ASP-Statistik in Deutschland klettert auf über 6.000 Fälle
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige und hochansteckende Viruserkrankung bei Haus- und Wildschweine. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Dennoch bestehen sehr strenge Tierseuchenbekämpfungsauflagen, u.a., um eine Ausbreitung und Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden. Dennoch breitet sich das Virus seit einigen Jahren in Osteuropa aus, auch in Richtung Westen. In Deutschland wurde der erste Fall der ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze im September 2020 amtlich festgestellt. Im Oktober 2020 folgte Sachsen, im November 2021 Mecklenburg-Vorpommern, Mitte Juni 2024 dann Hessen. Inzwischen wurde das Virus auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nachgewiesen.
Seit dem ersten Auftreten im September 2020 sind nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) 6.330 Fälle bei Wildschweinen und 19 Ausbrüche in Schweinehaltungen in den verschiedenen Bundesländern nachgewiesen worden (Stand: 21. November 2024).
Fledermaustollwut in Nordwestmecklenburg
Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist bei einer aufgefunden Breitflügelfledermaus die Tollwut nachgewiesen worden. Das mit dem tödlichen Virus infizierte Tier wurde am 9. September 2024 in Herrnburg entdeckt und aufgrund von Fluguntauglichkeit und Schwäche zwischenzeitlich in einer privaten Nothilfeeinrichtung untergebracht. Aufgrund ihres abnormalen Verhaltens, Orientierungsschwierigkeiten und dem Tod des Tieres am 29. September wurde der Kadaver untersucht und 10 Tage später erfolgte der Virusnachweis.
In Nordwestmecklenburg ist dies der erste Nachweis dort seit mehr als 30 Jahren. In ganz Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 1995 sechs Fälle der Fledermaustollwut diagnostiziert. Bei Fledermäusen werden Tollwutviren in Europa regelmäßig nachgewiesen, das Virus unterscheide sich vom klassischen Tollwutvirus zum Beispiel der Füchse, Waschbären, Marderhunde und der Haustiere.
„Die Fledermaustollwut wurde bislang nur in sehr seltenen Fällen auf andere Tierarten oder auf den Menschen übertragen, in Deutschland ist kein Fall von Fledermaustollwut beim Menschen oder beim Haustier dokumentiert”, hieß es. Weder von Fledermauskolonien am oder im Haus noch von herabgefallenen Jungtieren, dem Kot oder gar winterschlafenden Tieren gehe eine prinzipielle Gefahr aus.
Landkreis Nordwestmecklenburg
ASP-Lage bleibt angespannt
Auch wenn die Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern zurückgegangen sind und es dort derzeit keine Sperrzonen gibt, ist die Seuchenlage nach wie vor angespannt. Grund dafür ist der weiterhin hohe Seuchendruck im Nachbarland Polen. „Es gibt zahlreiche ASP-Nachweise, die nur wenige hundert Meter von der Landesgrenze entfernt gefunden wurden. Und auch in Brandenburg und Sachsen ist die Seuche nicht getilgt. Im Gegenteil; in Sachsen wurden in den vergangenen 12 Monaten 326 Fälle von ASP – alle beim Schwarzwild – festgestellt, in Brandenburg waren es im selben Zeitraum 432 Fälle. Ein Fall betraf ein Hausschwein“, teilte Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann im Rahmen des Forums zur ASP des Landesjagdverbandes in Güstrow mit.
Die Staatssekretärin betonte auch, dass frühzeitige Maßnahmen zur Seuchenprävention Mecklenburg-Vorpommern vor weiteren Ausbrüchen der Tierseuche geschützt haben. Darunter fallen neben dem Bau von insgesamt 120 Kilometer Zaun an der Landesgrenze zu Polen die sogenannte Pürzelprämie und das Zahlen weiterer Aufwandsentschädigungen an die Jägerinnen und Jäger des Landes. „Um all diese und weitere erfolgreiche Maßnahmen im Rahmen der ASP-Prävention und -Bekämpfung nicht zu gefährden, ist es wichtig, in der Aufmerksamkeit nicht nachzulassen. Punkteinträge der Krankheit, wie wir sie in den Landkreisen LUP und LRO hatten, sind auch weiterhin möglich. Und mit Blick auf die Landesaußengrenze bahnt sich weiterhin ein Geschehen über migrierende Wildschweine an. Die Sensibilisierung für „ASP“ mit allen dazugehörigen Facetten einschließlich der Früherkennung darf nicht nachlassen,“ mahnte Aßmann.
Zur Seuchenprävention gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben. Die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung von Myvetlearn.de bietet Tierärztinnen und Tierärzten in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). Im Kurs 4 der Reihe geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände, die von Dr. Harlizius (u.a. FTA für Schweine, Mitglied im BTK-Ausschuss für Schweine) vorgestellt werden. Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.
Regierung MVP
Weitere Ausbreitung der Hämorrhagischen Septikämie in MV
In Mecklenburg-Vorpommern breitet sich derzeit die Hämorrhagische Septikämie (HS) aus. Ursprünglich kommt die auch als Wild- und Rinderseuche bezeichnete Erkrankung von Rindern, Wildschweinen sowie Rot- und Damwild aus Süd- und Südostasien, dem Mittleren Osten und Afrika. Expert:innen vermuten, dass das Bakterium Pasteurella multocida, das die Tierseuche verursacht, mit Tiertransporten nach Deutschland gelangt ist. Zur Verbreitung könnte aber auch der Wolf beitragen, der die Bakterien nachweislich in der Schleimhaut hat. Denn es häufen sich Erkrankungen von Nutztieren, wenn sich Wölfe in der Nähe angesiedelt haben, sagen Wissenschaftler:innen.
Erkrankte Tiere können nur erfolgreich mit Antibiotika behandelt werden, wenn die Erkrankung frühzeitig erkannt wird. Beim ersten Auftreten von Symptomen wie Fieber, vermehrter Speichelfluss, Schwellungen der Schleimhäute und Atemnot, kann HS innerhalb weniger Stunden zum Tod der Tiere führen. Seit den 1960er Jahren ist die Wild- und Rinderseuche in Deutschland nicht mehr meldepflichtig, daher erhalten Halter:innen auch keine Ausgleichszahlungen der Tierseuchenkasse. Ein Zustand, der nach Meinung der Tierhalter:innen schnell geändert werden muss, denn eine Erkrankung verursacht hohe finanzielle Schäden, auf denen sie sitzen bleiben, sofern in der nahen Zukunft keine weiteren Forschungsergebnisse präsentiert werden.
Topagrar
Verbundvorhaben erhält Bundesmittel für Wissensvermittlung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit knapp 400.000 Euro den Wissentransfer des Verbundvorhabens „Fortschritte mit Kompetenz und Spezialwissen für eine tierwohlgerechte, umweltschonende und nachhaltige Nutztierhaltung“. Der entsprechende Zuwendungsbescheid, der in der vergangenen Woche an die Landesforschungsanstalt (LFA) Mecklenburg-Vorpommern übergeben wurde, sichert das länderübergreifende Projekt für weitere drei Jahre.
„Tierwohl mit einheitlichen Parametern zu beschreiben, den Wissensstand dazu zu sichten, in geeigneten Formaten für die Praxis, die Politik oder die Aus- und Weiterbildung verfügbar zu machen, ist eine langfristige Aufgabe. Es ist schon etwas Besonderes, wenn sich alle Bundesländer gemeinsam im „Netzwerk Fokus Tierwohl“ engagieren und Kapazitäten einbringen. Tierwohlthemen unserer Zeit bundesweit abgestimmt in die Wissensvermittlung einzubringen ist mit über 1.200 Veranstaltungen und mehr als 60.000 Teilnehmern in Deutschland Beleg dafür, dass der Bedarf und das Interesse sehr groß sind. Ich bin zuversichtlich, dass die LFA in den nächsten drei Jahren viele erfolgreiche Formate anbieten wird“, zeigte sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zufrieden.
„Durch die Einstellung einer sogenannten Tierwohlmultiplikatorin an der LFA, durch die Mitwirkung meiner Mitarbeitenden in Expertengremien für die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel und durch sogenannte Impulsbetriebe aus MV ist unser Bundesland ganz dicht am Puls der Zeit. Wir können akute und wichtige Fragestellungen schnell identifizieren, das Netzwerk anzapfen, um Fachverstand zu finden und dieses Wissen dann schnell zielgruppengerecht überführen. Ich freue mich, dass wir in den kommenden drei Jahren wieder ein breites Angebot an Themen liefern werden“, ergänzte LFA-Direktor Dr. Peter Sanftleben.
Um die Verbesserung der Tiergesundheit geht es auch in dem Projekt VetMAB, das die Antibiotikaminimierung im Stall zum Ziel hat und sich sowohl an Landwirt:innen als auch an die bestandsbetreuenden Tierärzt:innen richtet.
Regierung MV
MV erarbeitet Strategie für Nutztierhaltung
Unter dem Motto „MV-Nutztierstrategie 2030“ ist am 13. Juni 2923 der Startschuss für die Erarbeitung einer Strategie für die zukünftige Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern gefallen. Ende 2023 soll der Diskussionsprozess beendet sein. „Es ist dringend notwendig, sich über die Zukunft der Nutztierhaltung in unserem Bundesland auszutauschen“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus vor den 40 Teilnehmer:innen der Auftaktveranstaltung. Denn besonders die Schweine- und Rinderhaltungen bereiten dem Minister Sorgen. „Wir beobachten seit 1990 ein Minus in der Rinderhaltung von 58 Prozent. Eine ähnliche Entwicklung stellen wir beim Milchvieh fest: Minus 40 Prozent seit 1990. Bei den größeren Schweinehaltungen zählen wir lediglich noch 80 Betriebe, Schweinemäster halten noch 40 ihr Geschäft aufrecht. In den vergangenen beiden Jahren haben 5 Prozent ihre Betriebe aufgegeben, weitere 15 Prozent könnten es in diesem Jahr sein“, erklärt Backhaus.
Gemeinsam mit Verbänden und Institutionen plant der Politiker, Ende diesen Jahres eine Strategie vorlegen zu können. „Wir bringen eine „MV-Nutztierstrategie 2030“ mit dem Ziel nachhaltiger, bodengebundener und tiergerechter Investitionen in die Tierhaltung auf den Weg“, so der Agrarminister. „Mir ist wichtig, dass sich auch diejenigen an dem Prozess zur Erarbeitung einer Nutztierstrategie beteiligen können, die vieles an der heutigen Landwirtschaft und insbesondere der Tierhaltung kritisch sehen. Dies ist kein Papier nur meines Hauses oder der Tierzuchtverbände. Es sollen ausdrücklich auch diejenigen sich einbringen, die einen Umbau der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl und hin zu höheren Tierschutzstandards fordern. Der Minister machte aber auch deutlich, dass die Landwirtschaftsbetriebe trotz dieses Anpassungsprozesses von ihrer Arbeit leben können müssen und als wirtschaftlich tragfähige Unternehmen in die Zukunft blicken sollen. Der Spagat, den die Gesellschaft hinbekommen müssen, werde sein, gleichzeitig Klimaneutralität und die Nutztierhaltung als Bestandteil der landwirtschaftlichen Kreislaufwirtschaft umzusetzen”, erklärte Backhaus.
Landesregierung MV
ASP-Seuchenlage in Mecklenburg-Vorpommern entspannt sich
Vor knapp 18 Monaten ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals im Landkreis Ludwigslust-Parchim bei einem Wildschwein festgestellt worden. Weitere 46 Nachweise des ASP-Virus folgten, zuletzt im Oktober 2022. Wie das Land Mecklenburg-Vorpommern nun mitteilt, ist die Seuchenlage stabil, und mit Genehmigung der EU können die Einschränkungen für Jagd, Land- und Forstwirtschaft in der Region von 120.000 auf 30.000 Hektar verringert werden.
„Mecklenburg-Vorpommern ist es als erstem Bundesland gelungen, die ASP bei Wildschweinen so effektiv einzudämmen, dass die Restriktionszonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim nur 18 Monate nach Ausbruch der ASP bereits wieder massiv verringert werden können. Das ist ein großartiger Erfolg, auf den alle Beteiligten stolz sein können“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Da für die Eindämmung der Seuche notwendigen Maßnahmen mehr als 17 Mio. Euro aufgewendet werden mussten, weist der Minister jedoch auf die bestehende Notwendigkeit der konsequenten Schwarzwildbejagung sowie die strikte Einhaltung der Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen hin.
Sollte es zu keinen ASP-Nachweisen in den entsprechenden Gebieten mehr kommen, könnten die Restriktionen auf Basis der letzten Untersuchungsergebnisse vollständig aufgehoben werden, ergänzt Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Bis auf Weiteres bleiben notwendige Maßnahmen in den verbliebenen Restriktionsgebieten bestehen.
Auf Myvetlearn.de können sich Tierärzt:innen zum Thema Biosicherheit mit der 7-teiligen E-Learningreihe fortbilden. Die Hygieneempfehlungen, die von der Ad-hoc Arbeitsgruppe „Biosicherheit“ der Bundestierärztekammer (BTK) erstellt wurden, sollen dazu dienen, der Einschleppung von Infektionskrankheiten in Tierbestände vorzubeugen. Im Kurs 4 geht Dr. Harlizius näher auf die Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände ein. Bei Buchung dieses Kurses erhalten die Teilnehmer:innen den Kurs 1 der E-Learningreihe kostenfrei dazu!
Ministerium MVP
Vetion-Fokusthema Afrikanische Schweinepest
Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de