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Abmahnung für Deutschland wegen mangelndem Vogelschutz

Am 13.03.2024 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in die Wege geleitet. Der Grund für die Abmahnung ist Deutschlands mangelhafte Erfüllung von Verpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie. Die Bundesregierung hat nun drei Monate Zeit, auf das Mahnschreiben zu antworten.

Die Naturschutzorganisationen NABU und BUND haben mit ihren Beschwerden wesentlich zu diesem Antragsverfahren beigetragen. „Der BUND begrüßt diesen Schritt der EU-Kommission sehr, den Schutz wildlebender Vögel zu verbessern. Deutschland ist wirklich kein Musterschüler im Umwelt- und Naturschutz und verschleppt systematisch die Umsetzung geltenden Rechts. Wenn die Bundesregierung nicht sofort handelt, drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafzahlungen. Die Bundesregierung muss dringend etwas für den Schutz der Natur tun“, fordert BUND-Vorsitzender Olaf Bandt.

Bereits vor knapp 10 Jahren hatte der NABU mit seiner Wiesenbrüterbeschwerde und 2020 mit seiner Rebhuhnbeschwerde an die EU-Kommission auf die erschreckenden Bestandsrückgänge hingewiesen. „Wir brauchen endlich eine bundesweite Naturschutzoffensive mit angepasster Landbewirtschaftung und verbindlicher Pestizidreduktion“, kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Mahnung.

Nun hofft der BUND, dass das Verfahren auch dazu führt, dass Deutschland in der Folge Gebiete für ‘vergessene Arten’ wie Feldlerche, Bluthänfling oder Feldschwirl ausweist, so Bandt abschließend.

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Aufruf zur Beobachtung von Eichhörnchen

Für ihr gemeinsames Projekt benötigen das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW) und der Naturschutzbund NABU die Mithilfe von interessierten Bürger:innen. Im Zeitraum zwischen dem 15. Februar 2024 und dem 28. Februar 2025 geht es darum, wertvolle Daten über das Vorkommen und die Lebensweise von Eichhörnchen zu sammeln. Dafür sollen Bürger:innen im ganzen Bundesgebiet die flinken Nagetiere an einem festen Standort, wie dem eigenen Garten oder im Park, regelmäßig beobachten und Sichtungen auf einer Web-App melden.

„Uns interessieren dabei aber nicht nur Sichtungen von Tieren an einem ausgewählten Standort. Für uns ist es genauso wichtig zu wissen, ob eine Fläche zu einem bestimmten Zeitpunkt kontrolliert, aber kein Eichhörnchen gesichtet wurde“, sagt Dr. Milena Stillfried, NABU-Referentin für Citizen Science. „Diese sogenannten Nicht-Sichtungen sind wichtig, um berechnen zu können, ob es regionale Unterschiede im Vorkommen und in der zeitlichen Aktivität der Tiere gibt. Die Nicht-Sichtungen geben uns wertvolle Hinweise darauf, ob die Eichhörnchen tatsächlich abwesend oder gerade nicht aktiv sind und sind eine notwendige Voraussetzung für die korrekte Analyse und Interpretation der Daten. Daher bitten wir die Teilnehmenden, uns auch zu melden, wenn sie an den von ihnen beobachteten Plätzen oder Wegen keine Eichhörnchen gesehen haben.“

Um klare Aussagen über die Populationsentwicklung der Eichhörnchen machen zu können, werden Daten zur Anzahl von Nachkommen und zur Häufigkeit von Würfen innerhalb eines Jahres benötigt, sagt Prof. Dr. Stephanie Kramer-Schadt von der Technischen Universität Berlin und Abteilungsleiterin am Leibniz-IZW. „Uns interessiert in dem nun anlaufenden bürgerwissenschaftlichen Projekt vor allem, wie sich Eichhörnchen an die zunehmende Verstädterung anpassen und ob es in Deutschland regionale Unterschiede gibt, zum Beispiel was die Anzahl der Jungtiere oder den Zeitpunkt der Fortpflanzung betrifft.“

Um Eichhörnchen und andere Wildtiere geht es auch in der vierteiligen Online-Fortbildungsreihe Wildtiere, die Myvetlearn.de jeweils für Tierärzt:innen und Tiermedizinische Fachangestellte anbietet.

NABU

Der Kiebitz ist Vogel des Jahres 2024

27,8 Prozent der knapp 120.000 teilnehmenden Menschen in Deutschland haben bei der 4. öffentlichen Vogelwahl des Naturschutzbundes NABU den Kiebitz zum Nachfolger des letztjährigen Jahresvogels, dem Braunkehlchen, gewählt. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten der Steinkauz (21,5 %) sowie das Rebhuhn (19,4 %). Der Kiebitz soll durch die Wahl mehr Aufmerksamkeit erhalten, denn die Bestände in Deutschland sind dramatisch zurückgegangen. Neben der mit dem Klimawandel einhergehenden Trockenheit sorgt auch die intensivierte Landwirtschaft dafür, dass der Kiebitz immer weniger Feuchtwiesengebiete zum Brüten vorfindet. Daher plant der NABU auch, den Siegervogel mit verstärkter Kommunikation ins Rampenlicht zu setzen sowie konkrete Schutzmaßnahmen für den stark gefährdeten Wiesenbrüter durchzuführen. Der Kiebitz ist auf unsere Hilfe beim Schutz seiner Lebensräume angewiesen, so der NABU.

NABU