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Tierschutznovelle sieht keine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vor

Der Deutsche Tierschutzbund hat seine Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erneuert. Den Anlass hat der aktuelle Entwurf für die Novelle des deutschen Tierschutzgesetzes gegeben, in der eine entsprechende Pflicht nicht aufgeführt ist.

„Der Schutz von Katzen hat auf Bundesebene keine Priorität. Während eine Tierschutz-Hundeverordnung seit 2001 besteht und zuletzt 2021 angepasst wurde, hat man die Katzen auch bei der aktuellen Novellierung des Tierschutzgesetzes wieder vergessen. Das Bundesministerium und die Koalitionsfraktionen müssen endlich Verantwortung für das immense Leid von Straßenkatzen übernehmen. Untätigkeit ist keine Option – zumal für eine bundesweite Kastrationspflicht keine großen neuen Fördertöpfe benötigt werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Mit dem schon bald startenden Frühling beginnen die nicht kastrierten Freigängerkatzen, sich mit den Streunern zu paaren. So werden tausende Kitten geboren, die schon nach weniger als einem halben Jahr selbst geschlechtsreif werden und sich vermehren. Eine Explosion der Katzenpopulationen ist dann unvermeidbar. Bereits seit Jahren fordern Tierschützer:innen eine deutschlandweite Katzenschutzverordnung, die erstens die Kastration von verwilderten Katzen vereinfachen soll und zweitens Katzenbesitzer zur Kastration ihrer Freigängerkatzen verpflichtet. Nur so ließe sich das große Leid der Streunerkatzen verringern. Eine entsprechende Kastrationspflicht, die es in einigen Kommunen schon gibt, müsse jedoch regelmäßig auch kontrolliert werden. Inzwischen leben mehrere Millionen Katzen dauerhaft auf der Straße, Tierschutzvereine und Tierheime sind mit der Versorgung der Tiere überfordert.

Deutscher Tierschutzbund

Tierschützer:innen fordern Verbot von Windhunderennen

In Großbritannien und Irland haben Windhunderennen eine große Tradition. Neben England, Schottland, Irland und Wales sind kommerzielle Windhundrennen noch in weiteren 6 Ländern erlaubt. Für die Besitzer:innen der pfeilschnellen Greyhounds und Buchmacher:innen bedeuten die Rennen einen enormen Profit. Außerdem tragen diese dazu bei, dass die beliebte britische Wettkultur gepflegt wird. Für einen guten Windhund werden bis zu 40.000 Pfund bezahlt. Auch wenn die Popularität der Windhundrennen rückläufig ist, werden jährlich noch immer Tausende Hunde für die Rennen gequält. Denn auch Verletzungen und Todesfälle gehören zu dem zweifelhaften Unterhaltungssport ebenso wie das Wetten um Geld. Berechnungen der britischen Windhundbehörde Greyhound Board of Great Britain (GBGB) zeigen, dass zwischen 2018 und 2022 mehr als 2.200 Windhunde bei Rennen gestorben sind und mehr als 22.000 Verletzungen zu verzeichnen waren. Die häufigsten Verletzungen waren muskulärer Art oder gebrochene Gliedmaßen, da die Hunde bei hohem Tempo ineinander bzw gegen Banden laufen.

Obwohl Windhunde von Natur aus anschmiegsam und geeignete Familienhunde sind, werden diese lediglich als sogenannter Gebrauchshund oder Sportgerät betrachtet. Nur wenn das Tier den gewünschten Erfolg bringt, hat es einen Wert. Das Geschäft mit den Windhunden beginnt bereits bei ihrer Geburt: Die Schnellen werden trainiert, die Anderen aussortiert, heißt es auf der Seite von Veto Tierschutz. Nach dem Ende der leidvollen Rennzeit, werden erfolgreiche Rüden und Hündinnen als Deck- und Gebärmaschinen missbraucht.

Ein Zusammenschluss aus britischen Tier- und Hundeschutzorganisationen, darunter Dogs Trust, Blue Cross und Hope Rescue, wollen Rennen per Gesetzt stoppen.„Windhunderennen riskieren ernsthafte Verletzungen und Tod rein für die Unterhaltung“, betont die Tierschutzorganisation Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA).

Schweizerbauer