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Schweizer Tierärzt:innen beklagen zunehmenden Medikamentenmangel

Ein zunehmender Medikamentenengpass in der Schweiz gefährdet aktuell die Versorgung von Haus- und Nutztieren. Immer weniger Medikamente kommen durch blockierte Lieferketten oder einem Produktionsrückgang bei den Tierärzt:innen an. „Ich glaube, so schlimm wie jetzt war es noch nie”, sagt Patrizia Andina von der Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte. Zeitweise seien einzelne Arzneimittel gar nicht verfügbar, so die Tierärztin, die eine Verschärfung der Situation befürchtet. Aktuell betrifft es die Lieferungen von Kalziuminfusionslösungen, die Kühen rund um die Geburt verabreicht werden, um einen Kalziummangel zu beheben. Dieser kann bei Nichtbehandlung bei den Tieren eine Muskellähmung verursachen. „Das kann so weit gehen, dass sogar das Herz aufhört zu schlagen“, sagt Andina.

Mit großer Sorge betrachtet sie zudem den Engpass bei Impfstoffen, was wiederum zu einem erhöhten Antibiotikaeinsatz führt. Überdies würden Tiere auch schlicht krank, wenn sie nicht gegen gewisse Krankheiten geimpft worden seien. „Dann muss man sie eher mit Antibiotika behandeln, und das ist ja genau das, was wir verhindern wollen.“ Auch die Suche nach Alternativen gestaltet sich äußerst umständlich, da die Veterinär:innen nur sehr eingeschränkt Medikamente aus dem Ausland importieren dürften. „Von Tag zu Tag haben wir irgendwelche Medikamente, die wir nicht mehr von den Firmen bekommen. Da verschwendet man unglaublich viel Zeit bei der Suche nach Alternativen“, sagt Andina abschließend. Und eine Verbesserung der Lage ist aktuell nicht in Sicht.

SRF

Tierwohl-Bonus wird 2024 abgeschafft

Es muss mehr Wettbewerb für die Initiative Tierwohl (ITW) geben, fordert das Bundeskartellamt und veranlasste die Abschaffung des verpflichtenden Tierwohl-Bonus ab 2024. Stattdessen will die ITW eine unverbindliche Empfehlung für eine Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten einführen und somit Deutschland größtes Tierwohlprogramm auch in 2024 fortführen. Die Honorierung des Tierwohl-Engagements der Mäster soll künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer von der ITW festgelegten Empfehlung erfolgen.

„Es galt einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht werden zu können“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW.

Das Bundeskartellamtes begrüßt den Schritt. Für die Ferkelerzeuger soll laut ITW weiter ein fester Betrag pro Tier über die ITW gezahlt werden. Ab Sommer 2024 wird es jedoch eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe des Betrags geben: Landwirte, die ihre Ferkel an einen ITW-Mäster liefern, erhalten einen höheren Betrag. Mit dieser Differenzierung sollen für Ferkelerzeuger zusätzliche Anreize gesetzt werden, um künftig die Lieferkette von der Geburt bis zur Schlachtung zu schließen.

ITW

Bundeskartellamt