BTK-Stellungnahme zur SWR-Doku über Tierarztkosten
Die Bundestierärztekammer hat zu dem am 19. Mai 2025 ausgestrahlten SWR-Beitrag „Tierisch
teuer – Was hinter den hohen Tierarztkosten steckt“ Stellung bezogen. Man nehme den Beitrag mit großer Sorge zur Kenntnis, da er ein einseitiges und tendenziöses Bild der tierärztlichen Versorgung in Deutschland aufzeichnet und der komplexen Realität in den Praxen und Kliniken nicht gerecht wird, heißt es darin:
Zwar wird im Beitrag der Eindruck erweckt, unterschiedliche Perspektiven – von Tierhaltenden,
Tierärzt:innen sowie aus der Politik – seien gleichermaßen berücksichtigt worden. In der
Gesamtschau entsteht jedoch kein ausgewogenes Bild. Vielmehr werden v. a. Einzelfälle mit
besonders hohen Rechnungen, emotionale Härtefälle und zugespitzte Aussagen in den
Mittelpunkt gestellt. Dadurch wird der Eindruck verstärkt, hohe Tierarztkosten seien Ausdruck
mangelnder Fairness oder unangemessener Abrechnung durch die Tierärzteschaft. Dies
weisen wir entschieden zurück.
Auch hinken die dort ausgestrahlten Vergleiche einzelner Praxisbeispiele. Durch einzelne Aussagen im Beitrag entsteht zudem der Eindruck, eine „faire“ Abrechnung bestehe darin, bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise zu berechnen. Das ist aus Sicht der Bundestierärztekammer irreführend und entspricht nicht den Vorgaben der Gebührenordnung (GOT).
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte ist kein Instrument zur Benachteiligung von Tierhaltenden. Im Gegenteil: Sie schafft Transparenz, setzt verbindliche Unter- und Obergrenzen und schützt damit sowohl Tierhaltende als auch die Qualität der tierärztlichen Versorgung. Ohne eine verbindliche Gebührenordnung drohten unübersichtlichere Preise, wachsender wirtschaftlicher Druck auf Praxen und Kliniken, eine Verschlechterung der Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen und im Notdienst – und langfristig möglicherweise sogar höhere Kosten für Tierhaltende.
Gleichzeitig ist eine angemessene Vergütung die Voraussetzung dafür, dass Tierärzt:innen qualifiziertes
Personal beschäftigen, Mitarbeitende leistungsgerecht bezahlen, in moderne Diagnostik investieren und Behandlungen mit der gebotenen Sorgfalt durchführen können. Das dient unmittelbar dem Tierwohl.
Schon heute ist es vielerorts schwierig, Notdienste aufrechtzuerhalten und ausreichend Fachpersonal zu finden. Gerade die Notfallversorgung bedeutet erhebliche Personalvorhaltung zu Nacht-, Wochenend- und Feiertagszeiten, hohe organisatorische Belastungen und zusätzliche Kosten. Trotz der in der GOT vorgesehenen Zuschläge ist dieser Bereich für viele Praxen wirtschaftlich kaum rentabel.
Der Beitrag stellt hingegen v. a. Extremfälle mit sehr hohen Rechnungsbeträgen in den Vordergrund. Diese Fälle sind für die betroffenen Tierhaltenden zweifellos belastend. Sie bilden jedoch nicht den Alltag tierärztlicher Abrechnung ab. Der Großteil tierärztlicher Rechnungen bewegt sich auf einem deutlich niedrigeren Niveau und liegt in der Regel nicht im Bereich besonders hoher Sätze. Gerade deshalb wäre es aus unserer Sicht journalistisch geboten gewesen, die gezeigten Einzelfälle stärker einzuordnen und nicht als repräsentativen Eindruck tierärztlicher Versorgung stehen zu lassen.
Zur ungekürzten Stellungnahme >>>
Auch die Darstellung, Tierhaltende müssten künftig stärker selbst entscheiden, welche Behandlungen „Sinn machen“ und ob es immer die neueste Untersuchung sein müsse, greift zu kurz. Selbstverständlich gehört eine sorgfältige Beratung über Diagnostik- und Therapieoptionen, Prognosen, Kosten und Alternativen zum tierärztlichen Alltag. Gleichzeitig darf nicht der Eindruck entstehen, moderne Diagnostik oder fachlich sinnvolle Untersuchungen seien bloße Zusatzleistungen, auf die ohne weiteres verzichtet werden könne. Tierärzt:innen sind dem Tierwohl verpflichtet. Ihre Empfehlungen beruhen auf fachlicher Einschätzung, medizinischer Verantwortung und dem Ziel, Leiden zu vermeiden oder zu lindern.
Kritisch sehen wir zudem, dass im Beitrag Aussagen zur Rechtmäßigkeit der GOT unwidersprochen stehen bleiben. Die Gebührenordnung ist geltendes Recht. Sie wurde auf Grundlage einer fachlichen und wissenschaftlichen Bewertung novelliert und dient ausdrücklich der Sicherstellung einer transparenten, qualitätsgesicherten und flächendeckenden tierärztlichen Versorgung. Eine Debatte über Weiterentwicklung und Evaluation der GOT ist legitim und notwendig. Sie sollte jedoch sachlich geführt werden und darf nicht auf die Erzählung vermeintlich überhöhter Tierarztrechnungen reduziert werden.
Die Bundestierärztekammer spricht sich dafür aus, die Gebührenordnung im Zuge der Evaluation sachgerecht weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch eine regelmäßige, planbare Anpassung der Gebührenhöhe. Solche schrittweisen Anpassungen schützen Tierhaltende besser als sprunghafte Erhöhungen nach langen Zeiträumen, weil Kosten dadurch berechenbarer bleiben.
Wir halten es daher für erforderlich, die einseitige Darstellung des Beitrags journalistisch nachzuarbeiten. Aus Sicht der Bundestierärztekammer sollte der SWR die Berichterstattung um einen Folgebeitrag ergänzen, in dem die tierärztliche Perspektive angemessen zu Wort kommt. Dazu gehören insbesondere die wirtschaftliche Realität von Praxen und Kliniken, die weiterhin im Vergleich zu anderen akademischen Heilberufen häufig nicht angemessene Vergütung tierärztlicher Arbeit, die Herausforderungen im Notdienst, der Fachkräftemangel sowie die zentrale Bedeutung der GOT für Transparenz, Qualität und Versorgungssicherheit.
Tierhaltende brauchen eine sachliche und nachvollziehbare Einordnung tierärztlicher Kosten.
Sie brauchen keine Verunsicherung und keine pauschale Gegenüberstellung von „fairen“ und
vermeintlich überteuerten Tierärzt:innen. Die große Mehrheit der Tierärzteschaft arbeitet verantwortungsvoll, transparent und unter erheblichem wirtschaftlichem und personellem Druck. Dieses Bild kam in dem Beitrag aus unserer Sicht nicht ausreichend zur Geltung.
Wir stehen dem SWR für eine sachliche Einordnung und für weitere Gespräche gern zur Verfügung.
Mehr Schutz vor Übergriffen in Tierarztpraxen
Die Bundestierärztekammer (BTK) begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens – ausdrücklich, dass durch die geplante Streichung des § 115 Absatz 3 und die Änderung des § 116 StGB der besondere strafrechtliche Schutz künftig auch auf Tierärzt:innen sowie Angehörige eines Heilberufs, deren berufsmäßig tätige Gehilfen und Personen in der Ausbildung, ausgeweitet werden soll. Der Gesetzentwurf rückt die besondere Schutzwürdigkeit von Personen in den Fokus, die tagtäglich Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen.
„Wir haben mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die zunehmende Bedrohung insbesondere des medizinischen Fachpersonals im Notdienst ernst genommen wird und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Anstrengungen unternimmt, diese vulnerable Gruppe besser zu schützen“, erklärt BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel. „Angriffe auf Personen, die tagtäglich Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen, sind nicht hinnehmbar und müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden“, macht der BTK-Präsident deutlich.
Gerade Tierärzt:innen sowie Tiermedizinische Fachangestellte sind insbesondere im Notdienst einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Eine von der BTK bereits im Jahr 2020 durchgeführte Umfrage zeigte teilweise erschreckende Ergebnisse hinsichtlich Bedrohungen und Gewalt in tierärztlichen Praxen. Hinzu kommt, dass Tierarztpraxen Hausapotheken mit Arzneimitteln vorhalten und damit auch Ziel von Beschaffungskriminalität werden können.
Auch Amtstierärzt:innen sind im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit – etwa bei Kontrollen – immer wieder verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt. „Der besondere strafrechtliche Schutz dieser Berufsgruppe ist daher dringend erforderlich und längst überfällig“, sagt Dr. Vogel.
„Die vielfältigen Tätigkeitsbereiche der Tierärzt:innen und ihre bedeutende tägliche Arbeit für Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz machen einen besonderen Schutz zwingend notwendig“, sagt Vogel. Die geplante Gesetzesänderung entspreche einer langjährigen Forderung der BTK.
BTK
Bpt thematisiert Tierarztmangel auf der Grünen Woche
Vom 19.-28. Januar 2024 findet in Berlin die Internationale Grüne Woche statt. Auch der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) ist mit einem Messestand (Stand Nr. 415) vertreten. Unter anderem soll dort auf den anhaltenden Tierärztemangel aufmerksam gemacht werden. So lädt der Verband am morgigen Donnerstag (25.1.2024) alle Interessierten von 16 bis 17 Uhr zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Lücken in der tierärztlichen Versorgung verhindern. Jetzt handeln! Aber wie?“ ein.
Lücken im geltenden Arbeitszeitgesetz verhindern, dass angestellte Tierärzt:innen, im Gegensatz zu Humanmediziner:innen, keine kompletten Wochenenddienste übernehmen dürfen, was den tierärztlichen Notdienst stark beeinträchtigt. „Die Tierärzte wurden bei der Festlegung von Ausnahmen beim Arbeitszeitgesetz einfach vergessen, dabei betrifft das Problem alle Notdienstberufe“, kritisiert bpt-Geschäftsführer Heiko Färber. Schon seit langem kämpft der bpt dafür, dass die Bundesregierung für Tierärzte eine Ausnahme im Arbeitszeitgesetz zulässt. „Wir wünschen uns von der Bundesregierung gezielte Maßnahmen wie die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und den im Koalitionsvertrag festgelegten Bürokratieabbau, damit der Tierarztberuf wieder attraktiver werden kann“, ergänzt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. Denn zusätzlich zu der hohen Verantwortung und dem körperlich belastenden Arbeitsalltag kommen auch die wachsenden bürokratischen Aufgaben in der Tiermedizin hinzu. Zahlreiche Tierärzt:innen müssen täglich viele Stunden ihrer Arbeitszeit mit die verpflichtenden Aufzeichnungen und Meldungen verbringen. Diese Zeit fehlt dann für die Untersuchung und Behandlung kranker Tiere. Auch das macht den Tierarztberuf heute unattraktiv und verschärft den Personalmangel.
„Politik und Gesellschaft scheinen die umfangreichen Verantwortungsbereiche der Tierärztinnen und Tierärzte nicht bewusst zu sein: Tierwohl und Tiergesundheit im Heimtier- und Nutztierbereich bedeuten auch Verbraucherschutz vor Zoonosen und die Erhaltung der Versorgungs- und Lebensmittelsicherheit. Anders kann ich mir nicht erklären, dass uns immer mehr Verwaltungsaufgaben aufgebürdet werden, die uns von der Arbeit am Tier abhalten“, so Moder.
Auch der Dessauer Zukunftskreis (DZK) hat sich verstärkt mit dem Thema Tierarztmangel auseinandergesetzt. Unter anderem hat der DZK mit dem Wörlitzer Memorandum Lösungsansätze gegen den Fachkräftemangel erarbeitet. Diese sind auf der Webseite tierarztmangel.de nachzulesen.
bpt
Mehr Verständnis von Tierbesitzer:innen wünschenswert
Der Tierärztemangel hat unter anderem zu vermehrten Schließungen von Tierkliniken geführt. Das hat zur Folge, dass die noch verbliebenen Kliniken besonders zu Nachtzeiten mitunter einen sehr hohen Zulauf haben. Nicht immer reagieren die Tierbesitzer:innen auf die teils langen Wartezeiten mit genügend Geduld. Auch die Geschäftsführerin der Tierklinik AniCura Recklinghausen, Dr. Martina Krutzinna, berichtet über ungeduldige und verständnislose Tierbesitzer:innen, die vor allem während der Notdienste im Wartezimmer pöbeln und schimpfen, teilweise sogar handgreiflich werden. Zu den längeren Wartezeiten kommen aus Sicht der Tierhalter:innen auch die erhöhten Behandlungskosten seit der Gebührenerhöhung im November 2022 hinzu.
„Den Leuten geht es oft nicht schnell genug. Zumal sie nicht wissen, was im hinteren Bereich passiert. Dabei tun wir unser Bestes. Hier geschieht so viel Gutes“, beschreibt Klinik-Managerin Antje Terdenge die Situation. Das Klinikpersonal, die 18 Tierärzt:innen und zahlreiche Tiermedizinische Fachangestellte, arbeite rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Hinzu komme, dass die nächsten Tierkliniken sich in Duisburg oder Bielefeld befinden, viele Kilometer entfernt, sagt Terdenge.
Das Verständnis für die Tierbesitzer:innen sei dennoch da, sogar in kritischen Fällen, wenn beispielsweise das Geld nicht für die teils teuren Behandlungen reiche. „Wir schicken niemanden weg, der lebensbedrohlich erkrankt ist“, betont Krutzinna. Außerdem sei zum Beispiel Ratenzahlung möglich. Grundsätzlich sei eine Tier-Krankenversicherung dringendst empfohlen, denn eine Behandlung kann schnell weit über 1.000 Euro kosten.
Nach mehreren bedrohlichen Vorfällen während der nächtlichen Notfallsprechstunde hat sich die Klinik nun entschlossen, die Sicherheitsmaßnahmen zu intensivieren und einen Wachdienst zu beauftragen bzw. eine Sicherheitsschleuse zu installieren, um auch die Mitarbeitenden vor pöbelnden Tierbesitzer:innen zu schützen. „Wir müssen in unsere Sicherheit investieren“, sagt Martina Krutzinna, „denn sonst kündigt immer mehr Personal, und wir können den Notdienst nicht mehr aufrechterhalten.“ Eine äußerst traurige Entwicklung, aber leider notwendig.
Recklinghäuser Zeitung
Tierärztliche Notfallversorgung ist Zumutung für Tierhalter:innen
Der Tierarztmangel wird in Deutschland immer mehr zu einem Besorgnis erregenden Thema. Besonders in Notfallsituationen nachts oder am Wochenende müssen Halter:innen von Haustieren nicht selten viele Kilometer fahren, um ihr verletztes oder erkranktes Tier behandeln lassen zu können. Die Hamburger Hundehalterin Julia Strelow bezeichnet die aktuelle Situation als Zumutung und hat daher eine Petition gestartet. Darin fordert sie die dringende Verbesserung der tierärztlichen Notfallversorgung. In einem so großen Stadtgebiet sei es nicht ausreichend und zumutbar, dass Entfernungen von 20 Kilometern oder mehr zurückgelegt werden müssen, um ein verletztes Tier behandeln lassen zu können, so Strelow. Bislang haben 520 Menschen unterzeichnet.
„Wie kann es in einer Millionenstadt wie Hamburg sein, dass es im Notfall keine oder kaum eine ärztliche Versorgung von Kleintieren gibt, die sich im Stadtgebiet befindet?“, fragt sich Strelow. Ein tierärztlicher Notdienst kostet jedoch Geld und Personal. Und auch für Tierärzt:innen gilt die gesetzliche Arbeitszeitregelung. „Früher waren viel mehr Tierärzte selbstständig und haben so lange gearbeitet wie erforderlich“, erklärt Christina Bertram, Vizepräsidentin der Tierärztekammer Hamburg.
In der Nutztiermedizin hat der anhaltende Tierarztmangel noch viel weitreichendere Konsequenzen. In einigen Regionen des Landes schließen mehr Großtierpraxen als neue eröffnet oder übernommen werden. Zahlreiche Landwirt:innen sind daher sehr besorgt und fürchten um die Gesundheit ihrer Tiere. In den Veterinärämtern, aber auch in den ländlichen Praxen blieben viele Stellen unbesetzt, heißt es von Seiten der Bayerischen Tierärztekammer. Als Gründe hierfür werden unter anderem die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen und die zunehmende Bürokratie, vornehmlich im Bereich der Nutztierhaltung, genannt. Hinzu käme der demografische Wandel, wie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erklärt. Die bayerische Landesregierung plant daher, die Landtierarztquote durch weitere zusätzliche Maßnahmen wie Stipendien oder eine finanzielle Unterstützung für die Niederlassung auf dem Land zu ergänzen.
Das zeigt auch die Exakt-Reportage Tierarzt auf dem Land gesucht! Wer kümmert sich um kranke Kühe und Schweine?
Auch der Dessauer Zukunftskreis (DZK) hat sich am letzten Septemberwochenende erneut im Rahmen eines Branchentreffens mit dem Tierärztemangel sowie möglichen Lösungsansätzen befasst. Diese Vorschläge können auf der Webseite Tierarztmangel.de nachgelesen werden. Hier werden auch News zum Thema Tierärztemangel veröffentlicht.
Außerdem informiert die Webseite BerufTierarzt.de über die Vielfältigkeit des tierärztlichen Berufs sowie das Studium der Veterinärmedizin. Tierärztinnen und Tierärzte aus allen Bereichen sind herzlich eingeladen, dabei mitzuwirken.
Hamburger Abendblatt
Bayerisches landwirtschaftliches Wochenblatt
Tierarztmangel: Arbeitszeitgesetz muss umgehend flexibilisiert werden
Der seit Jahren anhaltende Mangel an tiermedizinischen Fachkräften gefährdet zunehmend eine flächendeckende Versorgung von Haus-, Hobby- und Nutztieren. Der Personalmangel schränkt insbesondere den Not- und Nachtdienst ein. Das gefährdet nicht nur die Tiergesundheit, sondern auch den Tierschutz. Ein verändertes Auswahlverfahren für Studierende der Veterinärmedizin, angepasste Studieninhalte, verbesserte Arbeitsbedingungen sowie eine Entbürokratisierung des Berufsalltags könnten u.a. zur Lösung dieses Konfliktes beitragen, wie die Bundestierärztekammer (BTK), die Landestierärztekammern sowie der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) erklären.
In einer gemeinsamen Presseerklärung fordern die Verfasser:innen die Bundesregierung auf, das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren, damit die verfügbaren Arbeitszeiten sinnvoller verteilt werden können. Die Tierärzteschaft schlägt in ihrer Erklärung erneut eine gesetzliche Umstellung von einer Tages-Höchstarbeitszeit auf eine Wochen-Höchstarbeitszeit sowie eine begrenzte Verkürzung vorgegebener Ruhezeiten und flexible Wochenend- und Feiertagsregelungen vor. Nur so könne sichergestellt werden, dass angestellte und selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte den tierärztlichen Notdienst aufrechterhalten können. Die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung sind aufgefordert, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes aktiv umzusetzen.
Auch der Dessauer Zukunftskreis (DZK) befasst sich am 27. und 28. September 2023 erneut im Rahmen eines Branchentreffens mit dem Tierärztemangel sowie möglichen Lösungsansätzen. Diese Vorschläge werden im Anschluss an das Treffen in Wörlitz auf der Webseite Tierarztmagel.de veröffentlicht. Hier werden auch News zum Thema Tierärztemangel veröffentlicht.
Außerdem informiert die Webseite des DZK BerufTierarzt.de über die Vielfältigkeit des tierärztlichen Berufs sowie das Studium der Veterinärmedizin. Tierärztinnen und Tierärzte aus allen bereichen sind herzlich eingeladen, dabei mitzuwirklen.
bpt
Tierarztmangel.de
Für den Notfall beim Haustier gewappnet sein
Ein Notfall bei einem Haustier kann jederzeit auftreten. Die Tierschutzombudsstelle Wien appelliert daher an die Halter:innen, sich auf einen solchen Ernstfall gut vorzubereiten und hat die wichtigsten Punkte auf ihrer Seite zusammengefasst. Neben blutenden Verletzungen und Vergiftungen können bei den tierischen Familienmitgliedern auch Probleme der Organfunktionen, Dehydrierung, Herz-Kreislauf-Stillstand und noch viele andere gesundheitliche Extremzustände auftreten.
„Bei tierischen „Notfellen“ müssen sich die Tierhalter:innen gut vorbereiten, um im Ernstfall rasch und richtig reagieren zu können. Das umfasst u.a. gute Planung, die Aneignung von Wissen sowie die regelmäßige Überprüfung von Verfügbarkeiten und Notfall-Kontakten“, erklärt Eva Persy. Die Wiener Tierschutzombudsfrau empfiehlt Halter:innen daher, sich in speziellen Erste-Hilfe-Kursen auf ein möglicherweisen lebensbedrohlichen Notfall vorzubereiten.
„Wie auch beim Menschen macht es Sinn, das Wissen regelmäßig aufzufrischen und Kurse zu wiederholen, damit sie einen Notfall nicht nur erkennen, sondern auch die passenden Ersthilfe-Maßnahmen abrufbereit haben“, rät Persy. Zudem sollte eine Tierklinik bzw. -praxis vor dem Aufsuchen zunächst telefonisch kontaktiert werden. „Neben der raschen Hilfe fürs Tier ist es im Notfall am wichtigsten, die Ruhe zu bewahren, um das Tier in solch einer schlimmen Situation vertrauensvoll unterstützen zu können“, so Persy.
Um auch als Tierärzt:in für den Notdienst gewappnet zu sein, bietet Myvetlearn.de die Online-Seminar-Reihen Sicher durch den Notdienst zur Fortbildung an.
Stadt Wien
Sicher durch den Notdienst, Kurse 1-4
Sicher durch den Notdienst, Kurse 5-10
Fenstersturz kann für Katzen fatale Folgen haben
Gerade in der warmen Jahreszeit stehen viele Fenster und Balkontüren offen. Ein Sturz aus großer Höhe kann für Katzen jedoch schlimme Folgen haben. Wie die Vetmeduni Wien darlegt, kann ein Sturz zu schwerwiegenden Verletzungen führen und die Behandlung der gestürzten Samtpfoten ein langwieriger Prozess sein. Am häufigsten sind Verletzungen im Bereich des Brustkorbes dokumentiert. Neben Quetschungen und Blutungen der Lunge kann es auch zu Rippenbrüchen kommen. Ein Drittel der Katzen erleidet bei einem Sturz Verletzungen im Gesichtsbereich, inklusive Kiefer- und Zahnfrakturen. Zudem kommt es bei ungefähr der Hälfte der Sturzopfer zu Brüchen der Extremitäten oder des Beckens, was auch mit Verletzungen von Organen, Blutgefäßen und Nerven im Beckenbereich einhergehen kann. Trotz sofortiger Behandlungsmaßnahmen kann es, je nach Verletzungen, zu einer Verschlechterung des Zustands bis zum Tod kommen.
Auch bei Prellungen im Bereich der Wirbelsäule sind Lähmungen aller Extremitäten oder der Hinterbeine möglich, was eine mehrwöchige Genesung nach sich ziehen kann. Sollte die Katze nach einem Sturz stabil erscheinen, besteht die Möglichkeit, dass innerhalb von 48 Stunden schwere Atemprobleme und bis zu 72 Stunden nach dem Sturz neurologische Symptome auftreten. Daher rät die Vetmeduni Wien dringend, das Sturzopfer unmittelbar durch die/den Tierärztin/Tierarzt untersuchen zu lassen.
Balkone und Fenster sollten auf jeden Fall gut gesichert werden, um Stürze zu vermeiden. Aber auch gekippte Fenster stellen eine Gefahrenquelle dar: die Katzen könnten versuchen, durch dieses zu klettern und dann steckenbleiben. Befreiungsversuche führen dann meist zum Abrutschen im Fensterspalt nach unten. Um auf gestürzte, plötzlich erkrankte oder verletzte Tiere im Notdienst gut vorbereitet zu sein, bietet Myvetlearn.de zwei Online-Seminarreihen zur Fortbildung für Tierärzt:innen an.
IDW
Sicher durch den Notdienst auf Myvetlearn.de
bpt widerspricht BaT bei Beurteilung der Flexibilisierung des AZG
Am 5. Juni hat der Bund angestellter Tierärzte (BaT) mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes exklusiv für die Tiermedizin eine Absage erteilt hat. Die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme habe dem BaT sogar schriftlich mitgeteilt, dass das Arbeitszeitgesetz genügend Möglichkeiten biete, um den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber angemessen zu gestalten. Der bpt sei auch auf die weitergehenden tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht worden. Letzteres dementierte der Geschäftsführer des bpt, Heiko Färber, jetzt auf der Webseite des Verbandes. Dort heißt es:
1. Der bpt hat bis dato weder eine – wie vom BaT erwähnt – offizielle schriftliche Mitteilung noch irgendeine informelle Mitteilung vom BMAS in dieser Sache erhalten (Stand 19. Juni 2023). Die suggerierte offizielle Position des BMAS scheint es also nicht zu geben,
2. Ganz im Gegenteil. Im F.A.Z.-Interview vom 25. Mai 2023 antwortet der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, auf die Frage, ob es mehr Spielräume für flexible Arbeitszeiten geben soll und ob er dazu schon Pläne des Arbeitsministers kenne: „Nein, und da gerät der Arbeitsminister auch zunehmend in Verzug.“ Und weiter: „Es ist Aufgabe der Politik, es möglich zu machen, wenn jemand seinen vollen Lohn an vier Tagen erarbeiten möchte. Wenn in einem Arbeitsverhältnis 35 oder 38 oder 40 Stunden pro Woche vereinbart sind, dann muss man den Menschen doch nicht zusätzlich vorschreiben, dass sie diese Stunden auf 5 Tage verteilen müssen.“ Das hört sich klar danach an, dass es eben keine abgestimmte Position der Ampel-Koalition gibt, es sich bei der Mitteilung an den BaT folglich nur um die (unabgestimmte) Meinung des BMAS handelt. Deshalb steht die AZG-Flexibilisierung, wie im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, auch weiter auf der Agenda und deshalb wird sich der bpt gemeinsam mit dem Bundesverband Freier Berufe (BFB) auch weiterhin für eine gesetzliche AZG-Flexibilisierung für Notdienstberufe stark machen – und zwar im Sinne von flexiblerer Arbeitseinteilung, nicht im Sinne von Mehrarbeit für die angestellten Tierärzte/innen.
3. Bereits mit Schreiben vom 25. November 2019 (!) hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf die Anfrage der damaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wie folgt geantwortet: „Auf der Arbeitnehmerseite strebt der 2016 gegründete Bund angestellter Tierärzte (BaT) einen Tarifvertrag an. Außerdem haben sich zwei Arbeitgeberverbände gegründet (VUK und GfT). Aus diesen Verbänden können sich Tarifpartner entwickeln, die dann Tarifverträge für angestellte Tierärzte vereinbaren. Wie im Bereich der Humanmedizin wären so bei Bereitschaftsdienst auf 24-Stunden-Dienst möglich.“
Ob das den BaT-Mitgliedern bewusst ist? Diese Mitteilung ist jetzt 4 Jahre alt. Trotz dramatischer Notdienstkrise, Rückgang der Klinikzulassungen und Tierärztemangel, hat der BaT in dieser Sache in 4 Jahren nichts vorangebracht, keine Verhandlungspartner gefunden, keinen Tarifvertrag geschlossen. Mit Blick auf die flächendeckende Tierarztversorgung und damit den Tierschutz, vor allem aber auch mit Blick auf das „Well-Being“ der Selbständigen, auf deren Schultern das Notdienstsystem in der Fläche immer noch lastet, halte ich die kategorische Ablehnung einer gesetzlichen AZG-Flexibilisierung für berufspolitisch verantwortungslos.
4. Und zu guter Letzt: Dass sich der BaT für tariffähig hält, ist seine Meinung. Ob letztlich Gerichte dem BaT dann auch die Tariffähigkeit tatsächlich zuerkennen, ist alles andere als ausgemachte Sache. Die Mitgliederzahlen aus dem Bereich der Praxis lassen bislang doch daran zweifeln.
bpt
BLTK fordert mehr Unterstützung im Kampf gegen Tierärztemangel
Anlässlich der, vom 15. bis 19.6.2023 in Augsburg stattfindenden 31. Bayerischen Tierärztetage fordert die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) als Organisator dringend Unterstützung im Kampf gegen den Tierärztemangel. Politik und Gesetzgeber sind in der Pflicht, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um den bereits existierenden Tierärztemangel in den kommenden Jahren nicht noch weiter zu verschärfen.
Auf den 31. Bayerischen Tierärztetagen wird ein umfangreiches Fortbildungsprogramm zu aktuellen Themen mit interessanten Vorträgen und mehr als 20 Seminaren geboten, u.a. „Kleintiere: Sicher durch den Notdienst“ und „Die wichtigsten Akupunkturpunkte beim Kleintier“. Zu beiden Themen bietet auch Myvetlearn.de Online-Fortbildungen an.
Am Freitag, 16. Juni 2023, fand außerdem eine rein feminine Podiumsdiskussion zum Thema „Zukunft der Bayerischen Tierärzteschaft“ statt. Am Samstag, sind dann die Studierenden der Tiermedizin zum Studierendentag eingeladen. Hier können sie sich umfangreich über die verschiedenen Tätigkeitsfelder innerhalb des tierärztlichen Berufes informieren und anschließend die Vortragsveranstaltungen besuchen. Begleitet werden die Fortbildungsangebote von einer Fachmesse.
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Keine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes für Tierarztpraxen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (BpT) hinsichtlich der vorgeschlagenen Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes exklusiv für die Tiermedizin eine Absage erteilt. Eine spezielle Ausnahme sei im aktuellen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes nicht vorgesehen, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an den Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT). „Das BMAS vertritt hierbei die Auffassung, dass das Arbeitszeitgesetz Möglichkeiten bietet, um unter Berücksichtigung des gesetzlich normierten Mindestmaßes an Arbeits- und Gesundheitsschutz den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber angemessen zu gestalten. Insbesondere wurde der bpt auch auf die weitergehenden tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht“, schrieb Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS und Mitglied des Bundestages, im Namen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Der BaT sieht darin eine politische Unterstützung seiner Pläne, Tarifverträge für Tierärzt:innen einzuführen und steht für Tarifverhandlungen zur Verfügung. Ein Umdenken sei erforderlich, um Lösungen für die Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung zu finden, mahnt der Verband, und schlägt die Gründung eines Arbeitgebendenverbandes vor, der in Tarifverhandlungen mit dem BaT treten könne. Die Entscheidung des BMAS habe die Weichen für eine Neuausrichtung gelegt. Ein Entgegenkommen Arbeitnehmender zur Sicherung der Versorgung sei ohne Zugeständnisse von Seiten der Arbeitgebenden nicht fair und nicht zu erwarten. Das Ausspielen Tierschutz gegen Arbeitnehmerschutz gehöre endlich beendet, heißt es von Seiten des BaT. Jetzt könnten neue Rahmenbedingungen geschaffen, attraktivere Gehälter und flexiblere Arbeitszeitvereinbarungen im Rahmen von Tarifverträgen verhandelt werden.
BaT
Durch die Hauptstadt bei Tag und Nacht
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