Bis spätestens zum 31. Januar 2024 müssen in Nordrhein-Westfalen die Bestände von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen gemeldet werden. Die Tierseuchenkasse weist darauf hin, dass neben Landwirt:innen auch Hobbyhalter:innen sowie gewerbliche Tierhalter:innen zu der Meldung gesetzlich verpflichtet sind, auch wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht geändert hat. Rinderhalter:innen sind ausgenommen, da deren Bestände auf einer zentralen Datenbank gelistet sind. Während für Pferde- und Gehegewildhalter:innen der Stichtag 1. Januar 2024 gilt, müssen Halter:innen von Schweinen, Schafen, Ziegen, Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten, Gänsen, Küken oder Bienen den jeweiligen Höchstsatz melden. Halter:innen von Kameliden sind hingegen lediglich zu einer Erstanmeldung verpflichtet, weitere Meldungen sind nicht erforderlich. Der einfachste Weg ist die Online-Meldung.
Landwirtschaftskammer NRW
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) haben die Bundesregierung aufgefordert, dem Wunsch der EU-Kommission, die aktuellen Daten über die wachsenden Wolfspopulationen zu übermitteln, nachzukommen. Bisher verweigere das zuständige Bundesumweltministerium die Mitarbeit und verweise auf die turnusmäßige Meldung, die für 2025 geplant sei, heißt es in einer Erklärung des DBV.
„Eine kritische Überprüfung des Schutzstatus und ein aktives Bestandsmanagement in Europa dürfen nicht weiter durch Deutschland blockiert werden”, erklären Bernhard Krüsken, DBV-Generalsekretär und Olaf Niestroj, Geschäftsführer des DJV. Die Verbände kritisieren die Verschleppungsstrategie scharf und fordern das Ministerium auf, die für heute vorgesehene Meldung nachzuholen. Es gäbe keinen Zweifel daran, dass die in dieser Woche zusammengetragenen Wolfsdaten aus den Bundesländern ausreichten, damit die Bundesregierung den günstigen Erhaltungszustand nach Brüssel melden kann, heißt es weiter.
Die EU-Kommission plant, auf Basis der erhobenen Daten den Status des Wolfsschutzes gegebenenfalls zu ändern sowie den Rechtsrahmen zu aktualisieren. So sollen von wachsenden Wolfspopulationen betroffene Länder flexibler und schneller handeln können. Doch bislang reichten die eingegangenen Daten nach eigenen Worten der Kommission nicht aus, um weitere Maßnahmen in Gang zu bringen.
DBV