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Widerstand gegen Verbot der Anbindehaltung wächst

Die umstrittene Anbindehaltung von Rindern ist in Bayern und Baden-Württemberg noch sehr verbreitet. Im Rahmen der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die ganzjährige Anbindehaltung nach fünfjähriger Übergangsfrist verbieten. Auch die Kombinationshaltung soll per Gesetz eingeschränkt werden.

Die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft befürchten durch die Gesetzesänderung einen Strukturwandel; tausende kleinere landwirtschaftliche Betriebe wären von diesen Regelungen existenziell betroffen. Neben zahlreichen Milchkuhhaltungen würde die Regelung auch Mutterkuhhaltungen sowie Rinderaufzucht- und -mastbetriebe treffen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände. Die Pläne des Bundes werden darin als „völlig überflüssig“ bezeichnet. Zudem sei die vorgesehene fünfjährige Übergangszeit viel zu kurz. Diese sollte, wie auch schon vom Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg gefordert, auf mindestens 15 Jahren festgelegt werden. Sichergestellt werden müsse zudem eine Fortführung der Kombihaltung, und zwar auch für Betriebe mit mehr als 50 Rindern, heißt es weiter.

„Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den Ländlichen Raum insgesamt“, betonen die Unterzeichner:innen. Das Argument für die Kombibetriebe lautet, dass den Tieren an mindestens 120 Tagen im Jahr freie Bewegung für mindestens zwei Stunden auf der Weide, in einem Laufhof oder in Bewegungsbuchten gewährt werde sowie eine freie Abkalbung gewährleistet sei.

Es drängt sich die Frage auf: gehört nicht-artgerechte Tierhaltung zu unserem Kulturgut?

Schweizerbauer

DLG veröffentlicht Merkblatt zur Aufzucht und Mast von Junghähnen

Seit dem Inkrafttreten des Verbots des Kükentötens vor etwas mehr als zwei Jahren werden mehr männliche Junghähne geboren. Die Aufzucht der männlichen Küken von Legeherkünften steht als Alternativkonzept der Geschlechtsbestimmung gegenüber.

Da die Junghähne aufgrund ihres Typus und Verhaltens ein spezifisches, an sie angepasstes Haltungsmanagement benötigen, hat die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) ein Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Punkte hinsichtlich Mast und Aufzucht von männlichen Legehybriden zusammenfasst. Sechs namhafte Autoren unter Mitarbeit des DLG-Ausschusses Geflügel haben dieses Merkblatt auf der Basis praktischer Erfahrungen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Regelungen und Kenntnisse zur Haltung, Fütterung und Gesundheit von Junghähnen erstellt.

Topagrar

NPAI bei Hausgeflügel in Niedersachsen aufgetreten

In einem niedersächsischen Hausgeflügelbetrieb ist ein Ausbruch der niedrigpathogenen aviären Influenza (NPAI) aufgetreten, wie das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen mitteilt. Betroffen ist ein Betrieb im Landkreis Cuxhaven mit etwa 39.000 Mast-Großelterntieren. Seit rund 16 Monaten ist dies der erste Fall von NPAI bei Nutzgeflügel in Niedersachsen. Anders als bei der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) verlaufen NPAI-Infektionen des Geflügels meist mit milden klinischen Erscheinungen oder sogar symptomlos.

Allerdings ist nicht auszuschließen, dass NPAI-Viren zu HPAI-Viren mutieren können. Da das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko des Aufflammens der HPAI in der Wildvogelpopulation sowie des Wiedereintrags des Virus durch den herbstlichen Vogelzug als hoch einschätzt, wächst der Infektionsdruck auf Hausgeflügel zunehmend. Betriebe sind angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten bzw. gegebenenfalls zu verbessern.

Um die Biosicherheit in Geflügelbeständen geht es auch in Kurs 5 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de.

Landwirtschaftsministerium Niedersachsen