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Neue Leitlinie zur Antibiotikatherapie in der Humanmedizin

Die zunehmende Verbreitung multiresistenter Bakterien stellt eine wachsende Herausforderung für die Behandlung von bakteriellen Infektionen bei Mensch und Tier dar. Vor diesem Hintergrund wurde von Seiten der Humanmedizin eine neue S3-Leitlinie zur Antibiotikatherapie bei schweren Infektionen mit multiresistenten Erregern veröffentlicht. Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika – insbesondere von Reserveantibiotika – klarer zu strukturieren und evidenzbasierte Empfehlungen für die Praxis zu geben. Entscheidend ist dabei eine möglichst schnelle und mikrobiologisch gestützte Therapieentscheidung, da Infektionen mit multiresistenten Keimen häufig schwer verlaufen und lebensbedrohlich sein können.

Als Reserveantibiotika gelten antimikrobielle Wirkstoffe, die nur eingesetzt werden dürfen, wenn andere Antibiotika aufgrund von Resistenz oder fehlender Wirksamkeit nicht geeignet sind. Dadurch soll verhindert werden, dass auch gegen diese wichtigen Wirkstoffe Resistenzen entstehen. Die Leitlinie betont deshalb, dass die Auswahl der Therapie möglichst auf mikrobiologischen Befunden basieren sollte und eine gezielte Behandlung gegenüber einer unspezifischen oder vorsorglichen Antibiotikagabe bevorzugt wird.

Darüber hinaus unterstreicht die Leitlinie die Bedeutung eines möglichst geringen Antibiotikaeinsatzes im Gesundheitswesen. Ein unnötiger oder zu breiter Einsatz von Antibiotika begünstigt die Entwicklung von Resistenzen und gefährdet langfristig die Wirksamkeit vorhandener Medikamente. Deshalb wird empfohlen, Antibiotika nur bei klarer Indikation einzusetzen, die Therapie regelmäßig zu überprüfen und möglichst auf schmal wirksame Präparate umzusteigen, sobald der Erreger bekannt ist.

Insgesamt soll die Leitlinie dazu beitragen, die Versorgung von Patienten mit schweren bakteriellen Infektionen zu verbessern und gleichzeitig die weitere Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen. Ein strukturierter, verantwortungsvoller Einsatz von Antibiotika ist dabei entscheidend, um die Wirksamkeit dieser Medikamente auch in Zukunft zu erhalten.

Pharmazeutische Zeitung

Neue ASP-Leitlinien zur Verbesserung der Biosicherheit im Betrieb

Auch im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen Schweinehalter:innen in den betroffenen Sperrzonen ihre Tiere im Auslauf halten. Dazu bedarf es der Einhaltung einiger Maßnahmen, die in den neuen, im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erstellten Leitlinien aufgeführt werden. Neben einer betriebsindividuellen Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde müssen die betroffenen Halter:innen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um das ASP-Eintragsrisiko so gering wie möglich zu halten. Ziel der Leitlinien ist es auch, die betriebsindividuellen Biosicherheitsmaßnahmen bereits vor einem Seuchenfall zu optimieren.

In einer Maßnahmentabelle sind zehn Handlungsbereiche aufgeführt, die zudem von einer Einschätzung begleitet werden, wie effektiv diese das Eintragsrisiko der ASP reduzieren kann. Die Handlungsbereiche umfassen unter anderem das Betriebspersonal, die Sicherung von Gebäuden und des Betriebsgeländes sowie den Fahrzeug- und Tierverkehr.  Als weitere Punkte werden die Überwachung der Tiergesundheit, die Tiergesundheitsbesuche und tierärztliche Bestandsbetreuung sowie das Schädlingsmonitoring aufgeführt. Konkrete Vorschläge für die Umsetzung der betriebsindividuellen Maßnahmen runden die neuen Leitlinien ab. Die rechtliche Grundlage für die beschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen bilden im Wesentlichen das neue Tiergesundheitsrecht der EU (Animal Health Law, AHL) sowie die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV).

Um die Biosicherheit in Schweinebeständen geht es auch in Kurs 4 der E-Learning-Kursreihe Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung auf Myvetlearn.de. In diesem Kurs geht es um Maßnahmen und Hinweise zur Biosicherheit für Schweinebestände, die von Dr. Harlizius (u.a. FTA für Schweine, Mitglied im BTK-Ausschuss für Schweine) vorgestellt werden

Topagrar

Tierschutz in die Leitsätze globaler Unternehmen aufgenommen

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ihre Leitlinien hinsichtlich des Tierschutzes überarbeitet. Als globalen Maßstab für ethische Geschäftspraktiken wurden nun erstmals weltweit agierende Unternehmen in die Leitsätze integriert. Diese werden aufgefordert, den Tierschutz in ihrer Geschäftspolitik und Praxis zu berücksichtigen. „Wenn wir die bahnbrechenden Leitlinien der OECD mit der düsteren Realität vergleichen, die Milliarden Tiere für den Profit von Unternehmen ertragen müssen, wird der Bedarf an sofortigem Handeln nur allzu deutlich. Millionen Tiere in Laboratorien werden gezwungen, massive Dosen von Chemikalien ohne jegliche Schmerzlinderung einzuatmen, Mutterschweine in Massentierhaltungsbetrieben sind in enge Metallkäfige eingesperrt, die sie ihrer grundlegenden Bewegungsfreiheit berauben, und Millionen Tiere in Pelzfarmen fristen ein eintöniges Dasein in winzigen Drahtkäfigen. Damit die globalen OECD-Standards wirklich etwas für diese Tiere bewirken können, müssen sie sowohl für Unternehmen als auch für Regierungen ein Aufruf sein, Maßnahmen zur Abschaffung dieser unmenschlichen Praktiken zu ergreifen“, erklärt Jeffrey Flocken, Präsident von Humane Society International.

Die OECD hofft, dass mit diesem Schritt weitreichende positive Auswirkungen auf die Tiere in den 38 Mitgliedsländern erreicht werden. „Die sinnvolle Einbeziehung des Tierschutzes ist eine der positivsten und bedeutendsten Verbesserungen, die wir in den aktualisierten OECD-Leitsätzen durchsetzen konnten, zusammen mit der Aufnahme einer starken Formulierung zum Klimawandel, und sie war längst überfällig. Wir freuen uns sehr, dass wir gemeinsam mit Humane Society International und anderen Verbündeten diesen wichtigen Erfolg für Tiere, Menschen und den Planeten sichern konnten“, betonte auch Marian Ingrams, Direktorin von OECD Watch, einem globalen Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen.

Um den Tierschutz geht es auch in der schon traditionellen Tagung „Aktuelle Probleme des Tierschutzes“, die die ATF gemeinsam mit dem Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, der DVG-Fachgruppe Umwelt- und Tierhygiene sowie Vetion.de am 14. und 15. September 2023 veranstaltet. In diesem Jahr findet die Tagung als Hybridveranstaltung statt. Eine Teilnahme ist entweder vor Ort in Hannover oder live online über Myvetlearn.de möglich.  

OECD

OECD Watch

Live-Online-Seminar: Aktuelle Probleme des Tierschutzes auf Myvetlearn.de

Vetion-Fokusthema Tierschutz geht uns alle an