenn vor dem ersten Transport durch eine von der EU einzuberufende unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden können.

Abschließend appelliert die BTK an die Bundesregierung, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission die mehrfach angekündigte Überarbeitung der Verordnung wie versprochen vorlegt.

BTK