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Aujeszkysche Krankheit bei Wildschwein im Raum Nienburg

Im niedersächsischen Flecken Steyerberg im Landkreis Nienburg ist bei einem erlegten Wildschwein die Aujeszkysche Krankheit festgestellt worden. Ein sicherer positiver Antikörper-Nachweis bestätigte den Verdacht. Die anzeigepflichtige Tierseuche ist hochansteckend und betrifft in erster Linie Schweine, aber auch Hunde und Katzen. Bei Haustieren äußert sich die Erkrankung typischerweise mit einem massiven Juckreiz und führt schnell zum Tod. Daher appellieren die Veterinärbehörden besonders an die ansässigen Jäger:innen und Hundehalter:innen, besondere Vorsicht bei dem Kontakt zu Wildschweinen in der Region zu bewahren.

Anders als bei Hausschweinen ist die Feststellung der Aujeszkysche Krankheit bei Wildschweinen weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht nicht als Tierseuchenausbruch gewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere dar und sollte einem strengen Monitoring unterliegen. Die bisher ermittelten Infektionszahlen zeigen, dass sich der Erreger weiter in der niedersächsischen Schwarzwildpopulation ausbreitet. Auch wenn eine weitere Kontrolluntersuchung desselben Tieres negativ ausgefallen ist, könnte der erste Befund dennoch auf ein beginnendes Krankheitsgeschehen hindeuten, teilt der Landkreis mit. Besteht bei Hausschweinen oder Haustieren der Verdacht auf eine Infektion mit dem AK-Virus, ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Für Menschen ist der Erreger ungefährlich.

Landkreis Nienburg

Diana Plange mit Niedersächsischem Tierschutzpreis  ausgezeichnet

Bereits zum zweiten Mal hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium einen Tierschutzpreis vergeben. Im Herbst 2023 war der Niedersächsische Tierschutzpreis zum Motto „Engagement zur Verbesserung des Tierschutzes bei Heimtieren“ ausgelobt worden. In der vergangenen Woche hat Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte die Preisverleihung vorgenommen.

Die Fachjury unter dem Vorsitz von Staatssekretär Dr. Michael Marahrens hat Tierärztin Diana Plange auf den ersten Platz gewählt. Sie erhält für ihr Engagement für das Qualzucht-Evidenz Netzwerk QUEN 15.000 Euro Preisgeld. „Defektzuchten bei Hunden und Katzen, landläufig auch als Qualzuchten bekannt, nehmen leider inzwischen ein Ausmaß an, das aus Tierschutzsicht schon lange nicht mehr vertretbar ist. Daher verdient der persönliche Einsatz der Preisträgerin Diana Plange zur Verbesserung dieser Situation besondere Anerkennung. Die von ihr ins Leben gerufene QUEN-Datenbank wird maßgeblich dazu beitragen, national und international geltendes Tierschutzrecht gemeinsam zu verbessern und zu vollziehen“, betonte Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte bei der Preisvergabe.

Von der praktizierenden Tierärztin über den amtstierärztlichen Dienst bis hin zur Landestierschutzbeauftragten von Berlin hat sich Plange stets dem Tierschutz gewidmet. Im Jahr 2021 gründete sie das Projekt Qualzucht-Evidenz Netzwerk (QUEN), eine Datenbank, die sogenannte Defektzuchtmerkmale bei verschiedenen Haus- und Nutztierarten auflistet. Die in Studien, Gutachten, Tagungsberichten und veterinärmedizinischer Literatur veröffentlichten Erkenntnisse über Defekte, zuchtbedingte Prädispositionen und Erkrankungen bei verschiedenen Tierarten werden dort zusammengetragen und in kompakter Form öffentlich zugänglich bereitgestellt.

Der Tierschutzhof Hachmühlen e.V. sowie die Tiernothilfe Nord e.V. erhalten als Zweitplatzierte jeweils 7.500 Euro für außergewöhnliche Initiativen auf dem Gebiet des Tierschutzes.

Das Vetion-Fokusthema Qualzuchten setzt sich detailliert mit verschiedenen Defektzuchten, ihren Merkmalen und Auswirkungen auf die betroffenen Tiere sowie der öffentlichen Wahrnehmung und Lösungsansätzen auseinander.

ML Niedersachsen

Es drohen weitere Aufgaben von Sauenhaltern

Die Zahl der Sauenhalter in Niedersachsen ist seit 2010 um 70 Prozent zurückgegangen; auch die Zahl der Sauen hat sich um 35 Prozent verringert. Seit 2020 ist ein regelrechter Absturz des Sauen- und Schweinebestandes festzustellen, schreibt Landvolk Niedersachsen auf seiner Webseite. Als einen Grund für die Aufgaben der Tierhalter sieht Enno Garbade, Vorsitzender des Arbeitskreises Sauenhaltung im Landvolk Niedersachsen, die unsichere wirtschaftliche Lage gepaart mit neuen Verpflichtungen aus der Politik in immer kürzeren Zeitabständen an. Aber auch die gestiegene Bürokratie hat dazu einen Beitrag geleistet.

Aktuell müssen beispielsweise Tierhalter, die Sauen und Jungsauen im Deckzentrum noch nicht gemäß den neuen Haltungsvorgaben in Gruppen halten und eine verlängerte Übergangsfrist nutzen möchten, bis spätestens 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept beim zuständigen Veterinäramt einreichen. „Können wir diese Investition nicht stemmen, müssen wir die Ställe schließen“, verdeutlicht Garbade. Falls die Absicht besteht, die Sauenhaltung auf Dauer aufzugeben, ist ebenfalls eine verbindliche Erklärung der Aufgabe erforderlich. In diesem Fall muss die Sauenhaltung spätestens bis 9. Februar 2026 eingestellt werden. Der Landesbauernverband befürchtet dadurch nun einen weiteren Rückgang der Tierzahlen.

„Er befürchtet, dass viele Tierhalter in Deutschland aus Kostengründen aufhören und, dass das Fleisch im Gegenzug aus einfachsten Standards aus dem Ausland importiert wird. Die Sauenhaltung sei für die Schweinefleischerzeugung aus regionaler Herkunft systemrelevant. „Ohne Sauenhaltung hat auch die Mastschweinehaltung in Deutschland keine Zukunft“, sagt Garbade abschließend.

Landvolk

Erlasse sollen drohende Tierschutzverstöße bei Transporten vermeiden

Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen hat weitere Maßnahmen ergriffen, um tierschutzwidrige Zustände auf und nach Tiertransporten zu vermeiden. So wurde bereits am 9. Oktober 2023 der sogenannte „Ägypten-Erlass“ aktiviert. Mit diesem Erlass sollen die kommunalen Behörden Tiertransporte per Schiff nach Alexandria untersagen, wenn als Bestimmungsort ein Stall im dortigen Hafen angegeben ist. Zudem hat das Ministerium am 22.11.2023 den Veterinärbehörden einen weiteren Erlass zugestellt, der diese auffordert, jegliche Rindertransporte nach Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan zu untersagen.

„Da aus den genannten Ländern keine Rinder wieder nach Europa zurücktransportiert werden, enden sie alle irgendwann durch Schlachtung ohne Betäubung. Zahlreichen Berichten zufolge wird zur Fixierung der Rinder häufig erhebliche Gewalt eingesetzt und das bedeutet große Schmerzen und Leiden für die Tiere. Unsere Veterinärbehörden sind aber verpflichtet, auch künftige Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu verhindern. Dies geht in den genannten Fällen nur durch Untersagung des Transports. Es gibt für die Veterinärbehörden kein milderes Mittel, diese drohenden Tierschutzverstöße zu verhindern“, erklärt Miriam Staudte.

Ein dritter Erlass, der die Richtlinien für alle längeren Transporte in Drittländer konkretisiert, befindet sich kurz vor der Veröffentlichung. Eine der Neuerungen wird sein, dass der Organisator eines Transports durch Fotos am Bestimmungsort dokumentieren muss, dass die Tiere angekommen und bedarfsgerecht versorgt worden sind. Auf den Fotos müssen Ohrmarken der Tiere erkennbar sein. Dies prüfen die Behörden in standardmäßigen Retrospektivkontrollen.

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

NPAI bei Hausgeflügel in Niedersachsen aufgetreten

In einem niedersächsischen Hausgeflügelbetrieb ist ein Ausbruch der niedrigpathogenen aviären Influenza (NPAI) aufgetreten, wie das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen mitteilt. Betroffen ist ein Betrieb im Landkreis Cuxhaven mit etwa 39.000 Mast-Großelterntieren. Seit rund 16 Monaten ist dies der erste Fall von NPAI bei Nutzgeflügel in Niedersachsen. Anders als bei der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) verlaufen NPAI-Infektionen des Geflügels meist mit milden klinischen Erscheinungen oder sogar symptomlos.

Allerdings ist nicht auszuschließen, dass NPAI-Viren zu HPAI-Viren mutieren können. Da das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko des Aufflammens der HPAI in der Wildvogelpopulation sowie des Wiedereintrags des Virus durch den herbstlichen Vogelzug als hoch einschätzt, wächst der Infektionsdruck auf Hausgeflügel zunehmend. Betriebe sind angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten bzw. gegebenenfalls zu verbessern.

Um die Biosicherheit in Geflügelbeständen geht es auch in Kurs 5 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de.

Landwirtschaftsministerium Niedersachsen

Aktionen zur Kastration von Streunerkatzen

Am 1.11.2023 fällt in Niedersachsen bereits zum 7. Mal der Startschuss für die Aktion zur kostenlosen Kastration von verwilderten Hauskatzen. Bis zum 28. November 2023 können rund 2.000 Streunerkatzen kastriert, sowie gekennzeichnet und registriert werden, sofern diese keinen Besitzer:innen zugeordnet werden können. Das Land unterstützt die Aktion mit 250.000 Euro. Hinzu kommen Spenden der teilnehmenden Tierschutzorganisationen in Höhe von 55.000 Euro. Teilnahmeberechtigt sind Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtlich tätige Betreuer:innen von kontrollierten Futterstellen.

„Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung freilebender Hauskatzen und damit viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch die Besitzerinnen und Besitzer von männlichen Katzen ihren Vierbeinern nicht unkastriert Freigang gewähren. Kater sollten vor dem ersten Freigang, wenn sie fortpflanzungsfähig sind, unbedingt kastriert werden, um Streunerkatzen vor weiterem Nachwuchs zu schützen“, erklärt Michaela Dämmrich, Landesbeauftragte für den Tierschutz. Wie bereits im vergangenen Jahr wird die Anzahl der kastrierten Katzen pro Tierarztpraxis begrenzt: Pro Praxis können am Tag maximal fünf Katzen und im gesamten Zeitraum 15 Katzen kastriert werden. Das Mindestalter der Katzen beträgt 16 Wochen.

Die ursprünglich bis zum 20. Oktober 2023 geplante Katzenkastrationsaktion in Schleswig-Holstein musste bereits nach zwei Tagen aus finanziellen Gründen beendet werden. Der Deutsche Tierschutzbund, der die Landestierärztekammer als Organisatorin zusammen mit seinem Landesverband unterstützt, fordert mehr finanzielles Engagement seitens der Landesregierung für zukünftige Aktionen. „Das Land muss seinen Beitrag für die geplanten Aktionen in 2024 wesentlich erhöhen – auf mindestens 200.000 Euro. Auch die Landestierärztekammer muss stärker unterstützen“, fordert Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. Tierschutzvereine und Tierheime in Schleswig-Holstein müssen nun entscheiden, ob sie bei den noch nicht kastrierten Straßenkatzen die Kosten selbst tragen oder die Katzen unkastriert wieder laufen lassen – mit der Folge, dass sich diese weiter unkontrolliert vermehren.

Ministerium Niedersachsen

Deutscher Tierschutzbund

Hantavirus-Infektionen nehmen zu

In Teilen Niedersachsens hat sich im laufenden Jahr die Zahl der Hantavirus-Infektionen bei Menschen annähernd vervierfacht. Bislang wurden 67 Infektionen (2022: 17) registriert. Laut Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) haben sich deutschlandweit in 2023 bereits rund 250 Personen infiziert. Die Schwankungen der vergangenen Jahre seien insbesondere auf das Nahrungsangebot und klimatische Faktoren zurückzuführen. Die Wirtstiere der verschiedenen, in Deutschland bislang nachgewiesenen Hantaviren, sind Nagetiere wie Rötel-, Brand- und Feldmäuse sowie Zucht- und Wildratten. Bestimmte Hantavirus-Erkrankungen treten demnach in den Regionen auf, in denen das jeweilige Wirtstier heimisch ist.

In der Regel werden die Hantaviren durch Inhalation von aufgewirbeltem, virushaltigem Staub sowie durch Bisse oder nach einem Kontakt mit lebenden oder toten Nagetieren bzw. deren Ausscheidungen (Speichel, Urin und Kot) übertragen. Daher empfiehlt das RKI dringend, sich bei Arbeiten in Garagen, Garten oder Schuppen vor einer Ansteckung mit einer FFP2-Schutzmaske sowie Arbeits- oder Gummihandschuhen zu schützen. Typische Symptome einer Hantavirus-Infektion sind plötzlich einsetzendes Fieber und grippeähnliche Symptome wie Kopfschmerzen und Myalgien. Hierzulande ist die Infektionsgefahr zwischen April und September am größten.

Proplanta

NDR

Aufwandsentschädigung für Fallwildsuche in Niedersachsen gestrichen

Niedersachsen wird ab dem kommenden Jahr keine Aufwandsentschädigung für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mehr zahlen. „Der zukünftig entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden könne leider nicht mehr entschädigt werden“, heißt es auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben.

Schon mit Blick auf den ASP-Ausbruch in einem Hausschweinbestand im Emsland im vergangenen Jahr 2022, werten die Landwirt:innen und Jäger:innen des Landes diesen Entschluss als ein fatales Signal. „Wir haben keinerlei Verständnis für diese Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums. Die Aufwandsentschädigungen müssen dringend weiterhin und auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 gezahlt werden. ASP-Fälle in Hausschweinbeständen hätten für das Land Niedersachsen Schadenspotenzial in Milliardenhöhe – da sprechen wir von ganz anderen Dimensionen“, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

Um weitere ASP-Ausbrüche zu vermeiden, müsste weiterhin der Schwarzwildbestand reduziert werden, so Hennies. Und dazu gehöre auch, dass die Jägerschaft für ihr Engagement finanziell entschädigt werde, fordert auch Astrid Garben-Mogwitz, Präsidentin des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN). Gemeinsam appellieren die Verbände an das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium, die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen ASP schnellstmöglich wieder einzuführen.

Landvolk Niedersachsen

Niedersachsen weitgehend BVD-frei

Die EU Kommission hat Ende September weite Teile Niedersachsens sowie den Großteil Schleswig-Holsteins, Nordrhein-Westfalens und zwei Landkreise in Bayern offiziell frei von der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) erklärt. Niedersachsen hatte im April diesen Jahres einen Antrag auf Seuchenfreiheit eingereicht, der nun mittels Durchführungsverordnung genehmigt wurde. Noch fallen die Landkreise Cuxhaven, Göttingen, Northeim, Oldenburg und Stade nicht unter den Status BVD-frei und bleiben zunächst Zonen mit Tilgungsprogramm. Die Listung als “seuchenfrei” bedeutet für die betreffende Rinderhalter:innen Erleichterungen beim Handel.

Mit Hilfe von Ohrgewebsproben und Kennzeichnung der Kälber gelang es in Deutschland in den vergangenen 12 Jahren, den BVD-Virus nach und nach erfolgreich aus den Betrieben zu verdrängen, so dass nur noch vereinzelt BVD-Infektionen auftraten. Eine frühzeitige Beprobung der Kälber ist daher weiterhin ein wichtiger Baustein für die langfristige Absicherung des Gesundheitsstatus.

Ministerium Niedersachsen

Niedersachsen fördert Alternativen zur Schweinehaltung

Noch bis zum Ende August können Landwirt:innen einen Antrag für Unterstützung durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen. In diesem Jahr werden schweinehaltende Betriebe, die ihre Bestände abstocken oder ganz aufgeben wollen, bevorzugt behandelt.  

„Schweinehaltende Betriebe erleben derzeit große wirtschaftliche Unsicherheiten – nicht zuletzt durch die sinkende Nachfrage nach Schweinefleisch. Veränderungsbereiten Betrieben möchte ich daher dabei helfen, alternative Standbeine aufzubauen. Mit dem AFP setzen wir jetzt einen weiteren wichtigen Baustein unseres Diversifizierungsprogramms um“, erklärt Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte. Mit dem Programm fördert das Land unter anderem Investitionen in die Tierhaltung – etwa durch die Schaffung oder Modernisierung von Stallplätzen.

Ministerium Niedersachsen 

Niedersachsen verdoppelt Gelder für Wolfsprävention

Die Zahl der Wölfe nimmt in Deutschland immer mehr zu. Dies nicht zuletzt, da der Wolf unter Naturschutz steht und daher nicht bejagt oder ohne weiteres entnommen werden darf. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil will sich nun für mehr Schutzmaßnahmen und die Regulierung des Wolfsbestandes in Niedersachsen einsetzen. Die entsprechenden Landesmittel wurden für das laufende Jahr um zusätzliche 3,7 Millionen Euro für den Herdenschutz und für Entschädigungen bei Wolfsrissen aufgestockt.

Weil kündigte zudem an, das Thema Wolf bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz auf die Tagesordnung zu setzen. “Ich bin mir sicher, es gibt eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern, insbesondere aus ostdeutschen Ländern, die an dieser Stelle mindestens so viel Druck haben wie wir hier.”

Die Gelder können für den Herdenschutz beantragt werden, also etwa für wolfsabweisende Zäune. Auch sogenannte Billigkeitsleistungen werden an Weidetierhalter gezahlt, wenn ihre Schafe, Kühe oder Ponys nachweislich von einem Wolf getötet worden sind. Allein bis Mai 2023 waren mehr als 400 Anträge für Präventionsmaßnahmen eingegangen. Die Landwirtschaftskammer bewilligte seit Jahresbeginn laut Ministerium etwa 470 Anträge, allerdings darunter eine große Zahl aus den Vorjahren. Die Zahl der Wölfe wurde von der Jägerschaft Juni 2023 in Niedersachsen mit 42 Wolfsrudeln, vier Wolfspaaren und zwei ständig hier lebende Einzelwölfen angegeben. “Der Wolf steht in Niedersachsen definitiv nicht von der Ausrottung”, machte Weil abschließend klar.

Tagesschau.de